Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Entwicklung von Armut ist ein drängendes soziales und politisches Problem in Deutschland. Ein wichtiger Aspekt von Armut ist die Ernährungsarmut, die eine quantitative und eine qualitative Seite hat. Quantitativ bedeutet Ernährungsarmut, dass armutsbetroffenen Menschen Einkommen fehlt, um ausreichend viel Essen zu kaufen, um die durchschnittlich notwendige Kalorienzahl zu sich zu nehmen. Qualitativ geht es im Anschluss daran darum, dass aufgrund fehlenden Einkommens einerseits auf ungesunde und günstige Lebensmittel zurückgegriffen werden muss und – das ist die soziale Seite der Ernährungsarmut – Menschen kaum noch gemeinsam mit anderen und an öffentlichen Orten essen können.
Gerade in Zeiten individualisierter Lebensentwürfe (Einpersonenhaushalte) und einer alternden Gesellschaft (alleinlebende Rentnerinnen und Rentner) birgt Ernährungsarmut zudem die Gefahr der Vereinzelung und der sozialen Vereinsamung (vgl. https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmi n/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Familie/GesellschaftsRepor t_BW_1-2023_barrierefrei.pdf).
Das Grundgesetz (GG) legt fest, dass die Bundesrepublik Deutschland ein sozialer Staat sein soll (Artikel 20 GG). Diese Norm reagiert darauf, dass die kapitalistische Marktordnung selbst zu sozialer Unsicherheit, Armut und Konzentration von Eigentum führt (vgl. Abendroth, Wolfgang (1972): Zum Begriff des demokratischen und sozialen Rechtsstaats im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. In: Ders.: Antagonistische Gesellschaft und politische Demokratie. Berlin/Neuwied).
Dass die Bundesrepublik Deutschland ein sozialer Staat sein soll, impliziert den staatlichen Auftrag, das Problem Armut zu bearbeiten. Es ist daher auch Aufgabe der Bundesregierung, Ernährungsarmut zu bekämpfen.
Die drei Aspekte der Ernährungsarmut – Unter- bzw. Mangelernährung, Fehlernährung und Vereinsamung – sind vermutlich unterschiedlich stark in der bundesrepublikanischen Gesellschaft verbreitet. Um Ernährungsarmut zu bekämpfen, wurden verschiedene politische Instrumente entwickelt und Maßnahmen ergriffen, von denen hier nur beispielhaft die staatliche Bezuschussung von Mensen für Studierende oder kostenloses Mittagessen in Schulen im Bundesland Berlin genannt werden sollen. Eine weitere politische Innovation wären öffentliche Kantinen, die Bürgerinnen und Bürger mit günstigem und gleichzeitig gesundem Essen versorgen sollen.
Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen sowohl nach dem Umfang und der Qualität der Ernährungsarmut in Deutschland als auch nach den bereits heute vorhandenen Kantinen (allgemein Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung), die Menschen mit Nahrungsmitteln versorgen.
Ein wichtiger Faktor ist dabei die Preisentwicklung. Die Entwicklung der Lebensmittelpreise verschärfen dann Ausmaß und Qualität der Ernährungsarmut, wenn die Preise stärker steigen als die Einkommen. Das gilt genauso für die Versorgung mit notwendigen Kalorien wie für die Verfügbarkeit gesunder Lebensmittel und die Möglichkeit, unter Menschen gesellig zu essen. Insbesondere die Folgen des Iran-Krieges lassen einen Anstieg verschiedener Lebensmittelpreise ab Herbst dieses Jahres erwarten. Zu befürchten ist, dass sich dies sowohl in den Lebensmittelgeschäften wie auch in den Kantinen niederschlagen wird (vgl. www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtschaft/iran-kriegtreibt-preise-die-folgen-der-duengerkrise-koennten-erst-noch-kommen-20086 8042.html).
Vorbemerkung der Bundesregierung
Die Auskunftsfähigkeit der Bundesregierung beschränkt sich auf Kantinen bei den Dienststellen des Bundes. Kantinen eigenständiger Körperschaften des öffentlichen Rechts, der Länder oder Kommunen sowie sonstiger in den Fragestellungen genannter Einrichtungen sind hiervon nicht umfasst. Als Kantinen im Sinne der Fragestellungen werden alle Verpflegungseinrichtungen des Bundes verstanden, die Speisen mit den ernährungsphysiologischen Anforderungen an eine Mittagsmahlzeit zum Verkauf anbieten, über mindestens eine Räumlichkeit zum Verzehr vor Ort verfügen und unter den Anwendungsbereich der Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Bundes (Kantinenrichtlinien) fallen. Nicht erfasst sind insbesondere die Truppenküchen der Bundeswehr sowie die Gemeinschafts- und Einsatzküchen der Bundespolizei, die besonderen gesetzlichen Zwecken dienen. Soweit nach Erkenntnissen für Zeiträume von mehr als zehn Jahren gefragt wird, liegen entsprechende Unterlagen bei den Dienststellen regelmäßig nicht mehr vor. Die Beantwortung erfolgt daher auf Grundlage der Informationen, die innerhalb der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand erhoben werden konnten.
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse zur Anzahl in öffentlicher Hand betriebener Kantinen oder über den Anteil privat betriebener Kantinen in Krankenhäusern vor. Allgemeine Hinweise zu Verpflegungsleistungen im Krankenhaus bieten die Ergebnisse der „Carestudie 2025“ der K&P Consulting GmbH und des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI), in der Angaben von 283 Allgemeinkrankenhäusern zur Krankenhausverpflegung ausgewertet wurden und die nach Registrierung unter dem Link www.kup-consult.de/kompetenzen/care-st udie erhältlich sind.
Auch zur Gemeinschaftsverpflegung in Einrichtungen der Altenpflege liegen zu den erfragten Aspekten keine Erkenntnisse vor. Bei den stationären Pflegeeinrichtungen finden regelmäßig sogenannte Pflegesatzverhandlungen statt, in denen die Pflegesätze sowie die Entgelte für die Unterkunft und Verpflegung zwischen der jeweiligen konkreten stationären Pflegeeinrichtung und den Kostenträgern, insbesondere Pflegekassen und Sozialhilfeträger, vereinbart werden. Sie haben dabei gemeinsam leistungsgerechte Pflegesätze zu vereinbaren, die es einer Pflegeeinrichtung bei wirtschaftlicher Betriebsführung insbesondere ermöglichen, ihre Aufwendungen (Personal- und Sachaufwendungen) zu finanzieren und ihren Versorgungsauftrag zu erfüllen. Vertragliche Inhalte dieser Vereinbarungen, beispielsweise zur Art der Gemeinschaftsverpflegung, zur Anzahl der Kantinen oder zu deren Trägerschaft, liegen der Bundesregierung nicht vor.
Soweit unter dem Begriff der Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung auch die Verpflegungsangebote für Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen erfasst werden, erfolgt deren Finanzierung nach den Regelungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI). Beschäftige in den Pflegeeinrichtungen sind von diesen Verpflegungen ausgeschlossen. Nach § 87 SGB XI ist vorgesehen, dass die als Pflegesatzparteien betroffenen Leistungsträger mit dem Träger des Pflegeheimes die von den Pflegebedürftigen zu tragenden Entgelte für die Unterkunft und für die Verpflegung jeweils getrennt vereinbaren. Die Entgelte müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Leistungen stehen. In der Praxis kann das die Pflegeeinrichtung in einer eigenen Küche umsetzen und entsprechend anbieten oder aber auch Fremdleistungen in Anspruch nehmen.
Im Einzelfall können bei Leistungsberechtigten der Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) Sozialhilfeleistungen zur Finanzierung der Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Betracht kommen.
Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Ernährungsarmut“?
Die Bundesregierung definiert den Begriff „Ernährungsarmut“ entsprechend der im Januar 2024 vom Bundeskabinett beschlossenen Ernährungsstrategie wie folgt:
„Ernährungsarmut ist als eine qualitativ oder quantitativ unzureichende Ernährung zu verstehen, die auf verschiedenen Ursachen beruhen kann. Dazu zählen unter anderem unzureichender Zugang zu gesunder und nachhaltiger Ernährung oder mangelnde Ernährungskompetenzen. Dies kann zu gesundheitlichen und sozialen Einschränkungen führen.“
2Wie viele Menschen in Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell von Ernährungsarmut betroffen oder bedroht (bitte nach den Kategorien männlich, weiblich, divers sowie nach den Altersgruppen 0 bis 6 Jahre, 7 bis 14 Jahre, 15 bis 18 Jahre, 19 bis 65 Jahre, 66 bis 75 Jahre und 76 Jahre und älter aufschlüsseln)?
3Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Entwicklung der Ernährungsarmut seit 2015 vor (bitte entsprechend der Aufschlüsselung von Frage 2 darstellen)?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen derzeit keine amtlichen Daten vor, die eine belastbare Quantifizierung der von Ernährungsarmut betroffenen oder bedrohten Menschen in Deutschland entsprechend der erfragten Differenzierung nach Geschlecht sowie Altersgruppen ermöglichen. Ebenso liegen ihr auch keine entsprechenden Zeitreihendaten zur Entwicklung der Ernährungsarmut seit dem Jahr 2015 vor.
Eine Erhebung der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) schätzt den Anteil der von Ernährungsunsicherheit in Deutschland Betroffenen für den Zeitraum der Jahre 2019 bis 2021 auf etwa 3,5 Prozent der Bevölkerung. Das entspricht knapp drei Millionen Menschen.
Um belastbare Daten zur Prävalenz von Ernährungsarmut in Deutschland zu erheben und daraus politische Handlungsoptionen abzuleiten, fördert das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) das Forschungsprojekt „Soziale Aspekte der Ernährung: Ursachen, Determinanten und Auswirkungen von Ernährungsarmut in Deutschland sowie politische Handlungsoptionen“ (SEED) der Universität Hohenheim in Kooperation mit GESIS – Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften mit dreijähriger Laufzeit.
Welche Auswirkungen auf Ernährungsarmut hatten nach Kenntnis der Bundesregierung die Preissteigerungen bei Lebensmitteln seit 2022?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu den Auswirkungen der Preissteigerungen bei Lebensmitteln seit dem Jahr 2022 auf Ernährungsarmut vor.
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur strukturellen Verbesserung (nicht: Bildungs- und Informationskampagnen zu Ernährung) des Zugangs zu gesunder Ernährung für einkommensarme Haushalte seit 2015 umgesetzt (bitte nach Programmen, gegebenenfalls nach Bundesländern und nach Mittelabflüssen aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, den Zugang zu gesunder und ausgewogener Ernährung für alle Bevölkerungsgruppen zu verbessern und unterstützt hierzu verschiedene Maßnahmen und Projekte.
Das bundesweite Verbundvorhaben „Gesund und nachhaltig essen mit kleinem Budget – gemeinsam Ernährungsarmut begegnen“ der Verbraucherzentralen in den Ländern und der Europa-Universität Flensburg richtet sich an Verbraucherinnen und Verbraucher mit geringem Einkommen und zielt darauf ab, sie zu unterstützen, die Herausforderungen einer gesunden und ausgewogenen Ernährung im Alltag unter der Bedingung begrenzter finanzieller Ressourcen zu bewältigen. Es wird im Rahmen des Nationalen Aktionsplans IN FORM vom BMLEH mit insgesamt bis zu 7 366 213 Euro gefördert. Die Projektlaufzeit erstreckt sich von Mai 2024 bis Mai 2027.
Darüber hinaus fördert das BMLEH bundesweit im Rahmen des Nationalen Aktionsplans IN FORM die Vernetzungsstellen Kita- und Schulverpflegung sowie Seniorenernährung. Diese unterstützen alle Beteiligten bei der Gestaltung einer gesunden und ausgewogenen Gemeinschaftsverpflegung. Aktueller Förderschwerpunkt ist die Verbesserung eines sozial gerechten Zugangs zu ausgewogener Verpflegung. Für den Förderzeitraum der Jahre 2025 bis 2029 belaufen sich die bewilligten Mittel zum Stand 30. Juli 2026 auf insgesamt 4 627 460 Euro.
6Unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ernährungslage der Bevölkerung zwischen unterschiedlichen Regionen in Deutschland, und worin sieht sie gegebenenfalls die Gründe hierfür?
7Welche diesbezüglichen Unterschiede bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen urbanen und ländlichen Räumen?
8Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Versorgungssituation mit gesunden und bezahlbaren Lebensmitteln in sozial benachteiligten Stadtteilen vor?
Die Fragen 6 bis 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Daten der EsKiMo-II-Studie (Ernährungsstudie als Modul der Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland) des Robert Koch-Instituts (RKI) aus dem Erhebungszeitraum der Jahre 2015 bis 2017 zeigen Unterschiede im Ernährungsverhalten von Kindern und Jugendlichen in den neuen und alten Ländern.
Zudem deuten bislang unveröffentlichte Auswertungen zur ersten Online-Befragung mit Erwachsenen aus dem Jahr 2024 im Rahmen des neu etablierten Nationalen Ernährungsmonitorings (nemo) des Max Rubner-Instituts (MRI) darauf hin, dass weiterhin gewisse regionale Unterschiede im Ernährungsverhalten bestehen. Mögliche Ursachen hierfür können insbesondere kulturelle Einflüsse, Unterschiede in der regionalen Lebensmittelproduktion sowie strukturelle sozioökonomische Rahmenbedingungen sein, wie beispielsweise hinsichtlich der gastronomischen Angebote.
Spezifische Erkenntnisse zu Unterschieden der Ernährungslage zwischen urbanen und ländlichen Räumen sowie zur Versorgungssituation mit gesunden und bezahlbaren Lebensmitteln in sozial benachteiligten Stadtteilen liegen der Bundesregierung darüber hinaus nicht vor.
9Welche gesundheitlichen Folgen von Ernährungsarmut sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach einschlägigen, mit Ernährungsarmut zusammenhängenden chronischen und nicht chronischen Krankheiten aufschlüsseln)?
10Welche Zusammenhänge bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Ernährungsarmut und psychischer Gesundheit?
11Welche Zusammenhänge bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Bildungsgrad, Einkommen und ernährungsbedingten Erkrankungen?
12Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Unterschieden der Lebenserwartung im Zusammenhang mit Ernährungsarmut und Einkommenslage vor?
Die Fragen 9 bis 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung sind eine Vielzahl wissenschaftlicher Studien bekannt, die einen Zusammenhang zwischen Ernährungsarmut und bestimmten Krankheiten aufzeigen.
In einem aktuellen Umbrella-Review über 22 Meta-Analysen wurden signifikante Zusammenhänge zwischen Ernährungsarmut und Übergewicht, Adipositas, Anämie, Hypertonie, Diabetes Mellitus Typ 2, Stress, Angstzuständen, Depressionen und Suizidversuchen festgestellt (Moosavian et al., 2026).
In Deutschland ist mit Blick auf Ernährungsarmut vor allem der versteckte Hunger (sogenannter hidden hunger) von Bedeutung. Hierunter wird ein Mikronährstoffmangel verstanden, der auch ohne Untergewicht und teilweise in Kombination mit Übergewicht auftreten kann. Als besonders kritische Nährstoffe gelten in Deutschland insbesondere Eisen, Zink, Jod und Vitamin D. Vor allem für Kinder kann eine unausgewogene und unzureichende Ernährung weitreichende Folgen für die körperliche und geistige Entwicklung haben und zu psychischen Belastungen führen, wenn damit Einschränkungen der soziokulturellen Teilhabe verbunden sind.
Ernährungsarmut kann psychische Belastungen verstärken, während psychische Erkrankungen umgekehrt das Risiko für Ernährungsarmut erhöhen können. Insgesamt spricht die Evidenz dafür, Ernährungsarmut als einen wichtigen sozialen Risikofaktor für psychische Gesundheit zu berücksichtigen und Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssicherheit auch als potenziellen Beitrag zur Förderung der psychischen Gesundheit zu verstehen (Cain et al., 2022; Jandaghian-Bidgoli et al., 2024; Pourmotabbed et al., 2020).
Auch in der vom damaligen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geförderten (nicht repräsentativen) MEGA_kids-Studie, die in den Jahren 2021 bis 2024 von der Universität Hohenheim und der Charité Universitätsmedizin Berlin durchgeführt wurde, konnte ein signifikanter Zusammenhang zwischen Ernährungsunsicherheit und dem Vorliegen einer psychischen Erkrankung des haushaltsführenden Elternteils festgestellt werden.
Zum Zusammenhang zwischen sozioökonomischen Merkmalen und Lebenserwartung wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke „Regelaltersgrenze für die Rente und die Entwicklung von Lebenserwartung beziehungsweise deren Ungleichheiten“ auf Bundestagdrucksache 21/5099 verwiesen.
Welche Kosten entstehen dem Gesundheitssystem nach Kenntnis der Bundesregierung durch ernährungsbedingte Erkrankungen (bitte für die Jahre seit 2016, unterteilt nach physischer und psychischer Gesundheit, aufschlüsseln)?
Übersichten zu Krankheitskosten sind auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes unter dem Link www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umw elt/Gesundheit/Krankheitskosten/_inhalt.html abrufbar.
Welche Bevölkerungsgruppen, insbesondere Alters- und Berufsgruppen und Einkommensschichten, sind besonders von Unterversorgung (Kalorien) mit Nahrung und von Fehlernährung betroffen?
In Deutschland wird Untergewicht selten nur durch Ernährungsdefizite verursacht, sondern es ist in der Mehrzahl der Fälle die Folge von Krankheiten oder Stoffwechselstörungen (Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V., 2016).
Daten zu Untergewicht können daher nicht ohne Weiteres als unmittelbare Folge des Ernährungsverhaltens interpretiert werden und werden aus diesem Grund nicht gesondert aufgeführt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 verwiesen.
Welche Daten liegen der Bundesregierung zur Entwicklung der sozialen Dimension von Ernährungsarmut in den letzten 20 Jahren vor?
Der Bundesregierung liegen keine systematisch erhobenen Daten zur Entwicklung der sozialen Dimension von Ernährungsarmut in den vergangenen 20 Jahren vor.
Eine systematische Erfassung von Ernährungsarmut hat bislang nicht stattgefunden. Zudem steht derzeit kein validiertes Erhebungsinstrument zur Verfügung, um die soziale Dimension von Ernährungsarmut belastbar zu erfassen.
Ein entsprechendes Erhebungsinstrument wird derzeit im Rahmen des vom BMLEH geförderten Forschungsvorhabens „Soziale Aspekte der Ernährung: Ursachen, Determinanten und Auswirkungen von Ernährungsarmut in Deutschland sowie politische Handlungsoptionen“ (SEED) entwickelt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Wie viele Menschen in Deutschland können nach Kenntnis der Bundesregierung nicht regelmäßig an sozialen Essenspraktiken (Café- bzw. Restaurantbesuch etc.) teilnehmen?
Der Bundesregierung liegen keine Daten vor, die die Teilnahme an sozialen Essenspraktiken im Sinne der Fragestellung unmittelbar abbilden. Informationen zu einem ähnlichen Aspekt stammen aus der amtlichen Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC). Im Rahmen dieser Erhebung wird erfasst, ob es sich Personen aus finanziellen Gründen nicht leisten können, sich mindestens einmal im Monat mit Freunden oder Verwandten zu treffen, um gemeinsam etwas zu essen oder zu trinken. Im Jahr 2025 gaben demnach 7,8 Prozent der Befragten ab 16 Jahren an, sich dies nach eigener Einschätzung finanziell nicht leisten zu können. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es sich um eine subjektive Selbsteinschätzung der befragten Personen handelt und nicht um eine Erhebung des tatsächlichen Verhaltens oder anhand objektiver Budgetkriterien.
Was plant die Bundesregierung, damit die Ernährungssituation der privaten Haushalte Teil der offiziellen statistischen Erfassung wird (beispielsweise der Sozialberichterstattung auf Landes- und Bundesebene), wie es in anderen Ländern bereits der Fall ist, um Ausmaß, Determinanten und Folgen von Ernährungsarmut zu erfassen?
Die Bundesregierung entwickelt die Datengrundlage zur Ernährungssituation der Bevölkerung kontinuierlich weiter. Künftig wird die Ernährungssituation der Bevölkerung in Deutschland engmaschig durch das Nationale Ernährungsmonitoring (nemo) erfasst. Aus diesen Daten können jedoch nicht unmittelbar Rückschlüsse auf das Ausmaß, die Determinanten oder die Folgen von Ernährungsarmut gezogen werden.
Ergänzend wird im vom BMLEH geförderten Forschungsvorhaben „Soziale Aspekte der Ernährung: Ursachen, Determinanten und Auswirkungen von Ernährungsarmut in Deutschland sowie politische Handlungsoptionen“ (SEED) erstmals eine systematische Erhebung der Prävalenz von Ernährungsarmut in Deutschland durchgeführt. Im Rahmen des Vorhabens wird zudem untersucht, ob ein Monitoring von materieller und sozialer Ernährungsarmut angezeigt ist und wie ein solches methodisch ausgestaltet werden könnte. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
18Welche Rolle misst die Bundesregierung staatlichen und kommunalen Einrichtungen bei der Sicherstellung einer verlässlichen und sozial gerechten Lebensmittelversorgung bei?
19Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur sozialen Wirkung kostenloser oder preisgünstiger, gemeinnütziger oder kommunaler Essensangebote vor?
20Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur gesundheitlichen Wirkung kostenloser oder preisgünstiger, gemeinnütziger oder kommunaler Essensangebote vor?
Die Fragen 18 bis 20 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung misst staatlichen und kommunalen Einrichtungen eine wichtige Rolle bei der Förderung sozialer Teilhabe und der Unterstützung gesundheitsförderlicher Lebensbedingungen bei. Gemeinsame Essensangebote können Begegnung und Gemeinschaft fördern und damit einen Beitrag zur Verringerung von Einsamkeit leisten.
Repräsentative Untersuchungsergebnisse zu den in den Fragen angesprochenen sozialen und gesundheitlichen Wirkungen kostenloser oder preisgünstiger, gemeinnütziger oder kommunaler Essensangebote liegen der Bundesregierung derzeit allerdings nicht vor.
Ergebnisse der vom BMLEH geförderten Projekte „Im Alter IN FORM – Wohlbefinden älterer Menschen mit besonderen Bedarfen fördern“ und „digital.vital“ weisen darauf hin, dass kommunale Mahlzeitenangebote, beispielsweise Nachbarschafts- und Mittagstische für ältere Menschen, die soziale Teilhabe fördern und zugleich einen Beitrag zu einer gesunden Ernährung leisten können, auch für Menschen mit geringem Einkommen.
Darüber hinaus wurden in der vom BMLEH geförderten MEGA_kids-Studie unter anderem kostenlose Mahlzeiten und Lebensmittel am Arbeitsplatz sowie in den Schulen, Lebensmittelspenden und Foodsharing-Angebote als unterstützende Faktoren bei einem geringen Haushaltsbudget identifiziert. Auf die Antwort zu den Fragen 9 und 10 wird verwiesen. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
Im Übrigen stellen die Leistungen der Mindestsicherungssysteme nach Auffassung der Bundesregierung ein menschenwürdiges Existenzminimum sicher. Die Höhe der Regelbedarfe wird auf Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe in einem transparenten und gesetzlich geregelten Verfahren ermittelt. Im Rahmen des ihnen zur Verfügung stehenden Budgets entscheiden die Haushalte eigenverantwortlich über ihre Mittelverwendung.
21Wie viele Kantinen (also gemeinschaftliche Verpflegungseinrichtungen) gibt es heute nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland, und wie teilen sie sich in die nachfolgenden Kantinenformen auf: Kantinen der Bundesbehörden, Kantinen der Kommunen, Kantinen der Bundesländerbehörden, öffentlich-rechtlich organisierte Kantinen und private Kantinen (inklusive Betriebskantinen)?
22In welchen Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung in Landes- und Kommunalbehörden in welchen Orten gibt es Kantinen?
23In wie vielen der Kantinen der Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden bzw. in öffentlich-rechtlicher Form werden für Zubereitung des Essens bzw. Service private Dienstleister bezahlt, in wie vielen erfolgt der Betrieb direkt durch Bund, Land, Kommune oder Träger?
28Wie viele Kantinen in Kitas, Schulen, Universitäten, Krankenhäusern, in sozialen Einrichtungen wie für Menschen mit Behinderung, in staatlichen Einrichtungen wie Kasernen, Ministerien oder Behörden jeglicher Art und in Einrichtungen der Altenpflege befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in öffentlicher Hand (bitte für den jeweiligen Bereich aufführen)?
30Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Privatkantinen in Kitas, Schulen, Universitäten, Krankenhäusern, in sozialen Einrichtungen wie für Menschen mit Behinderung, in staatlichen Einrichtungen wie Kasernen, Ministerien oder Behörden jeglicher Art und in Einrichtungen der Altenpflege gegenüber den öffentlich betriebenen Kantinen (bitte für den jeweiligen Bereich aufführen)?
35In wie vielen der Kantinen (der Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden), die es heute gibt, können Menschen, die nicht in einer Bundes-, Landes- bzw. Kommunalbehörde beschäftigt sind, essen (also alle Bürgerinnen und Bürger), in welchen Orten sind diese Kantinen, und von welchen Behörden werden sie betrieben?
Die Fragen 21 bis 23, 28, 30 und 35 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Antwort beschränkt sich auf Kantinen des Bundes. Für die Beantwortung wird auf Anlage 1 verwiesen.*
Bei Frage 35 wird der Begriff „Bürgerinnen und Bürger“ als Personen verstanden, die keinen dienstlichen Bezug zu der jeweiligen Dienststelle haben, zu der die betreffende Kantine gehört. Ob in den Kantinen des Bundes auch Bürgerinnen und Bürger essen können, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. So ist es beispielsweise nicht möglich, wenn sich die Kantine auf einem aus Sicherheitsgründen nicht der Öffentlichkeit zugänglichen Gelände befindet oder die Kantine nur begrenzte Kapazitäten besitzt.
Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
PDF-Seiten 20–30 (11 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
In welchen Fällen gibt es soziale und/oder ökologische Kriterien bei der Vergabe von Betreiberverträgen im Fall der Vergabe an externe Dienstleister, die von der zuständigen Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landes- oder Kommunalbehörde zur Anwendung gebracht werden, und wie sehen sie aus?
Für Dienststellen des Bundes, die Kantinen für ihre Beschäftigten einrichten beziehungsweise eingerichtet haben, gelten die Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Bundes (Kantinenrichtlinien). Gemäß Nummer 3 Absatz 2 der Kantinenrichtlinien haben Speisen ernährungsphysiologischen Anforderungen an eine Mittagsmahlzeit zu genügen und müssen die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) für die Verpflegung in Betrieben einhalten. Ferner ist darüber zu wachen, dass ein gutes, ausreichendes und zugleich preiswertes Essen angeboten wird.
Gemäß Nummer 9 Absatz 1 und 2 der Kantinenrichtlinien können Dienststellen des Bundes einem privaten Betreiber einen Zuschuss für an Beschäftigte jeweils ausgegebene Mahlzeiten in Höhe von bis zu 20 Prozent des Verkaufspreises zahlen, sofern die Kantine die für den Bereich Kantinen/Gemeinschaftsverpflegung geltenden Kriterien des „Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit“ der Bundesregierung in der jeweils gültigen Fassung erfüllt. Möglich ist ferner ein weiterer Zuschuss in Höhe von 10 Prozent des Verkaufspreises, wenn ein entsprechender Anteil an Bio-Lebensmitteln und eine Zertifizierung für Nachhaltigkeit oder Umweltfreundlichkeit vorliegen.
Die Kantinenrichtlinien gelten ausschließlich für Dienststellen des Bundes. Hierzu wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Wie hat sich die Zahl der durch Bund und nach Kenntnis der Bundesregierung Bundesländer, Kommunen und öffentlich-rechtliche Träger selbst betriebenen Kantinen in den letzten 20 Jahren entwickelt und wie im gleichen Zeitraum die Zahl der Kantinen, die (über Betreiberverträge) durch private Dienstleister betrieben werden?
Soweit eine rückblickende Ermittlung des Bestands und der Betreibereigenschaften möglich war, wurden im Jahr 2006 20 Kantinen des Bundes als behördeneigene Einrichtung und 77 Kantinen auf Basis eines Betreibervertrags betrieben. Derzeit werden 15 Kantinen durch den Bund im Eigenbetrieb geführt, während 69 Kantinen über einen privaten Betreiber betrieben werden (vgl. Anlage 1 zu den Fragen 21 bis 23, 28, 30 und 35).
26Welche Kantinen und Großküchen in öffentlicher Hand gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, die andere Kantinen bzw. Abnehmerinnen und Abnehmer (z. B. Außerhausverpflegung für Kitas, Altenpflegeeinrichtungen etc.) mitversorgen?
27Welche Einrichtungen sind es nach Kenntnis der Bundesregierung, die von diesen Kantinen und Großküchen (s. Frage 26) in öffentlicher Hand verpflegt werden?
Die Fragen 26 und 27 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Antwort beschränkt sich auf Kantinen des Bundes. Hierzu wird auf die Anlage 2 verwiesen.*
PDF-Seite 31 · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl öffentlicher Kantinen in Kitas, Schulen, Universitäten, Krankenhäusern, in sozialen Einrichtungen wie für Menschen mit Behinderung, in staatlichen Einrichtungen wie Kasernen, Ministerien oder Behörden jeglicher Art und in Einrichtungen der Altenpflege in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte für den jeweiligen Bereich aufführen)?
Die aktuelle Anzahl an Kantinen des Bundes ergibt sich aus der Anlage 1.* Zum Vergleich dazu ist der Sachstand vom Juli 2006, soweit sich dieser in der Bearbeitungszeit ermitteln ließ, der Anlage 3 zu entnehmen.* Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkungen der Bundesregierung verwiesen.
PDF-Seiten 32–34 (3 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Wie hoch waren die Kosten des Betriebes für alle Kantinen des Bundes zusammengenommen pro Monat in den Jahren 2024 und 2025 (bitte nach Kantinen in Eigenbetrieb und durch Externe betriebene aufschlüsseln)?
Baulich bedingt werden weder bei den Kantinen im Eigenbetrieb noch bei solchen, die durch Externe in den Räumen der jeweiligen Dienststelle betrieben werden, regelmäßig die vollständigen Betriebskosten der Kantine gesondert erfasst. Der Bundesregierung liegen deshalb keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die nachfolgenden Kantinenformen finanziert, also wie hoch sind die Anteile aus Entgelten, staatlichen und privaten Mittel, um den Betrieb der Kantinen zu finanzieren: Kantinen der Bundesbehörden, Kantinen der Kommunen, Kantinen der Länderbehörden, öffentlich-rechtlich organisierte Kantinen und private Kantinen (inklusive Betriebskantinen)?
Aufgrund der Verschiedenartigkeit der Kantinen und der Art, wie sie betrieben werden, lässt sich keine allgemeingültige Aussage zur Finanzierung der Kantinen des Bundes treffen.
In welchen der nachfolgend genannten Kantinen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Tarifverträge und Personal- und Betriebsräte: Kantinen der Bundesbehörden, Kantinen der Kommunen, Kantinen der Länderbehörden, öffentlich-rechtlich organisierte Kantinen und private Kantinen (inklusive Betriebskantinen)?
Sofern es sich um behördeneigene Einrichtungen handelt, gilt für das Personal des Bundes der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) und die diesen ergänzenden Tarifverträge; die personalwirtschaftliche Vertretung erfolgt über den jeweils zuständigen Personalrat. Im Falle eines Betreibervertrags ist dies abhängig vom jeweiligen Vertragspartner.
Wie hat sich die Zahl dieser Kantinen (in Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden) in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte pro Jahr aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung interpretiert die Frage dahingehend, dass die Zahl der Frage 33 genannten Kantinen gemeint ist. In Bezug auf die Anzahl der Kantinen als behördeneigene Einrichtung wird auf die obigen Ausführungen verwiesen. Demnach hat sich die Anzahl der durch den Bund selbst betriebenen Kantinen seit dem Jahr 2006 um fünf reduziert. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor.
Wie viele Mahlzeiten werden pro Monat in den Kantinen der Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden sowie in öffentlich-rechtlich organisierten Kantinen verkauft (bitte für jede Kantinenform einzeln aufschlüsseln)?
Die monatlich in den Kantinen des Bundes verkauften Mahlzeiten werden nicht in allen Fällen statistisch erfasst, insbesondere, wenn Kantinen von privaten Betreibern bewirtschaftet werden. Zudem unterliegt die Anzahl der verkauften Mahlzeiten im Jahresverlauf starken Schwankungen, etwa aufgrund von Urlaubszeiten in den verschiedenen Ländern. Die Beantwortung erfolgt daher anhand eines möglichst repräsentativen Monats (hier: Januar 2026). In diesem Monat wurden in den Kantinen des Bundes rund 319 000 Mahlzeiten verkauft. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Wie hat sich diese Zahl der pro Monat in den Kantinen Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden sowie in öffentlich-rechtlich organisierten Kantinen verkauften Mahlzeiten (s. Frage 36) in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte für jede Kantinenform aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen für die Kantinen des Bundes keine auswertbaren Informationen über die Entwicklung der monatlich verkauften Mahlzeiten in den vergangenen 20 Jahren vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Kundschaft der Bundes-, Landes- und Kommunalkantinen vor, insbesondere über Alter, Erwerbsstatus, Beruf und Einkommen (bitte für jede Art der Behördenkantinen aufschlüsseln)?
Der Betrieb der Kantinen des Bundes dient der Verpflegung der Beschäftigten des Bundes während der Arbeitszeit. Weitergehende Informationen über die Kundschaft, insbesondere zu Alter, Erwerbsstatus, Beruf oder Einkommen, werden nicht erhoben und liegen der Bundesregierung daher nicht vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Wie viele Menschen gehen nach Kenntnis der Bundesregierung einmal bis zweimal pro Woche in einer Kantine essen?
Gemäß der repräsentativen Befragung des BMLEH-Ernährungsreports 2025 essen 15 Prozent der Befragten mindestens einmal in der Woche und 21 Prozent der Befragten mindestens einmal im Monat in der Kantine. Der BMLEH-Ernährungsreport 2025 ist unter dem Link www.bmleh.de/SharedDocs/Download s/DE/Broschueren/ernaehrungsreport-2025.html abrufbar.
40Welche statistischen Informationen liegen der Bundesregierung über die Preisentwicklung für Mahlzeiten in Kantinen der Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden, in öffentlich-rechtlich organisierten sowie in privaten Kantinen, und in allen Bereichen der Gemeinschaftsverpflegung (Kitas, Schulen, Mensen, Krankenhäusern, in sozialen Einrichtungen wie für Menschen mit Behinderung, in staatlichen Einrichtungen wie Kasernen, Ministerien oder Behörden jeglicher Art und in Einrichtungen der Altenpflege) für die letzten 20 Jahre vor (bitte für den jeweiligen Bereich aufführen)?
41Wie bewertet die Bundesregierung diese Preisentwicklung?
Die Fragen 40 und 41 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen grundsätzlich keine statistischen Informationen über die Preisentwicklung für Mahlzeiten in den jeweiligen Bereichen vor. In Bezug auf die Kantinen von Krankenhäusern wird zusätzlich auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die dort genannte „Carestudie 2025“ der K&P Consulting GmbH und des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) enthält auch Angaben zur Entwicklung der Verpflegungskosten von Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern.
Für den Bereich der vollstationären Pflegeeinrichtungen liegen der Bundesregierung die bundesdurchschnittlichen Verpflegungskosten (ohne Kosten der Unterkunft) vor. Die Entwicklung jeweils zum 1. Juli stellt sich wie folgt dar.
| jeweils zum 1. Juli | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kosten für Verpflegung in Euro/Monat | 285 | 289 | 299 | 311 | 316 | 325 | 355 | 380 | 402 | 419 |
Quelle: Eigene Zusammenstellung auf Basis von Daten des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Die bundesdurchschnittlichen Kosten für die Verpflegung in Einrichtungen der vollstationären Pflege sind innerhalb von neun Jahren um rund 47 Prozent gestiegen. Diese Entwicklung entspricht in ihrer Größenordnung der Entwicklung des Verbraucherpreisindex für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke.
Wie viel hat nach Kenntnis der Bundesregierung eine Mahlzeit im Durchschnitt in den Kantinen der Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie in den öffentlich-rechtlich organisierten und privaten Kantinen gekostet (bitte für die letzten 20 Jahre aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine auswertbaren Informationen vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Wie viel kostet eine Mahlzeit für Beschäftigte der Bundesbehörde in diesen Kantinen (s. Frage 43) im Durchschnitt (bitte nach Basisessen, vegetarischer Mahlzeit und Fleischkost aufschlüsseln)?
In 33 der aktuell 109 Kantinen des Bundes werden derzeit drei Mahlzeiten im Sinne der Fragestellung angeboten. Die Durchschnittspreise dieser 33 für die Beantwortung der Frage heranziehbaren Kantinen stellen sich wie folgt dar.
| Kategorie | Basisessen | Vegetarisch | Fleischkost | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Durchschnittspreis | 5,67 Euro | 5,95 Euro | 7,05 Euro | 6,22 Euro |
Wie viel kostet nach Kenntnis der Bundesregierung eine Mahlzeit für Bürgerinnen und Bürger, die nicht in der Bundes-, Landes- und Kommunalbehörde beschäftigt sind, in diesen Kantinen im Durchschnitt (bitte nach Basisessen, vegetarischer Mahlzeit und Fleischkost aufschlüsseln)?
In 42 Kantinen des Bundes ist die Nutzung der Kantine für Personen, ohne dienstlichen Bezug als Gast möglich (vgl. Anlage 1 zu den Fragen 21 bis 23, 28, 30 und 35). Von diesen 42 Kantinen bieten 17 Kantinen drei Gerichte im Sinne der Fragestellung an. Im Regelfall zahlen Gäste gegenüber Beschäftigen einen Aufpreis zwischen 0,50 Cent und 1,00 Euro. Der Bundesregierung liegen keine auswertbaren Informationen zu den Durchschnittspreisen für Gäste nach Art des Gerichts vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Wie haben sich die durchschnittlichen Preise pro Mahlzeit in Kantinen der Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden für Beschäftigte in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Für 38 der aktuell 109 Kantinen des Bundes konnte der Durchschnittspreis pro Mahlzeit im Jahr 2016 ermittelt und dem aktuellen Durchschnittspreis gegenübergestellt werden. Dabei wurden auch Kantinen berücksichtigt, die, anders als die in der Antwort zu Frage 43 erfassten, weniger als drei Gerichte anbieten. Für diese 38 Kantinen ergaben sich die nachfolgend dargestellten Durchschnittspreise pro Mahlzeit.
| Jahr | Durchschnittspreis |
|---|---|
| 2016 | 4,22 Euro |
| 2026 | 6,20 Euro |
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Preise pro Mahlzeit in öffentlich-rechtlich organisierten Kantinen und privaten Kantinen in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Angaben zur Preisentwicklung des Verbraucherpreisindex für Deutschland so-‘ wie deren Position „CC13-1112 Bewirtungsleistungen von Kantinen und Mensen“ sind der Anlage 4 zu entnehmen.*
Für den Bereich der Langzeitpflege enthält der Achte Pflegebericht Angaben zur Höhe der Verpflegungsaufwendungen für den jeweiligen Berichtszeitraum. Weitergehende Daten oder Auswertungen, insbesondere zur Entwicklung der durchschnittlichen Preise pro Mahlzeit über den weiteren zeitlichen Verlauf, liegen der Bundesregierung nicht vor.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
PDF-Seite 35 · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Wie haben sich die durchschnittlichen Preise pro Mahlzeit in Kantinen der Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden für Nichtbeschäftigte und Bürgerinnen und Bürger in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Wie bei Frage 35 werden die Begriffe „Bürgerinnen und Bürger“ und „Nichtbeschäftigte“ als Personen verstanden, die keinen dienstlichen Bezug zu der jeweiligen Dienststelle haben, zu der die betreffende Kantine gehört.
Für 22 Kantinen der aktuell 109 Kantinen des Bundes konnte der Durchschnittspreis pro Mahlzeit für Nichtbeschäftigte bzw. Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2016 ermittelt und dem aktuellen Durchschnittspreis gegenübergestellt werden. Für diese 22 Kantinen ergibt sich unter Einbeziehung von Kantinen, die weniger als drei Speisen anbieten beziehungsweise angeboten haben, folgende Entwicklung der durchschnittlichen Preise für Nichtbeschäftigte bzw. Bürgerinnen und Bürger.
| Jahr | Durchschnittspreis |
|---|---|
| 2016 | 4,56 Euro |
| 2026 | 6,98 Euro |
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
48Wirtschaften die Kantinen der Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden sowie öffentlich-rechtlich organisierten Kantinen kostendeckend durch den Verkauf der Mahlzeiten, oder werden die Mahlzeiten subventioniert, und wie groß ist der Anteil der Zuschüsse jeweils?
49Welche Kantinen in welchen Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden sowie öffentlich-rechtlich organisierte Kantinen wirtschaften kostendeckend, in welchen werden die Mahlzeiten subventioniert, und wie groß ist dort der Anteil der Zuschüsse?
50Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche Arten von Mahlzeiten wie stark bezuschusst werden (vgl. Frage 49)?
Die Fragen 48 bis 50 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Gemäß den Vorgaben der Kantinenrichtlinien soll dem Bund durch den Kantinenbetrieb weder ein Gewinn noch ein Verlust entstehen. Soweit nach den Kantinenrichtlinien Zuschüsse an verpachtete Kantinen gewährt werden, dienen diese der Erfüllung der in den Kantinenrichtlinien vorgesehenen Zwecke sowie der Umsetzung der Anforderungen der Bundesregierung aus dem Maßnahmenprogramm „Nachhaltigkeit – Weiterentwicklung 2021 ‚Nachhaltigkeit konkret in Verwaltungshandeln umsetzen‘“ für die Kantinen/Gemeinschaftsverpflegung. Eine Subventionierung von Mahlzeiten im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. Eine Zuordnung der Zuschüsse zu einzelnen Maßnahmen oder Mahlzeitenarten erfolgt entsprechend nicht. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor.
In wie vielen der Kantinen der Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden werden regional angebaute Lebensmittel genutzt, und wie hat sich die Zahl dieser Kantinen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
Der Bundesregierung liegen ausschließlich Daten zur Verwendung regional angebauter Lebensmittel in den Kantinen der Bundesministerien und der Behörden in ihrem Geschäftsbereich vor.
Die Erhebung der Daten erfolgt seit dem Maßnahmenprogramm „Nachhaltigkeit – Weiterentwicklung 2021 ‚Nachhaltigkeit konkret in Verwaltungshandeln umsetzen‘“. Aus diesem Grund liegen entsprechende Daten erst ab dem Berichtsjahr 2022 vor. Für die Jahre 2024 und 2025 liegen wegen der anstehenden Überarbeitung zum Maßnahmenprogramm keine Daten zu den regional angebauten Lebensmitteln vor.
Die Anzahl der im Monitoring erfassten Kantinen der Bundesministerien und der Behörden in ihrem Geschäftsbereich, in denen regional erzeugte Lebensmittel verwendet werden, stellt sich wie folgt dar.
| Jahr | Anzahl der Kantinen |
|---|---|
| 2022 | 76 |
| 2023 | 104 |
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Wie hoch ist der Anteil der Lebensmittel aus regionaler Erzeugung am monetären Warenumsatz in diesen Kantinen der Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden (bitte für alle Kantinen aufschlüsseln), und wie hat sich dieser Anteil in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
Der Bundesregierung liegen keine Daten zum Anteil regional erzeugter Lebensmittel am monetären Warenumsatz der Kantinen vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
In wie vielen der Kantinen der Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden werden ökologisch angebaute Lebensmittel genutzt, und wie hat sich die Zahl dieser Kantinen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
Hinsichtlich der Datengrundlage sowie des Erhebungszeitraums wird grundsätzlich auf die Antwort zu Frage 51 verwiesen. Darüber hinaus liegen für das Jahr 2024 auch Zahlen für die Verwendung von ökologisch angebauten Lebensmitteln vor. Die Anzahl der im Monitoring erfassten Kantinen der Bundesministerien und der Behörden in ihrem Geschäftsbereich, in denen ökologisch angebaute Lebensmittel verwendet werden, stellt sich wie folgt dar.
| Jahr | Anzahl der Kantinen |
|---|---|
| 2022 | 70 |
| 2023 | 100 |
| 2024 | 104 |
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Wie hoch ist der Anteil der Lebensmittel aus ökologischer Erzeugung am monetären Warenumsatz in diesen Kantinen der Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden (bitte für alle Kantinen aufschlüsseln), und wie hat sich dieser Anteil in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
Hinsichtlich der Datengrundlage und des Erhebungszeitraums wird auf die Antworten zu den Fragen 51 und 53 verwiesen. Der Anteil der Lebensmittel aus ökologischer Erzeugung am monetären Warenumsatz in den in der Antwort zu Frage 53 genannten Kantinen der Bundesministerien (nachfolgend in der seinerzeit geltenden Abkürzung bezeichnet) und der Behörden in ihrem Geschäftsbereich stellt sich wie folgt dar.
| Ressort | Jahr 2022 | Jahr 2023 | Jahr 2024 |
|---|---|---|---|
| AA | 4,5 Prozent | 9,2 Prozent | 19,7 Prozent |
| BKAmt | 10,8 Prozent | 16,9 Prozent | 20,0 Prozent |
| BMAS | 16,7 Prozent | 15,7 Prozent | 15,0 Prozent |
| BMBF | 13,5 Prozent | 22,3 Prozent | 35,3 Prozent |
| BMDV | 11,8 Prozent | 16,7 Prozent | 17,8 Prozent |
| BMEL | 22,1 Prozent | 23,4 Prozent | 28,3 Prozent |
| BMF | 8,4 Prozent | 14,4 Prozent | 19,4 Prozent |
| BMFSFJ | 12,3 Prozent | 15,0 Prozent | 26,3 Prozent |
| BMG | 8,0 Prozent | 19,7 Prozent | 24,0 Prozent |
| BMI | 10,7 Prozent | 13,8 Prozent | 12,7 Prozent |
| BMJ | 7,3 Prozent | 7,2 Prozent | 14,3 Prozent |
| BMUV | 41,0 Prozent | 43,0 Prozent | 44,9 Prozent |
| BMVg | 4,9 Prozent | 4,9 Prozent | 0,7 Prozent |
| BMWK | 21,1 Prozent | 20,0 Prozent | 23,0 Prozent |
| BMWSB | 40,0 Prozent | 14,4 Prozent | 38,0 Prozent |
| BMZ | 14,0 Prozent | 30,0 Prozent | 38,5 Prozent |
| Anteil insgesamt: | 15,4 Prozent | 16,8 Prozent | 19,1 Prozent |
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Wie lassen sich die Fragen 51 bis 54 mit Blick auf die Modellregionen des von der Bundesregierung geförderten Projektes „Besser essen in der Region“ (www.besser-essen-in-der-region.de/) beantworten (bitte auch für alle Regionen gesondert aufgeschlüsselt beantworten)?
Die Fragen 51 bis 54 sind für die Projekte des Modellregionenwettbewerbs „Besser essen in der Region“ nicht einschlägig, weil diese nicht auf behördliche Kantinen ausgerichtet sind.
Wie hoch ist der Anteil von Frischfleisch aus den höheren Haltungsstufen 3 und höher, der in den Kantinen der Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden angeboten wird (bitte nach Haltungsstufen aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine statistischen Daten im Sinne der Fragestellung vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Welche Kriterien in der Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden gelten bei Einkauf der Nahrungsmittel, und werden hier Aspekte wie die Anzahl von Arbeitsplätzen in den Betrieben, der Verzicht auf hochgefährliche Pflanzenschutzmittel oder synthetische Düngemittel berücksichtigt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen.
Wie wird sichergestellt, dass der Einkauf der Lebensmittel zur Verwendung in Kantinen der Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden nicht unterhalb der Erzeugerkosten erfolgt?
Soweit der Bund Lebensmittel für behördeneigene Kantinen beschafft, erfolgen die Beschaffungsvorgänge unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorgaben sowie auf Grundlage marktüblicher Preise. Eine Prüfung, ob einzelne Lebensmittel unterhalb der jeweiligen Erzeugerkosten angeboten werden, erfolgt nicht. In Fällen, in denen Kantinen von externen Betreibern bewirtschaftet werden, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Welche Kantinen in Arbeitsagenturen und Jobcentern sowie Kantinen anderer Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden und öffentlich-rechtlich organisierte Kantinen gibt es, in denen ein bezahlbares ermäßigtes Essen für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld I, Bürgergeld, für Rentnerinnen und Rentner oder Kinder angeboten wird?
Für den in der Fragestellung genannten Personenkreis bestehen in den Kantinen des Bundes keine besonderen Vergünstigungen, soweit diesen Personen überhaupt Zutritt zu den jeweiligen Dienststellen und Kantinen gewährt werden kann. Im Übrigen wird auf den in der Antwort zu Frage 38 dargestellten Zweck der Kantinen verwiesen.
Kantinenleistungen werden in den Agenturen für Arbeit unter Beachtung der vergaberechtlichen Bestimmungen fremd vergeben. Ziel ist es, auf der Grundlage der Kantinenrichtlinien in dezentraler Verantwortung moderne und tragfähige Kantinenkonzepte vor Ort bereitzustellen. Im Einzelfall kann seitens des Kantinenbetriebes vor Ort eine begrenzte Öffnung für Dritte zugelassen werden. Dies hängt vor allem von der Lage, der Größe und der Auslastung der Kantine ab. In der Preisgestaltung des Essens wird sich seitens der Pächterin beziehungsweise des Pächters an den betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten orientiert. Ein sogenannter Fremdesseranteil der jeweiligen Kantinen wird von der Bundesagentur für Arbeit nicht erhoben. Entsprechend liegen der Bundesregierung auch keine Informationen zu Angeboten vor, die sich nicht an Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit richten. Dies gilt ebenso für Kantinenangebote in den Jobcentern, die als gemeinsame Einrichtungen organisiert sind. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Hat die Bundesregierung Pläne, um in Kantinen ihres Zuständigkeitsbereichs ermäßigte Essen für die in Frage 59 benannten Personenkreise einzuführen bzw. zu ermöglichen, und wie genau sehen diese Pläne aus?
Es gibt keine entsprechenden Pläne der Bundesregierung, weil die Kantinen der Verpflegung der Beschäftigten des Bundes während der Arbeitszeit dienen. Auf die Antwort zu Frage 38 wird verwiesen.
Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung eine Diskrepanz zwischen den durchschnittlichen Preisen in den Kantinen der Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie in den öffentlich-rechtlich organisierten Kantinen und den für Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld vorgesehenen Tagessätzen für Lebensmittel, und wenn ja, wie beurteilt sie diese?
Der Betrieb einer Kantine des Bundes dient dem Zweck der Verpflegung der Beschäftigten des Bundes in der Dienststelle während der Arbeitszeit. Mit den Preisen in den Kantinen sind unter anderem die Betriebskosten inklusive Personalkosten zu erwirtschaften. Ein privater Betreiber hat zudem regelmäßig einen wirtschaftlichen Gewinn zum Ziel. Die Preisgestaltung der Bundeskantinen steht dabei in keinem Zusammenhang mit den Regelbedarfen der Mindestsicherungssysteme. Insofern erkennt die Bundesregierung keine Diskrepanz im Sinne der Fragestellung.
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Kundschaft der Bundeskantinen vor, insbesondere über Alter, Erwerbsstatus, Beruf und Einkommen?
Auf die Antwort zu Frage 38 wird verwiesen.
Welche Programme des Bundes-, der Länder oder der Europäischen Union gibt es, durch die die Zusammenarbeit zwischen regionalen Landwirtschaftsbetrieben und Kantinen gefördert bzw. verbessert werden soll?
Der Bundesregierung liegt keine abschließende Übersicht sämtlicher Programme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union im Sinne der Fragestellung vor. Das BMLEH fördert beispielsweise im Rahmen des Modellregionenwettbewerbs „Besser essen in der Region“ den Auf- und Ausbau von regionalen Wertschöpfungsketten bis hin zur Außer-Haus-Verpflegung. Darüber hinaus werden seit dem Jahr 2023 im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus) Maßnahmen zur Weiterentwicklung regionaler Wertschöpfungsketten gefördert. Aktuell erfolgt dies über die Fördermaßnahme „RegioKost“, mit der insbesondere Strukturen der Außer-Haus-Verpflegung und dabei vor allem der Gemeinschaftsverpflegung gestärkt werden sollen. Näheres dazu kann auf der Internetseite von BULEplus unter dem Link https://land-zukunft.de/foerdermassnahmen/regiokost eingesehen werden.