Zahlen zu in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Geflüchteten zum Stand 30. Juni 2026

Drucksache 21/7815Antwortauf die Kleine Anfrage 21/721501.09.202676 Seiten44 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium des InnernMigration und AufenthaltsrechtBerichtszeitraum: Stand 30.06.2026
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Asylstatistiken beinhalten meist nur Zugangs-, Antrags- und Entscheidungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden Geflüchteten und genauere Angaben zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen schwerer verfügbar, weshalb die Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag diese seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt (vgl. Bundestagsdrucksache 16/8321 und zuletzt Bundestagsdrucksache 21/4644).

Seit 2017 stellt auch das Statistische Bundesamt eine detaillierte Erhebung zu in Deutschland lebenden „Schutzsuchenden“ auf der Datengrundlage des Ausländerzentralregisters (AZR) vor (vgl. www.destatis.de). Als „Schutzsuchende“ gelten dabei anerkannte Flüchtlinge genauso wie z. B. Asylsuchende; entscheidend ist die „Berufung auf humanitäre Gründe“. Bei vielen Kategorien humanitärer Aufenthaltstitel untersucht das Statistische Bundesamt deshalb zusätzlich, inwieweit diese Personen eine „Asylhistorie“ aufweisen. Sogenannte Visa-Overstayers (ohne Asylantragstellung) fallen damit z. B. aus dieser Statistik heraus, selbst wenn sie später einen humanitären Aufenthaltstitel erhalten. Die Gesamtzahl der Geflüchteten auf Basis der Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke wird aufgrund des aktuellen Status der hier lebenden Personen nach Angaben des AZR ermittelt, wobei ebenfalls nicht nur anerkannte Flüchtlinge, sondern auch Asylsuchende, Geduldete und Geflüchtete mit einem humanitären Aufenthaltstitel berücksichtigt werden. Trotz weniger Erfassungsunterschiede im Detail entspricht die vom Statistischen Bundesamt ermittelte Gesamtzahl in etwa der Summe, die sich aufgrund der Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke ergibt. Für das Jahr 2020 waren dies beispielsweise jeweils knapp 1,9 Millionen Menschen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/28234 und www.destatis.de, Pressemitteilung Nr. 340 vom 14. Juli 2021), Ende 2022, nach der Aufnahme von über einer Million Geflüchteten aus der Ukraine, waren es etwa 3,1 Millionen Personen (vgl. Bundestagsdrucksache 20/5870 und www.destatis.de, Pressemitteilung Nr. 125 vom 30. März 2023). Ende 2025 lag die Gesamtzahl aller Geflüchteten in Deutschland nach Berechnungen der Fragestellenden bei rund 3,5 Millionen, 87 Prozent von ihnen hatten einen geklärten Schutz- bzw. Aufenthaltsstatus (vgl. Bundestagsdrucksache 21/4644). Erstmals seit 2011 hat es wieder einen (geringfügigen) Rückgang der Gesamtzahl gegenüber dem Vorjahreswert gegeben. Die Angaben des Statistischen Bundesamts für diesen Zeitpunkt lagen mit 3,2 Millionen unterhalb der von der Fraktion Die Linke erfragten Werte (www.destati s.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/05/PD26_162_125.html). Das Statistische Bundesamt zählte etwa Personen mit einem Chancenaufenthaltsrecht oder mit einer humanitären Niederlassungserlaubnis nicht mit; auch weicht die Angabe des Statistischen Bundesamts zu 500 000 Personen mit einem GFK-Schutzstatus (GFK = Genfer Flüchtlingskonvention) deutlich von der Angabe zu 707 000 entsprechenden Titeln nach dem AZR ab (Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 21/4644).

Von 1997 bis 2011 war die Gesamtzahl der Geflüchteten in Deutschland von über einer Million auf unter 400 000 gesunken, seit 2012 stieg sie wieder an (alle Angaben, auch im Folgenden, soweit nicht anders angegeben, aus Bundestagsdrucksache 21/4644; grafisch aufgearbeitet, im Verlauf von 2006 bis 2022, gibt es die Zahlen hier: taz.de/Gefluechtete-in-Deutschland/!5934394/). Ende 2025 lebten gut 750 000 anerkannte Flüchtlinge (Asyl, GFK) in Deutschland, viele von ihnen aus Syrien. Zudem gab es 373 000 subsidiär Geschützte, überwiegend ebenfalls aus Syrien, weitere 185 000 Menschen hatten einen nationalen Abschiebungsschutz, mehrheitlich Geflüchtete aus Afghanistan. Ende 2025 lebten außerdem über 1,3 Million Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland, die unkompliziert einen temporären Schutzstatus nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erhalten.

Knapp 200 000 Geflüchtete verfügten Ende 2025 über eine Aufenthaltserlaubnis infolge von Bleiberechts- oder Aufnahmeregelungen (§§ 22, 23 Absatz 1, §§ 104a und 104c, 18a, 25a und 25b AufenthG), knapp 53 000 wegen langjährigen Aufenthalts und unzumutbarer Ausreise (§ 25 Absatz 5 AufenthG) und gut 15 000 wegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe (§ 25 Absatz 4 AufenthG). Etwa 9 000 Menschen hatten einen Aufenthaltstitel infolge einer individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a AufenthG. Die Zahl der (noch) nicht anerkannten, geduldeten oder asylsuchenden Flüchtlinge war von knapp 650 000 Ende 1997 auf etwa 134 000 im Jahr 2011 gesunken, bis Ende 2023 stieg sie auf 566 000 an, Ende 2025 lag sie bei etwa 470 000.

Die Angaben des AZR zu ausreisepflichtigen Personen sind zum Teil fehlerhaft und überhöht. Ausreisepflichtige ohne Duldung können z. B. das Land längst wieder (unregistriert) verlassen haben und viele angeblich Ausreisepflichtige sind tatsächlich gar nicht ausreisepflichtig (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12725 und Antwort zu Frage 38 auf Bundestagsdrucksache 19/3860 sowie www.proasyl.de/news/das-angebliche-abschiebungsvollzugsdefizit-stati stisch-fragwuerdig-aber-gut-fuer-schlagzeilen/). So musste die Bundesregierung auf Nachfragen einräumen, dass von den Ende 2009 im AZR vermerkten 70 000 angeblich Ausreisepflichtigen ohne Duldung 40 000 im Rechtssinne gar nicht ausreisepflichtig waren (vgl. Antwort zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 17/4631). Für Hessen stellte das dortige Innenministerium Anfang 2021 fest, dass mehr als die Hälfte der Personen ohne Duldung nicht ausreisepflichtig war oder sich nicht mehr in Hessen aufhielt, die offiziellen Daten spiegelten also „nicht die Realität der Ausreisepflichtigen in Hessen“ wider (vgl. Antwort zu Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 20/1048). Bund und Länder haben über drei Jahre hinweg – ergebnislos – darüber beraten, inwieweit Personen statistisch als freiwillig ausgereist erfasst werden sollen, bei denen im AZR „Fortzug nach unbekannt“ notiert ist (vgl. jeweils die Antwort zu Frage 35 auf den Bundestagsdrucksachen 19/8258 und 20/1048). Im Ergebnis kommt es zu einer statistisch überhöhten Zahl (vermeintlich) in Deutschland lebender Ausreisepflichtiger, insbesondere wenn es keinen positiven Nachweis für die Aus- oder Weiterreise von ausreisepflichtigen Personen gibt.

191 000 der rund 232 000 (= 82,3 Prozent) zum Ende des Jahres 2025 laut AZR ausreisepflichtigen Personen verfügten über eine Duldung, weil ihre Abschiebung aktuell nicht möglich ist. Wie viele von ihnen nicht abgeschoben werden dürfen oder sollen, wird im AZR nicht erfasst, aber viele Duldungsgründe lassen erkennen, dass eine Abschiebung nicht erlaubt oder nicht beabsichtigt ist, etwa wegen medizinischer Abschiebungshindernisse oder einer gerichtlichen Anordnung, wegen einer Ausbildung oder Beschäftigung, wegen enger familiärer Bindungen zu Personen mit einem Aufenthaltsrecht oder wegen eines Asylfolgeantrags. Nur etwa 9 Prozent der Duldungen wurden nach § 60b AufenthG erteilt, weil den Betroffenen unterstellt wurde, dass sie ihre Abschiebung vorwerfbar verhindern (durch Täuschung oder Nichtmitwirkung bei der Passbeschaffung).

Die Zahl der Ausreisepflichtigen in Deutschland sank von über 300 000 Ende 2022 auf gut 220 000 Ende 2025; ein Grund hierfür waren Aufenthaltserteilungen nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG). Laut einer Kurzanalyse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF; www.ba mf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Kurzanalysen/kurzanalyse1-2023mimap.pdf?__blob=publicationFile&v=13) sind freiwillige Ausreisen und Aufenthaltserteilungen an Geduldete die häufigsten Gründe für eine Beendigung der Ausreisepflicht abgelehnter Asylsuchender. Abschiebungen, die oft im Zentrum politischer Debatten bzw. von Gesetzesänderungen stehen, spielen diesbezüglich nur eine geringe Rolle. Die Zahl der „freiwilligen“ Ausreisen ausreisepflichtiger Personen übersteigt die Zahl entsprechender Abschiebungen seit 2010 in jedem Jahr deutlich, meist um das Doppelte bis Dreifache (vgl. Antwort zu Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 20/11101). Nur knapp 60 Prozent der Ausreisepflichtigen sind abgelehnte Asylsuchende.

Soweit seit dem 12. Juni 2026 infolge der Umsetzung von EU-Recht im Einzelfall andere Rechtsgrundlagen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln gelten, wird gebeten, die Angaben sinngemäß entsprechend der vorherigen Rechtslage zu machen.

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Die Bundesregierung misst dem parlamentarischen Frage- und Informationsrecht als wesentlichem Instrument der parlamentarischen Kontrolle eine hohe Bedeutung bei und ist bestrebt, Kleine Anfragen des Deutschen Bundestages umfassend und innerhalb der hierfür vorgesehenen Fristen zu beantworten.

Die Bundesregierung weist zugleich auf den über die Jahre sich aus einer zunehmenden Ausdifferenzierung ergebenen außergewöhnlichen Umfang der vorliegenden Kleinen Anfrage und den mit ihrer Beantwortung verbundenen erheblichen Recherche- und Verwaltungsaufwand und auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Vorbehalt der Zumutbarkeit des parlamentarischen Informationsrechts hin.

Frage 1 Seite 3

Wie viele Asylberechtigte lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlechtern, Alter über 17 oder unter 18 Jahre und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2026?

Antwort

Zum Stichtag 30. Juni 2026 waren 45.378 Personen mit einer Asylberechtigung im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst, davon 23.352 männliche und 21.883 weibliche sowie 123 Personen mit unbekanntem Geschlecht und 20 Personen mit dem Geschlecht divers. 9.580 Personen waren unter 18 Jahre alt, 35.797 Personen über 17 Jahre alt, bei einer Person war das Alter unbekannt. 12.082 Personen lebten seit weniger als sechs Jahren in Deutschland, 33.295 Personen sechs Jahre oder länger, bei einer Person war die Dauer unbekannt. 2.946 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2026.

Frage 1a + 1b + 1c Seite 4

1aWelchen Aufenthaltsstatus hatten diese Asylberechtigten?

1bWelches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?

1cWie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?

Antwort

Die Fragen 1a bis 1c werden gemeinsam beantwortet. Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 4 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Asylberechtigte insgesamt45.378
davon mit dem Aufenthaltsstatus:in Prozent
unbefristete Aufenthaltsrechte47,8
befristete Aufenthaltsrechte50,3
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert)1,9
Tabelle auf Seite 4 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Asylberechtigte insgesamt45.378
darunter:
Türkei10.918
Afghanistan7.420
Iran4.542
Syrien4.219
Russische Föderation1.643
Eritrea1.540
Irak1.453
Somalia1.152
Sri Lanka1.049
Kosovo848
Ungeklärt777
Guinea708
China666
Pakistan519
Äthiopien484
Tabelle auf Seite 4 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Asylberechtigte insgesamt45.378
Länder:
Baden-Württemberg5.183
Bayern4.927
Berlin2.962
Brandenburg447
Bremen625
Hamburg1.760
Hessen5.331
Mecklenburg-Vorpommern192
Niedersachsen4.858
Nordrhein-Westfalen13.569
Rheinland-Pfalz1.552
Saarland670
Sachsen1.281
Sachsen-Anhalt450
Schleswig-Holstein1.061
Thüringen510
Frage 2 Seite 5

Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlinge (vgl. § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes [AsylG] alte Fassung [a. F.] und § 60 Absatz 1 Satz 1 AufenthG a. F.) lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlechtern, Alter über 17 oder unter 18 Jahre und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2026?

Antwort

Zum Stichtag 30. Juni 2026 waren 716.368 Personen mit Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes (AsylG) i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) im AZR erfasst, davon 405.890 männliche und 309.987 weibliche, 73 diverse und 418 Personen mit unbekanntem Geschlecht. 251.888 Personen waren unter 18 Jahre alt, 464.468 Personen über 17 Jahre alt, bei 12 Personen war das Alter unbekannt. 196.502 Personen lebten seit weniger als sechs Jahren in Deutschland, 519.686 Personen sechs Jahre oder länger. Bei 180 Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. 33.481 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2026.

Frage 2a + 2b + 2c Seite 5

2aWelchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?

2bWelches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?

2cWie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?

Antwort

Die Fragen 2a bis 2c werden gemeinsam beantwortet. Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 5 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Flüchtlingsschutz insgesamt716.368
davon mit dem Aufenthaltsstatus:in %
unbefristete Aufenthaltsrechte16,2
befristete Aufenthaltsrechte81,7
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert)2,1
Tabelle auf Seite 5 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Flüchtlingsschutz716.368
darunter:
Syrien262.208
Afghanistan152.655
Irak85.314
Eritrea47.232
Iran34.480
Türkei33.764
Somalia22.705
Ungeklärt22.206
Staatenlos8.500
Pakistan6.327
Russische Föderation5.090
Nigeria4.242
Guinea3.850
Äthiopien3.439
Sudan (ohne Südsudan)1.706
Tabelle auf Seite 5, 6 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Flüchtlingsschutz716.368
Länder:
Baden-Württemberg75.125
Bayern70.434
Berlin32.905
Brandenburg14.278
Bremen12.253
Hamburg22.059
Hessen80.238
Mecklenburg-Vorpommern7.848
Niedersachsen76.712
Nordrhein-Westfalen200.743
Rheinland-Pfalz32.417
Saarland15.131
Sachsen21.994
Sachsen-Anhalt15.767
Schleswig-Holstein25.599
Thüringen12.865
Frage 3 + 3a Seite 6

3Wie viele Geflüchtete mit einem subsidiären Schutzstatus nach § 25 Absatz 2 AufenthG a. F. bzw. einem Abschiebungsschutz nach § 25 Absatz 3 AufenthG a. F. (internationaler bzw. nationaler subsidiärer Schutz; bitte differenzieren, auch bei den Unterfragen) lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlechtern, Alter über 17 oder unter 18 Jahre und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2026?

3aWelchen Aufenthaltsstatus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?

Antwort

Die Fragen 3 und 3a werden gemeinsam beantwortet.

Im AZR werden u. a. Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Absatz 2 Satz 1 2. Alt. AufenthG (subsidiärer Schutz) und nach § 25 Absatz 3 AufenthG (Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder 7 AufenthG) gespeichert.

Zum Stichtag 30. Juni 2026 waren 362.476 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 AufenthG (subsidiärer Schutz) erfasst, davon 233.321 männliche, 128.970 weibliche, 2 diverse Personen und 183 Personen mit unbekanntem Geschlecht. 91.180 Personen waren unter 18 Jahre alt, 271.288 Personen über 17 Jahre alt und bei 8 Personen ist das Alter unbekannt. 186.537 Personen lebten seit weniger als sechs Jahren in Deutschland, 175.861 Personen sechs Jahre oder länger. Bei 78 Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. 3.043 Personen erhielten den Status erstmalig im Jahr 2026.

Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 AufenthG waren 169.484 Personen zum Stichtag 30. Juni 2026 erfasst, davon 112.623 männliche, 56.757 weibliche und 102 mit unbekanntem Geschlecht sowie 2 diverse Personen. 39.757 Personen waren unter 18 Jahre alt, 129.718 Personen über 17 Jahre alt und bei 9 Personen ist das Alter unbekannt. 62.706 Personen lebten seit weniger als sechs Jahren in Deutschland und 106.715 Personen sechs Jahre oder länger. Bei 63 Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. 5.084 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2026.

Frage 3b + 3c Seite 6

3bWelches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?

3cWie verteilten sich die subsidiär Schutzberechtigten auf die Bundesländer?

Antwort

Die Fragen 3b und 3c werden gemeinsam beantwortet.

Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 7 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 AufenthG (subsidiärer Schutz)
Insgesamt362.476
darunter:
Syrien283.981
Irak17.373
Afghanistan14.122
Eritrea13.151
Somalia6.963
Ungeklärt5.615
Jemen2.831
Staatenlos2.245
Sudan (ohne Südsudan)2.035
Iran1.676
Russische Föderation1.676
Türkei1.390
Libyen889
Personen aus den palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt)798
Libanon730
Tabelle auf Seite 7 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 AufenthG
Insgesamt169.484
darunter:
Afghanistan100.596
Irak12.287
Somalia9.037
Syrien6.765
Nigeria6.492
Äthiopien2.728
Venezuela2.571
Eritrea2.278
Russische Föderation2.114
Ungeklärt1.570
Guinea1.412
Armenien1.387
Iran1.369
Türkei1.333
Kosovo1.218
Tabelle auf Seite 7, 8 · 18 Zeilen × 3 Spalten
LänderAufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 AufenthG (subsidiärer Schutz)Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 AufenthG
Insgesamt362.476169.484
Länder:
Baden-Württemberg29.30315.837
Bayern33.73423.408
Berlin19.97611.851
Brandenburg7.7503.679
Bremen5.9902.672
Hamburg7.1518.908
Hessen25.48321.258
Mecklenburg-Vorpommern4.6072.024
Niedersachsen42.20415.185
Nordrhein-Westfalen107.60534.277
Rheinland-Pfalz20.3657.363
Saarland10.1381.195
Sachsen14.7537.044
Sachsen-Anhalt10.5053.332
Schleswig-Holstein15.6508.134
Thüringen7.2623.317
Frage 4 Seite 8

Wie viele Widerrufsverfahren waren im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zum 30. Juni 2026 anhängig (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach Status differenzieren)?

Antwort

Nach den Daten des BAMF waren zum Stichtag 30. Juni 2026 40.851 Aberkennungsprüfverfahren eingeleitet und anhängig. Die weiteren Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 8 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Stand: 30.06.2026Anhängige Aberkennungsverfahren
Staatsangehörigkeiten Insgesamt40.851
darunter:
Syrien17.189
Irak6.389
Afghanistan5.999
Iran1.394
Eritrea1.211
Ungeklärt1.047
Türkei941
Somalia826
Russische Föderation653
Nigeria541
Armenien332
Pakistan310
Äthiopien285
Staatenlos285
Libanon256
Frage 5 Seite 8

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch nach aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Antwort

Zum Stichtag 30. Juni 2026 waren im AZR 23.324 Personen mit Widerruf/Rücknahme eines Schutzstatus erfasst. 2.004 Personen lebten seit weniger als sechs Jahren in Deutschland, 21.317 Personen sechs Jahre oder länger. Bei drei Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 9 · 5 Zeilen × 5 Spalten
Personen mit Widerruf/ Rücknahme des FlüchtlingsstatusAsylanerkennung nach Artikel 16a GG widerrufen/zurückgenommenFlüchtlingseigenschaft nach § 3 Absatz 1 AsylG widerrufen/zurückgenommensubsidiärer Schutz nach § 4 Absatz 1 AsylG widerrufen/ zurückgenommenSumme
Insgesamt16.3294.6172.37823.324
davon mit dem Aufenthaltsstatus:
unbefristete Aufenthaltsrechte13.47176212014.353
befristete Aufenthaltsrechte2.3712.7151.5416.627
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert)4871.1407172.344
Tabelle auf Seite 9 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Widerruf/Rücknahme des Schutzstatus
Insgesamt23.324
darunter:
Kosovo6.614
Irak4.079
Türkei2.712
Syrien2.113
Serbien1.035
Afghanistan541
Albanien483
Iran429
Armenien404
Eritrea391
Serbien und Montenegro (ehemals)360
Sri Lanka341
Ungeklärt332
Russische Föderation243
Libanon236
Frage 6 Seite 9

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp-Anordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlechtern, Alter über 17 oder unter 18 Jahre, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2026?

Antwort

Zum Stichtag 30. Juni 2026 waren 2.922 Personen mit einer Duldung nach § 60a Absatz 1 AufenthG im AZR erfasst, davon 1.884 männliche und 1.035 weibliche sowie 3 Personen mit unbekanntem Geschlecht. 783 Personen waren unter 18 Jahre alt und 2.139 Personen 18 Jahre und älter. 1.142 Personen lebten seit sechs Jahren oder länger in Deutschland, 1.779 Personen weniger als sechs Jahre. Bei einer Person ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. 959 erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2026. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 9, 10 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Duldung nach § 60a Absatz 1 AufenthG2.922
Länder:
Baden-Württemberg70
Bayern196
Berlin19
Brandenburg186
Bremen70
Hamburg3
Hessen77
Mecklenburg-Vorpommern10
Niedersachsen327
Nordrhein-Westfalen1.164
Rheinland-Pfalz96
Saarland91
Sachsen98
Sachsen-Anhalt55
Schleswig-Holstein318
Thüringen142
Tabelle auf Seite 10 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Duldung nach § 60a Absatz 1 AufenthG
Insgesamt2.922
darunter:
Irak276
Syrien263
Türkei261
Iran245
Afghanistan205
Russische Föderation193
Serbien129
Nigeria114
Georgien84
Nordmazedonien80
Kosovo73
Ukraine71
Albanien63
Armenien58
Libanon49
Frage 7 Seite 10

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16g, § 18a AufenthG a. F. bzw. § 19d AufenthG (bitte nach Geschlechtern, Alter über 17 oder unter 18 Jahre, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2026?

Antwort

Zum Stichtag 30. Juni 2026 waren 10.514 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung nach § 18a (Fassung bis 29.02.2020), § 19d (aktuelle Fassung) und § 16g AufenthG im AZR erfasst, davon 8.737 männliche und 1.775 weibliche sowie zwei Personen mit unbekanntem Geschlecht. 28 Personen waren unter 18 Jahre alt und 10.486 Personen 18 Jahre und älter. 7.238 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 3.273 Personen sechs Jahre oder weniger, bei drei Personen ist die Dauer unbekannt. 1.339 erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2026. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 10, 11 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach §§ 18a, 19d, 16g AufenthGSumme
Länder:10.514
Baden-Württemberg2.112
Bayern1.629
Berlin440
Brandenburg136
Bremen64
Hamburg426
Hessen628
Mecklenburg-Vorpommern99
Niedersachsen1.053
Nordrhein-Westfalen2.426
Rheinland-Pfalz356
Saarland45
Sachsen427
Sachsen-Anhalt108
Schleswig-Holstein471
Thüringen94
Tabelle auf Seite 11 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach §§ 18a, 19d, 16g AufenthGSumme
Insgesamt:10.514
darunter:
Afghanistan1.797
Türkei1.114
Irak930
Iran666
Gambia617
Guinea439
Pakistan347
Albanien343
Nigeria338
Armenien294
Kamerun241
Georgien208
Marokko190
Aserbaidschan180
Venezuela159
Frage 8 Seite 11

Wie viele jüdische Einwanderinnen und Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden bis zum 30. Juni 2026 infolge verschiedener politischer Anordnungen in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

Antwort

Von 1993 bis zum 30. Juni 2026 wurden im geregelten Aufnahmeverfahren für jüdische Zuwandernde insgesamt 215.438 Personen aufgenommen. Hinzu kommen 8.535 Personen, die vor Beginn oder außerhalb des geregelten Aufnahmeverfahrens eingereist waren. Insgesamt sind damit 223.973 jüdische Zuwandernde mit ihren Familienangehörigen aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. ihren Nachfolgestaaten eingereist. Die Verteilung auf die einzelnen Bundesländer kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 11, 12 · 17 Zeilen × 2 Spalten
LänderEinreisen/Personen
Baden-Württemberg20.899
Bayern33.519
Berlin1.595
Brandenburg7.776
Bremen2.263
Hamburg5.388
Hessen18.624
Mecklenburg- Vorpommern6.706
Niedersachsen18.453
Nordrhein-Westfalen53.362
Rheinland-Pfalz11.710
Saarland3.255
Sachsen11.302
Sachsen-Anhalt7.771
Schleswig-Holstein6.854
Thüringen5.961
Insgesamt215.438
Frage 9 Seite 12

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlechtern, Alter über 17 oder unter 18 Jahre, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2026?

Antwort

Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG besaßen zum 30. Juni 2026 insgesamt 33.591 Personen, davon 16.869 männliche, 16.687 weibliche und zwei diverse sowie 33 Personen mit unbekanntem Geschlecht. 12.639 Personen waren unter 18 Jahre alt und 20.951 Personen über 17 Jahre alt. Bei einer Person ist das Alter unbekannt. 1.980 Personen lebten seit sechs Jahren oder länger in Deutschland, 31.608 Personen weniger als sechs Jahre. Bei drei Personen war die Aufenthaltsdauer unbekannt. 262 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2026. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 12 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG
Insgesamt33.591
Länder:
Baden-Württemberg3.949
Bayern5.189
Berlin2.178
Brandenburg850
Bremen399
Hamburg1.045
Hessen2.395
Mecklenburg-Vorpommern563
Niedersachsen3.333
Nordrhein-Westfalen7.328
Rheinland-Pfalz1.682
Saarland328
Sachsen1.565
Sachsen-Anhalt727
Schleswig-Holstein1.317
Thüringen743
Tabelle auf Seite 13 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG
Insgesamt33.591
darunter:
Afghanistan30.680
Russische Föderation1.564
Iran433
Belarus299
Syrien227
Ungeklärt45
Personen aus den palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt)41
Irak31
Staatenlos29
Sudan (ohne Südsudan)29
Libanon19
Ukraine18
Myanmar13
China11
Jemen10
Frage 10 Seite 13

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlechtern, Alter über 17 oder unter 18 Jahre, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2026?

Antwort

Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG besaßen zum 30. Juni 2026 insgesamt 8.944 Personen, davon 4.753 männliche, 4.181 weibliche und zehn Personen mit unbekanntem Geschlecht. 2.425 Personen waren unter 18 Jahre alt und 6.517 Personen über 17 Jahre alt. Bei zwei Personen ist das Alter unbekannt. 7.174 Personen lebten seit sechs Jahren oder länger in Deutschland, 1.769 Personen weniger als sechs Jahre. Bei einer Person ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. 382 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2026. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 13, 14 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG8.944
Länder:
Baden-Württemberg339
Bayern503
Berlin1.908
Brandenburg141
Bremen157
Hamburg86
Hessen191
Mecklenburg-Vorpommern52
Niedersachsen889
Nordrhein-Westfalen2.085
Rheinland-Pfalz889
Saarland64
Sachsen331
Sachsen-Anhalt157
Schleswig-Holstein149
Thüringen1.003
Tabelle auf Seite 14 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthGAnzahl der aufhältigen Ausländer
Insgesamt8.944
darunter:
Kosovo869
Albanien868
Serbien778
Türkei543
Russische Föderation531
Georgien459
Nordmazedonien449
Aserbaidschan427
Armenien387
Irak260
Iran250
Afghanistan247
Nigeria245
Pakistan240
Bosnien und Herzegowina221
Frage 11 Seite 14

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG oder eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 2 oder 4 AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte jeweils nach Geschlechtern, Alter über 17 oder unter 18 Jahre, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2026?

Antwort

Zum Stichtag 30. Juni 2026 waren 18.638 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG erfasst. 1.983 Personen waren unter 18 Jahre alt und 16.655 Personen über 17 Jahre alt. 10.505 Personen lebten seit sechs Jahren oder länger in Deutschland, 8.133 Personen weniger als sechs Jahre. 240 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2026.

Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 2 AufenthG waren 24.054 Personen erfasst, davon waren 7.660 Personen unter 18 Jahre alt und 16.394 Personen über 17 Jahre alt. 11.911 Personen lebten seit sechs Jahren oder länger in Deutschland, 12.134 Personen weniger als sechs Jahre und bei 9 Personen war die Aufenthaltsdauer unbekannt. 825 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2026.

Eine Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 2 AufenthG haben 56.691 Personen. Davon waren 583 unter 18 Jahre alt und 56.108 hatten ein Alter von 18 Jahren oder älter. 52.573 Personen hatten eine Aufenthaltsdauer von mindestens sechs Jahren, 4.116 Personen hatten eine Aufenthaltsdauer von weniger als sechs Jahren, bei zwei Personen war die Aufenthaltsdauer unbekannt. 399 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2026.

Zudem waren 11.187 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 4 AufenthG erfasst, davon waren 4.237 Personen unter 18 Jahre alt und 6.950 Personen über 17 Jahre alt. 3.183 Personen lebten seit sechs Jahren oder länger in Deutschland, 8.004 Personen weniger als sechs Jahre. 187 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2026.

Eine Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 4 AufenthG hatten 327 Personen. Davon waren zwei Personen unter 18 Jahre alt und 325 hatten ein Alter von 18 Jahren oder älter. 319 Personen hatten eine Aufenthaltsdauer von mindestens sechs Jahren, acht Personen hatten eine Aufenthaltsdauer von weniger als sechs Jahren. 13 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2026.

Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 15 · 6 Zeilen × 6 Spalten
Aufenthaltstitel nach § 23 AufenthGAufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 2Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 2Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 4Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 4
Insgesamt18.63824.05456.69111.187327
davon:
männlich8.17211.43524.7895.466175
weiblich10.42012.59131.7025.709152
unbekannt4624199120
divers04100
Tabelle auf Seite 15 · 18 Zeilen × 6 Spalten
Aufenthaltstitel nach § 23 AufenthGAufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 2Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 2Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 4Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 4
Insgesamt18.63824.05456.69111.187327
Länder:
Baden-Württemberg1.3992.8366.1421.23117
Bayern5373.6049.5221.82539
Berlin3.9221.5673.4806646
Brandenburg1.1556731.3462898
Bremen2853263391661
Hamburg9186181.19528814
Hessen9651.7074.34786213
Mecklenburg-Vorpommern163901.2871830
Niedersachsen9482.2224.8191.22415
Nordrhein-Westfalen3.6515.60015.1562.335192
Rheinland-Pfalz4441.2221.81351511
Saarland2603337391461
Sachsen1171.1553.2835533
Sachsen-Anhalt844931.3372873
Schleswig-Holstein1.6847751.0774034
Thüringen2.2535338092160
Tabelle auf Seite 15, 16 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG18.638
darunter:
Syrien8.381
Kosovo1.402
Serbien1.021
Libanon927
Türkei875
Bosnien und Herzegowina807
Afghanistan799
Irak734
Ungeklärt647
Kroatien236
Iran235
Staatenlos175
Sudan (ohne Südsudan)171
Russische Föderation162
Ukraine157
Tabelle auf Seite 16 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 2 AufenthG24.054
darunter:
Syrien17.220
Afghanistan2.356
Ukraine1.981
Russische Föderation676
Irak662
Staatenlos194
Ungeklärt180
Somalia143
Weißrussland86
Eritrea60
Moldau46
Iran45
Usbekistan41
Aserbaidschan39
Sudan (ohne Südsudan)32
Tabelle auf Seite 16 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 2 AufenthG56.691
darunter:
Ukraine26.077
Russische Föderation19.067
Moldau2.218
Aserbaidschan1.459
Usbekistan1.417
Belarus1.217
Vietnam1.094
Kirgisistan877
Kasachstan589
Georgien536
Staatenlos363
Sowjetunion (ehemals)336
Lettland240
Ungeklärt200
Litauen145
Tabelle auf Seite 17 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 4 AufenthG11.187
darunter:
Syrien5.927
Sudan (ohne Südsudan)1.348
Somalia1.027
Südsudan864
Eritrea719
Kongo, Dem. Republik487
Irak175
Burundi140
Jemen132
Äthiopien99
Ungeklärt71
Kongo28
Afghanistan27
Ägypten22
Libanon16
Tabelle auf Seite 17 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 4 AufenthG327
darunter:
Ukraine58
Kosovo36
Serbien30
Türkei29
Irak18
Afghanistan16
Syrien10
Russische Föderation10
Bosnien und Herzegowina9
Vietnam9
Nordmazedonien9
Iran7
Somalia6
Eritrea6
Ungeklärt5
Frage 12 Seite 17

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. § 104b AufenthG erteilt wurde (bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Antwort

Zum Stichtag 30. Juni 2026 waren im AZR insgesamt 409 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §§ 104a oder 104b AufenthG gespeichert. Weitere Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 17, 18 · 12 Zeilen × 4 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 i. V. m. § 104a AufenthGPersonen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 i. V. m. § 104b AufenthGSumme
Insgesamt4009409
darunter:
Kosovo1340134
Serbien72173
Syrien21021
Türkei21021
Irak15015
China10010
Russische Föderation8210
Ungeklärt909
Bosnien und Herzegowina808
Libanon808
Frage 13 + 13a + 13b + 13c + 13d Seite 18

13Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlechtern, Alter über 17 oder unter 18 Jahre, Bundesländern und nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?

13aWie viele Personen lebten zu diesem Datum in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Fiktionsbescheinigung über die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde (bitte wie in Frage 13differenzieren)?

13bWie viele Personen lebten zu diesem Datum in der Bundesrepublik Deutschland, die als Geflüchtete aus der Ukraine ein Schutzgesuch geäußert haben (bitte wie in Frage 13 differenzieren)?

13cWie viele Personen lebten zu diesem Datum in der Bundesrepublik Deutschland, die als Geflüchtete aus der Ukraine einen Antrag nach § 24 AufenthG gestellt haben (bitte wie in Frage 13differenzieren)?

13dWie viele Personen lebten zu diesem Datum in der Bundesrepublik Deutschland, die als ukrainische Geflüchtete kein Schutzgesuch gestellt und keinen Titel erteilt bekommen haben (bitte wie in Frage 13differenzieren)?

Antwort

Die Fragen 13 sowie 13a bis 13d werden gemeinsam beantwortet.

Nachfolgend werden für die Auswertung alle seit dem 24. Februar 2022 eingereisten ukrainischen Staatsangehörigen und alle weiteren Staatsangehörigen, bei denen ein Asylgesuch mit dem Marker „UKR“ im AZR erfasst wird, bzw. die einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG gestellt haben, ausgewertet.

Zum Stichtag 30. Juni 2026 waren 1.191.056 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erfasst, bei 46.632 Personen wurde eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt, 29.450 Personen haben ein Schutzgesuch geäußert. 45.052 Personen haben einen Antrag auf § 24 AufenthG gestellt, 38.409 Personen haben bisher kein Schutzgesuch geäußert und keinen Titel erteilt bekommen. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 19 · 10 Zeilen × 7 Spalten
Stichtag 30.06.2026Personen, denen ein Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz) erteilt wurdePersonen, denen eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt wurdePersonen, die ein Schutzgesuch geäußert habenPersonen, die einen Antrag auf § 24 AufenthG gestellt habenEingereiste ukrainische Staatsangehörige ohne bisheriges Schutzgesuch und TitelerteilungSumme
Summe1.191.05646.63229.45045.05238.4091.350.599
nach Geschlecht
männlich503.91923.19713.43823.30617.910581.770
weiblich685.42823.34915.98621.65520.199766.617
divers59739482
unbekannt1.6507923822962.130
nach Alter
unter 18302.93314.3187.2649.43319.572353.520
18 und älter888.11632.31222.17835.61918.834997.059
Alter unbekannt7280320
Tabelle auf Seite 19 · 18 Zeilen × 7 Spalten
Stichtag 30.06.2026§ 24 AufenthGFiktionsbescheinigungSchutzgesuch geäußertAntrag auf § 24 AufenthG gestelltohne bisheriges Schutzgesuch und TitelerteilungSumme
Insgesamt1.191.05646.63229.45045.05238.4091.350.599
davon:
Baden- Württemberg157.4769.8563.9496.1915.810183.282
Bayern169.1709.3685.9119.0325.495198.976
Berlin62.1208733.8254.8354.27475.927
Brandenburg29.8598185721.6391.47334.361
Bremen13.99913349648132515.434
Hamburg34.18365932685191236.931
Hessen95.1452.8921.7093.6713.366106.783
Mecklenburg- Vorpommern25.2631.2354521.08683428.870
Niedersachsen112.6282.7521.9172.9343.479123.710
Nordrhein- Westfalen248.9996.8026.0357.6016.712276.149
Rheinland- Pfalz53.3971.2107641.9731.14458.488
Saarland17.38632426542533518.735
Sachsen62.7203.7981.3081.6061.67771.109
Sachsen-Anhalt34.5071.75361094775238.569
Schleswig- Holstein41.4692.4638051.2251.01046.972
Thüringen32.7351.69650655581136.303
Tabelle auf Seite 20 · 17 Zeilen × 7 Spalten
Stichtag 30.06.2026§ 24 AufenthGFiktionsbescheinigungSchutzgesuch geäußertAntrag auf § 24 AufenthG gestelltohne bisheriges Schutzgesuch und TitelerteilungSumme
alle Staatsangehörigkei- ten1.191.05646.63229.45045.05238.4091.350.599
darunter:
Ukraine1.160.64444.62024.64843.73938.4091.312.060
Russische Föderation4.4751462281274.976
Aserbaidschan3.3911431571363.827
Vietnam2.6685660572.841
Georgien2.1719244802.387
Armenien2.0606788402.255
Nigeria763321836822.002
Moldau1.7644469571.934
Marokko600260690981.648
Türkei1.04770174581.349
Turkmenistan541138560751.314
Afghanistan1.0473198361.212
Iran94930153391.171
Syrien1.0241576421.157
Usbekistan696275727807

Der AZR-Speichersachverhalt „Antrag auf Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG gestellt“ stellt einen der Sachverhalte dar, mit dem eine Erstregistrierung im AZR erfolgen kann. Er bedeutet jedoch nicht, dass auch bereits eine formale Antragstellung auf einen Aufenthaltstitel bei einer Ausländerbehörde erfolgt sein muss. Er kann auch von anderen Behörden, wie z. B. Polizeibehörden oder Aufnahmeeinrichtungen, zur Registrierung verwendet werden.

Dagegen können Fiktionsbescheinigungen ausschließlich von Ausländerbehörden erteilt und im AZR gespeichert werden. In diesen Fällen hat bereits eine formale Antragstellung stattgefunden, die Erteilung des Aufenthaltstitels benötigt jedoch noch einige Zeit. Für den Übergangszeitraum wird den Personen eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt, um den Aufenthalt zu legitimieren.

Frage 13e Seite 20

Welche Angaben kann die Bundesregierung machen zur Zahl der Einreisen ukrainischer Staatsangehöriger bzw. der Antragstellungen für einen zeitweiligen Schutz im Verlauf der einzelnen Monate im Jahr 2026, insbesondere auch mit Blick auf männliche Personen zwischen 18 und 22 Jahren (bitte differenziert darstellen)?

Antwort

Die Angaben zu denen mit Stand 30. Juni 2026 im AZR erfassten Einreisen ukrainischer Staatsangehöriger können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 20 · 6 Zeilen × 4 Spalten
JahrMonatIm AZR erfasste Einreisen von ukrainischen Staatsangehörigen insgesamtdavon Antrag auf § 24 AufenthG gestellt
2026Januar15.1586.931
Februar12.8416.509
März11.4066.331
April8.4855.302
Mai6.3164.413
Juni4.6743.919
Tabelle auf Seite 21 · 6 Zeilen × 4 Spalten
JahrMonatIm AZR erfasste Einreisen von ukrainischen Männern im Alter von 18 bis 22 Jahrendavon Antrag auf § 24 AufenthG gestellt
2026Januar1.732814
Februar1.327686
März1.109620
April736468
Mai589429
Juni440371

Die Daten zu erfassten Einreisen von ukrainischen Staatsangehörigen können untererfasst sein, da diese in der Regel visafrei nach Deutschland einreisen und sich hier bis zu 90 Tage visafrei aufhalten dürfen.

Frage 13f Seite 21

Welche Angaben kann die Bundesregierung machen zur Zahl der Ausreisen ukrainischer Staatsangehöriger von 2022 bis Mitte 2026 (bitte nach Quartalen differenzieren)?

Antwort

Im Folgenden wird lediglich auf die letzte Ausreise von ukrainischen Staatsangehörigen aus Deutschland eingegangen. Die Angaben zum Stand 30. Juni 2026 gemäß AZR können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 21 · 20 Zeilen × 2 Spalten
Letzte im AZR erfasste Ausreise von Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit
Insgesamt seit 2022486.899
davon im:
1. Quartal 20223.814
2. Quartal 202251.140
3. Quartal 202252.295
4. Quartal 202236.291
1. Quartal 202353.940
2. Quartal 202337.193
3. Quartal 202335.939
4. Quartal 202323.273
1. Quartal 202425.481
2. Quartal 202420.742
3. Quartal 202424.908
4. Quartal 202417.294
1. Quartal 202518.140
2. Quartal 202518.494
3. Quartal 202519.536
4. Quartal 202516.757
1. Quartal 202616.952
2. Quartal 202614.710
Frage 14 Seite 22

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlechtern, Alter über 17 oder unter 18 Jahre, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach § 25 Absatz 4 Satz 1 bzw. 2 AufenthG differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2026?

Antwort

Zum Stichtag 30. Juni 2026 waren 14.970 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erfasst, darunter 6.955 nach § 25 Absatz 4 Satz 1 AufenthG sowie 8.015 nach § 25 Absatz 4 Satz 2 AufenthG. 1.766 Personen waren unter 18 Jahre alt und 13.204 Personen 18 Jahre und älter. 438 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2026 Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 22 · 5 Zeilen × 4 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG§ 25 Absatz 4 Satz 1 AufenthG§ 25 Absatz 4 Satz 2 AufenthGSumme
Insgesamt6.9558.01514.970
davon:
männlich3.5123.4156.927
weiblich3.3954.5717.966
unbekannt482977
Tabelle auf Seite 22 · 4 Zeilen × 4 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG§ 25 Absatz 4 Satz 1 AufenthG§ 25 Absatz 4 Satz 2 AufenthGSumme
Insgesamt6.9558.01514.970
davon:
weniger als 6 Jahre1.7136962.409
6 Jahre und länger5.2427.31912.561
Tabelle auf Seite 22 · 18 Zeilen × 4 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG§ 25 Absatz 4 Satz 1 AufenthG§ 25 Absatz 4 Satz 2 AufenthGSumme
Insgesamt6.9558.01514.970
Länder:
Baden-Württemberg377228605
Bayern9332771.210
Berlin1.9111.2823.193
Brandenburg5958117
Bremen137252389
Hamburg7132941.007
Hessen700283983
Mecklenburg- Vorpommern15192207
Niedersachsen4661.6742.140
Nordrhein-Westfalen1.3832.9474.330
Rheinland-Pfalz107176283
Saarland3398131
Sachsen296493
Sachsen-Anhalt2089109
Schleswig-Holstein6182143
Thüringen111930
Tabelle auf Seite 23 · 17 Zeilen × 4 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG§ 25 Absatz 4 Satz 1 AufenthG§ 25 Absatz 4 Satz 2 AufenthGSumme
Insgesamt6.9558.01514.970
darunter:
Türkei4601.3841.844
Libyen1.088471.135
Russische Föderation8692371.106
Kosovo1399511.090
Serbien969691.065
Saudi-Arabien5807587
Libanon51482533
Kuwait42013433
Irak188227415
Katar38614400
Syrien115281396
Bosnien und Herzegowina58330388
Vereinigte Arabische Emirate3386344
Nordmazedonien55251306
Ungeklärt27266293
Frage 15 Seite 23

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw. 4b (bitte differenzieren) AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlechtern, Alter über 17 oder unter 18 Jahre, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2026?

Antwort

Zum Stichtag 30. Juni 2026 waren 84 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a und 4b AufenthG erfasst. Davon waren vier Personen unter 18 Jahre alt und 80 Personen über 17 Jahre alt. Acht Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2026.

Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 23 · 5 Zeilen × 4 Spalten
Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a und 4b AufenthG§ 25 Absatz 4a AufenthG§ 25 Absatz 4b AufenthGSumme
Insgesamt77784
davon:
männlich19221
weiblich57562
unbekannt101
Tabelle auf Seite 23 · 4 Zeilen × 4 Spalten
Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a und 4b AufenthG§ 25 Absatz 4a AufenthG§ 25 Absatz 4b AufenthGSumme
Insgesamt77784
davon:
weniger als 6 Jahre30333
6 Jahre oder länger47451
Tabelle auf Seite 24 · 18 Zeilen × 4 Spalten
Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a und 4b AufenthG§ 25 Absatz 4a AufenthG§ 25 Absatz 4b AufenthGSumme
Insgesamt77784
Länder:
Baden-Württemberg505
Bayern9110
Berlin18018
Brandenburg112
Bremen314
Hamburg12012
Hessen303
Mecklenburg-Vorpommern202
Niedersachsen505
Nordrhein-Westfalen11213
Rheinland-Pfalz112
Saarland404
Sachsen213
Sachsen-Anhalt101
Schleswig-Holstein000
Thüringen000
Tabelle auf Seite 24 · 12 Zeilen × 4 Spalten
Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a und 4b AufenthG§ 25 Absatz 4a AufenthG§ 25 Absatz 4b AufenthGSumme
Insgesamt77784
darunter:
Bulgarien15015
Rumänien808
Indien707
Nigeria505
Irak325
Thailand404
Brasilien303
Ghana303
Tschechische Republik303
die übrigen Staatsangehörigkeiten haben einen Wert (Summe) von 2 oder weniger
Frage 16 Seite 24

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlechtern, Alter über 17 oder unter 18 Jahre, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2026?

Antwort

Zum Stichtag 30. Juni 2026 lebten 51.946 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG in Deutschland, darunter 28.301 männliche und 23.569 weibliche sowie 76 Personen mit unbekanntem Geschlecht. 15.553 Personen waren unter 18 Jahre alt, 36.391 Personen über 17 Jahre alt und bei zwei Personen ist das Alter unbekannt. 39.358 Personen lebten seit sechs Jahren oder länger in Deutschland 12.583 Personen weniger als sechs Jahre. Bei fünf Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. 2.527 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2026. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 25 · 19 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG
Insgesamt51.946
davon:
Länder:
Baden-Württemberg1.732
Bayern2.372
Berlin8.900
Brandenburg1.287
Bremen3.648
Hamburg4.054
Hessen1.793
Mecklenburg-Vorpommern390
Niedersachsen4.556
Nordrhein-Westfalen16.595
Rheinland-Pfalz1.460
Saarland289
Sachsen1.456
Sachsen-Anhalt1.203
Schleswig-Holstein1.621
Thüringen590
Tabelle auf Seite 25 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG
Insgesamt51.946
darunter:
Serbien6.478
Kosovo4.042
Vietnam3.517
Türkei3.485
Ghana2.964
Nigeria2.949
Nordmazedonien2.378
Russische Föderation2.060
Irak1.703
Albanien1.677
Ungeklärt1.539
Bosnien und Herzegowina1.511
Armenien1.486
Afghanistan1.303
Syrien1.121
Frage 17 Seite 26

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte nach Geschlechtern, Alter über 17 oder unter 18 Jahre, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG, wie viele mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG (bitte wie oben differenzieren), wie viele von ihnen hatten zuvor eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG, und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2026?

Antwort

Zum Stichtag 30. Juni 2026 waren 22.285 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG, 508 Personen mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG und 73.124 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG aufhältig.

879 Personen erhielten die Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG erstmalig im Jahr 2026. 123 Personen erhielten eine Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG erstmalig im Jahr 2026 und 3.386 Personen erhielten die Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG erstmalig im Jahr 2026.

34.502 Personen besaßen zuvor einen Aufenthaltstitel nach § 104c AufenthG.

Die weiteren Angaben zum Stichtag 30. Juni 20206 können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 26 · 6 Zeilen × 7 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG§ 25a Absatz 1§ 25a Absatz 2 Satz 1§ 25a Absatz 2 Satz 2§ 25a Absatz 2 Satz 3§ 25a Absatz 2 Satz 5Summe
Insgesamt19.5721.5626936539322.285
davon:
männlich11.6817593803319613.049
weiblich7.873801312321979.215
divers000000
unbekannt18210021
Tabelle auf Seite 26 · 4 Zeilen × 7 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG§ 25a Absatz 1§ 25a Absatz 2 Satz 1§ 25a Absatz 2 Satz 2§ 25a Absatz 2 Satz 3§ 25a Absatz 2 Satz 5Summe
Altersgruppen insgesamt19.5721.5626936539322.285
davon:
unter 18 Jahre4.58270607163455.620
18 Jahre oder älter14.9901.49286494816.665
Tabelle auf Seite 26, 27 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthGSumme
Insgesamt22.285
Länder:
Baden-Württemberg2.123
Bayern2.201
Berlin1.511
Brandenburg730
Bremen604
Hamburg779
Hessen943
Mecklenburg-Vorpommern338
Niedersachsen2.614
Nordrhein-Westfalen6.882
Rheinland-Pfalz819
Saarland110
Sachsen799
Sachsen-Anhalt270
Schleswig-Holstein1.260
Thüringen302
Tabelle auf Seite 27 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthGSumme
Insgesamt22.285
darunter:
Irak3.931
Russische Föderation2.464
Afghanistan1.585
Armenien1.043
Türkei979
Serbien929
Albanien921
Kosovo820
Iran766
Guinea761
Libanon724
Aserbaidschan683
Nordmazedonien535
Georgien511
Nigeria452
Tabelle auf Seite 27 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG nach Geschlecht
Insgesamt508
davon:
männlich254
weiblich252
unbekannt2
Tabelle auf Seite 27 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG
Altersgruppen Insgesamt508
davon:
Unter 18 Jahre205
18 Jahre und älter303
Tabelle auf Seite 27, 28 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG508
Länder:
Baden-Württemberg22
Bayern31
Berlin116
Brandenburg31
Bremen0
Hamburg20
Hessen4
Mecklenburg-Vorpommern21
Niedersachsen87
Nordrhein-Westfalen79
Rheinland-Pfalz23
Sachsen27
Sachsen-Anhalt7
Schleswig-Holstein34
Thüringen6
Tabelle auf Seite 28 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG
Insgesamt508
darunter:
Russische Föderation129
Türkei63
Irak54
Georgien35
Ungeklärt27
Armenien21
Albanien20
Libanon17
Nordmazedonien13
Syrien12
Serbien12
Aserbaidschan10
Ägypten9
Ukraine9
Nigeria9
Tabelle auf Seite 28 · 5 Zeilen × 5 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG§ 25b Absatz 1 Satz 1§ 25b Absatz 4 (Minderjähriges Kind)§ 25b Absatz 4 (Ehegatte/Lebenspartner)Summe
Insgesamt49.48419.4114.22973.124
davon:
männlich37.70810.07370048.481
weiblich11.7549.3223.52724.603
unbekannt2216240
Tabelle auf Seite 28 · 5 Zeilen × 5 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG§ 25b Absatz 1 Satz 1§ 25b Absatz 4 (Minderjähriges Kind)§ 25b Absatz 4 (Ehegatte/Lebenspartner)Summe
Altersgruppen insgesamt49.48419.4114.22973.124
davon:
unter 18 Jahre30819.10055719.965
18 Jahre oder älter49.1743103.67253.156
unbekannt2103
Tabelle auf Seite 28 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthGSumme
Insgesamt73.124
davon:
nach § 25b Absatz 1 Satz 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration: integrierter Ausländer)49.484
nach § 25b Absatz 4 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration: Minderjähriges Kind)19.411
nach § 25b Absatz 4 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration: Ehegatte/Lebenspartner)4.229
Tabelle auf Seite 28, 29 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG
Insgesamt73.124
Länder:
Baden-Württemberg9.800
Bayern8.623
Berlin4.947
Brandenburg1.688
Bremen1.271
Hamburg2.180
Hessen3.648
Mecklenburg-Vorpommern740
Niedersachsen7.275
Nordrhein-Westfalen22.303
Rheinland-Pfalz2.609
Saarland250
Sachsen2.053
Sachsen-Anhalt876
Schleswig-Holstein3.910
Thüringen951
Tabelle auf Seite 29 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG
Insgesamt73.124
darunter:
Irak13.390
Nigeria5.892
Iran5.069
Russische Föderation3.803
Pakistan3.297
Armenien3.082
Afghanistan2.954
Türkei2.744
Aserbaidschan2.368
Libanon2.337
Gambia2.055
Guinea1.621
Albanien1.596
Kosovo1.392
Serbien1.358
Tabelle auf Seite 29, 30 · 10 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 25a oder § 25b AufenthG, die davor einen Titel nach § 104c AufenthG hatten
Insgesamt34.502
davon:
nach § 25b Absatz 1 Satz 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration: integrierter Ausländer)22.289
nach § 25b Absatz 4 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration: Minderjähriges Kind)6.843
nach § 25a Absatz 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen)3.584
nach § 25b Absatz 4 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration: Ehegatte/Lebenspartner)1.475
nach § 25a Absatz 2 Satz 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen: Eltern)149
nach § 25a Absatz 2 Satz 2 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen: Geschwister)85
nach § 25a Absatz 2 Satz 5 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen: minderjährige ledige Kinder)68
nach § 25a Absatz 2 Satz 3 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen: Ehegatte/Lebenspartner)9
Tabelle auf Seite 31 · 18 Zeilen × 10 Spalten
Aufhältige Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 25a oder § 25b AufenthG, die davor einen Titel nach § 104c AufenthG hattennach § 25a Absatz 1 AufenthGnach § 25a Absatz 2 Satz 3 AufenthGnach § 25a Absatz 2 Satz 5 AufenthGnach § 25a Absatz 2 Satz 1 AufenthGnach § 25a Absatz 2 Satz 2 AufenthGnach § 25b Absatz 1 Satz 1 AufenthGnach § 25b Absatz 4 Ehegatten AufenthGnach § 25b Absatz 4 Mind. Kind AufenthGInsgesamt
Insgesamt3.5849681498522.2891.4756.84334.502
Länder:
Baden-Württemberg305241983.439967074.580
Bayern3040515122.7612081.1124.417
Berlin412001681.8521646693.121
Brandenburg20331033539522411.054
Bremen3101541792190331
Hamburg113002165148180995
Hessen17123811.460522241.921
Mecklenburg-Vorpommern5700101911577341
Niedersachsen46101528282.3221486483.650
Nordrhein-Westfalen98912217115.8714331.9449.288
Rheinland-Pfalz750210264332145909
Saarland1200216421394
Sachsen18311114710702291.209
Sachsen-Anhalt55013040120130610
Schleswig-Holstein15403729271013571.551
Thüringen5901202791377431
Tabelle auf Seite 31, 32 · 17 Zeilen × 10 Spalten
Aufhältige Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 25a oder § 25b AufenthG, die davor einen Titel nach § 104c AufenthG hattennach § 25a Absatz 1 AufenthGnach § 25a Absatz 2 Satz 3 AufenthGnach § 25a Absatz 2 Satz 5 AufenthGnach § 25a Absatz 2 Satz 1 AufenthGnach § 25a Absatz 2 Satz 2 AufenthGnach § 25b Absatz 1 Satz 1 AufenthGnach § 25b Absatz 4 Ehegatten AufenthGnach § 25b Absatz 4Insgesamt
Insgesamt3.5849681498522.2891.4756.84334.502
darunter:
Türkei138031113519342841.002
Belarus300001521131
Staatenlos3400201701886310
Irak82201133224.2914271.4277.033
Kirgisistan500001341638
Benin3000013821144
Tadschikistan43000014436174397
Armenien1260252597913311.154
Sri Lanka140022140819185
Jemen40020133123
Mali14000019322211
Kamerun70020309433355
Algerien130000108527153
Guinea-Bissau40000340038
Kenia200007001688
Frage 18 Seite 33

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Geschlechtern, Alter über 17 oder unter 18 Jahre, Aufenthalt seit mehr oder weniger als drei, vier, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren, nach Bundesländern, nach Alter (0 bis 11, 12 bis 15, 16 bis 17, 18 bis 20, 21 bis 29, 30 bis 39, 40 bis 49, 50 bis 59, 60 bis 69 Jahre und älter als 70 Jahre) und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren; bitte in gesonderten Tabellen eine Auflistung der genauen Duldungsgründe, so differenziert wie möglich, und der Duldungen nach den §§ 60a, 60b, 60c und 60d AufenthG, jeweils aufgelistet nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern, vornehmen), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2026? Wie viele zum 30. Juni 2026 Geduldete hatten zuvor eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und den Bundesländern differenziert auflisten)?

Antwort

Zum Stichtag 30. Juni 2026 waren im AZR 199.271 Personen mit einer Duldung gespeichert, davon 131.906 männliche und 67.096 weibliche, 250 Personen mit unbekanntem Geschlecht sowie 19 Personen als divers erfasst. 54.188 Personen waren unter 18 Jahre alt, 145.077 Personen über 17 Jahre alt und bei 6 Personen ist das Alter unbekannt. 33.273 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2026. Die weiteren Angaben zum Stichtag 30. Juni 2026 können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 33 · 19 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Duldung199.271
Aufenthaltsdauer
0 – unter 3 Jahre77.502
3 Jahre und mehr121.749
0 – unter 4 Jahre108.548
4 Jahre und mehr90.703
0 – unter 5 Jahre128.277
5 Jahre und mehr70.974
0 – unter 6 Jahre138.154
6 Jahre und mehr61.097
0 - unter 8 Jahre159.380
8 Jahre und mehr39.871
0 – unter 10 Jahre171.688
10 Jahre und mehr27.563
0 – unter 12 Jahre186.296
12 Jahre und mehr12.955
0 – unter 15 Jahre191.415
15 Jahre und mehr7.836
Aufenthaltsdauer nicht bekannt20
Tabelle auf Seite 33, 34 · 13 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Duldung199.271
Alter
0 - 11 Jahre37.142
12 - 15 Jahre11.019
16 - 17 Jahre6.027
18 - 20 Jahre10.182
21 - 29 Jahre42.775
30 - 39 Jahre47.484
40 - 49 Jahre26.958
50 - 59 Jahre11.328
60 - 69 Jahre4.491
70 Jahre und älter1.859
ohne Altersangaben6
Tabelle auf Seite 34, 35 · 35 Zeilen × 4 Spalten
Duldungen insgesamt zum Stichtag 30. Juni 2026199.271
davon:
1.Nach § 60a AufenthG (alt)Duldung (ohne nähere Angabe)196
2.Nach § 60a Absatz 1 AufenthGDuldung aufgrund eines Abschiebungsstopps (für bestimmte Ausländergruppen aus bestimmten Staaten oder in bestimmte Staaten)2.922
3.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGAbschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich; hier: Duldung wegen fehlender Reisedokumente48.714
4.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGAbschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich; hier: Duldung wegen familiärer Bindungen zu Duldungsinhabern nach Nummer 129.528
5.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGAbschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich; hier: Duldung aus medizinischen Gründen2.397
6.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGAbschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich; hier: Duldung aus sonstigen Gründen66.224
7.Nach § 60a Absatz 2 Satz 2 AufenthGVorübergehende Anwesenheit des Ausländers für ein Strafverfahren121
8.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthGsogenannte „Ermessensduldung“: Es liegen dringende humanitäre oder persönliche Gründe vor (z. B. Beendigung der Schule/Ausbildung; Betreuung kranker Familienangehöriger).6.911
9.Nach § 60a Absatz 2a AufenthGZurückschiebung oder Abschiebung ist gescheitert und Deutschland ist rechtlich zur Rückübernahme verpflichtet0
10.Nach § 60a Absatz 2b AufenthGEltern von minderjährigen Kindern mit AE nach § 25a AufenthG (gut integrierte Jugendliche)508
11.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGAbschiebungshindernisse nach § 60 Absatz 1-5, 7 AufenthG6.147
12.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGals unbegleiteter Minderjähriger gem. § 58 Absatz 1a AufenthG2.221
13.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGAnordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Absatz 5 VwGO317
14.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGbei fehlendem Absehen von einer Vollstreckung nach § 456a StPO124
15.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGbei stattgegebenem Eilantrag gemäß § 123 VwGO135
16.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGfehlendes, aber erforderliches Einvernehmen einer Stelle nach § 72 (4) AufenthG50
17.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGAsylfolgeantrag3.710
18.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGWeil konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen erteilt5.783
19.Nach § 60a Absatz 2 Satz 13 AufenthG (Altfall)Vaterschaftsanerkennung0
20.Nach § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG (Altfall)Ausbildungsduldung3
21.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 60b Absatz 1 AufenthGUngeklärte Identität18.275
22.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 i. V. m. § 60c Absatz 1 AufenthGAusbildungsduldung2.783
23.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 i. V. m. § 60c Absatz 7 AufenthGErforderliche Maßnahmen für Identitätsklärung ergriffen262
24.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 i. V. m. § 60d Absatz 1 AufenthGBeschäftigungsduldung / Regelanspruch / Beschäftigter1.095
25.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 60d Absatz 1 AufenthGBeschäftigungsduldung / Regelanspruch / Ehegatte / Lebenspartner360
26.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 60d Absatz 2 AufenthGBeschäftigungsduldung / Regelanspruch / minderjährige ledige Kinder76
27.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 i. V. m. § 60d Absatz 4 AufenthGBeschäftigungsduldung / Ermessen / Beschäftigter (erforderliche Maßnahmen für Identitätsklärung ergriffen)28
28.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 60d Absatz 4 i. V. m. Absatz 1 AufenthGBeschäftigungsduldung / Ermessen / Ehegatte / Lebenspartner36
29.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 60d Absatz 4 i. V. m. Absatz 2 AufenthGBeschäftigungsduldung / Ermessen / minderjährige ledige Kinder18
30.Nach § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthGVerfahren nach § 85a AufenthG112
31.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 60c Absatz 6 Satz 1 AufenthGSuche nach weiterem Ausbildungsplatz erteilt73
32.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 60c Absatz 6 Satz 2 AufenthGArbeitsplatzsuche nach Ausbildungsabschluss39
33.Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG (Altfall)Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich (Altfall)103
Tabelle auf Seite 35, 36 · 17 Zeilen × 11 Spalten
Duldungsgründe1.2.3.4.5.6.7.8.9.10.
Insgesamt1962.92248.71429.5282.39766.2241216.9110508
darunter:
Türkei112616.1383.9001987.284191.020063
Irak72764.9333.093607.1260965054
Afghanistan22053.656442293.694427100
Syrien32632.3691.328704.1645236012
Russische Föderation101932.6651.409974.50524180129
Nigeria31141.9982.530352.227416509
Iran32452.160424472.116024008
Serbien01299981.7691742.2299232012
Ungeklärt20392.054495171.206464027
Georgien1847489841561.6531355035
Ukraine171260219263.399622609
Guinea0461.79147832844414502
Libanon4491.751438181.084155017
Somalia044951267171.16109200
Nordmazedonien0803348051401.383195013
Tabelle auf Seite 36 · 17 Zeilen × 11 Spalten
Duldungsgründe11.12.13.14.15.16.17.18.19.20.
Insgesamt6.1472.221317124135503.7105.78303
darunter:
Türkei26327141302254701.10800
Irak3043045411229037500
Afghanistan1.2831471556052757800
Syrien1.00120624312230278100
Russische Föderation344162324130715300
Nigeria1152673150979000
Iran1711595101307300
Serbien10248201222410420201
Ungeklärt1054646315117500
Georgien3231303211228300
Ukraine382168231331500
Guinea533020010433301
Libanon50173200441300
Somalia2772642320776900
Nordmazedonien10716822114829300
Tabelle auf Seite 36 · 17 Zeilen × 11 Spalten
Duldungsgründe21.22.23.24.25.26.27.28.29.30.
Insgesamt18.2752.7832621.09536076283618112
darunter:
Türkei1.523750619358115312
Irak94932724375106134812
Afghanistan3781231515501201
Syrien36655418720000
Russische Föderation8285824110110
Nigeria702609472821039
Iran7911086351341101
Serbien2121004100004
Ungeklärt1.126814201005
Georgien138104131911100200
Ukraine5510012310011
Guinea7251212941900000
Libanon81516123301000
Somalia30514316202100
Nordmazedonien40403101005
Tabelle auf Seite 36, 37 · 17 Zeilen × 5 Spalten
Duldungsgründe31.32.33.alle Duldungen
Insgesamt7339103199.271
darunter:
Türkei184323.636
Irak102319.399
Afghanistan31211.410
Syrien11011.235
Russische Föderation11611.182
Nigeria0308.302
Iran2416.614
Serbien2026.302
Ungeklärt2125.469
Georgien3204.767
Ukraine0014.761
Guinea2304.705
Libanon0104.406
Somalia1003.570
Nordmazedonien1003.483
Tabelle auf Seite 37 · 18 Zeilen × 11 Spalten
Duldungsgründe1.2.3.4.5.6.7.8.9.10.
Insgesamt1962.92248.71429.5282.39766.2241216.9110508
Länder:
Baden-Württemberg25706.4034.7822206.636371022
Bayern121964.5923.5793056.13619901031
Berlin49194.1291.7281714.479121.5690116
Brandenburg61862.731298173.1850480031
Bremen0704588823621.112141800
Hamburg231.14735969989927020
Hessen5772.5261.3141253.7141370504
Mecklenburg- Vorpommern0101.278106241.581190021
Niedersachsen443274.7812.9712747.803141.300087
Nordrhein-Westfalen81.16411.3718.82853216.00120641079
Rheinland-Pfalz7962.3861.1621021.7286466023
Saarland0912511811076011900
Sachsen1982.7581.423485.050736027
Sachsen-Anhalt255922252171.23304107
Schleswig-Holstein343182.0051.288814.3411239034
Thüringen1142976375401.476310806
Tabelle auf Seite 37 · 18 Zeilen × 11 Spalten
Duldungsgründe11.12.13.14.15.16.17.18.19.20.
Insgesamt:6.1472.221317124135503.7105.78303
Länder:
Baden-Württemberg472169196942373.09601
Bayern856514332936688200
Berlin55120875743331400
Brandenburg47911701013322400
Bremen28936611652600
Hamburg2.27411412301166565200
Hessen46173162905917500
Mecklenburg- Vorpommern4380000842500
Niedersachsen13211574419370126801
Nordrhein-Westfalen5081.047638271364957901
Rheinland-Pfalz12734254121314700
Saarland61222100726400
Sachsen34647210921291600
Sachsen-Anhalt5649100321083100
Schleswig-Holstein938316131444900
Thüringen92179116121714500
Tabelle auf Seite 38 · 18 Zeilen × 11 Spalten
Duldungsgründe21.22.23.24.25.26.27.28.29.30.
Insgesamt18.2752.7832621.09536076283618112
Länder:
Baden-Württemberg2.70335060119190180712
Bayern2.901452421671587371
Berlin1.43113743161060038
Brandenburg88160419400106
Bremen1082403500012
Hamburg34945850261020
Hessen83118092215400011
Mecklenburg- Vorpommern84124215251000
Niedersachsen1.71430611212331322029
Nordrhein-Westfalen2.5126445117123547315
Rheinland-Pfalz973246855524201
Saarland10312112000400
Sachsen1.142861114825112843
Sachsen-Anhalt1.25938317410002
Schleswig-Holstein314143529301201
Thüringen213364403330001
Tabelle auf Seite 38 · 18 Zeilen × 5 Spalten
Duldungsgründe31.32.33.alle Duldungen
Insgesamt7339103199.271
Länder:
Baden-Württemberg1191025.725
Bayern205721.141
Berlin741515.135
Brandenburg1048.427
Bremen0103.673
Hamburg3356.263
Hessen50610.361
Mecklenburg-Vorpommern0014.162
Niedersachsen631421.263
Nordrhein-Westfalen1331245.002
Rheinland-Pfalz32147.824
Saarland0011.803
Sachsen13011.462
Sachsen-Anhalt1034.116
Schleswig-Holstein1598.955
Thüringen1123.959

Angaben zu der Teilfrage, wie viele geduldete Personen zuvor eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG hatten, können den nachfolgenden Tabellen zum Stichtag 30. Juni 2026 entnommen werden:

Tabelle auf Seite 38, 39 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Geduldete Personen mit vorheriger Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG8.200
Länder:
Baden-Württemberg830
Bayern539
Berlin344
Brandenburg570
Bremen138
Hamburg434
Hessen362
Mecklenburg-Vorpommern141
Niedersachsen945
Nordrhein-Westfalen2.379
Rheinland-Pfalz296
Saarland16
Sachsen411
Sachsen-Anhalt118
Schleswig-Holstein576
Thüringen101
Tabelle auf Seite 39 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Geduldete Personen mit vorheriger Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG
Insgesamt8.200
darunter:
Irak1.227
Russische Föderation1.184
Afghanistan462
Serbien445
Libanon382
Iran368
Ungeklärt333
Kosovo280
Pakistan248
Nigeria244
Türkei232
Armenien198
Somalia182
Äthiopien181
Indien180
Frage 19 Seite 39

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach Geschlechtern, Alter über 17 oder unter 18 Jahre, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Antwort

Zum Stichtag 30. Juni 2026 waren im AZR 236.153 Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, darunter 154.968 männliche, 80.962 weibliche und 77 diverse sowie 146 Personen mit unbekanntem Geschlecht erfasst. 64.845 Personen waren unter 18 Jahre alt, 171.304 Personen 18 Jahre oder älter und bei vier Personen ist das Alter unbekannt. 229.072 Personen lebten seit weniger als sechs Jahren in Deutschland, 7.074 Personen sechs Jahre oder länger, bei sieben Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 39, 40 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Aufenthaltsgestattung insgesamt:236.153
Davon Länder:
Baden-Württemberg38.035
Bayern31.576
Berlin11.097
Brandenburg5.846
Bremen1.937
Hamburg4.824
Hessen18.492
Mecklenburg-Vorpommern4.490
Niedersachsen31.583
Nordrhein-Westfalen44.526
Rheinland-Pfalz8.732
Saarland3.559
Sachsen11.064
Sachsen-Anhalt7.168
Schleswig-Holstein7.383
Thüringen5.841
Tabelle auf Seite 40 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Aufenthaltsgestattung insgesamt236.153
darunter:
Syrien61.370
Türkei49.812
Afghanistan25.269
Irak14.545
Iran11.407
Russische Föderation8.855
Venezuela4.176
Kolumbien3.956
Somalia3.946
Ungeklärt3.673
Guinea3.419
Nigeria3.373
Pakistan2.430
Kamerun2.175
Libanon1.762
Frage 20 Seite 40

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Ankunftsnachweis (bitte nach Geschlechtern, Alter über 17 oder unter 18 Jahre, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie lange ist deren aktuelle durchschnittliche Gültigkeit, wenn nur Personen betrachtet werden, die 2026 einen Asylantrag gestellt haben?

Antwort

Zum 30. Juni 2026 lebten in Deutschland 2.742 Personen mit einem Ankunftsnachweis, darunter 1.672 männliche, 1.065 weibliche sowie fünf diverse Personen. 737 Personen waren unter 18 Jahre alt, 2.005 waren 18 Jahre oder älter.

Die Aufteilung nach Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Ausgewertet wurden die Personen, die zum Stichtag 30. Juni 2026 noch im Besitz eines gültigen Ankunftsnachweises waren.

Tabelle auf Seite 40, 41 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Ankunftsnachweis2.742
Länder:
Baden-Württemberg496
Bayern446
Berlin85
Brandenburg106
Bremen47
Hamburg5
Hessen186
Mecklenburg-Vorpommern24
Niedersachsen159
Nordrhein-Westfalen814
Rheinland-Pfalz112
Saarland5
Sachsen127
Sachsen-Anhalt55
Schleswig-Holstein19
Thüringen56
Tabelle auf Seite 41 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Ankunftsnachweis Staatsangehörigkeiten insgesamt2.742
darunter:
Afghanistan524
Türkei286
Syrien211
Somalia128
China118
Algerien107
Venezuela90
Irak88
Georgien68
Iran66
Russische Föderation61
Aserbaidschan48
Guinea47
Libyen47
Bosnien und Herzegowina44

Betrachtet man die Fälle von Personen mit Ankunftsnachweisen, die im Jahr 2026 einen Asylantrag stellten, so ergibt sich bei diesen Fällen eine durchschnittliche Gültigkeit der Ankunftsnachweise von rund 16 Tagen.

Frage 21 Seite 41

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Absatz 1 bzw. Absatz 2 AufenthG (bitte nach Geschlechtern, Alter über 17 oder unter 18 Jahre, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und zudem angeben, wie viele dieser Personen zuvor eine Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgestattung, Duldung oder einen sonstigen oder keinen Aufenthaltstitel hatten), gibt es gegenüber der Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 21/4644 neuere Erkenntnisse oder Einschätzungen zur Bewertung der Regelung des Chancen-Aufenthaltsrechts und zum Übergang in ein dauerhaftes Bleiberecht, in welchem Zeitrahmen und Umfang plant die Bundesregierung gesetzgeberische Maßnahmen zur Schaffung eines Bleiberechts entsprechend den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (www.koa litionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_20 25.pdf, ab Zeile 3073), und inwieweit wird dabei der Beschluss des Bundesrats vom 6. März 2026 auf Bundesratsdrucksache 14/26 Berücksichtigung finden (bitte ausführen)?

Antwort

Zum Stichtag 30. Juni 2026 waren 9.437 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Absatz 1 und 2 AufenthG erfasst. Davon waren 3.178 Personen unter 18 Jahre alt und 6.259 Personen über 17 Jahre alt. Die weiteren statistischen Daten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 42 · 5 Zeilen × 4 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Absatz 1 und 2 AufenthG§ 104c Absatz 1 AufenthG§ 104c Absatz 2 AufenthGSumme
Insgesamt9.374639.437
davon:
männlich5.539285.567
weiblich3.819353.854
unbekannt16016
Tabelle auf Seite 42 · 18 Zeilen × 4 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Absatz 1 und 2 AufenthG§ 104c Absatz 1 AufenthG§ 104c Absatz 2 AufenthGSumme
Insgesamt9.374639.437
Länder:
Baden-Württemberg1.05551.060
Bayern6303633
Berlin6415646
Brandenburg5432545
Bremen71273
Hamburg4182420
Hessen66511676
Mecklenburg-Vorpommern1391140
Niedersachsen8014805
Nordrhein-Westfalen3.156183.174
Rheinland-Pfalz2452247
Saarland29130
Sachsen4172419
Sachsen-Anhalt1130113
Schleswig-Holstein2815286
Thüringen1700170
Tabelle auf Seite 42 · 17 Zeilen × 4 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Absatz 1 und 2 AufenthG§ 104c Absatz 1 AufenthG§ 104c Absatz 2 AufenthGSumme
Insgesamt9.374639.437
darunter:
Russische Föderation1.343191.362
Irak1.08281.090
Serbien6426648
Nigeria4781479
Türkei4356441
Ungeklärt3511352
Kosovo3061307
Afghanistan2880288
Iran2860286
Libanon2761277
Armenien2640264
Pakistan2613264
Nordmazedonien2340234
Indien2321233
Äthiopien2271228

Angaben zu der Teilfrage, wie viele Personen zuvor eine Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgestattung oder Duldung hatten, können nur zum jeweils aktuellen Stichtag, hier also zum Stichtag 30. Juni 2026 aus den Daten des AZR ermittelt werden.

Tabelle auf Seite 43 · 7 Zeilen × 2 Spalten
vorheriges AufenthaltsrechtAnzahl Personen zum Stichtag 30.06.2026
Insgesamt9.437
davon:
Aufenthaltserlaubnis1.121
Aufenthaltsgestattung0
Duldung7.616
Keinen Aufenthaltstitel551
Sonstiges149

Der Rückgang der Bestandszahlen im Zeitverlauf ist darauf zurückzuführen, dass in immer mehr Fällen die maximale Laufzeit von 18 Monaten erreicht wurde und die betreffenden Personen in andere aufenthaltsrechtliche Status wechseln.

Die Kohorte der ehemals langjährig Geduldeten bzw. Inhaber von Titeln nach § 104c AufenthG spaltet sich nach Ablauf der Fristen in erfolgreiche Spurwechsler (§§ 25a, b AufenthG) und rückfällig Geduldete (§ 60a AufenthG) auf, während durch das Erlöschen der Neuantragsfrist keine neuen Personen nachrücken.

Der Bundesregierung liegen keine neuen Erkenntnisse im Sinne der letzten Teilfragestellung vor. Eine formelle Evaluierung des Chancen-Aufenthaltsrechts ist nicht vorgesehen, da es sich um eine stichtagsbezogene, vorübergehend geltende Regelung handelt. Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt des BAMF „Aufenthalt auf Probe: Wirkungen des Chancen Aufenthaltsrechts“ (WICA) werden voraussichtlich im Herbst 2026 erwartet.

Die Bundesregierung wird den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zu einem Aufenthaltsrecht für gut integrierte Geduldete umsetzen. Der Spielraum bei der Ausgestaltung ist durch den Koalitionsvertrag vorstrukturiert. Die §§ 25a, 25b AufenthG ermöglichen bereits jetzt gut integrierten Geduldeten einen sicheren Aufenthaltstitel. Die zeitliche Priorisierung steht im Ermessen der Bundesregierung.

Frage 22 Seite 43

Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik Deutschland in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

Antwort

Zur Jahresmitte 2026, Stichtag 30. Juni 2026, wurden in Deutschland vom Bundesverwaltungsamt insgesamt 36.217 unbegleitete ausländische Minderjährige (UMA) erfasst.

Von den 36.217 UMA sind 14.839 unbegleitete minderjährige Geflüchtete und 21.378 sog. junge Volljährige UMA in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit.

Die Stichtagsdaten des 30. Juni 2026 sind im Hinblick auf die gemeldeten Daten der einzelnen Bundesländer der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 43, 44 · 17 Zeilen × 4 Spalten
BundesländerUnbegleitete minderjährige Geflüchtetejunge Volljährige UMASumme aller jugendhilferechtlichen Zuständigkeiten (30.06.2026)
Baden-Württemberg1.6982.4534.151
Bayern1.7292.5564.285
Berlin1.1801.8813.061
Brandenburg281390671
Bremen173546719
Hamburg2929831.275
Hessen9831.8062.789
Mecklenburg-Vorpommern316248564
Niedersachsen1.5162.2383.754
Nordrhein-Westfalen4.1635.4659.628
Rheinland-Pfalz8761.1272.003
Saarland13868206
Sachsen5095281.037
Sachsen-Anhalt251190441
Schleswig-Holstein5056911.196
Thüringen229208437
Summe aller Zuständigkeiten14.83921.37836.217
Frage 23 Seite 44

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 AufenthG (bitte nach dessen Absätzen sowie nach Geschlechtern, Alter über 17 oder unter 18 Jahre, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2026?

Antwort

Zum Stichtag 30. Juni 2026 waren 281.773 Personen mit einer Niederlassungserlaubnis (NE) nach § 26 AufenthG erfasst. 3.896 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2026. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 44 · 10 Zeilen × 3 Spalten
Niederlassungserlaubnis nach § 26 AufenthG281.773
1.nach § 26 Absatz 3 Satz 1 AufenthG (Altfall-Asyl/GFK nach 3 Jahren)10.883
2.nach § 26 Absatz 4 AufenthG (Altfall-aus humanitären Gründen nach 7 Jahren)33.562
3.nach § 26 Absatz 3 Satz 2 AufenthG (Altfall-Resettlement nach 3 Jahren) erteilt am…134
4.nach § 26 Absatz 3 Satz 3 AufenthG (Asyl/GFK nach 3 Jahren)20.898
5.nach § 26 Absatz 3 Satz 1 AufenthG (Asyl/GFK nach 5 Jahren)88.475
6.nach § 26 Absatz 3 Satz 6 i. V. m. Satz 3 AufenthG (Resettlement nach 3 Jahren)659
7.nach § 26 Absatz 3 Satz 6 i. V. m. Satz 1 AufenthG (Resettlement nach 5 Jahren)3.504
8.nach § 26 Absatz 3 Satz 5 i. V. m. § 35 AufenthG (Kinder mit Einreise vor Vollendung des 18. Lebensjahrs)15.922
9.nach § 26 Absatz 4 AufenthG (aus humanitären Gründen nach 5 Jahren)107.736
Tabelle auf Seite 44 · 6 Zeilen × 11 Spalten
Niederlassungserlaub- nis nach § 26 AufenthG1.2.3.4.5.6.7.8.9.Summe
Insgesamt10.88333.56213420.89888.4756593.50415.922107.736281.773
davon:
männlich6.51418.2227812.68163.9954172.5388.89565.299178.639
weiblich4.36215.214568.09024.4052389577.01542.133102.470
unbekannt71260127714912304660
divers0000400004
Tabelle auf Seite 45 · 5 Zeilen × 11 Spalten
Niederlassungserlaub- nis nach § 26 AufenthG1.2.3.4.5.6.7.8.9.Summe
Insgesamt10.88333.56213420.89888.4756593.50415.922107.736281.773
davon:
unter 18 Jahre209147831.17922352.0802.1976.510
18 Jahre oder älter10.67433.56013020.11587.2956373.46913.842105.535275.257
unbekannt0100100046
Tabelle auf Seite 45 · 18 Zeilen × 11 Spalten
Niederlassungserlaub- nis nach § 26 AufenthG1.2.3.4.5.6.7.8.9.Summe
Insgesamt10.88333.56213420.89888.4756593.50415.922107.736281.773
Länder:
Baden- Württemberg3.7996.77041.13210.5281197791.94713.02338.101
Bayern9384.46241.55810.991342441.03811.19530.464
Berlin1072.00901.4864.1482689238.33116.219
Brandenburg302680961.2424511831.2493.123
Bremen3124005562.024141104902.1925.657
Hamburg6645008851.7611377123.7837.047
Hessen2.9155.01738999.439544001.7899.53930.055
Mecklenburg- Vorpommern73224020561120914561.446
Niedersachsen5942.74624.2179.0701133582.08611.15330.339
Nordrhein- Westfalen1.8018.2821037.20423.9632049525.40133.61281.522
Rheinland- Pfalz1081.21619293.752331356454.52011.339
Saarland5247905842.9258888291.6926.657
Sachsen15141002432.8896675062.4046.676
Sachsen-Anhalt12636117471.6895352449053.429
Schleswig- Holstein7145309062.05219654092.3936.368
Thüringen2117501361.4416342291.2893.331
Tabelle auf Seite 45, 46 · 17 Zeilen × 11 Spalten
Niederlassungserlaub- nis nach § 26 AufenthG nach Staatsangehörigkei- ten1.2.3.4.5.6.7.8.9.Gesamt
Gesamt10.88333.56213420.89888.4756593.50415.922107.736281.773
darunter:
Syrien28923452.81936.5051171.3957.4388.13056.932
Irak1.851607394.80512.2741464182.6355.37528.150
Türkei2.9002.453164.5756.4941403445489.73327.203
Afghanistan54063751.4386.248332282.09415.56826.791
Kosovo1.0257.2122646653195725915.23125.104
Serbien1722.345222321772932210.46913.786
Iran999304191.8066.786462183331.77212.283
Bosnien und Herzegowina477.104103429212314.60511.874
Eritrea42914414387.495163122421.02710.104
Vietnam1243.043219128391463.2576.929
Russische Föderation19137336801.08315331922.3124.882
Ungeklärt6533114431.79013503091.6704.672
Somalia16413002691.2183561931.5223.555
Sri Lanka39762824936331025101.2163.414
Libanon2038615510137522.4913.116
Frage 24 Seite 46

Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen bzw. subsidiären oder nationalen Schutzbedarfs (bitte differenzieren) wurden im Jahr 2026 durch das BAMF bzw. – soweit vorliegend – durch Gerichte (bitte differenzieren) ausgesprochen (bitte auch nach Geschlechtern, Alter über 17 oder unter 18 Jahre und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Antwort

Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden, wobei sich die 15 wichtigsten Herkunftsländer auf die Anzahl der Entscheidungen beziehen:

Tabelle auf Seite 46 · 6 Zeilen × 5 Spalten
BAMF 01.01. – 31.07.2026Anerkennungen als Asylberechtigte nach Artikel 16a GGGewährungen von Flüchtlingsschutz nach § 3 Absatz 1 AsylGsubsidiärer Schutz gemäß § 4 Absatz 1 AsylGAbschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 u. 7 AufenthG
Insgesamt3.52634.7413.4529.521
davon:
Männlich84816.1751.9875.413
Weiblich2.67818.5661.4654.108
unter 18 Jahre (< 18 Jahre)2.07319.5561.7944.713
über 17 Jahre (18+ Jahre)1.45315.1851.6584.808
Tabelle auf Seite 46, 47 · 17 Zeilen × 5 Spalten
BAMF 01.01. – 31.07.2026Anerkennungen als Asylberechtigte nach Artikel 16a GGGewährungen von Flüchtlingsschutz nach § 3 Absatz 1 AsylGsubsidiärer Schutz gemäß § 4 Absatz 1 AsylGAbschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 u. 7 AufenthG
Insgesamt3.52634.7413.4529.521
darunter:
Afghanistan2.59027.287681.017
Syrien147251.3345.679
Türkei671.1766036
Irak6639136413
Somalia2791.1392401.269
Russische Föderation1891489
Ungeklärt28800193137
Eritrea4093442258
Guinea1382065892
Iran233933627
Nigeria12566102
China1613973
Algerien2312
Georgien0923
Vietnam0004
Tabelle auf Seite 47 · 6 Zeilen × 5 Spalten
Gerichte 01.01. – 31.05.2026Anerkennungen als Asylberechtigte nach Artikel 16a GGGewährungen von Flüchtlingsschutz nach § 3 Absatz 1 AsylGsubsidiärer Schutz gemäß § 4 Absatz 1 AsylGAbschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 u. 7 AufenthG
Insgesamt801.3793671.319
davon:
Männlich51855272785
Weiblich2952495534
unter 18 Jahre (< 18 Jahre)621847369
über 17 Jahre (18+ Jahre)741.161320950
Tabelle auf Seite 47 · 17 Zeilen × 5 Spalten
Gerichte 01.01. – 31.05.2026Anerkennungen als Asylberechtigte nach Artikel 16a GGGewährungen von Flüchtlingsschutz nach § 3 Absatz 1 AsylGsubsidiärer Schutz gemäß § 4 Absatz 1 AsylGAbschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 u. 7 AufenthG
Insgesamt801.3793671.319
darunter:
Türkei133563474
Afghanistan614212274
Syrien06228
Irak014242288
Russische Föderation6141345
Iran8386511
Kolumbien0305
Somalia019732
Nigeria017029
Georgien262658
Ungeklärt019612
Venezuela15270
Guinea015117
Armenien06358
Pakistan15619
Frage 25 Seite 48

Wie viele (rechts- oder bestandskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 30. Juni 2026 mit welchem Aufenthaltsstatus (bitte Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Absatz 3 AufenthG gesondert auflisten und bei befristeten Aufenthalten zudem differenzieren, nach welchen Abschnitten des AufenthG die Aufenthaltstitel erteilt wurden) in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlechtern, Alter über 17 oder unter 18 Jahre, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Status, Bundesländern, Jahr der Asylentscheidung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Antwort

Zum 30. Juni 2026 waren im AZR 940.795 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag erfasst, darunter 610.189 männliche, 328.991 weibliche, 24 diverse und 1.591 Personen unbekannten Geschlechts. 138.673 Personen waren unter 18 Jahre alt, 802.085 Personen waren über 18 Jahre oder älter und bei 37 Personen ist das Alter unbekannt.

Von den 940.795 Personen, hatten 139.664 einen Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 3 AufenthG. Darunter 95.789 männliche, 43.795 weibliche, eine diverse und 79 Personen unbekannten Geschlechts. 30.113 Personen waren unter 18 Jahre alt, 109.545 Personen waren über 18 Jahre oder älter und bei sechs Personen ist das Alter unbekannt.

Es ist darauf hinzuweisen, dass eine Asylablehnung im AZR im Regelfall nicht gelöscht wird, die zugrundeliegende Asylentscheidung daher u. U. viele Jahre zurückliegen kann und der Ausländer zwischenzeitlich das Aufenthaltsrecht ggf. auf andere Weise erworben haben kann. Eine im AZR gespeicherte Asylablehnung allein bedeutet also nicht, dass diese Person etwa ausreisepflichtig wäre. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 48 · 5 Zeilen × 3 Spalten
Personen mit abgelehntem Asylantrag Aufenthaltsdauer§ 25 Absatz 3 AufenthGInsgesamt
139.664940.795
Insgesamt
seit weniger als sechs Jahren53.213244.603
seit sechs Jahren oder länger86.400695.942
Aufenthaltsdauer unbekannt51250
Tabelle auf Seite 48 · 13 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit einem abgelehnten Asylantrag
davon mit dem Aufenthaltsstatus:in Prozent
unbefristete Aufenthaltsrechte28,8
befristete Aufenthaltsrechte52,6
davon wegen:
völkerrechtliche, humanitäre, politische Gründe29,8
Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt13,1
besondere Aufenthaltsrechte1,5
familiäre Gründen6,1
Bildung/Ausbildung0,3
Aufenthaltserlaubnis0,2
Erwerbstätigkeit1,5
EU-Aufenthaltsrechte0,1
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert)18,6
Tabelle auf Seite 49 · 18 Zeilen × 3 Spalten
Personen mit abgelehntem Asylantrag§ 25 Absatz 3 AufenthGInsgesamt
Insgesamt139.664940.795
Länder:
Baden-Württemberg13.843114.853
Bayern19.801114.618
Berlin8.26170.844
Brandenburg3.15720.219
Bremen2.14315.467
Hamburg5.99831.649
Hessen18.02780.843
Mecklenburg-Vorpommern1.74710.695
Niedersachsen12.65288.196
Nordrhein-Westfalen27.873245.525
Rheinland-Pfalz6.00042.136
Saarland1.0318.784
Sachsen6.41633.637
Sachsen-Anhalt2.95415.476
Schleswig-Holstein6.77832.595
Thüringen2.98315.258
Tabelle auf Seite 49 · 17 Zeilen × 3 Spalten
Personen mit abgelehntem Asylantrag nach Staatsangehörigkeiten§ 25 Absatz 3 AufenthGInsgesamt
Insgesamt139.664940.795
darunter:
Afghanistan80.491143.058
Türkei1.15799.140
Kosovo98367.832
Irak10.98967.720
Serbien58346.890
Syrien5.32635.572
Nigeria5.72533.958
Russische Föderation1.80829.673
Vietnam14328.217
Iran1.18220.568
Libanon80219.317
Nordmazedonien27818.704
Albanien49318.401
Pakistan93317.429
Somalia7.88717.246
Tabelle auf Seite 49, 50 · 41 Zeilen × 3 Spalten
Jahr der Asylentscheidung (Antrag abgelehnt)§ 25 Absatz 3 AufenthGInsgesamt
Insgesamt139.664940.795
davon:
vor 199083.114
199054.590
199165.662
199287.244
19933013.633
19946115.109
199511416.243
199611516.904
199714116.722
199819516.982
199921717.346
200026725.017
200138520.000
200229322.526
200346221.704
200449018.032
200550515.398
200643312.562
20073928.363
20082744.860
20093304.867
20106027.078
20117027.964
201297310.814
20131.20611.839
201493711.201
20151.03918.971
20165.52036.308
201716.29358.857
201810.69148.914
20199.76757.456
202011.37662.551
202110.62862.604
202221.83170.353
202315.10448.237
202415.97552.262
202510.26251.409
20262.01614.804
unbekannt1122.295
Frage 26 Seite 50

Wie viele der vor 2020 bzw. in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023, 2024, 2025 bzw. 2026 (bitte differenzieren) rechts- oder bestandskräftig abgelehnten Asylsuchenden, die zugleich ausreisepflichtig sind, hielten sich zum 30. Juni 2026 in Deutschland auf (bitte jeweils auch nach den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?

Antwort

Zum Stichtag 30. Juni 2026 waren im AZR 156.951 in Deutschland aufhältige ausreisepflichtige Personen erfasst, bei denen ein Asylstatus rechtskräftig abgelehnt wurde. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 50, 51 · 11 Zeilen × 2 Spalten
JahrAnzahl der abgelehnten Asylsuchenden
insgesamt156.951
davon:
20268.439
202532.893
202425.371
202318.768
202217.770
202111.824
20209.818
vor 202031.819
unbekannt249
Tabelle auf Seite 51 · 12 Zeilen × 11 Spalten
Anzahl der abgelehnten Asylsuchendenunbekanntvor 20202020202120222023202420252026Insgesamt
Insgesamt24931.8199.81811.82417.77018.76825.37132.8938.439156.951
darunter:
Türkei281.0614946451.3863.3225.4656.2351.17519.811
Irak02.4681.5262.0474.3102.5252.0682.11044117.495
Afghanistan01.4274602934725991.3764.0627249.413
Russische Föderation02.1849521.0651.0938061.1331.3062668.805
Syrien24762633665845378692.8191.8827.798
Nigeria01.0808241.1901.2728497627861246.887
Iran2987605734794709629783545.297
Serbien152.8021611683093793873181114.650
Georgien03491752937791.2061.0255161764.519
Ungeklärt781.4312032033072612837352073.708
Frage 27 Seite 51

Wie viele Personen waren zum 30. Juni 2026 im Ausländerzentralregister erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, noch eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung besaßen (bitte jeweils nach Geschlechtern, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahre, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele EU-Bürgerinnen und EU-Bürger waren hierunter (weitere Differenzierungen sind nicht erforderlich), wie viele Ausreisepflichtige (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele abgelehnte Asylsuchende (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren) und wie viele ausreisepflichtige abgelehnte Asylsuchende (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?

Antwort

Zum Stichtag 30. Juni 2026 waren 4.202.878 Personen erfasst, bei denen im AZR weder ein Aufenthaltstitel noch eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung gespeichert war, darunter 3.712.014 Personen, die nicht-deutsche Unionsbürger waren. Neben diesen sind Personen enthalten, deren Aufenthaltstitel erloschen ist, widerrufen oder zurückgenommen wurde, bei denen die Prüfung der Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels andauert oder zu denen keinerlei aufenthaltsrechtlicher Status im AZR erfasst ist. Auch Personen, die in Haft untergebracht sind, können enthalten sein.

Wie bereits in der Antwort zu Frage 25 erwähnt, wird eine Asylablehnung im AZR im Regelfall nicht gelöscht, die zugrundeliegende Asylentscheidung kann daher u. U. viele Jahre zurückliegen und der Ausländer zwischenzeitlich das Aufenthaltsrecht ggf. auf andere Weise erworben haben kann. Die im AZR gespeicherte Asylablehnung muss damit nicht Grund für eine Ausreisepflicht der Person sein. Insbesondere bei Unionsbürgern führt ein abgelehnter Asylantrag nicht zu einer Ausreisepflicht.

Die weiteren Angaben zu zum oben genannten Stichtag im AZR erfassten Personen können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 52 · 6 Zeilen × 2 Spalten
Personen ohne im AZR erfassten Aufenthaltstitel, Duldung oder Aufenthaltsgestattung nach Geschlecht4.202.878
davon:
männlich2.302.959
weiblich1.887.360
divers88
unbekannt12.471
Tabelle auf Seite 52 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Personen ohne im AZR erfassten Aufenthaltstitel, Duldung oder Aufenthaltsgestattung nach Alter4.202.878
davon:
unter 18 Jahre734.443
18 Jahre und älter3.468.338
unbekannt97
Tabelle auf Seite 52 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Anzahl der gemäß AZR aufhältigen Personen ohne Aufenthaltsstatus nach Aufenthaltsdauer4.202.878
davon:
unter sechs Jahren1.783.726
sechs Jahre und länger2.418.903
Aufenthaltsdauer unbekannt249
Tabelle auf Seite 52 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Anzahl der gemäß AZR aufhältigen Personen ohne Aufenthaltsstatus nach Ländern4.202.878
Länder:
Baden-Württemberg673.537
Bayern865.298
Berlin286.910
Brandenburg61.193
Bremen34.449
Hamburg77.908
Hessen407.416
Mecklenburg-Vorpommern37.429
Niedersachsen329.093
Nordrhein-Westfalen872.104
Rheinland-Pfalz211.004
Saarland46.873
Sachsen99.803
Sachsen-Anhalt49.809
Schleswig-Holstein94.774
Thüringen55.278
Tabelle auf Seite 52, 53 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Anzahl der gemäß AZR aufhältigen Personen ohne Aufenthaltsstatus, darunter folgende Hauptstaatsangehörigkeiten4.202.878
darunter:
Rumänien871.881
Polen714.753
Bulgarien397.005
Italien313.504
Kroatien243.361
Ungarn191.003
Griechenland183.321
Spanien146.640
Niederlande89.747
Frankreich88.167
Österreich82.500
Portugal76.360
Slowakische Republik54.350
Tschechische Republik50.433
Ukraine49.389
Tabelle auf Seite 53 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Personen ohne im AZR erfassten Aufenthaltsstatus mit Ausreisepflicht nach Geschlecht28.707
männlich21.133
weiblich7.439
divers5
unbekannt130
Tabelle auf Seite 53 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Personen ohne im AZR erfassten Aufenthaltsstatus mit Ausreisepflicht nach Alter28.707
unter 18 Jahre4.248
18 Jahre oder älter24.457
unbekannt2
Tabelle auf Seite 53 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Personen ohne im AZR erfassten Aufenthaltsstatus mit Ausreisepflicht nach Aufenthaltsdauer28.707
seit weniger als sechs Jahren16.791
seit sechs Jahren oder länger11.906
Aufenthaltsdauer unbekannt10
Tabelle auf Seite 53 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Personen ohne im AZR erfassten Aufenthaltsstatus mit Ausreisepflicht nach Ländern28.707
Länder:
Baden-Württemberg2.857
Bayern3.725
Berlin3.159
Brandenburg501
Bremen249
Hamburg1.928
Hessen2.842
Mecklenburg-Vorpommern214
Niedersachsen2.588
Nordrhein-Westfalen6.291
Rheinland-Pfalz1.194
Saarland152
Sachsen1.395
Sachsen-Anhalt540
Schleswig-Holstein737
Thüringen335
Tabelle auf Seite 53, 54 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen ohne im AZR erfassten Aufenthaltsstatus mit Ausreisepflicht28.707
darunter:
Rumänien3.451
Bulgarien1.783
Polen1.718
Türkei1.593
Serbien1.179
Kroatien1.116
Albanien1.084
Moldau934
Ukraine801
Afghanistan727
Irak674
Georgien668
Russische Föderation600
Italien582
Bosnien und Herzegowina557
Tabelle auf Seite 54 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Personen ohne im AZR erfassten Aufenthaltsstatus mit abgelehntem Asylantrag nach Geschlecht25.694
männlich17.539
weiblich8.087
divers1
unbekannt67
Tabelle auf Seite 54 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Personen ohne im AZR erfassten Aufenthaltsstatus mit abgelehntem Asylantrag nach Alter25.694
unter 18 Jahre4.302
18 Jahre oder älter21.391
unbekannt1
Tabelle auf Seite 54 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Personen ohne im AZR erfassten Aufenthaltsstatus mit abgelehntem Asylantrag nach Aufenthaltsdauer25.694
seit weniger als sechs Jahren10.072
seit sechs Jahren oder länger15.619
Aufenthaltsdauer unbekannt3
Tabelle auf Seite 54 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Personen ohne im AZR erfassten Aufenthaltsstatus mit abgelehntem Asylantrag nach Ländern25.694
Länder:
Baden-Württemberg2.842
Bayern3.923
Berlin2.952
Brandenburg358
Bremen254
Hamburg762
Hessen2.390
Mecklenburg-Vorpommern208
Niedersachsen2.143
Nordrhein-Westfalen6.085
Rheinland-Pfalz1.263
Saarland207
Sachsen818
Sachsen-Anhalt365
Schleswig-Holstein782
Thüringen342
Tabelle auf Seite 55 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen ohne im AZR erfassten Aufenthaltsstatus mit abgelehntem Asylantrag, darunter folgende Hauptstaatsangehörigkeiten25.694
darunter:
Rumänien3.359
Polen1.961
Bulgarien1.916
Serbien1.263
Türkei1.249
Afghanistan1.246
Albanien1.022
Kroatien874
Irak820
Kosovo806
Nordmazedonien623
Syrien574
Moldau490
Ungarn475
Bosnien und Herzegowina449
Tabelle auf Seite 55 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Personen ohne im AZR erfassten Aufenthaltsstatus mit abgelehntem Asylantrag und Ausreisepflicht nach Geschlecht8.095
männlich5.828
weiblich2.240
divers0
unbekannt27
Tabelle auf Seite 55 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Personen ohne im AZR erfassten Aufenthaltsstatus mit abgelehntem Asylantrag und Ausreisepflicht nach Alter8.095
unter 18 Jahre2.120
18 Jahre oder älter5.974
unbekannt1
Tabelle auf Seite 55 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Personen ohne im AZR erfassten Aufenthaltsstatus mit abgelehntem Asylantrag und Ausreisepflicht nach Aufenthaltsdauer8.095
seit weniger als sechs Jahren4.512
seit sechs Jahren oder länger3.582
Aufenthaltsdauer unbekannt1
Tabelle auf Seite 55, 56 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Personen ohne im AZR erfassten Aufenthaltsstatus mit abgelehntem Asylantrag und Ausreisepflicht nach Ländern8.095
Länder:
Baden-Württemberg807
Bayern1.076
Berlin1.279
Brandenburg175
Bremen77
Hamburg292
Hessen587
Mecklenburg-Vorpommern73
Niedersachsen866
Nordrhein-Westfalen1.341
Rheinland-Pfalz445
Saarland48
Sachsen410
Sachsen-Anhalt168
Schleswig-Holstein283
Thüringen168
Tabelle auf Seite 56 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen ohne im AZR erfassten Aufenthaltsstatus mit abgelehntem Asylantrag und Ausreisepflicht, darunter folgende Hauptstaatsangehörigkeiten8.095
darunter:
Türkei831
Serbien602
Irak420
Afghanistan339
Moldau334
Albanien328
Rumänien324
Kosovo314
Russische Föderation288
Bosnien und Herzegowina223
Syrien223
Nordmazedonien211
Nigeria202
Pakistan199
Georgien178
Frage 28 Seite 56

Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand 30. Juni 2026 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach Geschlechtern, Alter über 17 oder unter 18 Jahre, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Antwort

Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 56 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit nach Geschlecht74.024
männlich39.226
weiblich34.259
unbekannt539
Tabelle auf Seite 56 · 3 Zeilen × 2 Spalten
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit nach Alter74.024
unter 18 Jahre2.045
18 Jahre oder älter71.979
Tabelle auf Seite 56 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit nach Aufenthaltsdauer74.024
weniger als sechs Jahre5.037
seit sechs Jahren oder länger68.986
unbekannt1
Tabelle auf Seite 57 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit nach Ländern74.024
Baden-Württemberg19.822
Bayern12.987
Berlin2.044
Brandenburg201
Bremen136
Hamburg1.759
Hessen6.374
Mecklenburg-Vorpommern241
Niedersachsen3.774
Nordrhein-Westfalen20.010
Rheinland-Pfalz3.528
Saarland1.399
Sachsen311
Sachsen-Anhalt153
Schleswig-Holstein1.166
Thüringen119
Tabelle auf Seite 57 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit nach Hauptstaatsangehörigkeit74.024
darunter:
Italien24.576
Griechenland12.742
Portugal4.693
Frankreich4.091
Österreich3.475
Niederlande2.999
Rumänien2.983
Polen2.935
Spanien2.737
Türkei1.990
Vereinigte Staaten von Amerika1.432
Kroatien1.216
Bulgarien943
Ungarn782
Vereinigtes Königreich652
Frage 29 Seite 57

Wie viele Personen hatten zum Stand 30. Juni 2026 einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt (bitte nach Geschlechtern, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahre, den Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Antwort

Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 57 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt nach Geschlecht1.205.480
männlich621.393
weiblich582.591
divers67
unbekannt1.429
Tabelle auf Seite 58 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt nach Alter1.205.480
unter 18 Jahre259.573
18 Jahre oder älter945.898
unbekannt9
Tabelle auf Seite 58 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt nach Aufenthaltsdauer1.205.480
weniger als sechs Jahre781.668
seit sechs Jahren oder länger423.639
unbekannt173
Tabelle auf Seite 58 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt nach Ländern1.205.480
Baden-Württemberg193.225
Bayern205.613
Berlin37.753
Brandenburg21.139
Bremen4.548
Hamburg58.944
Hessen122.995
Mecklenburg-Vorpommern22.675
Niedersachsen66.835
Nordrhein-Westfalen274.795
Rheinland-Pfalz53.281
Saarland10.454
Sachsen51.631
Sachsen-Anhalt24.459
Schleswig-Holstein31.272
Thüringen25.861
Tabelle auf Seite 58 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt nach Hauptstaatsangehörigkeit1.205.480
darunter:
Ukraine334.738
Syrien105.466
Türkei71.768
Afghanistan65.448
Indien49.423
Kosovo48.591
Serbien33.667
Irak32.587
China24.982
Bosnien und Herzegowina24.796
Russische Föderation23.922
Iran23.338
Nordmazedonien21.629
Albanien21.437
Vietnam16.898
Frage 30 Seite 59

Wie viele Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG lebten zum 30. Juni 2026 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlechtern, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahre und den 15 wichtigsten Herkunftsländern und gesondert nach den ausstellenden Mitgliedstaaten differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2026?

Antwort

Zum Stichtag 30. Juni 2026 waren im AZR 28.595 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG, darunter 24.521 männliche und 4.047 weibliche sowie 27 Personen mit unbekanntem Geschlecht erfasst. 197 Personen waren unter 18 Jahre alt und 28.398 Personen 18 Jahre oder älter. 1.185 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2026. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 59 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG insgesamt28.595
davon:
Aufenthalt unter sechs Jahre19.237
Aufenthalt seit sechs Jahren oder länger9.356
Aufenthaltsdauer unbekannt2
Tabelle auf Seite 59 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG nach Hauptstaatsangehörigkeit28.595
darunter:
Kosovo3.411
Albanien3.322
Pakistan3.075
Vietnam2.297
Indien2.034
Bosnien und Herzegowina1.518
Bangladesch1.324
Ghana1.271
Nordmazedonien1.047
Marokko1.047
Italien983
Nigeria905
Türkei797
China724
Afghanistan468
Tabelle auf Seite 59, 60 · 25 Zeilen × 2 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG* Ausstellender Mitgliedstaat28.595
darunter:
Italien15.157
Griechenland3.986
Slowenien3.517
Spanien1.950
Tschechische Republik1.723
Slowakei747
Polen430
Österreich387
Kroatien92
Rumänien75
Ungarn68
Portugal55
Litauen52
Frankreich51
Lettland46
Estland43
Belgien39
Niederlande38
Deutschland35
Bulgarien34
Finnland26
Schweden16
sowie 7 weitere Staaten mit weniger als 10 Ausstellungen

* In Einzelfällen können mehrere Ausstellungen aus unterschiedlichen Staaten zu einer Person gespeichert sein.

* In Einzelfällen können mehrere Ausstellungen aus unterschiedlichen Staaten zu einer Person gespeichert sein.

Frage 31 Seite 60

Wie viele ausländische Personen waren zum 30. Juni 2026 zur Festnahme (mit dem Ziel der Abschiebung) bzw. zur Aufenthaltsermittlung (bitte differenzieren) ausgeschrieben (bitte jeweils nach Geschlechtern, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahre und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele dieser Personen lebten zum 30. Juni 2026 noch in Deutschland, und bei wie vielen erfolgte die jeweilige Ausschreibung im Jahr 2026?

Antwort

Zum Stichtag 30. Juni 2026 waren 75.954 ausländische Personen zur Festnahme ausgeschrieben, darunter 65.088 männliche und 10.774 weibliche, sechs diverse sowie 86 Personen mit unbekanntem Geschlecht. 2.403 Personen waren unter 18 Jahre alt und 73.547 Personen waren 18 Jahre und älter. Bei vier Personen war das Alter unbekannt. 40.756 Personen lebten seit weniger als sechs Jahren in Deutschland, 10.751 Personen sechs Jahre oder länger. Bei 24.447 Personen ist eine Aufenthaltsdauer unbekannt. Bei 19.093 Personen wurde im Jahr 2026 eine Ausschreibung zur Festnahme erfasst. Am 30. Juni 2026 waren 1.960 Personen mit einer Ausschreibung zur Festnahme als aufhältig erfasst. Die Verteilung nach Hauptstaatsangehörigkeiten kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 60 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit einer Ausschreibung zur Festnahme75.954
darunter:
Türkei7.002
Georgien5.631
Algerien4.209
Albanien4.112
Syrien3.608
Marokko3.518
Afghanistan3.052
Irak2.913
Serbien2.760
Pakistan2.200
Nordmazedonien2.112
Moldau2.022
Tunesien1.913
Nigeria1.780
Kosovo1.727

Zum Stichtag 30. Juni 2026 waren 350.656 ausländische Personen zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben, darunter 294.837 männliche und 53.848 weibliche, 78 diverse sowie 1.893 Personen mit unbekanntem Geschlecht. 5.059 Personen waren unter 18 Jahre alt und 345.335 Personen waren 18 Jahre und älter. Bei 262 Personen war das Alter unbekannt. 157.811 Personen lebten seit weniger als sechs Jahren in Deutschland, 32.427 Person sechs Jahre oder länger. Bei 160.418 Personen ist eine Aufenthaltsdauer unbekannt. Bei 110.298 Personen wurde im Jahr 2026 eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung erfasst. Am 30. Juni 2026 waren 21.613 Personen mit einer Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung als aufhältig erfasst. Die Verteilung nach der Hauptstaatsangehörigkeit kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 61 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit einer Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung350.656
darunter:
Rumänien37.219
Polen22.606
Türkei15.202
Georgien14.636
Ukraine13.767
Bulgarien13.131
Algerien11.378
Ungeklärt11.102
Ohne Angabe10.603
Irak8.926
Syrien8.826
Marokko8.794
Afghanistan8.503
Albanien7.308
Moldau6.429
Frage 32 Seite 61

Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11 des Ausländerzentralregistergesetzes [AZRG]: illegale Einreise bzw. illegaler Aufenthalt) verurteilt wurden, waren zum 30. Juni 2026 im AZR erfasst, und wie viele von ihnen lebten zu diesem Zeitpunkt noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlechtern, Alter über 17 oder unter 18 Jahre, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Antwort

Zum Stichtag 30. Juni 2026 waren im AZR 6.311 Personen mit einer Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 11 des Ausländerzentralregistergesetzes (AZRG) erfasst. 3.680 Personen mit der genannten Speicherung hielten sich zum besagten Stichtag in Deutschland auf. Davon waren 2.895 männlich und 779 weiblich, bei sechs Personen war das Geschlecht unbekannt. 58 Personen waren unter 18 Jahre alt, 3.622 Personen waren 18 Jahre oder älter. Bei 994 Personen lag die Aufenthaltsdauer seit der letzten Einreise zum Stichtag bei unter sechs Jahren, im Kontrast dazu lag die Aufenthaltsdauer bei 2.686 Personen bei sechs oder mehr Jahren. Der Aufenthaltsstatus war bei 55,6 Prozent der Personen befristet, der Anteil an unbefristeten Aufenthaltsstatus liegt bei 27,0 Prozent, die restlichen 17,4 Prozent entfallen auf sonstige Speichersachverhalte wie beispielsweise Duldungen, oder Fälle, in denen keine Status im AZR gespeichert sind.

Die weiteren Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 62 · 12 Zeilen × 2 Spalten
Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 11 AZRG3.680
darunter:
Syrien461
Türkei437
Afghanistan380
Irak188
Kosovo150
Russische Föderation138
Nigeria119
Ukraine113
Serbien111
Somalia109
Frage 33 Seite 62

Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR insgesamt bzw. im Jahr 2026 nach § 54 Absatz 2 Nummer 7 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt worden, und wie viele von ihnen lebten zu diesem Datum noch in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Geschlechtern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Antwort

Zum Stichtag 30. Juni 2026 waren 231.078 Personen im AZR erfasst, die nach § 54 Absatz 2 Nummer 7 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt wurden, davon 12.034 Personen im Jahr 2026. Darunter waren 11.920 Personen, die sich laut AZR zum Stichtag noch in Deutschland aufhielten.

Davon waren 6.415 männlich und 5.497 weiblich, bei sieben Personen war das Geschlecht unbekannt, bei einer Person divers. Bei 8.665 Personen lag die Aufenthaltsdauer seit der letzten Einreise zum Stichtag bei unter sechs Jahren, im Kontrast dazu lag die Aufenthaltsdauer bei 3.253 Personen bei sechs oder mehr Jahren. Bei zwei Personen war die Aufenthaltsdauer unbekannt. Der Aufenthaltsstatus war bei 74,9 Prozent der Personen befristet, der Anteil an unbefristeten Aufenthaltsstatus liegt bei 13,9 Prozent, die restlichen 11,2 Prozent entfallen auf sonstige Speichersachverhalte wie beispielsweise Duldungen, oder Fälle, in denen keine Status im AZR gespeichert sind.

Die weiteren Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 62 · 12 Zeilen × 2 Spalten
Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 12 AZRG12.034
darunter:
Afghanistan2.067
Syrien1.825
Russische Föderation839
Irak822
Iran797
Pakistan730
Tunesien586
Marokko566
Ägypten392
Philippinen361
Frage 34 Seite 63

Wie viele Ausreisepflichtige lebten nach Angaben des AZR zum 30. Juni 2026 in Deutschland, wie viele von ihnen hatten eine Duldung, wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende, wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende ohne Duldung, bei wie vielen von ihnen wurde die asylrechtliche Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaats festgestellt, inwiefern kann festgestellt werden, dass sie deshalb als ausreisepflichtig gelten bzw. dass eine Überstellung geplant ist (bitte zu allen Unterfragen jeweils nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten auflisten), und wie viele von ihnen befanden sich nach Angaben des AZR noch in einem Asylverfahren, hatten einen Schutzstatus erhalten oder waren Unionsangehörige ohne Entzug des Freizügigkeitsrechts (bitte differenzieren)?

Antwort

Die Angaben zum Stichtag 30. Juni 2026 können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 63 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Personen zum Stichtag 30. Juni 2026258.845
Länder:
Baden-Württemberg32.199
Bayern29.514
Berlin20.550
Brandenburg9.598
Bremen4.170
Hamburg10.617
Hessen16.148
Mecklenburg-Vorpommern4.993
Niedersachsen26.276
Nordrhein-Westfalen56.604
Rheinland-Pfalz10.906
Saarland2.107
Sachsen14.422
Sachsen-Anhalt5.374
Schleswig-Holstein10.408
Thüringen4.959
Tabelle auf Seite 63 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Personen zum Stichtag 30. Juni 2026258.845
darunter:
Türkei30.374
Irak22.021
Afghanistan15.343
Syrien14.310
Russische Föderation12.985
Nigeria9.307
Serbien8.014
Iran7.712
Georgien6.314
Ungeklärt6.265
Ukraine6.010
Guinea5.346
Libanon4.882
Somalia4.535
Nordmazedonien4.389
Tabelle auf Seite 64 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Personen mit Duldung zum Stichtag 30. Juni 2026199.271
Länder:
Baden-Württemberg25.725
Bayern21.141
Berlin15.135
Brandenburg8.427
Bremen3.673
Hamburg6.263
Hessen10.361
Mecklenburg-Vorpommern4.162
Niedersachsen21.263
Nordrhein-Westfalen45.002
Rheinland-Pfalz7.824
Saarland1.803
Sachsen11.462
Sachsen-Anhalt4.116
Schleswig-Holstein8.955
Thüringen3.959
Tabelle auf Seite 64 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Personen mit Duldung zum Stichtag 30. Juni 2026199.271
darunter:
Türkei23.636
Irak19.399
Afghanistan11.410
Syrien11.235
Russische Föderation11.182
Nigeria8.302
Iran6.614
Serbien6.302
Ungeklärt5.469
Georgien4.767
Ukraine4.761
Guinea4.705
Libanon4.406
Somalia3.570
Nordmazedonien3.483
Tabelle auf Seite 64, 65 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Personen mit abgelehntem Asylantrag* zum Stichtag 30. Juni 2026156.951
Länder:
Baden-Württemberg19.944
Bayern17.750
Berlin12.058
Brandenburg6.120
Bremen2.153
Hamburg4.813
Hessen8.929
Mecklenburg-Vorpommern3.337
Niedersachsen16.675
Nordrhein-Westfalen32.967
Rheinland-Pfalz7.613
Saarland1.084
Sachsen10.104
Sachsen-Anhalt3.201
Schleswig-Holstein6.952
Thüringen3.251
Tabelle auf Seite 65 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Personen mit abgelehntem Asylantrag* zum Stichtag 30. Juni 2026156.951
darunter:
Türkei19.811
Irak17.495
Afghanistan9.413
Russische Föderation8.805
Syrien7.798
Nigeria6.887
Iran5.297
Serbien4.650
Georgien4.519
Ungeklärt3.708
Guinea3.442
Libanon3.436
Indien2.884
Pakistan2.786
Somalia2.774

* Hinweis zu den Tabellen „mit abgelehntem Asylantrag“: Für die vorliegende Ausreisepflicht muss die im AZR gespeicherte Asylablehnung nicht zwingend ursächlich sein, da diese Entscheidung grundsätzlich gespeichert wird, bis die Voraussetzungen für ihre Löschung gegeben sind (vgl. § 36 AZRG). Insofern kann die Asylablehnung ggf. eine längere Zeit zurückliegen.

* Hinweis zu den Tabellen „mit abgelehntem Asylantrag“: Für die vorliegende Ausreisepflicht muss die im AZR gespeicherte Asylablehnung nicht zwingend ursächlich sein, da diese Entscheidung grundsätzlich gespeichert wird, bis die Voraussetzungen für ihre Löschung gegeben sind (vgl. § 36 AZRG). Insofern kann die Asylablehnung ggf. eine längere Zeit zurückliegen.

Tabelle auf Seite 65 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Personen mit abgelehntem Asylantrag ohne Duldung zum Stichtag 30. Juni 202625.932
Länder:
Baden-Württemberg2.763
Bayern3.668
Berlin2.653
Brandenburg565
Bremen191
Hamburg1.520
Hessen2.190
Mecklenburg-Vorpommern459
Niedersachsen2.297
Nordrhein-Westfalen4.488
Rheinland-Pfalz1.719
Saarland135
Sachsen1.495
Sachsen-Anhalt504
Schleswig-Holstein766
Thüringen519
Tabelle auf Seite 65, 66 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Personen mit abgelehntem Asylantrag ohne Duldung zum Stichtag 30. Juni 202625.932
darunter:
Türkei4.401
Afghanistan1.992
Irak1.887
Syrien1.689
Serbien928
Russische Föderation868
Georgien737
Moldau702
Nigeria607
Albanien568
Kosovo548
Iran543
Kolumbien511
Pakistan484
Nordmazedonien469
Tabelle auf Seite 66 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Personen mit laufendem Asylverfahren zum Stichtag 30. Juni 20268.724
Länder:
Baden-Württemberg899
Bayern1.021
Berlin434
Brandenburg460
Bremen77
Hamburg299
Hessen507
Mecklenburg-Vorpommern221
Niedersachsen930
Nordrhein-Westfalen2.159
Rheinland-Pfalz366
Saarland70
Sachsen486
Sachsen-Anhalt215
Schleswig-Holstein336
Thüringen244
Tabelle auf Seite 66 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Personen mit laufendem Asylverfahren zum Stichtag 30. Juni 20268.724
darunter:
Türkei1.182
Syrien970
Irak840
Afghanistan752
Russische Föderation597
Iran531
Nigeria319
Somalia244
Libanon200
Georgien191
Guinea176
Ungeklärt167
Pakistan149
Serbien139
Nordmazedonien137
Tabelle auf Seite 67 · 17 Zeilen × 5 Spalten
Ausreisepflichtige Personen mit einer Schutzzuerkennung zum Stichtag 30. Juni 2026Als Asylberechtigter nach Artikel 16a GG anerkanntFlüchtlingseigenschaft nach § 3 Absatz 4 AsylGsubsidiärer Schutz nach § 4 Absatz 1 AsylG gewährtInsgesamt
Insgesamt Länder:851.1825011.768
Baden-Württemberg128750149
Bayern613852196
Berlin5392064
Brandenburg0201535
Bremen48315
Hamburg1215133196
Hessen515052207
Mecklenburg-Vorpommern0111122
Niedersachsen914957215
Nordrhein-Westfalen22182116320
Rheinland-Pfalz17834113
Saarland111719
Sachsen3562281
Sachsen-Anhalt2191132
Schleswig-Holstein352661
Thüringen0311243
Tabelle auf Seite 67 · 17 Zeilen × 5 Spalten
Ausreisepflichtige Personen mit einer Schutzzuerkennung zum Stichtag 30. Juni 2026Als Asylberechtigter nach Artikel 16a GG anerkanntFlüchtlingseigenschaft nach § 3 Absatz 4 AsylGsubsidiärer Schutz nach § 4 Absatz 1 AsylG gewährtInsgesamt
Insgesamt851.1825011.768
darunter:
Afghanistan1948219520
Syrien4152259415
Iran151704189
Türkei197020109
Irak37328104
Russische Föderation3302558
Eritrea1312557
Ungeklärt1311446
Sudan (ohne Südsudan)093746
Somalia1261542
Pakistan216119
Guinea28616
Armenien06612
Staatenlos1449
Nigeria2529
Tabelle auf Seite 67, 68 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige nicht-deutsche Unionsangehörige ohne Verlust des Freizügigkeitsrechts* zum Stichtag 30. Juni 20262.174
Länder:
Baden-Württemberg524
Bayern355
Berlin61
Brandenburg29
Bremen19
Hamburg50
Hessen244
Mecklenburg-Vorpommern10
Niedersachsen130
Nordrhein-Westfalen503
Rheinland-Pfalz121
Saarland7
Sachsen46
Sachsen-Anhalt27
Schleswig-Holstein36
Thüringen12
Tabelle auf Seite 68 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige nicht-deutsche Unionsangehörige ohne Verlust des Freizügigkeitsrechts* zum Stichtag 30. Juni 20262.174
darunter:
Kroatien712
Rumänien459
Italien239
Polen190
Spanien108
Bulgarien106
Griechenland71
Portugal49
Niederlande38
Ungarn37
Tschechische Republik29
Schweden23
Frankreich21
Litauen21
Österreich21

* Hinweis zu den Tabellen „Ausreisepflichtige Unionsangehörige ohne Entzug des Freizügigkeitsrechts“: Die Erlangung des EU-Freizügigkeitsrechts durch einen Ausländer bedeutet nicht automatisch, dass die vorher als Drittstaatsangehöriger erhaltene Ausreisepflicht erlischt. Vielmehr gilt die bisherige Ausreisepflicht rechtlich fort, solange eine Einzelfallprüfung der jeweils zuständigen Ausländerbehörde keinen anderen Sachverhalt ergibt und eine Löschung der Ausreisepflicht durch die Ausländerbehörde nicht erfolgt.

* Hinweis zu den Tabellen „Ausreisepflichtige Unionsangehörige ohne Entzug des Freizügigkeitsrechts“: Die Erlangung des EU-Freizügigkeitsrechts durch einen Ausländer bedeutet nicht automatisch, dass die vorher als Drittstaatsangehöriger erhaltene Ausreisepflicht erlischt. Vielmehr gilt die bisherige Ausreisepflicht rechtlich fort, solange eine Einzelfallprüfung der jeweils zuständigen Ausländerbehörde keinen anderen Sachverhalt ergibt und eine Löschung der Ausreisepflicht durch die Ausländerbehörde nicht erfolgt.

Tabelle auf Seite 68, 69 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige mit „über Überstellung entschieden“ zum Stichtag 30. Juni 20264.368
Länder:
Baden-Württemberg552
Bayern689
Berlin264
Brandenburg259
Bremen36
Hamburg76
Hessen188
Mecklenburg-Vorpommern100
Niedersachsen438
Nordrhein-Westfalen806
Rheinland-Pfalz232
Saarland37
Sachsen206
Sachsen-Anhalt180
Schleswig-Holstein163
Thüringen142
Tabelle auf Seite 69 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige mit „über Überstellung entschieden“ zum Stichtag 30. Juni 20264.368
darunter:
Russische Föderation456
Afghanistan407
Syrien274
Somalia244
Nigeria243
Türkei236
Irak193
Iran175
Algerien169
Guinea152
Sudan (ohne Südsudan)99
Marokko88
Libanon85
Ägypten78
Pakistan78
Frage 35 Seite 69

Gibt es wesentliche Neuerungen bei der Bereinigung der Daten im AZR seit der Antwort zu Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 21/4644 (bitte gegebenenfalls im Einzelnen auflisten und etwaige Korrekturen, wenn möglich, quantifizieren)? Welche Tätigkeiten und Projekte hat der Beauftragte für Datenqualität zuletzt mit welchen Erfolgen unternommen bzw. sind für die Zukunft geplant (bitte im Einzelnen auflisten)?

Antwort

Nein, es gibt keine wesentlichen Neuerungen. Die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 36 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/192 genannten Maßnahmen werden weiterhin zielgerichtet fortgeführt und ggf. punktuell mit weiteren Bereinigungen ergänzt.

Frage 36 Seite 69

In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2026 Dokumente nach § 6 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 und 3 des Ausländerzentralregistergesetzes an das AZR übermittelt bzw. gespeichert (bitte differenzieren, ob mit oder ohne Rückkehrentscheidung)?

Antwort

Ausweislich des AZR wurden im bisherigen Jahr 2026 (bis zum 4. August 2026) 80.728 Dokumente nach § 6 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 und 3 des AZRG übermittelt. Die weiteren Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 70 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Im AZR gespeicherte Dokumente im Zeitraum 01.01.2026 bis 04.08.2026
Insgesamt80.728
davon:
Entscheidungen mit Rückkehrentscheidung7.876
Entscheidungen ohne Rückkehrentscheidung72.852
Frage 37 Seite 70

Welche Angaben kann das BAMF inzwischen dazu machen, welche Personalressourcen im BAMF für notwendige Schwärzungen von Ausführungen, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung tangieren, bei der Übermittlung nach § 6 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 und 3 AZRG notwendig sind (bitte ausführen)?

Antwort

Dem BAMF liegen weiterhin keine statistischen Daten vor, ob und ggf. in welchem Umfang rechtlich erforderliche Schwärzungen der Dokumente vor deren Speicherung im AZR vorgenommen wurden und welche Personalressourcen dafür erforderlich waren.

Frage 38 Seite 70

Welche Angaben können dazu gemacht werden, wie viele der in Deutschland zum 30. Juni 2026 lebenden Geduldeten bzw. Asylsuchenden berechtigt bzw. nicht berechtigt waren, eine Erwerbstätigkeit auszuüben, und wie vielen von ihnen wurde dies im Jahr 2026 erlaubt bzw. versagt (bitte jeweils nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren und zudem getrennt nach den Bundesländern auflisten)?

Antwort

Im AZR wird lediglich erfasst, in welchen Fällen Geduldeten bzw. Gestatteten eine Erwerbstätigkeit erlaubt bzw. versagt worden ist. Allerdings lassen diese Daten keine Aussage darüber zu, ob die Erwerbstätigkeit, zu der die Erlaubnis erteilt wurde, auch tatsächlich aufgenommen wurde bzw. zum Stichtag noch bestand.

Zum Stichtag 30. Juni 2026 lag bei 25.933 geduldeten Personen eine von der Ausländerbehörde erteilte Beschäftigungserlaubnis vor, zu der die Bundesagentur für Arbeit ihre Zustimmung gegeben hat (davon 4.418 aus dem Jahr 2026).

3.730 Personen haben die Erlaubnis zu einer zustimmungsfreien Beschäftigung erhalten, bei der die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nicht erforderlich ist (davon 551 im Jahr 2026). In 2.661 Fällen wurde eine Beschäftigungserlaubnis abgelehnt (davon 490 im Jahr 2026).

Bei 36.838 Personen mit einer Aufenthaltsgestattung lag eine von der Ausländerbehörde erteilte Beschäftigungserlaubnis vor, zu der die Bundesagentur für Arbeit ihre Zustimmung gegeben hat (davon 13.169 aus dem Jahr 2026). 1.034 Personen haben die Erlaubnis zu einer zustimmungsfreien Beschäftigung erhalten, bei der die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nicht erforderlich ist (davon 348 im Jahr 2026). Bei 2.663 Personen wurde eine Beschäftigungserlaubnis abgelehnt (davon 1.084 im Jahr 2026).

Weitere Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 70, 71 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit Duldung mit einer Erlaubnis zur Beschäftigung aus dem Jahr 20264.418
Länder:
Baden-Württemberg715
Bayern353
Berlin575
Brandenburg166
Bremen60
Hamburg251
Hessen62
Mecklenburg-Vorpommern142
Niedersachsen679
Nordrhein-Westfalen541
Rheinland-Pfalz277
Saarland7
Sachsen304
Sachsen-Anhalt86
Schleswig-Holstein134
Thüringen66
Tabelle auf Seite 71 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit Duldung mit einer Erlaubnis zur Beschäftigung aus dem Jahr 20264.418
darunter:
Türkei709
Afghanistan676
Irak353
Syrien376
Vietnam224
Venezuela175
Kolumbien177
Guinea146
Ukraine152
Iran118
Nigeria96
Russische Föderation91
Libanon83
Ungeklärt81
Somalia64
Tabelle auf Seite 71 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit Duldung mit einer Erlaubnis zustimmungsfreier Beschäftigung aus dem Jahr 2026551
Länder:
Baden-Württemberg50
Bayern77
Berlin52
Brandenburg26
Bremen3
Hamburg4
Hessen17
Mecklenburg-Vorpommern2
Niedersachsen55
Nordrhein-Westfalen148
Rheinland-Pfalz38
Saarland0
Sachsen52
Sachsen-Anhalt3
Schleswig-Holstein18
Thüringen6
Tabelle auf Seite 72 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit Duldung mit einer Erlaubnis zustimmungsfreier Beschäftigung aus dem Jahr 2026551
darunter:
Irak101
Türkei57
Nigeria37
Iran33
Afghanistan31
Guinea31
Syrien25
Russische Föderation23
Libanon20
Venezuela13
Somalia13
Ukraine11
Kolumbien9
Georgien9
Ägypten8
Tabelle auf Seite 72 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit Duldung mit einer Ablehnung der Beschäftigungserlaubnis aus dem Jahr 2026490
Länder:
Baden-Württemberg60
Bayern17
Berlin122
Brandenburg62
Bremen7
Hamburg16
Hessen8
Mecklenburg-Vorpommern22
Niedersachsen51
Nordrhein-Westfalen53
Rheinland-Pfalz26
Saarland1
Sachsen25
Sachsen-Anhalt8
Schleswig-Holstein6
Thüringen6
Tabelle auf Seite 72, 73 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit Duldung mit einer Ablehnung der Beschäftigungserlaubnis aus dem Jahr 2026490
darunter:
Türkei117
Afghanistan53
Syrien42
Vietnam33
Libanon21
Ukraine19
Irak18
Iran14
Russische Föderation14
Ungeklärt14
Indien10
Georgien9
Personen aus den palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt)9
Kenia8
China8
Tabelle auf Seite 73 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit Aufenthaltsgestattung mit einer Erlaubnis zur Beschäftigung aus dem Jahr 202613.169
Länder:
Baden-Württemberg2.911
Bayern1.498
Berlin687
Brandenburg293
Bremen100
Hamburg529
Hessen464
Mecklenburg-Vorpommern529
Niedersachsen2.217
Nordrhein-Westfalen1.905
Rheinland-Pfalz579
Saarland27
Sachsen586
Sachsen-Anhalt369
Schleswig-Holstein197
Thüringen278
Tabelle auf Seite 73 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit Aufenthaltsgestattung mit einer Erlaubnis zur Beschäftigung aus dem Jahr 202613.169
darunter:
Syrien3.463
Türkei2.556
Afghanistan2.310
Iran610
Irak440
Kolumbien445
Guinea242
Venezuela230
Nigeria204
Ruanda217
Sri Lanka159
Pakistan162
Somalia158
Ungeklärt142
Russische Föderation137
Tabelle auf Seite 73, 74 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit Aufenthaltsgestattung mit einer Erlaubnis zur zustimmungsfreien Beschäftigung aus dem Jahr 2026348
Länder:
Baden-Württemberg58
Bayern51
Berlin56
Brandenburg5
Bremen0
Hamburg3
Hessen17
Mecklenburg-Vorpommern2
Niedersachsen20
Nordrhein-Westfalen95
Rheinland-Pfalz5
Saarland1
Sachsen19
Sachsen-Anhalt1
Schleswig-Holstein9
Thüringen6
Tabelle auf Seite 74 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit Aufenthaltsgestattung mit einer Erlaubnis zur zustimmungsfreien Beschäftigung aus dem Jahr 2026348
darunter:
Türkei74
Irak54
Syrien30
Iran30
Afghanistan24
Nigeria14
Guinea13
Ungeklärt10
Venezuela7
Libanon7
Somalia6
Russische Föderation6
Ägypten6
Äthiopien6
Kamerun5
Tabelle auf Seite 74, 75 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit Aufenthaltsgestattung mit einer Ablehnung der Beschäftigungserlaubnis aus dem Jahr 20261.084
Länder:
Baden-Württemberg169
Bayern79
Berlin131
Brandenburg35
Bremen8
Hamburg19
Hessen46
Mecklenburg-Vorpommern68
Niedersachsen154
Nordrhein-Westfalen174
Rheinland-Pfalz66
Saarland3
Sachsen45
Sachsen-Anhalt32
Schleswig-Holstein38
Thüringen17
Tabelle auf Seite 75 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit Aufenthaltsgestattung mit einer Ablehnung der Beschäftigungserlaubnis aus dem Jahr 20261.084
darunter:
Syrien325
Türkei266
Afghanistan153
Iran67
Irak43
Russische Föderation24
Kolumbien22
Ungeklärt16
Sri Lanka16
Somalia12
Pakistan11
China11
Ägypten10
Guinea9
Nigeria8
Frage 39 Seite 75

Welche Erklärung hat die Bundesregierung dafür, dass das Statistische Bundesamt für den Zeitpunkt Ende 2025 von einer Zahl von 500 000 Personen in Deutschland mit einem GFK-Status ausgeht (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/05/PD26_162_12 5.html), während die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 21/4644 die Zahl von 706 727 Personen mit einem Flüchtlingsschutz nach der GFK für Ende 2025 nennt (die Angaben zum subsidiären Schutz stimmen hingegen überein, bei Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG gibt es wiederum eine Abweichung von über 50 000; bitte ausführen)?

Antwort

Die Berechnungslogik des Statistischen Bundesamtes basiert auf der Anzahl von Personen, die zum Stichtag ein gültiges Aufenthaltsrecht aus dem Flüchtlingsschutz besitzen.

Das BAMF hingegen zählt die positiven Entscheidungen zur Anerkennung des Schutzstatus unabhängig davon, welchen Aufenthaltstitel diese Person später erhält.

Zeitliche Verzögerungen zwischen der BAMF-Entscheidung, der Meldung an die zuständige Behörde und der Erfassung des endgültigen Aufenthaltstitels im AZR können ebenfalls zu Diskrepanzen führen.