Fördermittel für Umwelt- und Klimaschutzorganisationen in den Bundeshaushalten

Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Nichtstaatliche Umwelt- und Klimaschutzorganisationen nehmen in der politischen Meinungs- und Entscheidungsbildung der Bundesrepublik Deutschland eine zunehmend einflussreiche Rolle ein. Sie sind regelmäßig an Gesetzgebungsverfahren beteiligt (beispielsweise im Rahmen von Sachverständigenanhörungen in parlamentarischen Ausschüssen), beraten Bundesministerien und wirken durch Gutachten, Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit auf politische Prozesse ein (www.welt.de/wirtschaft/article230760047/Greenpeace-WWF-B UND-Die-unterschaetzte-Macht-der-gruenen-Lobby.html). Zugleich erhalten viele dieser Organisationen in erheblichem Umfang öffentliche Fördermittel aus dem Bundeshaushalt. Zum Beispiel werden aus dem Haushaltstitel 0903 686 03 explizit „Zuschüsse an Vereine der Energiewende“ finanziert.

Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, ob bei der Vergabe dieser Mittel ausreichende Transparenz, Kontrolle und politische Neutralität gewährleistet sind. Insbesondere ist nach Auffassung der Fragesteller zu prüfen, inwieweit Organisationen sowohl aus Bundes- als auch aus EU-Mitteln Zuwendungen für dieselben Projekte erhalten (Doppelfinanzierung), welche Bedingungen an diese Mittelvergabe geknüpft sind und ob gegebenenfalls intransparente Nebenabsprachen oder Vertraulichkeitsvereinbarungen bestehen, die eine politische Einflussnahme über den offiziellen Förderrahmen hinaus ermöglichen.

Ziel dieser Kleinen Anfrage ist es, die haushaltsmäßige Förderung ausgewählter Organisationen im Umwelt- und Klimabereich für die Jahre 2026 und 2027 offenzulegen, deren institutionelle Einbindung in Entscheidungsprozesse der Bundesregierung zu erfassen sowie mögliche strukturelle oder politische Verflechtungen und intransparente Absprachen zu identifizieren.

Text vor der ersten Frage

Demokratie gestärkt werden muss. Es ist die Verantwortung des Staates, im Rahmen einer wehrhaften Demokratie für den Erhalt der freiheitlichen demokratischen Grundordnung einzutreten. Hierzu zählt auch die aktive und passive Förderung bürgerschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Engagements.

Nichtregierungsorganisationen tragen mit ihrer fachlichen Expertise wesentlich zum Umweltbewusstsein bei, helfen bei der Fortentwicklung von Umweltpolitik. Umweltverbände setzen sich zudem durch ihr praktisches Handeln für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz auf lokaler Ebene ein. Für die gemeinwohlorientierte, von einem breiten ehrenamtlichen Engagement getragene Zivilgesellschaft bleibt staatliche Förderung unerlässlich, damit sie ihre wichtige Rolle bei der Stärkung unserer Demokratie und dem Schutz der Umwelt wahrnehmen kann.

Die Stärkung der Rolle wichtiger Gruppen, unter anderem von nichtstaatlichen Organisationen und der Wissenschaft, ist in der auf dem Erdgipfel von Rio 1992 verabschiedeten Agenda 21 als wesentlicher Faktor zum Erreichen einer nachhaltigen Entwicklung anerkannt. Einige der in der Kleinen Anfrage genannten Organisationen (Öko-Institut, Adelphi Research und Ecologic Institut) sind Forschungs- und Beratungseinrichtungen, die mit ihrer Arbeit wichtige Beiträge zu einer faktenbasierten Klima- und Umweltpolitik leisten, allerdings nicht den Nichtregierungsorganisationen zuzuordnen sind. Das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung e. V. (PIK) ist Mitglied der staatlich geförderten Leibniz-Gemeinschaft, einer Vereinigung außeruniversitärer Forschungseinrichtungen in Deutschland. Da es damit nicht unter die von der Fragestellerin beschriebenen „nichtstaatlichen Umwelt- und Klimaschutzorganisationen“ fällt, wird das PIK von der Beantwortung ausgenommen.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfG, Urteil vom 7. November 2017 – 2 BvE 2/11 –, BVerfGE 147, 50, 147 folgend). Danach sind nur die Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Die aufgeführten Angaben entsprechen den mit zumutbarem Aufwand im Rahmen der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage vorgesehenen kurzen Fristen ermittelbaren Informationen. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.

Frage 1 + 1a + 1b + 1c + 1d + 1e + 1f + 1g + 1h + 1i + 1j + 1k + 1l + 1m + 1n + 1o + 1p + 1q + 2 + 3 + 5 Seite 2

1Sind in den Bundeshaushalten 2026 und 2027 Fördermittel für folgende Organisationen vorgesehen, und wenn ja, in welcher Höhe, und wie verteilen sich die Fördermittel jeweils auf Projektförderung, institutionelle Förderung sowie Sach- und Strukturförderung (bitte in Euro angeben):

1aDeutsche Umwelthilfe e. V.,

1bGreenpeace e. V.,

1cBund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND),

1dStiftung WWF Deutschland,

1ePotsdam-Institut für Klimafolgenforschung e. V. (PIK),

1fGermanwatch e. V.,

1gNaturschutzbund Deutschland e. V. (NABU),

1hDeutscher Naturschutzring (DNR) e. V.,

1iKlima-Allianz Deutschland,

1jÖko-Institut e. V.,

1kadelphi research gGmbH,

1lEcologic Institut gGmbH,

1mForum Umwelt & Entwicklung e. V.,

1nNaturFreunde Deutschlands e. V.,

1oGreen Legal Impact Germany e. V.,

1pFridays for Future,

1qLetzte Generation (bitte auch vollständigen Haushaltstitel samt Einzelplan und Kapitel angeben)?

2Welche Bundesministerien oder nachgeordneten Behörden sind ggf. jeweils für die Bewilligung und Abwicklung der in Frage 1 erfragten Fördermittel zuständig?

3Welche konkreten Maßnahmen, Programme oder Projekte sind im Rahmen dieser ggf. vorgesehenen Förderungen jeweils geplant oder wurden bereits beantragt (bitte mit Projekttitel, geplanter Laufzeit und Förderhöhe angeben)?

5Welche tatsächlichen Zahlungen (bitte in Euro angeben) sind in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025 an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen erfolgt, jeweils differenziert nach Haushaltsjahr und Förderart?

Antwort

Die Fragen 1 bis 3 und 5 werden gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung erteilt grundsätzlich nur Auskünfte zu bereits abgeschlossenen Vorgängen. Laufende Verwaltungsvorgänge und Entscheidungsvorbereitungen sind Teil des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung. Die Bundesregierung stellt demnach dazu, ob Anträge vorliegen, grundsätzlich keine Informationen bereit. „Geplant“ wird daher ausgelegt als „bewilligt“.

Informationen über Zuwendungen im Rahmen der Projektförderung an die genannten Organisationen sind in der Anlage 1* aufgeführt, institutionelle Förderungen sind gesondert ausgewiesen.

AnlageAnlage 1 zu den Fragen 1 bis 3 und 5 zur Kleinen Anfrage BT-Drucksache 21/1081

PDF-Seiten 9–63 (55 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 4 Seite 3

Bestehen zur Kontrolle der Mittelverwendung bei laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Vorgaben und Instrumente (z. B. Berichterstattungspflichten, Evaluierungen, Prüfverfahren), und wenn ja, welche?

Antwort

Nach den Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung und den zu ihrer Ausführung erlassenen allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VV-BHO) sind im Rahmen von Zuwendungen u. a. Verwendungsnachweisprüfungen und Erfolgskontrollen vorgesehen. Die Zuwendungsempfangenden werden mit der Zuwendungsbewilligung dementsprechend u. a. zur Berichterstattung bzw. Nachweiserbringung verpflichtet. Hierzu enthalten die VV-BHO Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I), zur Projektförderung (ANBest-P) sowie zur Projektförderung auf Kostenbasis (ANBest-P-Kosten).

Frage 6 Seite 4

Welchen prozentualen Anteil am Gesamtvolumen der Bundesfördermittel für nichtstaatliche Umwelt- und Klimaschutzorganisationen nehmen die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen im Bundeshaushalt 2026 und 2027 voraussichtlich ein?

Antwort

Eine gesonderte Auswertung von Bundesfördermitteln für – begrifflich kaum einzugrenzende – „nichtstaatliche Umwelt- und Klimaschutzorganisationen“ erfolgt nicht.

Mit Bezug auf den vom Bundeskabinett am 30. Juli 2025 beschlossenen Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2026 und Finanzplan bis 2029 nehmen die in der Antwort zu Frage 1 vorgesehenen Fördermittel einen Anteil von 0,0058 Prozent der vorgesehenen Ausgaben 2026 (520,5 Mrd. Euro) sowie von 0,0026 Prozent der Ausgaben 2027 (507,5 Mrd. Euro) ein.

Frage 7 Seite 4

Sind die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen in die Ausarbeitung, Bewertung oder Beratung von politischen Vorhaben der Bundesregierung eingebunden (z. B. durch Beiräte, Anhörungen, Projektbeiratstätigkeit, Konsultationen), und wenn ja, inwieweit?

Antwort

Nach § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien erfolgt bei Rechtssetzungsvorhaben – sowie nach Bedarf auch bei anderen politischen Vorhaben und Strategien – eine Beteiligung von Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Fachkreisen und Verbänden. Welche Verbände bei solchen Vorhaben einzubeziehen sind, ist jeweils nach der inhaltlichen Betroffenheit festzulegen.

Frage 8 Seite 4

Haben Vertreterinnen oder Vertreter der laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen im Zeitraum 2020 bis 2025 an parlamentarischen Anhörungen oder Veranstaltungen mit Bundesministerien teilgenommen, und wenn ja, in welcher Funktion?

Antwort

Die Organisation und eventuell Erfassung von Daten zu parlamentarischen Anhörungen und Veranstaltungen liegen nicht im Verantwortungsbereich der Bundesregierung.

Frage 9 Seite 4

Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Vergabe der laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 genannten Fördermittel, und inwieweit kommen wettbewerbliche Verfahren, Ausschreibungen oder Einzelentscheidungen ohne Konkurrenz zum Einsatz?

Antwort

Zuwendungen werden gemäß § 23 i. V. m. § 44 der Bundeshaushaltsordnung gewährt nach Maßgabe der vom Deutschen Bundestag als Haushaltsgesetzgeber jeweils beschlossenen Veranschlagungen und ggf. ergänzenden Bestimmungen im Bundeshaushalt. Auf diesen Grundlagen werden die konkreten Verfahren, nach denen die Anträge auf Bewilligung von Zuwendungen gestellt werden können und für eine Bewilligung ausgewählt werden, in der Regel mit entsprechenden Fördergrundlagen wie beispielsweise Förderrichtlinien festgelegt und bekannt gemacht.

Frage 10 Seite 5

Gab es im Zusammenhang mit der Förderung der laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 genannten Organisationen seit 2020 Beanstandungen durch den Bundesrechnungshof oder andere Prüfinstanzen bzw. Rückforderungen oder Nichtverwendungsfeststellungen (bitte mit Jahr, Organisation und Anlass angeben)?

Antwort

Beanstandungen im Sinne von Prüfmitteilungen des Bundesrechnungshofes oder Rückforderungen wegen bewusster Mittelfehlverwendung sind nicht bekannt. Im Übrigen wird auf den letzten Absatz der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 11 Seite 5

Enthielten die Zuwendungsbescheide an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Auflagen oder Nebenbestimmungen im Hinblick auf politische Neutralität, Zweckbindung oder Transparenzanforderungen?

Antwort

Sofern Förderungen im Rahmen des Zuwendungsrechts gewährt werden und entsprechende Bescheide Bestandskraft erlangt haben, gelten für sie die entsprechenden zuwendungsrechtlichen Vorgaben. Die zweckentsprechende Mittelverwendung wird im laufenden zuwendungsrechtlichen Monitoring und innerhalb der Verwendungsnachweisprüfung überwacht (§§ 7, 23, 44 BHO). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.

Frage 12 + 17 + 19 Seite 5

12Haben die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen nach Kenntnis der Bundesregierung im selben Zeitraum (von 2020 bis 2027) auch Fördermittel aus EU-Fonds, Länderhaushalten oder kommunalen Mitteln erhalten (soweit bekannt, bitte aufschlüsseln)?

17Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Förderzusagen (EU- oder Drittmittel) unter Bedingungen erhalten haben, wonach sie sich verpflichten, bestimmte politische Positionen oder Gesetzgebungsvorhaben aktiv zu unterstützen (bitte ggf. Organisation, Jahr, Art der Vereinbarung und Finanzierungsquelle angeben)?

19Haben die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen in den Jahren 2020 bis 2025 Mittel aus EU-Programmen erhalten, bei denen die Europäische Kommission eine inhaltliche Abstimmung oder Verpflichtung zu Lobby- bzw. Öffentlichkeitsarbeit in Deutschland als Förderbedingung formuliert hat (bitte ggf. nach Organisation, Programm, Jahr und Fördersumme aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 12, 17 und 19 werden gemeinsam beantwortet.

Das parlamentarische Fragerecht der Abgeordneten des Deutschen Bundestages dient der politischen Kontrolle der Bundesregierung. Dabei erstreckt sich der parlamentarische Informationsanspruch nur auf Gegenstände, die einerseits einen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag haben. Andererseits müssen diese in der Zuständigkeit der Bundesregierung liegen.

Frage 13 Seite 5

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung personelle, organisatorische oder finanzielle Verflechtungen zwischen den in Frage 1 genannten Organisationen und politischen Parteien, parteinahen Stiftungen oder politischen Aktionsgruppen?

Antwort

Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor.

Frage 14 Seite 6

Hat die Bundesregierung Gutachten, Wirkungsanalysen oder Fördermittel-Evaluierungen in Auftrag gegeben, die sich auf die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 genannten Organisationen oder deren Förderungen beziehen (bitte mit Titel, Jahr und Auftragnehmer nennen)?

Antwort

Evaluationen erfolgen regelmäßig auf Ebene der Förderprogramme; eine zentrale Erfassung von eventuellen Evaluationen auf Projektebene findet nicht statt. Soweit Evaluationen auf Projektebene im Rahmen des zumutbaren Aufwands in Erfahrung gebracht wurden, sind diese in der Anlage 2* dargestellt.

AnlageAnlage 2 zu Frage 14 zur Kleinen Anfrage BT-Drucksache 21/1081

PDF-Seite 64 · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 15 Seite 6

Werden Fördermittel an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen mit inhaltlichen Vorgaben zur Öffentlichkeitsarbeit, politischen Kommunikation oder Positionierung verbunden, und wenn ja, inwiefern?

Antwort

In Zuwendungsbescheiden wird regelmäßig die Auflage erteilt, dass der Zuwendungsempfänger bei Veröffentlichungen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit einen Hinweis auf die Förderung durch das jeweilige Ressort, die aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages erfolgt, aufzunehmen hat.

Frage 16 Seite 6

Verlangt die Bundesregierung bei den von ihr in ihrer Antwort zu Frage 1 genannten Organisationen vor Bewilligung der Fördermittel schriftliche Erklärungen zur politischen Neutralität, Unabhängigkeit und Nichtbindung an parteipolitische Zielsetzungen, und wenn ja, von welchen dieser Organisationen?

Antwort

Die Bundesregierung ist nicht befugt, Zuwendungsempfängern Vorgaben zu machen im Hinblick auf die Ausübung der vom Grundgesetz (GG) garantierten Freiheitsrechte wie etwa dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit, sofern diese nicht Gegenstand einer Förderung sind. Verlautbarungen jenseits der konkreten staatlich geförderten Projektumsetzung sind Ausdruck einer Grundrechtsausübung, die die vollziehende Gewalt zu gewährleisten, nicht zu beschneiden hat (Artikel 1 Absatz 3 GG). Der freiheitliche demokratische Verfassungsstaat lebt von zivilgesellschaftlichem Engagement für ein friedliches und respektvolles Zusammenleben und dem Einsatz gegen menschen- und demokratiefeindliche Phänomene.

Frage 18 + 20 Seite 6

18Prüft die Bundesregierung beim Zuwendungsverfahren, ob für identische Projekte bereits EU-Mittel bewilligt wurden (Stichwort „Doppelfinanzierung“), und wenn ja, in welcher Weise, und wie viele Fälle einer solchen Doppelfinanzierung wurden seit 2020 bei den laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen ggf. festgestellt?

20Bestehen innerhalb der Bundesregierung interministerielle Richtlinien oder Handreichungen, um sicherzustellen, dass Bundesfördermittel nicht für Maßnahmen verwendet werden, die bereits ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert wurden, und wenn ja, welche sind dies (bitte ggf. Fundstellen bzw. Dokumenttitel nennen)?

Antwort

Die Fragen 18 und 20 werden gemeinsam beantwortet.

Zuwendungen können nur bewilligt werden, wenn das mit der Zuwendung verfolgte Bundesinteresse ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann. Bei der Antragsprüfung sind daher eventuelle Doppelförderungen auszuschließen.

Antragsteller haben im Rahmen des von ihnen vorzulegenden Finanzierungs- bzw. Wirtschaftsplans darzulegen, wie die Gesamtfinanzierung sichergestellt wird. Dabei sind auch etwaige Förderungen Dritter (z. B. aus EU- oder Länderförderprogrammen), die als Deckungsmittel im Rahmen der Gesamtfinanzierung des Fördervorhabens anzusehen sind, auszuweisen.

Frage 21 Seite 7

Stehen der Bundesregierung Prüf- oder Sanktionsmechanismen für den Fall zur Verfügung, dass nachträglich festgestellt wird, dass eine der laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen ihre Fördermittel entgegen den Bewilligungsauflagen zur parteipolitischen Einflussnahme oder unter Verletzung von Neutralitätsklauseln eingesetzt hat, und wenn ja, welche?

Antwort

Soweit die im Zuwendungsbescheid vorgesehenen Zweckbestimmungen und Nebenbestimmungen betroffen sind, stehen dem Bund die in den Bescheiden geregelten Prüfungsbefugnisse und die in den verwaltungsverfahrensrechtlichen Gesetzesbestimmungen (z. B. §§ 49, 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes) geregelten Sanktionsmechanismen zur Verfügung. Bei Förderverträgen werden regelmäßig analoge Befugnisse bzw. Mechanismen, vereinbart. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.

Frage 22 Seite 7

Haben die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen seit 2020 mit Bundesministerien, nachgeordneten Behörden oder der Europäischen Kommission Vertraulichkeitsvereinbarungen oder Memoranda of Understanding (MoU) geschlossen oder sonstige Absprachen getroffen, die nicht öffentlich zugänglich sind und sich auf finanzielle Zuwendungen, strategische Kooperationen oder politische Unterstützung beziehen (wenn ja, bitte Organisation, Vertragspartner, Datum, Zweck und Laufzeit nennen)?

Antwort

Nein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.

Frage 23 Seite 7

Enthalten die seit 2020 erteilten Zuwendungsbescheide oder Förderverträge mit den laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Verschwiegenheits- oder Geheimhaltungsklauseln, die die Offenlegung von Projektdokumenten, Verwendungsnachweisen oder Kommunikationsinhalten gegenüber dem Deutschen Bundestag oder der Öffentlichkeit einschränken (bitte ggf. Fundstellen und betroffene Organisationen angeben)?

Antwort

Nebenbestimmungen zu Zuwendungsbescheiden sind in der VV-BHO allgemein geregelt, vgl. die Antwort zu Frage 4. Die VV-BHO sind unter www.verw altungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_14032001_DokNr2011098176 2.htm veröffentlicht.

Frage 24 Seite 7

Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um sicherzustellen, dass bei Förderungen an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen keine stillen Nebenabsprachen (Side Letters) getroffen werden, die über den offiziellen Zuwendungsbescheid hinaus zusätzliche politische Verpflichtungen oder Lobbytätigkeiten vorsehen, und wenn ja, welche?

Antwort

Nein, siehe auch die Antworten zu den Fragen 22 und 23.

Frage 25 Seite 8

Wurden der Bundesregierung seit 2020 Fälle bekannt, in denen eine der in Frage 1 genannten Organisationen Fördermittel erhalten hat und gleichzeitig durch vertrauliche Vereinbarungen dazu verpflichtet war, bestimmte politische Positionen öffentlich zu vertreten oder Lobbyaktivitäten im In- oder Ausland durchzuführen (bitte ggf. Organisation, Jahr, Art der Vereinbarung und Reaktion der Bundesregierung schildern)?

Antwort

Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 12 und 13 verwiesen.

Frage 26 Seite 8

Sind für die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen in den Bundeshaushalten 2026 und 2027 Mittel vorgesehen, mit denen diese Organisationen Naturschutzflächen erwerben sollen, bzw. sind direkte Übertragungen von Flächen aus Bundesbesitz an diese Organisationen vorgesehen, und wenn ja, welche (bitte ggf. ebenfalls Höhe der Mittel je Organisation angeben)?

Antwort

In folgenden zwei Fördervorhaben sind Bundesmittel in den Jahren 2026 oder 2027 für den Erwerb von Naturschutzflächen vorgesehen.

Tabelle auf Seite 8 · 2 Zeilen × 3 Spalten
Name der Org.ProjektnameTitel
Naturschutzbund Deutschland (NABU) e. V.Untere Havel zwischen Plaue und Gnevsdorf6092 68631
Naturschutzbund Deutschland (NABU) e. V.Gemeinsam für den Schreiadler – Ein umfassendes Artenhilfsprogramm für Deutschlands bedrohtesten Adler1604 89402

Ob und wenn ja auf welchen konkreten Flächen es zum Flächenerwerb in den HH-Jahren 2026 und 2027 kommt, ist derzeit noch offen. Dafür eingeplante Haushaltsmittel sind bis zur Vorlage konkreter Bedarfe gesperrt.

Direkte Übertragungen von Flächen aus Bundesbesitz an diese Organisationen sind im Rahmen der Übertragung des Nationalen Naturerbes (NNE) der 4. Tranche im Jahr 2025 und bei Verzögerungen ggf. 2026 bzw. 2027 wie folgt vorgesehen:

• BUND: 55 ha

• WWF: 167 ha

• NABU Kreisverband Stendal: 22 ha

• NABU-Stiftung Nationales Naturerbe: 1 973 ha.