Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Zahl der Armutsbetroffenen in Deutschland bleibt weiterhin auf einem besorgniserregend hohen Stand. Laut dem Armutsbericht des Paritätischen Gesamtverbandes stieg sie im Jahr 2025 auf über 13,3 Millionen Menschen. Personen über 65 Jahre sind demnach überdurchschnittlich oft von Armut betroffen. Der Bericht beziffert die Armutsquote von Frauen ab 65 Jahren auf 21,3 Prozent, während sie bei Männern bei 17,3 Prozent liegt. Demnach ist durchschnittlich etwa jede fünfte Person ab 65 Jahren von Altersarmut betroffen.
Gründe für die besonders hohe Altersarmut bei Frauen sind unter anderem geringere Erwerbseinkommen, die im Alter zu geringeren Rentenansprüchen führen. Im Neunten Altersbericht kommt die Bundesregierung selbst zur Erkenntnis, dass die erheblichen Unterschiede beim Alterseinkommen zwischen Männern und Frauen „das Resultat einer oftmals noch traditionellen geschlechterspezifischen Aufteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit in der BRD“ sind (Bundestagsdrucksache 20/14450, S. 59). So machen sich Unterbrechungen des Erwerbslebens und eine höhere Teilzeitquote bei Frauen, die die Betreuung von Kindern übernehmen, im Alter insbesondere in Westdeutschland bemerkbar. Mit zunehmender Kinderanzahl sinken die Renten bei Frauen im Westen laut Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Antwort auf die Schriftliche Frage 77 auf Bundestagsdrucksache 21/3685) sogar.
Maßnahmen wie eine weitere Schwächung der gesetzlichen Rente zugunsten der privaten Vorsorge oder Kürzungen im Bundeshaushalt bei Rente und Wohngeld könnten die Situation aus Sicht der Fragestellenden bald noch weiter verschärfen. Auch die Vorschläge der Rentenkommission, etwa eine Kopplung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung oder die Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte, können zu noch niedrigeren Renten und damit einem weiteren Anstieg der Altersarmut führen.
Die zunehmende Schwächung der gesetzlichen Rente würde Menschen in Ostdeutschland besonders hart treffen: Der Anteil der GRV (gesetzliche Rentenversicherung)-Leistungen an allen Einkommen der über 65‑Jährigen lag hier laut Alterssicherungsbericht 2024 bei 79 Prozent (Alterssicherungsbericht 2024, Tabelle BC.1). Rund drei Viertel der Rentnerinnen und Rentner in Ostdeutschland erhalten ausschließlich aus der gesetzlichen Rentenversicherung (eigene oder abgeleitete GRV) Alterssicherungsleistungen (ebd., Tabelle B.4.7).
Insgesamt hat die Bundesregierung aus Sicht der Fragestellenden bisher keine konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung der Altersarmut in Deutschland vorgelegt. Zu diesem Urteil kommt auch der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband in seinem Armutsbericht (Paritätischer Armutsbericht 2026, S. 4).
Mit der nachfolgenden Kleinen Anfrage soll ein umfangreiches Bild über die aktuellen Daten zur Altersarmut und der Alterssicherung in Deutschland geschaffen werden. Um vollständige Beantwortung der Fragen ohne Verweis auf andere Bundestagsdrucksachen wird gebeten.
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren das Verhältnis der Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung zu Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland entwickelt (bitte auch in absoluten Zahlen angeben und nach neuen und alten Bundesländern aufschlüsseln)?
Zu den Angaben für die Jahre 2015 bis 2022 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/12534 und für das Jahr 2023 auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/1421 verwiesen. Die Daten für das Jahr 2024 können der Tabelle zu der Frage 1 im Anhang entnommen werden.* Die Versichertenstatistik für das Jahr 2025 liegt noch nicht vor.
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren die Zahl der geringfügig Beschäftigten mit sowie befreit von einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland entwickelt (bitte nach neuen und alten Bundesländern aufschlüsseln)?
3Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Zahlbeträge der Renten wegen Alters, wegen Erwerbsminderung und wegen Todes in Deutschland im Rentenbestand und im Rentenzugang in den Jahren 2015 und 2025 (bitte nach Männern und Frauen sowie nach neuen und alten Bundesländern aufschlüsseln)?
4Wie viele Rentnerinnen und Rentner haben mindestens 40 und wie viele Rentnerinnen und Rentner haben mindestens 45 Versicherungsjahre erreicht und erhalten eine Nettorente (Zahlbetrag) von unter 1 446 Euro und über 1 446 Euro (bitte nach Geschlecht sowie nach neuen und alten Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Die erfragten Werte können den Tabellen 1 bis 3 zu den Fragen 3 und 4 im Anhang entnommen werden.* Aus einer niedrigen Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung kann grundsätzlich nicht auf ein niedriges Alterseinkommen geschlossen werden, da u. a. weitere Alterseinkommen und der Haushaltskontext nicht berücksichtigt sind. Die Höhe der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung verteilt sich von kleinen Renten bis hin zu sehr hohen Rentenbeträgen. Ein Rentenanspruch entsteht bereits nach einer Wartezeit von fünf Jahren. Gerade bei geringen Renten bestehen oft auch Ansprüche in anderen Sicherungssystemen, über die in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung keine Informationen vorliegen.
Vergleichsweise geringe Renten können auch bei 40 oder 45 Versicherungsjahren auftreten, da hierzu nicht nur Beitragszeiten, sondern auch beitragsfreie Zeiten zählen, wie z. B. Zeiten der Schul-, Fachschul- oder Hochschulausbildung, Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Arbeitslosengeldbezug oder auch Zeiten des Bezuges einer vor der Altersrente bezogenen Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Zurechnungszeit). Auch der Umfang der Beschäftigung spielt eine Rolle, Arbeit in Teilzeit führt durch die niedrigeren Beiträge auch zu geringeren Renten.
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren der Anteil der Erwerbsminderungsrenten mit Abschlägen an allen Erwerbsminderungsrenten sowie die durchschnittliche Höhe der Abschläge in Deutschland entwickelt (bitte jeweils in absoluten Zahlen sowie prozentual angeben und nach Geschlecht sowie nach neuen und alten Bundesländern aufschlüsseln)?
Die erfragten Werte können den Tabellen zu der Frage 5 im Anhang entnommen werden.*
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren die Anzahl der Rentnerinnen und Rentner in Deutschland sowie deren durchschnittlicher Gesamtrentenzahlbetrag (bitte getrennt pro Jahr für Einzel- und Mehrfachrentnerinnen und Einzel- und Mehrfachrentnern angeben sowie nach Geschlecht und nach neuen und alten Bundesländern aufschlüsseln)?
Zu den Angaben für die Jahre 2016 bis 2023 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/12534 und für das Jahr 2024 auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf der Bundestagsdrucksache 21/1421 verwiesen. Die Daten für das Jahr 2025 können den Tabellen zu der Frage 6 im Anhang entnommen werden.*
Wie viele Menschen ab dem Alter von 65 Jahren beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland ausschließlich (eigene oder abgeleitete) Alterssicherungsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, und wie hoch ist deren Anteil an der entsprechenden Bevölkerungsgruppe (bitte nach Geschlecht sowie nach neuen und alten Bundesländern aufschlüsseln)?
Soweit der Bundesregierung Daten zur Kumulation eigener und abgeleiteter Alterssicherungsleistungen vorliegen, wird auf den Alterssicherungsbericht 2024 (Bundestagsdrucksache 20/14086), dort insbesondere die Tabelle B.4.7, verwiesen.
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Grundsicherungsfälle im Alter und bei Erwerbsminderung in Deutschland in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Geschlecht sowie nach neuen und alten Bundesländern aufschlüsseln und jeweils als absolute Zahl und im Verhältnis zur jeweiligen Bevölkerungsgruppe angeben)?
Die erfragten Werte können – soweit verfügbar – den Tabellen 1 und 2 zu der Frage 8 im Anhang entnommen werden.* Daten zum Anteil der Grundsicherungsbeziehenden liegen zum aktuellen Zeitpunkt nur bis zum Jahr 2024 vor.
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Grundsicherungsfälle in Deutschland im Alter und bei Erwerbsminderung mit Rentenbezug sowie deren Anteil an den jeweiligen Rentenempfängerinnen und Rentenempfängern (Alter bzw. Erwerbsminderung) in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte nach Geschlecht sowie nach neuen und alten Bundesländern aufschlüsseln)?
Die erfragten Werte können den Tabellen 1 bis 10 zu der Frage 9 im Anhang entnommen werden.*
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben für die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ (Viertes Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)) in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte gesamt sowie aufgeschlüsselt nach neuen und alten Bundesländern angeben)?
Zu Angaben für das Jahr 2016 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf der Bundestagsdrucksache 20/12534 verwiesen.
Die Daten für die Jahre 2017 bis 2025 können der Tabelle zu der Frage 10 im Anhang entnommen werden.* Diese entsprechen dem Stand vom 20. April 2026.
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren die Zahl der Personen, die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung ab der Regelaltersgrenze (bzw. ab 65 Jahren) bezogen haben, entwickelt (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln sowie in absoluten Zahlen und im Verhältnis zu allen Menschen ab 65 Jahren angeben)?
Die erfragten Werte können – soweit verfügbar – der Tabelle zu der Frage 11 im Anhang entnommen werden.* Daten zum Anteil der Grundsicherungsbeziehenden liegen zum aktuellen Zeitpunkt nur bis zum Jahr 2024 vor.
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die „verschämte Altersarmut“ politisch zu adressieren, systematisch zu erfassen und zu bekämpfen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 12 und 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/1421 verwiesen.
Die Nichtinanspruchnahme von Mindestsicherungsleistungen – und damit auch der Grundsicherung im Alter – war ein Forschungsschwerpunkt im Siebten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, der Ende 2025 vom Bundeskabinett beschlossen wurde (vgl. Kapitel B.4.2).
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren die Zahl der Menschen ab 65 Jahren entwickelt, die Wohngeld bezogen haben (bitte nach Geschlecht sowie nach neuen und alten Bundesländern aufschlüsseln und in absoluten Zahlen und relativ an allen Menschen ab 65 Jahren angeben)?
Die erbetenen Daten können den Tabellen zu der Frage 13 im Anhang entnommen werden.*
14Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren die Armutsgefährdungsquote der Gesamtbevölkerung, der Bevölkerung ab 65 Jahren und der Rentnerinnen und Rentner entwickelt (bitte gesamt sowie nach Geschlecht und nach neuen und alten Bundesländern aufschlüsseln)?
15Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren die Armutsgefährdungsschwelle in Deutschland entwickelt?
Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet.
Armut ist in einem reichen Land wie Deutschland ein komplexes und vielschichtiges Phänomen, das sich einer eindeutigen und einfachen Messung entzieht. Oft wird in der Diskussion um das Ausmaß von Armut die sogenannte Armutsrisikoquote (ARQ) herangezogen. Diese misst den Anteil der Bevölkerung mit einem Nettoäquivalenzeinkommen unterhalb von 60 Prozent des mittleren mit der neuen OECD-Skala gewichteten Einkommens (sogenannte Armutsrisikoschwelle).
Die ARQ ist eine statistische Maßgröße für die Einkommensverteilung. Sie liefert insbesondere keine Information über individuelle Bedürftigkeit. Ihre Höhe hängt u. a. von der zugrundeliegenden Datenbasis, der Bezugsgröße (50 Prozent, 60 Prozent oder 70 Prozent des mittleren Einkommens/ regionaler Bezug) und der Gewichtung der Haushaltsmitglieder bei der Bestimmung des Nettoäquivalenzeinkommens ab. Der Indikator ist insbesondere für Teilpopulationen sehr volatil und kann je nach Datenquelle unterschiedlich ausfallen.
Daten zum Anteil der Personen mit einem äquivalenzgewichteten Nettoeinkommen unterhalb der Armutsrisikoschwelle sowie zur Höhe der Armutsrisikoschwelle liegen für Deutschland sowie für die neuen und alten Bundesländer im Zeitverlauf auf Basis von MZ-SILC (EU-SILC) bis zum Erhebungsjahr 2025 vor. Dabei ist zu beachten, dass es in der amtlichen Statistik im Erhebungsjahr 2020 zu einem Zeitreihenbruch gekommen ist. Durch die damit verbundenen methodischen Veränderungen ist ein Vergleich der Daten ab dem Erhebungsjahr 2020 mit den Vorjahren nicht mehr sinnvoll möglich.
Soweit Angaben aus MZ-SILC (EU-SILC) vorliegen, können diese im Indikatorentableau der Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung in Tabelle A01i für den Zeitraum bis 2023 (Erhebungsjahr 2024) abgerufen werden: www.armuts-und-reichtumsbericht.de/SharedDocs/Downloads/Armut/A01-Excel-Armutsrisikoquote.xlsx?__blob=publicationFile&v=9.
Auf folgenden Seiten der Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik können Angaben aus MZ-SILC (EU-SILC) zur Armutsgefährdungsquoten ab 2020 bis 2025 in Tabelle AR3.0 für Deutschland, in Tabelle AR3.17 für das frühere Bundesgebiet (ohne Berlin) und in Tabelle AR3.18 für die neuen Bundesländer (einschließlich Berlin) abgerufen werden: www.statistikportal.de/sites/default/f iles/2026-04/AR.3%20Armutsgef%C3%A4hrdungsquote%2C%20Bundesl%C 3%A4nder.xlsx.
Auf folgenden Seiten der Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik können Angaben aus MZ-SILC (EU-SILC) zu Armutsgefährdungsschwellen ab 2020 bis 2025 abgerufen werden: www.statistikportal.de/sites/default/files/202 6-04/AR.5%20Unterschiedliche%20Armutsgef%C3%A4hrdungsschwellen%2 0f%C3%BCr%20ausgew%C3%A4hlte%20Haushaltstypen.xlsx.
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Riester-Sparerinnen und Riester-Sparer insgesamt und derjenigen, die ihren individuellen Zulagenanspruch vollständig realisieren, in Deutschland (bitte nach Geschlecht sowie nach neuen und alten Bundesländern aufschlüsseln)?
Seit dem Jahr 2018 stellt das Bundesministerium der Finanzen in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zentrale statistische Auswertungen zur steuerlichen Förderung der zusätzlichen privaten Altersvorsorge auf seiner Internetseite zur Verfügung. Diese Statistik zur Riester-Förderung wird jährlich erstellt.
Die aktuelle Statistik zum Auswertungsstichtag 15. Mai 2025 ist unter dem Link: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerliche_Themengebiete/Altersvorsorge/2025-11-17-Statistik-Riest er-Foerderung-bis-2024.html abrufbar.
Angaben zu der Zahl der Riester-Sparenden für das aktuell vorliegende Beitragsjahr 2022 in den einzelnen Bundesländern können der Tabelle 11 der genannten Statistik entnommen werden. Die Zahl der Zulagenempfängerinnen und Zulagenempfänger (Deutschland insgesamt), die ihren individuellen Zulagenanspruch vollständig realisieren, ergibt sich aus der Tabelle 5.*
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 der Anteil der Menschen, die Leistungen aus allen drei Schichten der Alterssicherungssysteme (gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge und private Altersvorsorge) beziehen, und wie hoch ist der durchschnittliche jeweilige Anteil der Alterssicherungseinkünfte am gesamten Alterseinkommen, und wie hoch ist die jeweilige Verbreitung der jeweiligen Alterssicherungseinkünfte getrennt (bitte jeweils differenzieren nach Frauen und Männer sowie insgesamt und differenziert für die einzelnen Länder bzw. für die neuen und die alten Bundesländer getrennt angeben)?
Soweit der Bundesregierung Berechnungen zum Zusammentreffen verschiedener Alterssicherungsleistungen und dem Anteil der Alterssicherungssysteme am gesamten Alterseinkommen vorliegen, wird auf den Alterssicherungsbericht 2024 (Bundestagsdrucksache 20/14086), dort insbesondere die Kapitel B.4 und C.3, verwiesen.
Wie viele Menschen in der Altersgruppe von 20 bis 65 und von 60 bis 65 Jahren (gesamt und nach Einzeljahren) gingen nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach (bitte getrennt pro Jahr für Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung angeben sowie nach Geschlecht und nach neuen und alten Bundesländern aufschlüsseln), und wie groß ist deren Anteil an allen Menschen der jeweiligen Altersgruppe?
Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit können den Tabellen zu der Frage 18 im Anhang entnommen werden.* Zu Angaben für die Jahre 2015 bis 2024 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 20/12534 und auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 21/1421 verwiesen.
19Wie viele Menschen in der Altersgruppe 60 bis 65 Jahre gingen nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren ausschließlich einer geringfügigen Beschäftigung nach, und wie groß ist deren Anteil an allen Menschen dieser Altersgruppe (bitte pro Jahr nach Geschlecht und nach neuen und alten Bundesländern aufschlüsseln)?
20Wie viele Menschen ab 65 Jahren bzw. ab der Regelaltersgrenze gingen nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland ausschließlich einer geringfügigen Beschäftigung nach, und wie groß ist deren Anteil an allen Menschen dieser Altersgruppe (bitte pro Jahr nach Geschlecht und nach neuen und alten Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Fragen 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet.
Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit können der Tabelle zu den Fragen 19 und 20 im Anhang entnommen werden.* Zu Angaben für die Jahre 2015 bis 2024 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 17 und 18 auf Bundestagsdrucksache 20/12534 und auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 20 und 21 auf Bundestagsdrucksache 21/1421 verwiesen.
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie sich die Altersarmut bei Menschen mit Migrationshintergrund in den letzten zehn Jahren entwickelt hat, und wenn nein, warum nicht?
Mit Bezug auf die Armutsrisikoquote wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/15029 verwiesen, in der nach Staatsangehörigkeit differenziert wird. Weitere Daten liegen der Bundesregierung nicht vor. Hinsichtlich der Schwierigkeit der statistischen Erfassung wird auch auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
22Welche Auswirkungen auf die Altersarmut in Deutschland erwartet die Bundesregierung im Falle einer Kopplung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung, wie von der Alterssicherungskommission vorgeschlagen, und wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die unterschiedliche Entwicklung der Lebenserwartung je nach Region und abhängig von Faktoren wie Job oder Einkommen?
23Welche Auswirkungen auf die Altersarmut in Deutschland erwartet die Bundesregierung durch die Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte, wie von der Alterssicherungskommission vorgeschlagen, und wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, dass Versicherte künftig höhere Abschläge in Kauf nehmen könnten, um vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen zu können?
24Welche Personengruppen wären laut Einschätzung der Bundesregierung durch die Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte in Zukunft besonders gefährdet, im Alter in Armut zu rutschen?
25Welche Auswirkungen auf die Altersarmut in Deutschland erwartet die Bundesregierung durch die Absenkung des Rentenniveaus nach 2031, wie von der Alterssicherungskommission vorgeschlagen, insbesondere für Menschen mit niedrigen Einkommen?
Die Fragen 22 bis 25 werden gemeinsam beantwortet.
Die genaue Ausgestaltung der Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission bleibt abzuwarten. Eine pauschale Abschätzung der Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die Altersarmut ist nicht möglich, da sie von der konkreten Ausgestaltung, aber auch von einer Vielzahl individueller Einflüsse abhängt.
PDF-Seiten 9–68 (60 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen