Abschiebungen im ersten Halbjahr 2026 – fortgesetzte Defizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht

Drucksache 21/8186Antwortauf die Kleine Anfrage 21/737124.09.202626 Seiten61 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernMigration und Aufenthaltsrecht1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Zum Ende des Jahres 2025 haben sich 232 067 vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland aufgehalten, von denen 190 974 geduldet waren. Die Zahl der Ausreisepflichtigen ist damit im Jahr 2025 um über 11 000 Personen gestiegen (vgl. Antworten der Bundesregierung zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksachen 21/4403 bzw. zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 20/15103). Hierbei ist überdies zu berücksichtigen, dass 22 373 Personen ihren Status als Ausreisepflichtige im letzten Jahr nicht etwa durch Abschiebung, sondern infolge des Übergangs in eine Aufenthaltserlaubnis gemäß den verschiedenen Regelungen des Ende 2022 in Kraft getretenen Chancenaufenthaltsgesetzes (Bundestagsdrucksache 20/3717) verloren haben (vgl. Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 15, 15a, und 15c auf Bundestagsdrucksache 21/1532 und zu den Fragen 16, 16a und 16c auf Bundestagsdrucksache 21/4403). Abgeschoben wurden im Jahr 2025 22 787 Personen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/4403), was bezogen auf die Gesamtzahl der Ausreisepflichtigen zu Jahresbeginn eine Abschiebequote von lediglich 10,32 Prozent bedeutet. Im ersten Quartal 2026 sind die Abschiebungen im Vergleich zum Vorjahresquartal sogar um ca. 21 Prozent zurückgegangen (www.welt.de/vermischtes/article69f2bf18052adb a8a89e4e85/im-ersten-quartal-2026-erstmals-rueckgang-bei-abschiebungen-di ese-herkunftslaender-sind-am-staerksten-betroffen.html). Zudem scheitern nach wie vor weitaus mehr Abschiebungen als dass sie gelingen: Im Jahr 2025 standen den ca. 23 000 erfolgreichen Abschiebungen über 34 000 gescheiterte Abschiebeversuche gegenüber (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 21/4403). Nach Einschätzung der Fragesteller belegen diese Zahlen, dass die von der Bundesregierung reklamierte „Migrationswende“ im Bereich der Rückführung Ausreisepflichtiger ausgeblieben ist.

Die Zahl der Abschiebungen hält überdies nicht einmal ansatzweise Schritt mit der Zahl der abgelehnten Antragsteller auf Asyl, die sich im Jahr 2025 bei 310 930 Entscheidungen und einer Ablehnungsquote von 72,90 Prozent auf 223 536 Personen belief (vgl. Monatsbericht des Bundesamts für Flüchtlinge und Migration [BAMF] „Aktuelle Zahlen, Ausgabe Dezember 2025“, S. 11). Im laufenden Jahr bis einschließlich Juni wurden bei einer Gesamtschutzquote von 38,7 Prozent weitere 73 690 Asylanträge abschlägig beschieden (BAMF, „Aktuelle Zahlen, Ausgabe Juni 2026“, S. 11), woraus sich spätestens nach Ablehnung hiergegen gerichteter Rechtsbehelfe im Regelfall eine Ausreisepflicht des Asylbewerbers ergibt.

Seit Jahren bilden die Hindernisse bei Überstellungen von Deutschland in den zuständigen Mitgliedstaat nach der Dublin‑III-Verordnung (Dublin-III-VO; Verordnung (EU) Nr. 604/2013) eine maßgebliche Ursache für die Probleme beim Vollzug der Ausreisepflicht. Infolge unterbliebener Überstellungen bis zum Ablauf der Überstellungsfrist gingen allein im Jahr 2025 über 30 000 Asylverfahren auf Deutschland über, für welche es eigentlich gar nicht zuständig war (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 32 auf Bundestagsdrucksache 21/4403). Im laufenden Jahr gelangen bis einschließlich Juni erst 1 689 Überstellungen, obwohl andere Mitgliedstaaten bereits in 7 591 Fällen einer solchen zugestimmt haben (BAMF, „Aktuelle Zahlen, Ausgabe Juni 2026“, S. 10). Inzwischen übertreffen trotz der regelhaften Zuständigkeit des Landes der Ersteinreise für Asylverfahren gemäß Artikel 17 Dublin‑III‑VO die Überstellungen nach Deutschland sogar die Überstellungen aus Deutschland (vgl. BAMF, ebd.). Als besonders unkooperativ erwiesen sich seit längerem Italien und Griechenland, wohin im gesamten Jahr 2025 in Relation zu jeweils mehr als 6 000 Übernahmeersuchen seitens Deutschlands nur eine bzw. 26 Überstellungen erfolgten (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 38 auf Bundestagsdrucksache 21/4403). Mit beiden Staaten wurde nunmehr vereinbart, dass diese das Zuständigkeitsbestimmungsverfahren nach der neuen Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung (AMM-VO; Verordnung (EU) 2024/1351) ab Beginn der GEAS-Anwendung (GEAS = Gemeinsames Europäisches Asylsystem) zum 12. Juni 2026 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteil ungen/DE/2026/06/geas.html) wieder vollständig implementieren (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 39 bis 49 auf Bundestagsdrucksache 21/4403). Erste Berichte über die Praxis nach Inkrafttreten des GEAS kommen jedoch zu dem Ergebnis, dass zumindest Italien weiterhin nicht kooperiert und Rücküberstellungen blockiert (www.welt.de/politik/ausland/article6a 58eb5e7a35912eb9adc8e8/asylbewerber-zwoelf-von-zwoelf-migranten-abgele hnt-italien-unterlaeuft-neues-eu-asylsystem.html?icid=search.product.onsitese arch).

Ein weiteres Haupthindernis für Rückführungen ist die mangelnde Kooperation vieler Herkunftsstaaten bei der Identifizierung und Rücknahme ihrer Staatsbürger. Hier Abhilfe zu schaffen ist nach Ansicht der Fragesteller originäre Aufgabe der für Außenbeziehungen zuständigen Bundesregierung. In ihrem Koalitionsvertrag bekennen sich CDU, CSU und SPD diesbezüglich zu einem kohärenten Ansatz, der Visa-Vergabe, Entwicklungszusammenarbeit sowie Wirtschafts- und Handelsbeziehungen als Instrumente nutzt (Zeile 3026 ff.). Am Beispiel Syriens, welches die Ausstellung von Reisepapieren systematisch verweigert und seit 2025 gerade einmal vier Abschiebungen ermöglichte, zeigt sich nach Auffassung der Fragesteller jedoch exemplarisch, dass es der Bundesregierung insoweit an Durchsetzungskraft fehlt (www.wel t.de/politik/deutschland/plus6a044ee8214d7d4d4aac57f9/migration-an-diese m-detail-scheitern-seit-monaten-abschiebungen-von-straftaetern-nach-syrie n.html).

Ein weiterer Umstand, der Abschiebungen verzögert und erschwert, ist die lange Verfahrensdauer von Klagen gegen die Ablehnung eines Asylgesuchs, welche zuletzt im Bundesschnitt 14,7 Monate betrug (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 56 auf Bundestagsdrucksache 21/4403).

Frage 1 Seite 3

Wie viele Ausländer sind im ersten Halbjahr 2026 bundesweit abgeschoben worden (bitte monatsweise aufschlüsseln)?

Antwort

Die statistischen Daten können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden:

Tabelle auf Seite 3 · 7 Zeilen × 2 Spalten
1. Halbjahr 2026Anzahl Personen vollzogen
Januar1 433
Februar1 573
März1 771
April1 684
Mai1 570
Juni1 632
Gesamt9 663
Frage 2 Seite 3

Wie verteilen sich die Abschiebungen im ersten Halbjahr 2026 auf die einzelnen Bundesländer und die Bundespolizei?

Antwort

Die Daten können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden:

Tabelle auf Seite 3 · 18 Zeilen × 2 Spalten
1. Halbjahr 2026 Veranlassendes BundeslandAnzahl Personen vollzogene Abschiebung
Baden-Württemberg1 405
Bayern1 513
Berlin564
Brandenburg73
Bremen51
Hamburg327
Hessen914
Mecklenburg-Vorpommern79
Niedersachsen716
Nordrhein-Westfalen1 931
Rheinland-Pfalz463
Saarland72
Sachsen451
Sachsen-Anhalt238
Schleswig-Holstein250
Thüringen270
Bundespolizei346
Gesamt9 663
Frage 3 Seite 3

Wie viele der abgeschobenen Ausländer sind in ihre Herkunftsländer und wie viele im Rahmen einer Rücküberstellung gemäß Dublin‑III‑VO bzw. der Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung in andere europäische Staaten überführt worden?

Antwort

Die statistischen Daten können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden:

Tabelle auf Seite 3 · 2 Zeilen × 2 Spalten
1. Halbjahr 2026Anzahl Personen vollzogene Abschiebung
Abschiebung ins Heimatland7 142
Rücküberstellung gemäß DÜ III1 546
Frage 4 Seite 4

Wie verteilen sich die abgeschobenen Ausländer nach Nationalitäten?

Antwort

Die erfragten Daten können der Tabelle der Anlage entnommen werden.*

AnlageAnlage zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion 21/7371

PDF-Seiten 21–26 (6 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 5 Seite 4

Wie viele der abgeschobenen Ausländer sind nach Kenntnis der Bundesregierung per Charterflug abgeschoben worden, wie viele Charterflüge zwecks Abschiebung sind im Jahr 2026 nach Kenntnis der Bundesregierung von Deutschland aus durchgeführt worden, und welche waren die Zielländer dieser Charterflüge?

Antwort

Die statistischen Daten können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden:

Tabelle auf Seite 4 · 1 Zeilen × 2 Spalten
1. Halbjahr 2026 Anzahl ChartermaßnahmenAnzahl Personen vollzogene Abschiebung
802 619

Teile der Chartermaßnahmen fliegen mit einem Flug mehrere Zielländer an. Somit liegt die Anzahl der Maßnahmen pro Land entsprechend höher als die absolute Anzahl der Chartermaßnahmen.

Tabelle auf Seite 4 · 29 Zeilen × 2 Spalten
1. Halbjahr 2026 Charter-ZiellandAnzahl Charter
Afghanistan3
Ägypten1
Albanien7
Armenien4
Aserbaidschan2
Äthiopien1
Benin1
Bosnien und Herzegowina2
Bulgarien3
Côte d'Ivoire1
Gambia3
Georgien14
Ghana5
Griechenland1
Guinea2
Guinea-Bissau1
Irak7
Kolumbien1
Kosovo7
Kroatien7
Moldau11
Nigeria5
Nordmazedonien9
Pakistan2
Rumänien2
Senegal2
Serbien10
Spanien1
Türkei1
Frage 6 Seite 5

Wie viele Charterflüge wurden in Kooperation mit anderen EU-Mitgliedstaaten oder durch Frontex organisiert, und an wie vielen Flügen hat sich Frontex finanziell beteiligt?

Antwort

Deutschland organisierte und führte im Zeitraum 1. Januar 2026 bis 30. Juni 2026 insgesamt 62 gemeinsame Chartermaßnahmen durch. An 21 dieser Maßnahmen beteiligten sich andere EU-Staaten. Deutschland beteiligte sich an einer Chartermaßnahme eines anderen EU-Staates. An allen 62 Chartermaßnahmen beteiligte sich Frontex finanziell.

Frage 7 Seite 5

Wie lange haben sich die Ausländer durchschnittlich im Bundesgebiet aufgehalten, bevor sie abgeschoben wurden?

Antwort

Personen, die im Jahr 2026 abgeschoben wurden, haben sich vor der Abschiebung durchschnittlich rund zwei Jahre und elf Monate in Deutschland aufgehalten.

Frage 8 Seite 5

Wie viele ausreisepflichtige Ausländer sind im ersten Halbjahr 2026 freiwillig (unter Vorlage einer Grenzübertrittsbescheinigung) ausgereist?

Antwort

Im ersten Halbjahr 2026 reisten insgesamt 17 892 Personen freiwillig unter Vorlage einer Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB) im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei aus.

Frage 9 Seite 5

Welche sind die zehn Nationalitäten, die im ersten Halbjahr 2026 am häufigsten freiwillig ausreisten (bitte jeweils die absolute Zahl der freiwilligen Ausreisen mit anführen)?

Antwort

Die statistischen Daten können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden:

Tabelle auf Seite 5 · 11 Zeilen × 2 Spalten
1. Halbjahr 2026 StaatsangehörigkeitAnzahl Personen Freiwillige Ausreisen mit GÜB
Türkei4 572
Syrien2 776
Russische Föderation662
Albanien639
Georgien553
Indien539
Kolumbien535
Nordmazedonien533
Vietnam516
Irak481
Gesamt11 806
Frage 10 + 11 Seite 6

10Wie viele ausreisepflichtige Personen und wie viele weitere Personen aus Drittstaaten haben in Verbindung mit ihrer freiwilligen Ausreise im ersten Halbjahr 2026 Fördermittel zur Rückkehrförderung bzw. Integration vor Ort aus Programmen des Bundes oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – aus Programmen der Länder erhalten?

11Welchen Aufenthaltsstatus hatten die im Zuge einer Rückkehrförderung freiwillig Ausgereisten?

Antwort

Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 18 und 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/7637 verwiesen.

Rückkehrvorbereitende Maßnahmen (RkVM)

Bei den Teilnehmern der rückkehrvorbereitenden Maßnahme StartHope@Home wird keine Differenzierung nach Aufenthaltsstatus vorgenommen. Teilnahmeberechtigt an der Maßnahme sind ausreisepflichtige und nicht ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige. Im ersten Halbjahr 2026 haben 156 Personen an der Maßnahme in Deutschland teilgenommen (Quelle: Social Impact gGmbH).

Starthilfe Plus

Das Programm richtet sich ausschließlich an freiwillige Rückkehrer. Voraussetzung ist u. a. eine REAG/GARP-Förderung (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme). Im ersten Halbjahr 2026 wurden 4 678 Personen über das Programm unterstützt (Quelle: IOM, Stand: 30. Juni 2026, vorläufige Zahlen).

URA Kosovo

Tabelle auf Seite 6 · 1 Zeilen × 2 Spalten
Förderung URA Kosovo 01.01.2026 bis 30.06.2026
PersonenkreisAnzahl
Freiwillige Ausreisen286

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, Stand: 30. Juni 2026, vorläufige Zahlen, Förderungen beinhalten Beratungsleistungen und finanzielle Hilfen.

Brückenkomponente Albanien

Tabelle auf Seite 6 · 1 Zeilen × 2 Spalten
Förderung Brückenkomponente Albanien 01.01.2026 bis 30.06.2026
PersonenkreisAnzahl
Freiwillige Ausreisen130

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, Stand: 30. Juni 2026, vorläufige Zahlen, Förderungen beinhalten Beratungsleistungen und finanzielle Hilfen.

European Reintegration Programm (EURP)

Tabelle auf Seite 6 · 1 Zeilen × 2 Spalten
Anträge EURP 01.01.2026 bis 30.06.2026
PersonenkreisAnzahl
Bewilligte Anträge Freiwillige Ausreisen4 578

Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Stand: 30. Juni 2026, vorläufige Zahlen.

Zentren für Migration und Entwicklung (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung [BMZ]):

Im Rahmen des Globalvorhabens „Zentren für Migration und Entwicklung“, welches im Auftrag des BMZ umgesetzt wird, haben zwischen Anfang Juni 2025 und Ende Mai 2026 insgesamt rund 1 300 Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union in ihrem jeweiligen Herkunftsland von Maßnahmen zur sozioökonomischen Reintegration profitiert. Hierbei handelt es sich um freiwillig und nicht freiwillig ausgereiste Personen. Das Angebot in den Partnerländern stand allen Interessierten offen, eine Differenzierung nach ausreisepflichtigen und nichtausreisepflichtigen Personen wurde nicht vorgenommen. Das BMZ fördert über seine Programme nicht die Rückkehr selbst. Die Daten wurden im Rahmen der jährlichen Berichterstattung des Vorhabens erhoben, die sich immer auf vollständige Projektjahre bezieht. Die nächste Berichterstattung (für den Zeitraum Juni 2026 bis Mai 2027) erfolgt im Sommer 2027.

Frage 12 Seite 7

Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Antrags auf Rückkehrförderung im Rahmen eines Bundesprogrammes im laufenden Jahr im Vergleich zum Vorjahr?

Antwort

Im Jahr 2025 lag die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines REAG/GARP-Antrags bei ungefähr 50 Kalendertagen. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines REAG/GARP-Antrags lag im ersten Halbjahr 2026 bei einem höheren Antragsaufkommen ebenfalls bei ungefähr 50 Kalendertagen.

Frage 13 Seite 7

Wie fällt ein Vergleich der durchschnittlichen Kosten einer Abschiebung per Charter mit den Kosten einer nach dem REAG/GARP (Reintegration and Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme) geförderten freiwilligen Ausreise eines Erwachsenen aus?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Ein unmittelbarer Vergleich der Kosten einer Abschiebung per Charter und einer freiwilligen Ausreise über REAG/GARP eines volljährigen freiwilligen Rückkehrers ist aufgrund der Komplexität der individuellen Sachverhalte nicht möglich. In der Regel und abhängig vom Einzelfall übersteigen die Kosten einer Abschiebung die einer REAG/GARP-Förderung deutlich. Es wird zudem auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/6472 verwiesen.

Frage 14 Seite 7

Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer haben sich zum 30. Juni 2026 in Deutschland aufgehalten, wie viele davon sind geduldet, und bei wie vielen davon war im Ausländerzentralregister (AZR) ein abgelehnter Asylantrag gespeichert?

Antwort

Ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) haben sich zum Stichtag 30. Juni 2026 258 845 vollziehbar ausreisepflichtige Personen in Deutschland aufgehalten. Darunter waren 180 265 Personen, bei denen im AZR ein abgelehnter Asylantrag gespeichert war. 199 271 Ausreisepflichtige waren geduldet.

Es ist darauf hinzuweisen, dass die im AZR gespeicherte Asylablehnung nicht ursächlich für die bestehende Ausreisepflicht sein muss, da diese grundsätzlich gespeichert wird, bis die Voraussetzungen für ihre Löschung gegeben sind (vergleiche § 36 des Gesetzes über das Ausländerzentralregister – AZRG), und damit gegebenenfalls längere Zeit zurückliegen kann.

Frage 15 Seite 8

Welches sind die fünfzehn häufigsten Nationalitäten der vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer (bitte mit Angabe der absoluten Zahl und des Prozentsatzes, welcher auf die jeweilige Nationalität entfällt)?

Antwort

Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

Tabelle auf Seite 8 · 17 Zeilen × 3 Spalten
StaatsangehörigkeitAusreisepflichtigeAnteil in Prozent
Gesamt258 845100,00
darunter:
Türkei30 37411,73
Irak22 0218,51
Afghanistan15 3435,93
Syrien14 3105,53
Russische Föderation12 9855,02
Nigeria9 3073,60
Serbien8 0143,10
Iran7 7122,98
Georgien6 3142,44
Ungeklärt6 2652,42
Ukraine6 0102,32
Guinea5 3462,07
Libanon4 8821,89
Somalia4 5351,75
Nordmazedonien4 3891,70
Frage 16 Seite 8

Wie lange halten sich die vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer jeweils bereits in Deutschland auf (bitte die Aufenthaltsdauer nach 0 bis 2 Jahre, 2 bis 4 Jahre, 4 bis 6 Jahre und mehr als 6 Jahre aufschlüsseln)?

Antwort

Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

Tabelle auf Seite 8 · 6 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Insgesamt (Aufenthalt seit letzter Einreise)258 845
Aufenthaltsdauer sechs Jahre und mehr78 778
Aufenthalt ab vier bis unter sechs Jahre35 406
Aufenthalt ab zwei bis unter vier Jahre81 528
Aufenthalt unter zwei Jahre63 094
Aufenthaltsdauer unbekannt39
Frage 17a Seite 8

Wie viele Personen haben bislang einen Aufenthaltstitel nach dem sog. Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes [AufenthG]) erhalten, und wie viele davon haben den Aufenthaltstitel im ersten Halbjahr 2026 erhalten?

Antwort

Zum Stichtag 30. Juni 2026 waren im AZR 67 339 Personen erfasst, denen bislang eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Absatz 1 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) erteilt worden ist. Titelerteilungen nach § 104c Absatz 1 AufenthG liefen zum 31. Dezember 2025 aus. Der Titel wird seitdem nicht mehr erteilt.

Frage 17b Seite 9

In wie vielen Fällen ist bislang über die Stichtagsregelung ein Übergang auf eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25a oder § 25b AufenthG (vgl. § 104c Absatz 3 Satz 4 AufenthG) erfolgt, und wie viele Fälle davon entfallen auf das erste Halbjahr 2026?

Antwort

Zum Stichtag 30. Juni 2026 waren im AZR 13 329 Personen erfasst, denen eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25a oder § 25b AufenthG erteilt wurde, nachdem sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG besaßen. Auf das erste Halbjahr 2026 entfallen davon 503 Personen.

Frage 17c Seite 9

In wie vielen Fällen ist bislang nach Ablauf der Frist des § 104c Absatz 3 Satz 3 AufenthG wieder ein Rückfall in den Status der Duldung erfolgt, und wie viele Fälle davon entfallen auf das erste Halbjahr 2026?

Antwort

Zum 30. Juni 2026 waren im AZR 12 568 Personen erfasst, denen nach einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG eine Duldung erteilt wurde. 2 467 davon entfallen auf das Jahr 2026.

Frage 17d Seite 9

An wie viele Personen wurden seit Inkrafttreten der Neufassung der Regelungen im Chancenaufenthaltsgesetz Aufenthaltserlaubnisse direkt gemäß § 25a bzw. § 25b AufenthG, also ohne den Zwischenschritt über § 104c AufenthG, erteilt, und wie viele Fälle davon entfallen auf das erste Halbjahr 2026?

Antwort

Im AZR waren zum Stichtag 30. Juni 2026 81 348 Personen erfasst, denen seit 31. Dezember 2022 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a bzw. § 25b AufenthG erteilt wurde, ohne dass ihnen jemals zuvor eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG erteilt worden war. Auf das Jahr 2026 entfallen davon 5 820 Personen.

Frage 18 Seite 9

Wie viele ehemals oder aktuell abgelehnte Asylbewerber haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum 30. Juni 2026 in Deutschland aufgehalten?

Antwort

Zum Stichtag 30. Juni 2026 waren 1 036 118 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag erfasst.

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Speicherung eines abgelehnten Asylantrags im AZR nicht bedeutet, dass die betroffenen Personen ausreisepflichtig sind. Der weit überwiegende Teil der Betroffenen hat inzwischen ein befristetes oder unbefristetes Aufenthaltsrecht erworben.

Frage 19 Seite 9

Wie viele Ausländer hatten Ende Juni 2026 den Status einer Duldung mit ungeklärter Identität gemäß § 60b AufenthG, und welches sind die zehn häufigsten Nationalitäten in dieser Gruppe (bitte jeweils die absolute Zahl und den prozentualen Anteil angeben)?

Antwort

Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

Tabelle auf Seite 9, 10 · 12 Zeilen × 3 Spalten
Anzahl Personen mit ungeklärter Identität gemäß § 60b AufenthGAnteil in Prozent
Gesamt18 275100,00
darunter:
Türkei1 5238,33
Indien1 5078,25
Ungeklärt1 1266,16
Irak9495,19
Russische Föderation8284,53
Libanon8154,46
Iran7914,33
Guinea7253,97
Nigeria7023,84
Pakistan5753,15
Frage 20 Seite 10

Wie viele geplante Abschiebungen sind im ersten Halbjahr 2026

Antwort

Im ersten Halbjahr 2026 scheiterten

Frage 20a Seite 10

vor und

Antwort

15 116 Abschiebungen vor und

Frage 20b Seite 10

nach der Übergabe an die Bundespolizei gescheitert, wie verteilen sich die gescheiterten Abschiebungen auf die Bundesländer, und welche Gründe für das Scheitern der Abschiebungen wurden statistisch erfasst?

Antwort

524 Abschiebungen nach bzw. 210 Abschiebungen während der Übergabe an die Bundespolizei.

Die statistischen Daten zu gescheiterten Abschiebungen nach Ländern sowie zu den Gründen der nicht erfolgten Abschiebung sind den nachfolgenden Übersichten zu entnehmen:

Tabelle auf Seite 10 · 18 Zeilen × 2 Spalten
1. Halbjahr 2026 Veranlasser gescheiterte AbschiebungenAnzahl Personen gescheiterte Abschiebung
Berlin4 538
Nordrhein-Westfalen2 514
Bayern2 088
Baden-Württemberg1 834
Niedersachsen1 477
Sachsen655
Hessen530
Sachsen-Anhalt361
Schleswig-Holstein346
Hamburg346
Thüringen323
Rheinland-Pfalz319
Mecklenburg-Vorpommern181
Brandenburg121
Bundespolizei113
Bremen68
Saarland36
Gesamt15 850
Tabelle auf Seite 10, 11 · 19 Zeilen × 2 Spalten
1. Halbjahr 2026 Gründe der nicht erfolgten AbschiebungAnzahl Personen gescheiterte Abschiebung
nicht erfolgte Zuführung (einschl. Absage am Tag der Maßnahme)8 822
Stornierung des Ersuchens (bis spätestens am Vortag der Maßnahme)5 196
sonstige Gründe (Ausnahme)1 153
Beförderungsverweigerung LVG/Luftfahrzeugführer/Reederei/ Schiffskapitän280
passiver Widerstand95
aus medizinischen Gründen56
Übernahmeverweigerung im Zielstaat50
Ablehnung der Übernahme durch Bundespolizei45
rechtliche Gründe37
den Flug/die Schiffspassage betreffende Gründe36
aktiver Widerstand35
fehlendes/ungültiges Heimreisedokument14
fehlender Rückführungsplatz10
verspätete Zuführung9
fehlende Durchbeförderungsbewilligung4
Selbstverletzung bzw. Versuch3
Scheitern während Transitaufenthalt3
fehlendes Begleitpersonal2
Gesamt15 850
Frage 21 Seite 11

Welche der im Koalitionsvertrag vorgesehenen und welche sonstigen Maßnahmen hat die neue Bundesregierung im ersten Halbjahr 2026 ergriffen, um die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen, ihre Durchführung zu beschleunigen und Abschiebehindernisse abzubauen?

Antwort

Die Bundesregierung tragenden Parteien haben in ihrem Koalitionsvertrag eine Rückführungsoffensive vereinbart. Im Rahmen eines kontinuierlichen Austauschs mit den für den Vollzug des Aufenthaltsgesetzes zuständigen Behörden identifiziert das Bundesministerium des Innern aktuell diesbezüglich gegebenenfalls erforderliche Rechtsänderungen, die noch im Ressortkreis abgestimmt werden müssen.

Im Übrigen verweist sie auf die Antwort zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 21/4403.

Frage 22 Seite 11

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Gründe dafür, dass die Zahl der Abschiebungen im ersten Quartal 2026 im Vergleich zum Vorjahr deutlich rückläufig war (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Der Vollzug des Aufenthaltsrechts und damit der Rückführung von Personen liegt in der Zuständigkeit der Länder. Der Bund unterstützt auf Anforderung der Länder lediglich operativ durch die Bundespolizei. Der Bundesregierung liegen deshalb keine eigenen und validen Erkenntnisse zu den Gründen des Rückgangs vor.

Die rückläufige Entwicklung der Rückführungszahlen ist Gegenstand fortlaufender Abstimmungen zwischen Bund und Ländern.

Frage 23 Seite 11

Wurde im letzten Halbjahr gegenüber weiteren Herkunftsländern erreicht, dass diese Laissez-passer-Dokumente akzeptieren, und wenn ja, um welche Länder handelt es sich?

Antwort

Nein.

Frage 24 Seite 12

Welche maximale Kapazität haben die drei Charterflüge, mit denen künftig monatlich Afghanen nach Afghanistan abgeschoben werden können (www.tagesschau.de/video/video-1601918.html), und sollen hiermit neben afghanischen Straftätern und Gefährdern auch andere ausreisepflichtige Afghanen abgeschoben werden?

Antwort

Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode heißt es: „Nach Afghanistan und Syrien werden wir abschieben — beginnend mit Straftätern und Gefährdern“ (Zeile 3045 bis 3046). Der Fokus der Bundesregierung lag dementsprechend zunächst auf der Unterstützung der Länder hinsichtlich der Rückführung von Straftätern, ohne sich jedoch hierauf zu beschränken. Weder das geltende Recht noch der Koalitionsvertrag sehen eine Beschränkung auf Straftäter vor. Nach dem Aufenthaltsgesetz sind ausländische Staatsangehörige dann abzuschieben, wenn sie vollziehbar ausreisepflichtig sind, eine Ausreisefrist nicht gewährt wird oder diese abgelaufen ist und keine individuellen Abschiebeverbote vorliegen.

Auf dieser Basis entscheiden die für den Vollzug des Aufenthaltsrechts zuständigen Länder jeweils einzelfallbezogen über Rückführungen. Der Bund selbst verhindert die unerlaubte Einreise und – sofern zuständig – den illegalen Aufenthalt. Personen, die im Bundesgebiet aufgegriffen werden, können ebenfalls in ihr Heimatland zurückgeführt werden. Hierbei handelt es sich um die Umsetzung geltenden Rechts. Weiterhin werden bis auf Weiteres männliche, erwachsene Personen nach Afghanistan rückgeführt, bei denen ein gesteigertes Rückführungsinteresse besteht. Pro Chartermaßnahme können bis zu 40 Personen rückgeführt werden.

Frage 25 Seite 12

Wie viele Plätze für Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit bundesweit, und wie verteilen sich diese auf die Bundesländer?

Antwort

Nach Kenntnis der Bundesregierung verfügen die Länder derzeit über etwa 758 Plätze für Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam (Stand: 30. Juni 2026).

Die Verteilung auf die Länder ist wie folgt:

Tabelle auf Seite 12 · 13 Zeilen × 2 Spalten
LandAbschiebungshaft/Ausreisegewahrsam
Baden-Württemberg50
Bayern260
Berlin10
Brandenburg20
Bremen16
Hessen80
Niedersachsen48
Nordrhein-Westfalen175
Rheinland-Pfalz40
Sachsen7
Schleswig-Holstein42
Thüringen10
Gesamt758
Frage 26 Seite 13

An welchen deutschen Flughäfen gibt es vom Bund genutzte Abschiebeterminals, welche Kapazität haben diese Terminals jeweils, an welchen deutschen Flughäfen sind solche Terminals in Bau bzw. geplant, und für wann und mit welcher Kapazität ist deren Inbetriebnahme vorgesehen?

Antwort

Bislang stehen an deutschen Flughäfen keine ausschließlich für den Bund zur Nutzung als Rückführungsbereich vorgesehenen Gebäude zur Verfügung. Sowohl im Rahmen von Einzelmaßnahmen als auch bei Sammelrückführungen werden aktuell – zum Teil nur temporär und nach Bedarf – Flächen beim Flughafenbetreiber angemietet.

In Planung befinden sich derzeit Rückführungsgebäude an den Flughäfen München und Berlin Brandenburg. In München ist nach aktuellem Planungsstand die Inbetriebnahme ab Ende 2028 vorgesehen. In Berlin geht man aktuell von einer Nutzungsaufnahme Ende 2029 aus.

Am Flughafen Frankfurt am Main wird derzeit ein Bestandsgebäude saniert, das der Bundespolizei voraussichtlich ab Mitte 2027 zur Nutzung als Rückführungsgebäude zur Verfügung stehen wird.

Bei allen drei Projekten wird bei maximaler Auslastung mit einer Rückführungskapazität von jeweils zwei parallel durchführbaren Sammelchartermaßnahmen sowie täglich bis zu 100 durchführbaren Einzelmaßnahmen geplant.

Frage 27 Seite 13

Welche Personengruppen werden über diese Abschiebeterminals abgeschoben?

Antwort

Die geplanten Rückführungsgebäude sind baulich und organisatorisch nicht auf spezifische Personengruppen ausgerichtet. Die Zweckbestimmung ist die Erhöhung der Rückführungskapazitäten sowie Umsetzung polizeifachlicher und humanitärer Anforderungen an den Rückführungsbereich.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen.

Frage 28 Seite 13

Wie viele vom Bund betriebene Ausreisezentren gibt es, welche Kapazität haben diese jeweils, und in welchen Bundesländern liegen sie?

Antwort

Der Bund betreibt keine eigenen Ausreisezentren.

Frage 29 Seite 13

Wie viele Sekundärmigrationszentren gibt es, welche Kapazität haben diese jeweils, in welchen Bundesländern liegen sie, und sind die schon länger bestehenden Dublin-Zentren in Brandenburg und Hamburg nunmehr Sekundärmigrationszentren?

Antwort

Mit dem GEAS-Anpassungsgesetz wurde den Ländern ab dem 12. Juni 2026 die Möglichkeit eingeräumt, Sekundärmigrationszentren zur zentralen Unterbringung von Dublin-Fällen und Personen, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat internationalen Schutz erhalten haben, einzurichten. Ob die Länder von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, steht jeweils in ihrem Ermessen. Das BMI ist dazu mit den Ländern in Kontakt, kann aber keine Aussage zu Plänen einzelner Länder treffen. Entsprechende Informationen müssten bei den Ländern erfragt werden.

Frage 30 Seite 14

Hat der Bund die Zuständigkeit für Rückführungen gemäß der Dublin- bzw. nunmehr der AMM‑VO vollständig übernommen, und wenn ja, haben sich daraus Fortschritte bei den Rückführungen ergeben?

Antwort

Das Vorhaben befindet sich derzeit in der internen Konzeptionierung.

Frage 31 Seite 14

In wie vielen Fällen wurde beim Gemeinsamen Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr im ersten Halbjahr 2026 seitens eines Bundeslandes oder der Bundespolizei die Vermittlung eines Platzes für Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam angefragt, und in wie vielen Fällen konnte ein solcher vermittelt werden?

Antwort

Im ersten Halbjahr 2026 wurden beim gemeinsamen Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) seitens eines Landes oder der Bundespolizei insgesamt 640 Fälle für die Vermittlung eines Platzes für Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam angefragt und in 153 Fällen konnte ein solcher vermittelt werden.

Frage 32 Seite 14

Für wie viele Ausländer war im ersten Halbjahr 2026 im AZR eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung oder zur Festnahme erfasst?

Antwort

Zum Stichtag 30. Juni 2026 waren im AZR 110 298 Personen registriert, bei denen im Jahr 2026 eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung erfasst wurde. Bei 46 595 Personen wurde im ersten Halbjahr 2026 eine Ausschreibung zur Festnahme erfasst.

Frage 33 Seite 14

Wie viel Prozent der abgelehnten Asylbewerber gaben im ersten Halbjahr 2026 an, über keine Identitätspapiere zu verfügen?

Antwort

Belastbare Angaben liegen ausschließlich für Personen ab 18 Jahren vor. Für etwa 62 Prozent der im ersten Halbjahr 2026 negativ beschiedenen Asylerstantragsteller ab 18 Jahren lagen keine Identitätspapiere vor.

Frage 34 Seite 14

In wie vielen Fällen wurde das BAMF von den Bundesländern im ersten Halbjahr 2026 um Amtshilfe bei der Beschaffung von Passersatzpapieren gemäß § 75 Nummer 13 AufenthG ersucht, und in wie viel Prozent der Fälle konnten die Ersuchen zu einem positiven Abschluss gebracht werden?

Antwort

Im ersten Halbjahr 2026 erreichten die Passersatzbeschaffung Bund 5 298 Amtshilfeersuchen. Insgesamt erfolgten 2 037 positive Identifizierungen und 1 349 Passersatzpapiere wurden durch die Länder abgerufen. Zu berücksichtigen ist, dass die beschafften Passersatzpapiere auch aus Amtshilfeersuchen/positiven Identifizierungen aus Vorjahren resultieren können (keine Kohortenbetrachtung), sodass eine prozentuale Darstellung nicht möglich ist.

Frage 35 Seite 14

Wie viel Prozent der Asylbewerber, die im ersten Halbjahr 2026 einen Erstantrag in Deutschland stellten, waren gemäß Eurodac-Verordnung (Eurodac = Europäische Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken) erfasst, und wie hoch war dieser Anteil unter den Asylbewerbern, deren Antrag im ersten Halbjahr 2026 abgelehnt wurde?

Antwort

Im ersten Halbjahr 2026 betrug der Anteil der Asylerstantragsteller ab 14 Jahren, bei denen ein Eurodac-Treffer verzeichnet wurde, rund 39 Prozent. Der entsprechende Anteil von Asylerstantragstellern ab 14 Jahren mit Eurodac-Treffer, deren Antrag im ersten Halbjahr 2026 abgelehnt wurde, betrug rund 48 Prozent. Aufgrund der GEAS-Reform werden seit dem 12. Juni 2026 ab dem Alter von 6 Jahren Asylsuchende erkennungsdienstlich behandelt.

Frage 36 Seite 15

Sind seit Inkrafttreten der GEAS-Reform (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) Änderungen bzw. Verbesserungen bei der Erfassung von Asylbewerbern durch die anderen EU-Staaten und insbesondere die Staaten an den Außengrenzen der EU zu verzeichnen?

Antwort

Aufgrund der kurzen Zeitspanne seit der Geltung der GEAS-Reform ist es derzeit noch nicht möglich, belastbare Rückschlüsse auf etwaige Änderungen im Sinne der Fragestellung zu ziehen.

Frage 37 Seite 15

In wie vielen Asylverfahren ist im ersten Halbjahr 2026 die Zuständigkeit auf Deutschland wegen Versäumnis der Überstellungsfrist gemäß Artikel 29 Absatz 2 Dublin‑VO bzw. gemäß AMM‑VO übergegangen?

Antwort

Mit Stand vom 30. Juni 2026 ist die Zuständigkeit für insgesamt 10 718 Personen wegen des Versäumens der Überstellungsfrist auf die Bundesrepublik Deutschland übergegangen.

Frage 38 Seite 15

Wie viele Fälle des sog. Kirchenasyls sind der Bundesregierung mit Stand Ende Juni 2026 bekannt, und wie verteilen sich diese auf die Bundesländer?

Antwort

Im Zeitraum Januar bis Juni 2026 wurden dem BAMF 605 Kirchenasylfälle gemeldet. Die Verteilung der Kirchenasylmeldungen auf die Länder im gleichen Zeitraum kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

Tabelle auf Seite 15 · 17 Zeilen × 2 Spalten
LandKirchenasylmeldungen Januar–Juni 2026
Nordrhein-Westfalen205
Bayern109
Hessen52
Rheinland-Pfalz38
Niedersachsen28
Sachsen-Anhalt27
Berlin25
Brandenburg22
Baden-Württemberg20
Thüringen20
Hamburg16
Mecklenburg-Vorpommern11
Bremen9
Sachsen9
Schleswig-Holstein8
Saarland6
Gesamtergebnis605

* Die Zahlen ergehen aus einer im BAMF intern geführten Arbeitsübersicht.

* Die Zahlen ergehen aus einer im BAMF intern geführten Arbeitsübersicht.

Frage 39 Seite 16

In wie vielen Fällen des sog. Kirchenasyls ist im ersten Halbjahr 2026 die Zuständigkeit infolge des Ablaufs der Überstellungsfrist auf Deutschland übergegangen?

Antwort

Im ersten Halbjahr 2026 ist die Überstellungsfrist in 753 Fällen des sogenannten Kirchenasyls abgelaufen.

Frage 40 Seite 16

In wie vielen Fällen des sog. Kirchenasyls hat das BAMF im ersten Halbjahr 2026 einen Selbsteintritt wegen einer besonderen Härte vollzogen, und in wie vielen Fällen hat es einen solchen abgelehnt?

Antwort

Im ersten Halbjahr 2026 machte das BAMF in drei Kirchenasylfällen vom Selbsteintrittsrecht gemäß Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 (Dublin-III-Verordnung) Gebrauch. In 399 Kirchenasylfällen wurde die Ausübung des Selbsteintrittsrechts abgelehnt.

Frage 41 + 41a + 41b + 41c + 41d Seite 16

41Wie viele Übernahmeersuchen, Zustimmungen und tatsächlich erfolgte Überstellungen gemäß Dublin‑VO bzw. gemäß AMM‑VO gab es im Jahr 2026 im Verhältnis zu

41aItalien,

41bGriechenland,

41cSpanien und

41dBulgarien?

Antwort

Die Antwort kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

Tabelle auf Seite 16 · 6 Zeilen × 3 Spalten
1. Halbjahr 2026Wiederaufnahmemitteilungen und Aufnahmeersuchen an MitgliedstaatBestätigungen und Zustimmungen des Mitgliedstaates
Gesamt11 7457 591
darunter:
Bulgarien454322
Griechenland2 08528
Spanien864624
Italien1 7571 753

Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 44 verwiesen.

Frage 42 + 44 Seite 16

42Haben Italien und Griechenland ihre Zusage gegenüber der Bundesregierung, ab Inkrafttreten der GEAS-Reform Überstellungen von Asylbewerbern, für deren Verfahren sie zuständig sind, wieder zuzulassen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), eingehalten?

44Trifft es zu, dass Italien Rückführungen auch nach Inkrafttreten von GEAS weiterhin unterläuft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Fragen 42 und 44 werden gemeinsam beantwortet.

Deutschland arbeitet mit Italien und Griechenland in Fragen der Migrationspolitik eng und vertrauensvoll zusammen.

Frage 43 + 43a + 43b + 43c + 45 + 45a + 45b + 45c Seite 17

43Wie viele Überstellungen nach Italien wurden seit Inkrafttreten der GEAS-Reform

43abeantragt,

43bbewilligt und

43cdurchgeführt?

45Wie viele Überstellungen nach Griechenland wurden seit Inkrafttreten der GEAS-Reform

45abeantragt,

45bbewilligt und

45cdurchgeführt?

Antwort

Die Fragen 43 und 45 werden gemeinsam beantwortet.

Die Antwort kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

Tabelle auf Seite 17 · 4 Zeilen × 3 Spalten
12.06.2026 bis 30.06.2026 (= Zeitraum Anwendbarkeit GEAS im 1. Halbjahr 2026)Wiederaufnahmemitteilungen und Aufnahmeersuchen an den MitgliedstaatBestätigungen und Zustimmungen des Mitgliedstaates
Gesamt214162
davon:
Griechenland1435
Italien71157

Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 44 verwiesen.

Frage 46 + 46a + 46b Seite 17

46Für wie viele Asylbewerber hat das BAMF im Jahr 2026 die Zuständigkeit gemäß Dublin‑III‑VO bzw. AMM‑VO von

46aItalien und

46bGriechenland festgestellt?

Antwort

Die Antwort kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

Tabelle auf Seite 17 · 4 Zeilen × 2 Spalten
1. Halbjahr 2026Wiederaufnahmemitteilungen und Aufnahmeersuchen an Griechenland
Gesamt3 842
davon:
Italien1 757
Griechenland2 085

Hinzu kommen Verfahren, in denen Griechenland oder Italien nach Auffassung des BAMF zuständig wäre, das BAMF jedoch das Selbsteintrittsrecht (SER) ausgeübt hat.

SER nach Feststellung der Zuständigkeit Griechenlands oder Italiens:

Tabelle auf Seite 17 · 4 Zeilen × 2 Spalten
1. Halbjahr 2026
Gesamt69
davon:
Italien64
Griechenland5
Frage 47 + 47a Seite 18

47Wie viele Personen haben im ersten Halbjahr 2026 in Deutschland Asyl beantragt,

47adenen zuvor bereits in Griechenland ein Schutzstatus gewährt worden oder

Antwort

Im ersten Halbjahr 2026 wurde bei 5 531 Personen, die in Deutschland Asyl beantragten, bereits ein Schutzstatus in Griechenland zuerkannt.

Frage 47b Seite 18

bei denen bereits ein Asylverfahren in Griechenland anhängig war?

Antwort

Im ersten Halbjahr 2026 wurden 4 321 Asylerstantragsteller mit einem Eurodac-Treffer der Kategorie 1 (CAT-1-Treffer) von Griechenland registriert, was auf eine Asylantragsstellung in Griechenland hinweist.

Frage 48 Seite 18

Wie viele Herkunftsstaaten hat die Bundesregierung im Rahmen der jährlichen Abfrage durch die EU-Kommission bei den Mitgliedstaaten zur Qualität der Kooperation bei Rückführungen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 20/15103) im Jahr 2025 und im laufenden Jahr als unkooperativ gemeldet?

Antwort

Die Bundesregierung verweist auf die Antwort zu Frage 53 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/4403, die diesbezüglich weiterhin zutreffend ist.

Frage 49 Seite 18

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Ende 2025 ergriffen, um den von ihr angekündigten „kohärenten Ansatz“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) zur Verbesserung der Kooperation der Herkunftsstaaten umzusetzen, und gibt es insbesondere konkrete Überlegungen, unkooperativen Staaten Mittel im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit zu kürzen?

Antwort

Zur Verbesserung der Kooperationsbereitschaft von Herkunftsstaaten bei der Rücknahme ausreisepflichtiger Personen verfolgt die Bundesregierung im Rahmen des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verankerten „kohärenten Ansatzes“ eine ressortübergreifende Strategie, die verschiedene Politikfelder gezielt miteinander verknüpft.

Im Zentrum steht dabei ein ganzheitlicher Partnerschaftsansatz, bei dem Migrationsfragen in umfassenden, partnerbezogenen Abkommen behandelt werden. Diese verbinden Instrumente der regulären Migration – wie etwa Initiativen zur Fachkräftegewinnung und Ausbildung – direkt mit der Verpflichtung der Herkunftsstaaten zur Kooperation bei Identitätsfeststellungen und Rückführungen.

Für die operative Umsetzung und die Verhandlung vertraulicher bilateraler Vereinbarungen setzt die Bundesregierung auf Migrationsabkommen sowie auf regelmäßige Regierungsdialoge, um administrative Abläufe wie die Beschaffung von Passersatzpapieren verbindlicher und digitaler zu gestalten. Auch im Bereich der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen wird dieser kohärente Ansatz angewendet.

Die Bundesregierung setzt sich zudem auf europäischer Ebene weiterhin für einen effektiven Einsatz des sogenannten Visahebels nach Artikel 25a des Visakodexes in geeigneten Fällen ein.

Die Entwicklungszusammenarbeit ist ebenfalls Teil der ressortkohärenten Abstimmung zur Rückkehrkooperation. Aus diesem Grund hat sich die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen zur sogenannten Global-Europe-Verordnung für die Aufnahme eines Hebels eingesetzt, der unter engen Voraussetzungen die Kürzung von finanziellen Leistungen ermöglicht.

Frage 50 Seite 19

Wie hat sich hinsichtlich der Rücknahme ihrer aus Deutschland abzuschiebenden Staatsbürger die Kooperationsbereitschaft der Staaten entwickelt, denen gegenüber aktuell auf EU-Ebene der sog. Visahebel gemäß Artikel 25a des Visakodex angewandt wird?

Antwort

Gambia ist der erste Herkunftsstaat, gegen den der Rat der Europäischen Union wegen mangelhafter Kooperation bei der Rückübernahme, mit Beschluss im Oktober 2021, visabeschränkende Maßnahmen nach Artikel 25a des Visakodexes verhängt hat. Im weiteren Jahresverlauf 2021/2022 war die Kooperation der Republik Gambia bei der Rückübernahme seiner illegal in der EU aufhältigen Staatsangehörigen weiterhin unzureichend. Der Rat hat deshalb im Dezember 2022 beschlossen, die reguläre Gebühr für einen Visumantrag für gambische Staatsangehörige auf 120 Euro zu erhöhen. Anschließend hat sich die Zusammenarbeit bei der Rückübernahme in Bezug auf Rückführungsmaßnahmen verbessert. Die zwischenzeitliche Erhöhung der Visumgebühr von 80 auf 120 Euro wurde im April 2024 durch Beschluss des Rates zurückgenommen. Die Bundesregierung steht mit der gambischen Regierung zu Fragen der Rückübernahme eigener Staatsangehöriger weiterhin im engen Austausch. Der Rat der Europäischen Union hat Ende Juni bzw. Mitte Juli 2026 visabeschränkende Maßnahmen nach Artikel 25a des Visakodexes gegen Somalia bzw. Guinea beschlossen. Die Bundesregierung steht mit beiden Regierungen zu Fragen der Rückübernahme eigener Staatsangehöriger ebenfalls in engem Austausch. Beide Regierungen haben bekräftigt, die Rückkehrzusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufzunehmen bzw. fortzusetzen.

Frage 51 Seite 19

Gibt es ein Ergebnis oder einen neuen Stand der Trilog-Verhandlungen zur Reform der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen mit dem darin enthaltenen Vorschlag, Zollpräferenzen an die Rückübernahme eigener Staatsbürger zu binden (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 21/4403)?

Antwort

Ja, die überarbeitete APS-Verordnung der EU, die ab 1. Januar 2027 in Kraft tritt, sieht für die begünstigten Länder eine Verpflichtung zur Rückübernahme eigener Staatsbürger vor. Insofern die betroffenen Entwicklungsländer dieser Verpflichtung nicht nachkommen, können Zollpräferenzen entzogen werden.

Frage 52 Seite 19

Wie lange war im ersten Halbjahr 2026 die durchschnittliche Dauer eines Gerichtsverfahrens gegen die Ablehnung eines Schutzbegehrens, und entspricht diese Dauer der von der Bundesregierung im Verbund mit den Ländern angestrebten sowie der im Rahmen der GEAS-Reform von der EU vorgegebenen Verfahrensdauer?

Antwort

Daten aus der Gerichtsstatistik des BAMF liegen derzeit nur für die ersten fünf Monate des Jahres 2026 vor. Hierbei handelt es sich nicht um die amtliche Gerichtsstatistik. Diese wird vom Statistischen Bundesamt erstellt. Aufgrund der unterschiedlichen Zählweisen sind diese Statistiken nicht vergleichbar.

Im Zeitraum Januar bis Mai 2026 betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer eines Gerichtsverfahrens gegen eine ablehnende Entscheidung 15,3 Monate.

Frage 53 Seite 20

Wie hoch war die Erfolgsquote in Gerichtsverfahren gegen die Ablehnung eines Schutzbegehrens während dieses Zeitraums?

Antwort

Die Zuerkennung eines Schutzstatus durch Gericht im Verhältnis zu allen Gerichtsentscheidungen lag in diesem Zeitraum bei 6,7 Prozent.

Frage 54 Seite 20

Wie viele Klagen gegen die Ablehnung eines Asylbegehrens wurden im ersten Halbjahr 2026 neu erhoben?

Antwort

Im Zeitraum Januar bis Mai 2026 (Stand: 15. Juli 2026) wurden insgesamt 52 682 Klagen gegen Entscheidungen des BAMF bei Gerichten erhoben.

Frage 55 + 55a Seite 20

55Wie viele Ausländer sind im ersten Halbjahr 2026 erneut nach Deutschland eingereist, nachdem sie zuvor

55ain einen anderen Dublin-Staat überstellt worden waren,

Antwort

Zum Stichtag 30. Juni 2026 waren im AZR 877 Personen registriert, bei denen im Jahr 2026 eine Einreise nach der Überstellung in einen anderen Dublin-Staat erfolgte.

Frage 55b Seite 20

unter Gewährung einer Rückkehrförderung des Bundes freiwillig ausgereist waren,

Antwort

Zum Stichtag 30. Juni 2026 waren im AZR 216 Personen registriert, bei denen im Jahr 2026 eine Einreise nach einer durch Bundes-, Landes-, und/oder Kommunalmittel oder durch sonstige öffentliche Mittel geförderten Ausreise erfolgte. Die geförderte Ausreise kann dabei auch bereits zu einem früheren Zeitpunkt als dem Jahr 2026 erfolgt sein.

Frage 55c Seite 20

mit einer noch geltenden Wiedereinreisesperre belegt worden sind?

Antwort

Zum Stichtag 30. Juni 2026 waren im AZR 2 990 Personen registriert, bei denen im Jahr 2026 eine Einreise erfolgte, obwohl sie mit einer noch geltenden Wiedereinreisesperre belegt worden sind.

Frage 56 Seite 20

Wie viele dieser Ausländer (vgl. Frage 55) haben 2026 nach ihrer erneuten Einreise einen Antrag auf Asyl in Deutschland gestellt?

Antwort

747 Personen waren registriert, die trotz geltender Wiedereinreisesperre erneut nach Deutschland eingereist waren und einen Antrag auf Asyl gestellt haben.