Abschiebungen und Ausreisen im ersten Halbjahr 2026

Drucksache 21/7637Antwortauf die Kleine Anfrage 21/733217.08.202649 Seiten31 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium des InnernMigration und Aufenthaltsrecht1 Anlage als PDFBerichtszeitraum: 1. Halbjahr 2026
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Zahl der Abschiebungen ist in den letzten Jahren stark angestiegen, von 16 430 im Jahr 2023 über 20 084 im Jahr 2024 auf 22 787 im Jahr 2025 (vgl. dazu die Antworten der Bundesregierung auf die regelmäßigen Kleinen Anfragen der der Fraktion Die Linke bzw. der Gruppe Die Linke, zuletzt auf den Bundestagsdrucksachen 21/4103, 21/1239 und 20/14946). Abgeschoben wurde 2025 vor allem in die Türkei (2 297 Menschen); diese Zahl hat sich gegenüber dem Vorjahr fast verdoppelt (1 087). Dann folgten Georgien (1 690) und die EU-Staaten Spanien (1 162) und Frankreich (1 053). In den Iran wurden trotz der verheerenden Menschenrechtslage 18 Menschen abgeschoben, in den Irak 793. Von Abschiebungen in den Irak sind immer wieder auch Überlebende des Völkermords an den Jesidinnen und Jesiden betroffen (www.nds-fluera t.org/61750/aktuelles/30-jaehrigem-eziden-aus-dem-shingal-droht-abschiebun g-aus-niedersachsen-in-den-irak/).

Zusätzlich zu den Abschiebungen kehrten 2025 16 576 Personen mit einer finanziellen Förderung des Bund-Länder-Programms Reintegration and Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme (REAG/GARP) in ihr Herkunftsland zurück; gegenüber dem Vorjahr ist das eine deutliche Steigerung (2024: 10 225). Außerdem reisten 2025 laut Ausländerzentralregister 15 906 Menschen mit einer finanziellen Förderung der Bundesländer aus Deutschland aus (2024: 10 176). Die mit Ländermitteln geförderten Ausreisen können nach Angaben der Bundesregierung nicht zu den mit REAG/GARP geförderten Ausreisen hinzuaddiert werden, weil es möglich ist, beide Förderungen gleichzeitig zu erhalten. Als Näherungswert für „freiwillige Ausreisen“ kann zudem die Zahl der Personen herangezogen werden, die bei der Ausreise von der Bundespolizei mit einer Grenzübertrittsbescheinigung erfasst wurden. Das betraf im Jahr 2025 36 177 Personen (2024: 33 419).

Wie etwa die Initiative „Abschiebungsreporting NRW“ (NRW = Nordrhein-Westfalen) dokumentiert, kommt es im Abschiebealltag häufig zu Familientrennungen, zu Abschiebungen von (psychisch) kranken Menschen, oder die Abschiebungen richten sich gegen Personen, die im Herkunftsland direkt festgenommen und inhaftiert werden (wie im Fall mehrerer tadschikischer Oppositioneller; vgl. www.abschiebungsreporting.de/). Auch der Bericht der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter für das Jahr 2025 dokumentiert einige Fälle, die auf eine aus Sicht der Fragestellenden besonders harte Abschiebepraxis hindeuten (vgl. www.nationale-stelle.de/fileadmin/dateiablage/Dokume nte/Berichte/Jahresberichte/NSzVvF_Jahresbericht_2025-DE.pdf, S. 65 bis 76). So sollte eine Mutter mit ihrem neunjährigen Kind und der Großmutter des Kindes in Verantwortung des Landes Rheinland-Pfalz von Berlin aus nach Armenien abgeschoben werden. Das Kind war schwer an Autismus mit autoaggressiver Symptomatik erkrankt. Die Familie wurde über Nacht mit dem Auto nach Berlin gefahren. Bei der Ankunft am Flughafen, wo das Kind sensibel auf große Menschenansammlungen reagierte, kam es zu „einer akuten Eskalation mit selbst- und fremdgefährdendem Verhalten“. In der Folge wurde die Abschiebung der Mutter und des Kindes abgebrochen, die der Großmutter jedoch nicht – trotz des „offenkundigen Betreuungsbedarfs“ des Kindes. Bei einer Zuführung aus dem Land Hessen kam es ebenfalls zu einer Familientrennung. Der Familienvater und seine minderjährige Tochter wurden zum Flughafen gebracht, wohingegen die Mutter angesichts der bevorstehenden Abschiebung einen Zusammenbruch erlitt und in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wurde. Der Sohn wurde in der Wohnung nicht angetroffen. Während des Transports zum Flughafen wurde die Tochter mit auf dem Rücken angelegten Stahlhandfesseln gefesselt. Dies sei nach Darstellung der Polizei „aufgrund ihres Verhaltens“ notwendig gewesen. Letztlich wurde die Abschiebung nicht vollzogen, weil die Bundespolizei die Übernahme von Vater und Tochter für eine unbegleitete Abschiebung ablehnte. Gegen einen Menschen mit nigerianischer Staatsbürgerschaft wurde bei der Abholung durch badenwürttembergische Beamte sogar ein Taser eingesetzt. Auf der Fahrt zum Flughafen in Frankfurt (Main) wurde er anschließend mit einem „Festhaltegurt“ und Stahlfußfesseln gefesselt. Der Betroffene litt unter Bluthochdruck und Diabetes, was den Einsatz eines Tasers besonders gefährlich macht. Da die Vorerkrankungen auf der „Ankündigungsliste“ vermerkt waren, müssten sie den verantwortlichen Beamtinnen und Beamten nach Einschätzung der Fragestellenden bekannt gewesen sein.

Darüber hinaus beklagt die Nationale Stelle, dass die Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern (BMI) und der Bundespolizei durch „Informationsdefizite, mangelnde Kooperationsbereitschaft und organisatorische Versäumnisse“ geprägt gewesen sei. So sei sie wiederholt nicht über Sammelabschiebungen nach Afghanistan informiert worden; auch entsprechende Unterlagen seien nicht übermittelt worden. Über diese Unzulänglichkeiten habe die Nationale Stelle den Unterausschuss der Vereinten Nationen zur Verhütung von Folter in Kenntnis gesetzt. Insgesamt weist sie darauf hin, dass sie aufgrund ihrer begrenzten personellen Ressourcen nur einen kleinen Ausschnitt aller Abschiebungen beobachten kann. 2025 beobachtete sie sieben von 241 Sammelabschiebungen sowie drei Abschiebungen mit Linienflügen.

Frage 1 Seite 2

Wie viele Abschiebungen gab es im ersten Halbjahr 2026?

Antwort

Im ersten Halbjahr 2026 wurden 9.663 Abschiebungen vollzogen.

Frage 1a Seite 2

Wie viele Abschiebungen gab es im ersten Halbjahr 2026, differenziert nach Zielländern?

Antwort

Die nachfolgende Übersicht enthält die Aufschlüsselung der vollzogenen Abschiebungen nach Zielstaaten.

Tabelle auf Seite 2, 3, 4, 5 · 124 Zeilen × 2 Spalten
ZielstaatenAnzahl abgeschobener Personen
Türkei1.384
Georgien602
Algerien391
Spanien373
Bulgarien356
Frankreich355
Marokko332
Nordmazedonien332
Kroatien328
Albanien298
Serbien296
Griechenland282
Irak282
Polen280
Tunesien260
Moldau, Republik255
Rumänien219
Kosovo198
Niederlande174
Nigeria157
Armenien146
Indien114
Italien114
Österreich110
Schweiz106
Schweden105
Pakistan103
Guinea101
Afghanistan87
Russische Föderation84
Gambia76
Kolumbien74
Ägypten73
Belgien70
Aserbaidschan69
Portugal69
Bosnien-Herzegowina64
Vietnam62
Ghana50
Lettland45
Litauen43
Montenegro41
Tschechien40
Ungarn35
China32
Slowakische Republik27
Slowenien26
Jordanien24
Tadschikistan23
Côte d'Ivoire23
Kamerun23
Brasilien22
Norwegen22
Äthiopien19
Thailand18
Usbekistan18
Zypern18
Bangladesch18
Finnland16
Kasachstan15
Benin15
Sri Lanka14
Dänemark13
Luxemburg12
Senegal12
Somalia11
Togo11
Chile10
Kenia9
Peru9
Vereinigte Staaten von Amerika9
El Salvador8
Großbritannien8
Malta8
Venezuela6
Sierra Leone6
Mongolei6
Eritrea5
Bolivien5
Guinea-Bissau5
Tansania5
Kongo, Demokratische Republik5
Libanon5
Mauretanien4
Angola4
Nepal4
Libyen4
Kirgisistan4
Estland3
Iran3
Island3
Uganda3
Mosambik3
Kanada3
Turkmenistan3
Paraguay3
Syrien, Arabische Republik3
Niger3
Mali3
Israel3
Mexiko2
Argentinien2
Jamaika2
Indonesien2
Burkina Faso2
Irland2
Malawi2
Costa Rica1
Uruguay1
Malaysia1
Philippinen1
Saudi-Arabien1
Honduras1
Kuba1
Australien1
Nicaragua1
Ruanda1
Korea Republik1
Belarus1
Dominikanische Republik1
Simbabwe1
Bahamas1
Singapur1
Liberia1
Frage 1b Seite 5

Wie viele Abschiebungen gab es im ersten Halbjahr 2026, differenziert nach Staatsangehörigkeiten?

Antwort

Die nachfolgende Übersicht enthält die Aufschlüsselung der vollzogenen Abschiebungen nach Staatsangehörigkeiten.

Tabelle auf Seite 5, 6, 7 · 134 Zeilen × 2 Spalten
StaatsangehörigkeitenAnzahl abgeschobener Personen
Türkei1.565
Georgien605
Algerien537
Syrien, Arabische Republik495
Afghanistan478
Marokko390
Irak359
Nordmazedonien329
Serbien303
Albanien302
Tunesien282
Moldau, Republik257
Russische Föderation246
Polen204
Kosovo200
Nigeria195
Rumänien182
Guinea171
Armenien160
Indien146
Pakistan124
Somalia119
Bulgarien116
ungeklärt102
Gambia100
Ägypten87
Kolumbien84
Aserbaidschan79
China79
Vietnam67
Bosnien-Herzegowina63
Iran61
Ghana60
Jordanien50
Montenegro41
Tadschikistan41
Côte d'Ivoire35
Ungarn34
Kamerun32
Ukraine30
Äthiopien29
Libyen28
Angola28
Libanon27
Italien27
Kroatien27
Litauen26
Eritrea24
Brasilien23
Niederlande23
Tschechien22
Benin22
Senegal21
Slowakei21
Usbekistan21
Kasachstan20
Kongo, Demokratische Republik19
Bangladesch19
Thailand18
Lettland18
Sierra Leone18
Sri Lanka17
Togo15
Mongolei15
Frankreich14
Griechenland13
Kenia12
Burkina Faso12
Tansania12
Simbabwe11
Chile10
Mali10
Sudan10
Peru10
Vereinigte Staaten von Amerika9
Südsudan9
El Salvador8
Venezuela8
Myanmar8
Ruanda7
Mosambik6
Turkmenistan6
Belarus6
Mauretanien6
Österreich6
Liberia6
Niger6
Portugal6
Nepal6
Spanien6
Kirgisistan5
Bolivien5
Uganda5
Großbritannien5
Guinea-Bissau5
Burundi4
Kongo4
Belgien4
Jemen4
Paraguay3
Slowenien3
Kanada3
Schweden3
Indonesien3
Israel3
Kuba3
Palästinensische Gebiete3
Jamaika2
Dominikanische Republik2
Schweiz2
Malawi2
Sambia2
staatenlos2
Namibia2
Kambodscha2
Argentinien2
Mexiko2
Vereinigte Arabische Emirate1
Malaysia1
Oman1
Kuwait1
Singapur1
Nicaragua1
Korea Republik1
Costa Rica1
Saudi-Arabien1
Laos1
Uruguay1
Bahamas1
Madagaskar1
Australien1
Luxemburg1
Honduras1
Philippinen1
Frage 1c Seite 7

Wie viele Abschiebungen gab es im ersten Halbjahr 2026, differenziert nach Luft-, Land- und Seeweg?

Antwort

Die nachfolgende Übersicht enthält die Aufschlüsselung der vollzogenen Abschiebungen nach Art der Grenze.

Tabelle auf Seite 8 · 3 Zeilen × 2 Spalten
Art der GrenzeAnzahl abgeschobener Personen
Landweg1.002
Luftweg8.629
Seeweg32
Frage 2 Seite 8

Wie viele Frauen wurden im ersten Halbjahr 2026 abgeschoben (bitte nach den 15 wichtigsten Zielländern und den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?

Antwort

Im ersten Halbjahr 2026 wurden 1.931 Abschiebungen von Personen weiblichen Geschlechts vollzogen. Die nachfolgende Übersicht enthält die Aufschlüsselung der vollzogenen Abschiebungen von Personen weiblichen Geschlechts nach den 15 Hauptzielstaaten.

Tabelle auf Seite 8 · 15 Zeilen × 2 Spalten
15 HauptzielstaatenAnzahl abgeschobener Personen weiblichen Geschlechts
Türkei223
Georgien194
Nordmazedonien150
Frankreich122
Spanien118
Kroatien108
Serbien98
Moldau, Republik89
Bulgarien84
Kosovo66
Armenien64
Niederlande39
Albanien39
Polen38
Kolumbien30

Die nachfolgende Übersicht enthält die Aufschlüsselung der vollzogenen Abschiebungen von Personen weiblichen Geschlechts nach den 15 häufigsten Staatsangehörigkeiten.

Tabelle auf Seite 8 · 15 Zeilen × 2 Spalten
15 häufigste StaatsangehörigkeitenAnzahl abgeschobener Personen weiblichen Geschlechts
Türkei283
Georgien194
Nordmazedonien151
Syrien, Arabische Republik128
Afghanistan110
Serbien102
Moldau, Republik91
Russische Föderation89
Armenien67
Kosovo65
Irak51
Albanien39
Kolumbien37
China31
Nigeria28
Frage 3 Seite 9

Wie viele Minderjährige wurden im ersten Halbjahr 2026 abgeschoben, und bei wie vielen von ihnen handelte es sich um unbegleitete Minderjährige (bitte nach den 15 wichtigsten Zielländern und den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?

Antwort

Im ersten Halbjahr 2026 erfolgte die Abschiebung von 1.346 minderjährigen Personen, davon 16 unbegleitete minderjährige Personen.

Die nachfolgende Übersicht enthält die Aufschlüsselung der vollzogenen Abschiebungen von minderjährigen Personen nach den 15 Hauptzielstaaten.

Tabelle auf Seite 9 · 15 Zeilen × 3 Spalten
15 HauptzielstaatenAnzahl abgeschobener minderjähriger Personendavon unbegleitete minderjährige Personen
Türkei1874
Georgien158
Nordmazedonien155
Serbien88
Kroatien88
Frankreich762
Spanien731
Moldau, Republik73
Kosovo66
Bulgarien611
Albanien32
Armenien32
Russische Föderation22
Österreich20
Schweden192

Die nachfolgende Übersicht enthält die Aufschlüsselung der vollzogenen Abschiebungen von minderjährigen Personen nach den 15 häufigsten Staatsangehörigkeiten.

Tabelle auf Seite 9 · 16 Zeilen × 3 Spalten
15 häufigsten StaatsangehörigkeitenAnzahl abgeschobener minderjähriger Personendavon unbegleitete minderjährige Personen
Türkei2414
Georgien158
Nordmazedonien157
Syrien, Arabische Republik110
Serbien89
Afghanistan812
Moldau, Republik74
Russische Föderation722
Kosovo66
Armenien32
Albanien32
Irak27
Nigeria18
ungeklärt161
Bosnien-Herzegowina15
Kolumbien151
Frage 4 Seite 10

Wie viele Abschiebungen auf dem Luftweg gab es im ersten Halbjahr 2026, differenziert nach Abflughäfen und Fluggesellschaften?

Antwort

Im ersten Halbjahr 2026 sind 8.629 Personen auf dem Luftweg abgeschoben worden. Die Angaben zu den Abflughäfen in Deutschland können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 10 · 15 Zeilen × 2 Spalten
AbflughäfenAnzahl auf dem Luftweg abgeschobener Personen
Flughafen Berlin-Brandenburg765
Flughafen Bremen7
Flughafen Dortmund14
Flughafen Düsseldorf1.082
Flughafen Frankfurt/Main3.650
Flughafen Frankfurt-Hahn3
Flughafen Hamburg477
Flughafen Hannover456
Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden12
Flughafen Köln/Bonn108
Flughafen Leipzig/Halle347
Flughafen Memmingen8
Flughafen München1.262
Flughafen Nürnberg2
Flughafen Stuttgart436

Hinsichtlich der Frage nach den Fluggesellschaften verweist die Bundesregierung darauf, dass das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Parlaments zwar auf Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt ist. Wenn das Informationsinteresse des Parlaments aber auf Auskünfte zielt, die zur Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen nicht öffentlich kundgegeben werden können, sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Formen der Informationsvermittlung zu suchen, die beiden Interessen Rechnung tragen (vgl. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts 124, 161 [193]). Im vorliegenden Fall ist die Einstufung der Benennung der Fluggesellschaften als Verschlusssache (VS) sowohl zur Wahrung von Staatswohlinteressen als auch zur Wahrung berechtigter, grundrechtlich geschützter Interessen der betroffenen Fluggesellschaften notwendig. Eine Veröffentlichung der Fluggesellschaften berührt auch durch Artikel 12 des Grundgesetzes geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dieser Fluggesellschaften und kann sich gegebenenfalls negativ auf die Wahrnehmung dieser Fluggesellschaften in der Öffentlichkeit auswirken.

Eine öffentliche Benennung der Fluggesellschaften, die Rückführungsflüge anbieten, birgt die Gefahr, dass diese Unternehmen öffentlicher Kritik ausgesetzt werden und in der Folge für die Beförderung von ausreisepflichtigen Personen in die Heimatländer nicht mehr zur Verfügung stehen.

Damit werden Rückführungen weiter erschwert oder sogar unmöglich gemacht, so dass staatliche Interessen an der Ausführung des Aufenthaltsgesetzes negativ beeinträchtigt werden.

Um gleichwohl dem parlamentarischen Informationsanspruch nachzukommen, ist dieser Teil der Antwort mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ gemäß § 3 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen eingestuft worden, er wird gesondert in der Anlage 2* übermittelt, die nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist.

Frage 5 Seite 11

Wie viele Überstellungen im Rahmen der Dublin-Verordnung gab es im ersten Halbjahr 2026 (bitte nach Zielstaaten und Staatsangehörigkeiten differenzieren)?

Antwort

Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 11 · 29 Zeilen × 2 Spalten
1. Halbjahr 2026 an MitgliedstaatenÜberstellungen
Gesamt1.698
Frankreich302
Kroatien296
Spanien256
Niederlande162
Schweiz129
Österreich107
Schweden75
Bulgarien72
Belgien64
Polen55
Portugal33
Slowenien21
Norwegen16
Tschechien16
Finnland15
Luxemburg12
Lettland11
Litauen11
Rumänien11
Dänemark9
Malta8
Slowakei4
Estland3
Irland3
Island3
Griechenland2
Italien1
Zypern1
Tabelle auf Seite 11, 12, 13 · 77 Zeilen × 2 Spalten
1. Halbjahr 2026 HerkunftsländerÜberstellungen
Gesamt1.698
Türkei187
Afghanistan177
Algerien167
Russische Föderation154
Syrien, Arabische Republik126
Guinea72
Marokko60
Somalia57
Irak44
Ungeklärt44
China43
Iran, Islamische Republik38
Nigeria33
Jordanien32
Ukraine28
Libyen25
Angola24
Tunesien24
Gambia20
Indien17
Libanon17
Armenien14
Elfenbeinküste (Côté d Ivoire)14
Kongo, Demokratische Republik14
Tadschikistan14
Pakistan13
Sierra Leone13
Ägypten11
Aserbaidschan10
Sudan10
Burkina Faso9
Mongolei9
Pers. aus palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt)9
Südsudan9
Kamerun8
Myanmar8
Simbabwe8
Äthiopien7
Belarus7
Benin7
Eritrea7
Ghana7
Kolumbien7
Kongo7
Ruanda7
Tansania, Vereinigte Republik7
Liberia5
Mali5
Senegal5
Niger4
Sri Lanka4
Togo4
Turkmenistan4
Bangladesch3
Kasachstan3
Kuba3
Mosambik3
Burundi2
Indonesien2
Kambodscha2
Kenia2
Mauretanien2
Moldau, Republik2
Namibia2
Nepal2
Sambia2
Staatenlos2
Venezuela2
Bosnien und Herzegowina1
Dschibuti1
Jamaika1
Kirgisistan1
Madagaskar1
Oman1
Uganda1
Usbekistan1
Frage 6 Seite 13

Wie viele Zurückschiebungen fanden im ersten Halbjahr 2026 statt (bitte nach Flughäfen, Land- und Seegrenzen differenzieren und nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?

Antwort

Im ersten Halbjahr 2026 erfolgte die Zurückschiebung von 432 Personen. Die nachfolgende Übersicht enthält die Aufschlüsselung der vollzogenen Zurückschiebungen nach Art der Grenze und bei Zurückschiebungen auf dem Luftweg nach Abflughäfen.

Tabelle auf Seite 13 · 11 Zeilen × 3 Spalten
Art der GrenzeAbflughäfenAnzahl zurückgeschobener Personen
Landweg370
Luftweg34
davon nach AbflughäfenFlughafen Memmingen13
Flughafen München8
Flughafen Düsseldorf6
Flughafen Frankfurt/Main3
Flughafen Frankfurt-Hahn1
Flughafen Berlin-Brandenburg1
Flughafen Dortmund1
Flughafen Stuttgart1
Seeweg28

Die nachfolgende Übersicht enthält die Aufschlüsselung der 15 häufigsten Staatsangehörigkeiten vollzogener Zurückschiebungen.

Tabelle auf Seite 14 · 15 Zeilen × 2 Spalten
15 häufigste StaatsangehörigkeitenAnzahl zurückgeschobener Personen
Afghanistan67
Algerien38
Pakistan25
Albanien25
Ukraine25
Somalia17
Bangladesch17
Marokko15
Türkei14
Sudan11
Irak11
Guinea10
Polen9
Eritrea9
Georgien8
Frage 7 Seite 14

Wie viele begleitete und unbegleitete Minderjährige (bitte differenzieren) waren im ersten Halbjahr 2026 von Zurückschiebungen betroffen?

Antwort

Im ersten Halbjahr 2026 wurden insgesamt 64 Minderjährige zurückgeschoben. Davon wurden elf Personen in Begleitung und 53 Personen ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten zurückgeschoben.

Frage 8 Seite 14

In welcher Zuständigkeit erfolgten die Abschiebungen und Zurückschiebungen im ersten Halbjahr 2026 (bitte jeweils nach Bund und den einzelnen Bundesländern differenzieren)?

Antwort

Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 14 · 17 Zeilen × 3 Spalten
VeranlasserAbschiebungenZurückschiebungen
Baden-Württemberg1.405
Bayern1.513
Berlin564
Brandenburg73
Bremen51
Hamburg327
Hessen914
Mecklenburg-Vorpommern79
Niedersachsen716
Nordrhein-Westfalen1.931
Rheinland-Pfalz463
Saarland72
Sachsen451
Sachsen-Anhalt238
Schleswig-Holstein250
Thüringen270
Bundespolizei346432
Frage 9 Seite 15

In wie vielen Fällen wurden im ersten Halbjahr 2026 Zwangsgelder gegen Beförderungsunternehmen nach § 63 des Aufenthaltsgesetzes verhängt, wie hoch war die Gesamtsumme, und wie hoch war die durchschnittliche Summe pro Beförderungsunternehmen (bitte auch nach Fluggesellschaften, Bus- und Bahnunternehmen, Taxis usw. differenzieren)?

Antwort

Im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2026 hat die Bundespolizei in insgesamt 867 Fällen ein Zwangsgeld festgesetzt. Die Gesamtsumme der Zwangsgelder betrug 1.457.500 Euro. Die durchschnittliche Summe pro Beförderungsunternehmen lag bei ca. 132.500 Euro. Die Bundespolizei hat Zwangsgelder ausschließlich gegenüber Luftfahrtunternehmen festgesetzt.

Frage 10 Seite 15

Wie viele Personen wurden im ersten Halbjahr 2026 im Zuge von Sammelabschiebungen entweder direkt in ihr Herkunftsland oder über Flughäfen anderer EU-Mitgliedstaaten in ihr Herkunftsland abgeschoben, und wie viele Personen wurden im ersten Halbjahr 2026 im Zuge von Sammelüberstellungen in andere EU-Staaten überstellt (bitte zwischen Sammelabschiebungen in nationaler Zuständigkeit, Sammelabschiebungen der EU – national – und Sammelabschiebungen der EU – gemeinsame Maßnahme mit anderen EU-Staaten – differenzieren, die jeweiligen Gesamtjahreszahlen nennen und darüber hinaus die Abschiebungen einzeln mit Datum und Zielland auflisten)?

Antwort

Im ersten Halbjahr 2026 wurden im Rahmen von Sammelmaßnahmen 2.390 Personen abgeschoben, davon 2.217 Personen in ihr Heimatland, fünf Personen in ein anderes Nicht-EU-Land (ohne ihr Heimatland zu sein) und 168 Personen in andere EU-Staaten.

Frage 10a + 10b + 10c + 10d + 10e + 10f Seite 15

10aBei welchem Staat (für Deutschland bei welcher Behörde) lag jeweils die Federführung für die Abschiebemaßnahme, und welche Bundesländer waren von deutscher Seite beteiligt?

10bWelche Fluggesellschaften wurden mit der Durchführung der Flüge beauftragt?

10cVon welchen deutschen Flughäfen starteten die Flüge bzw. wo machten sie eine Zwischenlandung?

10dWie hoch waren die Kosten der Flüge jeweils, und wer hat die Kosten getragen (bitte auch die Gesamtkosten angeben)?

10eWie viele Personen aus welchen Herkunftsstaaten wurden bei den Abschiebemaßnahmen aus Deutschland jeweils abgeschoben (bitte auch die Gesamtzahl der abgeschobenen Personen angeben)?

10fWie viele Bundesbeamte wurden als Begleitpersonal auf den jeweiligen Flügen eingesetzt?

Antwort

Die Fragen 10a bis 10f werden zusammen beantwortet.

Die Angaben zu den Fragen 10a sowie 10c bis 10f können der Tabelle in Anlage 1* entnommen werden.

In Bezug auf die Angaben zu den Luftverkehrsgesellschaften (Frage 10b) wird auf die Antwort zu Frage 4 sowie auf die als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage 2* verwiesen.

AnlageAnlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, BT-Drs. 21/7332

PDF-Seiten 30–47 (18 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 11 Seite 16

Wie viele Personen wurden im ersten Halbjahr 2026 mit sogenannten Mini-Charterflügen für maximal vier Personen entweder direkt in ihr Herkunftsland oder über Flughäfen anderer EU-Mitgliedstaaten in ihr Herkunftsland abgeschoben, wie viele Personen wurden im ersten Halbjahr 2026 mit sogenannten Mini-Charterflügen in andere EU-Staaten überstellt (bitte die Gesamtzahlen nennen und die Abschiebeflüge zusätzlich einzeln mit Datum, Abflughafen, Zielstaat, Fluggesellschaft, Zahl der Begleitbeamten, Zahl der abgeschobenen Personen und Flugkosten auflisten), und in welchem Umfang hat Frontex die Kosten für Mini-Charterabschiebungen im ersten Halbjahr 2026 übernommen?

Antwort

Die Polizeiliche Eingangsstatistik der Bundespolizei erfasst abschließend alle vollzogenen Sammelchartermaßnahmen. Die sogenannten Mini-Charterflüge sind dabei bereits in der Antwort zu den Fragen 10a bis 10f enthalten. Eine gesonderte Erfassung von Sammelchartermaßnahmen, differenziert nach der Anzahl der abgeschobenen Personen, erfolgt nicht.

In Bezug auf die Angaben zu den Luftverkehrsgesellschaften wird auf die Bemerkung in der Antwort zu Frage 4 sowie auf die als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“* eingestufte Anlage 2 verwiesen.

Frage 12 + 12a Seite 16

12Wie viele der Abschiebungen erfolgten im ersten Halbjahr 2026

12aunbegleitet,

Antwort

Im ersten Halbjahr 2026 wurden 5.208 unbegleitete Abschiebungen vollzogen.

Frage 12b Seite 16

in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei,

Antwort

Im ersten Halbjahr 2026 hat die Bundespolizei 3.651 Personen begleitet rückgeführt.

Frage 12c Seite 16

in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Länderpolizeien oder anderer Länderbehörden,

Antwort

Im ersten Halbjahr 2026 wurden 58 Personen von Beamtinnen und Beamten der Polizeien der Länder und Länderbehörden begleitet rückgeführt.

Frage 12d Seite 16

in Begleitung von Sicherheitskräften der Zielstaaten (bitte nach Zielstaaten aufschlüsseln),

Antwort

Im ersten Halbjahr 2026 wurden 665 Personen in Begleitung von Sicherheitskräften der Zielstaaten rückgeführt. Die weiteren Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 16 · 9 Zeilen × 2 Spalten
ZielstaatenAnzahl abgeschobener Personen
Georgien347
Algerien242
Moldau, Republik49
Montenegro11
Serbien5
Libanon4
Bosnien-Herzegowina3
Nordmazedonien2
Albanien2
Frage 12e Seite 17

in Begleitung von Sicherheitskräften der Luftverkehrsgesellschaften (bitte nach Fluggesellschaften und nach Zielstaaten aufschlüsseln und auch die Namen der von den Fluggesellschaften beauftragten Sicherheitsunternehmen nennen),

Antwort

Die Antwort zu den Fluggesellschaften ist der Anlage 2 („VS-Nur für den Dienstgebrauch“*) zu entnehmen. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.

Im ersten Halbjahr 2026 erfolgten 90 Abschiebungen in Begleitung von Sicherheitskräften der Luftverkehrsgesellschaften. Die Namen der beauftragten Sicherheitsunternehmen liegen der Bundesregierung nicht vor, da sie statistisch nicht erfasst werden. Die Angaben zu den Zielstaaten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 17 · 10 Zeilen × 2 Spalten
ZielstaatenAnzahl abgeschobener Personen
Rumänien42
Russische Föderation20
Somalia10
Afghanistan5
Irak5
Moldau, Republik3
Iran2
Serbien1
Libyen1
Syrien, Arabische Republik1
Frage 12f Seite 17

und wie viele Beamte der Bundespolizei und der Polizeien der Länder wurden im ersten Halbjahr 2026 insgesamt zur Begleitung von Abschiebungen eingesetzt (bitte differenzieren)?

Antwort

Im ersten Halbjahr 2026 wurden insgesamt 7.194 Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei und 421 Beamtinnen und Beamte der Länder zur Begleitung von Abschiebungen eingesetzt. Insgesamt waren 7.615 Beamtinnen und Beamte im Einsatz.

Frage 13 Seite 17

Welche Kosten sind dem Bund im ersten Halbjahr 2026 durch die Sicherheitsbegleitung bei Abschiebungen entstanden?

Antwort

Für die Sicherheitsbegleitung bei Rückführungen sind dem Bund im ersten Halbjahr 2026 Kosten in Höhe von 5.931.000 Euro entstanden.

Frage 14 Seite 17

Wie viele Abschiebungen und wie viele Dublin-Überstellungen (bitte differenzieren) mussten im ersten Halbjahr 2026 nach Übergabe an die Bundespolizei abgebrochen werden, und was waren die wichtigsten Gründe hierfür (bitte so wie in der Tabelle der Antwort zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 20/3130 darstellen), welche waren die wichtigsten Zielstaaten der abgebrochenen Abschiebungen und Dublin-Überstellungen, und welche waren die wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffenen (bitte jeweils die 15 wichtigsten auflisten)?

Antwort

Im ersten Halbjahr 2026 wurden insgesamt 734 Abschiebungen, davon 111 Dublin-Überstellungen, während bzw. nach der Übergabe an die Bundespolizei abgebrochen.

Die Angaben zu nicht vollzogenen Abschiebungen mit Aufschlüsselungen nach Gründen, Art des Fluges, Zielstaaten und Staatsangehörigkeiten sind der Anlage 1* zu entnehmen.

Frage 15 Seite 18

Gab es im ersten Halbjahr 2026 Abschiebungen trotz laufenden Asyl- oder Gerichtsverfahrens oder entgegen einer anders lautenden Gerichtsentscheidung wenn ja, durch welche Behörde wurden diese Abschiebungen veranlasst, welche Staatsangehörigkeit hatten die Betroffenen, in welches Land wurden sie abgeschoben, und wurden sie bereits nach Deutschland zurückgeholt?

Antwort

Der Bundesregierung sind keine Sachverhalte für das erste Halbjahr 2026 bekannt, bei denen entgegen eines laufenden Asyl- oder Gerichtsverfahrens oder eine anderslautende Gerichtsentscheidung die Abschiebung vollzogen wurde.

Frage 16 Seite 18

Welche Angaben kann die Bundespolizei dazu machen, wie oft im ersten Halbjahr 2026 im Rahmen von Dublin-Überstellungen und Abschiebungen (bitte differenzieren) sogenannte Hilfsmittel der körperlichen Gewalt zum Einsatz kamen (bitte auch nach den 15 wichtigsten Zielstaaten der Abschiebungen aufschlüsseln), und wie häufig kamen die sogenannten Hilfsmittel der körperlichen Gewalt in Linienflügen bzw. Charterflügen zum Einsatz (bitte zusätzlich nach den 15 wichtigsten Zielstaaten aufschlüsseln)?

Antwort

Bei insgesamt 786 Personen wurden im Rahmen von Abschiebungen (einschließlich Dublin-Überstellungen) Hilfsmittel der körperlichen Gewalt eingesetzt.

Die übrigen Angaben zur Anzahl eingesetzter Hilfsmittel der körperlichen Gewalt können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 18 · 16 Zeilen × 5 Spalten
Anzahl Personendavon Dublin-ÜberstellungenDavon CharterflugDavon Linienflug
15 Zielstaaten
Algerien276276
Marokko181181
Nigeria47461
Irak3535
Tunesien3232
Türkei2525
Guinea19118
Gambia1477
Ägypten1046
Spanien9818
Georgien862
Griechenland88
Bulgarien8117
Kosovo642
Italien66
Frage 17 + 17a + 17b Seite 19

17Ist es zutreffend, dass das BMI bzw. die Bundespolizei die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter wiederholt nicht über Charterabschiebungen nach Afghanistan informierte (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), wenn ja, warum nicht, und wenn nein, wie verhält es sich stattdessen?

17aIst es zutreffend, dass das BMI bzw. die Bundespolizei der Nationalen Stelle entsprechende Unterlagen nicht übermittelte, wenn ja, warum nicht, wenn nein, wie verhält es sich stattdessen, und um welche Unterlagen handelte es sich dabei?

17bTeilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter ihr Mandat nur dann vollumfänglich ausüben kann, wenn sie umfassend informiert wird und ungehinderten Zugang zu allen Phasen von Abschiebungsmaßnahmen erhält, wenn ja, wird sie daraus Konsequenzen ziehen und der Nationalen Stelle künftig die von ihr gewünschten Informationen und Unterlagen uneingeschränkt und rechtzeitig zur Verfügung stellen, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Fragen 17 bis 17b werden zusammen beantwortet.

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 43 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/6632 verwiesen.

Frage 18 Seite 19

Wie viele Personen haben Deutschland im ersten Halbjahr 2026 mit einer finanziellen Förderung des Bundes (REAG/GARP) verlassen (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten, nach Bundesländern und nach dem Aufenthaltsstatus der Betroffenen vor der Ausreise differenzieren)?

Antwort

Im ersten Halbjahr 2026 sind 9.276 Personen (Stand: 30. Juni 2026) über das Bund-Länder-Programm (REAG „Reintegration and Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany“/GARP – Government Assisted Repatriation Programme) gefördert freiwillig ausgereist.

Die Differenzierungen nach den 15 häufigsten Staatsangehörigkeiten (Staatsangehörigkeit und Herkunftsstaat können voneinander abweichen), nach Ländern und nach Aufenthaltsstatus der betreffenden Personen vor der Ausreise können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 19, 20 · 17 Zeilen × 2 Spalten
StaatsangehörigkeitAnzahl der freiwilligen Ausreisen über REAG/GARP
Gesamt9.276
darunter:
Syrien, Arabische Republik2.843
Türkei2.815
Russische Föderation530
Kolumbien486
Irak326
Armenien314
Georgien216
Venezuela, Bolivarische Republik200
Nordmazedonien162
Aserbaidschan106
Albanien84
Serbien82
Kosovo78
Indien76
Afghanistan63

* Quelle: BAMF, Stand: 30. Juni 2026

* Quelle: BAMF, Stand: 30. Juni 2026

Tabelle auf Seite 20 · 18 Zeilen × 2 Spalten
LandAnzahl der freiwilligen Ausreisen über REAG/GARP
Gesamt9.276
davon:
Baden-Württemberg1.303
Bayern1.814
Berlin245
Brandenburg114
Bremen90
Hamburg156
Hessen606
Mecklenburg-Vorpommern132
Niedersachsen1.067
Nordrhein-Westfalen1.428
Rheinland-Pfalz568
Saarland192
Sachsen678
Sachsen-Anhalt311
Schleswig-Holstein338
Thüringen234

*Quelle: BAMF, Stand: 30. Juni 2026

*Quelle: BAMF, Stand: 30. Juni 2026

Tabelle auf Seite 20 · 6 Zeilen × 2 Spalten
Aufenthaltsstatus vor der AusreiseAnzahl der freiwilligen Ausreisen über REAG/GARP
Gesamt9.276
davon:
Aufenthaltsgestattung3.556
Ausreisepflichtig3.841
befristete Aufenthaltserlaubnis1.846
Sonstiges33

* Quelle: BAMF, Stand: 30. Juni 2026

* Quelle: BAMF, Stand: 30. Juni 2026

Frage 19 Seite 20

Welche Angaben oder ungefähre Einschätzungen kann die Bundesregierung ergänzend dazu machen, wie viele Personen im ersten Halbjahr 2026 mit finanzieller Förderung der Bundesländer ausgereist sind (bitte die Gesamtzahlen nennen und nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten und den Bundesländern differenzieren), welche Zahlen und Programme welcher Bundesländer wurden bei diesen Angaben berücksichtigt und welche nicht, und wie aussagekräftig sind diese Angaben mittlerweile?

Antwort

Zum Stichtag 30. Juni 2026 waren im Ausländerzentralregister (AZR) 8.641 Personen erfasst, die im ersten Halbjahr 2026 mit einer finanziellen Förderung der Länder ausgereist sind.

Tabelle auf Seite 21 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Ausgereiste Personen mit finanzieller Förderung der Länder Staatsangehörigkeiten insgesamt8.614
darunter: 15 häufigsten Herkunftsstaaten
Türkei2.722
Syrien, Arabische Republik2.429
Russische Föderation499
Kolumbien446
Irak304
Armenien303
Georgien206
Venezuela161
Nordmazedonien157
Aserbaidschan94
Kosovo93
Albanien83
Serbien81
Indien69
Moldau (Republik)63
Tabelle auf Seite 21 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Ausgereiste Personen mit finanzieller Förderung der Länder8.614
Baden-Württemberg823
Bayern1.580
Berlin611
Brandenburg224
Bremen110
Hamburg431
Hessen1.532
Mecklenburg-Vorpommern54
Niedersachsen632
Nordrhein-Westfalen1.224
Rheinland-Pfalz307
Saarland148
Sachsen360
Sachsen-Anhalt218
Schleswig-Holstein221
Thüringen139

In der Auswertung wurden alle Speichersachverhalte des AZR berücksichtigt, die eine Förderung auf Landes- bzw. Kommunalebene abbilden. Zu den Programmen einzelner Länder liegen der Bundesregierung keine Informationen hinsichtlich des genannten Zeitraums vor. Einzelne Förderprogramme werden im AZR nicht erfasst.

Der Bundesregierung liegen über die AZR-Eintragungen hinaus keine Daten zu den Förderprogrammen der Länder vor. Aus diesem Grund ist keine Aussage hinsichtlich der Validität der Daten möglich.

Die Verantwortlichkeit der zeitnahen Datenübermittlung an das AZR obliegt der jeweils meldeverpflichteten Stelle – im Falle der Förderprogramme der Länder grundsätzlich den Ausländerbehörden in den Ländern.

Eine Addition zu den REAG/GARP-Ausreisen ist nicht vorzunehmen, da es sich hierbei teilweise um REAG/GARP ergänzende Förderungen derselben Personen handeln kann.

Frage 20 Seite 22

Welche Mittel in welcher Höhe wurden an wie viele Asylsuchende oder abgelehnte Asylsuchende nach dem „StarthilfePlus“-Programm im ersten Halbjahr 2026 bewilligt bzw. ausgezahlt (bitte auch nach den zehn wichtigsten Zielländern differenzieren)?

Antwort

Es wird darauf hingewiesen, dass die Personenzahlen sowie Angaben zu den ausgezahlten Fördersummen und die Höhe der bewilligten Fördermittel im Jahr 2026 derzeit noch vorläufig sind. Verbindliche Angaben sind erst nach Abschluss der Prüfung der Verwendungsnachweise zu dem jeweiligen Programm bzw. Projektjahr möglich.

Im ersten Halbjahr 2026 haben insgesamt 4.318 Personen eine Reintegrationsunterstützung im Rahmen von StarthilfePlus erhalten. Die Höhe der ausgezahlten Fördermittel beläuft sich dabei auf insgesamt 1.847.642,34 Euro. Die Höhe der bewilligten, noch nicht ausgezahlten Fördermittel beläuft sich dabei auf insgesamt 1.866.200 Euro.

Die Gesamtsumme der ausgezahlten Fördermittel umfasst sowohl Auszahlungen für 190 Personen, die im ersten Halbjahr 2026 ausgereist sind, als auch Auszahlungen für 4.128 Personen, die bereits im Jahr 2025 ausgereist sind. Diese zeitliche Überschneidung ist darauf zurückzuführen, dass im Rahmen der Reintegrationsmaßnahmen im Zielland ein Teil der Fördermittel erst sechs bis acht Monate nach der freiwilligen Rückkehr zur Auszahlung kommt.

Eine detaillierte Übersicht der ausgezahlten Fördermittel, differenziert nach Förderart und aufgeschlüsselt nach den zehn häufigsten Zielländern, beginnend mit dem Land mit der höchsten Anzahl an Ausreisen, ist der nachstehenden Tabelle 1 zu entnehmen.

Die Tabellen 2 und 3 beziehen sich auf Personen, die im ersten Halbjahr 2026 im Rahmen von StarthilfePlus eine Förderung erhalten haben und entweder bereits im Jahr 2025 oder im ersten Halbjahr 2026 ausgereist sind.

Die Tabelle 4 bezieht sich auf Personen, deren Anträge im ersten Halbjahr 2026 im Rahmen von StarthilfePlus bewilligt wurden und deren Fördermittel erst im zweitem Halbjahr 2026 ausgezahlt werden.

Differenzierte Daten, ob Leistungen an Asylsuchende oder abgelehnte Asylsuchende gezahlt wurden, liegen nicht vor.

Tabelle 1: Im ersten Halbjahr 2026 über StarthilfePlus ausgezahlte Fördermittel, unabhängig vom Zeitpunkt der Ausreise, nach den zehn häufigsten Zielländern.

Tabelle auf Seite 22, 23 · 11 Zeilen × 6 Spalten
Geförderte Personen2. Starthilfe (in Euro)*Wohnen (in Euro)*Stufe D Wohnen und Medizin (in Euro)*Ausgezahlte Mittel (in Euro)
Türkei2.170663.401,740,000,00663.401,74
Russische Föderation781433.000,000,000,00433.000,00
Irak335136.136,660,000,00136.136,66
Aserbaidschan1350,00120.051,420,00120.051,42
Iran, Islamische Republik640,0057.665,630,0057.665,63
China6161.000,000,000,0061.000,00
Tadschikistan5817.826,880,000,0017.826,88
Mongolei4714.805,300,000,0014.805,30
Georgien4410.997,680,000,0010.997,68
Summe3.6951.337.168,26177.717,050,001.514.885,31
Gesamt4.3181.600.104,52220.690,9826.846,841.847.642,34

Quelle: Internationale Organisation für Migration – IOM

Tabelle 2: Anteil der im ersten Halbjahr 2026 geförderten Personen (bezogen auf Tabelle 1), die im Jahr 2025 ausgereist sind – nach den zehn häufigsten Zielländern

Tabelle auf Seite 23 · 12 Zeilen × 6 Spalten
Geförderte Personen2. Starthilfe (in Euro)*Wohnen (in Euro)*Stufe D Wohnen und Medizin (in Euro)*Ausgezahlte Mittel (in Euro)
Türkei2.166662.401,740,000,00662.401,74
Russische Föderation781433.000,000,000,00433.000,00
Irak335136.136,660,000,00136.136,66
Armenien243125.999,760,000,00125.999,76
Aserbaidschan960,0077.268,750,0077.268,75
China6161.000,000,000,0061.000,00
Tadschikistan5817.426,880,000,0017.426,88
Iran, Islamische Republik500,0044.665,630,0044.665,63
Mongolei4714.805,300,000,0014.805,30
Ghana3116.800,000,000,0016.800,00
Summe3.8681.467.570,34121.934,380,001.589.504,72
Gesamt4.1281.588.706,78142.935,557.354,961.738.997,29

Quelle: Internationale Organisation für Migration – IOM Tabelle 3: Anteil der im ersten Halbjahr 2026 geförderten Personen (bezogen auf Tabelle 1), die im ersten Halbjahr 2026 ausgereist sind – nach den zehn häufigsten Zielländern

Tabelle auf Seite 23, 24 · 12 Zeilen × 6 Spalten
Geförderte Personen2. Starthilfe (in Euro)*Wohnen (in Euro)*Stufe D Wohnen und Medizin (in Euro)*Ausgezahlte Mittel (in Euro)
Georgien400,000,009.997,749.997,74
Aserbaidschan390,0042.782,670,0042.782,67
Nordmazedonien270,000,005.499,915.499,91
Libanon210,0021.972,760,0021.972,76
Albanien170,000,003.996,113.996,11
Moldau, Republik150,000,003.000,003.000,00
Iran, Islamische Republik140,0013.000,000,0013.000,00
Montenegro60,000,004.495,874.495,87
Serbien40,000,001.499,991.499,99
Türkei41.000,000,000,001.000,00
Summe1871.000,0077.755,4328.489,62107.245,05
Gesamt1901.000,0077.755,4329.489,62108.245,05

Quelle: Internationale Organisation für Migration – IOM Tabelle 4: Anteil der im ersten Halbjahr 2026 bewilligten Anträgen – nach den zehn häufigsten Zielländern

Tabelle auf Seite 24 · 12 Zeilen × 6 Spalten
Anzahl d. Personen2. Starthilfe (in Euro)*Wohnen (in Euro)*Stufe D Wohnen und Medizin (in Euro)*Bewilligte Mittel (in Euro)
Türkei2.795930.200,000,000,00930.200,00
Russische Föderation511287.000,000,000,00287.000,00
Irak310146.000,000,000,00146.000,00
Armenien284152.800,000,000,00152.800,00
Indien7031.200,000,000,0031.200,00
Aserbaidschan640,0065.000,000,0065.000,00
China5252.000,000,000,0052.000,00
Nigeria5023.000,000,000,0023.000,00
Mongolei3911.800,000,000,0011.800,00
Nigeria2816.200,000,000,0016.200,00
Summe4.2031.650.200,0065.000,000,001.715.200,00
Gesamt4.4931.772.700,0083.000,0010.500,001.866.200,00

Quelle: Internationale Organisation für Migration – IOM * Hinweise zu den Tabellen 1 bis 4: Im Rahmen des StarthilfePlus-Programms erhalten Rückkehrende Reintegrationshilfen in drei verschiedenen Kategorien, die je nach dem Zielland, in das sie zurückkehren, variieren:

(1) Personen, die förderfähig für eine zweite Starthilfe sind, erhalten eine finanzielle Unterstützung, frühestens sechs bis acht Monate nach der Rückkehr. In Tabelle 3 sind keine Auszahlungen für die zweite Starthilfe enthalten, da diese gemäß den Programmvorgaben erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Aus diesem Grund erscheinen die betreffenden Rückkehrenden nicht in der Übersicht der zehn häufigsten Zielländer.

(2) Personen, die förderfähig für Wohnhilfen sind, erhalten Sachleistungen im Bereich Wohnen. Die Gewährung der Wohnhilfen erfolgt innerhalb von bis zu zwölf Monaten nach der Rückkehr.

(3) Personen, die förderfähig für Stufe D sind, erhalten eine Kombination aus Sachleistungen (Bereiche Medizin und Wohnen) und finanzieller Unterstützung.

Frage 21 Seite 25

Wie viele Personen sind nach Angaben der Bundespolizei im ersten Halbjahr 2026 freiwillig mit einer Grenzübertrittsbescheinigung ausgereist (bitte nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten und zwischen Land-, Luft- und Seeweg differenzieren)?

Antwort

Gemäß Polizeilicher Eingangsstatistik der Bundespolizei sind im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 17.892 Personen erfasst worden, die freiwillig unter Vorlage einer Grenzübertrittsbescheinigung ausgereist sind.

Die Aufschlüsselungen nach den 15 häufigsten Staatsangehörigkeiten und den Arten der Grenze können nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 25 · 15 Zeilen × 2 Spalten
StaatsangehörigkeitenAnzahl freiwillig ausgereister Personen
Türkei4.572
Syrien2.776
Russische Föderation662
Albanien639
Georgien553
Indien539
Kolumbien535
Nordmazedonien533
Vietnam516
Irak481
China456
Kosovo396
Armenien393
Serbien359
Iran, Islamische Republik273
Tabelle auf Seite 25 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Art der GrenzeAnzahl freiwillig ausgereister Personen
Landweg149
Luftweg17.711
Seeweg5
Postrückläufer Auslandsvertretung18
unbekannt9
Frage 22 Seite 25

Wie viele ausreisepflichtige Personen mit und ohne Duldung, wie viele ausreisepflichtige abgelehnte Asylsuchende hielten sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum letzten verfügbaren Stand in Deutschland auf (bitte differenzieren und jeweils nach Bundesländern auflisten), und welche waren die fünf Hauptherkunftsländer der Ausreisepflichtigen in den einzelnen Bundesländern (bitte in absoluten und relativen Zahlen für jedes Bundesland darstellen)?

Antwort

Ausweislich des AZR waren zum Stichtag 30. Juni 2026 insgesamt 258.845 Personen ausreisepflichtig, davon 199.271 Personen mit einer Duldung und 59.574 Personen ohne Duldung.

Bei 156.951 der insgesamt 258.845 ausreisepflichtigen Personen war ein abgelehnter Asylantrag gespeichert (davon 131.019 Personen mit einer Duldung und 25.932 Personen ohne eine Duldung).

Es ist darauf hinzuweisen, dass für die vorliegende Ausreisepflicht die im AZR gespeicherte Asylablehnung nicht zwingend ursächlich sein muss, da diese Entscheidung grundsätzlich gespeichert wird, bis die Voraussetzungen für ihre Löschung gegeben sind (vgl. § 36 des Gesetzes über das Ausländerzentralregister). Insofern kann die Asylablehnung gegebenenfalls eine längere Zeit zurückliegen. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 26 · 17 Zeilen × 4 Spalten
Ausreisepflichtige gesamt nach LandGesamtAusreisepflichtige mit DuldungAusreisepflichtige ohne Duldung
Alle Länder258.845199.27159.574
Baden-Württemberg32.19925.7256.474
Bayern29.51421.1418.373
Berlin20.55015.1355.415
Brandenburg9.5988.4271.171
Bremen4.1703.673497
Hamburg10.6176.2634.354
Hessen16.14810.3615.787
Mecklenburg- Vorpommern4.9934.162831
Niedersachsen26.27621.2635.013
Nordrhein-Westfalen56.60445.00211.602
Rheinland-Pfalz10.9067.8243.082
Saarland2.1071.803304
Sachsen14.42211.4622.960
Sachsen-Anhalt5.3744.1161.258
Schleswig-Holstein10.4088.9551.453
Thüringen4.9593.9591.000
Tabelle auf Seite 26 · 17 Zeilen × 4 Spalten
Ausreisepflichtige abgelehnte Asylbewerber nach LandGesamtAusreisepflichtige mit DuldungAusreisepflichtige ohne Duldung
Alle Länder156.951131.01925.932
Baden-Württemberg19.94417.1812.763
Bayern17.75014.0823.668
Berlin12.0589.4052.653
Brandenburg6.1205.555565
Bremen2.1531.962191
Hamburg4.8133.2931.520
Hessen8.9296.7392.190
Mecklenburg- Vorpommern3.3372.878459
Niedersachsen16.67514.3782.297
Nordrhein-Westfalen32.96728.4794.488
Rheinland-Pfalz7.6135.8941.719
Saarland1.084949135
Sachsen10.1048.6091.495
Sachsen-Anhalt3.2012.697504
Schleswig-Holstein6.9526.186766
Thüringen3.2512.732519
Tabelle auf Seite 26, 27 · 7 Zeilen × 3 Spalten
Ausreisepflichtige in Baden- WürttembergAnzahl der Ausländer im AZRAnteil
alle Staatsangehörigkeiten32.199100,00 Prozent
darunter:
Türkei5.43016,86 Prozent
Irak2.4677,66 Prozent
Nigeria2.3767,38 Prozent
Afghanistan1.8515,75 Prozent
Syrien1.4744,58 Prozent
Tabelle auf Seite 27 · 7 Zeilen × 3 Spalten
Ausreisepflichtige in BayernAnzahl der Ausländer im AZRAnteil
alle Staatsangehörigkeiten29.514100,00 Prozent
darunter:
Irak3.09010,47 Prozent
Türkei2.8029,49 Prozent
Afghanistan2.6148,86 Prozent
Nigeria2.4138,18 Prozent
Syrien1.7796,03 Prozent
Tabelle auf Seite 27 · 7 Zeilen × 3 Spalten
Ausreisepflichtige in BerlinAnzahl der Ausländer im AZRAnteil
alle Staatsangehörigkeiten20.550100,00 Prozent
darunter:
Türkei3.06714,92 Prozent
Moldau (Republik)2.30911,24 Prozent
Ungeklärt1.4857,23 Prozent
Vietnam1.4036,83 Prozent
Russische Föderation1.2105,89 Prozent
Tabelle auf Seite 27 · 7 Zeilen × 3 Spalten
Ausreisepflichtige in BrandenburgAnzahl der Ausländer im AZRAnteil
alle Staatsangehörigkeiten9.598100,00 Prozent
darunter:
Russische Föderation2.20622,98 Prozent
Kenia1.03410,77 Prozent
Türkei8038,37 Prozent
Kamerun7788,11 Prozent
Afghanistan6526,79 Prozent
Tabelle auf Seite 27 · 7 Zeilen × 3 Spalten
Ausreisepflichtige in BremenAnzahl der Ausländer im AZRAnteil
alle Staatsangehörigkeiten4.170100,00 Prozent
darunter:
Türkei71317,10 Prozent
Russische Föderation3698,85 Prozent
Albanien2937,03 Prozent
Serbien2716,50 Prozent
Ghana2125,08 Prozent
Tabelle auf Seite 27, 28 · 7 Zeilen × 3 Spalten
Ausreisepflichtige in HamburgAnzahl der Ausländer im AZRAnteil
alle Staatsangehörigkeiten10.617100,00 Prozent
darunter:
Afghanistan1.13010,64 Prozent
Türkei7677,22 Prozent
Russische Föderation6796,40 Prozent
Ghana6466,08 Prozent
Irak6045,69 Prozent
Tabelle auf Seite 28 · 7 Zeilen × 3 Spalten
Ausreisepflichtige in HessenAnzahl der Ausländer im AZRAnteil
alle Staatsangehörigkeiten16.148100,00 Prozent
darunter:
Türkei3.01218,65 Prozent
Afghanistan2.00312,40 Prozent
Irak9215,70 Prozent
Syrien8034,97 Prozent
Iran7924,90 Prozent
Tabelle auf Seite 28 · 7 Zeilen × 3 Spalten
Ausreisepflichtige in Mecklenburg- VorpommernAnzahl der Ausländer im AZRAnteil
alle Staatsangehörigkeiten4.993100,00 Prozent
darunter:
Türkei51510,31 Prozent
Russische Föderation51310,27 Prozent
Irak4519,03 Prozent
Afghanistan4478,95 Prozent
Syrien3797,59 Prozent
Tabelle auf Seite 28 · 7 Zeilen × 3 Spalten
Ausreisepflichtige in NiedersachsenAnzahl der Ausländer im AZRAnteil
alle Staatsangehörigkeiten26.276100,00 Prozent
darunter:
Türkei3.12911,91 Prozent
Irak2.84610,83 Prozent
Kolumbien2.0157,67 Prozent
Syrien1.5275,81 Prozent
Georgien1.2744,85 Prozent
Tabelle auf Seite 28 · 7 Zeilen × 3 Spalten
Ausreisepflichtige in Nordrhein- WestfalenAnzahl der Ausländer im AZRAnteil
alle Staatsangehörigkeiten56.604100,00 Prozent
darunter:
Irak5.86410,36 Prozent
Türkei5.4959,71 Prozent
Serbien3.4256,05 Prozent
Syrien3.1255,52 Prozent
Guinea2.5574,52 Prozent
Tabelle auf Seite 28, 29 · 7 Zeilen × 3 Spalten
Ausreisepflichtige in Rheinland-PfalzAnzahl der Ausländer im AZRAnteil
alle Staatsangehörigkeiten10.906100,00 Prozent
darunter:
Türkei1.21411,13 Prozent
Afghanistan1.0159,31 Prozent
Syrien8778,04 Prozent
Pakistan6886,31 Prozent
Ägypten6225,70 Prozent
Tabelle auf Seite 29 · 7 Zeilen × 3 Spalten
Ausreisepflichtige in SaarlandAnzahl der Ausländer im AZRAnteil
alle Staatsangehörigkeiten2.107100,00 Prozent
darunter:
Syrien78937,45 Prozent
Türkei23711,25 Prozent
Irak934,41 Prozent
Afghanistan833,94 Prozent
Serbien763,61 Prozent
Tabelle auf Seite 29 · 7 Zeilen × 3 Spalten
Ausreisepflichtige in SachsenAnzahl der Ausländer im AZRAnteil
alle Staatsangehörigkeiten14.422100,00 Prozent
darunter:
Venezuela2.48017,20 Prozent
Russische Föderation1.3499,35 Prozent
Türkei1.1417,91 Prozent
Irak8445,85 Prozent
Indien8365,80 Prozent
Tabelle auf Seite 29 · 7 Zeilen × 3 Spalten
Ausreisepflichtige in Sachsen-AnhaltAnzahl der Ausländer im AZRAnteil
alle Staatsangehörigkeiten5.374100,00 Prozent
darunter:
Indien64211,95 Prozent
Türkei4788,89 Prozent
Russische Föderation4348,08 Prozent
Syrien3837,13 Prozent
Irak3396,31 Prozent
Tabelle auf Seite 29 · 7 Zeilen × 3 Spalten
Ausreisepflichtige in Schleswig- HolsteinAnzahl der Ausländer im AZRAnteil
alle Staatsangehörigkeiten10.408100,00 Prozent
darunter:
Irak2.04019,60 Prozent
Türkei1.07110,29 Prozent
Russische Föderation1.0179,77 Prozent
Afghanistan9849,45 Prozent
Syrien7256,97 Prozent
Tabelle auf Seite 29 · 5 Zeilen × 3 Spalten
Ausreisepflichtige im Freistaat ThüringenAnzahl der Ausländer im AZRAnteil
alle Staatsangehörigkeiten4.959100,00 Prozent
darunter:
Irak56011,29 Prozent
Afghanistan52310,55 Prozent
Türkei50010,08 Prozent
Tabelle auf Seite 48 · 4 Zeilen × 3 Spalten
Ausreisepflichtige im Freistaat ThüringenAnzahl der Ausländer im AZRAnteil
alle Staatsangehörigkeiten4.959100,00 Prozent
darunter:
Libyen4158,37 Prozent
Syrien3777,60 Prozent