Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Der Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt, hat die stationären Binnengrenzkontrollen seit seinem Amtsantritt deutlich ausgeweitet und mit der Praxis der Zurückweisung von Schutzsuchenden an den deutschen Binnengrenzen verbunden. Die Bundesregierung begründet dieses Vorgehen mit dem Schutz der öffentlichen Ordnung und der Bekämpfung von sogenannter irregulärer Migration. Zugleich binden die dauerhaft eingerichteten Kontrollstellen erhebliche personelle Ressourcen der Bundespolizei, belasten Wirtschaft, Pendlerinnen und Pendler sowie Grenzregionen und schaden dem freien Personenverkehr in Europa.
Die Fragestellenden haben bereits mit ihrem Antrag „Rechtsstaatlichkeit wiederherstellen – Rechtswidrige Zurückweisungen stoppen, Binnengrenzkontrollen beenden“ (Bundestagsdrucksache 21/5751) dargelegt, dass die stationären Binnengrenzkontrollen erhebliche Polizeikräfte binden, die an Bahnhöfen, Flughäfen und anderen sicherheitsrelevanten Orten fehlen und die Grenzregionen belasten. Angesichts hybrider Bedrohungen, zunehmender Sabotage, Spionage, Cyberangriffe und einer angespannten Sicherheitslage stellt sich die Frage, ob dieser Personalaufwand sicherheitspolitisch gerechtfertigt ist oder zulasten anderer Aufgaben der Bundespolizei geht.
Hinzu kommt, dass die Rechtmäßigkeit der stationären Grenzkontrollen und der Zurückweisungspraxis zunehmend durch die Verwaltungsgerichte in Zweifel gezogen wird (www.lto.de/recht/hintergruende/h/vg-muenchen-m23k 258366-professor-schroeder-klage-grenzkontrolle). Aktuell gibt es kein Gericht, das die Praxis für rechtmäßig erklärt. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in zwei konkreten Fällen entschieden, dass pauschale Zurückweisungen von Schutzsuchenden mit dem europäischen Asylrecht unvereinbar sind. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt festgestellt, dass die Anordnung und Verlängerung stationärer Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze gegen den Schengener Grenzkodex verstoßen, weil keine neue ernsthafte Bedrohung substantiiert dargelegt wurde (www.gesetze-bayer n.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2026-N-6515?hl=true, www.ge setze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2025-N-4409?hl= true). Auch das Verwaltungsgericht Koblenz hat Grenzkontrollen für rechtswidrig erklärt (https://vgko.justiz.rlp.de/fileadmin/justiz/Gerichte/Fachgericht e/Verwaltungsgerichte/Koblenz/Entscheidungen/Nr_10-2026_VOE_3_K_65 0-25_KO_Urteil_vom_27.04.2026.pdf). Vor dem Verwaltungsgericht München wurden die seit Mai 2025 ausgeweiteten Kontrollen ebenfalls als unvereinbar mit europäischem Recht beurteilt (www.lto.de/recht/nachrichten/n/vgmuenchen-m23k258366-m23k258376-grenzkontrolle-oesterreich-schengen-k odex-rechtswidrig).
Besonders Baden-Württemberg ist von den Kontrollen betroffen, da das Bundesland über zahlreiche Grenzübergänge zur Schweiz und zu Frankreich sowie über bedeutende internationale Bahnverbindungen verfügt. Die Grenzregionen Baden-Württembergs zählen zu den am engsten verflochtenen Wirtschaftsräumen Europas. Für zahlreiche Pendlerinnen und Pendler sowie Unternehmen ist ein reibungsloser grenzüberschreitender Personen- und Warenverkehr zwischen Deutschland, der Schweiz und Frankreich von zentraler Bedeutung. Menschen und Handwerksbetriebe in den Grenzregionen Baden-Württembergs pendeln täglich zwischen Deutschland, der Schweiz und Frankreich und werden an stationären Kontrollen angehalten, kontrolliert und müssen Wartezeit in Kauf nehmen. Stationäre Grenzkontrollen und die damit verbundenen Verzögerungen können daher Auswirkungen auf Pendlerinnen und Pendler, Unternehmen, Lieferketten und den Tourismus haben. Zugleich ist ein erheblicher Teil der Bundespolizei mit stationären Grenzkontrollen und grenzpolizeilichen Aufgaben gebunden. Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches parlamentarisches Interesse daran, Umfang, personelle Auswirkungen, tatsächliche Wirksamkeit der stationären Grenzkontrollen in Baden-Württemberg nachvollziehen zu können.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Der von den Fragestellern wiederkehrend verwendete Begriff der „stationären Grenzkontrolle“ ist überwiegend unzutreffend. Die Bundespolizei führt im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben nach § 2 des Bundespolizeigesetzes die an den Landbinnengrenzen gemäß Artikel 25 ff. des Schengener Grenzkodexes vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen nicht starr durch, sondern kontrolliert in diesem Zusammenhang lageangepasst, d. h. örtlich und zeitlich flexibel. Dabei orientiert sich die Bundespolizei an der Entwicklung des illegalen Migrationsgeschehens und an den örtlichen Gegebenheiten.
Wie sind die stationären Grenzkontrollen in Baden-Württemberg aufgebaut?
An der Binnengrenze mit der Schweiz führt die Bundespolizei grenzpolizeiliche Maßnahmen auch an Grenzabfertigungsstellen auf dem Hoheitsgebiet der Schweiz durch. Sie stützt sich dabei auf das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der schweizerischen Eidgenossenschaft über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung in Verkehrsmitteln während der Fahrt vom 1. Juni 1961 (BGBl. 1962 II S. 879) in Verbindung mit den jeweils gültigen Zonenvereinbarungen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
1aAn wie vielen Grenzübergängen werden derzeit stationäre Grenzkontrollen durch die Bundespolizei durchgeführt?
1bAn welchen Grenzübergängen werden derzeit stationäre Grenzkontrollen durch die Bundespolizei durchgeführt?
Die Fragen 1a und 1b werden gemeinsam beantwortet.
Der Grenzübertritt ist an allen Stellen der landseitigen Binnengrenzen möglich und zulässig. Im Kontext der Durchführung der lageangepassten Binnengrenzkontrollen – auch an den Landgrenzen zu Frankreich und Schweiz – wurde auf eine Benennung von Grenzübergangsstellen verzichtet. Dies erfolgt aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und Flexibilität, um die Beeinträchtigungen für den grenzüberschreitenden Verkehr (einschließlich Waren-/Güterverkehr) so gering wie möglich zu halten.
Die Bundespolizei berücksichtigt im Rahmen der lageangepassten Binnengrenzkontrollen in Baden-Württemberg, mit den Grenzen zu Frankreich und zur Schweiz, die verfügbaren infrastrukturellen Informationen zu grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen. In diesem Zusammenhang hat die Bundespolizei neun Straßenverbindungen hinsichtlich der Anforderungen an die Durchführung und Sicherheit der Binnengrenzkontrollen sowie die Sicherheit der Reisenden und dritter Personen infrastrukturell ertüchtigt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
1cSeit wann bestehen die jeweiligen Kontrollstellen?
1dZu welchen Zeiten (24 Stunden, stichprobenartig etc.) werden sie betrieben?
Die Fragen 1c und 1d werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundespolizei führt die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an der Landgrenze mit der Schweiz seit Oktober 2023 und an der Landgrenze mit Frankreich seit September 2024 durch. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Welche Bundespolizeiinspektionen sind jeweils zuständig?
In Baden-Württemberg ist die Bundespolizeidirektion Stuttgart regional zuständig.
Zur Bundespolizeidirektion (BPOLD) Stuttgart gehören die jeweils örtlich zuständigen Bundespolizeiinspektionen (BPOLI) Stuttgart, Stuttgart Flughafen, Offenburg, Karlsruhe, Konstanz und Weil am Rhein, die u. a. auch grenzpolizeiliche Aufgaben wahrnehmen.
Welche Kontrollstellen wurden seit dem 7. Mai 2025 neu eingerichtet oder ausgeweitet?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Wie viele Personen wurden seit dem 7. Mai 2025 an den einzelnen Grenzübergängen in Baden-Württemberg kontrolliert (bitte nach Grenzübergang aufschlüsseln)?
Statistische Daten im Sinne der Frage liegen nicht vor.
Wie viele Personen wurden dort jeweils als unerlaubt eingereist festgestellt, zurückgewiesen, zurückgeschoben und festgenommen?
Die erbetene Aufschlüsselung im Sinne der Fragestellung ist in der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES) nicht möglich. Die folgenden Übersichten umfassen Feststellungen der Bundespolizeiinspektionen der flächenmäßig die Landgrenzen von Baden-Württemberg abbildenden Bundespolizeidirektion Stuttgart vom 7. Mai 2025 bis einschließlich 31. Juni 2026:
| Unerlaubte Einreise | |
|---|---|
| BPOLI | Anzahl Personen |
| BPOLI KA | 501 |
| BPOLI KN | 1.533 |
| BPOLI OG | 7.321 |
| BPOLI S | 165 |
| BPOLI STR | 182 |
| BPOLI WEI | 7.011 |
| Gesamt | 16.713 |
| Zurückweisungen | |
| BPOLI | Anzahl Personen |
| BPOLI KA | 7 |
| BPOLI KN | 1.154 |
| BPOLI OG | 5.593 |
| BPOLI WEI | 6.693 |
| Gesamt | 13.447 |
| Zurückschiebungen | |
|---|---|
| BPOLI | Anzahl Personen |
| BPOLI KA | 12 |
| BPOLI KN | 25 |
| BPOLI OG | 301 |
| BPOLI WEI | 68 |
| Gesamt | 406 |
| vollstreckte Haftbefehle | |
|---|---|
| BPOLI | Anzahl Personen |
| BPOLI KA | 48 |
| BPOLI KN | 229 |
| BPOLI OG | 557 |
| BPOLI WEI | 777 |
| Gesamt | 1.611 |
Welche Staatsangehörigkeiten bzw. Alter bzw. Geschlecht hatten die zurückgewiesenen Personen, und wie viele davon waren unbegleitete Minderjährige?
Auf die Anlage* wird verwiesen.
PDF-Seiten 10–15 (6 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Wie viele Personen haben ein Asylgesuch geäußert, und wie viele dieser Personen wurden dennoch zurückgewiesen?
Die Zurückweisungen nach § 18 Absatz 2 des Asylgesetzes im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt:
| Zurückweisungen nach § 18 Absatz 2 AsylG | |
|---|---|
| BPOLI | Anzahl Personen |
| BPOLI KN | 31 |
| BPOLI OG | 56 |
| BPOLI WEI | 75 |
| Gesamt | 162 |
In vielen Fällen wurden Zurückweisungen seitdem zurückgenommen bzw. aufgehoben?
In zwei Fällen wurde nach erneuter Prüfung der Sach- und Rechtslage der Verwaltungsakt der Zurückweisung im Raum Baden-Württemberg zurückgenommen.
In vielen Fällen wurde einstweiliger Rechtsschutz gegen die Zurückweisung beantragt?
In zwei Fällen wurden Eilanträge gegen die Zurückweisung im Raum Baden-Württemberg gestellt.
Wie viele Zurückweisungen erfolgten jeweils an welchem Grenzübergang?
Auf die Antwort zu Frage 2a wird verwiesen.
Wie viele Personen wurden seit dem 7. Mai 2025 an Bahnhöfen in Baden-Württemberg im Rahmen von Grenzkontrollen kontrolliert (bitte nach Bahnhof, insbesondere Basel Badischer Bahnhof, Weil am Rhein, Konstanz, Singen, Waldshut, Offenburg, Kehl, Karlsruhe Hauptbahnhof (Hbf), Freiburg Hbf, Stuttgart Hbf – soweit grenzüberschreitender Verkehr betroffen ist – aufschlüsseln)?
Statistische Daten im Sinne der Frage liegen nicht vor.
Wie viele Zurückweisungen erfolgten seit dem 7. Mai 2025 jeweils im Bahnverkehr in Baden-Württemberg, und in vielen Fällen wurden Zurückweisungen, die im Bahnverkehr stattfanden, seitdem zurückgenommen bzw. aufgehoben?
Statistische Daten im Sinne der ersten Teilfrage liegen nicht vor.
In zwei Fällen wurden die Zurückweisungen im Bahnverkehr im Raum Baden-Württemberg zurückgenommen.
Wie viele Züge wurden seit dem 7. Mai 2025 kontrolliert, und wie hoch war seit dem 7. Mai 2025 dadurch jeweils die durchschnittliche Verzögerung?
Statistische Daten im Sinne der Frage liegen nicht vor.
Wie viele Bundespolizistinnen und Bundespolizisten sind derzeit in Baden-Württemberg eingesetzt (bitte nach Bundespolizeiinspektion Stuttgart, Karlsruhe, Offenburg, Weil am Rhein, Konstanz, Flughafen Stuttgart, Bundespolizeidirektion Stuttgart aufschlüsseln)?
Zum Stichtag 1. Juli 2026 sind insgesamt 2.539 Bundespolizistinnen und Bundespolizisten in Baden-Württemberg eingesetzt. Die Dislozierung auf die jeweiligen Bundespolizeiinspektionen kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
| BPOLD Stuttgart | 01. 07. 2026 |
|---|---|
| Stab BPOLD Stuttgart | 152 |
| BPOLI Karlsruhe | 370 |
| BPOLI Offenburg | 321 |
| BPOLI Weil am Rhein | 465 |
| BPOLI Konstanz | 209 |
| BPOLI Stuttgart | 317 |
| BPOLI Flughafen Stuttgart | 388 |
| MKÜ Stuttgart | 198 |
| BPOLI KB Stuttgart | 119 |
| Gesamt | 2.539 |
Wie viele Vollzeitäquivalente werden täglich für stationäre Grenzkontrollen gebunden, und wie viele Kräfte wurden hierfür aus dem Bahnpolizeidienst abgezogen (letzten Frageteil bitte nach Bahnhof, insbesondere Basel Badischer Bahnhof, Weil am Rhein, Konstanz, Singen, Waldshut, Offenburg, Kehl, Karlsruhe Hbf, Freiburg Hbf, Stuttgart Hbf – soweit grenzüberschreitender Verkehr betroffen ist – aufschlüsseln)?
Die Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei erfolgt grundsätzlich integrativ. Das bedeutet, dass die Bundespolizei ihre Einsatzkräfte aufgabenübergreifend einsetzt (u. a. im bahnpolizeilichen und grenzpolizeilichen Aufgabenbereich sowie im Bereich der Luftsicherheit). Aufgrund des aufgabenübergreifenden Einsatzes der Einsatzkräfte der Bundespolizei liegen keine darüberhinausgehenden Daten im Sinne der Fragestellung vor.
Wie viele Planstellen sind in den jeweiligen Dienststellen in Baden-Württemberg unbesetzt, und wie verlief die Entwicklung der Planstellen in den letzten fünf Jahren?
Die Frage zu unbesetzten Planstellen wird analog der Beantwortung vorangegangener Anfragen auf der Grundlage organisatorisch eingerichteter Dienstposten für den Polizeivollzugsdienst interpretiert und beantwortet. Die Anzahl der unbesetzten Dienstposten kann der folgenden Übersicht entnommen werden.
| BPOLD Stuttgart | 01.07. 2022 | 01.07. 2023 | 01.07. 2024 | 01.07. 2025 | 01.07. 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Stab BPOLD Stuttgart | 13 | 23 | 16 | 10 | |
| BPOLI Karlsruhe | 108 | 66 | 51 | 32 | 25 |
| BPOLI Offenburg | 15 | 20 | 1 | ||
| BPOLI Weil am Rhein | 108 | 82 | 38 | 39 | |
| BPOLI Konstanz | 30 | 31 | 10 | 12 | 6 |
| BPOLI Stuttgart | 64 | 58 | 31 | 32 | 8 |
| BPOLI Flughafen Stuttgart | 14 | ||||
| MKÜ Stuttgart | 12 | 33 | 25 | 29 | 10 |
| BPOLI KB Stuttgart | 13 | 37 | 25 | 21 | 25 |
| Gesamt | 399 | 350 | 196 | 176 | 74 |
Wie viele Überstunden sind seit dem 7. Mai 2025 bei den für die stationären Grenzkontrollen in Baden-Württemberg eingesetzten Bundespolizeibeamtinnen und Bundespolizeibeamten angefallen (bitte nach Dienststellen aufschlüsseln)?
Die Überstunden-Entwicklung in der Bundespolizeidirektion Stuttgart ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Dabei stellt die obere Zeile der Tabelle den jeweiligen Monat und die untere Zeile den dazugehörigen Überstundenstand dar. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
| 04/2025 | 05/2025 | 06/2025 | 07/2025 | 08/2025 | 09/2025 | 10/2025 | 11/2025 | 12/2025 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 98.996 | 119.353 | 134.929 | 112.027 | 112.927 | 101.142 | 95.087 | 103.109 | 123.347 |
| 01/2026 | 02/2026 | 03/2026 | 04/2026 | 05/2026 | 06/2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 125.560 | 117.682 | 100.995 | 107.072 | 149.244 | 137.186 |
Hinweise:
Die Überstunden umfassen drei Arbeitszeitkonten: Gleitzeit- und Überarbeitszeitsalden, Mehrarbeit nach § 11 des Bundespolizeibeamtengesetzes, Mehrarbeit nach § 88 des Bundesbeamtengesetzes.
Die dargestellten Überstunden beruhen auf den fortgeschriebenen Salden aller Arbeitszeitkonten zum genannten Stichtag und enthalten sowohl geleistete als auch bereits abgebaute Überstunden.
Wie viele Personaleinsatzstunden wurden seit dem 7. Mai 2025 insgesamt für die stationären Grenzkontrollen in Baden-Württemberg aufgewendet, und wie viele Personaleinsatzstunden entfielen rechnerisch auf eine Zurückweisung im Sinne des ersten Frageteils?
Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei wurden seit 7. Mai 2025 dauerhaft oder temporär von bahnpolizeilichen Aufgaben an die zum Zwecke der verstärkten Grenzkontrollen in Baden-Württemberg versetzt?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
Wie hoch war die Personalstärke an den Bahnhöfen Basel Badischer Bahnhof, Weil am Rhein, Konstanz, Singen, Waldshut, Offenburg, Kehl, Karlsruhe Hbf, Freiburg Hbf, Stuttgart Hbf in den letzten sechs Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Personalstärke an den genannten Bahnhöfen kann aufgrund der integrativen
Aufgabenwahrnehmung nicht unmittelbar dargestellt werden. Zur Beantwortung der Frage wurden daher die Personalstärken der Bundespolizeiinspektionen ermittelt, zu denen die jeweiligen Bahnhöfe zugeordnet sind. Darüber hinaus werden die erforderlichen Daten nur für fünf Jahre vorgehalten.
| Bahnhöfe Baden- Württemberg | 01.07.2022 | 01.07.2023 | 01.07.2024 | 01.07.2025 | 01.07.2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| BPOLI Karlsruhe Karlsruhe Hbf | 246,22 | 305,71 | 320,98 | 338,95 | 347,20 |
| BPOLI Konstanz Konstanz Singen | 162,90 | 159,25 | 184,67 | 192,22 | 194,55 |
| BPOLI Offenburg Offenburg Kehl | 216,46 | 242,09 | 266,26 | 265,89 | 301,53 |
| BPOLI Stuttgart Stuttgart Hbf | 228,93 | 254,75 | 272,64 | 267,88 | 290,93 |
| BPOLI Weil am Rhein Basel Badischer Bahnhof Weil am Rhein Waldshut Freiburg Hbf | 248,67 | 295,02 | 340,70 | 353,81 | 443,52 |
| Gesamt | 1103,18 | 1256,82 | 1385,25 | 1418,75 | 1577,73 |
Welche Personal- und Sachkosten sind seit dem 7. Mai 2025 im Zusammenhang mit den stationären Grenzkontrollen in Baden-Württemberg entstanden (bitte nach Quartalen sowie Personal- und Sachkosten aufschlüsseln)?
Die Bundespolizei erfasst seit September 2024 ihre einsatzbedingten Mehrkosten im Rahmen der wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen. Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Grenzkontrollabschnitten erfolgt hier jedoch nicht. Zu den Gesamtkosten der Bundespolizei wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/7782 verwiesen.
In welchem Umfang wurden seit dem 7. Mai 2025 Bundespolizeikräfte anderer Direktionen oder Inspektionen zur Unterstützung der stationären Grenzkontrollen nach Baden-Württemberg abgeordnet oder im Wege der Amtshilfe eingesetzt (bitte nach Herkunftsdienststelle, Anzahl der Kräfte und Einsatzdauer aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. Der Bundesregierung liegen dementsprechend keine statistischen Daten im Sinne der Fragestellung vor.
Wie viele Bundespolizistinnen und Bundespolizisten werden täglich von der Bundespolizei an den Einsatzort an der Grenze hin- und wieder zurückbefördert, und wie viel Zeit verbringen Bundespolizistinnen und Bundespolizisten pro Tag in Beförderungsmitteln, um von ihrer temporären Unterkunft an ihren Einsatzort an der Grenze hin- und zurückzugelangen (z. B. weniger als eine Stunde, mehr als eine Stunde, mehr als zwei Stunden, mehr als drei Stunden)?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. Der Bundesregierung liegen dementsprechend keine statistischen Daten im Sinne der Fragestellung vor.
Wie viele der Grenzkontrollstellen sind nicht mit einer Toilette oder mit einem Unterstand ausgestattet, und in welcher Entfernung befindet sich jeweils die nächstgelegene Toilette, Wetterschutz und eine Versorgungsmöglichkeit für die im Einsatz befindlichen Bundespolizistinnen und Bundespolizisten?
In den von der Bundespolizeidirektion Stuttgart im Land Baden-Württemberg betriebenen Grenzkontrollstellen wird lediglich eine Grenzkontrollstelle (Weil am Rhein – Palmrainbrücke) nicht mit einer Toilette betrieben. Die dort eingesetzten Einsatzkräfte begeben sich zum nahegelegenen Grenzübergang, Weil am Rhein-Autobahn, um dort die Toilette zu nutzen. Die Entfernung beträgt ca. 1,3 km, die Fahrtzeit ist unter fünf Minuten. Alle übrigen Grenzkontrollstellen sind mit einer Toilette ausgestattet.
Bei allen Grenzkontrollstellen ist Wetterschutz (u. a. in Form von Containern oder Zelten) vorhanden. Die Bundespolizistinnen und Bundespolizisten versorgen sich während des Einsatzes eigenständig.
Wie viele Bundesbereitschaftspolizistinnen und Bundesbereitschaftspolizisten sind derzeit in Baden-Württemberg eingesetzt, und wo sind diese anteilsmäßig stationiert?
Derzeit unterstützt die Direktion Bundesbereitschaftspolizei die Bundespolizeidirektion Stuttgart mit insgesamt 160 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten. Aus einsatztaktischen Gründen wird von einer detaillierten Aufschlüsselung abgesehen.
Wie viele Kräfte der Bundesbereitschaftspolizei unterstützen bei den seit dem 7. Mai 2025 verstärkten Grenzkontrollen, und an welchen Kontrollstellen genau unterstützen sie?
Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen.