Aufwendungen der Bundesregierung für Informationsmaßnahmen, Anzeigen, Kampagnen und Werbung für das Jahr 2025

Drucksache 21/6939Antwortauf die Kleine Anfrage 21/659006.07.202615 Seiten8 FragenFraktion der AfDPresse- und Informationsamt der BundesregierungMedien, Kommunikation und InformationstechnikStaat und Verwaltung2 Anlagen als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

In den Jahren von 2020 bis 2022 stiegen die Aufwendungen der Bundesregierung für Informationsmaßnahmen, Anzeigen, Kampagnen und Werbung noch von 116 745 706,53 Euro auf 194 631 794,50 Euro erheblich an (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6676, S. 2). Mit dem Wegfall der Informationsmaßnahmen respektive Kampagnen für die sogenannte Corona-Pandemie entfiel ein großer Teil der Kosten, sodass sich im Jahr 2023 die Aufwendungen auf 84 696 854 Euro (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/11327, S. 2) reduzierten. Mit 88 662 009 Euro erhöhten sich die Aufwendung im Jahr 2024 erneut (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/378, S. 2).

Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung veröffentlicht halbjährlich den Bericht zu „Öffentlichkeitsmaßnahmen der Bundesregierung“ (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/service/newsletter-und-abos/oeffentlichkeit sarbeit, letzter Aufruf 8. Juni 2026). Dieser Bericht listet die jeweiligen Kampagnen aller Bundesministerien und ausgewählter Beauftragter der Bundesregierung sowie des Presse- und Informationsamtes auf. Hier ergibt sich für die Fragesteller Informationsbedarf zu den Kosten dieser aufgeführten Informationsmaßnahmen, Anzeigen, Kampagnen und Werbung für das Jahr 2025 (1. Januar bis 31. Dezember). Der Fragezeitraum wird aufgrund des nahenden Endes des ersten Halbjahres auf das angefangene Jahr 2026 erweitert.

Die Fragesteller möchten vor diesem Hintergrund auf die umfangreichen Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 21/378, 20/11327, 20/6676 sowie 19/21280 hinweisen und bitten um die Fortsetzung der Form der Auflistungen der Bundesregierung im Rahmen der oben aufgeführten Drucksachen.

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat den verfassungsmäßigen Auftrag, die Bürgerinnen und Bürger über ihre Tätigkeit, Vorhaben und Ziele zu informieren. Um diesem Auftrag nachzukommen und verständlich und bürgernah zu informieren, nutzt sie eine große Bandbreite an Kanälen und Informationsangeboten und passt diese laufend an. Dabei handelt es sich nicht um Werbung, sondern um Information im Sinne des verfassungsrechtlichen Auftrags. Es wird nicht für ein Produkt oder eine Dienstleistung geworben, sondern über die Politik der Bundesregierung informiert.

Einige finanzielle Aufwendungen im Sinne der Fragestellung sind in Rahmenverträgen pauschal enthalten und können nicht gesondert ausgewiesen werden. Umfassende Abfragen innerhalb der Ressorts, die über die vorhandenen Datenbestände hinausgehende Recherchen durch die Bundesregierung erfordert hätten, konnten innerhalb der kurzen Frist nicht durchgeführt werden. Soweit zur Beantwortung einzelner Fragen ressortübergreifende Abfragen innerhalb des nachgeordneten Geschäftsbereichs erforderlich waren, konnten diese aufgrund des begrenzten Zeitrahmens nicht erfolgen. Die vorliegende Antwort beschränkt sich daher auf die innerhalb der verfügbaren Zeit ermittelbaren Informationen und erhebt ausdrücklich keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Auslandsöffentlichkeitsarbeit ist in den Angaben nicht erfasst.

Frage 1 Seite 2

Auf welche Summe belaufen sich die Aufwendungen der Bundesregierung für Informationsmaßnahmen, Anzeigen, Kampagnen und Werbung für das komplette Jahr 2025 (1. Januar bis zum 31. Dezember)?

Antwort

Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. In diesem Sinne beläuft sich die über Mediaagenturen abgerechnete Summe im Jahr 2025 auf 59 960 593,68 Euro.

Frage 2 Seite 2

In welchen Medien (Printmedien, Onlinemedien, Radio, TV, sonstige) hat die Bundesregierung in welcher Höhe die reinen Schaltkosten für das Jahr 2025 (1. Januar bis zum 31. Dezember) Informationsmaßnahmen, Anzeigen, Kampagnen und Werbung geschaltet (bitte jeweils einzeln nach Summe und Medium aufschlüsseln)?

Antwort

Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. In diesem Sinne sind im Folgenden die reinen Schaltkosten im Jahr 2025 inklusive Mehrwertsteuer (ohne Agenturhonorare, ohne Kreationskosten) angegeben.

Online: 29 966 452,97 Euro

Print: 2 578 535,79 Euro

TV: 3 423 753,32 Euro

Außenwerbung: 18 444 101,69 Euro

Hörfunk: 1 696 102,00 Euro

Kino: 748 203,15 Euro

Medienübergreifend: 1 206 711,00 Euro

Frage 3 Seite 3

In welchen Medien (Printmedien, Onlinemedien, Radio, TV, sonstige) hat die Bundesregierung in welcher Höhe (bitte die Agenturhonorare und Kreationskosten angeben) für das Jahr 2025 (1. Januar bis zum 31. Dezember) Informationsmaßnahmen, Anzeigen, Kampagnen und Werbung geschaltet (bitte jeweils einzeln nach Summe, Medium und Agentur aufschlüsseln)?

Antwort

Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass Kommunikationskampagnen häufig medienübergreifend entwickelt und durchgeführt werden. Daher ist es entgegen der Fragestellung teilweise nicht möglich, Kosten nach Medium und Agentur aufzuschlüsseln. Da sich die Frage auf Schaltung bezieht, wurden daher nur Informationsmaßnahmen beziehungsweise Kampagnen berücksichtigt, bei denen solche Schaltmaßnahmen im Vordergrund stehen. In diesem Sinne können für das Jahr 2025 folgende Angaben zu Gesamtkosten für Schaltungen (inklusive Agenturhonorare/Kreation) gemacht werden.

Tabelle auf Seite 3 · 7 Zeilen × 3 Spalten
Summe (inklusive Agentur­ honorare/Kreation)MediumAgenturen
10 633 426,53 EuroOnlineas mediendesign, familie redlich AG, Google Irland Limited, Klaro Media, Mediafabrik, Mediaplus Germany GmbH & Co.KG, Mediascale Köln Gesellschaft für innovative Medienvermarktung mbH & Co.KG, RYSM GmbH/365 Sherpas BPI, Scholz & Friends Berlin GmbH, Scholz & Friends Digital Media GmbH, Zum goldenen Hirschen Holding GmbH, Digitas GmbH, BEBE Media GmbH, Init, Mediaplus Gruppe für innovative Media GmbH & Co.KG, SYZYGY Performance Marketing GmbH, neues Handeln AG, Cosmonauts & Kings GmbH, Peperoni Werbe- und PR- Agentur GmbH, WPR Communication GmbH & Co.KG, Mediaplus Berlin GmbH & Co.KG, GBB, Digital Media,
1 670 074,52 EuroPrintfamilie redlich AG, Mediaplus Germany GmbH & Co.KG, Mediaplus Gruppe für innovative Media GmbH & Co.KG, SZ Scala GmbH, Mediaplus Berlin GmbH & Co.KG. GBB, Zum goldenen Hirschen Berlin GmbH,
389 130,00 EuroTVMediaplus Germany GmbH & Co.KG
3 918 797,00 EuroAußenwerbungMediaplus Germany GmbH & Co.KG, neues handeln AG, Mediaplus Berlin GmbH & Co.KG, Scholz&Friends, SYZYGY Performance Marketing GmbH
100 601,03 EuroHörfunkMediaplus Germany GmbH & Co.KG, Mediaplus Berlin GmbH &Co.KG
nicht separat bezifferbar, siehe oben.KinoMediaplus Germany GmbH & Co.KG, Crossmedia GmbH
3 536 149,21 Euromedienübergreifendfamilie redlich AG, Ifok, Jung von Matt AG, Mediaplus Germany GmbH & Co.KG, netzeffekt, neues handeln AG, Mediaplus Gruppe für innovative Media GmbH & Co.KG, Mediaplus Berlin GmbH &Co.KG, Zum goldenen Hirschen Berlin GmbH

Hinweis zu BMFTR: Das BMFTR unterscheidet zwischen Öffentlichkeitsarbeit und Fachinformation. Der in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierte Bericht zu den „Öffentlichkeitsmaßnahmen der Bundesregierung“ enthält nur diejenigen Maßnahmen, die als Öffentlichkeitsarbeit geführt werden. Fachinformationen sind hingegen nicht enthalten. Im Sinne der Fragestellung wurden zu den Fragen 2 und 3 deshalb über den Bericht hinausgehende Angaben gemacht.

Hinweis BMVg: Aufgrund der Struktur des Rahmenvertrages BMVg zur Arbeitgeberkommunikation können die hier abgefragten Kosten, ausschließlich für Nachwuchswerbung (Agenturhonorare und Kreativkosten), nicht hinreichend differenziert abgebildet werden. Eine Aufschlüsselung gemäß der Fragestellung wird im BMVg nicht geführt.

Frage 4 + 4a + 4b Seite 4

4Plant die Bundesregierung Informationsmaßnahmen, Kampagnen, Anzeigen und Werbung, welche für das Jahr 2026 in Medien und in den sozialen Medien (Printmedien, Onlinemedien, Radio, TV, Internet, soziale Medien, sonstige) geschaltet werden sollen?

4aWenn ja, welche (bitte nach Mediaagentur, Medium, geplanter Anzeige, geplanter Kampagne oder Informationsmaßnahme, Bundesministerium und potenziellen Kosten auflisten)?

4bWenn nein, warum nicht (bitte erläutern, weshalb keine Informationsmaßnahmen, Kampagnen und Anzeigen durch die Bundesregierung geplant sind)?

Antwort

Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.

Die Kontrollbefugnis des Parlaments erstreckt sich grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 124, 78 [121]; 137, 185 [234 f.]).

Frage 5 + 5a + 5b + 5c Seite 4

5Nutzte die Bundesregierung für die Verbreitung ihrer Informationen oder ihrer Kampagnen für das Jahr 2025 (1. Januar bis zum 31. Dezember) die Unterstützung von sogenannten YouTubern beziehungsweise Influencern in weiteren sozialen Medien (YouTube, Facebook, Instagram, „X“ [ehemals Twitter] etc.)?

5aWenn ja, um welche YouTuber beziehungsweise weitere Influencer handelt es sich hierbei, und welche Kriterien legt die Bundesregierung für eine etwaige Zusammenarbeit mit YouTubern beziehungsweise Influencern zugrunde?

5bWenn ja, welche Beiträge wurden im genannten Zeitraum für welche Leistungen gezahlt (bitte pro Jahr, Namen und Thema respektive Kampagnen aufschlüsseln)?

5cWenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Fragen 5 bis 5c werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 21/378 verwiesen. Als Teilelement eines effektiven und effizienten Mediaplans werden bei der Beauftragung der Influencerinnen und Influencer die allgemeinen Kennzahlen der Mediaplanung, insbesondere der TKP (Tausender-Kontakt-Preis) berücksichtigt. Eine Übersicht über die pro Jahr/Kampagne beauftragten Influencerinnen und Influencer und die dafür geleisteten Beträge kann der Anlage 1* entnommen werden.

BMF, BMI, BMVg, BMWE, BMAS, BMDS, BMUKN, BMG, BMLEH, BMWSB, BKM, BK-Amt und BPA nutzten für das Jahr 2025 für die Verbreitung ihrer Informationen oder ihrer Kampagnen keine Influencerinnen und Influencer im Sinne der Fragestellung.

Frage 6 Seite 5

Welche waren die durch die Bundesregierung beworbenen Themen respektive Kampagnen oder Informationsmaßnahmen für das Jahr 2025 vom 1. Januar bis zum 31. Dezember (bitte nach Höhe des finanziellen Aufwandes und des auftraggebenden Bundesministeriums beziehungsweise der auftraggebenden Bundesbehörde aufschlüsseln)?

Antwort

Die Bundesregierung führte im Jahr 2025 die in der Anlage 2* genannten Informationsmaßnahmen, Kampagnen und Anzeigen durch. Nicht alle in der Anlage 2 genannten Kosten sind im gleichen Haushaltsjahr kassenwirksam geworden. Der Abrechnungszeitraum kann hier variieren und sowohl das Vor- als auch Folgejahr betreffen.

AnlageAnlage 2

PDF-Seiten 6–10 (5 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 7 Seite 5

Haben die Bundesministerien und ihre nachgeordneten Behörden Mediaagenturen im Jahr 2025 beauftragt, um Beiträge auf den Kanälen der jeweiligen Bundesministerien oder ihrer nachgeordneten Behörden in den sozialen Medien Medien (YouTube, Facebook [Meta], Instagram, „X“ [ehemals Twitter], LinkedIn etc.) für Informationsmaßnahmen, Kampagnen oder Anzeigen zu erstellen (wenn ja, bitte nach Bundesministerium, Mediaagentur, Kampagne oder Informationsmaßnahme respektive Anzeige, Kosten der Kampagne und das genaue Datum [Tag, Monat, Jahr] auflisten)?

Antwort

Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 21/378 verwiesen. Insbesondere ist aufgrund der Kürze des für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeitraums der nachgeordnete Bereich in den Angaben nicht enthalten. Die Bundesregierung ließ im Jahr 2025 die in der Anlage 3* genannten Informationsmaßnahmen, Kampagnen und Anzeigen durch Mediaagenturen planen.

AnlageAnlage 3

PDF-Seiten 11–14 (4 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 8 Seite 5

Wann wird der nächste Bericht zu den „Öffentlichkeitsmaßnahmen der Bundesregierung“ für das erste Halbjahr 2026 (1. Januar bis 30. Juni) veröffentlicht?

Antwort

Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung beabsichtigt, den Bericht zu den Öffentlichkeitsmaßnahmen der Bundesregierung für das erste Halbjahr 2026 im zweiten Halbjahr 2026 zu veröffentlichen.