Fünf Jahre Sperrung des Helenesees - Stand der Sanierung, Kostenentwicklung und Zeitplan

Drucksache 21/5699Antwortauf die Kleine Anfrage 21/540230.04.20264 Seiten15 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium der FinanzenUmweltÖffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Seit einer Böschungsrutschung im Jahr 2021 ist der Helenesee bei Frankfurt (Oder) vollständig gesperrt (www.lmbv.de/finanzierung-der-sicherung-des-hel enesees-bei-frankfurt-o-durch-bund-und-land-bestaetigt). Auch fünf Jahre später ist eine Wiederöffnung nicht absehbar.

Die Bundesregierung hat in bisherigen Antworten eingeräumt, dass sich bereits die Ausschreibung der Planungsleistungen verzögert hat, dass bislang nur die ersten beiden Planungsphasen finanziert sind und dass eine verbindliche Gesamtfinanzierung nicht vorliegt. Gleichzeitig wird weiterhin ein möglicher Baubeginn zwischen 2028 und 2030 genannt, ohne dass ein belastbarer Gesamtzeitplan vorgelegt wurde (siehe Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfragen der Fraktion Die Linke auf den Bundestagsdrucksachen 21/730 und 21/2427 sowie www.moz.de/lokales/frankfurt-oder/helenesee-beifrankfurt-oder-planung-der-sanierung-das-ist-der-aktuelle-stand-7868916 3.html).

Vor dem Hintergrund der erheblichen Bedeutung des Helenesees für den Tourismus, die Wirtschaft und die Lebensqualität in der Region stellt sich die Frage nach dem aktuellen Stand der Sanierung sowie nach der Kostenentwicklung und zeitlichen Perspektive.

Frage 1 Seite 2

Wie stellt sich der aktuelle Stand der Sanierungsplanung für den Helenesee aus Sicht der Bundesregierung dar (bitte nach Planungsphasen und beauftragten Leistungen aufschlüsseln)?

Antwort

Planungsstufe I (LP 1 und 2):

Die Planungsstufe I (Leistungsphase 1 und 2 in Anlehnung an die HOAI) wurde beauftragt. Diese Planungsstufe I entwickelt für jeden der 9 von 10 Uferbereichen, für welche keine bodenmechanische Standsicherheit nachgewiesen werden konnte, drei mögliche Sicherungsmaßnahmen, aus welchen eine Vorzugslösung für den jeweiligen Uferbereich ermittelt wird.

Waldwertgutachten:

Um die Kosten, welche durch die Inanspruchnahme von Waldflächen bei der Realisierung der jeweiligen Sicherungsmaßnahme entstehen, berücksichtigen zu können, werden Waldwertgutachten erstellt.

Verkehrswertgutachten:

Am Helenesee sind ufernahe Bauwerke vorhanden, welche eventuell für die Realisierung der jeweiligen Vorzugsvariante der Sicherungsmaßnahme beräumt werden müssen. Nach Ermittlung der Vorzugsvariante für den jeweiligen Uferbereich erfolgt für die betroffenen Bauwerke eine Ermittlung der Verkehrswerte; die Verkehrswerte dienen als Basis für gegebenenfalls notwendige Entschädigungen nach § 38 ff. des Ordnungsbehördengesetzes Brandenburg.

Frage 2 + 2a + 2b + 2c + 2d Seite 2

2Welche konkreten Zeitpunkte sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit für

2aden Abschluss der Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2),

2bden Beginn und Abschluss der weiteren Planungsphasen,

2cdie Ausschreibung der Bauleistungen sowie

2dden Beginn der Bauarbeiten vorgesehen?

Antwort

Die Ergebnisse der Planungsstufe I (Leistungsphasen 1 und 2) sollen nach August 2026 vorliegen. Nach Sichtung der Planungsergebnisse der Planungsstufe I und Durchführung einer Risikoanalyse wird durch den Steuerungs- und Budgetausschuss für die Braunkohlesanierung (StuBA) über Art und Umfang der notwendigen weiterführenden Planungsleistungen entschieden.

Mit einer Ausschreibung der Bauleistung ist nach allgemeiner Erfahrung nicht vor dem ersten Halbjahr 2029 zu rechnen. Nach Vergabe der Bauleistung und unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen kann im Anschluss mit der Bauausführung begonnen werden.

Frage 3 Seite 2

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung der zuletzt öffentlich kommunizierte Baubeginn zwischen 2028 und 2030 (siehe Vorbemerkung der Fragestellender) weiterhin realistisch, und wenn ja, auf welcher Grundlage?

Antwort

Ein Baubeginn innerhalb des zeitlichen Rahmens von 2028 bis 2030 ist auch weiterhin realistisch. Auf die Antwort zu Frage 2 wird insoweit verwiesen.

Frage 4 Seite 3

Welcher Zeitrahmen wird nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell für die vollständige Sanierung einschließlich aller Sicherungs- und Nachsorgemaßnahmen angenommen?

Antwort

Der konkrete Umfang der notwendigen Sicherungsarbeiten wird auf Grundlage der Ergebnisse der Planungsstufe I und der Risikoanalyse ermittelt. Ein detaillierter Zeitplan kann erst im Nachgang aufgestellt werden.

Frage 5 Seite 3

Welche finanziellen Mittel hat der Bund bislang für die Sanierung des Helenesees bereitgestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Antwort

Die Ist-Kosten betragen bis dato 227 700 Euro; davon 16 700 Euro im Jahr 2024 und 211 000 Euro im Jahr 2025.

Frage 6 Seite 3

Welche Gesamtkosten werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit für die Sanierung des Helenesees veranschlagt, und wie hat sich diese Kostenschätzung seit 2021 entwickelt?

Antwort

Der Umfang der notwendigen Sicherungsarbeiten wird erst auf Grundlage der Ergebnisse der Planungsstufe I und der Risikoanalyse ermittelt. Eine Gesamtkostenschätzung liegt insoweit noch nicht vor.

Frage 7 Seite 3

Welche Kostensteigerungen erwartet die Bundesregierung im weiteren Verlauf der Sanierung, insbesondere vor dem Hintergrund zusätzlicher Gutachten und Preisentwicklungen im Bauwesen?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.

Frage 8 Seite 3

Welche Voraussetzungen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung erfüllt sein, damit weitere Finanzmittel über die bisherigen Planungsphasen hinaus freigegeben werden?

Antwort

Das Vorliegen der Ergebnisse der Planungsstufe I sowie der Risikoanalyse bilden die Grundlage für eine Entscheidung des Steuerungs- und Budgetausschusses für die Braunkohlesanierung über die Genehmigung von weiteren Finanzmitteln.

Darüber hinaus stehen alle Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Bewilligung entsprechender Haushaltsmittel im Kapitel 0803, Titelgruppe 03, des Einzelplans 08 (Ausgaben für die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH) sowie einer hälftigen Kofinanzierung der Projektkosten durch das Land Brandenburg.

Frage 9 Seite 3

Wann ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit einer Entscheidung über die Finanzierung der weiteren Planungs- und Bauphasen zu rechnen?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.

Frage 10 Seite 4

Welche Auswirkungen haben das vom Bund beauftragte Risikogutachten sowie weitere notwendige Gutachten (siehe www.moz.de/lokales/frankfu rt-oder/helenesee-bei-frankfurt-oder-planung-der-sanierung-das-ist-der-a ktuelle-stand-78689163.html) auf den Zeitplan und die Kosten der Sanierung?

Antwort

Die beauftragten Gutachten gliedern sich in den Zeitplan für die Planungsstufe I ein und haben somit keinen verzögernden Charakter.

Frage 11 Seite 4

Inwieweit können die Ergebnisse der in der Frage 10 genannten Gutachten zu Änderungen der bisherigen Sanierungsstrategie führen?

Antwort

Eine „Sanierungsstrategie“ steht noch nicht abschließend fest. Es handelt sich bei den Sicherungsmaßnahmen um einen iterativen Prozess, in den insbesondere die Ergebnisse der Planungsstufe I sowie der Risikoanalyse einfließen werden.

Frage 12 Seite 4

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung als Eigentümerin der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH ergriffen, um den Fortgang der Sanierung zu beschleunigen?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über sachwidrige Verzögerungen der Sicherungsmaßnahmen vor, soweit diese den Zeitraum seit Übernahme der Projektverantwortung durch die Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH im Jahr 2024 betreffen. Ein Handlungsbedarf besteht insoweit nicht.

Frage 13 Seite 4

Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Fortschritt der Sanierung nach fünf Jahren Sperrung insgesamt?

Antwort

Die Bundesregierung verfügt über keine Informationen, die den Zeitraum vor Übernahme der Projektverantwortung durch die Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH im Jahr 2024 betreffen. Insoweit kann eine Bewertung nicht erfolgen.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.

Frage 14 Seite 4

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, zumindest standsichere Teilbereiche des Helenesees vor dem Abschluss der Gesamtmaßnahme wieder zugänglich zu machen?

Antwort

Nach Kenntnis der Bundesregierung ist das Ostufer des Helenesees gemäß den bodenmechanischen Berechnungen aus dem Jahr 2023 standsicher. Soweit der Bundesregierung bekannt ist, ist dieser Bereich des Ufers nicht (mehr) gesperrt.

Frage 15 Seite 4

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die betroffene Region künftig regelmäßig und transparent über den Stand der Sanierung, die Kostenentwicklung und den Zeitplan zu informieren?

Antwort

Entsprechende Maßnahmen obliegen grundsätzlich den Behörden des Landes Brandenburg. Die LMBV ist jedoch, ebenso wie das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR), im Arbeitskreis Helenesee des Braunkohleausschusses (BKA) des Landes Brandenburg vertreten und wird dort über die weitere Entwicklung informieren.