Antimuslimische Vorfälle im zweiten Halbjahr 2025

Drucksache 21/4220Antwortauf die Kleine Anfrage 21/398317.02.202671 Seiten16 FragenFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENBundesministerium des InnernInnere Sicherheit1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Der Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit vom 29. Juni 2023 stellt fest, „dass Muslimfeindlichkeit kein gesellschaftliches Randphänomen darstellt, sondern in weiten Teilen der deutschen Bevölkerung verbreitet ist und sich seit vielen Jahren auf einem beständig hohen Niveau hält“ (vgl. www.deutsche-islam-konferenz.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publik ationen/Studien/uem-abschlussbericht.html). Nach der Antwort der Bundesregierung vom 1. Juli 2026 auf die Kleine Anfrage zu Antimuslimischen Vorfällen im ersten Halbjahr 2025 (Bundestagsdrucksache 21/741) stehen hier die Entwicklungen im zweiten Halbjahr im Vordergrund.

Auch die Allianz gegen Islamfeindlichkeit und Muslimfeindlichkeit (CLAIM) kommt in ihren zehn Forderungen zur Bekämpfung von antimuslimischem Rassismus vom 20. März 2025 (vgl. www.claim-allianz.de/content/uploads/20 25/03/20250320_forderungen_claim_amr-1.pdf?x16651) zu dem Ergebnis: „Ohne eine präzise Erfassung des Ausmaßes von antimuslimischer Gewalt, Übergriffen und Diskriminierungen sind weder effektive Strafverfolgung noch Prävention möglich.“

CLAIM stellt in ihrem Zivilgesellschaftlichen Lagebild antimuslimischer Rassismus (Ausgabe 2024; vgl. www.claim-allianz.de/content/uploads/2024/06/2 0240620_lagebild-amr_2023_claim.pdf?x16651) einen starken Anstieg von Meldungen und Beratungsanfragen im vierten Quartal 2023 in der Folge des Terrorangriffs der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 fest. Dieser Angriff bot eine „Gelegenheitsstruktur“ für antisemitische und rassistische Handlungen. Insofern im anschließenden politischen Diskurs allerdings oftmals „muslimische und migrantisierte Gemeinschaften pauschal als antisemitisch beschrieben und für den Anstieg antisemitischer Vorfälle verantwortlich gemacht wurden“, war zugleich auch ein Anstieg von Diskriminierung, Feindseligkeit und Gewalt gegen muslimische und als muslimisch markierte Einzelpersonen und Gemeinschaften festzustellen. Erste Zahlen aus dem Jahr 2024 deuten auf einen weiteren Anstieg solcher Vorfälle hin.

Das hohe Niveau antimuslimischer Vorfälle bestätigt auch eine repräsentative Umfrage des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung. Zahlen, die in der aktuellen Ausgabe des Nationalen Rassismus- und Diskriminierungsmonitors veröffentlicht wurden, belegen, dass mehr als 60 Prozent muslimischer Frauen und mehr als 50 Prozent muslimischer Männer mindestens einmal im Monat Diskriminierung ausgesetzt sind (vgl. www.dezim-instit ut.de/fileadmin/user_upload/Demo_FIS/publikation_pdf/FA-6300.pdf).

Auch in der Statistik der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) des Bundeskriminalamts (BKA) spiegelt sich dieser Anstieg wider (Vorstellung der Fallzahlen zur Politisch motivierten Kriminalität 2024; vgl. www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/PMKZahlen2024/PMKZahlen2024_n ode.html). Die Einführung der gesonderten Erfassung „islamfeindlicher Straftaten“ in der Statistik der Politisch motivierten Kriminalität seit 2017 wird im Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit als „wichtiger Meilenstein“ gewürdigt, dennoch gibt es weiterhin Leerstellen bei der systematischen Erfassung von Muslimfeindlichkeit.

Sollten der Bundesregierung die Zahlen für das zweite Halbjahr 2025 noch nicht vorliegen, bitten die Fragestellenden um Beantwortung der bis zum Beantwortungszeitpunkt vorliegenden Zahlen für das Jahr 2025 mit Angabe des Stichtags.

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst. Das Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität (PMK) stellt das tatauslösende politische Element in den Mittelpunkt. Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden politisch motivierte Taten durch die Länder Themenfeldern (unter anderen dem Unterthemenfeld „Islamfeindlich“ im Oberthemenfeld „Hasskriminalität“) zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten Phänomenbereich abgebildet.

Politisch motivierte Straftaten werden einem Phänomenbereich zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung (zum Beispiel nach Art der Themenfelder) einer entsprechenden ideologischen Orientierung zuzurechnen sind. Diese Anhaltspunkte können sich beispielsweise aus Tätermerkmalen (insbesondere äußeres Erscheinungsbild), verwendeter Sprache/verwendeten Symbolen sowie dem Zeitgeschehen (aktuelle politische/gesellschaftliche Ereignisse) ergeben. Ist der Sachverhalt nicht unter die Phänomenbereiche PMK -links-, PMK -rechts-, PMK -ausländische Ideologie- oder PMK -religiöse Ideologie- subsumierbar, ist der Phänomenbereich PMK -sonstige Zuordnung- (bis zum 31. Dezember 2022 bezogen auf die Tatzeit: PMK -nicht zuzuordnen-) zu wählen.

Die genannten Fallzahlen aus dem Jahr 2025 haben vorläufigen Charakter und sind durch Nach- und Änderungsmeldungen noch Veränderungen unterworfen. Eine Auswertung zu der Motivation „muslimfeindlich“ ist nicht möglich, da dieser Begriff keinen recherchierbaren Katalogwert im Rahmen des KPMD-PMK darstellt.

Frage 1 Seite 3

Wie viele Anfragen zu Diskriminierung an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes von sowohl antimuslimischer als auch islamfeindlicher Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sind der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2025 bekannt (bitte nach unmittelbare Benachteiligung, mittelbare Benachteiligung, Belästigung, sexuelle Belästigung und Anweisung zur Benachteiligung [vgl. § 3 AGG] differenzieren und jeweils Zeitpunkt, Ort und Anzahl Beschuldigter angeben)?

Antwort

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes dokumentiert alle an sie gerichteten Beratungsanfragen. Im Laufe eines Beratungsprozesses können sich neue Informationen ergeben, die es erst ermöglichen, den Fall innerhalb der Dokumentation richtig zu kategorisieren oder die eine Neukategorisierung erforderlich machen. Aufgrund unvollständiger Angaben in Meldungen von Ratsuchenden stehen nicht zu allen Fragen vollständige Angaben zur Verfügung. Dies kann zu Uneindeutigkeiten in der Erfassung führen. Die nachfolgenden Angaben sind auch daher als vorläufig zu betrachten.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes differenziert in ihrer Dokumentation zwischen einer religionsbezogenen Diskriminierung entlang einer (zugeschriebenen) muslimischen Religionszugehörigkeit und antimuslimischen Rassismus.

Insgesamt wurden in beiden Kategorien zusammen in der zweiten Jahreshälfte 2025 (1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2025) 234 Fälle als antimuslimische Diskriminierung erfasst.

Aufgeschlüsselt nach Benachteiligungsformen im Sinne des § 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ergibt sich folgende Verteilung:

Tabelle auf Seite 3 · 7 Zeilen × 2 Spalten
DiskriminierungsformAntimuslimische Diskriminierung
Unmittelbar67
Mittelbar8
Belästigung22
Keine angemessenen Vorkehrungen0
Andere/Nicht-AGG21
Unklar58
Keine Angabe eingetragen55

In Bezug auf den Ort der Vorfälle ist lediglich eine bundeslandspezifische Aufschlüsselung möglich; hieraus ergibt sich folgende Verteilung:

Tabelle auf Seite 3, 4 · 17 Zeilen × 2 Spalten
LandAntimuslimische Diskriminierung
Baden-Württemberg16
Bayern21
Berlin37
Brandenburg5
Bremen6
Hamburg7
Hessen24
Mecklenburg-Vorpommern0
Niedersachsen17
Nordrhein-Westfalen40
Rheinland-Pfalz9
Saarland2
Sachsen3
Sachsen-Anhalt3
Schleswig-Holstein2
Thüringen1
Keine Angabe eingetragen41

Der Zeitpunkt und die Anzahl der Beschuldigten werden nicht systematisch erfasst. Eine statistische Auswertung ist daher nicht möglich.

Frage 2 Seite 4

In welchem Umfeld fanden nach Kenntnis der Bundesregierung die antimuslimischen und bzw. oder islamfeindlichen Vorfälle, die bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingingen, statt (bitte, wenn möglich, nach Lebensbereichen differenzieren)?

Antwort

Auf die Hinweise zur Dokumentation in der Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

Aufgeschlüsselt nach Lebensbereichen ergibt sich folgendes Bild.

Tabelle auf Seite 4 · 12 Zeilen × 2 Spalten
LebensbereichAntimuslimische Diskriminierung
Ämter und Behörden11
Arbeitsmarkt84
Bildung20
Freizeit, Vereine, Ehrenamt, Parteien2
Gesundheit und Pflege12
Internet und soziale Medien4
Justiz und Polizei5
Öffentlicher Raum14
Private Dienstleistungen und Zugang zu Gütern51
Privates und soziales Umfeld (Nachbarschaft)4
Werbung/Medien/Rundfunk/Presse5
Wohnungsmarkt19
Frage 3 Seite 4

Wie viele Fälle antimuslimischer und bzw. oder islamfeindlicher Beleidigung, Bedrohung, Nötigung, Verleumdung, übler Nachrede und Volksverhetzung. sind der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2025 bekannt (bitte nach Straftatbeständen differenzieren und jeweils Zeitpunkt, Ort [online bzw. offline] und Anzahl Beschuldigter angeben)?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.

Frage 4 Seite 4

Wie viele Fälle antimuslimischer und bzw. oder islamfeindlicher Sachbeschädigungs-, Gewalt- und Brandstiftungsdelikte sind der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2025 bekannt (bitte nach Sachbeschädigung, einfacher Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, schwerer Körperverletzung, versuchter Tötung, Tötung, schwerer Brandstiftung, besonders schwerer Brandstiftung, Brandstiftung mit Todesfolge und sonstigen Gewalttaten differenzieren, bitte jeweils Zeitpunkt, Ort und Anzahl Beschuldigter sowie [bei Sachbeschädigung bzw. Brandstiftung] die Schadenshöhe angeben)?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.

Frage 5 Seite 5

Bei wie vielen antimuslimisch und bzw. oder islamfeindlich motivierten Straftaten war im zweiten Halbjahr 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung der Tatort eine Moschee (bitte jeweils nach Art und Motivation der Straftat und Bundesländern aufschlüsseln)?

Antwort

Bei dem Angriffsziel „Moschee“ (Stätte der Religionsausübung) in der Fallzahlenanwendung des BKA handelt es sich um einen bundesweiten Katalogwert des KPMD-PMK.

Angriffsziel einer politisch motivierten Straftat ist das Objekt (Ort, Sache, Institution, Veranstaltung oder Person), welches aufgrund einer festgestellten oder sich aus Phänomenbereich und ggf. Themenfeld ergebenden Motivation heraus direkt und/oder (unter Beachtung der verletzten Rechtsnormen) inhaltlich gezielt angegriffen wird.

Die entsprechenden Fallzahlen können der nachfolgenden Aufstellung entnommen werden.

Phänomenbereich PMK -rechts-: insgesamt zehn Delikte, eine Brandstiftung in Sachsen-Anhalt, eine Sachbeschädigung in Bayern, zwei Propagandadelikte, davon eins in Niedersachsen, eins in Nordrhein-Westfalen, vier Volksverhetzungen, je eine in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern und zwei in Nordrhein-Westfalen und zwei andere Straftaten, eine davon in Berlin und eine in Nordrhein-Westfalen

Phänomenbereich PMK -links-: keine Delikte

Phänomenbereich PMK -ausländische Ideologie-: keine Delikte

Phänomenbereich PMK -religiöse Ideologie: ein Delikt: eine Nötigung/Bedrohung in Niedersachsen

Phänomenbereich PMK -sonstige Zuordnung-: insgesamt drei Delikte, eine Volksverhetzung in Bayern und zwei andere Straftaten in Niedersachsen.

Frage 6 Seite 5

Wie viele Tatverdächtige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen mutmaßlich antimuslimischer und bzw. oder islamfeindlicher Straftaten im zweiten Halbjahr 2025 ermittelt, und wie viele Tatverdächtige wurden festgenommen (bitte gemäß den in den Frage 3 und 4 genannten zwei strafrechtlich relevanten Kategorien differenzieren)?

Antwort

Zum Unterthemenfeld (UTF) „Islamfeindlich“ wurden im zweiten Halbjahr 2025 insgesamt 313 Tatverdächtige ermittelt. Es gab drei Festnahmen. Die entsprechenden Fallzahlen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 5, 6 · 21 Zeilen × 3 Spalten
Zeitraum: 2. Halbjahr 2025, UTF Islamfeindlich, Stichtag: 31. Dezember 2025
Deliktkategorie BeschreibungGesamtFestnahmen
Tötungsdelikte22
Körperverletzungsdelikte250
Brandstiftungsdelikte00
Sprengstoffdelikte00
Landfriedensbruch00
Gefährlicher Eingriff in den Luft-, Bahn- und Straßenverkehr00
Freiheitsberaubung00
Raub00
Erpressung00
Widerstandsdelikte00
Sexualdelikte00
Sachbeschädigung30
Nötigung/Bedrohung210
Verbreiten von Propagandamitteln10
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen200
Störung der Totenruhe00
Volksverhetzung1150
Verstoß gegen das Versammlungsgesetz00
Verstoß gegen das Waffengesetz00
Andere Straftaten1261
Gesamtsumme3133
Frage 7 Seite 6

Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung laut der HateCrime-Statistik (HCr) wegen mutmaßlich antimuslimischer und bzw. oder islamfeindlicher Straftaten im ersten und zweiten Halbjahr 2025 eingeleitet (bitte gemäß den in den Frage 3 und 4 genannten zwei strafrechtlich relevanten Kategorien differenzieren)?

Antwort

Die Zahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren liegt der Bundesregierung nicht vor. Fallzahlen und Ermittlungsverfahren sind nicht deckungsgleich. Zu einem Sachverhalt können mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet werden oder mehre Lebenssachverhalte können in einem Ermittlungsverfahren zusammengefasst werden.

Frage 8 Seite 6

In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung laut der HateCrime-Statistik die Ermittlungen wegen mutmaßlich antimuslimischer und bzw. oder islamfeindlicher Straftaten im ersten und zweiten Halbjahr 2025 eingestellt (bitte gemäß den in den Frage 3 und 4 genannten zwei strafrechtlich relevanten Kategorien differenzieren)?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.

Frage 9 Seite 6

Welchen Phänomenbereichen der PMK-Statistik sind nach Kenntnis der Bundesregierung die antimuslimischen und bzw. oder islamfeindlichen Straftaten im zweiten Halbjahr 2025 zuzuordnen (bitte gemäß den in den Frage 3 und 4 genannten zwei strafrechtlich relevanten Kategorien und den Phänomenbereichen PMK-links, PMK-rechts, PMK-ausländische Ideologie, PMK-religiöse Ideologie und PMK-sonstige Zuordnung differenzieren)?

Antwort

Im Zeitraum von Juli bis Dezember 2025 mit Stichtag 31. Dezember 2025 wurden im Rahmen des KPMD-PMK im UTF „Islamfeindlich“ 543 Fälle gemeldet. Bei 166 Fällen wurde das Untertatmittel (UTM) „Internet“ angegeben.

Die detaillierte Aufschlüsselung nach Tatorten, Tatzeiten, Anzahl der Tatverdächtigen, Straftatbeständen und Phänomenbereichen kann der Anlage 1 entnommen werden.*

Die Schadenshöhe wird in der Fallzahlenanwendung des BKA nicht erfasst. Die Bundesregierung kann daher hierzu keine Angaben machen.

Die Zuordnung nach Phänomenbereichen und Straftatbeständen islamfeindlicher Straftaten im Sinne der Frage im Zeitraum von Juli bis Dezember 2025 kann der folgenden Tabelle entnommen werden:

Tabelle auf Seite 7 · 23 Zeilen × 7 Spalten
LinksRechtsAusländische IdeologieReligiöse IdeologieSonstige ZuordnungSumme
Tötungsdelikte020002
Tötungsdelikte vollendet000000
Tötungsdelikte Versuch020002
Körperverletzungen02522534
Brandstiftungen020002
Sprengstoffdelikte000000
Landfriedensbruch000000
Gefährlicher Eingriff000000
Freiheitsberaubung000000
Raub001001
Erpressung000000
Widerstandsdelikte000000
Sexualdelikte000000
Summe Gewaltdelikte02932539
Sachbeschädigungen21913732
Nötigung/Bedrohung)02232532
Propagandadelikte03800038
Störung der Totenruhe000000
Volksverhetzung01845514208
Verstoß gegen VersG000000
Verstoß gegen WaffG000000
Andere Straftaten01618718194
Gesamtsumme2453201949543
AnlageAnlage 1 zur Kleinen Anfrage 21/3983

PDF-Seiten 17–70 (54 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 10 Seite 7

Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung laut der HateCrime-Statistik wegen antimuslimischer und bzw. oder islamfeindlicher Straftaten im ersten und zweiten Halbjahr 2025 zu welchen Strafen verurteilt (bitte gemäß den in den Frage 3 und 4 genannten zwei strafrechtlich relevanten Kategorien differenzieren)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu derzeit keine aktuellen Erkenntnisse vor.

Die HateCrime-Statistik (HCr-Statistik) erfasst als Tatmotivation auch islamfeindliche Straftaten und informiert über die eingeleiteten Ermittlungsverfahren, die Anzahl der ermittelten Beschuldigten, die Anzahl der erlassenen Haftbefehle, die Abschlussentscheidungen der Staatsanwaltschaften bzw. Gerichte und die Sanktionen nach Verurteilungen.

Daten für das Berichtsjahr 2025 liegen jedoch noch nicht vor. Die jeweils vorliegenden Berichtsjahre können unter www.bundesjustizamt.de/DE/Service/Jus tizstatistiken/Justizstatistiken_node.html#AnkerDokument226620 abgerufen werden.

Im Übrigen erfassen die einschlägigen Statistischen Berichte des Statistischen Bundesamtes grundsätzlich die Tatmotivation (hier islamfeindlich/antimuslimisch) nicht. Die Differenzierung erfolgt auf der Basis der Gesetzesgliederung und Paragraphen.

Frage 11 Seite 8

Wie hat sich die Zahl der mutmaßlich antimuslimischen und bzw. oder islamfeindlichen Straftaten im zweiten Halbjahr 2025 im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt (bitte nach den Halbjahren erstes 2025, zweites 2024, erstes 2024, erstes 2023 und zweites 2023 aufschlüsseln)?

Antwort

Da die Fallzahlen für 2025 noch nicht final abgestimmt sind, haben sie vorläufigen Charakter und sind durch Nach-/Änderungsmeldungen noch Veränderungen unterworfen. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

Um dennoch eine belastbare Aussage treffen zu können, wurden die zugelieferten Zahlen mit dem Stichtagsdatum 31. Dezember 2025 revisionssicher abgefragt. Damit die weiteren angefragten Zeiträume der Fragestellung mit dem zweiten Halbjahr 2025 vergleichbar sind, werden diese ebenfalls mit dem letzten Tag des jeweils abgefragten Zeitraums genannt.

Tabelle auf Seite 8 · 6 Zeilen × 2 Spalten
Zeitraum (Stichtag)Anzahl
2. Halbjahr 2025 (31.12.2025)543
1. Halbjahr 2025 (30.06.2025)489
2. Halbjahr 2024 (31.12.2024)593
1. Halbjahr 2024 (30.06.2024)429
2. Halbjahr 2023 (31.12.2023)641
1. Halbjahr 2023 (30.06.2023)279
Frage 12 + 12a + 12b Seite 8

12In welcher Form ist antimuslimischer Rassismus und bzw. oder Islamfeindlichkeit Bestandteil der Aus-, Fort- und Weiterbildung für die Beschäftigten des Bundes sowie die Bundesbeamten (bitte nach konkreten Behörden differenzieren)?

12aWelche und wie viele Veranstaltungen bzw. Lehreinheiten fanden hierzu mit welchem Umfang im zweiten Halbjahr 2025 statt?

12bWelche Lehrinhalte werden vermittelt?

Antwort

Die Fragen 12 bis 12b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die verschiedenen Formen von Hasskriminalität und Extremismus werden bei der Bundespolizei sowohl in der Ausbildung, als auch in der Fortbildung wiederkehrend vermittelt und im Lichte demokratischer Grundwerte besprochen. Dabei werden auch die Ausprägungen Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus dargestellt.

In der Laufbahnausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst (VmPVD) sieht der Ausbildungsplan in sämtlichen Ausbildungsabschnitten im Fach Staats- und Verfassungsrecht/Politische Bildung Unterrichtungen zu den verschiedenen Erscheinungsformen von Rassismus vor. Diese werden im Zusammenhang mit den Schulungen zum Grundgesetz u. a. mit den Erscheinungsformen von Hasskriminalität unter Einbindung von Muslimfeindlichkeit sowie den Menschrechten mit dem Diskriminierungsverbot beleuchtet.

Ebenso sind für die Laufbahnausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst (VgPVD) gemäß dem Modulhandbuch verschiedene Lehrveranstaltungen in den zahlreichen Modulen vorgesehen, wie die

• Vermittlung werteorientierter Führungsverantwortung, insbesondere die Auseinandersetzung mit allen Formen von Diskriminierung,

• Vermittlung ausgewählter Grundrechte, wie Menschenwürde, Gleichheitsgrundsätze, Religions- und Gewissensfreiheit etc. im Zusammenhang mit den Menschenrechtskonventionen, • Vermittlung des Diskriminierungsverbots,

• Vermittlung der hohen Relevanz von Vielfalt und Diskriminierungsfreiheit, auch im Rahmen der polizeilichen Führungsrolle.

Im Rahmen des Konzeptes der Hochschule des Bundes, Fachbereich Bundespolizei, zur Vermittlung des Themenkomplexes Radikalisierung und Extremismus (Rad-Ex) erfolgt darüber hinaus eine Sensibilisierung im Umgang mit den Phänomenen Radikalismus und Extremismus und seinen Ausprägungen. Hierzu gehört auch die Befassung mit der Thematik des NSU-Komplexes.

In der dienstlichen Fortbildung sind insbesondere die Schulungsmaßnahmen Rad-Ex zu benennen. Hierzu wurden im zweiten Halbjahr 2025 zwei mehrtägige Maßnahmen für Führungskräfte sowie eine mehrtägige Verwendungsfortbildung und zwei Anpassungsfortbildungen zur Multiplikatorin bzw. zum Multiplikator Rad-Ex durchgeführt. Die Multiplikatorenlehrgänge dienen dazu, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu befähigen, weitere dezentrale Fortbildungsmaßnahmen durchzuführen.

Für die Fortbildung zur RadEx-Thematik wird darüber hinaus im Intranet der Bundespolizei ein Online-Lernprogramm angeboten, welches allen Mitarbeitern der Bundespolizei zugänglich ist.

Neben den Schulungsmaßnahmen finden verschiedene Exkursionen, Workshops, Projektarbeiten und Ausstellungen statt, welche die phänomenübergreifenden Erscheinungsformen des Rassismus behandeln. Die Vermittlung von Demokratiekompetenz sowie der Schutz der Menschenwürde stehen auch im Mittelpunkt der Vorbereitungsdienste. Durch gezielte Inhalte fördert die Bundespolizei zudem konsequent die soziale Sensibilität im täglichen Dienst.

Aufgrund der laufbahn- und fächerübergreifenden Befassung mit der Thematik ist eine detaillierte Darstellung aller Maßnahmen nicht möglich.

Das Themenfeld ist über die hochschulische Ausbildung und Fortbildung des BKA hinaus implizit und querschnittlich Bestandteil eines auf verschiedenen Handlungsfeldern wie z. B. Prävention und Personalgewinnung stetig geführten Werte- und Präventionsdiskurses als amtsstrategische Ausrichtung einer demokratischen und werteorientierten Zusammenarbeit sowie Grundhaltung/BKA-Selbstverständnis.

Die Ausrichtung folgt dabei dem organisationsweiten Ansatz des BKA, Vielfalt über die Stärkung relevanter Organisationswerte (BKA-Wertekanon) zu fördern.

Hochschulische Ausbildung:

Alle Ausbildungsgruppen erhalten jeweils zwei Lehrveranstaltungsstunden zum Thema „Der Islam als Religion“.

Im sechsten Semester des Bachelorstudiengangs Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt wird – aufbauend auf dem Modulbegleitfach „Berufsethik“ – das Wahlpflichtfach „Demokratische Resilienz in der Polizei“ als vertiefendes Seminar angeboten. Zur fachlichen Anreicherung des Seminars werden externe Fachvorträge sowie thematisch zugeordnete Exkursionen durchgeführt. Am Montag, dem 8. Dezember 2025, fand eine Exkursion zum Institut für Studien der Kultur und Religion des Islam an der Goethe-Universität Frankfurt am Main statt. Weitere Fachvorträge der geschäftsführenden Direktorin sowie weiterer Professorinnen und Professoren der Hochschule sind für das Jahr 2026 vorgesehen.

Im Rahmen des Studiums an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung – Fachbereich Kriminalpolizei – erfolgt im Themenbereich „Polizeiliche Berufsethik und interkulturelle Kompetenz“ eine Auseinandersetzung mit den Themen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zur frühzeitigen Sensibilisierung und Reflexion polizeilichen Handelns. Neben Christenfeindlichkeit, Antisemitismus, Antiziganismus, Rassismus, Muslimfeindlichkeit sowie Homo-, Bi-, Trans- und Inter-Feindlichkeit wird jede Form von Diskriminierung und Extremismus als Schwerpunkt der Aufklärungsarbeit betrachtet.

Relevante Aspekte werden in zwei weiteren, separaten Lehrveranstaltungsblöcken thematisiert:

Einerseits in einer Lehrveranstaltungsreihe zur Hass- und Vorurteilskriminalität, die im Vorfeld des Länderpraktikums stattfindet, in der alle aktuell relevanten Erscheinungsformen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit eingehend analysiert werden.

Andererseits in einem spezifischen Modul zur politisch motivierten Kriminalität, das vor dem BKA-Praktikum angeboten wird. In diesem Zusammenhang werden auch die damit verbundenen polizeilichen Herausforderungen wie die Erfassung, Verfolgung und Prävention von Straftaten erörtert.

Die Betreuung themenbezogener wissenschaftlicher Bachelorarbeiten der Studenten verfolgt das Ziel, die polizeiliche Sensibilisierung sowie die Fachkompetenz in den jeweiligen Themenbereichen auf wissenschaftlicher Grundlage nachhaltig zu fördern und weiterzuentwickeln.

Zu diesen Themenbereichen wurden bereits Abschlussarbeiten erfolgreich betreut. Für die Zukunft sind weitere Betreuungen in diesen relevanten Themenfeldern vorgesehen.

Zur Vermittlung von Berufsethik sind die Lehr- und Lernformate sowie didaktischen Ansätze auf eine aktive Einbeziehung der Studenten ausgerichtet und umfassen:

• Interdisziplinäre Ansätze: Angebot einer umfassenden Perspektive auf ethische Fragestellungen, unterstützen bei der Bewältigung komplexer Dilemmata und fördern kreative Problemlösungen durch disziplinübergreifenden Austausch.

• Integriertes Lernen: Kombiniert Präsenz- und Online-Formate, um flexibles und effektives Lernen zu ermöglichen, das sowohl Selbstständigkeit als auch Zusammenarbeit fördert.

• Gastvorträge: Bieten praxisnahe Einblicke, steigern die Motivation und kulturelle Sensibilität und verknüpfen theoretisches Wissen mit realen Herausforderungen.

• Diskussionsforen und Peer-Feedback: Fördern kritisches Denken, soziales Lernen und die Entwicklung ethischer Argumentationsfähigkeiten durch den Austausch unterschiedlicher Perspektiven.

• Erstellung eines Readers: Fördert gemeinschaftliches Arbeiten, praxisorientierte Anwendung und Verantwortungsübernahme durch die eigenständige Erstellung eines Leitfadens zur Berufsethik.

• Selbstarbeitsphase: Erstellung eines Kurzreferats (aktive Studienleistung) gemäß den Vorgaben der Veranstaltungsleitung.

• Kontaktphase: Unterricht einschließlich der Präsentation der Kurzreferate durch die Studenten (aktive Studienleistung) sowie Austausch und Diskussion der behandelten Themen.

Ziel dieser Bildungsmaßnahmen ist es, dass die Studenten

• grundlegende Kenntnisse über die Entstehungsgründe gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, insbesondere in polizeilichen Kontexten, erwerben,

• ihre eigene Sozialisation und deren Auswirkungen kritisch hinterfragen können,

• in der Lage sind, ihre Erfahrungen im Rahmen der praxisintegrierenden Studienzeit unter Aspekten der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit zu reflektieren,

• Herangehensweisen zur effektiven Verhinderung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit kennen und diskriminierendem Verhalten wirksam entgegentreten können,

• Wissen über die Entstehungsgründe gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie entsprechende Bewältigungsstrategien kommunizieren können.

Thematische Schwerpunkte umfassen:

• Missbrauch religiöser Überzeugung – Unterschiede zwischen Islam und Islamismus.

• Klare begriffliche Trennung zwischen dem Islam als Religion und dem Islamismus als politischer Ideologie, die häufig radikal, extremistisch und teils terroristisch umgesetzt wird.

• Vermeidung pauschaler Stigmatisierungen von Musliminnen und Muslimen.

• Thematisierung des Missbrauchs religiöser Überzeugungen durch islamistische Gruppen.

• Unterscheidung zwischen dem Islam als religiösem Glaubenssystem und dem Islamismus als Form des politischen Extremismus.

• Analyse des Verhältnisses zwischen Islam und Islamismus.

• Wissenschaftlich fundierte und differenzierte Perspektive auf häufige Missverständnisse und Pauschalisierungen in der öffentlichen Debatte.

• In Deutschland leben rund 6 Millionen Menschen, die sich dem Islam zugehörig fühlen oder denen dies zugeschrieben wird.

• Nach Angaben des Verfassungsschutzberichts umfasst das Personenpotenzial im Bereich Islamismus/islamistischer Terrorismus rund 30.000 Personen.

• Notwendigkeit einer klaren Unterscheidung zwischen Muslimen und Islamisten.

• Umgang im polizeilichen Alltag: Handlungsmuster, Vorurteile.

Zentrale Fortbildung im BKA:

Das Thema wird jährlich in verschiedenen Fortbildungen des BKA aufgegriffen und die Planung erfolgt ganzjährig. Daher finden Formate teilweise auch nur in einem der beiden Halbjahre statt.

Das BKA hat 2025 folgende Fortbildungen angeboten:

„(Antimuslimischer) Rassismus in polizeilichen Kontexten? – Der Umgang mit Vorurteilen und Diskriminierung als Professionskompetenz“: Das Lernziel besteht neben der Vermittlung von Wissen vor allem im Erfassen der Komplexität rassistischer Ideologien auf verschiedenen Ebenen (individuell, institutionell und strukturell), in der Reflektion eigener Denkmuster und der individuellen, beruflichen und gesellschaftlichen Verantwortung, um ein gleichberechtigtes demokratisches Miteinander in einer zunehmend von Vielfalt geprägten Behörde und Gesellschaft zu stärken. So erfolgt u. a. eine Befassung mit gesetzlichen Grundlagen, geschichtlicher Einordnung sowie Betrachtung gesellschaftlicher Einstellungen.

Darüber hinaus wird das Thema in weiteren Fortbildungsmaßnahmen mit dem Fokus auf Demokratische Resilienzen/Diversität – insbesondere im Kontext Rechtspopulismus, rechte Weltbilder oder Pluralität aufgegriffen. Hierin werden weitere gruppenbezogene Ungleichwertigkeitsideologien einbezogen. Thematisiert und reflektiert werden auch hier individuelle Einstellungen als auch institutioneller/ struktureller Risiken/ Formen bei der Polizei.

Die Themen Muslimfeindlichkeit und Islamfeindlichkeit werden in Lehrveranstaltungen im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), an der Akademie für Verfassungsschutz (AfV) sowie am Zentrum für Nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung (ZNAF) hinsichtlich ihrer Bedeutung und Definition, Ursprünge und Entwicklungen sowie ihrer unterschiedlichen Ausprägungen betrachtet.

An der AfV fanden im zweiten Halbjahr 2025 keine Lehrveranstaltungen bzw. Lehreinheiten ausschließlich zu diesem Themenkomplex statt. Neben der Definition von Islamfeindlichkeit sind die in den verschiedenen Formen des Rechtsextremismus vorherrschenden Vorstellungen von Islam und Islamismus Gegenstand der Betrachtung.

Muslimfeindlichkeit wird, ebenso wie Fremdenfeindlichkeit, im Rahmen der Ausbildung des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes am ZNAF in den Lehrveranstaltungen zum Thema „Rechtsextremismus“ ausführlich behandelt, zum einen in der allgemeinen Einführung in den Rechtsextremismus, zum anderen bei der Behandlung einzelner extremistischer Akteure, bei denen Muslimfeindlichkeit eine besondere Rolle spielt. Im zweiten Halbjahr 2025 fanden im mittleren Dienst jeweils ein Kurs zum Thema „Rechtsextremismus“ im Aufbaulehrgang und ein Kurs im Abschlusslehrgang, im gehobenen Dienst jeweils ein Kurs zum Thema „Rechtsextremismus“ im Hauptstudium I und im Hauptstudium II sowie ein Kurs im Rahmen des Studiengangs „Master of Intelligence and Security Studies“ (MISS) statt. Ein genauer Umfang an Unterrichtseinheiten kann dabei nicht benannt werden, da das Thema in den Kursen mehrfach behandelt wird.

Im BfV wurden zwei Fortbildungen zu diesen Themen durchgeführt:

„Radikalisierung und Extremismus erkennen“

Bei dem E-Learning handelt es sich um ein zweitägiges, verpflichtendes Format für neu eingestellte Mitarbeitende; es besteht aus folgenden Modulen:

Pflichtmodule:

• Intro: Rassismus, Antisemitismus, Radikalisierung, Extremismus stoppen!

• Nur radikal oder schon extremistisch? Grenzüberschreitungen im demokratischen Diskurs

• Die eigene aktive Ausrichtung – Gesprächsführung und Verhalten

• Verhaltenspflichten im öffentlichen Dienst und rechtliche Konsequenzen bei Verstößen

• Ansprechpersonen im BfV Wahlmodule:

• Rechtsextremistische Radikalisierungstendenzen erkennen

• Linksextremistische Radikalisierungstendenzen erkennen

• Islamistische Radikalisierungstendenzen erkennen

• Auslandsbezogenen Extremismus erkennen

• Psychologie der Radikalisierung

„Radikalisierung und Extremismus erkennen – die Rolle der Führungskraft“

Hierbei handelt es sich um eine zweitägige, verpflichtende Führungskräfteschulung im BfV. Im ersten Teil (eintägiges E-Learning) wird theoretisches Wissen zu der Grenze zwischen Radikalisierung und Extremismus, zum Erkennen von phänomenübergreifenden Radikalisierungstendenzen, der rechtlichen Würdigung von entsprechendem Verhalten am Arbeitsplatz, zu sicherheitsrelevanten Aspekten im Sinne des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes sowie zum Antisemitismus vermittelt.

Im zweiten Teil (eintägiges Webinar) wird der richtige Umgang mit Hinweisen auf extremistisches Verhalten, auch anhand von Rollenspielen, eingeübt.

Die Fortbildung wird zweimal im Jahr angeboten. Im zweiten Halbjahr 2025 hat die Fortbildung einmal stattgefunden.

Den Beschäftigten steht zudem das Seminarangebot der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) zur Verfügung. Weil dieses Angebot nur über begrenzte Kapazitäten verfügt, bietet das BVA regelmäßig eine Vielzahl an Seminaren an, deren Inhalte sich an den genannten Themenfeldern ausrichten. Beispielhaft seien Führungskräfteseminare, Schulungen zu interkulturellen Kompetenzen, Diversity Management, interkulturelle Sensibilisierung und Grundkompetenz sowie migrationsgesellschaftliche Kompetenz genannt.

Darüber hinaus informieren im BfV sowohl die Gleichstellungsbeauftragte als auch die AGG-Beschwerdestelle über Themen wie: „Grenzüberschreitung“, „Grundlagen“ sowie „Alltagsrassismus“.

Außerdem stellt das BVA eine Handreichung zum Thema Umgang mit extremistischen Positionen am Arbeitsplatz im Intranet zur Verfügung. Hier werden verschiedene Formen von Extremismus dargestellt und Empfehlungen bzgl. des Umgangs mit extremistischen Positionen gegeben. Eine Ansprechperson für Fragen im Umgang mit solchen Fällen ist im BVA benannt.

Im zweiten Halbjahr 2025 haben 14 Veranstaltungen mit einem Umfang von je fünf Stunden zum Thema „Grenzüberschreitung“ sattgefunden. Lehrinhalte der durchgeführten Seminare zu Grenzüberschreitung im 2. Halbjahr 2025 waren unter anderem:

• Definition Grenzüberschreitung

• Alltagsrassismus

• Darstellung unterschiedlicher Diskriminierungsformen aufgrund unterschiedlicher Merkmale wie z. B. ethnische Herkunft, Behinderung, Geschlecht, sexuelle Identität, Alter, Religion und Weltanschauung

• Umgang mit Diskriminierung (Benachteiligungsverbot)

• Antidiskriminierung im BVA, Aufgaben der Beschwerdestelle, Ansprechpartner und weitere Hilfestellen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist Mitglied bei Employers for Equality. Über diese Plattform hatten im September 2025 die Beschäftigten die Möglichkeit an einem interaktiven Vortrag „Antisemitismus & antimuslimischer Rassismus“ teilzunehmen.

Folgende Lehrinhalte wurden vermittelt:

• Erscheinungsformen von Antisemitismus und antimuslimischem Rassismus

• Strukturmerkmale beider Phänomene sowie die Funktionen, die sie für diejenigen erfüllen, die sich antisemitisch oder rassistisch äußern

• Auswirkungen von Antisemitismus und antimuslimischer Rassismus auf Betroffene Umgangsstrategien bei problematischen Aussagen für den Arbeitskontext

Die eigens für die Beschäftigten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) konzipierte dreitägige Schulung "Antidiskriminierung und Diversitätssensibilisierung" wird als Präsenz-, als Online- sowie als Online-Teilzeitformat angeboten. Sie behandelt unter anderem die Themen wie individuelle und institutionelle Formen von Diskriminierung, Rassismus und vermittelt Kenntnisse zu Benachteiligungen von Menschen aufgrund gruppenspezifischer Merkmale nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Im zweiten Halbjahr 2025 wurden insgesamt 14 Schulungen „Antidiskriminierung und Diversitätssensibilisierung“ durchgeführt, davon zwei im Online-Format und zwei im Online-Teilzeitformat sowie drei Schulungen speziell für Personalratsmitglieder.

Lerninhalte der dreitägigen Schulung „Antidiskriminierung und Diversitätssensibilisierung“ sind u. a. die Themen Migrationsgesellschaft, Privilegien, Rassismus, die Sensibilisierung für individuelle und institutionelle Formen von Diskriminierung und die Diversity-Dimensionen aus dem AGG, einschließlich der Aspekte des Geschlechts, der ethnischen Herkunft und der sexuellen Identität. Ziel der Schulung ist die Stärkung der Diversity-Kompetenz sowie die Sensibilisierung für eigene Privilegien und unbewusste Vorurteile (Unconscious Bias), die zu diskriminierenden Verhalten und weiteren negativ Folgen führen können. Durch verschiedene Inputsequenzen und Sensibilisierungsübungen sollen die Teilnehmende zu einem Perspektivenwechsel angeregt werden, der zum Nachdenken motiviert und bestehende Denkmuster im Hinblick auf Diskriminierung hinterfragt und verändert.

Für alle übrigen Behörden werden hausinterne Schulungen und/oder Schulungsangebote der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) im Bundesministerium des Innern angeboten, u. a. zu „Unconscious Bias (unbewusste Wahrnehmungsverzerrungen)“. Ergänzt werden diese Seminare mit Selbstlernangeboten, wie z. B. zum Thema „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“, in dessen Rahmen auch Aspekte rassistischer bzw. religiös motivierter Diskriminierung behandelt werden. Antimuslimischer Rassismus kann allgemein auch in den Fortbildungsveranstaltungen zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz und Grundsensibilisierung zur Sprache kommen, darüber hinaus im kulturkreisspezifischen Trainingsmodul. In der Vortragsreihe „Resiliente Demokratie“ werden darüber hinaus verschiedene Formen von Rassismus in den Vorträgen behandelt.

Frage 13 Seite 15

Welche Strukturen des Monitorings antimuslimischer und bzw. oder islamfeindlicher Vorfälle sowie für Beratung und Opferschutz von Betroffenen antimuslimischer und bzw. oder islamfeindlicher Vorfälle werden in welchem Umfang im zweiten Halbjahr 2025 von der Bundesregierung unterstützt?

Antwort

Die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus fördert seit dem 1. Januar 2023 mehrere Modellprojekte, die gemeinsam ein bundesweites Netzwerk von community-basierten Anlauf- und Beratungsstellen gegen Rassismus bilden. Hier finden Menschen, die von Rassismus betroffen sind, Hilfe und Unterstützung. Die Beratung erfolgt in der Regel phänomenübergreifend, einige Beratungsstellen haben sich jedoch auf bestimmte Formen von Rassismus spezialisiert. Hierzu zählt u. a. der Sozialdienst muslimischer Frauen e. V., der in Freiburg eine Beratungsstelle zu antimuslimischem Rassismus unterhält.

Antimuslimische Vorfälle werden dabei auch an das von CLAIM betriebene Meldeportal I Report gemeldet und fließen u. a. auch in das jährlich erscheinende zivilgesellschaftliche Lagebild Antimuslimischer Rassismus – Antimuslimische Vorfälle in Deutschland ein.

Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/741 verwiesen.

Frage 14 Seite 15

Welche Informationsmaßnahmen und Informationsangebote für Betroffene antimuslimischer und bzw. oder islamfeindlicher Vorfälle wurden von der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2025 in welchem Umfang verwirklicht?

Antwort

Die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus fördert das Projekt „Gemeinsam gegen antimuslimischen Rassismus. Empowerment, Fortbildung und Vernetzung für die Praxis“ bei CLAIM. Im Rahmen dieses Projektes wurde u. a. auch die bundesweite Informations- und Sensibilisierungskampagne „Mein Fall zählt“ durchgeführt. Mit gezielten Informationsmaterialien in mehreren Sprachen informiert und berät die Kampagne Betroffene, wo sie Unterstützung erhalten und ihre Vorfälle melden können.

Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/741 verwiesen.

Frage 15 Seite 15

Welche Tätigkeiten und Maßnahmen der Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus im zweiten Halbjahr 2025 sind dem Themenbereich antimuslimischer Rassismus und bzw. oder Islamfeindlichkeit zuzuordnen?

Antwort

Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zugleich Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus setzt sich für die Bekämpfung von Rassismus in all seinen Erscheinungsformen und Dimensionen ein, darunter auch für die Bekämpfung von Antimuslimischem Rassismus. Dabei unterstützt sie Betroffene und stärkt die Gesamtgesellschaft im Umgang mit Rassismus. In diesem Zusammenhang steht sie im regelmäßigen Austausch mit relevanten Akteuren aus der Zivilgesellschaft – etwa im Rahmen von Projekttreffen oder Gremien wie dem Forum gegen Rassismus.

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus (NAP-R) aufbauend auf einer wissenschaftsbasierten Rassismus-Definition neu aufzulegen. Die Beauftragte hat die Federführung zur Koordinierung der Neuauflage des NAP-R übernommen und im November 2025 den Prozess gestartet. Wie auch schon beim letzten NAP-R von 2017 soll auch die Neuauflage einen phänomenübergreifenden Ansatz verfolgen, der darauf abzielt, alle Formen von Rassismus zu bekämpfen. Antimuslimischer Rassismus wird als eine der Erscheinungsformen von Rassismus im NAP-R entsprechend bearbeitet werden.

Die Beauftragte fördert (wie in der Antwort zu Frage 14 angeführt) das Projekt „Gemeinsam gegen antimuslimischen Rassismus. Empowerment, Fortbildung und Vernetzung für die Praxis“ bei CLAIM.

Die Beauftragte hat zudem bis Ende 2025 zwei Projekte aus dem HH-Titel „Dialoge für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur Extremismusprävention“ gefördert, die sowohl die Prävention von Antisemitismus als auch Antimuslimischem Rassismus im Kontext des Nahostkonflikts zum Kerngegenstand hatten. Darunter „KIgA-Kitchen“ (Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus e. V.) und „Build Bridges, not Barriers!“ (Transaidency e. V.).

Im November 2025 hat die Beauftragte einen Förderaufruf zur Gewährung von Fördermitteln für Modellprojekte i. R. d. HH-Titels „Dialoge für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur Extremismusprävention“ gestartet. Im Fokus steht die Motivierung zu bzw. Ertüchtigung für ein nachhaltiges und wirksames Engagement gegen Antisemitismus und antimuslimischen bzw. antipalästinensischen Rassismus. Gegenstand der Förderung sind u. a. Dialogformate und Angebote der Wissensvermittlung insb. zur Rolle von Antisemitismus und Rassismus im Kontext des Nahostkonflikts. Die Interessenbekundungen befinden sich aktuell in der Auswertung.

Im Dezember 2025 hat die Beauftragte eine Förderrichtlinie zu Gewährung von Fördermitteln für die Umsetzung von Modellprojekten im Rahmen des HH-Titels „Maßnahmen gegen Rassismus“ veröffentlicht. Gegenstand der Förderung ist gemäß dem Zuwendungszweck sowie entlang der politischen Schwerpunkte der Beauftragten, Rassismus in spezifischen Phänomenbereichen, die in den Zuständigkeitsbereich der Beauftragten fallen, darunter auch Antimuslimischem Rassismus, entgegenzuwirken.

Frage 16 Seite 16

Welche der im Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit vom 29. Juni 2023 aufgestellten Handlungsempfehlungen hat die Bundesregierung bereits umgesetzt, insbesondere im zweiten Halbjahr 2025, wie gedenkt die Bundesregierung, die noch offenen Handlungsempfehlungen umzusetzen, und für wann ist dies geplant (bitte, sofern möglich, einen Fahrplan der Maßnahmen aufstellen)?

Antwort

Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/741 wird verwiesen.