Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Der Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit vom 29. Juni 2023 stellt fest, „dass Muslimfeindlichkeit kein gesellschaftliches Randphänomen darstellt, sondern in weiten Teilen der deutschen Bevölkerung verbreitet ist und sich seit vielen Jahren auf einem beständig hohen Niveau hält“ (vgl. www.deutsche-islam-konferenz.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publik ationen/Studien/uem-abschlussbericht.html).
Auch die Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit CLAIM kommt in ihren zehn Forderungen zur Bekämpfung von antimuslimischem Rassismus vom 20. März 2025 (vgl. www.claim-allianz.de/content/uploads/2025/03/2025 0320_forderungen_claim_amr-1.pdf?x16651) zu dem Ergebnis: „Ohne eine präzise Erfassung des Ausmaßes von antimuslimischer Gewalt, Übergriffen und Diskriminierungen sind weder effektive Strafverfolgung noch Prävention möglich.“
CLAIM stellt in ihrem zivilgesellschaftlichen Lagebild antimuslimischer Rassismus (Ausgabe 2024; vgl. www.claim-allianz.de/content/uploads/2024/06/2 0240620_lagebild-amr_2023_claim.pdf?x16651) einen starken Anstieg von Meldungen und Beratungsanfragen im vierten Quartal 2023 in der Folge des Terrorangriffs der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. Dieser Angriff bot eine „Gelegenheitsstruktur“ für antisemitische und rassistische Handlungen. Insofern im anschließenden politischen Diskurs allerdings oftmals „muslimische und migrantisierte Gemeinschaften pauschal als antisemitisch beschrieben und für den Anstieg antisemitischer Vorfälle verantwortlich gemacht wurden“, war zugleich auch ein Anstieg von Diskriminierung, Feindseligkeit und Gewalt gegen muslimische und als muslimisch markierte Einzelpersonen und Gemeinschaften festzustellen. Erste Zahlen aus 2024 deuten auf einen weiteren Anstieg solcher Vorfälle hin.
Das hohe Niveau antimuslimischer Vorfälle bestätigt auch eine repräsentative Umfrage des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung. Zahlen, die in der aktuellen Ausgabe des Nationalen Rassismus- und Diskriminierungsmonitors veröffentlicht wurden, belegen, dass mehr als 60 Prozent muslimischer Frauen und mehr als 50 Prozent muslimischer Männer mindestens einmal im Monat Diskriminierung ausgesetzt sind (vgl. www.dezim-instit ut.de/fileadmin/user_upload/Demo_FIS/publikation_pdf/FA-6300.pdf).
Auch in der Statistik der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) des Bundeskriminalamts (BKA) spiegelt sich dieser Anstieg wider (Vorstellung der Fallzahlen zur Politisch motivierten Kriminalität 2024; vgl. www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/PMKZahlen2024/PMKZahlen2024_n ode.html). Die Einführung der gesonderten Erfassung „islamfeindlicher Straftaten“ in der Statistik der Politisch motivierten Kriminalität seit 2017 wird im Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit als „wichtige(r) Meilenstein“ gewürdigt, dennoch gibt es weiterhin Leerstellen bei der systematischen Erfassung von Muslimfeindlichkeit.
Vorbemerkung: Sollten der Bundesregierung die Zahlen für das erste Halbjahr 2025 noch nicht vorliegen, bitten die Fragesteller um Beantwortung der bis zum Beantwortungszeitpunkt vorliegenden Zahlen für das Jahr 2025 mit Angabe des Stichtags.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst. Das Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität (PMK) stellt das tatauslösende politische Element in den Mittelpunkt. Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden politisch motivierte Taten durch die Länder sogenannten „Themenfeldern“ (u. a. dem Unterthemenfeld „Islamfeindlich“ im Oberthemenfeld „Hasskriminalität“) zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten „Phänomenbereich“ abgebildet.
Politisch motivierte Straftaten werden einem Phänomenbereich zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung (z. B. nach Art der Themenfelder) einer entsprechenden ideologischen Orientierung zuzurechnen sind. Diese Anhaltspunkte können sich beispielsweise aus Tätermerkmalen (insbesondere äußeres Erscheinungsbild), verwendeter Sprache/verwendeten Symbolen sowie dem Zeitgeschehen (aktuelle politische/gesellschaftliche Ereignisse) ergeben. Ist der Sachverhalt nicht unter die Phänomenbereiche PMK -links-, PMK -rechts-, PMK -ausländische Ideologie- oder PMK -religiöse Ideologie- subsumierbar, ist der Phänomenbereich PMK -sonstige Zuordnung- (bis zum 31. Dezember 2022 bezogen auf die Tatzeit: PMK -nicht zuzuordnen-) zu wählen.
Revisionssichere Fallzahlen für das erste Halbjahr 2025 liegen bislang noch nicht vor. Aus diesem Grund werden die vorliegenden revisionssicheren Fallzahlen für die Monate Januar bis Mai 2025 mit Stichtag 31. Mai 2025 herangezogen.
Eine Auswertung zu der Motivation „muslimfeindlich“ ist nicht möglich, da dieser Begriff keinen recherchierbaren Katalogwert im Rahmen des KPMD-PMK darstellt.
Wie viele Anfragen zu Diskriminierung an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes von sowohl antimuslimischer als auch islamfeindlicher Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sind der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2025 bekannt (bitte nach unmittelbarer Benachteiligung, mittelbarer Benachteiligung, Belästigung, sexueller Belästigung und Anweisung zur Benachteiligung, vgl. § 3 AGG, differenzieren und jeweils Zeitpunkt, Ort und Anzahl Beschuldigter angeben)?
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) dokumentiert alle an sie gerichteten Beratungsanfragen. Die vorliegende Auswertung stellt den Stand zum Stichtag 20. Juni 2025 dar. Die Dokumentation der Fälle aus dem ersten Halbjahr 2025 ist noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus können sich im Laufe eines Beratungsprozesses neue Informationen ergeben, die es erst ermöglichen, den Fall innerhalb der Dokumentation richtig zu kategorisieren oder eine Neukategorisierung erforderlich machen. Aufgrund unvollständiger Angaben von Meldenden und Ratsuchenden stehen nicht zu allen Fragen vollständige Angaben zur Verfügung.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes differenziert in ihrer Dokumentation zwischen einer religionsbezogenen Diskriminierung entlang einer (zugeschriebenen) muslimischen Religionszugehörigkeit und antimuslimischen Rassismus. Insgesamt wurden in beiden Kategorien zusammen 175 Fälle als antimuslimische Diskriminierung erfasst.
Aufgeschlüsselt nach Benachteiligungsformen im Sinne des § 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ergibt sich folgende Verteilung.
| Antimuslimische Diskriminierung | |
|---|---|
| Unmittelbar | 49 |
| Mittelbar | 5 |
| Belästigung | 19 |
| Keine angemessenen Vorkehrungen | 1 |
| Andere/Nicht-AGG | 20 |
| Unklar | 47 |
| Keine Angabe eingetragen | 34 |
In Bezug auf den Ort der Vorfälle ist lediglich eine bundeslandspezifische Aufschlüsselung möglich, hieraus ergibt sich folgende Verteilung.
| Antimuslimische Diskriminierung | |
|---|---|
| Baden-Württemberg | 13 |
| Bayern | 21 |
| Berlin | 16 |
| Brandenburg | 4 |
| Bremen | 2 |
| Hamburg | 7 |
| Hessen | 8 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 0 |
| Niedersachsen | 7 |
| Nordrhein-Westfalen | 46 |
| Rheinland-Pfalz | 5 |
| Saarland | 1 |
| Sachsen | 2 |
| Sachsen-Anhalt | 2 |
| Schleswig-Holstein | 2 |
| Thüringen | 0 |
| Keine Angabe eingetragen | 39 |
Der Zeitpunkt und die Anzahl der Beschuldigten werden nicht systematisch erfasst. Eine statistische Auswertung ist daher nicht möglich.
In welchem Umfeld fanden nach Kenntnis der Bundesregierung die antimuslimischen und/oder islamfeindlichen Vorfälle, die bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingingen, statt (bitte, wenn möglich, nach Lebensbereichen differenzieren)?
Auf die Hinweise zur Dokumentation in der Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Aufgeschlüsselt nach Lebensbereichen ergibt sich folgendes Bild.
| Antimuslimische Diskriminierung | |
|---|---|
| Ämter und Behörden | 11 |
| Arbeitsmarkt | 70 |
| Bildung | 11 |
| Freizeit, Vereine, Ehrenamt, Parteien | 8 |
| Gesundheit und Pflege | 11 |
| Internet und soziale Medien | 4 |
| Justiz und Polizei | 8 |
| Öffentlicher Raum | 10 |
| Private Dienstleistungen und Zugang zu Gütern | 26 |
| Privates und soziales Umfeld (Nachbarschaft) | 3 |
| Werbung/Medien/Rundfunk/Presse | 1 |
| Wohnungsmarkt | 12 |
3Wie viele Fälle antimuslimischer und/oder islamfeindlicher Beleidigung, Bedrohung, Nötigung, Verleumdung, üble Nachrede und Volksverhetzung sind der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2025 bekannt (bitte nach Straftatbeständen differenzieren und jeweils Zeitpunkt, Ort (online bzw. offline) und Anzahl Beschuldigter angeben)?
4Wie viele Fälle antimuslimischer und/oder islamfeindlicher Sachbeschädigungs-, Gewalt- und Brandstiftungsdelikte sind der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2025 bekannt (bitte nach Sachbeschädigung, einfacher Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, schwerer Körperverletzung, versuchter Tötung, Tötung, schwerer Brandstiftung, besonders schwerer Brandstiftung, Brandstiftung mit Todesfolge und sonstigen Gewalttaten differenzieren; bitte jeweils Zeitpunkt, Ort und Anzahl Beschuldigter sowie (bei Sachbeschädigung bzw. Brandstiftung) die Schadenshöhe angeben)?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Im Zeitraum Januar bis Mai 2025 (Stichtag: 31. Mai 2025) wurden im Rahmen des KPMD-PMK im Unterthemenfeld (UTF) „Islamfeindlich“ 376 Fälle gemeldet. Bei 159 Fällen wurde das Untertatmittel (UTM) „Internet“ angegeben.
Die Schadenshöhe wird in der Fallzahlenanwendung des BKA nicht erfasst. Die detaillierte Aufschlüsselung nach Tatorten, Tatzeiten, Anzahl der Tatverdächtigen, Straftatbeständen und Phänomenbereichen kann der als Anlage* beigefügten Tabelle „UTF Islamfeindlich“ entnommen werden.
PDF-Seiten 14–28 (15 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Bei wie vielen antimuslimisch und/oder islamfeindlich motivierten Straftaten war im ersten Halbjahr 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung der Tatort eine Moschee (bitte jeweils nach Art und Motivation der Straftat und Bundesländern aufschlüsseln)?
Bei dem Angriffsziel „Moschee“ (Stätte der Religionsausübung) handelt es sich um einen bundesweiten Katalogwert des KPMD-PMK. Angriffsziel einer politisch motivierten Straftat ist das Objekt (Ort, Sache, Institution, Veranstaltung oder Person), welches aufgrund einer festgestellten oder sich aus Phänomenbereich und ggf. Themenfeld ergebenden Motivation heraus direkt und/oder (unter Beachtung der verletzten Rechtsnormen) inhaltlich gezielt angegriffen wird. Die entsprechenden Fallzahlen können der beigefügten Tabelle unter Frage 6 – „UTF Islamfeindlich + UAZ Moschee“ entnommen werden.
| Tatzeit: Januar bis Mai 2025, UTF Islamfeindlich, UAZ Moschee, Stichtag: 31. Mai 2025 | |||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| BB | BE | BW | BY | HB | HE | HH | MV | NI | NW | RP | SH | SL | SN | ST | TH | Summe | |
| Sachbeschädigungen | 0 | 0 | 0 | 2 | 1 | 0 | 0 | 0 | 2 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 6 |
| Propagandadelikte | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 |
| Volksverhetzung | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 3 |
| Andere Straftaten | 0 | 2 | 0 | 1 | 0 | 1 | 0 | 0 | 3 | 2 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 10 |
| Gesamtsumme | 0 | 2 | 1 | 4 | 1 | 1 | 0 | 0 | 6 | 3 | 1 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 20 |
| PMK -rechts- | |||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| BB | BE | BW | BY | HB | HE | HH | MV | NI | NW | RP | SH | SL | SN | ST | TH | Summe | |
| Sachbeschädigungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 |
| Propagandadelikte | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 |
| Volksverhetzung | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 3 |
| Andere Straftaten | 0 | 2 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 2 | 2 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 8 |
| Gesamtsumme | 0 | 2 | 1 | 1 | 0 | 1 | 0 | 0 | 4 | 3 | 1 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 14 |
| PMK -ausländische Ideologie- | |||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| BB | BE | BW | BY | HB | HE | HH | MV | NI | NW | RP | SH | SL | SN | ST | TH | Summe | |
| Andere Straftaten | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 |
| Gesamtsumme | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 |
| PMK -religiöse Ideologie- | |||||||||||||||||
| BB | BE | BW | BY | HB | HE | HH | MV | NI | NW | RP | SH | SL | SN | ST | TH | Summe | |
| Sachbeschädigungen | 0 | 0 | 0 | 2 | 1 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 4 |
| Andere Straftaten | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 |
| Gesamtsumme | 0 | 0 | 0 | 2 | 1 | 0 | 0 | 0 | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 5 |
Wie viele Tatverdächtige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen mutmaßlich antimuslimischer und/oder islamfeindlicher Straftaten im ersten Halbjahr 2025 ermittelt, und wie viele Tatverdächtige festgenommen (bitte gemäß der zwei in den Fragen 3 und 4 genannten strafrechtlich relevanten Kategorien differenzieren)?
Untenstehender Tabelle kann die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen sowie die Anzahl der davon festgenommenen Personen (Januar bis Mai 2025, Stichtag: 31. Mai 2025) der in der Antwort zu den Fragen 3 und 4 aufgeführten Deliktskategorien entnommen werden.
| Deliktkategorie Beschreibung | Gesamt | Festnahmen |
|---|---|---|
| Körperverletzungsdelikte | 17 | 0 |
| Raub | 1 | 0 |
| Sachbeschädigung | 2 | 0 |
| Nötigung/Bedrohung | 12 | 1 |
| Propagandadelikte | 7 | 0 |
| Volksverhetzung | 101 | 2 |
| Verstoß gg. VersammlG | 1 | 0 |
| Andere Straftaten | 72 | 0 |
| Gesamtsumme | 213 | 3 |
7Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen mutmaßlich antimuslimischer und/oder islamfeindlicher Straftaten im ersten Halbjahr 2025 eingeleitet (bitte gemäß der zwei in den Fragen 3 und 4 genannten strafrechtlich relevanten Kategorien differenzieren)?
8In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Ermittlungen wegen mutmaßlich antimuslimischer und/oder islamfeindlicher Straftaten im ersten Halbjahr 2025 eingestellt (bitte gemäß der zwei in den Fragen 3 und 4 genannten strafrechtlich relevanten Kategorien differenzieren)?
10Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen antimuslimischer und/oder islamfeindlicher Straftaten im ersten Halbjahr 2025 zu welchen Strafen verurteilt (bitte gemäß der zwei in den Fragen 3 und 4 genannten strafrechtlich relevanten Kategorien differenzieren)?
Die Fragen 7,8 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die HateCrime-Statistik (HCr) erfasst als Tatmotivation auch islamfeindliche Straftaten und erhebt die Verfahrenserledigung und die Verurteilungen nach verhängter Sanktion. Diese liegen jedoch für den angefragten Zeitraum noch nicht vor. Die amtlichen Statistiken des Statistischen Bundesamtes erfassen das Kriterium islamfeindliche Straftaten nicht. Dort erfolgt die Differenzierung auf der Basis der Gesetzesgliederung und Paragraphen. Tatmotivation und andere kriminologische Kriterien werden hingegen nicht erfasst.
Welchen Phänomenbereichen der PMK-Statistik sind nach Kenntnis der Bundesregierung die antimuslimischen und/oder islamfeindlichen Straftaten im ersten Halbjahr 2025 zuzuordnen (bitte gemäß der zwei in den Fragen 3 und 4 genannten strafrechtlich relevanten Kategorien und der Phänomenbereiche -links, -rechts, -ausländische Ideologie, -religiöse Ideologie und -sonstige Zuordnung differenzieren)?
Im Zeitraum Januar bis Mai 2025 (Stichtag: 31. Mai 2025) wurden im Rahmen des KPMD-PMK im Unterthemenfeld (UTF) „Islamfeindlich“ 376 Fälle gemeldet. Bei 159 Fällen wurde das Untertatmittel (UTM) „Internet“ angegeben. Die detaillierte Aufschlüsselung nach Tatorten, Tatzeiten, Anzahl der Tatverdächtigen, Straftatbeständen und Phänomenbereichen kann der Anlage* der Antwort zu Frage 4 entnommen werden. Die Schadenshöhe wird in der Fallzahlenanwendung nicht erfasst. Die Zuordnung nach Phänomenbereichen und Straftatbeständen islamfeindlicher Straftaten im Zeitraum Januar bis Mai 2025 kann der folgenden Tabelle entnommen werden.
| Islamfeindliche Straftaten nach Straftatbeständen/ Phänomenbereichen | Links | Rechts | Ausländische Ideologie | Religiöse Ideologie | Sonstige Zuordnung | Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Körperverletzungen | 0 | 19 | 0 | 1 | 1 | 21 |
| Raub | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 1 |
| Sachbeschädigungen | 2 | 17 | 0 | 2 | 9 | 30 |
| Nötigung/Bedrohung | 0 | 11 | 0 | 2 | 2 | 15 |
| Propagandadelikte | 0 | 31 | 1 | 0 | 0 | 32 |
| Störung der Totenruhe | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 1 |
| Volksverhetzung | 0 | 152 | 1 | 5 | 8 | 166 |
| Verst gg. VersG | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 1 |
| Andere Straftaten | 0 | 87 | 5 | 7 | 10 | 109 |
| Gesamtsumme | 2 | 319 | 7 | 17 | 31 | 376 |
Wie hat sich die Zahl der mutmaßlich antimuslimischen und/oder islamfeindlichen Straftaten im ersten Halbjahr 2025 im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt (bitte nach den Halbjahren 2.2024, 1.2024, 2.2023, 1.2023, 2.2022 aufschlüsseln)?
Aufgrund des eingeschränkten Zeitraumes für 2025 ist eine direkte Vergleichbarkeit mit den anderen Halbjahren nur bedingt möglich. Für die weiteren Halbjahre wurden Stichtage (jeweils in Klammern) gewählt, die eine Vergleichbarkeit (hinsichtlich des Melde- und Erfassungszeitraums) ermöglichen.
| Zeitraum | Anzahl |
|---|---|
| Januar bis Mai 2025 (31. Mai 2025) | 376 |
| 2. Halbjahr 2024 (31. Januar 2025) | 817 |
| 1. Halbjahr 2024 (31. Juli 2024) | 610 |
| 2. Halbjahr 2023 (31. Januar 2024) | 961 |
| 1. Halbjahr 2023 (31. Juli 2023) | 349 |
| 2. Halbjahr 2022 (31. Januar 2023) | 324 |
Wie bewertet die Bundesregierung die in der PMK festgestellten Steigerung der islamfeindlichen Straftaten im Jahr 2024 sowie die von CLAIM ermittelte Zunahme an Meldungen und Beratungsanfragen zu islamfeindlichen und/oder antimuslimischen Vorfällen in den letzten Jahren (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und welche Ursachen sieht sie dafür?
Die Bundesregierung sieht sich der Bekämpfung von antimuslimischem Rassismus, Hass und Ausgrenzung verpflichtet. Rassismus gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Bundesregierung wird deswegen auch weiterhin Schritte unternehmen, um diesem wirksam entgegenzutreten. Dazu ist eine Vielzahl von Maßnahmen in unterschiedlichen Bereichen sowohl auf Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen notwendig. Rassismus hat komplexe Ursachen, die sowohl historische als auch gesellschaftliche Faktoren umfassen.
In welcher Form ist antimuslimischer Rassismus und/oder Islamfeindlichkeit Bestandteil der Aus-, Fort- und Weiterbildung für die Beschäftigten des Bundes sowie Bundesbeamte (bitte nach konkreten Behörden differenzieren)?
Die dreitägige Schulung „Antidiskriminierung und Diversitätssensibilisierung“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) umfasst Themen wie die individuellen und institutionellen Formen von Diskriminierung und Rassismus und unterrichtet über Benachteiligung von Menschen aufgrund gruppenspezifischer Merkmale nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung im Bundesministerium des Innern (BAköV) bietet den Beschäftigten des Bundes seit Mitte 2024 ein E-Learning zu den Grundlagen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes an. In dessen Schutzbereich ist das Merkmal der Religion und Weltanschauung unter § 1 aufgeführt.
Bei der Bundespolizei wird im Rahmen der Aus- und Fortbildung in den Schulungen zur Interkulturellen Kompetenz u. a. die Thematik „Rassismus“ behandelt. Zusätzlich werden in den relevanten Handlungsfeldern „Rassismus“ und „Muslimfeindlichkeit“ anlassbezogene Vorträge als gezielte Sensibilisierungsmaßnahmen angeboten, um das Bewusstsein für die Komplexität dieser Themen zu schärfen und präventive Strategien zu vermitteln. Die Schulungen erfolgen temporär und bei Bedarf u. a. in enger Kooperation mit renommierten zivilgesellschaftlichen Trägern, wie beispielsweise dem Diaspora Policy Interaction (DPI).
Es ist hervorzuheben, dass diese Fortbildungsmaßnahmen nicht nur in der zentralen Fortbildung der Bundespolizei stattfinden, sondern auch im Rahmen der dienststelleninternen Fortbildung der einzelnen Bundespolizeibehörden angeboten werden, um eine flächendeckende Sensibilisierung zu gewährleisten. Ergänzend dazu pflegen die einzelnen Bundespolizeibehörden zahlreiche regionale Kooperationen mit verschiedenen Organisationen, um die interkulturelle Kompetenz auf lokaler Ebene zu stärken und spezifischen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Beim Bundeskriminalamt (BKA) wird zweimal jährlich die zweitägige (Präsenz-)Fortbildung „(Antimuslimischer) Rassismus in polizeilichen Kontexten? – Der Umgang mit Vorurteilen und Diskriminierung als Professionskompetenz“ angeboten. Die Fortbildung richtet sich an alle BKA-Beschäftigten. Antimuslimischer Rassismus wird darüber hinaus auch in verschiedenen Fortbildungen reflektiert, die den Fokus auf Demokratische Resilienzen/Diversität setzen und insbesondere in denen die Schwerpunkte auf Rechtspopulismus bzw. rechten Weltbildern liegen. Hierbei werden weitere gruppenbezogene Ungleichwertigkeitsideologien einbezogen. Thematisiert und reflektiert werden auch hier individuelle Einstellungen als auch institutionelle bzw. strukturelle Risiken/Formen bei der Polizei. Zielgruppen sind Beschäftigte jeweils mit bzw. ohne Führungsfunktion. Die Fortbildungen werden durch eigene als auch durch externe Expertinnen und Experten durchgeführt.
Welche und wie viele Veranstaltungen bzw. Lehreinheiten fanden hierzu mit welchem Umfang im ersten Halbjahr 2025 statt?
Es fanden bisher 13 Schulungen im Präsenz- und Onlineformat im Themenfeld „Antidiskriminierung und Diversitätssensibilisierung“ des BAMF statt.
Das Lernprogramm der BAköV wurde in der ersten Jahreshälfte 2025 gut 1 690-mal von Mitarbeitenden der Bundesverwaltung genutzt. Zudem kann auch seit April 2025 ein tiefergehendes Programm zum AGG, ebenfalls über die Lernplattform des Bundes (zugänglich nur aus den Netzen des Bundes), bearbeitet werden.
Eine bundesweite statistische Erhebung aller Maßnahmen der Bundespolizei für das Jahr 2025 ist aufgrund der Kurzfristigkeit nicht zu realisieren.
Beim BKA fand „(Antimuslimischer) Rassismus in polizeilichen Kontexten? – Der Umgang mit Vorurteilen und Diskriminierung als Professionskompetenz“ im ersten Halbjahr 2025 einmal statt.
Welche Lehrinhalte werden vermittelt?
Lerninhalte der dreitägigen BAMF-Schulung „Antidiskriminierung und Diversitätssensibilisierung“ sind unter anderem Themen wie Migrationsgesellschaft, Rassismus, die Sensibilisierung für individuelle und institutionelle Formen von Diskriminierung und die Diversity-Kerndimensionen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Durch verschiedene Inputsequenzen und Sensibilisierungsübungen zum jeweiligen Arbeitskontext sollen die Teilnehmenden in ihrer Diversity-Kompetenz gestärkt werden.
Die Kurse der BAköV bieten einen praxisnahen Einblick in die Grundlagen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie eine Vertiefung der einzelnen Bestandteile des Gesetzes. Dies sind z. B.:
– Benachteiligungsgründe
– Anwendungsbereich
– Benachteiligungsformen
– Benachteiligungsverbot
– Pflichten des Arbeitgebers
– Rechte der Beschäftigten.
Bei der Bundespolizei besteht ein weiterer Schwerpunkt im Personalauswahlverfahren und in den Vorbereitungsdiensten. Hier wird ein besonderer Fokus auf die fundamentalen Themen Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gelegt. Dies beinhaltet auch die umfassende Vermittlung von Inhalten, die einen besonders sensiblen Umgang mit allen Menschen fördern.
Die Fortbildung des BKA „(Antimuslimischer) Rassismus in polizeilichen Kontexten? – Der Umgang mit Vorurteilen und Diskriminierung als Professionskompetenz“ vermittelt folgende Inhalte:
– Einfluss gesamtgesellschaftlicher Narrative auf „Minderheiten“ und die Bedeutung für die Polizei und ihre Arbeit – Diskriminierung/Rassismus: Ebenen und Formen – Ideologien der Ungleichwertigkeit und ihre Mechanismen
– Abgrenzung Antimuslimischer Rassismus, Muslimfeindlichkeit, Islamophobie, Rechtsextremismus
– Gesetzliche Grundlagen des AGG und Anwendung in der Organisation
– Gesellschaftliche Einstellungen (Beispiel, Studienlage, aktuelle Zahlen zur Hasskriminalität)
– Grundlagen für eine tolerante und diverse Organisationskultur
– Umgang mit grenzüberschreitenden, abwertenden oder diskriminierenden Äußerungen
– Bedeutung eines proaktiven Umgangs mit (rassistischer) Diskriminierung für Polizeibehörden.
Die Lernziele bestehen neben der Vermittlung von Wissen vor allem im Erfassen von der Komplexität rassistischer Ideologien auf verschiedenen Ebenen (individuell, institutionell und strukturell), im Reflektieren eigener Denkmuster sowie im Reflektieren der individuellen, beruflichen und gesellschaftlichen Verantwortung, um ein gleichberechtigtes demokratisches Miteinander in einer zunehmend von Vielfalt geprägten Behörde und Gesellschaft zu stärken.
Welche Strukturen des Monitorings antimuslimischer und/oder islamfeindlicher Vorfälle sowie für Beratung und Opferschutz von Betroffenen antimuslimischer und/oder islamfeindlicher Vorfälle werden in welchem Umfang im ersten Halbjahr 2025 von der Bundesregierung unterstützt?
Durch die ressortübergreifend geförderte Maßnahme des Community-basierten Monitorings mit dem dazugehörigen Lagebild antimuslimischer Rassismus soll ein Beitrag geleistet werden, um die Datenlage zu verbessern und um das Bewusstsein für antimuslimischen Rassismus bei unterschiedlichen Zielgruppen zu schärfen. Derzeit wird beispielsweise im Rahmen der Deutschen Islam Konferenz (DIK) das Monitoring von „CLAIM – Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit“ mit 433 000 Euro (Projektlaufzeit 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2025) gefördert.
Welche Informationsmaßnahmen und Informationsangebote für Betroffene antimuslimischer und/oder islamfeindlicher Vorfälle wurden von der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2025 in welchem Umfang verwirklicht?
Die Bundesregierung unterstützt verschiedene Informationsmaßnahmen und -angebote, um Betroffene antimuslimischer Vorfälle zielgerichtet zu unterstützen.
Derzeit werden u. a. folgende Maßnahmen durch die Bundesregierung verwirklicht:
Die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus fördert seit März 2024 das Projekt „Gemeinsam gegen antimuslimischen Rassismus. Empowerment, Fortbildung und Vernetzung für die Praxis“ der CLAIM – Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit. Im Rahmen dieses Projektes wurde u. a. auch die bundesweite Informations- und Sensibilisierungskampagne „Mein Fall zählt“ durchgeführt. Mit gezielten Informationsmaterialien in mehreren Sprachen informiert und berät die Kampagne Betroffene, wo sie Unterstützung erhalten und ihre Vorfälle melden können.
Das Bundesministerium des Innern (BMI) fördert im Rahmen der Deutschen Islam Konferenz (DIK) seit April 2024 mehrere Projekte der Bildungsstätte Anne Frank e. V. Darunter das Projekt „#Nahostkonflikt: Antisemitismus und antimuslimischen Rassismus im Netz bekämpfen“, welches auf Social-Media-Plattformen für Betroffene sicht- und ansprechbar ist und mit ausgewählten Zielgruppen Strategien zum Umgang und zur Bekämpfung von Muslimfeindlichkeit erarbeitet. Im Rahmen der Deutschen Islam Konferenz (DIK) wurde zuletzt am 17. April 2025 ein Fachtag mit dem Thema „Von der Theorie in die Praxis – Bekämpfung von Muslimfeindlichkeit und antimuslimischem Rassismus“ veranstaltet, auf dem unter Einbezug von Verbänden, zivilgesellschaftlichen Initiativen und Akteuren aus Verwaltung und Wissenschaft Strategien gegen Muslimfeindlichkeit diskutiert wurden.
Mit Mitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ fördert das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) unterschiedliche Informationsangebote. So etwa die Aktionswochen gegen antimuslimischen Rassismus, die Opfer- und Betroffenenberatung, die in jedem Bundesland Opfer und Betroffene u. a. von antimuslimischem Rassismus unterstützt, sowie die ressortübergreifend geförderte Maßnahme des Community-basierten Monitorings mit dem dazugehörigen Lagebild.
Welche Tätigkeiten und Maßnahmen der Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus im ersten Halbjahr 2025 sind dem Themenbereich antimuslimischer Rassismus und/oder Islamfeindlichkeit zuzuordnen?
Die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus fördert seit März 2024 das Projekt „Gemeinsam gegen antimuslimischen Rassismus. Empowerment, Fortbildung und Vernetzung für die Praxis“ der CLAIM – Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit.
Ziel des Projektes ist es einerseits, Menschen, die von antimuslimischem Rassismus betroffen sind, zu unterstützen und über Handlungsmöglichkeiten sowie Melde- und Beschwerdestrukturen zu informieren. Andererseits zielt das Projekt darauf ab, Mitarbeitende in Verwaltungsstrukturen für das Phänomen des antimuslimischen Rassismus zu sensibilisieren und unter Berücksichtigung zivilgesellschaftlicher Perspektiven, Maßnahmen und Strukturen zu etablieren, die diesem entgegenwirken. Weiterhin fördert die Beauftragte den bundesweiten Auf- und Ausbau von Community-basierten Beratungsstellen, um Betroffene von Rassismus niedrigschwellig und wohnortnah zu unterstützen. Eine Besonderheit dieser Beratungsstellen ist der Community-basierte Ansatz. Community-basierte Beratung hat unmittelbaren Bezug zu den Perspektiven, Erfahrungen und Bedürfnissen der Menschen und der Communitys, die von Rassismus betroffen sind. Die Beratungsstellen gehen oftmals direkt aus Selbstorganisationen hervor. Seit Juli 2024 wird in diesem Rahmen auch eine phänomenspezifische Beratungsstelle für Betroffene von antimuslimischem Rassismus gefördert, die durch den Sozialdienst muslimischer Frauen getragen wird.
Zudem fördert die Beauftragte zwei Projekte der Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus sowie des Vereins Transaidency e. V., die Antisemitismus und antimuslimischen Rassismus adressieren und mit Jugendlichen, Lehrkräften sowie pädagogischen Fachkräften Workshops und Sensibilisierungsveranstaltungen durchführen, um differenziert über den Nahostkonflikt und dessen Historie aufzuklären, Kenntnisse über jüdische und muslimische Lebensrealitäten zu vermitteln und Antisemitismus und antimuslimischen Rassismus gleichermaßen entgegenzuwirken.
Welche der im Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit vom 29. Juni 2023 aufgestellten Handlungsempfehlungen hat die Bundesregierung bereits umgesetzt, wie gedenkt die Bundesregierung die noch offenen Handlungsempfehlungen umzusetzen, und für wann ist dies geplant (bitte, sofern möglich, einen Fahrplan der Maßnahmen aufstellen)?
Es wurde nach Fertigstellung des Berichts des Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit (UEM-Bericht) eine ressortübergreifende Bestandsaufnahme durchgeführt, um ein realistisches Abbild der bestehenden Maßnahmen im Bereich der Prävention von Muslimfeindlichkeit zu erhalten. Der UEM hatte außer Verweisen auf die Deutsche Islam Konferenz (DIK) oder das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des BMBFSFJ keine bestehenden Initiativen und Maßnahmen der Bundesregierung im Themenfeld in seine Betrachtung einbezogen. Die Abfrage ergab jedoch, dass die Bekämpfung von Muslimfeindlichkeit bei allen vom Bericht adressierten Akteuren auf Seiten der Bundesregierung auf der Agenda steht und angegangen wird. So wurde beispielsweise festgestellt, dass die Bundeszentrale für politische Bildung Muslimfeindlichkeit als Phänomen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit über unterschiedliche Produkte und Veranstaltungsformate bearbeitet.
Auch die Forderung, dass muslimfeindliche Taten in Bundesstatistiken explizit ausgewiesen werden sollen, wird im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) bereits umgesetzt. Nicht zuletzt werden der UEM-Bericht und seine Empfehlungen auch auf EU-Ebene erörtert.
Das BMI hat sich den Bericht auch deshalb nicht in Gänze zu eigen gemacht, zugleich im Rahmen der DIK daraufhin die Projektförderung im Themenbereich Bekämpfung und Prävention von Muslimfeindlichkeit verstärkt und sich dabei auch an Empfehlungen des UEM orientiert. Neben der Förderung des Monitorings muslimfeindlicher Vorfälle (siehe Antwort zu Frage 14) werden im Rahmen der DIK sieben Maßnahmen gegen Muslimfeindlichkeit gefördert, beispielsweise bei der „Bildungsstätte Anne Frank e. V.“, welche sich mit antimuslimischem Rassismus, Falschinformationen und Verschwörungsideologien in Sozialen Medien auseinandersetzt. Ein anderer Akzent wurde in der Sensibilisierung von Lehrkräften zu diesem Thema im Rahmen eines DIK-Projekts gefördert. Außerdem stärkt die DIK auch das Empowerment von Musliminnen und Muslimen, z. B. durch die Förderung eines Netzwerks von muslimischen Frauenorganisationen.
Weitere Handlungsempfehlungen adressieren Länder, Kommunen, aber auch Medien und zivilgesellschaftliche Akteure.
Die Bundesregierung wird sich im Rahmen von Projektförderungen und Gesprächsformaten weiter intensiv mit der Bekämpfung von Muslimfeindlichkeit auseinandersetzen.