Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) nehmen in der politischen Willens- und Entscheidungsbildung der Bundesrepublik Deutschland eine zunehmend einflussreiche Rolle ein. Sie wirken an Gesetzgebungsverfahren mit, beraten Bundesministerien und beeinflussen durch Stellungnahmen, Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit politische Prozesse. Viele dieser Organisationen erhalten in erheblichem Umfang öffentliche Fördermittel aus dem Bundeshaushalt.
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, ob bei der Vergabe dieser Mittel ausreichende Transparenz, Kontrolle und politische Neutralität gewährleistet sind. Insbesondere ist nach Auffassung der Fragesteller zu prüfen, inwieweit Organisationen sowohl aus Bundes- als auch aus EU-Mitteln Zuwendungen für dieselben Projekte erhalten (Doppelfinanzierung), welche Bedingungen an diese Mittelvergabe geknüpft sind und ob gegebenenfalls intransparente Nebenabsprachen oder Vertraulichkeitsvereinbarungen bestehen, die eine politische Einflussnahme über den offiziellen Förderrahmen hinaus ermöglichen.
Ziel dieser Kleinen Anfrage ist es, die haushaltsmäßige Förderung ausgewählter Organisationen im sozialen Bereich für die Jahre 2026 und 2027 offenzulegen, deren institutionelle Einbindung in Entscheidungsprozesse der Bundesregierung zu erfassen sowie mögliche strukturelle oder politische Verflechtungen und intransparente Absprachen zu identifizieren.
ner Art und Weise, um ein vielfältiges und demokratisches Miteinander in der Gesellschaft und freiheitlich-demokratische Grundwerte im In- und Ausland zu fördern.
1Sind in dem Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2026 und in möglichen Planungen der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2027 Fördermittel für folgende Organisationen vorgesehen, und wenn ja, in welcher Höhe, und wie verteilen sich die Fördermittel jeweils auf Projektförderung, institutionelle Förderung sowie Sach- und Strukturförderung (bitte in Euro angeben)
1aSOS-Kinderdörfer weltweit,
1bPlan International Deutschland,
1cUNICEF Germany,
1dWelthungerhilfe,
1eBrot für die Welt,
1fDeutsche Stiftung Denkmalschutz,
1gAktion Deutschland Hilft,
1hWorld Vision Deutschland,
1iBethel Stiftung,
1jBündnis Entwicklung Hilft,
1kUNO-Flüchtlingshilfe,
1lBischöfliches Hilfswerk Misereor e. V.,
1mDeutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS),
1nIslamic Relief Deutschland e. V.,
1oInternational Rescue Committee (IRC) Deutschland,
1pCaritas international,
1qUNO-Flüchtlingshilfe,
1rgut.org,
1sUNICEF Germany,
1tAmnesty International Deutschland,
1uBund der Freien Waldorfschulen e. V.,
1vAktion Deutschland Hilft,
1wHelp – Hilfe zur Selbsthilfe,
1xNRC Flüchtlingshilfe Deutschland gGmbH,
1yDie Arche – Christliches Kinder- und Jugendwerk,
1zAktion Sühnezeichen Friedensdienste, aa) terre des hommes Deutschland, bb) Kindernothilfe, cc) AWO International, dd) CARE Deutschland, ee) Oxfam Deutschland, ff) Diakonie Katastrophenhilfe, gg) Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, hh) Stiftung Lesen, ii) Habitat for Humanity Deutschland, jj) Forum Ziviler Friedensdienst, kk) VENRO, ll) CARE Deutschland Stiftung, mm) Alhambra Gesellschaft, nn) Caritasverbände, oo) Amadeu Antonio Stiftung, pp) Anthropoi Bundesverband, qq) Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd), rr) Arbeit und Leben e. V., ss) Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), tt) Arbeiterwohlfahrt (AWO) Bundesverband, uu) Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten, vv) Attac Deutschland, ww) Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), xx) Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO), yy) Bundesverband der Mütterzentren, zz) Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V., aaa) Bundesverband Mobile Beratung, bbb) Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ), ccc) Campact e. V. ddd) CLAIM Allianz gegen Muslimfeindlichkeit, eee) Dachverband der Migrant*innenorganisationen in Ostdeutschland, fff) Dachverband Gemeindepsychiatrie e. V., ggg) Der Kinderschutzbund Bundesverband, hhh) Der Paritätische Gesamtverband, iii) Deutsche Bischofskonferenz, jjj) Deutsche Sportjugend im Deutschen Olympischen Sportbund e. V., kkk) Deutscher Alpenverein (DAV), lll) Deutscher Bundesjugendring, mmm) Deutscher Caritasverband, nnn) Deutscher Frauenrat, ooo) Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), ppp) Deutscher Mieterbund, qqq) Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB), rrr) Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V., sss) Deutscher Volkshochschul-Verband e. V., ttt) Deutsches Jugendherbergswerk (DJH), Hauptverband für Jugendwandern und Jugendherbergen e. V., uuu) Deutsches Kinderhilfswerk e. V., vvv) Diakonie Deutschland, www) Digitalcourage e. V., xxx) Evangelisch-methodistische Kirche in Deutschland, yyy) Evangelische Akademien in Deutschland e. V., zzz) Evangelische Kirche in Deutschland, aaaa) Forum Menschenrechte, bbbb) Fußball stiftet Zukunft e. V., cccc) Gesicht Zeigen! Für ein weltoffenes Deutschland e. V., dddd) Internationale Jugendgemeinschaftsdienste (ijgd), eeee) Katholische Akademien, ffff) Katholische Erwachsenenbildung Deutschland, gggg) Klima-Allianz Deutschland, hhhh) LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt, iiii) medico international, jjjj) Muslimische Akademie Heidelberg – Teilseiend e. V., kkkk) National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, llll) Netzwerk für Demokratie und Courage e. V. mmmm) Neue Deutsche Organisationen – das postmigrantische netzwerk (ndo) nnnn) Pro Asyl, oooo) Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein, pppp) Sozialverband Deutschland, qqqq) Stiftung gegen Rassismus, rrrr) TERRE DES FEMMES, ssss) Türkische Gemeinde in Deutschland e. V., tttt) VBRG – Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e. V., uuuu) Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V., vvvv) Verein für Demokratische Kultur in Berlin (VDK), wwww) Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen e. V., xxxx) Volkssolidarität, yyyy) Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK), zzzz) Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V., aaaaa) Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Rassismus Brandenburg, bbbbb) Kulturbüro Sachsen, ccccc) Miteinander e. V. Sachsen-Anhalt, ddddd) Mobile Beratung in Thüringen MOBIT e. V., eeeee) mobirex – Monitoring | Bildung | Information zur extremen Rechten, GMF und Antifeminismus Baden-Württemberg, fffff) Netzwerk Tolerantes Sachsen, ggggg) Regionalzentrum für demokratische Kultur, RAA Mecklenburg-Vorpommern, hhhhh) Sachsen-Anhalt. Weltoffen!, iiiii) Weltoffenes Thüringen (bitte auch vollständigen Haushaltstitel samt Einzelplan und Kapitel angeben)?
Die Antwort ist den ressortspezifischen Anlagen zu entnehmen.*
Welche Bundesministerien oder ihnen nachgeordneten Behörden sind ggf. jeweils für die Bewilligung und Abwicklung der in Frage 1 erfragten Fördermittel zuständig, und gibt es hier auch Doppelzuständigkeiten dahin gehend, dass für einzelne Projekte z. B. zwei oder mehr Bundesministerien oder nachgeordnete Behörden zuständig sind?
Die Antwort ist den ressortspezifischen Anlagen zu entnehmen.*
Welche konkreten Maßnahmen, Programme oder Projekte sind im Rahmen dieser ggf. vorgesehenen Förderungen jeweils geplant oder wurden bereits beantragt (bitte mit Projekttitel, geplanter Laufzeit und Förderhöhe angeben)?
Die Antwort ist den ressortspezifischen Anlagen zu entnehmen.*
Bestehen zur Kontrolle der Mittelverwendung bei laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Vorgaben und Instrumente (z. B. Berichterstattungspflichten, Evaluierungen, Prüfverfahren), und wenn ja, welche?
Nach den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), den Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 BHO und den jeweils einschlägigen Allgemeinen Nebenbestimmungen (Anlagen 1 bis 4 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 BHO) hat der Zuwendungsempfänger die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung nachzuweisen und ist dieser Verwendungsnachweis durch die Bewilligungsbehörde zu prüfen. Darüber hinaus besteht nach § 7 Absatz 2 BHO und der VV Nr. 11a zu § 44 BHO die Pflicht zur Durchführung von Erfolgskontrollen in Bezug auf alle Zuwendungen.
PDF-Seiten 13–1005 (993 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Welche tatsächlichen Zahlungen (bitte in Euro angeben) sind in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025 an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen erfolgt (bitte nach Haushaltsjahr, Kapiteln, Titeln, zuwendungsbewilligender Bundesbehörde und Verwendungszweck bzw. kurzer Projektbeschreibung gliedern)?
Die Antwort ist den ressortspezifischen Anlagen zu entnehmen.*
Welche der laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 als Erstempfänger geförderten Organisationen haben die Zahlungen nach Kenntnis der Bundesregierung an Drittorganisationen weitergeleitet (bitte nach Jahren, Förderhöhe sowie Erstempfänger und den dazugehörigen Zwischen- und Letztempfängern gliedern)?
Die Antwort ist den ressortspezifischen Anlagen zu entnehmen.*
Welchen prozentualen Anteil am Gesamtvolumen der Bundesfördermittel für nichtstaatliche soziale und zivilgesellschaftliche Organisationen nehmen die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen im Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2026 und in möglichen Planungen der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2027 voraussichtlich ein, und wie hoch war der entsprechende Anteil in den Jahren 2020 bis 2025?
Der prozentuale Anteil der Förderungen an die laut Antwort zu Frage 1 geförderten Organisationen am Gesamtvolumen der Bundesfördermittel für nichtstaatliche soziale und zivilgesellschaftliche Organisationen kann nicht beziffert werden, da „nichtstaatliche soziale und zivilgesellschaftliche Organisationen“ begrifflich nicht definiert sind.
Sind die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen in die Ausarbeitung, Bewertung oder Beratung von politischen Vorhaben der Bundesregierung eingebunden (z. B. durch Beiräte, Anhörungen, Projektbeiratstätigkeit, Konsultationen), und wenn ja, inwieweit?
Die Antwort ist den ressortspezifischen Anlagen zu entnehmen.*
Haben Vertreter der laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen im Zeitraum 2020 bis 2025 an Veranstaltungen mit Bundesministerien, Anhörungen der Bundesregierung sowie nach Kenntnis der Bundesregierung parlamentarischen Anhörungen teilgenommen, und wenn ja, in welcher Funktion?
Die Antwort ist den ressortspezifischen Anlagen zu entnehmen.*
Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Vergabe der laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 genannten Fördermittel, und in wieweit kommen wettbewerbliche Verfahren, Ausschreibungen oder Einzelentscheidungen ohne Konkurrenz zum Einsatz (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1367, S. 2)?
Die Antwort ist den ressortspezifischen Anlagen zu entnehmen.*
Enthielten die Zuwendungsbescheide an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Auflagen oder Nebenbestimmungen im Hinblick auf politische Neutralität, Zweckbindung oder Transparenzanforderungen?
Die Antwort ist den ressortspezifischen Anlagen zu entnehmen.*
Haben die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen nach Kenntnis der Bundesregierung im selben Zeitraum (von 2020 bis 2025 sowie nach bekannten Planungen bis 2027) auch Fördermittel aus EU-Fonds, Länderhaushalten oder kommunalen Mitteln erhalten (soweit bekannt, bitte aufschlüsseln)?
Die Antwort ist den ressortspezifischen Anlagen zu entnehmen.*
Hat die Bundesregierung Gutachten, Wirkungsanalysen oder Fördermittel Evaluierungen in Auftrag gegeben, die sich auf die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 genannten Organisationen oder deren Förderungen beziehen (bitte mit Titel, Kosten der Evaluierung, Jahr und Auftragnehmer nennen)?
Die Antwort ist den ressortspezifischen Anlagen zu entnehmen.*
Werden Fördermittel an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen mit inhaltlichen Vorgaben zur Öffentlichkeitsarbeit, politischen Kommunikation oder Positionierung verbunden, und wenn ja, inwiefern?
Die Antwort ist den ressortspezifischen Anlagen zu entnehmen.*
Verlangt die Bundesregierung bei den von ihr in ihrer Antwort zu Frage 1 genannten Organisationen vor Bewilligung der Fördermittel schriftliche Erklärungen zur politischen Neutralität, Unabhängigkeit und Nichtbindung an parteipolitische Zielsetzungen, und wenn ja, von welchen dieser Organisationen?
Die Antwort ist den ressortspezifischen Anlagen zu entnehmen.*
In wie vielen Fällen wurden die Zuwendungsempfänger durch Sicherheitsbehörden des Bundes einer Überprüfung auf das Vorliegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse hin untersucht, und was waren die Ergebnisse?
Soweit seitens der Ressorts nicht Fehlanzeige gemeldet wurde, ist die Antwort den ressortspezifischen Anlagen zu entnehmen.*
Aus dem Geschäftsbereich des BMI wird zudem wie folgt geantwortet.
In begründeten Einzelfällen wurden die Zuwendungsempfänger durch die Sicherheitsbehörden des Bundes auf das Vorliegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse hin überprüft.
Eine weitere Beantwortung der Frage kann nach eingehender Prüfung in diesem konkreten Einzelfall wegen des unzumutbaren Aufwandes, der mit der Beantwortung verbunden wäre, nicht erfolgen. Um die Frage zu beantworten, in welchen Fällen die 113 Zuwendungsempfänger aus Frage 1 in einem zeitlich nicht bestimmten Zeitraum auf das Vorliegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse überprüft wurden, wäre die Sichtung eines immensen Aktenbestandes in den Grundsatzbereichen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) erforderlich.
Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11, Rn. 249). Es sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. In diesem konkreten Fall müssten über 1 000 Aktenstücke gesichtet und händisch ausgewertet werden. Diese Aktenstücke enthalten jeweils mehrere Dokumente, die zu sichten wären. Durch systematische Suchanfragen im elektronischen Aktensystem kann diese Arbeit nicht wesentlich erleichtert werden, was durch die nachfolgenden Ausführungen verdeutlicht wird.
Zum einen kommt im konkret vorliegenden Fall erschwerend hinzu, dass die angefragten Organisationen zum Teil Einrichtungen unter verschiedenen Namen betreiben. Beispielhaft und nicht abschließend genannt seien die verschiedenen Einrichtungen der „Die Arche – Christliches Kinder- und Jugendwerk“ (vgl. Organisation aus Frage 1y), der Caritasverbände (vgl. Organisation aus Frage 1 nn) und des Arbeiter-Samariter-Bundes (vgl. Organisation aus Frage 1ss). Im vorliegenden Fall müssten daher zu zahlreichen Organisationen mehrere Suchen mit unterschiedlichen Suchbegriffen im elektronischen Aktensystem durchgeführt werden. Zusätzlich wird auf die in der Anfrage enthaltenen, auch im Schriftverkehr gängigen und zum Teil ersatzweise genutzten Abkürzungen verschiedener Organisationen (z. B. UNICEF, UNO, AWO, DGB, DOSB, DJH) verwiesen, die jeweils zusätzlich zu den jeweiligen (in-)offiziellen Langbezeichnungen gesucht werden müssten. Entsprechende Informationen über einschlägige Suchbegriffe müssten zunächst zusammengetragen werden. Dies führt dazu, dass eine systematische und zielführende Suche innerhalb des elektronischen Aktensystems nahezu unmöglich ist. Einen massiv erschwerenden Faktor stellt dabei der Umstand dar, dass insgesamt 113 Organisationen angefragt wurden. Zunächst handelt es sich hierbei um eine äußerst hohe Anzahl an einzelnen, voneinander unabhängigen Organisationen, nach denen jeweils einzeln und vor dem Hintergrund obenstehender Problemstellung recherchiert werden müsste.
Zudem würde jede dieser elektronischen Suchen dazu führen, dass alle Dokumente als Ergebnis aufgeführt werden, in denen Buchstabenfolgen genannt werden, die dem Suchbegriff entsprechen, ggf. aber auch weitere Buchstaben enthalten können. Beispielsweise würden bei der Suche nach „SOS“ (vgl. Organisation aus Frage 1a) eine riesige Menge an Treffern anfallen. Erschwerend kommt weiter hinzu, dass bei den jeweiligen Dokumenten nicht unmittelbar der Volltext oder die relevante Textpassage angezeigt wird, in denen die gesuchte Buchstabenfolge auftaucht. Vielmehr werden lediglich die betreffenden Dokumente aufgelistet, in denen der Suchbegriff enthalten ist.
Um prüfen zu können, ob es sich bei den Fundstellen tatsächlich um eine der genannten Organisationen handelt, müsste das jeweilige Dokument, das seinerseits wiederum über mehrere Seiten verfügen und teilweise eine Vielzahl von Anlagen aufweisen kann, in der elektronischen Akte aufgerufen und manuell gesichtet werden. Dies würde jeweils einen erheblichen – je nach Umfang des Dokuments einen immensen – Arbeitsaufwand verursachen. Nicht zuletzt reicht der hier vorliegende elektronische Aktenbestand lediglich bis in das Jahr 2007 zurück. Ältere Aktenbestände liegen ausschließlich physisch vor und sind somit ohnehin nicht elektronisch suchfähig.
Im Ergebnis würde eine Sichtung der Dokumente einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verursachen. Der mit der händischen Suche verbundene Personalaufwand würde die Personalressourcen der betroffenen Arbeitsbereiche mehrere Wochen binden und die eigentliche Arbeit der betroffenen Bereiche zum Erliegen bringen.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/2201 verwiesen.
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Förderzusagen (EU- oder Drittmittel) unter Bedingungen erhalten haben, wonach sie sich verpflichten, bestimmte politische Positionen oder Gesetzgebungsvorhaben aktiv zu unterstützen (bitte ggf. Organisation, Jahr, Art der Vereinbarung und Finanzierungsquelle angeben)?
Die Antwort ist den ressortspezifischen Anlagen zu entnehmen.*
Prüft die Bundesregierung beim Zuwendungsverfahren, ob für identische Projekte bereits EU-Mittel bewilligt wurden (Stichwort „Doppelfinanzierung“), und wenn ja, in welcher Weise, und wie viele Fälle einer solchen Doppelfinanzierung wurden seit 2020 bei den laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen ggf. festgestellt?
Die Antwort ist den ressortspezifischen Anlagen zu entnehmen.*
Haben die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen in den Jahren 2020 bis 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung Mittel aus EU-Programmen erhalten, bei denen die Europäische Kommission eine inhaltliche Abstimmung oder Verpflichtung zu Lobby- bzw. Öffentlichkeitsarbeit in Deutschland als Förderbedingung formuliert hat (bitte ggf. nach Organisation, Programm, Jahr und Fördersumme aufschlüsseln)?
Die Antwort ist den ressortspezifischen Anlagen zu entnehmen.*
Bestehen innerhalb der Bundesregierung interministerielle Richtlinien oder Handreichungen, um sicherzustellen, dass Bundesfördermittel nicht für Maßnahmen verwendet werden, die bereits ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert wurden, und wenn ja, welche sind dies (bitte ggf. Fundstellen bzw. Dokumenttitel nennen, Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1081, S. 3)?
Zuwendungen können nach den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung nur gewährt werden, wenn das mit der Zuwendung verfolgte erhebliche Bundesinteresse ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann. Bei der Antragsprüfung (dazu Verwaltungsvorschrift Nr. 3.3 zu § 44 BHO) sind daher eventuelle Doppelförderungen auszuschließen.
Antragstellende haben im Rahmen des von ihnen vorzulegenden Finanzierungs- bzw. Wirtschaftsplans darzulegen, wie die Gesamtfinanzierung sichergestellt wird (vgl. Verwaltungsvorschrift Nr. 3.2 zu § 44 BHO). Dabei sind auch etwaige Förderungen Dritter (z. B. aus EU- oder Länderförderprogrammen), die als Deckungsmittel im Rahmen der Gesamtfinanzierung des Fördervorhabens anzusehen sind, auszuweisen.
Stehen der Bundesregierung Prüf- oder Sanktionsmechanismen für den Fall zur Verfügung, dass nachträglich festgestellt wird, dass eine der laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen ihre Fördermittel entgegen den Bewilligungsauflagen zur parteipolitischen Einflussnahme oder unter Verletzung von Neutralitätsklauseln eingesetzt hat, und wenn ja, welche?
Soweit die im Zuwendungsbescheid vorgesehenen Zweckbestimmungen und Nebenbestimmungen nicht eingehalten werden, ist der Bescheid regelmäßig (ggf. anteilig) zu widerrufen und die Zuwendung entsprechend zurück zu fordern (vgl. die §§ 49, 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes i. V. m. Verwaltungsvorschrift Nr. 8.2 zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung). Bei Förderverträgen sind regelmäßig analoge Befugnisse zu vereinbaren.
Haben die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen seit 2020 mit Bundesministerien, nachgeordneten Behörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Europäischen Kommission Vertraulichkeitsvereinbarungen oder Memoranda of Understanding (MoU) geschlossen oder sonstige Absprachen getroffen, die nicht öffentlich zugänglich sind und sich auf finanzielle Zuwendungen, strategische Kooperationen oder politische Unterstützung beziehen (wenn ja, bitte Organisation, Vertragspartner, Datum, Förderhöhe Zweck und Laufzeit nennen)?
Die Antwort ist den ressortspezifischen Anlagen zu entnehmen.*
Enthalten die seit 2020 erteilten Zuwendungsbescheide oder Förderverträge mit den laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Verschwiegenheits- oder Geheimhaltungsklauseln, die die Offenlegung von Projektdokumenten, Verwendungsnachweisen oder Kommunikationsinhalten gegenüber dem Deutschen Bundestag oder der Öffentlichkeit einschränken (bitte ggf. Fundstellen und betroffene Organisationen angeben)?
Die Antwort ist den ressortspezifischen Anlagen zu entnehmen.*
Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um sicherzustellen, dass bei Förderungen an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen keine stillen Nebenabsprachen (Side Letters) getroffen werden, die über den offiziellen Zuwendungsbescheid hinaus zusätzliche politische Verpflichtungen oder Lobbytätigkeiten vorsehen, und wenn ja, welche?
Die Antwort ist den ressortspezifischen Anlagen zu entnehmen.*
Wurden der Bundesregierung seit 2020 Fälle bekannt, in denen eine der in Frage 1 genannten Organisationen Fördermittel erhalten hat und gleichzeitig durch vertrauliche Vereinbarungen dazu verpflichtet war, bestimmte politische Positionen öffentlich zu vertreten oder Lobbyaktivitäten im In- oder Ausland durchzuführen (bitte ggf. Organisation, Jahr, Art der Vereinbarung und Reaktion der Bundesregierung schildern)?
Die Antwort ist den ressortspezifischen Anlagen zu entnehmen.*
Sind für die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen in dem Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalten 2026 und in möglichen Planungen der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2027 Mittel vorgesehen, mit denen diese Organisationen Naturschutzflächen erwerben sollen, bzw. sind direkte Übertragungen von Flächen aus Bundesbesitz an diese Organisationen vorgesehen, und wenn ja, welche (bitte ggf. ebenfalls Höhe der Mittel je Organisation angeben)?
Die Antwort ist den ressortspezifischen Anlagen zu entnehmen.*