Bundesagentur für Sprunginnovationen - Evaluierung, Mittelverwendung, Förderprojekte, Ausgründungen, Marktreife und Nutzen für Standort und Wirtschaftskraft Deutschlands

Drucksache 21/6570Antwortauf die Kleine Anfrage 21/603617.06.2026165 Seiten34 FragenFraktion der AfDBundesministerium für Forschung, Technologie und RaumfahrtStaat und VerwaltungWirtschaftWissenschaft, Forschung und Technologie4 Anlagen als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) wurde am 10. Oktober 2019 gegründet mit dem erklärten Ziel, sogenannte Sprunginnovationen zu identifizieren, zu validieren und zu fördern. Die Bundesregierung beantwortete dazu bereits die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/807 und legte darin umfangreiche Angaben zu Budgets, Förderinstrumenten, geförderten Projekten, Ausgründungen und dem Stand von Marktreife und Umsätzen vor. Die Bundesregierung verweist außerdem auf eine Evaluierung durch das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) mit einer am 29. Januar 2025 veröffentlichten Executive Summary. Die bisherigen Antworten der Bundesregierung werfen bei den Fragestellern jedoch eine Reihe offener Fragen auf, insbesondere hinsichtlich des Kosten-Nutzen-Verhältnisses (Return on Investment), der über den Bundeshaushalt eingesetzten Mittel, der Transparenz der Auswahl- und Evaluationskriterien, der konkreten wirtschaftlichen Wirkungen (Umsätze, Exits, Arbeitsplatzwirkung, Skalierbarkeit), der Rolle und Bilanz der von SPRIND selbst gegründeten Tochtergesellschaften sowie möglicher Interessenkonflikte und der Frage, inwieweit geförderte Projekte wirtschaftlichen Mehrwert generieren oder ideologisch getrieben sind. Zur sachgerechten parlamentarischen Kontrolle und zur Vorbereitung möglicher haushalts- bzw. Mittel-politischer Maßnahmen bitten die Fragesteller die Bundesregierung um die nachstehenden detaillierten Auskünfte. Als Grundlage der Fragen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/807 verwiesen. Ferner wird Bezug genommen auf die Executive Summary der ISI-Evaluation (vgl. https://cms.system.sprind.org/upload s/SPRIND_Evaluation_Zusammenfassung_65119fe433.pdf) sowie auf die Informationen der SPRIND-Website (vgl. www.sprind.org).

Frage 1 Seite 2

Welche Einnahmen hat SPRIND außerhalb der Bundeszuweisungen seit 2019 erwirtschaftet (bitte vollständig nach Jahr und Herkunft – z. B. Serviceerlöse, Beteiligungserlöse – aufschlüsseln)?

Antwort

Die SPRIND hat Einnahmen in Höhe von 250 215,70 Euro erzielt. Diese Einnahmen rühren aus einem Wettbewerb der University Chicago aus dem Jahr 2025.

Frage 2 Seite 2

Welche Kriterien wendet die SPRIND bei der Auswahl von Beteiligungen und Gründungsunterstützungen an?

Antwort

Die Kriterien ergeben sich aus Anlage 2 des Vertrags über die Einzelheiten der Beleihung der SPRIND GmbH gemäß § 1 Absatz 5 des Gesetzes über die Arbeitsweise der Bundesagentur für Sprunginnovationen und zur Flexibilisierung ihrer rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen SPRIND-Freiheitsgesetz – SPRINDFG). Danach erfolgt die Auswahl anhand folgender Kriterien: disruptives Potenzial, Art der Innovation, wirtschaftliche Auswirkungen, wirtschaftliches Risiko, soziale Implikationen, Wettbewerb, technisches Risiko, Stand und Grad der Entwicklung sowie Qualität des Teams.

Frage 3 Seite 2

Welche Interessenkonfliktregelungen gelten für Gutachter, Mitglieder von Auswahlgremien, SPRIND-Mitarbeiter und Aufsichtsgremien?

Antwort

Die SPRIND verfügt über interne Richtlinien zur Identifizierung, Offenlegung, Beurteilung und zum ordnungsgemäßen Umgang mit Interessenkonflikten, die für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SPRIND gelten. Die Richtlinien umfassen sowohl privatrechtliche Handlungsformen (z. B. Beteiligungen, Forschungsaufträge) als auch gesetzliche Vorschriften zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen hoheitlicher und öffentlich-rechtlicher Tätigkeiten (z. B. Zuwendungen, förmliche Vergabeverfahren). Mitglieder von Auswahlgremien sind vertraglich verpflichtet, mögliche Interessenkonflikte gegenüber der SPRIND unverzüglich offenzulegen. Die SPRIND prüft im Falle der Offenlegung eines potenziellen Interessenkonflikts den Sachverhalt und entscheidet über das weitere Vorgehen sowie darüber, ob das betroffene Mitglied des Auswahlgremiums weiterhin an der Bewertung teilnehmen darf. Externe Gutachterinnen und Gutachter durchlaufen im Analyseprozess ebenfalls eine Prüfung hinsichtlich potentieller Interessenkonflikte. Erst nach erfolgreicher Prüfung sowie Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) erhalten Gutachterinnen und Gutachter sowie Mitglieder von Auswahlgremien Zugriff auf die relevanten Unterlagen.

Bezüglich der Geschäftsführung gilt § 14 der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der SPRIND (GO GF), der Anzeigepflichten bei Interessenkonflikten normiert. Die Übernahme von Nebentätigkeiten bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Gesellschafterversammlung.

Vergleichbare Anzeigepflichten gelten gemäß § 6 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats (GO AR). Im Übrigen wird auf § 10 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrags der SPRIND GmbH (SPRIND-GesellV) verwiesen, der im Handelsregister einsehbar ist.

Frage 4 Seite 3

Welche Bewertungskennzahlen (Key Performance Indicators [KPI]) existieren für SPRIND auf Ebene der Fachaufsicht (BMBF) und im Aufsichtsrat?

Antwort

Die Fachaufsicht ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 SPRINDFG eingeschränkt und umfasst keine KPIs.

Gegenüber dem Aufsichtsrat und dem Bund als Gesellschafter berichtet die SPRIND zu folgenden KPIs:

• Investitionshöhen

• Verteilung Finanzierungsinstrumente

• Anzahl Einreichungen

• Quote Bearbeitungsstand

• Quote Sprunginnovationspotential

• Anzahl derzeit betreuter Projekte

• Anzahl Teilnehmende Wettbewerbe

• Anzahl laufende Wettbewerbe.

Frage 5 Seite 3

Welche Zielwerte und Berichtsintervalle gelten für die SPRIND, und wie lauten die jeweils zuletzt berichteten Ist-Werte (z. B. Anzahl Anschubfinanzierungen, Folgefinanzierungen, private Folgerunden, Arbeitsplätze, Patente, Umsätze)?

Antwort

Die SPRIND berichtet vierteljährlich gegenüber dem Aufsichtsrat und der Gesellschafterin zu folgenden Zielwerten:

• Anzahl der jährlichen Einreichungen

Die Anzahl der jährlichen Einreichungen beziehen sich ausschließlich auf Projekteinreichungen. Einreichungen mit Bezug zu Wettbewerben (Funken und Challenges) sind hiervon nicht umfasst. Der Sollwert bezieht sich auf ein Kalenderjahr. Für die Quartalsberichte wird der Sollwert durch vier dividiert.

SOLL:

400 pro Jahr = 100 pro Quartal

IST:

Q4 2025 – 224 Einreichungen

Q1 2026 – 297 Einreichungen

Die Anzahl der Einreichungen entspricht damit nahezu dem dreifachen Zielwert.

• Bearbeitungsquote

Die Bearbeitungsquote gibt prozentual an, wie viele der Projekte, die bisher im Jahr geplant waren, tatsächlich bearbeitet wurden.

SOLL (zum Ende des Berichtszeitraumes bzw. Jahres):

80 Prozent

IST:

Q4 2025 – 63,8 Prozent

Q1 2026 – 30,9 Prozent Von den in Q4 2025 eingereichten 224 Einreichungen sind mit Stand vom 29. Mai 2026 174 Einreichungen vollständig bearbeitet. 35 Einreichungen befinden sich derzeit noch in Bearbeitung, 14 Einreichungen sind noch unbearbeitet.

Von den in Q1 2026 eingereichten 297 Einreichungen, sind mit Stand vom 29. Mai 2026 123 vollständig bearbeitet. 161 befinden sich derzeit in der aktiven Phase der Bearbeitung. 11 Projekte sind noch unbearbeitet.

• Quote Sprunginnovationspotenzial

Die Quote der Projekte mit Sprunginnovationspotenzial gibt das Verhältnis von Projekten, die ein Sprunginnovationspotenzial aufweisen zur Anzahl der insgesamt eingereichten Projekte wieder.

SOLL:

3 Prozent

IST:

Q4 2025 – 16,7 Prozent

Q1 2026 – 14,3 Prozent.

• Vergabequote

Die Vergabequote stellt das Verhältnis der Anzahl der tatsächlich unterzeichneten Verträge zur Anzahl der angestrebten und als Sprunginnovation gekennzeichneten Projekte dar.

SOLL:

80 Prozent

IST:

Q4 2025: 64,2 Prozent

Q1 2026: 44,2 Prozent.

Frage 6 Seite 4

Bei welchen der geförderten Projekte hat sich das für Sprunginnovationen maßgebliche disruptive Potenzial herauskristallisiert (bitte einzeln aufführen und jeweils darlegen, worauf diese Einschätzung für den jeweiligen Anwendungsbereich beruht)?

Antwort

Die SPRIND fördert grundsätzlich nur Projekte mit disruptivem Potenzial. Die Anforderungen ergeben sich aus § 1 Absatz 2 SPRINDFG.

Frage 7 Seite 4

Bei welchen der geförderten Projekte ist die Frage des disruptiven Potenzials noch offen, und bei welchen zeichnet sich ab, dass die Innovation im jeweiligen Anwendungsbereich zwar eine Fortentwicklung, aber keine umwälzende (disruptive) Neuerung bedeutet (bitte einzeln aufführen)?

Antwort

Die SPRIND fördert grundsätzlich nur solche Projekteinreichungen, bei denen das disruptive Potenzial im Prüfprozess bejaht wird. Sollten Projekte nicht durch die SPRIND folgefinanziert werden, so ist der Grund hierfür nicht immer das Wegfallen des disruptiven Potenzials. Die SPRIND sieht beispielsweise insbesondere dann von einer Förderung ab, wenn ausreichend privates Kapital akquiriert werden kann.

Von den 314 bis zum 30. April 2026 insgesamt geförderten Projekten hat die Prüfung bei 172 Projekten ergeben, dass sich das disruptive Potenzial einer Innovation nicht realisieren konnte, sodass eine weitergehende Förderung durch die SPRIND nicht erfolgte.

Frage 8 + 9 Seite 5

8Liegen der vollständige Evaluationsbericht (nicht nur der Executive Summary) des Fraunhofer ISI vom Januar 2025 und die vollständige „Evaluation der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) über die Bundesagentur für Sprunginnovationen – SPRIND GmbH“ vom November 2025 der Bundesregierung vor (und wenn ja, bitte diese vollständigen Berichte in der Fassung übermitteln, die dem Haushaltsausschuss, dem Bundesministerium und dem Bundesrechnungshof vorgelegt wurde)?

9Sofern Teile der Evaluationsberichte geschwärzt werden müssen, bzw. nicht veröffentlicht werden können (vgl. Frage 8), welche Teile sind das, aus welchen Gründen können diese nicht veröffentlicht werden, und wie können Abgeordnete dennoch Einsicht nehmen (Bundestagsdrucksache 21/807 nennt Weiterleitung an Bundesrechnungshof und Ressorts; bitte vollständige Transparenz ermöglichen)?

Antwort

Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.

Beide Berichte liegen der Bundesregierung vor und sind als Anlagen 1 und 2 ohne Schwärzungen beigefügt.*

AnlageAnlage 1 – Evaluation der SPRIND GmbH, Ergebnisbericht (Fraunhofer ISI, technopolis)

PDF-Seiten 16–147 (132 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 10 Seite 5

Nach welchen Kriterien wird der Aufsichtsrat der SPRIND zusammengesetzt, wer beruft den Aufsichtsrat, wie lange ist die Amtszeit, und gibt es einen Schlüssel für die Verteilung auf die Bereiche Bund, Bundesministerien, Wissenschaft und Wirtschaft (bitte vollständige Rechtsgrundlage, die die Arbeit des Aufsichtsrats regelt, mit der Antwort übermitteln)?

Antwort

Nach § 9 Absatz 2 des SPRIND-GesellV besteht der Aufsichtsrat aus mindestens drei und höchstens zehn Mitgliedern, darunter jeweils ein Vertreter bzw. eine Vertreterin des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) und des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Dem Aufsichtsrat sollen zwei Vertreter bzw. Vertreterinnen des Deutschen Bundestages angehören. Darüber hinaus sollen in den Aufsichtsrat bis zu fünf weitere Vertreter bzw. Vertreterinnen in einem ausgewogenen Verhältnis aus Wissenschaft, Wirtschaft oder sonstigen Gesellschaftsbereichen gewählt werden, sofern nicht die Gesellschafterin durch Beschluss etwas anderes bestimmt. In der Praxis wurde seit Bestellung des Aufsichtsrates stets eine Besetzung mit zehn Mitgliedern in der vorbenannten Verteilung angestrebt, deren maximale Bestelldauer sich aus § 9 Absatz 4 SPRIND-GesellV ergibt.

Frage 11 Seite 5

Gab es in der Vergangenheit Fälle, in denen der Bund als Alleingesellschafter von seinem Durchgriffsrecht gegenüber dem Aufsichtsrat Gebrauch gemacht hat, und wenn ja, welche waren das?

Antwort

Nein.

Frage 12 + 13 Seite 6

12In welcher Form ist die Fachaufsicht durch das BMFTR kodifiziert, und nach welchen Grundsätzen wird die Fachaufsicht wahrgenommen (bitte zugrunde liegende Dokumente mit der Antwort übermitteln)?

13Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung erarbeitet zu der Einschätzung aus dem Evaluationsbericht vom November 2025, nach der die Fachaufsicht durch das Bundesministerium entbehrlich ist, weil sie keinen erkennbaren zusätzlichen Nutzen bringt, und beabsichtigt die Bundesregierung, diese Anregung aufzugreifen?

Antwort

Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.

Im Nachgang der Ende 2025 abgeschlossenen Evaluation der BMFTR-Fachaufsicht über die SPRIND arbeiten das BMFTR und die SPRIND aktuell an einem Papier zu den „Grundsätzen der Zusammenarbeit“. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 8 und 9 verwiesen.

Frage 14 Seite 6

Welche Projekte wurden durch die SPRIND seit ihrer Gründung gefördert (bitte vollständige Liste vorlegen)?

Antwort

Die SPRIND hat seit ihrer Gründung bis zum 30. April 2026 insgesamt 314 Projekte gefördert. Auf die Anlage 3 wird verwiesen.*

AnlageAnlage 3 – Kleine Anfrage der Fraktion der AfD, BT-Drs. 21/6036

PDF-Seiten 148–155 (8 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 15 Seite 6

Welche Projekte wurden zum Stichtag 31. Dezember 2025 durch die SPRIND gefördert (bitte vollständige Liste vorlegen)?

Antwort

Die SPRIND hat seit ihrer Gründung bis zum 31. Dezember 2025 insgesamt 289 Projekte gefördert. Auf die Anlage 4 wird verwiesen.*

AnlageAnlage 4 – Kleine Anfrage der Fraktion der AfD, BT-Drs. 21/6036

PDF-Seiten 156–162 (7 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 16 Seite 6

Welche durch die SPRIND geförderten Projekte bestehen zum Stichtag 31. Dezember 2025 in Form von Unternehmen (bitte dazu benennen: vollständiger Firmenname, Rechtsform, Sitz, Handelsregisternummer, Gründungsdatum, Inhaber bzw. Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführung; Datum des Beginns der SPRIND-Förderung; Höhe der Gesamtförderung durch SPRIND als Gesamtbetrag in Euro inklusive Zeitpunkt der Zahlungen; Anteile bzw. Beteiligungsverhältnisse, falls SPRIND Gesellschafter ist in Prozent, nachweisbare Umsätze mit Jahr und Betrag oder, falls genaue Umsatzzahlen nicht veröffentlicht werden, die Angabe, ob Umsätze erzielt werden und aus welcher Tätigkeit, also beispielsweise Produkte, Dienstleistungen, Pilotverkäufe etc. sowie mögliche Gewinne und gegebenenfalls daraus erfolgte Ausschüttungen an die SPRIND)?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. Auskünfte zu nicht öffentlich verfügbaren Unternehmens- und Förderdetails werden zur Wahrung der Interessen der betroffenen Unternehmen und Personen nicht erteilt. Die begehrten Auskünfte sind, soweit sie nicht öffentlich verfügbar sind, als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nach Artikel 12 Absatz 1 GG geschützt. Die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen überwiegt hier das Informationsinteresse der Fragesteller, das durch die Informationen in der Anlage 3* und den öffentlich einsehbaren Informationen ausreichend befriedigt wird.

Frage 17 + 18 Seite 7

17Gibt es unter den in der Antwort zu Frage 14 genannten Projekten solche, die nach anfänglicher Förderung wieder eingestellt wurden (wenn ja, welche sind das und was waren jeweils die Gründe für die Einstellung des Projekts)?

18Gibt es unter den in der Antwort zu Frage 14 genannten Projekten solche, bei denen die SPRIND-Förderung zwar eingestellt wurde, die aber dennoch fortgeführt wurden, wenn ja, welche sind das, und was waren jeweils die Gründe für die Einstellung der SPRIND-Förderung?

Antwort

Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet.

Die SPRIND hat die Förderung von drei Projekten (bei der ARX Landsysteme GmbH, EMROD und der Future Drive GmbH) aufgrund nicht erreichter Meilensteine sowie Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen abgebrochen. Die genannten Projekte wurden ohne SPRIND-Förderung weiter fortgeführt.

Ausgenommen von der Antwort sind Challenges (Innovationswettbewerbe), da dem Format inhärent ist, dass nach jeder Stufe Teams den Wettbewerb verlassen müssen.

Frage 19 Seite 7

Welche rechtlichen Vereinbarungen kamen bei der Gründung der SPRIND-Tochtergesellschaften jeweils zur Anwendung?

Antwort

Bei der Gründung der SPRIND-Tochtergesellschaften kamen jeweils die für das zugrundeliegende Modell erforderlichen rechtlichen Vereinbarungen zur Anwendung. Hierzu zählen insbesondere:

• der Gesellschaftsvertrag der jeweiligen Tochtergesellschaft,

• eine Geschäftsordnung der Geschäftsführung,

• ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Gewährung einer Zuwendung zwischen Bund und Tochtergesellschaft,

• ein Kooperationsvertrag zwischen der SPRIND, der Tochtergesellschaft als Forschungsgesellschaft und der jeweiligen Innovatorengesellschaft zur Regelung der Zusammenarbeit im Rahmen des geförderten Vorhabens,

• ein Shared-Services-Vertrag zwischen der SPRIND und der jeweiligen Tochtergesellschaft zur Erbringung administrativer und operativer Unterstützungsleistungen.

Die konkrete Ausgestaltung der Vereinbarungen richtet sich nach den Anforderungen des jeweiligen Einzelfalls.

Frage 20 Seite 7

Welche geförderten Projekte sind bisher aus den sogenannten Challenges hervorgegangen, und wo sieht die Bundesregierung hier jeweils das disruptive Potenzial (bitte begründen)?

Antwort

Alle Challenges (inklusive Funken) und Challengeteams (inklusive Funkenteams) sind auf der Internetseite der SPRIND abrufbar.

Die Bundesregierung übt gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 SPRINDFG nur eine eingeschränkte Fachaufsicht aus. Die Bewertung des Sprunginnovationspotenzials obliegt der SPRIND unter Einbeziehung des Aufsichtsrats.

Frage 21 Seite 8

Gab es bisher Finanzierungen durch die SPRIND, bei denen die Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen nach § 65 der Bundeshaushaltsordnung erforderlich war, und wenn ja, in welchen Fällen wurde sie erteilt bzw. nicht erteilt?

Antwort

Nein.

Frage 22 Seite 8

Was sind bei den auf Bundestagsdrucksache 21/807 explizit als „marktreif“ oder „mit Umsätzen“ bezeichneten Projekten, ergänzt um die Projekte, die seit der Antwort der Bundesregierung neu hinzugekommen sind, die konkreten Produkte bzw. Dienstleistungen, und wann streben die jeweiligen Unternehmen laut deren Business Forecast an, in die Gewinnzone zu gelangen?

Antwort

Im Zuge der ersten Umfrage vom Dezember 2025, die im Dezember 2026 deutlich ausgeweitet wird, konnten die folgenden Informationen zusammengetragen werden:

Es wurden 235 Projektteams befragt, wovon 162 Projektteams geantwortet haben. Hiervon haben 81 Projektteams angegeben, dass sie Umsätze erzielt haben. Im Zuge der Umfrage wurde zudem angegeben, dass alle Projekte in Summe einen Umsatz in Höhe von rund 71 Mio. Euro im Jahr 2025 erzielten. Die Projekte mit einer Umsatzgenerierung sind der Anlage 5 zu entnehmen.*

AnlageAnlage 5 – Kleine Anfrage der Fraktion der AfD, BT-Drs. 21/6036

PDF-Seiten 163–164 (2 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 23 Seite 8

Wie lautet für die SPRIND-Tochtergesellschaften und SPRIND-Beteiligungen, die bisher keine marktreifen Produkte hervorgebracht und bzw. oder keine Umsätze erzielt haben, die Prognose, wann mit marktreifen Produkten und ersten Umsätzen gerechnet wird, und wann streben die jeweiligen Unternehmen laut deren Business Forecast an, in die Gewinnzone zu gelangen (sofern zutreffend)?

Antwort

Die von der SPRIND geförderten Projekte befinden sich überwiegend in frühen Entwicklungsphasen (Technology Readiness Level – TRL – 3 bis 5 bzw. 6). In diesen Phasen stehen die wissenschaftliche und technologische Validierung sowie die Entwicklung der zugrundeliegenden Technologien im Vordergrund. Belastbare Prognosen zum Zeitpunkt der Marktreife, zu künftigen Umsätzen oder zum Erreichen der Gewinnzone sind in diesem Stadium regelmäßig nicht möglich. Erst mit fortschreitender technologischer Reife und dem Übergang in eine überwiegend privat finanzierte Unternehmensentwicklung gewinnen entsprechende Markt- und Geschäftsprognosen an Aussagekraft. Die SPRIND erhebt daher für die Mehrzahl der von ihr geförderten Projekte keine belastbaren Prognosen hinsichtlich des Zeitpunkts erster Umsätze oder des Erreichens der Gewinnzone.

Für die SPRIND-Tochtergesellschaften steht als Forschungsgesellschaften insbesondere die gezielte Weiterentwicklung technologischer Durchbrüche im Vordergrund. Sie dienen als Vehikel, um vielversprechende Forschungs- und Entwicklungsvorhaben fokussiert voranzutreiben und zugleich die Voraussetzungen für spätere Marktanwendungen zu schaffen. Ziel ist es dabei auch, die Tochtergesellschaften zum geeigneten Zeitpunkt in private Finanzierungsstrukturen zu überführen und so die Grundlage für einen Markteintritt zu legen.

Frage 24 Seite 9

Wie sieht hinsichtlich der SPRIND die Rechnung der Bundesregierung zum „Return on Investment“ (ROI) oder zu einer anderen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die komplette bisherige Förderperiode aus (sollten keine Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen vorgenommen werden, bitte die Gründe erläutern und erklären, ob und gegebenenfalls wann diese vorgenommen werden sollen)?

Antwort

Die Förderung von Sprunginnovationen bedarf eines explizit risikoaffinen Förderverhaltens.

Deshalb wurde darauf verzichtet, den Erfolg der Förderung nur mit finanziellen Kennzahlen wie der Kapitalwertmethode zu bewerten. Solche Methoden erfassen vor allem kurzfristige wirtschaftliche Effekte und können den tatsächlichen Nutzen von Sprunginnovationen nicht ausreichend darstellen. Da sich die positiven Auswirkungen dieser Innovationen oft erst nach vielen Jahren zeigen, würde ihr langfristiger Mehrwert für die deutsche Volkswirtschaft bei einer solchen Betrachtung unterschätzt werden.

Frage 25 Seite 9

Liegen der Bundesregierung Berechnungen vor, die den volkswirtschaftlichen Nutzen (z. B. BIP-Effekte [BIP = Bruttoinlandsprodukt], Beschäftigungswirkung, Reduzierung von Abhängigkeiten, Technologie-Exportpotenzial) durch SPRIND-geförderte Technologien prognostizieren (wenn ja, bitte diese Modelle, ihre Annahmen und die Ergebnisdaten beifügen; wenn nein, warum wurden solche Modellrechnungen bislang nicht erstellt, und sollen diese in Zukunft erstellt werden)?

Antwort

Mit Blick auf die einschlägige Literatur der Innovationsforschung bestehen keine Zweifel an dem gewählten Förderansatz.

Um die Entwicklungen der Unternehmen und damit den volkswirtschaftlichen Nutzen messbar zu machen, wurden dieses Jahr Regelungen in den Vertragswerken aufgenommen, die regelmäßige Erhebungen der SPRIND – auch über den Förderzeitraum hinaus – ermöglichen.

Frage 26 Seite 9

Welche quantitativen Zeitreihen (jährliche KPIs [Key Performance Indicators]) berichtet SPRIND gegenüber dem BMBF und bzw. oder Haushaltsausschuss – z. B. Anzahl bewilligter Projekte, Ausgründungen, geschaffene Arbeitsplätze (direkt oder indirekt), Patentanmeldungen, Folgeinvestitionen privater Drittmittel, Umsätze der geförderten Unternehmen (bitte alle Zeitreihen von 2019 bis 2025 angeben)?

Antwort

Die SPRIND erstattet Quartalsberichte an das BMFTR und berichtet darüber hinaus dem Aufsichtsrat über die Geschäftsentwicklung. Auf der Internetseite der SPRIND sind zudem die Corporate-Governance-Berichte und die Jahresabschlüsse öffentlich einsehbar.

Tabelle auf Seite 9, 10 · 9 Zeilen × 7 Spalten
KPI¯/Wert zum Ende eines Jahres ®2019– 202020212022202320242025
Investitionshöhen----259 Mio. Euro401 Mio. Euro
Verteilung Finanzierungsinstrumente----– Equity 5 Mio. Euro – Convertible 12,5 Mio. Euro – Grant 200 000 Euro– Equity 13 Mio. Euro – Convertible 20,2 Mio. Euro – Grant 4,3 Mio. Euro
Anzahl Einreichungen443375294343447686
Quote Bearbeitungsstand-76,5 Prozent78,4 Prozent75 Prozent78 Prozent63,8 Prozent
Quote Sprunginnovationspotential-6,8 Prozent9,4 Prozent7,4 Prozent4,4 Prozent16,7 Prozent
Anzahl der neu gegründeten Tochtergesellschaften1325--
Anzahl derzeit betreuter Projekte----1632
Anzahl Teilnehmende je Wettbewerbe-97,5678
Anzahl laufende Wettbewerbe-24664

Die zuvor gemachten Angaben sind vor dem Hintergrund zu betrachten, dass die SPRIND ihr Monitoring- und Berichtswesen seit ihrer Gründung kontinuierlich weiterentwickelt hat. Zudem haben sich die organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Förderung im Zeitverlauf verändert, insbesondere durch die Einführung neuer Förderinstrumente wie der SPRIND-Freiheitsgrade. Daher wurden nicht alle Kennzahlen über den gesamten Betrachtungszeitraum hinweg einheitlich erhoben, fortgeschrieben oder für sämtliche Projekte und Beteiligungen gleichermaßen erfasst. Die Verfügbarkeit und Vergleichbarkeit einzelner Angaben kann hierdurch eingeschränkt sein.

Frage 27 Seite 10

Inwiefern hat sich die in der SPRIND-Evaluation vom Januar 2025 geäußerte Erwartung, dass die SPRIND ein „Multiplikator mit volkswirtschaftlichem Nutzen, indem es privates Risikokapital hebeln kann“ sei, erfüllt (bitte alle Projekte, auf die dies zutrifft, unter Nennung der Risikokapitalsummen, die eingeworben werden konnten, auflisten)?

Antwort

Im Rahmen einer Umfrage vom Dezember 2025 wurden die Projektteams und Startups nach der privaten Finanzierung seit dem Zeitpunkt der SPRIND-Förderung befragt. Auf Basis der Rückmeldungen ergibt sich eine knappe durchschnittliche Verdreifachung von rund 2,8 Euro privaten Kapitals pro Euro aus öffentlichen Mitteln.

Frage 28 Seite 10

In welchen Fällen bzw. mit welchen rechtlichen Instrumenten kann die Bundesregierung bzw. der Deutsche Bundestag eine Rückforderung, Kürzung oder Umwidmung bereits bewilligter SPRIND-Mittel veranlassen?

Antwort

Neben den allgemeinen haushalts- und vertragsrechtlichen Möglichkeiten erwachsen Eingriffsmöglichkeiten des Bundes sowohl über seine Funktion im SPRIND-Aufsichtsrat als insbesondere auch durch seine Funktion als Alleingesellschafter.

Frage 29 Seite 10

Gab es im Zeitraum von 2020 bis 2025 Fälle von Rückforderungen oder Sanktionen, und wenn ja, welche waren das (bitte Projekte, Höhe der Rückforderungen, Art der Sanktionen und die jeweiligen Gründe nennen)?

Antwort

Nein.

Frage 30 Seite 11

Welche Compliance-Kontrollen existieren bei SPRIND?

Antwort

Die SPRIND verfügt über ein umfangreiches Compliance-Management-System und entsprechende Kontrollmechanismen zur Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher, regulatorischer und interner Vorgaben. Hierzu zählen insbesondere Regelungen und Prozesse zur Korruptionsprävention, zum Datenschutz, zur Informationssicherheit, zum Hinweisgeberschutz, zur Vergabe- und Haushaltscompliance sowie zur Vermeidung von Interessenkonflikten.

Darüber hinaus bestehen interne Freigabe- und Vier-Augen-Prozesse, dokumentierte Entscheidungs- und Prüfverfahren sowie organisatorische Kontrollmechanismen im Zusammenhang mit Förder- und Beteiligungsentscheidungen. Beschäftigte werden regelmäßig für compliance-relevante Fragestellungen geschult und sensibilisiert.

Die SPRIND unterliegt zudem den einschlägigen Prüf- und Kontrollrechten des Bundes, insbesondere durch das BMFTR sowie den Bundesrechnungshof. Weitere Kontrollen erfolgen im Rahmen externer Jahresabschlussprüfungen und gesellschaftsrechtlicher Prüfungsprozesse.

Frage 31 + 32 Seite 11

31Wem stehen die Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster, Softwarerechte) bei durch die SPRIND geförderten Projekten, Tochtergesellschaften und Beteiligungen zu, wie lauten die entsprechenden Vertragsklauseln, und wie sah die Praxis bei den auf Bundestagsdrucksache 21/807 erwähnten Ausgründungen aus?

32Gibt es Fälle, in denen der Bund oder die SPRIND direkte oder indirekte Eigentums- bzw. Nutzungsrechte an geistigem Eigentum erworben hat,und wenn ja, um welche Unternehmen und welche konkreten Rechte handelt es sich (bitte auch den Nutzen für die Steuerzahler darlegen)?

Antwort

Die Fragen 31 und 32 werden gemeinsam beantwortet.

Je nach Finanzierungsinstrument, mit dem die Projekte unterstützt werden, unterscheidet sich der Umgang der SPRIND mit den Schutzrechten (Eigentums- bzw. Nutzungsrechte an geistigem Eigentum, Intellectual Property, IP). Detaillierte Angaben zu spezifischen Klauseln können aufgrund von Verpflichtungen zur Vertraulichkeit im Hinblick auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht gemacht werden. Grundsätzlich sind die Finanzierungsinstrumente entsprechend ihrer rechtlichen Vorgaben im Einzelnen wie folgt gestaltet:

Pre-Commercial Procurement, sogenannte „Challenges“:

Die IP-Regelungen folgen den Bestimmungen der Europäischen Kommission und sind mit der European Assistance for Innovation Procurement (EAFIP) abgestimmt.

Schutzrechte stehen grundsätzlich den Teilnehmern zu.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, der SPRIND auf Verlangen das unwiderrufliche, nicht übertragbare, unentgeltliche und nicht ausschließliche Recht zur Nutzung aller mit den Ergebnissen verbundenen Schutzrechte bis zu deren Ablaufdatum zu erteilen. Der Teilnehmer muss der SPRIND auf ihr Verlangen hin ebenfalls ein unentgeltliches, nicht ausschließliches, unwiderrufliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der relevanten und wesentlichen Pre-Existing-Rights und Sideground-Rights erteilen, sofern ein solches für die Nutzung der Ergebnisse nach Beendigung der Teilnahmevereinbarung erforderlich ist. Die SPRIND ist berechtigt, die Ergebnisse und damit verbundenen Schutzrechte zu verwerten, weiterzuentwickeln oder zu erforschen.

Sollte der Teilnehmer die Ergebnisse nicht kommerziell verwerten oder insolvent werden, stehen der SPRIND darüber hinausgehende Rechte an den Ergebnissen zu.

Validierungsaufträge: Schutzrechte stehen den Teilnehmern zu. Der SPRIND steht bei Validierungsaufträgen als primäre Gegenleistung das Arbeitsergebnis zu. Zudem steht der SPRIND im Rahmen der Validierung ggf. entstehendes IP zu.

Hundertprozentige-Tochterunternehmen:

Zwischen der Innovatorengesellschaft, der SPRIND und der hundertprozentigen SPRIND Tochtergesellschaft wird eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, welche den gemeinsamen Umgang mit entstandener IP regelt. Das während der Kooperation entstehende IP wird Eigentum der Tochtergesellschaft. Schutzrechte stehen der hundertprozentigen Tochterunternehmen zu.

Sonstige Beteiligungen:

Es gelten die allgemeinen, für Venture Capital üblichen Grundsätze: Entstehende Rechte am geistigen Eigentum sowie Schutzrechte entstehen im Eigentum der Beteiligungsgesellschaft.

Zuwendungen: Die Gewährung von Zuwendungen erfolgt generell und so auch bei der SPRIND ohne rechtliche Verpflichtung zu einer Gegenleistung; der Zuwendungsempfänger bleibt Inhaber der im Rahmen des Vorhabens entstandenen geistigen Eigentumsrechte sowie Schutzrechte.

Die Liste der Projekte, an denen die SPRIND Eigentums- und Nutzungsrechte am geistigen Eigentum hält, entspricht der Anlage 3* mit Ausnahme von der Ultrabright Biotech GmbH und der Black Semiconductor GmbH, da an diese Unternehmen ausschließlich Zuwendungen oder Wandeldarlehen vergeben wurden.

Der Nutzen für den Steuerzahler besteht darin, dass durch die SPRIND gezielt Sprunginnovationen ermöglicht werden sollen, die ohne staatliche Unterstützung aufgrund hoher technologischer Risiken und langer Entwicklungszeiträume (sogenanntes „Valley of Death“) häufig nicht realisiert würden. Ziel ist es, langfristig neue Wertschöpfung, Arbeitsplätze und technologische Wettbewerbsfähigkeit zu schaffen, sowie Lösungen für zentrale gesellschaftliche Herausforderungen zu entwickeln.

Frage 33 + 33a + 33b + 33c + 33d Seite 12

33Welcher prozentuale Anteil der Gesamtfördermittel von 2019 bis 2025 ging an

33aProjekte mit klimarelevanter bzw. nachhaltiger Zielsetzung,

33bProjekte mit medizintechnischem bzw. biotechnologischem Schwerpunkt,

33cDigitalisierungs- bzw. KI-Projekte und

33dsonstige Projekte?

Antwort

Die SPRIND führt bei Teams eine Branchenaufteilung entsprechend der folgenden Branchen durch:

• Agrar/Geologie

• Bildung

• Chemie/Biologie • Bauwesen

• Energie

• Gesellschaft und Organisation

• Elektrotechnik

• IT-Hardware

• IT-Software

• Militär und Waffen

• Maschinenbau

• Medizin

• Recycling

• Rohstoffe

• Täglicher Lebensbedarf

• Transport und Logistik

• Sonstiges.

Bei den Innovationswettbewerben und Challenges ist keine branchenspezifische Zuteilung möglich.

Im Folgenden findet sich eine Aufteilung der Gesamtfördermittel entsprechend vertraglicher Verpflichtungen auf die genannten SPRIND-Branchen sowie auf die Wettbewerbe zum Zeitpunkt April 2026.

Tabelle auf Seite 13, 14 · 30 Zeilen × 3 Spalten
Branche/WettbewerbsnameAnteil an Gesamtfördermitteln
BrancheAgrar/Geologie0,22 Prozent
BrancheBauwesen2,60 Prozent
BrancheBildung0,12 Prozent
BrancheChemie/Biologie7,96 Prozent
BrancheElektrotechnik2,71 Prozent
BrancheEnergie25,98 Prozent
BrancheGesellschaft und Organisation0,05 Prozent
BrancheIT-Hardware5,80 Prozent
BrancheIT-Software4,32 Prozent
BrancheMaschinenbau5,90 Prozent
BrancheMedizin24,38 Prozent
BrancheRecycling1,16 Prozent
BrancheSonstiges3,47 Prozent
BrancheTäglicher Lebensbedarf0,02 Prozent
BrancheTransport und Logistik0,14 Prozent
WettbewerbsnameAnti-Drone Response0,03 Prozent
WettbewerbsnameAnti-Drone Response 2.00,16 Prozent
WettbewerbsnameCarbon-to-value1,06 Prozent
WettbewerbsnameCircular Bio-Manufacturing4,35 Prozent
WettbewerbsnameComposite Learning0,62 Prozent
WettbewerbsnameDeepfake Detection & Prevention0,78 Prozent
WettbewerbsnameEUDI Wallet Prototype0,43 Prozent
WettbewerbsnameFully Autonomous Flight0,20 Prozent
WettbewerbsnameFully Autonomous Flight 2.00,49 Prozent
WettbewerbsnameLong-duration energy storage2,02 Prozent
WettbewerbsnameNew antiviral agents2,96 Prozent
WettbewerbsnameNew computing concepts0,37 Prozent
WettbewerbsnameNext Frontier AI Concepts 10,12 Prozent
WettbewerbsnameTech Metal Transformation1,34 Prozent
WettbewerbsnameTissue Engineering0,24 Prozent
Frage 34 Seite 14

Liegen der Bundesregierung Berechnungen oder Prognosen darüber vor, inwiefern die geförderten Nachhaltigkeitsprojekte einen messbaren wirtschaftlichen Mehrwert erbracht haben oder erbringen werden (z. B. CO -

Antwort

2

Frage 34 (Forts.) Seite 14

Reduktion, Kostensenkung, neue Exportchancen), und wenn bzw. sofern solche Berechnungen nicht vorliegen, welche wissenschaftlichen Kriterien werden zur Bewertung der wirtschaftlichen Relevanz angewendet?

Antwort

Der Bundesregierung sind keine „Nachhaltigkeitsprojekte“ der SPRIND bekannt. Die SPRIND fördert allgemein Projekte mit Sprunginnovationspotenzial.

Frage 35 Seite 14

Wie ist zu erklären, dass manche Detaildaten (z. B. genaue Umsatzzahlen, Unternehmensbilanzen) laut Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/807 der SPRIND nicht vorliegen, und, sofern zutreffend, warum sind die betreffenden Unternehmen nicht auskunftspflichtig gegenüber SPRIND?

Antwort

Die der Bundesregierung in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/807 zugrundeliegenden Angaben beruhen auf den zum jeweiligen Zeitpunkt bestehenden vertraglichen Berichtspflichten gegenüber der SPRIND. Für einen Teil der älteren vertraglichen Verhältnisse zu finanzierten Projekten bestanden keine standardisierten bzw. fortlaufenden Verpflichtungen zur Übermittlung bestimmter wirtschaftlicher Kennzahlen, insbesondere nach dem Ende der unmittelbaren SPRIND-Finanzierung. Daher lagen der SPRIND einzelne Detaildaten, etwa zu Umsätzen oder Unternehmensbilanzen, nicht vollständig oder nicht in einheitlicher Form vor.

Vor diesem Hintergrund wurden die seit Beginn des Jahres 2026 abgeschlossenen Finanzierungs- und Beteiligungsverträge angepasst. Diese enthalten weitergehende Berichtspflichten der geförderten Projekte und Unternehmen, insbesondere auch für den Zeitraum nach dem Ende der SPRIND-Finanzierung. Ziel ist eine verbesserte und standardisierte Datengrundlage für das Monitoring der weiteren Entwicklung geförderter Vorhaben.

Frage 36 Seite 14

In welchem Umfang kann SPRIND vertraglich Auskünfte von geförderten Projekten (z. B. Reportingpflichten zur Überprüfung der Förderzweckbindung) einfordern?

Antwort

Hier ist je nach Finanzierungsinstrument zu unterscheiden.

• Validierungsauftrag

◦ Zwischenbericht, Abschlussbericht + Berichterstattung auf Anfrage (während der Laufzeit)

◦ Abnahme des Ergebnisses des Forschungsauftrages auf Basis des Abschlussberichtes und einer Vorstellung der Ergebnisse

◦ Zweckbindung vertraglich vereinbart; detailliertes Angebot mit Kostenaufschlüsselung; diese müssen sich in der Abrechnung wiederfinden

◦ Zusätzlich ab 2026: Verpflichtung der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers zur Mitwirkung an statistischen Erhebungen der SPRIND zur Evaluierung des Projekt- und Unternehmenserfolgs • Challenge

◦ Zweckbindung der Unterstützungsleistungen mit Nachweispflicht auf Anfrage der SPRIND

◦ Berichtspflicht über Projektfortschritt (gemessen am Projekt- bzw. Challenge-Plan) nach jeder Challenge-Stufe

◦ Die SPRIND hat das Recht, jederzeit während der Vertragslaufzeit Unterlagen einzusehen

• F&E-Zuwendung und Gründungszuschuss

◦ Vertragliche Zugriffsrechte zur Überprüfung des Erreichens des Förderzwecks und der ordnungsgemäßen Mittelverwendung (z. B. durch Audits)

◦ Berichtspflicht in Form von Sachbericht, zahlenmäßigen Nachweis der Ausgaben und Beleglisten inklusive Originalbelege ((Zwischen-)Verwendungsnachweisprüfung)

◦ Erfolgsprüfung

• Eigenkapital-Instrumente

◦ Unterschiedliche Regelungen in den Beteiligungsverträgen, i. d. R. Sitz in Gremien, Berichtspflichten nach allgemeinem Gesellschaftsrecht

◦ Die SPRIND tritt stets als Co-Investorin auf und hat i. d. R. die gleichen Rechte wie die private Lead-Investorin.

Frage 37 Seite 15

In welchem Umfang und mit welchen Mitteln (Publikationen, öffentliche Berichte etc.) informieren die SPRIND und das BMBF die Öffentlichkeit, den Haushaltsausschuss und die Fachwelt transparent über Erfolge und Misserfolge (bitte Informationen und Aktualisierungsrhythmus nennen und gegebenenfalls in der Antwort verlinken)?

Antwort

Die SPRIND veröffentlicht regelmäßig Informationen zu geförderten Projekten, Auswahlverfahren, Programmen oder Challenges, Veranstaltungen sowie zu technologischen Entwicklungen und Erfolgsbeispielen auf ihrer Internetseite und in ihren Kommunikationsformaten. Hierzu zählen insbesondere Projektvorstellungen, Blogbeiträge, Podcasts, Pressemitteilungen sowie der jährliche Corporate Governance Bericht. Informationen werden fortlaufend beziehungsweise anlassbezogen aktualisiert.

Für vergangene Berichte gegenüber dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages wird auf die entsprechenden Bundestagsdrucksachen verwiesen. Zudem werden zentrale Ereignisse bei der SPRIND auf der Internetseite des BMFTR dargestellt oder mittels Pressemitteilung und Social Media flankiert.