Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Geflüchteter zum 30. Juni 2025

Drucksache 21/1640Antwortauf die Kleine Anfrage 21/110215.09.202568 Seiten46 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium des InnernMigration und AufenthaltsrechtBerichtszeitraum: Stand 30.06.2025
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Asylstatistiken beinhalten meist nur Zugangs-, Antrags- und Entscheidungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden Geflüchteten und genauere Angaben zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen schwerer verfügbar, weshalb Die Linke im Deutschen Bundestag diese seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt (vgl. Bundestagsdrucksache 16/8321 und zuletzt Bundestagsdrucksache 21/192).

Seit 2017 stellt auch das Statistische Bundesamt eine detaillierte Erhebung zu in Deutschland lebenden „Schutzsuchenden“ auf der Datengrundlage des Ausländerzentralregisters (AZR) vor (vgl. www.destatis.de). Als „Schutzsuchende“ gelten dabei anerkannte Flüchtlinge genauso wie z. B. Asylsuchende, entscheidend ist die „Berufung auf humanitäre Gründe“. Bei vielen Kategorien humanitärer Aufenthaltstitel untersucht das Statistische Bundesamt deshalb zusätzlich, inwieweit diese Personen eine „Asylhistorie“ aufweisen. Sogenannte Visa-Overstayers (ohne Asylantragstellung) fallen damit z. B. aus dieser Statistik heraus, selbst wenn sie später einen humanitären Aufenthaltstitel erhalten. Die Gesamtzahl der Geflüchteten auf Basis der Kleinen Anfragen der Linken wird aufgrund des aktuellen Status der hier lebenden Personen nach Angaben des AZR ermittelt, wobei ebenfalls nicht nur anerkannte Flüchtlinge, sondern auch Asylsuchende, Geduldete und Geflüchtete mit einem humanitären Aufenthaltstitel berücksichtigt werden. Trotz weniger Erfassungsunterschiede im Detail entspricht die vom Statistischen Bundesamt ermittelte Gesamtzahl in etwa der Summe, die sich aufgrund der Kleinen Anfragen der Linken ergibt. Für das Jahr 2020 waren dies beispielsweise knapp 1,9 Millionen Menschen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/28234 und www.destatis.de, Pressemitteilung Nummer 340 vom 14. Juli 2021), Ende 2022, nach der Aufnahme von über 1 Million Geflüchteten aus der Ukraine, waren es etwa 3,1 Millionen Personen (vgl. Bundestagsdrucksache 20/5870 und www.destatis.de, Pressemitteilung Nummer 125 vom 30. März 2023). Ende 2024 lag die Gesamtzahl aller Geflüchteten in Deutschland bei rund 3,5 Millionen, etwa 85 Prozent von ihnen haben einen geklärten Schutz- bzw. Aufenthaltsstatus (vgl. Bundestagsdrucksache 21/192).

Von 1997 bis 2011 war die Gesamtzahl der Geflüchteten in Deutschland von über 1 Million auf unter 400 000 gesunken, seit 2012 steigt sie wieder an. So lebten Ende 2024 gut 750 000 anerkannte Flüchtlinge in Deutschland, viele von ihnen aus Syrien (alle Angaben, auch im Folgenden, soweit nicht anders angegeben, aus: Bundestagsdrucksache 21/192; grafisch übersichtlich aufgearbeitet sind die Zahlen im Verlauf seit 2006 hier dargestellt: taz.de/Gefluechtet e-in-Deutschland/!5934394/). Ende 2024 gab es zudem 381 000 subsidiär Geschützte, weitere 197 000 Menschen hatten einen nationalen Abschiebungsschutz, darunter viele Geflüchtete aus Afghanistan. Ende 2024 lebten zudem über 1,24 Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland, die unkompliziert einen temporären Schutzstatus nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erhalten.

Weitere 220 000 Geflüchtete verfügten Ende 2024 über eine Aufenthaltserlaubnis infolge von Bleiberechts- oder Aufnahmeregelungen (§§ 22, 23 Absatz 1, 104a und 104c, 18a, 25a und 25b AufenthG), knapp 56 000 wegen langjährigen Aufenthalts und unzumutbarer Ausreise (§ 25 Absatz 5 AufenthG) und gut 16 000 wegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe (§ 25 Absatz 4 AufenthG). Knapp 10 000 Menschen hatten einen Aufenthaltstitel infolge einer individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a AufenthG.

Die Zahl der (noch) nicht anerkannten, geduldeten oder asylsuchenden Flüchtlinge war von knapp 650 000 Ende 1997 auf etwa 134 000 im Jahr 2011 gesunken, bis Ende 2024 stieg sie dann wieder auf 528 500 an.

Die Angaben des AZR zu ausreisepflichtigen Personen sind zum Teil fehlerhaft und überhöht. Ausreisepflichtige ohne Duldung können z. B. das Land längst wieder (unregistriert) verlassen haben, und viele angeblich Ausreisepflichtige sind tatsächlich gar nicht ausreisepflichtig (vgl. Bundestagsdrucksachen 18/12725 und 19/3860 sowie: www.proasyl.de/news/das-angebliche-a bschiebungsvollzugsdefizit-statistisch-fragwuerdig-aber-gut-fuer-schlagzei len/). So musste die Bundesregierung auf Nachfragen einräumen, dass von den Ende 2009 im AZR vermerkten 70 000 angeblich Ausreisepflichtigen ohne Duldung 40 000 im Rechtssinne gar nicht ausreisepflichtig waren (vgl. Antwort zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 17/4631). Für Hessen stellte das dortige Innenministerium Anfang 2021 fest, dass mehr als die Hälfte der Personen ohne Duldung nicht ausreisepflichtig waren oder sich nicht mehr in Hessen aufhielten, die offiziellen Daten spiegelten also „nicht die Realität der Ausreisepflichtigen in Hessen“ wider (vgl. Antwort zu Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 20/1048). Bund und Länder haben über drei Jahre hinweg – ergebnislos – darüber beraten, inwieweit Personen statistisch als freiwillig ausgereist erfasst werden sollen, bei denen im AZR „Fortzug nach unbekannt“ notiert ist (vgl. jeweils Antworten zu Frage 35 auf den Bundestagsdrucksachen 19/8258 und 20/1048). Im Ergebnis kommt es zu einer statistisch überhöhten Zahl (vermeintlich) in Deutschland lebender Ausreisepflichtiger, insbesondere wenn es keinen positiven Nachweis für die Aus- oder Weiterreise von ausreisepflichtigen Personen gibt.

178 500 der rund 221 000 (81 Prozent) zum Ende des Jahres 2024 laut AZR ausreisepflichtigen Personen verfügten über eine Duldung, weil ihre Abschiebung aktuell nicht möglich ist. Wie viele von ihnen nicht abgeschoben werden dürfen oder sollen, wird im AZR nicht erfasst, aber viele Duldungsgründe lassen erkennen, dass eine Abschiebung nicht erlaubt oder nicht beabsichtigt ist, etwa wegen medizinischer Abschiebungshindernisse oder einer gerichtlichen Anordnung, wegen einer Ausbildung bzw. Beschäftigung, wegen enger familiärer Bindungen zu Personen mit einem Aufenthaltsrecht oder wegen eines Asylfolgeantrags. Nur etwa 9 Prozent der Duldungen wurden nach § 60b AufenthG erteilt, weil den Betroffenen unterstellt wurde, dass sie ihre Abschiebung vorwerfbar verhindern (durch Täuschung oder Nichtmitwirkung bei der Passbeschaffung).

Die Zahl der Ausreisepflichtigen in Deutschland ist von über 300 000 Ende 2022 auf gut 220 000 Ende 2024 gesunken, ein Grund hierfür waren Aufenthaltserteilungen nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG). Laut einer Kurzanalyse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (www.bam f.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Kurzanalysen/kurzanalyse1-2023-mi map.pdf?__blob=publicationFile&v=13) sind freiwillige Ausreisen und Aufenthaltserteilungen an Geduldete die häufigsten Gründe für eine Beendigung der Ausreisepflicht abgelehnter Asylsuchender. Abschiebungen, die oft im Zentrum politischer Debatten bzw. von Gesetzesänderungen stehen, spielen diesbezüglich nur eine geringe Rolle. Die Zahl der „freiwilligen“ Ausreisen ausreisepflichtiger Personen übersteigt die Zahl entsprechender Abschiebungen seit 2010 in jedem Jahr deutlich, etwa um das Doppelte bis Dreifache (vgl. Antwort zu Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 20/11101).

Frage 1 Seite 3

Wie viele Asylberechtigte lebten zum 30. Juni 2025 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2025?

Antwort

Vorbemerkung: Da die Daten aus dem Ausländerzentralregister (AZR) für den Stichtag 30. Juni 2025 zum Zeitpunkt der Auswertung nicht mehr zur Verfügung standen, wurde hier und zu allen folgenden Fragen – soweit AZR-Daten betroffen sind – einheitlich der aktuelle Stichtag 31. Juli 2025 gewählt.

Zum Stichtag 31. Juli 2025 waren 42 831 Personen mit einer Asylberechtigung im AZR erfasst, davon 23 734 männliche und 19 035 weibliche sowie 47 Personen mit unbekanntem Geschlecht und 15 Personen mit dem Geschlecht divers. 7 141 Personen waren unter 18 Jahre alt, 35 688 Personen über 17 Jahre alt, bei zwei Personen war das Alter unbekannt. 9 429 Personen lebten seit weniger als sechs Jahren in Deutschland, 33 402 Personen sechs Jahre oder länger. 1 777 Personen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2025.

Frage 1a + 1b + 1c Seite 3

1aWelchen Aufenthaltsstatus hatten diese Asylberechtigten?

1bWelches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?

1cWie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?

Antwort

Die Fragen 1a bis 1c werden gemeinsam beantwortet.

Die Angaben zum Stichtag 31. Juli 2025 können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 3 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Asylberechtigte insgesamt42.831
davon mit dem Aufenthaltsstatus:in %
unbefristete Aufenthaltsrechte52,6
befristete Aufenthaltsrechte45,2
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert)2,2
Tabelle auf Seite 3 · 12 Zeilen × 2 Spalten
Asylberechtigte insgesamt42.831
darunter:
Türkei11.604
Iran4.840
Syrien4.633
Afghanistan3.909
Russische Föderation1.705
Irak1.554
Eritrea1.534
Sri Lanka1.088
Kosovo862
Somalia759
Tabelle auf Seite 4 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Ungeklärt749
China656
Pakistan538
Guinea525
Äthiopien506
Tabelle auf Seite 4 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Asylberechtigte insgesamt42.831
Länder
Baden-Württemberg5.046
Bayern4.677
Berlin2.543
Brandenburg306
Bremen568
Hamburg1.512
Hessen5.122
Mecklenburg-Vorpommern158
Niedersachsen4.571
Nordrhein-Westfalen13.350
Rheinland-Pfalz1.428
Saarland677
Sachsen1.118
Sachsen-Anhalt354
Schleswig-Holstein1.004
Thüringen397
Frage 2 Seite 4

Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlinge (vgl. § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes [AsylG] und § 60 Absatz 1 Satz 1 AufenthG) lebten zum 30. Juni 2025 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2025?

Antwort

Zum Stichtag 31. Juli 2025 waren 688 518 Personen mit Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes (AsylG) i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) im AZR erfasst, davon 404 329 männliche und 283 680 weibliche, 72 diverse und 437 Personen mit unbekanntem Geschlecht. 236 678 Personen waren unter 18 Jahre alt, 451 820 Personen über 17 Jahre alt, bei 20 Personen war das Alter unbekannt. 171 657 Personen lebten seit weniger als sechs Jahren in Deutschland, 516 700 Personen sechs Jahre oder länger. Bei 161 Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. 21 056 Personen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2025.

Frage 2a + 2b + 2c Seite 4

2aWelchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?

2bWelches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?

2cWie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?

Antwort

Die Fragen 2a bis 2c werden gemeinsam beantwortet.

Die Angaben zum Stichtag 31. Juli 2025 können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 5 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Flüchtlingsschutz insgesamt688.518
davon mit dem Aufenthaltsstatus:in %
unbefristete Aufenthaltsrechte17,2
befristete Aufenthaltsrechte80,9
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert)1,9
Tabelle auf Seite 5 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Flüchtlingsschutz
Deutschland688.518
darunter:
Syrien291.645
Irak91.295
Afghanistan89.330
Eritrea47.178
Iran36.232
Türkei32.817
Ungeklärt23.152
Somalia21.378
Staatenlos8.880
Pakistan6.601
Russische Föderation5.139
Nigeria4.244
Guinea3.515
Äthiopien3.454
Aserbaidschan1.766
Tabelle auf Seite 5 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Flüchtlingsschutz688.518
Länder
Baden-Württemberg73.002
Bayern66.820
Berlin31.913
Brandenburg12.713
Bremen11.956
Hamburg16.837
Hessen72.132
Mecklenburg-Vorpommern7.476
Niedersachsen76.621
Nordrhein-Westfalen201.881
Rheinland-Pfalz30.180
Saarland16.534
Sachsen20.245
Sachsen-Anhalt14.557
Schleswig-Holstein23.363
Thüringen12.288
Frage 3 + 3a Seite 6

3Wie viele Geflüchtete mit einem subsidiären Schutzstatus nach § 25 Absatz 2 AufenthG bzw. einem Abschiebungsschutz nach § 25 Absatz 3 AufenthG (internationaler bzw. nationaler subsidiärer Schutz, bitte differenzieren, auch bei den Unterfragen) lebten zum 30. Juni 2025 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2025?

3aWelchen Aufenthaltsstatus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?

Antwort

Die Fragen 3 und 3a werden gemeinsam beantwortet.

Im AZR werden u. a. Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Absatz 2 Satz 1 2. Alt. AufenthG (subsidiärer Schutz) und nach § 25 Absatz 3 AufenthG (Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder 7 AufenthG) gespeichert.

Zum Stichtag 31. Juli 2025 waren 381 525 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 AufenthG (subsidiärer Schutz) erfasst, davon 245 170 männliche, 136 160 weibliche, zwei diverse Personen und 193 Personen mit unbekanntem Geschlecht. 101 694 Personen waren unter 18 Jahre alt, 279 818 Personen über 17 Jahre alt und bei 13 Personen ist das Alter unbekannt. 200 486 Personen lebten seit weniger als sechs Jahren in Deutschland, 180 953 Personen sechs Jahren oder länger. Bei 86 Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. 12 909 Personen erhielten den Status erstmals im Jahr 2025.

Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 AufenthG waren 193 931 Personen zum Stichtag 31. Juli 2025 erfasst, davon 121 491 männliche, 72 314 weibliche und 124 mit unbekanntem Geschlecht sowie zwei diverse Personen. 53 819 Personen waren unter 18 Jahre alt, 140 077 Personen über 17 Jahre alt und bei 35 Personen ist das Alter unbekannt. 69 136 Personen lebten seit weniger als sechs Jahren in Deutschland und 124 712 Personen sechs Jahre oder länger. Bei 83 Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. 9 464 Personen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2025.

Frage 3b + 3c Seite 6

3bWelches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?

3cWie verteilten sich die subsidiär Schutzberechtigten auf die Bundesländer?

Antwort

Die Fragen 3b und 3c werden gemeinsam beantwortet.

Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 6, 7 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 AufenthG (subsidiärer Schutz)
Gesamt381.525
darunter:
Syrien298.830
Irak19.313
Afghanistan17.357
Eritrea13.081
Somalia6.890
Ungeklärt6.061
Jemen2.906
Staatenlos2.177
Sudan (ohne Südsudan)1.627
Iran1.612
Russische Föderation1.569
Türkei1.214
Libyen869
Libanon696
Nigeria615
Tabelle auf Seite 7 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 AufenthG
Gesamt193.931
darunter:
Afghanistan127.132
Irak11.807
Somalia7.466
Nigeria6.567
Syrien6.403
Äthiopien2.944
Eritrea2.378
Russische Föderation2.239
Venezuela2.209
Ungeklärt1.737
Armenien1.447
Iran1.422
Kosovo1.357
Guinea1.327
Türkei1.246
Tabelle auf Seite 7 · 18 Zeilen × 3 Spalten
LänderAufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 AufenthG (subsidiärer Schutz)Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 AufenthG
Deutschland381.525193.931
darunter:
Baden-Württemberg30.83017.420
Bayern36.33926.169
Berlin21.51413.140
Brandenburg8.6755.163
Bremen6.0782.819
Hamburg6.0518.544
Hessen26.85525.390
Mecklenburg-Vorpommern5.0792.483
Niedersachsen43.95517.592
Nordrhein-Westfalen112.37138.368
Rheinland-Pfalz21.7008.848
Saarland10.7521.301
Sachsen15.7528.230
Sachsen-Anhalt11.1984.238
Schleswig-Holstein16.61510.233
Thüringen7.7613.993
Frage 4 Seite 7

Wie viele Widerrufsverfahren waren im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zum 30. Juni 2025 anhängig (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und Status differenzieren)?

Antwort

Nach den Daten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) waren zum Stichtag 30. Juni 2025 57 091 Widerrufsprüfverfahren eingeleitet und anhängig. Die weiteren Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 8 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Stand: 30.06.2025Anhängige Widerrufsprüfverfahren
Staatsangehörigkeiten gesamt:57.091
darunter:
Syrien21.942
Irak9.677
Afghanistan8.527
Iran3.240
Ungeklärt1.523
Eritrea1.457
Somalia1.408
Türkei1.324
Russische Föderation945
Nigeria818
Äthiopien494
Armenien429
Pakistan414
Staatenlos349
Sudan322
Frage 5 Seite 8

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2025 in der Bundesrepublik Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch nach aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Antwort

Zum Stichtag 31. Juli 2025 waren im AZR 22 854 Personen mit Widerruf/Rücknahme eines Schutzstatus erfasst. 1 924 Personen lebten seit weniger als sechs Jahren in Deutschland, 20 928 Personen sechs Jahre oder länger. Bei zwei Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 8 · 5 Zeilen × 5 Spalten
Personen mit Wider­ ruf/Rücknahme des Flücht­ lingsstatusAsylanerkennung nach Artikel 16a GG widerru­ fen/zurückgenom­ menFlüchtlingseigen­ schaft nach § 3 Ab­ satz 1 AsylG wider­ rufen/zurückgenom­ mensubsidiärer Schutz nach § 4 Ab­ satz 1 AsylG widerrufen/zurück­ genommenSumme
insgesamt16.7714.1221.96122.854
darunter mit dem Aufenthaltsstatus:
unbefristete Aufenthaltsrechte13.9196076914.595
befristete Aufenthaltsrechte2.3352.4481.2356.018
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert)5171.0676572.241
Tabelle auf Seite 8, 9 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Widerruf/Rücknahme des Schutzstatus
alle Staatsangehörigkeiten22.854
darunter:
Kosovo6.663
Irak3.873
Türkei2.700
Syrien1.890
Serbien1.074
Afghanistan546
Albanien510
Serbien und Montenegro (ehemals)425
Iran388
Eritrea366
Armenien348
Sri Lanka348
Ungeklärt322
Jugoslawien (ehemals)230
Libanon217
Frage 6 Seite 9

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2025 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp-Anordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2025?

Antwort

Zum Stichtag 31. Juli 2025 waren 3 043 Personen mit einer Duldung nach § 60a Absatz 1 AufenthG im AZR erfasst, davon 1 909 männliche und 1 132 weibliche sowie zwei Personen mit unbekanntem Geschlecht. 869 Personen waren unter 18 Jahre alt und 2 174 Personen 18 Jahre und älter. 1 206 Personen lebten seit sechs Jahren oder länger in Deutschland, 1 835 Personen weniger als sechs Jahre. Bei zwei Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. 1 290 erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2025. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 9 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Duldung nach § 60a Absatz 1 AufenthG3.043
Länder
Baden-Württemberg79
Bayern227
Berlin24
Brandenburg146
Bremen41
Hamburg3
Hessen64
Mecklenburg-Vorpommern41
Niedersachsen317
Nordrhein-Westfalen1.071
Rheinland-Pfalz67
Saarland219
Sachsen100
Sachsen-Anhalt111
Schleswig-Holstein413
Thüringen120
Tabelle auf Seite 9 · 11 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Duldung nach § 60a Absatz 1 AufenthG3.043
alle Staatsangehörigkeiten
darunter:
Irak333
Syrien280
Türkei240
Russische Föderation224
Afghanistan214
Serbien125
Iran125
Nigeria119
Tabelle auf Seite 10 · 7 Zeilen × 2 Spalten
Ukraine103
Nordmazedonien101
Albanien91
Kosovo89
Georgien68
Armenien66
Libanon59
Frage 7 Seite 10

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2025 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16g, § 18a AufenthG (alte Fassung) bzw. § 19d AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2025?

Antwort

Zum Stichtag 31. Juli 2025 waren 10 056 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung nach § 18a (Fassung bis 29. Februar 2020), § 19d (aktuelle Fassung) und § 16g AufenthG im AZR erfasst, davon 8 521 männliche und 1 530 weibliche sowie fünf Personen mit unbekanntem Geschlecht. 16 Personen waren unter 18 Jahre alt und 10 039 Personen 18 Jahre und älter. Bei einer Person ist das Alter unbekannt. 8 433 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 1 619 Personen sechs Jahre oder weniger, bei vier Personen ist die Dauer unbekannt. 892 erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2025. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 10 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 18a/19d/16g AufenthGSumme
Länder10.056
Baden-Württemberg2.099
Bayern1.605
Berlin249
Brandenburg134
Bremen59
Hamburg272
Hessen615
Mecklenburg-Vorpommern116
Niedersachsen979
Nordrhein-Westfalen2.502
Rheinland-Pfalz386
Saarland27
Sachsen321
Sachsen-Anhalt102
Schleswig-Holstein503
Thüringen87
Tabelle auf Seite 10, 11 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 18a/19d/16g AufenthGSumme
alle Staatsangehörigkeiten10.056
darunter:
Afghanistan2.285
Irak787
Gambia723
Iran629
Pakistan428
Albanien407
Guinea406
Nigeria355
Türkei339
Armenien313
Kamerun205
Georgien193
Ukraine185
Marokko171
Kosovo161
Frage 8 Seite 11

Wie viele jüdische Einwanderinnen und Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden bis zum 30. Juni 2025 infolge verschiedener politischer Anordnungen in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

Antwort

Von 1993 bis zum 30. Juni 2025 wurden im geregelten Aufnahmeverfahren für jüdische Zuwandernde insgesamt 214 322 Personen aufgenommen. Hinzu kommen 8 535 Personen, die vor Beginn oder außerhalb des geregelten Aufnahmeverfahrens eingereist waren. Insgesamt sind damit 222 857 jüdische Zuwandernde mit ihren Familienangehörigen aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. ihren Nachfolgestaaten eingereist. Die Verteilung nach Ländern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 11 · 17 Zeilen × 2 Spalten
LänderEinreisen/Personen
Baden-Württemberg20.707
Bayern33.280
Berlin1.493
Brandenburg7.750
Bremen2.263
Hamburg5.387
Hessen18.609
Mecklenburg-Vorpommern6.678
Niedersachsen18.434
Nordrhein-Westfalen53.002
Rheinland-Pfalz11.710
Saarland3.255
Sachsen11.193
Sachsen-Anhalt7.763
Schleswig-Holstein6.854
Thüringen5.944
Gesamt214.322
Frage 9 Seite 11

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2025 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2025?

Antwort

Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG besaßen zum 31. Juli 2025 insgesamt 36 779 Personen, davon 18 327 männliche, 18 392 weibliche und drei diverse sowie 57 Personen mit unbekanntem Geschlecht. 14 524 Personen waren unter 18 Jahre alt und 22 254 Personen über 17 Jahre alt. Bei einer Person ist das Alter unbekannt. 2 271 Personen lebten seit sechs Jahren oder länger in Deutschland, 34 505 Personen weniger als sechs Jahre. Bei drei Personen war die Aufenthaltsdauer unbekannt. 1 016 Personen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2025. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 12 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG
Insgesamt36.779
Baden-Württemberg4.500
Bayern5.587
Berlin2.208
Brandenburg1.038
Bremen426
Hamburg783
Hessen2.891
Mecklenburg-Vorpommern652
Niedersachsen3.665
Nordrhein-Westfalen7.788
Rheinland-Pfalz1.884
Saarland442
Sachsen1.718
Sachsen-Anhalt943
Schleswig-Holstein1.395
Thüringen859
Tabelle auf Seite 12 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG
Alle Staatsangehörigkeiten36.779
darunter:
Afghanistan33.735
Russische Föderation1.668
Iran378
Belarus271
Syrien265
Ungeklärt65
Personen aus den palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt)57
Irak40
Staatenlos34
Ukraine27
Libanon22
Sudan (ohne Südsudan)17
Myanmar13
Jemen12
Ägypten11
Frage 10 Seite 13

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2025 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2025?

Antwort

Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG besaßen zum 31. Juli 2025 insgesamt 9 407 Personen, davon 5 054 männliche, 4 346 weibliche und sieben Personen mit unbekanntem Geschlecht. 2 728 Personen waren unter 18 Jahre alt und 6 677 Personen über 17 Jahre alt. Bei zwei Personen ist das Alter unbekannt. 7 693 Personen lebten seit sechs Jahren oder länger in Deutschland, 1 713 Personen weniger als sechs Jahre. Bei einer Person ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. 375 Personen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2025. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 13 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG9.407
darunter
Baden-Württemberg382
Bayern518
Berlin1.846
Brandenburg159
Bremen151
Hamburg76
Hessen215
Mecklenburg-Vorpommern66
Niedersachsen949
Nordrhein-Westfalen2.225
Rheinland-Pfalz919
Saarland64
Sachsen374
Sachsen-Anhalt165
Schleswig-Holstein163
Thüringen1.135
Tabelle auf Seite 13 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthGAnzahl der aufhältigen Ausländer
Alle Staatsangehörigkeiten9.407
darunter:
Albanien998
Kosovo936
Serbien841
Russische Föderation633
Nordmazedonien474
Türkei462
Aserbaidschan426
Armenien420
Georgien403
Afghanistan288
Iran278
Pakistan276
Irak263
Ukraine242
Nigeria229
Frage 11 Seite 14

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2025 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG oder eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 2 oder 4 AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte jeweils nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2025?

Antwort

Zum Stichtag 31. Juli 2025 waren 19 608 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG erfasst. 2 404 Personen waren unter 18 Jahre alt und 17 204 Personen über 17 Jahre alt. 11 178 Personen lebten seit sechs Jahren oder länger in Deutschland, 8 430 Personen weniger als sechs Jahre. 726 Personen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2025.

Nach § 23 Absatz 2 AufenthG (Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis) waren 83 936 Personen erfasst, davon waren 8 794 Personen unter 18 Jahre alt und 75 142 Personen über 17 Jahre alt. 67 711 Personen lebten seit sechs Jahren oder länger in Deutschland, 16 216 Personen weniger als sechs Jahre und bei neun Personen war die Aufenthaltsdauer unbekannt. 1 593 Personen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2025.

Zudem waren nach § 23 Absatz 4 AufenthG (Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis) 11 854 Personen erfasst, davon waren 4 571 Personen unter 18 Jahre alt und 7 283 Personen über 17 Jahre alt. 1 936 Personen lebten seit sechs Jahren oder länger in Deutschland, 9 918 Personen weniger als sechs Jahre. 1 156 Personen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2025.

Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 14 · 5 Zeilen × 6 Spalten
Aufenthaltstitel nach § 23 AufenthGAufenthalts­ erlaubnis nach § 23 Absatz 1Aufenthalts­ erlaubnis nach § 23 Absatz 2Niederlassungs­ erlaubnis nach § 23 Absatz 2Aufenthalts­ erlaubnis nach § 23 Absatz 4Niederlassungs­ erlaubnis nach § 23 Absatz 4
Summe19.60824.59759.33911.520334
männlich8.68911.81126.1725.727182
weiblich10.89912.75133.1385.777152
unbekannt203128160
divers04100
Tabelle auf Seite 14 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG19.608
Länder
Baden-Württemberg1.554
Bayern526
Berlin4.029
Brandenburg1.281
Bremen304
Hamburg829
Hessen1.049
Mecklenburg-Vorpommern17
Niedersachsen1.057
Nordrhein-Westfalen3.968
Rheinland-Pfalz471
Saarland287
Sachsen131
Sachsen-Anhalt101
Schleswig-Holstein1.942
Thüringen2.062
Tabelle auf Seite 15 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG19.608
darunter:
Syrien8.485
Kosovo1.532
Serbien1.181
Türkei959
Libanon956
Bosnien und Herzegowina893
Afghanistan856
Irak825
Ungeklärt701
Kroatien251
Iran243
Sudan (ohne Südsudan)214
Russische Föderation178
Ukraine176
Staatenlos173
Tabelle auf Seite 15 · 17 Zeilen × 3 Spalten
LänderAufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 2 AufenthGNiederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 2 AufenthG
Deutschland24.59759.339
Baden-Württemberg2.8456.350
Bayern3.7819.929
Berlin1.5813.644
Brandenburg6851.384
Bremen330347
Hamburg5081.068
Hessen1.7684.565
Mecklenburg-Vorpommern4421.343
Niedersachsen2.2545.058
Nordrhein-Westfalen5.67816.144
Rheinland-Pfalz1.1791.944
Saarland350769
Sachsen1.1423.393
Sachsen-Anhalt5691.402
Schleswig-Holstein8641.156
Thüringen621843
Tabelle auf Seite 15 · 16 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 2 AufenthG24.597
Staatsangehörigkeit
darunter:
Syrien18.518
Afghanistan1.690
Ukraine1.678
Irak749
Russische Föderation743
Ungeklärt211
Staatenlos197
Somalia137
Belarus89
Eritrea67
Iran49
Moldau (Republik)47
Usbekistan43
Tabelle auf Seite 16 · 2 Zeilen × 2 Spalten
Libanon40
Aserbaidschan36
Tabelle auf Seite 16 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 2 AufenthG59.339
darunter:
Ukraine26.729
Russische Föderation20.537
Moldau (Republik)2.329
Aserbaidschan1.540
Usbekistan1.477
Belarus1.325
Vietnam1.140
Kirgisistan916
Kasachstan606
Georgien556
Sowjetunion (ehemals)374
Staatenlos371
Lettland248
Ungeklärt200
Litauen145
Tabelle auf Seite 16 · 17 Zeilen × 3 Spalten
LänderPersonen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 4 AufenthGPersonen mit Niederlassungser­ laubnis nach § 23 Absatz 4 AufenthG
Deutschland11.520334
Baden-Württemberg1.32519
Bayern1.91436
Berlin6707
Brandenburg2939
Bremen1651
Hamburg24011
Hessen86816
Mecklenburg-Vorpommern2200
Niedersachsen1.25920
Nordrhein-Westfalen2.430198
Rheinland-Pfalz4979
Saarland1390
Sachsen5642
Sachsen-Anhalt3063
Schleswig-Holstein3633
Thüringen2670
Tabelle auf Seite 16 · 11 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 4 AufenthG11.520
darunter:
Syrien6.177
Sudan (ohne Südsudan)1.420
Somalia1.082
Südsudan822
Eritrea771
Kongo, Dem. Republik453
Irak191
Burundi139
Jemen119
Tabelle auf Seite 17 · 6 Zeilen × 2 Spalten
Äthiopien91
Ungeklärt75
Libanon24
Kongo17
Ägypten15
Afghanistan14
Tabelle auf Seite 17 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 4 AufenthG334
darunter:
Ukraine56
Kosovo37
Türkei31
Serbien30
Afghanistan18
Irak17
Syrien15
Vietnam9
Russische Föderation9
Bosnien und Herzegowina8
Iran8
Nordmazedonien8
Kongo, Dem. Republik6
Eritrea6
Sri Lanka6
Frage 12 Seite 17

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2025 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. 104b AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Antwort

Zum Stichtag 31. Juli 2025 waren im AZR insgesamt 462 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 104a oder 104b AufenthG gespeichert. 46 Personen waren unter 18 Jahre alt und 416 Personen 18 Jahre und älter. Weitere Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 17 · 3 Zeilen × 4 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. § 23 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 104a AufenthGnach § 23 Absatz 1 i. V. m. § 104b AufenthG (integrierte Kinder von Geduldeten)Summe
Insgesamt4539462
männlich2186224
weiblich2353238
Tabelle auf Seite 17, 18 · 18 Zeilen × 4 Spalten
Personen mit Aufenthalts­ erlaubnis nach § 23 Absatz 1 i. V. m. § 104a AufenthGPersonen mit Aufenthalts­ erlaubnis nach § 23 Absatz 1 i. V. m. § 104b AufenthGSumme
alle Länder4539462
davon:
Baden-Württemberg808
Bayern22426
Berlin31031
Brandenburg404
Bremen15015
Hamburg909
Hessen101
Mecklenburg-Vorpommern909
Niedersachsen38038
Nordrhein-Westfalen2395244
Rheinland-Pfalz27027
Saarland808
Sachsen16016
Sachsen-Anhalt808
Schleswig-Holstein15015
Thüringen303
Tabelle auf Seite 18 · 17 Zeilen × 4 Spalten
Personen mit Aufenthalts­ erlaubnis nach § 104a AufenthGPersonen mit Aufenthalts­ erlaubnis nach § 23 Absatz 1 i. V. m. § 104b AufenthGSumme
alle Länder4539462
davon:
Kosovo1591160
Serbien83184
Türkei24024
Russische Föderation16218
Irak16016
Syrien16016
Ungeklärt13013
Libanon12012
China10010
Afghanistan527
Bosnien und Herzegowina707
Pakistan606
Albanien505
Kroatien505
Vietnam505
Frage 13 + 13a + 13b + 13c + 13d Seite 18

13Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2025 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?

13aWie viele Personen lebten zu diesem Datum in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Fiktionsbescheinigung über die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde (bitte wie zuvor differenzieren)?

13bWie viele Personen lebten zu diesem Datum in der Bundesrepublik Deutschland, die als Geflüchtete aus der Ukraine ein Schutzgesuch geäußert haben (bitte wie zuvor differenzieren)?

13cWie viele Personen lebten zu diesem Datum in der Bundesrepublik Deutschland, die als Geflüchtete aus der Ukraine einen Antrag nach § 24 AufenthG gestellt haben (bitte wie zuvor differenzieren), und wie genau unterscheidet sich diese Teilgruppe von den o. g. Personen mit einer Fiktionsbescheinigung?

13dWie viele Personen lebten zu diesem Datum in der Bundesrepublik Deutschland, die als ukrainische Geflüchtete kein Schutzgesuch gestellt und keinen Titel erteilt bekommen haben (bitte wie zuvor differenzieren)?

Antwort

Die Fragen 13 bis 13d werden gemeinsam beantwortet.

Zum Stichtag 31. Juli 2025 waren im AZR 1 106 204 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erfasst, bei 51 727 Personen wurde eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt, 33 232 Personen haben ein Schutzgesuch geäußert. 42 406 Personen haben einen Antrag auf § 24 AufenthG gestellt, 36 302 Personen haben bisher kein Schutzgesuch geäußert und keinen Titel erteilt bekommen. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 19 · 8 Zeilen × 7 Spalten
Stichtag 31.07.2025Personen, denen ein Aufenthalts­ titel nach § 24 AufenthG (vor­ übergehender Schutz) erteilt wurdePersonen, denen eine Fiktionsbe­ scheinigung ausgestellt wurdePersonen, die ein Schutzge­ such geäu­ ßert habenPersonen, die einen Antrag auf § 24 AufenthG gestellt ha­ benEingereiste ukra­ inische Staats­ angehörige ohne bisheriges Schutzgesuch und Titelertei­ lungSumme
Summe1.106.20451.72733.23242.40636.3021.269.871
unbekannt1.7768431702932.254
männlich453.71624.41914.92221.04716.597530.701
weiblich650.65327.21318.27521.28319.407736.831
divers591146585
unter 18304.20916.6719.09910.78417.397358.160
18 und älter801.98635.05424.12531.62218.903911.690
Alter unbekannt9280221
Tabelle auf Seite 19 · 17 Zeilen × 7 Spalten
Stichtag 31.07.2025§ 24 AufenthGFiktionsbe­ scheini­ gungSchutzge­ such geäu­ ßertAntrag auf § 24 AufenthG ge­ stelltohne bisheri­ ges Schutzge­ such und Ti­ telerteilungSumme
Gesamt1.106.20451.72733.23242.40636.3021.269.871
Baden-Württemberg144.15210.9214.5085.6115.612170.804
Bayern154.41810.1346.5768.7605.070184.958
Berlin56.5227523.9675.6114.19571.047
Brandenburg27.2877736556931.38430.792
Bremen12.90721745635636814.304
Hamburg32.0421.52134373253035.168
Hessen89.0692.8731.9423.6093.120100.613
Mecklenburg- Vorpommern23.4751.4115191.25981927.483
Niedersachsen104.1632.2702.4161.5873.211113.647
Nordrhein-Westfalen240.3538.9006.9687.3286.225269.774
Rheinland-Pfalz48.8641.7708962.3361.38355.249
Saarland16.57423433133423617.709
Sachsen57.6893.2451.3931.0771.63165.035
Sachsen-Anhalt30.3551.47769892665434.110
Schleswig-Holstein37.3792.7709811.6381.06443.832
Thüringen30.9552.45958354980035.346
Tabelle auf Seite 20 · 17 Zeilen × 7 Spalten
Stichtag 31.07.2025§ 24 AufenthGFiktionsbe­ scheini­ gungSchutzge­ such geäu­ ßertAntrag auf § 24 AufenthG ge­ stelltohne bisheri­ ges Schutzge­ such und Ti­ telerteilungSumme
alle Staatsangehörigkeiten1.106.20451.72733.23242.40636.3021.269.871
darunter:
Ukraine1.076.27148.94528.58441.19536.3021.231.297
Russische Föd.4.3881902321324.942
Aserbaidschan3.2281761691033.676
Vietnam2.5335775542.719
Georgien2.16311360752.411
Armenien2.05110092432.286
Nigeria777432768732.050
Moldau (Rep.)1.7426569711.947
Marokko612361674911.738
Türkei1.033110154591.356
Turkmenistan550190533721.345
Afghanistan1.04124113301.208
Iran96457134371.192
Syrien1.0522376291.180
Usbekistan697495219817

Der AZR-Speichersachverhalt „Antrag auf Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG gestellt“ stellt einen der Sachverhalte dar, mit dem eine Erstregistrierung im AZR erfolgen kann. Dieser Speichersachverhalt kann von den Ausländerbehörden oder Aufnahmeeinrichtungen zur Registrierung verwendet werden.

Dagegen können Fiktionsbescheinigungen ausschließlich von Ausländerbehörden erteilt und im AZR gespeichert werden. In diesen Fällen hat bereits eine formale Antragstellung stattgefunden, die Erteilung des Aufenthaltstitels benötigt jedoch noch einige Zeit. Für den Übergangszeitraum wird den Personen eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt, um den Aufenthalt zu legitimieren.

Frage 14 Seite 20

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2025 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach Satz 1 bzw. 2 differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2025?

Antwort

Zum Stichtag 31. Juli 2025 waren 15 541 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erfasst, darunter 7 233 nach § 25 Absatz 4 Satz 1 AufenthG sowie 8 308 nach § 25 Absatz 4 Satz 2 AufenthG. 1 942 Personen waren unter 18 Jahre alt und 13 599 Personen 18 Jahre und älter. 571 Personen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2025. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 20 · 4 Zeilen × 4 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG§ 25 Absatz 4 Satz 1 AufenthG§ 25 Absatz 4 Satz 2 AufenthGSumme
Summe7.2338.30815.541
männlich3.6623.5987.260
unbekannt501161
weiblich3.5214.6998.220
Tabelle auf Seite 21 · 4 Zeilen × 4 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG§ 25 Absatz 4 Satz 1 AufenthG§ 25 Absatz 4 Satz 2 AufenthGSumme
Aufenthaltsdauer7.2338.30815.541
weniger als 6 Jahre1.8577032.560
6 Jahre und länger5.3767.60412.980
unbekannt011
Tabelle auf Seite 21 · 17 Zeilen × 4 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG§ 25 Absatz 4 Satz 1 AufenthG§ 25 Absatz 4 Satz 2 AufenthGSumme
Summe7.2338.30815.541
Baden-Württemberg394245639
Bayern9792651.244
Berlin1.8841.2253.109
Brandenburg5857115
Bremen133221354
Hamburg8382741.112
Hessen7102981.008
Mecklenburg-Vorpommern18202220
Niedersachsen4461.7882.234
Nordrhein-Westfalen1.5053.1604.665
Rheinland-Pfalz120208328
Saarland2999128
Sachsen3171102
Sachsen-Anhalt19105124
Schleswig-Holstein5767124
Thüringen122335
Tabelle auf Seite 21 · 17 Zeilen × 4 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG§ 25 Absatz 4 Satz 1 AufenthG§ 25 Absatz 4 Satz 2 AufenthGSumme
Summe7.2338.30815.541
darunter:
Türkei4871.4571.944
Russische Föd.9942421.236
Libyen1.116501.166
Serbien1231.0321.155
Kosovo1349791.113
Saudi-Arabien58314597
Libanon55494549
Kuwait44912461
Irak187218405
Bosnien und Herzegowina66333399
Katar37810388
Vereinigte Arabische Emirate3657372
Syrien99261360
Ungeklärt39299338
Nordmazedonien64242306
Frage 15 Seite 22

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2025 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw. 4b (bitte differenzieren) AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2025?

Antwort

Zum Stichtag 31. Juli 2025 waren 86 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a und 4b AufenthG erfasst. Davon waren vier Personen unter 18 Jahre alt und 82 Personen über 17 Jahre alt. Acht Personen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2025. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 22 · 7 Zeilen × 4 Spalten
AE nach § 25 Absatz 4a und 4b AufenthG§ 25 Absatz 4a AufenthG§ 25 Absatz 4b AufenthGSumme
Summe81586
männlich28432
weiblich52153
unbekannt101
Aufenthaltsdauer
weniger als 6 Jahre35237
6 Jahre oder länger46349
Tabelle auf Seite 22 · 18 Zeilen × 4 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a und 4b AufenthG§ 25 Absatz 4a AufenthG§ 25 Absatz 4b AufenthGSumme
Länder insgesamt81586
davon:
Baden-Württemberg505
Bayern11011
Berlin18018
Brandenburg101
Bremen314
Hamburg15116
Hessen202
Mecklenburg-Vorpommern000
Niedersachsen516
Nordrhein-Westfalen12113
Rheinland-Pfalz213
Saarland404
Sachsen202
Sachsen-Anhalt101
Schleswig-Holstein000
Thüringen000
Tabelle auf Seite 22 · 8 Zeilen × 4 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a und 4b AufenthG§ 25 Absatz 4a AufenthG§ 25 Absatz 4b AufenthGSumme
alle Staatsangehörigkeiten81586
darunter:
Bulgarien12012
Indien909
Nigeria808
Rumänien606
Ukraine606
die übrigen Staatsangehörigkeiten haben einen Wert (Summe) von 3 oder weniger
Frage 16 Seite 23

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2025 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2025?

Antwort

Zum Stichtag 31. Juli 2025 lebten 53 722 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG in Deutschland, darunter 29 324 männliche und 24 345 weibliche sowie 53 Personen mit unbekanntem Geschlecht. 16 407 Personen waren unter 18 Jahre alt, 37 313 Personen über 17 Jahre alt und bei zwei Personen ist das Alter unbekannt. 41 331 Personen lebten seit sechs Jahren oder länger in Deutschland, 12 383 Personen weniger als sechs Jahre. Bei acht Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. 2 771 Personen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2025. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 23 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG
Länder insgesamt53.722
davon:
Baden-Württemberg1.911
Bayern2.563
Berlin8.090
Brandenburg1.339
Bremen3.799
Hamburg3.772
Hessen1.904
Mecklenburg-Vorpommern462
Niedersachsen4.902
Nordrhein-Westfalen17.733
Rheinland-Pfalz1.718
Saarland332
Sachsen1.482
Sachsen-Anhalt1.258
Schleswig-Holstein1.773
Thüringen684
Tabelle auf Seite 23 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG
alle Staatsangehörigkeiten53.722
darunter:
Serbien6.830
Kosovo4.459
Türkei3.457
Vietnam3.196
Nigeria3.023
Ghana2.755
Nordmazedonien2.613
Russische Föderation2.144
Albanien1.816
Irak1.752
Afghanistan1.689
Ungeklärt1.634
Armenien1.595
Bosnien und Herzegowina1.544
Syrien1.072
Frage 17 Seite 24

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2025 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Unterabsätzen bzw. Sätzen, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, wobei die Differenzierung nach Bundes- und Herkunftsländern für § 25a AufenthG insgesamt, d. h. ohne weitere Untergliederung vorgenommen werden soll), wie viele mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG, wie viele mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG (bitte wie oben differenzieren), wie viele von ihnen hatten zuvor eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG, und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2025?

Antwort

Zum Stichtag 31. Juli 2025 waren 21 658 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG, 465 Personen mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG und 56 832 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG aufhältig.

958 Personen erhielten die Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG erstmalig im Jahr 2025. 166 Personen erhielten eine Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG erstmals im Jahr 2025 und 3 439 Personen erhielten die Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG erstmals im Jahr 2025.

21 190 Personen besaßen zuvor einen Aufenthaltstitel nach § 104c AufenthG. Die weiteren Angaben zum Stichtag 31. Dezember 2024 können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 24 · 9 Zeilen × 7 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG§ 25a Absatz 1§ 25a Absatz 2 Satz 1§ 25a Absatz 2 Satz 2§ 25a Absatz 2 Satz 3§ 25a Absatz 2 Satz 5Summe
Summe18.7361.7627726732121.658
männlich11.5068374233117412.971
weiblich7.208923346361478.660
divers100001
unbekannt21230026
Altersgruppen insgesamt
unter 18 Jahre4.26185689102815.326
18 Jahre oder älter14.4731.67783574016.330
unbekannt200002
Tabelle auf Seite 24 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthGSumme
Länder insgesamt21.658
Baden-Württemberg2.156
Bayern2.323
Berlin1.451
Brandenburg584
Bremen586
Hamburg408
Hessen958
Mecklenburg-Vorpommern302
Niedersachsen2.545
Nordrhein-Westfalen6.808
Rheinland-Pfalz906
Saarland113
Sachsen735
Sachsen-Anhalt288
Schleswig-Holstein1.221
Thüringen274
Tabelle auf Seite 25 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG
insgesamt21.658
darunter:
Irak3.271
Afghanistan2.192
Russische Föderation2.144
Armenien1.106
Albanien1.038
Serbien947
Kosovo929
Türkei861
Guinea759
Aserbaidschan689
Libanon685
Iran672
Nordmazedonien517
Georgien464
Nigeria416
Tabelle auf Seite 25 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG
Länder465
davon:
Baden-Württemberg17
Bayern25
Berlin77
Brandenburg28
Bremen0
Hamburg13
Hessen3
Mecklenburg-Vorpommern23
Niedersachsen79
Nordrhein-Westfalen107
Rheinland-Pfalz17
Saarland0
Sachsen24
Sachsen-Anhalt7
Schleswig-Holstein40
Thüringen5
Tabelle auf Seite 25, 26 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG
insgesamt465
darunter:
Russische Föderation107
Irak55
Türkei43
Georgien27
Albanien22
Serbien21
Ungeklärt17
Pakistan17
Aserbaidschan16
Ukraine15
Nordmazedonien14
Syrien13
Iran13
Armenien12
Kosovo12
Tabelle auf Seite 26 · 7 Zeilen × 5 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG§ 25b Ab­ satz 1 Satz 1§ 25b Absatz 4 (Minderjähriges Kind)§ 25b Absatz 4 (Ehe­ gatte/LebenspartnerSumme
Summe38.63314.9533.24656.832
männlich29.8537.69453638.083
weiblich8.7707.2372.70818.715
unbekannt1022234
unter 18 Jahre28814.71342315.424
18 Jahre oder älter38.3422392.82341.404
unbekannt3104
Tabelle auf Seite 26 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG
Insgesamt56.832
Baden-Württemberg8.021
Bayern6.831
Berlin3.496
Brandenburg1.216
Bremen1.063
Hamburg998
Hessen2.699
Mecklenburg-Vorpommern523
Niedersachsen5.891
Nordrhein-Westfalen17.659
Rheinland-Pfalz2.318
Saarland218
Sachsen1.408
Sachsen-Anhalt673
Schleswig-Holstein3.106
Thüringen712
Tabelle auf Seite 26 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG
Gesamt56.832
darunter:
Irak9.960
Nigeria4.180
Iran3.959
Afghanistan2.902
Pakistan2.808
Russische Föderation2.697
Armenien2.678
Aserbaidschan1.993
Libanon1.914
Türkei1.845
Gambia1.653
Albanien1.420
Kosovo1.268
Serbien1.170
Guinea1.165
Tabelle auf Seite 27 · 9 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 25a oder § 25b AufenthG, die davor einen Titel nach § 104c AufenthG hatten
Gesamt21.190
nach § 25b Absatz 1 Satz 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration: integrierter Ausländer)14.178
nach § 25b Absatz 4 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration: Minderjähriges Kind)3.810
nach § 25a Absatz 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen)2.180
nach § 25b Absatz 4 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration: Ehegatte/Lebenspartner)803
nach § 25a Absatz 2 Satz 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen: Eltern)113
nach § 25a Absatz 2 Satz 2 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen: Geschwister)65
nach § 25a Absatz 2 Satz 5 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen: minderjährige ledige Kinder)33
nach § 25a Absatz 2 Satz 3 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen: Ehegatte/Lebenspartner)8
Tabelle auf Seite 28 · 17 Zeilen × 10 Spalten
Aufhältige Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 25a oder § 25b AufenthG, die davor einen Titel nach § 104c AufenthG hattennach § 25a Absatz 1 AufenthGnach § 25a Absatz 2 Satz 3 AufenthGnach § 25a Absatz 2 Satz 5 AufenthGnach § 25a Absatz 2 Satz 1 AufenthGnach § 25a Absatz 2 Satz 2 AufenthGnach § 25b Absatz 1 Satz 1 AufenthGnach § 25b Absatz 4 AufenthGnach § 25b Absatz 4 AufenthGGesamt
Gesamt2.1808331136514.1788033.81021.190
Baden-Württemberg194211052.434704323.148
Bayern216111381.8791216492.888
Berlin28900751.065863641.816
Brandenburg9133213102586521
Bremen2401441061360212
Hamburg3500112031042292
Hessen851482836251071.068
Mecklenburg-Vorpommern280011123734194
Niedersachsen3170828201.6701004352.578
Nordrhein-Westfalen57601213143.5592221.0665.462
Rheinland-Pfalz50007143424101617
Saarland70020401858
Sachsen950110244431106689
Sachsen-Anhalt3800302751072398
Schleswig-Holstein87023163749207986
Thüringen481010163941263
Tabelle auf Seite 28, 29 · 17 Zeilen × 10 Spalten
Aufhältige Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 25a oder § 25b AufenthG, die davor einen Titel nach § 104c AufenthG hattennach § 25a Absatz 1 AufenthGnach § 25a Absatz 2 Satz 3 AufenthGnach § 25a Absatz 2 Satz 5 AufenthGnach § 25a Absatz 2 Satz 1 AufenthGnach § 25a Absatz 2 Satz 2 AufenthGnach § 25b Absatz 1 Satz 1 AufenthGnach § 25b Absatz 4 AufenthGnach § 25b Absatz 4Gesamt
Gesamt2.1808331136514.1788033.81021.190
darunter:
Irak5060522192.7842567964.388
Nigeria5602571.020455381.673
Russische Föd.314381818431774151.284
Pakistan52002099024821.150
Iran572230880441271.115
Gambia250000860319907
Libanon136005148546194867
Afghanistan861020704615814
Armenien87012138351213738
Guinea78000056118648
Äthiopien19001043715119591
Aserbaidschan53111127642170545
Türkei77029827115139521
Indien3100002322796386
Ungeklärt6200002371865382
Frage 18 Seite 30

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2025 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als drei, vier, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren, nach Bundesländern, nach Alter (0 bis 11, 12 bis 15, 16 bis 17, 18 bis 20, 21 bis 29, 30 bis 39, 40 bis 49, 50 bis 59, 60 bis 69 Jahre und älter als 70 Jahre) und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren; bitte in gesonderten Tabellen eine Auflistung der genauen Duldungsgründe, so differenziert wie möglich, und der Duldungen nach den §§ 60a, 60b, 60c und 60d AufenthG, jeweils aufgelistet nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern, vornehmen), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2025, und wie viele zum 30. Juni 2025 Geduldete hatten zuvor eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und den Bundesländern differenziert auflisten)?

Antwort

Zum Stichtag 31. Juli 2025 waren im AZR 185 868 Personen mit einer Duldung, davon 124 385 männliche und 61 224 weibliche, 244 Personen mit unbekanntem Geschlecht sowie 15 Personen als divers erfasst. 50 234 Personen waren unter 18 Jahre alt, 135 619 Personen über 17 Jahre alt und bei 15 Personen ist das Alter unbekannt. 39 642 Personen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2025. Die weiteren Angaben zum Stichtag 31. Juli 2025 können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 30 · 19 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Duldung185.868
Aufenthaltsdauer
0 – unter 3 Jahre80.678
3 Jahre und mehr105.162
0 – unter 4 Jahre102.649
4 Jahre und mehr83.191
0 – unter 5 Jahre113.930
5 Jahre und mehr71.910
0 – unter 6 Jahre126.882
6 Jahre und mehr58.958
0 – unter 8 Jahre150.690
8 Jahre und mehr35.150
0 – unter 10 Jahre166.165
10 Jahre und mehr19.675
0 – unter 12 Jahre174.916
12 Jahre und mehr10.924
0 – unter 15 Jahre178.593
15 Jahre und mehr7.247
Aufenthaltsdauer nicht bekannt28
Tabelle auf Seite 30 · 13 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Duldung185.868
Alter
0–11 Jahre34.564
12–15 Jahre9.875
16–17 Jahre5.795
18–20 Jahre8.625
21–29 Jahre41.119
30–39 Jahre45.248
40–49 Jahre24.707
50–59 Jahre10.226
60–69 Jahre4.040
70 Jahre und älter1.654
ohne Altersangaben15
Tabelle auf Seite 31 · 25 Zeilen × 4 Spalten
Duldungen insgesamt zum Stichtag 31. Juli 2025185.868
davon:
1.Nach § 60a AufenthG (alt)Duldung (ohne nähere Angabe)227
2.Nach § 60a Absatz 1 AufenthGDuldung aufgrund eines Abschiebungsstopps (für bestimmte Ausländergruppen aus bestimmten Staaten oder in bestimmte Staaten)3.043
3.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGAbschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich; hier: Duldung wg. fehlender Reisedokumente44.519
4.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGAbschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich; hier: Duldung wegen familiärer Bindungen zu Duldungsinhabern nach Nummer 125.136
5.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGAbschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich; hier: Duldung aus medizinischen Gründen2.359
6.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGAbschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich; hier: Duldung aus sonstigen Gründen62.543
7.Nach § 60a Absatz 2 Satz 2 AufenthGVorübergehende Anwesenheit des Ausländers für ein Strafverfahren127
8.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthGsogenannte „Ermessensduldung“: Es liegen dringende humanitäre oder persönliche Gründe vor (z. B. Beendigung der Schule/Ausbildung; Betreuung kranker Familienangehöriger).6.282
9.Nach § 60a Absatz 2a AufenthGZurückschiebung oder Abschiebung ist gescheitert und Deutschland ist rechtlich zur Rückübernahme verpflichtet0
10.Nach § 60a Absatz 2b AufenthGEltern von minderjährigen Kindern mit AE nach § 25a AufenthG (gut integrierte Jugendliche)465
11.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGAbschiebungshindernisse n. § 60 Absatz 1–5,7 AufenthG6.192
12.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGals unbegleiteter Minderjähriger gemäß § 58 Absatz 1a AufenthG2.524
13.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGAnordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Absatz 5 VwGO232
14.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGbei fehlendem Absehen von einer Vollstreckung nach § 456a StPO116
15.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGbei stattgegebenem Eilantrag gemäß § 123 VwGO142
16.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGfehlendes, aber erforderliches Einvernehmen einer Stelle nach § 72 (4) AufenthG50
17.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGAsylfolgeantrag4.683
18.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGWeil konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen erteilt6.358
19.Nach § 60a Absatz 2 Satz 13 AufenthG (Altfall)Vaterschaftsanerkennung0
20.Nach § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG (Altfall)Ausbildungsduldung4
21.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 60b Absatz 1 AufenthGUngeklärte Identität16.578
22.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 i. V. m. § 60c Absatz 1 AufenthGAusbildungsduldung2.405
23.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 i. V. m. § 60c Absatz 7 AufenthGErforderliche Maßnahmen für Identitätsklärung ergriffen234
Tabelle auf Seite 32 · 10 Zeilen × 4 Spalten
24.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 i. V. m. § 60d Absatz 1 AufenthGBeschäftigungsduldung/Regelanspruch/Beschäftigter870
25.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 60d Absatz 1 AufenthGBeschäftigungsduldung/Regelanspruch/Ehegatte/Lebenspartner298
26.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 60d Absatz 2 AufenthGBeschäftigungsduldung/Regelanspruch/minderjährige ledige Kinder58
27.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 i. V. m. § 60d Absatz 4 AufenthGBeschäftigungsduldung/Ermessen/Beschäftigter (erforderliche Maßnahmen für Identitätsklärung ergriffen)30
28.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 60d Absatz 4 i. V. m. Absatz 1 AufenthGBeschäftigungsduldung/Ermessen/Ehegatte/Lebenspartner35
29.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 60d Absatz 4 i. V. m. Absatz 2 AufenthGBeschäftigungsduldung/Ermessen/minderjährige ledige Kinder16
30.Nach § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthGVerfahren nach § 85a AufenthG117
31.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 60c Absatz 6 Satz 1 AufenthGSuche nach weiterem Ausbildungsplatz erteilt73
32.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 60c Absatz 6 Satz 2 AufenthGArbeitsplatzsuche nach Ausbildungsabschluss34
33.Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG (Altfall)Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich (Altfall)118
Tabelle auf Seite 32 · 17 Zeilen × 11 Spalten
Duldungsgründe1.2.3.4.5.6.7.8.9.10.
insgesamt2273.04344.51925.1362.35962.5431276.2820465
darunter:
Irak73335.0112.447497.16721.086055
Türkei112404.9692.4241675.45311517043
Russische Föd.102242.5141.2641114.21014220107
Syrien32801.494938614.2295151013
Afghanistan32141.890327243.273631108
Nigeria31192.3622.502382.487416706
Iran31252.155426472.054224013
Serbien51259921.7181932.41217215021
Georgien1688641.0431581.8141339027
Ungeklärt21441.846401131.069475017
Guinea0551.80839531885312101
Nordmazedonien01014349031531.6782111014
Libanon7591.6443421999836307
Ukraine1103211174242.2846125015
Somalia052943206101.104210100
Tabelle auf Seite 32, 33 · 17 Zeilen × 11 Spalten
Duldungsgründe11.12.13.14.15.16.17.18.19.20.
insgesamt6.1922.524232116142504.6836.35804
darunter:
Irak2993623318238433700
Türkei247318273024655994700
Russische Föd.301201434143219000
Syrien599354122604101.08300
Afghanistan1.9102247411035663800
Nigeria14023816216516300
Iran14724114202019101
Serbien1025291123816420500
Georgien355315113335500
Ungeklärt943111017812501
Guinea543533310498300
Nordmazedonien10016532120630300
Libanon34132200682901
Ukraine304124230711100
Somalia24420383401108204
Tabelle auf Seite 33 · 17 Zeilen × 11 Spalten
Duldungsgründe21.22.23.24.25.26.27.28.29.30.
insgesamt16.5782.40523487029858303516117
darunter:
Irak8563342731988134910
Türkei1.05942026643645414
Russische Föd.6014916221110
Syrien1995468302000
Afghanistan15953416402202
Nigeria936777552941059
Iran83915211401521100
Serbien171172110109
Georgien1541261012460100
Ungeklärt1.0631122300001
Guinea6841033028811102
Nordmazedonien42204001107
Libanon65718214100000
Ukraine661404211010
Somalia29312616303000
Tabelle auf Seite 33 · 17 Zeilen × 5 Spalten
Duldungsgründe31.32.33.alle Duldungen
insgesamt7334118185.868
darunter:
Irak73318.923
Türkei91517.631
Russische Föd.41610.503
Syrien0009.912
Afghanistan3029.453
Nigeria2109.322
Iran3216.595
Serbien0036.477
Georgien6105.173
Ungeklärt1044.909
Guinea3504.711
Nordmazedonien0004.089
Libanon0103.984
Ukraine0013.440
Somalia2113.413
Tabelle auf Seite 34 · 18 Zeilen × 11 Spalten
Duldungsgründe1.2.3.4.5.6.7.8.9.10.
Länder insgesamt2273.04344.51925.1362.35962.5431276.2820465
davon:
Baden-Württemberg25795.2804.1182205.889461017
Bayern122274.0303.0802525.38122932025
Berlin50243.9921.5491524.154121.278077
Brandenburg61462.368284182.546408028
Bremen041423944399996540900
Hamburg031.05931562964226013
Hessen5642.2227351143.2981469303
Mecklenburg- Vorpommern1411.09679241.2992109023
Niedersachsen633174.4002.6032797.03016926079
Nordrhein-Westfalen101.07111.0967.62953716.996197480107
Rheinland-Pfalz9671.881878921.718408017
Saarland0219203140168112600
Sachsen11002.8181.143504.049957024
Sachsen-Anhalt2111714217181.2234607
Schleswig-Holstein424132.0251.157864.5881945040
Thüringen1120912265401.601311005
Tabelle auf Seite 34 · 18 Zeilen × 11 Spalten
Duldungsgründe11.12.13.14.15.16.17.18.19.20.
Länder insgesamt6.1922.524232116142504.6836.35804
davon:
Baden-Württemberg677186105733693.35001
Bayern7047229431695711000
Berlin65820534533361600
Brandenburg431231002025418800
Bremen20856611944600
Hamburg1.90814410366158279000
Hessen585105921207632600
Mecklenburg- Vorpommern522500001381500
Niedersachsen13914555420184020601
Nordrhein-Westfalen5621.121458281563372802
Rheinland-Pfalz11632344229712800
Saarland442500101517900
Sachsen44366290821712700
Sachsen-Anhalt558070311383700
Schleswig-Holstein758310111495100
Thüringen111276115020917100
Tabelle auf Seite 34, 35 · 18 Zeilen × 11 Spalten
Duldungsgründe21.22.23.24.25.26.27.28.29.30.
Länder insgesamt16.5782.40523487029858303516117
davon:
Baden-Württemberg2.488308651171761331246
Bayern2.758366261311282363
Berlin1.0091193980050037
Brandenburg79741312100003
Bremen823003400013
Hamburg24965444130020
Hessen884112621941109
Mecklenburg- Vorpommern69517111210001
Niedersachsen1.36925413140321212031
Nordrhein-Westfalen2.3456335615220866218
Rheinland-Pfalz833163353515200
Saarland841007000000
Sachsen1.17089101011452613
Sachsen-Anhalt1.25633219411102
Schleswig-Holstein317129225103201
Thüringen242364261721000
Tabelle auf Seite 35 · 18 Zeilen × 5 Spalten
Duldungsgründe31.32.33.alle Duldungen
Länder insgesamt7334118185.868
davon:
Baden-Württemberg14101123.528
Bayern133819.213
Berlin381713.817
Brandenburg5067.292
Bremen0013.600
Hamburg4265.815
Hessen1069.317
Mecklenburg-Vorpommern1013.634
Niedersachsen621419.000
Nordrhein-Westfalen1271544.635
Rheinland-Pfalz42146.741
Saarland0011.781
Sachsen40010.402
Sachsen-Anhalt0043.982
Schleswig-Holstein10119.178
Thüringen5033.933

Angaben zu der Teilfrage, wie viele geduldete Personen zuvor eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG hatten, können zum Stichtag 31. Juli 2025 den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 35 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Geduldete Personen mit vorheriger Aufenthaltserlaubnis nach § 104c7.687
Länder:
Baden-Württemberg593
Bayern558
Berlin237
Brandenburg457
Bremen178
Hamburg163
Hessen317
Mecklenburg-Vorpommern198
Niedersachsen987
Nordrhein-Westfalen2.232
Rheinland-Pfalz282
Saarland16
Sachsen352
Sachsen-Anhalt123
Schleswig-Holstein908
Thüringen86
Tabelle auf Seite 35 · 2 Zeilen × 2 Spalten
Geduldete Personen mit vorheriger Aufenthaltserlaubnis nach § 104c7.687
Staatsangehörigkeiten insgesamt
Tabelle auf Seite 36 · 15 Zeilen × 2 Spalten
darunter:
Irak1.258
Russische Föderation1.203
Serbien427
Libanon380
Afghanistan341
Nigeria296
Ungeklärt287
Iran284
Kosovo264
Armenien232
Türkei223
Pakistan183
Äthiopien173
Nordmazedonien158
Somalia146
Frage 19 Seite 36

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2025 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Antwort

Zum Stichtag 31. Juli 2025 waren im AZR 303 330 Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, darunter 200 234 männliche, 102 815 weibliche und 90 diverse sowie 191 Personen mit unbekanntem Geschlecht erfasst. 85 674 Personen waren unter 18 Jahre alt, 217 644 Personen 18 Jahre oder älter und bei 12 Personen ist das Alter unbekannt. 294 919 Personen lebten seit weniger als sechs Jahren in Deutschland, 8 404 Personen sechs Jahre oder länger, bei sieben Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 36 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Aufenthaltsgestattung303.330
Länder
Baden-Württemberg48.662
Bayern45.483
Berlin13.416
Brandenburg7.550
Bremen2.586
Hamburg7.366
Hessen27.137
Mecklenburg-Vorpommern5.959
Niedersachsen37.739
Nordrhein-Westfalen52.232
Rheinland-Pfalz12.739
Saarland3.467
Sachsen13.554
Sachsen-Anhalt8.597
Schleswig-Holstein9.641
Thüringen7.202
Tabelle auf Seite 36 · 3 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Aufenthaltsgestattung303.330
Staatsangehörigkeiten insgesamt
darunter:
Tabelle auf Seite 37 · 15 Zeilen × 2 Spalten
Türkei67.503
Syrien60.866
Afghanistan43.761
Irak21.326
Iran13.855
Russische Föderation9.927
Somalia6.528
Kolumbien5.749
Ungeklärt5.304
Venezuela4.709
Nigeria4.637
Guinea4.551
Pakistan2.974
Kamerun2.649
Armenien2.248
Frage 20 Seite 37

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2025 in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Ankunftsnachweis (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie lang ist deren aktuelle durchschnittliche Gültigkeit, wenn nur Personen betrachtet werden, die 2025 einen Asylantrag gestellt haben?

Antwort

Zum 31. Juli 2025 lebten in Deutschland 2 534 Personen mit einem Ankunftsnachweis, darunter 1 470 männliche, 1 062 weibliche, eine diverse sowie eine Person mit unbekanntem Geschlecht. 770 Personen waren unter 18 Jahre alt, 1 764 waren 18 Jahre oder älter.

Die Aufteilung nach Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Ausgewertet wurden im AZR die Personen, die zum Stichtag 31. Juli 2025 noch im Besitz eines gültigen Ankunftsnachweises waren.

Tabelle auf Seite 37 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Ankunftsnachweis2.534
Länder:
Baden-Württemberg355
Bayern354
Berlin70
Brandenburg138
Bremen34
Hamburg28
Hessen41
Mecklenburg-Vorpommern36
Niedersachsen156
Nordrhein-Westfalen879
Rheinland-Pfalz128
Saarland2
Sachsen88
Sachsen-Anhalt89
Schleswig-Holstein42
Thüringen94
Tabelle auf Seite 37 · 2 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Ankunftsnachweis Staatsangehörigkeiten insgesamt2.534
darunter:
Tabelle auf Seite 38 · 15 Zeilen × 2 Spalten
Afghanistan464
Syrien348
Türkei287
Russische Föderation86
China81
Somalia80
Georgien60
Irak59
Iran55
Vietnam52
Algerien52
Venezuela51
Marokko51
Nigeria45
Guinea43

Betrachtet man die Fälle von Personen mit Ankunftsnachweisen, die im Jahr 2025 einen Asylantrag stellten, so ergibt sich bei diesen Fällen eine durchschnittliche Gültigkeit der Ankunftsnachweise von etwa 10 Tagen.

Frage 21 Seite 38

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2025 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Absatz 1 bzw. Absatz 2 AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und zudem angeben, wie viele dieser Personen zuvor eine Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgestattung, Duldung oder einen sonstigen oder keinen Aufenthaltstitel hatten), und wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen vor dem Hintergrund der Erwartungen zu den Auswirkungen der Neuregelung des Chancen-Aufenthaltsrechts (bitte ausführen)?

Antwort

Zum Stichtag 31. Juli 2025 waren 23 240 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Absatz 1 und 2 AufenthG erfasst. Davon waren 7 755 Personen unter 18 Jahre alt und 15 484 Personen über 17 Jahre alt und bei einer Person ist das Alter unbekannt. Die weiteren statistischen Daten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:

Tabelle auf Seite 38 · 7 Zeilen × 4 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Absatz 1 und 2 AufenthG§ 104c Absatz 1 AufenthG§ 104c Absatz 2 AufenthGSumme
Gesamt23.08415623.240
männlich14.1639214.255
weiblich8.902648.966
unbekannt19019
weniger als 6 Jahre aufhältig3.397173.414
6 Jahre oder länger aufhältig19.67213919.811
unbekannt15015
Tabelle auf Seite 38, 39 · 18 Zeilen × 4 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Absatz 1 und 2 AufenthG§ 104c Absatz 1 AufenthG§ 104c Absatz 2 AufenthGSumme
Länder insgesamt23.08415623.240
davon:
Baden-Württemberg2.992113.003
Bayern2.049112.060
Berlin1.79351.798
Brandenburg1.284231.307
Bremen1866192
Hamburg4931494
Hessen1.607231.630
Mecklenburg-Vorpommern2541255
Niedersachsen1.80071.807
Nordrhein-Westfalen7.445497.494
Rheinland-Pfalz6354639
Saarland1083111
Sachsen1.05041.054
Sachsen-Anhalt3770377
Schleswig-Holstein7476753
Thüringen2642266
Tabelle auf Seite 39 · 17 Zeilen × 4 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Absatz 1 und 2 AufenthG§ 104c Absatz 1 AufenthG§ 104c Absatz 2 AufenthGSumme
alle Staatsangehörigkeiten23.08415623.240
darunter:
Irak3.549263.575
Russische Föderation3.023363.059
Nigeria1.48041.484
Türkei96420984
Pakistan8959904
Serbien8875892
Iran8580858
Libanon8195824
Ungeklärt8078815
Afghanistan6861687
Kosovo6144618
Armenien5956601
Äthiopien5801581
Indien5705575
Aserbaidschan4231424

Angaben zu der Teilfrage, wie viele Personen zuvor eine Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgestattung oder Duldung hatten, können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 39 · 7 Zeilen × 2 Spalten
vorheriges AufenthaltsrechtAnzahl Personen zum Stichtag 31.07.2025
Gesamt23.345
darunter:
Aufenthaltserlaubnis2.619
Aufenthaltsgestattung299
Duldung18.118
keinen Aufenthaltstitel2.290
Sonstiges19

Das Chancen-Aufenthaltsrecht wird weiterhin von den potenziell berechtigten Personen gut angenommen. Das Absinken der Bestandszahlen im Zeitverlauf ist darauf zurückzuführen, dass immer mehr Personen die maximale Laufzeit von 18 Monaten erreicht haben und in andere aufenthaltsrechtliche Status wechseln.

Frage 22 Seite 40

Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge lebten zum 30. Juni 2025 in der Bundesrepublik Deutschland in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

Antwort

Aus der beigefügten Tabelle ergibt sich die Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländer (UMA), die sich am Stichtag 30. Juni 2025 in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit (vorläufige Schutzmaßnahmen und/oder Anschlussmaßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe) in den einzelnen Ländern befanden (Quelle: Bundesverwaltungsamt).

Tabelle auf Seite 40 · 17 Zeilen × 6 Spalten
Länderfür UMA (Altverfahren nach 89d)für UMA – Vorläufige Inobhutnah­ mefür UMA – Inobhutnah­ mefür UMA – An­ schlussmaßnah­ men (HzE und sonstige)Summe al­ ler jugendhilfe­ rechtlichen Zu­ ständigkeiten (Stichtag: 31.06.2025)
Baden-Württemberg01392462.0352.420
Bayern6625262.2312.825
Berlin3213561.3491.729
Brandenburg24266335445
Bremen14523196265
Hamburg021228233482
Hessen121082391.0511.410
Mecklenburg- Vorpommern0395390488
Niedersachsen1213831.6842.089
Nordrhein-Westfalen151541.0764.7636.008
Rheinland-Pfalz430691.2091.312
Saarland01024104138
Sachsen01491765870
Sachsen-Anhalt0568389462
Schleswig-Holstein0365576644
Thüringen31265337417
Summe aller Zuständigkeiten476903.62017.64722.004
Frage 23 Seite 40

Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2025 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 AufenthG (bitte nach Absätzen sowie nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2025?

Antwort

Zum Stichtag 31. Juli 2025 waren 281 550 Personen mit einer Niederlassungserlaubnis (NE) nach § 26 AufenthG erfasst. 4 685 Personen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2025. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 40 · 7 Zeilen × 3 Spalten
Niederlassungserlaubnis nach § 26 AufenthG281.550
1.nach § 26 Absatz 3 Satz 1 AufenthG (Altfall – Asyl/GFK nach 3 Jahren)13.081
2.nach § 26 Absatz 4 AufenthG (Altfall – aus humanitären Gründen nach 7 Jahren)38.494
3.nach § 26 Absatz 3 Satz 2 AufenthG (Altfall – Resettlement nach 3 Jahren) erteilt am…166
4.nach § 26 Absatz 3 Satz 3 AufenthG (Asyl/GFK nach 3 Jahren)21.712
5.nach § 26 Absatz 3 Satz 1 AufenthG (Asyl/GFK nach 5 Jahren)89.248
6.nach § 26 Absatz 3 Satz 6 i. V. m. Satz 3 AufenthG (Resettlement nach 3 Jahren)711
Tabelle auf Seite 41 · 3 Zeilen × 3 Spalten
7.nach § 26 Absatz 3 Satz 6 i. V. m. Satz 1 AufenthG (Resettlement nach 5 Jahren)3.519
8.nach § 26 Absatz 3 Satz 5 i. V. m. § 35 AufenthG (Kinder mit Einreise vor Vollendung des 18. Lebensjahrs)14.768
9.nach § 26 Absatz 4 AufenthG (aus humanitären Gründen nach 5 Jahren)99.851
Tabelle auf Seite 41 · 8 Zeilen × 11 Spalten
Niederlas­ sungserlaub­ nis nach § 26 AufenthG1.2.3.4.5.6.7.8.9.Summe
Gesamt13.08138.49416621.71289.2487113.51914.76899.851281.550
männlich7.86620.96610113.34965.7114502.6148.44360.232179.732
weiblich5.21317.490658.33723.4992619026.31339.526101.606
unbekannt13802636031293209
divers1000200003
unter 18 Jahre306159361.52029401.8982.1536.888
18 Jahre oder älter12.77538.49216120.77587.7276823.47912.87097.693274.654
unbekannt0101100058
Tabelle auf Seite 41 · 18 Zeilen × 11 Spalten
Niederlas­ sungserlaub­ nis nach § 26 AufenthG1.2.3.4.5.6.7.8.9.Summe
Gesamt13.08138.49416621.71289.2487113.51914.76899.851281.550
Länder
Baden-Württemberg4.0827.05741.19310.8331268281.77812.66638.567
Bayern1.2915.08691.65411.1413425596810.72531.163
Berlin1232.4831.7034.8123287178.13117.388
Brandenburg383221201.3303501611.0323.056
Bremen313145711.91421944371.9525.334
Hamburg1646756511.2851358152.5575.418
Hessen3.2415.25859409.552533791.6548.92530.007
Mecklenburg- Vorpommern8527523593119833621.441
Niedersachsen7873.20324.3559.5191153642.11310.73631.194
Nordrhein- Westfalen2.54610.1501257.51223.4442389454.95930.78480.703
Rheinland- Pfalz1351.43019533.665321366014.19111.144
Saarland836185963.0536937761.5436.768
Sachsen1814452672.9095654292.0506.351
Sachsen-Anhalt17340320651.4927361907743.160
Schleswig- Holstein935659562.17720683802.2626.521
Thüringen282101531.5295422071.1613.335
Tabelle auf Seite 41 · 1 Zeilen × 11 Spalten
Niederlassungs­ erlaubnis nach § 26 AufenthG nach Staats­ angehörigkei­ ten1.2.3.4.5.6.7.8.9.Gesamt
Gesamt13.08138.49416621.71289.2487113.51914.76899.851281.550
Tabelle auf Seite 42 · 16 Zeilen × 11 Spalten
Niederlassungs­ erlaubnis nach § 26 AufenthG nach Staats­ angehörigkei­ ten1.2.3.4.5.6.7.8.9.Gesamt
darunter:
Syrien38229783.06138.3461281.4646.9747.20257.862
Irak2.366741515.02412.1811654132.4654.78228.188
Türkei3.3042.795214.6875.8941512944539.55827.157
Kosovo1.1497.6793616611175924015.18125.555
Afghanistan71072361.4466.071352221.90913.75724.879
Serbien1952.709421721083029310.24813.914
Iran1.255344221.9276.988552263231.63012.770
Bosnien und Herzegowina489.09983222210283.12612.375
Eritrea50015614397.370173082138699.873
Vietnam1593.1432192263101653.2877.077
Ungeklärt7740424751.89713542861.6644.872
Russische Föderation25853156731.00914311712.1304.822
Sri Lanka4757801518602102291.0643.481
Somalia2061552841.1694621961.3393.415
Libanon2042625310047472.4463.105
Frage 24 Seite 42

Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen bzw. subsidiären oder nationalen Schutzbedarfs (bitte differenzieren) wurden im ersten Halbjahr 2025 durch das BAMF bzw. – soweit vorliegend – durch Gerichte (bitte differenzieren) ausgesprochen (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Antwort

Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden, wobei sich die 15 wichtigsten Herkunftsländer auf die Anzahl der Entscheidungen beziehen.

Tabelle auf Seite 42 · 6 Zeilen × 5 Spalten
BAMF 01.01.– 30.06.2025Anerkennungen als Asylberechtigte nach Artikel 16a GGGewährungen von Flüchtlingsschutz nach § 3 Absatz 1 AsylGsubsidiärer Schutz gemäß § 4 Absatz 1 AsylGAbschiebungsver­ bote nach § 60 Absatz 5 u. 7 AufenthG
Herkunftsländer insgesamt1.60816.7482.6348.082
davon
männlich4868.1831.5716.852
weiblich1.1228.5651.0631.230
unter 18 Jahre (< 18 Jahre)8527.9821.0582.366
über 17 Jahre (18+ Jahre)7568.7661.5765.716
Tabelle auf Seite 43 · 17 Zeilen × 5 Spalten
BAMF 01.01.– 30.06.2025Anerkennungen als Asylberechtigte nach Artikel 16a GGGewährungen von Flüchtlingsschutz nach § 3 Absatz 1 AsylGsubsidiärer Schutz gemäß § 4 Absatz 1 AsylGAbschiebungsver­ bote nach § 60 Absatz 5 u. 7 AufenthG
Herkunftsländer insgesamt1.60816.7482.6348.082
darunter
Türkei1322.47312529
Afghanistan5727.8462325.011
Syrien-41210
Iran1061.38711551
Irak14870141245
Russische Föd.461718123
Somalia2071.2492661.418
Guinea151346110163
Kolumbien55-4
Venezuela353825204
Nigeria137613150
Ungeklärt2428322
Eritrea361.14232364
Pakistan18124333
Georgien1224
Tabelle auf Seite 43 · 6 Zeilen × 5 Spalten
Gerichte 01.01.– 30.06.2025Anerkennungen als Asylberechtigte nach Artikel 16a GGGewährungen von Flüchtlingsschutz nach § 3 Absatz 1 AsylGsubsidiärer Schutz gemäß § 4 Absatz 1 AsylGAbschiebungsver­ bote nach § 60 Absatz 5 u. 7 AufenthG
Herkunftsländer insgesamt881.6534591.222
davon
männlich501.039308677
weiblich38614151545
unter 18 Jahre (< 18 Jahre)1622197392
über 17 Jahre (18+ Jahre)721.432362830
Tabelle auf Seite 43, 44 · 17 Zeilen × 5 Spalten
Gerichte 01.01.– 30.06.2025Anerkennungen als Asylberechtigte nach Artikel 16a GGGewährungen von Flüchtlingsschutz nach § 3 Absatz 1 AsylGsubsidiärer Schutz gem. § 4 Absatz 1 AsylGAbschiebungsver­ bote nach § 60 Absatz 5 u. 7 AufenthG
Herkunftsländer insgesamt881.6534591.222
darunter:
Türkei393913058
Syrien-10-30
Irak113250307
Afghanistan39511142
Iran14430922
Russische Föd.4246420
Georgien1696
Kolumbien-61-
Nigeria29375
Somalia-18555
Pakistan-104-22
Venezuela1108140
Armenien---26
Nordmazedonien---12
Guinea-1429
Frage 25 Seite 44

Wie viele (rechts- oder bestandskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 30. Juni 2025 mit welchem Aufenthaltsstatus (bitte Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Absatz 3 AufenthG gesondert auflisten und bei befristeten Aufenthalten zudem differenzieren, nach welchen Abschnitten des AufenthG die Aufenthaltstitel erteilt wurden) in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Status, Bundesländern, Jahr der Asylentscheidung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Antwort

Zum 31. Juli 2025 waren im AZR 947 194 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag erfasst, darunter 607 971 männliche, 338 456 weibliche, 23 diverse und 744 Personen unbekannten Geschlechts. 151 378 Personen waren unter 18 Jahre alt, 795 721 Personen waren über 18 Jahre oder älter und bei 95 Personen ist das Alter unbekannt. 164 317 Personen hatten eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 AufenthG.

Es ist darauf hinzuweisen, dass eine Asylablehnung im AZR im Regelfall nicht gelöscht wird, die zugrundeliegende Asylentscheidung daher u. U. viele Jahre zurückliegen kann und der Ausländer zwischenzeitlich das Aufenthaltsrecht ggf. auf andere Weise erworben haben kann. Eine im AZR gespeicherte Asylablehnung allein bedeutet also nicht, dass diese Person etwa ausreisepflichtig wäre. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 44 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit abgelehntem Asylantrag AufenthaltsdauerGesamt
947.194
seit weniger als sechs Jahren236.147
seit sechs Jahren oder länger710.786
Aufenthaltsdauer unbekannt261
Tabelle auf Seite 44 · 11 Zeilen × 2 Spalten
Aufenthaltsstatus von Personen mit einem abgelehnten Asylantrag in Prozent
unbefristete Aufenthaltsrechte28,7
befristete Aufenthaltsrechte54,3
davon wegen
völkerrechtlicher, humanitärer oder politischer Gründe31,2
Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt12,5
familiärer Gründe6,0
besonderer Aufenthaltsrechte2,7
Erwerbstätigkeit1,6
Bildung/Ausbildung0,2
übriges0,1
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert)17,0
Tabelle auf Seite 44, 45 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit abgelehntem AsylantragGesamt
947.194
Länder
Baden-Württemberg113.458
Bayern114.662
Berlin69.923
Brandenburg19.893
Bremen15.345
Hamburg34.537
Hessen83.064
Mecklenburg-Vorpommern10.428
Niedersachsen88.946
Nordrhein-Westfalen247.027
Rheinland-Pfalz42.100
Saarland8.439
Sachsen33.295
Sachsen-Anhalt16.131
Schleswig-Holstein34.027
Thüringen15.919
Tabelle auf Seite 45 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit abgelehntem Asylantrag nach StaatsangehörigkeitenGesamt
947.194
darunter:
Afghanistan170.922
Türkei91.317
Kosovo68.304
Irak64.423
Serbien47.531
Nigeria33.512
Syrien31.037
Russische Föderation29.069
Vietnam27.860
Nordmazedonien20.004
Iran19.078
Albanien19.009
Libanon18.964
Pakistan17.711
Armenien15.877
Tabelle auf Seite 45 · 15 Zeilen × 2 Spalten
Jahr der Asylentscheidung (Antrag abgelehnt)947.194
vor 19903.244
19904.743
19915.865
19927.476
199314.065
199415.483
199516.705
199617.353
199717.099
199817.451
199917.830
200025.699
200120.629
200223.184
Tabelle auf Seite 46 · 24 Zeilen × 2 Spalten
200322.385
200418.624
200515.933
200613.083
20078.747
20085.089
20095.092
20107.484
20118.442
201211.451
201312.609
201411.778
201519.461
201640.094
201766.909
201854.131
201962.530
202067.120
202166.922
202278.755
202348.383
202448.299
202523.916
unbekannt23.131
Frage 26 Seite 46

Wie viele der vor 2020 bzw. im Jahr 2020, 2021, 2022, 2023 bzw. 2024 (bitte differenzieren) rechts- oder bestandskräftig abgelehnten Asylsuchenden, die zugleich ausreisepflichtig sind, hielten sich zum 30. Juni 2025 in Deutschland auf (bitte jeweils auch nach den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?

Antwort

Zum Stichtag 31. Juli 2025 waren im AZR 132 761 in Deutschland aufhältige ausreisepflichtige Personen erfasst, bei denen ein Asylstatus rechtskräftig abgelehnt wurde. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 46 · 11 Zeilen × 9 Spalten
Anzahl der abgelehn­ ten Asylsuchendenvor 2020202020212022202320242025Summe
Summe35.28111.89314.55120.33718.66821.75610.275132.761
Irak2.9331.9362.6124.2962.2631.75662916.425
Türkei1.1565847881.6022.5883.5471.62911.894
Russische Föd.2.2389731.1191.0287599335207.570
Nigeria1.2471.0351.5371.6459687112917.434
Afghanistan1.5535593746666631.5951.3226.732
Iran1.1687709199856164812375.176
Serbien2.9521991963454834911714.837
Georgien4192073268911.4041.1261764.549
Syrien4983164276695427325753.759
Guinea6834055935113653972553.209
Frage 26a Seite 47

Wie ist der Unterschied zwischen den Angaben der Bundesregierung in ihren Antworten zu den Fragen 25 bzw. 26 auf Bundestagsdrucksache 21/192 zu Frage 25 bzw. 26 zu erklären, wonach sich insgesamt 933 535 (Frage 25) bzw. 179 586 (Frage 26) rechts- bzw. bestandskräftig abgelehnte Asylsuchende Ende 2024 in Deutschland aufgehalten haben sollen?

Antwort

Der Unterschied zwischen den Angaben der Bundesregierung zu Frage 25 bzw. 26 auf Bundestagsdrucksache 21/192 ist dadurch zu erklären, dass in der damaligen Frage 26 nur ausreisepflichtige Personen mit einem im AZR erfassten abgelehnten Asylantrag ausgewertet wurden (179 586), während in der damaligen Frage 25 alle Aufhältigen aufgeführt wurden, bei denen im AZR eine Asylablehnung erfasst war (933 535). Die Angaben in der damaligen Frage 26 entsprachen also sinngemäß der Antwort zu der jetzigen Frage 26 (siehe oben).

Frage 26b Seite 47

Wie lauten die gegebenenfalls korrigierten Angaben der Antwort zu Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 21/192, vor dem Hintergrund, dass sich die Summen zu den Jahren 2021, 2020 und „vor 2020“ in der ersten bzw. zweiten Tabelle unterscheiden bzw. vertauscht zu sein scheinen?

Antwort

Die Angaben der zweiten Tabelle in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 21/192 waren vertauscht. Die korrigierten Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 47 · 11 Zeilen × 8 Spalten
Anzahl der abgelehnten Asylsuchendenvor 202020202021202220232024Summe
Summe13.2556.6528.77431.10653.53266.267179.586
Afghanistan1.75139345210.63517.21617.46847.915
Irak1.9981.1831.4584.2434.5793.28316.744
Türkei6606107812.0174.0256.94615.039
Syrien3942051.0418691.9746.65111.134
Russische Föderation1.3895454889481.7172.2837.370
Nigeria6965317271.7322.1701.4927.348
Georgien157641939282.2882.0215.651
Iran1.0926205568981.2571.1405.563
Somalia3051271706891.2441.6594.194
Pakistan4831743004907646342.845
Frage 27 Seite 47

Wie viele Personen waren zum 30. Juni 2025 im Ausländerzentralregister erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel noch eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung besaßen (bitte jeweils nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele EU-Bürgerinnen und EU-bürger waren hierunter, wie viele Ausreisepflichtige (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele abgelehnte Asylsuchende (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren) und wie viele ausreisepflichtige abgelehnte Asylsuchende (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?

Antwort

Zum Stichtag 31. Juli 2025 waren 4 479 649 Personen erfasst, bei denen im AZR weder ein Aufenthaltstitel noch eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung gespeichert war, darunter 3 977 603 EU- und EWR-Bürger. Neben EU- und EWR-Bürgern sind Personen enthalten, deren Aufenthaltstitel erloschen ist, widerrufen oder zurückgenommen wurde, bei denen die Prüfung der Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels andauert oder zu denen keinerlei aufenthaltsrechtlicher Status im AZR erfasst ist. Auch Personen, die in Haft untergebracht sind, können enthalten sein. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 48 · 6 Zeilen × 2 Spalten
Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder Aufenthaltsgestattung4.479.649
Geschlecht
männlich2.449.925
weiblich2.018.554
divers76
unbekannt11.094
Tabelle auf Seite 48 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder Aufenthaltsgestattung4.479.649
nach Alter
unter 18 Jahre766.318
18 Jahre und älter3.713.255
unbekannt76
Tabelle auf Seite 48 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Anzahl der aufhältigen Ausländer ohne Aufenthaltsstatus nach Aufenthaltsdauer4.479.649
unter sechs Jahren1.924.765
sechs Jahre und länger2.554.646
Aufenthaltsdauer unbekannt238
Tabelle auf Seite 48 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Anzahl der aufhältigen Ausländer ohne Aufenthaltsstatus nach Ländern4.479.649
Baden-Württemberg716.281
Bayern920.603
Berlin299.982
Brandenburg64.073
Bremen34.691
Hamburg86.610
Hessen430.909
Mecklenburg-Vorpommern39.989
Niedersachsen343.880
Nordrhein-Westfalen952.562
Rheinland-Pfalz225.824
Saarland49.406
Sachsen103.538
Sachsen-Anhalt51.057
Schleswig-Holstein102.732
Thüringen57.512
Tabelle auf Seite 48 · 13 Zeilen × 2 Spalten
Anzahl der aufhältigen Ausländer ohne Aufenthaltsstatus, darunter folgende Hauptstaatsangehörigkeiten4.479.649
Rumänien885.804
Polen777.160
Bulgarien412.576
Italien365.683
Kroatien252.004
Griechenland213.404
Ungarn201.629
Spanien152.827
Niederlande100.056
Frankreich95.846
Österreich95.401
Portugal87.219
Tabelle auf Seite 49 · 3 Zeilen × 2 Spalten
Slowakische Republik58.572
Ukraine56.604
Tschechische Republik55.482
Tabelle auf Seite 49 · 16 Zeilen × 2 Spalten
Ausländer ohne Aufenthaltsstatus mit Ausreisepflicht darunter:25.724
Rumänien3.373
Bulgarien1.765
Polen1.709
Kroatien1.375
Serbien1.224
Albanien1.107
Türkei1.097
Moldau (Republik)835
Ukraine643
Italien617
Irak593
Kosovo578
Bosnien und Herzegowina578
Afghanistan500
Georgien499
Tabelle auf Seite 49 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Ausländer ohne Aufenthaltsstatus mit abgelehntem Asylantrag nach Aufenthaltsdauer30.915
seit weniger als sechs Jahren10.985
seit sechs Jahren oder länger19.928
Aufenthaltsdauer unbekannt2
Tabelle auf Seite 49 · 16 Zeilen × 2 Spalten
Ausländer ohne Aufenthaltsstatus mit abgelehntem Asylantrag, darunter folgende Hauptstaatsangehörigkeiten30.915
Rumänien4.289
Polen3.693
Bulgarien2.301
Afghanistan1.730
Serbien1.467
Albanien1.279
Kosovo1.198
Türkei1.024
Kroatien891
Nordmazedonien833
Ungarn717
Irak695
Bosnien und Herzegowina511
Moldau (Republik)493
Italien483
Tabelle auf Seite 49 · 3 Zeilen × 2 Spalten
Ausländer ohne Aufenthaltsstatus mit abgelehntem Asylantrag und Ausreisepflicht nach Aufenthaltsdauer6.750
seit weniger als sechs Jahren2.993
seit sechs Jahren oder länger3.757
Tabelle auf Seite 49 · 2 Zeilen × 2 Spalten
Ausländer ohne Aufenthaltsstatus mit abgelehntem Asylantrag und Ausreisepflicht, darunter folgende Hauptstaatsangehörigkeiten6.750
Serbien654
Tabelle auf Seite 50 · 14 Zeilen × 2 Spalten
Türkei434
Irak373
Albanien364
Kosovo344
Rumänien325
Moldau (Republik)234
Russische Föderation231
Afghanistan229
Nordmazedonien228
Bosnien und Herzegowina219
Pakistan184
Nigeria176
Kroatien133
Georgien125
Frage 28 Seite 50

Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand 30. Juni 2025 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Antwort

Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 50 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit nach Geschlecht58.241
männlich31.207
weiblich26.862
unbekannt172
Tabelle auf Seite 50 · 3 Zeilen × 2 Spalten
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit nach Alter58.241
unter 18 Jahre2.204
18 Jahre oder älter56.037
Tabelle auf Seite 50 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit nach Aufenthaltsdauer58.241
weniger als sechs Jahre5.008
seit sechs Jahren oder länger53.232
unbekannt1
Tabelle auf Seite 50 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit nach Ländern58.241
Baden-Württemberg17.149
Bayern10.127
Berlin1.645
Brandenburg129
Bremen346
Hamburg1.306
Hessen5.117
Mecklenburg-Vorpommern211
Niedersachsen2.808
Nordrhein-Westfalen14.368
Rheinland-Pfalz2.511
Saarland1.221
Sachsen203
Sachsen-Anhalt101
Schleswig-Holstein920
Thüringen79
Tabelle auf Seite 51 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit58.241
darunter:
Italien17.740
Griechenland9.694
Frankreich3.756
Portugal3.257
Rumänien2.553
Österreich2.548
Polen2.248
Niederlande2.242
Türkei2.147
Spanien2.119
Vereinigte Staaten von Amerika1.506
Kroatien1.047
Bulgarien868
Großbritannien mit Nordirland679
Ungarn656
Frage 29 Seite 51

Wie viele Personen hatten zum Stand 30. Juni 2025 einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, den Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Antwort

Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 51 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt nach Geschlecht886.377
männlich473.033
weiblich412.328
divers43
unbekannt973
Tabelle auf Seite 51 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt nach Alter886.377
unter 18 Jahre201.562
18 Jahre oder älter684.771
unbekannt44
Tabelle auf Seite 51 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt nach Aufenthaltsdauer886.377
weniger als sechs Jahre513.552
seit sechs Jahren oder länger372.691
unbekannt134
Tabelle auf Seite 51 · 12 Zeilen × 2 Spalten
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt nach Ländern886.377
Baden-Württemberg127.704
Bayern143.002
Berlin30.542
Brandenburg13.964
Bremen3.565
Hamburg88.039
Hessen82.132
Mecklenburg-Vorpommern10.597
Niedersachsen45.927
Nordrhein-Westfalen214.248
Rheinland-Pfalz35.839
Tabelle auf Seite 52 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Saarland5.997
Sachsen29.829
Sachsen-Anhalt17.408
Schleswig-Holstein21.262
Thüringen16.322
Tabelle auf Seite 52 · 16 Zeilen × 2 Spalten
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt darunter:886.377
Syrien110.068
Ukraine120.259
Türkei62.230
Afghanistan52.054
Kosovo40.031
Indien38.914
Serbien29.889
Irak30.649
Bosnien und Herzegowina22.377
China21.974
Iran21.290
Russische Föderation21.263
Nordmazedonien19.885
Albanien19.304
Marokko13.615
Frage 30 Seite 52

Wie viele Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG lebten zum 30. Juni 2025 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern und gesondert nach den ausstellenden Mitgliedstaaten differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2025?

Antwort

Zum Stichtag 31. Juli 2025 waren im AZR 30 041 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG, darunter 25 830 männliche und 4 169 weibliche sowie 42 Personen mit unbekanntem Geschlecht erfasst. 233 Personen waren unter 18 Jahre alt und 29 808 Personen 18 Jahre oder älter. 20 753 Personen lebten seit weniger als sechs Jahren in Deutschland, 9 288 Personen sechs Jahre oder länger. 1 804 Personen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2025. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 52 · 14 Zeilen × 2 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG darunter:30.041
Albanien3.722
Kosovo3.470
Pakistan3.188
Indien2.423
Vietnam2.276
Bosnien und Herzegowina1.682
Bangladesch1.443
Ghana1.229
Nordmazedonien1.203
Marokko1.162
Italien1.015
Nigeria905
Türkei861
Tabelle auf Seite 53 · 2 Zeilen × 2 Spalten
China669
Afghanistan456
Tabelle auf Seite 53 · 24 Zeilen × 2 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG* Ausstellender Mitgliedstaat30.041
Italien16.252
Griechenland4.384
Slowenien3.572
Spanien2.041
Tschechische Republik1.821
Slowakei549
Polen422
Österreich393
Kroatien89
Ungarn60
Rumänien60
Litauen53
Portugal52
Lettland50
Deutschland47
Estland44
Frankreich42
Bulgarien38
Niederlande33
Belgien30
Schweden15
Finnland13
sowie weitere Staaten mit weniger als 10 Ausstellungen17

* In Einzelfällen können mehrere Ausstellungen zu einer Person gespeichert sein.

* In Einzelfällen können mehrere Ausstellungen zu einer Person gespeichert sein.

Frage 31 Seite 53

Wie viele ausländische Personen waren zum 30. Juni 2025 zur Festnahme (mit dem Ziel der Abschiebung) bzw. zur Aufenthaltsermittlung (bitte differenzieren) ausgeschrieben (bitte jeweils nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele dieser Personen lebten zum 30. Juni 2025 noch in Deutschland, und bei wie vielen erfolgte die jeweilige Ausschreibung im Jahr 2025?

Antwort

Zum Stichtag 31. Juli 2025 waren 75 795 ausländische Personen zur Festnahme ausgeschrieben, darunter 64 516 männliche und 11 173 weibliche, 12 diverse sowie 94 Personen mit unbekanntem Geschlecht. 2 594 Personen waren unter 18 Jahre alt und 73 195 Personen waren 18 Jahre und älter. Bei sechs Personen war das Alter unbekannt. 47 169 Personen lebten seit weniger als sechs Jahren in Deutschland, 13 277 Person sechs Jahre oder länger. Bei 15 349 Personen ist eine Aufenthaltsdauer unbekannt. Bei 39 743 Personen wurde im Jahr 2025 eine Ausschreibung zur Festnahme erfasst. Am 31. Juli 2025 waren 2 085 Personen mit einer Ausschreibung zur Festnahme als aufhältig erfasst. Die Verteilung nach Hauptstaatsangehörigkeiten kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 53 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit einer Ausschreibung zur Festnahme, darunter aus75.795
Georgien5.905
Türkei5.805
Albanien4.889
Algerien3.960
Tabelle auf Seite 54 · 11 Zeilen × 2 Spalten
Syrien3.648
Serbien3.327
Marokko3.094
Afghanistan2.935
Nordmazedonien2.804
Moldau (Republik)2.649
Irak2.547
Pakistan2.320
Kosovo2.022
Tunesien1.858
Nigeria1.742

Zum Stichtag 31. Juli 2025 waren 339 945 ausländische Personen zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben, darunter 285 262 männliche und 52 825 weibliche, 70 diverse sowie 1 788 Personen mit unbekanntem Geschlecht. 5 712 Personen waren unter 18 Jahre alt und 334 148 Personen waren 18 Jahre und älter. Bei 85 Personen war das Alter unbekannt. 149 205 Personen lebten seit weniger als sechs Jahren in Deutschland, 37 400 Person sechs Jahre oder länger. Bei 153 340 Personen ist eine Aufenthaltsdauer unbekannt. Bei 162 620 Personen wurde im Jahr 2025 eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung erfasst. Am 31. Juli 2025 waren 22 532 Personen mit einer Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung als aufhältig erfasst. Die Verteilung nach Hauptstaatsangehörigkeiten kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 54 · 16 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit einer Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung, darunter aus339.945
Rumänien37.000
Polen22.622
Georgien15.075
Türkei13.514
Bulgarien12.684
Ukraine12.184
Algerien11.324
Ungeklärt11.264
Ohne Angabe10.384
Irak9.150
Marokko8.955
Albanien8.172
Syrien7.921
Afghanistan7.875
Moldau (Republik)6.655
Frage 32 Seite 54

Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11 des Ausländerzentralregistergesetzes [AZRG]: illegale Einreise/Aufenthalt) verurteilt wurden, waren zum 30. Juni 2025 im AZR erfasst, und wie viele von ihnen lebten zu diesem Zeitpunkt noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Antwort

Zum Stichtag 31. Juli 2025 waren im AZR 6 208 Personen gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 11 des Ausländerzentralregistergesetzes (AZRG) erfasst. 3 649 Personen mit der genannten Speicherung hielten sich zum genannten Stichtag in Deutschland auf. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 55 · 7 Zeilen × 2 Spalten
Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 11 AZRG, aufhältig3.649
Geschlecht und Alter
männlich2.883
weiblich764
unbekannt2
18 Jahre oder älter3.587
unter 18 Jahre62
Tabelle auf Seite 55 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 11 AZRG, aufhältig3.649
Aufenthaltsdauer
unter sechs Jahre1.043
sechs Jahre oder länger2.606
unbekannt0
Tabelle auf Seite 55 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 11 AZRG, aufhältig3.649
Aufenthaltsstatusin %
befristet54,1
unbefristet26,7
Sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert)19,2
Tabelle auf Seite 55 · 11 Zeilen × 2 Spalten
Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 11 AZRG, aufhältig, darunter aus3.649
Syrien458
Türkei437
Afghanistan378
Irak195
Kosovo147
Russische Föderation137
Nigeria118
Vietnam108
Somalia106
Serbien101
Frage 33 Seite 55

Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR insgesamt bzw. im ersten Halbjahr 2025 nach § 54 Absatz 2 Nummer 7 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt worden, und wie viele von ihnen lebten zu diesem Datum noch in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Antwort

Zum Stichtag 31. Juli 2025 waren 224 200 Personen im AZR erfasst, die nach § 54 Absatz 2 Nummer 7 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt wurden, davon 15 803 Personen im Jahr 2025. Darunter waren 15 613 Personen, die sich laut AZR zum Stichtag noch in Deutschland aufhielten. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 55 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG, aufhältig15.613
Aufenthaltsstatusin %
befristet78,0
unbefristet11,4
Sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert)10,6
Tabelle auf Seite 55 · 3 Zeilen × 2 Spalten
Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG, aufhältig15.613
Aufenthaltsdauer
unter sechs Jahre11.115
Tabelle auf Seite 56 · 2 Zeilen × 2 Spalten
sechs Jahre oder länger4.498
unbekannt0
Tabelle auf Seite 56 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG, aufhältig15.613
männlich9.421
weiblich6.173
divers4
unbekannt15
Tabelle auf Seite 56 · 12 Zeilen × 2 Spalten
Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG, aufhältig
Staatsangehörigkeiten insgesamt15.613
darunter:
Syrien3.324
Afghanistan2.319
Iran1.187
Irak1.101
Pakistan863
Tunesien772
Russische Föderation771
Marokko655
Ägypten525
Philippinen505
Frage 34 Seite 56

Wie viele Ausreisepflichtige lebten nach Angaben des AZR zum 30. Juni 2025 in Deutschland, wie viele von ihnen hatten eine Duldung, wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende, wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende ohne Duldung, bei wie vielen von ihnen wurde die asylrechtliche Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaats festgestellt, und inwiefern kann festgestellt werden, dass sie deshalb als ausreisepflichtig gelten bzw. dass eine Überstellung geplant ist (bitte zu allen Unterfragen jeweils nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten auflisten), wie viele von ihnen befanden sich nach Angaben des AZR noch in einem Asylverfahren, hatten einen Schutzstatus erhalten oder waren Unionsangehörige ohne Entzug des Freizügigkeitsrechts (bitte differenzieren)?

Antwort

Die Angaben zum Stichtag 31. Juli 2025 können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 56 · 16 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Personen zum Stichtag 31. Juli 2025226.600
Länder
Baden-Württemberg27.247
Bayern24.529
Berlin17.582
Brandenburg8.168
Bremen3.980
Hamburg9.949
Hessen13.099
Mecklenburg-Vorpommern4.008
Niedersachsen22.512
Nordrhein-Westfalen53.405
Rheinland-Pfalz8.293
Saarland1.959
Sachsen12.375
Sachsen-Anhalt4.701
Tabelle auf Seite 57 · 2 Zeilen × 2 Spalten
Schleswig-Holstein10.412
Thüringen4.381
Tabelle auf Seite 57 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Personen zum Stichtag 31. Juli 2025226.600
darunter:
Türkei20.945
Irak20.878
Russische Föderation11.470
Afghanistan11.196
Syrien10.842
Nigeria10.057
Serbien8.146
Iran7.402
Georgien6.294
Ungeklärt5.338
Guinea5.012
Nordmazedonien4.868
Albanien4.488
Ukraine4.277
Libanon4.243
Tabelle auf Seite 57 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Personen mit Duldung zum Stichtag 31. Juli 2025185.868
Länder
Baden-Württemberg23.528
Bayern19.213
Berlin13.817
Brandenburg7.292
Bremen3.600
Hamburg5.815
Hessen9.317
Mecklenburg-Vorpommern3.634
Niedersachsen19.000
Nordrhein-Westfalen44.635
Rheinland-Pfalz6.741
Saarland1.781
Sachsen10.402
Sachsen-Anhalt3.982
Schleswig-Holstein9.178
Thüringen3.933
Tabelle auf Seite 57 · 14 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Personen mit Duldung zum Stichtag 31. Juli 2025185.868
darunter:
Irak18.923
Türkei17.631
Russische Föderation10.503
Syrien9.912
Afghanistan9.453
Nigeria9.322
Iran6.595
Serbien6.477
Georgien5.173
Ungeklärt4.909
Guinea4.711
Nordmazedonien4.089
Tabelle auf Seite 58 · 3 Zeilen × 2 Spalten
Libanon3.984
Ukraine3.440
Somalia3.413
Tabelle auf Seite 58 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Personen mit abgelehntem Asylantrag* zum Stichtag 31. Juli 2025132.761
Länder
Baden-Württemberg16.781
Bayern14.247
Berlin10.302
Brandenburg4.984
Bremen1.968
Hamburg4.575
Hessen6.968
Mecklenburg-Vorpommern2.488
Niedersachsen13.912
Nordrhein-Westfalen29.630
Rheinland-Pfalz5.473
Saarland802
Sachsen8.482
Sachsen-Anhalt2.877
Schleswig-Holstein6.440
Thüringen2.832
Tabelle auf Seite 58 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Personen mit abgelehntem Asylantrag* zum Stichtag 31. Juli 2025132.761
darunter:
Irak16.425
Türkei11.894
Russische Föderation7.570
Nigeria7.434
Afghanistan6.732
Iran5.176
Serbien4.837
Georgien4.549
Syrien3.759
Guinea3.209
Nordmazedonien3.045
Ungeklärt3.044
Libanon2.851
Pakistan2.742
Indien2.702

* Hinweis zu den Tabellen „mit abgelehntem Asylantrag“: Für die vorliegende Ausreisepflicht muss die im AZR gespeicherte Asylablehnung nicht zwingend ursächlich sein, da diese Entscheidung grundsätzlich gespeichert wird, bis die Voraussetzungen für ihre Löschung gegeben sind (vgl. § 36 AZRG). Insofern kann die Asylablehnung ggf. eine längere Zeit zurückliegen.

* Hinweis zu den Tabellen „mit abgelehntem Asylantrag“: Für die vorliegende Ausreisepflicht muss die im AZR gespeicherte Asylablehnung nicht zwingend ursächlich sein, da diese Entscheidung grundsätzlich gespeichert wird, bis die Voraussetzungen für ihre Löschung gegeben sind (vgl. § 36 AZRG). Insofern kann die Asylablehnung ggf. eine längere Zeit zurückliegen.

Tabelle auf Seite 58 · 9 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Personen mit abgelehntem Asylantrag ohne Duldung zum Stichtag 31. Juli 202516.196
Länder
Baden-Württemberg1.289
Bayern1.756
Berlin1.979
Brandenburg463
Bremen132
Hamburg1.752
Hessen1.134
Tabelle auf Seite 59 · 9 Zeilen × 2 Spalten
Mecklenburg-Vorpommern207
Niedersachsen1.624
Nordrhein-Westfalen3.030
Rheinland-Pfalz689
Saarland59
Sachsen961
Sachsen-Anhalt288
Schleswig-Holstein592
Thüringen241
Tabelle auf Seite 59 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Personen mit abgelehntem Asylantrag ohne Duldung zum Stichtag 31. Juli 202516.196
darunter:
Türkei1.982
Irak1.438
Afghanistan967
Serbien944
Albanien602
Georgien582
Russische Föderation566
Moldau (Republik)542
Iran524
Kosovo502
Nigeria478
Nordmazedonien411
Syrien340
Pakistan338
Rumänien326
Tabelle auf Seite 59 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige mit dem AZR-Sachverhalt „über Überstellung entschieden“ zum Stichtag 31. Juli 20253.410
Länder
Baden-Württemberg684
Bayern471
Berlin134
Brandenburg170
Bremen23
Hamburg66
Hessen96
Mecklenburg-Vorpommern42
Niedersachsen250
Nordrhein-Westfalen917
Rheinland-Pfalz73
Saarland54
Sachsen76
Sachsen-Anhalt93
Schleswig-Holstein187
Thüringen74
Tabelle auf Seite 59 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige mit dem AZR-Sachverhalt „über Überstellung entschieden“ zum Stichtag 31. Juli 20253.410
darunter:
Syrien760
Afghanistan383
Tabelle auf Seite 60 · 13 Zeilen × 2 Spalten
Russische Föderation301
Nigeria274
Irak227
Türkei146
Guinea128
Iran85
Algerien84
Somalia69
Gambia53
China53
Libanon48
Marokko48
Aserbaidschan47

13 597 ausreisepflichtige Personen befanden sich nach Angaben des AZR zum Stichtag 31. Juli 2025 noch in einem Asylverfahren, bei 1 498 ausreisepflichtigen Personen war ein Schutzstatus erfasst.

2 273 Unionsangehörige waren ausreisepflichtig (ohne Entzug des Freizügigkeitsrechts). Erläuterung: Die Erlangung des EU-Freizügigkeitsrechts durch einen Ausländer bedeutet nicht automatisch, dass die vorher als Drittstaatsangehöriger erhaltene Ausreisepflicht erlischt. Vielmehr gilt die bisherige Ausreisepflicht rechtlich fort, solange eine Einzelfallprüfung der jeweils zuständigen Ausländerbehörde keinen anderen Sachverhalt ergibt und eine Löschung der Ausreisepflicht durch die Ausländerbehörde nicht erfolgt.

Frage 35 Seite 60

Was sind die genauen Gründe dafür, dass zum Zeitpunkt der Entstehung einer vollziehbaren Ausreisepflicht bei Duldungen keine belastbaren Angaben gemacht werden können (nachdem die Bundesregierung hierzu mehrfach nicht korrekt geantwortet hatte, vgl. Antwort zu Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 21/192), wie bewertet die Bundesregierung dieses Informationsdefizit vor dem Hintergrund, dass es nach Auffassung der Fragesteller empirische Daten dazu geben sollte, wie viele Menschen in einem gewissen Zeitraum rechtskräftig ausreisepflichtig werden, um Zahlen zu Abschiebungen und Ausreisen hierzu ins Verhältnis setzen und damit beurteilen zu können, ob bzw. inwiefern es Defizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht gibt (bitte begründen), und welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung gegebenenfalls geplant, um in diesem Bereich zu verlässlicheren Aussagen kommen zu können (bitte darlegen)?

Antwort

Zu Personen, deren Ausreisepflicht nur aufgrund der Erteilung einer Duldung im AZR erfasst ist, kann aus technischen Gründen aus den Daten des AZR der Beginn sowie mögliche Unterbrechungen von Duldungszeiten (die u. U. mehrfach verlängert sein können oder aber auch zwischenzeitlich beendet wurden, bevor später eine neue Duldung erteilt wurde) nicht ermittelt und damit auch keine belastbare Statistik zur Dauer der aktuell vollziehbaren Ausreisepflicht im Sinne der Fragestellung erstellt werden.

Der Zweck des AZR besteht darin, die mit der Durchführung ausländer- oder asylrechtlicher Vorschriften betrauten Behörden und andere öffentliche Stellen durch die Speicherung und die Übermittlung der im Register gespeicherten Daten von Ausländern zu unterstützen (vgl. § 1 Absatz 2 AZRG). Zweck des AZR ist jedoch nicht die Ermittlung von Daten für vorrangig oder ausschließlich statistische Zwecke, wie beispielsweise für den in der Fragestellung angesprochene Sachverhalt.

Frage 36 Seite 61

Gibt es wesentliche Neuerungen bei der Bereinigung der Daten im AZR seit der Antwort zu Frage 36 auf Bundestagsdrucksache 21/192 (bitte gegebenenfalls im Einzelnen auflisten und etwaige Korrekturen, wenn möglich, quantifizieren), und welche Tätigkeiten und Projekte hat der Beauftragte für Datenqualität zuletzt mit welchen Erfolgen unternommen bzw. sind für die Zukunft geplant (bitte im Einzelnen auflisten)?

Antwort

Nein, es gibt keine wesentlichen Neuerungen. Die in der Bundestagsdrucksache 21/192 genannten Maßnahmen werden weiterhin zielgerichtet fortgeführt und ggf. punktuell mit weiteren Bereinigungen ergänzt.

Im Bereich des bzw. mit dem Beauftragten für Datenqualität im BAMF wurden und werden auch weiterhin im Interesse der Datenqualität eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt. Bezugnehmend auf die letzten Ausführungen wurde(n) u. a.:

• die Arbeiten an der 7. Fassung des DSAusländer abgeschlossen und diese am 1. Mai 2025 veröffentlicht (an einer 8. Fassung wird bereits gearbeitet),

• an Sitzungen zur Wartung und Pflege bzw. Weiterentwicklung des Standards XAusländer sowie an Datenqualitätsworkshops im Bereich des AZR mitgewirkt,

• der CIC-Thementag (CIC: Creative Information Technology Center) zu „Datenqualität und Datensemantik“ am 26. Juni 2025 mitgestaltet,

• Schulungsteilnehmende entsprechend sensibilisiert. Die Mitwirkung bei weiteren Schulungsmaßnahmen ist in Vorbereitung.

Frage 37 Seite 61

In wie vielen Fällen wurden Dokumente nach § 6 Absatz 5 Nummer 1 bzw. 3 (bitte differenzieren) des Ausländerzentralregistergesetzes an das AZR übermittelt bzw. dort gespeichert (bitte differenzieren: bis zum 1. November 2024 bzw. ab dem 6. März 2025, vgl. Antwort zu Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 21/192)?

Antwort

Zunächst wird darauf hingewiesen, dass auf Grund der durch das Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht am 1. November 2024 in Kraft getretenen Änderung von § 6 Absatz 5 des AZRG eine Vergleichbarkeit der ausgewerteten Daten nicht mehr gegeben ist. Bis zur Neuregelung wurde bei der Speicherung nach der Stelle, die die Entscheidung im Sinne des § 6 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 oder 3 AZRG erlassen hat (BAMF oder Verwaltungsgericht) differenziert. Mit der erfolgten Änderung, die aus technischen Gründen erst ab 6. März 2025 umgesetzt werden konnte, ist hingegen eine inhaltliche Differenzierung durch ein anderes Kriterium (Erlass oder kein Erlass einer Rückkehrentscheidung) vorgesehen. Eine Auswertung (im Sinne der Anfrage) nach der Stelle, die die zu speichernde Entscheidung erlassen hat, ist auf Grund der erfolgten technischen Anpassung seit dem 6. März 2025 nicht mehr möglich, da eine Speicherung der Entscheidungen im AZR anhand des inhaltlichen Kriteriums vorgenommen wird; eine zusätzliche Differenzierung nach der die Entscheidung erlassenden Stelle erfolgt nicht mehr. Für den Zeitraum zwischen dem 1. November 2024 bis zum 6. März 2025 wurde die Speicherung von Dokumenten nach der die Entscheidung erlassenden Stelle übergangsweise fortgesetzt; dies wurde bei der nachfolgenden Auswertung berücksichtigt.

Tabelle auf Seite 61 · 3 Zeilen × 2 Spalten
Im AZR gespeicherte Dokumente bis 06.03.2025
Entscheidungen des BAMF32.757
Entscheidungen der Verwaltungsgerichte2.558
Gesamt35.315
Tabelle auf Seite 62 · 3 Zeilen × 2 Spalten
Im AZR gespeicherte Dokumente ab 06.03.2025
Entscheidungen mit Rückkehrentscheidung8.203
Entscheidungen ohne Rückkehrentscheidung48.988
Gesamt57.191
Frage 37a Seite 62

Welche Erfahrungen gibt es bislang zu notwendigen Personalressourcen im BAMF für die dabei notwendigen Schwärzungen von Ausführungen, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung tangieren (bitte ausführen)?

Antwort

Dem BAMF liegen keine statistischen Daten vor, ob und ggf. in welchem Umfang rechtlich erforderliche Schwärzungen der Dokumente vor deren Speicherung im AZR vorgenommen wurden und welche Personalressourcen dafür erforderlich waren.

Frage 37b Seite 62

Wie wird die selektive Anwendung von § 6 Absatz 5 Nummer 1 bzw. 3 AZRG nur auf bestimmte Herkunftsländer (vgl. ebd.) begründet, vor dem Hintergrund, dass die gesetzliche Regelung diesbezüglich nach Lesart der Fragesteller gar kein Ermessen vorsieht („sind … zu übermitteln“, „sind unkenntlich zu machen“ usw.)?

Antwort

Das BAMF hat vor dem Hintergrund der nicht absehbaren Anzahl entsprechend zu schwärzender Dokumente (und den dafür aufzuwendenden Ressourcen) eine sukzessive Umsetzung der gesetzlichen Regelung gewählt. Ziel dieser Vorgehensweise ist es, zu gewährleisten, dass bei den im AZR gespeicherten Dokumenten die gesetzlich vorgegebene Unkenntlichmachung von Erkenntnissen aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung vollumfänglich vorgenommen werden konnte. Eine Speicherung der Dokumente erfolgt gemäß § 10 Absatz 5 Satz 2 AZRG erst nach der entsprechenden Überprüfung.

Frage 37c Seite 62

Wie ist es zu verstehen, dass der Auswahl der von der Bundesregierung genannten Herkunftsländer für die Speicherung von Bescheiden zugrunde liegt, dass bei diesen Ländern das BAMF eine besonders schnelle Durchführung des Asylverfahrens anstrebt (vgl. ebd.), führt doch nach Auffassung der Fragesteller die Speicherung entsprechender Bescheide im AZR und ihre für etwaige Schwärzungen notwendige Analyse nicht zu einer Beschleunigung der Asylverfahren bzw. ist für die Fragesteller auch sonst kein inhaltlicher Zusammenhang zwischen dem Umstand der (Nicht-)Speicherung und der Auswahl der benannten Länder ersichtlich (bitte begründet ausführen)?

Antwort

Das BAMF hat die in der Bundestagsdrucksache 21/192 (Antwort zu Frage 37) genannten Herkunftsländer für eine Speicherung der Dokumente ausgewählt, da hier nach interner Weisungslage eine schnelle Entscheidung über den Asylantrag erfolgen soll. Hintergrund der Auswahl war es, dass in diesen Fällen entsprechend der Entscheidungspraxis regelmäßig Rückkehrentscheidungen erlassen werden und dies insofern zu Erfahrungen mit dem Schwärzen von Inhalten der Dokumente beitragen kann.

Frage 38 Seite 62

Welche Angaben können dazu gemacht werden, wie viele der in Deutschland zum 30. Juni 2025 lebenden Geduldeten bzw. Asylsuchenden berechtigt bzw. nicht berechtigt waren, eine Erwerbstätigkeit auszuüben, und wie vielen von ihnen wurde dies im Jahr 2025 erlaubt bzw. versagt (bitte jeweils nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren und zudem getrennt nach den Bundesländern auflisten)?

Antwort

Das AZR erfasst lediglich, in welchen Fällen Geduldeten bzw. Gestatteten eine Erwerbstätigkeit erlaubt bzw. versagt worden ist. Allerdings lassen diese Daten keine Aussage darüber zu, ob die Erwerbstätigkeit, zu der die Erlaubnis erteilt wurde, auch tatsächlich aufgenommen wurde bzw. zum Stichtag noch bestand.

Zum Stichtag 31. Juli 2025 lag bei 22 149 geduldeten Personen eine von der Ausländerbehörde erteilte Beschäftigungserlaubnis vor, zu der die Bundesagentur für Arbeit ihre Zustimmung gegeben hat (davon 3 775 aus dem Jahr 2025). 3 601 Personen haben die Erlaubnis zu einer zustimmungsfreien Beschäftigung erhalten, bei der die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nicht erforderlich ist (davon 559 im Jahr 2025). In 2 315 Fällen wurde eine Beschäftigungserlaubnis abgelehnt (davon 398 im Jahr 2025).

Bei 37 099 Personen mit einer Aufenthaltsgestattung lag eine von der Ausländerbehörde erteilte Beschäftigungserlaubnis vor, zu der die Bundesagentur für Arbeit ihre Zustimmung gegeben hat (davon 17 375 aus dem Jahr 2025). 917 Personen haben die Erlaubnis zu einer zustimmungsfreien Beschäftigung erhalten, bei der die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nicht erforderlich ist (davon 375 im Jahr 2025). Bei 2 563 Personen wurde eine Beschäftigungserlaubnis abgelehnt (davon 1 396 im Jahr 2025).

Tabelle auf Seite 63 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit Duldung mit einer Erlaubnis zur Beschäftigung aus dem Jahr 20253.775
Länder
Baden-Württemberg554
Bayern220
Berlin512
Brandenburg135
Bremen70
Hamburg246
Hessen66
Mecklenburg-Vorpommern139
Niedersachsen566
Nordrhein-Westfalen550
Rheinland-Pfalz228
Saarland1
Sachsen242
Sachsen-Anhalt47
Schleswig-Holstein148
Thüringen51
Tabelle auf Seite 63 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit Duldung mit einer Erlaubnis zur Beschäftigung aus dem Jahr 20253.775
darunter Hauptstaatsangehörigkeiten:
Türkei671
Irak438
Afghanistan340
Syrien194
Kolumbien193
Vietnam174
Nigeria118
Iran118
Guinea107
Venezuela100
Libanon89
Ukraine84
Georgien79
Somalia78
Russische Föderation77
Tabelle auf Seite 64 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit Duldung mit einer Erlaubnis zu zustimmungsfreier Beschäftigung aus dem Jahr 2025559
Länder
Baden-Württemberg64
Bayern94
Berlin22
Brandenburg14
Bremen1
Hamburg0
Hessen12
Mecklenburg-Vorpommern2
Niedersachsen34
Nordrhein-Westfalen186
Rheinland-Pfalz34
Saarland0
Sachsen81
Sachsen-Anhalt1
Schleswig-Holstein10
Thüringen4
Tabelle auf Seite 64 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit Duldung mit einer Erlaubnis zu zustimmungsfreier Beschäftigung aus dem Jahr 2025559
darunter Hauptstaatsangehörigkeiten:
Irak91
Nigeria57
Türkei43
Afghanistan36
Iran35
Guinea28
Russische Föderation23
Libanon21
Pakistan19
Somalia15
Gambia13
Syrien12
Georgien11
Ungeklärt11
Venezuela10
Tabelle auf Seite 64 · 14 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit Duldung mit einer Ablehnung der Beschäftigungserlaubnis aus dem Jahr 2025398
Länder
Baden-Württemberg39
Bayern14
Berlin101
Brandenburg24
Bremen11
Hamburg34
Hessen7
Mecklenburg-Vorpommern13
Niedersachsen54
Nordrhein-Westfalen39
Rheinland-Pfalz26
Saarland2
Tabelle auf Seite 65 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Sachsen12
Sachsen-Anhalt3
Schleswig-Holstein10
Thüringen9
Tabelle auf Seite 65 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit Duldung mit einer Ablehnung der Beschäftigungserlaubnis aus dem Jahr 2025398
darunter Hauptstaatsangehörigkeiten:
Türkei82
Irak47
Syrien29
Afghanistan17
Libanon16
Ungeklärt16
Iran15
Vietnam14
Russische Föderation13
Ägypten13
Pakistan12
Ukraine10
Kolumbien9
Indien9
Nigeria7
Tabelle auf Seite 65 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit Aufenthaltsgestattung mit einer Erlaubnis zur Beschäftigung aus dem Jahr 202517.375
Länder:
Baden-Württemberg3.904
Bayern2.161
Berlin1.010
Brandenburg360
Bremen135
Hamburg711
Hessen472
Mecklenburg-Vorpommern746
Niedersachsen2.837
Nordrhein-Westfalen2.385
Rheinland-Pfalz1.034
Saarland3
Sachsen635
Sachsen-Anhalt411
Schleswig-Holstein289
Thüringen282
Tabelle auf Seite 65 · 9 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit Aufenthaltsgestattung mit einer Erlaubnis zur Beschäftigung aus dem Jahr 202517.375
darunter Hauptstaatsangehörigkeiten:
Türkei4.331
Syrien3.043
Afghanistan3.013
Irak884
Iran727
Kolumbien657
Guinea291
Tabelle auf Seite 66 · 8 Zeilen × 2 Spalten
Somalia278
Ungeklärt278
Nigeria265
Pakistan249
Ruanda237
Burundi226
Venezuela224
Ägypten181
Tabelle auf Seite 66 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit Aufenthaltsgestattung mit einer Erlaubnis zur zustimmungsfreien Beschäftigung aus dem Jahr 2025375
Länder:
Baden-Württemberg83
Bayern53
Berlin21
Brandenburg2
Bremen1
Hamburg3
Hessen9
Mecklenburg-Vorpommern0
Niedersachsen31
Nordrhein-Westfalen111
Rheinland-Pfalz20
Saarland0
Sachsen24
Sachsen-Anhalt1
Schleswig-Holstein15
Thüringen1
Tabelle auf Seite 66 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit Aufenthaltsgestattung mit einer Erlaubnis zur zustimmungsfreien Beschäftigung aus dem Jahr 2025375
darunter Hauptstaatsangehörigkeiten:
Türkei91
Irak50
Afghanistan30
Iran25
Guinea24
Syrien15
Kamerun14
Nigeria14
Somalia9
Venezuela8
Kolumbien7
Russische Föderation6
Ungeklärt5
Pakistan5
Eritrea5
Tabelle auf Seite 66 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit Aufenthaltsgestattung mit einer Ablehnung der Beschäftigungserlaubnis aus dem Jahr 20251.396
Länder:
Baden-Württemberg261
Bayern147
Berlin212
Tabelle auf Seite 67 · 13 Zeilen × 2 Spalten
Brandenburg43
Bremen17
Hamburg33
Hessen51
Mecklenburg-Vorpommern41
Niedersachsen167
Nordrhein-Westfalen174
Rheinland-Pfalz102
Saarland3
Sachsen37
Sachsen-Anhalt37
Schleswig-Holstein28
Thüringen43
Tabelle auf Seite 67 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit Aufenthaltsgestattung mit einer Ablehnung der Beschäftigungserlaubnis aus dem Jahr 20251.396
darunter Hauptstaatsangehörigkeiten:
Türkei462
Syrien315
Afghanistan192
Irak79
Iran72
Russische Föderation33
Kolumbien29
Ungeklärt28
Pakistan21
Guinea11
Ägypten11
Venezuela10
Somalia9
Libanon9
Burundi7