Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Geflüchteter zum 31. Dezember 2024

Drucksache 21/192Antwortauf die Kleine Anfrage 21/2414.05.202588 Seiten43 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium des InnernMigration und AufenthaltsrechtBerichtszeitraum: Stand 31.12.2024
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Asylstatistiken beinhalten meist nur Zugangs-, Antrags- und Entscheidungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden Geflüchteten und genauere Angaben zu deren aufenthaltsrechtlichem Status sind hingegen schwerer verfügbar, weshalb die Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag diese seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt (vgl. Bundestagsdrucksache 16/8321 und zuletzt Bundestagsdrucksache 20/11101).

Seit 2017 stellt auch das Statistische Bundesamt eine detaillierte Erhebung zu in Deutschland lebenden „Schutzsuchenden“ auf der Datengrundlage des Ausländerzentralregisters (AZR) vor (vgl. www.destatis.de). Als „Schutzsuchende“ gelten dabei anerkannte Flüchtlinge genauso wie z. B. Asylsuchende, entscheidend ist die „Berufung auf humanitäre Gründe“. Bei vielen Kategorien humanitärer Aufenthaltstitel untersucht das Statistische Bundesamt deshalb zusätzlich, inwieweit diese Personen eine „Asylhistorie“ aufweisen. Sogenannte Visa-Overstayers (ohne Asylantragstellung) fallen damit z. B. aus dieser Statistik heraus, selbst wenn sie später einen humanitären Aufenthaltstitel erhalten. Die Gesamtzahl der Geflüchteten auf Basis der Kleinen Anfragen der Linken wird aufgrund des aktuellen Status der hier lebenden Personen nach Angaben des AZR ermittelt, wobei ebenfalls nicht nur anerkannte Flüchtlinge, sondern auch Asylsuchende, Geduldete und Geflüchtete mit einem humanitären Aufenthaltstitel berücksichtigt werden. Trotz weniger Erfassungsunterschiede im Detail entspricht die vom Statistischen Bundesamt ermittelte Gesamtzahl in etwa der Summe, die sich aufgrund der Kleinen Anfragen der Linken ergibt. Für das Jahr 2020 waren dies beispielsweise knapp 1,9 Millionen Menschen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/28234 und www.destatis.de, Pressemitteilung Nr. 340 vom 14. Juli 2021), Ende 2022, nach der Aufnahme von über 1 Million Geflüchteten aus der Ukraine, waren es etwa 3,1 Millionen Personen (vgl. Bundestagsdrucksache 20/5870 und www.destatis.de, Pressemitteilung Nr. 125 vom 30. März 2023), Mitte 2024 waren es rund 3,5 Millionen Geflüchtete (vgl. Bundestagsdrucksache 20/13040).

Von 1997 bis 2011 war die Gesamtzahl der Geflüchteten in Deutschland von über 1 Million auf unter 400 000 gesunken, seit 2012 steigt sie wieder an. So lebten Ende 2023 etwa 789 000 anerkannte Flüchtlinge in Deutschland, viele von ihnen aus Syrien (alle Angaben, auch im Folgenden, soweit nicht anders angegeben, aus: Bundestagsdrucksache 20/11101; grafisch übersichtlich aufgearbeitet lassen sich die Zahlen im Verlauf seit 2006 hier finden: taz.de/Geflu echtete-in-Deutschland/!5934394/). Ende 2023 gab es zudem 326 000 subsidiär Geschützte, weitere 182 000 Menschen hatten einen nationalen Abschiebungsschutz, darunter viele Geflüchtete aus Afghanistan. Ende 2023 lebten zudem über 1,1 Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland, die unkompliziert einen temporären Schutzstatus nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erhalten haben.

Weitere 202 000 Geflüchtete verfügten Ende 2023 über eine Aufenthaltserlaubnis infolge von Bleiberechts- oder Aufnahmeregelungen (§§ 22, 23 Absatz 1, 104a und 104c, 18a, 25a und 25b AufenthG), knapp 57 000 wegen langjährigen Aufenthalts und unzumutbarer Ausreise (§ 25 Absatz 5 AufenthG) und gut 17 000 wegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe (§ 25 Absatz 4 AufenthG). Gut 10 000 Menschen hatten einen Aufenthaltstitel infolge einer individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a AufenthG.

Die Zahl der (noch) nicht anerkannten, geduldeten oder asylsuchenden Flüchtlinge war von knapp 650 000 Ende 1997 auf etwa 134 000 im Jahr 2011 gesunken und stieg bis Ende 2023 wieder auf 566 000 an.

Die Angaben des AZR zu ausreisepflichtigen Personen sind zum Teil fehlerhaft und überhöht. Ausreisepflichtige ohne Duldung können z. B. das Land längst wieder (unregistriert) verlassen haben und viele angeblich Ausreisepflichtige sind tatsächlich gar nicht ausreisepflichtig (vgl. Bundestagsdrucksachen 18/12725 und 19/3860, Antwort zu Frage 38, sowie: www.proasyl.de/n ews/das-angebliche-abschiebungsvollzugsdefizit-statistisch-fragwuerdig-abergut-fuer-schlagzeilen/). So musste die Bundesregierung auf Nachfragen einräumen, dass von den Ende 2009 im AZR vermerkten 70 000 angeblich Ausreisepflichtigen ohne Duldung 40 000 im Rechtssinne gar nicht ausreisepflichtig waren (vgl. Antwort zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 17/4631). Für Hessen stellte das dortige Innenministerium Anfang 2021 fest, dass mehr als die Hälfte der Personen ohne Duldung nicht ausreisepflichtig waren oder sich nicht mehr in Hessen aufhielten, die offiziellen Daten spiegelten also „nicht die Realität der Ausreisepflichtigen in Hessen“ wider (vgl. Antwort zu Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 20/1048). Die Bundesregierung verwies zur Erklärung auf eine „Änderung in der Berechnungslogik zu aufhältigen Personen“ in der AZR-Datenbank, eine „zeitnahe Datenbereinigung“ werde angestrebt (ebd.) und die Datensätze würden ab dem 1. November 2022 „kontinuierlich korrigiert“ (Antwort zu Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 20/3201). Ende Februar 2023 waren diesbezüglich „weiterhin umfangreiche Abstimmungsmaßnahmen sowohl technischer als auch fachlicher Natur notwendig“ (Antwort zu Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 20/5870). Bund und Länder haben über drei Jahre hinweg – ergebnislos – darüber beraten, inwieweit Personen statistisch als freiwillig ausgereist erfasst werden sollen, bei denen im AZR „Fortzug nach unbekannt“ notiert ist (vgl. jeweils Antworten zu Frage 35 auf den Bundestagsdrucksachen 19/8258 und 20/1048). Im Ergebnis kommt es zu einer statistisch überhöhten Zahl (vermeintlich) in Deutschland lebender Ausreisepflichtiger, insbesondere wenn es keinen positiven Nachweis für die Aus- oder Weiterreise von ausreisepflichtigen Personen gibt.

194 000 der rund 243 000 (80 Prozent) zum Ende des Jahres 2023 laut AZR ausreisepflichtigen Personen verfügten über eine Duldung, weil ihre Abschiebung aktuell nicht möglich ist. Wie viele von ihnen nicht abgeschoben werden dürfen oder sollen, wird im AZR nicht erfasst, aber etwa 30 Prozent der Duldungsgründe lassen erkennen, dass eine Abschiebung nicht erlaubt oder nicht beabsichtigt ist, etwa wegen medizinischer Abschiebungshindernisse oder einer gerichtlichen Anordnung, wegen einer Ausbildung bzw. Beschäftigung, wegen enger familiärer Bindungen zu Personen mit Aufenthaltsrecht oder wegen eines Asylfolgeantrags. Ein weiteres Drittel der Duldungen wurde aus „sonstigen Gründen“ erteilt, weil die Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen (objektiv) unmöglich ist (z. B. Afghanistan). Bei 24 Prozent der Geduldeten wurden „fehlende Reisedokumente“ als Erteilungsgrund vermerkt, ohne dass die Betroffenen dies zu vertreten hätten (vgl. Antworten zu den Fragen 4 und 12 auf Bundestagsdrucksache 20/2496). Nur knapp 9 Prozent der Duldungen wurden nach § 60b AufenthG erteilt, weil den Betroffenen unterstellt wurde, dass sie ihre Abschiebung vorwerfbar verhindern (durch Täuschung oder Nichtmitwirkung bei der Passbeschaffung).

Im Verlauf des Jahres 2023 war die Zahl der Ausreisepflichtigen in Deutschland erstmals seit Jahren wieder zurückgegangen, um etwa 20 Prozent, ein Grund hierfür waren Aufenthaltserteilungen nach dem neuen Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG). Nach einer Kurzanalyse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschun g/Kurzanalysen/kurzanalyse1-2023-mimap.pdf?__blob=publicationFile& v=13) sind freiwillige Ausreisen und Aufenthaltserteilungen an Geduldete die häufigsten Gründe für eine Beendigung der Ausreisepflicht abgelehnter Asylsuchender. Abschiebungen, die oft im Zentrum politischer Debatten bzw. von Gesetzesänderungen stehen, spielen diesbezüglich nur eine geringe Rolle. Die Zahl der „freiwilligen“ Ausreisen ausreisepflichtiger Personen übersteigt die Zahl entsprechender Abschiebungen seit 2010 in jedem Jahr deutlich, etwa um das Doppelte bis Dreifache (Antwort zu Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 20/11101).

Frage 1 Seite 3

Wie viele Asylberechtigte lebten zum 31. Dezember 2024 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2024?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren 42 958 Personen mit einer Asylberechtigung im Ausländerzentralregister erfasst, davon 24 320 männliche und 18 588 weibliche sowie 39 Personen mit unbekanntem Geschlecht und elf Personen mit dem Geschlecht divers. 6 763 Personen waren unter 18 Jahre alt, 36 193 Personen über 17 Jahre alt, bei zwei Personen war das Alter unbekannt. 9 432 Personen lebten seit weniger als sechs Jahren in Deutschland, 33 525 Personen sechs Jahre oder länger. Bei einer Person ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. 1 992 Personen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2024.

Frage 1a + 1b + 1c Seite 3

1aWelchen Aufenthaltsstatus hatten diese Asylberechtigten?

1bWelches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?

1cWie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?

Antwort

Die Fragen 1a bis 1c werden zusammen beantwortet. Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 3 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Asylberechtigte insgesamt42.958
davon mit dem Aufenthaltsstatus:in %
unbefristete Aufenthaltsrechte54,2
befristete Aufenthaltsrechte44,0
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert)1,8
Tabelle auf Seite 3, 4 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Asylberechtigte insgesamt42.958
darunter:
Türkei11.895
Syrien4.998
Iran4.990
Afghanistan3.379
Russische Föderation1.786
Irak1.602
Eritrea1.548
Sri Lanka1.108
Kosovo881
ungeklärt768
China648
Somalia555
Pakistan544
Äthiopien514
Polen478
Tabelle auf Seite 4 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Asylberechtigte insgesamt42.958
Länder
Baden-Württemberg5.075
Bayern4.699
Berlin2.543
Brandenburg300
Bremen603
Hamburg1.619
Hessen5.099
Mecklenburg-Vorpommern152
Niedersachsen4.597
Nordrhein-Westfalen13.357
Rheinland-Pfalz1.441
Saarland687
Sachsen1.092
Sachsen-Anhalt315
Schleswig-Holstein1.020
Thüringen359
Frage 2 Seite 4

Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlinge (vgl. § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes [AsylG] und § 60 Absatz 1 Satz 1 AufenthG) lebten zum 31. Dezember 2024 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2024?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren 709 709 Personen mit Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes (AsylG) i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) im AZR erfasst, davon 420 892 männliche und 288 291 weibliche, 58 diverse und 468 Personen mit unbekanntem Geschlecht. 249 531 Personen waren unter 18 Jahre alt, 460 156 Personen über 17 Jahre alt, bei 22 Personen war das Alter unbekannt. 175 824 Personen lebten seit weniger als sechs Jahren in Deutschland, 533 731 Personen sechs Jahre oder länger. Bei 154 Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. 37 279 Personen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2024.

Frage 2a + 2b + 2c Seite 5

2aWelchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?

2bWelches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?

2cWie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?

Antwort

Die Fragen 2a bis 2c werden zusammen beantwortet. Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 5 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Flüchtlingsschutz insgesamt709.709
davon mit dem Aufenthaltsstatus:in %
unbefristete Aufenthaltsrechte17,2
befristete Aufenthaltsrechte80,9
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert)1,9
Tabelle auf Seite 5 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Flüchtlingsschutz
Deutschland709.709
darunter:
Syrien315.902
Irak95.797
Afghanistan82.883
Eritrea47.549
Iran36.928
Türkei30.702
ungeklärt24.584
Somalia20.441
staatenlos9.178
Pakistan6.696
Russische Föderation5.054
Nigeria4.258
Äthiopien3.390
Guinea3.168
Aserbaidschan1.843
Tabelle auf Seite 5 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Flüchtlingsschutz insgesamt709.709
Länder
Baden-Württemberg74.498
Bayern68.379
Berlin34.332
Brandenburg11.773
Bremen12.460
Hamburg20.866
Hessen71.785
Mecklenburg-Vorpommern7.566
Niedersachsen79.367
Nordrhein-Westfalen208.209
Rheinland-Pfalz30.844
Saarland17.295
Sachsen20.776
Sachsen-Anhalt14.982
Schleswig-Holstein23.929
Thüringen12.648
Frage 3 + 3a Seite 6

3Wie viele Flüchtlinge mit einem subsidiären Schutzstatus nach § 25 Absatz 2 bzw. einem Abschiebungsschutz nach § 25 Absatz 3 AufenthG (internationaler bzw. nationaler subsidiärer Schutz, bitte differenzieren, auch bei den Unterfragen) lebten zum 31. Dezember 2024 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2024?

3aWelchen Aufenthaltsstatus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?

Antwort

Die Fragen 3 und 3a werden zusammen beantwortet. Im AZR werden u. a. Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative AufenthG (subsidiärer Schutz) und nach § 25 Absatz 3 AufenthG (Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder 7 AufenthG) gespeichert.

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren 381 216 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 AufenthG (subsidiärer Schutz) erfasst, davon 241 478 männliche, 139 538 weibliche, eine diverse Person und 199 Personen mit unbekanntem Geschlecht. 107 219 Personen waren unter 18 Jahre alt, 273 984 Personen über 17 Jahre alt und bei 13 Personen ist das Alter unbekannt. 192 721 Personen lebten seit weniger als sechs Jahren in Deutschland, 188 401 Personen sechs Jahren oder länger. Bei 94 Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. 65 700 Personen erhielten den Status erstmals im Jahr 2024.

Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 AufenthG waren 197 131 Personen zum Stichtag 31. Dezember 2024 erfasst, davon 121 142 männliche, 75 856 weibliche und 132 mit unbekanntem Geschlecht sowie eine diverse Person. 57 645 Personen waren unter 18 Jahre alt, 139 423 Personen über 17 Jahre alt und bei 63 Personen ist das Alter unbekannt. 68 288 Personen lebten seit weniger als sechs Jahren in Deutschland und 128 759 Personen sechs Jahre oder länger. Bei 84 Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. 21 014 erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2024.

Frage 3b + 3c Seite 6

3bWelches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?

3cWie verteilten sich die subsidiär Schutzberechtigten auf die Bundesländer?

Antwort

Die Fragen 3b und 3c werden zusammen beantwortet. Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 6, 7 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 AufenthG (subsidiärer Schutz)
insgesamt381.216
darunter:
Syrien295.614
Irak20.858
Afghanistan18.543
Eritrea13.406
Somalia7.085
ungeklärt6.356
Jemen2.955
staatenlos2.270
Iran1.661
Russische Föderation1.562
Sudan (ohne Südsudan)1.156
Türkei1.046
Libyen911
Libanon701
Nigeria631
Tabelle auf Seite 7 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG
insgesamt197.131
darunter:
Afghanistan130.256
Irak11.850
Somalia7.003
Syrien6.670
Nigeria6.533
Äthiopien2.969
Eritrea2.389
Russische Föderation2.340
Venezuela1.882
Ungeklärt1.801
Armenien1.491
Iran1.430
Kosovo1.424
Guinea1.305
Türkei1.273
Tabelle auf Seite 7 · 18 Zeilen × 3 Spalten
LänderAufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 AufenthG (subsidiärer Schutz)Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG
Deutschland381.216197.131
darunter:
Baden-Württemberg30.67817.782
Bayern35.56726.435
Berlin22.05712.785
Brandenburg8.7655.532
Bremen6.0512.668
Hamburg7.87311.814
Hessen27.10025.538
Mecklenburg- Vorpommern4.7172.301
Niedersachsen43.97317.608
Nordrhein-Westfalen111.28338.047
Rheinland-Pfalz21.5448.969
Saarland10.1441.354
Sachsen15.0968.003
Sachsen-Anhalt11.4544.249
Schleswig-Holstein17.03910.139
Thüringen7.8753.907
Frage 4 Seite 8

Wie viele Widerrufsverfahren waren im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zum 31. Dezember 2024 anhängig (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und Status differenzieren)?

Antwort

Nach den Daten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) waren zum Stichtag 31. Dezember 2024 73 591 Widerrufsprüfverfahren eingeleitet und anhängig. Die weiteren Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 8 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Stand: 31.12.2024Anhängige Widerrufsprüfverfahren
Staatsangehörigkeiten insgesamt73.591
darunter:
Syrien28.226
Irak12.430
Afghanistan8.753
Iran4.868
Türkei3.100
Eritrea2.468
ungeklärt2.270
Somalia1.916
Russische Föderation1.083
Nigeria894
Pakistan683
staatenlos676
Äthiopien516
Sudan440
Armenien420
Frage 5 Seite 8

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2024 in der Bundesrepublik Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch nach aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren im AZR 22 802 Personen mit Widerruf/Rücknahme eines Schutzstatus erfasst. 1 894 Personen lebten seit weniger als sechs Jahren in Deutschland, 20 905 Personen sechs Jahre oder länger. Bei drei Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 8 · 5 Zeilen × 5 Spalten
Personen mit Widerruf/Rücknahme des FlüchtlingsstatusAsylanerkennung nach Art. 16a GG widerrufen/ zurückgenommenFlüchtlingseigenschaft nach § 3 Abs. 1 AsylG widerrufen/zurückgenommensubsidiärer Schutz nach § 4 Abs. 1 AsylG widerrufen/zurückgenommenSumme
insgesamt17.0573.9471.79822.802
darunter mit dem Aufenthaltsstatus:
unbefristete Aufenthaltsrechte14.2085466914.823
befristete Aufenthaltsrechte2.3562.4011.1535.910
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert)4931.0005762.069
Tabelle auf Seite 9 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Widerruf/ Rücknahme des Schutzstatus
alle Staatsangehörigkeiten22.802
darunter:
Kosovo6.767
Irak3.805
Türkei2.697
Syrien1.832
Serbien1.091
Afghanistan538
Albanien516
Serbien und Montenegro (ehemals)448
Iran392
Eritrea350
Sri Lanka349
Armenien327
ungeklärt325
Jugoslawien (ehemals)235
Libanon209
Frage 6 Seite 9

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2024 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp-Anordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2024?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren 2 974 Personen mit einer Duldung nach § 60a Absatz 1 AufenthG im AZR erfasst, davon 1 946 männliche und 1 026 weibliche sowie zwei Personen mit unbekanntem Geschlecht. 855 Personen waren unter 18 Jahre alt und 2 119 Personen 18 Jahre und älter. 1 143 Personen lebten seit sechs Jahren oder länger in Deutschland, 1 828 Personen weniger als sechs Jahre. Bei drei Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. 1 572 erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2024. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 9 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Duldung nach § 60a Abs. 1 AufenthG2.974
Länder
Baden-Württemberg82
Bayern251
Berlin62
Brandenburg99
Bremen41
Hamburg2
Hessen75
Mecklenburg-Vorpommern41
Niedersachsen280
Nordrhein-Westfalen1.258
Rheinland-Pfalz79
Saarland188
Sachsen111
Sachsen-Anhalt85
Schleswig-Holstein217
Thüringen103
Tabelle auf Seite 10 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Duldung nach § 60a Abs. 1 AufenthG
alle Staatsangehörigkeiten2.974
darunter:
Irak346
Syrien198
Türkei194
Russische Föderation168
Afghanistan167
Serbien155
Iran151
Nigeria124
Nordmazedonien119
Ukraine103
Albanien99
Kosovo91
Libanon70
Guinea63
Georgien59
Frage 7 Seite 10

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2024 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16g, § 18a AufenthG (alte Fassung) bzw. § 19d AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2024?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren 10 139 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung nach § 18a (Fassung bis 29. Februar 2020), § 19d (aktuelle Fassung) und § 16g AufenthG im AZR erfasst, davon 8 691 männliche und 1 445 weibliche sowie drei Personen mit unbekanntem Geschlecht. Zehn Personen waren unter 18 Jahre alt und 10 125 Personen 18 Jahre und älter. Bei vier Personen ist das Alter unbekannt. 8 987 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 1 147 Personen sechs Jahre oder weniger, bei fünf Personen ist die Dauer unbekannt. 1 355 erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2024. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 10, 11 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 18a, 19d, 16g AufenthGSumme
Länder10.139
Baden-Württemberg2.128
Bayern1.663
Berlin218
Brandenburg117
Bremen50
Hamburg357
Hessen612
Mecklenburg-Vorpommern123
Niedersachsen1.002
Nordrhein-Westfalen2.511
Rheinland-Pfalz392
Saarland19
Sachsen263
Sachsen-Anhalt113
Schleswig-Holstein490
Thüringen81
Tabelle auf Seite 11 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 18a, 19d, 16g AufenthGSumme
alle Staatsangehörigkeiten10.139
darunter:
Afghanistan2.561
Gambia780
Irak680
Iran612
Albanien496
Pakistan472
Guinea392
Nigeria351
Armenien329
Türkei203
Ukraine193
Kosovo184
Kamerun172
Georgien169
Marokko153
Frage 8 Seite 11

Wie viele jüdische Einwanderinnen und Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden bis zum 31. Dezember 2024 infolge verschiedener politischer Anordnungen in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

Antwort

Von 1993 bis zum 31. Dezember 2024 wurden im geregelten Aufnahmeverfahren für jüdische Zuwandernde insgesamt 213 743 Personen aufgenommen. Hinzu kommen 8 535 Personen, die vor Beginn oder außerhalb des geregelten Aufnahmeverfahrens eingereist waren. Insgesamt sind damit 222 278 jüdische Zuwandernde mit ihren Familienangehörigen aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. ihren Nachfolgestaaten eingereist. Die Verteilung nach Ländern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 11 · 17 Zeilen × 2 Spalten
LänderEinreisen/Personen
Baden-Württemberg20.609
Bayern33.179
Berlin1.493
Brandenburg7.731
Bremen2.254
Hamburg5.387
Hessen18.605
Mecklenburg-Vorpommern6.666
Niedersachsen18.425
Nordrhein-Westfalen52.759
Rheinland-Pfalz11.709
Saarland3.255
Sachsen11.156
Sachsen-Anhalt7.739
Schleswig-Holstein6.849
Thüringen5.927
insgesamt213.743
Frage 9 Seite 12

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2024 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2024?

Antwort

Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG besaßen zum 31. Dezember 2024 insgesamt 37 103 Personen, davon 18 489 männliche, 18 542 weibliche und vier diverse sowie 68 Personen mit unbekanntem Geschlecht. 15 022 Personen waren unter 18 Jahre alt und 22 080 Personen über 17 Jahre alt. Bei einer Person ist das Alter unbekannt. 2 463 Personen lebten seit sechs Jahren oder länger in Deutschland, 34 638 Personen weniger als sechs Jahre. Bei zwei Personen war die Aufenthaltsdauer unbekannt. 4 246 Personen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2024. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 12 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG
Länder37.103
Baden-Württemberg4.407
Bayern5.516
Berlin2.190
Brandenburg1.019
Bremen417
Hamburg1.011
Hessen2.944
Mecklenburg-Vorpommern619
Niedersachsen3.551
Nordrhein-Westfalen7.963
Rheinland-Pfalz1.956
Saarland452
Sachsen1.838
Sachsen-Anhalt982
Schleswig-Holstein1.311
Thüringen927
Tabelle auf Seite 12, 13 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG
alle Staatsangehörigkeiten37.103
darunter:
Afghanistan34.270
Russische Föderation1.557
Syrien294
Belarus292
Iran251
ungeklärt67
Irak43
Personen aus den palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt)34
staatenlos29
Sudan (ohne Südsudan)29
Ukraine25
Libanon21
Eritrea13
Jemen10
Israel10
Frage 10 Seite 13

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2024 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2024?

Antwort

Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG besaßen zum 31. Dezember 2024 insgesamt 9 823 Personen, davon 5 200 männliche, 4 618 weibliche und fünf Personen mit unbekanntem Geschlecht. 2 897 Personen waren unter 18 Jahre alt und 6 924 Personen über 17 Jahre alt. Bei zwei Personen ist das Alter unbekannt. 8 062 Personen lebten seit sechs Jahren oder länger in Deutschland, 1 760 Personen weniger als sechs Jahre. Bei einer Person ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. 956 Personen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2024. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 13 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG9.823
darunter:
Baden-Württemberg413
Bayern537
Berlin1.881
Brandenburg157
Bremen147
Hamburg100
Hessen249
Mecklenburg-Vorpommern70
Niedersachsen993
Nordrhein-Westfalen2.294
Rheinland-Pfalz902
Saarland70
Sachsen375
Sachsen-Anhalt171
Schleswig-Holstein200
Thüringen1.264
Tabelle auf Seite 13, 14 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthGAnzahl der aufhältigen Ausländer
alle Staatsangehörigkeiten9.823
darunter:
Albanien1.092
Kosovo991
Serbien852
Russische Föderation713
Nordmazedonien484
Aserbaidschan461
Türkei447
Armenien431
Georgien377
Afghanistan321
Iran304
Irak294
Pakistan283
Ukraine259
Bosnien und Herzegowina228
Frage 11 Seite 14

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2024 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG oder eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 2 oder 4 AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte jeweils nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2024?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren 20 321 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG erfasst. 2 527 Personen waren unter 18 Jahre alt und 17 794 Personen über 17 Jahre alt. 11 907 Personen lebten seit sechs Jahren oder länger in Deutschland, 8 414 Personen weniger als sechs Jahre. 1 589 Personen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2024.

Nach § 23 Absatz 2 AufenthG (Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis) waren 85 828 Personen erfasst, davon waren 9 207 Personen unter 18 Jahre alt und 76 621 Personen über 17 Jahre alt. 69 271 Personen lebten seit sechs Jahren oder länger in Deutschland, 16 551 Personen weniger als sechs Jahre und bei sechs Personen war die Aufenthaltsdauer unbekannt. 4 259 Personen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2024.

Zudem waren nach § 23 Absatz 4 AufenthG (Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis) 10 728 Personen erfasst, davon waren 4 255 Personen unter 18 Jahre alt und 6 473 Personen über 17 Jahre alt. 1 981 Personen lebten seit sechs Jahren oder länger in Deutschland, 8 747 Personen weniger als sechs Jahre. 1 604 Personen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2024.

Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 14 · 5 Zeilen × 6 Spalten
Aufenthaltstitel nach § 23 AufenthGAufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 2Niederlassungserlaubnis nach § 23 Abs. 2Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 4Niederlassungserlaubnis nach § 23 Abs. 4
Summe20.32124.96560.86310.405323
männlich8.97212.04626.9975.158168
weiblich11.32612.88333.8405.230155
unbekannt223526160
divers11010
Tabelle auf Seite 14, 15 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG20.321
Länder
Baden-Württemberg1.642
Bayern590
Berlin4.003
Brandenburg1.202
Bremen304
Hamburg1.046
Hessen1.068
Mecklenburg-Vorpommern16
Niedersachsen1.102
Nordrhein-Westfalen4.182
Rheinland-Pfalz489
Saarland289
Sachsen141
Sachsen-Anhalt120
Schleswig-Holstein2.063
Thüringen2.064
Tabelle auf Seite 15 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG20.321
darunter:
Syrien8.660
Kosovo1.622
Serbien1.265
Libanon1.029
Türkei1.021
Bosnien und Herzegowina968
Irak868
Afghanistan742
ungeklärt717
Iran278
Kroatien252
Sudan (ohne Südsudan)206
Russische Föderation193
Ukraine192
staatenlos189
Tabelle auf Seite 15, 16 · 17 Zeilen × 3 Spalten
LänderAufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 2 AufenthGNiederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 2 AufenthG
Deutschland24.96560.863
Baden-Württemberg2.9896.497
Bayern3.80110.182
Berlin1.6103.715
Brandenburg6681.422
Bremen339373
Hamburg7401.255
Hessen1.7414.638
Mecklenburg- Vorpommern4051.407
Niedersachsen2.2765.175
Nordrhein-Westfalen5.61616.423
Rheinland-Pfalz1.1372.029
Saarland348778
Sachsen1.1843.466
Sachsen-Anhalt6041.479
Schleswig-Holstein8811.169
Thüringen626855
Tabelle auf Seite 16 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 2 AufenthG
Staatsangehörigkeit insgesamt24.965
darunter:
Syrien19.239
Ukraine1.580
Afghanistan1.288
Irak797
Russische Föderation780
ungeklärt220
staatenlos202
Somalia141
Belarus92
Eritrea77
Iran55
Aserbaidschan46
Usbekistan44
Moldau (Republik)43
Libanon38
Tabelle auf Seite 16 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 2 AufenthG60.863
darunter:
Ukraine26.968
Russische Föderation21.431
Moldau (Republik)2.403
Aserbaidschan1.586
Usbekistan1.516
Belarus1.392
Vietnam1.181
Kirgisistan941
Kasachstan614
Georgien570
Sowjetunion (ehemals)406
staatenlos380
Lettland252
ungeklärt208
Litauen151
Tabelle auf Seite 16, 17 · 17 Zeilen × 3 Spalten
LänderPersonen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 4 AufenthGPersonen mit Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 4 AufenthG
Deutschland10.405323
Baden-Württemberg1.19419
Bayern1.67636
Berlin5758
Brandenburg2898
Bremen1441
Hamburg28114
Hessen80516
Mecklenburg- Vorpommern1950
Niedersachsen1.11714
Nordrhein-Westfalen2.181191
Rheinland-Pfalz4569
Saarland1360
Sachsen4521
Sachsen-Anhalt2954
Schleswig-Holstein3622
Thüringen2470
Tabelle auf Seite 17 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 4 AufenthG10.405
darunter:
Syrien6.110
Sudan (ohne Südsudan)1.058
Somalia906
Eritrea688
Südsudan629
Kongo, Dem. Republik387
Irak172
Jemen101
Burundi87
ungeklärt63
Äthiopien57
Libanon24
Ägypten22
staatenlos12
Kongo11
Tabelle auf Seite 17, 18 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 4 AufenthG323
darunter:
Ukraine58
Kosovo34
Türkei30
Serbien30
Afghanistan20
Irak19
Syrien11
Russische Föderation10
Iran8
Vietnam7
Bosnien und Herzegowina7
Nordmazedonien7
Sri Lanka6
Kongo, Dem. Republik6
Marokko5
Frage 12 Seite 18

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2024 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. 104b AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren im AZR insgesamt 532 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a oder § 104b AufenthG gespeichert. 65 Personen waren unter 18 Jahre alt und 467 Personen 18 Jahre und älter. Weitere Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 18 · 3 Zeilen × 4 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. § 23 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 104a AufenthGnach § 23 Abs. 1 i. V. m. § 104b AufenthG (integrierte Kinder von Geduldeten)Summe
insgesamt51715532
männlich2737280
weiblich2448252
Tabelle auf Seite 18 · 18 Zeilen × 4 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 i. V. m. § 104a AufenthGPersonen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 i. V. m. § 104b AufenthGSumme
alle Länder51715532
davon:
Baden- Württemberg707
Bayern30636
Berlin36036
Brandenburg11011
Bremen22022
Hamburg15015
Hessen404
Mecklenburg- Vorpommern10010
Niedersachsen53053
Nordrhein- Westfalen2557262
Rheinland-Pfalz22224
Saarland606
Sachsen16016
Sachsen-Anhalt11011
Schleswig- Holstein16016
Thüringen303
Tabelle auf Seite 19 · 17 Zeilen × 4 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthGPersonen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 i. V. m. § 104b AufenthGSumme
alle Länder51715532
davon:
Kosovo1611162
Serbien90191
Türkei31031
Russische Föderation20323
Irak21021
Libanon17017
Syrien17017
Afghanistan11314
ungeklärt14014
China11011
Pakistan10010
Bosnien und Herzegowina819
Iran707
Serbien (ehemals)606
Aserbaidschan415
Frage 13 + 13a + 13b + 13c Seite 19

13Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2024 bzw. zum 31. März 2025 (bitte differenzieren) in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?

13aWie viele Personen lebten zu diesem Datum in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Fiktionsbescheinigung über die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde (bitte wie zuvor differenzieren)?

13bWie viele Personen lebten zu diesem Datum in der Bundesrepublik Deutschland, die als Geflüchtete aus der Ukraine ein Schutzgesuch geäußert haben (bitte wie zuvor differenzieren)?

13cWie viele Personen lebten zu diesem Datum in der Bundesrepublik Deutschland, die als ukrainische Geflüchtete kein Schutzgesuch gestellt und keinen Titel erteilt bekommen haben (bitte wie zuvor differenzieren)?

Antwort

Die Fragen 13 bis 13c werden zusammen beantwortet.

Nachfolgend werden für die Auswertung alle seit dem 24. Februar 2022 eingereisten ukrainischen Staatsangehörigen und alle weiteren Staatsangehörigen, bei denen ein Asylgesuch mit dem Marker „UKR“ im AZR erfasst wird, bzw. die einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG gestellt haben, ausgewertet.

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren 1 055 369 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erfasst, bei 62 255 Personen wurde eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt, 38 237 Personen haben ein Schutzgesuch geäußert. 49 882 Personen haben einen Antrag nach § 24 AufenthG gestellt, 36 029 Personen haben bisher kein Schutzgesuch geäußert und keinen Titel erteilt bekommen. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 20 · 8 Zeilen × 7 Spalten
Stichtag 31.12.2024Personen, denen ein Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG (vorübergehen der Schutz) erteilt wurdePersonen, denen eine Fiktionsbescheini- gung ausgestellt wurdePersonen, die ein Schutzgesuch geäußert habenPersonen, die einen Antrag nach § 24 AufenthG gestellt habenEingereiste ukrainische Staatsangehörige ohne bisheriges Schutzgesuch und TitelerteilungSumme
Summe1.055.36962.25538.23749.88236.0291.241.772
unbekannt1.8276437233162.267
männlich426.69629.01717.05924.49816.251513.521
weiblich626.78833.16621.13725.35419.460725.905
divers58847279
unter 18300.46819.33611.30613.06316.278360.451
18 und älter754.89042.91626.92036.81819.747881.291
Alter unbekannt113111430
Tabelle auf Seite 20 · 17 Zeilen × 7 Spalten
Stichtag 31.12.2024§ 24 AufenthGFiktionsbescheinigungSchutzgesuch geäußertAntrag nach § 24 AufenthG gestelltohne bisheriges Schutzgesuch und TitelerteilungSumme
gesamt1.055.36962.25538.23749.88236.0291.241.772
Baden- Württemberg137.18613.0265.2696.1785.586167.245
Bayern146.12511.5687.2338.6425.396178.964
Berlin52.6999824.0087.7384.05669.483
Brandenburg26.4781.0171.0788631.41430.850
Bremen12.28625847931938313.725
Hamburg32.0331.67066248049435.339
Hessen86.0563.5692.2283.6083.04798.508
Mecklenburg- Vorpommern22.0881.8645891.22582226.588
Niedersachsen102.2182.8313.6331.5462.947113.175
Nordrhein- Westfalen225.64010.6167.58712.6415.995262.479
Rheinland-Pfalz46.6681.9691.0181.9151.55853.128
Saarland16.21627137941219417.472
Sachsen55.8893.7721.4731.0731.55063.757
Sachsen-Anhalt29.1802.2238471.32959134.170
Schleswig-Holstein35.1753.2951.0511.2801.16741.968
Thüringen29.4323.32470363382934.921
Tabelle auf Seite 20, 21 · 17 Zeilen × 7 Spalten
Stichtag 31.12.2024§ 24 AufenthGFiktionsbescheinigungSchutzgesuch geäußertAntrag nach § 24 AufenthG gestelltohne bisheriges Schutzgesuch und TitelerteilungSumme
alle Staatsangehörigkeiten1.055.36962.25538.23749.88236.0291.241.772
darunter:
Ukraine1.025.87458.53033.42048.78736.0291.202.640
Russische Föd.4.3032342641524.953
Aserbaidschan3.1392231921173.671
Vietnam2.3867390852.634
Georgien2.10614297982.443
Armenien2.02812495462.293
Nigeria781545751362.113
Moldau (Rep.)1.6958387901.955
Marokko616442719371.814
Turkmenistan561388445481.442
Türkei1.017138191461.392
Iran9917115791.228
Afghanistan1.04535121181.219
Syrien1.0423181281.182
Usbekistan697655418834

Zum Stichtag 31. März 2025 waren 1 084 253 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erfasst, bei 56 222 Personen wurde eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt, 35 308 Personen haben ein Schutzgesuch geäußert. 43 690 Personen haben einen Antrag nach § 24 AufenthG gestellt, 35 786 Personen haben bisher kein Schutzgesuch geäußert und keinen Titel erteilt bekommen. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 21 · 8 Zeilen × 7 Spalten
Stichtag 31.03.2025Personen, denen ein Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz) erteilt wurdePersonen, denen eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt wurdePersonen, die ein Schutzgesuch geäußert habenPersonen, die einen Antrag nach § 24 AufenthG gestellt habenEingereiste ukrainische Staatsangehörige ohne bisheriges Schutzgesuch und TitelerteilungSumme
Summe1.084.25356.22235.30843.69035.7861.255.259
unbekannt1.8358434843292.366
männlich441.42426.32115.73321.74816.213521.439
weiblich640.93729.81219.53621.85119.240731.376
divers57557478
unter 18303.86717.93410.08011.13116.637359.649
18 und älter780.37638.28625.21732.55919.145895.583
Alter unbekannt102110427
Tabelle auf Seite 21, 22 · 17 Zeilen × 7 Spalten
Stichtag 31.03.2025§ 24 AufenthGFiktionsbescheinigungSchutzgesuch geäußertAntrag nach § 24 AufenthG gestelltohne bisheriges Schutzgesuch und TitelerteilungSumme
gesamt1.084.25356.22235.30843.69035.7861.255.259
Baden- Württemberg140.85312.1464.9305.8685.486169.283
Bayern150.84810.4916.8927.5165.161180.908
Berlin54.2208434.0327.0024.13570.232
Brandenburg26.9379938166831.47730.906
Bremen12.57924047039241314.094
Hamburg32.3101.35633672140035.123
Hessen88.1413.1512.0453.0933.01999.449
Mecklenburg- Vorpommern22.7691.5985671.20484426.982
Niedersachsen103.2282.3882.7621.3513.115112.844
Nordrhein- Westfalen234.5049.8157.2779.7326.001267.329
Rheinland- Pfalz47.5711.7809441.7561.46653.517
Saarland16.33924934235821917.507
Sachsen56.9093.4361.4289811.59164.345
Sachsen- Anhalt29.9882.02483197862534.446
Schleswig- Holstein36.5542.9189981.5151.03743.022
Thüringen30.5032.79463854079735.272
Tabelle auf Seite 22 · 17 Zeilen × 7 Spalten
Stichtag 31.03.2025§ 24 AufenthGFiktionsbescheinigungSchutzgesuch geäußertAntrag nach § 24 AufenthG gestelltohne bisheriges Schutzgesuch und TitelerteilungSumme
alle Staatsangehörigkeiten1.084.25356.22235.30843.69035.7861.255.259
darunter:
Ukraine1.054.41652.95830.72142.44235.7861.216.323
Russische Föd.4.3602122381224.932
Aserbaidschan3.2111911761153.693
Vietnam2.4977081532.701
Georgien2.16511778942.454
Armenien2.04410393422.282
Nigeria790503713752.081
Moldau (Rep.)1.7407778591.954
Marokko6144056741041.797
Turkmenistan560258499731.390
Türkei1.035119162611.377
Afghanistan1.05427123231.227
Iran97066134341.204
Syrien1.0422285271.176
Usbekistan701605319833
Frage 14 Seite 22

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2024 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach § 25 Absatz 4 Satz 1 bzw. 2 AufenthG differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2024?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren 16 176 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erfasst, davon 7 531 nach § 25 Absatz 4 Satz 1 AufenthG sowie 8 645 nach § 25 Absatz 4 Satz 2 AufenthG. 2 144 Personen waren unter 18 Jahre alt und 14 032 Personen 18 Jahre und älter. 1 032 Personen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2024. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 23 · 4 Zeilen × 4 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG§ 25 Absatz 4 Satz 1 AufenthG§ 25 Absatz 4 Satz 2 AufenthGSumme
Summe7.5318.64516.176
männlich3.8263.7847.610
unbekannt481260
weiblich3.6574.8498.506
Tabelle auf Seite 23 · 4 Zeilen × 4 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG§ 25 Absatz 4 Satz 1 AufenthG§ 25 Absatz 4 Satz 2 AufenthGSumme
Aufenthaltsdauer7.5318.64516.176
weniger als 6 Jahre2.1707832.953
6 Jahre und länger5.3607.86113.221
unbekannt112
Tabelle auf Seite 23 · 17 Zeilen × 4 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG§ 25 Absatz 4 Satz 1 AufenthG§ 25 Absatz 4 Satz 2 AufenthGSumme
Summe7.5318.64516.176
Baden-Württemberg377253630
Bayern1.0363191.355
Berlin1.8731.2143.087
Brandenburg455196
Bremen127175302
Hamburg8683301.198
Hessen7592951.054
Mecklenburg- Vorpommern21213234
Niedersachsen4811.8612.342
Nordrhein-Westfalen1.6553.3465.001
Rheinland-Pfalz136214350
Saarland3096126
Sachsen3071101
Sachsen-Anhalt21116137
Schleswig-Holstein6069129
Thüringen122234
Tabelle auf Seite 23, 24 · 17 Zeilen × 4 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG§ 25 Absatz 4 Satz 1 AufenthG§ 25 Absatz 4 Satz 2 AufenthGSumme
Summe7.5318.64516.176
darunter:
Türkei4791.5011.980
Russische Föd.1.0322601.292
Serbien1261.0901.216
Libyen1.137421.179
Kosovo1401.0261.166
Saudi-Arabien61114625
Libanon54506560
Kuwait47723500
Katar47210482
Bosnien und Herzegowina74353427
Irak191226417
Vereinigte Arabische Emirate36716383
ungeklärt38313351
Nordmazedonien76263339
Syrien99237336
Frage 15 Seite 24

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2024 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw. 4b (bitte differenzieren) AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2024?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren 92 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis (AE) nach § 25 Absatz 4a und 4b AufenthG erfasst. Davon waren sechs Personen unter 18 Jahre alt und 86 Personen über 17 Jahre alt. 21 Personen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2024. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:

Tabelle auf Seite 24 · 7 Zeilen × 4 Spalten
AE nach § 25 Abs. 4a und 4b AufenthG§ 25 Abs. 4a AufenthG§ 25 Abs. 4b AufenthGSumme
Summe821092
männlich24529
weiblich57562
unbekannt101
Aufenthaltsdauer821092
weniger als 6 Jahre32234
6 Jahre oder länger50858
Tabelle auf Seite 24, 25 · 18 Zeilen × 4 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a und 4b AufenthG§ 25 Abs. 4a AufenthG§ 25 Abs. 4b AufenthGSumme
Länder insgesamt821092
davon:
Baden-Württemberg505
Bayern808
Berlin14014
Brandenburg213
Bremen314
Hamburg16218
Hessen505
Mecklenburg- Vorpommern000
Niedersachsen628
Nordrhein-Westfalen16420
Rheinland-Pfalz000
Saarland404
Sachsen202
Sachsen-Anhalt101
Schleswig-Holstein000
Thüringen000
Tabelle auf Seite 25 · 11 Zeilen × 4 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a und 4b AufenthG§ 25 Abs. 4a AufenthG§ 25 Abs. 4b AufenthGSumme
alle Staatsangehörigkeiten821092
darunter:
Bulgarien14014
Indien808
Nigeria718
Rumänien707
Ukraine505
Simbabwe404
Albanien404
Thailand404
die übrigen Staatsangehörigkeiten haben einen Wert (Summe) von 2 oder weniger
Frage 16 Seite 25

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2024 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2024?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 lebten 55 675 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG in Deutschland, davon 30 432 männliche und 25 185 weibliche sowie 58 Personen mit unbekanntem Geschlecht. 17 186 Personen waren unter 18 Jahre alt, 38 487 Personen über 17 Jahre alt und bei zwei Personen ist das Alter unbekannt. 42 948 Personen lebten seit sechs Jahren oder länger in Deutschland 12 720 Personen weniger als sechs Jahre. Bei sieben Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. 4 900 Personen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2024. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 25, 26 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG
Länder insgesamt55.675
davon:
Baden-Württemberg2.030
Bayern2.795
Berlin7.720
Brandenburg1.403
Bremen3.876
Hamburg4.075
Hessen1.925
Mecklenburg-Vorpommern449
Niedersachsen5.009
Nordrhein-Westfalen18.763
Rheinland-Pfalz1.807
Saarland333
Sachsen1.458
Sachsen-Anhalt1.382
Schleswig-Holstein1.927
Thüringen723
Tabelle auf Seite 26 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG
alle Staatsangehörigkeiten55.675
darunter:
Serbien7.274
Kosovo4.777
Türkei3.615
Nigeria3.010
Vietnam2.986
Ghana2.810
Nordmazedonien2.678
Russische Föderation2.165
Albanien1.883
Afghanistan1.849
Irak1.791
ungeklärt1.704
Bosnien und Herzegowina1.686
Armenien1.652
Libanon1.049
Frage 17 Seite 26

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2024 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Unterabsätzen bzw. Sätzen, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, wobei die Differenzierung nach Bundes- und Herkunftsländern für § 25a AufenthG insgesamt, d. h. ohne weitere Untergliederung, vorgenommen werden soll), wie viele mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG, wie viele mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG (bitte wie oben differenzieren), wie viele von ihnen hatten zuvor eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG, wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2024, und wie lauten die entsprechenden Angaben zum Stand 31. März 2025 (bitte wie zuvor differenzieren)?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren 21 700 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG, 376 Personen mit einer Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG und 45 733 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG aufhältig.

2 559 Personen erhielten die Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG erstmals im Jahr 2024. 148 Personen erhielten eine Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG erstmals im Jahr 2024 und 7 603 Personen erhielten die Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG erstmals im Jahr 2024.

9 704 Personen besaßen zuvor einen Aufenthaltstitel nach § 104c AufenthG. Die weiteren Angaben zum Stichtag 31. Dezember 2024 können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 27 · 8 Zeilen × 7 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG§ 25a Abs. 1§ 25a Abs. 2 Satz 1§ 25a Abs. 2 Satz 2§ 25a Abs. 2 Satz 3§ 25a Abs. 2 Satz 5Summe
insgesamt18.6801.8348097430321.700
männlich11.6678734373116313.171
weiblich6.988958369431408.498
divers100001
unbekannt24330030
unter 18 Jahre4.17071722132685.244
18 Jahre oder älter14.5031.76387613516.449
unbekannt700007
Tabelle auf Seite 27 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthGSumme
Länder insgesamt21.700
Baden-Württemberg2.197
Bayern2.437
Berlin1.286
Brandenburg561
Bremen547
Hamburg580
Hessen946
Mecklenburg-Vorpommern305
Niedersachsen2.428
Nordrhein-Westfalen6.996
Rheinland-Pfalz871
Saarland119
Sachsen701
Sachsen-Anhalt272
Schleswig-Holstein1.220
Thüringen234
Tabelle auf Seite 27 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG
insgesamt21.700
darunter:
Irak2.951
Afghanistan2.614
Russische Föderation2.052
Albanien1.140
Armenien1.129
Serbien1.002
Kosovo967
Türkei803
Guinea753
Aserbaidschan696
Iran658
Libanon651
Nordmazedonien508
Georgien480
Pakistan400
Tabelle auf Seite 28 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG
Länder insgesamt376
davon:
Baden-Württemberg16
Bayern26
Berlin51
Brandenburg15
Bremen2
Hamburg8
Hessen10
Mecklenburg-Vorpommern21
Niedersachsen68
Nordrhein-Westfalen78
Rheinland-Pfalz25
Saarland0
Sachsen18
Sachsen-Anhalt1
Schleswig-Holstein32
Thüringen5
Tabelle auf Seite 28 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG
insgesamt376
darunter:
Russische Föderation75
Irak43
Türkei36
Albanien25
Serbien25
Georgien24
Aserbaidschan21
Pakistan18
Nordmazedonien13
Armenien11
Syrien10
Ukraine8
Afghanistan8
Kosovo8
ungeklärt7
Tabelle auf Seite 28 · 7 Zeilen × 5 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG§ 25b Abs. 1 Satz 1§ 25b Abs. 4 (minderjähriges Kind)§ 25b Abs. 4 (Ehegatte/ LebenspartnerSumme
insgesamt31.05611.9882.68945.733
männlich24.1156.16944230.726
weiblich6.9285.8022.24514.975
unbekannt1317232
unter 18 Jahre24711.82635512.428
18 Jahre oder älter30.804162233433.300
unbekannt5005
Tabelle auf Seite 28, 29 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG
insgesamt45.733
Baden-Württemberg6.477
Bayern5.416
Berlin2.464
Brandenburg853
Bremen874
Hamburg996
Hessen2.130
Mecklenburg-Vorpommern392
Niedersachsen4.503
Nordrhein-Westfalen15.015
Rheinland-Pfalz1.974
Saarland164
Sachsen1.086
Sachsen-Anhalt420
Schleswig-Holstein2.469
Thüringen500
Tabelle auf Seite 29 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG
insgesamt45.733
darunter:
Irak7.751
Iran3.166
Nigeria2.953
Afghanistan2.732
Pakistan2.367
Armenien2.321
Russische Föderation2.051
Aserbaidschan1.689
Libanon1.535
Albanien1.439
Türkei1.373
Gambia1.327
Kosovo1.222
Serbien1.042
Guinea816
Tabelle auf Seite 29, 30 · 9 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 25a oder § 25b AufenthG, die davor einen Titel nach § 104c AufenthG hatten
insgesamt9.704
nach § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration: integrierter Ausländer)6.845
nach § 25b Abs. 4 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration: minderjähriges Kind)1.473
nach § 25a Abs. 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen)973
nach § 25b Abs. 4 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration: Ehegatte/Lebenspartner)324
nach § 25a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen: Eltern)36
nach § 25a Abs. 2 Satz 2 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen: Geschwister)28
nach § 25a Abs. 2 Satz 5 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen: minderjährige ledige Kinder)19
nach § 25a Abs. 2 Satz 3 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen: Ehegatte/Lebenspartner)6
Tabelle auf Seite 30 · 17 Zeilen × 10 Spalten
Aufhältige Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 25a oder § 25b AufenthG, die davor einen Titel nach § 104c AufenthG hattennach § 25a Abs. 1 AufenthGnach § 25a Abs. 2 Satz 3 AufenthGnach § 25a Abs. 2 Satz 5 AufenthGnach § 25a Abs. 2 Satz 1 AufenthGnach § 25a Abs. 2 Satz 2 AufenthGnach § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthGnach § 25b Abs. 4 AufenthGnach § 25b Abs. 4 (mind. Kind) AufenthGinsgesamt
insgesamt97361936286.8453241.4739.704
Baden- Württemberg8611401.313311991.635
Bayern11910981.000612881.486
Berlin112002347331142763
Brandenburg29302093613146
Bremen700204641271
Hamburg17000083211113
Hessen391310383933469
Mecklenburg- Vorpommern1000004921475
Niedersachsen1090347865361431.167
Nordrhein- Westfalen303010681.684974222.530
Rheinland-Pfalz3000302261545319
Saarland40000120117
Sachsen4400211811142281
Sachsen-Anhalt9000098116124
Schleswig- Holstein3602112801682418
Thüringen1900005921090
Tabelle auf Seite 30, 31 · 17 Zeilen × 10 Spalten
Aufhältige Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 25a oder § 25b AufenthG, die davor einen Titel nach § 104c AufenthG hattennach § 25a Abs. 1 AufenthGnach § 25a Abs. 2 Satz 3 AufenthGnach § 25a Abs. 2 Satz 5 AufenthGnach § 25a Abs. 2 Satz 1 AufenthGnach § 25a Abs. 2 Satz 2 AufenthGnach § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthGnach § 25b Abs. 4 AufenthGnach § 25b Abs. 4 (mind. Kind) AufenthGinsgesamt
insgesamt97361936286.8453241.4739.704
darunter:
Irak22403691.4161033292.090
Nigeria19004549324213758
Pakistan3100105251332602
Iran2822104562456569
Gambia160000500110527
Afghanistan53000035224411
Libanon6300102361878396
Russische Föd.100364513920106383
Armenien44012117716100341
Guinea50000027423329
Äthiopien170000222733279
Aserbaidschan2611111191891258
Elfenbeinküste (Côte d'Ivoire)4000018817200
Indien1300001111235171
ungeklärt32000094831165

Zum Stichtag 31. März 2025 waren 21 715 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG, 423 Personen mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG und 50 321 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG aufhältig.

320 Personen erhielten die Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG erstmals im Jahr 2025. 88 Personen erhielten eine Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG erstmals im Jahr 2025, 1 010 Personen erhielten die Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG erstmals im Jahr 2025.

14 880 Personen besaßen zuvor einen Aufenthaltstitel nach § 104c AufenthG.

Die weiteren Angaben zum Stichtag 31. März 2025 können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 31 · 8 Zeilen × 7 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG§ 25a Abs. 1§ 25a Abs. 2 Satz 1§ 25a Abs. 2 Satz 2§ 25a Abs. 2 Satz 3§ 25a Abs. 2 Satz 5Summe
insgesamt18.7271.8367796830521.715
männlich11.5988784262915813.089
weiblich7.105955350391478.596
divers100001
unbekannt23330029
unter 18 Jahre4.21879694112665.268
18 Jahre oder älter14.5061.75785573916.444
unbekannt300003
Tabelle auf Seite 31, 32 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthGSumme
Länder insgesamt21.715
Baden-Württemberg2.211
Bayern2.405
Berlin1.359
Brandenburg586
Bremen575
Hamburg348
Hessen972
Mecklenburg-Vorpommern331
Niedersachsen2.484
Nordrhein-Westfalen6.919
Rheinland-Pfalz903
Saarland114
Sachsen719
Sachsen-Anhalt284
Schleswig-Holstein1.254
Thüringen251
Tabelle auf Seite 32 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG
insgesamt21.715
darunter:
Irak3.102
Afghanistan2.391
Russische Föderation2.133
Armenien1.120
Albanien1.106
Serbien960
Kosovo956
Türkei838
Guinea758
Aserbaidschan695
Libanon675
Iran654
Nordmazedonien530
Georgien461
Pakistan410
Tabelle auf Seite 32 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG
Länder insgesamt423
davon:
Baden-Württemberg16
Bayern24
Berlin59
Brandenburg14
Bremen0
Hamburg12
Hessen4
Mecklenburg-Vorpommern22
Niedersachsen86
Nordrhein-Westfalen110
Rheinland-Pfalz18
Saarland0
Sachsen18
Sachsen-Anhalt5
Schleswig-Holstein30
Thüringen5
Tabelle auf Seite 32, 33 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG
insgesamt423
darunter:
Russische Föderation79
Irak53
Türkei36
Albanien26
Serbien26
Georgien24
Aserbaidschan18
Pakistan18
Nordmazedonien18
ungeklärt15
Ukraine14
Syrien12
Armenien11
Iran11
Kosovo8
Tabelle auf Seite 33 · 7 Zeilen × 5 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG§ 25b Abs. 1 Satz 1§ 25b Abs. 4 (minderjähriges Kind)§ 25b Abs. 4 (Ehegatte/ LebenspartnerSumme
Summe34.31713.1232.88150.321
männlich26.6566.74046433.860
weiblich7.6486.3652.41516.428
unbekannt1318233
unter 18 Jahre27112.93436113.566
18 Jahre oder älter34.0411892.52036.750
unbekannt5005
Tabelle auf Seite 33 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthGSumme
insgesamt50.321
nach § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration: integrierter Ausländer)34.317
nach § 25b Abs. 4 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration: Minderjähriges Kind)13.123
nach § 25b Abs. 4 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration: Ehegatte/Lebenspartner)2.881
Tabelle auf Seite 33 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG
insgesamt50.321
Baden-Württemberg7.234
Bayern6.056
Berlin2.911
Brandenburg1.016
Bremen970
Hamburg688
Hessen2.450
Mecklenburg-Vorpommern449
Niedersachsen5.043
Nordrhein-Westfalen16.092
Rheinland-Pfalz2.123
Saarland178
Sachsen1.206
Sachsen-Anhalt530
Schleswig-Holstein2.785
Thüringen590
Tabelle auf Seite 34 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG
insgesamt50.321
darunter:
Irak8.564
Nigeria3.551
Iran3.515
Afghanistan2.820
Pakistan2.588
Armenien2.544
Russische Föderation2.291
Aserbaidschan1.831
Libanon1.665
Türkei1.541
Gambia1.509
Albanien1.441
Kosovo1.262
Serbien1.070
Guinea974
Tabelle auf Seite 34 · 9 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 25a oder § 25b AufenthG, die davor einen Titel nach § 104c AufenthG hatten
insgesamt14.880
nach § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration: integrierter Ausländer)10.176
nach § 25b Abs. 4 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration: minderjähriges Kind)2.468
nach § 25a Abs. 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen)1.556
nach § 25b Abs. 4 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration: Ehegatte/Lebenspartner)524
nach § 25a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen: Eltern)77
nach § 25a Abs. 2 Satz 2 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen: Geschwister)48
nach § 25a Abs. 2 Satz 5 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen: minderjährige ledige Kinder)25
nach § 25a Abs. 2 Satz 3 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen: Ehegatte/Lebenspartner)6
Tabelle auf Seite 34, 35 · 17 Zeilen × 10 Spalten
Aufhältige Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 25a oder § 25b AufenthG, die davor einen Titel nach § 104c AufenthG hattennach § 25a Abs. 1 AufenthGnach § 25a Abs. 2 Satz 3 AufenthGnach § 25a Abs. 2 Satz 5 AufenthGnach § 25a Abs. 2 S. 1 AufenthGnach § 25a Abs. 2 Satz 2 AufenthGnach § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthGnach § 25b Abs. 4 AufenthGnach § 25b Abs. 4 AufenthGinsgesamt
insgesamt1.556625774810.1765242.46814.880
Baden- Württemberg14111901.880503082.390
Bayern164101181.414924572.147
Berlin2020034733572391.238
Brandenburg6333311921239316
Bremen16004477735143
Hamburg1900218429117
Hessen6414606022164762
Mecklenburg- Vorpommern23000081526135
Niedersachsen1920416161.223612741.786
Nordrhein- Westfalen4430119112.5121426733.801
Rheinland-Pfalz4100503251873462
Saarland40000220127
Sachsen7100522951559447
Sachsen-Anhalt260020172642248
Schleswig- Holstein53022145430146688
Thüringen340000110623173
Tabelle auf Seite 35 · 17 Zeilen × 10 Spalten
Aufhältige Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 25a oder § 25b AufenthG, die davor einen Titel nach § 104c AufenthG hattennach § 25a Abs. 1 AufenthGnach § 25a Abs. 2 Satz 3 AufenthGnach § 25a Abs. 2 Satz 5 AufenthGnach § 25a Abs. 2 S. 1 AufenthGnach § 25a Abs. 2 Satz 2 AufenthGnach § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthGnach § 25b Abs. 4 AufenthGnach § 25b Abs. 4insgesamt
insgesamt1.556625774810.1765242.46814.880
darunter:
Irak3480410112.0071645083.052
Nigeria390045752333471.180
Pakistan3900207511851861
Iran4122306593392832
Russische Föd.20937181825441239789
Gambia240000688111724
Afghanistan71002053549621
Libanon99002134331135611
Armenien6311129133168558
Guinea66000040813478
Äthiopien1700103001265395
Aserbaidschan35111119531127392
Türkei580343177777329
Elfenbeinküste (Côte d'Ivoire)50000245210262
ungeklärt4700001531447261
Frage 18 Seite 36

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2024 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als drei, vier, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren, nach Bundesländern, nach Alter (0 bis 11, 12 bis 15, 16 und 17, 18 bis 20, 21 bis 29, 30 bis 39, 40 bis 49, 50 bis 59, 60 bis 69 Jahre und älter als 70 Jahre) und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren; bitte in gesonderten Tabellen eine Auflistung der genauen Duldungsgründe, so differenziert wie möglich, und der Duldungen nach den §§ 60a, 60b, 60c und 60d AufenthG, jeweils aufgelistet nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern, vornehmen), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2024, und wie viele Geduldete hatten zuvor eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und den Bundesländern differenziert auflisten), und wie lauten die entsprechenden Angaben zum Stand 31. März 2025 (bitte wie zuvor differenzieren)?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren im AZR 178 512 Personen mit einer Duldung, davon 120 596 männliche und 57 659 weibliche, 241 Personen mit unbekanntem Geschlecht sowie 16 Personen als divers erfasst. 48.737 Personen waren unter 18 Jahre alt, 129 751 Personen über 17 Jahre alt und bei 24 Personen ist das Alter unbekannt. 51 506 Personen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2024. Die weiteren Angaben zum Stichtag 31. Dezember 2024 können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 36 · 19 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Duldung178.512
Aufenthaltsdauer
0–unter 3 Jahre76.705
3 Jahre und mehr101.780
0–unter 4 Jahre93.335
4 Jahre und mehr85.150
0–unter 5 Jahre105.604
5 Jahre und mehr72.881
0–unter 6 Jahre122.372
6 Jahre und mehr56.113
0–unter 8 Jahre143.776
8 Jahre und mehr34.709
0–unter 10 Jahre161.442
10 Jahre und mehr17.043
0–unter 12 Jahre168.425
12 Jahre und mehr10.060
0–unter 15 Jahre171.342
15 Jahre und mehr7.143
Aufenthaltsdauer nicht bekannt27
Tabelle auf Seite 36, 37 · 13 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Duldung178.512
Alter
0–11 Jahre32.918
12–15 Jahre9.471
16–17 Jahre6.348
18–20 Jahre7.767
21–29 Jahre40.257
30–39 Jahre43.565
40–49 Jahre23.277
50–59 Jahre9.586
60–69 Jahre3.734
70 Jahre und älter1.565
ohne Altersangaben24
Tabelle auf Seite 37, 38 · 35 Zeilen × 4 Spalten
Duldungen insgesamt zum Stichtag 31. Dezember 2024178.512
davon:
1.Nach § 60a AufenthG (alt)Duldung (ohne nähere Angabe)278
2.Nach § 60a Absatz 1 AufenthGDuldung aufgrund eines Abschiebungsstopps (für bestimmte Ausländergruppen aus bestimmten Staaten oder in bestimmte Staaten).2.974
3.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGAbschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich; hier: Duldung wg. fehlender Reisedokumente.42.120
4.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGAbschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich; hier: Duldung wegen familiärer Bindungen zu Duldungsinhabern nach Nummer 1.21.969
5.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGAbschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich; hier: Duldung aus medizinischen Gründen.2.567
6.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGAbschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich; hier: Duldung aus sonstigen Gründen.60.581
7.Nach § 60a Absatz 2 Satz 2 AufenthGVorübergehende Anwesenheit des Ausländers für ein Strafverfahren.140
8.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthGSogenannte „Ermessensduldung“: Es liegen dringende humanitäre oder persönliche Gründe vor (z. B. Beendigung der Schule/Ausbildung; Betreuung kranker Familienangehöriger).6.473
9.Nach § 60a Absatz 2a AufenthGZurückschiebung oder Abschiebung ist gescheitert und Deutschland ist rechtlich zur Rückübernahme verpflichtet.0
10.Nach § 60a Absatz 2b AufenthGEltern von minderjährigen Kindern mit AE nach § 25a AufenthG (gut integrierte Jugendliche)376
11.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGAbschiebungshindernisse n. § 60 Abs. 1–5,7 AufenthG6.071
12.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGals unbegleiteter Minderjähriger gem. § 58 Abs. 1a AufenthG3.166
13.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGAnordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Absatz 5 VwGO224
14.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGbei fehlendem Absehen von einer Vollstreckung nach § 456a StPO106
15.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGbei stattgegebenem Eilantrag gemäß § 123 VwGO139
16.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGfehlendes, aber erforderliches Einvernehmen einer Stelle nach § 72 (4) AufenthG47
17.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGAsylfolgeantrag5.527
18.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGWeil konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen, erteilt.5.599
19.Nach § 60a Absatz 2 Satz 13 AufenthG (Altfall)Vaterschaftsanerkennung1
20.Nach § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG (Altfall)Ausbildungsduldung8
21.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 60b Absatz 1 AufenthGungeklärte Identität15.978
22.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 i. V. m. § 60c Absatz 1 AufenthGAusbildungsduldung2.481
23.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 i. V. m. § 60c Absatz 7 AufenthGErforderliche Maßnahmen für Identitätsklärung ergriffen.266
24.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 i. V. m. § 60d Absatz 1 AufenthGBeschäftigungsduldung/Regelanspruch/Beschäftigter745
25.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 60d Absatz 1 AufenthGBeschäftigungsduldung/Regelanspruch/Ehegatte/Lebenspartner209
26.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 60d Absatz 2 AufenthGBeschäftigungsduldung/Regelanspruch/minderjährige ledige Kinder37
27.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 i. V. m. § 60d Absatz 4 AufenthGBeschäftigungsduldung/Ermessen/Beschäftigter (erforderliche Maßnahmen für Identitätsklärung ergriffen)29
28.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 60d Absatz 4 i. V. m. Absatz 1 AufenthGBeschäftigungsduldung/Ermessen/Ehegatte/Lebenspartner30
29.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 60d Absatz 4 i. V. m. Absatz 2 AufenthGBeschäftigungsduldung/Ermessen/minderjährige ledige Kinder17
30.Nach § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthGVerfahren nach § 85a AufenthG99
31.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 60c Absatz 6 Satz 1 AufenthGSuche nach weiterem Ausbildungsplatz erteilt.61
32.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 60c Absatz 6 Satz 2 AufenthGArbeitsplatzsuche nach Ausbildungsabschluss49
33.Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG (Altfall)Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich (Altfall).145
Tabelle auf Seite 38, 39 · 17 Zeilen × 11 Spalten
Duldungsgründe1.2.3.4.5.6.7.8.9.10.
insgesamt2782.97442.12021.9692.56760.5811406.4730376
darunter:
Irak73464.9701.943497.51931.155043
Türkei181943.4861.6131444.51112399036
Nigeria51242.7112.421442.457618300
Russische Föd.131682.2299811273.9811341075
Afghanistan31671.548254213.209732508
Syrien31981.342734353.9215179010
Serbien51559341.6832352.59515254025
Iran31512.148372472.079026107
Georgien1591.0371.0551632.0301341024
ungeklärt22521.918363191.01449307
Nordmazedonien01194758831861.9852108013
Guinea1631.76130937856512200
Libanon9701.5662772186436904
Somalia056974183121.03519900
Albanien4991826071971.36512189025
Tabelle auf Seite 39 · 17 Zeilen × 11 Spalten
Duldungsgründe11.12.13.14.15.16.17.18.19.20.
insgesamt6.0713.166224106139475.5275.59918
darunter:
Irak2814518321146730500
Türkei217372192926755478200
Nigeria13425826016713600
Russische Föd.35691802059212100
Afghanistan2.093381727138261900
Syrien55763413218140786900
Serbien8748211241023725801
Iran1283142002317500
Georgien391106313845301
ungeklärt105402001754200
Nordmazedonien9623830138242700
Guinea433671220576202
Libanon3014220060900
Somalia20226072401476400
Albanien51150442613110400
Tabelle auf Seite 39 · 17 Zeilen × 11 Spalten
Duldungsgründe21.22.23.24.25.26.27.28.29.30.
insgesamt15.9782.4812667452093729301799
darunter:
Irak699301302465973501
Türkei78029425421123605
Nigeria1.1699584621551511
Russische Föd.5685315210010
Afghanistan14257738711101
Syrien1644955201000
Serbien19114031402013
Iran80120612411111000
Georgien163116156530101
ungeklärt1.0121133210000
Nordmazedonien40500001101
Guinea6651324332711300
Libanon64923311100000
Somalia3138618102000
Albanien2414764120003
Tabelle auf Seite 39, 40 · 17 Zeilen × 5 Spalten
Duldungsgründe31.32.33.alle Duldungen
insgesamt6149145178.512
darunter:
Irak42318.536
Türkei43613.600
Nigeria2419.802
Russische Föd2169.654
Afghanistan2039.294
Syrien2009.156
Serbien1046.812
Iran3826.625
Georgien6105.670
ungeklärt0084.797
Nordmazedonien0004.759
Guinea7604.587
Libanon0103.688
Somalia0113.396
Albanien2113.323
Tabelle auf Seite 40 · 18 Zeilen × 11 Spalten
Duldungsgründe1.2.3.4.5.6.7.8.9.10.
Länder insgesamt2782.97442.12021.9692.56760.5811406.4730376
davon:
Baden-Württemberg25825.2933.7892456.366370016
Bayern132513.9672.6204115.271221.242026
Berlin50623.6121.3901344.13671.130051
Brandenburg10992.156253182.4230351015
Bremen04132984044210292234102
Hamburg021.20134272105621208
Hessen6751.9755451003.18515787010
Mecklenburg- Vorpommern1411.03293261.2192109021
Niedersachsen982804.1442.2172685.80719877068
Nordrhein-Westfalen81.25810.2696.63555517.03618848078
Rheinland-Pfalz20791.616679921.9430450025
Saarland0188242129227561340
Sachsen11112.7371.038543.392843018
Sachsen-Anhalt385724193121.11902301
Schleswig-Holstein422171.940962834.2641952032
Thüringen1103883244331.579210405
Tabelle auf Seite 40 · 18 Zeilen × 11 Spalten
Duldungsgründe11.12.13.14.15.16.17.18.19.20.
Länder insgesamt6.0713.166224106139475.5275.59918
davon:
Baden-Württemberg63422485844933.14902
Bayern776773073521.1088100
Berlin68114813937388800
Brandenburg69142801033510100
Bremen23100510221095601
Hamburg1.747236203361510555900
Hessen51814413212111149910
Mecklenburg- Vorpommern275220001673300
Niedersachsen13118163423396214301
Nordrhein-Westfalen5441.32123419777446004
Rheinland-Pfalz1137521402875500
Saarland444300101615300
Sachsen54188310741703000
Sachsen-Anhalt5313480401604200
Schleswig-Holstein731403011525800
Thüringen97617113129017200
Tabelle auf Seite 41 · 18 Zeilen × 11 Spalten
Duldungsgründe21.22.23.24.25.26.27.28.29.30.
Länder insgesamt15.9782.4812667452093729301799
davon:
Baden-Württemberg2.278342791391371578611
Bayern2.778358331051224242
Berlin9401354380040025
Brandenburg71153510100001
Bremen822904000008
Hamburg21293340230102
Hessen973106519310208
Mecklenburg- Vorpommern6672018210001
Niedersachsen1.165237149019412024
Nordrhein-Westfalen2.442658601421265759
Rheinland-Pfalz746141144205202
Saarland761215100300
Sachsen1.171112770921223
Sachsen-Anhalt1.28528217430101
Schleswig-Holstein257120721001001
Thüringen19537523501001
Tabelle auf Seite 41 · 18 Zeilen × 5 Spalten
Duldungsgründe31.32.33.alle Duldungen
Länder insgesamt6149145178.512
davon:
Baden-Württemberg21171123.487
Bayern75919.260
Berlin281813.030
Brandenburg23116.778
Bremen1023.480
Hamburg0255.779
Hessen1079.124
Mecklenburg-Vorpommern1013.527
Niedersachsen321816.868
Nordrhein-Westfalen1161743.241
Rheinland-Pfalz21256.412
Saarland0111.729
Sachsen4229.660
Sachsen-Anhalt1053.908
Schleswig-Holstein02108.358
Thüringen5033.871

Zum Stichtag 31. März 2025 waren im AZR 181 493 Personen mit einer Duldung, davon 122 065 männliche und 59 162 weibliche, 250 Personen mit unbekanntem Geschlecht sowie 16 Personen als divers erfasst. 49 138 Personen waren unter 18 Jahre alt, 132 336 Personen über 17 Jahre alt und bei 19 Personen ist das Alter unbekannt. 51 506 Personen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2024. Die weiteren Angaben zum Stichtag 31. März 2025 können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 41, 42 · 19 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Duldung181.493
Aufenthaltsdauer
0–unter 3 Jahre78.048
3 Jahre und mehr103.421
0–unter 4 Jahre97.310
4 Jahre und mehr84.159
0–unter 5 Jahre107.929
5 Jahre und mehr73.540
0–unter 6 Jahre123.813
6 Jahre und mehr57.656
0–unter 8 Jahre146.536
8 Jahre und mehr34.933
0–unter 10 Jahre163.414
10 Jahre und mehr18.055
0–unter 12 Jahre171.098
12 Jahre und mehr10.371
0–unter 15 Jahre174.236
15 Jahre und mehr7.233
Aufenthaltsdauer nicht bekannt24
Tabelle auf Seite 42 · 13 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Duldung181.493
Alter
0–11 Jahre33.630
12–15 Jahre9.518
16–17 Jahre5.990
18–20 Jahre8.014
21–29 Jahre40.397
30–39 Jahre44.539
40–49 Jahre23.901
50–59 Jahre9.959
60–69 Jahre3.896
70 Jahre und älter1.630
ohne Altersangaben19
Tabelle auf Seite 42, 43, 44 · 35 Zeilen × 4 Spalten
Duldungen insgesamt zum Stichtag 31. März 2025181.493
davon:
1.Nach § 60a AufenthG (alt)Duldung (ohne nähere Angabe)266
2.Nach § 60a Absatz 1 AufenthGDuldung aufgrund eines Abschiebungsstopps (für bestimmte Ausländergruppen aus bestimmten Staaten oder in bestimmte Staaten).2.939
3.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGAbschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich; hier: Duldung wg. fehlender Reisedokumente42.571
4.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGAbschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich; hier: Duldung wegen familiärer Bindungen zu Duldungsinhabern nach Nummer 123.144
5.Nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthGAbschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich; hier: Duldung aus medizinischen Gründen2.481
6.Nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthGAbschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich; hier: Duldung aus sonstigen Gründen61.885
7.Nach § 60a Absatz 2 Satz 2 AufenthGVorübergehende Anwesenheit des Ausländers für ein Strafverfahren.131
8.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthGsogenannte „Ermessensduldung“: Es liegen dringende humanitäre oder persönliche Gründe vor (z. B. Beendigung der Schule/Ausbildung; Betreuung kranker Familienangehöriger).6.354
9.Nach § 60a Absatz 2a AufenthGZurückschiebung oder Abschiebung ist gescheitert und Deutschland ist rechtlich zur Rückübernahme verpflichtet0
10.Nach § 60a Absatz 2b AufenthGEltern von minderjährigen Kindern mit AE nach § 25a AufenthG (gut integrierte Jugendliche)423
11.Nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthGAbschiebungshindernisse n. § 60 Abs. 1–5,7 AufenthG6.235
12.Nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthGals unbegleiteter Minderjähriger gem. § 58 Abs. 1a AufenthG2.841
13.Nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthGAnordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Absatz 5 VwGO225
14.Nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthGbei fehlendem Absehen von einer Vollstreckung nach § 456a StPO120
15.Nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthGbei stattgegebenem Eilantrag gemäß § 123 VwGO128
16.Nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthGfehlendes, aber erforderliches Einvernehmen einer Stelle nach § 72 (4) AufenthG39
17.Nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthGAsylfolgeantrag5.422
18.Nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthGWeil konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen, erteilt.6.109
19.Nach § 60a Abs. 2 Satz 13 AufenthG (Altfall)Vaterschaftsanerkennung1
20.Nach § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG (Altfall)Ausbildungsduldung8
21.Nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 60b Abs. 1 AufenthGungeklärte Identität16.080
22.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 i. V. m. § 60c Absatz 1 AufenthGAusbildungsduldung2.314
23.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 i. V. m. § 60c Absatz 7 AufenthGErforderliche Maßnahmen für Identitätsklärung ergriffen.250
24.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 i. V. m. § 60d Absatz 1 AufenthGBeschäftigungsduldung/Regelanspruch/Beschäftigter788
25.Nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 60d Abs. 1 AufenthGBeschäftigungsduldung/Regelanspruch/Ehegatte/Lebenspartner250
26.Nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 60d Abs. 2 AufenthGBeschäftigungsduldung/Regelanspruch/minderjährige ledige Kinder45
27.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 i. V. m. § 60d Absatz 4 AufenthGBeschäftigungsduldung/Ermessen/Beschäftigter (erforderliche Maßnahmen für Identitätsklärung ergriffen)25
28.Nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 60d Abs. 4 i. V. m. Abs. 1 AufenthGBeschäftigungsduldung/Ermessen/Ehegatte/Lebenspartner32
29.Nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 60d Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 AufenthGBeschäftigungsduldung/Ermessen/minderjährige ledige Kinder21
30.Nach § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthGVerfahren nach § 85a AufenthG115
31.Nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 60c Absatz 6 Satz 1 AufenthGSuche nach weiterem Ausbildungsplatz erteilt.75
32.Nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 60c Abs. 6 Satz 2 AufenthGArbeitsplatzsuche nach Ausbildungsabschluss47
33.Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (Altfall)Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich (Altfall).129
Tabelle auf Seite 44 · 17 Zeilen × 11 Spalten
Duldungsgründe1.2.3.4.5.6.7.8.9.10.
insgesamt2662.93942.57123.1442.48161.8851316.3540423
darunter:
Irak73304.8612.132497.36111.095053
Türkei171884.0161.8671584.8808436036
Russische Föd.131952.2931.1071304.1902367079
Syrien32251.361765364.2824156012
Nigeria41212.5022.480412.469618504
Afghanistan31871.586289253.275631303
Serbien51421.0011.7442162.53914230026
Iran31222.088396522.0890248011
Georgien1591.0201.0671492.0200363024
ungeklärt21521.899373131.042471015
Nordmazedonien01174828911751.8872105018
Guinea0551.71832334861711800
Libanon8691.5932911292846206
Somalia050927187101.03828500
Kosovo2894537401041.300813208
Tabelle auf Seite 44 · 17 Zeilen × 11 Spalten
Duldungsgründe11.12.13.14.15.16.17.18.19.20.
insgesamt6.2352.841225120128395.4226.10918
darunter:
Irak3023421418145330900
Türkei227348203320561592400
Russische Föd.32391602051619600
Syrien5635121631504141.04600
Nigeria13827716018012200
Afghanistan2.15531011315038560200
Serbien9852141331020725301
Iran1352974202258800
Georgien363005113840901
ungeklärt99361101816400
Nordmazedonien10418540031637500
Guinea363442220508202
Libanon40132200692600
Somalia205209103301447000
Kosovo211331229416500
Tabelle auf Seite 44, 45 · 17 Zeilen × 11 Spalten
Duldungsgründe21.22.23.24.25.26.27.28.29.30.
insgesamt16.0802.31425078825045253221115
darunter:
Irak767290322797392801
Türkei84934028461923504
Russische Föd.5815326211010
Syrien1735045201000
Nigeria1.0858694927330710
Afghanistan14247326612202
Serbien17815021201013
Iran83216310361221000
Georgien1471211310460101
ungeklärt1.029833210001
Nordmazedonien38401001107
Guinea6551183529910201
Libanon63114215100000
Somalia321761523000
Kosovo94806220012
Tabelle auf Seite 45 · 17 Zeilen × 5 Spalten
Duldungsgründe31.32.33.alle Duldungen
insgesamt7547129181.493
darunter:
Irak41318.500
Türkei82615.110
Russische Föd.21610.094
Syrien1009.649
Nigeria3519.581
Afghanistan3029.404
Serbien0046.784
Iran3726.567
Georgien6105.606
ungeklärt1054.826
Nordmazedonien0004.551
Guinea5504.496
Libanon1103.790
Somalia1113.300
Kosovo1023.255
Tabelle auf Seite 45 · 18 Zeilen × 11 Spalten
Duldungsgründe1.2.3.4.5.6.7.8.9.10.
Länder insgesamt2662.93942.57123.1442.48161.8851316.3540423
davon:
Baden-Württemberg25745.1503.9862186.098367016
Bayern122313.8652.7723855.360191.174024
Berlin50393.7391.4601384.137121.207059
Brandenburg81392.275274162.5720335014
Bremen03736486843710321338400
Hamburg021.05932771937510012
Hessen5542.0366121013.2291167204
Mecklenburg- Vorpommern1461.02490261.3172102022
Niedersachsen963274.1482.3042746.33217895086
Nordrhein-Westfalen91.09010.5336.98952717.180188070110
Rheinland-Pfalz14771.771735851.8470427018
Saarland01852241252281613200
Sachsen11162.8581.074483.659856018
Sachsen-Anhalt296736215131.12504205
Schleswig-Holstein423291.9031.063844.5591944030
Thüringen197886250361.685310005
Tabelle auf Seite 46 · 18 Zeilen × 11 Spalten
Duldungsgründe11.12.13.14.15.16.17.18.19.20.
Länder insgesamt6.2352.841225120128395.4226.10918
davon:
Baden-Württemberg706201106724543.49502
Bayern768742972511.1359600
Berlin66117514035364700
Brandenburg58128801031915600
Bremen239058101087701
Hamburg1.8411981538141210358300
Hessen52613715211010241410
Mecklenburg- Vorpommern393220001471800
Niedersachsen12015357719398114301
Nordrhein-Westfalen5491.235285211272954104
Rheinland-Pfalz1234314403239200
Saarland423101101916100
Sachsen54276310431632800
Sachsen-Anhalt5311670301513900
Schleswig-Holstein781127111485300
Thüringen106409113027620600
Tabelle auf Seite 46 · 18 Zeilen × 11 Spalten
Duldungsgründe21.22.23.24.25.26.27.28.29.30.
Länder insgesamt16.0802.31425078825045253221115
davon:
Baden-Württemberg2.380319731301611451167
Bayern2.758328301111142352
Berlin9761344270040036
Brandenburg74143412100001
Bremen902803000007
Hamburg23373339120021
Hessen934112622410109
Mecklenburg- Vorpommern68817110210001
Niedersachsen1.2172191411025512028
Nordrhein-Westfalen2.3066065315214957517
Rheinland-Pfalz775149244305210
Saarland89815000300
Sachsen1.163978841150223
Sachsen-Anhalt1.26032215531102
Schleswig-Holstein265113722101001
Thüringen205364221111000
Tabelle auf Seite 46, 47 · 18 Zeilen × 5 Spalten
Duldungsgründe31.32.33.alle Duldungen
Länder insgesamt7547129181.493
davon:
Baden-Württemberg18151123.670
Bayern142919.256
Berlin5111713.329
Brandenburg2397.119
Bremen0023.578
Hamburg3255.591
Hessen0079.028
Mecklenburg-Vorpommern0013.589
Niedersachsen321817.607
Nordrhein-Westfalen1861643.601
Rheinland-Pfalz44146.567
Saarland0011.767
Sachsen20110.063
Sachsen-Anhalt1053.930
Schleswig-Holstein12108.797
Thüringen4034.001

Angaben zu der Teilfrage, wie viele geduldete Personen zuvor eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG hatten, können nur zum jeweils aktuellen Stichtag, hier also zum Stichtag 31. März 2025, aus den Daten des AZR ermittelt werden. Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 47 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Geduldete Personen mit vorheriger Aufenthaltserlaubnis nach § 104c5.220
Länder:
Baden-Württemberg350
Bayern381
Berlin169
Brandenburg279
Bremen125
Hamburg67
Hessen206
Mecklenburg-Vorpommern141
Niedersachsen685
Nordrhein-Westfalen1.580
Rheinland-Pfalz210
Saarland21
Sachsen187
Sachsen-Anhalt72
Schleswig-Holstein680
Thüringen67
Tabelle auf Seite 47 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Geduldete Personen mit vorheriger Aufenthaltserlaubnis nach § 104c
Staatsangehörigkeiten insgesamt5.220
darunter:
Irak873
Russische Föderation747
Serbien324
Libanon252
Afghanistan242
ungeklärt208
Iran205
Kosovo189
Nigeria187
Armenien164
Türkei160
Äthiopien119
Pakistan116
Nordmazedonien116
Somalia99
Frage 19 Seite 48

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2024 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren im AZR 343 290 Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, darunter 231 849 männliche, 111 137 weibliche und 102 diverse sowie 202 Personen mit unbekanntem Geschlecht erfasst. 92 655 Personen waren unter 18 Jahre alt, 250 598 Personen 18 Jahre oder älter und bei 37 Personen ist das Alter unbekannt. 334 111 Personen lebten seit weniger als sechs Jahren in Deutschland, 9 173 Personen sechs Jahre oder länger, bei sechs Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 48 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Aufenthaltsgestattung343.290
Länder
Baden-Württemberg53.591
Bayern51.812
Berlin16.317
Brandenburg8.903
Bremen2.951
Hamburg8.701
Hessen31.038
Mecklenburg-Vorpommern6.841
Niedersachsen42.724
Nordrhein-Westfalen59.128
Rheinland-Pfalz14.333
Saarland3.007
Sachsen15.123
Sachsen-Anhalt9.526
Schleswig-Holstein11.043
Thüringen8.252
Tabelle auf Seite 48 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Aufenthaltsgestattung
Staatsangehörigkeiten insgesamt343.290
darunter:
Türkei80.618
Syrien56.416
Afghanistan49.670
Irak25.665
Iran16.735
Russische Föderation11.289
Somalia8.462
Kolumbien6.746
ungeklärt6.156
Nigeria5.447
Venezuela5.236
Guinea5.185
Pakistan3.645
Kamerun2.821
Armenien2.815
Frage 20 Seite 49

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2024 in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Ankunftsnachweis (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie lange ist deren aktuelle durchschnittliche Gültigkeit, wenn nur Personen betrachtet werden, die einen Asylantrag gestellt haben?

Antwort

Zum 31. Dezember 2024 lebten in Deutschland 6.450 Personen mit einem Ankunftsnachweis, darunter 4.288 männliche, 2.155 weibliche, fünf diverse sowie zwei Personen mit unbekanntem Geschlecht. 1.822 Personen waren unter 18 Jahre alt, 4.628 waren 18 Jahre oder älter.

Die Aufteilung nach Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Ausgewertet wurden die Personen, die zum Stichtag 31. Dezember 2024 noch im Besitz eines gültigen Ankunftsnachweises waren.

Tabelle auf Seite 49 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Ankunftsnachweis6.450
Länder:
Baden-Württemberg852
Bayern1.169
Berlin253
Brandenburg245
Bremen91
Hamburg74
Hessen195
Mecklenburg-Vorpommern83
Niedersachsen630
Nordrhein-Westfalen1.489
Rheinland-Pfalz411
Saarland17
Sachsen477
Sachsen-Anhalt179
Schleswig-Holstein53
Thüringen232
Tabelle auf Seite 49 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit Ankunftsnachweis
Staatsangehörigkeiten insgesamt6.450
darunter:
Syrien2.033
Türkei561
Afghanistan542
Russische Föderation253
Kolumbien207
Venezuela176
Georgien153
China153
Irak140
Iran139
Marokko126
Algerien113
Nordmazedonien102
Kosovo100
ungeklärt90

Betrachtet man die Fälle von Personen mit Ankunftsnachweisen, die im Jahr 2024 einen Asylantrag stellten, so ergibt sich bei diesen Fällen eine durchschnittliche Gültigkeit der Ankunftsnachweise von etwa zehn Tagen.

Frage 21 Seite 50

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2024 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Absatz 1 bzw. Absatz 2 AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und zudem angeben, wie viele dieser Personen zuvor eine Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgestattung, Duldung oder einen sonstigen oder keinen Aufenthaltstitel hatten), und wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen vor dem Hintergrund ihrer Erwartungen zu den Auswirkungen der Neuregelung des Chancen-Aufenthaltsrechts (bitte ausführen)?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren 49.263 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Absatz 1 und 2 AufenthG erfasst. Davon waren 15.731 Personen unter 18 Jahre alt und 33.528 Personen über 17 Jahre alt und bei vier Personen ist das Alter unbekannt. Die weiteren statistischen Daten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 50 · 4 Zeilen × 4 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Abs. 1 und 2 AufenthG§ 104c Abs. 1 AufenthG§ 104c Abs. 2 AufenthGSumme
gesamt48.98228149.263
männlich30.66416730.831
weiblich18.26711318.380
unbekannt51152
Tabelle auf Seite 50 · 4 Zeilen × 4 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Abs. 1 und 2 AufenthG§ 104c Abs. 1 AufenthG§ 104c Abs. 2 AufenthGSumme
gesamt48.98228149.263
weniger als 6 Jahre aufhältig7.506287.534
6 Jahre oder länger aufhältig41.45425341.707
unbekannt22022
Tabelle auf Seite 50, 51 · 18 Zeilen × 4 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Abs. 1 und 2 AufenthG§ 104c Abs. 1 AufenthG§ 104c Abs. 2 AufenthGSumme
Länder insgesamt48.98228149.263
davon:
Baden-Württemberg6.074256.099
Bayern4.886154.901
Berlin3.86933.872
Brandenburg2.216362.252
Bremen4217428
Hamburg1.20121.203
Hessen3.506313.537
Mecklenburg- Vorpommern5665571
Niedersachsen4.495314.526
Nordrhein-Westfalen14.4308914.519
Rheinland-Pfalz1.20741.211
Saarland1544158
Sachsen2.034132.047
Sachsen-Anhalt1.01511.016
Schleswig-Holstein2.217132.230
Thüringen6912693
Tabelle auf Seite 51 · 17 Zeilen × 4 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Abs. 1 und 2 AufenthG§ 104c Abs. 1 AufenthG§ 104c Abs. 2 AufenthGSumme
alle Staatsangehörigkeiten48.98228149.263
darunter:
Irak8.747438.790
Russische Föderation5.605485.653
Nigeria3.15773.164
Iran2.04352.048
Pakistan2.022132.035
Libanon1.987222.009
Ungeklärt1.744131.757
Türkei1.726271.753
Afghanistan1.65841.662
Serbien1.549151.564
Armenien1.32381.331
Äthiopien1.26711.268
Kosovo1.13971.146
Indien1.08071.087
Gambia9681969

Angaben zu der Teilfrage, wie viele Personen zuvor eine Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgestattung oder Duldung hatten, können nur zum jeweils aktuellen Stichtag, hier also zum Stichtag 31. März 2025, aus den Daten des AZR ermittelt werden.

Tabelle auf Seite 51 · 7 Zeilen × 2 Spalten
Vorheriges AufenthaltsrechtAnzahl Personen zum Stichtag 31.03.2025
insgesamt34.395
darunter:
Aufenthaltserlaubnis3.622
Aufenthaltsgestattung467
Duldung27.513
kein Aufenthaltsrecht2.747
Sonstiges46

Das Chancen-Aufenthaltsrecht wird weiterhin von den potenziell berechtigten Personen gut angenommen. Das Absinken der Bestandszahlen im Zeitverlauf ist darauf zurückzuführen, dass immer mehr Personen die maximale Laufzeit von 18 Monaten erreicht haben und erneut in andere aufenthaltsrechtliche Status wechseln.

Frage 22 Seite 52

Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge lebten zum 31. Dezember 2024 in der Bundesrepublik Deutschland in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

Antwort

Aus der beigefügten Tabelle ergibt sich die Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländer (UMA), die sich am Stichtag 31. Dezember 2024 in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit (vorläufige Schutzmaßnahmen und/oder Anschlussmaßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe) in den einzelnen Ländern befanden (Quelle: Bundesverwaltungsamt).

Tabelle auf Seite 52 · 17 Zeilen × 6 Spalten
Länderfür UMA (Altverfahren nach § 89d)für UMA – vorläufige Inobhutnahmefür UMA – Inobhutnahmefür UMA – Anschlussmaßnahmen (HzE und sonstige)Summe aller jugendhilferechtli- chen Zuständigkeiten (Stichtag: 31.12.2024)
Baden-Württemberg23203782.4753.175
Bayern101661.1032.5743.853
Berlin6958051.7902.696
Brandenburg23188385506
Bremen14719259326
Hamburg018383250651
Hessen131743671.3591.913
Mecklenburg-Vorpommern04147466617
Niedersachsen2355881.9842.609
Nordrhein-Westfalen213921.8365.4547.703
Rheinland-Pfalz4421491.3721.567
Saarland0938111158
Sachsen0352029211.158
Sachsen-Anhalt023236479738
Schleswig-Holstein018159610787
Thüringen335107413558
Summe aller Zuständigkeiten641.4446.60520.90229.015
Frage 23 Seite 52

Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2024 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 AufenthG (bitte nach Absätzen sowie nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2024?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren 284 433 Personen mit einer Niederlassungserlaubnis (NE) nach § 26 AufenthG erfasst. 34 120 Personen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2024. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 52, 53 · 10 Zeilen × 3 Spalten
Niederlassungserlaubnis nach § 26 AufenthG284.433
1.nach § 26 Abs. 3 Satz 1 AufenthG (Altfall – Asyl/GFK nach 3 Jahren)14.534
2.nach § 26 Abs. 4 AufenthG (Altfall – aus humanitären Gründen nach 7 Jahren)41.983
3.nach § 26 Abs. 3 Satz 2 AufenthG (Altfall – Resettlement nach 3 Jahren) erteilt am …189
4.nach § 26 Abs. 3 Satz 3 AufenthG (Asyl/GFK nach 3 Jahren)22.688
5.nach § 26 Abs. 3 Satz 1 AufenthG (Asyl/GFK nach 5 Jahren)91.249
6.nach § 26 Abs. 3 Satz 6 i. V. m. Satz 3 AufenthG (Resettlement nach 3 Jahren)749
7.nach § 26 Abs. 3 Satz 6 i. V. m. Satz 1 AufenthG (Resettlement nach 5 Jahren)3.456
8.nach § 26 Abs. 3 Satz 5 i. V. m. § 35 AufenthG (Kinder mit Einreise vor Vollendung des 18. Lebensjahrs)14.164
9.nach § 26 Abs. 4 AufenthG (aus humanitären Gründen nach 5 Jahren)95.421
Tabelle auf Seite 53 · 5 Zeilen × 11 Spalten
Niederlassungserlaub- nis nach § 26 AufenthG1.2.3.4.5.6.7.8.9.Summe
gesamt14.53441.98318922.68891.2497493.45614.16495.421284.433
männlich8.73622.87911313.98667.9354752.5928.15557.470182.341
weiblich5.79419.067768.67523.2722748625.99537.861101.876
unbekannt33702741021490214
divers1000100002
Tabelle auf Seite 53 · 4 Zeilen × 11 Spalten
Niederlassungserlaub- nis nach § 26 AufenthG1.2.3.4.5.6.7.8.9.Summe
gesamt14.53441.98318922.68891.2497493.45614.16495.421284.433
unter 18 Jahre401361.1261.81133402.0182.2267.664
18 Jahre oder älter14.13341.97918321.56289.4367163.41612.14693.189276.760
unbekannt0100200069
Tabelle auf Seite 53, 54 · 18 Zeilen × 11 Spalten
Niederlassungserlaub- nis nach § 26 AufenthG1.2.3.4.5.6.7.8.9.Summe
gesamt14.53441.98318922.68891.2497493.45614.16495.421284.433
Länder
Baden- Württemberg4.2907.28841.23810.9721368181.66412.25638.666
Bayern1.5375.523121.70911.317382601.00110.45831.855
Berlin1502.76601.9215.7783596167.74318.505
Brandenburg4535501311.2983411218902.884
Bremen4939806081.92320784931.7845.353
Hamburg16593708211.7761779232.9246.742
Hessen3.4285.44359789.502593491.5768.44829.788
Mecklenburg-Vorpommern90295028602219873281.451
Niedersachsen9493.54644.4589.7351123432.08410.33831.569
Nordrhein- Westfalen3.04511.3371427.69823.3112519484.67929.05480.465
Rheinland- Pfalz1681.59419723.817311196243.97911.305
Saarland10071206142.9816956851.4256.618
Sachsen19748902802.9496653731.8426.201
Sachsen- Anhalt18242221741.4408291707103.056
Schleswig- Holstein10164509892.22621763762.1796.613
Thüringen3823301691.6224411921.0633.362
Tabelle auf Seite 54 · 17 Zeilen × 11 Spalten
Niederlassungserlaubnis nach § 26 AufenthG nach Staatsangehörigkeiten1.2.3.4.5.6.7.8.9.Gesamt
insgesamt14.53441.98318922.68891.2497493.45614.16495.421284.433
darunter:
Syrien442349123.46740.0781401.4676.6796.96459.598
Irak2.711895555.23912.4401674002.4234.57528.905
Türkei3.6943.325224.7495.3511632764029.17827.160
Kosovo1.2078.1283614605165922714.95525.814
Afghanistan78379981.5106.230362211.88113.02924.497
Serbien2162.962421821283026410.06913.983
Iran1.413374242.0127.293622233181.57813.297
Bosnien und Herzegowina559.9098301719292.52212.580
Eritrea52617214587.320162901887639.734
Vietnam1863.253218926291543.2357.155
ungeklärt8146525292.10214602731.6345.160
Russische Föd.289652769098314271641.9984.824
Sri Lanka51685215215921022109953.519
Somalia24616712961.1705591981.1803.322
Libanon2747725610047372.3813.091
Frage 24 Seite 54

Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen bzw. subsidiären oder nationalen Schutzbedarfs (bitte differenzieren) wurden im Jahr 2024 durch das BAMF bzw. – soweit vorliegend – durch Gerichte (bitte differenzieren) ausgesprochen (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Antwort

Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden, wobei sich die 15 wichtigsten Herkunftsländer auf die Anzahl der Entscheidungen beziehen.

Tabelle auf Seite 54 · 6 Zeilen × 5 Spalten
BAMF 01.01.–31.12.2024Anerkennungen als Asylberechtigte nach Artikel 16a GGGewährungen von Flüchtlingsschutz nach § 3 Abs. 1 AsylGsubsidiärer Schutz gem. § 4 Abs. 1 AsylGAbschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 u. 7 AufenthG
Herkunftsländer insgesamt1.96435.83175.09220.823
davon
männlich75119.29858.76118.890
weiblich1.21316.53316.3311.933
unter 18 Jahre (< 18 Jahre)93620.79819.5014.354
über 17 Jahre (18+ Jahre)1.02815.03355.59116.469
Tabelle auf Seite 55 · 17 Zeilen × 5 Spalten
BAMF 01.01.–31.12.2024Anerkennungen als Asylberechtigte nach Artikel 16a GGGewährungen von Flüchtlingsschutz nach § 3 Abs. 1 AsylGsubsidiärer Schutz gem. § 4 Abs. 1 AsylGAbschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 u. 7 AufenthG
Herkunftsländer insgesamt1.96435.83175.09220.823
darunter:
Syrien1096.96370.431341
Türkei2193.72024657
Afghanistan53613.89177516.931
Irak131.674405484
Russische Föd.652527325
Iran1701.89213057
Georgien-1317
Somalia1841.6173081.095
Kolumbien-457
ungeklärt321.48842880
Nordmazedonien--17
Eritrea622.21651990
Venezuela374460573
Tunesien74038
Algerien320197
Tabelle auf Seite 55 · 6 Zeilen × 5 Spalten
Gerichte 01.01.– 31.12.2024Anerkennungen als Asylberechtigte nach Artikel 16a GGGewährungen von Flüchtlingsschutz nach § 3 Abs. 1 AsylGsubsidiärer Schutz gem. § 4 Abs. 1 AsylGAbschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 u. 7 AufenthG
Herkunftsländer insgesamt2043.1491.0552.435
davon
männlich1231.9807551.349
weiblich811.1693001.086
unter 18 Jahre (< 18 Jahre)30456201808
über 17 Jahre (18+ Jahre)1742.6938541.627
Tabelle auf Seite 55, 56 · 17 Zeilen × 5 Spalten
Gerichte 01.01.–31.12.2024Anerkennungen als Asylberechtigte nach Artikel 16a GGGewährungen von Flüchtlingsschutz nach § 3 Abs. 1 AsylGsubsidiärer Schutz gem. § 4 Abs. 1 AsylGAbschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 u. 7 AufenthG
Herkunftsländer insgesamt2043.1491.0552.435
darunter:
Türkei666174071
Syrien42141053
Irak9236100563
Georgien-61340
Afghanistan318021175
Iran488574446
Russische Föd.3638862
Nordmazedonien---9
Nigeria23612240
Pakistan7271131
Serbien---20
Somalia-2917152
Ungeklärt-7512279
Tunesien27110
Aserbaidschan112519
Frage 25 Seite 56

Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 31. Dezember 2024 mit welchem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Status, Bundesländern, Jahr der Asylentscheidung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Antwort

Zum 31. Dezember 2024 waren im AZR 933 535 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag erfasst, darunter 595 970 männliche, 336 803 weibliche, 16 diverse und 746 Personen unbekannten Geschlechts. 152 772 Personen waren unter 18 Jahre alt, 780 626 Personen waren über 18 Jahre oder älter und bei 137 Personen ist das Alter unbekannt.

Es ist darauf hinzuweisen, dass eine Asylablehnung im AZR im Regelfall nicht gelöscht wird, die zugrundeliegende Asylentscheidung daher u.U. viele Jahre zurückliegen kann und der Ausländer zwischenzeitlich das Aufenthaltsrecht ggf. auf andere Weise erworben haben kann. Eine im AZR gespeicherte Asylablehnung allein bedeutet also nicht, dass diese Person etwa ausreisepflichtig wäre. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 56 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit abgelehntem Asylantrag933.535
Aufenthaltsdauer
seit weniger als sechs Jahren226.787
seit sechs Jahren oder länger706.486
Aufenthaltsdauer unbekannt262
Tabelle auf Seite 56 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit einem abgelehnten Asylantrag
davon mit dem Aufenthaltsstatus:in %
unbefristete Aufenthaltsrechte29,7
befristete Aufenthaltsrechte54,7
Sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert)15,5
Tabelle auf Seite 56, 57 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit abgelehntem Asylantrag933.535
Länder
Baden-Württemberg111.347
Bayern113.780
Berlin69.658
Brandenburg20.523
Bremen14.898
Hamburg35.483
Hessen81.632
Mecklenburg-Vorpommern10.194
Niedersachsen86.348
Nordrhein-Westfalen242.727
Rheinland-Pfalz41.288
Saarland8.360
Sachsen32.297
Sachsen-Anhalt16.084
Schleswig-Holstein33.494
Thüringen15.422
Tabelle auf Seite 57 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit abgelehntem Asylantrag nach Staatsangehörigkeiten933.535
darunter:
Afghanistan171.875
Türkei85.848
Kosovo68.891
Irak62.277
Serbien48.187
Nigeria33.102
Syrien30.763
Russische Föderation28.093
Vietnam27.745
Nordmazedonien19.433
Iran19.305
Albanien19.090
Libanon18.912
Pakistan17.653
Armenien15.576
Tabelle auf Seite 57, 58 · 38 Zeilen × 2 Spalten
Jahr der Asylentscheidung (Antrag abgelehnt)933.535
vor 19903.312
19904.843
19915.997
19927.625
199314.388
199415.722
199517.007
199617.623
199717.342
199817.751
199918.170
200026.191
200121.027
200223.657
200322.905
200419.121
200516.372
200613.496
20079.043
20085.263
20095.240
20107.698
20118.709
201211.824
201313.056
201412.105
201519.650
201641.177
201768.919
201855.769
201964.096
202068.212
202168.707
202280.333
202347.351
202440.149
unbekannt23.685
Frage 26 Seite 58

Wie viele der vor 2020 bzw. im Jahr 2020, 2021, 2022, 2023 bzw. 2024 (bitte differenzieren) rechts- oder bestandskräftig abgelehnten Asylsuchenden hielten sich zum 31. Dezember 2024 in Deutschland mit welchem Aufenthaltsstatus auf (bitte jeweils auch nach den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren im AZR 179 586 in Deutschland aufhältige Personen erfasst, bei denen ein Asylstatus rechtskräftig abgelehnt wurde. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 58 · 7 Zeilen × 2 Spalten
JahrAnzahl der abgelehnten Asylsuchenden
insgesamt179.586
202466.267
202353.532
202231.106
20218.774
20206.652
vor 202013.255
Tabelle auf Seite 58 · 12 Zeilen × 8 Spalten
Anzahl der abgelehnten Asylsuchendenvor 202020202021202220232024Summe
insgesamt6.6528.77413.25531.10653.53266.267179.586
darunter:
Afghanistan3934521.75110.63517.21617.46847.915
Irak1.1831.4581.9984.2434.5793.28316.744
Türkei6107816602.0174.0256.94615.039
Nigeria5317276961.7322.1706.65111.134
Russische Föderation5454881.3899481.7172.2837.370
Syrien2051.0413948691.9741.4927.348
Iran6205561.0928981.2572.0215.651
Georgien641931579282.2881.1405.563
Somalia1271703056891.2441.6594.194
Pakistan1743004834907646342.845
Tabelle auf Seite 58, 59 · 4 Zeilen × 8 Spalten
Anzahl der abgelehnten Asylsuchenden nach Aufenthaltsstatusvor 202020202021202220232024Summe
Summe13.2556.6528.77431.10653.53266.267179.586
unbefristet3001101823314403101.673
befristet12.6346.4408.46530.30051.87162.069171.779
Sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert)3211021274751.2213.8886.134
Frage 26a Seite 59

Gelten dabei auch Personen, denen ein nationaler Abschiebungsschutz (durch das BAMF oder die Gerichte) zugesprochen wurde, als abgelehnte Asylsuchende, und welche Einschätzungen oder Angaben zur quantitativen Größe dieser Gruppe können gegebenenfalls gemacht werden (bitte ausführen)?

Antwort

Personen, denen kein Schutzstatus zugesprochen wurde, werden im AZR mit dem Asylstatus „Asylantrag abgelehnt“ erfasst. Dies gilt auch für Personen, bei denen das Bestehen eines Abschiebungsverbotes festgestellt wird. Diese Personengruppe ist also in AZR-Auswertungen von „abgelehnten Asylsuchenden“ enthalten. Zum Stichtag 31.12.2024 waren 42.124 abgelehnte Asylsuchende mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 AufenthG (Abschiebungsverbot) in Deutschland aufhältig.

Frage 26b Seite 59

Sind gegebenenfalls auch Angaben dazu möglich, wie viele der Asylsuchenden, die vor 2020 bzw. im Jahr 2020, 2021, 2022, 2023 bzw. 2024 (bitte differenzieren) rechts- oder bestandskräftig keinen Flüchtlings- oder subsidiären oder nationalen Abschiebungsschutz erhalten haben, sich zum 31. Dezember 2024 in Deutschland mit welchem Aufenthaltsstatus aufgehalten haben (bitte jeweils auch nach den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren; wenn ja, bitte ausführen)?

Antwort

Die Angaben zu abgelehnten Asylsuchenden, die nicht im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 AufenthG sind, können den folgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 59 · 11 Zeilen × 8 Spalten
Anzahl der abgelehnten Asylsuchendenvor 202020202021202220232024Summe
insgesamt10.8485.8717.86519.87636.01756.985137.462
Afghanistan6071321331.5733.54410.00115.990
Türkei6415997671.9893.9616.92714.884
Irak1.7481.0691.3333.6723.8562.99814.676
Syrien3171991.0137951.7286.52310.575
Russische Föderation1.3105294748991.6592.2567.127
Nigeria5824616511.5051.8791.3856.463
Georgien152641898932.2572.0135.568
Iran1.0696095458491.1791.1135.364
Nordmazedonien6120723911.0511.2042.799
Pakistan4671692954526925982.673
Tabelle auf Seite 59 · 4 Zeilen × 8 Spalten
Anzahl der abgelehnten Asylsuchenden nach Aufenthaltsstatusvor 202020202021202220232024Summe
Summe10.8485.8717.86519.87636.01756.985137.462
unbefristet3001101823314403101.673
befristet10.2275.6597.55619.07034.35652.787129.655
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert)3211021274751.2213.8886.134
Frage 27 Seite 60

Wie viele Personen waren zum 31. Dezember 2024 im Ausländerzentralregister erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung noch eine Aufenthaltsgestattung besaßen, wie viele EU-Bürgerinnen und EU-Bürger waren hierunter, wie viele Ausreisepflichtige, wie viele abgelehnte Asylsuchende und wie viele ausreisepflichtige abgelehnte Asylsuchende (bitte jeweils nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren 4 507 685 Personen erfasst, bei denen im AZR weder ein Aufenthaltstitel noch eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung gespeichert war, darunter 4 001 954 EU- und EWR-Bürger. Neben EU- und EWR-Bürgern sind Personen enthalten, deren Aufenthaltstitel erloschen ist, widerrufen oder zurückgenommen wurde, bei denen die Prüfung der Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels andauert oder zu denen keinerlei aufenthaltsrechtlicher Status im AZR erfasst ist. Auch Personen, die in Haft untergebracht sind, können enthalten sein. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 60 · 6 Zeilen × 2 Spalten
Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder Aufenthaltsgestattung4.507.685
Geschlecht
männlich2.469.067
weiblich2.027.812
divers79
unbekannt10.727
Tabelle auf Seite 60 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Personen ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder Aufenthaltsgestattung4.507.685
nach Alter
unter 18 Jahre787.293
18 Jahre und älter3.720.276
unbekannt116
Tabelle auf Seite 60 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Anzahl der aufhältigen Ausländer ohne Aufenthaltsstatus nach Aufenthaltsdauer4.507.685
unter sechs Jahren2.022.508
sechs Jahre und länger2.484.955
Aufenthaltsdauer unbekannt222
Tabelle auf Seite 60, 61 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Anzahl der aufhältigen Ausländer ohne Aufenthaltsstatus nach Ländern4.507.685
Baden-Württemberg721.993
Bayern926.947
Berlin301.012
Brandenburg65.678
Bremen34.876
Hamburg88.478
Hessen431.768
Mecklenburg-Vorpommern39.516
Niedersachsen348.825
Nordrhein-Westfalen952.798
Rheinland-Pfalz229.221
Saarland50.069
Sachsen104.713
Sachsen-Anhalt51.844
Schleswig-Holstein101.740
Thüringen58.207
Tabelle auf Seite 61 · 16 Zeilen × 2 Spalten
Anzahl der aufhältigen Ausländer ohne Aufenthaltsstatus, darunter folgende Hauptstaatsangehörigkeiten4.507.685
Rumänien887.683
Polen787.967
Bulgarien418.032
Italien365.285
Kroatien256.159
Griechenland214.905
Ungarn203.337
Spanien151.880
Niederlande99.686
Frankreich95.874
Österreich95.083
Portugal86.519
Slowakische Republik58.784
Ukraine57.120
Tschechische Republik55.932
Tabelle auf Seite 61 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Anzahl der aufhältigen EU-Bürger ohne Aufenthaltstitel nach Geschlecht4.001.954
männlich2.187.230
weiblich1.806.151
divers45
unbekannt8.528
Tabelle auf Seite 61 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Anzahl der aufhältigen EU-Bürger ohne Aufenthaltstitel nach Alter4.001.954
unter 18 Jahre653.670
18 Jahre oder älter3.348.259
unbekannt25
Tabelle auf Seite 61 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Anzahl der aufhältigen EU-Bürger ohne Aufenthaltstitel nach Aufenthaltsdauer4.001.954
seit weniger als sechs Jahren1.637.566
seit sechs Jahren oder mehr2.364.204
Aufenthaltsdauer unbekannt184
Tabelle auf Seite 61, 62 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Anzahl der aufhältigen EU-Bürger ohne Aufenthaltstitel nach Ländern4.001.954
Baden-Württemberg648.961
Bayern840.498
Berlin251.328
Brandenburg54.824
Bremen30.161
Hamburg74.719
Hessen383.504
Mecklenburg-Vorpommern34.172
Niedersachsen313.456
Nordrhein-Westfalen839.896
Rheinland-Pfalz212.167
Saarland46.736
Sachsen89.758
Sachsen-Anhalt43.377
Schleswig-Holstein87.350
Thüringen51.047
Tabelle auf Seite 62 · 16 Zeilen × 2 Spalten
Anzahl der aufhältigen EU-Bürger ohne Aufenthaltstitel, darunter folgende Hauptstaatsangehörigkeiten4.001.954
Rumänien887.683
Polen787.967
Bulgarien418.032
Italien365.285
Kroatien256.159
Griechenland214.905
Ungarn203.337
Spanien151.880
Niederlande99.686
Frankreich95.874
Österreich95.083
Portugal86.519
Slowakische Republik58.784
Tschechische Republik55.932
Litauen52.091
Tabelle auf Seite 62 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Ausländer ohne Aufenthaltsstatus mit Ausreisepflicht nach Geschlecht26.579
männlich19.887
weiblich6.585
divers3
unbekannt104
Tabelle auf Seite 62 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Ausländer ohne Aufenthaltsstatus mit Ausreisepflicht nach Alter26.579
unter 18 Jahre3.371
18 Jahre oder älter23.205
unbekannt3
Tabelle auf Seite 62 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Ausländer ohne Aufenthaltsstatus mit Ausreisepflicht nach Aufenthaltsdauer26.579
seit weniger als sechs Jahren14.544
seit sechs Jahren oder länger12.019
Aufenthaltsdauer unbekannt16
Tabelle auf Seite 62, 63 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Ausländer ohne Aufenthaltsstatus mit Ausreisepflicht nach Ländern26.579
Baden-Württemberg2.775
Bayern3.976
Berlin2.318
Brandenburg632
Bremen263
Hamburg1.726
Hessen2.637
Mecklenburg-Vorpommern152
Niedersachsen2.522
Nordrhein-Westfalen5.894
Rheinland-Pfalz1.022
Saarland134
Sachsen1.105
Sachsen-Anhalt428
Schleswig-Holstein747
Thüringen248
Tabelle auf Seite 63 · 16 Zeilen × 2 Spalten
Ausländer ohne Aufenthaltsstatus mit Ausreisepflicht, darunter26.579
Rumänien3.169
Polen1.715
Bulgarien1.683
Kroatien1.393
Serbien1.305
Albanien1.270
Türkei1.058
Moldau (Republik)924
Ukraine650
Bosnien und Herzegowina642
Italien614
Georgien606
Irak603
Kosovo602
Nordmazedonien566
Tabelle auf Seite 63 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Ausländer ohne Aufenthaltsstatus mit abgelehntem Asylantrag nach Geschlecht30.516
männlich20.341
weiblich10.122
divers2
unbekannt51
Tabelle auf Seite 63 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Ausländer ohne Aufenthaltsstatus mit abgelehntem Asylantrag nach Alter30.516
unter 18 Jahre4.487
18 Jahre oder älter26.026
unbekannt3
Tabelle auf Seite 63 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Ausländer ohne Aufenthaltsstatus mit abgelehntem Asylantrag nach Aufenthaltsdauer30.516
seit weniger als sechs Jahren10.704
seit sechs Jahren oder länger19.810
Aufenthaltsdauer unbekannt2
Tabelle auf Seite 64 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Ausländer ohne Aufenthaltsstatus mit abgelehntem Asylantrag nach Ländern30.516
Baden-Württemberg3.417
Bayern4.856
Berlin3390
Brandenburg530
Bremen336
Hamburg1.026
Hessen2.819
Mecklenburg-Vorpommern211
Niedersachsen2.402
Nordrhein-Westfalen7.379
Rheinland-Pfalz1.481
Saarland224
Sachsen862
Sachsen-Anhalt418
Schleswig-Holstein823
Thüringen342
Tabelle auf Seite 64 · 16 Zeilen × 2 Spalten
Ausländer ohne Aufenthaltsstatus mit abgelehntem Asylantrag, darunter folgende Hauptstaatsangehörigkeiten30.516
Rumänien4.386
Polen3.798
Bulgarien2.348
Afghanistan1.763
Serbien1.539
Albanien1.305
Kosovo1.058
Türkei908
Kroatien893
Nordmazedonien804
Ungarn721
Irak667
Bosnien und Herzegowina556
Moldau (Republik)491
Italien481
Tabelle auf Seite 64 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Ausländer ohne Aufenthaltsstatus mit abgelehntem Asylantrag und Ausreisepflicht nach Geschlecht7.208
männlich5.223
weiblich1.968
divers1
unbekannt16
Tabelle auf Seite 64 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Ausländer ohne Aufenthaltsstatus mit abgelehntem Asylantrag und Ausreisepflicht nach Alter7.208
unter 18 Jahre1.645
18 Jahre oder älter5561
unbekannt2
Tabelle auf Seite 65 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Ausländer ohne Aufenthaltsstatus mit abgelehntem Asylantrag und Ausreisepflicht nach Aufenthaltsdauer7.208
seit weniger als sechs Jahren3.275
seit sechs Jahren oder länger3.932
Aufenthaltsdauer unbekannt1
Tabelle auf Seite 65 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Ausländer ohne Aufenthaltsstatus mit abgelehntem Asylantrag und Ausreisepflicht nach Ländern7.208
Baden-Württemberg674
Bayern993
Berlin1.058
Brandenburg244
Bremen83
Hamburg306
Hessen497
Mecklenburg-Vorpommern56
Niedersachsen739
Nordrhein-Westfalen1.289
Rheinland-Pfalz331
Saarland33
Sachsen380
Sachsen-Anhalt135
Schleswig-Holstein276
Thüringen114
Tabelle auf Seite 65 · 16 Zeilen × 2 Spalten
Ausländer ohne Aufenthaltsstatus mit abgelehntem Asylantrag und Ausreisepflicht, darunter folgende Hauptstaatsangehörigkeiten7.208
Serbien687
Albanien422
Irak393
Türkei362
Kosovo361
Rumänien329
Russische Föderation282
Nordmazedonien266
Afghanistan246
Moldau (Republik)238
Bosnien und Herzegowina237
Nigeria226
Pakistan202
Georgien149
Iran149
Frage 28 Seite 65

Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand 31. Dezember 2024 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Antwort

Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 66 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit nach Geschlecht59.609
männlich31.954
weiblich27.475
unbekannt180
Tabelle auf Seite 66 · 3 Zeilen × 2 Spalten
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit nach Alter59.609
unter 18 Jahre2.359
18 Jahre oder älter57.250
Tabelle auf Seite 66 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit nach Aufenthaltsdauer59.609
weniger als sechs Jahre5.520
seit sechs Jahren oder länger54.088
unbekannt1
Tabelle auf Seite 66 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit nach Ländern59.609
Baden-Württemberg17.420
Bayern10.314
Berlin1.662
Brandenburg126
Bremen399
Hamburg1.373
Hessen5.380
Mecklenburg-Vorpommern192
Niedersachsen2.912
Nordrhein-Westfalen14.540
Rheinland-Pfalz2.601
Saarland1.323
Sachsen215
Sachsen-Anhalt112
Schleswig-Holstein956
Thüringen84
Tabelle auf Seite 66 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit59.609
darunter:
Italien17.975
Griechenland9.875
Frankreich3.888
Portugal3.307
Österreich2.600
Rumänien2.576
Türkei2.321
Polen2.293
Niederlande2.287
Spanien2.165
Vereinigte Staaten von Amerika1.599
Kroatien1.074
Bulgarien876
Großbritannien mit Nordirland734
Ungarn666
Frage 29 Seite 67

Wie viele Personen hatten zum Stand 31. Dezember 2024 einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, den Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Antwort

Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 67 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt nach Geschlecht762.375
männlich408.065
weiblich353.521
divers36
unbekannt753
Tabelle auf Seite 67 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt nach Alter762.375
unter 18 Jahre175.877
18 Jahre oder älter586.468
unbekannt30
Tabelle auf Seite 67 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt nach Aufenthaltsdauer762.375
weniger als sechs Jahre466.917
seit sechs Jahren oder länger295.342
unbekannt116
Tabelle auf Seite 67 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt nach Ländern762.375
Baden-Württemberg112.214
Bayern126.841
Berlin30.731
Brandenburg12.616
Bremen2.980
Hamburg49.677
Hessen69.981
Mecklenburg-Vorpommern10.462
Niedersachsen41.158
Nordrhein-Westfalen190.839
Rheinland-Pfalz32.127
Saarland5.233
Sachsen27.248
Sachsen-Anhalt16.157
Schleswig-Holstein18.675
Thüringen15.436
Tabelle auf Seite 67, 68 · 16 Zeilen × 2 Spalten
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt, darunter762.375
Syrien90.003
Ukraine77.775
Türkei47.621
Afghanistan34.868
Kosovo33.322
Indien29.379
Serbien25.895
Irak23.040
Bosnien und Herzegowina18.446
China17.530
Russische Föderation16.541
Nordmazedonien16.137
Iran15.937
Albanien15.001
Marokko11.030
Frage 30 Seite 68

Wie viele Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG lebten zum 31. Dezember 2024 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern und gesondert nach den ausstellenden EU-Mitgliedstaaten differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2024?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren im AZR 31 361 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG, darunter 27 076 männliche und 4 253 weibliche sowie 32 Personen mit unbekanntem Geschlecht erfasst. 267 Personen waren unter 18 Jahre alt und 31 094 Personen 18 Jahre oder älter. 4 266 Personen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2024. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 68 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG insgesamt31.361
Aufenthalt unter sechs Jahre22.669
Aufenthalt seit sechs Jahren oder länger8.691
Aufenthaltsdauer unbekannt1
Tabelle auf Seite 68 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG31.361
darunter:
Albanien4.019
Kosovo3.533
Pakistan3.397
Indien2.600
Vietnam2.174
Bosnien und Herzegowina1.811
Bangladesch1.538
Nordmazedonien1.354
Marokko1.269
Ghana1.213
Italien960
Nigeria946
Türkei920
China672
Afghanistan465
Tabelle auf Seite 68, 69 · 23 Zeilen × 2 Spalten
Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG*, ausstellender Mitgliedstaat
Italien17.385
Griechenland4.688
Slowenien3.398
Spanien2.074
Tschechische Republik1.891
Slowakei466
Polen439
Österreich381
Kroatien95
Ungarn55
Litauen53
Deutschland52
Rumänien52
Portugal50
Estland46
Lettland46
Frankreich43
Bulgarien40
Belgien34
Niederlande33
Schweden14
Finnland11
sowie 7 weitere Staaten mit weniger als 10 Ausstellungen21

* In Einzelfällen können mehrere Ausstellungen zu einer Person gespeichert sein.

* In Einzelfällen können mehrere Ausstellungen zu einer Person gespeichert sein.

Frage 31 Seite 69

Wie viele ausländische Personen waren zum 31. Dezember 2024 zur Festnahme (mit dem Ziel der Abschiebung) bzw. zur Aufenthaltsermittlung (bitte differenzieren) ausgeschrieben (bitte jeweils nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele dieser Personen lebten zum 31. Dezember 2024 noch in Deutschland, und bei wie vielen erfolgte die jeweilige Ausschreibung im Jahr 2024?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren 73 438 ausländische Personen zur Festnahme ausgeschrieben, darunter 62 349 männliche und 10 981 weibliche, 14 diverse sowie 94 Personen mit unbekanntem Geschlecht. 2 606 Personen waren unter 18 Jahre alt und 70 826 Personen waren 18 Jahre und älter. Bei sechs Personen war das Alter unbekannt. 47 521 Personen lebten seit weniger als sechs Jahren in Deutschland, 13 947 Person sechs Jahre oder länger. Bei 11 970 Personen ist eine Aufenthaltsdauer unbekannt. Bei 14 438 Personen wurde im Jahr 2024 eine Ausschreibung zur Festnahme erfasst. Am 31. Dezember 2024 waren 1 073 Personen mit einer Ausschreibung zur Festnahme als aufhältig erfasst. Die Verteilung nach Hauptstaatsangehörigkeiten kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 69, 70 · 16 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit einer Ausschreibung zur Festnahme, darunter aus73.438
Georgien6.068
Türkei5.346
Albanien4.998
Algerien3.812
Serbien3.442
Syrien3.373
Nordmazedonien2.817
Moldau (Republik)2.812
Marokko2.795
Afghanistan2.663
Pakistan2.362
Irak2.280
Kosovo2.168
Nigeria1.749
Tunesien1.706

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren 325 050 ausländische Personen zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben, darunter 272 410 männliche, 50 832 weibliche und 70 diverse sowie 1 738 Personen mit unbekanntem Geschlecht. 5 582 Personen waren unter 18 Jahre alt und 319 382 Personen waren 18 Jahre und älter. Bei 86 Personen ist das Alter unbekannt. 140 180 Personen lebten seit weniger als sechs Jahren in Deutschland, 38 520 Person sechs Jahre oder länger, bei 146 350 Personen ist eine Aufenthaltsdauer unbekannt. Bei 72 232 Personen wurde im Jahr 2024 eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung erfasst. 12 478 Personen mit einer Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung wurden am 31. Dezember 2024 als aufhältig erfasst. Die Verteilung nach Hauptstaatsangehörigkeiten kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 70 · 16 Zeilen × 2 Spalten
Personen mit einer Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung, darunter aus325.050
Rumänien35.628
Polen21.856
Georgien14.565
Türkei12.375
Bulgarien11.979
Ukraine11.202
ungeklärt11.042
Algerien10.834
ohne Angabe10.211
Irak9.006
Marokko8.629
Albanien8.041
Afghanistan7.494
Syrien7.395
Serbien6.414
Frage 32 Seite 70

Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11 des Ausländerzentralregistergesetzes [AZRG]: illegale Einreise/Aufenthalt) verurteilt wurden, waren zum 31. Dezember 2024 im AZR erfasst, und wie viele von ihnen lebten zu diesem Zeitpunkt noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Antwort

Zum Stichtag 30. Dezember 2024 waren im AZR 6 043 Personen mit einer Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 11 des Ausländerzentralregistergesetzes (AZRG) erfasst. 3 592 Personen mit der genannten Speicherung hielten sich zum genannten Stichtag in Deutschland auf. Die weiteren Angaben können den nachfolgen-den Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 71 · 7 Zeilen × 2 Spalten
Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 11 AZRG, aufhältig3.592
Geschlecht und Alter
männlich2.847
weiblich743
unbekannt2
18 Jahre oder älter3.531
unter 18 Jahre61
Tabelle auf Seite 71 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 11 AZRG, aufhältig3.592
Aufenthaltsdauer
unter sechs Jahre1.068
sechs Jahre oder länger2.524
unbekannt0
Tabelle auf Seite 71 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 11 AZRG, aufhältig3.592
Aufenthaltsstatusin %
befristet53,6
unbefristet26,9
Sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert)19,5
Tabelle auf Seite 71 · 11 Zeilen × 2 Spalten
Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 11 AZRG, aufhältig, darunter aus3.592
Syrien435
Türkei429
Afghanistan374
Irak195
Kosovo141
Russische Föderation131
Nigeria117
Vietnam109
Somalia103
Serbien97
Frage 33 Seite 71

Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR insgesamt bzw. bis zum 31. Dezember 2024 nach § 54 Absatz 2 Nummer 7 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt worden, und wie viele von ihnen lebten zu diesem Datum noch in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren 221 731 Personen im AZR erfasst, die nach § 54 Absatz 2 Nummer 7 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt wurden, davon 28 420 Personen im Jahr 2024. Darunter waren 27 892 Personen, die sich laut AZR zum Stichtag noch in Deutschland aufhielten. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 71 · 6 Zeilen × 2 Spalten
Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 12 AZRG, aufhältig27.892
Alter
männlich18.585
weiblich9.287
divers5
unbekannt15
Tabelle auf Seite 72 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 12 AZRG, aufhältig27.892
Aufenthaltsdauer
unter sechs Jahre6.802
sechs Jahre oder länger21.082
unbekannt8
Tabelle auf Seite 72 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 12 AZRG, aufhältig27.892
Aufenthaltsstatusin %
befristet81
unbefristet8,2
Sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert)10,8
Tabelle auf Seite 72 · 12 Zeilen × 2 Spalten
Speicherung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 12 AZRG, aufhältig
Staatsangehörigkeiten insgesamt27.892
darunter:
Syrien8.940
Afghanistan4.571
Irak1.885
Iran1.637
Pakistan1.475
Tunesien1.155
Marokko1.000
Nigeria858
Ägypten776
Philippinen755
Frage 34 Seite 72

Wie viele Ausreisepflichtige lebten nach Angaben des AZR zum 31. Dezember 2024 in Deutschland, wie viele von ihnen hatten eine Duldung, wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende, wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende ohne Duldung, wie viele von ihnen befanden sich nach Angaben des AZR noch in einem Asylverfahren, hatten einen Schutzstatus erhalten oder waren Unionsangehörige ohne Entzug des Freizügigkeitsrechts (bitte zu allen Unterfragen jeweils nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten auflisten), und wie viele Ausreisepflichtige lebten nach Angaben des AZR zum 31. März 2025 in Deutschland, wie viele von ihnen hatten eine Duldung, wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende, wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende ohne Duldung (bitte zu allen Unterfragen jeweils die 15 wichtigsten Herkunftsstaaten auflisten)?

Antwort

Die Angaben zum Stichtag 31. Dezember 2024 können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 72, 73 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Personen zum Stichtag 31. Dezember 2024220.808
Länder
Baden-Württemberg27.225
Bayern25.419
Berlin17.078
Brandenburg7.810
Bremen3.894
Hamburg9.416
Hessen12.678
Mecklenburg-Vorpommern3.978
Niedersachsen20.665
Nordrhein-Westfalen51.972
Rheinland-Pfalz8.273
Saarland1.929
Sachsen11.878
Sachsen-Anhalt4.711
Schleswig-Holstein9.560
Thüringen4.322
Tabelle auf Seite 73 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Personen zum Stichtag 31. Dezember 2024220.808
darunter:
Irak20.424
Türkei16.665
Afghanistan10.848
Russische Föderation10.789
Nigeria10.675
Syrien10.231
Serbien8.613
Iran7.487
Georgien7.162
Nordmazedonien5.714
ungeklärt5.231
Albanien4.964
Guinea4.859
Ukraine4.028
Kosovo4.019
Tabelle auf Seite 73 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Personen mit Duldung zum Stichtag 31. Dezember 2024178.512
Länder
Baden-Württemberg23.487
Bayern19.260
Berlin13.030
Brandenburg6.778
Bremen3.480
Hamburg5.779
Hessen9.124
Mecklenburg-Vorpommern3.527
Niedersachsen16.868
Nordrhein-Westfalen43.241
Rheinland-Pfalz6.412
Saarland1.729
Sachsen9.660
Sachsen-Anhalt3.908
Schleswig-Holstein8.358
Thüringen3.871
Tabelle auf Seite 74 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Personen mit Duldung zum Stichtag 31. Dezember 2024178.512
darunter:
Irak18.536
Türkei13.600
Nigeria9.802
Russische Föderation9.654
Afghanistan9.294
Syrien9.156
Serbien6.812
Iran6.625
Georgien5.670
ungeklärt4.797
Nordmazedonien4.759
Guinea4.587
Libanon3.688
Somalia3.396
Albanien3.323
Tabelle auf Seite 74 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Personen mit abgelehntem Asylantrag* zum Stichtag 31. Dezember 2024125.349
Länder
Baden-Württemberg16.473
Bayern14.316
Berlin9.749
Brandenburg4.562
Bremen1.692
Hamburg4.029
Hessen6.465
Mecklenburg-Vorpommern2.373
Niedersachsen12.176
Nordrhein-Westfalen28.173
Rheinland-Pfalz5.254
Saarland780
Sachsen8.081
Sachsen-Anhalt2.930
Schleswig-Holstein5.716
Thüringen2.580
Tabelle auf Seite 74, 75 · 12 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Personen mit abgelehntem Asylantrag* zum Stichtag 31. Dezember 2024125.349
darunter:
Irak15.824
Türkei8.493
Nigeria7.817
Russische Föderation6.818
Afghanistan6.241
Iran5.143
Serbien5.064
Georgien4.814
Nordmazedonien3.366
Guinea3.089

* Hinweis zu den Tabellen „mit abgelehntem Asylantrag“: Für die vorliegende Ausreisepflicht muss die im AZR gespeicherte Asylablehnung nicht zwingend ursächlich sein, da diese Entscheidung grundsätzlich gespeichert wird, bis die Voraussetzungen für ihre Löschung gegeben sind (vgl. § 36 AZRG). Insofern kann die Asylablehnung ggf. eine längere Zeit zurückliegen.

* Hinweis zu den Tabellen „mit abgelehntem Asylantrag“: Für die vorliegende Ausreisepflicht muss die im AZR gespeicherte Asylablehnung nicht zwingend ursächlich sein, da diese Entscheidung grundsätzlich gespeichert wird, bis die Voraussetzungen für ihre Löschung gegeben sind (vgl. § 36 AZRG). Insofern kann die Asylablehnung ggf. eine längere Zeit zurückliegen.

Tabelle auf Seite 75 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Personen mit abgelehntem Asylantrag ohne Duldung zum Stichtag 31. Dezember 202416.632
Länder
Baden-Württemberg1.309
Bayern2.099
Berlin2.074
Brandenburg528
Bremen142
Hamburg1.370
Hessen1.027
Mecklenburg-Vorpommern229
Niedersachsen1.588
Nordrhein-Westfalen3.059
Rheinland-Pfalz820
Saarland66
Sachsen1.144
Sachsen-Anhalt313
Schleswig-Holstein618
Thüringen246
Tabelle auf Seite 75 · 12 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Personen mit abgelehntem Asylantrag ohne Duldung zum Stichtag 31. Dezember 202416.632
darunter:
Türkei1.596
Irak1.396
Serbien1.017
Afghanistan777
Georgien762
Albanien684
Russische Föderation653
Moldau (Republik)616
Nigeria581
Kosovo559
Tabelle auf Seite 75, 76 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Personen mit laufendem Asylverfahren zum Stichtag 31. Dezember 202419.311
Länder
Baden-Württemberg2.021
Bayern2.253
Berlin919
Brandenburg1.123
Bremen178
Hamburg700
Hessen941
Mecklenburg-Vorpommern593
Niedersachsen2.264
Nordrhein-Westfalen4.177
Rheinland-Pfalz719
Saarland192
Sachsen1.247
Sachsen-Anhalt363
Schleswig-Holstein1.071
Thüringen550
Tabelle auf Seite 76 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Personen mit laufendem Asylverfahren zum Stichtag 31. Dezember 202419.311
darunter:
Türkei2.351
Syrien2.108
Irak1.962
Afghanistan1.568
Russische Föderation1.486
Iran956
Nigeria810
Georgien647
Nordmazedonien493
Somalia441
ungeklärt358
Libanon356
Serbien350
Guinea346
Pakistan335
Tabelle auf Seite 76, 77 · 17 Zeilen × 5 Spalten
Ausreisepflichtige Personen mit einer Schutzzuerkennung zum Stichtag 31. Dezember 2024als Asylberechtig- ter nach Artikel 16a GG anerkanntFlüchtlingseigenschaft nach § 3 Absatz 4 AsylGsubsidiärer Schutz nach § 4 Absatz 1 AsylG gewährtgesamt
insgesamt Länder758768101.761
Baden-Württemberg137768158
Bayern511250167
Berlin455196
Brandenburg212849
Bremen111921
Hamburg810237147
Hessen78962158
Mecklenburg- Vorpommern0211334
Niedersachsen34274119
Nordrhein-Westfalen29181239449
Rheinland-Pfalz0583896
Saarland055964
Sachsen2462775
Sachsen-Anhalt3152240
Schleswig-Holstein4311752
Thüringen0201636
Tabelle auf Seite 77 · 16 Zeilen × 5 Spalten
Ausreisepflichtige Personen mit einer Schutzzuerkennung zum Stichtag 31. Dezember 2024als Asylberechtig- ter nach Artikel 16a GG anerkanntFlüchtlingseigenschaft nach § 3 Absatz 4 AsylGsubsidiärer Schutz nach § 4 Absatz 1 AsylG gewährtgesamt
insgesamt758768101.761
Syrien4154616774
Afghanistan423224260
Iran181464168
Irak67931116
Türkei21591090
Russische Föderation1381756
Somalia1201435
Sudan (ohne Südsudan)013334
Eritrea1191333
ungeklärt0201131
Pakistan21719
Nigeria57214
Aserbaidschan08311
Guinea16310
Äthiopien3519
Tabelle auf Seite 77 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Unionsangehörige ohne Verlust des Freizügigkeitsrechts* zum Stichtag 31. Dezember 20242.285
Länder
Baden-Württemberg556
Bayern445
Berlin60
Brandenburg34
Bremen16
Hamburg51
Hessen237
Mecklenburg-Vorpommern9
Niedersachsen126
Nordrhein-Westfalen495
Rheinland-Pfalz123
Saarland9
Sachsen48
Sachsen-Anhalt27
Schleswig-Holstein35
Thüringen14
Tabelle auf Seite 78 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Unionsangehörige ohne Verlust des Freizügigkeitsrechts* zum Stichtag 31. Dezember 20242.285
darunter:
Kroatien819
Rumänien430
Italien247
Polen198
Bulgarien113
Spanien101
Griechenland79
Portugal44
Niederlande43
Ungarn33
Litauen30
Österreich26
Tschechische Republik26
Schweden20
Frankreich19

* Hinweis zu den Tabellen „Ausreisepflichtige Unionsangehörige ohne Verlust des Freizügigkeitsrechts“: Die Erlangung des EU-Freizügigkeitsrechts durch einen Ausländer bedeutet nicht automatisch, dass die vorher als Drittstaatsangehöriger erhaltene Ausreisepflicht erlischt. Vielmehr gilt die bisherige Ausreisepflicht rechtlich fort, solange eine Einzelfallprüfung der jeweils zuständigen Ausländerbehörde keinen anderen Sachverhalt ergibt und eine Löschung der Ausreisepflicht durch die Ausländerbehörde nicht erfolgt.

* Hinweis zu den Tabellen „Ausreisepflichtige Unionsangehörige ohne Verlust des Freizügigkeitsrechts“: Die Erlangung des EU-Freizügigkeitsrechts durch einen Ausländer bedeutet nicht automatisch, dass die vorher als Drittstaatsangehöriger erhaltene Ausreisepflicht erlischt. Vielmehr gilt die bisherige Ausreisepflicht rechtlich fort, solange eine Einzelfallprüfung der jeweils zuständigen Ausländerbehörde keinen anderen Sachverhalt ergibt und eine Löschung der Ausreisepflicht durch die Ausländerbehörde nicht erfolgt.

Die Angaben zum Stichtag 31. März 2025 können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 78 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Personen zum Stichtag 31. März 2025224.390
Länder
Baden-Württemberg27.436
Bayern25.166
Berlin17.202
Brandenburg8.096
Bremen3.966
Hamburg10.324
Hessen12.581
Mecklenburg-Vorpommern3.973
Niedersachsen21.380
Nordrhein-Westfalen52.700
Rheinland-Pfalz8.233
Saarland1.952
Sachsen12.174
Sachsen-Anhalt4.718
Schleswig-Holstein10.035
Thüringen4.454
Tabelle auf Seite 78, 79 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Personen zum Stichtag 31. März 2025224.390
darunter:
Irak20.516
Türkei18.433
Afghanistan11.258
Russische Föderation11.228
Syrien10.729
Nigeria10.418
Serbien8.596
Iran7.460
Georgien6.967
Nordmazedonien5.463
ungeklärt5.258
Albanien4.833
Guinea4.792
Kosovo4.130
Ukraine4.090
Tabelle auf Seite 79 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Personen mit Duldung zum Stichtag 31. März 2025181.493
Länder
Baden-Württemberg23.670
Bayern19.256
Berlin13.329
Brandenburg7.119
Bremen3.578
Hamburg5.591
Hessen9.028
Mecklenburg-Vorpommern3.589
Niedersachsen17.607
Nordrhein-Westfalen43.601
Rheinland-Pfalz6.567
Saarland1.767
Sachsen10.063
Sachsen-Anhalt3.930
Schleswig-Holstein8.797
Thüringen4.001
Tabelle auf Seite 79 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Personen mit Duldung zum Stichtag 31. März 2025181.493
darunter:
Irak18.500
Türkei15.110
Russische Föderation10.094
Syrien9.649
Nigeria9.581
Afghanistan9.404
Serbien6.784
Iran6.567
Georgien5.606
ungeklärt4.826
Nordmazedonien4.551
Guinea4.496
Libanon3.790
Somalia3.300
Kosovo3.255
Tabelle auf Seite 80 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Personen mit abgelehntem Asylantrag zum Stichtag 31. März 2025128.630
Länder
Baden-Württemberg16.719
Bayern14.281
Berlin9.969
Brandenburg4.794
Bremen1.818
Hamburg4.700
Hessen6.500
Mecklenburg-Vorpommern2.383
Niedersachsen12.759
Nordrhein-Westfalen28.530
Rheinland-Pfalz5.377
Saarland756
Sachsen8.436
Sachsen-Anhalt2.845
Schleswig-Holstein6.027
Thüringen2.736
Tabelle auf Seite 80 · 12 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Personen mit abgelehntem Asylantrag zum Stichtag 31. März 2025128.630
darunter:
Irak16.072
Türkei9.739
Nigeria7.614
Russische Föderation7.190
Afghanistan6.673
Iran5.117
Serbien5.030
Georgien4.921
Nordmazedonien3.370
Syrien3.215
Tabelle auf Seite 80 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Personen mit abgelehntem Asylantrag ohne Duldung zum Stichtag 31. März 202517.258
Länder
Baden-Württemberg1.324
Bayern2.000
Berlin2.066
Brandenburg498
Bremen126
Hamburg2.093
Hessen1.067
Mecklenburg-Vorpommern182
Niedersachsen1.626
Nordrhein-Westfalen3.183
Rheinland-Pfalz760
Saarland59
Sachsen1.112
Sachsen-Anhalt296
Schleswig-Holstein618
Thüringen248
Tabelle auf Seite 81 · 12 Zeilen × 2 Spalten
Ausreisepflichtige Personen mit abgelehntem Asylantrag ohne Duldung zum Stichtag 31. März 202517.258
darunter:
Türkei1.869
Irak1.512
Afghanistan1.038
Serbien1.009
Georgien713
Albanien684
Russische Föderation666
Moldau (Republik)615
Kosovo563
Iran561
Frage 35 Seite 81

Zu wie vielen Personen wurde im Jahr 2024 eine vollziehbare bzw. rechtskräftige Ausreisepflicht festgestellt (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie bewertet es die Bundesregierung vor dem Hintergrund häufig beklagter Durchsetzungsprobleme bei der Ausreisepflicht, dass es im Jahr 2023 13 119 vollziehbare Feststellungen der Ausreisepflicht gab (vgl. Antwort zu Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 20/11101), im selben Jahr jedoch 16 430 Abschiebungen und 29 949 freiwillige Ausreisen Ausreisepflichtiger (vgl. Antworten zu den Fragen 1 und 20 auf Bundestagsdrucksache 20/11471), was die Zahl der Ausreiseverpflichtungen um ein Mehrfaches übersteigt (bitte ausführen)?

Antwort

Hierzu liegen keine validen Erkenntnisse vor, da aus den Daten des AZR bereits der Zeitpunkt der Entstehung der vollziehbaren Ausreisepflicht bei Duldungen nicht belastbar ermittelt werden kann.

Bei der Überprüfung früherer Antworten zu dieser Fragestellung (Bundestagsdrucksache 20/13040 zu Frage 34, Bundestagsdrucksache 20/11101 zu Frage 33) wurde festgestellt, dass dort jeweils Daten genannt wurden, die aufgrund der o. g. Ausführungen nicht korrekt sind. Dies betrifft auch den in der Frage genannten Zahlenwert 13 119. Eine Bewertung der Bundesregierung im Sinne der zweiten Teilfrage ist daher aufgrund der fehlenden Datengrundlage nicht möglich.

Frage 36 Seite 81

Hat es weitere Maßnahmen zur Bereinigung der Daten im AZR insbesondere zu ausreisepflichtigen Personen gegeben, nachdem die Bundesregierung in der Antwort zu Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 20/13040 erneut erklärt hat, dass diese wegen der angespannten Personalsituation in den Ausländerbehörden „gegenwärtig weitgehend ausgesetzt“ seien (bitte gegebenenfalls im Einzelnen auflisten und etwaige Korrekturen, wenn möglich, quantifizieren)? Welche Tätigkeiten und Projekte hat der Beauftragte für Datenqualität zuletzt mit welchen Erfolgen unternommen bzw. sind für die Zukunft geplant (bitte im Einzelnen auflisten)?

Antwort

Das BAMF als Registerbehörde kann die Qualität der im AZR gespeicherten Daten nur im begrenzten Umfang beeinflussen, da in erster Linie die zuständigen Ausländerbehörden (und in Asylangelegenheiten das BAMF) bzw. die den Sachverhalt meldende Stelle für die Datenqualität der sich in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich befindlichen Datensätze verantwortlich sind.

Der bereits mehrfach benannte quantitative Datenabgleich nach den §§ 8, 8a AZRG wurde bereits umfassend von den Ausländerbehörden umgesetzt und die ermittelten Fehler wurden zu großen Teilen bereinigt.

Der ebenfalls seit fast einem Jahr zur Verfügung stehende erweiterte quantitative Datenabgleich unter Zuhilfenahme von Referenz-IDs wird jeweils nach finalem Abschluss des quantitativen Datenabgleichs priorisiert von den Ausländerbehörden durchgeführt. Bei den genannten Datenabgleichen wurden und werden auch Datensätze von ausreisepflichtigen Personen bereinigt, da sich die Abgleiche auf den gesamten Datenbestand der bereinigenden Behörde erstrecken. Statistische Daten zu erfolgten Bereinigungen/Korrekturen werden nicht erhoben.

Aufgrund der auch weiterhin angespannten Personalsituation in den Ausländerbehörden, der bestehenden Beschlusslage der Ministerpräsidentenkonferenz und der daraus folgenden Konzentration der verfügbaren Kräfte auf die Durchführung der oben genannten Datenabgleiche sind darüber hinausgehende weitere Datenbereinigungen nach Rücksprache mit den Ländern gegenwärtig nach wie vor nicht möglich und daher weitgehend ausgesetzt. Das BAMF hat jedoch wiederholt – u. a. zuletzt im 16. Workshop zur Datenqualität im AZR – angeboten, den Ausländerbehörden auf Wunsch weitere Bereinigungslisten zu übermitteln, sofern entsprechende örtliche Ressourcen zur weiteren Datenbereinigung bestehen.

Im Bereich des bzw. mit dem Beauftragten für Datenqualität im BAMF wurden und werden im Interesse der Datenqualität wieder vielseitige Maßnahmen umgesetzt.

Beispielhaft

• konnte die bereits im letzten Bericht beschriebene „Geschäftsstelle Datensatz für das Ausländerwesen“ (GS DSAusländer) nach erfolgreicher Pilotierung zum 1. Januar 2025 dauerhaft im BAMF verankert werden. Der Datensatz selbst wurde in Zusammenarbeit mit anderen Bundes- und Landesbehörden weiterentwickelt, so dass derzeit die Vorbereitungen für die Veröffentlichung der 7. Fassung des DSAusländer laufen,

• wird weiterhin durch Teilnahme an Sitzungen an der Wartung/Pflege sowie Weiterentwicklung des Standards XAusländer mitgewirkt werden,

• wurden und werden gemeinsam mit den Fachbereichen, bei Bedarf z. B. auch mit Fachverfahrensherstellenden der Ausländerbehörden, sich auf die Datenqualität auswirkende Problemstellungen besprochen und gemeinsam Lösungen zur Beseitigung dieser abgestimmt,

• wurden und werden für Mitarbeitende des BAMF online und in Präsenz Schulungen mit Bezug/Schwerpunkt Datenqualität durchgeführt,

• werden aktuell u. a. ein CIC-Thementag zu den Themen „Datenqualität“ und Datensemantik“ sowie, in Abstimmung mit den Ländern, weitere Informationsveranstaltungen für Ausländerbehörden und Aufnahmeeinrichtungen zu den Themen XAusländer, DSAusländer und AZR/XAVIA vorbereitet.

Frage 37 Seite 83

In wie vielen Fällen wurden bislang Dokumente nach § 6 Absatz 5 Nummer 1 bzw. 3 (bitte differenzieren) des Ausländerzentralregistergesetzes an das AZR übermittelt und gespeichert, und wie bewertet es die Bundesregierung und welche Konsequenzen zieht sie hieraus, dass § 6 Absatz 5 AZRG nach Auffassung der Fragestellenden offenbar in vielen Fällen unanwendbar ist, sofern die Übermittlung von BAMF-Bescheiden und Gerichtsentscheidungen verlangt wird, bei denen Erkenntnisse zum Kernbereich privater Lebensgestaltung in größerem Umfang geschwärzt werden müssten (vgl. Antwort zu Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 20/13040)?

Antwort

Mit der Änderung von § 6 Absatz 5 des Ausländerzentralregistergesetzes (AZRG) durch das Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht vom 8. Mai 2024, das insoweit am 1. November 2024 in Kraft getreten ist, ist für die Speicherung von Entscheidungen des BAMF oder gerichtliche Entscheidungen in asylrechtlichen Verfahren, mit denen ein Schutzstatus nach dem Asylgesetz zuerkannt oder ein Abschiebungsverbot nach § 60 Absatz 5 oder 7 AufenthG festgestellt oder jeder der vorgenannten Schutzstatus abgelehnt wird, ohne dass damit eine Rückkehrentscheidung nach dem Asyl- oder Aufenthaltsgesetz einhergeht, nur noch der Tenor der jeweiligen Entscheidung zur Speicherung an das AZR zu übermitteln. Diese Änderung hat zur Folge, dass eine Schwärzung von Ausführungen, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung tangieren, bei entsprechenden Entscheidungen nicht mehr erforderlich ist und diese vom BAMF nunmehr gespeichert werden. Aufgrund einer durch die Gesetzesänderung notwendig gewordenen Anpassung des technischen Speicherungsprozesses erfolgt die Speicherung von Bescheiden durch das BAMF erst ab dem 6. März 2025. Um den mit der Prüfung der Ausführungen im Bescheid des BAMF auf mögliche Verletzungen des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und einer sich anschließenden Schwärzung verbundenen notwendigen Personalressourcen Rechnung zu tragen, werden Entscheidungen des BAMF, mit denen auch eine Rückkehrentscheidung erlassen wird, zunächst nur bei bestimmten Herkunftsländern im AZR gespeichert (Georgien, Kolumbien, Maghreb-Staaten, Moldau und Westbalkanstaaten). Weitere Herkunftsländer, bei denen eine Speicherung von Bescheiden im AZR erfolgen soll, sollen zu einem späteren Zeitpunkt einbezogen werden, wenn weitere Erfahrungen im Umgang mit dem Schwärzen von Textpassagen vorliegen. Der Auswahl der Herkunftsländer liegt zugrunde, dass das BAMF bei diesen Staaten eine besonders schnelle Durchführung des Asylverfahrens anstrebt.

Frage 38 Seite 83

Welche Angaben können dazu gemacht werden, wie viele der in Deutschland zum 31. Dezember 2024 lebenden Geduldeten bzw. Asylsuchenden berechtigt bzw. nicht berechtigt waren, eine Erwerbstätigkeit auszuüben, und wie vielen von ihnen wurde dies im Jahr 2024 erlaubt bzw. versagt (bitte jeweils nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren und zudem getrennt nach den Bundesländern auflisten)?

Antwort

Das AZR erfasst lediglich, in welchen Fällen Geduldeten bzw. Gestatteten eine Erwerbstätigkeit erlaubt bzw. versagt worden ist. Allerdings lassen diese Daten keine Aussage darüber zu, ob die Erwerbstätigkeit, zu der die Erlaubnis erteilt wurde, auch tatsächlich aufgenommen wurde bzw. zum Stichtag noch bestand.

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 lag bei 21 088 geduldeten Personen eine von der Ausländerbehörde erteilte Beschäftigungserlaubnis vor, zu der die Bundesagentur für Arbeit ihre Zustimmung gegeben hat (davon 4 610 aus dem Jahr 2024). 3 755 Personen haben die Erlaubnis zu einer zustimmungsfreien Beschäftigung erhalten, bei der die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nicht erforderlich ist (davon 793 im Jahr 2024). In 2 248 Fällen wurde eine Beschäftigungserlaubnis abgelehnt (davon 454 im Jahr 2024).

Bei 40 819 Personen mit einer Aufenthaltsgestattung lag eine von der Ausländerbehörde erteilte Beschäftigungserlaubnis vor, zu der die Bundesagentur für Arbeit ihre Zustimmung gegeben hat (davon 23 102 aus dem Jahr 2024). 1 079 Personen haben die Erlaubnis zu einer zustimmungsfreien Beschäftigung erhalten, bei der die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nicht erforderlich ist (davon 493 im Jahr 2024). Bei 2 793 Personen wurde eine Beschäftigungserlaubnis abgelehnt (davon 1 390 im Jahr 2024).

Weitere Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 84 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit Duldung mit einer Erlaubnis zur Beschäftigung aus dem Jahr 20244.610
Länder
Baden-Württemberg735
Bayern296
Berlin605
Brandenburg223
Bremen86
Hamburg316
Hessen182
Mecklenburg-Vorpommern156
Niedersachsen458
Nordrhein-Westfalen534
Rheinland-Pfalz296
Saarland2
Sachsen346
Sachsen-Anhalt84
Schleswig-Holstein196
Thüringen95
Tabelle auf Seite 84 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit Duldung mit einer Erlaubnis zur Beschäftigung aus dem Jahr 20244.610
darunter Hauptstaatsangehörigkeiten:
Türkei754
Irak606
Afghanistan495
Nigeria150
Syrien179
Vietnam193
Iran138
Guinea122
Somalia118
Pakistan111
Georgien119
Venezuela114
Russische Föderation88
Tunesien93
Libanon81
Tabelle auf Seite 85 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit Duldung mit einer Erlaubnis zu zustimmungsfreier Beschäftigung aus dem Jahr 2024793
Länder
Baden-Württemberg92
Bayern146
Berlin23
Brandenburg22
Bremen6
Hamburg7
Hessen26
Mecklenburg-Vorpommern3
Niedersachsen50
Nordrhein-Westfalen202
Rheinland-Pfalz84
Saarland
Sachsen90
Sachsen-Anhalt4
Schleswig-Holstein31
Thüringen7
Tabelle auf Seite 85 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit Duldung mit einer Erlaubnis zu zustimmungsfreier Beschäftigung aus dem Jahr 2024793
darunter Hauptstaatsangehörigkeiten:
Irak128
Nigeria71
Iran58
Türkei45
Guinea45
Afghanistan35
Somalia35
Syrien34
Pakistan28
Russische Föderation20
Libanon17
Georgien14
Kamerun14
ungeklärt14
Indien13
Tabelle auf Seite 85, 86 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit Duldung mit einer Ablehnung der Beschäftigungserlaubnis aus dem Jahr 2024454
Länder
Baden-Württemberg43
Bayern19
Berlin120
Brandenburg19
Bremen5
Hamburg56
Hessen24
Mecklenburg-Vorpommern17
Niedersachsen38
Nordrhein-Westfalen44
Rheinland-Pfalz32
Saarland1
Sachsen19
Sachsen-Anhalt6
Schleswig-Holstein9
Thüringen2
Tabelle auf Seite 86 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit Duldung mit einer Ablehnung der Beschäftigungserlaubnis aus dem Jahr 2024454
darunter Hauptstaatsangehörigkeiten:
Türkei91
Irak49
Afghanistan37
Vietnam25
Syrien17
Iran14
Tunesien12
Libanon12
Ukraine12
Pakistan10
Georgien10
Nigeria9
Indien9
Ungeklärt9
Albanien9
Tabelle auf Seite 86 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit Aufenthaltsgestattung mit einer Erlaubnis zur Beschäftigung aus dem Jahr 202423.102
Länder:
Baden-Württemberg5.441
Bayern2.668
Berlin1.690
Brandenburg585
Bremen131
Hamburg996
Hessen1.425
Mecklenburg-Vorpommern847
Niedersachsen3.607
Nordrhein-Westfalen2.614
Rheinland-Pfalz1.071
Saarland12
Sachsen794
Sachsen-Anhalt484
Schleswig-Holstein391
Thüringen346
Tabelle auf Seite 87 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit Aufenthaltsgestattung mit einer Erlaubnis zur Beschäftigung aus dem Jahr 202423.102
darunter Hauptstaatsangehörigkeiten:
Türkei7.987
Afghanistan4.620
Syrien1.451
Irak1.362
Iran920
Kolumbien687
ungeklärt349
Pakistan333
Somalia332
Burundi325
Nigeria287
Guinea306
Jemen292
Venezuela281
Russische Föderation260
Tabelle auf Seite 87 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit Aufenthaltsgestattung mit einer Erlaubnis zur zustimmungsfreien Beschäftigung aus dem Jahr 2024493
Länder:
Baden-Württemberg78
Bayern72
Berlin18
Brandenburg20
Bremen
Hamburg4
Hessen25
Mecklenburg-Vorpommern1
Niedersachsen31
Nordrhein-Westfalen156
Rheinland-Pfalz26
Saarland
Sachsen34
Sachsen-Anhalt1
Schleswig-Holstein26
Thüringen1
Tabelle auf Seite 87, 88 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit Aufenthaltsgestattung mit einer Erlaubnis zur zustimmungsfreien Beschäftigung aus dem Jahr 2024493
darunter Hauptstaatsangehörigkeiten:
Türkei92
Irak65
Iran64
Nigeria34
Afghanistan33
Syrien24
Guinea13
Russische Föderation13
Somalia12
Pakistan11
Venezuela11
Kamerun9
Aserbaidschan7
Äthiopien7
Ägypten6
Tabelle auf Seite 88 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit Aufenthaltsgestattung mit einer Ablehnung der Beschäftigungserlaubnis aus dem Jahr 20241.390
Länder:
Baden-Württemberg240
Bayern106
Berlin222
Brandenburg33
Bremen19
Hamburg45
Hessen139
Mecklenburg-Vorpommern42
Niedersachsen194
Nordrhein-Westfalen157
Rheinland-Pfalz80
Saarland5
Sachsen36
Sachsen-Anhalt28
Schleswig-Holstein25
Thüringen19
Tabelle auf Seite 88 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Aufhältige Personen mit Aufenthaltsgestattung mit einer Ablehnung der Beschäftigungserlaubnis aus dem Jahr 20241.390
darunter Hauptstaatsangehörigkeiten:
Türkei500
Afghanistan235
Syrien110
Irak98
Iran84
ungeklärt40
Pakistan32
Kolumbien23
Russische Föderation22
Personen aus den palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt)20
Somalia18
Ägypten14
Indien12
Libanon12
Venezuela10