Zum aktuellen Stand der Bundesagentur für Sprunginnovationen

Drucksache 21/807Antwortauf die Kleine Anfrage 21/53307.07.202511 Seiten8 FragenFraktion der AfDBundesministerium für Forschung, Technologie und RaumfahrtWissenschaft, Forschung und Technologie1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Am 10. Oktober 2019 wurde in Leipzig die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) gegründet (www.sprind.org). Ihr Ziel ist es, Sprunginnovationen zu identifizieren, zu validieren und zu fördern. Mit Sprunginnovationen sind disruptive Technologien gemeint, die erhebliches Marktpotenzial haben und neue Lösungen für individuelle Bedürfnisse (Beispiel iPhone) oder gesamtgesellschaftliche Herausforderungen (Beispiel CRISPR/Cas [Gen-Schere]) bieten.

Im Zeitraum von August 2023 bis Dezember 2024 führte das Fraunhofer-Instit ut für System- und Innovationsforschung (ISI) im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) eine erste Evaluation der SPRIND durch. Zu den Ergebnissen wurde am 29. Januar 2025 eine Zusammenfassung (Executive Summary) veröffentlicht (www.isi.fraunhofer.de/de/competence-c enter/politik-gesellschaft/projekte/evalu_sprind.html#1_copy_c). Diese Zusammenfassung fokussiert jedoch sehr stark auf qualitative und weniger auf quantitative Aspekte. So finden sich darin nur wenige belastbare Aussagen zum wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Erfolg der SPRIND bzw. der von ihr geförderten Projekte.

Angesichts der erheblichen Mittel, die über den Bundeshaushalt in den vergangenen Jahren für die SPRIND bereitgestellt wurden (Haushaltstitel 3004/685 14 allein für 2023 und 2024 insgesamt 330,451 Mio. Euro), erscheint den Fragestellern ein Blick auf den materiellen und immateriellen Return on Investment aus den Tätigkeiten der SPRIND, mithin den Parametern, an denen sich deren Erfolg messen lässt, nach nunmehr fünfeinhalb Jahren durchaus geboten.

Frage 1 + 2 + 3 Seite 1

1In welcher Höhe wurden Haushaltsmittel des Bundes für die SPRIND seit ihrer Gründung aufgewendet (bitte einzeln nach Jahren aufschlüsseln)?

2Hat die SPRIND seit ihrer Gründung eigene Mittel erwirtschaftet, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte einzeln nach Jahren und Herkunft aufschlüsseln)?

3Wie verteilen sich die Aufwendungen der SPRIND auf die Bereiche Verwaltungskosten, Aufwendungen für Gründungen, Finanzierung von Forschungsvorhaben, gegebenenfalls weitere Bereiche (bitte einzeln nach Jahren aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 1 bis 3 werden im Zusammenhang beantwortet.

Es wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen.

Tabelle auf Seite 2 · 5 Zeilen × 7 Spalten
2019 T€2020 T€2021 T€2022 T€2023 T€2024 T€
Summe aufgewendete Haushaltsmittel20031.42547.900102.635171.075228.990
davon für Verwaltung2007.0257.5008.10010.37512.521
davon für Forschungsvorhaben012.20012.60021.70064.08179.208
davon Aufwendungen für Gründungen012.20027.80072.83596.619137.261
Erwirtschaftung eigener Mittel340
Frage 4 Seite 2

Wie viele Projekte hat die SPRIND seit ihrer Gründung insgesamt begleitet und finanziert (bitte auch den Bestand an geförderten Projekten zum 31. Dezember eines jeden Jahres nennen)?

Antwort

Die SPRIND fördert Projekte auf vielfältige Weise, um den Bedürfnissen von Innovatorinnen und Innovatoren gerecht zu werden. Dazu zählen u. a. Validierungsaufträge, Challenges und Funken. Validierungsaufträge dienen dazu, das Potenzial einer Innovation in einer frühen Phase zu prüfen, und ermöglichen die Klärung zentraler technischer oder wirtschaftlicher Fragestellungen. Challenges und Funken sind Innovationswettbewerbe, bei denen die SPRIND gezielt Lösungen für große gesellschaftliche, technologische oder ökologische Herausforderungen sucht. Darüber hinaus kann die SPRIND außerdem Zuwendungen geben, Tochtergesellschaften gründen, Eigenkapitalbeteiligungen vornehmen oder mezzanine Finanzierungsformen wie Wandeldarlehen anbieten.

Validierungsaufträge (Stand: 31. März 25)

• Gesamtzahl: 108 Validierungsaufträge (VA)

o 2020 – 16 VA

o 2021 – 13 VA

o 2022 – 25 VA

o 2023 – 21 VA

o 2024 – 19 VA

o 2025 (bis 31. März 25) – 14 VA

Finanzierungen ohne vorangegangenen Validierungsauftrag (Stand: 31. März 25)

• 1 Projekt abgeschlossene Due Diligence, Investentscheidung getroffen

• 1 Projekt mit Folgefinanzierung durch SPRIND (2024)

• 2 GmbHs gegründet Challenges und Funken (Investitionswettbewerbe; Stand: 31. März 25)

• Gesamtzahl: 88 Projektunterstützungen

o 2021 – 9 Projektunterstützungen

o 2022 – 24 Projektunterstützungen

o 2023 – 12 Projektunterstützungen

o 2024 – 36 Projektunterstützungen

o 2025 – 7 Projektunterstützungen

Frage 5 + 5a + 5b Seite 3

5Wie lange hat die SPRIND die geförderten Projekte bisher im Durchschnitt

5abis zur Ausgründung,

5bnach der Ausgründung begleitet?

Antwort

Bereits ausgegründete als auch noch nicht ausgegründete Projekte können gleichermaßen eine Förderung durch die SPRIND erhalten.

Die durchschnittliche Zeitdauer der Finanzierung wird im Folgenden dargestellt:

• Validierungsaufträge: Übliche Finanzierungsdauer 6 bis 12 Monate. Aufgrund der Anzahl der Validierungsaufträge wurde die genaue Laufzeit nicht aus jedem Vertrag extrahiert. Validierungsaufträge dauern im Regelfall ein halbes Jahr bis zu einem Jahr und dienen der Validierung des Sprunginnovationspotentials sowie der Bearbeitung relevanter technischer/wissenschaftlicher Aufgaben.

• Funken: Durchschnittliche Finanzierungsdauer 12,36 Monate. Funken sind kleine Challenges, die sich durch kürzere Laufzeit und geringeres Finanzierungsvolumen auszeichnen.

• Challenges: Durchschnittliche Finanzierungsdauer 19,96 Monate. Challenges sind Wettbewerbsverfahren in denen parallel mehrere Teilnehmer mit unterschiedlichen Ansätzen probieren, vorab definierte Herausforderungen zu erfüllen bzw. Ziele zu erreichen.

• Zuwendungen: Durchschnittliche Finanzierungsdauer: 8,43 Monate. Bisher wurden insbesondere Zuwendungen für Unternehmensneugründungen nach § 22 AGVO genutzt, um Unternehmen zu unterstützen, für die kein ausreichendes Wagniskapital verfügbar ist. Um diese Phase in die private Finanzierbarkeit zu überbrücken, unterstützt die SPRIND mit einer Zuwendung.

• Beteiligungen: Übliche Finanzierungsdauer 6 bis 12 Jahre. Beteiligungen und Wandeldarlehen geht die SPRIND mit der Perspektive ein, diese langfristig zu halten, übliche Haltedauern im Wagniskapitalmarkt liegen zwischen 6 bis 12 Jahren. Die SPRIND kann erst seit Inkrafttreten des SPRIND-Freiheitsgesetzes Beteiligungen eingehen, weshalb bisher noch keine Beteiligung wieder veräußert wurde.

Frage 6 Seite 4

Wie viele der durch die SPRIND geförderten Projekte wurden bisher in eine eigene Gesellschaft überführt (bitte einzeln nach Jahren aufschlüsseln), und welche Projekte bzw. Gesellschaften sind das im Einzelnen?

Antwort

Die SPRIND unterstützt potenziell sprunginnovative Projekte an Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder von Privatpersonen vor der Gründung, aber auch zahlreiche Projekte die bereits vor der Finanzierung durch die SPRIND ausgegründet haben, aber keine ausreichende private Finanzierung erhalten. Es wurden insgesamt 72 Projekte an Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder von Privatpersonen unterstützt, davon wurden 32 in eigene Gesellschaften überführt.

Die SPRIND hat bis zur Verabschiedung des SPRIND-Freiheitsgesetzes zur Förderung von 13 Projekten eine SPRIND-Tochtergesellschaft gegründet. Diese Gründungen befinden sich zu 100 Prozent in Hand der SPRIND. Tochtergesellschaften sind in der rechten Spalte der nachfolgenden Tabelle mit „Ja“ gekennzeichnet, „Nein“ sind Gründungen der Innovatorinnen und Innovatoren.

Tabelle auf Seite 4, 5 · 33 Zeilen × 3 Spalten
JahrGegründete GesellschaftSPRIND Tochtergesellschaft
2020Beventum GmbHJa
2021MicroBubbles GmbHJa
2021PRInnovation GmbHJa
2021VIAHOLO GmbHJa
2021CPTx GmbHNein
2021TechiFab GmbHNein
2021SpiNNcloud Systems GmbHNein
2022Nanogami GmbHJa
2022Pleodat GmbHJa
2023FabuLens GmbHJa
2023BiconY Therapeutics GmbHJa
2023Pulsed Light Technologies GmbHJa
2023MemLog GmbHJa
2023necona GmbHJa
2023MucosaTec GmbHNein
2023Avocet Biosciences GmbHNein
2023Unbound Potential GmbHNein
2023Reverion LDES Technology GmbHNein
2023Haliogen Power Ltd.Nein
2023Ximul.it GmbHNein
2023EcoLogic Computing GmbHNein
2023MacroCarbon SLNein
2023Enera Energy GmbHNein
2023Illutherm GmbHNein
2024Plectonic Logibody GmbHJa
2024Sovereign Tech Agency GmbHJa
2024Every Carbon UGNein
2024AevoloopNein
2024CyFract UGNein
2024Auryal GmbHNein
2024Hybrid Aerospace AmynetronNein
2025Ultrabright Biotech GmbHNein
2025Gretchen AI GmbHNein
Frage 7 + 8 + 9 + 10 Seite 5

7Wie viele der durch die SPRIND geförderten Projekte haben bereits zu marktreifen Produkten geführt, und welche sind das im Einzelnen?

8Bei wie vielen der durch die SPRIND geförderten Projekte ist in den kommenden zwölf Monaten mit marktreifen Produkten zu rechnen?

9Wie viele der durch die SPRIND in eine eigene Gesellschaft überführten Projekte erzielen bereits eigene Einnahmen, und welche Projekte bzw. Gesellschaften sind das im Einzelnen (bitte auch die Höhe der Erlöse nennen)?

10Wenn die Anzahl in der Antwort zu Frage 9 größer null ist, welche dieser Gesellschaften erzielen bereits Gewinne, und in welcher Höhe sind gegebenenfalls Gewinnbeteiligungen an die SPRIND zurückgeflossen?

Antwort

Die Fragen 7 bis 10 werden im Zusammenhang beantwortet.

Sprunginnovationen benötigen im Durchschnitt ca. 15 Jahre, bis sie ihre Wirkung in Markt und Gesellschaft entfalten können. Die SPRIND befindet sich in ihrem sechsten Jahr. Eine tabellarische Übersicht der SPRIND-Projekte, die bereits marktreife Produkte hervorgebracht haben oder in den kommenden zwölf Monaten hervorbringen könnten, ist als Anlage* beigefügt.

Die SPRIND kann keine Angaben zu der genauen Höhe der Umsätze einzelner Unternehmen machen. Unternehmen, die ausschließlich geringfügige Umsätze aus Beratungs- oder Dienstleistungsaufträgen erzielen, wurden in der Tabelle nicht explizit aufgeführt, insofern noch kein marktfähiges Produkt vorliegt bzw. innerhalb von zwölf Monaten vorliegen soll. Ein Überblick über alle finanzierten Projekte (Stand: September 2024) ist auf der Internetseite der SPRIND zu finden. Die SPRIND hat, von den Tochtergesellschaften abgesehen, keinen Anspruch auf Auskunft über Finanzzahlen, Bilanzen o. ä. ihrer geförderten Projekte. Ein Großteil der Projekte wird über Validierungsaufträge oder Challenges finanziert, also Auftragsinstrumente, die der SPRIND keine Gesellschafterrechte einräumen. Vereinbarungen zur Gewinnbeteiligung bestehen aktuell nicht. Mittels der im Rahmen des SPRIND-Freiheitsgesetzes Mitte 2024 neu hinzugekommenen Finanzierungsinstrumente hat sich die SPRIND an einigen Unternehmen beteiligt. Bisher wurden keine Exit-Erlöse erzielt.

AnlageAnlage zur Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD, BT-Drs. 21/531

PDF-Seiten 7–10 (4 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 11 + 11a + 11b Seite 5

11Plant die Bundesregierung in naher Zukunft eine weitere Evaluation der SPRIND, in der auch die Auswirkungen des SPRIND-Freiheitsgesetzes eingehender untersucht werden?

11aWenn ja, wann soll diese Evaluation beginnen?

11bWenn nein, warum hält die Bundesregierung eine weitere Evaluation in naher Zukunft für entbehrlich?

Antwort

Die Fragen 11 bis 11b werden im Zusammenhang beantwortet.

Es soll in den folgenden Jahren eine weitere Evaluation geben, die auch das Wirken der SPRIND unter den Möglichkeiten des SPRIND-Freiheitsgesetzes eingehender untersuchen wird. Eine genaue zeitliche Planung hierfür lässt sich erst vornehmen, sobald die laufende Evaluation der Fachaufsicht abgeschlossen ist.

Frage 12 + 12a + 12b Seite 6

12War die Prüfung von Erfolgsparametern für die SPRIND Teil des Evaluationsauftrags an das Fraunhofer ISI?

12aWenn ja, wo lassen sich die Ergebnisse einsehen?

12bWenn nein, warum wurde dieser Aspekt ausgeklammert?

Antwort

Die Fragen 12 bis 12b werden im Zusammenhang beantwortet.

Schwerpunkt der Evaluation bildete eine qualitative und quantitative Analyse der Förderziele im Hinblick auf die Zielerreichung sowie eine ex-post Bewertung der Zielerreichung und Wirkung der vorangegangenen Förderung und auch eine Bewertung der Vollzugswirtschaftlichkeit und Maßnahmenwirtschaftlichkeit.

Die Ergebnisse sind im Evaluationsbericht beschrieben.

Frage 13 + 13a + 13b Seite 6

13Existiert eine gegenüber dem Executive Summary ausführlichere Version des Evaluationsberichts, und ist diese öffentlich einsehbar?

13aWenn diese öffentlich einsehbar ist, wo ist diese zu finden?

13bWenn diese nicht öffentlich einsehbar ist, in welcher Form können die Fragesteller darin Einsicht nehmen?

Antwort

Die Fragen 13 bis 13b werden im Zusammenhang beantwortet.

Der vollständige Bericht wurde im Januar 2025 dem Bundesrechnungshof, dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (heute Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) sowie dem SPRIND-Aufsichtsrat übersandt. Die Ergebnisse stellte die SPRIND im Rahmen eines Parlamentarischen Austausches am 29. Januar 2025 dar, zu dem u. a. die AfD-Fraktion mit einem der Fragesteller vertreten war. Die Executive Summary wurde vor Veröffentlichung auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (heute Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt) dem Haushaltsausschuss sowie dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages (heute Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung) übersandt.