Landsmannschaftliche Zugehörigkeit der Bundesbehörden - Stand: 31. Dezember 2025

Drucksache 21/5927Antwortauf die Kleine Anfrage 21/564612.05.202631 Seiten8 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernStaat und Verwaltung3 Anlagen als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Mit der Kleinen Anfrage „Landsmannschaftliche Zugehörigkeit der Bundesbehörden – Stand: 30. Juni 2025“ auf Bundestagsdrucksache 21/1844 wurde unter anderem erfragt, wie viel Prozent der Beamten bei den obersten Bundesbehörden welche Landeszugehörigkeit aufweisen. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die bereits vorliegenden Daten nun wieder auf einen aktuellen Stand gebracht werden.

Frage 1 + 1a + 1b + 1c + 1d + 1e + 1f + 1g + 1h + 1i + 1j + 1k Seite 1

1Auf welchen prozentualen Anteil belief sich zum 31. Dezember 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die landsmannschaftliche Zugehörigkeit der einzelnen Länder Baden-Württemberg (BW), Bayern (BY), Berlin (BE), Brandenburg (BB), Bremen (HB), Hamburg (HH), Hessen (HE), Mecklenburg-Vorpommern (MV), Niedersachsen (NI), Nordrhein-Westfalen (NW), Rheinland-Pfalz (RP), Saarland (SL), Sachsen (SN), Sachsen-Anhalt (ST), Schleswig-Holstein (SH) und Thüringen (TH) an der Gesamtzahl aller Beamten jeweils in der obersten Bundesbehörde, hierbei insbesondere

1ajeweils in den einzelnen Bundesministerien,

1bim Bundespräsidialamt,

1cim Bundeskanzleramt,

1din der Bundestagsverwaltung,

1ejeweils in der Verwaltung der obersten Gerichtshöfe,

1fin der Verwaltung des Bundesverfassungsgerichts,

1gim Bundesrechnungshof,

1hbei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien,

1ibeim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung,

1jin der Zentrale der Deutschen Bundesbank und

1kbeim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit?

Antwort

Wie viel Prozent der Beamtinnen und Beamten der jeweiligen obersten Bundesbehörde welche Landeszugehörigkeit aufweisen, kann den Tabellen in Anlage 1 entnommen werden.*

AnlageAnlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der

PDF-Seiten 5–18 (14 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 2 + 2a + 2b + 2c Seite 2

2Auf welchen prozentualen Anteil belief sich zum 31. Dezember 2025 jeweils die landsmannschaftliche Zugehörigkeit der einzelnen Länder (BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH, TH) an der Gesamtzahl aller Beamten in der jeweiligen Bundesoberbehörde, hierbei insbesondere

2aim Bundesausgleichsamt,

2bim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA),

2cim Bundespolizeipräsidium (BPOLP), e) in der Bundesnetzagentur (BNetzA), f) im Bundesversicherungsamt (BVAmt), g) im Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und h) im Bundesamt für Justiz (BfJ)?

Antwort

Wie viel Prozent der Beamtinnen und Beamten der jeweiligen oberen Bundesbehörde welche Landeszugehörigkeit aufweisen, kann den Tabellen in Anlage 2 entnommen werden.*

AnlageAnlage 2 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der

PDF-Seiten 19–22 (4 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 2d Seite 2

im Bundesnachrichtendienst (BND),

Antwort

Die Beantwortung der Frage kann aus Gründen des Staatswohls nicht in offener Form erfolgen. Die erbetenen Auskünfte zu der Anzahl der Beamtinnen und Beamten in den verschiedenen Ländern betreffen wesentliche Strukturelemente des BND. Aus ihrem Bekanntwerden könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf die Personalentwicklung und letztendlich die Fähigkeiten des BND ziehen. Insbesondere könnte das Preisgeben der Landeszugehörigkeit der Beamtinnen und Beamten Rückschlüsse auf verdeckte Liegenschaften des BND ermöglichen. Dadurch würde die Aufgabenerfüllung des BND beeinträchtigt, was für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein kann. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache (VS) gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA) mit dem VS-Grad „VS-Vertraulich“ eingestuft.**

Frage 3 Seite 3

Auf welchen prozentualen Anteil belief sich zum 31. Dezember 2025 jeweils die landsmannschaftliche Zugehörigkeit der einzelnen Länder (BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH, TH) an der Gesamtzahl aller Beamten jeweils in den Bundeszentralstellen?

Antwort

Wie viel Prozent der Beamtinnen und Beamten der jeweiligen Bundeszentralstelle welche Landeszugehörigkeit aufweisen, kann den Tabellen in Anlage 3 entnommen werden.*

AnlageAnlage 3 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der

PDF-Seiten 23–30 (8 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 4 Seite 3

Auf welchen Anteil aller Beamten in den obersten Bundesbehörden (nach den Fragen 1a bis 1k belief sich zum 31. Dezember 2025 die Zahl der Beamten, die eine landsmannschaftliche Zugehörigkeit zu den Bundesländern Sachsen, Thüringen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Berlin haben?

Antwort

30,2 Prozent der Beamtinnen und Beamten der in den Tabellen zur Antwort zu Frage 1 aufgeführten obersten Bundesbehörden weisen eine Landeszugehörigkeit zu den Ländern Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf.

Frage 5 Seite 3

Auf welchen Anteil aller Beamten in den obersten Bundesbehörden (nach den Fragen 1a bis 1k belief sich zum 31. Dezember 2025 die Zahl der Beamten, die eine landsmannschaftliche Zugehörigkeit zu den Bundesländern Sachsen, Thüringen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt haben?

Antwort

13,5 Prozent der Beamtinnen und Beamten der in den Tabellen zur Antwort zu Frage 1 aufgeführten obersten Bundesbehörden weisen eine Landeszugehörigkeit zu den Ländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf.

Frage 6 Seite 3

Auf welchen Anteil aller Beamten in den Bundesbehörden (nach den Fragen 1a bis 1k sowie 2a bis 2h und 3 belief sich zum 31. Dezember 2025 die Zahl der Beamten, die eine landsmannschaftliche Zugehörigkeit zu den Bundesländern Sachsen, Thüringen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Berlin haben?

Antwort

28,1 Prozent der Beamtinnen und Beamten der in den Tabellen zu den Antworten zu den Fragen 1 bis 3 aufgeführten Behörden weisen eine Landeszugehörigkeit zu den Ländern Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf. Die Angaben für den BND (Antwort zu Frage 2d) werden an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt.** Zur Begründung wird auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 2 verwiesen.

Frage 7 Seite 4

Auf welchen Anteil aller Beamten in den Bundesbehörden (nach den Fragen 1a bis 1k sowie 2a bis 2h und 3) belief sich zum 31. Dezember 2025 die Zahl der Beamten, die eine landsmannschaftliche Zugehörigkeit zu den Bundesländern Sachsen, Thüringen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt haben?

Antwort

14,4 Prozent der Beamtinnen und Beamten der in den Tabellen zu den Antworten zu den Fragen 1 bis 3 aufgeführten Behörden weisen eine Landeszugehörigkeit zu den Ländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf. Die Angaben für den BND (Antwort zu Frage 2d) werden an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt.* Zur Begründung wird auf die Antwort zu Frage 2d verwiesen.