Angriffe auf Politiker, Parteibüros und Wahlplakate im ersten Halbjahr 2026

Drucksache 21/7919Antwortauf die Kleine Anfrage 21/767407.09.2026206 Seiten11 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernInnere SicherheitPolitisches Leben, Parteien3 Anlagen als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Kleine Anfrage dient der Fortsetzung der Datenreihen aus den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 21/1171 sowie 21/5964.

Frage 1 Seite 2

Wie viele Angriffe erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung auf Parteieinrichtungen der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien im ersten Halbjahr 2026 (bitte jeweils übersichtsartig nach Partei und Phänomenbereich aufschlüsseln wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10177, Anlage S. 1 f.)?

Antwort

Insgesamt wurden im ersten Halbjahr 2026 132 Straftaten gemeldet, die dem UAZ „Parteigebäude/Parteieinrichtung“ zugeordnet werden.

Die Zuordnung dieser Straftaten zu den im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien ist – zusätzlich aufgeschlüsselt nach dem jeweilig betroffenen Phänomenbereich – der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Übersicht erstes Halbjahr 2026 UAZ „Parteigebäude/Parteieinrichtung“

Tabelle auf Seite 2 · 6 Zeilen × 7 Spalten
GesamtAusländische IdeologieLinksRechtsReligiöse IdeologieSonstige Zuordnung
AfD38033005
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN18051012
CDU25192013
CSU201001
Die Linke24001806
SPD1917308
Frage 2 Seite 2

Bei wie vielen dieser in Frage 1 erfragten Angriffe handelte es sich jeweils um Brandstiftungsdelikte, Sprengstoffdelikte oder Sachbeschädigungen (bitte nach Partei und Phänomenbereich aufschlüsseln wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10177, Anlage S. 2 f.)?

Antwort

Erstes Halbjahr 2026 Brandstiftungsdelikte und Sprengstoffdelikte: Keine

Die Aufschlüsselung der Fallzahlen zu Sachbeschädigungsdelikten ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Übersicht erstes Halbjahr 2026 Sachbeschädigungsdelikte.

Tabelle auf Seite 2 · 6 Zeilen × 7 Spalten
GesamtSachbeschädigungsdelikte
AILRRISZ
AfD34030004
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN1203009
CDU21172011
CSU201001
Die Linke19001306
SPD1817208
Frage 3 Seite 3

Wie schlüsseln sich diese in Frage 2 erfragten Angriffe in Bezug auf PMK (Politisch motivierte Kriminalität)-rechts, PMK-links und PMKnicht zuzuordnen im Detail auf, also nach Tatort, Tatzeit, Tathergang, Delikt, Angriffsziel, Partei, Anzahl der Täter und Täterhintergrund, Szene, Organisation?

Antwort

Informationen zu den einzelnen Straftaten (Tatzeit, Tatort, Delikt, Anzahl der Tatverdächtigen) sind der Anlage 1 zu entnehmen.*

Eine Beauskunftung der Sachverhaltsdarstellungen (Tathergang) liegt in der Hoheit der Länder. In den Sachverhaltsdarstellungen werden neben dem Tatgeschehen auch temporäre Ermittlungsergebnisse abgebildet. Die Kurzsachverhaltsdarstellungen, die im Rahmen des KPMD-PMK an das Bundeskriminalamt (BKA) als Zentralstelle übermittelt werden, beruhen auf der Zusammenstellung von Informationen aus den polizeilichen Ermittlungen, die die ermittlungsführenden Länder aufgrund einer Vereinbarung im Rahmen der Ständigen Konferenz der Innenminister und Senatoren der Länder freiwillig übermitteln.

Da es sich beim KPMD-PMK um eine Eingangsstatistik handelt und daher die Ermittlungen bei der Erstellung der Zusammenstellung der Erkenntnisse zum Tatgeschehen in der Regel noch nicht abgeschlossen sind, können regelmäßig auch Informationen enthalten sein, die im Falle des Bekanntwerdens den ungehinderten Fortgang der Ermittlungen gefährden können.

„Täterhintergrund“, „Szene“ und „Organisation“ sind keine Erfassungskriterien und somit nicht recherchierbar.

AnlageAnlage 1 zur Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD 21/7674

PDF-Seiten 8–20 (13 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 4 Seite 3

Wie viele Angriffe erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung auf Repräsentanten der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien im ersten Halbjahr 2026 (bitte übersichtsartig nach Partei und Phänomenbereich aufschlüsseln wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10177, Anlage S. 9 f.)?

Antwort

Mit dem UAZ „Parteirepräsentant/Parteimitglied“ wurden im ersten Halbjahr 2026 499 Straftaten gemeldet.

Die Zuordnung zu den im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien sowie dem jeweilig betroffenen Phänomenbereich ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle.

Übersicht erstes Halbjahr 2026 UAZ „Parteirepräsentant/Parteimitglied“

Tabelle auf Seite 3, 4 · 6 Zeilen × 7 Spalten
GesamtAusländische IdeologieLinksRechtsReligiöse IdeologieSonstige Zuordnung
AfD19311163073
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN630220041
CDU12112520075
CSU20016013
Die Linke321015115
SPD612319037
Frage 5 Seite 4

Bei wie vielen dieser in Frage 4 erfragten Angriffe handelte es sich jeweils um Gewaltdelikte (einschließlich einfacher Körperverletzung) und Äußerungsdelikte (bitte die erfragten Deliktsgruppen nach Partei und Phänomenbereich aufschlüsseln wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10177, Anlage S. 10 f.), und wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklungen im Vergleich zum Vorjahr und in Bezug auf die jeweiligen Phänomenbereiche (nur auf einen Vergleich der Gesamtjahre bezogen)?

Antwort

Unter Gewaltdelikten werden entsprechend der Meldedienstregelungen die nachfolgenden Delikte subsumiert:

Tötungsdelikte, Körperverletzungen, Brandstiftungen, Sprengstoffdelikte; Landfriedensbruch, Gefährlicher Eingriff, Freiheitsberaubung, Raub, Erpressung, Widerstandsdelikte, Sexualdelikte

Unter „Äußerungsdelikten“ werden die Straftatbestände wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/5964 genannten Delikte subsumiert.

In den in Antwort zu Frage 4 aufgeführten Straftaten sind für das erste Halbjahr 2026 19 Gewaltdelikte und 253 Äußerungsdelikte.

Die Zuordnung zu den im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien sowie dem jeweilig betroffenen Phänomenbereich ergibt sich aus den nachstehenden Tabellen.

Übersicht erstes Halbjahr 2026 Gewaltdelikte

Tabelle auf Seite 4 · 6 Zeilen × 7 Spalten
GesamtGewaltdelikte
AILRRISZ
AfD1219002
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN200002
CDU000000
CSU000000
Die Linke500212
SPD000000

Übersicht erstes Halbjahr 2026 Äußerungsdelikte

Tabelle auf Seite 5 · 6 Zeilen × 7 Spalten
GesamtÄußerungsdelikte
AILRRISZ
AfD940473044
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN310112018
CDU591815035
CSU1200309
Die Linke1910909
SPD331015017
Frage 6 Seite 5

Wie schlüsseln sich die in Frage 5 erfragten Gewalt- und Äußerungsdelikte in Bezug auf PMK-rechts, PMK-links und PMK-nicht zuzuordnen im Detail auf, also nach Tatort, Tatzeit, Tathergang, Delikt, Angriffsziel, Partei, Anzahl der Täter und Täterhintergrund, Szene, Organisation?

Antwort

Auf die Anlage 2 und auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.*

AnlageAnlage 2 zur Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD 21/7674

PDF-Seiten 21–67 (47 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 7 Seite 5

In wie vielen Fällen handelte es sich bei den erfassten Äußerungsdelikten bzw. Bedrohungslagen speziell gegen Mandatsträger nach Kenntnis der Bundesregierung um die Androhung eines Tötungsdelikts (bitte nach Parteizugehörigkeit der Betroffenen und jeweiligen Anzahl der Mandatsträger sowie Phänomenbereichen aufschlüsseln)?

Antwort

Im Sinne der Fragestellung wurden im ersten Halbjahr 2026 drei Sachverhalte im KPMD-PMK gemeldet, die als Äußerungsdelikt mit Bedrohungslage als Delikt gemäß § 241 Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (StGB), Bedrohung eingestuft worden sind.

Die Zuordnung dieser Straftaten zu den im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien ist – zusätzlich aufgeschlüsselt nach dem jeweilig betroffenen Phänomenbereich – der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Übersicht erstes Halbjahr 2026, Äußerungsdelikte mit Bedrohungslage

Tabelle auf Seite 5 · 7 Zeilen × 7 Spalten
GesamtÄußerungsdelikte
AILRRISZ
AfD000000
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN100100
CDU000000
CSU000000
Die Linke100100
SPD000000
Parteilos100001
Frage 8 Seite 6

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Angriffe auf Wahlplakate der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien im ersten Halbjahr 2026 (bitte übersichtsartig nach Partei und Phänomenbereich aufschlüsseln wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10177, Anlage S. 13 f.)?

Antwort

Bezogen auf die Frage ist das UAZ „Wahlplakat“ einschlägig.

Mit dem UAZ „Wahlplakat“ wurden im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 2 677 Straftaten gemeldet.

Die Zuordnung zu den aktuellen im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien sowie dem jeweilig betroffenen Phänomenbereich ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle.

Übersicht erstes Halbjahr 2026 UAZ „Wahlplakat“

Tabelle auf Seite 6 · 6 Zeilen × 7 Spalten
GesamtAusländische IdeologieLinksRechtsReligiöse IdeologieSonstige Zuordnung
AfD730113320594
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN44709150423
CDU28302370253
CSU64095050
Die Linke18301200162
SPD22608170201
Frage 9 Seite 6

Wie schlüsseln sich diese in Frage 8 erfragten Angriffe auf Wahlplakate in Bezug auf PMK-rechts, PMK-links und PMK-nicht zuzuordnen im Detail auf, also nach Tatort, Tatzeit, Tathergang, Delikt, Angriffsziel, Partei, Anzahl der Täter und Täterhintergrund, Szene, Organisation?

Antwort

Auf die Anlage 3 und auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.*

AnlageAnlage 3 zur Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD 21/7674

PDF-Seiten 68–205 (138 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 10 Seite 6

Wie viele Sachverhalte, die im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) thematisiert worden sind, betrafen Angriffe oder geplante Angriffe auf Parteieinrichtungen oder Parteirepräsentanten der AfD im ersten Halbjahr 2026, und wie viele Fälle haben sich auf Angriffe oder geplante Angriffe auf Parteieinrichtungen oder Parteirepräsentanten anderer im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien bezogen (bitte nach Partei, Anzahl der Angriffe und Phänomenbereich aufschlüsseln)?

Antwort

Im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum -links-(GETZ-L) wurden im ersten Halbjahr 2026 insgesamt zwei entsprechende Sachverhalte im Rahmen der AG Lage thematisiert. Davon betraf ein Sachverhalt die AfD und ein Sachverhalt die CDU.

Im GETZ-R wurde im Betrachtungszeitraum kein Sachverhalt thematisiert, in dem es zu geplanten oder erfolgten Angriffen auf Parteieinrichtungen oder -repräsentanten der AfD gekommen ist.

Darüber hinaus wurde im ersten Halbjahr 2026 ein Sachverhalt besprochen, in dem andere Parteien betroffen waren (CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN sowie Die Linke).

Frage 11 Seite 7

Sieht die Bundesregierung bundesweit oder auch regional Anzeichen dafür, dass es sich bei den Angriffen – besonders im Hinblick auf die AfD und ihre potenziellen Wähler – um systematische, organisierte Formen der Einschüchterung oder der Bedrohung durch bestimmte Organisationen bzw. Szenen handelt, und wie begründet sie ihre Auffassung?

Antwort

Der Bundesregierung liegen zum aktuellen Zeitpunkt keine Erkenntnisse im Hinblick auf systematische, organisierte Formen der Einschüchterung oder der Bedrohung durch bestimmte Organisationen/Szenen zum Nachteil der AfD und ihren potenziellen Wählern vor.