Altersarmut und Alterssicherung in Deutschland

Drucksache 21/1421Antwortauf die Kleine Anfrage 21/124101.09.2025119 Seiten23 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium für Arbeit und SozialesGesellschaftspolitik, soziale GruppenSoziale Sicherung1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Altersarmut bewegt sich in Deutschland laut Armutsbericht des Paritätischen Gesamtverbandes aus dem Jahr 2025 weiter auf einem erschreckend hohen Niveau (www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/d oc/armutsbericht_2025_web_fin.pdf). Knapp jede fünfte Person (19,4 Prozent) ab 65 Jahre war im Jahr 2024 von Armut betroffen. Auch die Bundesregierung hat in ihrem Altersbericht vom Januar 2025 auf Bundestagsdrucksache 20/14450 (neu) festgestellt, dass die Einkommensarmut von älteren Menschen in den letzten 20 Jahren überproportional zugenommen hat.

Dabei ist die gesetzliche Rentenversicherung im Alter die wichtigste Einkommensquelle. Die Absenkung des Rentenniveaus von 53 Prozent auf 48 Prozent hat nach Meinung der Fragestellerinnen und Fragesteller die gesetzliche Rente geschwächt und zu geringeren Rentenanpassungen für die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland geführt.

Die Zahl der Menschen, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ab der Regelaltersgrenze beziehen, ist in den letzten Jahren konstant gestiegen (Bundestagsdrucksache 20/14450(neu), S. 63). Seit Einführung der Leistung im Jahr 2003 hat sich die Zahl inzwischen fast verdreifacht. Zudem wird im Altersbericht bei der „verschämten Altersarmut“ (gemeint sind Personen, die aufgrund ihrer schlechten finanziellen Situation Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung hätten, diese aber nicht beantragen) von einer „hohen, sozialpolitisch äußerst problematischen Quote der Nichtinanspruchnahme“ (ebd., S. 77) ausgegangen. Ein weiteres Zeichen für die steigende Altersarmut in Deutschland.

Mit der nachfolgenden Kleinen Anfrage soll ein umfangreiches Bild über die aktuellen Daten zur Altersarmut und zur Alterssicherung in Deutschland geschaffen werden. Um vollständige Beantwortung der Fragen ohne Verweis auf andere Bundestagsdrucksachen wird gebeten.

Text vor der ersten Frage

menzutragen und aufbereiten zu lassen. Deshalb wird entgegen der in der Vorbemerkung der Fragesteller geäußerten Bitte in einzelnen Antworten auf bereits veröffentlichte Daten verwiesen.

Frage 1 Seite 2

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren das Verhältnis der Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung zu Rentnerinnen und Rentnern in der gesamten Bundesrepublik Deutschland entwickelt (bitte auch in absoluten Zahlen angeben und nach Ländern aufschlüsseln)?

Antwort

Zu Angaben für die Jahre 2015 bis 2022 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/12534 verwiesen. Die Daten für das Jahr 2023 können der Tabelle zu Frage 1 im Anhang* entnommen werden. Die Versichertenstatistik für das Jahr 2024 liegt noch nicht vor.

Frage 2 Seite 2

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren die Zahl der geringfügig Beschäftigten mit und ohne Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland entwickelt (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

Antwort

Zu Angaben für die Jahre 2015 bis 2023 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/12534 verwiesen. Die Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit für das Berichtsjahr 2024 können der Tabelle zu Frage 2 im Anhang* entnommen werden.

Frage 3 Seite 2

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Zahlbeträge der Renten wegen Alters, wegen Erwerbsminderung und wegen Todes in Deutschland (gesamt; Länder; Regierungsbezirke; kreisfreie Städte; Kreise) im Rentenbestand und im Rentenzugang (bitte nach Männern und Frauen und für 2012 und 2024 getrennt angeben)?

Antwort

Zu Angaben für das Jahr 2012 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/12534 verwiesen. Die Daten für das Jahr 2024 können der Tabelle zu Frage 3 im Anhang* entnommen werden.

Frage 4 Seite 2

Wie viele Rentnerinnen und Rentner haben mindestens 40 und wie viele Rentnerinnen und Rentner haben mindestens 45 Versicherungsjahre erreicht und erhalten eine Nettorente (Zahlbetrag) von unter 1 378 Euro und über 1 378 Euro (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

Antwort

Die erfragten Werte können der Tabelle zu Frage 4 im Anhang* entnommen werden.

Frage 5 Seite 3

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren der Anteil der Erwerbsminderungsrenten mit Abschlägen an allen Erwerbsminderungsrenten sowie die durchschnittliche Höhe der Abschläge in Deutschland insgesamt und nach Ländern aufgeschlüsselt (bitte jeweils in absoluten Zahlen sowie prozentual angeben) entwickelt?

Antwort

Zu Angaben für die Jahre 2015 bis 2023 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/12534 verwiesen. Die Daten für das Jahr 2024 können der Tabelle zu Frage 5 im Anhang* entnommen werden.

Frage 6 Seite 3

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren die Anzahl der Rentnerinnen und Rentner sowie deren durchschnittlicher Gesamtrentenzahlbetrag der Renten nach dem Personenkonzept in Deutschland (bitte nach Männern und Frauen und nach Einzel- und Mehrfachrentnerinnen und Einzel- und Mehrfachrentnern sowie gesamt getrennt angeben, ferner nach Ländern aufschlüsseln)?

Antwort

Zu Angaben für die Jahre 2015 bis 2023 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/12534 verwiesen. Die Daten für das Jahr 2024 können der Tabelle zu Frage 6 im Anhang* entnommen werden.

Frage 7 Seite 3

Wie viele Menschen ab dem Alter von 65 Jahren beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland Alterssicherungsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, und wie hoch ist deren Anteil an der entsprechenden Bevölkerungsgruppe (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

Antwort

Die erfragten Werte können der Tabelle zu Frage 7 im Anhang* entnommen werden. Es ist zu beachten, dass nicht alle Personen eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, insbesondere auch, weil sie in anderen Systemen versichert sind.

Frage 8 Seite 3

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Grundsicherungsfälle im Alter und bei Erwerbsminderung in Deutschland (gesamt; Länder; Regierungsbezirke; kreisfreie Städte; Kreise) in den Jahren 2014 und 2024 getrennt nach Frauen und Männern und deren Anteil an der jeweiligen Bevölkerungsgruppe entwickelt?

Antwort

Die erfragten Werte können – soweit verfügbar – den Tabellen zu Frage 8 im Anhang* entnommen werden. Daten zum Anteil der Grundsicherungsbeziehenden liegen in der erfragten Differenzierung zum aktuellen Zeitpunkt nur bis zum Jahr 2023 vor, sodass statt für das Jahr 2024 Werte für das Jahr 2023 angegeben werden.

Frage 9 Seite 4

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Grundsicherungsfälle in Deutschland (gesamt; Länder; Regierungsbezirke; kreisfreie Städte; Kreise) im Alter und bei Erwerbsminderung mit Rentenbezug sowie deren Anteil an den jeweiligen Rentenempfängerinnen und Rentenempfängern (Alter bzw. Erwerbsminderung) in den Jahren 2014 und 2024 getrennt nach Frauen und Männern entwickelt?

Antwort

Die erfragten Werte bezogen auf Deutschland und Bundesländer können den Tabellen zu Frage 9 im Anhang* entnommen werden. Entsprechende Daten für die Regierungsbezirke beziehungsweise die kreisfreien Städte/Kreise liegen der Bundesregierung nicht vor.

Frage 10 Seite 4

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben und Einnahmen für die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ (Viertes Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch – SGB XII) in Deutschland (insgesamt und nach Ländern aufschlüsseln) in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?

Antwort

Zu Angaben für die Jahre 2015 und 2016 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/12534 verwiesen. Die Daten für die Jahre 2017 bis 2024 können der Tabelle zu Frage 10 im Anhang* entnommen werden. Diese entsprechen dem Stand vom 29. April 2025.

Frage 11 Seite 4

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren die Zahl der Personen, die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung ab der Regelaltersgrenze (bzw. ab 65 Jahren) bezogen haben, entwickelt (bitte nach Männern und Frauen, in absoluten Zahlen und relativ an allen Menschen ab 65 Jahren und nach Ländern aufgeschlüsselt angeben)?

Antwort

Die erfragten Werte können den Tabellen zu Frage 11 im Anhang* entnommen werden. Die Grundsicherungsquoten liegen in der erfragten Differenzierung zum aktuellen Zeitpunkt nur bis zum Jahr 2023 vor.

Frage 12 + 13 Seite 4

12Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der Personen ab der Regelaltersgrenze (bzw. ab 65 Jahren), die Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung hätten, diese aber nicht in Anspruch genommen haben (bitte nach Männern und Frauen, in absoluten Zahlen und relativ an allen Menschen ab 65 Jahren und nach Ländern aufgeschlüsselt angeben)?

13Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, die „verschämte Altersarmut“ politisch zu adressieren, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um dieses soziale Problem systematisch zu erfassen und zu bekämpfen?

Antwort

Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.

Die Bundesstatistik zum Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) ist eine Leistungsstatistik. Es werden ausschließlich statistische Daten in Bezug auf die tatsächliche Leistungsgewährung erhoben. Die Statistik enthält daher keine Informationen zur Anzahl von Personen, die möglicherweise leistungsberechtigt sein könnten, einen Leistungsanspruch aber nicht geltend machen, weshalb es zu keiner Leistungsgewährung kommen kann. Auch Leistungsanträge, die wegen fehlender Hilfebedürftigkeit abgelehnt werden, erfasst die Statistik nicht.

In welchem Umfang eine Nichtinanspruchnahme besteht, kann daher nur auf Basis von Modellrechnungen geschätzt werden. Dabei wird ein möglicher Anspruch auf Basis von Befragungsdaten zu Einkommen und Vermögen simuliert. Solche Simulationsrechnungen gehen mit hoher Unsicherheit einher. Dies spiegelt sich auch in der großen Bandbreite der Ergebnisse verschiedener Studien zur Nichtinanspruchnahme wider. Typischerweise ist auch der Anteil der Fälle sehr hoch, die tatsächlich Grundsicherungsleistungen beziehen, aber nach dem Modell gar keinen Anspruch haben. Nur so lässt sich nämlich die Güte einer solchen Simulation überhaupt testen.

Unabhängig von den Schwierigkeiten bei der Quantifizierung ist die Nichtinanspruchnahme sozialpolitisch relevant, da sie tendenziell die Wirksamkeit verfügbarer Maßnahmen zur Armutsvermeidung einschränkt. Es bestehen weiterhin Erkenntnislücken, insbesondere dazu, welche Motive und Gegebenheiten dazu führen, dass Menschen mit geringem oder ohne Einkommen einen möglichen Leistungsanspruch nicht geltend machen. Daher wird das Thema der Nichtinanspruchnahme im kommenden 7. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung behandelt werden.

Frage 14 Seite 5

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren die Zahl der Menschen ab 65 Jahren entwickelt, die Wohngeld bezogen haben (bitte in absoluten Zahlen und relativ an allen Menschen ab 65 Jahren sowie gesamt und nach Ländern aufgeschlüsselt angeben)?

Antwort

Zu Angaben für die Jahre 2015 bis 2021 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/12534 verwiesen. Die Daten für die Jahre 2022 bis 2023 können der Tabelle zu Frage 14 im Anhang* entnommen werden.

Methodischer Hinweis:

In der amtlichen Wohngeldstatistik liegt keine Altersvariable vor, die eine Ausweisung von Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfängern im Alter ab 65 Jahren ermöglicht.

Daher werden an dieser Stelle stattdessen die Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre mit Wohngeldbezug ausgewiesen. Diese Gruppe beinhaltet neben den Altersrentnerinnen und Altersrentnern auch die Erwerbsminderungsrentnerinnen und Erwerbsminderungsrentner, welche regelmäßig noch nicht das 64. Lebensjahr vollendet haben.

Die entsprechenden Angaben aus der Wohngeldstatistik liegen in der erfragten Differenzierung zum aktuellen Zeitpunkt nur bis zum Jahr 2023 vor.

Frage 15 Seite 6

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren die Armutsgefährdungsquote der Gesamtbevölkerung, der Bevölkerung ab 65 Jahren und der Rentnerinnen und Rentner (gesamt und getrennt nach Männern und Frauen, nach Altersrenten und allen Renten sowie gesamt und nach Ländern aufschlüsseln) entwickelt (Mikrozensus und EU-SILC [Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen])?

Antwort

Die Armutsrisikoquote ist eine statistische Maßgröße für die Einkommensverteilung. Sie liefert keine Information über individuelle Bedürftigkeit. Ihre Höhe hängt u. a. von der zugrundeliegenden Datenbasis, der Bezugsgröße (50 Prozent, 60 Prozent oder 70 Prozent des mittleren Einkommens/regionaler Bezug) und der Gewichtung der Haushaltsmitglieder bei der Bestimmung des Nettoäquivalenzeinkommens ab. Der Indikator ist insbesondere für Teilpopulationen sehr volatil und kann je nach Datenquelle unterschiedlich ausfallen. Einer Konvention folgend werden 60 Prozent des mittleren mit der neuen OECD-Skala gewichteten Einkommens verwendet.

Sofern Daten vorliegen, können diese den Tabellen zu Frage 15 im Anhang* entnommen werden. Hierbei ist zu beachten, dass die European Union Statistics on Income and Living Conditions (EU-SILC) ab dem Erhebungsjahr 2020 als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert wurde. Durch die damit verbundenen methodischen Veränderungen ist ein Vergleich der Daten der Erhebungen EU-SILC und Mikrozensus der Erhebungsjahre ab 2020 mit den Vorjahren nicht sinnvoll möglich (vgl. www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Haushalte-Familien/Methoden/mikrozensus-2020.html# 529992). Das Erhebungsjahr 2020 ist zudem von Einschränkungen bei der Erhebung betroffen und sollte daher nicht für Zeitvergleiche mit nachfolgenden Jahren herangezogen werden.

Auf Länderebene liegen aus EU-SILC nur Informationen ab dem Jahr 2021 vor. Diese können auf folgender Seite der Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik entnommen werden: www.statistikportal.de/de/sbe/ergebnisse/einkom men-armutsgefaehrdung-und-soziale-lebensbedingungen/gefaehrdung-durch-a rmut.

Armutsrisikoquoten auf Basis von Daten des Mikrozensus werden unter Verwendung des Landesmedians und – bis zum Jahr 2019 – des Bundesmedians im Rahmen der Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik veröffentlicht. Diese können unter folgendem Link abgerufen werden: www.statistikportal.de/de/sbe/ergebnisse/einkommen-armutsgefaehrdung-und-soziale-lebensbedingun gen/armutsgefaehrdung-und-0.

Frage 16 Seite 6

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren die Armutsgefährdungsschwelle in Deutschland und den Ländern entwickelt?

Antwort

Die Armutsrisikoschwelle ist eine statistische Rechengröße, die zur Ermittlung der Armutsrisikoquote verwendet wird. Der Vergleich des eigenen Einkommens mit dieser Schwelle liefert keine Information über individuelle Bedürftigkeit. Die Höhe der Schwelle hängt u. a. von der zugrundeliegenden Datenbasis, dem verwendeten Einkommensbegriff, der Bezugsgröße (50 Prozent, 60 Prozent oder 70 Prozent des mittleren Einkommens, regionaler Bezug), der Gewichtung der Haushaltsmitglieder bei der Bestimmung des Nettoäquivalenzeinkommens sowie der verwendeten Datengrundlage ab. Einer Konvention folgend werden 60 Prozent des mittleren mit der neuen OECD-Skala gewichteten Einkommens verwendet.

Die für Deutschland hauptsächlich genutzten Datenquellen der amtlichen Statistik zur Einkommenssituation von Haushalten sind dabei EU-SILC und der Mikrozensus.

Die Werte der Armutsrisikoschwelle für Deutschland nach EU-SILC können für die Erhebungsjahre 2015 bis 2024 der Tabelle zu Frage 16 im Anhang* entnommen werden.

Auf Basis des Mikrozensus liegen zudem Angaben zu den Armutsrisikoschwellen (Landesmedian) vor. Diese können auf folgender Seite der Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik abgerufen werden:

Armutsgefährdungsschwellen in Deutschland und in den Ländern aus dem Mikrozensus: www.statistikportal.de/de/sbe/ergebnisse/einkommen-armutsgefaehr dung-und-soziale-lebensbedingungen/armutsgefaehrdung-und-9

Für beide Datenquellen gelten die in der Antwort zu Frage 15 beschriebenen methodischen Einschränkungen.

Frage 17 Seite 7

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Riester-Sparerinnen und Riester-Sparer insgesamt und die derjenigen, die ihren individuellen Zulagenanspruch vollständig realisieren, in Deutschland insgesamt und in den Ländern?

Antwort

Seit dem Jahr 2018 stellt das Bundesministerium der Finanzen in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zentrale statistische Auswertungen zur steuerlichen Förderung der zusätzlichen privaten Altersvorsorge auf seiner Internetseite zur Verfügung. Diese Statistik zur Riester-Förderung wird jährlich erstellt.

Die aktuelle Statistik zum Auswertungsstichtag 15. Mai 2024 ist unter dem Link www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/S teuern/Steuerliche_Themengebiete/Altersvorsorge/2024-11-15-Statistik-Rieste r-Foerderung-bis-2023.html abrufbar.

Angaben zu der Zahl der Riester-Sparenden für das aktuell vorliegende Beitragsjahr 2021 in den einzelnen Bundesländern können der Tabelle 11 der genannten Statistik entnommen werden. Die Zahl der Zulagenempfängerinnen und Zulagenempfänger (Deutschland insgesamt), die ihren individuellen Zulagenanspruch vollständig realisieren, ergibt sich aus der Tabelle 5.

Frage 18 Seite 7

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Menschen, die Leistungen aus allen drei Schichten der Alterssicherungssysteme (gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge und private Altersvorsorge) beziehen, wie hoch ist der durchschnittliche jeweilige Anteil der Alterssicherungseinkünfte am gesamten Alterseinkommen, und wie hoch ist die jeweilige Verbreitung aller Alterssicherungseinkünfte getrennt (bitte jeweils differenzieren nach Frauen und Männern sowie insgesamt und differenziert für die einzelnen Länder bzw. für die neuen und die alten Bundesländer getrennt angeben)?

Antwort

Soweit der Bundesregierung Berechnungen zum Zusammentreffen verschiedener Alterssicherungsleistungen und dem Anteil der Alterssicherungssysteme am gesamten Alterseinkommen vorliegen, wird auf den Alterssicherungsbericht 2024 (Bundestagsdrucksache 20/14086), dort insbesondere die Kapitel B.4 und C.3, verwiesen.

Frage 19 Seite 8

Wie viele Menschen in der Altersgruppe von 20 bis 65 Jahren und von 60 bis 65 Jahren (gesamt und nach Einzeljahren) gingen nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland und in den Ländern einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (Vollzeit und Teilzeit; Männer und Frauen) nach, und wie groß ist deren Anteil an allen Menschen der jeweiligen Altersgruppe?

Antwort

Zu Angaben für die Jahre 2015 bis 2023 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/12534 verwiesen. Die Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit für das Berichtsjahr 2024 können der Tabelle zu Frage 19 im Anhang* entnommen werden.

Frage 20 + 21 Seite 8

20Wie viele Menschen in der Altersgruppe 60 Jahre bis zur Regelaltersgrenze gingen nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren ausschließlich einer geringfügigen Beschäftigung nach, und wie groß ist deren Anteil an allen Menschen dieser Altersgruppe (bitte insgesamt und nach Ländern aufgeschlüsselt angeben)?

21Wie viele Menschen jenseits der Regelaltersgrenze gingen nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland ausschließlich einer geringfügigen Beschäftigung nach, und wie groß ist deren Anteil an allen Menschen dieser Altersgruppe (bitte insgesamt und nach Ländern aufgeschlüsselt angeben)?

Antwort

Die Fragen 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet.

Zu Angaben für die Jahre 2015 bis 2023 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 17 und 18 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/12534 verwiesen. Die Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit für das Berichtsjahr 2024 können der Tabelle zu den Fragen 20 und 21 im Anhang* entnommen werden.

Frage 22 Seite 8

Wie hat sich die Altersarmut bei Menschen mit Migrationshintergrund in den letzten zehn Jahren entwickelt, und von welcher Datengrundlage geht die Bundesregierung dabei aus?

Antwort

Die Bedürftigkeit in der Grundsicherung im Alter wird oft allgemein als „Altersarmut“ wahrgenommen, auch – oder gerade – weil diese Sozialleistung im Jahr 2003 eingeführt wurde, um ältere Menschen vor Altersarmut zu schützen. Angaben über den Bezug von Grundsicherung im Alter differenziert nach Migrationshintergrund liegen nicht vor. Das Statistische Bundesamt gibt jedoch Auskunft über die Grundsicherungsquote von Ausländerinnen und Ausländern. Ende 2023 beträgt diese 24,4 Prozent. Bei deutschen Staatsangehörigen liegt die Grundsicherungsquote oberhalb der Regelaltersgrenze bei 2,7 Prozent. Seit der ersten Erfassung nach methodischer Umstellung im Jahr 2015 ist die Quote bei Ausländerinnen und Ausländern um 7,9 Prozentpunkte gestiegen.

Die höhere Quote an ausländischen Staatsangehörigen im Grundsicherungsbezug ist zum einen darin begründet, dass typische Risiken für ein geringes Einkommen im Alter wie eine niedrige Entlohnung, unterbrochene Erwerbsverläufe und ein erhöhtes Erwerbsminderungsrisiko bei zugewanderten Personen häufiger auftreten.

Zum anderen birgt die Zuwanderung selbst Risiken, im Alter auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen zu sein. Ein später Zuzug nach Deutschland verkürzt die Zeit, um eine angemessene Altersvorsorge in Deutschland aufzubauen. Je nach Herkunftsland sind die im Ausland erworbenen Rentenansprüche nicht hoch genug, um die fehlenden Versicherungsjahre in Deutschland zu kompensieren.

Frage 23 Seite 9

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund beim Bezug der gesetzlichen Altersrente, über die Höhe und die Arten der bezogenen Altersrenten sowie die diesbezügliche Entwicklung in den vergangenen zehn Jahren?

Antwort

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/12534 verwiesen.

Frage 24 Seite 9

Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, die Altersarmut unter Menschen mit Migrationsgeschichte politisch zu adressieren, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um dieses soziale Problem systematisch zu erfassen und zu bekämpfen?

Antwort

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/12534 verwiesen.

Frage 25 Seite 9

Welche Auswirkungen auf die Altersarmut in Deutschland erwartet die Bundesregierung durch die Einführung der sogenannten Aktivrente, d. h. eines zusätzlichen steuerlichen Grundfreibetrags in Höhe von 2 000 Euro pro Monat?

Antwort

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass es zur konkreten Ausgestaltung der Aktivrente zunächst eines Gesetzgebungsvorschlages bedarf. Aussagen zu möglichen Auswirkungen einer Aktivrente können daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden.

Anlage
AnlageAnhang Kleine Anfrage 21/1241

PDF-Seiten 10–118 (109 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen