Ausgaben des Bundes für externe Öffentlichkeitsarbeit, Werbe- und Public-Relations-Agenturen sowie Kommunikationsberatung in den Haushaltsjahren von 2020 bis 2025

Drucksache 21/7328Antwortauf die Kleine Anfrage 21/672123.07.202657 Seiten4 FragenFraktion der AfDPresse- und Informationsamt der BundesregierungStaat und VerwaltungÖffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Bundesministerien und Bundesbehörden greifen für ihre Öffentlichkeitsarbeit auch auf externe Werbe- und Public-Relations-Agenturen sowie auf Kommunikations- und Strategieberatungen zurück. In der öffentlichen Debatte wird wiederholt über Umfang und Kosten der Beauftragung solcher Agenturen und Kommunikationsberater durch den Bund diskutiert. Nach Auffassung der Fragesteller unterliegt die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung verfassungsrechtlichen Grenzen; sie hat sachlich zu informieren und darf nicht der parteipolitischen oder der persönlichen Darstellung einzelner Amtsträger dienen. Angesichts der angespannten Haushaltslage besteht bei den Fragestellern ein erhebliches Interesse an Transparenz über Umfang, Empfänger, Gegenstand und Rechtsgrundlage dieser Ausgaben. Die erbetenen Angaben liegen den Ressorts aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie aus dem Haushaltsvollzug vor und sind nach Auffassung der Fragesteller daher mit zumutbarem Aufwand darstellbar. Um eine ressortübergreifend einheitliche und auswertbare Antwort zu ermöglichen, bitten die Fragesteller durchgehend um eine titelscharfe Aufschlüsselung nach Haushaltstiteln in maschinenlesbarer Form.

Text vor der ersten Frage

Der Fragenkatalog ist auslegungsbedürftig, da er zwischen der Abfrage von Leistungen und Leistungserbringern wechselt. Im Sinne der Fragestellung wurden Agenturen mit Schwerpunkt in der kommunikativen Begleitung von Öffentlichkeitsarbeit sowie Fotoagenturen, Videoagenturen und Publikationsgestaltungsagenturen betrachtet. Bei der Ermittlung der Antworten wurde auf den Schwerpunkt des jeweiligen Leistungsspektrums der Agentur abgestellt.

Zahlungen an Community Management-, Media- oder Veranstaltungsagenturen, an Internetdienstleister und Agenturen zur Personalgewinnung sind dabei nicht berücksichtigt. In den aufgeführten Ausgaben können u. U. Fremdkosten (z. B. Schaltkosten, Raummieten, Technik und Produktionskosten) enthalten sein.

Soweit zur Beantwortung einzelner Fragen ressortübergreifende Abfragen innerhalb des nachgeordneten Geschäftsbereichs erforderlich gewesen wären, konnten diese aufgrund des begrenzten Zeitrahmens nicht erfolgen. Die vorliegende Antwort beschränkt sich daher auf die innerhalb der verfügbaren Zeit ermittelbaren Informationen und erhebt ausdrücklich keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Auslandsöffentlichkeitsarbeit ist in den Angaben nicht erfasst.

Frage 1 Seite 2

In welcher Höhe hat der Bund in den Haushaltsjahren 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 Leistungen externer Anbieter im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, der Werbung, der Public Relations sowie der Kommunikations- und Strategieberatung in Anspruch genommen (bitte die Gesamtausgaben getrennt für jedes Haushaltsjahr sowie zusätzlich aufgeschlüsselt nach Einzelplänen einschließlich des Bundeskanzleramtes und des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung angeben)?

Antwort
Tabelle auf Seite 2 · 18 Zeilen × 7 Spalten
Einzel­ planGesamtaus­ gaben 2020 in EuroGesamtaus­ gaben 2021 in EuroGesamtaus­ gaben 2022 in EuroGesamtaus­ gaben 2023 in EuroGesamtaus­ gaben 2024 in EuroGesamtaus­ gaben 2025 in Euro
0411.140.909,772.801.927,052.347.597,442.652.414,281.666.625,44952.023,68
0517.666,7615.817,83131.255,7815.292,2314.505,9014.040,60
06612.868,34690.536,45699.445,723.794.442,091.279.754,3899.527,66
07805.823,08665.197,93586.335,77305.540,91128.961,46276.241,99
081.847.707,061.346.672,481.716.621,191.419.285,00587.236,31360.384,55
092.650.404,142.870.683,092.860.991,902.997.319,132.223.261,86542.624,04
101.873.707,902.043.994,511.151.269,962.445.843,481.261.402,07894.888,89
115.414.288,943.928.508,062.976.293,305.922.985,466.619.314,342.617.324,43
121.973.807,111.567.081,303.499.173,433.509.267,253.309.879,122.944.381,28
14256.488,39108.492,1492.552,0312.61200
152.763.167,0113.491.934,938.145.652,984.131.846,192.645.145,53980.167,65
16692.960,72384.201,07201.914,45548.033,22595.004,77207.563,36
175.963.4045.082.5502.129.6562.269.4082.433.8072.478.782
23274.806,52362.891,00243.265,20467.007,63521.870,26*375.657,25
24./../../../../.2.363.630,28
25./../../../.320.152,88217.834,51
304.434.257,116.526.360,9814.364.679,114.695.209,887.271.454,525.265.273,48
601.837.552,961.019.774,472.753.801,854.007.542,372.764.797,30805.491,46
Frage 2 + 3 + 4 + 5 + 8 Seite 3

2Welche externen Agenturen, Beratungsunternehmen und sonstigen Dienstleister wurden in den Haushaltsjahren von 2020 bis 2025 mit solchen Leistungen beauftragt (bitte je Auftrag oder Vertrag einzeln und in maschinenlesbarer Form, jeweils mit beauftragender Stelle, Name und Sitz des Auftragnehmers, Gegenstand der Leistung, beauftragtem und tatsächlich gezahltem Volumen, Laufzeit, Haushaltstitel sowie Art des Vergabeverfahrens, auflisten)?

3Wie viele verschiedene externe Dienstleister wurden in den Haushaltsjahren von 2020 bis 2025 mit solchen Leistungen beauftragt (bitte nach Ressort einschließlich des jeweiligen Geschäftsbereichs und nach Haushaltsjahr aufschlüsseln)?

4Welche zehn Auftragnehmer haben in den Haushaltsjahren von 2020 bis 2025 insgesamt die höchsten Zahlungen für solche Leistungen erhalten (bitte je Auftragnehmer die kumulierte Gesamtsumme sowie die beauftragenden Ressorts angeben)?

5Wie viele der in Frage 2 erfassten Aufträge wurden öffentlich oder beschränkt ausgeschrieben, und wie viele wurden freihändig oder im Wege einer Direktvergabe erteilt (bitte nach Ressort, Haushaltsjahr und Auftragswert aufschlüsseln)?

8Aus welchen Haushaltstiteln werden die in den Fragen 1 bis 7 genannten Leistungen finanziert, und auf welcher haushaltsrechtlichen Grundlage erfolgt die Beauftragung externer Kommunikationsdienstleister (bitte nach Ressort darstellen)?

Antwort

Die Fragen 2 bis 5 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs in der Anlage 1 gemeinsam beantwortet.*

AnlageAnlage 1

PDF-Seiten 5–56 (52 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 6 Seite 3

In welchen Fällen und in welcher Höhe wurden externe Dienstleister in den Haushaltsjahren von 2020 bis 2025 mit Medientraining, Coaching, Image- oder Reputationsberatung für einzelne Mitglieder der Bundesregierung oder für beamtete oder Parlamentarische Staatssekretäre beauftragt (bitte je Fall mit beauftragender Stelle, Auftragnehmer, Gegenstand, Höhe und Haushaltstitel auflisten)?

Antwort
Tabelle auf Seite 3, 4 · 17 Zeilen × 5 Spalten
Ressort/ beauftragende StelleAuftragnehmerGegenstandHöheHaushaltstitel
Bundeskanzleramt*Coaching13.885,75 Euro0412 525 01
Bundeskanzleramt*Medientraining1.606,50 Euro0412 525 01
Bundeskanzleramt*Medientraining12.325,66 Euro0412 525 01
AA*Coaching13.923 Euro0512 525 11
BMVg*Medientraining1.609 Euro1403 525 01
BMJVFULMIDAS MedienagenturMedientraining3.552,50 Euro0712 525 01
BMJVFULMIDAS MedienagenturMedientraining4.998,00 Euro0712 525 01
BMFSFJMedienbüro Maass-GenauMedientraining7.830 Euro1711 542 01
BMFSFJressourcenmangelMedientraining1.782 Euro1702 684 01
BMFSFJFulmidas Medientraining GmbHMedientraining6.247 Euro1711 542 01
BMAS*Medientraining3.034,50 Euro1112 525 01
BMAS*Coaching7.925,40 Euro1112 525 01
BMAS*Redecoaching4.741,00 Euro1112 525 01
BMVBAköVCoaching, Medientraining2.890 Euro1212 525 01
BMVAlt & Cramer GmbHMedientraining5.355 Euro1212 525 01
BMVAlt & Cramer GmbHMedientraining8.330 Euro1212 525 01
BMG*Medientraining7.340,73 Euro1512 525 01

*Zur Wahrung des Persönlichkeitsrechts wird auf die Namensnennung verzichtet. Anmerkung des BMAS: Die Leistungen wurden in der 21. Wahlperiode auf Ebene der Staatssekretär*innen in Anspruch genommen.

*Zur Wahrung des Persönlichkeitsrechts wird auf die Namensnennung verzichtet. Anmerkung des BMAS: Die Leistungen wurden in der 21. Wahlperiode auf Ebene der Staatssekretär*innen in Anspruch genommen.

Frage 7 Seite 4

Nach welchen Kriterien und durch welche Vorkehrungen stellt die Bundesregierung sicher, dass extern beauftragte Kommunikationsleistungen den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an die Sachlichkeit und Neutralität staatlicher Öffentlichkeitsarbeit genügen?

Antwort

Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Die verfassungsrechtlichen bzw. gesetzlichen Vorgaben und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Grundlage der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung und werden entsprechend berücksichtigt.