Finanzierung und Wirksamkeit der "behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung"

Drucksache 21/6777Antwortauf die Kleine Anfrage 21/609429.06.202616 Seiten26 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernMigration und Aufenthaltsrecht
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Fraktion der AfD hat sich bereits mit der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/864 nach Trägern, Nutzerzahlen und Strukturen der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung erkundigt. Die bisherige Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1076 lässt aus Sicht der Fragesteller jedoch weiterhin erhebliche Fragen hinsichtlich Mittelverwendung, Zielerreichung, Wirksamkeit, Trägerauswahl sowie Kontrolle der eingesetzten Haushaltsmittel offen.

Im Rahmen der Umsetzung migrations- und asylpolitischer Maßnahmen fördert die Bundesregierung seit mehreren Jahren Projekte zur Unterstützung von Asylsuchenden im Verfahren. Hierzu zählt insbesondere die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung (AVB).

Nach Angaben der Bundesregierung wurden für den AWO (Arbeiterwohlfahrt) Bundesverband e. V. im Zeitraum von 2023 bis 2025 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 5 643 000 Euro (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1076, Anlage 1, S. 3/41) bereitgestellt. Darüber hinaus ergeben sich aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1076 weitere erhebliche Förderungen für vergleichbare Projekte und Träger. So erhielt unter anderem der Deutsche Caritasverband e. V. Fördermittel in Höhe von 14 183 000 Euro (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1076; Anlage 1, S. 6–7/41) sowie das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung e. V. Fördermittel in Höhe von 16 332 000 Euro (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1076; Anlage 1, S. 10–11/41). Zudem sind auch für das Haushaltsjahr 2026 weitere erhebliche Mittelansätze vorgesehen (www.bundeshaushal t.de/static/daten/2026/soll/epl06.pdf, S. 43).

Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage sowie der politischen und gesellschaftlichen Bedeutung migrationspolitischer Maßnahmen besteht nach Auffassung der Fragesteller ein besonderes öffentliches und parlamentarisches Interesse an Transparenz hinsichtlich der Mittelverwendung, der Zielerreichung, der Trägerauswahl sowie der Effizienz des Mitteleinsatzes. Berichten zufolge wurde innerhalb der Bundesregierung zuletzt zudem über Kürzungen oder eine mögliche Neuausrichtung der Finanzierung entsprechender Beratungsangebote diskutiert.

Frage 1 Seite 2

Welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Förderung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung?

Antwort

Ziel des § 12a des Asylgesetzes (AsylG) ist die flächendeckende Einführung einer bedarfsgerechten behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung für Schutzsuchende neben dem Anspruch auf behördliche Rechtsauskunft. Die behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung soll sicherstellen, dass Asylsuchende bereits vor ihrer Anhörung Unterstützung erhalten.

Frage 2 Seite 2

Welche Organisationen, Verbände oder sonstigen Träger haben seit 2020 Fördermittel für die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung erhalten (bitte nach Jahren, Organisation, Förderhöhe, Haushaltstitel, Kapitel, Einzelplan und bewilligender Behörde aufschlüsseln)?

Antwort

Die Förderung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung gemäß § 12a AsylG obliegt dem Bund. Zuständige Bewilligungsbehörde für Mittel gemäß § 12a AsylG ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Seit Inkrafttreten des § 12a AsylG am 1. Januar 2023 sind folgenden Empfängern Bundesmittel vom BAMF für die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung in den genannten Höhen bewilligt worden.

Tabelle auf Seite 2 · 8 Zeilen × 4 Spalten
Bewilligte Bundesmittel lt. Zuwendungsbescheid in Euro Haushaltstitel (Kapitel, Titel): 0603 684 62 Einzelplan: 06
Träger202320242025
AWO Bundesverband e. V. inklusive Letztempfänger1 105 726,662 180 457,832 357 369,32
Deutscher Caritasverband e. V. inklusive Letztempfänger3 448 359,985 040 823,685 693 576,17
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. inklusive Letztempfänger3 062 385,204 832 631,434 503 434,70
Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V. inklusive Letztempfänger4 163 732,366 073 088,506 094 571,53
Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e. V. inklusive Letztempfänger1 425 367,743 006 152,481 949 962,77
Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V. inklusive Letztempfänger265 171,08291 977,54123 156,43
Sonstige Träger (Unabhängige Träger)1 512 165,662 579 645,202 290 991,57
Frage 3 Seite 3

Welche Fördermittel wurden dem AWO Bundesverband e. V. im Rahmen der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung im Zeitraum von 2023 bis 2025 jeweils jährlich bewilligt und ausgezahlt?

Antwort

Die Höhe der bewilligten Bundesmittel durch das BAMF gemäß § 12a AsylG ist der Antwort zu Frage 2 zu entnehmen.

Die Höhe der abgerufenen Bundesmittel seitens des AWO Bundesverbandes e. V. ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 3 · 1 Zeilen × 4 Spalten
Abgerufene Bundesmittel in Euro Haushaltstitel (Kapitel, Titel): 0603 684 62 Einzelplan: 06
Träger31.12.202331.12.202431.12.2025
AWO Bundesverband e. V. inklusive Letztempfänger1 105 726,662 180 457,832 357 369,32
Frage 4 Seite 3

Welche Fördermittel wurden dem Deutschen Caritasverband e. V. sowie dem Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung e. V. jeweils seit 2020 für Projekte der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung bewilligt und ausgezahlt?

Antwort

Die Höhe der bewilligten Bundesmittel durch das BAMF seit dem Jahr 2023 ist der Antwort zu Frage 2 zu entnehmen.

Die Höhe der seit Inkrafttreten des § 12a AsylG am 1. Januar 2023 abgerufenen Bundesmittel seitens des Deutschen Caritasverbandes e. V. bzw. des Evangelischen Werks für Diakonie und Entwicklung e. V. ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 3 · 2 Zeilen × 4 Spalten
Abgerufene Bundesmittel in Euro Haushaltstitel (Kapitel, Titel): 0603 684 62 Einzelplan: 06
Träger31.12.202331.12.202431.12.2025
Deutscher Caritasverband e. V. inklusive Letztempfänger2 667 964,084 932 364,355 693 576,17
Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V. inklusive Letztempfänger2 801 526,506 073 088,506 094 571,53
Frage 5 Seite 3

Welche Mittel sind im Bundeshaushalt 2026 für Projekte der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung vorgesehen (bitte nach Trägern, Haushaltstiteln und Fördersummen aufschlüsseln)?

Antwort

Im Bundeshaushalt 2026 sind im Rahmen des Haushaltstitels 0603 684 62 für die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung gemäß § 12a AsylG Mittel in Höhe von insgesamt 24,5 Mio. Euro vorgesehen. Die tatsächliche Höhe der in 2026 ausgereichten Mittel sowie die Aufschlüsselung nach Trägern und Fördersummen steht allerdings erst am Ende des Förderjahres nach Prüfung und Bewilligung der entsprechenden Anträge abschließend fest.

Frage 6 Seite 4

Nach welchen konkreten Kriterien erfolgt die Auswahl der geförderten Träger?

Antwort

Die Auswahl der geförderten Träger erfolgt insbesondere unter Berücksichtigung nachfolgender Kriterien:

– Bundesweite Flächendeckung

– Konzeption des Beratungsprojektes

– Lage des Projektstandortes

– Bedarf am Projektstandort

– Trägererfahrung.

Frage 7 Seite 4

Inwieweit erfolgt die Vergabe der Fördermittel im Rahmen wettbewerblicher Verfahren, Ausschreibungen oder Interessenbekundungsverfahren?

Antwort

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt in Form öffentlicher Zuwendungen unter Berücksichtigung der Regelungen des Haushalts- und Zuwendungsrechts einschließlich der dazugehörigen Bestimmungen, Nebenbestimmungen und Verwaltungsvorschriften zu den einzelnen Rechtsnormen der Bundeshaushaltsordnung (BHO), insbesondere die §§ 7, 23 und 44 BHO. Bei den Zuwendungsempfängern handelt es sich um juristische Personen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen. Die Förder- und Auswahlmodalitäten sind der Förderrichtlinie zur Durchführung der Asylverfahrensberatung (AVB) und der Rechtsberatung für vulnerable Antragstellende (RB) vom 20. September 2024 sowie den Regelungen des jeweils gültigen Förderaufrufs zur Durchführung der Asylverfahrensberatung (AVB) und der Rechtsberatung für vulnerable Antragstellende (RB) zu entnehmen. Der jeweils gültige Förderaufruf einer Förderperiode ist offen gestaltet, so dass alle Interessierten, die die Vorgaben der rechtlichen Regelungen erfüllen, die Förderung gemäß § 12a AsylG beantragen können. Das BAMF als zuständige Bewilligungsbehörde prüft die Anträge und entscheidet über die Höhe der zu bewilligenden Mittel bei Vorliegen der Voraussetzungen. Sofern die Höhe der insgesamt beantragten Mittel das zur Verfügung stehende Fördervolumen übersteigt, erfolgt die Mittelvergabe nach dem Prinzip der Bestenauslese.

Frage 8 + 9 Seite 4

8Welche Anforderungen bestehen an die politische Neutralität der geförderten Organisationen?

9Welche konkreten Nachweise oder Erklärungen zur parteipolitischen Neutralität müssen Antragsteller vor Bewilligung der Fördermittel vorlegen?

Antwort

Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.

Die Vergabe von Fördermitteln gemäß § 12a AsylG unterliegt den Regelungen des Haushalts- und Zuwendungsrechts einschließlich der dazugehörigen Bestimmungen, Nebenbestimmungen und Verwaltungsvorschriften. Des Weiteren finden die Förderrichtlinie zur Durchführung der Asylverfahrensberatung (AVB) und der Rechtsberatung für vulnerable Antragsstellende (RB) vom 20. September 2024 sowie die Regelungen des jeweils gültigen Förderaufrufs zur Durchführung der Asylverfahrensberatung (AVB) und der Rechtsberatung für vulnerable Antragstellende (RB) im Förderzeitraum Anwendung. Die sich hieraus ergebenden Neutralitäts- und diesbezüglichen Nachweispflichten sind dabei grundsätzlich zu beachten. Auf die Ausführungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages in WD 3 – 3000 – 148/19 in Bezug auf die Neutralitätspflicht von Empfängern staatlicher Zuwendungen wird Bezug genommen. Anforderungen und Nachweispflichten werden des Weiteren in den Besonderen Nebenbestimmungen der Zuwendungsbescheide benannt.

Frage 10 Seite 5

Welche konkreten Projekte oder Maßnahmen wurden im Rahmen der Förderungen jeweils umgesetzt (bitte mit Projekttitel, Laufzeit, Zielsetzung und Fördersumme angeben)?

Antwort

Die Laufzeit der Einzelprojekte entspricht grundsätzlich dem jeweiligen Haushaltsjahr.

Im Gegensatz zu den Jahren 2023 und 2024, in denen das Förderverfahren gemäß § 12a AsylG seitens des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) e. V. als Zentralstellenverfahren durchgeführt worden ist, werden im Jahr 2025 Projekte des DRK e. V. als Einzelprojekte unterschiedlicher, unabhängiger DRK e. V.-Träger umgesetzt und als unabhängige Einzelprojekte gemäß § 12a AsylG gefördert.

In der nachfolgenden tabellarischen Darstellung werden folgende Abkürzungen verwendet:

AWO: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V.

DCV: Deutscher Caritasverband e. V.

DPWV:Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.

DD: Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V.

DRK: Deutsches Rotes Kreuz (DRK) – DRK e. V.

IB: Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e. V.

ZWST: Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V.

AVB: Asylverfahrensberatung

RB: Rechtsberatung für vulnerable Antragstellende

Tabelle auf Seite 5, 6, 7, 8 · 52 Zeilen × 3 Spalten
Bewilligte Bundesmittel lt. Zuwendungsbescheid in Euro Haushaltstitel (Kapitel, Titel): 0603 684 62 Einzelplan: 06
Träger2023Zielsetzung
AWO - Zentralstelle52 661,25
AWO - Letztempfänger AVB1 015 881,41Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens
AWO - Letztempfänger RB37 184,00Beratung queerer und weiterer vulnerabler Schutzsuchender sowie unbegleiteter Minderjähriger
DCV - Zentralstelle162 358,63
DCV - Letztempfänger AVB3 220 761,35Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens
DCV - Letztempfänger RB65 240,00Beratung queerer Schutzsuchender, Schutzsuchender mit psychischen Erkrankungen oder Behinderungen, Opfer von Gewalt oder Folter sowie weiterer vulnerabler Schutzsuchender und unbegleiteter Minderjähriger
DPWV - Zentralstelle273 103,00
DPWV - Letztempfänger AVB1 786 832,69Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens
DPWV - Letztempfänger RB1 002 449,51Beratung queerer Schutzsuchender, Opfer von Menschenhandel und Folter, Betroffener geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt sowie Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie weiterer vulnerabler Schutzsuchender und unbegleiteter Minderjähriger
DD - Zentralstelle118 430,36
DD - Letztempfänger AVB3 608 794,05Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens
DD - Letztempfänger RB436 507,95Beratung queerer und weiterer vulnerabler Schutzsuchender sowie unbegleiteter Minderjähriger
DRK - Zentralstelle97 366,44
DRK - Letztempfänger AVB1 239 680,22Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens
IB - Zentralstelle113 318,16
IB - Letztempfänger AVB1 312 049,58Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens
ZWST - Zentralstelle18 727,18
ZWST - Letztempfänger AVB246 443,90Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens
Unabhängige Träger
AVB - Flüchtlingsrat Mecklenburg- Vorpommern e. V.62 106,85Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens
AVB - Flüchtlingsrat Niedersachsen e. V.21 243,29Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens
RB - Kölner Flüchtlingsrat e. V.49 779,37Beratung queerer und weiterer vulnerabler Schutzsuchender
RB - The Justice Project e. V.41 989,49Beratung queerer Schutzsuchender, Betroffener geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt sowie Opfer von Menschenhandel und weiterer vulnerabler Schutzsuchender
Summe 202314 982 908,68
Träger2024Zielsetzung
AWO - Zentralstelle127 162,30
AWO - Letztempfänger AVB1 975 519,63Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens
AWO - Letztempfänger RB77 775,90Beratung queerer und weiterer vulnerabler Schutzsuchender sowie unbegleiteter Minderjähriger
DCV - Zentralstelle261 808,26
DCV - Letztempfänger AVB4 550 837,62Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens
DCV - Letztempfänger RB228 177,80Beratung queerer Schutzsuchender, Schutzsuchender mit psychischen Erkrankungen oder Behinderungen, Opfer von Gewalt oder Folter sowie weiterer vulnerabler Schutzsuchender und unbegleiteter Minderjähriger
DPWV - Zentralstelle298 402,00
DPWV - Letztempfänger AVB3 149 879,92Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens
DPWV - Letztempfänger RB1 384 349,51Beratung queerer Schutzsuchender, Opfer von Menschenhandel und Folter, Betroffener geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt sowie Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie weiterer vulnerabler Schutzsuchender und unbegleiteter Minderjähriger
DD - Zentralstelle229 319,01
DD - Letztempfänger AVB5 202 960,57Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens
DD - Letztempfänger RB640 808,92Beratung queerer und weiterer vulnerabler Schutzsuchender sowie unbegleiteter Minderjähriger
DRK - Zentralstelle100 161,34
DRK - Letztempfänger AVB1 965 291,72Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens
IB – Zentralstelle260 710,95Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens
IB - Letztempfänger AVB2 745 441,53
ZWST - Zentralstelle23 386,73
ZWST - Letztempfänger AVB268 590,81Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens
Unabhängige Träger
AVB – EWIBO - Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft der Stadt Bocholt mbH66 053,25Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens
AVB - Flüchtlingsrat Mecklenburg- Vorpommern e. V.147 368,95Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens
AVB - Flüchtlingsrat Niedersachsen e. V.72 612,57Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens
RB - Kölner Flüchtlingsrat e. V.141 600,23Beratung queerer und weiterer vulnerabler Schutzsuchender
Träger2024Zielsetzung
RB - The Justice Project e. V.86 557,14Beratung queerer Schutzsuchender, Betroffener geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt sowie Opfer von Menschenhandel und weiterer vulnerabler Schutzsuchender
Summe 202424 004 776,66
Tabelle auf Seite 8, 9 · 37 Zeilen × 3 Spalten
Bewilligte Bundesmittel lt. Zuwendungsbescheid in Euro Haushaltstitel (Kapitel, Titel): 0603 684 62 Einzelplan: 06
Träger2025Zielsetzung
AWO - Zentralstelle105 993,00
AWO - Letztempfänger AVB2 161 325,38Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens
AWO - Letztempfänger RB90 050,94Beratung queerer und weiterer vulnerabler Schutzsuchender sowie unbegleiteter Minderjähriger
DCV - Zentralstelle193 232,45
DCV - Letztempfänger AVB5 265 336,64Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens
DCV - Letztempfänger RB235 007,08Beratung queerer Schutzsuchender, Schutzsuchender mit psychischen Erkrankungen oder Behinderungen, Opfer von Gewalt oder Folter sowie weiterer vulnerabler Schutzsuchender und unbegleiteter Minderjähriger
DPWV - Zentralstelle201 458,07
DPWV - Letztempfänger AVB2 912 403,77Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens
DPWV - Letztempfänger RB1 389 572,86Beratung queerer Schutzsuchender, Opfer von Menschenhandel und Folter, Betroffener geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt sowie Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie weiterer vulnerabler Schutzsuchender und unbegleiteter Minderjähriger
DD - Zentralstelle215 484,78
DD - Letztempfänger AVB5 380 087,02Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens
DD - Letztempfänger RB498 999,73Beratung queerer und weiterer vulnerabler Schutzsuchender sowie unbegleiteter Minderjähriger
IB - Zentralstelle169 951,52
IB - Letztempfänger AVB1 780 011,25Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens
ZWST - Zentralstelle4 301,29
ZWST - Letztempfänger AVB118 855,14Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens
Unabhängige Träger
AVB - ArrivalAid gUG (haftungsbeschränkt)60 328,43Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens
AVB - DRK Kreisverband Aurich e. V.76 952,84Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens
AVB - DRK Berlin Südwest Soziale Arbeit, Beratung und Bildung gGmbH192 557,45Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens
AVB - DRK Flüchtlingshilfe Brandenburg gGmbH145 728,30Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens
AVB - DRK Kreisverband Darmstadt-Stadt e. V.137 169,39Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens
AVB - DRK Kreisverband Emsland e. V.77 091,95Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens
AVB - DRK Soziale Dienste in der Region Hannover gGmbH83 040,69Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens
AVB - DRK Kreisverband Neuss e. V.73 150,14Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens
AVB – Kreisverband Offenbach e. V.66 454,85Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens
AVB - DRK Kreisverband Rhein- Neckar/Heidelberg e. V.366 270,44Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens
AVB - DRK-Landesverband Saarland e. V.50 305,33Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens
AVB - DRK Kreisverband Wesermarsch e. V.69 044,91Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens
AVB - Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e. V.149 457,36Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens
AVB - Flüchtlingsrat Niedersachsen e. V.95 436,64Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens
AVB - Haus der sozialen Vielfalt gGmbH79 686,94Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens
AVB - Kölner Flüchtlingsrat e. V.397 932,46Korrekte Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens
RB - Kölner Flüchtlingsrat e. V.143 598,24Beratung queerer und weiterer vulnerabler Schutzsuchender
RB - The Justice Project e. V.26 785,21Beratung queerer Schutzsuchender, Betroffener geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt sowie Opfer von Menschenhandel und weiterer vulnerabler Schutzsuchender
Summe 202523 013 062,49
Frage 11 + 12 Seite 10

11Wie viele Asylverfahren wurden im Rahmen der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung seit 2020 insgesamt begleitet bzw. beraten?

12Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten pro beratenem Asylverfahren?

Antwort

Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.

Aufgrund der Nichterhebung personenbezogener Daten seitens des Bundes im Rahmen des Beratungsgeschehens verfügt das BAMF über keine Erkenntnisse, wie viele Asylverfahren im Rahmen der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung gemäß § 12a AsylG seit 1. Januar 2023 insgesamt begleitet bzw. beraten worden sind. Der fehlende Personenbezug der Daten des Beratungsgeschehens führt dazu, dass beratene Personen keinem bestimmten Asylverfahren zuzuordnen sind.

Aus diesem Grund können auch die durchschnittlichen Kosten pro beratenem Asylverfahren nicht ermittelt werden.

Soweit die Fragen darauf abzielen, wie viele Personen im Rahmen der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung beraten wurden und wie sich die Höhe der Zuwendungen auf diese verteilen, wird darauf hingewiesen, dass eine Berechnung der durchschnittlichen Kosten pro beratener Person möglich ist. Unter Kosten in diesem Sinne wird die Gesamtsumme der Zuwendungen verstanden. Die Angaben beziehen sich auf die Jahre 2023 bis 2025; für das Jahr 2026 liegen die Daten noch nicht vor, vor 2023 wurden keine Beratungen durchgeführt. Die Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 10 · 3 Zeilen × 4 Spalten
JahrGesamtsumme der Zuwendungen für die buAVBAnzahl der beratenen PersonenDurchschnittliche Kosten pro beratene Person
202314 982 908,68 Euro34 440435,04 Euro
202424 004 776,66 Euro70 970338,24 Euro
202523 013 062,49 Euro67 687339,99 Euro
Frage 13 Seite 10

Welche Kostenbestandteile (z. B. Personal-, Verwaltungs-, Sach- oder Mietkosten) flossen in die Berechnung der durchschnittlichen Kosten pro beratenem Asylverfahren ein?

Antwort

Die Kostenbestandteile der Förderung gemäß § 12a AsylG sind der Förderrichtlinie zur Durchführung der Asylverfahrensberatung (AVB) und der Rechtsberatung für vulnerable Antragstellende (RB) vom 20. September 2024, GMBl 2024, S. 778 zu entnehmen. Hinsichtlich der Berechnung der durchschnittlichen Kosten wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.

Frage 14 Seite 10

Welche Evaluierungen, Gutachten oder Wirkungsanalysen liegen der Bundesregierung zur Wirksamkeit der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung vor bzw. wurden angekündigt oder erstellt, jedoch bislang nicht veröffentlicht (bitte Titel, Auftragnehmer, Kosten, Fertigstellungsdatum und Ergebnisse angeben)?

Antwort

Das unabhängige Forschungszentrum des BAMF hat eine Evaluation der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung erstellt. Der entsprechende Bericht wird unter dem Titel „Evaluation zur Implementierung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung“ zeitnah auf der Webseite des BAMF veröffentlicht werden. Zu den Kosten der Evaluierung wird im Übrigen auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundesdrucksache 21/5178 (Anlage 1 zu Einzelplan 06) verwiesen.

Frage 15 Seite 11

Welche konkreten Erfolgskriterien oder Zielvorgaben bestehen für die geförderten Projekte?

Antwort

Für die geförderten Projekte bestehen insbesondere folgende Erfolgskriterien und Zielvorgaben: Identifikation besonderer Bedarfe und Vulnerabilitäten, Qualitätsverbesserung behördlicher Entscheidungen, Effizienzerhöhung des Asylverfahrens, Akzeptanzsteigerung von Asylentscheidungen bei den Antragstellenden und ein qualitativ hochwertiges Beratungsangebot.

Frage 16 Seite 11

Welche Maßnahmen zur Kontrolle der Mittelverwendung bestehen bei den geförderten Organisationen?

Antwort

Kontrollmaßnahmen zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Mittelverwendung stellen die haushalts- und zuwendungsrechtlich geregelten Verwendungsnachweisprüfungen dar.

Frage 17 Seite 11

In wie vielen Fällen wurden seit 2020 Rückforderungen, Beanstandungen oder Kürzungen von Fördermitteln im Zusammenhang mit Projekten der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung vorgenommen?

Antwort

Die Förderung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung gemäß § 12a AsylG obliegt dem Bund seit 1. Januar 2023. Die Verwendungsnachweisprüfung 2023 hat zu 107 Beanstandungen geführt. Etwaige Rückforderungen sind noch nicht vollumfänglich abgeschlossen. Die Anzahl der Beanstandungen im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung 2024 beläuft sich bis zum jetzigen Zeitpunkt (Stand: 26. Mai 2026) auf 59. Die Verwendungsnachweisprüfungen 2024 und 2025 befinden sich weiterhin in Bearbeitung.

Frage 18 Seite 11

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob Fördermittel ganz oder teilweise an Drittorganisationen weitergeleitet wurden, und wenn ja, an welche?

Antwort

Die Bundesförderung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung gemäß § 12a AsylG sieht ausschließlich im Rahmen von Zentralstellenverfahren die Weiterleitung erhaltener Fördermittel seitens der Erstempfänger (Zentralstellen) an berechtigte Letztempfänger vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundesdrucksache 21/5178 (Anlage 1 zu Einzelplan 06) verwiesen.

Frage 19 Seite 11

Welche Prüfungen hinsichtlich möglicher Doppelfinanzierungen mit EU-, Länder- oder kommunalen Fördermitteln erfolgen durch die Bundesregierung?

Antwort

Im Rahmen der Antragsprüfung der Bundesförderung gemäß § 12a AsylG werden Kofinanzierungen der Länder sowie weiterer Drittmittelgeber berücksichtigt.

Frage 20 Seite 12

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob Vertreter geförderter Organisationen an Gesetzgebungsverfahren, Anhörungen, Beiräten oder sonstigen Beratungsformaten der Bundesregierung beteiligt waren?

Antwort

Die Bundesregierung versteht die Frage dahingehend, dass nach Beratungsformaten im Gesetzgebungsverfahren zur Einführung des § 12a des Asylgesetzes gefragt wird. Im Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren wurden in der durchzuführenden Länder–und Verbändebeteiligung Stellungnahmen eingeholt, welche auf der Website des Bundesministeriums des Innern abrufbar sind (www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/beschleunigung-asylgerichtsverfahre n.html). Zudem wurden Sachverständige im Ausschuss für Inneres angehört (www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw45-de-asylgerichtsverfahre n-asyl-919598). Von den eingereichten Stellungnahmen sind einzelne von Trägern, welche im späteren Zuwendungsverfahren zur Förderung nach § 12a AsylG gefördert wurden.

Frage 21 Seite 12

Auf welcher rechtlichen Grundlage nach § 12a des Asylgesetzes sowie §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung erfolgt die Finanzierung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung aus Bundesmitteln, und welche konkreten haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gelten hierbei für die Bewilligung der Fördermittel?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.

Frage 22 Seite 12

Gibt es nach Erkenntnis und Analyse der Bundesregierung Unterschiede zwischen Inhalt, Ausrichtung und Ergebnis der Beratung, je nachdem, ob diese durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder durch eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung durchgeführt wird, und wenn ja, welche?

Antwort

Nach Kenntnis der Bundesregierung unterscheiden sich Inhalte und Ausrichtung der behördlichen Asylverfahrensberatung des BAMF nicht von den Inhalten und der Ausrichtung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung; für beide Beratungsformen gilt das Neutralitätsgebot der Beratung. Hinsichtlich der Ergebnisse der Beratung liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, da eine personenbezogene Analyse der jeweiligen Beratungsdaten erforderlich wäre. Im Rahmen des Beratungsgeschehens verfügt der Bund jedoch über keine personenbezogenen Daten.

Frage 23 Seite 12

Gibt es Vorgaben dahin gehend, dass Asylbewerber im Rahmen der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung auf die Möglichkeit der Rücknahme des Asylantrages in Verbindung mit einer geförderten freiwilligen Ausreise hingewiesen werden?

Antwort

Im Rahmen der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung gilt die Vorgabe der korrekten Darstellung des Inhalts und des Ablaufs des Asylverfahrens. Die korrekte Darstellung beinhaltet neben Informationen über die Möglichkeit der Antragsrücknahme auch Informationen über unterschiedliche Möglichkeiten einer freiwilligen Ausreise.

Frage 24 Seite 13

Wie hoch ist jeweils der Prozentsatz der Rücknahme von Asylanträgen nach Beratung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bzw. nach Beratung durch eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung?

Antwort

Die entsprechenden Prozentsätze können nicht ermittelt werden, da der Anzahl erfolgter Antragsrücknahmen einerseits und den Beratungszahlen sowohl der behördlichen (bis Ende 2022) als auch der behördenunabhängigen (seit 1. Januar 2023) Asylverfahrensberatung andererseits unterschiedliche Datenquellen zugrunde liegen. Die Anzahl erfolgter Antragsrücknahmen basiert auf der behördlichen Asylgeschäftsstatistik und bildet personenbezogene Daten ab. Die Beratungszahlen basieren auf nicht personenbezogenen Angaben und werden u. a. wegen des fehlenden Personenbezugs nicht in der behördlichen Asylgeschäftsstatistik abgebildet. Aufgrund des fehlenden personenbezogenen Datenzusammenhangs können keine Anteilsgrößen von Antragsrücknahme- und Beratungszahlen gebildet werden.

Frage 25 Seite 13

Führen Beratungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bzw. durch behördenunabhängige Asylverfahrensberatungen vor der Anhörung des Asylbewerbers im Durchschnitt zu einer Beschleunigung des Asylverfahrens, und wenn ja, in welchem Umfang?

Antwort

Die entsprechenden Auswirkungen sind nicht ermittelbar, da den Angaben zu erfolgten Anhörungen und Verfahrensdauern einerseits sowie den Beratungszahlen sowohl der behördlichen (bis Ende 2022) als auch der behördenunabhängigen (seit 1. Januar 2023) Asylverfahrensberatung andererseits unterschiedliche Datenquellen zugrunde liegen. Die Daten der behördlichen Asylgeschäftsstatistik zu Anhörungen und Verfahrensdauern sind personenbezogene Daten. Die Beratungszahlen sind nicht personenbezogene Angaben und werden u. a. wegen des fehlenden Personenbezugs nicht in der behördlichen Asylgeschäftsstatistik abgebildet. Aufgrund des fehlenden personenbezogenen Datenzusammenhangs können die entsprechenden Auswirkungen nicht ermittelt werden.

Frage 26 Seite 13

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse oder Anhaltspunkte darüber vor, dass im Rahmen behördenunabhängiger Asylverfahrensberatungen Beratungen dahingehend erfolgt sind, welche Angaben für einen erfolgreichen Asylantrag oder die Herbeiführung der Zuständigkeit Deutschlands im Dublin-Verfahren hilfreich sind, unabhängig davon, ob diese Angaben auf den konkret beratenen Asylbewerber tatsächlich zutrafen?

Antwort

Entsprechende Erkenntnisse oder Anhaltspunkte liegen der Bundesregierung nicht vor.

Frage 27 Seite 13

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob Beratungen durch behördenunabhängige Asylverfahrensberatungen Einfluss auf die Zahl gerichtlicher Klageverfahren gegen ablehnende Asylbescheide haben?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine diesbezüglichen Erkenntnisse vor, da der Anzahl gerichtlicher Klageverfahren einerseits und den Beratungszahlen der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung andererseits unterschiedliche Datenquellen zugrunde liegen. Die Anzahl gerichtlicher Klageverfahren basiert auf der behördlichen Asylgeschäftsstatistik und bildet personenbezogene Daten ab. Die Beratungszahlen basieren auf nicht personenbezogenen Angaben und werden u. a. wegen des fehlenden Personenbezugs nicht in der behördlichen Asylgeschäftsstatistik abgebildet. Aufgrund des fehlenden personenbezogenen Datenzusammenhangs liegen keine Erkenntnisse über eine entsprechende Beeinflussung vor.

Frage 28 Seite 14

Plant die Bundesregierung eine Fortführung, Kürzung, Verstetigung oder Neuausrichtung der Finanzierung behördenunabhängiger Asylverfahrensberatungen über das Jahr 2026 hinaus, und wenn ja, in welcher Form?

Antwort

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/6231 verwiesen.