Sanierung und Entwicklung des Helenesees bei Frankfurt (Oder)

Drucksache 21/730Antwortauf die Kleine Anfrage 21/53130.06.20254 Seiten18 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium der FinanzenSport, Freizeit und Tourismus
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Der Helenesee in Frankfurt (Oder), ein ehemaliger Tagebau, zählt zu den bekanntesten Freizeit- und Erholungsgebieten Ostbrandenburgs. Seit Mai 2021 ist der See infolge massiver Böschungsrutschungen gesperrt. Ein geologisches Gutachten der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) bestätigte im Jahr 2024 erhebliche Risiken durch instabile Uferbereiche. Die Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen ist durch Mittel des Bundes und des Landes Brandenburg gesichert (siehe www.lmbv.de/finan zierung-der-sicherung-des-helenesees-bei-frankfurt-o-durch-bund-und-land-be staetigt).

Trotz dieser Fortschritte bestehen nach Kenntnis der Fragestellenden weiter Unsicherheiten über den genauen Zeitplan, die konkreten Maßnahmen sowie die Beteiligung lokaler Akteure an den Entscheidungsprozessen. Auch die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der langjährigen Sperrung für die Region sind aus Sicht der Fragestellenden bislang nur unzureichend bewertet worden.

Text vor der ersten Frage

Braunkohlesanierung (§ 3 VA VII BKS) auf dem Gebiet des Landes Brandenburg bereit. Über die Verteilung der Mittel auf einzelne Projekte entscheidet der Steuerungs- und Budgetausschuss für die Braunkohlesanierung (StuBA) auf Antrag der als Projektträgerin eingesetzten Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV).

Frage 1 Seite 2

Welche Mittel werden vom Bund für die Sanierung des Helenesees insgesamt geplant, und über welche Haushaltstitel bzw. Programme soll das Geld fließen (bitte Haushaltstitel mit Summen auflisten)?

Antwort

Die Leistungen im Rahmen des Sonderprojekts Helenesee werden vom StuBA als sonstige Maßnahme im Zusammenhang mit der Braukohlesanierung nach § 3 Absatz 1 Alternative 2 VA VII BKS eingeordnet. Der aktuelle Genehmigungsumfang beträgt 1.912.700 Euro. Der Bund stellt den auf ihn entfallenden Finanzierungsanteil (50 Prozent) – wie für alle Maßnahmen nach § 3 VA VII BKS – als Zuwendung für den Betrieb der LMBV in Kapitel 0803 Titel 682 31 bereit. Ein spezifischer Mittelansatz für das Projekt Helenesee ist dabei nicht veranschlagt. Auch ein Gesamtansatz des zukünftigen Mittelbedarfs für die Sanierung des Helenesees ist noch nicht bekannt. Er kann erst nach Vorliegen der vorbereitenden Gutachten sowie der darauf aufbauenden Planungen konkretisiert werden. Hiermit ist frühestens ab 2027 zu rechnen.

Frage 2 Seite 2

Welche der geplanten Mittel (siehe Frage 1) sind über Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt abgebildet (bitte Haushaltstitel mit konkreten Ermächtigungen auflisten)?

Antwort

Für Maßnahmen im Rahmen von § 3 VA VII BKS sind im Haushaltsgesetz 2022 Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2023 bis 2027 in Höhe von insgesamt 127 Mio. Euro in Kapitel 0803 Titel 682 31 ausgebracht. Ein spezifischer Mittelansatz für das Projekt Helenesee ist dabei nicht abgebildet.

Frage 3 Seite 2

Welche der geplanten Mittel (siehe Frage 1) wurden bereits ausgezahlt (bitte einzelne Zahlungen mit Haushaltstitel bzw. Programm, Datum und Empfänger angeben)?

Antwort

Im Rahmen des Sonderprojekts Helenesee wurden bisher noch keine Mittel abgerufen.

Frage 4 Seite 2

Wann sollen weitere Zahlungen der geplanten Mittel (siehe Frage 1) erfolgen (bitte einzelne Zahlungen mit Haushaltstitel bzw. Programm, Datum und Empfänger angeben)?

Antwort

Höhe und Zeitpunkt von etwaigen Zahlungen sind aufgrund des derzeitigen Planungsstandes noch nicht zuverlässig abschätzbar. Berechtigt zum Abruf wäre ausschließlich die LMBV als Projektträgerin. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Frage 5 Seite 2

Welche Mittel werden nach Kenntnis der Bundesregierung vom Land Brandenburg für die Sanierung des Helenesees insgesamt geplant?

Antwort

Die Finanzierung von Maßnahmen nach § 3 VA VII BKS erfolgt jeweils hälftig durch den Bund und das beteiligte Land – hier das Land Brandenburg. Über weitergehende Kenntnisse verfügt die Bundesregierung nicht.

Frage 6 Seite 3

Welche Bundesministerien oder nachgeordneten Behörden sind in die Planung und Durchführung der Sicherungsmaßnahmen involviert (bitte einzeln mit jeweiliger Aufgabe nennen)?

Antwort

Mitglieder des Steuerungs- und Budgetausschusses für die Braunkohlesanierung (StuBA) sind das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Projektträgerin ist die bundeseigene Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV).

Frage 7 Seite 3

Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Zeitplan für die Sanierung aus (bitte zum einen für alle Leistungsphasen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure [HOAI] benennen sowie zum anderen – soweit nicht abgedeckt durch die HOAI – für folgende Aspekte:

Antwort

Die LMBV hat den nachfolgenden vorläufigen Zeitplan übermittelt. Der Zeitplan steht unter dem Vorbehalt des Planungsfortschritts sowie unter dem Genehmigungs- und Finanzierungsvorbehalt.

Frage 7a Seite 3

Abschluss des Artenschutzgutachtens;

Antwort

Im Jahr 2024 erfolgte die Kartierung des Helenesees gemäß den Standarduntersuchungsanforderungen des Landes Brandenburg. Im Rahmen der Bearbeitung der Leistungsphase (LP) 4 wird auf Basis der gewonnenen Ergebnisse aus der Planung der notwendige landschaftspflegliche Begleitplan nach den gültigen Regelungen des BNatSchG erstellt.

Frage 7b Seite 3

Vergabe der Planungsleistungen [bitte ggf. unterschiedliche Leistungen auflisten];

Antwort

Veröffentlichung Planungsleistungen: Juli 2025

Vertragsbeginn Planungsleistungen: Januar 2026

Die Leistungsphasen 3 bis 9 werden nur optional vergeben.

Frage 7c Seite 3

Abschluss der Planung;

Antwort

Planungsleistungen:

LP1 – Grundlagenermittlung: Mai 2026

LP2 – Vorplanung: August 2026

LP3 – Entwurfsplanung: Januar 2027

LP4 – Genehmigungsplanung: Januar 2027

Einholung Genehmigung/-en: April 2027

LP5 – Ausführungsplanung: September 2027

Frage 7d Seite 3

Vergabe der Bauleistungen [bitte ggf. unterschiedliche Leistungen auflisten];

Antwort

LP6 – Vorbereiten der Vergabe: November 2027

LP7 – Mitwirken bei der Vergabe: Mai 2028

Frage 7e Seite 4

Beginn der Sanierungsarbeiten [bitte ggf. unterschiedliche Arbeiten auflisten];

Antwort

Beginn Sicherungsarbeiten: 2028

LP8 – Bauoberleitung: 2033

Frage 7f Seite 4

Abschluss der Sanierungsarbeiten)?

Antwort

Abschluss Sicherungsarbeiten: 2033

LP9 – Objektbetreuung: 2038

Frage 8 Seite 4

Sieht die Bundesregierung – in Abstimmung mit dem Land Brandenburg und den beteiligten Behörden – bei der Sanierung Möglichkeiten der Planungs- und Realisierungsbeschleunigung (wenn ja, bitte auflisten)?

Antwort

Die Möglichkeiten einer Planungs- und Realisierungsbeschleunigung lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschätzen. Hierzu müssen erst die erforderlichen Untersuchungen und darauf aufbauende Planungen abgeschlossen werden.

Frage 9 Seite 4

Wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Umsetzung der Maßnahmen auch eine temporäre Wiedereröffnung des Helenesees für die Bade- und Freizeitnutzung geprüft (wenn nein, bitte ausführlich begründen)?

Antwort

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist eine Nutzung des Helenesees während der Sicherung der Uferböschungen nicht möglich.

Frage 10 Seite 4

Welche Maßnahmen zur Information und Beteiligung der Bevölkerung und der lokalen Akteure sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Kontext der Sanierung des Helenesees wann vorgesehen?

Antwort

Entsprechende Maßnahmen obliegen den Behörden des Landes Brandenburg.

Frage 11 Seite 4

Wie bewertet die Bundesregierung die wirtschaftlichen Auswirkungen der Vollsperrung des Helenesees auf den Tourismus, die Gastronomie und Naherholung in der Region Frankfurt (Oder)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine spezifischen Kenntnisse vor.

Frage 12 Seite 4

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um negativen Auswirkungen der Vollsperrung des Helenesees auf die Region Frankfurt (Oder) zu begegnen, und welche weiteren sind wann geplant?

Antwort

Entsprechende Maßnahmen obliegen nicht der Bundesregierung.