Personelle und finanzielle Ausstattung von Bundesbeauftragten sowie Beauftragten und Koordinatorinnen und Koordinatoren der Bundesregierung

Drucksache 21/6173Antwortauf die Kleine Anfrage 21/591126.05.20268 Seiten3 FragenFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENBundesministerium für Digitales und StaatsmodernisierungStaat und Verwaltung1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Bundesregierung hat zahlreiche (Bundes-)Beauftragte und Koordinatorinnen und Koordinatoren. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode heißt es, dass das ausgeuferte Beauftragtenwesen des Bundes um rund 50 Prozent reduziert werden solle (vgl. Koalitionsvertrag, S. 57). Vor diesem Gesamthintergrund stellt sich die Frage, wie sich die Ausstattung der jeweiligen Beauftragten der Bundesregierung nach einem Jahr gestaltet.

Frage 1 + 3 Seite 1

1Wie stellt sich aktuell die personelle und finanzielle Ausstattung sämtlicher Beauftragter, Bundesbeauftragter sowie Koordinatorinnen und Koordinatoren der Bundesregierung nach § 21 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) in den einzelnen Bundesministerien im Vergleich zur 20. Legislaturperiode dar (bitte nach einzelnen (Bundes-)Beauftragten und Koordinatorinnen und Koordinatoren, den jeweiligen Planstellen im einfachen, mittleren, gehobenen, höheren Dienst und vergleichbarer Tarifbeschäftiger sowie nach Teil- und Vollzeit und deren tatsächlicher Besetzung in Vollzeitäquivalenten [FTE], Haushaltsmitteln sowie sonstigen Sach- und Personalkosten aufschlüsseln)?

3In welcher Höhe können bei den Beauftragten, Bundesbeauftragen und Koordinatorinnen und Koordinatoren im Vergleich zur letzten Legislaturperiode Haushaltsmittel pro Jahr eingespart werden?

Antwort

Die Fragen 1 und 3 werden gemeinsam beantwortet.

• Vorbemerkung der Bundesregierung und ihre Antwort zu den Fragen 2 und 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/2361;

• Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 7 und 8 der Großen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/14743;

• Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 9, 20, 31, 42, 53, 64, 75, 86, 97, 108, 119, 130, 141, 152, 163, 174, 185, 196, 207, 218, 229, 240, 251, 262, 273, 284, 295, 306, 317, 328, 339, 350, 361, 372, 383, 394, 405, 416, 427, 438, 449, 460, 471, 10, 21, 32, 43, 54, 65, 76, 87, 98, 109, 120, 131, 142, 153, 164, 175, 186, 197, 208, 219, 230, 241, 252, 263, 274, 285, 296, 307, 318, 329, 340, 351, 362, 373, 384, 395, 406, 417, 428, 439, 450, 461, 472, 474 und 475 der Großen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/6171 (wird zeitnah vom Bundeskabinett verabschiedet und anschließend veröffentlicht)

verwiesen.

Die aktuelle personelle und finanzielle Ausstattung der Beauftragten der Bundesregierung mit Stand vom 1. Januar 2026 ist in der beigefügten Tabelle (Anlage 1) angegeben.* Im Sinne der Kontinuität und Vergleichbarkeit der Daten werden die Angaben – wie in den Datenerhebungen der in Bezug genommenen Antworten der Bundesregierung – in Personen, VZÄ/Funktionen, Stellen/Planstellen sowie Besoldungs-/Entgeltgruppe dargestellt.

Daten im Sinne der Fragestellung sind für den Beauftragten für Kultur und Medien, den Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung und für die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in dieser Liste nicht enthalten, da sie zugleich eine oberste Bundesbehörde leiten und insoweit eine Sonderstellung einnehmen.

AnlageAnlage zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Max Lucks u. a. (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

PDF-Seiten 4–7 (4 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 2 Seite 2

Welche Kriterien wurden als Grundlage für die Entscheidung darüber herangezogen, welche der Beauftragtenposten dem Koalitionsvertrag entsprechend gekürzt werden sollten?

Antwort

Die Bestellung von Beauftragten unterstreicht die besondere Bedeutung einzelner Politikbereiche für die Bundesregierung. Ihre Aufgabe ist es, die wesentlichen Aktivitäten der Bundesregierung in ausgewählten Politikbereichen zu koordinieren und die Bundesregierung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zu repräsentieren. Sie sind zentrale Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Verbänden in ihren jeweiligen Aufgabengebieten. Die Beauftragten der Bundesregierung werden – sofern nicht rechtlich vorgeschrieben – in der Regel durch Beschluss des Bundeskabinetts eingesetzt. In diesem Zusammenhang prüft die Bundesregierung regelmäßig, ob und in welcher Konstellation die Arbeit der Beauftragten fortgeführt werden soll (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Großen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/14743).

Zudem wurde im Koalitionsvertrag der Bundesregierung für die 21. Legislaturperiode (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/fil es/koav_2025.pdf) vereinbart, durch eine Reduzierung der Beauftragten des Bundes einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung (vgl. Zeile 1686) und zur Verwaltungskonsolidierung (vgl. Zeile 1816) zu leisten.

Dies hat im Ergebnis zu dem Kabinettbeschluss vom 6. Mai 2025 geführt, mit dem die dort benannten Funktionen weggefallen sind und die bislang von diesen Beauftragten wahrgenommenen Aufgaben anderen Organisationseinheiten der Ressorts zugewiesen wurden.

Frage 4 Seite 3

Gibt es aus Sicht der Bundesregierung einzelne Beauftragte oder Koordinatorinnen und Koordinatoren, die überflüssig sind?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 2, erster Absatz verwiesen.