Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, bezeichnet den Rechtsextremismus als „die größte Gefahr, die Deutschland von innen droht“ (www.tagesschau.de/inland/regional/razzia-gegen-recht sextreme-jugendorganisationen-auch-im-norden,rechtsextremismus-174.html). Im Jahr 2025 wurden so viele rechtsmotivierte Gewalttaten registriert wie zuletzt im Jahr 2016 (www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2026-05/rechte-ge walt-bka-mecklenburg-vorpommern-gxe). Sicherheitsbehörden und Zivilgesellschaft beobachten insbesondere seit 2024 einen Zuwachs aktionsorientierter rechtsextremer Jugendgruppen, die sowohl im digitalen Raum als auch auf der Straße sichtbar auftreten (www.zdfheute.de/panorama/kriminalitaet/re chtsexterme-jugendgruppen-verfassungsschutz-radikalisierung-queerfeindlich keit-100.html). Häufig treten diese Gruppen im Kontext von Demonstrationen gegen Christopher-Street-Days (CSD), durch Hetze, Einschüchterungen und durch Gewalt- und Bedrohungshandlungen, insbesondere gegen queere, linke, migrantische, jüdische und muslimische Personen, in Erscheinung.
Die Bundesregierung beschreibt die rechtsextremen Jugendgruppen als „gewaltorientiert“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1990, S. 3). Diese geraten zunehmend ins Visier staatlicher Exekutivmaßnahmen: Nach Festnahmen von Mitgliedern der „Sächsischen Separatisten“ und der „Letzten Verteidigungswelle“ gab es am 6. Mai 2026 bundesweite Großrazzien gegen die Jugendgruppen „Deutsche Jugend Voran“ (DJV) (auch bekannt als „Neue Deutsche Welle“) und „Jung und Stark“ (JS) (www.tagesschau.de/inland/regional/razzia-gegen-rechtsextre me-jugendorganisationen-auch-im-norden,rechtsextremismus-174.html). Der Dresdner Ortsgruppe „Elblandrevolte“ der „Jungen Nationalisten“ (JN), die Jugendorganisation der Partei „Die Heimat“ (ehemals NPD), wird vorgeworfen, am Angriff auf den SPD-Europaabgeordneten Matthias Ecke im Mai 2024 beteiligt gewesen zu sein (https://jungle.world/artikel/2026/06/rechtsextr emismus-dritter-weg-die-heimat-nachwuchs-mit-schlagkraft).
Laut der Bundesregierung stellen diese rechtsextremen Jugendgruppen einen „naheliegenden Rekrutierungspool“ für etablierte rechtsextremistische Strukturen dar (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1990, S. 13). Die Szene verbinde dabei „Spaß, Freizeit und extrem rechte Ideologie“ zu einer „Erlebniswelt Rechtsextremismus“ (https://j ungle.world/artikel/2026/06/rechtsextremismus-dritter-weg-die-heimat-nachw uchs-mit-schlagkraft). „Die Heimat“ und JN spielen in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle. Die Bundesregierung verweist auf die Vernetzung und Kooperation zwischen Gruppierungen wie DJV, JS und „Der Störtrupp“ (DST) mit der Partei „Die Heimat“ und JN insbesondere in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1990, S. 13). Mitglieder rechtsextremer Jugendgruppen treten zunehmend etablierten rechtsextremistischen Parteien, darunter „Die Heimat“ und „Der III. Weg“, sowie deren Jugendorganisationen bei (https://jungle.world/artikel/2026/06/rechtsextremismus-dritter-weg-die-he imat-nachwuchs-mit-schlagkraft; https://taz.de/Durchsuchungen-in-zwoelf-Bu ndeslaendern/!6176706/). „Die Heimat“ versteht sich laut Medienberichten als „Dachverband“ für rechtsextreme Jugendgruppen und plant die Einbindung von DJV-Mitgliedern in Wahlkampfaktivitäten (www.morgenpost.de/berlin/art icle410994377/deutsche-jugend-voran-soll-in-neonazi-wahlkampf-eingebunde n-werden.html). Medienberichten zufolge stellt „Die Heimat“ rechtsextremen Jugendgruppen Parteibüros, Lautsprecherwagen und organisatorische Unterstützung zur Verfügung (https://jungle.world/artikel/2026/06/rechtsextremism us-dritter-weg-die-heimat-nachwuchs-mit-schlagkraft). Die Bundesregierung bestätigte, dass in der Bundeszentrale der Partei „Die Heimat“ eine „Rechtsschulung“ für Mitglieder der DJV durchgeführt wurde (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1990, S. 14). Laut Medienberichten steht die Parteizentrale in Berlin-Köpenick im Mai 2026 zum Verkauf (https://taz.de/Nazis-verkaufen-Parteizentrale/!6176582/).
Zudem lässt sich erkennen, dass rechtsextremistische Gruppierungen Parteien gründen oder sich an sie anbinden, um sich vor staatlichen Exekutivmaßnahmen zu schützen. So hat sich die von einem Verbot bedrohte, gesichert rechtsextremistische „Identitäre Bewegung Deutschland“ (IBD) 2024 als Partei neu organisiert (https://table.media/berlin/news/identitaere-bewegung-wie-die-rech tsextremen-einem-vereinsverbot-entgehen). Die Auflösung der „Jungen Alternative“ und anschließende Gründung der „Generation Deutschland“ als rechtlich unselbstständige Jugendorganisation der „Alternative für Deutschland“ begründen Führungspersonen „primär mit dem Schutz der Jugendorganisation vor staatlichen Exekutivmaßnahmen“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3930, S. 6).
Die zunehmende Verzahnung etablierter rechtsextremer Parteien mit neuen aktionsorientierten Jugendmilieus sowie Versuche der strategischen Nutzung des Parteienprivilegs zur Umgehung staatlicher Sanktionsmaßnahmen werfen aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller erhebliche sicherheitspolitische Fragen auf.
Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung von aktionsorientierten rechtsextremen Jugendgruppen und die Verbreitung rechtsextremer Einstellungen, auch unter Kindern und Jugendlichen, insbesondere im Hinblick auf Radikalisierungspotenziale, Gewaltorientierung, Rekrutierungsstrategien und mögliche Übergänge in rechtsterroristische sowie parteigebundene rechtsextremistische Strukturen?
Es ist festzustellen, dass sich sowohl im virtuellen Raum als auch realweltlich zunehmend junge, vornehmlich männliche Personen vermehrt radikalisieren, vernetzen und eine zum Teil hervorstechende Gewaltorientierung entwickeln. In dieser hoch dynamischen Szene geht insbesondere von Einzelpersonen und kleinen Personenzusammenschlüssen eine abstrakte Gefährdung für szenetypische Feindbilder, wie die „linke“ Szene, die LSBTQIA+-Community, Personen mit Migrationshintergrund und vermeintlich pädophile Personen aus. Aus der Radikalisierungsspirale heraus kann sich die abstrakte Gefährdung in körperlichen Attacken oder wie im Falle der Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ in teils schweren Straftaten konkretisieren.
Ausgehend von der Entstehung der Jugendgruppen im virtuellen Raum werden neue Mitglieder insbesondere über Onlineplattformen bzw. soziale Medien wie z. B. TikTok und Instagram geworben. Dabei begünstigt die breite Aufstellung der Gruppierungen auf den verschiedenen virtuellen Plattformen den schnellen Aufbau und eine erhebliche Reichweite. Eine Annäherung an Jugendliche streben rechtsextremistische Akteure und Gruppierungen initial in der Regel über eine Ansprache alterstypischer Bedürfnisse, unter anderem nach Zugehörigkeit und Identität an, wobei ideologische Fragmente anfänglich zumeist bewusst subtil vermittelt werden. Rechtsextremistische Positionen werden lediglich angedeutet, sodass diese häufig nicht eindeutig erkennbar sind. Diese Inhalte sprechen ein breites Personenspektrum an, welches bislang keine Bezüge zum Rechtsextremismus aufgewiesen hat. Die Agitation und Dokumentation von Störaktionen und Gegendemonstrationen gegen regelmäßig stattfindende Christopher Street Day (CSD) Veranstaltungen generiert zudem einen kontinuierlichen Content von Bildern und Videos in den sozialen Medien, über den die Gruppenmitglieder hinaus mobilisiert und in der Folge auch fortlaufend rekrutiert werden. Anbindungen an klassische rechtsextremistische Strukturen oder kohärente Ideologien lassen sich dabei selten erkennen.
Welche Veränderungen beobachtet die Bundesregierung bezüglich dieser Entwicklung innerhalb der letzten fünf Jahre?
Die virtuelle Vernetzung im Rechtsextremismus und vor allem die uneingeschränkte Verfügbarkeit von rechtsextremistischen Ideologieinhalten hat sich in den vergangenen Jahren massiv verstärkt. Seit dem erstmaligen Auftreten der jungen, rechtsextremistischen Personenzusammenschlüsse im Sommer 2024 konnten viele der Gruppierungen ihre inneren Strukturen und Onlinepräsenzen auf Plattformen wie Instagram oder TikTok zunächst ausbauen und festigen sowie sich als Anlaufpunkt für eine neue aktionsorientierte und ideologisch weniger gefestigte Zielgruppe etablieren. Die so erzielte breite organisatorische Aufstellung begünstigte den weiteren Aufbau durch die virtuelle Reichweite und bot darüber hinaus Anknüpfungspunkte für die Vernetzung mit anderen rechtsextremistischen Akteuren. Ein Fortbestehen und Wachstum dieser Subkultur ist daher weiterhin wahrscheinlich, auch wenn verschiedene Faktoren (Exekutivmaßnahmen, Deradikalisierung) die Strukturen der etablierten Gruppierungen erheblich geschwächt haben und deren Bedeutung zuletzt abgenommen hat. Demgegenüber gründen sich laufend neue kleinere Gruppierungen mit oft nur lokalen oder regionalen Bezügen, die die fragmentierte Ideologie der (ehemals) großen Gruppen übernehmen und mit ähnlichen Aktionsformen auftreten. Insbesondere vor dem Sommer 2024 war eine Entwicklung hin zu gefestigteren bundesweiten Personenzusammenschlüssen nicht feststellbar. Der Grad der Aktionsorientierung in Verbindung mit der Gewaltorientierung der zumeist jungen Personen stellte ein bis dato neues Phänomen im Hinblick auf Agitationen gegen die LSBTIQA+-Community dar.
Inwiefern passt die Bundesregierung die Finanzierung von Präventions-, Beratungs- und Distanzierungsangeboten im Bereich Rechtsextremismus an diese Entwicklung an?
Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) arbeitet mit ihren Aufklärungs-, Informations- und Bildungsangeboten kontinuierlich zum Themenfeld Rechtsextremismus und thematisiert hier fortlaufend auch aktuelle Entwicklungen im Phänomenbereich. Als Format der BpB ist u. a. der InfoPool Rechtsextremismus zu nennen (www.bpb.de/infopool), der Wissen über Rechtsextremismus und Rechtsextremismusprävention bereitstellt. Der InfoPool verfolgt die Entwicklung von aktionsorientierten rechtsextremen Jugendgruppen und die Verbreitung rechtsextremer Einstellungen, auch unter Kindern und Jugendlichen. Der InfoPool Rechtsextremismus richtet sich an verschiedene Zielgruppen, darunter auch Multiplikatorinnen und Multiinklusivetoren aus der Präventionslandschaft, inkl. Beratung und Distanzierung. Aktuelle Entwicklungen im Bereich Rechtsextremismus werden zudem bei der Vorbereitung und Konzeption der Online-Fachtage Rechtsextremismus sowie weiterer politischer Bildungsformate der BpB berücksichtigt. Der digitale Raum sowie zielgruppen- und plattformspezifische Formate sind dabei auch künftig von besonderer Bedeutung. Eine Anpassung der Finanzierung ist nicht geplant.
Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und/oder die ihr nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung die Landesbehörden zur Anzahl und regionalen Verteilung der Mitglieder von „Die Heimat“ und den „Jungen Nationalisten“ für das Jahr 2025 (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
„Die Heimat“ ist mit Landesverbänden im gesamten Bundesgebiet vertreten, die Mitglieder verteilen sich ebenfalls auf alle Bundesländer. 2025 lag das Personenpotenzial bei 2.600 Personen. Für die Mitgliederverteilung in den jeweiligen Ländern wird auf die Verfassungsschutzberichte der Länder verwiesen.
Den „Jungen Nationalisten“ (JN) waren im Jahr 2025 insgesamt ca. 500 Personen zuzurechnen. Die JN verfügen über vier Gebietsverbände, die sich auf das gesamte Bundesgebiet verteilen. Darüber hinaus unterhalten die JN sog. Stützpunkte. Bedingt durch regelmäßige Neugründungen, gleichzeitige Auflösungen und zum Teil nur inaktiv bestehende Strukturen unterliegt deren Anzahl stetigen Änderungen. Aktuell zählt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ca. 20 Stützpunkte.
2aWie haben sich diese Zahlen seit 2020 jährlich entwickelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dieser Entwicklung?
2bInwiefern sieht die Bundesregierung eine Stärkung von „Die Heimat“ und den „Jungen Nationalisten“ durch die Integration von (ehemaligen) Mitgliedern rechtsextremer Jugendgruppen?
Die Fragen 2a und 2b werden im Sachzusammenhang beantwortet.
Für „Die Heimat“ stellt sich die Mitgliederentwicklung seit 2020 wie folgt dar:
• 2020: 3.500
• 2021: 3.150
• 2022: 3.000
• 2023: 2.800
• 2024: 2.500
• 2025: 2.600.
Für die JN stellt sich die Mitgliederentwicklung wie folgt dar:
• 2020: 280
• 2021: 280
• 2022: 230
• 2023: 230
• 2024: 300
• 2025: 400.
Die JN haben in den vergangenen beiden Jahren einen vergleichsweise starken Mitgliederzuwachs verzeichnet. Dies ist aus Sicht der Bundesregierung in hohem Maße auf die dynamische Entwicklung im Bereich neu gegründeter rechtsextremistischer Jugendgruppen zurückzuführen. Diese neuen Organisationen fungierten mit Blick auf ihre aktionsorientierte Ausrichtung (Demonstrationen) und die offensive Bewerbung über soziale Medien als Rekrutierungsinstrument in die rechtsextremistische Szene. In der Folge war zu beobachten, dass einzelne Mitglieder und Anhänger entsprechender Gruppierungen den Anschluss an festere Strukturen und etablierte Akteure des rechtsextremistischen Spektrums, hier vor allem die JN, suchten. Der 2025 festzustellende Mitgliederzuwachs der Mutterpartei „Die Heimat“ geht nach Einschätzung der Bundesregierung ebenfalls maßgeblich auf diesen Umstand zurück.
Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und/oder die ihr nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung die Landesbehörden zur Anzahl und geografischen Verbreitung von „Die Heimat“ und „Junge Nationalisten“-Strukturen, Untergliederungen und Immobilien (bitte nach Bundesländern und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten aufschlüsseln)?
Bezüglich der Organisationsstrukturen und der geografischen Verbreitung wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Bezüglich der Immobilien wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/6813 Rubrik „Nutzer“ verwiesen.
Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und/oder die ihr nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung die Landesbehörden seit 2023 zur Anzahl neu gegründeter rechtsextremer Jugendgruppen, und in wie vielen Fällen bestehen Kontakte, personelle Überschneidungen oder Kooperationen mit der Partei „Die Heimat“ und den „Jungen Nationalisten“ (bitte nach Jahren, Gruppen und Bundesländern aufschlüsseln)?
Es kann lediglich eine Schätzung für den strukturgebundenen Bereich der rechtsextremistischen gewalt- und aktionsorientieren Jugendgruppen vorgenommen werden. In diesem Bereich gibt es derzeit deutschlandweit schätzungsweise eine mittlere bis hohe zweistellige Anzahl an Personenzusammenschlüssen. Die Szene ist insbesondere im virtuellen Raum von hoher Volatilität und Dynamik geprägt. Gruppierungen werden zum Teil innerhalb weniger Tage gegründet, spalten sich mehrmals auf, benennen sich laufend um oder werden nach kurzer Zeit wieder geschlossen.
Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und/oder die ihr nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung die Landesbehörden zur Anzahl gemeinsamer Demonstrationen, Kundgebungen oder sonstiger öffentlicher Aktionen von „Die Heimat“ und den „Jungen Nationalisten“ und rechtsextremen Jugendgruppen seit 2023 (bitte nach Art der Aktivität, Jahr, Ort, Bundesland und beteiligten Gruppierungen aufschlüsseln)?
Insbesondere die maßgebliche Aktionsform der neuen rechtsextremistischen Jugendgruppen, die Teilnahme an und Organisation von Demonstrationen gegen CSD-Veranstaltungen bot eine hohe Anschlussfähigkeit in die rechtsextremistische Szene. Bedingt dadurch setzte sich das Teilnehmerfeld entsprechender Veranstaltungen regelmäßig sowohl aus Angehörigen dieser nicht-parteigebundenen Organisationen als auch Mitgliedern und Unterstützern der JN zusammen. In welchen Fällen konkrete Mitgliedschaftsverhältnisse vorlagen, lässt sich nicht belastbar ermitteln. In der Regel waren Mitglieder der JN lediglich als Teilnehmer bei Veranstaltungen vertreten, die von anderen Strukturen organisiert wurden.
Lediglich in wenigen Fällen organisierten die JN oder „Die Heimat“ eigene Demonstrationen, an denen wiederum Anhänger nicht-parteigebundener Jugendgruppen teilnahmen. Dies waren:
| Datum | Ort | Veranstalter | Motto | Gruppierung |
|---|---|---|---|---|
| 06.09.2024 | Ebingen | JN | Nein zum Genderwahnsinn: Kinder und Zukunft schützen! | Unitas Germanica, Zollernjugend |
| 14.09.2024 | Halle | JN | CSD Gegendemo | Deutsche Jugend Zuerst |
| 01.05.2025 | Gera | HEIMAT | 1. Mai Demonstration & Kundgebung in Gera + Live Musik Für Bildung, Zukunft & Heimat | Chemnitz Revolte, Jung & Stark |
| 01.05.2025 | Gelsenkirchen | HEIMAT | Heraus zum 1. Mai im Ruhrgebiet | Jung & Stark |
| 23.08.2025 | Magdeburg | HEIMAT/JN HE | Heimat, Familie & Nation statt CSD! | Deutsche Jugend Voran |
| 25.10.2025 | Cottbus | HEIMAT Brandenburg | Nein zum CSD in Cottbus. Für die Traditionelle Familie | Deutsche Jugend Voran |
| 29.11.2025 | Berlin | HEIMAT | Demo zum Brandenburger Tor! Betrüger & Kriminelle Ausländer raus! | Deutsche Jugend Voran |
Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und/oder die ihr nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung die Landesbehörden zu Mobilisierungen, Demonstrationen, Kundgebungen oder sonstigen öffentlichen Aktionen gegen Christopher-Street-Day-Veranstaltungen durch rechtsextreme Gruppierungen seit 2023 (bitte nach Art der Aktivität, Jahr, Ort, Bundesland, beteiligten Gruppierungen und Anzahl der Teilnehmenden aufschlüsseln)?
Hinsichtlich Demonstrationen, Kundgebungen oder sonstigen öffentlichen Aktionen konnten seit 2024 bundesweit eine Vielzahl an rechtsextremistischen Störaktionen gegen öffentliche Veranstaltungen zum CSD festgestellt werden. Besonders hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang die Störaktionen bzw. Gegendemonstrationen gegen die Veranstaltungen in Bautzen (SN), Görlitz (SN) und Magdeburg (ST), bei denen sowohl im Jahr 2024 als auch 2025 die Teilnehmerzahlen jeweils im dreistelligen Bereich lagen. Für das Jahr 2026 konnte insgesamt ein Rückgang der Teilnehmendenzahlen an Gegenveranstaltungen festgestellt werden, wobei die mobilisierungsstärksten Veranstaltungen der Vorjahre noch anstehen. Im Übrigen wird auf die turnusmäßig durch die Bundesregierung beantworteten Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke bezüglich rechtsextremistischer Aufmärsche verwiesen, zuletzt Bundestagsdrucksachen 21/3277 und 21/6919. Zum Jahr 2023 liegen keine Erkenntnisse zu öffentlichen Aktivitäten von rechtsextremen Gruppierungen gegen CSD-Veranstaltungen vor. Für das Jahr 2024 wurden Erkenntnisse zu 74 öffentlichen Aktivitäten von rechtsextremen Gruppierungen gegen CSD-Veranstaltungen bekannt. Für das Jahr 2025 wurden Erkenntnisse zu 136 öffentlichen Aktivitäten von rechtsextremen Gruppierungen gegen CSD-Veranstaltungen bekannt. Zum Jahr 2026 liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu 26 öffentlichen Aktivitäten von rechtsextremen Gruppierungen gegen CSD-Veranstaltungen vor. Eine tabellarische Aufschlüsselung ist der Anlage 1 zu entnehmen.*
PDF-Seiten 17–30 (14 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und/oder die ihr nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung die Landesbehörden zu Fällen, in denen nicht parteigebundene rechtsextreme Jugendgruppen bei Demonstrationen unter Bannern, Symbolen oder organisatorischer Führung der „Jungen Nationalisten“ oder „Die Heimat“ auftraten (bitte nach Jahr, Ort und Bundesland aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und/oder die ihr nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung die Landesbehörden dazu, dass rechtsextreme Jugendgruppen Versammlungen über die Partei „Die Heimat“ und die „Jungen Nationalisten“ anmelden oder über deren Strukturen organisieren lassen, und in wie vielen Fällen ist dies seit 2023 bekannt geworden (bitte nach Jahr, Ort und Bundesland aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und/oder die ihr nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung die Landesbehörden zur strategischen Nutzung des Parteienprivilegs durch Rechtsextreme in Deutschland zur Umgehung von staatlichen Exekutivmaßnahmen, insbesondere zur Nutzung von Parteistrukturen als organisatorischem Schutzraum für rechtsextreme (Jugend-)Gruppen (bitte alle bekannten Fälle seit 2020 nach Jahr, Organisation und Bundesland auflisten), und welche Bewertung und konkreten Maßnahmen leitet die Bundesregierung hieraus ab?
Rechtsextremistische Parteien in Deutschland sind sich der Privilegien bewusst, die mit dem Parteienstatus einhergehen. Besonderer Fokus liegt auf der damit einhergehenden, besonderen „Verbotsfestigkeit“ von Parteien in Bezug auf vereinsrechtliche aber auch auf versammlungsrechtliche Maßnahmen.
Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und/oder die ihr nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung die Landesbehörden zu Straftaten im Zusammenhang mit Veranstaltungen der Partei „Die Heimat“ und den „Jungen Nationalisten“ sowie durch Mitglieder der „Jungen Nationalisten“ und der Partei „Die Heimat“ seit 2023 (bitte nach Deliktart, Organisation, Jahr, Bundesland und Anzahl der Tatverdächtigen aufschlüsseln)?
Politisch motivierte Straftaten werden dem Bundeskriminalamt (BKA) im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) durch die zuständigen Landeskriminalämter übermittelt und hier in der BKA-internen Fallzahlendatei „LAPOS“ (Lagebild Auswertung politisch motivierter Straftaten) erfasst. Da es keinen Katalogwert im Sinne der Anfrage gibt, wurde mittels folgender Parameter in der freitextlichen Sachverhaltsdarstellung recherchiert:
• Tatzeit des jeweiligen Jahres,
• Stichtag 31. des Folgejahres,
• Sachverhaltssuche: „Die Heimat“; „Junge Nationalisten“.
In der Spalte „Häufigkeit“ wird die Anzahl des jeweiligen begangenen Deliktes in dem jeweiligen Jahr aufgezeigt. Weiterhin werden in der Spalte Organisation Straftaten aus dem Phänomenbereich der PMK-L, welche im Zusammenhang mit Veranstaltungen der Partei „Die Heimat“ und den „Jungen Nationalisten“ begangen wurden, mit aufgeführt und entsprechend bezeichnet. Ebenso werden u. a. die Straftaten der PMK-L bei
• Flyerverteilungen von „Die Heimat“, „JN“-Mitgliedern,
• Gegendemonstrationen bei „Die Heimat“, „JN“-Veranstaltungen,
• Sachbeschädigungen bei „Die Heimat“, „JN“-Objekten und
• Straftaten gegen „Die Heimat“, „JN“-Politiker,
mit aufgelistet.
2023:
| Deliktart | Häufigkeit | Organisation | Anzahl der Tatverdächtigen |
|---|---|---|---|
| Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte | 1 | PMK-L | 0 |
| Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte | 1 | PMK-L | 1 |
| Landfriedensbruch | 1 | PMK-L | 1 |
| Störung des öffentlichen Friedens | 3 | Junge Nationalisten | 0 |
| Volksverhetzung | 17 | Die Heimat | 17 |
| Beleidigung | 2 | Die Heimat | 1 |
| Beleidigung | 4 | PMK-L | 4 |
| Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens | 1 | Die Heimat | 1 |
| Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens | 1 | PMK-L | 1 |
| Körperverletzung | 3 | PMK-L | 2 |
| Körperverletzung | 2 | Die Heimat | 3 |
| Gefährliche Körperverletzung | 1 | Die Heimat | 1 |
| Gefährliche Körperverletzung | 4 | PMK-L | 4 |
| Bedrohung | 1 | Die Heimat | 0 |
| Raub | 1 | PMK-L | 0 |
| Sachbeschädigung | 12 | Die Heimat/Junge Nationalisten | 4 |
| Sachbeschädigung1 | 5 | PMK-L | 0 |
| Gemeinschädliche Sachbeschädigung | 2 | Junge Nationalisten | 0 |
| Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen | 19 | Die Heimat/Junge Nationalisten | 11 |
| Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen2 | 1 | PMK-L | 0 |
| Verstoß Versammlungsgesetz | 4 | PMK-L | 3 |
| Verstoß Versammlungsgesetz | 1 | Die Heimat | 1 |
¹ Anmerkung: Vor allem Schmierereien von „Die Heimat“-Objekten.
² Anmerkung: Zwei Hakenkreuze auf der Fassade eines Parteibüros der Partei „Die Heimat“.
2024:
| Deliktart | Häufigkeit | Organisation | Anzahl der Tatverdächtigen |
|---|---|---|---|
| Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs | 2 | PMK-L | 1 |
| Volksverhetzung | 5 | Die Heimat/Junge Nationalisten | 2 |
| Gefährliche Körperverletzung | 1 | Die Heimat/ Junge Nationalisten | 0 |
| Körperverletzung | 1 | PMK-L | 0 |
| Nötigung | 1 | PMK-L | 1 |
| Bedrohung | 1 | PMK-L | 1 |
| Sachbeschädigung | 3 | Junge Nationalisten | 4 |
| Sachbeschädigung | 6 | PMK-L | 0 |
| Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen | 7 | Die Heimat/Junge Nationalisten | 4 |
| Verstoß gegen das Versammlungsgesetz | 2 | Die Heimat | 2 |
2025:
| Deliktart | Häufigkeit | Organisation | Anzahl der Tatverdächtigen |
|---|---|---|---|
| Volksverhetzung | 5 | Die Heimat/Junge Nationalisten | 2 |
| Belohnung und Billigung von Straftaten | 1 | Die Heimat | 1 |
| Üble Nachrede | 1 | Die Heimat | 1 |
| Sachbeschädigung | 5 | Die Heimat/Junge Nationalisten | 0 |
| Sachbeschädigung | 5 | PMK-L | 0 |
| Gemeinschädliche Sachbeschädigung | 1 | Junge Nationalisten | 0 |
| Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen | 1 | Junge Nationalisten | 0 |
| Verstoß Versammlungsgesetz | 1 | Junge Nationalisten | 1 |
| Verstoß Kunsturheberrechtsgesetz | 1 | PMK-L | 1 |
2026:
| Deliktart | Häufigkeit | Organisation | Anzahl der Tatverdächtigen |
|---|---|---|---|
| Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen | 2 | Die Heimat | 2 |
| Sachbeschädigung | 1 | PMK-L | 0 |
Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und/oder die ihr nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung die Landesbehörden zur Altersstruktur der Mitglieder sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Veranstaltungen, Demonstrationen, Schulungen oder Treffen der „Jungen Nationalisten“ und der Partei „Die Heimat“, insbesondere zum Anteil Minderjähriger (bitte nach Altersgruppen: unter 14 Jahre, 14 bis 17 Jahre, 18 bis 25 Jahre, ab 26 Jahre, Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Allgemein ist zur Altersstruktur der „Heimat“ festzuhalten, dass die Partei – bedingt durch den jahrelangen Mitgliederschwund – mittlerweile überaltert ist, auch die Ebene der Führungsfunktionäre ist in der Regel älter als 50 Jahre.
Als Jugendorganisation ist die Altersstruktur der JN entsprechend wesentlich jünger. Das Höchstalter für die Mitgliedschaft liegt bei 35 Jahren. Einige Führungspersonen sind demnach älter als 29 Jahre, während der überwiegende Teil der Mitglieder im Alter von 18 bis 25 Jahre zu verorten ist. Allerdings haben sich im Zuge der besagten Entwicklungen in den letzten zwei Jahren auch immer mehr deutlich jüngere Personen der JN angeschlossen.
Bezüglich der Frage, ob im Rahmen der Bearbeitung von Demonstrationen, Veranstaltungen und sonstigen Ereignissen der „Heimat“ und der JN Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung angefallen sind, kann eine Beantwortung wegen des unzumutbaren Aufwandes, der mit der Beantwortung verbunden wäre, nicht erfolgen. Da die Frage ferner einen unbestimmten Zeitraum umfasst, wäre mit der Klärung der Frage die Sichtung eines immensen Aktenbestandes im Bereich Rechtsextremismus erforderlich.
Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht, siehe BVerfG, Urteil vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11, Rn. 249. Es sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann.
In diesem konkreten Fall müssten Aktenbestände zu einem Personenpotenzial von mehreren tausend Personen gesichtet werden. Folglich müssten umfangreiche Suchabfragen im Aktenbestand zu einer ganzen Reihe von Organisationen und Einzelpersonen seit Gründung der jeweiligen Organisationen (aufgrund des unbestimmten Zeitraumes) durchgeführt werden.
Eine Suchanfrage im elektronischen Aktensystem kann diese Suche aus mehreren Gründen nicht wesentlich erleichtern. Dies würde jeweils einen erheblichen – je nach Umfang des Dokuments einen immensen – Arbeitsaufwand verursachen. Im Ergebnis würde eine Sichtung der Dokumente einschließlich einer etwaigen Identitätsprüfung – auch unter Berücksichtigung des vorgetragenen Auskunftsinteresses – einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand in der thematisch betroffenen Abteilung verursachen. Eine (weitergehende) Auskunft kommt deshalb nicht in Betracht. Der mit der händischen Suche verbundene Aufwand würde nach grober Schätzung vier Sachbearbeiter für sechs Wochen vollständig beanspruchen und die normale Fortführung des Dienstbetriebs des Fachbereichs erheblich beeinträchtigen.
Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und/oder die ihr nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung die Landesbehörden zu personellen Überschneidungen zwischen den „Jungen Nationalisten“ bzw. der Partei „Die Heimat“ und der „Alternative für Deutschland“ bzw. ihrer Jugendorganisation „Generation Deutschland“ (bitte nach Fallzahl, Art der Überschneidung und Bundesländern aufschlüsseln)?
Es existieren punktuelle personelle Überschneidungen zwischen den JN bzw. der Partei „Die Heimat“ und der „Alternative für Deutschland“ (AfD, Verdachtsfall) bzw. ihrer Jugendorganisation „Generation Deutschland“ (GD).
Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und/oder die ihr nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung die Landesbehörden zu gemeinsamen Veranstaltungen, Demonstrationen oder Kampagnen von Mitgliedern der „Alternative für Deutschland“ und ihrer Jugendorganisation „Generation Deutschland“ bzw. ihrer Vorgängerorganisation „Junge Alternative“ mit der Partei „Die Heimat“ und ihrer Jugendorganisation „Junge Nationalisten“ seit 2023 (bitte nach Jahr, Ort, Bundesland und Anlass aufschlüsseln)?
Im Jahr 2023 fanden punktuell Veranstaltungsbesuche von Mitgliedern der AfD (Verdachtsfall) und ihrer Jugendorganisation GD bzw. ihrer Vorgängerorganisation „Junge Alternative“ (JA) bei der Partei „Die Heimat“ bzw. der JN statt.
Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und/oder die ihr nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung die Landesbehörden zur Nutzung sozialer Medien durch „Die Heimat“ und „Junge Nationalisten“ und verbundene rechtsextreme Jugendgruppen (z. B. Anzahl der Kanäle, Followerinnen- und Followerzahlen, Reichweiten und Plattformen), und wie hat sich diese Nutzung seit 2020 entwickelt (bitte nach Jahren, Plattformen und Gruppierungen aufschlüsseln)?
Sowohl die „Heimat“ als auch die JN nutzen intensiv die gängigen soziale Medien, um ihre Inhalte zu verbreiten. Gleichwohl besteht allein schon aufgrund der unterschiedlichen Altersstruktur der jeweiligen Rezipienten ein unterschiedliches Nutzungsverhalten hinsichtlich der verwendeten Plattformen. Da es jedoch für fast alle Organisationsstrukturen bis hinunter zur Ortsebene verschiedene Social Media Accounts gibt, werden hier nur die Followerzahlen der am meisten genutzten Accounts dargestellt (Stand: Juni 2026):
• Telegram-Kanal der Heimat: ca. 6.900
• Telegram-Kanal der JN: ca. 13.300 • Instagram-Kanal der Heimat: ca. 17.400
• Instagram-Kanal der JN: ca. 1.700
Die Nutzung der sozialen Medien spielt auch im Bereich der rechtsextremistischen Jugendgruppierungen eine maßgebliche Rolle zur Vernetzung und zur Mobilisierung für Störaktionen beispielsweise im Kontext der CSD-Veranstaltungen. Insgesamt weist die Szene jedoch, wie bereits erläutert, eine hohe Volatilität und Dynamik auf. Dies spiegelt sich auch im virtuellen Raum wieder. Das Instagram-Profil der Gruppierung „Deutsche Jugend Voran“, welche am ehesten mit der Partei „Die Heimat“ „verbunden“ ist, wies beispielsweise zwischenzeitlich eine niedrige bis mittlere vierstellige Zahl an Followern auf. Aus den genannten Gründen ist eine darüberhinausgehende Beantwortung der Frage im Hinblick auf die Entwicklung der Nutzung seit 2020 nicht möglich.
Welche und wie viele der seit 2023 gegründeten rechtsextremen Jugendgruppen weisen nach Erkenntnissen der Bundesregierung direkte organisatorische, personelle oder infrastrukturelle Verbindungen zur Partei „Die Heimat“ oder den „Jungen Nationalisten“ auf (bitte nach Gruppierung, Art der Verbindung und Bundesland aufschlüsseln)?
Abgesehen vom o. g. Rekrutierungspotenzial (Frage 2b) liegen der Bundesregierung keine belastbaren Erkenntnisse über signifikante Verbindungen im Sinne der Anfrage vor. Lediglich vereinzelt kam es zur Nutzung von parteilichen Strukturen, vor allem Immobilien als Trefforte, durch Angehörige von rechtsextremistischen Jugendgruppen, so zum Beispiel im Falle von Treffen der Gruppierung „Deutsche Jugend Voran“ (DJV) in der „Heimat“-Parteizentrale in Berlin.
Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und/oder die ihr nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung die Landesbehörden zu Versuchen der Partei „Die Heimat“ bzw. den „Jungen Nationalisten“, rechtsextreme Jugendgruppen organisatorisch in eigene Parteistrukturen zu integrieren, und in wie vielen Fällen ist dies seit 2023 bekannt (bitte nach Jahr, Bundesland und betroffener Gruppierung aufschlüsseln)?
„Die Heimat“ und die JN sehen in den Anhängern der rechtsextremistischen Jugendgruppen ein vielversprechendes Rekrutierungspotenzial. Entsprechend sind seit spätestens 2025 vermehrt Versuche festzustellen, Angehörige dieses Spektrums für sich zu gewinnen. Die wachsenden Mitgliederzahlen der JN deuten hierbei darauf hin, dass die Bemühungen zum Teil erfolgreich sind, konkrete Zahlen oder Erkenntnisse liegen hierzu jedoch nicht vor.
17Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und/oder die ihr nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung die Landesbehörden über die Anzahl von Parteieintritten von Mitgliedern rechtsextremer Jugendgruppen in die Partei „Die Heimat“ und die „Jungen Nationalisten“ seit 2023 (bitte nach Jahren, Bundesländern, Altersgruppen: unter 14 Jahre, 14 bis 17 Jahre, 18 bis 25 Jahre, ab 26 Jahre, Geschlecht und Herkunftsgruppierungen aufschlüsseln)?
18Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und/oder die ihr nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung die Landesbehörden zu Kampfsport- und Selbstverteidigungstrainings im Umfeld der Partei „Die Heimat“ und „Junge Nationalisten“ seit 2020 und zur Teilnahme von Mitgliedern rechtsextremer Jugendgruppen daran (bitte nach Jahr, Altersgruppen: unter 14 Jahre, 14 bis 17 Jahre, 18 bis 25 Jahre, ab 26 Jahre, Bundesland und Personenanzahl aufschlüsseln)?
Die Fragen 17 und 18 werden im Sachzusammenhang beantwortet.
Der Kampfsport wird häufig strategisch zur Rekrutierung von neuen Mitgliedern für die rechtsextremistische Szene genutzt. Er eignet sich vielfach zur Rekrutierung von jungen, meist männlichen Personen, da die im Kampfsport vermittelten Werte und Attribute (u. a. starker Körper und Geist, Fleiß und Disziplin) für die im Rechtsextremismus propagierten Werte der Überlegenheit und Wehrhaftigkeit herangezogen werden können.
Die Partei „Die Heimat“ und die JN haben das Potenzial von Kampfsport ebenfalls erkannt und unterstützen Kampfsportaktivitäten von Rechtsextremisten. So veranstaltet die JN sogenannte Sport- oder Gemeinschaftstage, bei denen Kampfsporttrainings angeboten werden. Zuletzt fand im April 2025 eine Kampfsportveranstaltung im Rahmen des „JN Sporttag“ statt. Hierzu wurde zuerst der „Heimathof“ in Eschede (NI), der sich im Besitz des niedersächsischen Landesverbandes der Partei befindet, als Veranstaltungsort benannt. Kurzfristig wurde der Veranstaltungsort geändert und in ein Gemeindehaus in Schwienau (NI) im Ortsteil Linden verlegt. An der Veranstaltung nahmen mehrere JN-Mitglieder als Kämpfer teil.
Im Januar 2026 fand unter dem Motto „Kampfsport statt Drogen“ ein von der JN organisiertes sportliches Treffen in Sachsen-Anhalt statt. Bei diesem Treffen wurden Boxtechniken vermittelt und Sparringskämpfe vollzogen. Das Treffen fand gemeinsam mit Aktivisten des „Kampf der Nibelungen/KdN“ statt.
Bezüglich der Frage nach Parteieintritten sowie konkreten Aufschlüsselungen nach den in der Fragestellung genannten Kriterien, kann eine Beantwortung wegen des unzumutbaren Aufwandes, der mit der Beantwortung verbunden wäre, nicht erfolgen. Da die Frage ferner einen Zeitraum von fast vier (Frage 17) bzw. sechs (Frage 18) Jahren umfasst, wäre mit der Klärung der Frage die Sichtung eines immensen Aktenbestandes im Bereichen Rechtsextremismus erforderlich.
Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht, siehe BVerfG, Urteil vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11, Rn. 249. Es sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann.
In diesem konkreten Fall müssten Aktenbestände zu einem Personenpotenzial von mehreren tausend Personen gesichtet werden. Folglich müssten umfangreiche Suchabfragen im Aktenbestand zu einer ganzen Reihe von Organisationen und Einzelpersonen durchgeführt werden.
Eine Suchanfrage im elektronischen Aktensystem kann diese Suche aus mehreren Gründen nicht wesentlich erleichtern. Dies würde jeweils einen erheblichen – je nach Umfang des Dokuments einen immensen – Arbeitsaufwand verursachen. Im Ergebnis würde eine Sichtung der Dokumente einschließlich einer etwaigen Identitätsprüfung – auch unter Berücksichtigung des vorgetragenen Auskunftsinteresses – einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand in der thematisch betroffenen Abteilung verursachen. Eine (weitergehende) Auskunft kommt deshalb nicht in Betracht. Der mit der händischen Suche verbundene Aufwand würde nach grober Schätzung hinsichtlich der Parteieintritte drei Sachbearbeiter für acht Wochen, hinsichtlich des Kampfsports zwei Sachbearbeiter für zehn Wochen vollständig beanspruchen und die normale Fortführung des Dienstbetriebs des Fachbereichs erheblich beeinträchtigen.
Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und/oder die ihr nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung die Landesbehörden zu strukturellen Rekrutierungsversuchen durch rechtsextreme Jugendorganisationen und die „Generation Deutschland“, insbesondere an Schulen und außerschulischen Aufenthaltsorten für Kinder und Jugendliche wie Jugendzentren und Sportvereine (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Die „Generation Deutschland“ (GD) nutzt verschiedenste Veranstaltungsformate, auch im Umfeld von Schulen, um Mitglieder zu rekrutieren.
Die „Generation Deutschland Sachsen“ führte im Mai 2026 eine Reihe von Infoständen im räumlichen Umfeld von Schulen in Sachsen durch. Im Zuge eines Gewinnspiels wurden Schüler durch die „Generation Deutschland Sachsen“ dazu aufgerufen, Infomaterial der GD in der eigenen Schule auszulegen und abzufotografieren, um weiteres Material der „Generation Deutschland Sachsen“ zu gewinnen.
Die „Generation Deutschland Mecklenburg-Vorpommern“ kündigte im Juni 2026 zeitweise zwei Infostände vor Berufsschulen in Rostock an, die aber nicht realisiert wurden.
Wie viele nicht vollstreckte Haftbefehle liegen aktuell gegen Personen vor, die „Die Heimat“ und den „Jungen Nationalisten“ zugerechnet werden?
Da eine Erhebung bzw. allgemeine Speicherung von Parteizugehörigkeiten von Personen seitens des BKA nicht erfolgt, kann die Bundesregierung keine Auskunft darüber geben, welche Personen über einen offenen Haftbefehl verfügen und der Partei „Die Heimat“ sowie den „Jungen Nationalisten“ zugerechnet werden.
Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und/oder die ihr nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung die Landesbehörden über die aktuelle und zukünftige Strategie, insbesondere eine mögliche geografische Verschiebung der Aktivitäten, von „Die Heimat“ und den „Jungen Nationalisten“ im Zusammenhang mit dem geplanten Verkauf der Parteizentrale in Berlin-Köpenick?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und/oder die ihr nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung die Landesbehörden, ob und wie viele Personen, die der Partei „Die Heimat“ und den „Jungen Nationalisten“ zugerechnet werden, über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügen?
Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Frage 22 aufgrund entgegenstehender überwiegender Belange des Staatswohls nicht erfolgen kann, auch nicht in eingestufter Form. Gegenstand der Fragen sind solche Informationen, die in besonderem Maße das Staatswohl berühren und daher in einer zur Veröffentlichung vorgesehenen Fassung nicht behandelt werden können. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen wie dem Staatswohl – ebenfalls mit Verfassungsrang – begrenzt. Eine Bekanntgabe von Einzelheiten würde weitgehende Rückschlüsse auf potentielle Einzelfälle zulassen. Durch eine Veröffentlichung der Fallzahl inklusive Aufschlüsselung wäre nicht auszuschließen, dass laufende oder künftige Maßnahmen, die zur Aufklärung dienen und gegebenenfalls künftig einen Entzug dieser Erlaubnisse ermöglichen sollen, negativ beeinflusst werden können. Mit der Veröffentlichung droht folglich die Gefährdung laufender bzw. künftiger Aufklärungseinsätze oder Ermittlungen. Die Gewinnung von offenen und nachrichtendienstlichen Informationen ist für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und für die Aufgabenerfüllung der Sicherheitsbehörden jedoch unerlässlich. Sofern solche Informationen entfallen oder wesentlich zurückgehen sollten, würden empfindliche Informationslücken auch im Hinblick auf die Sicherheitslage in Deutschland drohen.
Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt zudem, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung ausscheidet, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens nicht hingenommen werden kann.
22aWie viele solcher Erlaubnisse wurden in den letzten fünf Jahren abgelehnt, zurückgenommen oder widerrufen?
22bWie viele Personen, die der Partei „Die Heimat“ und den „Jungen Nationalisten“ zugerechnet werden, besitzen Waffen oder Sprengstoff, und wie viele und welche Waffen und Sprengstoff sind im Besitz?
Die Fragen 22a und 22b werden im Sachzusammenhang beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
23Was wurde bei den bundesweiten Durchsuchungen am 6. Mai 2026 bei Mitgliedern von „Deutsche Jugend Voran“ und „Jung und Stark“ festgestellt, insbesondere im Hinblick auf beschlagnahmte Waffen, Explosivstoffe und Vermögenswerte (bitte nach Gruppenzugehörigkeit, Landkreis bzw. kreisfreie Stadt sowie Anzahl und Art der Gegenstände aufschlüsseln)?
23aWie viele der bei den Durchsuchungen bei Mitgliedern von „Deutsche Jugend Voran“ und „Jung und Stark“ am 6. Mai 2026 sichergestellten Waffen wurden mit legaler Waffenerlaubnis besessen, wie viele ohne, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Beschaffung illegaler Waffen und Explosivstoffe?
23bHat die Auswertung der Beschlagnahmungen bei den in Frage 23 genannten Durchsuchungen bereits zu weiteren Tatverdächtigen oder weiteren Durchsuchungen geführt, und wenn ja, in welchem Umfang?
Die Fragen 23 bis 23b werden im Sachzusammenhang beantwortet.
Die bei den fragegegenständlichen Durchsuchungen aufgefundenen Asservate sind derzeit Gegenstand laufender Ermittlungen. Weitere Angaben im Sinne der Fragestellung wären geeignet, Rückschlüsse auf Ansätze und Zielrichtungen der laufenden Ermittlungen zuzulassen und damit die weitere Aufklärung des Sachverhalts zu gefährden. Die Erteilung näherer Auskünfte zur Beantwortung der Fragestellung muss daher unterbleiben. Denn trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages und einzelner Abgeordneter zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall das Informationsinteresse des Parlaments hinter dem berechtigten Geheimhaltungsinteresse zum Schutz der laufenden Ermittlungen zurück. Aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt daher, dass das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung hier Vorrang vor dem Informationsinteresse genießt.