Zahlen zu in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Geflüchteten zum Stand 31. Dezember 2025

Drucksache 21/4644Antwortauf die Kleine Anfrage 21/378206.03.202676 Seiten42 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium des InnernMigration und AufenthaltsrechtBerichtszeitraum: Stand 31.12.2025
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Asylstatistiken beinhalten meist nur Zugangs-, Antrags- und Entscheidungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden Geflüchteten und genauere Angaben zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen schwerer verfügbar, weshalb Die Linke im Deutschen Bundestag diese seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt (vgl. Bundestagsdrucksache 16/8321 und zuletzt Bundestagsdrucksache 21/1640).

Seit 2017 stellt auch das Statistische Bundesamt eine detaillierte Erhebung zu in Deutschland lebenden „Schutzsuchenden“ auf der Datengrundlage des Ausländerzentralregisters (AZR) vor (vgl. www.destatis.de). Als „Schutzsuchende“ gelten dabei anerkannte Flüchtlinge genauso wie z. B. Asylsuchende, entscheidend ist die „Berufung auf humanitäre Gründe“. Bei vielen Kategorien humanitärer Aufenthaltstitel untersucht das Statistische Bundesamt deshalb zusätzlich, inwieweit diese Personen eine „Asylhistorie“ aufweisen. Sogenannte Visa-Overstayers (ohne Asylantragstellung) fallen damit z. B. aus dieser Statistik heraus, selbst wenn sie später einen humanitären Aufenthaltstitel erhalten. Die Gesamtzahl der Geflüchteten auf Basis der Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke wird aufgrund des aktuellen Status der hier lebenden Personen nach Angaben des AZR ermittelt, wobei ebenfalls nicht nur anerkannte Flüchtlinge, sondern auch Asylsuchende, Geduldete und Geflüchtete mit einem humanitären Aufenthaltstitel berücksichtigt werden. Trotz weniger Erfassungsunterschiede im Detail entspricht die vom Statistischen Bundesamt ermittelte Gesamtzahl in etwa der Summe, die sich aufgrund der Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke ergibt. Für das Jahr 2020 waren dies beispielsweise knapp 1,9 Millionen Menschen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/28234 und www.destatis.de, Pressemitteilung Nummer 340 vom 14. Juli 2021), Ende 2022, nach der Aufnahme von über 1 Million Geflüchteten aus der Ukraine, waren es etwa 3,1 Millionen Personen (vgl. Bundestagsdrucksache 20/5870 und www.destatis.de, Pressemitteilung Nummer 125 vom 30. März 2023). Ende 2024 lag die Gesamtzahl aller Geflüchteten in Deutschland bei rund 3,5 Millionen, etwa 85 Prozent von ihnen hatten einen geklärten Schutz- bzw. Aufenthaltsstatus (vgl. Bundestagsdrucksache 21/192).

Von 1997 bis 2011 war die Gesamtzahl der Geflüchteten in Deutschland von über 1 Million auf unter 400 000 gesunken, seit 2012 stieg sie wieder an (alle Angaben, auch im Folgenden, soweit nicht anders angegeben, aus: Bundestagsdrucksache 21/192; grafisch aufgearbeitet, im Verlauf von 2006 bis 2022, gibt es die Zahlen hier: taz.de/Gefluechtete-in-Deutschland/!5934394/). So lebten Ende 2024 gut 750 000 anerkannte Flüchtlinge in Deutschland, viele von ihnen aus Syrien. Zudem gab es 381 000 subsidiär Geschützte, weitere 197 000 Menschen hatten einen nationalen Abschiebungsschutz, darunter viele Geflüchtete aus Afghanistan. Ende 2024 lebten außerdem über 1,24 Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland, die unkompliziert einen temporären Schutzstatus nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erhalten.

Weitere 220 000 Geflüchtete verfügten Ende 2024 über eine Aufenthaltserlaubnis infolge von Bleiberechts- oder Aufnahmeregelungen (§§ 22, 23 Absatz 1, §§ 104a und 104c, 18a, 25a und 25b AufenthG), knapp 56 000 wegen langjährigen Aufenthalts und unzumutbarer Ausreise (§ 25 Absatz 5 AufenthG) und gut 16 000 wegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe (§ 25 Absatz 4 AufenthG). Knapp 10 000 Menschen hatten einen Aufenthaltstitel infolge einer individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a AufenthG.

Die Zahl der (noch) nicht anerkannten, geduldeten oder asylsuchenden Flüchtlinge war von knapp 650 000 Ende 1997 auf etwa 134 000 im Jahr 2011 gesunken, bis Ende 2024 stieg sie dann wieder auf 528 500 an.

Zum Stand Mitte 2025 hat sich die Gesamtzahl der in Deutschland lebenden Geflüchteten erstmals seit 2011 wieder verringert, um etwa 50 000 Menschen auf 3,495 Millionen Geflüchtete (Bundestagsdrucksache 21/1640).

Die Angaben des AZR zu ausreisepflichtigen Personen sind zum Teil fehlerhaft und überhöht. Ausreisepflichtige ohne Duldung können z. B. das Land längst wieder (unregistriert) verlassen haben und viele angeblich Ausreisepflichtige sind tatsächlich gar nicht ausreisepflichtig (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12725 und Antwort zu Frage 38 auf Bundestagsdrucksache 19/3860 sowie www.proasyl.de/news/das-angebliche-abschiebungsvollzugsdefizit-stati stisch-fragwuerdig-aber-gut-fuer-schlagzeilen/). So musste die Bundesregierung auf Nachfragen einräumen, dass von den Ende 2009 im AZR vermerkten 70 000 angeblich Ausreisepflichtigen ohne Duldung 40 000 im Rechtssinne gar nicht ausreisepflichtig waren (vgl. Antwort zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 17/4631). Für Hessen stellte das dortige Innenministerium Anfang 2021 fest, dass mehr als die Hälfte der Personen ohne Duldung nicht ausreisepflichtig waren oder sich nicht mehr in Hessen aufhielten, die offiziellen Daten spiegelten also „nicht die Realität der Ausreisepflichtigen in Hessen“ wider (vgl. Antwort zu Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 20/1048). Bund und Länder haben über drei Jahre hinweg – ergebnislos – darüber beraten, inwieweit Personen statistisch als freiwillig ausgereist erfasst werden sollen, bei denen im AZR „Fortzug nach unbekannt“ notiert ist (vgl. jeweils die Antworten zu Frage 35 auf den Bundestagsdrucksachen 19/8258 und 20/1048). Im Ergebnis kommt es zu einer statistisch überhöhten Zahl (vermeintlich) in Deutschland lebender Ausreisepflichtiger, insbesondere wenn es keinen positiven Nachweis für die Aus- oder Weiterreise von ausreisepflichtigen Personen gibt.

178 500 der rund 221 000 (81 Prozent) zum Ende des Jahres 2024 laut AZR ausreisepflichtigen Personen verfügten über eine Duldung, weil ihre Abschiebung aktuell nicht möglich ist. Wie viele von ihnen nicht abgeschoben werden dürfen oder sollen, wird im AZR nicht erfasst, aber viele Duldungsgründe lassen erkennen, dass eine Abschiebung nicht erlaubt oder nicht beabsichtigt ist, etwa wegen medizinischer Abschiebungshindernisse oder einer gerichtlichen Anordnung, wegen einer Ausbildung oder Beschäftigung, wegen enger familiärer Bindungen zu Personen mit einem Aufenthaltsrecht oder wegen eines Asylfolgeantrags. Nur etwa 9 Prozent der Duldungen wurden nach § 60b AufenthG erteilt, weil den Betroffenen unterstellt wurde, dass sie ihre Abschiebung vorwerfbar verhindern (durch Täuschung oder Nichtmitwirkung bei der Passbeschaffung).

Die Zahl der Ausreisepflichtigen in Deutschland ist von über 300 000 Ende 2022 auf gut 220 000 Ende 2024 gesunken, ein Grund hierfür waren Aufenthaltserteilungen nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG). Laut einer Kurzanalyse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF; www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Kurzanalysen/kurzanalyse 1-2023-mimap.pdf?__blob=publicationFile&v=13) sind freiwillige Ausreisen und Aufenthaltserteilungen an Geduldete die häufigsten Gründe für eine Beendigung der Ausreisepflicht abgelehnter Asylsuchender. Abschiebungen, die oft im Zentrum politischer Debatten bzw. von Gesetzesänderungen stehen, spielen diesbezüglich nur eine geringe Rolle. Die Zahl der „freiwilligen“ Ausreisen ausreisepflichtiger Personen übersteigt die Zahl entsprechender Abschiebungen seit 2010 in jedem Jahr deutlich, meist um das Doppelte bis Dreifache (vgl. Antwort zu Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 20/11101).

Frage 1 Seite 3

Wie viele Asylberechtigte lebten zum 31. Dezember 2025 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2025?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren 43 606 Personen mit einer Asylberechtigung im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst, davon 23 299 männliche und 20 096 weibliche sowie 196 Personen mit unbekanntem Geschlecht und 15 Personen mit dem Geschlecht divers. 8 191 Personen waren unter 18 Jahre alt, 35 414 Personen über 17 Jahre alt, bei einer Person war das Alter unbekannt. 10 027 Personen lebten seit weniger als sechs Jahren in Deutschland, 33 578 Personen sechs Jahre oder länger, bei einer Person war die Dauer unbekannt. 3 899 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2025.

Frage 1a + 1b + 1c Seite 3

1aWelchen Aufenthaltsstatus hatten diese Asylberechtigten?

1bWelches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?

1cWie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?

Antwort

Die Fragen 1a bis 1c werden gemeinsam beantwortet.

Die Angaben zum Stichtag 31. Dezember 2025 können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 3 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Asylberechtigte insgesamt43 606
davon mit dem Aufenthaltsstatus:in Prozent
unbefristete Aufenthaltsrechte50,7
befristete Aufenthaltsrechte47,3
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert)2,0
Tabelle auf Seite 3, 4 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Asylberechtigte insgesamt43 606
darunter:
Türkei11 268
Afghanistan5 247
Iran4 696
Syrien4 406
Russische Föderation1 673
Eritrea1 524
Irak1 511
Sri Lanka1 071
Somalia921
Kosovo853
Ungeklärt773
China671
Guinea602
Pakistan525
Äthiopien493
Tabelle auf Seite 4 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Asylberechtigte insgesamt43 606
Länder:
Baden-Württemberg5 112
Bayern4 787
Berlin2 678
Brandenburg355
Bremen573
Hamburg1 607
Hessen5 215
Mecklenburg-Vorpommern158
Niedersachsen4 602
Nordrhein-Westfalen13 413
Rheinland-Pfalz1 452
Saarland669
Sachsen1 219
Sachsen-Anhalt381
Schleswig-Holstein962
Thüringen423
Frage 2 Seite 4

Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlinge (vgl. § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes [AsylG] und § 60 Absatz 1 Satz 1 AufenthG) lebten zum 31. Dezember 2025 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2025?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren 706 727 Personen mit Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes (AsylG) i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) im AZR erfasst, davon 405 588 männliche und 300 549 weibliche, 73 diverse und 517 Personen mit unbekanntem Geschlecht. 248 704 Personen waren unter 18 Jahre alt, 458 008 Personen über 17 Jahre alt, bei 15 Personen war das Alter unbekannt. 184 431 Personen lebten seit weniger als sechs Jahren in Deutschland, 522 128 Personen sechs Jahre oder länger. Bei 168 Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. 66 037 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2025.

Frage 2a + 2b + 2c Seite 4

2aWelchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?

2bWelches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?

2cWie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?

Antwort

Die Fragen 2a bis 2c werden gemeinsam beantwortet.

Die Angaben zum Stichtag 31. Dezember 2025 können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 5 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Flüchtlingsschutz insgesamt706 727
davon mit dem Aufenthaltsstatus:in Prozent
unbefristete Aufenthaltsrechte16,5
befristete Aufenthaltsrechte80,7
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert)2,8
Tabelle auf Seite 5 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Flüchtlingsschutz
Insgesamt706 727
darunter:
Syrien276 676
Afghanistan125 711
Irak88 365
Eritrea47 114
Iran35 399
Türkei33 411
Ungeklärt22 410
Somalia22 030
Staatenlos8 722
Pakistan6 472
Russische Föderation5 106
Nigeria4 232
Guinea3 690
Äthiopien3 459
Aserbaidschan1 681
Tabelle auf Seite 5 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Flüchtlingsschutz706 727
Länder:
Baden-Württemberg73 465
Bayern68 583
Berlin33 188
Brandenburg14 066
Bremen11 941
Hamburg19 883
Hessen77 299
Mecklenburg-Vorpommern7 860
Niedersachsen76 701
Nordrhein-Westfalen201 847
Rheinland-Pfalz31 488
Saarland15 890
Sachsen21 969
Sachsen-Anhalt15 710
Schleswig-Holstein24 619
Thüringen12 218
Frage 3 + 3a Seite 6

3Wie viele Geflüchtete mit einem subsidiären Schutzstatus nach § 25 Absatz 2 bzw. einem Abschiebungsschutz nach § 25 Absatz 3 AufenthG (internationaler bzw. nationaler subsidiärer Schutz, bitte differenzieren, auch bei den Unterfragen) lebten zum 31. Dezember 2025 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2025?

3aWelchen Aufenthaltsstatus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?

Antwort

Die Fragen 3 und 3a werden gemeinsam beantwortet.

Im AZR werden u. a. Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Absatz 2 Satz 1 2. Alt. AufenthG (subsidiärer Schutz) und nach § 25 Absatz 3 AufenthG (Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder 7 AufenthG) gespeichert.

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren 373.078 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 AufenthG (subsidiärer Schutz) erfasst, davon 240 277 männliche, 132 586 weibliche, 2 diverse Personen und 213 Personen mit unbekanntem Geschlecht. 97 800 Personen waren unter 18 Jahre alt, 275 274 Personen über 17 Jahre alt und bei 4 Personen ist das Alter unbekannt. 194 467 Personen lebten seit weniger als sechs Jahren in Deutschland, 178 523 Personen sechs Jahre oder länger. Bei 88 Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. 17 681 Personen erhielten den Status erstmalig im Jahr 2025.

Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 AufenthG waren 185 338 Personen zum Stichtag 31. Dezember 2025 erfasst, davon 118 859 männliche, 66 342 weibliche und 135 mit unbekanntem Geschlecht sowie 2 diverse Personen. 48 821 Personen waren unter 18 Jahre alt, 136 500 Personen über 17 Jahre alt und bei 17 Personen ist das Alter unbekannt. 66 540 Personen lebten seit weniger als sechs Jahren in Deutschland und 118 721 Personen sechs Jahre oder länger. Bei 77 Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. 15 941 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2025.

Frage 3b + 3c Seite 6

3bWelches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?

3cWie verteilten sich die subsidiär Schutzberechtigten auf die Bundesländer?

Antwort

Die Fragen 3b und 3c werden gemeinsam beantwortet.

Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 6, 7 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 AufenthG (subsidiärer Schutz)
Insgesamt373 078
darunter:
Syrien292 340
Irak18 271
Afghanistan16 130
Eritrea12 964
Somalia6 924
Ungeklärt5 788
Jemen2 931
Staatenlos2 207
Sudan (ohne Südsudan)1 853
Iran1 619
Russische Föderation1 560
Türkei1 328
Libyen870
Libanon732
Guinea681
Tabelle auf Seite 7 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 AufenthG
Insgesamt185 338
darunter:
Afghanistan117 531
Irak12 005
Somalia8 312
Nigeria6 544
Syrien6 269
Äthiopien2 823
Venezuela2 434
Eritrea2 352
Russische Föderation2 190
Ungeklärt1 679
Armenien1 451
Guinea1 409
Iran1 400
Kosovo1 309
Türkei1 282
Tabelle auf Seite 7 · 18 Zeilen × 3 Spalten
LänderAufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 AufenthG (subsidiärer Schutz)Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 AufenthG
Insgesamt373 078185 338
Länder:
Baden-Württemberg30 23616 951
Bayern35 53625 078
Berlin20 53112 929
Brandenburg8 3524 214
Bremen6 1002 814
Hamburg5 4387 477
Hessen26 38624 612
Mecklenburg-Vorpommern4 7732 268
Niedersachsen42 98717 015
Nordrhein-Westfalen111 15337 861
Rheinland-Pfalz21 1498 393
Saarland10 5251 256
Sachsen15 2467 478
Sachsen-Anhalt10 9563 705
Schleswig-Holstein16 0849 480
Thüringen7 6263 807
Frage 4 Seite 8

Wie viele Widerrufsverfahren waren im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zum 31. Dezember 2025 anhängig (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und Status differenzieren)?

Antwort

Nach den Daten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) waren zum Stichtag 31. Dezember 2025 53 774 Widerrufsprüfverfahren eingeleitet und anhängig. Die weiteren Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 8 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Stand: 31.12.2025Anhängige Widerrufsprüfverfahren
Staatsangehörigkeiten Insgesamt:53 774
darunter:
Syrien20 124
Irak9 320
Afghanistan8 013
Iran2 721
Eritrea1 384
Ungeklärt1 364
Somalia1 354
Türkei1 261
Russische Föderation966
Nigeria835
Äthiopien500
Armenien427
Pakistan413
Staatenlos346
Aserbaidschan342
Frage 5 Seite 8

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2025 in der Bundesrepublik Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch nach aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren im AZR 22 881 Personen mit Widerruf/Rücknahme eines Schutzstatus erfasst. 1 899 Personen lebten seit weniger als sechs Jahren in Deutschland, 20 980 Personen sechs Jahre oder länger. Bei 2 Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 8 · 5 Zeilen × 5 Spalten
Personen mit Widerruf/Rücknahme des FlüchtlingsstatusAsylanerkennung nach Artikel 16a GG widerrufen/ zurückgenommenFlüchtlingseigenschaft nach § 3 Absatz 1 AsylG widerrufen/ zurückgenommensubsidiärer Schutz nach § 4 Absatz 1 AsylG widerrufen/ zurückgenommenSumme
Insgesamt16 5434 2732 06522 881
darunter mit dem Aufenthaltsstatus:
unbefristete Aufenthaltsrechte13 7276509114 468
befristete Aufenthaltsrechte2 2992 5041 2946 097
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert)5171 1196802 316
Tabelle auf Seite 8, 9 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Widerruf/ Rücknahme des Schutzstatus
Alle Staatsangehörigkeiten22 881
darunter:
Kosovo6 661
Irak3 903
Türkei2 698
Syrien1 941
Serbien1 056
Afghanistan538
Albanien501
Iran397
Serbien und Montenegro (ehemals)377
Armenien369
Eritrea368
Sri Lanka343
Ungeklärt326
Libanon225
Russische Föderation222
Frage 6 Seite 9

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2025 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp-Anordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2025?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren 2 915 Personen mit einer Duldung nach § 60a Absatz 1 AufenthG im AZR erfasst, davon 1 843 männliche und 1 065 weibliche sowie 7 Personen mit unbekanntem Geschlecht. 850 Personen waren unter 18 Jahre alt und 2 065 Personen 18 Jahre und älter. 1 188 Personen lebten seit sechs Jahren oder länger in Deutschland, 1 726 Personen weniger als sechs Jahre. Bei einer Person ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. 1 563 erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2025. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 9 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Duldung nach § 60a Absatz 1 AufenthG2 915
Länder:
Baden-Württemberg82
Bayern210
Berlin15
Brandenburg157
Bremen43
Hamburg2
Hessen52
Mecklenburg-Vorpommern40
Niedersachsen370
Nordrhein-Westfalen1 015
Rheinland-Pfalz69
Saarland136
Sachsen87
Sachsen-Anhalt105
Schleswig-Holstein384
Thüringen148
Tabelle auf Seite 10 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Duldung nach § 60a Absatz 1 AufenthG
Alle Staatsangehörigkeiten2 915
darunter:
Irak315
Türkei267
Russische Föderation230
Syrien229
Afghanistan211
Serbien137
Nigeria110
Iran109
Ukraine97
Kosovo92
Nordmazedonien87
Albanien75
Georgien69
Armenien63
Guinea53
Frage 7 Seite 10

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2025 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16g, § 18a AufenthG (alte Fassung) bzw. § 19d AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2025?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren 10 190 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung nach § 18a (Fassung bis 29. Februar 2020), § 19d (aktuelle Fassung) und § 16g AufenthG im AZR erfasst, davon 8 542 männliche und 1 643 weibliche sowie 5 Personen mit unbekanntem Geschlecht. 27 Personen waren unter 18 Jahre alt und 10 162 Personen 18 Jahre und älter. Bei einer Person ist das Alter unbekannt. 8 016 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 2 169 Personen sechs Jahre oder weniger, bei 5 Personen ist die Dauer unbekannt. 1 910 erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2025. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 10, 11 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 18a, 19d, 16g AufenthGSumme
Länder:10 190
Baden-Württemberg2 071
Bayern1 597
Berlin313
Brandenburg138
Bremen65
Hamburg269
Hessen612
Mecklenburg-Vorpommern108
Niedersachsen1 019
Nordrhein-Westfalen2 537
Rheinland-Pfalz364
Saarland35
Sachsen370
Sachsen-Anhalt106
Schleswig-Holstein498
Thüringen88
Tabelle auf Seite 11 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach §§ 18a, 19d, 16g AufenthGSumme
Alle Staatsangehörigkeiten10 190
darunter:
Afghanistan2 057
Irak845
Gambia672
Iran647
Türkei581
Guinea414
Pakistan409
Albanien394
Nigeria353
Armenien305
Kamerun223
Georgien205
Marokko190
Aserbaidschan177
Ukraine158
Frage 8 Seite 11

Wie viele jüdische Einwanderinnen und Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden bis zum 31. Dezember 2025 infolge verschiedener politischer Anordnungen in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

Antwort

Von 1993 bis zum 31. Dezember 2025 wurden im geregelten Aufnahmeverfahren für jüdische Zuwandernde insgesamt 214 940 Personen aufgenommen. Hinzu kommen 8 535 Personen, die vor Beginn oder außerhalb des geregelten Aufnahmeverfahrens eingereist waren. Insgesamt sind damit 223 475 jüdische Zuwandernde mit ihren Familienangehörigen aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. ihren Nachfolgestaaten eingereist. Die Verteilung nach Ländern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 11 · 17 Zeilen × 2 Spalten
LänderEinreisen/Personen
Baden-Württemberg20 816
Bayern33 404
Berlin1 557
Brandenburg7 765
Bremen2 263
Hamburg5 387
Hessen18 624
Mecklenburg-Vorpommern6 692
Niedersachsen18 450
Nordrhein-Westfalen53 185
Rheinland-Pfalz11 710
Saarland3 255
Sachsen11 255
Sachsen-Anhalt7 769
Schleswig-Holstein6 854
Thüringen5 954
Insgesamt214 940
Frage 9 Seite 12

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2025 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2025?

Antwort

Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG besaßen zum 31. Dezember 2025 insgesamt 30 309 Personen, davon 15 088 männliche, 15 189 weibliche und 3 diverse sowie 29 Personen mit unbekanntem Geschlecht. 11 788 Personen waren unter 18 Jahre alt und 18 520 Personen über 17 Jahre alt. Bei einer Person ist das Alter unbekannt. 1 784 Personen lebten seit sechs Jahren oder länger in Deutschland, 28 523 Personen weniger als sechs Jahre. Bei zwei Personen war die Aufenthaltsdauer unbekannt. 1 310 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2025. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 12 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG
Insgesamt30 309
Länder:
Baden-Württemberg3 801
Bayern3 752
Berlin2 229
Brandenburg798
Bremen437
Hamburg843
Hessen2 397
Mecklenburg-Vorpommern500
Niedersachsen3 159
Nordrhein-Westfalen6 651
Rheinland-Pfalz1 567
Saarland313
Sachsen1 454
Sachsen-Anhalt592
Schleswig-Holstein1 180
Thüringen636
Tabelle auf Seite 12, 13 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG
Alle Staatsangehörigkeiten30 309
darunter:
Afghanistan27 352
Russische Föderation1 575
Iran404
Belarus302
Syrien238
Personen aus den palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt)58
Ungeklärt51
Irak37
Staatenlos37
Sudan (ohne Südsudan)30
Ukraine24
Libanon20
Myanmar13
Jemen12
Ägypten11
Frage 10 Seite 13

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2025 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2025?

Antwort

Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG besaßen zum 31. Dezember 2025 insgesamt 9 282 Personen, davon 4 967 männliche, 4 305 weibliche und 10 Personen mit unbekanntem Geschlecht. 2 640 Personen waren unter 18 Jahre alt und 6 640 Personen über 17 Jahre alt. Bei 2 Personen ist das Alter unbekannt. 7 610 Personen lebten seit sechs Jahren oder länger in Deutschland, 1 671 Personen weniger als sechs Jahre. Bei einer Person ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. 692 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2025. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 13 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG9 282
Länder:
Baden-Württemberg369
Bayern522
Berlin1 873
Brandenburg139
Bremen158
Hamburg74
Hessen213
Mecklenburg-Vorpommern53
Niedersachsen927
Nordrhein-Westfalen2 198
Rheinland-Pfalz901
Saarland62
Sachsen355
Sachsen-Anhalt192
Schleswig-Holstein155
Thüringen1 091
Tabelle auf Seite 13, 14 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthGAnzahl der aufhältigen Ausländer
Alle Staatsangehörigkeiten9 282
darunter:
Albanien928
Kosovo925
Serbien833
Russische Föderation619
Türkei510
Nordmazedonien478
Aserbaidschan439
Georgien432
Armenien402
Iran270
Irak264
Afghanistan262
Pakistan259
Nigeria237
Ukraine233
Frage 11 Seite 14

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2025 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG oder eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 2 oder 4 AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte jeweils nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2025?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren 19 179 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG erfasst. 2 223 Personen waren unter 18 Jahre alt und 16 956 Personen über 17 Jahre alt. 10 822 Personen lebten seit sechs Jahren oder länger in Deutschland, 8 357 Personen weniger als sechs Jahre. 1 250 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2025.

Nach § 23 Absatz 2 AufenthG mit einer Aufenthaltserlaubnis waren 24 467 Personen erfasst, davon waren 8 168 Personen unter 18 Jahre alt und 16 299 Personen über 17 Jahre alt. 11 998 Personen lebten seit sechs Jahren oder länger in Deutschland, 12 461 Personen weniger als sechs Jahre und bei 8 Personen war die Aufenthaltsdauer unbekannt. 1 732 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2025.

Eine Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 2 AufenthG haben 57 972 Personen. Davon waren 580 unter 18 Jahre alt und 57 392 hatten ein Alter von 18 Jahren oder älter. 54 205 Personen hatten eine Aufenthaltsdauer von mindestens sechs Jahren, 3 765 Personen hatten eine Aufenthaltsdauer von weniger als sechs Jahren, bei 2 Personen war die Aufenthaltsdauer unbekannt.

Zudem waren nach § 23 Absatz 4 AufenthG 11 463 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis erfasst, davon waren 4 552 Personen unter 18 Jahre alt und 6 911 Personen über 17 Jahre alt. 3 217 Personen lebten seit sechs Jahren oder länger in Deutschland, 8 246 Personen weniger als sechs Jahre. 1 557 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2025.

Eine Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 4 AufenthG hatten 326 Personen. Davon waren 2 Personen unter 18 Jahre alt und 324 hatten ein Alter von 18 Jahren oder älter. 320 Personen hatten eine Aufenthaltsdauer von mindestens sechs Jahren, 6 Personen hatten eine Aufenthaltsdauer von weniger als sechs Jahren.

Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 14 · 5 Zeilen × 6 Spalten
Aufenthaltstitel nach § 23 AufenthGAufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 2Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 2Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 4Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 4
Summe19 17924 46757 97211 463326
männlich8 44411 68025 3925 656177
weiblich10 67912 75332 2195 794149
unbekannt5630360130
divers04100
Tabelle auf Seite 15 · 18 Zeilen × 6 Spalten
Aufenthaltstitel nach § 23 AufenthGAufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 2Niederlassungserlaub- nis nach § 23 Absatz 2Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 4Niederlassungserlaub- nis nach § 23 Absatz 4
Insgesamt19 17924 46757 97211 463326
Länder:
Baden-Württemberg1 4272 8716 2481 30319
Bayern5143 7669 8281 89537
Berlin3 9931 5243 5866556
Brandenburg1 2076851 3682868
Bremen3013273461751
Hamburg80546695423011
Hessen1 0611 7724 47888417
Mecklenburg-Vorpommern124011 3041970
Niedersachsen1 0112 2414 9401 26815
Nordrhein-Westfalen3 8105 75315 6382 476192
Rheinland-Pfalz4561 1801 88750010
Saarland2813477491561
Sachsen1201 1723 3475182
Sachsen-Anhalt915331 3593013
Schleswig-Holstein1 8188191 1093744
Thüringen2 2726108312450
Tabelle auf Seite 15 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG19 179
Darunter:
Syrien8 573
Kosovo1 472
Serbien1 118
Libanon942
Türkei926
Bosnien und Herzegowina840
Afghanistan834
Irak752
Ungeklärt691
Kroatien249
Iran230
Staatenlos180
Sudan (ohne Südsudan)179
Ukraine169
Russische Föderation158
Tabelle auf Seite 15, 16 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 2 AufenthG24 467
Darunter:
Syrien18 188
Afghanistan1 862
Ukraine1 813
Irak725
Russische Föderation711
Ungeklärt202
Staatenlos197
Somalia127
Belarus89
Eritrea60
Moldau48
Iran43
Usbekistan41
Aserbaidschan40
Sudan (ohne Südsudan)31
Tabelle auf Seite 16 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 2 AufenthG57 972
Darunter:
Ukraine26 402
Russische Föderation19 791
Moldau2 257
Aserbaidschan1 515
Usbekistan1 425
Belarus1 279
Vietnam1 115
Kirgisistan903
Kasachstan595
Georgien544
Staatenlos368
Sowjetunion (ehemals)363
Lettland243
Ungeklärt202
Litauen142
Tabelle auf Seite 16 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 4 AufenthG11 463
Darunter:
Syrien6 059
Sudan (ohne Südsudan)1 437
Somalia1 065
Südsudan863
Eritrea791
Kongo, Dem. Republik454
Irak172
Burundi133
Jemen127
Äthiopien96
Ungeklärt85
Kongo24
Libanon22
Afghanistan16
Ägypten15
Tabelle auf Seite 16, 17 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 4 AufenthG326
Darunter:
Ukraine56
Kosovo37
Serbien31
Türkei29
Afghanistan16
Irak15
Syrien12
Vietnam9
Russische Föderation9
Bosnien und Herzegowina8
Nordmazedonien8
Iran7
Kongo, Dem. Republik6
Eritrea6
Somalia5
Frage 12 Seite 17

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2025 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. 104b AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren im AZR insgesamt 425 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a oder § 104b AufenthG gespeichert. 40 Personen waren unter 18 Jahre alt und 385 Personen 18 Jahre und älter. Weitere Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 17 · 4 Zeilen × 4 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. § 23 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 104a AufenthGnach § 23 Absatz 1 i. V. m. § 104b AufenthG (integrierte Kinder von Geduldeten)Summe
Insgesamt4178425
männlich1955200
weiblich2203223
unbekannt202
Tabelle auf Seite 17 · 18 Zeilen × 4 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 i. V. m. § 104a AufenthGPersonen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 i. V. m. § 104b AufenthGSumme
Insgesamt4178425
Länder:
Baden-Württemberg808
Bayern22426
Berlin27027
Brandenburg505
Bremen11011
Hamburg707
Hessen202
Mecklenburg-Vorpommern10010
Niedersachsen34034
Nordrhein-Westfalen2224226
Rheinland-Pfalz23023
Saarland707
Sachsen16016
Sachsen-Anhalt909
Schleswig-Holstein11011
Thüringen303
Tabelle auf Seite 18 · 17 Zeilen × 4 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthGPersonen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 i. V. m. § 104b AufenthGSumme
Insgesamt4178425
Länder:
Kosovo1520152
Serbien81182
Türkei22022
Syrien18018
Irak15015
China12012
Russische Föderation10212
Ungeklärt909
Bosnien und Herzegowina808
Libanon808
Kroatien606
Vietnam505
Algerien404
Aserbaidschan404
Jugoslawien (ehemals)404
Frage 13 + 13a + 13b + 13c + 13d Seite 18

13Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2025 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?

13aWie viele Personen lebten zu diesem Datum in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Fiktionsbescheinigung über die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde (bitte wie zuvor differenzieren)?

13bWie viele Personen lebten zu diesem Datum in der Bundesrepublik Deutschland, die als Geflüchtete aus der Ukraine ein Schutzgesuch geäußert haben (bitte wie zuvor differenzieren)?

13cWie viele Personen lebten zu diesem Datum in der Bundesrepublik Deutschland, die als Geflüchtete aus der Ukraine einen Antrag nach § 24 AufenthG gestellt haben (bitte wie zuvor differenzieren)?

13dWie viele Personen lebten zu diesem Datum in der Bundesrepublik Deutschland, die als ukrainische Geflüchtete kein Schutzgesuch gestellt und keinen Titel erteilt bekommen haben (bitte wie zuvor differenzieren)?

Antwort

Die Fragen 13 bis 13d werden gemeinsam beantwortet.

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren 1 145 088 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erfasst, bei 57 283 Personen wurde eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt, 31 508 Personen haben ein Schutzgesuch geäußert. 55 970 Personen haben einen Antrag auf § 24 AufenthG gestellt, 39 893 Personen haben bisher kein Schutzgesuch geäußert und keinen Titel erteilt bekommen. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 19 · 10 Zeilen × 7 Spalten
Stichtag 31.12.2025Personen, denen ein Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz) erteilt wurdePersonen, denen eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt wurdePersonen, die ein Schutzgesuch geäußert habenPersonen, die einen Antrag auf § 24 AufenthG gestellt habenEingereiste ukrainische Staatsangehörige ohne bisheriges Schutzgesuch und TitelerteilungSumme
Summe1 145 08857 28331 50855 97039 8931 329 742
nach Geschlecht
männlich476 33529 18014 28830 24218 976569 021
weiblich667 00628 00717 19025 63120 619758 453
divers6013415597
unbekannt1 6878326822932 171
nach Alter
unter 18304 48716 3828 26711 78618 997359 919
18 und älter840 59340 89923 23244 18420 892969 800
Alter unbekannt8290423
Tabelle auf Seite 19 · 17 Zeilen × 7 Spalten
Stichtag 31.12.2025§ 24 AufenthGFiktionsbescheinigungSchutzgesuch geäußertAntrag auf § 24 AufenthG gestelltohne bisheriges Schutzgesuch und TitelerteilungSumme
Insgesamt1 145 08857 28331 50855 97039 8931 329 742
Baden-Württemberg150 90511 4294 3446 9786 873180 529
Bayern161 61111 6076 28810 8475 756196 109
Berlin58 7828513 8997 5944 13775 263
Brandenburg27 8489756261 6881 40732 544
Bremen13 37716549869741415 151
Hamburg33 2491 54231284583136 779
Hessen91 9793 4401 8854 6423 578105 524
Mecklenburg- Vorpommern24 2431 4814941 56984628 633
Niedersachsen107 5133 2152 1344 0353 644120 541
Nordrhein- Westfalen245 1847 3296 4787 3876 535272 913
Rheinland- Pfalz51 4521 6138202 3151 24557 445
Saarland17 13130327149628018 481
Sachsen58 9685 5341 3502 6301 71570 197
Sachsen-Anhalt31 7872 6166281 56671837 315
Schleswig- Holstein39 1963 0079012 1831 01746 304
Thüringen31 8632 17658049889736 014
Tabelle auf Seite 20 · 17 Zeilen × 7 Spalten
Stichtag 31.12.2025§ 24 AufenthGFiktionsbescheinigungSchutzgesuch geäußertAntrag auf § 24 AufenthG gestelltohne bisheriges Schutzgesuch und TitelerteilungSumme
Alle Staatsangehörigkei- ten1 145 08857 28331 50855 97039 8931 329 742
darunter:
Ukraine1 114 94454 94026 76554 67839 8931 291 220
Russische Föderation4 4441762161354 971
Aserbaidschan3 2961511621293 738
Vietnam2 6065663622 787
Georgien2 1679152842 394
Armenien2 0528791482 278
Nigeria757364822782 021
Moldau1 7405864611 923
Marokko607298690951 690
Türkei1 04571177591 352
Turkmenistan550165545701 330
Afghanistan1 04523106351 209
Syrien1 0381876391 171
Iran95441149261 170
Usbekistan699355525814

Der AZR-Speichersachverhalt „Antrag auf Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG gestellt“ stellt einen der Sachverhalte dar, mit dem eine Erstregistrierung im AZR erfolgen kann. Er bedeutet jedoch nicht, dass auch bereits eine formale Antragstellung auf einen Aufenthaltstitel bei einer Ausländerbehörde erfolgt sein muss. Er kann auch von anderen Behörden, wie z. B. Polizeibehörden oder Aufnahmeeinrichtungen zur Registrierung verwendet werden.

Dagegen können Fiktionsbescheinigungen ausschließlich von Ausländerbehörden erteilt und im AZR gespeichert werden. In diesen Fällen hat bereits eine formale Antragstellung stattgefunden, die Erteilung des Aufenthaltstitels benötigt jedoch noch einige Zeit. Für den Übergangszeitraum wird den Personen eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt, um den Aufenthalt zu legitimieren.

Frage 13e Seite 20

Welche Angaben kann die Bundesregierung machen zur Zahl der Einreisen aus der bzw. der Ausreisen in die Ukraine bzw. der Antragstellungen für einen zeitweiligen Schutz im Verlauf der einzelnen Monate in den Jahren 2024 und 2025, insbesondere auch mit Blick auf männliche Personen zwischen 18 und 22 Jahren (bitte differenziert darstellen)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor, da im AZR lediglich die Ausreise an sich, nicht jedoch das Zielland zum Stand der Ausreise erfasst wird. Ersatzweise wird im Folgenden lediglich auf die Einreisen von ukrainischen Staatsangehörigen, davon von Männern im Alter von 18 bis 22 Jahren eingegangen. Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 21 · 24 Zeilen × 5 Spalten
JahrMonatIm AZR erfasste Einreisen von ukrainischen Staatsangehörigen insgesamtdavon Männer im Alter von 18 bis 22 Jahrendavon Antrag auf § 24 AufenthG gestellt
2024Januar28 6611 776764
Februar28 3411 906854
März28 1821 788839
April26 4951 616731
Mai28 2431 608747
Juni27 1841 802842
Juli31 2172 4381 136
August31 9992 6371 236
September30 9042 1631 029
Oktober28 5161 755843
November25 2711 517719
Dezember23 6361 523732
2025Januar17 7531 293619
Februar14 5731 177569
März14 5391 092541
April12 873935459
Mai12 249800420
Juni15 446949500
Juli19 7021 299709
August19 2571 436873
September30 88210 3076 206
Oktober23 5077 4704 902
November14 7863 9043 078
Dezember6 1981 4891 338

Die Daten zu erfassten Einreisen von ukrainischen Staatsangehörigen können untererfasst sein, da diese in der Regel visafrei nach Deutschland einreisen und sich hier bis zu 90 Tage visafrei aufhalten dürfen.

Frage 14 Seite 21

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2025 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach § 25 Absatz 4 Satz 1 bzw. 2 AufenthG differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2025?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren 15 329 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erfasst, darunter 7 131 nach § 25 Absatz 4 Satz 1 AufenthG sowie 8 198 nach § 25 Absatz 4 Satz 2 AufenthG. 1 879 Personen waren unter 18 Jahre alt und 13 450 Personen 18 Jahre und älter. 981 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2025. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 21, 22 · 4 Zeilen × 4 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG§ 25 Absatz 4 Satz 1 AufenthG§ 25 Absatz 4 Satz 2 AufenthGSumme
Summe7.1318.19815.329
männlich3.6173.5127.129
weiblich3.4654.6448.109
unbekannt494291
Tabelle auf Seite 22 · 3 Zeilen × 4 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG§ 25 Absatz 4 Satz 1 AufenthG§ 25 Absatz 4 Satz 2 AufenthGSumme
Summe7.1318.19815.329
weniger als 6 Jahre1.8236982.521
6 Jahre und länger5.3087.50012.808
Tabelle auf Seite 22 · 18 Zeilen × 4 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG§ 25 Absatz 4 Satz 1 AufenthG§ 25 Absatz 4 Satz 2 AufenthGSumme
Summe7.1318.19815.329
Länder:
Baden-Württemberg390250640
Bayern9772731.250
Berlin1.8871.2583.145
Brandenburg5856114
Bremen135229364
Hamburg739239978
Hessen7292811.010
Mecklenburg-Vorpommern19191210
Niedersachsen4341.7472.181
Nordrhein-Westfalen1.5183.1264.644
Rheinland-Pfalz105195300
Saarland31103134
Sachsen275986
Sachsen-Anhalt1794111
Schleswig-Holstein5776133
Thüringen82129
Tabelle auf Seite 22, 23 · 17 Zeilen × 4 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG§ 25 Absatz 4 Satz 1 AufenthG§ 25 Absatz 4 Satz 2 AufenthGSumme
Summe7.1318.19815.329
darunter:
Türkei4831.4381.921
Russische Föderation9282391.167
Libyen1.107511.158
Kosovo1409831.123
Serbien1101.0031.113
Saudi-Arabien5719580
Libanon53496549
Kuwait44613459
Katar43912451
Irak197236433
Syrien111280391
Bosnien und Herzegowina61329390
Vereinigte Arabische Emirate3636369
Ungeklärt32281313
Nordmazedonien57249306
Frage 15 Seite 23

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2025 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw. 4b (bitte differenzieren) AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2025?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren 82 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a und 4b AufenthG erfasst. Davon waren 2 Personen unter 18 Jahre alt und 80 Personen über 17 Jahre alt. 10 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2025. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 23 · 4 Zeilen × 4 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a und 4b AufenthG§ 25 Absatz 4a AufenthG§ 25 Absatz 4b AufenthGSumme
Summe77582
männlich28230
weiblich48351
unbekannt101
Tabelle auf Seite 23 · 3 Zeilen × 4 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a und 4b AufenthG§ 25 Absatz 4a AufenthG§ 25 Absatz 4b AufenthGSumme
Summe77582
weniger als 6 Jahre32234
6 Jahre oder länger45348
Tabelle auf Seite 23, 24 · 18 Zeilen × 4 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a und 4b AufenthG§ 25 Absatz 4a AufenthG§ 25 Absatz 4b AufenthGSumme
Insgesamt77582
Länder:
Baden-Württemberg505
Bayern10010
Berlin15015
Brandenburg101
Bremen213
Hamburg15015
Hessen202
Mecklenburg-Vorpommern101
Niedersachsen516
Nordrhein-Westfalen12214
Rheinland-Pfalz112
Saarland404
Sachsen202
Sachsen-Anhalt202
Schleswig-Holstein000
Thüringen000
Tabelle auf Seite 24 · 12 Zeilen × 4 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a und 4b AufenthG§ 25 Absatz 4a AufenthG§ 25 Absatz 4b AufenthGSumme
Alle Staatsangehörigkeiten77582
darunter:
Bulgarien13013
Indien808
Nigeria707
Rumänien707
Ukraine707
Simbabwe404
Brasilien303
Irak303
Thailand303
die übrigen Staatsangehörigkeiten haben einen Wert (Summe) von 2 oder weniger
Frage 16 Seite 24

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2025 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2025?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 lebten 52 724 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG in Deutschland, darunter 28 754 männliche und 23 871 weibliche sowie 99 Personen mit unbekanntem Geschlecht. 16 046 Personen waren unter 18 Jahre alt, 36 674 Personen über 17 Jahre alt und bei 4 Personen ist das Alter unbekannt. 40 439 Personen lebten seit sechs Jahren oder länger in Deutschland 12 279 Personen weniger als sechs Jahre. Bei 6 Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. 4 758 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2025. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 25 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG
Insgesamt52.724
Länder:
Baden-Württemberg1.828
Bayern2.494
Berlin8.440
Brandenburg1.317
Bremen3.760
Hamburg3.461
Hessen1.886
Mecklenburg-Vorpommern436
Niedersachsen4.827
Nordrhein-Westfalen17.316
Rheinland-Pfalz1.582
Saarland314
Sachsen1.454
Sachsen-Anhalt1.258
Schleswig-Holstein1.706
Thüringen645
Tabelle auf Seite 25 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG
Alle Staatsangehörigkeiten52.724
darunter:
Serbien6.732
Kosovo4.294
Türkei3.459
Vietnam3.346
Nigeria2.946
Ghana2.841
Nordmazedonien2.473
Russische Föderation2.109
Albanien1.779
Irak1.751
Ungeklärt1.576
Armenien1.557
Bosnien und Herzegowina1.543
Afghanistan1.474
Syrien1.060
Frage 17 Seite 26

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2025 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Unterabsätzen bzw. Sätzen des § 25a AufenthG, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, wobei die Differenzierung nach Bundes- und Herkunftsländern für § 25 a AufenthG insgesamt, d. h. ohne weitere Untergliederung vorgenommen werden soll), wie viele mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG, wie viele mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG (bitte wie oben differenzieren), wie viele von ihnen hatten zuvor eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG, und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2025?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren 22 008 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG, 486 Personen mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG und 64 932 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG aufhältig.

1 895 Personen erhielten die Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG erstmalig im Jahr 2025. 241 Personen erhielten eine Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG erstmalig im Jahr 2025 und 6 777 Personen erhielten die Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG erstmalig im Jahr 2025.

28 141 Personen besaßen zuvor einen Aufenthaltstitel nach § 104c AufenthG.

Die weiteren Angaben zum Stichtag 31. Dezember 2025 können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 26 · 5 Zeilen × 7 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG§ 25a Absatz 1§ 25a Absatz 2 Satz 1§ 25a Absatz 2 Satz 2§ 25a Absatz 2 Satz 3§ 25a Absatz 2 Satz 5Summe
Summe19.1501.7047437433722.008
männlich11.6428164123617713.083
weiblich7.478885329381608.890
divers100001
unbekannt29320034
Tabelle auf Seite 26 · 3 Zeilen × 7 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG§ 25a Absatz 1§ 25a Absatz 2 Satz 1§ 25a Absatz 2 Satz 2§ 25a Absatz 2 Satz 3§ 25a Absatz 2 Satz 5Summe
Altersgruppen insgesamt19.1501.7047437433722.008
unter 18 Jahre4.37674654163065.426
18 Jahre oder älter14.7741.63089583116.582
Tabelle auf Seite 26, 27 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthGSumme
Insgesamt22.008
Länder:
Baden-Württemberg2.147
Bayern2.280
Berlin1.490
Brandenburg676
Bremen595
Hamburg394
Hessen951
Mecklenburg-Vorpommern325
Niedersachsen2.606
Nordrhein-Westfalen6.971
Rheinland-Pfalz873
Saarland118
Sachsen749
Sachsen-Anhalt290
Schleswig-Holstein1.254
Thüringen289
Tabelle auf Seite 27 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG
Insgesamt22.008
darunter:
Irak3.610
Russische Föderation2.290
Afghanistan1.894
Armenien1.085
Albanien980
Serbien932
Türkei918
Kosovo904
Guinea779
Iran698
Libanon687
Aserbaidschan683
Nordmazedonien521
Georgien504
Pakistan439
Tabelle auf Seite 27 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG486
Länder:
Baden-Württemberg17
Bayern40
Berlin80
Brandenburg34
Bremen2
Hamburg17
Hessen1
Mecklenburg-Vorpommern21
Niedersachsen87
Nordrhein-Westfalen97
Rheinland-Pfalz18
Sachsen21
Sachsen-Anhalt12
Schleswig-Holstein33
Thüringen6
Tabelle auf Seite 27, 28 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG
Insgesamt486
darunter:
Russische Föderation128
Irak58
Türkei40
Georgien32
Serbien22
Albanien21
Armenien21
Aserbaidschan17
Nordmazedonien15
Ungeklärt13
Syrien12
Libanon9
Ukraine9
Nigeria9
Ägypten8
Tabelle auf Seite 28 · 4 Zeilen × 5 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG§ 25b Absatz 1 Satz 1§ 25b Absatz 4 (Minderjähriges Kind)§ 25b Absatz 4 (Ehegatte/Lebenspartner)Summe
Summe44.20417.0603.66864.932
männlich34.0048.86461243.480
weiblich10.1788.1813.05421.413
unbekannt2215239
Tabelle auf Seite 28 · 4 Zeilen × 5 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG§ 25b Absatz 1 Satz 1§ 25b Absatz 4 (Minderjähriges Kind)§ 25b Absatz 4 (Ehegatte/Lebenspartner)Summe
Altersgruppen insgesamt44.20417.0603.66864.932
unter 18 Jahre29916.80947717.585
18 Jahre oder älter43.9022503.19147.343
unbekannt3104
Tabelle auf Seite 28 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthGSumme
Insgesamt64.932
nach § 25b Absatz 1 Satz 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration: integrierter Ausländer)44.204
nach § 25b Absatz 4 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration: Minderjähriges Kind)17.060
nach § 25b Absatz 4 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration: Ehegatte/Lebenspartner)3.668
Tabelle auf Seite 28 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG
Insgesamt64.932
Länder:
Baden-Württemberg9.028
Bayern7.852
Berlin4.075
Brandenburg1.531
Bremen1.151
Hamburg1.133
Hessen3.236
Mecklenburg-Vorpommern630
Niedersachsen6.636
Nordrhein-Westfalen20.048
Rheinland-Pfalz2.522
Saarland221
Sachsen1.699
Sachsen-Anhalt829
Schleswig-Holstein3.494
Thüringen847
Tabelle auf Seite 29 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG
Insgesamt64.932
darunter:
Irak11.607
Nigeria4.988
Iran4.461
Russische Föderation3.181
Pakistan3.101
Afghanistan2.888
Armenien2.857
Türkei2.276
Aserbaidschan2.231
Libanon2.130
Gambia1.904
Albanien1.533
Guinea1.415
Kosovo1.289
Serbien1.280
Tabelle auf Seite 29 · 9 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 25a oder § 25b AufenthG, die davor einen Titel nach § 104c AufenthG hatten
Insgesamt28.141
nach § 25b Absatz 1 Satz 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration: integrierter Ausländer)18.591
nach § 25b Absatz 4 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration: Minderjähriges Kind)5.263
nach § 25a Absatz 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen)2.879
nach § 25b Absatz 4 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration: Ehegatte/Lebenspartner)1.131
nach § 25a Absatz 2 Satz 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen: Eltern)140
nach § 25a Absatz 2 Satz 2 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen: Geschwister)89
nach § 25a Absatz 2 S. 5 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen: minderjährige ledige Kinder)38
nach § 25a Absatz 2 S. 3 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen: Ehegatte/Lebenspartner)10
Tabelle auf Seite 30 · 18 Zeilen × 10 Spalten
Aufhältige Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 25a oder § 25b AufenthG, die davor einen Titel nach § 104c AufenthG hattennach § 25a Absatz 1 AufenthGnach § 25a Absatz 2 Satz 3 AufenthGnach § 25a Absatz 2 Satz 5 AufenthGnach § 25a Absatz 2 Satz 1 AufenthGnach § 25a Absatz 2 Satz 2 AufenthGnach § 25b Absatz 1 Satz 1 AufenthGnach § 25b Absatz 4 Ehegatt AufenthGnach § 25b Absatz 4 Mind. Kind AufenthGInsgesamt
Insgesamt2.87910381408918.5911.1315.26328.141
Länder:
Baden-Württemberg250241763.030925663.967
Bayern2641117112.4301608903.774
Berlin344001171.3811104872.340
Brandenburg142353346840151815
Bremen2601441411868262
Hamburg5100113162089478
Hessen12525821.204381831.567
Mecklenburg-Vorpommern4200211561257270
Niedersachsen3990432292.0761285413.209
Nordrhein-Westfalen78201311184.7983331.4837.438
Rheinland-Pfalz620111255830122786
Saarland800205121174
Sachsen1491111258749168968
Sachsen-Anhalt47003037114118553
Schleswig-Holstein1280253778732621.251
Thüringen6011202461267389
Tabelle auf Seite 30, 31 · 17 Zeilen × 10 Spalten
Aufhältige Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 25a oder § 25b AufenthG, die davor einen Titel nach § 104c AufenthG hattennach § 25a Absatz 1 AufenthGnach § 25a Absatz 2 Satz 3 AufenthGnach § 25a Absatz 2 Satz 5 AufenthGnach § 25a Absatz 2 Satz 1 AufenthGnach § 25a Absatz 2 Satz 2 AufenthGnach § 25b Absatz 1 Satz 1 AufenthGnach § 25b Absatz 4 Ehegatten AufenthGnach § 25b Absatz 4Insgesamt
Insgesamt2.87910381408918.5911.1315.26328.141
darunter:
Irak6840730223.6093381.0585.748
Nigeria6603571.329667492.225
Russische Föderation45131123296401025771.836
Pakistan7110201.265281111.478
Iran8122301.113561611.418
Libanon1771051602632641.113
Gambia2900001.0463221.100
Afghanistan961121873817999
Armenien110015349369274955
Äthiopien23011058023169797
Guinea890000691113794
Türkei10602101039226223769
Aserbaidschan73102135563220715
Ungeklärt77000032633125561
Indien42000033039132543
Frage 18 Seite 31

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2025 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als drei, vier, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren, nach Bundesländern, nach Alter [0 bis 11, 12 bis 15, 16 bis 17, 18 bis 20, 21 bis 29, 30 bis 39, 40 bis 49, 50 bis 59, 60 bis 69 Jahre und älter als 70 Jahre) und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren; bitte in gesonderten Tabellendie genauen Duldungsgründe auflisten, so differenziert wie möglich, und die Duldungen nach den §§ 60a, 60b, 60c und 60d AufenthG, jeweils aufgelistet nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern, vornehmen), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2025? Wie viele zum 31. Dezember 2025 Geduldete hatten zuvor eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und den Bundesländern differenziert auflisten)?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren im AZR 190 974 Personen mit einer Duldung gespeichert, davon 126 970 männliche und 63 701 weibliche, 287 Personen mit unbekanntem Geschlecht sowie 16 Personen als divers erfasst. 52 063 Personen waren unter 18 Jahre alt, 138 897 Personen über 17 Jahre alt und bei 14 Personen ist das Alter unbekannt. 58 220 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2025. Die weiteren Angaben zum Stichtag 31. Dezember 2025 können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 31, 32 · 19 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Duldung190.974
Aufenthaltsdauer
0 bis unter 3 Jahre77.575
3 Jahre und mehr113.385
0 bis unter 4 Jahre103.702
4 Jahre und mehr87.258
0 bis unter 5 Jahre119.064
5 Jahre und mehr71.896
0 bis unter 6 Jahre129.592
6 Jahre und mehr61.368
0 bis unter 8 Jahre153.892
8 Jahre und mehr37.068
0 bis unter 10 Jahre165.778
10 Jahre und mehr25.182
0 bis unter 12 Jahre179.213
12 Jahre und mehr11.747
0 bis unter 15 Jahre183.476
15 Jahre und mehr7.484
Aufenthaltsdauer nicht bekannt14
Tabelle auf Seite 32 · 13 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Duldung190.974
Alter
0 – 11 Jahre35.651
12 – 15 Jahre10.392
16 – 17 Jahre6.020
18 – 20 Jahre9.324
21 – 29 Jahre41.770
30 – 39 Jahre45.765
40 – 49 Jahre25.517
50 – 59 Jahre10.625
60 – 69 Jahre4.176
70 Jahre und älter1.720
ohne Altersangaben14
Tabelle auf Seite 32, 33 · 35 Zeilen × 4 Spalten
Duldungen insgesamt zum Stichtag 31. Dezember 2025190.974
davon:
1.Nach § 60a AufenthG (alt)Duldung (ohne nähere Angabe)216
2.Nach § 60a Absatz 1 AufenthGDuldung aufgrund eines Abschiebungsstopps (für bestimmte Ausländergruppen aus bestimmten Staaten oder in bestimmte Staaten)2.915
3.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGAbschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich; hier: Duldung wegen fehlender Reisedokumente46.649
4.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGAbschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich; hier: Duldung wegen familiärer Bindungen zu Duldungsinhabern nach Nummer 126.982
5.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGAbschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich; hier: Duldung aus medizinischen Gründen2.407
6.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGAbschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich; hier: Duldung aus sonstigen Gründen63.163
7.Nach § 60a Absatz 2 Satz 2 AufenthGVorübergehende Anwesenheit des Ausländers für ein Strafverfahren111
8.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthGsogenannte „Ermessensduldung“: Es liegen dringende humanitäre oder persönliche Gründe vor (z. B. Beendigung der Schule/Ausbildung; Betreuung kranker Familienangehöriger).6.586
9.Nach § 60a Absatz 2a AufenthGZurückschiebung oder Abschiebung ist gescheitert und Deutschland ist rechtlich zur Rückübernahme verpflichtet0
10.Nach § 60a Absatz 2b AufenthGEltern von minderjährigen Kindern mit AE nach § 25a AufenthG (gut integrierte Jugendliche)486
11.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGAbschiebungshindernisse nach § 60 Absatz 1-5, 7 AufenthG5.962
12.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGals unbegleiteter Minderjähriger gemäß§ 58 Absatz 1a AufenthG2.397
13.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGAnordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Absatz 5 VwGO285
14.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGbei fehlendem Absehen von einer Vollstreckung nach § 456a StPO123
15.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGbei stattgegebenem Eilantrag gemäß § 123 VwGO126
16.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGfehlendes, aber erforderliches Einvernehmen einer Stelle nach § 72 Absatz 4 AufenthG51
17.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGAsylfolgeantrag4.401
18.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGWeil konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen erteilt5.801
19.Nach § 60a Absatz 2 Satz 13 AufenthG (Altfall)Vaterschaftsanerkennung0
20.Nach § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG (Altfall)Ausbildungsduldung4
21.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 60b Absatz 1 AufenthGUngeklärte Identität17.528
22.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 i. V. m. § 60c Absatz 1 AufenthGAusbildungsduldung2.725
23.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 i. V. m. § 60c Absatz 7 AufenthGErforderliche Maßnahmen für Identitätsklärung ergriffen253
24.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 i. V. m. § 60d Absatz 1 AufenthGBeschäftigungsduldung/Regelanspruch/Beschäftigter986
25.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 60d Absatz 1 AufenthGBeschäftigungsduldung/Regelanspruch/Ehegatte/Lebenspartner323
26.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 60d Absatz 2 AufenthGBeschäftigungsduldung/Regelanspruch/minderjährige ledige Kinder76
27.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 i. V. m. § 60d Absatz 4 AufenthGBeschäftigungsduldung/Ermessen/Beschäftigter (erforderliche Maßnahmen für Identitätsklärung ergriffen)25
28.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 60d Absatz 4 i. V. m. Absatz 1 AufenthGBeschäftigungsduldung/Ermessen/Ehegatte/Lebenspartner40
29.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 60d Absatz 4 i. V. m. Absatz 2 AufenthGBeschäftigungsduldung/Ermessen/minderjährige ledige Kinder14
30.Nach § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthGVerfahren nach § 85a AufenthG114
31.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 60c Absatz 6 Satz 1 AufenthGSuche nach weiterem Ausbildungsplatz erteilt78
32.Nach § 60a Absatz 2 S. 3 AufenthG i. V. m. § 60c Absatz 6 Satz 2 AufenthGArbeitsplatzsuche nach Ausbildungsabschluss39
33.Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG (Altfall)Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich (Altfall)108
Tabelle auf Seite 34 · 17 Zeilen × 11 Spalten
Duldungsgründe1.2.3.4.5.6.7.8.9.10.
Insgesamt2162.91546.64926.9822.40763.1631116.5860486
darunter:
Türkei112675.9743.0791866.31712755040
Irak83154.9372.820606.91121.061058
Russische Föderation102302.6271.3121004.27824180128
Afghanistan32112.580422263.401427404
Syrien32291.5801.117673.7383194012
Nigeria31102.1572.524402.432416709
Iran31092.178432522.081021908
Serbien11379601.7281642.35313218022
Ungeklärt21392.072436141.127467013
Georgien1697491.0001481.7201341032
Guinea0531.83242737863312700
Libanon4471.674388171.03226309
Ukraine197218191252.573514809
Nordmazedonien0873958631461.4521116015
Somalia045942220131.153010400
Tabelle auf Seite 34 · 17 Zeilen × 11 Spalten
Duldungsgründe11.12.13.14.15.16.17.18.19.20.
Insgesamt5.9622.397285123126514.4015.80104
darunter:
Türkei259310333220648699400
Irak2983133312332733300
Russische Föderation315181933132617000
Afghanistan1.5461791067072755600
Syrien6262582128136485900
Nigeria1382962729915200
Iran16018136201458200
Serbien9850151124514717501
Ungeklärt963222016817800
Georgien3241107214634100
Guinea513623310514501
Libanon39112200581700
Ukraine40095330611101
Nordmazedonien11015922117429600
Somalia28325253201047100
Tabelle auf Seite 34, 35 · 17 Zeilen × 11 Spalten
Duldungsgründe21.22.23.24.25.26.27.28.29.30.
Insgesamt17.5282.72525398632376254014114
darunter:
Türkei1.39662138804081313
Irak8773532535697152812
Russische Föderation6555947221110
Afghanistan230841015401201
Syrien22650611521000
Nigeria845809512941027
Iran8661308381531100
Serbien2061202100108
Ungeklärt1.0661323300003
Georgien1461141119890200
Guinea6971102928800200
Libanon72018018201000
Ukraine541604211010
Nordmazedonien42404201105
Somalia29515413213000
Tabelle auf Seite 35 · 17 Zeilen × 5 Spalten
Duldungsgründe31.32.33.alle Duldungen
Insgesamt7839108190.974
darunter:
Türkei245321.004
Irak54318.960
Russische Föderation11610.700
Afghanistan31210.309
Syrien1009.384
Nigeria0308.912
Iran3116.575
Serbien0026.354
Ungeklärt1035.266
Georgien2304.918
Guinea2104.736
Libanon1004.125
Ukraine1013.841
Nordmazedonien1003.744
Somalia1013.532
Tabelle auf Seite 35 · 18 Zeilen × 11 Spalten
Duldungsgründe1.2.3.4.5.6.7.8.9.10.
Insgesamt2162.91546.64926.9822.40763.1631116.5860486
Länder:
Baden-Württemberg26825.8084.4282146.039371017
Bayern162104.3343.3543185.67416903040
Berlin50154.4161.5731644.184101.379080
Brandenburg61572.377271172.8930474034
Bremen0434579203771.078239502
Hamburg021.06534162978446017
Hessen7522.4169401133.320972101
Mecklenburg-Vorpommern0401.166101201.3801107021
Niedersachsen493704.7552.7912677.487191.080087
Nordrhein-Westfalen101.01511.1798.05655816.09618713097
Rheinland-Pfalz7692.051992961.6451442018
Saarland01362361571374312300
Sachsen1872.6331.234494.421655021
Sachsen-Anhalt2105858250151.229041012
Schleswig-Holstein413842.0181.232854.4681840033
Thüringen1148880342391.52839606
Tabelle auf Seite 35, 36 · 18 Zeilen × 11 Spalten
Duldungsgründe11.12.13.14.15.16.17.18.19.20.
Insgesamt5.9622.397285123126514.4015.80104
Länder:
Baden-Württemberg550186126742933.07101
Bayern6815842223587912600
Berlin68520955042352300
Brandenburg491021701117021200
Bremen23957912822000
Hamburg2.08413314345136865700
Hessen483851429110025700
Mecklenburg-Vorpommern361900101352000
Niedersachsen12313277419579623301
Nordrhein-Westfalen5121.078558271261959302
Rheinland-Pfalz12446253329611200
Saarland492111001424200
Sachsen32550170821803100
Sachsen-Anhalt445850301003700
Schleswig-Holstein879613111594200
Thüringen107294114025814500
Tabelle auf Seite 36 · 18 Zeilen × 11 Spalten
Duldungsgründe21.22.23.24.25.26.27.28.29.30.
Insgesamt17.5282.72525398632376254014114
Länder:
Baden-Württemberg2.605309601141761921033
Bayern2.8994583015812115341
Berlin1.0931344490050038
Brandenburg88261515100004
Bremen893303400014
Hamburg302611148131020
Hessen86514282015400010
Mecklenburg-Vorpommern75319013361000
Niedersachsen1.57129612189271512033
Nordrhein-Westfalen2.4426765615120557215
Rheinland-Pfalz879203652601200
Saarland851108000400
Sachsen1.22299121262492923
Sachsen-Anhalt1.26538419411101
Schleswig-Holstein372145227101201
Thüringen204403342930001
Tabelle auf Seite 36 · 18 Zeilen × 5 Spalten
Duldungsgründe31.32.33.alle Duldungen
Insgesamt7839108190.974
Länder:
Baden-Württemberg16141024.159
Bayern138720.290
Berlin431614.527
Brandenburg3157.758
Bremen1003.648
Hamburg5255.964
Hessen5069.605
Mecklenburg-Vorpommern0013.843
Niedersachsen611420.462
Nordrhein-Westfalen1361444.060
Rheinland-Pfalz51147.081
Saarland011.746
Sachsen32010.633
Sachsen-Anhalt1034.097
Schleswig-Holstein2099.181
Thüringen1133.920

Angaben zu der Teilfrage, wie viele geduldete Personen zuvor einen Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG hatten, können den nachfolgenden Tabellen zum Stichtag 31. Dezember 2025 entnommen werden.

Tabelle auf Seite 37 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Geduldete Personen mit vorheriger Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG9.867
Länder:
Baden-Württemberg892
Bayern725
Berlin341
Brandenburg731
Bremen231
Hamburg301
Hessen409
Mecklenburg-Vorpommern197
Niedersachsen1.181
Nordrhein-Westfalen2.764
Rheinland-Pfalz351
Saarland24
Sachsen493
Sachsen-Anhalt173
Schleswig-Holstein931
Thüringen123
Tabelle auf Seite 37 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Geduldete Personen mit vorheriger Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG9.867
Insgesamt
darunter:
Russische Föderation1.674
Irak1.572
Serbien531
Libanon471
Afghanistan433
Nigeria415
Ungeklärt373
Iran352
Kosovo347
Türkei293
Armenien259
Äthiopien239
Pakistan228
Nordmazedonien186
Indien185
Frage 19 Seite 37

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2025 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren im AZR 276 276 Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, darunter 181 478 männliche, 94 543 weibliche und 84 diverse sowie 171 Personen mit unbekanntem Geschlecht erfasst. 78 570 Personen waren unter 18 Jahre alt, 197 699 Personen 18 Jahre oder älter und bei 7 Personen ist das Alter unbekannt. 267 683 Personen lebten seit weniger als sechs Jahren in Deutschland, 8 588 Personen sechs Jahre oder länger, bei 5 Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 38 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Aufenthaltsgestattung276.276
Länder:
Baden-Württemberg44.225
Bayern38.865
Berlin12.609
Brandenburg7.025
Bremen2.351
Hamburg6.578
Hessen23.239
Mecklenburg-Vorpommern5.262
Niedersachsen34.758
Nordrhein-Westfalen49.755
Rheinland-Pfalz11.097
Saarland3.757
Sachsen12.997
Sachsen-Anhalt7.922
Schleswig-Holstein8.904
Thüringen6.932
Tabelle auf Seite 38 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Aufenthaltsgestattung insgesamt276.276
darunter:
Syrien65.320
Türkei59.006
Afghanistan35.550
Irak17.956
Iran12.451
Russische Föderation9.533
Kolumbien5.050
Somalia5.029
Venezuela4.678
Ungeklärt4.595
Nigeria4.073
Guinea4.019
Pakistan2.777
Kamerun2.429
Libanon1.990
Frage 20 Seite 38

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2025 in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Ankunftsnachweis (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie lang ist dessen aktuelle durchschnittliche Gültigkeit, wenn nur Personen betrachtet werden, die 2025 einen Asylantrag gestellt haben?

Antwort

Zum 31. Dezember 2025 lebten in Deutschland 3 142 Personen mit einem Ankunftsnachweis, darunter 1 833 männliche, 1 305 weibliche, 2 diverse sowie 2 Personen mit unbekanntem Geschlecht. 943 Personen waren unter 18 Jahre alt, 2 199 waren 18 Jahre oder älter.

Die Aufteilung nach Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Ausgewertet wurden die Personen, die zum Stichtag 31. Dezember 2025 noch im Besitz eines gültigen Ankunftsnachweises waren.

Tabelle auf Seite 39 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Ankunftsnachweis3.142
Länder:
Baden-Württemberg467
Bayern438
Berlin84
Brandenburg114
Bremen40
Hamburg82
Hessen177
Mecklenburg-Vorpommern13
Niedersachsen116
Nordrhein-Westfalen845
Rheinland-Pfalz211
Saarland9
Sachsen143
Sachsen-Anhalt120
Schleswig-Holstein163
Thüringen120
Tabelle auf Seite 39 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Ankunftsnachweis Staatsangehörigkeiten insgesamt3.142
darunter:
Afghanistan641
Syrien381
Türkei266
Somalia173
Russische Föderation119
Algerien112
China106
Georgien81
Irak76
Iran73
Ukraine73
Venezuela70
Ägypten51
Ungeklärt43
Armenien43

Betrachtet man die Fälle von Personen mit Ankunftsnachweisen, die im Jahr 2025 einen Asylantrag stellten, so ergibt sich bei diesen Fällen eine durchschnittliche Gültigkeit der Ankunftsnachweise von etwa 14 Tagen.

Frage 21 Seite 40

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2025 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Absatz 1 bzw. 2 AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und zudem angeben, wie viele dieser Personen zuvor eine Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgestattung, Duldung oder einen sonstigen oder keinen Aufenthaltstitel hatten), und welche Bilanz zieht die Bundesregierung inzwischen zur Regelung des Chancen-Aufenthaltsrechts und zum Übergang in ein dauerhaftes Bleiberecht bzw. welchen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht sie diesbezüglich gegebenenfalls (bitte ausführen)?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren 15 195 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Absatz 1 und 2 AufenthG erfasst. Davon waren 5 157 Personen unter 18 Jahre alt und 10 038 Personen über 17 Jahre alt. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 40 · 4 Zeilen × 4 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Absatz 1 und 2 AufenthG§ 104c Absatz 1 AufenthG§ 104c Absatz 2 AufenthGSumme
Gesamt15.08610915.195
männlich9.081619.142
weiblich5.981486.029
unbekannt24024
Tabelle auf Seite 40 · 18 Zeilen × 4 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Absatz 1 und 2 AufenthG§ 104c Absatz 1 AufenthG§ 104c Absatz 2 AufenthGSumme
Insgesamt15.08610915.195
Länder:
Baden-Württemberg1.86391.872
Bayern1.09781.105
Berlin1.33361.339
Brandenburg85314867
Bremen1094113
Hamburg3192321
Hessen1.041171.058
Mecklenburg-Vorpommern1930193
Niedersachsen1.17041.174
Nordrhein-Westfalen5.053305.083
Rheinland-Pfalz4152417
Saarland85388
Sachsen6403643
Sachsen-Anhalt2230223
Schleswig-Holstein4906496
Thüringen2021203
Tabelle auf Seite 40, 41 · 17 Zeilen × 4 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Absatz 1 und 2 AufenthG§ 104c Absatz 1 AufenthG§ 104c Absatz 2 AufenthGSumme
Alle Staatsangehörigkeiten15.08610915.195
darunter:
Russische Föderation2.137302.167
Irak2.039152.054
Nigeria8473850
Serbien7584762
Türkei67011681
Ungeklärt5676573
Pakistan5184522
Libanon5102512
Iran5000500
Afghanistan4751476
Kosovo4502452
Armenien4135418
Indien3924396
Äthiopien3701371
Nordmazedonien2751276

Angaben zu der Frage, wie viele Personen zuvor eine Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgestattung oder Duldung hatten, können nur zum jeweils aktuellen Stichtag, hier also zum Stichtag 31. Dezember 2025 aus den Daten des AZR ermittelt werden.

Tabelle auf Seite 41 · 7 Zeilen × 2 Spalten
Vorheriges AufenthaltsrechtAnzahl Personen zum Stichtag 31.12.2025
Insgesamt15.254
darunter:
Aufenthaltserlaubnis2.153
Aufenthaltsgestattung177
Duldung11.400
keinen Aufenthaltstitel1.506
Sonstiges18

Das Chancen-Aufenthaltsrecht wird weiterhin von den potenziell berechtigten Personen gut angenommen. Das Absinken der Bestandszahlen im Zeitverlauf ist darauf zurückzuführen, dass immer mehr Personen die maximale Laufzeit von 18 Monaten erreicht haben und in andere aufenthaltsrechtliche Status wechseln.

Eine abschließende Bilanz kann momentan noch nicht gezogen werden, zum Sichttag 31. Januar 2026 waren noch 14 225 Personen im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104 c Absatz 1 bzw. 2 des Aufenthaltsgesetzes. Somit wäre ein Übergang für diesen Personenkreis in § 25a bzw. § 25b des Aufenthaltsgesetzes zum 30. Juni 2027 noch möglich.

Jedoch kann aufgrund der ersten Zwischenergebnisse der Evaluierung des sog. Chancen-Aufenthaltsgesetzes durch das BAMF davon ausgegangen werden, dass zum 31. Dezember 2025 rund 43 Prozent der Anspruchsberechtigten vom Chancen-Aufenthaltsrecht Gebrauch gemacht haben.

Frage 22 Seite 41

Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge lebten zum 31. Dezember 2025 in der Bundesrepublik Deutschland in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

Antwort

Zum Jahresende 2025, Stichtag 30.12.2025, wurden in Deutschland vom Bundesverwaltungsamt insgesamt 40 083 unbegleitete ausländische Minderjährige (UMA) erfasst.

Von den 40 083 UMA sind 20 016 unbegleitete minderjährige Geflüchtete und 20 067 sog. junge Volljährige UMA in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit.

Die Stichtagsdaten des 30. Dezember 2025 sind im Hinblick auf die gemeldeten Daten der einzelnen Bundesländer der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 42 · 17 Zeilen × 4 Spalten
LänderUMAjunge Volljährige (UMA)Summe aller jugendhilferechtlichen Zuständigkeiten (30.12.2025)
Baden-Württemberg2.2222.3654.587
Bayern2.5042.4454.949
Berlin1.9411.4383.379
Brandenburg319395714
Bremen251602853
Hamburg4009631.363
Hessen1.2661.9093.175
Mecklenburg-Vorpommern402245647
Niedersachsen1.8462.1193.965
Nordrhein-Westfalen5.4614.94310.404
Rheinland-Pfalz1.1869972.183
Saarland13770207
Sachsen7614811.242
Sachsen-Anhalt385209594
Schleswig-Holstein6366391.275
Thüringen347199546
Summe aller Zuständigkeiten20.01620.06740.083
Frage 23 Seite 42

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2025 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 AufenthG (bitte nach den Absätzen des § 26 AufenthG sowie nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2025?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren 280 201 Personen mit einer Niederlassungserlaubnis (NE) nach § 26 AufenthG erfasst. 8 947 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2025. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 42 · 10 Zeilen × 3 Spalten
Niederlassungserlaubnis nach § 26 AufenthG280.201
1.nach § 26 Absatz 3 Satz 1 AufenthG (Altfall-Asyl/GFK nach 3 Jahren)12.025
2.nach § 26 Absatz 4 AufenthG (Altfall-aus humanitären Gründen nach 7 Jahren)35.929
3.nach § 26 Absatz 3 Satz 2 AufenthG (Altfall-Resettlement nach 3 Jahren) erteilt am…141
4.nach § 26 Absatz 3 Satz 3 AufenthG (Asyl/GFK nach 3 Jahren)21.032
5.nach § 26 Absatz 3 Satz 1 AufenthG (Asyl/GFK nach 5 Jahren)88.358
6.nach § 26 Absatz 3 Satz 6 i. V. m. S. 3 AufenthG (Resettlement nach 3 Jahren)683
7.nach § 26 Absatz 3 Satz 6 i. V. m. S. 1 AufenthG (Resettlement nach 5 Jahren)3.495
8.nach § 26 Absatz 3 Satz 5 i. V. m. § 35 AufenthG (Kinder mit Einreise vor Vollendung des 18. Lebensjahrs)15.329
9.nach § 26 Absatz 4 AufenthG (aus humanitären Gründen nach 5 Jahren)103.209
Tabelle auf Seite 42 · 5 Zeilen × 11 Spalten
Niederlassungserlaubnis nach § 26 AufenthG1.2.3.4.5.6.7.8.9.Summe
Insgesamt12.02535.92914121.03288.3586833.49515.329103.209280.201
männlich7.23919.4268212.75764.5084302.5518.67762.201177.871
weiblich4.77116.283598.06323.7462499346.64240.607101.354
unbekannt14220021210241010401973
divers1000200003
Tabelle auf Seite 43 · 4 Zeilen × 11 Spalten
Niederlassungserlaubnis nach § 26 AufenthG1.2.3.4.5.6.7.8.9.Summe
Summe12.02535.92914121.03288.3586833.49515.329103.209280.201
unter 18 Jahre256158391.35525422.2302.1906.943
18 Jahre oder älter11.76935.92713620.19387.0036583.45313.099101.014273.252
unbekannt0100000056
Tabelle auf Seite 43 · 18 Zeilen × 11 Spalten
Niederlassungserlaubnis nach § 26 AufenthG1.2.3.4.5.6.7.8.9.Summe
Insgesamt12.02535.92914121.03288.3586833.49515.329103.209280.201
Länder:
Baden-Württemberg3.9576.87441.17410.6891267991.83213.00238.457
Bayern1.1534.74771.59311.191332491.02511.07231.070
Berlin1142.29001.5554.3992687288.20016.699
Brandenburg3429201001.3073501611.1463.093
Bremen2828005651.976141074642.0975.531
Hamburg12747505591.0721047132.4674.770
Hessen3.0895.11239089.507524051.7199.29230.087
Mecklenburg-Vorpommern75247023594119914101.460
Niedersachsen6832.94224.2809.2641173622.10010.90430.654
Nordrhein-Westfalen2.1619.2751057.36823.5932259475.13632.07980.889
Rheinland-Pfalz1101.32019393.689311366264.36911.221
Saarland6654805893.0309898461.6156.792
Sachsen17142602592.8575644552.2236.460
Sachsen-Anhalt15538819541.5606312148323.259
Schleswig-Holstein8051709252.13820664082.2786.432
Thüringen2219601411.4925372111.2233.327
Tabelle auf Seite 43 · 17 Zeilen × 11 Spalten
Niederlassungserlaubnis nach § 26 AufenthG nach Staatsangehörigkeiten1.2.3.4.5.6.7.8.9.Insgesamt
Gesamt12.02535.92914121.03288.3586833.49515.329103.209280.201
darunter:
Syrien33926262.84037.3571231.4127.2257.49857.062
Irak2.133662464.88912.1341594142.5394.98427.960
Türkei3.0822.581154.6196.1261413145119.69327.082
Kosovo1.1027.4123632627186025515.38325.492
Afghanistan64167351.3766.081332091.96314.45125.432
Serbien1832.551321921273131010.39313.909
Iran1.129316191.8386.793512323251.64312.346
Bosnien und Herzegowina448.23583123211293.69712.080
Eritrea46314914427.430173092279399.977
Vietnam1383.049219227491553.3187.002
Russische Föderation22745236651.06114321882.2274.869
Ungeklärt6836614481.80012523091.6644.720
Somalia18513602681.1944612031.4133.464
Sri Lanka44669815056051027101.1403.442
Libanon203922559937482.4793.105
Frage 24 Seite 44

Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen bzw. subsidiären oder nationalen Schutzbedarfs (bitte differenzieren) wurden im Jahr 2025 durch das BAMF bzw. – soweit vorliegend – durch Gerichte (bitte differenzieren) ausgesprochen (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Antwort

Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden, wobei sich die 15 wichtigsten Herkunftsländer auf die Anzahl der Entscheidungen beziehen.

Tabelle auf Seite 44 · 6 Zeilen × 5 Spalten
BAMF 01.01. – 31.12.2025Anerkennungen als Asylberechtigte nach Artikel 16a GGGewährungen von Flüchtlingsschutz nach § 3 Absatz 1 AsylGsubsidiärer Schutz gemäß§ 4 Absatz 1 AsylGAbschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 u. 7 AufenthG
Herkunftsländer insgesamt4.12466.0355.13012.105
davon:
männlich96627.8942.9819.793
weiblich3.15838.1412.1492.312
unter 18 Jahre (< 18 Jahre)2.54734.9762.1743.963
über 17 Jahre (18+ Jahre)1.57731.0592.9568.142
Tabelle auf Seite 44 · 17 Zeilen × 5 Spalten
BAMF 01.01. – 31.12.2025Anerkennungen als Asylberechtigte nach Artikel 16a GGGewährungen von Flüchtlingsschutz nach § 3 Absatz 1 AsylGsubsidiärer Schutz gemäß§ 4 Absatz 1 AsylGAbschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 u. 7 AufenthG
Herkunftsländer insgesamt4.12466.0355.13012.105
darunter
Afghanistan2.26250.0383106.279
Türkei2164.19023950
Syrien214928992
Irak271.518276585
Iran1662.19020193
Russische Föderation6928613538
Somalia4232.4414672.661
Guinea257589166267
Nigeria3012123264
Ungeklärt1023826051
Eritrea611.963746113
Venezuela406035290
Kolumbien5515
Pakistan20200459
Georgien2428
Tabelle auf Seite 44 · 1 Zeilen × 5 Spalten
Gerichte 01.01. – 30.11.2025Anerkennungen als Asylberechtigte nach Artikel 16a GGGewährungen von Flüchtlingsschutz nach § 3 Absatz 1 AsylGsubsidiärer Schutz gemäß § 4 Absatz 1 AsylGAbschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 u. 7 AufenthG
Herkunftsländer insgesamt1612.9318062.414
Tabelle auf Seite 45 · 5 Zeilen × 5 Spalten
Gerichte 01.01. – 30.11.2025Anerkennungen als Asylberechtigte nach Artikel 16a GGGewährungen von Flüchtlingsschutz nach § 3 Absatz 1 AsylGsubsidiärer Schutz gemäß § 4 Absatz 1 AsylGAbschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 u. 7 AufenthG
davon:
männlich971.8455011.332
weiblich641.0863051.082
unter 18 Jahre (< 18 Jahre)23403169780
über 17 Jahre (18+ Jahre)1382.5286371.634
Tabelle auf Seite 45 · 17 Zeilen × 5 Spalten
Gerichte 01.01. – 30.11.2025Anerkennungen als Asylberechtigte nach Artikel 16a GGGewährungen von Flüchtlingsschutz nach § 3 Absatz 1 AsylGsubsidiärer Schutz gemäß § 4 Absatz 1 AsylGAbschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 u. 7 AufenthG
Herkunftsländer insgesamt1612.9318062.414
darunter:
Türkei6472971138
Syrien–19158
Irak224983600
Afghanistan422920308
Iran307242339
Russische Föderation54310334
Kolumbien–7710
Georgien815913
Nigeria3195133
Somalia–31975
Venezuela41611255
Pakistan1179-39
Armenien–2255
Guinea–23423
Ungeklärt–1212635
Frage 25 Seite 45

Wie viele (rechts- oder bestandskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 31. Dezember 2025 mit welchem Aufenthaltsstatus (bitte Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Absatz 3 AufenthG gesondert auflisten und bei befristeten Aufenthalten zudem differenzieren, nach welchen Abschnitten des AufenthG die Aufenthaltstitel erteilt wurden) in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Status, Bundesländern, Jahr der Asylentscheidung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren im AZR 930 395 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag erfasst, darunter 602.216 männliche, 325 987 weibliche, 30 diverse und 2 162 Personen unbekannten Geschlechts. 139 520 Personen waren unter 18 Jahre alt, 790 826 Personen waren über 18 Jahre oder älter und bei 49 Personen ist das Alter unbekannt.

Von den 930 395 Personen, hatten 145 193 einen Aufenthaltstitel nach § 25 Absatz 3 AufenthG. Darunter 97 970 männliche, 47 121 weibliche, 2 diverse und 100 Personen unbekannten Geschlechts. 33 584 Personen waren unter 18 Jahre alt, 111 598 Personen waren über 18 Jahre oder älter und bei 11 Personen ist das Alter unbekannt.

Es ist darauf hinzuweisen, dass eine Asylablehnung im AZR im Regelfall nicht gelöscht wird, die zugrundeliegende Asylentscheidung daher u. U. viele Jahre zurückliegen kann und der Ausländer zwischenzeitlich das Aufenthaltsrecht ggf. auf andere Weise erworben haben kann. Eine im AZR gespeicherte Asylablehnung allein bedeutet also nicht, dass diese Person etwa ausreisepflichtig wäre. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 46 · 4 Zeilen × 3 Spalten
Personen mit abgelehntem Asylantrag Aufenthaltsdauer§ 25 Absatz 3 AufenthGGesamt
Insgesamt145.193930.395
seit weniger als sechs Jahren53.012229.395
seit sechs Jahren oder länger92.119700.754
Aufenthaltsdauer unbekannt62246
Tabelle auf Seite 46 · 12 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit einem abgelehnten Asylantrag
davon mit dem Aufenthaltsstatus:in Prozent
unbefristete Aufenthaltsrechte29,2
befristete Aufenthaltsrechte53,0
davon wegen:
völkerrechtliche, humanitäre, politische Gründe30,2
Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt12,7
familiäre Gründe6,1
besondere Aufenthaltsrechte2,0
Erwerbstätigkeit1,6
Bildung/Ausbildung0,2
Übriges0,2
Sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert)17,8
Tabelle auf Seite 46 · 18 Zeilen × 3 Spalten
Personen mit abgelehntem Asylantrag§ 25 Absatz 3 AufenthGGesamt
Insgesamt145.193930.395
Länder:
Baden-Württemberg14.577113.018
Bayern20.632113.606
Berlin8.25269.435
Brandenburg3.31019.784
Bremen2.26615.312
Hamburg4.81432.081
Hessen19.29980.240
Mecklenburg-Vorpommern1.85810.410
Niedersachsen13.57887.650
Nordrhein-Westfalen29.254243.783
Rheinland-Pfalz6.31741.253
Saarland1.0708.515
Sachsen6.34332.119
Sachsen-Anhalt2.99615.324
Schleswig-Holstein7.29332.597
Thüringen3.33415.268
Tabelle auf Seite 47 · 17 Zeilen × 3 Spalten
Personen mit abgelehntem Asylantrag nach Staatsangehörigkeiten§ 25 Absatz 3 AufenthGGesamt
Insgesamt145.193930.395
darunter:
Afghanistan87.132147.884
Türkei1.10394.629
Kosovo1.04968.259
Irak10.72565.361
Serbien60647.261
Nigeria5.75433.741
Syrien4.88831.187
Russische Föderation1.89129.290
Vietnam14128.064
Iran1.19020.283
Libanon84219.146
Nordmazedonien29219.008
Albanien49518.721
Pakistan95917.590
Somalia7.20016.104
Tabelle auf Seite 47, 48 · 39 Zeilen × 3 Spalten
Jahr der Asylentscheidung (Antrag abgelehnt)§ 25 Absatz 3 AufenthGGesamt
Insgesamt145.193930.395
vor 199093.177
199044.670
199145.758
199287.352
19933313.862
19946615.298
199511116.491
199612417.147
199714716.921
199822117.234
199922017.574
200028325.384
200142520.343
200231022.847
200351022.063
200451018.338
200552715.698
200644612.824
20074068.564
20082894.999
20093584.975
20106597.298
20117588.202
20121.05411.112
20131.30512.203
201499211.483
20151.11719.215
20166.38937.419
201718.66661.575
201811.95150.697
201910.85259.220
202012.56764.294
202111.67164.277
202223.38171.886
202315.93247.273
202415.38249.427
20257.49840.565
unbekannt822.730
Frage 26 Seite 48

Wie viele der vor 2020 bzw. im Jahr 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 bzw. 2025 (bitte differenzieren) rechts- oder bestandskräftig abgelehnten Asylsuchenden, die zugleich ausreisepflichtig sind, hielten sich zum 31. Dezember 2025 in Deutschland auf (bitte jeweils auch nach den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren im AZR 137 699 in Deutschland aufhältige ausreisepflichtige Personen erfasst, bei denen ein Asylstatus rechtskräftig abgelehnt wurde. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 48 · 9 Zeilen × 2 Spalten
JahrAnzahl der abgelehnten Asylsuchenden
Insgesamt137.699
202519.261
202422.007
202318.424
202219.218
202113.338
202010.999
vor 202034.204
unbekannt248
Tabelle auf Seite 48 · 11 Zeilen × 10 Spalten
Anzahl der abgelehnten Asylsuchendenunbekanntvor 2020202020212022202320242025Summe
Summe24834.20410.99913.33819.21818.42422.00719.261137.699
Irak02.7381.7502.3874.2802.2381.7671.27316.433
Türkei281.1455447171.5412.9424.2133.31014.440
Russische Föderation02.2589871.1351.0857469598768.046
Afghanistan01.6885233445795991.3212.1457.199
Nigeria01.2019451.3801.5009077095187.160
Iran31.0897198279186514964975.200
Serbien162.8921791873284294192534.703
Syrien35002964086395427531.2174.358
Georgien03981943058031.2851.0003134.298
Guinea06033315094433464315463.209
Frage 27 Seite 49

Wie viele Personen waren zum 31. Dezember 2025 im Ausländerzentralregister erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung noch eine Aufenthaltsgestattung besaßen (bitte jeweils nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele EU-Bürgerinnen und EU-Bürger waren hierunter, wie viele Ausreisepflichtige (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele abgelehnte Asylsuchende (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren) und wie viele ausreisepflichtige abgelehnte Asylsuchende (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren 4 471 503 Personen erfasst, bei denen im AZR weder ein Aufenthaltstitel noch eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung gespeichert war, darunter 3 954 323 Personen, die nicht-deutsche Unionsbürger waren. Neben diesen sind Personen enthalten, deren Aufenthaltstitel erloschen ist, widerrufen oder zurückgenommen wurde, bei denen die Prüfung der Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels andauert oder zu denen keinerlei aufenthaltsrechtlicher Status im AZR erfasst ist. Auch Personen, die in Haft untergebracht sind, können umfasst sein.

Wie bereits in der Antwort zu Frage 25 erwähnt, wird eine Asylablehnung im AZR im Regelfall nicht gelöscht, die zugrundeliegende Asylentscheidung kann daher u. U. viele Jahre zurückliegen und der Ausländer zwischenzeitlich das Aufenthaltsrecht ggf. auf andere Weise erworben haben kann. Die im AZR gespeicherte Asylablehnung muss damit nicht Grund für eine Ausreisepflicht der Person sein. Insbesondere bei Unionsbürgern führt ein abgelehnter Asylantrag nicht zu einer Ausreisepflicht.

Die weiteren Angaben, zu zum oben genannten Stichtag im AZR erfassten Personen, können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 49 · 6 Zeilen × 2 Spalten
Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder Aufenthaltsgestattung4.471.503
Geschlecht
männlich2.437.939
weiblich2.015.761
divers86
unbekannt17.717
Tabelle auf Seite 49 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder Aufenthaltsgestattung4.471.503
nach Alter
unter 18 Jahre754.410
18 Jahre und älter3.717.001
unbekannt92
Tabelle auf Seite 49 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Anzahl der aufhältigen Personen ohne Aufenthaltsstatus nach Aufenthaltsdauer4.471.503
unter sechs Jahren1.867.890
sechs Jahre und länger2.603.385
Aufenthaltsdauer unbekannt228
Tabelle auf Seite 49, 50 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Anzahl der aufhältigen Personen ohne Aufenthaltsstatus4.471.503
Länder:
Baden-Württemberg713.888
Bayern920.610
Berlin300.797
Brandenburg63.894
Bremen35.239
Hamburg87.797
Hessen432.114
Mecklenburg-Vorpommern39.085
Niedersachsen341.747
Nordrhein-Westfalen945.479
Rheinland-Pfalz224.865
Saarland49.505
Sachsen105.422
Sachsen-Anhalt51.100
Schleswig-Holstein102.178
Thüringen57.783
Tabelle auf Seite 50 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Anzahl der aufhältigen Personen ohne Aufenthaltsstatus4.471.503
darunter:
Rumänien881.010
Polen764.906
Bulgarien407.716
Italien364.236
Kroatien248.690
Griechenland212.494
Ungarn199.973
Spanien155.330
Niederlande100.850
Frankreich96.623
Österreich96.275
Portugal87.689
Ukraine59.903
Slowakei57.893
Tschechien55.283
Tabelle auf Seite 50 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Anzahl der aufhältigen nicht-deutschen Unionsbürger ohne Aufenthaltstitel nach Geschlecht3.954.323
männlich2.151.329
weiblich1.788.371
divers47
unbekannt14.576
Tabelle auf Seite 50 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Anzahl der aufhältigen nicht-deutschen Unionsbürger ohne Aufenthaltstitel nach Alter3.954.323
unter 18 Jahre627.888
18 Jahre oder älter3.326.414
unbekannt21
Tabelle auf Seite 50 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Anzahl der aufhältigen nicht-deutschen Unionsbürger ohne Aufenthaltstitel nach Aufenthaltsdauer3.954.323
seit weniger als sechs Jahren1.478.760
seit sechs Jahren oder mehr2.475.383
Aufenthaltsdauer unbekannt180
Tabelle auf Seite 51 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Anzahl der aufhältigen nicht-deutschen Unionsbürger ohne Aufenthaltstitel3.954.323
Länder:
Baden-Württemberg638.196
Bayern833.271
Berlin251.384
Brandenburg54.593
Bremen31.021
Hamburg69.662
Hessen380.586
Mecklenburg-Vorpommern33.412
Niedersachsen307.611
Nordrhein-Westfalen831.988
Rheinland-Pfalz207.463
Saarland46.713
Sachsen88.587
Sachsen-Anhalt42.750
Schleswig-Holstein87.035
Thüringen50.051
Tabelle auf Seite 51 · 16 Zeilen × 2 Spalten
Anzahl der aufhältigen nicht-deutschen Unionsbürger ohne Aufenthaltstitel darunter folgende Hauptstaatsangehörigkeiten3.977.603
Rumänien881.010
Polen764.906
Bulgarien407.716
Italien364.236
Kroatien248.690
Griechenland212.494
Ungarn199.973
Spanien155.330
Niederlande100.850
Frankreich96.623
Österreich96.275
Portugal87.689
Slowakei57.893
Tschechien55.283
Litauen50.631
Tabelle auf Seite 51 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Personen ohne Aufenthaltsstatus mit Ausreisepflicht nach Geschlecht25.311
männlich18.885
weiblich6.300
divers2
unbekannt124
Tabelle auf Seite 51 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Personen ohne Aufenthaltsstatus mit Ausreisepflicht nach Alter25.311
unter 18 Jahre2.960
18 Jahre oder älter22.348
unbekannt3
Tabelle auf Seite 51, 52 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Personen ohne Aufenthaltsstatus mit Ausreisepflicht nach Aufenthaltsdauer25.311
seit weniger als sechs Jahren13.170
seit sechs Jahren oder länger12.131
Aufenthaltsdauer unbekannt10
Tabelle auf Seite 52 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Personen ohne Aufenthaltsstatus mit Ausreisepflicht25.311
Länder:
Baden-Württemberg2.773
Bayern3.421
Berlin2.286
Brandenburg477
Bremen243
Hamburg1.480
Hessen2.805
Mecklenburg-Vorpommern136
Niedersachsen2.269
Nordrhein-Westfalen5.959
Rheinland-Pfalz932
Saarland133
Sachsen1.039
Sachsen-Anhalt361
Schleswig-Holstein738
Thüringen259
Tabelle auf Seite 52 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen ohne Aufenthaltsstatus mit Ausreisepflicht25.311
darunter:
Rumänien3.304
Bulgarien1.756
Polen1.710
Serbien1.209
Kroatien1.201
Albanien1.085
Türkei1.079
Moldau824
Italien645
Ukraine604
Bosnien und Herzegowina575
Kosovo550
Irak539
Georgien529
Afghanistan522
Tabelle auf Seite 52 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Personen ohne Aufenthaltsstatus mit abgelehntem Asylantrag nach Geschlecht30.988
männlich20.644
weiblich10.217
divers1
unbekannt126
Tabelle auf Seite 52 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Personen ohne Aufenthaltsstatus mit abgelehntem Asylantrag nach Alter30.988
unter 18 Jahre4.455
18 Jahre oder älter26.532
unbekannt1
Tabelle auf Seite 53 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Personen ohne Aufenthaltsstatus mit abgelehntem Asylantrag nach Aufenthaltsdauer30.988
seit weniger als sechs Jahren10.635
seit sechs Jahren oder länger20.350
Aufenthaltsdauer unbekannt3
Tabelle auf Seite 53 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Personen ohne Aufenthaltsstatus mit abgelehntem Asylantrag30.988
Länder:
Baden-Württemberg3.599
Bayern4.979
Berlin3.231
Brandenburg449
Bremen278
Hamburg1.114
Hessen2.950
Mecklenburg-Vorpommern258
Niedersachsen2.425
Nordrhein-Westfalen7.371
Rheinland-Pfalz1.482
Saarland222
Sachsen916
Sachsen-Anhalt468
Schleswig-Holstein873
Thüringen373
Tabelle auf Seite 53 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen ohne Aufenthaltsstatus mit abgelehntem Asylantrag30.988
darunter:
Rumänien4.209
Polen3.625
Bulgarien2.286
Afghanistan1.586
Serbien1.414
Türkei1.350
Albanien1.132
Kosovo1.031
Kroatien900
Irak860
Nordmazedonien761
Ungarn690
Italien514
Bosnien und Herzegowina513
Russische Föderation466
Tabelle auf Seite 53 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Personen ohne Aufenthaltsstatus mit abgelehntem Asylantrag und Ausreisepflicht nach Geschlecht6.590
männlich4.810
weiblich1.758
divers0
unbekannt22
Tabelle auf Seite 53, 54 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Personen ohne Aufenthaltsstatus mit abgelehntem Asylantrag und Ausreisepflicht nach Alter6.590
unter 18 Jahre1.322
18 Jahre oder älter5.267
unbekannt1
Tabelle auf Seite 54 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Personen ohne Aufenthaltsstatus mit abgelehntem Asylantrag und Ausreisepflicht nach Aufenthaltsdauer6.590
seit weniger als sechs Jahren2.840
seit sechs Jahren oder länger3.749
Aufenthaltsdauer unbekannt1
Tabelle auf Seite 54 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Personen ohne Aufenthaltsstatus mit abgelehntem Asylantrag und Ausreisepflicht6.590
Länder:
Baden-Württemberg656
Bayern860
Berlin1.030
Brandenburg154
Bremen68
Hamburg238
Hessen494
Mecklenburg-Vorpommern53
Niedersachsen675
Nordrhein-Westfalen1.236
Rheinland-Pfalz287
Saarland32
Sachsen314
Sachsen-Anhalt115
Schleswig-Holstein262
Thüringen116
Tabelle auf Seite 54 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen ohne Aufenthaltsstatus mit abgelehntem Asylantrag und Ausreisepflicht6.590
darunter:
Serbien621
Türkei429
Irak345
Albanien343
Kosovo335
Rumänien329
Nordmazedonien232
Afghanistan229
Bosnien und Herzegowina226
Moldau214
Russische Föderation198
Pakistan189
Nigeria161
Kroatien130
Georgien124
Frage 28 Seite 55

Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand 31. Dezember 2025 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Antwort

Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 55 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit nach Geschlecht57.999
männlich30.886
weiblich26.616
unbekannt497
Tabelle auf Seite 55 · 3 Zeilen × 2 Spalten
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit nach Alter57.999
unter 18 Jahre2.171
18 Jahre oder älter55.828
Tabelle auf Seite 55 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit nach Aufenthaltsdauer57.999
weniger als sechs Jahre4.682
seit sechs Jahren oder länger53.316
unbekannt1
Tabelle auf Seite 55 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit57.999
Länder:
Baden-Württemberg17.637
Bayern10.022
Berlin1.648
Brandenburg129
Bremen338
Hamburg1.202
Hessen5.079
Mecklenburg-Vorpommern195
Niedersachsen2.706
Nordrhein-Westfalen14.104
Rheinland-Pfalz2.472
Saarland1.178
Sachsen202
Sachsen-Anhalt94
Schleswig-Holstein912
Thüringen81
Tabelle auf Seite 55, 56 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit57.999
darunter:
Italien17.625
Griechenland9.569
Frankreich3.699
Portugal3.228
Rumänien2.820
Österreich2.547
Polen2.338
Niederlande2.207
Spanien2.097
Türkei2.038
Vereinigte Staaten von Amerika1.462
Kroatien1.125
Bulgarien900
Ungarn700
Vereinigtes Königreich602
Frage 29 Seite 56

Wie viele Personen hatten zum Stand 31. Dezember 2025 einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Antwort

Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 56 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt nach Geschlecht951.187
männlich512.044
weiblich437.743
divers68
unbekannt1.332
Tabelle auf Seite 56 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt nach Alter951.187
unter 18 Jahre211.102
18 Jahre oder älter740.065
unbekannt20
Tabelle auf Seite 56 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt nach Aufenthaltsdauer951.187
weniger als sechs Jahre556.095
seit sechs Jahren oder länger394.953
unbekannt139
Tabelle auf Seite 56 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt951.187
Länder:
Baden-Württemberg137.327
Bayern154.035
Berlin34.974
Brandenburg15.678
Bremen4.122
Hamburg92.372
Hessen90.782
Mecklenburg-Vorpommern11.871
Niedersachsen51.930
Nordrhein-Westfalen217.859
Rheinland-Pfalz37.725
Saarland6.711
Sachsen34.613
Sachsen-Anhalt20.385
Schleswig-Holstein24.074
Thüringen16.729
Tabelle auf Seite 57 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt951.187
darunter:
Ukraine148.929
Syrien105.686
Afghanistan67.715
Türkei65.447
Indien42.682
Kosovo41.233
Irak31.851
Serbien30.176
China23.106
Iran22.351
Bosnien und Herzegowina22.304
Russische Föderation21.965
Nordmazedonien20.475
Albanien19.605
Pakistan14.779
Frage 30 Seite 57

Wie viele Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG lebten zum 31. Dezember 2025 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern und gesondert nach den ausstellenden Mitgliedstaaten differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2025?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren im AZR 29 513 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG, darunter 25 330 männliche und 4 158 weibliche sowie 25 Personen mit unbekanntem Geschlecht erfasst. 218 Personen waren unter 18 Jahre alt und 29 295 Personen 18 Jahre oder älter. 3 362 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2025. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 57 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG
Gesamt29.513
Aufenthalt unter sechs Jahre19.937
Aufenthalt seit sechs Jahren oder länger9.574
Aufenthaltsdauer unbekannt2
Tabelle auf Seite 57, 58 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG29.513
darunter:
Albanien3.557
Kosovo3.443
Pakistan3.116
Vietnam2.330
Indien2.218
Bosnien und Herzegowina1.599
Bangladesch1.374
Ghana1.256
Nordmazedonien1.135
Marokko1.106
Italien1.050
Nigeria930
Türkei840
China695
Afghanistan474
Tabelle auf Seite 58 · 24 Zeilen × 2 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG* Ausstellender Mitgliedstaat29.513
Italien15.845
Griechenland4.182
Slowenien3.558
Spanien2.021
Tschechische Republik1.768
Slowakei664
Polen449
Österreich399
Kroatien89
Ungarn68
Rumänien63
Litauen55
Portugal52
Lettland51
Frankreich45
Estland44
Deutschland39
Bulgarien36
Niederlande36
Belgien32
Finnland20
Schweden13
sowie weitere Staaten mit weniger als 10 Ausstellungen20

* In Einzelfällen können mehrere Ausstellungen aus unterschiedlichen Staaten zu einer Person gespeichert sein.

* In Einzelfällen können mehrere Ausstellungen aus unterschiedlichen Staaten zu einer Person gespeichert sein.

Frage 31 Seite 58

Wie viele ausländische Personen waren zum 31. Dezember 2025 zur Festnahme (mit dem Ziel der Abschiebung) bzw. zur Aufenthaltsermittlung (bitte differenzieren) ausgeschrieben (bitte jeweils nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele dieser Personen lebten zum 31. Dezember 2025 noch in Deutschland, und bei wie vielen erfolgte die jeweilige Ausschreibung im Jahr 2025?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren 76 303 ausländische Personen zur Festnahme ausgeschrieben, darunter 65 196 männliche und 11 005 weibliche, 11 diverse sowie 91 Personen mit unbekanntem Geschlecht. 2 537 Personen waren unter 18 Jahre alt und 73 760 Personen waren 18 Jahre und älter. Bei 6 Personen war das Alter unbekannt. 44 342 Personen lebten seit weniger als sechs Jahren in Deutschland, 12 095 Personen sechs Jahre oder länger. Bei 19 866 Personen ist eine Aufenthaltsdauer unbekannt. Bei 55 205 Personen wurde im Jahr 2025 eine Ausschreibung zur Festnahme erfasst. Am 31. Dezember 2025 waren 1 991 Personen mit einer Ausschreibung zur Festnahme als aufhältig erfasst. Die Verteilung nach Hauptstaatsangehörigkeiten kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 59 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit einer Ausschreibung zur Festnahme76.303
darunter:
Türkei6.163
Georgien5.789
Albanien4.563
Algerien4.052
Syrien3.682
Marokko3.317
Serbien3.069
Afghanistan3.026
Irak2.946
Nordmazedonien2.461
Moldau2.330
Pakistan2.231
Tunesien1.985
Kosovo1.864
Nigeria1.798

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren 344 276 ausländische Personen zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben, darunter 289 321 männliche und 53 077 weibliche, 69 diverse sowie 1 809 Personen mit unbekanntem Geschlecht. 5 430 Personen waren unter 18 Jahre alt und 338 767 Personen waren 18 Jahre und älter. Bei 79 Personen war das Alter unbekannt. 152 980 Personen lebten seit weniger als sechs Jahren in Deutschland, 34 695 Person sechs Jahre oder länger. Bei 156 601 Personen ist eine Aufenthaltsdauer unbekannt. Bei 220 502 Personen wurde im Jahr 2025 eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung erfasst. Am 31. Dezember 2025 waren 22 000 Personen mit einer Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung als aufhältig erfasst. Die Verteilung nach Hauptstaatsangehörigkeiten kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 59 · 16 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit einer Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung, darunter aus344.276
Rumänien37.132
Polen22.527
Georgien14.928
Türkei14.493
Bulgarien12.888
Ukraine12.826
Algerien11.283
Ungeklärt11.233
Ohne Angabe10.407
Irak8.894
Marokko8.889
Afghanistan8.301
Syrien8.292
Albanien7.693
Moldau6.530
Frage 32 Seite 60

Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11 des Ausländerzentralregistergesetzes [AZRG]: illegale Einreise bzw. Aufenthalt) verurteilt wurden, waren zum 31. Dezember 2025 im AZR erfasst, und wie viele von ihnen lebten zu diesem Zeitpunkt noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahre, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren im AZR 6 251 Personen mit einer Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 11 des Ausländerzentralregistergesetzes (AZRG) erfasst. 3 655 Personen mit der genannten Speicherung hielten sich zum besagten Stichtag in Deutschland auf. Davon waren 2 880 männlich und 767 weiblich, bei 8 Personen war das Geschlecht unbekannt. 66 Personen waren unter 18 Jahre alt, 3 589 Personen waren 18 Jahre oder älter. Bei 1 000 Personen lag die Aufenthaltsdauer seit der letzten Einreise zum Stichtag bei unter sechs Jahren, im Kontrast dazu lag die Aufenthaltsdauer bei 2 655 Personen bei sechs oder mehr Jahren. Der Aufenthaltsstatus war bei 54,2 Prozent der Personen befristet, der Anteil von unbefristeten Aufenthaltsstatus liegt bei 27,1 Prozent, die restlichen 18,6 Prozent entfallen auf sonstige Speichersachverhalte wie beispielsweise Duldungen, oder Fälle, in denen keine Status im AZR gespeichert sind.

Tabelle auf Seite 60 · 12 Zeilen × 2 Spalten
Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 11 AZRG3.655
darunter:
Syrien460
Türkei434
Afghanistan377
Irak191
Kosovo149
Russische Föderation132
Nigeria115
Vietnam107
Somalia105
Serbien104
Frage 33 Seite 60

Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR insgesamt bzw. im Jahr 2025 nach § 54 Absatz 2 Nummer 7 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt worden, und wie viele von ihnen lebten zu diesem Datum noch in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren 227 554 Personen im AZR erfasst, die nach § 54 Absatz 2 Nummer 7 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt wurden, davon 26 431 Personen im Jahr 2025. Darunter waren 25.945 Personen, die sich laut AZR zum Stichtag noch in Deutschland aufhielten.

Davon waren 15 252 männlich und 10 674 weiblich, bei 16 Personen war das Geschlecht unbekannt, bei 3 Personen divers. Bei 18 439 Personen lag die Aufenthaltsdauer seit der letzten Einreise zum Stichtag bei unter sechs Jahren, bei 7 499 Personen bei sechs oder mehr Jahren. Bei 7 Personen war die Aufenthaltsdauer unbekannt. Der Aufenthaltsstatus war bei 76,8 Prozent der Personen befristet, der Anteil an unbefristeten Aufenthaltsstatus liegt bei 14,8 Prozent, die restlichen 8,4 Prozent entfallen auf sonstige Speichersachverhalte wie beispielsweise Duldungen oder Fälle, in denen keine Status im AZR gespeichert sind.

Die weiteren Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 61 · 12 Zeilen × 2 Spalten
Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 12 AZRG25.945
darunter:
Syrien4.691
Afghanistan3.815
Iran2.014
Irak1.820
Russische Föderation1.718
Pakistan1.498
Tunesien1.293
Marokko1.043
Ägypten914
Philippinen875
Frage 34 Seite 61

Wie viele Ausreisepflichtige lebten nach Angaben des AZR zum 31. Dezember 2025 in Deutschland, wie viele von ihnen hatten eine Duldung, wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende, wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende ohne Duldung, bei wie vielen von ihnen wurde die asylrechtliche Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaats festgestellt, und inwiefern kann festgestellt werden, dass sie deshalb als ausreisepflichtig gelten bzw. dass eine Überstellung geplant ist (bitte zu allen Unterfragen jeweils nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten auflisten), wie viele von ihnen befanden sich nach Angaben des AZR noch in einem Asylverfahren, hatten einen Schutzstatus erhalten oder waren Unionsangehörige ohne Entzug des Freizügigkeitsrechts (bitte differenzieren)?

Antwort

Die Angaben zum Stichtag 31. Dezember 2025 können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 61 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Personen zum Stichtag 31. Dezember 2025232.067
Länder:
Baden-Württemberg27.960
Bayern25.402
Berlin18.103
Brandenburg8.567
Bremen3.998
Hamburg11.477
Hessen13.405
Mecklenburg-Vorpommern4.288
Niedersachsen23.864
Nordrhein-Westfalen52.472
Rheinland-Pfalz8.640
Saarland1.921
Sachsen12.527
Sachsen-Anhalt4.770
Schleswig-Holstein10.336
Thüringen4.337
Tabelle auf Seite 62 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Personen zum Stichtag 31. Dezember 2025232.067
darunter:
Türkei24.355
Irak20.851
Afghanistan12.473
Russische Föderation11.723
Syrien10.283
Nigeria9.643
Serbien8.036
Iran7.353
Georgien6.010
Ungeklärt5.686
Guinea5.018
Ukraine4.664
Nordmazedonien4.568
Libanon4.429
Albanien4.258
Tabelle auf Seite 62 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Personen mit Duldung zum Stichtag 31. Dezember 2025190.974
Länder:
Baden-Württemberg24.159
Bayern20.290
Berlin14.527
Brandenburg7.758
Bremen3.648
Hamburg5.964
Hessen9.605
Mecklenburg-Vorpommern3.843
Niedersachsen20.462
Nordrhein-Westfalen44.060
Rheinland-Pfalz7.081
Saarland1.746
Sachsen10.633
Sachsen-Anhalt4.097
Schleswig-Holstein9.181
Thüringen3.920
Tabelle auf Seite 62, 63 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Personen mit Duldung zum Stichtag 31. Dezember 2025190.974
darunter:
Türkei21.004
Irak18.960
Russische Föderation10.700
Afghanistan10.309
Syrien9.384
Nigeria8.912
Iran6.575
Serbien6.354
Ungeklärt5.266
Georgien4.918
Guinea4.736
Libanon4.125
Ukraine3.841
Nordmazedonien3.744
Somalia3.532
Tabelle auf Seite 63 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Personen mit abgelehntem Asylantrag* zum Stichtag 31. Dezember 2025137.699
Länder:
Baden-Württemberg17.056
Bayern14.678
Berlin10.550
Brandenburg5.338
Bremen1.992
Hamburg5.796
Hessen7.124
Mecklenburg-Vorpommern2.748
Niedersachsen14.946
Nordrhein-Westfalen29.932
Rheinland-Pfalz5.715
Saarland913
Sachsen8.660
Sachsen-Anhalt2.898
Schleswig-Holstein6.520
Thüringen2.833
Tabelle auf Seite 63 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Personen mit abgelehntem Asylantrag* zum Stichtag 31. Dezember 2025137.699
darunter:
Irak16.433
Türkei14.440
Russische Föderation8.046
Afghanistan7.199
Nigeria7.160
Iran5.200
Serbien4.703
Syrien4.358
Georgien4.298
Guinea3.209
Ungeklärt3.151
Libanon3.075
Nordmazedonien2.806
Indien2.754
Pakistan2.671

* Hinweis zu den Tabellen „mit abgelehntem Asylantrag“: Für die vorliegende Ausreisepflicht muss die im AZR gespeicherte Asylablehnung nicht zwingend ursächlich sein, da diese Entscheidung grundsätzlich gespeichert wird, bis die Voraussetzungen für ihre Löschung gegeben sind (vgl. § 36 AZRG). Insofern kann die Asylablehnung ggf. eine längere Zeit zurückliegen.

* Hinweis zu den Tabellen „mit abgelehntem Asylantrag“: Für die vorliegende Ausreisepflicht muss die im AZR gespeicherte Asylablehnung nicht zwingend ursächlich sein, da diese Entscheidung grundsätzlich gespeichert wird, bis die Voraussetzungen für ihre Löschung gegeben sind (vgl. § 36 AZRG). Insofern kann die Asylablehnung ggf. eine längere Zeit zurückliegen.

Tabelle auf Seite 63, 64 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Personen mit abgelehntem Asylantrag ohne Duldung zum Stichtag 31. Dezember 202516.750
Länder:
Baden-Württemberg1.363
Bayern1.756
Berlin1.810
Brandenburg386
Bremen107
Hamburg2.804
Hessen1.096
Mecklenburg-Vorpommern269
Niedersachsen1.538
Nordrhein-Westfalen2.823
Rheinland-Pfalz683
Saarland57
Sachsen979
Sachsen-Anhalt287
Schleswig-Holstein568
Thüringen224
Tabelle auf Seite 64 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Personen mit abgelehntem Asylantrag ohne Duldung zum Stichtag 31. Dezember 202516.750
darunter:
Türkei1.990
Irak1.419
Afghanistan1.208
Serbien922
Russische Föderation662
Albanien590
Georgien528
Kosovo520
Iran505
Moldau491
Nigeria482
Nordmazedonien421
Syrien376
Pakistan349
Rumänien330
Tabelle auf Seite 64 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Personen mit laufendem Asylverfahren zum Stichtag 31. Dezember 202511.026
Länder:
Baden-Württemberg999
Bayern1.310
Berlin563
Brandenburg569
Bremen100
Hamburg305
Hessen601
Mecklenburg-Vorpommern322
Niedersachsen1.280
Nordrhein-Westfalen2.542
Rheinland-Pfalz428
Saarland93
Sachsen750
Sachsen-Anhalt239
Schleswig-Holstein575
Thüringen350
Tabelle auf Seite 65 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Personen mit laufendem Asylverfahren zum Stichtag 31. Dezember 202511.026
darunter:
Türkei1.436
Syrien1.331
Afghanistan1.154
Irak1.117
Russische Föderation668
Iran496
Nigeria396
Georgien307
Somalia252
Libanon215
Pakistan205
Ungeklärt192
Guinea190
Serbien186
Nordmazedonien181
Tabelle auf Seite 65 · 18 Zeilen × 5 Spalten
Ausreisepflichtige Personen mit einer Schutzzuerkennung zum Stichtag 31. Dezember 2025Als Asylberechtigter nach Artikel 16a GG anerkanntFlüchtlingseigenschaft nach § 3 Absatz 4 AsylGSubsidiärer Schutz nach § 4 Absatz 1 AsylG gewährtGesamt
Insgesamt651.2224481.735
Länder:
Baden-Württemberg108144135
Bayern413041175
Berlin1381958
Brandenburg0211233
Bremen210315
Hamburg820457269
Hessen416241207
Mecklenburg-Vorpommern0131023
Niedersachsen614060206
Nordrhein-Westfalen2017387280
Rheinland-Pfalz2701991
Saarland08513
Sachsen2592485
Sachsen-Anhalt213924
Schleswig-Holstein482793
Thüringen0181028
Tabelle auf Seite 65, 66 · 17 Zeilen × 5 Spalten
Ausreisepflichtige Personen mit einer Schutzzuerkennung zum Stichtag 31. Dezember 2025Als Asylberechtigter nach Artikel 16a GG anerkanntFlüchtlingseigenschaft nach § 3 Absatz 4 AsylGSubsidiärer Schutz nach § 4 Absatz 1 AsylG gewährtGesamt
Gesamt651.2224481.735
darunter:
Afghanistan856418590
Syrien3148246397
Iran121394155
Irak5682598
Türkei1670995
Russische Föderation2352764
Eritrea1292050
Somalia0271138
Ungeklärt1231438
Sudan (ohne Südsudan)002525
Guinea111214
Pakistan013114
Äthiopien24410
Armenien07310
Libyen05510
Tabelle auf Seite 66 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Unionsangehörige ohne Verlust des Freizügigkeitsrechts* zum Stichtag 31. Dezember 20252.219
Länder:
Baden-Württemberg544
Bayern374
Berlin62
Brandenburg31
Bremen16
Hamburg49
Hessen244
Mecklenburg-Vorpommern10
Niedersachsen128
Nordrhein-Westfalen500
Rheinland-Pfalz119
Saarland9
Sachsen50
Sachsen-Anhalt28
Schleswig-Holstein42
Thüringen13
Tabelle auf Seite 66 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Unionsangehörige ohne Verlust des Freizügigkeitsrechts* zum Stichtag 31. Dezember 20252.219
darunter:
Kroatien735
Rumänien451
Italien243
Polen194
Bulgarien115
Spanien111
Griechenland72
Portugal49
Niederlande40
Ungarn37
Tschechische Republik28
Litauen27
Österreich23
Schweden22
Frankreich20

* Hinweis zu den Tabellen „Ausreisepflichtige Unionsangehörige ohne Entzug des Freizügigkeitsrechts“: Die Erlangung des EU-Freizügigkeitsrechts durch einen Ausländer bedeutet nicht automatisch, dass die vorher als Drittstaatsangehöriger erhaltene Ausreisepflicht erlischt. Vielmehr gilt die bisherige Ausreisepflicht rechtlich fort, solange eine Einzelfallprüfung der jeweils zuständigen Ausländerbehörde keinen anderen Sachverhalt ergibt und eine Löschung der Ausreisepflicht durch die Ausländerbehörde nicht erfolgt.

* Hinweis zu den Tabellen „Ausreisepflichtige Unionsangehörige ohne Entzug des Freizügigkeitsrechts“: Die Erlangung des EU-Freizügigkeitsrechts durch einen Ausländer bedeutet nicht automatisch, dass die vorher als Drittstaatsangehöriger erhaltene Ausreisepflicht erlischt. Vielmehr gilt die bisherige Ausreisepflicht rechtlich fort, solange eine Einzelfallprüfung der jeweils zuständigen Ausländerbehörde keinen anderen Sachverhalt ergibt und eine Löschung der Ausreisepflicht durch die Ausländerbehörde nicht erfolgt.

Tabelle auf Seite 67 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige mit „über Überstellung entschieden“ zum Stichtag 31. Dezember 20252.159
Länder:
Baden-Württemberg305
Bayern356
Berlin115
Brandenburg208
Bremen17
Hamburg52
Hessen63
Mecklenburg-Vorpommern29
Niedersachsen167
Nordrhein-Westfalen534
Rheinland-Pfalz62
Saarland17
Sachsen48
Sachsen-Anhalt56
Schleswig-Holstein91
Thüringen39
Tabelle auf Seite 67 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige mit „über Überstellung entschieden“ zum Stichtag 31. Dezember 20252.159
darunter:
Nigeria251
Syrien224
Afghanistan198
Russische Föderation191
Irak181
Guinea94
Türkei65
Iran63
Kenia56
Algerien56
Somalia54
Gambia44
Kamerun39
Libanon36
Pakistan34
Frage 35 Seite 67

Gibt es wesentliche Neuerungen bei der Bereinigung der Daten im AZR seit der Antwort der Bundesregierung zu Frage 36 auf Bundestagsdrucksache 21/1640 (bitte gegebenenfalls im Einzelnen auflisten und etwaige Korrekturen, wenn möglich, quantifizieren)? Welche Tätigkeiten und Projekte hat der Beauftragte für Datenqualität zuletzt mit welchen Erfolgen unternommen bzw. welche hat er für die Zukunft geplant (bitte im Einzelnen auflisten)?

Antwort

Nein, es gibt keine wesentlichen Neuerungen. Die in der Antwort zu Frage 36 auf Bundestagsdrucksache 21/192 genannten Maßnahmen werden weiterhin zielgerichtet fortgeführt und ggf. punktuell mit weiteren Bereinigungen ergänzt. Im Bereich des bzw. mit dem Beauftragten für Datenqualität im BAMF wurden und werden auch weiterhin im Interesse der Datenqualität eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt. Bezugnehmend auf die letzten Ausführungen wurde(n) u. a.

– die Arbeiten an der 8. Fassung des DSAusländer fortgeführt, eine Veröffentlichung ist im ersten Quartal 2026 vorgesehen;

– an Sitzungen, insb. zur „Wartung und Pflege des Standards XAusländer“ sowie am „Datenqualitätsworkshop AZR“ mitgewirkt;

– Mitarbeitende, auch Auszubildende während ihrer Hospitation im Referat, entsprechend sensibilisiert. Für das erste Quartal 2026 ist vorgesehen, dass der Beauftragte für Datenqualität wiederum als Dozent für den Bereich „Qualitätssicherung / Datenqualität“ tätig ist;

– bedarfsorientiert aktiv, aber auch als Ansprechpartner für diese, Kontakt mit verschiedenen Fachverfahrensherstellenden gehalten.

Frage 36 Seite 68

In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2025 Dokumente nach § 6 Absatz 5 des Ausländerzentralregistergesetzes an das AZR übermittelt bzw. gespeichert (bitte differenzieren: bis zum bzw. ab dem 6. März 2025, ob mit oder ohne Rückkehrentscheidung, vgl. Antwort zu Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 21/1640)?

Antwort

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 37 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/1640 verwiesen und davon ausgegangen, dass sich auch die vorliegende Frage nur auf Dokumente nach § 6 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 und 3 AZRG bezieht. Dort wurde bereits darauf hingewiesen, dass aufgrund der durch das Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht am 1. November 2024 in Kraft getretenen Änderung von § 6 Absatz 5 AZRG eine Vergleichbarkeit der ausgewerteten Daten nicht mehr gegeben ist. Bis zur Neuregelung wurde bei der Speicherung nach der Stelle, die die Entscheidung im Sinne des § 6 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 oder 3 AZRG erlassen hat (BAMF oder Verwaltungsgericht), differenziert. Mit der erfolgten Änderung, die aus technischen Gründen erst ab 6. März 2025 umgesetzt werden konnte, ist hingegen eine inhaltliche Differenzierung als weiteres Kriterium (Erlass oder kein Erlass einer Rückkehrentscheidung) vorgesehen. Eine Auswertung (im Sinne der Frage) nach der Stelle, die die zu speichernde Entscheidung erlassen hat, ist aufgrund der erfolgten technischen Anpassung seit dem 6. März 2025 nicht mehr möglich, da sich das BAMF dafür entschieden hat, eine Speicherung der Entscheidungen im AZR anhand des inhaltlichen Kriteriums vorzunehmen; eine zusätzliche Differenzierung nach der die Entscheidung erlassenden Stelle erfolgt nicht mehr. Für den Zeitraum vom 1. November 2024 bis zum 6. März 2025 war zudem entschieden worden, die Speicherung von Dokumenten nach der die Entscheidung erlassenden Stelle fortzusetzen; diese Entscheidung wurde bei der Auswertung berücksichtigt. Die entsprechenden Daten zu bis zum 6. März 2025 im AZR gespeicherten Dokumenten können der Antwort der Bundesregierung zu Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 21/1640 entnommen werden.

Tabelle auf Seite 68 · 3 Zeilen × 2 Spalten
Im AZR gespeicherte Dokumente ab dem 6. März 2025
Entscheidungen mit Rückkehrentscheidung11.238
Entscheidungen ohne Rückkehrentscheidung92.995
Gesamt104.233
Frage 37 Seite 69

Wieso kann das BAMF keine Angaben dazu machen, nicht einmal ungefähre Einschätzungen aufgrund bisheriger Erfahrungen (vgl. Antwort zu Frage 37a auf Bundestagsdrucksache 21/1640), welche Personalressourcen im BAMF für notwendige Schwärzungen von Ausführungen, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung tangieren, bei der Übermittlung nach § 6 Absatz 5 AZRG notwendig sind (bitte nachvollziehbar ausführen und gegebenenfalls doch vorhandene Einschätzungen nachliefern)?

Antwort

Eine tragfähige Einschätzung hinsichtlich des Personalaufwandes im BAMF für die erforderliche Unkenntlichmachung von Ausführungen, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung bei der Übermittlungen nach § 6 Absatz 5 AZRG tangieren, konnte bisher nicht erfolgen, da seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters die Personalbedarfsermittlung im Rahmen der fortlaufenden Organisationsuntersuchung im BAMF gemäß den bewährten methodischen Standards des Organisationshandbuchs des BMI/BVA für diesen neu hinzugetretenen Prozessschritt aufgrund der anstehenden GEAS-Reform noch nicht fortgeschrieben wurde. Festgestellt werden kann derzeit lediglich, dass abweichend von der Schäwtzung des Erfüllungsaufwandes im Entwurf der Bundesregierung zu § 6 Absatz 5 AZRG vom 25. Februar 2021 (Bundesratsdrucksache 186/21) die durch den Gesetzgeber sodann endgültig getroffene Regelung des § 6 Absatz 5 Satz 2 AZRG einen Bewertungsspielraum vorsieht, welcher eine individuelle Einzelfallprüfung auf Unkenntlichmachung durch Mitarbeitende des gehobenen Dienstes erforderlich macht.

Mit der zukünftig beabsichtigten Fortschreibung der Organisationsuntersuchung im BAMF werden die erforderlichen Personalressourcen belastbar ermittelt.

Frage 38 Seite 69

Welche Angaben können dazu gemacht werden, wie viele der in Deutschland zum 31. Dezember 2025 lebenden Geduldeten bzw. Asylsuchenden berechtigt bzw. nicht berechtigt waren, eine Erwerbstätigkeit auszuüben, und wie vielen von ihnen wurde dies im Jahr 2025 erlaubt bzw. versagt (bitte jeweils nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren und zudem getrennt nach den Bundesländern auflisten)?

Antwort

Das AZR erfasst lediglich, in welchen Fällen Geduldeten bzw. Gestatteten eine Erwerbstätigkeit erlaubt bzw. versagt worden ist. Allerdings lassen diese Daten keine Aussage darüber zu, ob die Erwerbstätigkeit, zu der die Erlaubnis erteilt wurde, auch tatsächlich aufgenommen wurde bzw. zum Stichtag noch bestand.

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 lag bei 23 801 geduldeten Personen eine von der Ausländerbehörde erteilte Beschäftigungserlaubnis vor, zu der die Bundesagentur für Arbeit ihre Zustimmung gegeben hat (davon 5 041 aus dem Jahr 2025). 3 625 Personen haben die Erlaubnis zu einer zustimmungsfreien Beschäftigung erhalten, bei der die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nicht erforderlich ist (davon 638 im Jahr 2025). In 2 479 Fällen wurde eine Beschäftigungserlaubnis abgelehnt (davon 546 im Jahr 2025).

Bei 38 178 Personen mit einer Aufenthaltsgestattung lag eine von der Ausländerbehörde erteilte Beschäftigungserlaubnis vor, zu der die Bundesagentur für Arbeit ihre Zustimmung gegeben hat (davon 19 444 aus dem Jahr 2025). 1 049 Personen haben die Erlaubnis zu einer zustimmungsfreien Beschäftigung erhalten, bei der die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nicht erforderlich ist (davon 576 im Jahr 2025). Bei 2 702 Personen wurde eine Beschäftigungserlaubnis abgelehnt (davon 1 473 im Jahr 2025).

Weitere Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 70 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit Duldung mit einer Erlaubnis zur Beschäftigung aus dem Jahr 20255.041
Länder:
Baden-Württemberg789
Bayern319
Berlin690
Brandenburg188
Bremen93
Hamburg306
Hessen68
Mecklenburg-Vorpommern183
Niedersachsen799
Nordrhein-Westfalen643
Rheinland-Pfalz263
Saarland3
Sachsen340
Sachsen-Anhalt117
Schleswig-Holstein163
Thüringen77
Tabelle auf Seite 70 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit Duldung mit einer Erlaubnis zur Beschäftigung aus dem Jahr 20255.041
darunter:
Türkei872
Irak539
Afghanistan549
Syrien270
Vietnam241
Kolumbien225
Guinea185
Iran146
Nigeria121
Venezuela152
Ungeklärt111
Libanon96
Russische Föderation92
Somalia99
Pakistan89
Tabelle auf Seite 70, 71 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit Duldung mit einer Erlaubnis zustimmungsfreier Beschäftigung aus dem Jahr 2025638
Länder:
Baden-Württemberg78
Bayern90
Berlin32
Brandenburg19
Bremen2
Hamburg4
Hessen12
Mecklenburg-Vorpommern3
Niedersachsen47
Nordrhein-Westfalen196
Rheinland-Pfalz48
Saarland1
Sachsen86
Sachsen-Anhalt5
Schleswig-Holstein13
Thüringen2
Tabelle auf Seite 71 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit Duldung mit einer Erlaubnis zu zustimmungsfreier Beschäftigung aus dem Jahr 2025638
darunter:
Türkei67
Irak99
Afghanistan42
Syrien16
Vietnam6
Kolumbien5
Guinea29
Iran36
Nigeria57
Venezuela14
Ungeklärt12
Libanon28
Russische Föderation29
Somalia20
Pakistan21
Tabelle auf Seite 71 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit Duldung mit einer Ablehnung der Beschäftigungserlaubnis aus dem Jahr 2025546
Länder:
Baden-Württemberg59
Bayern38
Berlin150
Brandenburg24
Bremen12
Hamburg35
Hessen12
Mecklenburg-Vorpommern17
Niedersachsen60
Nordrhein-Westfalen57
Rheinland-Pfalz26
Saarland0
Sachsen30
Sachsen-Anhalt11
Schleswig-Holstein9
Thüringen6
Tabelle auf Seite 71, 72 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit Duldung mit einer Ablehnung der Beschäftigungserlaubnis aus dem Jahr 2025546
darunter:
Türkei136
Irak44
Afghanistan47
Syrien39
Vietnam25
Kolumbien6
Guinea12
Iran24
Nigeria8
Venezuela11
Ungeklärt19
Libanon17
Russische Föderation16
Somalia5
Pakistan10
Tabelle auf Seite 72 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit Aufenthaltsgestattung mit einer Erlaubnis zur Beschäftigung aus dem Jahr 202519.444
Länder:
Baden-Württemberg3.976
Bayern2.729
Berlin1.037
Brandenburg406
Bremen199
Hamburg819
Hessen783
Mecklenburg-Vorpommern766
Niedersachsen2.938
Nordrhein-Westfalen2.728
Rheinland-Pfalz1.059
Saarland16
Sachsen804
Sachsen-Anhalt505
Schleswig-Holstein314
Thüringen365
Tabelle auf Seite 72 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit Aufenthaltsgestattung mit einer Erlaubnis zur Beschäftigung aus dem Jahr 202519.444
darunter:
Syrien4.790
Türkei3.992
Afghanistan3.379
Iran925
Irak812
Kolumbien644
Guinea304
Venezuela300
Somalia293
Nigeria268
Pakistan253
Ungeklärt249
Ruanda248
Russische Föderation208
Burundi203
Tabelle auf Seite 73 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit Aufenthaltsgestattung mit einer Erlaubnis zur zustimmungsfreien Beschäftigung aus dem Jahr 2025576
Länder:
Baden-Württemberg104
Bayern107
Berlin42
Brandenburg4
Bremen1
Hamburg7
Hessen14
Mecklenburg-Vorpommern3
Niedersachsen47
Nordrhein-Westfalen145
Rheinland-Pfalz34
Saarland1
Sachsen39
Sachsen-Anhalt3
Schleswig-Holstein22
Thüringen3
Tabelle auf Seite 73 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit Aufenthaltsgestattung mit einer Erlaubnis zur zustimmungsfreien Beschäftigung aus dem Jahr 2025576
darunter:
Syrien33
Türkei121
Afghanistan55
Iran53
Irak83
Kolumbien6
Guinea33
Venezuela14
Somalia9
Nigeria15
Pakistan11
Ungeklärt9
Ruanda3
Russische Föderation12
Burundi4
Tabelle auf Seite 73, 74 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit Aufenthaltsgestattung mit einer Ablehnung der Beschäftigungserlaubnis aus dem Jahr 20251.473
Länder:
Baden-Württemberg202
Bayern161
Berlin236
Brandenburg48
Bremen15
Hamburg26
Hessen76
Mecklenburg-Vorpommern55
Niedersachsen190
Nordrhein-Westfalen208
Rheinland-Pfalz116
Saarland1
Sachsen43
Sachsen-Anhalt34
Schleswig-Holstein34
Thüringen28
Tabelle auf Seite 74 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit Aufenthaltsgestattung mit einer Ablehnung der Beschäftigungserlaubnis aus dem Jahr 20251.473
darunter:
Syrien387
Türkei393
Afghanistan240
Iran92
Irak65
Kolumbien23
Guinea10
Venezuela7
Somalia8
Nigeria7
Pakistan19
Ungeklärt23
Ruanda3
Russische Föderation24
Burundi8