Zusammenarbeit der deutschen Bundesregierung mit der De-facto-Regierung der Taliban im Kontext von Abschiebungen nach Afghanistan

Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Nach der Machtübernahme durch die Taliban im August 2021 fanden bis 2024 keine Abschiebungen nach Afghanistan statt. Drei Jahre später, im August 2024, wurden zunächst 28 Personen durch Vermittlung des Emirats Katar nach Afghanistan abgeschoben. Im Juli 2025 wurden 81 Personen mit einem Charterflug, ebenfalls durch Vermittlung von Katar, nach Afghanistan abgeschoben. Seit 2026 werden die Charter-Flüge nicht mehr über das Emirat Katar organisiert, sondern finden direkt nach Afghanistan und aufgrund einer „Handschlag-Vereinbarung“ der Bundesregierung mit dem Taliban-Regime statt (www.spiegel.de/politik/deutschland/afghanistan-alexander-dobrindt-vera nlasst-weitere-abschiebungen-nach-handschlag-mit-taliban-a-b149613f-4eb4-4aa9-ac47-6a4d5d003e2d). So wurden im Februar 2026 20 Personen und im April 2026 25 Personen aus Deutschland nach Afghanistan abgeschoben.

Unter der aktuellen Bundesregierung wurden somit insgesamt 138 Personen nach Afghanistan abgeschoben (www.tagesschau.de/investigativ/ndr/taliban-d eutschland-afghanistan-100.html).

Gleichzeitig stimmte die Bundesregierung im Juli 2025 der Einreise zweier Vertreter der De-facto-Regierung der Taliban für die Erledigung konsularischer Aufgaben in die Bundesrepublik Deutschland zu, darunter S. H. (www.t agesschau.de/investigativ/ndr/taliban-diplomaten-deutschland-afghanistan-10 0.html). Laut eigener Aussage unterhält die Bundesregierung ausschließlich „technische Kontakte“ zu Vertretern des Taliban-Regimes, also Kontakte unterhalb der politischen Ebene (https://presseportal.zdf.de/pressemitteilung/zdfmagazin-royale-exklusive-recherche-zu-verbindungen-von-bundesbehoerdenmit-taliban-vertreter).

Am 17. Mai 2026 fand laut Medienberichterstattung zur Vorbereitung auf geplante Abschiebemaßnahmen nach Afghanistan in der Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Bonn eine Vorführung von ausreisepflichtigen afghanischen Staatsangehörigen statt (www.tagesschau.de/investigativ/ndr/taliban-deutschland-afghanistan-100.html).

Laut dem Bericht war auch S. H. als Vertreter der islamistischen De-facto-Regierung der Taliban in den Diensträumen der Bonner Außenstelle des BAMF anwesend. Die Vorführung der afghanischen Staatsangehörigen erfolgte Medienberichten zufolge zum Zweck der Identifizierung der ausreisepflichtigen Personen und der Erstellung von Pass- und Passersatzdokumenten. Die Bundespolizei führt die Beschaffung von Passersatzpapieren für diverse Herkunftsländer in Amtshilfe für die Bundesländer durch.

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Der Vollzug des Aufenthaltsrechts und damit die Durchführung von Rückführungen fällt in die Zuständigkeit der Länder. Die Bundesregierung hat im Rahmen der technischen Gespräche mit Vertretern der De-facto-Regierung Afghanistans die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Länder regelmäßig Rückführungen nach Afghanistan durchführen können. Die Bundespolizei unterstützt die Länder zudem im Rahmen der Amtshilfe bei der Koordination des Identifizierungsverfahrens mit den afghanischen Auslandsvertretungen zum Zwecke der Ausstellung von Reisedokumenten.

Frage 1 + 2 + 3 Seite 2

1Hält die Bundesregierung Kontakte oder Gespräche zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesverwaltung sowie nachgeordneter Stellen und Behörden und Vertretern der De‑facto‑Regierung der Taliban grundsätzlich für gerechtfertigt, wenn ja, aus welchen Gründen und zu welchen politischen Zielen, bzw. teilt sie die Einschätzung, dass solche Kontakte zu einer schrittweisen Normalisierung der Beziehungen und zu einer Anerkennung der De-facto-Regierung der Taliban führen können, und wenn nein, warum nicht?

2Wie definiert die Bundesregierung, ab welchem Punkt Kontakte oder Handlungen der deutschen Bundesverwaltung sowie nachgeordneter Stellen und Behörden gegenüber der De‑facto‑Regierung der Taliban als Anerkennung oder De-facto-Anerkennung des Taliban‑Regimes gewertet werden könnten?

3Was stellt für die Bundesregierung eine De-facto-Anerkennung des Taliban-Regimes dar?

Antwort

Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.

Nach Auffassung der Bundesregierung sollen Abschiebungen auch nach Afghanistan durchgeführt werden, beginnend mit Straftätern und Gefährdern. Für die operative Vorbereitung von Rückführungen ist Kontakt nachgeordneter Stellen und Behörden auf technisch-operativer Ebene notwendig. Ferner unterhält Deutschland – wie zahlreiche u. a. europäische Staaten – seit Längerem ein Verbindungsbüro für Afghanistan, zu dessen Zuständigkeiten es gehört, sich u. a. mit Vertretern der De-facto-Regierung auszutauschen. Aus derartigen Kontakten auf technischer Ebene folgt keine politische Anerkennung der Taliban als rechtmäßige Regierung Afghanistans.

Frage 4 Seite 2

Wie nimmt die Bundesregierung Stellung zur Ausschreibung von Praktikumsplätzen auf der Internetseite des Generalkonsulats von Afghanistan in Bonn (https://afghanmissionbonn.de/praktikum.php?lang=de), und sieht die Bundesregierung ein etwaiges Sicherheitsrisiko für deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die ein solches Praktikum in der diplomatischen Vertretung unter Anleitung der akkreditierten Taliban-Vertreter absolvieren könnten?

Antwort

Die Bundesregierung nimmt zu Stellenausschreibungen einzelner Auslandsvertretungen in Deutschland keine Stellung.

Frage 5 + 6 Seite 3

5Ist die Bundesregierung der Rechtsauffassung, dass eine Verpflichtung zum Erscheinen bei der Auslandsvertretung des mutmaßlichen Herkunftslandes aus § 82 Absatz 4 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) auch dann gilt, wenn die Bundesregierung selbst die Regierung des mutmaßlichen Herkunftslands nicht anerkennt (bitte ausführlich begründen)?

6Welche Anforderungen stellt die Bundesregierung mit Blick auf die Qualifikationen und Legitimierung des zur Identitätsfeststellung eingesetzten Personals in Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung von afghanischen Staatsangehörigen, und wie überprüft die Bundesregierung diese Qualifikationen?

Antwort

Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.

Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 32 der Abgeordneten Filiz Polat auf Bundestagdrucksache 21/6098 wird verwiesen.

Frage 7 Seite 3

Warum ist es aus Sicht der Bundesregierung notwendig, am Verfahren zur Identitätsfeststellung von afghanischen Staatsangehörigen Vertreter der islamistischen afghanischen De-facto-Autoritäten zu beteiligen, und welche Alternativen gibt es aus Sicht der Bundesregierung zu einer solchen Beteiligung?

Antwort

Die Identitätsfeststellung dient beim Fehlen eines gültigen Passdokuments der Beschaffung eines Passersatzpapiers und damit der gesetzlich vorgegebenen Durchsetzung der Ausreisepflicht. Die Beteiligung von Vertretern der afghanischen Auslandsvertretungen ist hierbei notwendig.

Frage 8 Seite 3

Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass Personen, die vor dem Taliban-Regime geflohen sind, im Rahmen des Verfahrens zur Identitätsfeststellung, Vertretern eben dieses islamistischen Regimes gegenübergestellt werden und mutmaßlich unter anderem von diesen identifiziert werden sollen?

Antwort

Bei den Personen, bei denen ein persönliches Erscheinen nach den im Aufenthaltsrecht einschlägigen Rechtsgrundlagen angeordnet wurde, handelt es sich ausschließlich um Personen, bei denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), oder bei der Einlegung von Rechtsmitteln, die zuständigen Gerichte, nach sorgfältiger Einzelfallprüfung zu dem Schluss gekommen sind, dass die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl, die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, die Gewährung des subsidiären Schutzes oder Feststellung eines Abschiebungsverbotes nicht vorlagen.

Frage 9 Seite 3

Wie viele Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung von afghanischen Staatsangehörigen sind 2025 und im laufenden Jahr 2026 in Deutschland durchgeführt worden (bitte nach beteiligten Bundesländern, Ort der Anhörung und Anzahl der geladenen bzw. vorgeführten Personen sowie beteiligten Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden, getrennt nach den einzelnen Anhörungen auflisten)?

Antwort

Hinsichtlich der Frage nach der Anzahl der für Anhörungen geladenen bzw. vorgeführten Personen verweist die Bundesregierung darauf, dass das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Parlaments zwar auf Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt ist. Wenn das Informationsinteresse des Parlaments aber auf Auskünfte zielt, die zur Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen nicht öffentlich kundgegeben werden können, sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Formen der Informationsvermittlung zu suchen, die beiden Interessen Rechnung tragen (vgl. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts 124, 161 [193]). Im vorliegenden Fall lässt die Nennung der Anzahl der angehörten Personen Rückschlüsse über den Umfang der sich noch in Planung befindlichen Rückführungsmaßnahmen zu. Da es sich jedoch lediglich um die Anzahl der angehörten Personen handelt und nicht um die Anzahl der tatsächlich positiv identifizierten Personen, wird dieser Teil der Antwort mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA) eingestuft zur Verfügung gestellt. Er wird gesondert in der Anlage übermittelt, die nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist. Es wird auf die als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* verwiesen.

Frage 10 Seite 4

Wie viele Personen, die zu den Anhörungen in Verfahren zur Identitätsfeststellung von afghanischen Staatsangehörigen im Jahr 2025 und im laufenden Jahr 2026 (siehe www.tagesschau.de/investigativ/ndr/taliban-d eutschland-afghanistan-100.html) vorgeladen wurden, wurden im Rahmen der Anhörungen als afghanische Staatsangehörige identifiziert, und wie viele Personen wurden in den angegebenen Jahren infolge ihrer Identifizierung bereits nach Afghanistan abgeschoben (bitte nach beteiligten Bundesländer, Ort der Anhörung und Anzahl der geladenen Personen insgesamt auflisten)?

Antwort

Die Beantwortung der Frage würde Rückschlüsse auf den Umfang der sich noch in Planung befindlichen Rückführungsmaßnahmen und den noch nicht abgeschlossenen Identifizierungsverfahren sowie zeitliche Abläufe im Rückführungsprozess zulassen. Zudem ist die Bundesregierung nicht zur Herausgabe von Informationen zu laufenden Planungsvorgängen verpflichtet. Dies fällt in den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Hierbei handelt es sich um einen grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich, um die grundsätzliche Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der Exekutive herbeizuführen (BVerfG Urteil vom 17. Juli 1984 – 2 BvE 11/83, 2 BvE 15/83, BVerfGE 67, 100).

Frage 11 Seite 4

In wie vielen Fällen stellte sich heraus, dass es sich nicht um afghanische Staatsangehörige handelt, und in wie vielen Fällen konnte die Identität bzw. Staatsangehörigkeit nicht abschließend geklärt werden?

Antwort

Die Beantwortung der Frage würde Rückschlüsse auf den Umfang der sich noch in Planung befindlichen Rückführungsmaßnahmen und den noch nicht abgeschlossenen Identifizierungsverfahren zulassen. Zudem ist die Bundesregierung nicht zur Herausgabe von Informationen zu laufenden Planungsvorgängen verpflichtet. Dies fällt in den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Hierbei handelt es sich um einen grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich, um die grundsätzliche Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der Exekutive herbeizuführen (BVerfG Urteil vom 17. Juli 1984 – 2 BvE 11/83, 2 BvE 15/83, BVerfGE 67, 100). Die Herausgabe von Informationen über die bilaterale Rückkehrzusammenarbeit mit einzelnen Staaten ist zudem geeignet, die Bereitschaft zur Aufrechterhaltung oder Verbesserung der Rückkehrkooperation zu verringern. Dies würde sich auf die Interessen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder nachteilig auswirken und somit die Aufgabenerfüllung im Zusammenhang mit der Rückübernahme gefährden.

Frage 12 Seite 5

Für wie viele der für Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung geladenen Personen wurden in den Jahren 2025 und 2026 Passersatzpapiere ausgestellt (bitte nach beteiligten Bundesländern, Ort der Anhörung und Anzahl der geladenen Personen auflisten)?

Antwort

Die Beantwortung der Frage würde Rückschlüsse auf den Umfang der sich noch in Planung befindlichen Rückführungsmaßnahmen und den noch nicht abgeschlossenen Identifizierungsverfahren zulassen. Die Herausgabe der Information ist zudem geeignet, die Qualität der Rückkehrzusammenarbeit mit dem Herkunftsland zu belasten. Zudem ist die Bundesregierung nicht zur Herausgabe von Informationen zu laufenden Planungsvorgängen verpflichtet. Dies fällt in den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Hierbei handelt es sich um einen grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich, um die grundsätzliche Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der Exekutive herbeizuführen (BVerfG Urteil vom 17. Juli 1984 – 2 BvE 11/83, 2 BvE 15/83, BVerfGE 67, 100).

Frage 13 Seite 5

Welche Art von Pass oder Passersatz wurde afghanischen Staatsangehörigen in den Verfahren in den Jahren 2025 und 2026 ausgestellt (bitte konkrete Anzahl der jeweiligen Ersatzpapiere angeben)?

Antwort

Afghanische Staatsangehörige haben ein Passersatzdokument, welches für die Einreise nach Afghanistan gültig ist, erhalten. Die Beantwortung der Frage nach der Anzahl der ausgestellten Passersatzpapiere ließe Rückschlüsse auf den Umfang der sich noch in Planung befindlichen Rückführungsmaßnahmen und den noch nicht abgeschlossenen Identifizierungsverfahren zu und erfolgt mithin nicht. Im Übrigen wird auf die Beantwortung zu Frage 12 verwiesen.

Frage 14 Seite 5

Wie ist die Akzeptanz seitens der Bundesrepublik Deutschland von Pass- oder Passersatzdokumenten, die von Vertretern einer Regierung ausgestellt wurden, die von der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkannt wird, aus Sicht der Bundesregierung zu rechtfertigen?

Antwort

Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 wird verwiesen.

Frage 15 Seite 5

Welche Angaben kann die Bundesregierung zur durchschnittlichen Dauer der bisherigen Befragungen zur Identitätsfeststellung von afghanischen Staatsangehörigen im Rahmen von Anhörungen durch die afghanische Auslandsvertretung machen?

Antwort

Die Bundesregierung erhebt hierzu keine Daten.

Frage 16 Seite 6

Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, ob die afghanischen Staatsangehörigen während der Anhörungen zur Identitätsfeststellung von Rechtsbeiständen begleitet wurden und ob eine solche Begleitung grundsätzlich möglich war?

Antwort

Der Vollzug des Aufenthaltsrechts und damit auch die Beschaffung von Reisedokumenten zur Ermöglichung von Abschiebungen fallen in die Zuständigkeit der Länder. Die Frage ist an die zuständigen Länder zu richten.

Frage 17 + 18 Seite 6

17In welcher Höhe verlangten die De-facto-Autoritäten bzw. ihre Vertreter im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung von afghanischen Staatsangehörigen im Jahr 2025 und im laufenden Jahr 2026 (siehe www.tagesschau.de/investigativ/ndr/taliban-deutschland-afghanistan-10 0.html) Gebühren für die Anhörung der vorgeladenen Personen, die Ausstellung von Dokumenten und ggf. weitere Dienste, und wie viel Tagegeld wurde von der Bundespolizei oder von anderen Behörden für afghanische Vertreter oder Delegationen aufgewendet (bitte Aufwendungen und Beträge einzeln auflisten und angeben, ob die Beträge schon ausgezahlt wurden oder noch ausgezahlt werden sollen)?

18Wurden die von der afghanischen Auslandsvertretung erhobenen Gebühren im Kontext von Anhörungen zur Identitätsklärung und Passersatzausstellungen von afghanischen Staatsangehörigen durch Frontex oder andere EU-Gelder refinanziert?

Antwort

Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 47 der Abgeordneten Filiz Polat auf Plenarprotokoll 21/79 verwiesen.

Frage 19 Seite 6

In welcher Höhe sind 2025 und im bisherigen Jahr 2026 weitere Kosten für die Bundespolizei oder andere Behörden im Rahmen solcher Anhörungen entstanden (bitte nach Kostenpunkten auflisten und jeweils Anhörungsgebühren, Unterkunft, Sprachmittlung, Personalkosten gesondert aufführen)?

Antwort

Anhörungskosten und Kosten für eine Sprachmittlung sind nicht entstanden. Zu Personalkosten erhebt die Bundesregierung keine Daten im Sinne der Fragestellung. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind im Jahr 2025 Reisekosten in Höhe von 781,63 Euro, im Jahr 2026 bis dato in Höhe von 8.467,86 Euro entstanden.

Frage 20 Seite 6

In welchen Räumlichkeiten fanden Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung von afghanischen Staatsangehörigen im Jahr 2025 und im laufenden Jahr 2026 nach Kenntnis der Bundesregierung statt (bitte einzeln unter Angabe des Ortes, der Funktion der Räumlichkeit, der beherbergenden Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde und des Datums auflisten)?

Antwort

Hinsichtlich der Frage nach den Anhörungsorten verweist die Bundesregierung darauf, dass das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Parlaments zwar auf Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt ist. Wenn das Informationsinteresse des Parlaments aber auf Auskünfte zielt, die zur Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen nicht öffentlich kundgegeben werden können, sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Formen der Informationsvermittlung zu suchen, die beiden Interessen Rechnung tragen (vgl. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts 124, 161 [193]). Im vorliegenden Fall ist eine Einstufung der Benennung der Anhörungsorte erforderlich, um etwaige gezielte Störaktionen zu verhindern. Diese könnten dazu führen, dass eine Identifizierung durch den Herkunftsstaat nicht durchgeführt werden kann. In Folge können vollziehbar ausreisepflichtige Personen nicht abgeschoben werden. Damit würden Rückführungen weiter erschwert oder sogar unmöglich gemacht, sodass staatliche Interessen an der Ausführung des Aufenthaltsgesetzes negativ beeinträchtigt werden. Um gleichwohl dem parlamentarischen Informationsanspruch nachzukommen, ist dieser Teil der Antwort mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ gemäß § 2 Abs. 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA) eingestuft worden. Er wird gesondert in der Anlage übermittelt, die nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist. In Bezug auf die Angaben zu den Anhörungsorten wird auf die als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* verwiesen.

Frage 21 Seite 7

Welche Bundes- oder Landesministerien, Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden waren bei den Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung von afghanischen Staatsangehörigen im Jahr 2025 und im laufenden Jahr 2026 nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils anwesend (bitte Behörden, Abteilungen und Referate sowie Personenanzahl und Funktion im Rahmen der Anhörung angeben)?

Antwort

Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 31 der Abgeordneten Filiz Polat auf Bundestagdrucksache 21/6098 wird verwiesen.

Frage 22 Seite 7

Welche Bundes- oder Landesministerien und Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden waren an der Organisation, Koordination und logistischen Umsetzung der Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung von afghanischen Staatsangehörigen im Jahr 2025 und im laufenden Jahr 2026 nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils beteiligt (bitte Behörden, Abteilungen und Referate sowie Personenanzahl und Funktion angeben)?

Antwort

Die das Passersatzpapierbeschaffungsverfahren veranlassenden Länder sind durch die nach ihrer jeweiligen Kompetenzordnung zuständigen Stellen an den Anhörungen beteiligt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.

Frage 23 Seite 7

Welche Bundes- oder Landesministerien und Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden waren an der Vorführung von Personen mit afghanischer Staatsangehörigkeit zur Identitätsfeststellung im Jahr 2025 und 2026 nach Kenntnis der Bundesregierung beteiligt, welche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung über die Anhörungen informiert, und welche hatten Kenntnis von diesem Vorgang (bitte Bundesministerien bzw. Behörden, Abteilungen und Referate sowie Personenanzahl und Funktion angeben)?

Antwort

Das für Rückführungen zuständige Referat des Bundespolizeipräsidiums sowie die für die Fachaufsicht zuständigen Referate im Bundesministerium des Innern hatten Kenntnis von den Anhörungen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 21 und 22 verwiesen.

Frage 24 Seite 8

Welche Behörden haben nach Kenntnis der Bundesregierung mit Blick auf die Anhörungen zur Identitätsklärung von afghanischen Staatsangehörigen in den Jahren 2025 und 2026 Anordnungen nach § 82 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes erteilt?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Daten im Sinne der Fragestellung vor. Im Übrigen wird auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen.

Frage 25 Seite 8

Welche konkreten Maßnahmen und Arbeitsschritte umfasst die Amtshilfe der Bundespolizei nach § 71 Absatz 3 Nummer 7 des Aufenthaltsgesetzes mit Blick auf die Vorführungen und Anhörungen zur Identitätsklärung und Passersatzerstellung von afghanischen Staatsangehörigen, insbesondere im Rahmen

Antwort

Die Bundespolizei unterstützt die Länder vorerst im Wege der Amtshilfe bei der Passersatzbeschaffung für das Herkunftsland Afghanistan. In diesem Zusammenhang plant und organisiert die Bundespolizei die Anhörungsmaßnahmen mit den afghanischen Auslandsvertretungen in Deutschland.

Frage 25a + 25b Seite 8

25ader Ladung,

25bder zwangsweisen Vorführung,

Antwort

Die Fragen 25a) und 25b) werden gemeinsam beantwortet. Die Fragen sind an die zuständigen Bundesländer zu richten.

Frage 25c Seite 8

während der Anhörungen,

Antwort

Die Bundespolizei trägt Sorge für die Sicherstellung eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Maßnahme.

Frage 25d Seite 8

der Organisation der Anhörungen und

Antwort

Die Bundespolizei übernimmt organisatorische Maßnahmen wie Absprachen mit den Ländern und den afghanischen Auslandsvertretungen zur Vorbereitung der Anhörungen.

Frage 25e Seite 8

der Kommunikation mit der Auslandsvertretung der De-facto-Regierung der Taliban?

Antwort

Zur Vorbereitung und Durchführung der Anhörungsmaßnahmen und der Ausstellung von Passersatzdokumenten ist eine Kommunikation der Bundespolizei mit Vertretern der De-facto-Regierung notwendig.

Frage 26 + 26a + 26b Seite 8

26Hat das Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) oder eine andere Stelle nach Kenntnis der Bundesregierung eine Arbeitshilfe für die Bundesländer zur Rückkehr nach Afghanistan erstellt, wenn ja, welche Inhalte sind Teil der Arbeitshilfe, und beinhaltet die Arbeitshilfe

26aeine Übersicht über den Rückkehrprozess und

26bInformationen zur Passersatzpapierbeschaffung?

Antwort

Das Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) hat keine Arbeitshilfe für die Bundesländer zur Rückkehr nach Afghanistan erstellt, aktualisiert jedoch bei Bedarf bereits vorhandene Informationen, die den Ländern über das Zentrale Ausländerinformationssystem (ZAIPort) zur Verfügung gestellt werden. Für Afghanistan wurden im Januar 2026 Informationen des Bundesministeriums des Innern (BMI) zur Passersatzpapierbeschaffung aktualisiert.

Frage 27 Seite 9

Welche Mechanismen zur Qualitätskontrolle und Aufsicht wurden vonseiten der deutschen Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von Anhörungen in Verfahren zur Identitätsfeststellung von afghanischen Staatsangehörigen im Jahr 2025 und im laufenden Jahr 2026 (siehe www.tagesschau.de/investigativ/ndr/taliban-deutschland-afg hanistan-100.html) geschaffen, und waren Mitarbeitende der zuständigen Bundesbehörden, der Bundespolizei und bzw. oder der zuständigen zentralen oder kommunalen Ausländerbehörden bei den Anhörungen zugegen (bitte auflisten und jeweilige deutsche Behörde nennen)?

Antwort

Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 32 der Abgeordneten Filiz Polat auf Bundestagdrucksache 21/6098 wird verwiesen. Im Übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, dass für den Vollzug des Aufenthaltsrechts und insbesondere die Durchführung von Rückführungen – einschließlich Passersatzpapierbeschaffung – die Länder zuständig sind.

Frage 28 Seite 9

Welche Organisationseinheiten des BAMF haben, nach Kenntnis der Bundesregierung, an den Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung von afghanischen Staatsangehörigen im Jahr 2025 und im laufenden Jahr 2026 oder an deren Vorbereitung mitgewirkt, wurden über das Vorgehen informiert oder haben Kenntnis erlangt oder hätten Kenntnis erlangen können (bitte konkrete Organisationseinheiten auflisten)?

Antwort

Die für die Nutzung und Organisation der Liegenschaft der Außenstelle in Bonn zuständigen Organisationseinheiten des BAMF haben an der Bereitstellung von Räumlichkeiten zum Zwecke der Anhörung mitgewirkt. Es ist üblich, dass Bundes- und Landesbehörden sich bei Anhörungsmaßnahmen durch Bereitstellung von geeigneten Räumlichkeiten gegenseitig unterstützen.

Frage 29 + 30 Seite 9

29Welche Organisationseinheiten des Auswärtigen Amts haben an den Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung von afghanischen Staatsangehörigen im Jahr 2025 und im laufenden Jahr 2026 oder an deren Vorbereitung mitgewirkt, wurden über das Vorgehen informiert oder haben Kenntnis erlangt oder hätten Kenntnis erlangen können (bitte konkrete Organisationseinheiten auflisten)?

30Welche Organisationseinheiten des Bundeskanzleramts haben an den Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung von afghanischen Staatsangehörigen im Jahr 2025 und im laufenden Jahr 2026 oder an deren Vorbereitung mitgewirkt, wurden über das Vorgehen informiert oder haben Kenntnis erlangt oder hätten Kenntnis erlangen können (bitte konkrete Organisationseinheiten auflisten)?

Antwort

Die Fragen 29 und 30 werden gemeinsam beantwortet. Die mit Aufenthaltsrechts- und Rückführungsfragen befassten Organisationseinheiten der jeweiligen Ressorts stehen über die Umsetzung des Rückführungsmechanismus Afghanistan im Austausch.

Frage 31 Seite 10

Welche Organisationseinheiten des Bundesministeriums des Innern haben an den Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung von afghanischen Staatsangehörigen im Jahr 2025 und im laufenden Jahr 2026 oder an deren Vorbereitung mitgewirkt, wurden über das Vorgehen informiert oder haben Kenntnis erlangt oder hätten Kenntnis erlangen können (bitte konkrete Organisationseinheiten auflisten)?

Antwort

Die für die Fachaufsicht über die Bundespolizei insbesondere im Bereich der Passersatzpapierbeschaffung zuständigen Organisationseinheiten im BMI waren über das Vorgehen informiert.

Frage 32 Seite 10

Welche Organisationseinheiten in der Bundespolizei sind mit Passersatzbeschaffung betraut?

Antwort

Das Bundespolizeipräsidium ist mit der Aufgabe der Passersatzbeschaffung betraut.

Frage 33 Seite 10

Welche konkreten Aufgaben übernehmen die Organisationseinheiten der Bundespolizei zur Passersatzbeschaffung (bitte detailliert antworten), und wie viele Beamtinnen und Beamte sind in den Organisationseinheiten tätig?

Antwort

Bezüglich der Aufgaben der Bundespolizei wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. Die Anzahl der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beträgt etwa zwanzig Personen. Die exakte Anzahl ist vom Volumen der vorliegenden Amtshilfeanträge abhängig und kann daher nicht beziffert werden.

Frage 34 Seite 10

Gibt es eine Untereinheit bei der Bundespolizei, die speziell zur Passersatzbeschaffung für afghanische Staatsangehörige arbeitet, wenn ja, um welche Einheit handelt es sich, und wie viele Beamtinnen und Beamte sind in der Einheit tätig?

Antwort

Es gibt keine Untereinheit, welche ausschließlich mit der Passersatzbeschaffung für afghanische Staatsangehörige betraut ist.

Frage 35 Seite 10

Ist das Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr in Vorführungen und Anhörungen zur Identitätsklärung und Passersatzbeschaffung von afghanischen Staatsangehörigen involviert, und wenn ja, bitte Involvierung detailliert beschreiben?

Antwort

Das ZUR ist in Vorführungen und Anhörungen zur Identitätsklärung und Passersatzbeschaffung von afghanischen Staatsangehörigen nicht eingebunden.

Frage 36 + 37 + 38 Seite 10

36Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der früheren Aktivitäten der beiden von den Taliban entsandten Konsuln innerhalb des Taliban-Regimes und im Vorfeld des Machtübernahme 2021 vor?

37Was ist das Ergebnis mit Blick auf die Sicherheitsabfragen im Visumsprozess der beiden von den Taliban entsandten Konsuln?

38Wieso wurde für die von den Taliban entsandten Mitarbeiter in den Konsularen und Botschaften in Deutschland keine gesonderte Sicherheitsüberprüfung, wie beispielsweise in Form von Sicherheitsinterviews, sondern lediglich die standardmäßige Überprüfung im Rahmen von Visaverfahren durchgeführt?

Antwort

Die Fragen 36 bis 38 werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 36 des Abgeordneten Stefan Keuter auf Bundestagsdrucksache 21/2876 verwiesen. Visa werden grundsätzlich nur erteilt, wenn die Sicherheitsabfragen keine Bedenken ergeben.

Frage 39 Seite 11

Wie lange im Vorhinein müssen nach Kenntnis der Bundesregierung die Personen bzw. muss die Personenliste für eine Abschiebemaßnahme nach Afghanistan der De-facto-Regierung der Taliban bekannt gegeben werden?

Antwort

Wie bei anderen Abschiebungen auch erfolgt die Bekanntgabe in der Regel eine Woche vor der Maßnahme.

Frage 40 + 41 + 42 Seite 11

40Wie stellt die Bundesregierung im Rahmen von Abschiebungen nach Afghanistan sowohl im Vorfeld der Maßnahme als auch nach Ankunft in Afghanistan sicher, dass betroffene Personen nicht Gefahr laufen, Opfer von Folter oder unmenschlicher bzw. erniedrigender Behandlung oder Bestrafung zu werden, gibt es dazu eine Vereinbarung mit der De-facto-Regierung der Taliban, und wenn nein, warum nicht?

41Welche Stellen innerhalb der Bundesregierung sind für die entsprechende Prüfung und fortlaufende Überwachung zuständig?

42Hat die Bundesregierung seitens der De-facto-Regierung in Afghanistan direkt oder indirekt Sicherheitsgarantien für die Personen erhalten, die von den Abschiebemaßnahmen 2025 und 2026 nach Afghanistan betroffen waren (bitte einzeln nach Sammelabschiebungen und Einzelmaßnahmen auflisten)?

Antwort

Die Fragen 40 bis 42 werden gemeinsam beantwortet.

Das BAMF sowie – im Klagefall – die Verwaltungsgerichte beziehen die Lage vor Ort in jede individuelle Entscheidung ein. Sie sind bei den Rückgeführten nicht zu dem Schluss gekommen, dass diesen Personen bei einer Rückkehr eine individuelle Gefahr oder Verelendung drohen würde, die zur Verhängung eines Abschiebungsverbotes geführt hätten.

Die afghanische De-facto-Regierung hat überdies zugesagt, dass bei in Deutschland vorbestraften Personen in Afghanistan keine Bestrafung wegen desselben Delikts erfolgen wird. Die Erfahrungen aus den zurückliegenden Maßnahmen geben keinen Anlass, diese Zusage infrage zu stellen.

Frage 43 Seite 11

Wurde die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter im Vorfeld über die Abschiebemaßnahmen nach Afghanistan in den Jahren 2025 und 2026 informiert, wenn nein, warum nicht, und konnten Mitarbeitende der Nationalen Stelle die Maßnahmen begleiten (bitte einzeln nach Maßnahme auflisten)?

Antwort

Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter konnte aufgrund der kurzfristigen Umsetzung der durch einen Partnerstaat koordinierten Chartermaßnahme im Jahr 2025 nicht rechtzeitig informiert werden. Hierzu wurde mit Vertretern der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter im Nachgang gesprochen und vereinbart, dass sie zukünftig rechtzeitig eingebunden werden. Hinsichtlich der bisherigen Chartermaßnahmen im laufenden Jahr erfolgte die Einbindung der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter im Wege der gewohnten vertrauensvollen Zusammenarbeit. Nach Kenntnis der Bundesregierung begleitete die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter die Bodenmaßnahmen vor Ort am Flughafen Leipzig/Halle im Zusammenhang mit der Chartermaßnahme im April 2026.

Frage 44 Seite 12

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Personen, die in den Jahren 2025 und 2026 nach Afghanistan abgeschoben wurden, sich zuvor in psychiatrischer Behandlung befunden haben (www.sueddeutsche.de/bay ern/abschiebung-psychisch-krank-kritik-debatte-afghanistan-bayern-li.32 92476), und wie rechtfertigt die Bundesregierung die Abschiebung von Personen aus einer Psychiatrie heraus in ein Land, in dem ihnen mutmaßlich Folter und andere unmenschliche Behandlung droht und eine angemessene Weiterbehandlung ungewiss ist, aus menschenrechtlicher Perspektive?

Antwort

Der Vollzug des Aufenthaltsrechts und insbesondere die Durchführung von Rückführungen fällt nach der föderalen Kompetenzordnung in die Zuständigkeit der Länder. Die Frage ist mithin an die zuständigen Länder zu richten.

Frage 45 Seite 12

Wurden durch die Abschiebungen Familientrennungen hervorgerufen, wenn ja, bitte auflisten, in wie vielen Fällen es zu einer Trennung von Sorgeberechtigten und ihren Kindern und Ehepartnerinnen und Ehepartnern gekommen ist (bitte, wenn möglich, das Alters der zurückgebliebenen Kinder angeben)?

Antwort

Der Vollzug des Aufenthaltsrechts und insbesondere die Durchführung von Rückführungen fällt nach der föderalen Kompetenzordnung in die Zuständigkeit der Länder. Die Frage ist mithin an die zuständigen Länder zu richten.

Frage 46 Seite 12

Werden Informationen zum Gesundheitszustand der abzuschiebenden Personen (z. B. chronische Erkrankungen wie Diabetes oder Herzerkrankungen) und wurden benötigte Medikamente nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Anmeldeprozesses für die Abschiebungsmaßnahme an die De-facto-Regierung der Taliban gegeben, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Der Vollzug des Aufenthaltsrechts und damit verbunden die Entscheidung über die Übermittlung medizinischer Informationen obliegt nach der föderalen Kompetenzordnung den Ländern. Ich bitte daher die Frage an die Länder zu richten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 49 verwiesen.

Frage 47 Seite 12

Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung bei den beiden Sammelabschiebungen nach Afghanistan im Jahr 2026 zum Einsatz von Festhaltegurten mit Fesselungsvorrichtungen, wenn ja, in wie vielen Fällen, aus welchen Gründen, und welche Fesselungsvorrichtungen wurden eingesetzt?

Antwort

Insgesamt wurde bei den Sammelabschiebungen 2026 eine Person mittels Festhaltegurt aufgrund von Selbstverletzungsgefahr gefesselt.

Frage 48 Seite 13

Waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Abschiebungsmaßnahmen für die Verständigung dolmetschende Personen vor Ort, und wenn nein, warum nicht (bitte nach einzelnen Maßnahmen, Anzahl der Dolmetschenden und Sprachen auflisten)?

Antwort

Für die Maßnahmen wurden jeweils zwei dolmetschende Personen für die Sprachen Dari, Paschtu, Farsi und Urdu eingesetzt.

Frage 49 Seite 13

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Reisefähigkeit von allen von der Abschiebemaßnahme Betroffenen von medizinischem Fachpersonal am Tag der Maßnahme überprüft, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte Zahl der nicht reisefähigen und der reisefähigen Personen angeben)?

Antwort

Alle rückgeführten Personen wurden am Flugtag medizinischem Fachpersonal vorgestellt und waren flugreisetauglich.

Frage 50 Seite 13

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft, ob ausreichend Medikamente, beispielsweise im Rahmen eines Substitutionsprogramms, für eine Überbrückungsbehandlung in Afghanistan zur Verfügung stehen bzw. wurden diese Medikamente den von der Maßnahme betroffenen Personen zur Verfügung gestellt, und inwiefern wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit der Anschlussbehandlungen für bestehende psychische und physische Krankheiten in Afghanistan im Vorfeld geprüft?

Antwort

Der Vollzug des Aufenthaltsrechts und insbesondere die Durchführung von Rückführungen fällt nach der föderalen Kompetenzordnung in die Zuständigkeit der Länder. Die Frage ist mithin an die zuständigen Länder zu richten.

Frage 51 Seite 13

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung finanzielle Mittel für die Weiterreise vom Flughafen bis zum endgültigen Zielort in Afghanistan sowie die für diese Strecke notwendige Verpflegung zur Verfügung gestellt, und wenn ja, in welcher Höhe?

Antwort

Der Vollzug des Aufenthaltsrechts und damit auch die Mitgabe von Barmitteln im Rahmen der Abschiebung fällt in die Zuständigkeit der Länder. Die Frage ist an die zuständigen Länder zu richten.

Frage 52 + 52a + 52b Seite 13

52Ist eine Auswertung der Abschiebemaßnahmen nach Afghanistan geplant?

52aWenn ja, wann, und von welchen staatlichen und nichtstaatlichen Behörden soll diese durchgeführt werden?

52bWenn nein, mit welcher Begründung will die Bundesregierung keine solche Auswertung vornehmen?

Antwort

Die Fragen 52 bis 52b werden zusammen beantwortet.

Der Vollzug des Aufenthaltsrechts fällt in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Die Unterstützung durch die Bundespolizei bei der Passersatzpapierbeschaffung erfolgt in Amtshilfe für die Länder entsprechend der gesetzlichen Aufgabenbeschreibung. Eine gesonderte Auswertung im Sinne der Fragestellung ist nicht vorgesehen. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung verwiesen.

Frage 53 Seite 14

Werden für das zweite Quartal 2026 weitere Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung von afghanischen Staatsangehörigen geplant (bitte Ort, beherbergende Behörde und geplante Anzahl der Teilnehmenden angeben)?

Antwort

Ja.

Eine detaillierte Ausführung zu laufenden Vorgängen erfolgt seitens der Bundesregierung nicht, da der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung berührt ist, über den keine Auskunft erteilt wird. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 10, 11 und 12 verweisen.

Frage 54 Seite 14

Wie viele Personen mit afghanischer Staatsangehörigkeit befinden sich aktuell in Abschiebehaft oder Abschiebegewahrsam, und in wie vielen Fällen liegt ein entsprechender Haftantrag bereits vor (bitte nach Geschlecht und strafrechtlichen Verurteilungen [ja oder nein bzw. über 90 Tagessätze bzw. Freiheitsstrafe] und Bundesländern separiert aufführen und Haftgründe anteilig angeben)?

Antwort

Der Vollzug des Aufenthaltsrechts und damit auch die Entscheidung über die Verhängung von Abschiebungshaft bzw. Abschiebungsgewahrsam fällt in die Zuständigkeit der Länder. Dem Bund erhebt demgemäß keine Daten im Sinne der Fragestellung.

Frage 55 Seite 14

Welche Schwere einer Straftat muss vorliegen, damit es aus Sicht der Bundesregierung zu rechtfertigen ist, eine straffällig gewordene Person nach Afghanistan abzuschieben?

Antwort

Der Vollzug des Aufenthaltsrechts und insbesondere die Durchführung von Abschiebungen fällt nach der föderalen Kompetenzordnung in die Zuständigkeit der Länder. Der Bund unterstützt die Länder hierbei. Dementsprechend ist diese Frage an die Länder zu richten.

Frage 56 Seite 14

Inwiefern sind Abschiebungen von Personen nach Afghanistan aus Sicht der Bundesregierung mit dem Non-Refoulement Gebot und mit Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar?

Antwort

Das zuständige BAMF prüft stets im Einzelfall anhand des vorgetragenen Sachverhalts, ob die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl, die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, die Gewährung des subsidiären Schutzes oder die Feststellung eines Abschiebungsverbots vorliegen. Hierfür werden sämtliche Erkenntnisse zur schutzsuchenden Person sowie zur konkreten Herkunftsregion/Herkunftsprovinz herangezogen und gewürdigt. Selbstverständlich können die Betroffenen Rechtsmittel einlegen und die Entscheidungen gerichtlich überprüfen lassen. Die deutschen Verwaltungsgerichte sind bislang den bereits durchgeführten Rückführungen nach Afghanistan nicht entgegengetreten.

Frage 57 Seite 14

Plant die Bundesregierung, in Zukunft auch Personen nach Afghanistan abzuschieben, die strafrechtlich in Deutschland nicht in Erscheinung getreten sind, und wenn ja, mit welchem Zeithorizont?

Antwort

Im Koalitionsvertrag für die 21. Wahlperiode des Deutschen Bundestages haben sich CDU, CSU und SPD darauf verständigt, dass Rückführungen nach Afghanistan vorgenommen werden sollen – beginnend mit Straftätern und Gefährdern. Der Fokus der Bemühungen der Bundesregierung liegt dementsprechend zunächst bei der Unterstützung der Länder hinsichtlich der Rückführung von Straftätern, ohne sich hierauf zu beschränken. Nach dem Aufenthaltsgesetz sind ausländische Staatsangehörige dann abzuschieben, wenn sie vollziehbar ausreisepflichtig sind und eine Ausreisefrist nicht gewährt wurde oder diese abgelaufen ist. Außerdem dürfen im jeweiligen Einzelfall keine Abschiebungsverbote vorliegen. Auf dieser Basis entscheiden die Länder jeweils einzelfallbezogen über Rückführungen.