Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Mit der Kleinen Anfrage „Landsmannschaftliche Zugehörigkeit der Bundesbehörden – Stand: 30. Juni 2024“ (Bundestagsdrucksache 20/13182) wurde unter anderem erfragt, wie viel Prozent der Beamten bei den obersten Bundesbehörden welche Landeszugehörigkeit aufweisen. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die bereits vorliegenden Daten nun wieder auf einen aktuellen Stand gebracht werden.
1Auf welchen prozentualen Anteil belief sich zum 30. Juni 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die landsmannschaftliche Zugehörigkeit der einzelnen Länder Baden-Württemberg (BW), Bayern (BY), Berlin (BE), Brandenburg (BB), Bremen (HB), Hamburg (HH), Hessen (HE), Mecklenburg-Vorpommern (MV), Niedersachsen (NI), Nordrhein-Westfalen (NW), Rheinland-Pfalz (RP), Saarland (SL), Sachsen (SN), Sachsen-Anhalt (ST), Schleswig-Holstein (SH), Thüringen (TH) an der Gesamtzahl aller Beamten jeweils in der obersten Bundesbehörde, hierbei insbesondere
1ajeweils in den einzelnen Bundesministerien,
1bim Bundespräsidialamt,
1cim Bundeskanzleramt,
1din der Bundestagsverwaltung,
1ejeweils in der Verwaltung der obersten Gerichtshöfe,
1fin der Verwaltung des Bundesverfassungsgerichts,
1gim Bundesrechnungshof,
1hbei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien,
1ibeim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung,
1jin der Zentrale der Deutschen Bundesbank und
1kbeim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit?
Wie viel Prozent der Beamtinnen und Beamten der jeweiligen obersten Bundesbehörde welche Landeszugehörigkeit aufweisen, kann den Tabellen in Anlage 1* entnommen werden.
PDF-Seiten 5–18 (14 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
2Auf welchen prozentualen Anteil belief sich zum 30. Juni 2025 jeweils die landsmannschaftliche Zugehörigkeit der einzelnen Länder (BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH, TH) an der Gesamtzahl aller Beamten in der jeweiligen Bundesoberbehörde, hierbei insbesondere
2aim Bundesausgleichsamt,
2bim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA),
2cim Bundespolizeipräsidium (BPOLP), e) in der Bundesnetzagentur (BNetzA), f) im Bundesversicherungsamt (BVAmt), g) im Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), h) im Bundesamt für Justiz (BfJ)?
Zu 2 bis 2c und 2e bis 2h
Wie viel Prozent der Beamtinnen und Beamten der jeweiligen oberen Bundesbehörde welche Landeszugehörigkeit aufweisen, kann den Tabellen in Anlage 1* entnommen werden.
im Bundesnachrichtendienst (BND),
Die Beantwortung der Fragen kann aus Gründen des Staatswohls nicht in offener Form erfolgen. Die erbetenen Auskünfte zu der Anzahl Beamtinnen und Beamte in den verschiedenen Ländern betreffen wesentliche Strukturelemente des BND. Aus ihrem Bekanntwerden könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf die Personalentwicklung und letztendlich die Fähigkeiten des BND ziehen. Insbesondere könnte das Preisgeben der Landeszugehörigkeit der Beamtinnen und Beamten Rückschlüsse auf verdeckte Liegenschaften des BND ermöglichen. Dadurch würde die Aufgabenerfüllung des BND beeinträchtigt, was für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein kann. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache (VS) gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zum materiellen Geheimschutz (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „VS-Vertraulich“ eingestuft (Anlage 2).**
PDF-Seiten 19–22 (4 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Auf welchen prozentualen Anteil belief sich zum 30. Juni 2025 jeweils die landsmannschaftliche Zugehörigkeit der einzelnen Länder (BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH, TH) an der Gesamtzahl aller Beamten jeweils in den Bundeszentralstellen?
Wie viel Prozent der Beamtinnen und Beamten der jeweiligen Bundeszentralstelle welche Landeszugehörigkeit aufweisen, kann den Tabellen in Anlage 1* entnommen werden.
Auf welchen Anteil aller in den Fragen 1a bis 1k erfragten Beamten in den obersten Bundesbehörden belief sich zum 30. Juni 2025 die Zahl der Beamten, die eine landsmannschaftliche Zugehörigkeit zu den Bundesländern Sachsen, Thüringen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Berlin haben?
Auf welchen Anteil aller in den Fragen 1a bis 1k erfragten Beamten in den obersten Bundesbehörden belief sich zum 30. Juni 2025 die Zahl der Beamten, die eine landsmannschaftliche Zugehörigkeit zu den Bundesländern Sachsen, Thüringen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt haben?
Auf welchen Anteil aller in den Fragen 1a bis 1k sowie 2a bis 2h und 3 erfragten Beamten in den Bundesbehörden belief sich zum 30. Juni 2025 die Zahl der Beamten, die eine landsmannschaftliche Zugehörigkeit zu den Bundesländern Sachsen, Thüringen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Berlin haben?
28,3 Prozent der Beamtinnen und Beamten der in den Tabellen zur Antwort zu den Fragen 1a bis 1k, 2a bis 2c und 2e bis 2h sowie 3 aufgeführten Behörden weisen eine Landeszugehörigkeit zu den Ländern Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf. Die Angaben für den BND (Frage 2d) werden an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt. Zur Begründung wird auf die obenstehenden Ausführungen zu Frage 2d verwiesen.
Auf welchen Anteil aller in den Fragen 1a bis 1k sowie 2a bis 2h und 3 erfragten Beamten in den Bundesbehörden belief sich zum 30. Juni 2025 die Zahl der Beamten, die eine landsmannschaftliche Zugehörigkeit zu den Bundesländern Sachsen, Thüringen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt haben?
14,4 Prozent der Beamtinnen und Beamten der in den Tabellen zur Antwort zu den Fragen 1a bis 1k, 2a bis 2c und 2e bis 2h sowie 3 aufgeführten Behörden weisen eine Landeszugehörigkeit zu den Ländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf. Die Angaben für den BND (Frage 2d) werden an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt. Zur Begründung wird auf die obenstehenden Ausführungen zu Frage 2d verwiesen.
PDF-Seiten 23–29 (7 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen