Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Kleine Anfrage dient der Fortsetzung der Datenreihen aus den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 21/1171 sowie 21/5964.
Wie viele Angriffe erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung auf Parteieinrichtungen der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien im ersten Halbjahr 2026 (bitte jeweils übersichtsartig nach Partei und Phänomenbereich aufschlüsseln wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10177, Anlage S. 1 f.)?
Insgesamt wurden im ersten Halbjahr 2026 132 Straftaten gemeldet, die dem UAZ „Parteigebäude/Parteieinrichtung“ zugeordnet werden.
Die Zuordnung dieser Straftaten zu den im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien ist – zusätzlich aufgeschlüsselt nach dem jeweilig betroffenen Phänomenbereich – der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Übersicht erstes Halbjahr 2026 UAZ „Parteigebäude/Parteieinrichtung“
| Gesamt | Ausländische Ideologie | Links | Rechts | Religiöse Ideologie | Sonstige Zuordnung | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| AfD | 38 | 0 | 33 | 0 | 0 | 5 |
| BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 18 | 0 | 5 | 1 | 0 | 12 |
| CDU | 25 | 1 | 9 | 2 | 0 | 13 |
| CSU | 2 | 0 | 1 | 0 | 0 | 1 |
| Die Linke | 24 | 0 | 0 | 18 | 0 | 6 |
| SPD | 19 | 1 | 7 | 3 | 0 | 8 |
Bei wie vielen dieser in Frage 1 erfragten Angriffe handelte es sich jeweils um Brandstiftungsdelikte, Sprengstoffdelikte oder Sachbeschädigungen (bitte nach Partei und Phänomenbereich aufschlüsseln wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10177, Anlage S. 2 f.)?
Erstes Halbjahr 2026 Brandstiftungsdelikte und Sprengstoffdelikte: Keine
Die Aufschlüsselung der Fallzahlen zu Sachbeschädigungsdelikten ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Übersicht erstes Halbjahr 2026 Sachbeschädigungsdelikte.
| Gesamt | Sachbeschädigungsdelikte | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| AI | L | R | RI | SZ | ||
| AfD | 34 | 0 | 30 | 0 | 0 | 4 |
| BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 12 | 0 | 3 | 0 | 0 | 9 |
| CDU | 21 | 1 | 7 | 2 | 0 | 11 |
| CSU | 2 | 0 | 1 | 0 | 0 | 1 |
| Die Linke | 19 | 0 | 0 | 13 | 0 | 6 |
| SPD | 18 | 1 | 7 | 2 | 0 | 8 |
Wie schlüsseln sich diese in Frage 2 erfragten Angriffe in Bezug auf PMK (Politisch motivierte Kriminalität)-rechts, PMK-links und PMKnicht zuzuordnen im Detail auf, also nach Tatort, Tatzeit, Tathergang, Delikt, Angriffsziel, Partei, Anzahl der Täter und Täterhintergrund, Szene, Organisation?
Informationen zu den einzelnen Straftaten (Tatzeit, Tatort, Delikt, Anzahl der Tatverdächtigen) sind der Anlage 1 zu entnehmen.*
Eine Beauskunftung der Sachverhaltsdarstellungen (Tathergang) liegt in der Hoheit der Länder. In den Sachverhaltsdarstellungen werden neben dem Tatgeschehen auch temporäre Ermittlungsergebnisse abgebildet. Die Kurzsachverhaltsdarstellungen, die im Rahmen des KPMD-PMK an das Bundeskriminalamt (BKA) als Zentralstelle übermittelt werden, beruhen auf der Zusammenstellung von Informationen aus den polizeilichen Ermittlungen, die die ermittlungsführenden Länder aufgrund einer Vereinbarung im Rahmen der Ständigen Konferenz der Innenminister und Senatoren der Länder freiwillig übermitteln.
Da es sich beim KPMD-PMK um eine Eingangsstatistik handelt und daher die Ermittlungen bei der Erstellung der Zusammenstellung der Erkenntnisse zum Tatgeschehen in der Regel noch nicht abgeschlossen sind, können regelmäßig auch Informationen enthalten sein, die im Falle des Bekanntwerdens den ungehinderten Fortgang der Ermittlungen gefährden können.
„Täterhintergrund“, „Szene“ und „Organisation“ sind keine Erfassungskriterien und somit nicht recherchierbar.
PDF-Seiten 8–20 (13 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Wie viele Angriffe erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung auf Repräsentanten der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien im ersten Halbjahr 2026 (bitte übersichtsartig nach Partei und Phänomenbereich aufschlüsseln wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10177, Anlage S. 9 f.)?
Mit dem UAZ „Parteirepräsentant/Parteimitglied“ wurden im ersten Halbjahr 2026 499 Straftaten gemeldet.
Die Zuordnung zu den im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien sowie dem jeweilig betroffenen Phänomenbereich ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle.
Übersicht erstes Halbjahr 2026 UAZ „Parteirepräsentant/Parteimitglied“
| Gesamt | Ausländische Ideologie | Links | Rechts | Religiöse Ideologie | Sonstige Zuordnung | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| AfD | 193 | 1 | 116 | 3 | 0 | 73 |
| BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 63 | 0 | 2 | 20 | 0 | 41 |
| CDU | 121 | 1 | 25 | 20 | 0 | 75 |
| CSU | 20 | 0 | 1 | 6 | 0 | 13 |
| Die Linke | 32 | 1 | 0 | 15 | 1 | 15 |
| SPD | 61 | 2 | 3 | 19 | 0 | 37 |
Bei wie vielen dieser in Frage 4 erfragten Angriffe handelte es sich jeweils um Gewaltdelikte (einschließlich einfacher Körperverletzung) und Äußerungsdelikte (bitte die erfragten Deliktsgruppen nach Partei und Phänomenbereich aufschlüsseln wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10177, Anlage S. 10 f.), und wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklungen im Vergleich zum Vorjahr und in Bezug auf die jeweiligen Phänomenbereiche (nur auf einen Vergleich der Gesamtjahre bezogen)?
Unter Gewaltdelikten werden entsprechend der Meldedienstregelungen die nachfolgenden Delikte subsumiert:
Tötungsdelikte, Körperverletzungen, Brandstiftungen, Sprengstoffdelikte; Landfriedensbruch, Gefährlicher Eingriff, Freiheitsberaubung, Raub, Erpressung, Widerstandsdelikte, Sexualdelikte
Unter „Äußerungsdelikten“ werden die Straftatbestände wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/5964 genannten Delikte subsumiert.
In den in Antwort zu Frage 4 aufgeführten Straftaten sind für das erste Halbjahr 2026 19 Gewaltdelikte und 253 Äußerungsdelikte.
Die Zuordnung zu den im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien sowie dem jeweilig betroffenen Phänomenbereich ergibt sich aus den nachstehenden Tabellen.
Übersicht erstes Halbjahr 2026 Gewaltdelikte
| Gesamt | Gewaltdelikte | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| AI | L | R | RI | SZ | ||
| AfD | 12 | 1 | 9 | 0 | 0 | 2 |
| BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 |
| CDU | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| CSU | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Die Linke | 5 | 0 | 0 | 2 | 1 | 2 |
| SPD | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Übersicht erstes Halbjahr 2026 Äußerungsdelikte
| Gesamt | Äußerungsdelikte | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| AI | L | R | RI | SZ | ||
| AfD | 94 | 0 | 47 | 3 | 0 | 44 |
| BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 31 | 0 | 1 | 12 | 0 | 18 |
| CDU | 59 | 1 | 8 | 15 | 0 | 35 |
| CSU | 12 | 0 | 0 | 3 | 0 | 9 |
| Die Linke | 19 | 1 | 0 | 9 | 0 | 9 |
| SPD | 33 | 1 | 0 | 15 | 0 | 17 |
Wie schlüsseln sich die in Frage 5 erfragten Gewalt- und Äußerungsdelikte in Bezug auf PMK-rechts, PMK-links und PMK-nicht zuzuordnen im Detail auf, also nach Tatort, Tatzeit, Tathergang, Delikt, Angriffsziel, Partei, Anzahl der Täter und Täterhintergrund, Szene, Organisation?
Auf die Anlage 2 und auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.*
PDF-Seiten 21–67 (47 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
In wie vielen Fällen handelte es sich bei den erfassten Äußerungsdelikten bzw. Bedrohungslagen speziell gegen Mandatsträger nach Kenntnis der Bundesregierung um die Androhung eines Tötungsdelikts (bitte nach Parteizugehörigkeit der Betroffenen und jeweiligen Anzahl der Mandatsträger sowie Phänomenbereichen aufschlüsseln)?
Im Sinne der Fragestellung wurden im ersten Halbjahr 2026 drei Sachverhalte im KPMD-PMK gemeldet, die als Äußerungsdelikt mit Bedrohungslage als Delikt gemäß § 241 Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (StGB), Bedrohung eingestuft worden sind.
Die Zuordnung dieser Straftaten zu den im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien ist – zusätzlich aufgeschlüsselt nach dem jeweilig betroffenen Phänomenbereich – der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Übersicht erstes Halbjahr 2026, Äußerungsdelikte mit Bedrohungslage
| Gesamt | Äußerungsdelikte | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| AI | L | R | RI | SZ | ||
| AfD | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 1 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 |
| CDU | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| CSU | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Die Linke | 1 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 |
| SPD | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Parteilos | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 |
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Angriffe auf Wahlplakate der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien im ersten Halbjahr 2026 (bitte übersichtsartig nach Partei und Phänomenbereich aufschlüsseln wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10177, Anlage S. 13 f.)?
Bezogen auf die Frage ist das UAZ „Wahlplakat“ einschlägig.
Mit dem UAZ „Wahlplakat“ wurden im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 2 677 Straftaten gemeldet.
Die Zuordnung zu den aktuellen im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien sowie dem jeweilig betroffenen Phänomenbereich ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle.
Übersicht erstes Halbjahr 2026 UAZ „Wahlplakat“
| Gesamt | Ausländische Ideologie | Links | Rechts | Religiöse Ideologie | Sonstige Zuordnung | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| AfD | 730 | 1 | 133 | 2 | 0 | 594 |
| BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 447 | 0 | 9 | 15 | 0 | 423 |
| CDU | 283 | 0 | 23 | 7 | 0 | 253 |
| CSU | 64 | 0 | 9 | 5 | 0 | 50 |
| Die Linke | 183 | 0 | 1 | 20 | 0 | 162 |
| SPD | 226 | 0 | 8 | 17 | 0 | 201 |
Wie schlüsseln sich diese in Frage 8 erfragten Angriffe auf Wahlplakate in Bezug auf PMK-rechts, PMK-links und PMK-nicht zuzuordnen im Detail auf, also nach Tatort, Tatzeit, Tathergang, Delikt, Angriffsziel, Partei, Anzahl der Täter und Täterhintergrund, Szene, Organisation?
Auf die Anlage 3 und auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.*
PDF-Seiten 68–205 (138 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Wie viele Sachverhalte, die im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) thematisiert worden sind, betrafen Angriffe oder geplante Angriffe auf Parteieinrichtungen oder Parteirepräsentanten der AfD im ersten Halbjahr 2026, und wie viele Fälle haben sich auf Angriffe oder geplante Angriffe auf Parteieinrichtungen oder Parteirepräsentanten anderer im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien bezogen (bitte nach Partei, Anzahl der Angriffe und Phänomenbereich aufschlüsseln)?
Im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum -links-(GETZ-L) wurden im ersten Halbjahr 2026 insgesamt zwei entsprechende Sachverhalte im Rahmen der AG Lage thematisiert. Davon betraf ein Sachverhalt die AfD und ein Sachverhalt die CDU.
Im GETZ-R wurde im Betrachtungszeitraum kein Sachverhalt thematisiert, in dem es zu geplanten oder erfolgten Angriffen auf Parteieinrichtungen oder -repräsentanten der AfD gekommen ist.
Darüber hinaus wurde im ersten Halbjahr 2026 ein Sachverhalt besprochen, in dem andere Parteien betroffen waren (CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN sowie Die Linke).
Sieht die Bundesregierung bundesweit oder auch regional Anzeichen dafür, dass es sich bei den Angriffen – besonders im Hinblick auf die AfD und ihre potenziellen Wähler – um systematische, organisierte Formen der Einschüchterung oder der Bedrohung durch bestimmte Organisationen bzw. Szenen handelt, und wie begründet sie ihre Auffassung?
Der Bundesregierung liegen zum aktuellen Zeitpunkt keine Erkenntnisse im Hinblick auf systematische, organisierte Formen der Einschüchterung oder der Bedrohung durch bestimmte Organisationen/Szenen zum Nachteil der AfD und ihren potenziellen Wählern vor.