Abschiebungen und freiwillige Ausreisen im Jahr 2025 - Fortgesetzte Defizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht

Drucksache 21/4403Antwortauf die Kleine Anfrage 21/369226.02.202628 Seiten53 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernMigration und Aufenthaltsrecht
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Mitte des Jahres 2025 waren im Ausländerzentralregister 949 086 Ausländer mit einem abgelehnten Asylantrag erfasst. Dies schließt auch die Personen ein, die zunächst nach Ablehnung des Antrages ausreisepflichtig waren, heute aber mehrheitlich über einen Aufenthaltstitel verfügen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 21/1532). Nach Ansicht der Fragesteller drücken sich in dieser Zahl jahrzehntelange und bis heute andauernde Versäumnisse bei der Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer aus.

Aktuell haben sich zur Mitte des Jahres 2025 226 506 vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland aufgehalten, von denen 184 988 geduldet waren. Die Zahl der Ausreisepflichtigen ist damit im ersten Halbjahr 2025 um 5 698 Personen gestiegen (vgl. Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 10 bzw. 12 auf den Bundestagsdrucksachen 20/15103 bzw. 21/1532).

Abgeschoben wurden im ersten Halbjahr 2025 11 807 Personen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/1532). Bezogen auf ihre Gesamtzahl zu Jahresbeginn wurden damit lediglich ca. 5 Prozent der Ausreisepflichtigen zwangsweise zurückgeführt. Es zeichnet sich damit ab, dass Deutschland mit seiner Abschiebungsrate deutlich hinter dem Durchschnitt in der EU zurückbleibt, welcher nach dem dritten Quartal des Jahres 2025 bei 27 Prozent lag (www.welt.de/politik/ausland/article69578139a42fa1 87f142c859/migrationspolitik-hoechste-abschiebungsrate-seit-2019-eu-kommi ssar-verbucht-erfolg.html). Nach wie vor scheitern weitaus mehr Abschiebungen, als dass sie gelingen: Im ersten Halbjahr 2025 standen den 11 807 erfolgreichen Abschiebungen 16 918 gescheiterte Abschiebeversuche gegenüber (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 18a und 18b auf Bundestagsdrucksache 21/1532). Überdies wurden im selben Zeitraum wieder tausende Ausreisepflichtige legalisiert: So erhielten 5 812 Ausreisepflichtige eine Aufenthaltserlaubnis gemäß den §§ 25a und 25b des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und weitere 2 525 Ausreisepflichtige eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 104c Absatz 1 AufenthG (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 15 und 15c auf Bundestagsdrucksache 21/1532).

Die Zahl der Abschiebungen hält schließlich nicht einmal ansatzweise Schritt mit der Zahl der im Jahr 2025 bis einschließlich November abgelehnten Antragsteller auf Asyl, die sich bei 288 320 Entscheidungen und einer Ablehnungsquote von 72,80 Prozent auf 209 824 Personen beläuft (vgl. Monatsbericht des Bundesamts für Flüchtlinge und Migration [BAMF] „Aktuelle Zahlen, Ausgabe November 2025“, S. 11), woraus sich spätestens nach Ablehnung hiergegen gerichteter Rechtsbehelfe im Regelfall eine Ausreisepflicht des Asylbewerbers ergibt.

Unverändert bilden die Hindernisse bei Überstellungen von Deutschland in den zuständigen Mitgliedstaat nach der Dublin-III-Verordnung (Dublin-III-VO; Verordnung (EU) Nummer 604/2013) eine wichtige Ursache für die Probleme beim Vollzug der Ausreisepflicht. Infolge unterbliebener Überstellungen in den zuständigen Mitgliedstaat bis Fristablauf gingen allein im Jahr 2024 über 40 000 und im ersten Halbjahr 2025 noch einmal 18 145 Asylverfahren auf Deutschland über, für welche es ursprünglich gar nicht zuständig war (vgl. jeweils Antwort der Bundesregierung zu Frage 33 auf den Bundestagsdrucksachen 20/15103 und 21/1532). Im laufenden Jahr 2025 gelangen bis einschließlich November erst 5 112 Überstellungen, obwohl andere Mitgliedstaaten bereits in 22 245 Fällen einer solchen zugestimmt haben (BAMF, „Aktuelle Zahlen, Ausgabe November 2025“, S. 10). Die Erfolgsquote bei Überstellungen liegt damit unter 25 Prozent. Auch die amtierende Bundesregierung geht von einer Dysfunktionalität des Dublin-Systems aus und begründet u. a. hiermit ihre Anweisung zu Zurückweisungen an der Grenze auch bei Äußerung eines Asylgesuchs (www.dw.com/de/migration-deutschland-ale xander-dobrindt-grenzen-fl%C3 ProzentBCchtlinge-innenpolitik-sicherheit/a-72562877). Neben internen Organisationsdefiziten, welchen mit einer beim Bund zentralisierten Zuständigkeit für Dublin-Überstellungen begegnet werden soll (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Randnummern 3041, 3042, www.koalitionsvertrag2025.de/ ), scheitern Überstellungen vornehmlich daran, dass sich mehrere Staaten an der EU-Außengrenze ihrer regelhaften Zuständigkeit für Asylverfahren als Land der Ersteinreise gemäß Artikel 17 Dublin-III-VO seit Jahren europarechtswidrig entziehen. Besonders unkooperativ sind hierbei Italien und Griechenland, wohin im ersten Halbjahr 2025 bei jeweils über 3 500 deutschen Übernahmeersuchen gar keine bzw. nur 20 Überstellungen erfolgten (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 39a und 39b auf Bundestagsdrucksache 21/1532). Hinsichtlich beider Staaten hat das Bundesverwaltungsgericht in Grundsatzurteilen entschieden, dass eine Abschiebung von nichtvulnerablen, bereits als schutzberechtigt anerkannten Asylbewerbern dorthin rechtlich zulässig ist (www.bverwg.de/de/pm/2024/57 und www.bverwg.de/de/pm/2025/309). Anstatt gegenüber Griechenland und Italien darauf hinzuwirken, dass diese ab sofort wieder rechtskonform Überstellungen zulassen, hat die Bundesregierung deren rechtswidriges Verhalten sogar zum Inhalt einer Abrede des Inhalts gemacht, dass Deutschland bis Mitte 2026 von Überstellungen nach Griechenland und Italien absieht und die Asylverfahren übernimmt, soweit die Asylbewerber dort noch nicht als schutzberechtigt anerkannt wurden (www.welt.de/politik/deutschland/plus 6937e0b017663b2de93107e2/deal-mit-italien-und-griechenland-form-der-soli daritaet-deutschland-uebernimmt-verantwortung-fuer-illegal-weitergereiste-mi granten.html). Im Gegenzug sagen beide Länder lediglich zu, ab Mitte 2026 mit Geltung des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wieder Überstellungen zuzulassen, wozu sie aber ohnehin nach EU-Recht verpflichtet sind. Nach Einschätzung der Fragesteller belohnt die Bundesregierung mit dem jetzt formal verabredeten weiteren Verzicht auf Überstellungen das jahrelange rechtswidrige und zulasten Deutschlands gehende Verhalten der beiden Länder auch noch. Zudem riskiert die Bundesregierung als Folge des öffentlichen Bekanntwerdens der Abrede, dass sich Asylbewerber im Laufe des nächsten halben Jahres in größerer Zahl gezielt auf den Weg nach Deutschland machen, um von der Abrede zu profitieren.

Einem weiteren Haupthindernis für Rückführungen, der mangelnden Kooperation vieler Herkunftsstaaten bei der Rücknahme ihrer Staatsbürger, will die neue Bundesregierung mit einem kohärenten Ansatz begegnen, der Visavergabe, Entwicklungszusammenarbeit sowie Wirtschafts- und Handelsbeziehungen als Instrumente nutzt (Koalitionsvertrag, Randnummer 3026 ff.). Bislang wurde von dem „Visahebel“ gemäß Artikel 25a des Visakodex nur gegenüber zwei Staaten – Gambia und Äthiopien – Gebrauch gemacht (vgl. www.consili um.europa.eu/de/press/press-releases/2021/10/07/council-adopts-visa-measure s-against-the-gambia/ und Antwort zu Frage 45 auf Bundestagsdrucksache 21/1532).

Ein neuer Ansatz zum Umgang mit Ausreisepflichtigen aus unkooperativen Herkunftsstaaten könne deren Überführung in aufnahmebereite sichere Drittstaaten sein. Insoweit hat man sich kürzlich auf EU-Ebene auf erweiterte Möglichkeiten verständigt (www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-asylrecht-1 00.html).

Auch eine aus Sicht der Fragesteller praxisfremde und einseitig an den Interessen der Ausreisepflichtigen orientierte Rechtsprechung internationaler und deutscher Gerichte bildet ein Hindernis für Abschiebungen. Mit Blick auf die Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) haben deshalb 27 der 46 Staaten des Europarates, darunter eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten, eine Neubewertung der bei Abschiebungen greifenden Abwägungskriterien mit dem Ziel, weitergehend als bislang Straftäter abschieben zu können, gefordert. Deutschland hat sich der Initiative nicht angeschlossen (www.puls24.at/news/politik/27-europaratsstaaten-fordern-kurswechsel-bei-m igration/454851). Eine weitere Erschwernis bedeutet zudem die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom November 2025, wonach verschlossene Räume von Abzuschiebenden nur noch mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss betreten werden dürfen. Die Berliner Gewerkschaft der Polizei sieht als Konsequenz des Urteils, dass sich Ausreisepflichtige den Maßnahmen relativ leicht entziehen können (www.morgenpost.de/berlin/article410 710463/abschieben-wird-schwieriger-was-berlins-politik-von-der-justiz-erwar tet.html).

Die von der seit Mai 2025 amtierenden Bundesregierung ausgerufene Migrationswende bleibt ausweislich von Umfragen weit hinter den Vorstellungen der Mehrheit der Bevölkerung zurück: Danach wollen 53 Prozent einen Aufnahmestopp, verbunden mit der Rückkehr einer größeren Zahl von Migranten in ihre Heimat (www.welt.de/politik/deutschland/plus693f4e04f679420e000b4e ba/migration-deutsche-halten-zuwanderung-insgesamt-fuer-zu-hoch-auch-lega le-einwanderung.html). Eine Mehrheit der Bürger will also eine Minuszuwanderung von Drittstaatenangehörigen, die sich nach Auffassung der Fragesteller nur mit einer signifikanten Steigerung sowohl der freiwilligen Ausreisen als auch der Abschiebungen erreichen lassen wird.

Frage 1 Seite 3

Wie viele Ausländer sind im Jahr 2025 bundesweit abgeschoben worden (bitte monatsweise aufschlüsseln)?

Antwort

Die statistischen Daten können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden.

Tabelle auf Seite 3, 4 · 13 Zeilen × 2 Spalten
2025Anzahl Personen
Januar1.733
Februar2.142
März2.278
April1.985
Mai1.996
Juni1.676
Juli2.029
August1.768
September2.043
Oktober1.887
November1.773
Dezember1.477
Gesamt22.787

Quelle: Polizeiliche Eingangsstatistik der Bundespolizei

Frage 2 Seite 4

Wie verteilen sich die Abschiebungen im Jahr 2025 auf die einzelnen Bundesländer und die Bundespolizei?

Antwort

Die statistischen Daten sind in der nachfolgenden Übersicht aufgeführt.

Tabelle auf Seite 4 · 18 Zeilen × 2 Spalten
2025Anzahl Personen
Baden-Württemberg3.368
Bayern3.649
Berlin1.673
Brandenburg191
Bremen109
Hamburg824
Hessen1.891
Mecklenburg-Vorpommern321
Niedersachsen1.262
Nordrhein-Westfalen4.784
Rheinland-Pfalz1.124
Saarland286
Sachsen927
Sachsen-Anhalt577
Schleswig-Holstein724
Thüringen464
Bundespolizei613
Gesamt22.787

Quelle: Polizeiliche Eingangsstatistik der Bundespolizei

Frage 3 Seite 4

Wie viele der abgeschobenen Ausländer sind 2025 in ihre Herkunftsländer und wie viele im Rahmen einer Rücküberstellung gemäß Dublin-III-VO in andere Dublin-Staaten überführt worden?

Antwort

Im Rahmen einer Rücküberstellung gemäß Dublin-III-Verordnung wurden ausweislich der Daten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Jahr 2025 insgesamt 5.377 Personen in andere Dublin-Staaten überführt.

In das jeweilige Herkunftsland wurden – ausweislich Daten der Bundespolizei – 15.254 Personen im Jahr 2025 abgeschoben.

Frage 4 Seite 5

Wie verteilen sich die abgeschobenen Ausländer 2025 nach Nationalitäten?

Antwort

Die statistischen Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 5, 6, 7, 8 · 142 Zeilen × 2 Spalten
2025
StaatsangehörigkeitAnzahl Personen
Afghanistan1.532
Ägypten192
Albanien801
Algerien982
Angola45
Äquatorialguinea2
Argentinien1
Armenien246
Aserbaidschan374
Äthiopien97
Bangladesch43
Belarus26
Belgien5
Benin26
Bosnien und Herzegowina204
Brasilien23
Bulgarien176
Burkina Faso33
Burundi10
Chile21
China166
Costa Rica1
Côte d'Ivoire53
Dänemark1
Dominikanische Republik8
Dschibuti9
Ecuador4
El Salvador8
Eritrea45
Estland5
Frankreich23
Gabun1
Gambia290
Georgien1.696
Ghana138
Griechenland19
Vereinigtes Königreich13
Guinea393
Guinea-Bissau11
Honduras4
Indien266
Indonesien3
Irak1.007
Iran178
Irland2
Israel2
Italien58
Jamaika5
Japan1
Jemen31
Jordanien58
Kambodscha7
Kamerun87
Kanada1
Kasachstan38
Kenia19
Kirgisistan11
Kolumbien125
Kongo, Demokratische Republik38
Kongo3
Korea, Republik1
Kosovo608
Kroatien36
Kuba6
Kuwait8
Lettland52
Libanon65
Liberia11
Libyen71
Litauen59
Luxemburg2
Malawi1
Malaysia6
Mali27
Marokko968
Mauretanien16
Mauritius2
Mexiko6
Moldau813
Mongolei45
Montenegro76
Mosambik8
Myanmar10
Namibia4
Nepal8
Nicaragua3
Niederlande29
Niger19
Nigeria516
Nordmazedonien742
Norwegen3
Österreich6
Pakistan246
Palästinensische Gebiete*14
Paraguay2
Peru14
Philippinen7
Polen374
Portugal13
Ruanda15
Rumänien333
Russische Föderation448
Sambia1
São Tomé und Príncipe1
Saudi-Arabien4
Schweden6
Schweiz7
Senegal44
Serbien874
Sierra Leone35
Simbabwe15
Slowakei34
Slowenien3
Somalia329
Spanien18
Sri Lanka65
staatenlos11
Südafrika4
Sudan46
Südsudan6
Syrien1.705
Tadschikistan157
Tansania25
Thailand22
Timor-Leste3
Togo31
Tschad3
Tschechien43
Tunesien567
Türkei2.798
Turkmenistan11
Uganda18
Ukraine79
Ungarn41
ungeklärt211
Uruguay1
Usbekistan30
Venezuela51
Vereinigte Staaten12
Vietnam115
Zypern1
Gesamt22.787

*nicht als Staat anerkannt

*nicht als Staat anerkannt

Frage 5 Seite 8

Wie viele der abgeschobenen Ausländer sind nach Kenntnis der Bundesregierung 2025 per Charterflug abgeschoben worden, wie viele Charterflüge zwecks Abschiebung sind im Jahr 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung von Deutschland aus durchgeführt worden, und welche waren die Zielländer dieser Charterflüge?

Antwort

Die nachfolgenden Übersichten bilden die statistischen Daten ab.

Tabelle auf Seite 8 · 1 Zeilen × 2 Spalten
Abschiebungen 2025
Anzahl CharterAnzahl Personen Charter
2407.411
Tabelle auf Seite 9 · 35 Zeilen × 2 Spalten
ZiellandAnzahl Personen
Afghanistan81
Albanien585
Armenien118
Aserbaidschan181
Äthiopien33
Bosnien und Herzegowina117
Bulgarien149
Côte d'Ivoire4
Gambia150
Georgien1.444
Ghana72
Griechenland65
Guinea103
Irak684
Jemen3
Kamerun3
Kolumbien8
Kongo, Demokratische Republik3
Kongo1
Kosovo557
Kroatien254
Moldau628
Montenegro13
Nigeria295
Nordmazedonien692
Pakistan104
Rumänien82
Senegal15
Serbien760
Sierra Leone1
Somalia15
Spanien79
Tadschikistan13
Tunesien94
Türkei5
Frage 6 Seite 9

Wie lange haben sich die Ausländer durchschnittlich im Bundesgebiet aufgehalten, bevor sie abgeschoben wurden?

Antwort

Personen, die im Jahr 2025 abgeschoben wurden, haben sich vor der Abschiebung durchschnittlich rund zwei Jahre und fünf Monate in Deutschland aufgehalten.

Frage 7 Seite 10

Wie viele der abgeschobenen Ausländer 2025 waren abgelehnte Asylbewerber, und wie viele waren aus anderen Gründen ausreisepflichtig?

Antwort

Belastbare Daten im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. Angaben zu den Gründen einer Abschiebung werden statistisch nicht erfasst.

Zuständig für aufenthaltsbeendende Maßnahmen sind zudem die Länder. Auskunftsersuchen zum Aufenthaltsstatus in Zusammenhang mit einer konkreten Abschiebung sind an die Länder zu richten.

Frage 8 Seite 10

Wie viele ausreisepflichtige Ausländer sind im Jahr 2025 freiwillig (unter Vorlage einer Grenzübertrittsbescheinigung) ausgereist?

Antwort

Nach Kenntnis der Bundesregierung sind im Jahr 2025 36.177 Personen erfasst worden, die freiwillig unter Vorlage einer Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB) ausgereist sind.

Frage 9 Seite 10

Welche sind die zehn Nationalitäten, die im Jahr 2025 am häufigsten freiwillig ausreisten (bitte jeweils die absolute Zahl der freiwilligen Ausreisen mit anführen)?

Antwort

Die Aufschlüsselung nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten, die im Jahr 2025 unter Vorlage einer GÜB freiwillig ausreisten, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 10 · 10 Zeilen × 2 Spalten
StaatsangehörigkeitenAnzahl freiwillig ausgereister Personen mit GÜB
türkisch8.324
syrisch4.408
albanisch1.825
russisch1.748
georgisch1.725
mazedonisch1.273
irakisch1.233
kosovarisch1.125
vietnamesisch960
kolumbianisch894

Quelle: Polizeiliche Eingangsstatistik der BPOL

Frage 10 + 11 Seite 10

10Wie viele ausreisepflichtige Personen und wie viele weitere Personen aus Drittstaaten haben in Verbindung mit ihrer freiwilligen Ausreise im Jahr 2025 Fördermittel zur Rückkehrförderung bzw. Integration vor Ort aus Programmen des Bundes oder nach Kenntnis der Bundesregierung aus Programmen der Länder erhalten?

11Welchen Aufenthaltsstatus hatten die im Zuge einer Rückkehrförderung 2025 freiwillig Ausgereisten?

Antwort

Die Fragen 10 und 11 werden zusammen beantwortet.

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 17 und 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/4103 verwiesen.

Zu den einzelnen Programmen zur Förderung der Reintegration liegen der Bundesregierung nachfolgende Daten vor. Eine statistische Differenzierung nach Aufenthaltsstatus wird bei den einzelnen Programmen nicht erfasst.

Rückkehrvorbereitende Maßnahmen (RkVM)

Bei den Teilnehmenden der rückkehrvorbereitenden Maßnahme StartHope@Home wird keine Differenzierung nach Aufenthaltsstatus vorgenommen. Teilnahmeberechtigt an der Maßnahme sind ausreisepflichtige und nicht ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige. Im Jahr 2025 haben 324 Personen an der Maßnahme in Deutschland teilgenommen. (Quelle: Social Impact gGmbH).

StarthilfePlus

Das Programm richtet sich ausschließlich an freiwillig Rückkehrende. Voraussetzung ist u. a. eine REAG/GARP-Förderung (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme). Bis zum 31. Dezember 2025 wurden 8.861 Personen über das Programm unterstützt.

(Quelle: IOM, Stand: 31. Dezember 2025, vorläufige Zahlen). URA Kosovo

Tabelle auf Seite 11 · 1 Zeilen × 2 Spalten
Förderungen URA Kosovo 01.01.2025 bis 31.12.2025
PersonenkreisAnzahl
Freiwillige Ausreisen482

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, Stand: 31. Dezember 2025, vorläufige Zahlen, Förderungen beinhalten Beratungsleistungen und finanzielle Hilfen. Brückenkomponente Albanien

Tabelle auf Seite 11 · 1 Zeilen × 2 Spalten
Förderungen Brückenkomponente Albanien 01.01.2025 bis 31.12.2025
PersonenkreisAnzahl
Freiwillige Ausreisen372

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, Stand: 31. Dezember 2025, vorläufige Zahlen, Förderungen beinhalten Beratungsleistungen und finanzielle Hilfen. European Reintegration Programme (EURP)

Tabelle auf Seite 11 · 1 Zeilen × 2 Spalten
Anträge EURP 01.01.2025 bis 31.12.2025
PersonenkreisAnzahl
Bewilligte Anträge Freiwillige Ausreisen*4.921

Quelle: BAMF, Stand: 31. Dezember 2025, vorläufige Zahlen. Zentren für Migration und Entwicklung (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung [BMZ]):

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/1532 verwiesen. Die nächste Berichterstattung für den Zeitraum Juni 2025 bis Mai 2026 erfolgt im Sommer 2026.

Frage 12 Seite 12

Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Antrages auf Rückkehrförderung im Rahmen eines Bundesprogrammes im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr?

Antwort

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines REAG/GARP-Antrags lag im Jahr 2025 bei ungefähr 50 Kalendertagen. Im Jahr 2024 lag die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines REAG/GARP-Antrags bei 57 Kalendertagen.

Frage 13 Seite 12

Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer haben sich zum 31. Dezember 2025 in Deutschland aufgehalten, wie viele davon sind geduldet, und bei wie vielen davon ist im Ausländerzentralregister (AZR) ein abgelehnter Asylantrag gespeichert?

Antwort

Ausweislich des Ausländerzentralregister (AZR) haben sich zum Stichtag 31. Dezember 2025 232.067 vollziehbar ausreisepflichtige Personen in Deutschland aufgehalten. Darunter waren 158.053 Personen, bei denen im AZR ein abgelehnter Asylantrag gespeichert war. 190.974 der Ausreisepflichtigen waren geduldet.

Es ist darauf hinzuweisen, dass die im AZR gespeicherte Asylablehnung nicht ursächlich für die bestehende Ausreisepflicht sein muss, da diese grundsätzlich gespeichert wird, bis die Voraussetzungen für ihre Löschung gegeben sind (vgl. § 36 des Gesetzes über das Ausländerzentralregister – AZRG), und damit ggf. längere Zeit zurückliegen kann.

Frage 14 Seite 12

Welche sind die 15 häufigsten Nationalitäten der 2025 vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer (bitte die absolute Zahl und den Prozentsatz, welcher auf die jeweilige Nationalität entfällt, angeben)?

Antwort

Die Angaben zu den in Deutschland aufhältigen (vollziehbar) Ausreisepflichtigen zum Stichtag 31. Dezember 2025 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 12 · 17 Zeilen × 3 Spalten
StaatsangehörigkeitAusreisepflichtigeAnteil in Prozent
Gesamt232.067100,00
darunter:
Türkei24.35510,49
Irak20.8518,98
Afghanistan12.4735,37
Russische Föderation11.7235,05
Syrien10.2834,43
Nigeria9.6434,16
Serbien8.0363,46
Iran7.3533,17
Georgien6.0102,59
Ungeklärt5.6862,45
Guinea5.0182,16
Ukraine4.6642,01
Nordmazedonien4.5681,97
Libanon4.4291,91
Albanien4.2581,83
Frage 15 Seite 13

Wie lange halten sich die derzeit vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer jeweils bereits in Deutschland auf (bitte die Aufenthaltsdauer nach 0 bis 2 Jahre; 2 bis 4 Jahre; 4 bis 6 Jahre und mehr als 6 Jahre aufschlüsseln)?

Antwort

Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 13 · 7 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige232.067
Insgesamt (Aufenthalt seit letzter Einreise)
Aufenthaltsdauer sechs Jahre und mehr80.177
Aufenthalt ab vier bis unter sechs Jahre30.663
Aufenthalt ab zwei bis unter vier Jahre67.144
Aufenthalt unter zwei Jahre54.054
Aufenthaltsdauer unbekannt29
Frage 16 Seite 13

Wie viele Personen haben bislang einen Aufenthaltstitel nach dem sog. Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c Absatz 1 AufenthG) erhalten, und wie viele davon haben den Aufenthaltstitel im zweiten Halbjahr 2025 erhalten?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren im AZR 65.884 Personen erfasst, denen bislang eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Absatz 1 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) erteilt worden ist. Von diesen haben 1.750 die Aufenthaltserlaubnis im zweiten Halbjahr 2025 erhalten.

Frage 16a Seite 13

In wie vielen Fällen ist bislang über die Stichtagsregelung ein Übergang auf eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25a oder § 25b AufenthG (vgl. § 104c Absatz 3 Satz 4 AufenthG) erfolgt, und wie viele Fälle davon entfallen auf das zweite Halbjahr 2025?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren im AZR 28.141 Personen erfasst, denen eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25a oder § 25b AufenthG erteilt wurde, nachdem sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG besaßen. Auf das zweite Halbjahr 2025 entfallen davon 5.745 Personen.

Frage 16b Seite 13

In wie vielen Fällen ist bislang nach Ablauf der Frist des § 104c Absatz 3 Satz 3 AufenthG wieder ein Rückfall in den Status der Duldung erfolgt, und wie viele Fälle davon entfallen auf das Jahr 2025?

Antwort

Zum 31. Dezember 2025 waren im AZR 9.874 Personen erfasst, denen nach einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG eine Duldung erteilt wurde. 6.503 davon entfallen auf das Jahr 2025.

Frage 16c Seite 13

An wie viele Personen wurden seit Inkrafttreten der Neufassung der Regelungen im Chancen-Aufenthaltsgesetz Aufenthaltserlaubnisse direkt gemäß § 25a bzw. § 25b AufenthG, also ohne den Zwischenschritt über § 104c AufenthG, erteilt, und wie viele Fälle davon entfallen auf das Jahr 2025?

Antwort

Im AZR waren zum Stichtag 31. Dezember 2025 90.123 Personen erfasst, denen seit 31. Dezember 2022 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a bzw. § 25b AufenthG erteilt wurde, ohne dass ihnen jemals zuvor eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG erteilt worden war. Auf das Jahr 2025 entfallen davon 10.382 Personen.

Frage 17 Seite 14

Wie viele ehemals oder aktuell abgelehnte Asylbewerber haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum 31. Dezember 2025 in Deutschland aufgehalten?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren 1.020.715 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag erfasst.

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Speicherung eines abgelehnten Asylantrags im AZR nicht bedeutet, dass die betroffenen Personen ausreisepflichtig sind. Der weit überwiegende Teil der Betroffenen hat inzwischen ein befristetes oder unbefristetes Aufenthaltsrecht erworben.

Frage 18 Seite 14

Wie viele Ausländer hatten Ende Dezember 2025 den Status einer Duldung mit ungeklärter Identität gemäß § 60b AufenthG, und welche sind die zehn häufigsten Nationalitäten in dieser Gruppe (bitte jeweils die absolute Zahl und den prozentualen Anteil angeben)?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren im AZR 17.528 Personen mit einer Duldung für Personen mit ungeklärter Identität nach § 60b Absatz 1 AufenthG aufhältig.

Die weiteren Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 14 · 12 Zeilen × 3 Spalten
Anzahl Personen mit ungeklärter Identität gemäß § 60b AufenthGAnteil in Prozent
Gesamt17.528100,00
darunter:
Indien1.4898,49
Türkei1.3967,96
Ungeklärt1.0666,08
Irak8775,00
Iran8664,94
Nigeria8454,82
Libanon7204,11
Guinea6973,98
Russische Föderation6553,74
Pakistan6293,59
Frage 19 + 19a + 19b Seite 14

19Wie viele geplante Abschiebungen sind im Jahr 2025

19avor und

19bnach Übergabe an die Bundespolizei gescheitert, wie verteilen sich die gescheiterten Abschiebungen auf die Bundesländer, und welche Gründe für das Scheitern der Abschiebungen wurden statistisch erfasst?

Antwort

Im Jahr 2025 scheiterten

a) 32.855 Abschiebungen vor und

b) 1.152 Abschiebungen nach (441 während)

der Übergabe an die Bundespolizei.

Die statistischen Daten zu gescheiterten Abschiebungen nach Ländern sowie zu den Gründen des Scheiterns sind den nachfolgenden Übersichten zu entnehmen:

Tabelle auf Seite 15 · 19 Zeilen × 2 Spalten
Veranlasser gescheiterter AbschiebungenAnzahl Personen
202534.448
Baden-Württemberg4.583
Bayern4.354
Berlin9.750
Brandenburg314
Bremen156
Hamburg703
Hessen1.266
Mecklenburg-Vorpommern400
Niedersachsen2.188
Nordrhein-Westfalen5.294
Rheinland-Pfalz1.055
Saarland102
Sachsen1.446
Sachsen-Anhalt792
Schleswig-Holstein1.183
Thüringen666
Bundespolizei196
Gesamt34.448
Tabelle auf Seite 15 · 21 Zeilen × 2 Spalten
Gründe des Scheiterns von AbschiebungenAnzahl Personen
Ablehnung der Übernahme seitens BPOL89
aktiver Widerstand87
aus medizinischen Gründen134
Beförderungsverweigerung Luftverkehrsgesellschaft/Luftfahrzeugführer/Reederei/Schiffskapitän514
den Flug/die Schiffspassage betreffende Gründe103
fehlende Durchbeförderungsbewilligung4
fehlender Rückführungsplatz15
fehlendes Begleitpersonal32
fehlendes/ungültiges Heimreisedokument20
Flucht, Fluchtversuch35
nicht erfolgte Zuführung (einschl. Absage am Tag der Maßnahme)21.341
passiver Widerstand222
Rechtsmittel86
Scheitern während Transitaufenthalt10
Selbstverletzung bzw. Versuch, Suizid bzw. Suizidversuch19
sonstige Gründe (Ausnahme)449
Stornierung des Ersuchens (bis spätestens am Vortag der Maßnahme)11.184
Übernahmeverweigerung seitens staatl. Begleitpersonal2
Übernahmeverweigerung im Zielstaat95
verspätete Zuführung7
Gesamt34.448
Frage 20 Seite 16

Welche der im Koalitionsvortrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehenen und welche sonstigen Maßnahmen hat die neue Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2025 ergriffen, um die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen, ihre Durchführung zu beschleunigen und Abschiebehindernisse abzubauen?

Antwort

Für Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigung, und damit auch für Ausweisungen und Rückführungen, sind nach dem Grundsatz der föderalen Aufgabenteilung grundsätzlich die Länder in eigener Zuständigkeit verantwortlich.

Gleichwohl haben die die Bundesregierung tragenden Parteien in ihrem Koalitionsvertrag eine Rückführungsoffensive vereinbart, um die Ausreisepflicht noch konsequenter umzusetzen.

Für die priorisierte Rückführung von ausländischen Personen mit Bezug zum islamistischen Terrorismus, Straftätern sowie Ausländern, die eine erhebliche Gefährdung für die öffentliche Sicherheit darstellen, unterstützen das Bundesministerium des Innern und das Auswärtige Amt in den entsprechenden Bund-/Länderkooperationsplattformen die Länder bei der Rückführung solcher Einzelfälle. Hier kann insbesondere auf die bestehenden Strukturen im Gemeinsamen Terrorismus- und Abwehrzentrum (GTAZ) und im Zentrum zur Unterstützung der Rückführung (ZUR) aufgebaut werden.

Die Bundesregierung hat im Rahmen technischer Gespräche mit der afghanischen De-facto-Regierung die Voraussetzungen für regelmäßige Abschiebungen auf Linien- und Charterflügen nach Afghanistan geschaffen, wobei zunächst mit Straftätern begonnen wurde. Zuvor konnte die Bundesregierung die Länder bereits bei der Abschiebung von 81 afghanischen Staatsangehörigen nach Afghanistan unterstützen, die in Deutschland strafrechtlich in Erscheinung getreten sind.

Die Bundesregierung hat ebenfalls die Voraussetzungen für Rückführungen nach Syrien geschaffen, wobei auch hier zunächst mit Straftätern begonnen wurde.

Frage 21 + 21a + 21b Seite 16

21In welcher Form beabsichtigt die Bundesregierung, das auf EU-Ebene vereinbarte erweiterte Konzept der sicheren Drittstaaten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) zu nutzen, und sollen

21aAsylbewerber aus bei Rückführungen unkooperativen Herkunftsstaaten, nachdem sie ihr Asylverfahren in Deutschland mit für sie negativem Ausgang durchlaufen haben, künftig in aufnahmebereite Drittstaaten abgeschoben werden, oder sollen

21bauch bereits die Asylverfahren in einem sicheren Drittstaat durchgeführt werden, wo die tatsächlich schutzbedürftigen Asylbewerber dann auch Aufnahme finden (wie beim Ruanda-Modell des Vereinigten Königreichs)?

Antwort

Auf EU-Ebene haben sich die Europäische Kommission, der Rat und das Europäische Parlaments im Dezember 2025 im sogenannten Trilog politisch auf Änderungen am Konzept des sicheren Drittstaats nach der ab 12. Juni 2026 als Teil des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) anwendbaren Verordnung (EU) 2024/1348 geeinigt. Die Bundesregierung unterstützt diese Änderungen. Ihre formelle Annahme durch die EU-Institutionen vorausgesetzt erleichtern diese Änderungen die praktische Umsetzbarkeit des Konzepts.

Das Konzept des sicheren Drittstaats ist ein möglicher Baustein der Asyl- und Migrationspolitik der Bundesregierung. Voraussetzung für die Anwendung des Konzepts ist, dass ein geeigneter und kooperationsbereiter Drittstaat gefunden wird, der die weiterhin hohen rechtlichen Anforderungen erfüllt. Konstellationen im Sinne von Frage 21a, in denen das Asylverfahren bereits abgeschlossen ist, unterfallen nicht dem Konzept des sicheren Drittstaates.

Frage 22 Seite 17

Weshalb hat sich die Bundesregierung der Initiative der 27 Staaten des Europarates zur Neuausrichtung der Auslegung der EMRK nicht angeschlossen, und wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Anliegen der Initiative (vgl. jeweils Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Unabhängigkeit von Gerichten, auch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), ist aus Sicht der Bundesregierung ein elementarer Baustein eines Rechtsstaats. Die Bundesregierung äußert sich generell nicht zur Rechtsprechung von Gerichten, um jeden Anschein einer politischen Einflussnahme zu vermeiden. Der in der Fragestellung angesprochenen Erklärung der 27 Staaten hat sich die Bundesregierung daher schon aus grundsätzlichen Überlegungen nicht angeschlossen. In der Sache benennt die Erklärung auch aus Sicht der Bundesregierung wichtige Aspekte. Die Bundesregierung begrüßt daher den Diskussionsprozess über die Auslegung der EMRK im Bereich Migration innerhalb des Europarats.

Frage 23 Seite 17

Wie viele Plätze für Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit bundesweit, und wie verteilen sich diese auf die Bundesländer?

Antwort

Nach Kenntnis der Bundesregierung verfügen die Länder derzeit im planerischen Maximum über etwa 810 Plätze für Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam (Stand: 20. Januar 2026). Die Verteilung auf die Länder ist wie folgt.

Tabelle auf Seite 17 · 18 Zeilen × 2 Spalten
LandGesamtanzahl
Berlin10
Brandenburg20
Baden-Württemberg51
Bayern (Eichstädt)90
Bayern (Hof)150
Bayern (München)20
Bremen16
Hessen80
Niedersachsen48
Nordrhein-Westfalen175
Rheinland-Pfalz40
Sachsen58
Schleswig-Holstein42
Thüringen10
Mecklenburg-Vorpommern0
Sachsen-Anhalt0
Saarland0
Gesamt810
Frage 24 Seite 18

Wie viele Personenbegleiter Luft stehen derzeit bei der Bundespolizei für Abschiebungen zur Verfügung, und erachtet die Bundesregierung es für nötig, deren Zahl zu erhöhen, um künftig die Zahl der Abschiebungen zu steigern?

Antwort

Mit Stand 31. Dezember 2025 betrug die Anzahl einsatzbereiter Personenbegleiter Luft (PBL) 2.021. Aus Sicht der Bundesregierung besteht derzeit keine Notwendigkeit zur Erhöhung der Anzahl der PBL.

Frage 25 Seite 18

Haben die „andauernden Gespräche“ (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 21/1532) über die Einrichtung vom Bund betriebener Ausreisezentren inzwischen zu Ergebnissen geführt?

Antwort

Die Prüfung der Bundesregierung und die Gespräche mit den Ländern dauern aufgrund des komplexen verfassungsrechtlichen Hintergrundes weiterhin an.

Frage 26 Seite 18

In wie vielen Fällen wurde beim Gemeinsamen Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) im Jahr 2025 seitens eines Bundeslandes oder der Bundespolizei die Vermittlung eines Platzes für Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam angefragt, und in wie vielen Fällen konnte ein solcher vermittelt werden?

Antwort

Im Jahr 2025 wurden beim Gemeinsamen Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) seitens eines Landes oder der Bundespolizei insgesamt 1.601 Fälle für die Vermittlung eines Platzes für Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam angefragt und in 231 Fällen konnte ein solcher vermittelt werden.

Frage 27 Seite 18

Für wie viele Ausländer war im Jahr 2025 im AZR eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung oder zur Festnahme erfasst?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren im AZR 220.502 Personen registriert, bei denen im Jahr 2025 eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung erfasst wurde. Bei 114.807 Personen wurde im Jahr 2025 eine Ausschreibung zur Festnahme erfasst.

Frage 28 Seite 18

Wie viel Prozent der abgelehnten Asylbewerber gaben im Jahr 2025 an, über keine Identitätspapiere zu verfügen?

Antwort

Belastbare Angaben liegen ausschließlich für Personen ab 18 Jahren vor. Für etwa 63 Prozent der im Jahr 2025 negativ beschiedenen Asylerstantragstellenden ab 18 Jahren lagen keine Identitätspapiere vor.

Frage 29 Seite 18

Wurde im letzten Halbjahr 2025 gegenüber weiteren Herkunftsländern erreicht, dass diese Laissez-Passer-Dokumente akzeptieren, und wenn ja, um welche Länder handelt es sich?

Antwort

Nein.

Frage 30 Seite 19

In wie vielen Fällen wurde das BAMF von den Bundesländern im Jahr 2025 um Amtshilfe bei der Beschaffung von Passersatzpapieren gemäß § 75 Nummer 13 AufenthG ersucht, und in wie viel Prozent der Fälle konnten die Ersuchen zu einem positiven Abschluss gebracht werden?

Antwort

Im Jahr 2025 erreichten die Passersatzbeschaffung Bund 9.398 Amtshilfeersuchen. Insgesamt erfolgten 3.697 positive Identifizierungen und 2.876 Passersatzpapiere wurden durch die Länder abgerufen. Zu berücksichtigen ist, dass die beschafften Passersatzpapiere auch aus Amtshilfeersuchen/positiven Identifizierungen aus Vorjahren resultieren können (keine Kohortenbetrachtung), so dass eine prozentuale Darstellung nicht möglich ist.

Frage 31 Seite 19

Wie viel Prozent der Asylbewerber, die im Jahr 2025 einen Erstantrag in Deutschland stellten, waren gemäß Eurodac-Verordnung (Eurodac = europäische Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken) erfasst, und wie hoch war dieser Anteil unter den Asylbewerbern, deren Antrag im zweiten Halbjahr 2025 abgelehnt wurde?

Antwort

Im Jahr 2025 betrug der Anteil der Asylerstantragstellenden ab 14 Jahren, bei denen ein Eurodac-Treffer verzeichnet wurde, rund 43 Prozent. Der entsprechende Anteil von Asylerstantragstellenden ab 14 Jahren mit Eurodac-Treffer, deren Antrag im zweiten Halbjahr 2025 abgelehnt wurde, betrug rund 44 Prozent.

Frage 32 Seite 19

In wie vielen Asylverfahren ist im Jahr 2025 die Zuständigkeit auf Deutschland wegen des Versäumens der Überstellungsfrist gemäß Artikel 29 Absatz 2 Dublin-VO übergegangen, und wie viele davon entfallen auf das zweite Halbjahr?

Antwort

Mit Stand vom 31. Dezember 2025 ist die Zuständigkeit für insgesamt 30.778 Personen wegen des Versäumens der Überstellungsfrist auf die Bundesrepublik Deutschland übergegangen. Davon entfallen 12.650 Personen auf das zweite Halbjahr 2025.

Frage 33 + 34 Seite 19

33Welche zentralen Ergebnisse hat die noch unter der Vorgängerregierung eingesetzte Dublin-Task-Force von Bund und Ländern in ihrem im Sommer 2025 finalisierten Bericht festgehalten (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 21/1532)?

34Welche der von der Task-Force vorgeschlagenen Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, und mit welchem Ergebnis (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Fragen 33 und 34 werden zusammen beantwortet.

Neben den im Dublin-Task-Force-Bericht niedergelegten Maßnahmen zur notwendigen Verbesserung des Dublin-Systems, hat sich das Bundesministerium des Innern (BMI) auf europäischer Ebene mit Erfolg für eine neue Durchführungsverordnung zur Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung (AMM-DVO) eingesetzt. Diese regelt das praktische Überstellungssystem unter dem neuen GEAS und bildet die normative Grundlage für deutlich effektivere Überstellungen.

Frage 35 Seite 20

Wie viele Fälle des sog. Kirchenasyls sind der Bundesregierung mit Stand Ende 2025 bekannt, und wie verteilen sich diese auf die Bundesländer?

Antwort

Im Zeitraum Januar bis Dezember 2025 wurden dem BAMF 1.750 Kirchenasylfälle gemeldet.

Die Verteilung der Kirchenasylmeldungen auf die Länder im gleichen Zeitraum kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 20 · 17 Zeilen × 2 Spalten
LandKirchenasylmeldungen 2025
Nordrhein-Westfalen633
Hessen273
Bayern243
Berlin122
Niedersachsen87
Bremen62
Thüringen61
Sachsen-Anhalt50
Rheinland-Pfalz49
Hamburg40
Schleswig-Holstein33
Brandenburg31
Baden-Württemberg25
Mecklenburg-Vorpommern25
Sachsen11
Saarland5
Gesamtergebnis1.750

*Die Zahlen ergehen aus einer im BAMF intern geführten Arbeitsübersicht.

*Die Zahlen ergehen aus einer im BAMF intern geführten Arbeitsübersicht.

Frage 36 Seite 20

In wie vielen Fällen des sog. Kirchenasyls ist im Jahr 2025 die Zuständigkeit infolge des Ablaufs der Überstellungsfrist auf Deutschland übergegangen?

Antwort

Im Jahr 2025 ist die Überstellungsfrist in 2.175 Fällen des sogenannten Kirchenasyls abgelaufen.

Frage 37 Seite 20

In wie vielen Fällen des sog. Kirchenasyls hat das BAMF im Jahr 2025 einen Selbsteintritt wegen einer besonderen Härte vollzogen, und in wie vielen Fällen hat es einen solchen abgelehnt?

Antwort

Im Jahr 2025 machte das BAMF in sechs Kirchenasylfällen vom Selbsteintrittsrecht gemäß Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 (Dublin-III-Verordnung) Gebrauch. In 274 Kirchenasylfällen wurde die Ausübung des Selbsteintrittsrechts abgelehnt.

Frage 38 + 38a + 38b + 38c + 38d + 38e Seite 21

38Wie viele Übernahmeersuchen, Zustimmungen und tatsächlich erfolgte Dublin-Überstellungen gab es im Jahr 2025 im Verhältnis zu

38aItalien,

38bGriechenland,

38cKroatien,

38dBulgarien und

38ePolen?

Antwort

Die Antwort kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 21 · 7 Zeilen × 7 Spalten
Jahr 2025Übernahmeersuchen an die MitgliedstaatenÜbernahmeersuchen von Mitgliedstaaten
Übernahmeersuchen an MSZustimmungenerfolgte Überstellungen an MSÜbernahmeersuchen an DZustimmungenerfolgte Überstellungen an Deutschland
Gesamt35.94223.9125.37716.53010.5124.865
davon:
Italien6.2296.633142430723
Griechenland6.51896261.116889806
Kroatien5.3114.6095722393912
Bulgarien2.2271.095220562922
Polen9527973341088747
Frage 39 + 40 + 41 + 42 + 43 + 44 + 45 + 46 + 47 + 48 + 49 Seite 21

39Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Vereinbarung der Bundesregierung mit Griechenland und Italien, in aus Sicht der Fragesteller rechtswidriger Abweichung von der durch Artikel 17 Dublin-VO vorgegebenen Regelzuständigkeit des Landes der Ersteinreise für Asylverfahren auf Überstellungen dorthin bis Mitte 2026 zu verzichten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

40Weshalb hält es die Bundesregierung für opportun, Länder, die jahrelang zulasten Deutschlands mit der Verweigerung von Dublin-Überstellungen europäisches Recht gebrochen haben, auch noch dadurch entgegenzukommen, dass sie dieses rechtswidrige Verhalten bis Mitte 2026 auf Grundlage einer Abrede mit Deutschland fortsetzen können (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

41Für wie viele Asylverfahren von bereits in Deutschland aufhältigen Asylbewerbern geht die Zuständigkeit aufgrund der Abrede mit Griechenland und Italien auf Deutschland über?

42Mit wie vielen weiteren, also noch nicht in Deutschland aufhältigen Zugängen in das deutsche Asylverfahren als Folge der Abrede rechnet die Bundesregierung bis Mitte 2026?

43Wie groß ist nach Erkenntnis der Bundesregierung die Zahl der derzeit in Griechenland und Italien aufhältigen Asylbewerber mit offenen Asylverfahren, die nach Deutschland weiterziehen und so auf Grundlage der Abrede in das deutsche Asylverfahren gelangen können?

44Hat die Abrede mit Griechenland und Italien zur Folge, dass aus diesen Ländern weiterreisende Asylbewerber an der deutschen Landgrenze bei Äußerung eines Asylgesuchs nicht mehr zurückgewiesen werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

45Wie groß ist nach Erkenntnis der Bundesregierung das Risiko, dass noch in Drittstaaten aufhältige potenzielle Asylbewerber sich nunmehr über Italien oder Griechenland auf den Weg nach Deutschland machen, um auf Grundlage der Abrede in das deutsche Asylverfahren zu gelangen?

46Weshalb hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Risikos, dass Asylbewerber nunmehr gezielt aus Italien und Griechenland nach Deutschland weiterziehen oder aus Drittstaaten aufbrechen, um in das hiesige Asylverfahren zu gelangen, nicht sichergestellt, dass die Abrede bis Mitte 2026 geheim bleibt?

47Welchen Inhalt haben die von Italien und Griechenland im Zuge der Abrede gegenüber Deutschland gemachten Zusagen, und was wurde insbesondere hinsichtlich der Erfassung in Eurodac, der Kooperation bei Überstellungen sowie hinsichtlich der Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern zugesagt?

48Beinhaltet die Zusage Griechenlands und Italiens, bei Überstellungen ab Mitte 2026 wieder zu kooperieren, dass dort im Verfahren befindliche oder bereits anerkannte Asylbewerber im Einklang mit europäischem Recht versorgt werden, sodass deutsche Gerichte Überstellungen nicht mehr unter Verweis auf die in Italien und Griechenland drohende unmenschliche Behandlung verhindern werden, und schließt dies auch vulnerable Gruppen wie insbesondere Familien mit Kindern mit ein, sodass auch deren Überstellung wieder möglich sein wird?

49Beinhaltet die Zusage Griechenlands, dass nach Deutschland weitergezogene Asylbewerber, die bereits in Griechenland einen Schutzstatus erhalten haben, ab sofort wieder uneingeschränkt nach Griechenland rücküberstellt werden können?

Antwort

Die Fragen 39 bis 49 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.

Die Mitgliedstaaten haben sich im Rat am 8. Dezember 2025 auf den Solidaritätspool für das Jahr 2026 verständigt. Auf dieser Grundlage werden erstmals Mitgliedstaaten, die unter Migrationsdruck stehen, durch andere Mitgliedstaaten im Rahmen des neuen Solidaritätsmechanismus entlastet werden.

Deutschland wurde von der Kommission als unter der Gefahr von Migrationsdruck stehend eingestuft. Von der Kommission wurde ausdrücklich anerkannt, dass – neben der besonders hohen Zahl an unerlaubten Einreisen im Berichtszeitraum – Deutschland auch aufgrund der sehr hohen Zahl an Asylanträgen in den vergangenen zehn Jahren sowie der Aufnahme der meisten ukrainischen Schutzsuchenden in der EU besonders belastet ist.

Vor diesem Hintergrund hat Deutschland mit Griechenland und Italien dahingehende Verständigungen erzielt, dass der deutsche Solidaritätsbeitrag ausschließlich in Form einer Anrechnung mit unserer Belastung aus erfolgter Zuständigkeitsübernahme aus Sekundärmigration der Vergangenheit erfolgen wird.

Gleichzeitig wurde vereinbart, dass das Zuständigkeitsbestimmungsverfahren nach der Asyl- und Migrationsmanagement Verordnung – das gegenwärtige Dublin-Verfahren – zwischen Deutschland und Griechenland sowie Deutschland und Italien ab der GEAS-Anwendung wieder vollständig implementiert wird. Dies verdeutlicht das gemeinsame Anliegen, die GEAS-Reform zum Gelingen zu führen, zu der auch ein funktionierendes Überstellungsverfahren ein wichtiger Baustein ist.

Die Rückführungen sog. anerkannt Schutzberechtigter aus Griechenland, die seit Frühjahr 2025 wieder aufgenommen wurden, finden davon unbeeinträchtigt weiter statt.

Frage 50 + 50a + 50b + 50c Seite 23

50Hat die Bundesregierung mit Blick auf die Kooperation bei Überstellungen nach

50aBulgarien,

50bPolen und

50cKroatien im Vergleich zum Stand Mitte 2025 konkrete Fortschritte erreicht?

Antwort

Die Antwort kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 23 · 3 Zeilen × 3 Spalten
Erfolgte Überstellungen an den MS (Stand 31.12.2025)Gesamtdavon im zweiten Halbjahr 2025
Bulgarien220101
Polen334102
Kroatien572267
Frage 51 + 51a + 51b Seite 23

51Wie viele Personen haben im Jahr 2025 in Deutschland Asyl beantragt, denen

51azuvor bereits in Griechenland ein Schutzstatus gewährt worden oder

51bbei denen bereits ein Asylverfahren in Griechenland anhängig war?

Antwort

Im Jahr 2025 haben 14.613 Personen, denen bereits in Griechenland ein Schutzstatus zuerkannt wurde, einen Asylerstantrag in der Bundesrepublik Deutschland gestellt.

Im Jahr 2025 wurden 13.394 Asylerstantragstellende mit einem Eurodac-Treffer der Kategorie 1 (CAT-1-Treffer) von Griechenland registriert, was auf eine Asylantragsstellung in Griechenland hinweist.

Frage 52 Seite 23

Hat die Bundesregierung im Rahmen des freiwilligen europäischen Solidaritätsmechanismus trotz der rechtswidrigen Verweigerung von Überstellungen durch Griechenland, Italien, Bulgarien und Kroatien (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) Asylbewerber oder anerkannte Schutzberechtigte aus diesen Ländern im Jahr 2025 übernommen, und wenn ja, wie viele Personen wurden im Jahr 2025 von dort übernommen?

Antwort

Die Bundesregierung hat im Jahr 2025 im Rahmen des freiwilligen europäischen Solidaritätsmechanismus keine Asylbewerber oder anerkannte Schutzberechtigte aus den Ländern Griechenland, Italien, Bulgarien oder Kroatien aufgenommen.

Frage 53 Seite 23

Wie viele Herkunftsstaaten hat die Bundesregierung im Rahmen der jährlichen Abfrage durch die EU-Kommission bei den Mitgliedstaaten zur Qualität der Kooperation bei Rückführungen (vgl. Antwort zu Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 20/15103) im Jahr 2025 als unkooperativ gemeldet?

Antwort

Im Rahmen der jährlichen Abfrage durch die EU-Kommission bewerten die Mitgliedstaaten die Qualität der Rückkehrkooperation des jeweils vorangegangenen Jahres. In der Abfrage 2026, in welcher die jeweilige Rückkehrkooperation für das Jahr 2025 bewertet wird, sind 28 Herkunftsstaaten enthalten. Die Anzahl und Auswahl der Herkunftsstaaten erfolgt durch die EU-Kommission anhand bestimmter Kriterien. Die Auswahlkriterien ergeben sich aus Artikel 25a Absatz 2 des Visakodexes (Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft). Die Auswertung der Rückkehrkooperation erfolgt ebenfalls durch die EU-Kommission.

Frage 54a Seite 24

Stellt sich die Kooperationsbereitschaft von Äthiopien vor dem Hintergrund des Einsatzes des sog. Visahebels gemäß Artikel 25a Absatz 1 des Visakodex bezüglich Abschiebungen aus Deutschland im Jahr 2025 weiterhin positiv dar (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 45 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1532)?

Antwort

Die Kooperationsbereitschaft Äthiopiens stellt sich weiterhin positiv dar.

Frage 54b Seite 24

Wie viele äthiopische Staatsbürger konnten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 aus Deutschland zurückgeführt werden, und wie viele davon in Charterflügen?

Antwort

Im Zeitraum Januar bis Dezember 2025 sind nach Kenntnis der Bundesregierung 72 äthiopische Staatsangehörige abgeschoben wurden. Davon wurden 33 mit Charterflügen in das Heimatland abgeschoben.

Frage 54c Seite 24

Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Äthiopier haben sich Ende 2025 in Deutschland aufgehalten?

Antwort

Ausweislich des AZR waren zum Stichtag 31. Dezember 2025 insgesamt 1.454 Personen mit äthiopischer Staatsangehörigkeit in Deutschland ausreisepflichtig.

Frage 55 Seite 24

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt im Rahmen des von ihr angekündigten „kohärenten Ansatzes“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) zur Verbesserung der Kooperation der Herkunftsstaaten bei Rückführungen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit ggf. bereits ergriffen, und was hat die ressortkohärente Abstimmung (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 46 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1532) insoweit ergeben?

Antwort

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD stellt ausdrücklich fest, dass zur Durchsetzung einer Ausreisepflicht ein kohärenter Ansatz der Bundesregierung verfolgt werden soll, um mit allen Politikfeldern eine bessere Kooperationsbereitschaft der Herkunftsstaaten zu erreichen, einschließlich der Visa-Vergabe, Entwicklungszusammenarbeit, Wirtschafts- und Handelsbeziehungen.

Vor diesem Hintergrund setzt sich die Bundesregierung unter anderem weiterhin für einen effektiven Einsatz des sogenannten Visahebels nach Artikel 25a des Visakodexes in geeigneten Fällen ein. Aufgrund der ausdrücklichen Ausführungen innerhalb der am 29. Januar 2026 veröffentlichten Visum-Strategie der europäischen Kommission werden auch auf europäischer Ebene legislative Überarbeitungen des Artikels 25a des Visakodexes (Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft) erwartet, die die Effektivität des Einsatzes des Visa-Hebels in geeigneten Fällen weiter erhöhen sollen.

Im Bereich der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen hat die Europäische Kommission am 22. September 2021 einen Entwurf zur Reform der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen (APS-Verordnung) vorgelegt. Darin schlägt sie unter anderem vor, Zollpräferenzen vorübergehend ganz oder teilweise zurücknehmen zu können, wenn schwerwiegende Mängel bei der Rückübernahme eigener Staatsangehöriger festgestellt werden. Derzeit laufen die Trilogverhandlungen.

Die Entwicklungszusammenarbeit ist zudem Teil der ressortkohärenten Abstimmung zur Rückkehrkooperation.

Frage 56 Seite 25

Wie lange war im Jahr 2025 die durchschnittliche Dauer eines Gerichtsverfahrens gegen die Ablehnung eines Schutzbegehrens, und wie hoch war die Erfolgsquote in Gerichtsverfahren gegen die Ablehnung eines Schutzbegehrens während dieses Zeitraums?

Antwort

Daten aus der Gerichtsstatistik des BAMF liegen derzeit nur für die ersten elf Monate des Jahres 2025 vor. Hierbei handelt es sich nicht um die amtliche Gerichtsstatistik. Diese wird vom Statistischen Bundesamt erstellt. Aufgrund der unterschiedlichen Zählweisen sind diese Statistiken nicht vergleichbar.

Im Zeitraum Januar bis November 2025 betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer eines Gerichtsverfahrens gegen eine ablehnende Entscheidung 14,7 Monate. Die „Erfolgsquote“ (Zuerkennung eines Schutzstatus durch Gericht im Verhältnis zu allen Gerichtsentscheidungen) lag in diesem Zeitraum bei 6,3 Prozent.

Frage 57 + 57a Seite 25

57Wie viele Ausländer sind im Jahr 2025 erneut nach Deutschland eingereist, nachdem sie zuvor

57ain einen anderen Dublin-Staat überstellt worden waren,

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren im ARZ 2.092 Personen registriert, bei denen im Jahr 2025 eine Einreise nach einer Überstellung in einen anderen Dublin-Staat erfolgte.

Frage 57b Seite 25

unter Gewährung einer Rückkehrförderung des Bundes freiwillig ausgereist waren,

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren im ARZ 278 Personen registriert, bei denen im Jahr 2025 eine Einreise nach einer durch Bundes-, Landes,- und/oder Kommunalmittel oder durch sonstige öffentliche Mittel geförderten Ausreise erfolgte. Die geförderte Ausreise kann dabei auch bereits zu einem früheren Zeitpunkt als dem Jahr 2025 erfolgt sein.

Frage 57c Seite 25

mit einer noch geltenden Wiedereinreisesperre belegt worden sind?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren im ARZ 7.534 Personen registriert, bei denen im Jahr 2025 eine Einreise erfolgte, obwohl sie mit einer noch geltenden Wiedereinreisesperre belegt worden sind.

Frage 58 Seite 25

Wie viele dieser in Frage 57 erfragten Ausländer haben 2025 nach ihrer erneuten Einreise einen Antrag auf Asyl in Deutschland gestellt?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren im AZR 1.572 Personen registriert, bei denen nach erneuter Einreise nach der Überstellung in einen anderen Dublin-Staat ein Antrag auf Asyl gestellt wurde; 144 Personen waren registriert, bei denen nach einer durch Bundes-, Landes- und/oder Kommunalmittel oder durch sonstige öffentliche Mittel geförderten Ausreisen eine erneute Einreise verzeichnet war und ein Antrag auf Asyl gestellt wurde. 2.262 Personen waren registriert, die trotz geltender Wiedereinreisesperre erneut nach Deutschland eingereist waren und einen Antrag auf Asyl gestellt haben.