Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung

Drucksache 21/8184Antwortauf die Kleine Anfrage 21/774124.09.202634 Seiten14 FragenFraktion Die LinkePresse- und Informationsamt der BundesregierungMedien, Kommunikation und InformationstechnikStaat und Verwaltung7 Anlagen als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Der Bundesregierung obliegt aus demokratietheoretischer Sicht eine Informationspflicht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern: Sie muss über ihr konkretes Regierungshandeln informieren. Dazu muss sie selbstverständlich auch zeitgemäße mediale Formate nutzen, die dem fortschreitenden Strukturwandel der Öffentlichkeit Rechnung tragen. Zugleich unterliegt diese Öffentlichkeitsarbeit engen verfassungsrechtlichen Grenzen und darf keinen Selbstzweck verfolgen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) endet ihre Zulässigkeit dort, wo „Werbung für oder Einflussnahme gegen einzelne im politischen Wettbewerb stehende Parteien oder Personen“ beginnt (BVerfG, Urteil vom 9. Juni 2020 – 2 BvE 1/19). Eine hinreichende Transparenz über Umfang, Kosten und beteiligte Akteure der Öffentlichkeitsmaßnahmen ist dabei nicht nur Voraussetzung für deren parlamentarische und öffentliche Kontrolle, sondern folgt auch unmittelbar aus dem Budgetrecht des Parlaments (Artikel 110 des Grundgesetzes [GG]).

Aus Sicht der Fragestellenden gewinnt eine genaue Auskunft über die Kosten der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung zusätzlich an Bedeutung, weil die Bundesministerien zugleich einem globalen Konsolidierungsdruck unterliegen: Steigen die Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit und Medienformate, während zugleich für die Daseinsvorsorge relevante Posten gekürzt werden, entsteht ein besonderer Erklärungsbedarf gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit.

Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) berichtet halbjährlich über die Öffentlichkeitsmaßnahmen der Bundesregierung. Der Bericht erschien zuletzt für das zweite Halbjahr 2025 („Öffentlichkeitsmaßnahmen der Bundesregierung im 2. Halbjahr 2025“) und umfasst sowohl klassische Öffentlichkeitsarbeit als auch Social-Media-Auftritte. Die Existenz eines solchen Berichts ist grundsätzlich zu begrüßen, doch bleiben relevante Informationslücken bestehen. So werden zu den einzelnen Maßnahmen in aller Regel weder die dafür aufgewendeten Kosten noch die beauftragten externen Dienstleister ausgewiesen. Beispielsweise führt der Bericht für das zweite Halbjahr 2024 unter anderem eine „Influencer-Kooperation … (bezahlt/unbezahlt)“ auf, ohne die Honorarhöhe, Auswahlkriterien oder Vertragslaufzeit erkennen zu lassen. Ebenso fehlen Angaben zur Vergabepraxis bei der Konzeption, Erstellung und Betreuung von Medienformaten durch externe Partner – etwa Werbe- und Media-Agenturen sowie Content Creator.

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat den verfassungsmäßigen Auftrag, die Bürgerinnen und Bürger über ihre Tätigkeit, Vorhaben und Ziele zu informieren. Um diesen Auftrag zu erfüllen und gleichzeitig verständlich und bürgernah zu kommunizieren, nutzt sie eine große Bandbreite an Kanälen und Formaten und passt diese laufend an. Es handelt es sich dabei nicht um Werbung, sondern um Information im Sinne des verfassungsmäßigen Auftrags.

Die Auswahl der Kommunikationswege ergibt sich jeweils aus dem Ziel der konkreten Informationsmaßnahme bzw. der zu erreichenden Zielgruppe, dem zur Verfügung stehenden Budget sowie aus haushaltsrechtlichen Vorgaben. Die Kommunikation findet hierbei – dem veränderten Informationsverhalten der Bürgerinnen und Bürger folgend – nicht nur in den klassischen Medien, sondern auch in sozialen Netzwerken statt.

Bei der Beauftragung von Influencerinnen und Influencer werden im Rahmen eines effektiven und effizienten Mediaplans die allgemeinen Kennzahlen der Mediaplanung, insbesondere der TKP (Tausender-Kontakt-Preis), berücksichtigt.

Die Auftragsvergaben des Bundes richten sich nach den vergaberechtlichen Vorschriften.

Die Kontrollbefugnis des Parlaments erstreckt sich grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 124, 78 [121]; 137, 185 [234 f.]).

Im Sinne der Fragestellung sind Projekte und Kampagnen als endabgerechnete Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung zu verstehen. Der Bericht zur Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung für das 1. und 2. Halbjahr 2025 bildet die Grundlage zur Ermittlung der Aufwendungen.

Einschränkend gilt zudem: Die Abfrage der Öffentlichkeitsmaßnahmen der Ressorts für den halbjährlichen Bericht zur Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung, auf welchen sich die Fragestellerin bezieht, wurde nach Abschluss des ersten Halbjahres 2026 eingeleitet und läuft derzeit noch. Die Fertigstellung sowie Veröffentlichung des Berichts werden im 2. Halbjahr erfolgen. Dieser Bericht wird zur Ermittlung der Aufwendungen herangezogen. Eine parallele Ermittlung der Aufwendungen ist innerhalb der Kürze der Antwortfrist nicht möglich. Die zur Verfügung gestellten Angaben beziehen sich somit auf den Zeitraum vom 25. März 2025 bis zum 31. Dezember 2025.

Einige finanzielle Aufwendungen im Sinne der Fragestellung sind in Rahmenverträgen pauschal enthalten und können nicht gesondert ausgewiesen werden.

Die Auslandsöffentlichkeitsarbeit ist in den Angaben nicht erfasst.

Frage 1 Seite 3

Welche Ausgaben sind dem Bundeskanzleramt, den einzelnen Bundesministerien sowie dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) jeweils für Öffentlichkeitsarbeit und Social-Media-Auftritte seit Beginn der 21. Wahlperiode (25. März 2025) bis zum 30. Juni 2026 entstanden, und was ist nach dem geltenden Finanzplan bis 2029 dafür vorgesehen (bitte je Ressort und Kalenderjahr aufschlüsseln)?

Antwort

Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und ihre Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/6939 verwiesen.

Neben den in der Antwort in der Bundestagsdrucksache 21/6939 genannten Ausgaben sind für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung (vgl. Bericht zur Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung) die nachfolgenden Kosten entstanden:

Tabelle auf Seite 3 · 13 Zeilen × 2 Spalten
Ressort2025 (ab 25. März 2025)
BMF583 452,11 Euro (brutto)
BMIKeine; es wird auf die Antwort zu KA 21/7771 verwiesen
BMWE1 654 329,84 Euro
BMFTR702 969,99 Euro
BMBFSFJEs wird auf die Antwort zu Frage 6 in KA 21/6939 verwiesen.
BMDS1 273 229,27 Euro (siehe auch Bundestagsdrucksachen 21/6939 und 21/8019)
BMV2 174 157,88 Euro
BMG176 527,58 Euro
BMLEH482 538,25 Euro
BMWSB174 910,40 Euro
BK-Amt (OstB.)123 124,12 Euro
BKM60 093,05 Euro
BPA2 276 048,67 Euro

¹ Die Ausgaben der/des Ostbeauftragten vor 1. Januar 2026 wurden veranschlagungsgerecht BKAmt zugeordnet, also im Einzelplan 04 (BKAmt) etatisiert. Seit 1. Januar 2026 ist der Etat der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland haushaltsmäßig im Einzelplan 08 (BMF) veranschlagt.

Frage 2 Seite 3

Wie schlüsseln sich die in Frage 1 genannten Ausgaben für klassische Öffentlichkeitsarbeit jeweils nach Medium bzw. Werbeformat auf (bitte Ausgaben und Medium je Ressort differenziert nach Print, Hörfunk, Fernsehen, Kino, Außenwerbung bzw. Plakat, Online-Display-Werbung, Veranstaltungen sowie sonstigen Formaten angeben)?

Antwort

Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in Zusammenhang mit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 21/7771 verwiesen.

Die Kosten und deren Aufschlüsselung auf die Mediagattungen für die klassische Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung entnehmen Sie den Tabellen in Anlage 1.*

AnlageAnlage 1

PDF-Seiten 8–12 (5 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 3 Seite 3

Wie hoch waren im selben Zeitraum die Ausgaben für Social-Media-Auftritte je Ressort, und wie schlüsseln sich diese nach der Plattform auf (bitte nach Instagram, TikTok, YouTube, X bzw. Twitter, Facebook, LinkedIn sowie sonstigen Plattformen differenzieren)?

Antwort

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/7867, dort zu Frage 3 sowie verwiesen.

Eine accountspezifische Aufschlüsselung gemäß der Fragestellung ist nur teilweise möglich.

Die Ausgaben bei Social-Media-Auftritten entnehmen Sie den Tabellen in der Anlage 2.*

AnlageAnlage 2

PDF-Seite 13 · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 4 + 20 Seite 4

4Wie hoch waren die entsprechenden Ausgaben (Fragen 1 bis 3) in der

20Wahlperiode (26. Oktober 2021 bis 24. März 2025) je Ressort, Jahr, Medium bzw. Format und Plattform, um einen Vergleich zur 21. Wahlperiode zu ermöglichen?

Antwort

Die entsprechenden Ausgaben der Bundesregierung in der 20. Wahlperiode entnehmen Sie der Anlage 3.*

AnlageAnlage 3

PDF-Seiten 14–18 (5 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 5 Seite 4

Wie hat sich der Anteil der Social-Media-Ausgaben an den Gesamtausgaben für Öffentlichkeitsarbeit je Ressort zwischen der 20. Wahlperiode und der 21. Wahlperiode (bis zum Stichtag 30. Juni 2026) verändert?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen.

Frage 6 Seite 4

In welchem Umfang nutzte die Bundesregierung für die Verbreitung ihrer Informationen oder ihrer Kampagnen in der 21. Legislaturperiode bislang die Unterstützung von Influencerinnen, Influencern oder Content Creators (bitte nach Bundesministerium, Influencern, Kampagne bzw. Thema und Gesamtkosten auflisten)?

Antwort

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/378, dort zu Frage 5, im Zusammenhang mit Bundestagsdrucksache 21/6939, Frage 5, verwiesen.

Unter Content Creator im Sinne der Fragestellung werden externe Anbieter/Personen verstanden, das schließt Beschäftigte der Ressorts aus.

Darüber hinaus gehende Beauftragungen und Kooperationen mit der Bundesregierung entnehmen Sie den Tabellen in Anlage 4.*

AnlageAnlage 4

PDF-Seiten 19–20 (2 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 7 + 7a + 7b + 7c + 8 + 9 Seite 4

7Nach welchem Verfahren werden Kooperationen mit Influencerinnen, Influencern und Content Creators im Bereich Social Media durch die Bundesregierung bzw. die einzelnen Ressorts vergeben, insbesondere:

7aIn welchen Fällen erfolgt die Vergabe im Wege einer Ausschreibung, über Rahmenverträge mit Agenturen oder durch Direktansprache bzw. Direktbeauftragung?

7bWelche Stellen sind innerhalb der jeweiligen Ressorts für diese Vergabeentscheidungen zuständig?

7cIn welcher Form und über welchen Zeitraum werden entsprechende Kooperationsverträge dokumentiert?

8Welchen Kriterien folgt die Auswahl einzelner Influencerinnen, Influencer und Content Creators für eine Kooperation mit der Bundesregierung bzw. den einzelnen Ressorts (z. B. Reichweite, Zielgruppenzusammensetzung, inhaltliche Ausrichtung, bisherige Kooperationen mit anderen Auftraggebern und Nachweis politischer Unabhängigkeit)?

9Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bezahlte Kooperationen mit Influencerinnen, Influencern und Content Creators für die Rezipientinnen und Rezipienten erkennbar als solche gekennzeichnet werden, und welche Vorgaben bestehen hierzu ressortintern?

Antwort

Die Fragen 7 bis 9 werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und ihre Antwort auf Bundestagsdrucksache 20/6676, dort zu Frage 4, verwiesen.

Frage 10 + 11 Seite 5

10Bei wie vielen Dienstreisen von Bundesministerinnen und Bundesministern seit Beginn der 21. Wahlperiode wurden diese von Influencerinnen, Influencern oder Content Creators begleitet (bitte je Ressort, Reisedatum, Reiseziel und Anlass auflisten)?

11Welche Influencerinnen, Influencer und Content Creators haben Bundesministerinnen und Bundesminister im in Frage 10 genannten Zeitraum insgesamt auf Dienstreisen begleitet?

Antwort

Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.

Die Angaben entnehmen Sie den Tabellen der Anlage 5.*

AnlageAnlage 5

PDF-Seite 21 · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 12 + 12a Seite 5

12Erhielten die in den Fragen 10 und 11 genannten Personen für ihre Begleitung der jeweiligen Dienstreise bzw. die redaktionelle Aufbereitung des dabei entstandenen Materials eine finanzielle Entlohnung oder sonstige geldwerte Leistungen, die über die Erstattung von Reise- und Übernachtungskosten hinausgehen?

12aWenn ja, in welcher Höhe wurden diese Leistungen jeweils gewährt (bitte je Auftragnehmer, Reise und Ressort aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 12 und 12a werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.

Frage 12b Seite 5

Nach welchen Kriterien wird über eine solche Entlohnung entschieden?

Antwort

Es wird auf die Antworten zu den Fragen 7 bis 9 verwiesen.

Frage 13 Seite 5

Welche einzelnen Projekte oder Kampagnen mit jeweils welchem Gesamtfinanzierungsaufwand sind in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 aus den Titeln für Öffentlichkeitsarbeit beauftragt worden, und welche plant die Bundesregierung für 2027 (bitte entsprechend nach Bundesministerium, Jahr, Projekt bzw. Kampagne Gesamtkosten und Auftragnehmer aufführen)?

Antwort

Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und deren Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/6939, dort zu Frage 6, verwiesen. Zusätzliche Ausgaben, das Haushaltsjahr 2025 betreffend, sind in Anlage 6* mit den zugehörigen Maßnahmen aufgeführt.

AnlageAnlage 6

PDF-Seiten 22–24 (3 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 14 Seite 6

Wie hoch waren die Ausgaben der Bundesregierung für Werbe- bzw. Kommunikationsagenturen (inklusive Fotoagenturen, Videoagenturen und Publikationsgestaltungsagenturen) in der 20. Legislaturperiode und dazu im Vergleich die der aktuellen Bundesregierung in der 21. Legislaturperiode (bitte die Agenturen ab 2021 jährlich nach den einzelnen Bundesministerien, dem Bundeskanzleramt, dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung aufschlüsseln und die Jahresgesamtsummen der Aufträge oder Rahmenverträge angeben)?

Antwort

Die Bundesministerien, das Bundeskanzleramt, die Beauftragte für Kultur und Medien sowie das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung haben in den Jahren der Legislaturperioden 20 und 21 die in der Anlage 7* aufgeführten Zahlungen an Agenturen mit Schwerpunkt in der kommunikativen Begleitung von Öffentlichkeitsarbeit sowie an Foto-, Video- und Publikationsgestaltungsagenturen geleistet. Hier wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/3236, dort zu Frage 6, Bundestagsdrucksache 20/13868, dort zu Frage 5, Bundestagsdrucksache 20/9662, dort zu Frage 4, Bundestagsdrucksache 20/7751, dort zu Frage 3, und Bundestagsdrucksache 20/4141, dort zu Frage 1, verwiesen.

Zahlungen an Media- oder Veranstaltungsagenturen, an Internetdienstleister, Agenturen zur Personalgewinnung sowie aus dem nachgeordneten Bereich sind dabei nicht berücksichtigt. In den aufgeführten Ausgaben können u. U. Fremdkosten (z. B. Schaltkosten, Raummieten, Technik und Produktionskosten) enthalten sein. In Bezug auf die abgefragten Rahmenverträge wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/7328, Frage 1, verwiesen.

AnlageAnlage 7

PDF-Seiten 25–33 (9 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 15 Seite 6

Wie viel Prozent der Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung werden evaluiert, welche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung wurden seit dem Jahr 2025 mit welchem Ergebnis evaluiert, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen hat die Bundesregierung daraus jeweils gezogen?

Antwort

Die Bundesregierung evaluiert fortlaufend ihre Öffentlichkeitsarbeit und überprüft, ob die dazu verwendeten Mittel und Formate beibehalten, verändert, wieder aufgenommen oder neue Formate eingesetzt werden sollen.

Die Ergebnisse der Evaluation werden – wie vom Bundesrechnungshof gefordert – benutzt, um Optimierungspotentiale zu erkennen und umzusetzen („Lessons Learned“).

Sie sind grundsätzlich nur zur internen Nutzung bestimmt und werden nicht veröffentlicht, auch um die für eine Evaluation notwendige Kritikoffenheit der betroffenen Arbeitsbereiche nicht zu gefährden.

Die Bundesregierung führt keine Liste, aus der abgelesen oder berechnet werden könnte, wie viel Prozent der Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung evaluiert werden.

Frage 16 Seite 6

Wie hat sich der Gesamtaufwand der Bundesregierung für Tagungen und Kongresse seit 2021 entwickelt, und aus welchen jeweiligen Haushaltstiteln werden diese Tagungen und Kongresse finanziert (bitte untergliedert nach Jahr, Tagung bzw. Kongress und Einzelplänen darstellen)?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Aufgrund des Gesamtzusammenhangs der Anfrage werden Tagungen und Kongresse hier als solche mit Bezug zur Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung verstanden. Die hier entstandenen Kosten werden grundsätzlich aus den Haushaltsmitteln der Öffentlichkeitsarbeit gezahlt.