Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten für die deutsch-französische Zusammenarbeit

Drucksache 21/7159Antwortauf die Kleine Anfrage 21/661914.07.20268 Seiten10 FragenFraktion der AfDAuswärtiges AmtAußenpolitik und internationale BeziehungenStaat und Verwaltung
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der Bundesregierung betrug mit Stand vom 1. Januar 2025 43, 2024 waren es sogar 45, 2023 42, 2022 35, 2021 39, in den Jahren von 2000 bis 2002 waren es 19 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/2361). Laut der Liste der Beauftragten der Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren bzw. Koordinatorinnen der Bundesregierung nach § 21 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind es mit Stand vom Juli 2025 27 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/t hemen/ministerium/liste-beauftragte-bundesregierung.html). Es stellt sich den Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten. Vor diesem Hintergrund besteht in ihren Augen ein erhebliches öffentliches und parlamentarisches Interesse daran, Umfang, Tätigkeit, Kosten, tatsächliche Zuständigkeiten sowie den messbaren Nutzen des Beauftragten für die deutsch-französische Zusammenarbeit transparent nachzuvollziehen. Gerade angesichts zusätzlicher Personal-, Verwaltungs- und Haushaltsressourcen stellt sich ihnen die Frage, ob durch die Einrichtung des Amtes ein konkreter operativer oder koordinierender Mehrwert erzielt wurde oder ob Doppelstrukturen zu bereits bestehenden Zuständigkeiten entstanden sind. Die nachfolgenden Fragen sollen daher dazu beitragen, Aufgabenwahrnehmung, Ressourceneinsatz, Steuerungswirkung und Zielerreichung des Beauftragten im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode nachvollziehbar zu machen.

Frage 1 Seite 2

Wie viele Planstellen und Stellen standen dem Beauftragten für die deutsch-französische Zusammenarbeit im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode zur Verfügung, wie viele dieser Stellen waren besetzt, und welche Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen sind den jeweiligen Planstellen und Stellen zugeordnet (bitte einzeln auflisten)?

Antwort

Die personelle Ausstattung des Beauftragten für die deutsch-französische Zusammenarbeit wurde mit Beginn der aktuellen Legislaturperiode deutlich reduziert. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/6173 verwiesen.

Frage 2 Seite 2

Wurden seitens des Beauftragten für die deutsch-französische Zusammenarbeit seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode externe Dienstleister beauftragt, und wenn ja, welche Dienstleister wurden mit welchem finanziellen Volumen für welche Tätigkeiten beauftragt?

Antwort

Nein.

Frage 3 + 4 + 5 + 6 Seite 2

3Nahm der Beauftragte für die deutsch-französische Zusammenarbeit an Treffen mit Vertretern der Bundesministerien teil, wenn ja, wie viele Termine mit Vertretern der Bundesministerien fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte nach Bundesministerium aufschlüsseln), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?

4Nahm der Beauftragte für die deutsch-französische Zusammenarbeit an Treffen mit Interessenvertretern, Lobbyorganisationen, Verbänden oder Nichtregierungsorganisationen teil, wenn ja, wie viele Treffen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?

5Nahm der Beauftragte für die deutsch-französische Zusammenarbeit an Treffen mit Vertretern der Landesregierungen teil, wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern der Landesregierungen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte einzeln und nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?

6Nahm der Beauftragte für die deutsch-französische Zusammenarbeit an Treffen mit Vertretern internationaler Organisationen teil, wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern internationaler Organisationen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte einzeln und nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?

Antwort

Die Fragen 3 bis 6 werden gemeinsam beantwortet.

Der Beauftragte für die deutsch-französische Zusammenarbeit steht im engen Austausch mit zahlreichen deutschen und französischen Akteuren. Dazu gehören in Deutschland und Frankreich die jeweiligen Ministerien (in Deutschland auch auf Länderebene), die Parlamente und ihre Ausschüsse und Fraktionen, Bundesrat und Senat, regionale Akteure (u. a. der Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit), sowie auch zahlreiche weitere wirtschaftliche, wissenschaftliche und zivilgesellschaftliche Akteure in beiden Ländern und in Europa.

Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, Informationen und Daten zu allen diesen Treffen vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber nachträglich zu erstellen oder zu pflegen. Eine Erfassung würde die Arbeitsfähigkeit des Büros des Beauftragten in der aktuellen Ausstattung über mehrere Tage beanspruchen und ist somit nicht mit zumutbarem Aufwand leistbar.

Frage 7 + 7a + 7b Seite 3

7Wie viele Dienstreisen absolvierte der Beauftragte für die deutsch-französische Zusammenarbeit im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode

7ainnerhalb Deutschlands und

7baußerhalb Deutschlands, welche Kosten entstanden hierbei jeweils (bitte einzeln unter Angabe des Datums auflisten), welche Reiseziele wurden zu welchem Zweck aufgesucht, wie groß waren die jeweiligen Delegationen, wurden die Reisen von externen Personen begleitet, wenn ja, von welchen, und warum?

Antwort

Inland:

– München, 13. Februar bis 15. Februar 2026, Münchner Sicherheitskonferenz

Ausland:

– Paris/Warschau, 7. Mai bis 8. Mai 2025, Bilaterale Konsultationen

– Paris, 2. Juni bis 3. Juni 2025, Bilaterale Beziehungen

– Veranstaltung im Confertainment Center vom Europa-Park Rust, 11. Juli und 12. Juli 2025, Grußwort im Rahmen der Veranstaltung „50 Jahre Europa-Park“ zur Verbundenheit Frankreichs und Europas

– Toulon, 29. August 2025, Deutsch-Französischer Ministerrat

– Paris, 29. Oktober bis 30. Oktober 2025, Bilaterale Beziehungen

– Paris, 10. Dezember 12. Dezember 2025, Bilaterale Beziehungen

– Saarbrücken, 19. Januar 2026, Deutsch-französischer Empfang der Eurometropole Saarbrücken

– Colmar/Straßburg, 21. Januar bis 22. Januar 2026, Ausschuss für Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

– Paris, 29. März bis 30. März 2026, Bilaterale Beziehungen

– Podgorica/Sarajewo, 31. Mai bis 2. Juni 2026, Bilaterale Beziehungen

Der Beauftragte für die deutsch-französische Zusammenarbeit wird auf seinen Reisen in der Regel von einer niedrigen einstelligen Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Auswärtigen Amts begleitet. Externe Begleitung erfolgte nicht.

Die Frist zur Beantragung von Reisekostenerstattung beträgt gemäß Bundesreisekostengesetz sechs Monate nach Ende der Dienstreise, sodass noch nicht alle Dienstreisen in dem gefragten Zeitraum abgerechnet worden sind. Nach Ausschöpfung der Antragsfrist und Aufnahme der Bearbeitung der Anträge gilt eine weitere Dreimonatsfrist zur Vorlage von nachgeforderten Unterlagen.

Frage 8 Seite 4

Entstanden dem Beauftragten für die deutsch-französische Zusammenarbeit Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, wenn ja, in welcher Höhe, für welche Maßnahmen, nutzt der Beauftragte Kanäle sozialer Medien, wenn ja, welche, zu welchem Zweck, und welche Reichweiten, Interaktionen oder sonstigen Kennzahlen wurden hierbei erzielt?

Antwort

Dem Beauftragten stehen für die Öffentlichkeitsarbeit keine gesonderten finanziellen oder personellen Mittel zur Verfügung.

Frage 9 + 10 + 11 Seite 4

9Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen oder Projekte wurden seitens des Beauftragten für die deutsch-französische Zusammenarbeit angestoßen oder umgesetzt, hat der Beauftragte für die deutsch-französische Zusammenarbeit Gesetzesvorhaben begleitet, und wenn ja, um welche Gesetzesvorhaben handelt es sich?

10Wurden seitens des Beauftragten für die deutsch-französische Zusammenarbeit Strategiepapiere, Berichte oder Konzepte erstellt, wenn ja, um welche handelt es sich, wurden diese veröffentlicht, und wenn nein, warum nicht?

11Verfolgt der Beauftragte für die deutsch-französische Zusammenarbeit Ziele, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannt werden, wenn ja, um welche Ziele handelt es sich, konnten diese bereits umgesetzt werden, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Fragen 9 bis 11 werden gemeinsam beantwortet.

Der Beauftragte für die deutsch-französische Zusammenarbeit koordiniert die deutsch-französische Zusammenarbeit im Rahmen seines Mandats und in enger Abstimmung mit den Ressorts durch politische Gespräche, Reisen, öffentliche Stellungnahmen sowie den Austausch mit den Kammern in Deutschland und Frankreich (Bundestag, Assemblée Nationale, Bundesrat und dem französischen Senat), den deutschen und französischen Behörden (v. a. Ministerien und staatliche Institutionen), der Zivilgesellschaft, deutschen und französischen Organisationen, Unternehmen, Forschungseinrichtungen und zahlreichen weiteren deutsch-französischen Akteuren. Bei all seinen Aktivitäten setzt der Beauftragte das Ziel des Koalitionsvertrag um, die deutsch-französische Freundschaft auf Grundlage des Elysée-Vertrags und des Vertrags von Aachen zu vertiefen.

Es wird im Übrigen auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 ff. und 7 ff. der Großen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/6171 verwiesen.

Frage 12 Seite 4

Hat der Beauftragte für die deutsch-französische Zusammenarbeit dem Deutschen Bundestag oder dessen Ausschüssen schriftliche oder mündliche Berichte erstattet, wenn ja, wann, in welcher Form, und zu welchen Themen?

Antwort

Nicht zuletzt auch durch seine Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag ist der Beauftragte für die deutsch-französische Zusammenarbeit in regelmäßigem Austausch mit den Mitgliedern, Fraktionen und Ausschüssen des Deutschen Bundestages.

Frage 13 Seite 5

Wurden durch die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die Transparenz der Arbeit des Beauftragten für die deutsch-französische Zusammenarbeit gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit zu erhöhen, und wenn ja, welche?

Antwort

Der Beauftragte ist Teil der Organisationsstruktur einer obersten Bundesbehörde. Er unterliegt damit der parlamentarischen Kontrolle, insbesondere dem geltenden Informationsrecht gegenüber der Bundesregierung, dem Auskunftsrecht von Presse sowie den Regelungen des Zugangs zu Informationen des Bundes. Darüber hinaus ist die Arbeit des Beauftragten für die deutsch-französische Zusammenarbeit auch über seine umfangreiche Presse- und Medienarbeit und seinen privaten Instagram-Account nachvollziehbar. Im Übrigen wird zu Frage 12 verwiesen.

Frage 14 Seite 5

Besuchte der Beauftragte für die deutsch-französische Zusammenarbeit im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode internationale Konferenzen oder sicherheitspolitische Foren, und wenn ja, welche?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.

Frage 15 + 16 + 17 + 18 Seite 5

15Anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der Tätigkeit des Beauftragten für die deutsch-französische Zusammenarbeit?

16Welche Ziele konnten nach Einschätzung der Bundesregierung im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode nicht erreicht werden, und aus welchen Gründen?

17Ist eine Evaluation der Tätigkeit des Beauftragten für die deutsch-französische Zusammenarbeit vorgesehen, wenn ja, wann, und durch wen?

18Welche messbaren Erfolge bewertet die Bundesregierung selbst als die wesentlichen Ergebnisse des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten für die deutsch-französische Zusammenarbeit?

Antwort

Die Fragen 15 bis 18 werden gemeinsam beantwortet.

Eine Bewertung der Zielerreichung anhand quantitativer und qualitativer Kriterien im Sinne der Fragestellung für eine Wirksamkeitsbewertung des Beauftragten ist nicht vorgesehen, da es sich vorrangig um politisch geprägte Aufgaben handelt. Aus demselben Grund werden auch keine Jahresziele festgelegt.

Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 7 ff und 11 ff der Großen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/6171 verwiesen.