Auswirkungen der verstärkten Grenzkontrollen in Baden-Württemberg auf Polizei und Grenzverkehr

Drucksache 21/7891Antwortauf die Kleine Anfrage 21/746407.09.202616 Seiten28 FragenFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENBundesministerium des InnernInnere SicherheitMigration und Aufenthaltsrecht1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Der Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt, hat die stationären Binnengrenzkontrollen seit seinem Amtsantritt deutlich ausgeweitet und mit der Praxis der Zurückweisung von Schutzsuchenden an den deutschen Binnengrenzen verbunden. Die Bundesregierung begründet dieses Vorgehen mit dem Schutz der öffentlichen Ordnung und der Bekämpfung von sogenannter irregulärer Migration. Zugleich binden die dauerhaft eingerichteten Kontrollstellen erhebliche personelle Ressourcen der Bundespolizei, belasten Wirtschaft, Pendlerinnen und Pendler sowie Grenzregionen und schaden dem freien Personenverkehr in Europa.

Die Fragestellenden haben bereits mit ihrem Antrag „Rechtsstaatlichkeit wiederherstellen – Rechtswidrige Zurückweisungen stoppen, Binnengrenzkontrollen beenden“ (Bundestagsdrucksache 21/5751) dargelegt, dass die stationären Binnengrenzkontrollen erhebliche Polizeikräfte binden, die an Bahnhöfen, Flughäfen und anderen sicherheitsrelevanten Orten fehlen und die Grenzregionen belasten. Angesichts hybrider Bedrohungen, zunehmender Sabotage, Spionage, Cyberangriffe und einer angespannten Sicherheitslage stellt sich die Frage, ob dieser Personalaufwand sicherheitspolitisch gerechtfertigt ist oder zulasten anderer Aufgaben der Bundespolizei geht.

Hinzu kommt, dass die Rechtmäßigkeit der stationären Grenzkontrollen und der Zurückweisungspraxis zunehmend durch die Verwaltungsgerichte in Zweifel gezogen wird (www.lto.de/recht/hintergruende/h/vg-muenchen-m23k 258366-professor-schroeder-klage-grenzkontrolle). Aktuell gibt es kein Gericht, das die Praxis für rechtmäßig erklärt. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in zwei konkreten Fällen entschieden, dass pauschale Zurückweisungen von Schutzsuchenden mit dem europäischen Asylrecht unvereinbar sind. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt festgestellt, dass die Anordnung und Verlängerung stationärer Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze gegen den Schengener Grenzkodex verstoßen, weil keine neue ernsthafte Bedrohung substantiiert dargelegt wurde (www.gesetze-bayer n.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2026-N-6515?hl=true, www.ge setze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2025-N-4409?hl= true). Auch das Verwaltungsgericht Koblenz hat Grenzkontrollen für rechtswidrig erklärt (https://vgko.justiz.rlp.de/fileadmin/justiz/Gerichte/Fachgericht e/Verwaltungsgerichte/Koblenz/Entscheidungen/Nr_10-2026_VOE_3_K_65 0-25_KO_Urteil_vom_27.04.2026.pdf). Vor dem Verwaltungsgericht München wurden die seit Mai 2025 ausgeweiteten Kontrollen ebenfalls als unvereinbar mit europäischem Recht beurteilt (www.lto.de/recht/nachrichten/n/vgmuenchen-m23k258366-m23k258376-grenzkontrolle-oesterreich-schengen-k odex-rechtswidrig).

Besonders Baden-Württemberg ist von den Kontrollen betroffen, da das Bundesland über zahlreiche Grenzübergänge zur Schweiz und zu Frankreich sowie über bedeutende internationale Bahnverbindungen verfügt. Die Grenzregionen Baden-Württembergs zählen zu den am engsten verflochtenen Wirtschaftsräumen Europas. Für zahlreiche Pendlerinnen und Pendler sowie Unternehmen ist ein reibungsloser grenzüberschreitender Personen- und Warenverkehr zwischen Deutschland, der Schweiz und Frankreich von zentraler Bedeutung. Menschen und Handwerksbetriebe in den Grenzregionen Baden-Württembergs pendeln täglich zwischen Deutschland, der Schweiz und Frankreich und werden an stationären Kontrollen angehalten, kontrolliert und müssen Wartezeit in Kauf nehmen. Stationäre Grenzkontrollen und die damit verbundenen Verzögerungen können daher Auswirkungen auf Pendlerinnen und Pendler, Unternehmen, Lieferketten und den Tourismus haben. Zugleich ist ein erheblicher Teil der Bundespolizei mit stationären Grenzkontrollen und grenzpolizeilichen Aufgaben gebunden. Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches parlamentarisches Interesse daran, Umfang, personelle Auswirkungen, tatsächliche Wirksamkeit der stationären Grenzkontrollen in Baden-Württemberg nachvollziehen zu können.

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Der von den Fragestellern wiederkehrend verwendete Begriff der „stationären Grenzkontrolle“ ist überwiegend unzutreffend. Die Bundespolizei führt im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben nach § 2 des Bundespolizeigesetzes die an den Landbinnengrenzen gemäß Artikel 25 ff. des Schengener Grenzkodexes vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen nicht starr durch, sondern kontrolliert in diesem Zusammenhang lageangepasst, d. h. örtlich und zeitlich flexibel. Dabei orientiert sich die Bundespolizei an der Entwicklung des illegalen Migrationsgeschehens und an den örtlichen Gegebenheiten.

Frage 1 Seite 2

Wie sind die stationären Grenzkontrollen in Baden-Württemberg aufgebaut?

Antwort

An der Binnengrenze mit der Schweiz führt die Bundespolizei grenzpolizeiliche Maßnahmen auch an Grenzabfertigungsstellen auf dem Hoheitsgebiet der Schweiz durch. Sie stützt sich dabei auf das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der schweizerischen Eidgenossenschaft über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung in Verkehrsmitteln während der Fahrt vom 1. Juni 1961 (BGBl. 1962 II S. 879) in Verbindung mit den jeweils gültigen Zonenvereinbarungen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 1a + 1b Seite 2

1aAn wie vielen Grenzübergängen werden derzeit stationäre Grenzkontrollen durch die Bundespolizei durchgeführt?

1bAn welchen Grenzübergängen werden derzeit stationäre Grenzkontrollen durch die Bundespolizei durchgeführt?

Antwort

Die Fragen 1a und 1b werden gemeinsam beantwortet.

Der Grenzübertritt ist an allen Stellen der landseitigen Binnengrenzen möglich und zulässig. Im Kontext der Durchführung der lageangepassten Binnengrenzkontrollen – auch an den Landgrenzen zu Frankreich und Schweiz – wurde auf eine Benennung von Grenzübergangsstellen verzichtet. Dies erfolgt aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und Flexibilität, um die Beeinträchtigungen für den grenzüberschreitenden Verkehr (einschließlich Waren-/Güterverkehr) so gering wie möglich zu halten.

Die Bundespolizei berücksichtigt im Rahmen der lageangepassten Binnengrenzkontrollen in Baden-Württemberg, mit den Grenzen zu Frankreich und zur Schweiz, die verfügbaren infrastrukturellen Informationen zu grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen. In diesem Zusammenhang hat die Bundespolizei neun Straßenverbindungen hinsichtlich der Anforderungen an die Durchführung und Sicherheit der Binnengrenzkontrollen sowie die Sicherheit der Reisenden und dritter Personen infrastrukturell ertüchtigt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 1c + 1d Seite 3

1cSeit wann bestehen die jeweiligen Kontrollstellen?

1dZu welchen Zeiten (24 Stunden, stichprobenartig etc.) werden sie betrieben?

Antwort

Die Fragen 1c und 1d werden gemeinsam beantwortet.

Die Bundespolizei führt die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an der Landgrenze mit der Schweiz seit Oktober 2023 und an der Landgrenze mit Frankreich seit September 2024 durch. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 1e Seite 3

Welche Bundespolizeiinspektionen sind jeweils zuständig?

Antwort

In Baden-Württemberg ist die Bundespolizeidirektion Stuttgart regional zuständig.

Zur Bundespolizeidirektion (BPOLD) Stuttgart gehören die jeweils örtlich zuständigen Bundespolizeiinspektionen (BPOLI) Stuttgart, Stuttgart Flughafen, Offenburg, Karlsruhe, Konstanz und Weil am Rhein, die u. a. auch grenzpolizeiliche Aufgaben wahrnehmen.

Frage 1f Seite 3

Welche Kontrollstellen wurden seit dem 7. Mai 2025 neu eingerichtet oder ausgeweitet?

Antwort

Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

Frage 2 Seite 3

Wie viele Personen wurden seit dem 7. Mai 2025 an den einzelnen Grenzübergängen in Baden-Württemberg kontrolliert (bitte nach Grenzübergang aufschlüsseln)?

Antwort

Statistische Daten im Sinne der Frage liegen nicht vor.

Frage 2a Seite 3

Wie viele Personen wurden dort jeweils als unerlaubt eingereist festgestellt, zurückgewiesen, zurückgeschoben und festgenommen?

Antwort

Die erbetene Aufschlüsselung im Sinne der Fragestellung ist in der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES) nicht möglich. Die folgenden Übersichten umfassen Feststellungen der Bundespolizeiinspektionen der flächenmäßig die Landgrenzen von Baden-Württemberg abbildenden Bundespolizeidirektion Stuttgart vom 7. Mai 2025 bis einschließlich 31. Juni 2026:

Tabelle auf Seite 4 · 14 Zeilen × 2 Spalten
Unerlaubte Einreise
BPOLIAnzahl Personen
BPOLI KA501
BPOLI KN1.533
BPOLI OG7.321
BPOLI S165
BPOLI STR182
BPOLI WEI7.011
Gesamt16.713
Zurückweisungen
BPOLIAnzahl Personen
BPOLI KA7
BPOLI KN1.154
BPOLI OG5.593
BPOLI WEI6.693
Gesamt13.447
Tabelle auf Seite 4 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Zurückschiebungen
BPOLIAnzahl Personen
BPOLI KA12
BPOLI KN25
BPOLI OG301
BPOLI WEI68
Gesamt406
Tabelle auf Seite 4 · 5 Zeilen × 2 Spalten
vollstreckte Haftbefehle
BPOLIAnzahl Personen
BPOLI KA48
BPOLI KN229
BPOLI OG557
BPOLI WEI777
Gesamt1.611
Frage 2b Seite 4

Welche Staatsangehörigkeiten bzw. Alter bzw. Geschlecht hatten die zurückgewiesenen Personen, und wie viele davon waren unbegleitete Minderjährige?

Antwort

Auf die Anlage* wird verwiesen.

AnlageAnlage zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Marcel Emmerich u. a. und der Fraktion BÜNDNIS

PDF-Seiten 10–15 (6 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 2c Seite 4

Wie viele Personen haben ein Asylgesuch geäußert, und wie viele dieser Personen wurden dennoch zurückgewiesen?

Antwort

Die Zurückweisungen nach § 18 Absatz 2 des Asylgesetzes im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt:

Tabelle auf Seite 4 · 4 Zeilen × 2 Spalten
Zurückweisungen nach § 18 Absatz 2 AsylG
BPOLIAnzahl Personen
BPOLI KN31
BPOLI OG56
BPOLI WEI75
Gesamt162
Frage 2d Seite 5

In vielen Fällen wurden Zurückweisungen seitdem zurückgenommen bzw. aufgehoben?

Antwort

In zwei Fällen wurde nach erneuter Prüfung der Sach- und Rechtslage der Verwaltungsakt der Zurückweisung im Raum Baden-Württemberg zurückgenommen.

Frage 2e Seite 5

In vielen Fällen wurde einstweiliger Rechtsschutz gegen die Zurückweisung beantragt?

Antwort

In zwei Fällen wurden Eilanträge gegen die Zurückweisung im Raum Baden-Württemberg gestellt.

Frage 3 Seite 5

Wie viele Zurückweisungen erfolgten jeweils an welchem Grenzübergang?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 2a wird verwiesen.

Frage 4 Seite 5

Wie viele Personen wurden seit dem 7. Mai 2025 an Bahnhöfen in Baden-Württemberg im Rahmen von Grenzkontrollen kontrolliert (bitte nach Bahnhof, insbesondere Basel Badischer Bahnhof, Weil am Rhein, Konstanz, Singen, Waldshut, Offenburg, Kehl, Karlsruhe Hauptbahnhof (Hbf), Freiburg Hbf, Stuttgart Hbf – soweit grenzüberschreitender Verkehr betroffen ist – aufschlüsseln)?

Antwort

Statistische Daten im Sinne der Frage liegen nicht vor.

Frage 5 Seite 5

Wie viele Zurückweisungen erfolgten seit dem 7. Mai 2025 jeweils im Bahnverkehr in Baden-Württemberg, und in vielen Fällen wurden Zurückweisungen, die im Bahnverkehr stattfanden, seitdem zurückgenommen bzw. aufgehoben?

Antwort

Statistische Daten im Sinne der ersten Teilfrage liegen nicht vor.

In zwei Fällen wurden die Zurückweisungen im Bahnverkehr im Raum Baden-Württemberg zurückgenommen.

Frage 6 Seite 5

Wie viele Züge wurden seit dem 7. Mai 2025 kontrolliert, und wie hoch war seit dem 7. Mai 2025 dadurch jeweils die durchschnittliche Verzögerung?

Antwort

Statistische Daten im Sinne der Frage liegen nicht vor.

Frage 7 Seite 5

Wie viele Bundespolizistinnen und Bundespolizisten sind derzeit in Baden-Württemberg eingesetzt (bitte nach Bundespolizeiinspektion Stuttgart, Karlsruhe, Offenburg, Weil am Rhein, Konstanz, Flughafen Stuttgart, Bundespolizeidirektion Stuttgart aufschlüsseln)?

Antwort

Zum Stichtag 1. Juli 2026 sind insgesamt 2.539 Bundespolizistinnen und Bundespolizisten in Baden-Württemberg eingesetzt. Die Dislozierung auf die jeweiligen Bundespolizeiinspektionen kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 6 · 10 Zeilen × 2 Spalten
BPOLD Stuttgart01. 07. 2026
Stab BPOLD Stuttgart152
BPOLI Karlsruhe370
BPOLI Offenburg321
BPOLI Weil am Rhein465
BPOLI Konstanz209
BPOLI Stuttgart317
BPOLI Flughafen Stuttgart388
MKÜ Stuttgart198
BPOLI KB Stuttgart119
Gesamt2.539
Frage 8 Seite 6

Wie viele Vollzeitäquivalente werden täglich für stationäre Grenzkontrollen gebunden, und wie viele Kräfte wurden hierfür aus dem Bahnpolizeidienst abgezogen (letzten Frageteil bitte nach Bahnhof, insbesondere Basel Badischer Bahnhof, Weil am Rhein, Konstanz, Singen, Waldshut, Offenburg, Kehl, Karlsruhe Hbf, Freiburg Hbf, Stuttgart Hbf – soweit grenzüberschreitender Verkehr betroffen ist – aufschlüsseln)?

Antwort

Die Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei erfolgt grundsätzlich integrativ. Das bedeutet, dass die Bundespolizei ihre Einsatzkräfte aufgabenübergreifend einsetzt (u. a. im bahnpolizeilichen und grenzpolizeilichen Aufgabenbereich sowie im Bereich der Luftsicherheit). Aufgrund des aufgabenübergreifenden Einsatzes der Einsatzkräfte der Bundespolizei liegen keine darüberhinausgehenden Daten im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 9 Seite 6

Wie viele Planstellen sind in den jeweiligen Dienststellen in Baden-Württemberg unbesetzt, und wie verlief die Entwicklung der Planstellen in den letzten fünf Jahren?

Antwort

Die Frage zu unbesetzten Planstellen wird analog der Beantwortung vorangegangener Anfragen auf der Grundlage organisatorisch eingerichteter Dienstposten für den Polizeivollzugsdienst interpretiert und beantwortet. Die Anzahl der unbesetzten Dienstposten kann der folgenden Übersicht entnommen werden.

Tabelle auf Seite 6 · 13 Zeilen × 6 Spalten
BPOLD Stuttgart01.07. 202201.07. 202301.07. 202401.07. 202501.07. 2026
Stab BPOLD Stuttgart13231610
BPOLI Karlsruhe10866513225
BPOLI Offenburg15201
BPOLI Weil am Rhein108823839
BPOLI Konstanz303110126
BPOLI Stuttgart645831328
BPOLI Flughafen Stuttgart14
MKÜ Stuttgart1233252910
BPOLI KB Stuttgart1337252125
Gesamt39935019617674
Frage 10 Seite 7

Wie viele Überstunden sind seit dem 7. Mai 2025 bei den für die stationären Grenzkontrollen in Baden-Württemberg eingesetzten Bundespolizeibeamtinnen und Bundespolizeibeamten angefallen (bitte nach Dienststellen aufschlüsseln)?

Antwort

Die Überstunden-Entwicklung in der Bundespolizeidirektion Stuttgart ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Dabei stellt die obere Zeile der Tabelle den jeweiligen Monat und die untere Zeile den dazugehörigen Überstundenstand dar. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.

Tabelle auf Seite 7 · 1 Zeilen × 9 Spalten
04/202505/202506/202507/202508/202509/202510/202511/202512/2025
98.996119.353134.929112.027112.927101.14295.087103.109123.347
Tabelle auf Seite 7 · 1 Zeilen × 6 Spalten
01/202602/202603/202604/202605/202606/2026
125.560117.682100.995107.072149.244137.186

Hinweise:

Die Überstunden umfassen drei Arbeitszeitkonten: Gleitzeit- und Überarbeitszeitsalden, Mehrarbeit nach § 11 des Bundespolizeibeamtengesetzes, Mehrarbeit nach § 88 des Bundesbeamtengesetzes.

Die dargestellten Überstunden beruhen auf den fortgeschriebenen Salden aller Arbeitszeitkonten zum genannten Stichtag und enthalten sowohl geleistete als auch bereits abgebaute Überstunden.

Frage 11 Seite 7

Wie viele Personaleinsatzstunden wurden seit dem 7. Mai 2025 insgesamt für die stationären Grenzkontrollen in Baden-Württemberg aufgewendet, und wie viele Personaleinsatzstunden entfielen rechnerisch auf eine Zurückweisung im Sinne des ersten Frageteils?

Antwort

Auf die Antwort zu den Fragen 8 und 10 sowie die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

Frage 12 Seite 7

Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei wurden seit 7. Mai 2025 dauerhaft oder temporär von bahnpolizeilichen Aufgaben an die zum Zwecke der verstärkten Grenzkontrollen in Baden-Württemberg versetzt?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.

Frage 13 Seite 7

Wie hoch war die Personalstärke an den Bahnhöfen Basel Badischer Bahnhof, Weil am Rhein, Konstanz, Singen, Waldshut, Offenburg, Kehl, Karlsruhe Hbf, Freiburg Hbf, Stuttgart Hbf in den letzten sechs Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Antwort

Die Personalstärke an den genannten Bahnhöfen kann aufgrund der integrativen

Aufgabenwahrnehmung nicht unmittelbar dargestellt werden. Zur Beantwortung der Frage wurden daher die Personalstärken der Bundespolizeiinspektionen ermittelt, zu denen die jeweiligen Bahnhöfe zugeordnet sind. Darüber hinaus werden die erforderlichen Daten nur für fünf Jahre vorgehalten.

Tabelle auf Seite 8 · 6 Zeilen × 6 Spalten
Bahnhöfe Baden- Württemberg01.07.202201.07.202301.07.202401.07.202501.07.2026
BPOLI Karlsruhe Karlsruhe Hbf246,22305,71320,98338,95347,20
BPOLI Konstanz Konstanz Singen162,90159,25184,67192,22194,55
BPOLI Offenburg Offenburg Kehl216,46242,09266,26265,89301,53
BPOLI Stuttgart Stuttgart Hbf228,93254,75272,64267,88290,93
BPOLI Weil am Rhein Basel Badischer Bahnhof Weil am Rhein Waldshut Freiburg Hbf248,67295,02340,70353,81443,52
Gesamt1103,181256,821385,251418,751577,73
Frage 14 Seite 8

Welche Personal- und Sachkosten sind seit dem 7. Mai 2025 im Zusammenhang mit den stationären Grenzkontrollen in Baden-Württemberg entstanden (bitte nach Quartalen sowie Personal- und Sachkosten aufschlüsseln)?

Antwort

Die Bundespolizei erfasst seit September 2024 ihre einsatzbedingten Mehrkosten im Rahmen der wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen. Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Grenzkontrollabschnitten erfolgt hier jedoch nicht. Zu den Gesamtkosten der Bundespolizei wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/7782 verwiesen.

Frage 15 Seite 8

In welchem Umfang wurden seit dem 7. Mai 2025 Bundespolizeikräfte anderer Direktionen oder Inspektionen zur Unterstützung der stationären Grenzkontrollen nach Baden-Württemberg abgeordnet oder im Wege der Amtshilfe eingesetzt (bitte nach Herkunftsdienststelle, Anzahl der Kräfte und Einsatzdauer aufschlüsseln)?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. Der Bundesregierung liegen dementsprechend keine statistischen Daten im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 16 Seite 9

Wie viele Bundespolizistinnen und Bundespolizisten werden täglich von der Bundespolizei an den Einsatzort an der Grenze hin- und wieder zurückbefördert, und wie viel Zeit verbringen Bundespolizistinnen und Bundespolizisten pro Tag in Beförderungsmitteln, um von ihrer temporären Unterkunft an ihren Einsatzort an der Grenze hin- und zurückzugelangen (z. B. weniger als eine Stunde, mehr als eine Stunde, mehr als zwei Stunden, mehr als drei Stunden)?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. Der Bundesregierung liegen dementsprechend keine statistischen Daten im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 17 Seite 9

Wie viele der Grenzkontrollstellen sind nicht mit einer Toilette oder mit einem Unterstand ausgestattet, und in welcher Entfernung befindet sich jeweils die nächstgelegene Toilette, Wetterschutz und eine Versorgungsmöglichkeit für die im Einsatz befindlichen Bundespolizistinnen und Bundespolizisten?

Antwort

In den von der Bundespolizeidirektion Stuttgart im Land Baden-Württemberg betriebenen Grenzkontrollstellen wird lediglich eine Grenzkontrollstelle (Weil am Rhein – Palmrainbrücke) nicht mit einer Toilette betrieben. Die dort eingesetzten Einsatzkräfte begeben sich zum nahegelegenen Grenzübergang, Weil am Rhein-Autobahn, um dort die Toilette zu nutzen. Die Entfernung beträgt ca. 1,3 km, die Fahrtzeit ist unter fünf Minuten. Alle übrigen Grenzkontrollstellen sind mit einer Toilette ausgestattet.

Bei allen Grenzkontrollstellen ist Wetterschutz (u. a. in Form von Containern oder Zelten) vorhanden. Die Bundespolizistinnen und Bundespolizisten versorgen sich während des Einsatzes eigenständig.

Frage 18 Seite 9

Wie viele Bundesbereitschaftspolizistinnen und Bundesbereitschaftspolizisten sind derzeit in Baden-Württemberg eingesetzt, und wo sind diese anteilsmäßig stationiert?

Antwort

Derzeit unterstützt die Direktion Bundesbereitschaftspolizei die Bundespolizeidirektion Stuttgart mit insgesamt 160 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten. Aus einsatztaktischen Gründen wird von einer detaillierten Aufschlüsselung abgesehen.

Frage 19 Seite 9

Wie viele Kräfte der Bundesbereitschaftspolizei unterstützen bei den seit dem 7. Mai 2025 verstärkten Grenzkontrollen, und an welchen Kontrollstellen genau unterstützen sie?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen.