Asylpraxis im Umgang mit syrischen Geflüchteten und Fragen zu einer möglichen Rückkehr nach Syrien

Drucksache 21/7499Antwortauf die Kleine Anfrage 21/637506.08.202640 Seiten27 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium des InnernMigration und Aufenthaltsrecht
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die mit dem Umsturz des Assad-Regimes Ende 2024 geänderte Lage in Syrien könnte Überprüfungen der in Deutschland gewährten Schutzstatus zur Folge haben. Allerdings gibt es nach wie vor Verfolgung, Vertreibungen und gewaltsame Auseinandersetzungen in Syrien, zum Teil ist hierfür auch das neue Regime des ehemaligen Dschihadisten und jetzigen Übergangspräsidenten Ahmed al-Schaara mitverantwortlich. Wegen dieser weiterhin sehr instabilen Lage hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Bezug auf syrische Schutzberechtigte bislang nur wenige Widerrufsverfahren eingeleitet und bei Entscheidungen in diesen Verfahren zu 97 Prozent keinen Widerruf des gewährten Schutzstatus vorgenommen (vgl. Bundestagsdrucksache 21/3780).

Die öffentliche Ankündigung von Bundeskanzler Friedrich Merz, wonach 80 Prozent der in Deutschland lebenden syrischen Geflüchteten innerhalb von drei Jahren nach Syrien zurückkehren sollten (vgl. www.migazin.de/2026/04/01/80-prozent-syrischer-wunsch-oder-deutsche-zielmarke/), ist auf Kritik gestoßen und hat viele Betroffene verunsichert. Eine mögliche (Neu-)Bewertung der Schutzbedürftigkeit syrischer Geflüchteter muss in jedem Einzelfall erfolgen. Dabei spielt auch die Religions- bzw. Volkszugehörigkeit der Betroffenen eine Rolle, weshalb mit der vorliegenden Kleinen Anfrage hierzu genauere Daten erfragt werden sollen.

Flüchtlingsschutz sei „Schutz auf Zeit“, heißt es in der politischen Debatte oft. Dabei wird nach Auffassung der Fragestellenden übersehen, dass die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) auch Bestimmungen zur schnellen Integration und Einbürgerung der anerkannt Schutzberechtigten enthält: So verpflichtet Artikel 34 GFK die Vertragsstaaten dazu, „so weit wie möglich die Eingliederung und Einbürgerung der Flüchtlinge [zu] erleichtern“. Dem dienen auch die Vorgaben in der GFK zur Erwerbstätigkeit (Artikel 17 ff.) und zu sozialen Rechten (Artikel 20 ff.) anerkannter Flüchtlinge. Schließlich steht der Widerruf des Flüchtlingsstatus unter dem Vorbehalt, dass sich die Lage im Herkunftsland erheblich und dauerhaft stabilisiert haben muss (vgl. § 73 Absatz 1 Satz 3 des Asylgesetzes [AsylG]), und selbst dann kann ein Widerruf unzulässig sein, wenn sich Betroffene auf „zwingende, auf früheren Verfolgungen beruhende Gründe berufen“ können (vgl. Artikel 1 C Nummer 5 GFK und § 73 Absatz 3 AsylG) – zu denken ist hier insbesondere an traumatische Erlebnisse, die eine Rückkehr aus subjektiver Sicht trotz einer geänderten Lage unzumutbar erscheinen lassen können, etwa auch die existenziellen Bedrohungen im Rahmen eines Völkermords, wie sie die Gruppe jesidischer Geflüchteter erleiden musste (so auch die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8a auf Bundestagsdrucksache 20/5850).

Der Widerruf des Schutzstatus ist nicht gleichbedeutend mit dem Widerruf des Aufenthaltsrechts. Eine weitere Aufenthaltserteilung ist etwa in Bezug auf eine konkrete Beschäftigung möglich, aber auch grundsätzliche Verhältnismäßigkeitserwägungen spielen nach einem langjährigen, rechtmäßigen Aufenthalt eine Rolle, insbesondere wenn in Deutschland geborene und bzw. oder aufgewachsene Kinder betroffen sind, deren Wohl vorrangig zu berücksichtigen ist. Auch gesamtgesellschaftliche und ökonomische Gründe können gegen die Rückkehr der aufgenommenen Menschen sprechen (vgl. www.zeit.de/wirt schaft/2026-04/rueckkehr-syrien-gefluechtete-migration-friedrich-merz), zumal der Anteil der erwerbstätigen syrischen Geflüchteten im Verlauf ihrer Aufenthaltsdauer kontinuierlich steigt (https://mediendienst-integration.de/flu echtlinge/syrische-fluechtlinge-in-deutschland/syrische-fluechtlinge-am-arbeit smarkt/). Entsprechend erklärte auch der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt (CSU): „Wer sich integriert und arbeitet, hat eine Bleibeperspektive“ (SPIEGEL-Gespräch vom 13. November 2025). Die Frage einer menschenwürdigen, selbstbestimmten Rückkehr sollte nach Auffassung der Fragestellenden keine Frage der ökonomischen Verwertbarkeit sein, vielmehr sollten die individuellen Überlegungen der Betroffenen hierfür maßgeblich sein, zumal höchst ungewiss ist, ob sich in Syrien ein gefestigtes, demokratisches System mit rechtsstaatlichen Strukturen herausbilden kann.

Die Bundesregierung setzt – neben Abschiebungen – auf die Förderung einer „freiwilligen“ Rückkehr nach Syrien. Aus Sicht der Fragestellenden wäre es in diesem Zusammenhang wichtig, den Betroffenen Erkundungsreisen nach Syrien zu ermöglichen, ohne dass sie den Verlust ihres Flüchtlingsstatus in Deutschland befürchten müssen. Denn für eine Entscheidung zur Rückkehr in völlig ungeklärte, oftmals gewaltsame und unsichere Verhältnisse genügt es nicht, sich z. B. über soziale Medien über die Lage vor Ort zu informieren (Dobrindt: „Sie haben Smartphones, auf denen sie sich jederzeit über die Lage in ihrer Heimat informieren können“, SPIEGEL-Gespräch vom 13. November 2025). Insbesondere wenn Kinder mitbetroffen sind, wäre es aus Sicht vieler Betroffener unverantwortlich, eine Rückkehrentscheidung zu treffen, ohne sich zuvor persönlich ein eigenes Bild verschafft zu haben. Infolge einer aus Sicht der Fragestellenden populistischen Medienberichterstattung über angebliche „Urlaubsreisen“ Geflüchteter hat die damalige Bundesregierung eine Verschärfung der Rechtslage vorgenommen, wonach bei Erkundungsreisen in das Herkunftsland im Regelfall der Verlust des Schutzstatus droht (§ 73 Absatz 7 AsylG) – diese Regelung begegnete bereits im Gesetzgebungsverfahren „durchgreifenden unions- und völkerrechtlichen Bedenken“ (vgl. Ausschussdrucksache 20(4)493 A neu, S. 26 ff.). Nach dem Regimewechsel in Syrien erklärte das Bundesministerium des Innern zwar, dass es Erkundungsreisen nach Syrien ohne Verlust des Schutzstatus ermöglichen wolle und an einer entsprechenden „pragmatischen Lösung“ […] „ohne Rechtsänderungen“ arbeite (Antwort zu Frage 27 der Abgeordneten Clara Bünger auf Bundestagsdrucksache 20/15135). Aus Sicht der Fragestellenden hätte hierfür die kurz zuvor verschärfte Gesetzeslage wieder den unions- und völkerrechtlichen Vorgaben angepasst werden müssen. Hierzu ist es jedoch nie gekommen. Nach dem Regierungswechsel in Deutschland 2025 lehnte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt Erkundungsreisen zur Prüfung einer Rückkehrmöglichkeit ab (www. migazin.de/2025/11/16/weiter-erkundungsreisen-dobrindt-syrer-lagebild-per-h andy-verschaffen/).

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Aufenthaltstitel, die sich allein auf den Flüchtlingsschutz gründen, können nur so lange gelten, wie der Schutzgrund besteht. Entfällt der Schutzbedarf, zum Beispiel aufgrund von Veränderungen der Situation im Herkunftsstaat, entfällt auch die Voraussetzung für den auf dem ehemaligen Schutzbedarf beruhenden Aufenthaltstitel. Wird ein dauerhafter Aufenthalt angestrebt, ist dies über das Erfüllen der Voraussetzungen und Nutzung der dafür bestehenden Aufenthaltsrechte des Aufenthaltsgesetzes möglich.

Frage 1 Seite 3

Wie ist die Zusammensetzung der Asylerstantragstellenden aus Syrien seit dem Jahr 2013, differenziert nach Religionszugehörigkeit bzw. Volkszugehörigkeit (bitte jeweils getrennt, auf der Grundlage der freiwilligen Angaben der Betroffenen im Asylverfahren, auflisten; dies gilt auch für nachfolgende Fragen; bitte nach Jahren auflisten und in absoluten und relativen Zahlen darstellen und zudem eine Gesamtdarstellung aller seit 2013 gekommenen Asylerstantragstellenden aus Syrien nach Religionszugehörigkeit bzw. Volkszugehörigkeit vornehmen)?

Antwort

Die Angaben zu Religions- und Volkszugehörigkeiten von Antragstellenden beruhen auf freiwilligen Angaben der Antragstellenden im Rahmen des Asylverfahrens und können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 3 · 14 Zeilen × 4 Spalten
Asylanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit seit 2013
ZeitraumAsylanträge Insgesamtdavon AsylerstanträgeAnteil (%)
Jahr 201312.86311.85192,1 %
Jahr 201441.10039.33295,7 %
Jahr 2015162.510158.65797,6 %
Jahr 2016268.866266.25099,0 %
Jahr 201750.42248.97497,1 %
Jahr 201846.16444.16795,7 %
Jahr 201941.09439.27095,6 %
Jahr 202040.57036.43389,8 %
Jahr 202170.16254.90378,3 %
Jahr 202272.64670.97697,7 %
Jahr 2023104.561102.93098,4 %
Jahr 202479.43376.76596,6 %
Jahr 202524.24023.25695,9 %
01.01. bis 30.06.20265.3874.99792,8 %

Aufgrund der geringen Teilmengen und aus Gründen der Übersichtlichkeit werden in den folgenden Auswertungen Zugehörigkeiten zu Volksgruppen und Religionen jenseits der drei oder fünf häufigsten unter „Sonstige“ zusammengefasst.

Tabelle auf Seite 3, 4 · 6 Zeilen × 3 Spalten
Asylerstanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2013 nach Religionszugehörigkeit
Aufschlüsselung nach ReligionAsylerstanträge
AbsolutAnteil
Gesamt11.851100 %
Christentum1.59013,4 %
Islam7.82566,0 %
Yeziden2.05017,3 %
Sonstige1000,8 %
Unbekannt2862,4 %
Tabelle auf Seite 4 · 7 Zeilen × 3 Spalten
Asylerstanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2013 nach Volkszugehörigkeit
Aufschlüsselung nach VolkAsylerstanträge
AbsolutAnteil
Gesamt11.851100 %
Kurden5.80949,0 %
Araber4.54838,4 %
Aramäer3322,8 %
Unbekannt3312,8 %
Assyrer3212,7 %
Sonstige5104,3 %
Tabelle auf Seite 4 · 6 Zeilen × 3 Spalten
Asylerstanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2014 nach Religionszugehörigkeit
Aufschlüsselung nach ReligionAsylerstanträge
AbsolutAnteil
Gesamt39.332100 %
Christentum1.9224,9 %
Islam32.47782,6 %
Yeziden2.0525,2 %
Sonstige3330,8 %
Unbekannt2.5486,5 %
Tabelle auf Seite 4 · 7 Zeilen × 3 Spalten
Asylerstanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2014 nach Volkszugehörigkeit
Aufschlüsselung nach VolkAsylerstanträge
AbsolutAnteil
Gesamt39.332100 %
Araber21.57554,9 %
Kurden13.70534,8 %
Unbekannt2.6306,7 %
Aramäer4131,1 %
Palästinenser2680,7 %
Sonstige7411,9 %
Tabelle auf Seite 4 · 6 Zeilen × 3 Spalten
Asylerstanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2015 nach Religionszugehörigkeit
Aufschlüsselung nach ReligionAsylerstanträge
AbsolutAnteil
Gesamt158.657100 %
Christentum6.1983,9 %
Islam136.74386,2 %
Yeziden3.4952,2 %
Sonstige1.3610,9 %
Unbekannt10.8606,8 %
Tabelle auf Seite 5 · 7 Zeilen × 3 Spalten
Asylerstanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2015 nach Volkszugehörigkeit
Aufschlüsselung nach VolkAsylerstanträge
AbsolutAnteil
Gesamt158.657100 %
Araber105.70066,6 %
Kurden39.57224,9 %
Unbekannt10.9936,9 %
Aramäer5820,4 %
Palästinenser4730,3 %
Sonstige1.3370,8 %
Tabelle auf Seite 5 · 6 Zeilen × 3 Spalten
Asylerstanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2016 nach Religionszugehörigkeit
Aufschlüsselung nach ReligionAsylerstanträge
AbsolutAnteil
Gesamt266.250100 %
Christentum6.8372,6 %
Islam243.69191,5 %
Yeziden4.1071,5 %
Sonstige2.2070,8 %
Unbekannt9.4083,5 %
Tabelle auf Seite 5 · 7 Zeilen × 3 Spalten
Asylerstanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2016 nach Volkszugehörigkeit
Aufschlüsselung nach VolkAsylerstanträge
AbsolutAnteil
Gesamt266.250100 %
Araber173.97465,3 %
Kurden77.31229,0 %
Unbekannt11.5964,4 %
Palästinenser9800,4 %
Aramäer6200,2 %
Sonstige1.7680,7 %
Tabelle auf Seite 5 · 6 Zeilen × 3 Spalten
Asylerstanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2017 nach Religionszugehörigkeit
Aufschlüsselung nach ReligionAsylerstanträge
AbsolutAnteil
Gesamt48.974100 %
Christentum1.1412,3 %
Islam43.62089,1 %
Yeziden1.2902,6 %
Sonstige4050,8 %
Unbekannt2.5185,1 %
Tabelle auf Seite 5, 6 · 7 Zeilen × 3 Spalten
Asylerstanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2017 nach Volkszugehörigkeit
Aufschlüsselung nach VolkAsylerstanträge
AbsolutAnteil
Gesamt48.974100 %
Araber27.70556,6 %
Kurden17.78036,3 %
Unbekannt2.7385,6 %
Palästinenser2150,4 %
Aramäer1730,4 %
Sonstige3630,7 %
Tabelle auf Seite 6 · 6 Zeilen × 3 Spalten
Asylerstanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2018 nach Religionszugehörigkeit
Aufschlüsselung nach ReligionAsylerstanträge
AbsolutAnteil
Gesamt44.167100 %
Christentum7861,8 %
Islam37.25784,4 %
Yeziden6691,5 %
Sonstige3650,8 %
Unbekannt5.09011,5 %
Tabelle auf Seite 6 · 7 Zeilen × 3 Spalten
Asylerstanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2018 nach Volkszugehörigkeit
Aufschlüsselung nach VolkAsylerstanträge
AbsolutAnteil
Gesamt44.167100 %
Araber24.76656,1 %
Kurden13.75431,1 %
Unbekannt5.07211,5 %
Palästinenser1360,3 %
Aramäer1320,3 %
Sonstige3070,7 %
Tabelle auf Seite 6 · 6 Zeilen × 3 Spalten
Asylerstanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2019 nach Religionszugehörigkeit
Aufschlüsselung nach ReligionAsylerstanträge
AbsolutAnteil
Gesamt39.270100 %
Christentum6551,7 %
Islam33.16384,4 %
Yeziden5731,5 %
Sonstige3270,8 %
Unbekannt4.55211,6 %
Tabelle auf Seite 6 · 7 Zeilen × 3 Spalten
Asylerstanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2019 nach Volkszugehörigkeit
Aufschlüsselung nach VolkAsylerstanträge
AbsolutAnteil
Gesamt39.270100 %
Araber22.22656,6 %
Kurden12.28531,3 %
Unbekannt4.37611,1 %
Turkmenen1080,3 %
Aramäer890,2 %
Sonstige1860,5 %
Tabelle auf Seite 7 · 6 Zeilen × 3 Spalten
Asylerstanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2020 nach Religionszugehörigkeit
Aufschlüsselung nach ReligionAsylerstanträge
AbsolutAnteil
Gesamt36.433100 %
Christentum5181,4 %
Islam30.98285,0 %
Yeziden6011,6 %
Sonstige2490,7 %
Unbekannt4.08311,2 %
Tabelle auf Seite 7 · 7 Zeilen × 3 Spalten
Asylerstanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2020 nach Volkszugehörigkeit
Aufschlüsselung nach VolkAsylerstanträge
AbsolutAnteil
Gesamt36.433100 %
Araber21.23158,3 %
Kurden10.64729,2 %
Unbekannt4.21911,6 %
Turkmenen990,3 %
Palästinenser860,2 %
Sonstige1510,4 %
Tabelle auf Seite 7 · 6 Zeilen × 3 Spalten
Asylerstanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2021 nach Religionszugehörigkeit
Aufschlüsselung nach ReligionAsylerstanträge
AbsolutAnteil
Gesamt54.903100 %
Christentum7721,4 %
Islam48.69988,7 %
Yeziden5200,9 %
Sonstige3620,7 %
Unbekannt4.5508,3 %
Tabelle auf Seite 7 · 7 Zeilen × 3 Spalten
Asylerstanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2021 nach Volkszugehörigkeit
Aufschlüsselung nach VolkAsylerstanträge
AbsolutAnteil
Gesamt54.903100 %
Araber35.35464,4 %
Kurden14.61426,6 %
Unbekannt4.5438,3 %
Turkmenen1250,2 %
Palästinenser1010,2 %
Sonstige1660,3 %
Tabelle auf Seite 7, 8 · 6 Zeilen × 3 Spalten
Asylerstanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2022 nach Religionszugehörigkeit
Aufschlüsselung nach ReligionAsylerstanträge
AbsolutAnteil
Gesamt70.976100 %
Christentum8951,3 %
Islam65.55692,4 %
Yeziden3660,5 %
Sonstige3720,5 %
Unbekannt3.7875,3 %
Tabelle auf Seite 8 · 7 Zeilen × 3 Spalten
Asylerstanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2022 nach Volkszugehörigkeit
Aufschlüsselung nach VolkAsylerstanträge
AbsolutAnteil
Gesamt70.976100 %
Araber49.35669,5 %
Kurden16.62723,4 %
Unbekannt4.5606,4 %
Turkmenen1240,2 %
Palästinenser980,1 %
Sonstige2110,3 %
Tabelle auf Seite 8 · 6 Zeilen × 3 Spalten
Asylerstanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2023 nach Religionszugehörigkeit
Aufschlüsselung nach ReligionAsylerstanträge
AbsolutAnteil
Gesamt102.930100 %
Christentum1.4671,4 %
Islam96.81994,1 %
Yeziden3660,4 %
Sonstige5050,5 %
Unbekannt3.7733,7 %
Tabelle auf Seite 8 · 7 Zeilen × 3 Spalten
Asylerstanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2023 nach Volkszugehörigkeit
Aufschlüsselung nach VolkAsylerstanträge
AbsolutAnteil
Gesamt102.930100 %
Araber73.92771,8 %
Kurden22.47821,8 %
Unbekannt5.5385,4 %
Turkmenen5070,5 %
Palästinenser1480,1 %
Sonstige3320,3 %
Tabelle auf Seite 8 · 6 Zeilen × 3 Spalten
Asylerstanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2024 nach Religionszugehörigkeit
Aufschlüsselung nach ReligionAsylerstanträge
AbsolutAnteil
Gesamt76.765100 %
Christentum1.1521,5 %
Islam71.74693,5 %
Yeziden3200,4 %
Sonstige4820,6 %
Unbekannt3.0654,0 %
Tabelle auf Seite 9 · 7 Zeilen × 3 Spalten
Asylerstanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2024 nach Volkszugehörigkeit
Aufschlüsselung nach VolkAsylerstanträge
AbsolutAnteil
Gesamt76.765100 %
Araber54.11470,5 %
Kurden17.54922,9 %
Unbekannt4.5365,9 %
Turkmenen2360,3 %
Palästinenser1010,1 %
Sonstige2290,3 %
Tabelle auf Seite 9 · 6 Zeilen × 3 Spalten
Asylerstanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2025 nach Religionszugehörigkeit
Aufschlüsselung nach ReligionAsylerstanträge
AbsolutAnteil
Gesamt23.256100 %
Christentum4481,9 %
Islam20.96790,2 %
Yeziden2601,1 %
Sonstige3961,7 %
Unbekannt1.1855,1 %
Tabelle auf Seite 9 · 7 Zeilen × 3 Spalten
Asylerstanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2025 nach Volkszugehörigkeit
Aufschlüsselung nach VolkAsylerstanträge
AbsolutAnteil
Gesamt23.256100 %
Araber13.49558,0 %
Kurden7.84833,7 %
Unbekannt1.6727,2 %
Turkmenen730,3 %
Palästinenser410,2 %
Sonstige1270,5 %
Tabelle auf Seite 9 · 6 Zeilen × 3 Spalten
Asylerstanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit im Zeitraum 01.01.–30.06.2026 nach Religionszugehörigkeit
Aufschlüsselung nach ReligionAsylerstanträge
AbsolutAnteil
Gesamt4.997100 %
Christentum1472,9 %
Islam4.18583,8 %
Yeziden951,9 %
Sonstige2084,2 %
Unbekannt3627,2 %
Tabelle auf Seite 9, 10 · 7 Zeilen × 3 Spalten
Asylerstanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit im Zeitraum 01.01.– 30.06.2026 nach Volkszugehörigkeit
Aufschlüsselung nach VolkAsylerstanträge
AbsolutAnteil
Gesamt4.997100 %
Araber2.55551,1 %
Kurden1.98439,7 %
Unbekannt3947,9 %
Aramäer150,3 %
Palästinenser130,3 %
Sonstige360,7 %
Frage 2 Seite 10

Wie hoch ist der (gegebenenfalls ungefähre) Anteil von Asylsuchenden, insbesondere aus Syrien, die im Rahmen des Asylverfahrens freiwillige Angaben zu ihrer Religions- bzw. Volkszugehörigkeit machen (bitte gegebenenfalls zumindest eine Einschätzung geben)?

Antwort

Im Durchschnitt machen über 90 Prozent der Asylsuchenden mit syrischer Staatsangehörigkeit im Rahmen des Asylverfahrens eine Angabe zu ihrer Religions- bzw. Volkszugehörigkeit.

Frage 3 + 4 + 5 + 6 Seite 10

3Wie ist die Entscheidungspraxis des BAMF zu den seit 2013 nach Deutschland gekommenen Asylantragstellenden aus Syrien insgesamt (bitte differenziert nach Religionszugehörigkeit bzw. Volkszugehörigkeit jeweils die seit 2013 erteilten unterschiedlichen Schutzstatus, Ablehnungen und formellen Entscheidungen in absoluten und relativen Zahlen darstellen)?

4Wie ist die Entscheidungspraxis des BAMF des Jahres 2024 zu Asylantragstellenden aus Syrien (bitte die unterschiedlichen gewährten Schutzstatus, Ablehnungen und formellen Entscheidungen in absoluten und relativen Zahlen, differenziert nach Religionszugehörigkeit bzw. Volkszugehörigkeit, darstellen)?

5Wie ist die Entscheidungspraxis des BAMF des Jahres 2025 zu Asylantragstellenden aus Syrien (bitte die unterschiedlichen gewährten Schutzstatus, Ablehnungen und formellen Entscheidungen in absoluten und relativen Zahlen, differenziert nach Religionszugehörigkeit bzw. Volkszugehörigkeit, darstellen)?

6Wie ist die Entscheidungspraxis des BAMF im bisherigen Jahr 2026 zu Asylantragstellenden aus Syrien (bitte die unterschiedlichen gewährten Schutzstatus, Ablehnungen und formellen Entscheidungen in absoluten und relativen Zahlen, differenziert nach Religionszugehörigkeit bzw. Volkszugehörigkeit, darstellen), und wie lange dauerten im Durchschnitt diese Verfahren im bisherigen Jahr 2026?

Antwort

Die Fragen 3 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Da Daten zum Subsidiären Schutz erst ab 2014 getrennt erfasst vorliegen, wird von einer Aufführung der Daten für das Jahr 2013 aus Gründen der mangelnden Vergleichbarkeit abgesehen.

Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 11 · 7 Zeilen × 14 Spalten
Entscheidungen über Asylanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit nach Religionszugehörigkeit
Zeitraum und ReligionAsylberechtigung Art. 16a GGFlüchtlingsschutz § 3 Absatz 1 AsylGSubsidiärer Schutz § 4 Absatz 1 AsylGAbschiebungsverbot § 60 Absatz 5 und 7 AufenthGAblehnungen (unbegr./offens. unbegr.)Sonstige Verfahrenserledigungen
Jahr 2014GesamtabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil
Religionen Gesamt26.7031.4895,6 %19.01871,2 %3.24612,2 %1060,4 %190,1 %2.82510,6 %
Darunter:
Christentum1.85022011,9 %1.16963,2 %36619,8 %90,5 %40,2 %824,4 %
Islam20.9838634,1 %15.44173,6 %2.22610,6 %770,4 %90,0 %2.36711,3 %
Yeziden2.548933,6 %1.60763,1 %52720,7 %20,1 %50,2 %31412,3 %
Sonstige2392510,5 %16769,9 %218,8 %62,5 %––208,4 %
Unbekannt1.08328826,6 %63458,5 %1069,8 %121,1 %10,1 %423,9 %
Tabelle auf Seite 11 · 8 Zeilen × 14 Spalten
Entscheidungen über Asylanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit nach Volkszugehörigkeit
Zeitraum und ReligionAsylberechtigung Art. 16a GGFlüchtlingsschutz § 3 Absatz 1 AsylGSubsidiärer Schutz § 4 Absatz 1 AsylGAbschiebungsverbot § 60 Absatz 5 und 7 AufenthGAblehnungen (unbegr./offens. unbegr.)Sonstige Verfahrenserledigungen
Jahr 2014GesamtabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil
Volkszugehörigkeit Gesamt26.7031.4895,6 %19.01871,2 %3.24612,2 %1060,4 %190,1 %2.82510,6 %
Darunter:
Araber12.8405174,0 %10.10378,7 %1.30310,1 %420,3 %20,0 %8736,8 %
Kurden11.2655625,0 %7.29964,8 %1.52713,6 %380,3 %120,1 %1.82716,2 %
Unbekannt1.12730126,7 %66258,7 %1109,8 %131,2 %10,1 %403,5 %
Aramäer450368,0 %29665,8 %9020,0 %71,6 %––214,7 %
Palästinenser28551,8 %22077,2 %269,1 %––––3411,9 %
Sonstige736689,2 %43859,5 %19025,8 %60,8 %40,5 %304,1 %
Tabelle auf Seite 11 · 7 Zeilen × 14 Spalten
Entscheidungen über Asylanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit nach Religionszugehörigkeit
Zeitraum und ReligionAsylberechtigung Art. 16a GGFlüchtlingsschutz § 3 Absatz 1 AsylGSubsidiärer Schutz § 4 Absatz 1 AsylGAbschiebungsverbot § 60 Absatz 5 und 7 AufenthGAblehnungen (unbegr./offens. unbegr.)Sonstige Verfahrenserledigungen
Jahr 2015GesamtabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil
Religionen Gesamt105.6201.1671,1 %99.97094,7 %610,1 %2210,2 %230,0 %4.1784,0 %
Darunter:
Christentum5.0401843,7 %4.74094,0 %70,1 %90,2 %––1002,0 %
Islam89.4596310,7 %85.05595,1 %380,0 %1650,2 %170,0 %3.5534,0 %
Yeziden4.186681,6 %3.68888,1 %90,2 %340,8 %60,1 %3819,1 %
Sonstige981212,1 %89290,9 %10,1 %10,1 %––666,7 %
Unbekannt5.9542634,4 %5.59594,0 %60,1 %120,2 %––781,3 %
Tabelle auf Seite 11, 12 · 8 Zeilen × 14 Spalten
Entscheidungen über Asylanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit nach Volkszugehörigkeit
Zeitraum und ReligionAsylberechtigung Art. 16a GGFlüchtlingsschutz § 3 Absatz 1 AsylGSubsidiärer Schutz § 4 Absatz 1 AsylGAbschiebungsverbot § 60 Absatz 5 und 7 AufenthGAblehnungen (unbegr./offens. unbegr.)Sonstige Verfahrenserledigungen
Jahr 2015GesamtabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil
Volkszugehö­ rigkeit Gesamt105.6201.1671,1 %99.97094,7 %610,1 %2210,2 %230,0 %4.1784,0 %
Darunter:
Araber67.1064520,7 %64.85996,7 %240,0 %750,1 %100,0 %1.6862,5 %
Kurden30.4863491,1 %27.61190,6 %260,1 %1280,4 %130,0 %2.3597,7 %
Unbekannt5.8872744,7 %5.50793,5 %60,1 %160,3 %––841,4 %
Aramäer660456,8 %60391,4 %––––––121,8 %
Assyrer406266,4 %37692,6 %20,5 %10,2 %––10,2 %
Sonstige1.075212,0 %1.01494,3 %30,3 %10,1 %––363,3 %
Tabelle auf Seite 12 · 7 Zeilen × 14 Spalten
Entscheidungen über Asylanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit nach Volkszugehörigkeit
Zeitraum und ReligionAsylberechtigung Art. 16a GGFlüchtlingsschutz § 3 Absatz 1 AsylGSubsidiärer Schutz § 4 Absatz 1 AsylGAbschiebungsverbot § 60 Absatz 5 und 7 AufenthGAblehnungen (unbegr./offens. unbegr.)Sonstige Verfahrenserledigungen
Jahr 2016GesamtabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil
Religionen Gesamt295.0407560,3 %165.76456,2 %121.56241,2 %9100,3 %1670,1 %5.8812,0 %
Darunter:
Christentum8.221490,6 %5.19463,2 %2.67932,6 %250,3 %80,1 %2663,2 %
Islam270.3985290,2 %150.50955,7 %113.65742,0 %7480,3 %1320,0 %4.8231,8 %
Yeziden5.180440,8 %3.07259,3 %1.65231,9 %601,2 %120,2 %3406,6 %
Sonstige2.421110,5 %1.30754,0 %1.01642,0 %90,4 %––783,2 %
Unbekannt8.8201231,4 %5.68264,4 %2.55829,0 %680,8 %150,2 %3744,2 %
Tabelle auf Seite 12 · 8 Zeilen × 14 Spalten
Entscheidungen über Asylanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit nach Volkszugehörigkeit
Zeitraum und ReligionAsylberechtigung Art. 16a GGFlüchtlingsschutz § 3 Absatz 1 AsylGSubsidiärer Schutz § 4 Absatz 1 AsylGAbschiebungsverbot § 60 Absatz 5 und 7 AufenthGAblehnungen (unbegr./offens. unbegr.)Sonstige Verfahrenserledigungen
Jahr 2016GesamtabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil
Volkszugehö­ rigkeit Ge­ samt295.0407560,3 %165.76456,2 %121.56241,2 %9100,3 %1670,1 %5.8812,0 %
Darunter:
Araber198.7333640,2 %116.30958,5 %78.56039,5 %5030,3 %960,0 %2.9011,5 %
Kurden83.0212460,3 %41.15449,6 %38.80946,7 %3250,4 %500,1 %2.4372,9 %
Unbekannt9.4441191,3 %6.07264,3 %2.76629,3 %680,7 %170,2 %4024,3 %
Palästinenser1.04040,4 %55153,0 %46244,4 %20,2 %––212,0 %
Aramäer767101,3 %49764,8 %22529,3 %30,4 %––324,2 %
Sonstige2.035130,6 %1.18158,0 %74036,4 %90,4 %40,2 %884,3 %
Tabelle auf Seite 12, 13 · 7 Zeilen × 14 Spalten
Entscheidungen über Asylanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit nach Religionszugehörigkeit
Zeitraum und ReligionAsylberechtigung Art. 16a GGFlüchtlingsschutz § 3 Absatz 1 AsylGSubsidiärer Schutz § 4 Absatz 1 AsylGAbschiebungsverbot § 60 Absatz 5 und 7 AufenthGAblehnungen (unbegr./offens. unbegr.)Sonstige Verfahrenserledigungen
Jahr 2017GesamtabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil
Religionen Gesamt99.5277390,7 %34.14134,3 %55.69756,0 %5340,5 %1330,1 %8.2838,3 %
Darunter:
Christentum2.894531,8 %93432,3 %1.61155,7 %150,5 %80,3 %2739,4 %
Islam87.6615360,6 %30.12634,4 %49.35856,3 %4540,5 %900,1 %7.0978,1 %
Yeziden2.46980,3 %73029,6 %1.23450,0 %321,3 %200,8 %44518,0 %
Sonstige884222,5 %26630,1 %49756,2 %80,9 %10,1 %9010,2 %
Unbekannt5.6191202,1 %2.08537,1 %2.99753,3 %250,4 %140,2 %3786,7 %
Tabelle auf Seite 13 · 8 Zeilen × 14 Spalten
Entscheidungen über Asylanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit nach Volkszugehörigkeit
Zeitraum und ReligionAsylberechtigung Art. 16a GGFlüchtlingsschutz § 3 Absatz 1 AsylGSubsidiärer Schutz § 4 Absatz 1 AsylGAbschiebungsverbot § 60 Absatz 5 und 7 AufenthGAblehnungen (unbegr./offens. unbegr.)Sonstige Verfahrenserledigungen
Jahr 2017GesamtabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil
Volkszugehö­ rigkeit Ge­ samt99.5277390,7 %34.14134,3 %55.69756,0 %5340,5 %1330,1 %8.2838,3 %
Darunter:
Araber57.9963980,7 %21.08436,4 %32.04455,3 %1950,3 %660,1 %4.2097,3 %
Kurden33.2471790,5 %10.13430,5 %19.09457,4 %3030,9 %440,1 %3.49310,5 %
Unbekannt6.4171312,0 %2.24535,0 %3.56455,5 %230,4 %130,2 %4416,9 %
Palästinenser51251,0 %26752,1 %22443,8 %20,4 %––142,7 %
Aramäer503122,4 %15130,0 %29759,0 %––––438,5 %
Sonstige852141,6 %26030,5 %47455,6 %111,3 %101,2 %839,7 %
Tabelle auf Seite 13 · 7 Zeilen × 14 Spalten
Entscheidungen über Asylanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit nach Religionszugehörigkeit
Zeitraum und ReligionAsylberechtigung Art. 16a GGFlüchtlingsschutz § 3 Absatz 1 AsylGSubsidiärer Schutz § 4 Absatz 1 AsylGAbschiebungsverbot § 60 Absatz 5 und 7 AufenthGAblehnungen (unbegr./offens. unbegr.)Sonstige Verfahrenserledigungen
Jahr 2018GesamtabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil
Religionen Gesamt43.8756381,5 %17.60740,1 %17.41139,7 %2740,6 %690,2 %7.87618,0 %
Darunter:
Christentum943242,5 %27829,5 %43446,0 %161,7 %20,2 %18920,0 %
Islam38.5475321,4 %15.30139,7 %15.33839,8 %2260,6 %580,2 %7.09218,4 %
Yeziden88460,7 %21924,8 %32837,1 %111,2 %60,7 %31435,5 %
Sonstige428143,3 %7617,8 %19846,3 %30,7 %10,2 %13631,8 %
Unbekannt3.073622,0 %1.73356,4 %1.11336,2 %180,6 %20,1 %1454,7 %
Tabelle auf Seite 13, 14 · 8 Zeilen × 14 Spalten
Entscheidungen über Asylanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit nach Volkszugehörigkeit
Zeitraum und ReligionAsylberechtigung Art. 16a GGFlüchtlingsschutz § 3 Absatz 1 AsylGSubsidiärer Schutz § 4 Absatz 1 AsylGAbschiebungsverbot § 60 Absatz 5 und 7 AufenthGAblehnungen (unbegr./offens. unbegr.)Sonstige Verfahrenserledigungen
Jahr 2018GesamtabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil
Volkszugehö­ rigkeit Ge­ samt43.8756381,5 %17.60740,1 %17.41139,7 %2740,6 %690,2 %7.87618,0 %
Darunter:
Araber24.8384491,8 %10.34141,6 %9.38237,8 %1030,4 %440,2 %4.51918,2 %
Kurden15.1951150,8 %5.34835,2 %6.44842,4 %1551,0 %200,1 %3.10920,5 %
Unbekannt3.215642,0 %1.68852,5 %1.28540,0 %160,5 %30,1 %1594,9 %
Aramäer14121,4 %3222,7 %9265,2 %––––1510,6 %
Palästinenser13432,2 %7153,0 %5037,3 %––––107,5 %
Sonstige35251,4 %12736,1 %15443,8 %––20,6 %6418,2 %
Tabelle auf Seite 14 · 7 Zeilen × 14 Spalten
Entscheidungen über Asylanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit nach Religionszugehörigkeit
Zeitraum und ReligionAsylberechtigung Art. 16a GGFlüchtlingsschutz § 3 Absatz 1 AsylGSubsidiärer Schutz § 4 Absatz 1 AsylGAbschiebungsverbot § 60 Absatz 5 und 7 AufenthGAblehnungen (unbegr./offens. unbegr.)Sonstige Verfahrenserledigungen
Jahr 2019GesamtabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil
Religionen Gesamt45.8383530,8 %22.35248,8 %15.17333,1 %4891,1 %570,1 %7.41416,2 %
Darunter:
Christentum752131,7 %23831,6 %33744,8 %121,6 %––15220,2 %
Islam39.2132820,7 %18.42447,0 %13.39734,2 %4001,0 %510,1 %6.65917,0 %
Yeziden70340,6 %24234,4 %16723,8 %233,3 %10,1 %26637,8 %
Sonstige402102,5 %8821,9 %14937,1 %102,5 %––14536,1 %
Unbekannt4.768440,9 %3.36070,5 %1.12323,6 %440,9 %50,1 %1924,0 %
Tabelle auf Seite 14 · 8 Zeilen × 14 Spalten
Entscheidungen über Asylanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit nach Volkszugehörigkeit
Zeitraum und ReligionAsylberechtigung Art. 16a GGFlüchtlingsschutz § 3 Absatz 1 AsylGSubsidiärer Schutz § 4 Absatz 1 AsylGAbschiebungsverbot § 60 Absatz 5 und 7 AufenthGAblehnungen (unbegr./offens. unbegr.)Sonstige Verfahrenserledigungen
Jahr 2019GesamtabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil
Volkszugehö­ rigkeit Ge­ samt45.8383530,8 %22.35248,8 %15.17333,1 %4891,1 %570,1 %7.41416,2 %
Darunter:
Araber26.4172210,8 %12.89548,8 %8.81333,4 %2410,9 %330,1 %4.21416,0 %
Kurden14.622870,6 %6.25842,8 %5.07534,7 %1961,3 %190,1 %2.98720,4 %
Unbekannt4.321370,9 %2.96468,6 %1.11325,8 %471,1 %40,1 %1563,6 %
Turkmenen14142,8 %7251,1 %3927,7 %32,1 %––2316,3 %
Aramäer10532,9 %4845,7 %5148,6 %––––32,9 %
Sonstige23210,4 %11549,6 %8235,3 %20,9 %10,4 %3113,4 %
Tabelle auf Seite 14 · 7 Zeilen × 14 Spalten
Entscheidungen über Asylanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit nach Religionszugehörigkeit
Zeitraum und ReligionAsylberechtigung Art. 16a GGFlüchtlingsschutz § 3 Absatz 1 AsylGSubsidiärer Schutz § 4 Absatz 1 AsylGAbschiebungsverbot § 60 Absatz 5 und 7 AufenthGAblehnungen (unbegr./offens. unbegr.)Sonstige Verfahrenserledigungen
Jahr 2020GesamtabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil
Religionen Gesamt38.7102700,7 %18.56348,0 %15.46439,9 %1920,5 %550,1 %4.16610,8 %
Darunter:
Christentum65291,4 %18828,8 %32650,0 %101,5 %30,5 %11617,8 %
Islam33.0932100,6 %15.25746,1 %13.70641,4 %1470,4 %460,1 %3.72711,3 %
Yeziden613––24640,1 %22737,0 %81,3 %30,5 %12921,0 %
Sonstige27593,3 %6222,5 %13850,2 %20,7 %10,4 %6322,9 %
Unbekannt4.077421,0 %2.81068,9 %1.06726,2 %250,6 %20,0 %1313,2 %
Tabelle auf Seite 15 · 8 Zeilen × 14 Spalten
Entscheidungen über Asylanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit nach Volkszugehörigkeit
Zeitraum und ReligionAsylberechtigung Art. 16a GGFlüchtlingsschutz § 3 Absatz 1 AsylGSubsidiärer Schutz § 4 Absatz 1 AsylGAbschiebungsverbot § 60 Absatz 5 und 7 AufenthGAblehnungen (unbegr./offens. unbegr.)Sonstige Verfahrenserledigungen
Jahr 2020GesamtabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil
Volkszugehö­ rigkeit Ge­ samt38.7102700,7 %18.56348,0 %15.46439,9 %1920,5 %550,1 %4.16610,8 %
Darunter:
Araber22.7261870,8 %10.92148,1 %9.02639,7 %1080,5 %360,2 %2.44810,8 %
Kurden11.695490,4 %4.88941,8 %5.17544,2 %600,5 %150,1 %1.50712,9 %
Unbekannt3.902270,7 %2.60466,7 %1.09728,1 %220,6 %20,1 %1503,8 %
Turkmenen125––4536,0 %6249,6 %––––1814,4 %
Aramäer7556,7 %2533,3 %3952,0 %––11,3 %56,7 %
Sonstige18721,1 %7942,2 %6534,8 %21,1 %10,5 %3820,3 %
Tabelle auf Seite 15 · 7 Zeilen × 14 Spalten
Entscheidungen über Asylanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit nach Religionszugehörigkeit
Zeitraum und ReligionAsylberechtigung Art. 16a GGFlüchtlingsschutz § 3 Absatz 1 AsylGSubsidiärer Schutz § 4 Absatz 1 AsylGAbschiebungsverbot § 60 Absatz 5 und 7 AufenthGAblehnungen (unbegr./offens. unbegr.)Sonstige Verfahrenserledigungen
Jahr 2021GesamtabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil
Religionen Gesamt58.2942260,4 %15.85127,2 %20.20634,7 %2380,4 %660,1 %21.70737,2 %
Darunter:
Christentum77030,4 %16020,8 %31240,5 %91,2 %20,3 %28436,9 %
Islam52.1791920,4 %12.93524,8 %18.12734,7 %2120,4 %550,1 %20.65839,6 %
Yeziden596––16828,2 %25242,3 %20,3 %10,2 %17329,0 %
Sonstige46551,1 %7616,3 %18740,2 %20,4 %20,4 %19341,5 %
Unbekannt4.284260,6 %2.51258,6 %1.32831,0 %130,3 %60,1 %3999,3 %
Tabelle auf Seite 15 · 8 Zeilen × 14 Spalten
Entscheidungen über Asylanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit nach Volkszugehörigkeit
Zeitraum und ReligionAsylberechtigung Art. 16a GGFlüchtlingsschutz § 3 Absatz 1 AsylGSubsidiärer Schutz § 4 Absatz 1 AsylGAbschiebungsverbot § 60 Absatz 5 und 7 AufenthGAblehnungen (unbegr./offens. unbegr.)Sonstige Verfahrenserledigungen
Jahr 2021GesamtabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil
Volkszugehö­ rigkeit Ge­ samt58.2942260,4 %15.85127,2 %20.20634,7 %2380,4 %660,1 %21.70737,2 %
Darunter:
Araber37.8091420,4 %9.50025,1 %12.29932,5 %1530,4 %380,1 %15.67741,5 %
Kurden15.993580,4 %4.03625,2 %6.39840,0 %700,4 %240,2 %5.40733,8 %
Unbekannt4.045230,6 %2.18253,9 %1.35433,5 %110,3 %20,0 %47311,7 %
Turkmenen13010,8 %2317,7 %5643,1 %10,8 %––4937,7 %
Palästinenser9311,1 %5458,1 %1212,9 %––––2628,0 %
Sonstige22410,4 %5625,0 %8738,8 %31,3 %20,9 %7533,5 %
Tabelle auf Seite 15, 16 · 7 Zeilen × 14 Spalten
Entscheidungen über Asylanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit nach Religionszugehörigkeit
Zeitraum und ReligionAsylberechtigung Art. 16a GGFlüchtlingsschutz § 3 Absatz 1 AsylGSubsidiärer Schutz § 4 Absatz 1 AsylGAbschiebungsverbot § 60 Absatz 5 und 7 AufenthGAblehnungen (unbegr./offens. unbegr.)Sonstige Verfahrenserledigungen
Jahr 2022GesamtabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil
Religionen Gesamt75.0231550,2 %15.17220,2 %52.15169,5 %2430,3 %410,1 %7.2619,7 %
Darunter:
Christentum1.08050,5 %16515,3 %79773,8 %20,2 %10,1 %11010,2 %
Islam69.2621230,2 %12.89318,6 %49.09170,9 %2270,3 %380,1 %6.8909,9 %
Yeziden84530,4 %13215,6 %61873,1 %30,4 %10,1 %8810,4 %
Sonstige50551,0 %6913,7 %36672,5 %30,6 %––6212,3 %
Unbekannt3.331190,6 %1.91357,4 %1.27938,4 %80,2 %10,0 %1113,3 %
Tabelle auf Seite 16 · 8 Zeilen × 14 Spalten
Entscheidungen über Asylanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit nach Volkszugehörigkeit
Zeitraum und ReligionAsylberechtigung Art. 16a GGFlüchtlingsschutz § 3 Absatz 1 AsylGSubsidiärer Schutz § 4 Absatz 1 AsylGAbschiebungsverbot § 60 Absatz 5 und 7 AufenthGAblehnungen (unbegr./offens. unbegr.)Sonstige Verfahrenserledigungen
Jahr 2022GesamtabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil
Volkszugehö­ rigkeit Ge­ samt75.0231550,2 %15.17220,2 %52.15169,5 %2430,3 %410,1 %7.2619,7 %
Darunter:
Araber49.619910,2 %9.55519,3 %34.69269,9 %1600,3 %190,0 %5.10210,3 %
Kurden21.462450,2 %3.63716,9 %15.69073,1 %720,3 %210,1 %1.9979,3 %
Unbekannt3.508140,4 %1.86153,1 %1.50342,8 %100,3 %10,0 %1193,4 %
Turkmenen151––1711,3 %11878,1 %––––1610,6 %
Palästinenser6922,9 %4260,9 %2130,4 %––––45,8 %
Sonstige21431,4 %6028,0 %12759,3 %10,5 %––2310,7 %
Tabelle auf Seite 16 · 7 Zeilen × 14 Spalten
Entscheidungen über Asylanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit nach Religionszugehörigkeit
Zeitraum und ReligionAsylberechtigung Art. 16a GGFlüchtlingsschutz § 3 Absatz 1 AsylGSubsidiärer Schutz § 4 Absatz 1 AsylGAbschiebungsverbot § 60 Absatz 5 und 7 AufenthGAblehnungen (unbegr./offens. unbegr.)Sonstige Verfahrenserledigungen
Jahr 2023GesamtabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil
Religionen Gesamt88.4771200,1 %10.49411,9 %67.04475,8 %3360,4 %550,1 %10.42811,8 %
Darunter:
Christentum1.27520,2 %957,5 %1.05182,4 %50,4 %70,5 %1159,0 %
Islam83.673890,1 %9.01310,8 %64.14076,7 %3070,4 %470,1 %10.07712,0 %
Yeziden44410,2 %11726,4 %28664,4 %71,6 %10,2 %327,2 %
Sonstige48651,0 %5711,7 %35673,3 %51,0 %––6313,0 %
Unbekannt2.599230,9 %1.21246,6 %1.21146,6 %120,5 %––1415,4 %
Tabelle auf Seite 16, 17 · 8 Zeilen × 14 Spalten
Entscheidungen über Asylanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit nach Volkszugehörigkeit
Zeitraum und ReligionAsylberechtigung Art. 16a GGFlüchtlingsschutz § 3 Absatz 1 AsylGSubsidiärer Schutz § 4 Absatz 1 AsylGAbschiebungsverbot § 60 Absatz 5 und 7 AufenthGAblehnungen (unbegr./offens. unbegr.)Sonstige Verfahrenserledigungen
Jahr 2023GesamtabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil
Volkszugehö­ rigkeit Ge­ samt88.4771200,1 %10.49411,9 %67.04475,8 %3360,4 %550,1 %10.42811,8 %
Darunter:
Araber64.154810,1 %6.47310,1 %49.57077,3 %2350,4 %420,1 %7.75312,1 %
Kurden20.447180,1 %2.45912,0 %15.46775,6 %840,4 %100,0 %2.40911,8 %
Unbekannt3.220180,6 %1.46245,4 %1.54347,9 %150,5 %10,0 %1815,6 %
Turkmenen340––133,8 %28383,2 %20,6 %––4212,4 %
Palästinenser8222,4 %4554,9 %1619,5 %––––1923,2 %
Sonstige23410,4 %4217,9 %16570,5 %––20,9 %2410,3 %
Tabelle auf Seite 17 · 7 Zeilen × 14 Spalten
Entscheidungen über Asylanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit nach Religionszugehörigkeit
Zeitraum und ReligionAsylberechtigung Art. 16a GGFlüchtlingsschutz § 3 Absatz 1 AsylGSubsidiärer Schutz § 4 Absatz 1 AsylGAbschiebungsverbot § 60 Absatz 5 und 7 AufenthGAblehnungen (unbegr./offens. unbegr.)Sonstige Verfahrenserledigungen
Jahr 2024GesamtabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil
Religionen Gesamt93.8081090,1 %6.9637,4 %70.43175,1 %3410,4 %270,0 %15.93717,0 %
Darunter:
Christentum1.22520,2 %504,1 %96578,8 %131,1 %20,2 %19315,8 %
Islam89.265870,1 %5.9056,6 %67.47675,6 %3160,4 %220,0 %15.45917,3 %
Yeziden341––6418,8 %22064,5 %10,3 %10,3 %5516,1 %
Sonstige50371,4 %479,3 %33967,4 %40,8 %10,2 %10520,9 %
Unbekannt2.474130,5 %89736,3 %1.43157,8 %70,3 %10,0 %1255,1 %
Tabelle auf Seite 17 · 8 Zeilen × 14 Spalten
Entscheidungen über Asylanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit nach Volkszugehörigkeit
Zeitraum und ReligionAsylberechtigung Art. 16a GGFlüchtlingsschutz § 3 Absatz 1 AsylGSubsidiärer Schutz § 4 Absatz 1 AsylGAbschiebungsverbot § 60 Absatz 5 und 7 AufenthGAblehnungen (unbegr./offens. unbegr.)Sonstige Verfahrenserledigungen
Jahr 2024GesamtabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil
Volkszugehö­ rigkeit Ge­ samt93.8081090,1 %6.9637,4 %70.43175,1 %3410,4 %270,0 %15.93717,0 %
Darunter:
Araber69.498820,1 %4.1966,0 %52.46375,5 %2470,4 %170,0 %12.49318,0 %
Kurden20.18190,0 %1.6368,1 %15.35976,1 %770,4 %80,0 %3.09215,3 %
Unbekannt3.375170,5 %1.04731,0 %2.10062,2 %160,5 %20,1 %1935,7 %
Turkmenen407––122,9 %31477,1 %––––8119,9 %
Palästinenser9711,0 %4849,5 %1212,4 %––––3637,1 %
Sonstige250––249,6 %18373,2 %10,4 %––4216,8 %
Tabelle auf Seite 17 · 7 Zeilen × 14 Spalten
Entscheidungen über Asylanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit nach Religionszugehörigkeit
Zeitraum und ReligionAsylberechtigung Art. 16a GGFlüchtlingsschutz § 3 Absatz 1 AsylGSubsidiärer Schutz § 4 Absatz 1 AsylGAbschiebungsverbot § 60 Absatz 5 und 7 AufenthGAblehnungen (unbegr./offens. unbegr.)Sonstige Verfahrenserledigungen
Jahr 2025GesamtabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil
Religionen Gesamt25.29320,0 %1490,6 %2891,1 %920,4 %9.57137,8 %15.19060,1 %
Darunter:
Christentum216––20,9 %52,3 %––3415,7 %17581,0 %
Islam24.53310,0 %1320,5 %2691,1 %920,4 %9.47238,6 %14.56759,4 %
Yeziden88––22,3 %22,3 %––33,4 %8192,0 %
Sonstige212––––20,9 %––3817,9 %17281,1 %
Unbekannt24410,4 %135,3 %114,5 %––249,8 %19579,9 %
Tabelle auf Seite 18 · 8 Zeilen × 14 Spalten
Entscheidungen über Asylanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit nach Volkszugehörigkeit
Zeitraum und ReligionAsylberechtigung Art. 16a GGFlüchtlingsschutz § 3 Absatz 1 AsylGSubsidiärer Schutz § 4 Absatz 1 AsylGAbschiebungsverbot § 60 Absatz 5 und 7 AufenthGAblehnungen (unbegr./offens. unbegr.)Sonstige Verfahrenserledigungen
Jahr 2025GesamtabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil
Volkszugehö­ rigkeit Ge­ samt25.29320,0 %1490,6 %2891,1 %920,4 %9.57137,8 %15.19060,1 %
Darunter:
Araber19.826––1040,5 %1971,0 %630,3 %8.50542,9 %10.95755,3 %
Kurden4.95010,0 %290,6 %731,5 %280,6 %97819,8 %3.84177,6 %
Unbekannt38410,3 %133,4 %133,4 %10,3 %6416,7 %29276,0 %
Turkmenen63––11,6 %––––1625,4 %4673,0 %
Palästinenser22––29,1 %29,1 %––313,6 %1568,2 %
Sonstige48––––48,3 %––510,4 %3981,3 %
Tabelle auf Seite 18 · 7 Zeilen × 14 Spalten
Entscheidungen über Asylanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit nach Religionszugehörigkeit
Zeitraum und ReligionAsylberechtigung Art. 16a GGFlüchtlingsschutz § 3 Absatz 1 AsylGSubsidiärer SchutzAbschiebungsverbot § 60 Absatz 5 und 7 AufenthGAblehnungen (unbegr./offens. unbegr.)Sonstige Verfahrenserledigungen
01.01.– 30.06.2026GesamtabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil
Religionen Ge­ samt30.538120,0 %6982,3 %1.2994,3 %4.38214,3 %20.95268,6 %3.19510,5 %
Darunter:
Christentum45310,2 %102,2 %102,2 %5612,4 %30066,2 %7616,8 %
Islam29.11080,0 %6252,1 %1.2254,2 %4.18014,4 %20.14069,2 %2.93210,1 %
Yeziden167––95,4 %106,0 %2816,8 %8651,5 %3420,4 %
Sonstige48230,6 %173,5 %91,9 %6713,9 %31665,6 %7014,5 %
Unbekannt326––3711,3 %4513,8 %5115,6 %11033,7 %8325,5 %
Tabelle auf Seite 18 · 8 Zeilen × 14 Spalten
Entscheidungen über Asylanträge von Antragstellenden mit syrischer Staatsangehörigkeit nach Volkszugehörigkeit
Zeitraum und ReligionAsylberechtigung Art. 16a GGFlüchtlingsschutz § 3 Absatz 1 AsylGSubsidiärer SchutzAbschiebungsverbot § 60 Absatz 5 und 7 AufenthGAblehnungen (unbegr./offens. unbegr.)Sonstige Verfahrenserledigungen
01.01.– 30.06.2026GesamtabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteilabsolutAnteil
Volkszugehö­ rigkeit Gesamt30.538120,0 %6982,3 %1.2994,3 %4.38214,3 %20.95268,6 %3.19510,5 %
Darunter:
Araber22.903120,1 %4912,1 %9234,0 %2.73611,9 %16.48672,0 %2.2559,8 %
Kurden6.878––1592,3 %3084,5 %1.52922,2 %4.11259,8 %77011,2 %
Unbekannt506––356,9 %5911,7 %7314,4 %22444,3 %11522,7 %
Turkmenen130––––43,1 %2418,5 %8061,5 %2216,9 %
Aramäer35––25,7 %––617,1 %2160,0 %617,1 %
Sonstige86––1112,8 %55,8 %1416,3 %2933,7 %2731,4 %

Die durchschnittliche Dauer für Asylverfahren für Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2026 betrug 20,8 Monate.

Frage 7 Seite 19

Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, wie viele syrische Staatsangehörige Ende 2012 bzw. zum letzten Stand in Deutschland lebten und über welchen Aufenthalts- bzw. Schutzstatus sie jeweils verfügten?

Antwort

Ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) waren zum Stichtag 31. Dezember 2012 insgesamt 40.444 Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit als aufhältig erfasst.

Von diesen verfügten 4.419 Personen über eine Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Absatz 4 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG).

Weitere Angaben zu Aufenthaltsstatus der genannten Personen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 19 · 14 Zeilen × 2 Spalten
Grund des AufenthaltesAnzahl Personen
Gesamt40.444
Niederlassungserlaubnisse insgesamt (einschließlich Daueraufenthalt EG)5.993
Ausbildung/Erwerbstätigkeit insgesamt2.703
völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe insgesamt12.844
familiäre Gründe insgesamt7.063
Besondere Aufenthaltsrechte insgesamt525
Sonstiges/Befreiungen2.190
EU-Aufenthaltsrechte nach dem FreizügG/EU insgesamt202
Ausländer mit Aufenthaltsgestattung insgesamt4.568
Aussetzung der Abschiebung (Duldungen)1.423
nach Ausländergesetz insgesamt578
EU-Recht (bis 27.08.2007) insgesamt48
nach AufenthG/EWG (bis 31.12.2004)9
ohne Aufenthaltsrecht2.298

Ausweislich des AZR waren zum Stichtag 31. Mai 2026 insgesamt 919.397 Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit als aufhältig erfasst.

Von diesen verfügten 264.605 Personen über eine Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Absatz 4 des Asylgesetzes (AsylG) und 314.115 Personen verfügten über subsidiären Schutz nach § 4 Absatz 1 AsylG.

Weitere Angaben zu dem Aufenthaltsstatus der genannten Personen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 19, 20 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Grund des AufenthaltsAnzahl Personen
Gesamt919.397
AERL völkerrechtliche, humanitäre, politische Gründe518.565
Ankunftsnachweis11.747
Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt92.485
Aufenthaltserlaubnis92
Aufenthaltserlaubnis – Ausbildung3.752
Aufenthaltserlaubnis – Besondere Aufenthaltsrechte3.571
Aufenthaltserlaubnis – Erwerbstätigkeit5.267
Aufenthaltserlaubnis – familiäre Gründen103.987
Aufenthaltsgestattung64.588
Duldung10.724
Einreise und Aufenthalt – ICT und REST-Richtlinie3
EU-Aufenthaltsrechte543
kein Aufenthaltsrecht35.092
Niederlassungserlaubnis68.969
Rechtsstellung7
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit5
Frage 8 Seite 20

Welche Angaben kann die Bundesregierung zum Geschlecht und zur Altersstruktur der syrischen Staatsangehörigen in Deutschland und zu deren Verteilung auf die Bundesländer machen (bitte, soweit möglich, auch spezifische Angaben für syrische Staatsangehörige mit einem Schutzstatus machen)?

Antwort

Ausweislich des AZR waren zum Stichtag 31. Mai 2026 insgesamt 919.397 Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit in Deutschland als aufhältig erfasst.

Weitere Angaben im Sinne der Fragestellung können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 20 · 6 Zeilen × 2 Spalten
AltersgruppeAnzahl Personen
unter 18288.756
von 18 bis 39431.632
von 40 bis 64177.289
über 6421.705
unbekannt15
Gesamt919.397
Tabelle auf Seite 20 · 5 Zeilen × 2 Spalten
GeschlechtAnzahl Personen
männlich540.705
weiblich377.889
divers26
unbekannt777
Gesamt919.397
Tabelle auf Seite 20 · 17 Zeilen × 2 Spalten
LandAnzahl Personen
Baden-Württemberg91.676
Bayern87.095
Berlin40.945
Brandenburg18.727
Bremen17.972
Hamburg16.372
Hessen57.946
Mecklenburg-Vorpommern12.102
Niedersachsen96.377
Nordrhein-Westfalen276.879
Rheinland-Pfalz48.113
Saarland33.928
Sachsen35.668
Sachsen-Anhalt28.705
Schleswig-Holstein35.132
Thüringen21.760
Gesamt919.397
Tabelle auf Seite 21 · 6 Zeilen × 5 Spalten
AltersgruppenAls Asylberechtigte anerkanntFlüchtlingseigenschaft nach § 3 Absatz 4 AsylGsubsidiärer Schutz nach § 4 Absatz 1 AsylG gewährtSumme
unter 1894893.65974.684169.291
von 18 bis 391.344100.185172.673274.202
von 40 bis 641.57664.47560.370126.421
über 643816.2856.38013.046
unbekannt189
Gesamt4.249264.605314.115582.969
Tabelle auf Seite 21 · 5 Zeilen × 5 Spalten
GeschlechtAls Asylberechtigte anerkanntFlüchtlingseigenschaft nach § 3 Absatz 4 AsylGsubsidiärer Schutz nach § 4 Absatz 1 AsylG gewährtSumme
männlich2.392163.337205.453371.182
weiblich1.855101.099108.513211.467
unbekannt2162147311
divers729
Gesamt4.249264.605314.115582.969
Tabelle auf Seite 21 · 17 Zeilen × 5 Spalten
LandAls Asylberechtigte anerkanntFlüchtlingseigenschaft nach § 3 Absatz 4 AsylGsubsidiärer Schutz nach § 4 Absatz 1 AsylG gewährtSumme
Baden-Württemberg22030.73426.49857.452
Bayern26421.78528.54850.597
Berlin2939.23313.63123.157
Brandenburg374.5226.74011.299
Bremen685.9365.11011.114
Hamburg763.1695.4378.682
Hessen19117.68219.51437.387
Mecklenburg- Vorpommern72.9584.2447.209
Niedersachsen70927.11034.94262.761
Nordrhein-Westfalen1.73787.80999.347188.893
Rheinland-Pfalz8111.22818.79430.103
Saarland15412.16610.01422.334
Sachsen1608.43212.57421.166
Sachsen-Anhalt767.96110.21318.250
Schleswig-Holstein1188.76212.08420.964
Thüringen585.1186.42511.601
Gesamt4.249264.605314.115582.969
Frage 9 Seite 22

Wie viele syrische Staatsangehörige wurden seit 2013 eingebürgert (bitte auch nach Jahren und genauer Rechtsgrundlage differenzieren)?

Antwort

Hinsichtlich der Einbürgerungen in den Jahren 2013 bis 2025 wird auf die jährlich vom Statistischen Bundesamt erstellte Einbürgerungsstatistik verwiesen, die sowohl eine Aufschlüsselung nach bisheriger Staatsangehörigkeit der eingebürgerten Personen sowie nach der Rechtsgrundlage der erfolgten Einbürgerungen enthält. Die Einbürgerungsstatistik bis einschließlich des Erhebungsjahres 2024 ist über die Webseite des Statistischen Bundesamts über den Link https://genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/12511/details abrufbar, die Einbürgerungsstatistik 2025 kann über den Link www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/Publikationen/Down loads-Migration/statistischer-bericht-einbuergerungen-2010210257005.html?te mplateQueryString=Einb%C3%BCrgerung eingesehen werden. Daten für das Erhebungsjahr 2026 liegen bislang nicht vor, diese werden im kommenden Jahr durch das Statistische Bundesamt veröffentlicht.

Frage 10 Seite 22

Wie viele Widerrufsverfahren (inklusive Rücknahmeverfahren; dies gilt auch im Folgenden) in Bezug auf Asylsuchende aus Syrien wurden seit 2013 eingeleitet (bitte auch nach Jahren auflisten), wie hat das BAMF in diesen Verfahren entschieden (bitte ebenfalls nach Jahren auflisten), und wie viele entsprechende Widerrufsverfahren sind aktuell anhängig (diese Angabe bitte auch nach Religionszugehörigkeit bzw. Volkszugehörigkeit differenzieren)?

Antwort

Da Daten zum Subsidiären Schutz erst ab 2014 getrennt erfasst vorliegen, wird von einer Aufführung der Daten für das Jahr 2013 aus Gründen der mangelnden Vergleichbarkeit abgesehen.

Die Angaben zu den aktuell anhängigen Verfahren können der Antwort zu Frage 15 entnommen werden. Weitere Angaben im Sinne der Fragstellung können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 22 · 13 Zeilen × 13 Spalten
Zeitraumangelegte Widerrufsprüf- verfahrenEntscheidungen über Widerrufsprüfverfahren von Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit
Entscheidungen insgesamtWiderruf/ Rücknahme – Art. 16a GGWiderruf/ Rücknahme FlüchtlingseigenschaftWiderruf/ Rücknahme subsidiärer SchutzWiderruf/ Rücknahme AbschiebungsverbotKein Widerruf/ Keine Rücknahme
absolutrelativabsolutrelativabsolutrelativabsolutrelativabsolutrelativ
Jahr 20141.1741.13480,7 %242,1 %10,1 %10,1 %1.10097,0 %
Jahr 20151.7101.91100,0 %30,2 %70,4 %00,0 %1.90199,5 %
Jahr 201678231710,3 %4112,9 %51,6 %41,3 %26683,9 %
Jahr 201739.92987920,2 %708,0 %111,3 %91,0 %78789,5 %
Jahr 2018127.99853.54150,0 %2480,5 %700,1 %290,1 %53.18999,3 %
Jahr 2019130.276115.713200,0 %1.9891,7 %2920,3 %990,1 %113.31397,9 %
Jahr 202071.976141.168150,0 %3.7632,7 %2650,2 %300,0 %137.09597,1 %
Jahr 202155.50970.809120,0 %1.8412,6 %5800,8 %420,1 %68.33496,5 %
Jahr 202222.61114.168110,1 %4933,5 %2331,6 %190,1 %13.41294,7 %
Jahr 20235.2378.60750,1 %4054,7 %2673,1 %270,3 %7.90391,8 %
Jahr 20245.84722.02030,0 %3881,8 %2611,2 %220,1 %21.34696,9 %
Jahr 20259.71717.76760,0 %3101,7 %2321,3 %1110,6 %17.10896,3 %
01.01– 30.06.20265.5758.32040,0 %7619,1 %90310,9 %2643,2 %6.38876,8 %
Frage 11 Seite 23

Wie viele syrische Staatsangehörige mit einem widerrufenen bzw. zurückgenommenen bzw. einem rechts- oder bestandskräftig widerrufenen bzw. zurückgenommenen Schutzstatus (wenn möglich, bitte differenzieren) leben derzeit in Deutschland mit welchem Aufenthaltsstatus?

Antwort

Ausweislich des AZR waren zum Stichtag 31. Mai 2026 825 Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit mit einem rechts- oder bestandskräftig widerrufenen/zurückgenommenen Schutzstatus als aufhältig erfasst. Weitere Angaben im Sinne der Fragestellung können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 23 · 3 Zeilen × 2 Spalten
AsylstatusAnzahl Personen
subsidiärer Schutz nach § 4 Absatz 1 AsylG widerrufen/zurückgenommen (unanfechtbar)396
Flüchtlingseigenschaft widerrufen/zurückgenommen (unanfechtbar)429
Gesamt825
Tabelle auf Seite 23 · 10 Zeilen × 2 Spalten
Grund des AufenthaltsAnzahl Personen
Duldung247
AERL völkerrechtliche, humanitäre, politische Gründe198
Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt248
kein Aufenthaltsrecht78
Niederlassungserlaubnis29
Aufenthaltserlaubnis – Besondere Aufenthaltsrechte1
Aufenthaltsgestattung8
Aufenthaltserlaubnis – familiäre Gründen8
Ankunftsnachweis8
Gesamt825
Frage 12 Seite 23

Wie viele Ausreisen bzw. Abschiebungen syrischer Staatsangehöriger gab es seit 2015, und in wie vielen Fällen ging dem der Widerruf bzw. die Rücknahme des Schutzstatus voraus (bitte jeweils nach Jahren auflisten)?

Antwort

Daten zu Fortzügen von Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit aus Deutschland ins Ausland können der Wanderungsstatistik des Statistischen Bundesamts in deren öffentlich einsehbarer GENESIS-Datenbank (Code: 12711-0007) auf der entsprechenden Webseite entnommen werden. Seit dem Jahr 2015 sind vier Personen (im Jahr 2025 eine Person und im bisherigen Jahr 2026 bis einschließlich Juni 2026 drei Personen) mit syrischer Staatsangehörigkeit nach Syrien zurückgeführt worden. Des Weiteren fanden 8.361 Abschiebungen von Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit aus Deutschland seit 2015 statt. Die Differenzierung nach Jahren kann der beigefügten Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 23, 24 · 12 Zeilen × 2 Spalten
ZeitraumAbschiebungen von Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit aus Deutschland (ohne Personen, die nach Syrien zurückgeführt wurden)
2015203
2016626
2017581
2018753
2019494
2020248
2021470
2022707
2023829
20241.255
20251.703
Januar–Juni 2026492

Zur zweiten Teilfrage liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 13 Seite 24

Wie wurden Widerrufsverfahren bei Asylsuchenden aus Syrien durch das BAMF im Jahr 2024 entschieden (bitte auch nach Religionszugehörigkeit bzw. Volkszugehörigkeit differenzieren und in absoluten und relativen Zahlen angeben)?

Antwort

Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 24 · 6 Zeilen × 12 Spalten
Zeitraum 01.01.– 31.12.2024Entscheidungen über Widerrufsprüfverfahren von Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit Aufschlüsselung nach Religionszugehörigkeit
Entschei- dungen insgesamtWiderruf/ Rücknahme Art. 16a GGWiderruf/ Rücknahme FlüchtlingseigenschaftWiderruf/ Rücknahme subsidiärer SchutzWiderruf/ Rücknahme AbschiebungsverbotKein Widerruf/ Keine Rücknahme
absolutrelativabsolutrelativabsolutrelativabsolutrelativabsolutrelativ
Religionen gesamt22.02030,0 %3881,8 %2611,2 %220,1 %21.34696,9 %
Islam19.02930,0 %3401,8 %2381,3 %220,1 %18.42696,8 %
Unbekannt2.15900,0 %261,2 %90,4 %00,0 %2.12498,4 %
Christentum34200,0 %113,2 %82,3 %00,0 %32394,4 %
Yeziden33300,0 %51,5 %10,3 %00,0 %32798,2 %
Sonstige15700,0 %63,8 %53,2 %00,0 %14693,0 %
Tabelle auf Seite 24, 25 · 7 Zeilen × 12 Spalten
Zeitraum 01.01.– 31.12.2024Entscheidungen über Widerrufsprüfverfahren von Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit Aufschlüsselung nach Volkszugehörigkeit
Entschei- dungen insgesamtWiderruf/ Rücknahme Art. 16a GGWiderruf/ Rücknahme FlüchtlingseigenschaftWiderruf/ Rücknahme subsidiärer SchutzWiderruf/ Rücknahme AbschiebungsverbotKein Widerruf/ Keine Rücknahme
absolutrelativabsolutrelativabsolutrelativabsolutrelativabsolutrelativ
Volkszugehörigkeit gesamt22.02030,0 %3881,8 %2611,2 %220,1 %21.34696,9 %
Araber13.31520,0 %2852,1 %1781,3 %120,1 %12.83896,4 %
Kurden6.41010,0 %711,1 %621,0 %90,1 %6.26797,8 %
Unbekannt1.87700,0 %251,3 %160,9 %00,0 %1.83697,8 %
Palästinenser21000,0 %31,4 %21,0 %10,5 %20497,1 %
Turkmenen7400,0 %00,0 %00,0 %00,0 %74100,0 %
Sonstige13400,0 %43,0 %32,2 %00,0 %12794,8 %
Frage 14 Seite 25

Wie wurden Widerrufsverfahren bei Asylsuchenden aus Syrien durch das BAMF im Jahr 2025 entschieden (bitte auch nach Religionszugehörigkeit bzw. Volkszugehörigkeit differenzieren und in absoluten und relativen Zahlen angeben)?

Antwort

Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 25 · 6 Zeilen × 12 Spalten
Zeitraum 01.01.– 31.12.2025Entscheidungen über Widerrufsprüfverfahren von Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit Aufschlüsselung nach Religionszugehörigkeit
Entschei- dungen insgesamtWiderruf/ Rücknahme Art. 16a GGWiderruf/ Rücknahme FlüchtlingseigenschaftWiderruf/ Rücknahme subsidiärer SchutzWiderruf/ Rücknahme AbschiebungsverbotKein Widerruf/ Keine Rücknahme
absolutrelativabsolutrelativabsolutrelativabsolutrelativabsolutrelativ
Religionen gesamt17.76760,0 %3101,7 %2321,3 %1110,6 %17.10896,3 %
Islam14.94420,0 %2932,0 %2171,5 %1040,7 %14.32895,9 %
Unbekannt2.07210,0 %90,4 %90,4 %50,2 %2.04898,8 %
Christentum31131,0 %41,3 %31,0 %–0,0 %30196,8 %
Yeziden289–0,0 %31,0 %–0,0 %10,3 %28598,6 %
Sonstige151–0,0 %10,7 %32,0 %10,7 %14696,7 %
Tabelle auf Seite 25 · 7 Zeilen × 12 Spalten
Zeitraum 01.01.– 31.12.2025Entscheidungen über Widerrufsprüfverfahren von Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit Aufschlüsselung nach Volkszugehörigkeit
Entschei- dungen insgesamtWiderruf/ Rücknahme Art. 16a GGWiderruf/ Rücknahme FlüchtlingseigenschaftWiderruf/ Rücknahme subsidiärer SchutzWiderruf/ Rücknahme AbschiebungsverbotKein Widerruf/ Keine Rücknahme
absolutrelativabsolutrelativabsolutrelativabsolutrelativabsolutrelativ
Volkszugehörigkeit gesamt17.76760,0 %3101,7 %2321,3 %1110,6 %17.10896,3 %
Araber10.72910,0 %2602,4 %2001,9 %840,8 %10.18494,9 %
Kurden4.96710,0 %350,7 %160,3 %200,4 %4.89598,6 %
Unbekannt1.78610,1 %130,7 %150,8 %50,3 %1.75298,1 %
Palästinenser14200,0 %10,7 %00,0 %21,4 %13997,9 %
Turkmenen4200,0 %00,0 %12,4 %00,0 %4197,6 %
Sonstige10133,0 %11,0 %00,0 %00,0 %9796,0 %
Frage 15 Seite 26

Wie wurden Widerrufsverfahren bei Asylsuchenden aus Syrien durch das BAMF im bisherigen Jahr 2026 entschieden (bitte auch nach Religionszugehörigkeit bzw. Volkszugehörigkeit differenzieren und in absoluten und relativen Zahlen angeben)?

Antwort

Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 26 · 6 Zeilen × 13 Spalten
Zeitraum 01.01.– 30.06.2026Entscheidungen über Aberkennungsverfahren von Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit Aufschlüsselung nach Religionszugehörigkeiten
Entschei- dungen insgesamtAberkennung Art. 16a GGAberkennung FlüchtlingseigenschaftAberkennung subsidiärer SchutzWiderruf/ Rücknahme Abschiebungsverbotkeine Aberkennung/ kein Widerruf/ keine RücknahmeAnhängige Aberken- nungs– (Wider- rufsprüf-) verfahren
absolutrelativabsolutrelativabsolutrelativabsolutrelativabsolutrelativ
Religion gesamt8.32040,0 %7619,1 %90310,9 %2643,2 %6.38876,8 %17.189
Islam7.35620,0 %6889,4 %82111,2 %2443,3 %5.60176,1 %15.573
Unbekannt44710,2 %347,6 %4510,1 %92,0 %35880,1 %887
Yeziden25310,4 %83,2 %124,7 %52,0 %22789,7 %230
Christentum17800,0 %2011,2 %179,6 %31,7 %13877,5 %332
Sonstige8600,0 %1112,8 %89,3 %33,5 %6474,4 %167
Tabelle auf Seite 26 · 7 Zeilen × 13 Spalten
Zeitraum 01.01.– 30.06.2026Entscheidungen über Aberkennungsverfahren von Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit Aufschlüsselung nach Volkszugehörigkeit
Entschei- dungen insgesamtAberkennung Art. 16a GGAberkennung FlüchtlingseigenschaftAberkennung subsidiärer SchutzWiderruf/ Rücknahme Abschiebungsverbotkeine Aberkennung/ kein Widerruf/ keine RücknahmeAnhängige Aberken- nungs- (Wider- rufsprüf-) verfahren
absolutrelativabsolutrelativabsolutrelativabsolutrelativabsolutrelativ
Volkszugehörigkeit gesamt8.32040,0 %7619,1 %90310,9 %2643,2 %6.38876,8 %17.189
Araber5.54510,0 %57310,3 %71812,9 %1823,3 %4.07173,4 %12.889
Kurden2.26510,0 %1386,1 %1426,3 %713,1 %1.91384,5 %3.310
Unbekannt38220,5 %328,4 %328,4 %92,4 %30780,4 %749
Palästinenser4800,0 %918,8 %36,3 %12,1 %3572,9 %92
Turkmenen2800,0 %13,6 %414,3 %13,6 %2278,6 %51
Sonstige5200,0 %815,4 %47,7 %00,0 %4076,9 %98
Frage 16 Seite 27

Wie lange dauern Widerrufsverfahren des BAMF bei syrischen Geflüchteten derzeit, und wie lange dauerten sie im Jahr 2025 bzw. 2024 im Durchschnitt?

Antwort

Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 27 · 3 Zeilen × 2 Spalten
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Widerrufsverfahren bei Perso­ nen mit syrischer Staatsangehörigkeit (in Monaten)
Jahr 202431,2
Jahr 202538,6
01.01–30.06.202633,9
Frage 17 Seite 27

Welche Angaben kann die Bundesregierung zum Aufenthaltsstatus und Aufenthaltsort der syrischen Staatsangehörigen machen, deren Schutzstatus seit 2025 widerrufen bzw. zurückgenommen wurde (bitte nach Jahren differenzieren)?

Antwort

Die Angaben im Sinne der Fragestellung können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden und führen den aktuellen Aufenthaltsstatus und -ort der aktuell aufhältigen Personen auf, deren Schutzstatus seit 2025 widerrufen oder zurückgenommen wurde.

Tabelle auf Seite 27 · 3 Zeilen × 4 Spalten
Asylstatus20252026Summe
subsidiärer Schutz nach § 4 Absatz 1 AsylG widerrufen/zurückgenommen (unanfechtbar)8345128
Flüchtlingseigenschaft widerrufen/zurückgenommen (unanfechtbar)7139110
Summe15484238
Tabelle auf Seite 27 · 9 Zeilen × 4 Spalten
Grund des Aufenthalts20252026Summe
AERL völkerrechtliche, humanitäre, politische Gründe353873
Ankunftsnachweis516
Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt492675
Aufenthaltserlaubnis – familiären Gründen112
Aufenthaltsgestattung11
Duldung33740
kein Aufenthaltsrecht21728
Niederlassungserlaubnis9413
Summe15484238

Des Weiteren wurde in Bezug auf den Aufenthaltsort das Land ausgewertet, in dem die zuständige Ausländerbehörde der jeweiligen Person ansässig ist.

Tabelle auf Seite 27, 28 · 17 Zeilen × 4 Spalten
Land20252026Summe
Baden-Württemberg19625
Bayern311041
Berlin7815
Brandenburg347
Bremen224
Hamburg22
Hessen235
Mecklenburg-Vorpommern235
Niedersachsen12921
Nordrhein-Westfalen442165
Rheinland-Pfalz9211
Saarland99
Sachsen426
Sachsen-Anhalt5813
Schleswig-Holstein246
Thüringen123
Summe15484238
Frage 18 Seite 28

Wie haben die Verwaltungsgerichte seit 2015 über die Widerrufe bzw. Rücknahmen bei syrischen Geflüchteten entschieden (bitte nach Jahren auflisten und in absoluten und relativen Zahlen angeben)?

Antwort

Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 28 · 12 Zeilen × 14 Spalten
ZeitraumGERICHTSENTSCHEIDUNGEN über Widerrufsprüfverfahren von Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit (Klagen, Berufungen, Revisionen)
Gerichtsentschei- dungen insgesamtWiderruf/ Rücknahme – Art. 16a GGWiderruf/ Rücknahme FlüchtlingseigenschaftWiderruf/ Rücknahme subsidiärer SchutzWiderruf/ Rücknahme AbschiebungsverbotKein Widerruf/ Keine RücknahmeFormelle Verfahrenserledigungen
absolutrelativabsolutrelativabsolutrelativabsolutrelativabsolutrelativabsolutrelativ
201510––––––220,0 %––880,0 %
20163––––––––––3100 %
201713––430,8 %––215,4 %215,4 %538,5 %
201831––825,8 %––13,2 %39,7 %1961,3 %
201910521,9 %1514,3 %––98,6 %1514,3 %6461,0 %
202018910,5 %5629,6 %42,1 %136,9 %189,5 %9751,3 %
2021225––7131,6 %20,9 %229,8 %219,3 %10948,4 %
202231910,3 %8727,3 %4012,5 %165,0 %237,2 %15247,6 %
202327820,7 %7627,3 %3612,9 %31,1 %217,6 %14050,4 %
202421620,9 %4018,5 %3415,7 %83,7 %209,3 %11251,9 %
202518910,5 %4724,9 %3116,4 %105,3 %115,8 %8947,1 %
01.01 – 30.04.202691––2325,3 %1314,3 %66,6 %11,1 %4852,7 %
Frage 19 Seite 28

Wie haben die Verwaltungsgerichte in den Jahren 2024, 2025 bzw. 2026 über die Widerrufe bzw. Rücknahmen bei syrischen Geflüchteten entschieden, wenn zusätzlich nach Volks- bzw. Religionszugehörigkeit differenziert wird (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)?

Antwort

Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 28, 29 · 6 Zeilen × 14 Spalten
Zeitraum 01.01.– 31.12.2024GERICHTSENTSCHEIDUNGEN über Widerrufsprüfverfahren (Klagen, Berufungen, Revisionen) von Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit Aufschlüsselung nach Religionszugehörigkeit
Gerichtsentschei- dungen insgesamtWiderruf/ Rücknahme – Art. 16a GGWiderruf/ Rücknahme FlüchtlingseigenschaftWiderruf/ Rücknahme subsidiärer SchutzWiderruf/ Rücknahme AbschiebungsverbotKein Widerruf/ Keine RücknahmeFormelle Verfahrenserledigungen
absolutrelativabsolutrelativabsolutrelativabsolutrelativabsolutrelativabsolutrelativ
Religion gesamt21620,9 %4018,5 %3415,7 %83,7 %209,3 %11251,9 %
Islam18021,1 %3318,3 %2916,1 %63,3 %179,4 %9351,7 %
Yeziden13––17,7 %215,4 %215,4 %––861,5 %
Christentum10––330,0 %––––220,0 %550,0 %
Unbekannt10––330,0 %110,0 %––110,0 %550,0 %
Sonstige3––––266,7 %––––133,3 %
Tabelle auf Seite 29 · 6 Zeilen × 14 Spalten
Zeitraum 01.01.– 31.12.2025GERICHTSENTSCHEIDUNGEN über Widerrufsprüfverfahren (Klagen, Berufungen, Revisionen) von Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit Aufschlüsselung nach Religionszugehörigkeit
Gerichtsentschei- dungen insgesamtWiderruf/ Rücknahme – Art. 16a GGWiderruf/ Rücknahme FlüchtlingseigenschaftWiderruf/ Rücknahme subsidiärer SchutzWiderruf/ Rücknahme AbschiebungsverbotKein Widerruf/ Keine RücknahmeFormelle Verfahrenserledigungen
absolutrelativabsolutrelativabsolutrelativabsolutrelativabsolutrelativabsolutrelativ
Religion gesamt18910,5 %4724,9 %3116,4 %105,3 %115,8 %8947,1 %
Islam17310,6 %4425,4 %2816,2 %105,8 %84,6 %8247,4 %
Unbekannt9––––222,2 %––222,2 %555,6 %
Christentum4––125,0 %125,0 %––125,0 %125,0 %
Yeziden2––150,0 %––––––150,0 %
Sonstiges1––1100,0 %––––––––
Tabelle auf Seite 29 · 5 Zeilen × 14 Spalten
Zeitraum 01.01.– 30.04.2026GERICHTSENTSCHEIDUNGEN über Widerrufsprüfverfahren (Klagen, Berufungen, Revisionen) von Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit Aufschlüsselung nach Religionszugehörigkeit
Gerichtsentschei- dungen insgesamtWiderruf/ Rücknahme – Art. 16a GGWiderruf/ Rücknahme FlüchtlingseigenschaftWiderruf/ Rücknahme subsidiärer SchutzWiderruf/ Rücknahme AbschiebungsverbotKein Widerruf/ Keine RücknahmeFormelle Verfahrenserledigungen
absolutrelativabsolutrelativabsolutrelativabsolutrelativabsolutrelativabsolutrelativ
Religion gesamt91––2325,3 %1314,3 %66,6 %11,1 %4852,7 %
Islam87––2225,3 %1314,9 %55,7 %11,1 %4652,9 %
Unbekannt1––––––––––1100,0 %
Yeziden1––1100,0 %––––––––
Sonstige2––––––150,0 %––150,0 %
Tabelle auf Seite 29 · 6 Zeilen × 14 Spalten
Zeitraum 01.01.– 31.12.2024GERICHTSENTSCHEIDUNGEN über Widerrufsprüfverfahren (Klagen, Berufungen, Revisionen) von Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit Aufschlüsselung nach Volkszugehörigkeit
Gerichtsentschei- dungen insgesamtWiderruf/ Rücknahme –Art. 16a GGWiderruf/ Rücknahme FlüchtlingseigenschaftWiderruf/ Rücknahme subsidiärer SchutzWiderruf/ Rücknahme AbschiebungsverbotKein Widerruf/ Keine RücknahmeFormelle Verfahrenserledigungen
absolutrelativabsolutrelativabsolutrelativabsolutrelativabsolutrelativabsolutrelativ
Volkszugehörigkeit gesamt21620,9 %4018,5 %3415,7 %83,7 %209,3 %11251,9 %
Araber140––2719,3 %2215,7 %53,6 %107,1 %7654,3 %
Kurden5923,4 %1220,3 %1016,9 %35,1 %58,5 %2745,8 %
Unbekannt12––18,3 %216,7 %––216,7 %758,3 %
Armenier3––––––––266,7 %133,3 %
Sonstige2––––––––150,0 %150,0 %
Tabelle auf Seite 30 · 5 Zeilen × 14 Spalten
Zeitraum 01.01– 31.12.2025GERICHTSENTSCHEIDUNGEN über Widerrufsprüfverfahren (Klagen, Berufungen, Revisionen) von Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit Aufschlüsselung nach Volkszugehörigkeit
Gerichtsentschei- dungen insgesamtWiderruf/ Rücknahme –Art. 16a GGWiderruf/ Rücknahme FlüchtlingseigenschaftWiderruf/ Rücknahme subsidiärer SchutzWiderruf/ Rücknahme AbschiebungsverbotKein Widerruf/ Keine RücknahmeFormelle Verfahrenserledigungen
absolutrelativabsolutrelativabsolutrelativabsolutrelativabsolutrelativabsolutrelativ
Volkszugehörigkeit gesamt18910,5 %4724,9 %3116,4 %105,3 %115,8 %8947,1 %
Araber13210,8 %3627,3 %1914,4 %75,3 %75,3 %6247,0 %
Kurden46––1021,7 %817,4 %36,5 %36,5 %2247,8 %
Unbekannt9––––333,3 %––111,1 %555,6 %
Turkmenen2––150,0 %150,0 %––––––
Tabelle auf Seite 30 · 4 Zeilen × 14 Spalten
Zeitraum 01.01.– 30.04.2026GERICHTSENTSCHEIDUNGEN über Widerrufsprüfverfahren (Klagen, Berufungen, Revisionen) von Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit Aufschlüsselung nach Volkszugehörigkeit
Gerichtsentschei- dungen insgesamtWiderruf/ Rücknahme – Art. 16a GGWiderruf/ Rücknahme FlüchtlingseigenschaftWiderruf/ Rücknahme subsidiärer SchutzWiderruf/ Rücknahme AbschiebungsverbotKein Widerruf/ Keine RücknahmeFormelle Verfahrenserledigungen
absolutrelativabsolutrelativabsolutrelativabsolutrelativabsolutrelativabsolutrelativ
Volkszugehörigkeit gesamt91––2325,3 %1314,3 %66,6 %11,1 %4852,7 %
Araber70––1825,7 %1217,1 %11,4 %11,4 %3854,3 %
Kurden19––526,3 %15,3 %421,1 %––947,4 %
Palästinenser2––––––150,0 %––150,0 %
Frage 20 Seite 30

Wie viele Widerrufsverfahren zu syrischen Geflüchteten sind derzeit bei den Verwaltungsgerichten anhängig, und wie lange dauerte ein gerichtliches Überprüfungsverfahren bei Widerrufen in Bezug auf syrische Geflüchtete in den Jahren 2024, 2025 bzw. 2026?

Antwort

Zum Stand 31. Mai 2026 waren bei den Verwaltungsgerichten insgesamt 659 Widerrufsverfahren zu Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit anhängig. Weitere Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 30 · 3 Zeilen × 2 Spalten
Durchschnittliche Verweildauer bei Gericht in Bezug auf Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit Antragsart: Widerruf/Rücknahme Rechtsmittel: Klagen, Berufungen, Revisionen (in Monaten)
Jahr 202424,1
Jahr 202521,0
01.01–31.05.202619,6
Frage 21 Seite 30

Welche internen Vorgaben gelten im BAMF dazu, welche Asylanträge von welchen Personengruppen aus Syrien unter welchen Bedingungen derzeit entschieden bzw. zurückgestellt werden sollen?

Antwort

Seit Anfang Dezember 2024 hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf Grund der volatilen Lage in Syrien Entscheidungen von Asylantragstellenden bis auf Weiteres aufgeschoben. Mittlerweile hat das BAMF die Entscheidungstätigkeit für das Herkunftsland Syrien in bestimmten Konstellationen wieder aufgenommen.

Das BAMF entscheidet im Asylverfahren in anhängigen Verfahren, in denen die Entscheidungshöchstfrist von 21 Monaten abgelaufen ist sowie in Verfahren, in denen das BAMF aufgrund des Erfolgs einer Untätigkeitsklage durch ein Verwaltungsgericht zur Entscheidung verpflichtet wurde.

Darüber hinaus entscheidet das BAMF in Verfahren von jungen, arbeitsfähigen, allein reisenden Männern arabischer Volks- und sunnitischer Konfessionszugehörigkeit, sofern diese entweder Straftäter sind oder keine Vulnerabilitäten aufweisen und durch das Erbringen von Arbeitsleistungen in Syrien ihren Lebensunterhalt („Bett, Brot, Seife“) selbständig sichern können.

Darüber hinaus hat das BAMF seit Mitte Juni 2026 mit der Entscheidungstätigkeit in Verfahren von alleinreisenden Frauen und Familien begonnen, sofern diese keine Vulnerabilitäten aufweisen und entweder durch das Erbringen von Arbeitsleistungen in Syrien ihren Lebensunterhalt („Bett, Brot, Seife“) selbständig sichern können oder die aufgrund finanzieller Mittel, eines bestehenden familiären Netzwerkes oder eines sozialen Umfeldes die Gewähr für eine ausreichende Versorgung bietet.

Ob und wann die Entscheidungstätigkeit für weitere Personengruppen für Schutzzuerkennungen oder -ablehnungen wieder aufgenommen werden kann, bleibt derzeit noch abzuwarten.

Frage 22 Seite 31

Wie viele Asylverfahren von Personen aus Syrien sind derzeit beim BAMF anhängig (bitte auch nach Religionszugehörigkeit bzw. Volkszugehörigkeit differenzieren), und wie viele dieser Verfahren sind seit mehr als sechs, zwölf, 18, 21 oder 24 Monaten anhängig?

Antwort

Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 31 · 7 Zeilen × 2 Spalten
Anhängige Asylverfahren von Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit zum 30.06.2026 nach Religionszugehörigkeit
Gesamt37.540
darunter:
Christentum953
Islam33.822
Yeziden433
Sonstige800
Unbekannt1.532
Tabelle auf Seite 31 · 8 Zeilen × 2 Spalten
Anhängige Asylverfahren von Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit zum 30.06.2026 nach Volkszugehörigkeit
Gesamt37.540
darunter:
Araber21.691
Kurden13.403
Unbekannt1.943
Turkmenen193
Aramäer79
Sonstige231
Tabelle auf Seite 32 · 1 Zeilen × 7 Spalten
Anhängige Ver­ fahren Stand: 30.06.2026über sechs Monateüber zwölf Monateüber 15 Mo­ nateüber 18 Mo­ nateüber 24 Mo­ nateInsge­ samt
Syrien Gesamt32.13424.97313.5195.4983.51337.540
Frage 23 Seite 32

Welche internen Vorgaben gelten im BAMF dazu, bei welchen Personengruppen aus Syrien unter welchen Bedingungen Widerrufsprüfungsverfahren bzw. Rücknahmeprüfungen eingeleitet werden sollen, auf welche Auskünfte und Bewertungen, etwa auch der EU-Asylagentur und des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR), stützt es sich dabei (bitte ausführen), und wie ist generell die Einschätzung des BAMF zur Stabilität der Lage in Syrien und zu menschenrechtlichen und humanitären Fragen; werden sich nach seiner Einschätzung in näherer Zukunft stabile rechtsstaatliche, demokratische Strukturen und ein anerkanntes Gewaltmonopol des Staates in Syrien entwickeln?

Antwort

Das BAMF entscheidet über die Aberkennung des Schutzstatus in Verfahren von Straftätern und Gefährdern und im Falle von Heimreisen.

Zudem hat das BAMF seit Mitte Juni 2026 damit begonnen, sukzessive die Aberkennungstätigkeit auf die Personengruppen auszuweiten, auf welche die Entscheidungstätigkeit im Asylverfahren aufgrund der Verbesserung der humanitären Lage in Syrien bereits ausgeweitet worden ist.

Zu den Vorgaben und der Personengruppe im Asylverfahren, siehe Antwort zu Frage 21.

Neben den Bewertungen und Auskünften des UNHCR und der Europäischen Asylagentur stützt sich das BAMF im Rahmen der Lagebewertung auf eine Vielzahl von öffentlich zugänglichen Quellen, hierzu zählen (I)NGOs, UN-Agenturen, Partnerbehörden, Berichte internationaler, regionaler und lokaler Medien, Think Tanks, renommierter Expertinnen und Experten, Researchern bzw. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, sowie im Einzelfall auf soziale Medien. Über diese Grundlage hinaus führt das BAMF Fact Finding Missions vor Ort durch. Weitere Erkenntnisquellen sind eigens geführte Interviews mit Vertreterinnen und Vertretern o. g. Akteure.

Syrien befindet sich weiterhin in einem Übergangsprozess und die Situation bleibt teilweise volatil. Das BAMF bewertet die Lage in Syrien daher weiterhin fortlaufend basierend auf den oben genannten Quellen. Darüber hinaus werden die Lageberichte des Auswärtigen Amtes einbezogen.

Frage 24 Seite 32

Welche internen Vorgaben im BAMF gibt es dazu, in welchen Fällen bzw. Fallkonstellationen es im Rahmen eines Widerrufsverfahrens bei syrischen Geflüchteten zu einer (erneuten) persönlichen (nicht schriftlichen) Anhörung der Betroffenen kommen soll, auch vor dem Hintergrund, dass nach dem Regimewechsel in Syrien andere Gefahren drohen können als zuvor und individuelle Umstände aufgrund der hohen Anerkennungsquoten und Fallzahlen in der Vergangenheit womöglich nicht genau erfragt bzw. erfasst wurden, und welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, in wie vielen der Widerrufsverfahren zu syrischen Geflüchteten der Jahre 2024, 2025 bzw. 2026 es zu einer persönlichen (nicht schriftlichen) zweiten Anhörung der Betroffenen gekommen ist?

Antwort

Interne Vorgaben zu erneuten Anhörungen im Aberkennungsverfahren, die sich auf ein bestimmtes Herkunftsland beziehen, gibt es beim BAMF nicht. Allgemein werden die gesetzlichen Vorgaben zur Gewährung des rechtlichen Gehörs im Aberkennungsverfahren (Artikel 66 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2024/1348 und § 73b Absatz 6 AsylG) beachtet.

Weitere Angaben im Sinne der Fragestellung können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 33 · 3 Zeilen × 2 Spalten
Anzahl der Befragungen bei Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit
Jahr 2024181
Jahr 202586
01.01–30.06.2026320
Frage 25 + 26 Seite 33

25Wie viele Widerrufsprüfungen in Bezug auf syrische Geflüchtete hat es infolge von Hinweisen auf (angebliche) Reisen in das Herkunftsland seit 2020 gegeben (bitte nach Jahren differenzieren), von wem kamen entsprechende Hinweise (soweit möglich, bitte auch quantitativ benennen), wie waren die Ergebnisse der Widerrufsprüfungen in diesen Fällen seit 2020, und in wie vielen Fällen wurden diese Widerrufe rechts- bzw. bestandskräftig (bitte jeweils nach Jahren differenzieren)?

26Wie viele Widerrufsprüfungen in Bezug auf syrische Geflüchtete hat es infolge von Hinweisen auf Straftaten bzw. etwaige Gefährdungen seit 2015 gegeben (bitte nach Jahren differenzieren), von wem kamen entsprechende Hinweise (soweit möglich, bitte auch quantitativ benennen), wie waren die Ergebnisse der Widerrufsprüfungen in diesen Fällen seit 2015, und in wie vielen Fällen wurden die Widerrufe bzw. Rücknahmen rechts- bzw. bestandskräftig (bitte jeweils nach Jahren differenzieren)?

Antwort

Die Fragen 25 und 26 werden zusammen beantwortet.

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Angaben im Sinne der Fragestellungen werden im Rahmen des Widerrufverfahrens statistisch nicht erfasst.

Frage 27 Seite 33

Welche Behörden werden vom BAMF über die Einleitung eines Widerrufsverfahrens bzw. über den tatsächlichen Widerruf informiert?

Antwort

Die jeweils zuständige Ausländerbehörde wird vom BAMF über die Einleitung eines Aberkennungsverfahrens bzw. über die tatsächliche Aberkennung informiert.

Frage 28 Seite 33

Welche anderen EU-Mitgliedstaaten oder maßgeblichen Aufnahmeländer ermöglichen nach Kenntnis der Bundesregierung syrischen Geflüchteten Erkundungsreisen zur Vorbereitung einer möglichen Rückkehr ohne einen drohenden Verlust des Schutzstatus, und warum hat sich die aktuelle Bundesregierung – im Gegensatz zur vorherigen – gegen die Ermöglichung solcher Erkundungsreisen entschieden, obwohl sich nach Auffassung der Fragestellenden hierdurch die Zahl freiwilliger Rückreisen reduzieren könnte, weil sich viele Menschen angesichts der unsicheren Lage vor Ort gegen eine Rückkehr ohne persönliche Vorbereitungsreisen entscheiden könnten, und obwohl die diesbezüglich verschärfte Rechtslage ohnehin durchgreifenden unions- und völkerrechtlichen Bedenken begegnet (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; bitte nachvollziehbar begründen)?

Antwort

Nach Kenntnis der Bundesregierung hat kein EU-Mitgliedstaat Erkundungsreisen zur Vorbereitung einer möglichen Rückkehr ohne einen drohenden Verlust des Schutzstatus ermöglicht. Die Türkei hatte für einen begrenzten Zeitraum solche Erkundungsreisen ermöglicht. Das Programm wurde jedoch bisher nicht verlängert.

Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat sich nach eingehender Prüfung dagegen entschieden, kurzzeitige Heimreisen für Syrerinnen und Syrer ohne Auswirkungen auf den Schutzstatus zu ermöglichen. Heimreisen von Syrerinnen und Syrer werden somit rechtlich nicht anders behandelt, als Heimreisen von Personen mit anderen Staatsangehörigkeiten. Nach der geltenden Rechtslage wird gemäß § 73b Absatz 1a AsylG bei nicht sittlich zwingend gebotenen Reisen in den Herkunftsstaat grundsätzlich vermutet, dass die Voraussetzung für den jeweiligen Schutzstatus nicht mehr vorliegen. Wer sich freiwillig wieder in den Schutz des Staates begibt, vor dem er ursprünglich geflohen ist, setzt damit ein starkes Indiz, dass die Verfolgungsfurcht nicht mehr fortbestand. Erlangt das BAMF Kenntnis von einer Heimreise eines Schutzberechtigten, so ist es gemäß § 73b Absatz 1 AsylG stets verpflichtet in jedem Einzelfall zu prüfen, ob der gewährte Schutz abzuerkennen ist. Eine Erklärung, dass Heimreisen syrischer Schutzberechtigter entgegen dieser gesetzlich vorgesehenen Vermutung keine Auswirkung auf den Schutzstatus haben, kann aus Sicht des BMI insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass das BAMF die Entscheidungstätigkeit zu Syrien bereits teilweise wieder aufgenommen hat, nicht abgegeben werden. Für Syrerinnen und Syrer bestehen dieselben Möglichkeiten, eine informierte Entscheidung für eine freiwillige, dauerhafte Rückkehr nach Syrien zu treffen, wie alle anerkannt Schutzberechtigten aus anderen Herkunftsstaaten auch.

Auch die vorherige Bundesregierung hat aufgrund der geltenden Rechtslage keine Erkundungsreisen ermöglicht.

Frage 29 Seite 34

Welche Regelungen plant die Bundesregierung, um die Aussage des Bundesministers des Innern, Alexander Dobrindt (CSU), „Wer sich integriert und arbeitet, hat eine Bleibeperspektive“ (SPIEGEL-Gespräch vom 13. November 2025), in die Praxis umzusetzen, vor dem Hintergrund, dass es für ein flüchtlingsrechtlich unabhängiges Bleiberecht nach den geltenden Bestimmungen des Aufenthaltsrechts nicht genügt, sich zu integrieren und zu arbeiten, weil z. B. Aufenthaltstitel bei Erwerbstätigkeit nur für bestimmte Tätigkeiten (etwa als Fachkraft) erteilt werden (bitte ausführen)?

Antwort

Das Aufenthaltsrecht ermöglicht bereits heute den Wechsel aus einem humanitären Aufenthaltstitel in andere Aufenthaltstitel, insbesondere zum Zweck der Ausbildung oder der Erwerbstätigkeit. Die dafür bestehenden Voraussetzungen gelten dabei für alle Personen, die diese Aufenthaltsrechte in Anspruch nehmen wollen.

Frage 30 Seite 34

Welche Einschätzungen oder Erkenntnisse hat die Bundesregierung dazu, wie viele der erwerbsfähigen syrischen Staatsangehörigen in Deutschland derzeit erwerbstätig bzw. wie viele von ihnen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind (bitte, soweit möglich, jeweils in absoluten und relativen Zahlen angeben), und welche Erkenntnisse oder Einschätzungen hat sie dazu, wie hoch der Anteil der Personen mit einem Schutzstatus dabei ist (bitte ausführen)?

Antwort

Ausweislich des AZR hielten sich zum Stichtag 31. Mai 2026 bundesweit 658.146 Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit im erwerbsfähigen Alter (15 bis 64 Jahre) in Deutschland auf. Davon verfügten 5.261 Personen über einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit, was einem Anteil von 0,8 Prozent entspricht. Eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ist auch im Rahmen anderer Aufenthaltstitel möglich.

Von den insgesamt 5.261 Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit und einem Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit waren sieben Personen (0,13 Prozent) mit einer Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Absatz 4 AsylG und 166 Personen (3,16 Prozent) mit einem subsidiärer Schutz nach § 4 Absatz 1 AsylG erfasst.

Von den zum Stichtag 31. Mai 2026 aufhältigen 658.146 Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit im erwerbsfähigen Alter waren 181.209 Personen (27,53 Prozent) mit einer Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Absatz 4 AsylG und 247.609 Personen (37,62 Prozent) mit einem subsidiärer Schutz nach § 4 Absatz 1 AsylG erfasst.

Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit waren im November 2025 rund 270.000 Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit im Alter von 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig beschäftigt, darunter rund 149.000 im Kontext von Fluchtmigration.

Der statistische Begriff „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ umfasst Drittstaatsangehörige mit einer Aufenthaltsgestattung, einer Aufenthaltserlaubnis Flucht (§§ 19d, 22–26 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG) und einer Duldung. Personen, die im Rahmen eines Familiennachzugs (§§ 29 ff. AufenthG) zu geflüchteten Menschen nach Deutschland migrieren, zählen im statistischen Sinne nicht zu Personen im Kontext von Fluchtmigration.

Frage 31 Seite 35

In welchen Berufen bzw. Branchen arbeiten syrische Staatsangehörige in Deutschland derzeit vor allem (bitte die 15 wichtigsten Berufe bzw. Branchen mit den jeweiligen absoluten und relativen Zahlen auflisten), und wie ist die jeweilige Zahl bzw. der Anteil syrischer Beschäftigter in den 15 wichtigsten Mangelberufen in Deutschland?

Antwort

Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu den 15 Wirtschaftsabteilungen der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) und den 15 Berufshauptgruppen der Klassifikation der Berufe (KldB 2010) mit der höchsten Anzahl sozialversicherungspflichtig beschäftigter Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Ergebnisse zu den Engpassberufen werden entsprechend dem Anforderungsniveaus Fachkraft, Spezialist und Experte differenziert ausgewiesen und können ebenfalls den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:

Tabelle: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB)¹ am Arbeitsort – TOP 15 Wirtschaftsabteilungen²

Deutschland (Gebietsstand: Mai 2026)

Stichtag: 30. November 2025, Datenstand: Mai 2026

Arbeitsort (AO): Alle Beschäftigten, die in der betreffenden Region arbeiten, unabhängig vom Wohnort.

Tabelle auf Seite 36 · 17 Zeilen × 4 Spalten
Wirtschaftsabteilungen (WZ08)Insgesamtdarunter
475 Arabische Republik Syriendarunter
Personen im Kontext von Fluchtmigration3
123
Gesamt34.755.311270.452148.688
47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kfz)2.423.46325.88614.509
78 Vermittl. u. Überlassung v. Arbeitskräften581.31723.11017.899
56 Gastronomie787.40120.91013.528
86 Gesundheitswesen2.858.96519.4365.337
53 Post-, Kurier- und Expressdienste375.70416.06410.444
81 Gebäudebetreuung;Garten- u. Landschaftsbau850.58715.30210.977
43 Vorber. Baust. arb., Bauinst., so. Ausbaugew.1.429.89115.1678.722
49 Landverkehr u. Transp. i. Rohrfernleitungen731.28913.8367.416
52 Lagerei u. Erbr. v. sonst. DL f. d. Verkehr777.0529.3285.823
96 Sonstige überwieg. persönliche DL324.9489.3215.745
88 Sozialwesen (ohne Heime)1.586.6028.6563.804
45 Handel m. Kfz; Inst.halt. u. Rep. v. Kfz690.2518.0404.299
87 Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime)1.145.3257.7983.526
46 Großhandel (ohne Handel mit Kfz)1.401.9756.8393.659
10 Hrst. von Nahrungs- und Futtermitteln642.4066.6324.165

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
¹ SvB über 15 Jahre und bis zur Regelaltersgrenze.
² Sortiert nach Spalte 2.
³ Personen im Kontext von Fluchtmigration = Summe aus Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen, Aufenthaltsgestattung und Duldung.

Tabelle: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB)¹ am Arbeitsort – TOP 15 Berufe²

Deutschland (Gebietsstand: Mai 2026)

Stichtag: 30. November 2025, Datenstand: Mai 2026

Arbeitsort (AO): Alle Beschäftigten, die in der betreffenden Region arbeiten, unabhängig vom Wohnort.

Tabelle auf Seite 37 · 17 Zeilen × 4 Spalten
Ausgeübte Tätigkeit KldB 2010Insgesamtdarunter
475 Arabische Republik Syriendarunter
Personen im Kontext von Fluchtmigration3
123
Insgesamt34.755.311270.452148.688
51 Verkehr, Logistik (außer Fahrzeugführ.)2.158.39148.43833.706
52 Führer von Fahrzeug- u. Transportgeräten1.152.47624.61213.951
81 Medizinische Gesundheitsberufe2.965.01221.8175.911
29 Lebensmittelherstellung u. -verarbeitung860.90618.32012.219
54 Reinigungsberufe869.36416.76412.006
62 Verkaufsberufe2.050.77515.0477.857
82 Nichtmed. Gesundheit, Körperpfl., Medizint.986.89914.7147.687
25 Maschinen- und Fahrzeugtechnikberufe1.809.74312.2806.184
63 Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufe808.41111.1806.849
24 Metallerzeugung, -bearbeitung, Metallbau1.073.65910.4746.351
83 Erziehung, soz., hauswirt. Berufe, Theologie2.224.55310.1144.105
26 Mechatronik-, Energie- u. Elektroberufe1.085.5227.7823.481
53 Schutz-, Sicherheits-, Überwachungsberufe363.5637.1153.716
32 Hoch- und Tiefbauberufe590.7766.6864.601
22 Kunststoff- u. Holzherst.,-verarbeitung470.6605.9423.503

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
¹ SvB über 15 Jahre und bis zur Regelaltersgrenze.
² Sortiert nach Spalte 2.
³ Personen im Kontext von Fluchtmigration = Summe aus Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen, Aufenthaltsgestattung und Duldung.

Tabelle: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB)¹ am Arbeitsort – Engpassberufe 2025², Anforderungsniveau Fachkraft – TOP 15³

Deutschland (Gebietsstand: Mai 2026)

Stichtag: 30. November 2025, Datenstand: Mai 2026

Arbeitsort (AO): Alle Beschäftigten, die in der betreffenden Region arbeiten, unabhängig vom Wohnort.

Tabelle auf Seite 38 · 17 Zeilen × 4 Spalten
Ausgeübte Tätigkeit KldB 2010Insgesamtdarunter
475 Arabische Republik Syriendarunter
Personen im Kontext von Fluchtmigration4
123
Insgesamt18.664.690123.96662.559
2521 Berufe in der Kraftfahrzeugtechnik355.2984.9592.451
5213 Bus-, Straßenbahnfahrer/-innen148.7214.2011.847
5212 Berufskraftfahrer (Güterverkehr/LKW)515.3323.7171.775
8111 Zahnmedizinische Fachangestellte213.2303.5421.374
813x+821 Pflegeberufe 51.098.0003.3051.313
8110 Medizinische Fachangestellte (o. S.)428.9362.582939
2621 Berufe in der Bauelektrik217.0992.148895
2930 Köche/Köchinnen (o. S.)202.8672.1101.155
6330 Berufe im Gastronomieservice (o. S.)150.9711.821981
3421 Berufe Sanitär-, Heizungs-, Klimatechnik176.5111.722768
6231 Berufe Verkauf Back-, Konditoreiwaren147.4481.567813
6331 Berufe in der Systemgastronomie28.971930625
2923 Berufe in der Fleischverarbeitung69.584685526
2922 Berufe Back-, Konditoreiwarenherstell.59.817652393
2920 Berufe i.d. Lebensmittelherstellung (o. S.)43.545633388

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
¹ SvB über 15 Jahre und bis zur Regelaltersgrenze.
² Im Sinne der Engpassanalyse: Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit bewertet einmal jährlich die Fachkräftesituation am Arbeitsmarkt. Anhand von sechs statistischen Indikatoren wird dabei für alle Berufsgattungen (Deutschland) bzw. Berufsgruppen (Länder) der Klassifikation der Berufe (KldB 2010), soweit belastbare Daten vorliegen, ein Punktewert ermittelt. Ist dieser größer gleich 2 handelt es sich um einen Engpassberuf. Liegt der Punktwert unter 1,5, ist es kein Engpassberuf. Liegt der Wert dazwischen, wird die Entwicklung des Berufs weiter beobachtet.
³ Sortiert nach Spalte 2.
⁴ Personen im Kontext von Fluchtmigration = Summe aus Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen, Aufenthaltsgestattung und Duldung.
⁵ Das Aggregat „Pflegeberufe“ umfasst die Systematikpositionen 8130 Gesundheits-, Krankenpflege (o. S.), 8131 Fachkrankenpflege, 8132 Fachkinderkrankenpflege, 8138.

Gesundheits-, Krankenpflege (s. s. T), 8139 Aufsicht, Führung – Pflege, Rettungsdienst, 821 Altenpflege (einschließlich Führung) der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010).

Tabelle: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB)¹ am Arbeitsort – Engpassberufe 2025², Anforderungsniveau Spezialist – TOP 15³

Deutschland (Gebietsstand: Mai 2026)

Stichtag: 30. November 2025, Datenstand: Mai 2026

Arbeitsort (AO): Alle Beschäftigten, die in der betreffenden Region arbeiten, unabhängig vom Wohnort.

() Eingeschränkte Aussagekraft der beruflichen Tätigkeit nach KldB 2010 bei niedriger Fallzahl.

Tabelle auf Seite 39 · 17 Zeilen × 4 Spalten
Ausgeübte Tätigkeit KldB 2010Insgesamtdarunter
475 Arabische Republik Syriendarunter
Personen im Kontext von Fluchtmigration4
123
Insgesamt5.255.1979.3703.086
8311 Berufe i. d. Kinderbetreuung, -erziehung463.0591.125345
8239 Aufsicht – Körperpflege10.387203(77)
8171 Berufe in der Physiotherapie153.289191(61)
8451 Fahrlehrer/-innen23.469179(67)
8111 Zahnmedizinische Fachangestellte14.971148(44)
3410 Berufe in der Gebäudetechnik (o. S.)23.152123(29)
5312 Berufe Arbeitssicherh. Sicherheitstech.18.690122(61)
2630 Berufe in der Elektrotechnik (o. S.)50.755115(32)
2939 Aufsicht, Führung – Speisenzubereitung17.038112(58)
4310 Berufe in der Informatik (o. S.)70.616101(23)
2513 Tech. Servicekräfte Wartung, Instandhaltung41.618(71)(25)
3421 Berufe Sanitär-, Heizungs-, Klimatechnik8.916(67)(30)
813x+821 Pflegeberufe 588.657(55)(20)
6330 Berufe im Gastronomieservice (o. S.)5.672(44)(24)
2239 Aufsicht, Führung – Holzbe-, -verarbeitung8.241(27)(22)

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
¹ SvB über 15 Jahre und bis zur Regelaltersgrenze.
² Im Sinne der Engpassanalyse: Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit bewertet einmal jährlich die Fachkräftesituation am Arbeitsmarkt. Anhand von sechs statistischen Indikatoren wird dabei für alle Berufsgattungen (Deutschland) bzw. Berufsgruppen (Länder) der Klassifikation der Berufe (KldB 2010), soweit belastbare Daten vorliegen, ein Punktewert ermittelt. Ist dieser größer gleich 2 handelt es sich um einen Engpassberuf. Liegt der Punktwert unter 1,5, ist es kein Engpassberuf. Liegt der Wert dazwischen, wird die Entwicklung des Berufs weiter beobachtet.
³ Sortiert nach Spalte 2.
⁴ Personen im Kontext von Fluchtmigration = Summe aus Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen, Aufenthaltsgestattung und Duldung.
⁵ Das Aggregat „Pflegeberufe“ umfasst die Systematikpositionen 8130 Gesundheits-, Krankenpflege (o. S.), 8131 Fachkrankenpflege, 8132 Fachkinderkrankenpflege, 8138

Gesundheits-, Krankenpflege (s. s. T), 8139 Aufsicht, Führung – Pflege, Rettungsdienst, 821 Altenpflege (einschließlich Führung) der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010).

Tabelle: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB)¹ am Arbeitsort – Engpassberufe 2025², Anforderungsniveau Experte – TOP 15³

Deutschland (Gebietsstand: Mai 2026)

Stichtag: 30. November 2025, Datenstand: Mai 2026

Arbeitsort (AO): Alle Beschäftigten, die in der betreffenden Region arbeiten, unabhängig vom Wohnort.

() Eingeschränkte Aussagekraft der beruflichen Tätigkeit nach KldB 2010 bei niedriger Fallzahl.

Tabelle auf Seite 40 · 17 Zeilen × 4 Spalten
Ausgeübte Tätigkeit KldB 2010Insgesamtdarunter
475 Arabische Republik Syriendarunter
Personen im Kontext von Fluchtmigration4
123
Insgesamt5.068.88115.5782.437
8147 Zahnärzte/-innen, Kieferorthopäden/ -innen27.308703(93)
8312 Berufe i. d. Sozialarbeit, Sozialpädagogik317.322662163
8142 Fachärzte/-innen in der Inneren Medizin19.415408(25)
8143 Fachärzte/-innen in der Chirurgie15.637253(10)
3119 Aufsicht, Führung-Bauplan, -überw, Archit.59.397202(50)
8146 Fachärzte Neurol., Psychiatr., Psychother.11.670144(7)
6219 Aufsicht und Führung – Verkauf92.791127(44)
6339 Aufsicht und Führung – Gastronomie19.128113(59)
8148 Ärzte/Ärztinnen (s. s. T.)11.932109(4)
8145 Fachärzte/-ärztinnen Anästhesiologie12.810(58)(5)
8150 Tierärzte/-ärztinnen (o. S.)14.175(52)(10)
3220 Berufe im Tiefbau (o. S.)5.957(45)(13)
8313 Berufe Heilerziehungspflege, Sonderpäd.17.210(20)(6)
8319 Aufsicht, Führung-Erziehung, Sozialarbeit16.185(19)(6)
7221 Berufe in der Buchhaltung21.723(17)(4)

Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
¹ SvB über 15 Jahre und bis zur Regelaltersgrenze.
² Im Sinne der Engpassanalyse: Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit bewertet einmal jährlich die Fachkräftesituation am Arbeitsmarkt. Anhand von sechs statistischen Indikatoren wird dabei für alle Berufsgattungen (Deutschland) bzw. Berufsgruppen (Länder) der Klassifikation der Berufe (KldB 2010), soweit belastbare Daten vorliegen, ein Punktewert ermittelt. Ist dieser größer gleich 2 handelt es sich um einen Engpassberuf. Liegt der Punktwert unter 1,5, ist es kein Engpassberuf. Liegt der Wert dazwischen, wird die Entwicklung des Berufs weiter beobachtet.
³ Sortiert nach Spalte 2.
⁴ Personen im Kontext von Fluchtmigration = Summe aus Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen, Aufenthaltsgestattung und Duldung.