Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Rassistische Hetze gegen Geflüchtete und Asylsuchende ist seit Jahren ein zentrales Thema der extremen Rechten. Immer wieder versuchen diese, Ressentiments und Vorurteile gegen Geflüchtete zu schüren, Proteste gegen geplante Unterkünfte zu initiieren oder vorhandene Proteste in ihrem Sinne zu instrumentalisieren. Die extreme Rechte knüpft damit an vorhandene rassistische Einstellungen in Teilen der Bevölkerung an, wie sie u. a. in der Langzeitstudie „Deutsche Zustände“ (Heitmeyer u. a.) nachgewiesen wurden.
Bürgerproteste gegen die Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften oder gegen die Belegung der Unterkünfte mit Geflüchteten werden von neofaschistischen oder rechtspopulistischen Zusammenschlüssen und Parteien zum Teil selbst initiiert und koordiniert, zum Teil versuchen sie, sich an bereits bestehende Bürgerinitiativen anzuschließen. Ziel ist es, sich so den Bürgerinnen und Bürgern als Vertreter der vermeintlich wahren Volksinteressen zu empfehlen.
Auch außerhalb der Unterkünfte sind Geflüchtete massiven Bedrohungen und auch Gewalt ausgesetzt.
Bei den genannten Versammlungen handelt es sich überdies um solche, denen in der Regel eine überregionale und/oder nennenswerte Teilnehmermobilisierung zugrunde lag. Informationsstände, Flugblattverteilaktionen oder sonstige lokale öffentliche (Kleinst-) Veranstaltungen, die zumeist keinen überregionalen Bezug aufweisen, werden nicht aufgelistet. Hinsichtlich der Teilnehmerzahl wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl der an den Veranstaltungen teilnehmenden Extremisten von der in der Tabelle aufgeführten Gesamtzahl der Teilnehmenden abweichen kann.
Darüber hinaus erfasst das Bundeskriminalamt (BKA) im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) Straftaten im Kontext mit demonstrativen Ereignissen mit Bezug zur Unterbringung von Asylbewerbern. Diese müssen nicht deckungsgleich mit den vom BfV erfassten Versammlungen sein oder sich zwingend auf diese beziehen.
Die PMK-Zahlen des laufenden Jahres haben vorläufigen Charakter. Sie sind durch Nach- und Änderungsmeldungen noch teils erheblichen Veränderungen unterworfen.
1An welchen Orten hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Quartal 2025 Proteste gegen die Unterbringung von Geflüchteten vor geplanten oder schon bestehenden Flüchtlingsunterkünften sowie vor Wohnungen, in denen Geflüchtete untergebracht werden, gegeben (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum auflisten sowie Anzahl der Teilnehmer, auch wenn diese geringer als 20 ist, auflisten)?
2In welchen der in Frage 1 genannten Fälle geht die Bundesregierung davon aus, dass die Proteste maßgeblich von Parteien der extremen Rechten bzw. von Kameradschaften oder anderen rechtsextremen Organisationen (bitte angeben, um welche es sich handelte) initiiert und gesteuert wurden?
3An welchen Orten haben sich welche Parteien der extremen Rechten, eine ihrer Unterorganisationen oder andere rechtsextreme oder rechtspopulistische Gruppierungen (welche?) im zweiten Quartal 2025 an Protesten gegen geplante oder vorhandene Flüchtlingsunterkünfte beteiligt (bitte jeweils unter Angabe von Ort und Datum darstellen)?
Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung sind im zweiten Quartal 2025 die nachfolgend aufgelisteten, von Rechtsextremisten durchgeführten Kundgebungen im Sinne der Fragestellungen bekannt geworden. Informationsstände, Flugblattverteilaktionen oder sonstige lokale öffentliche (Kleinst-) Veranstaltungen, die zumeist keinen überregionalen Bezug aufweisen, werden nicht aufgelistet. Hinsichtlich der Teilnehmerzahl wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl der an den Veranstaltungen teilnehmenden Rechtsextremisten von der in der Tabelle aufgeführten Gesamtzahl der Teilnehmer abweichen kann. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
| Datum | Land | Ort | Veranstalter | Motto | Teilnehmer (ca.) |
|---|---|---|---|---|---|
| 11.04.2025 | SN | Waldheim | Partei Freie Sachsen | „Nein zum Heim in Waldheim – mit M.B.!“ | 20 |
| 12.05.2025 | SN | Waldheim | Partei Freie Sachsen | „Nein zum Heim in Waldheim - M.‘Michi‘ B. für eine lebenwerte Welt ohne Angst und Sorgen“ | 30 |
An welchen Orten hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Quartal 2025 Proteste im Zusammenhang mit dem Thema Zuwanderung bzw. Asyl gegeben, und an welchen dieser Proteste waren welche Organisationen der extremen Rechten beteiligt (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum auflisten sowie Anzahl der Teilnehmenden, auch wenn diese geringer als 20 ist, auflisten)?
Der Bundesregierung sind im zweiten Quartal 2025 die nachfolgend tabellarisch aufgelisteten, von Rechtsextremisten durchgeführten oder von Rechtsextremisten dominierten Kundgebungen im Sinne der Frage 4 bekannt geworden. Hierbei handelt es sich um Kundgebungen, denen in der Regel eine überregionale und/oder nennenswerte Teilnehmermobilisierung zugrunde lag. Informationsstände, Flugblattverteilaktionen oder sonstige lokale öffentliche (Kleinst-)Veranstaltungen, die zumeist keinen überregionalen Bezug aufweisen, werden nicht aufgelistet. Hinsichtlich der Teilnehmerzahl wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl der an den Veranstaltungen teilnehmenden Rechtsextremisten von der in der Tabelle aufgeführten Gesamtzahl der Teilnehmenden abweichen kann.
| Datum | Land | Ort | Veranstalter | Zuordnung | Motto | Teilnehmer (ca.) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 08.04.2025 | SN | Heidenau | Freie Sachsen | Partei | „Abschiebungen schaffen Sicherheit und Wohnraum“ | 430 |
| 04.05.2025 | NW | Bielefeld | Der Störtrupp | Neonazismus | „Anteilnahme für die Opfer vom 18.05.2025 und Remigration“ | 40 |
| 23.05.2025 | BY | Dingolfing | AfD (Verdachtsfall) | Partei | „Komm, wir retten unsere Heimat“ | n. b. |
| 01.06.2025 | ST | Magdeburg | Deutsche Jugend Voran, Der Störtrupp, Jung und Stark, Junge Nationalisten | Neonazismus | „Remigration jetzt“ | 100 |
| 07.06.2025 | NW | Hamm | Gruppe der Patrioten | Neonazismus | „Gegen illegale Einwanderung Grenzen Schützen“ | 30 |
| 27.06.2025 | SN | Johanngeorgenstadt | Freie Sachsen | Partei | „Remigration jetzt! Damit unsere Heimat wieder sicher wird!“ | 350 |
| 29.06.2025 | BY | Kempten | AfD (Verdachtsfall) | Partei | „Ankerzentrum Kempten - Asylprobleme und innere Sicherheit in Bayern“ | n. b. |
Zu wie vielen Straftaten kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit diesen Protesten, und wie viele fallen davon nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden in den Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (bitte jeweils unter Angabe von Phänomenbereich, Tatort, Tatdatum und Deliktgruppen auflisten)?
Im Kontext der „Unterbringung von Asylbewerbern“ wurde der Bundesregierung im zweiten Quartal 2025 mit Stichtag 30. Juni 2025 kein Fall in Zusammenhang mit Demonstrationen gemeldet.
Im Themenfeld „Ausländer-/Asylthematik“ wurde der Bundesregierung im zweiten Quartal 2025 ein Fall mit den folgenden Daten im Zusammenhang mit Demonstrationen gemeldet.
Tatzeit: Zweites Quartal 2025, Unterthemenfeld: Unterbringung von Asylbewerbern, Demo: ja, Stichtag: 30. Juni 2025
| Tatzeit | Tatort | Land | Delikt Beschreibung | Phänomenbereich |
|---|---|---|---|---|
| 26.04.2025 | München | Bayern | Raub § 249 StGB | Rechts |
6Zu wie vielen Überfällen, Anschlägen, Sachbeschädigungen, tätlichen Angriffen auf
6aFlüchtlingsunterkünfte oder von Geflüchteten bewohnte Wohnungen,
6bgeplante bzw. im Bau befindliche Flüchtlingsunterkünfte,
6cGeflüchtete bzw. Asylsuchende außerhalb ihrer Unterkunft oder dezentralen Wohnungen,
6dEinrichtungen, die sich unmittelbar für die Belange von Geflüchteten bzw. Asylsuchenden einsetzen, kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Quartal 2025 (bitte Fragen 6a bis 6d getrennt aufführen und nach Datum, Anzahl der Betroffenen, Anzahl der verletzten Geflüchteten und Herkunftsland der Betroffenen auflisten)?
7Wie verteilen sich die Taten auf die Bundesländer?
8Wie viele davon fallen nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden in welche Phänomenbereiche der Politisch motivierten Kriminalität, und zu welchen der in den Fragen 6a bis 6d erfragten Vorfälle gab es eine Pressemitteilung seitens der Ermittlungsbehörden?
9Bei wie vielen der in den Fragen 6a bis 6d erfragten Taten handelt es sich um Gewaltdelikte (bitte die Zahlen jeweils einzeln in Beantwortung der Fragen 6a bis 6d nennen)?
10Welche Delikte wurden in den in Frage 6 erfragten Fällen im zweiten Quartal 2025 begangen (bitte möglichst genau pro Einzelfall aufführen, was geschehen ist, unter Angabe verwendeter Waffen oder Gegenstände bzw. direkter körperlicher Tätlichkeiten oder verbaler Bedrohungen)?
Die Fragen 6 bis 10 werden gemeinsam beantwortet.
Eine Differenzierung zwischen bereits bewohnten und im Bau befindlichen Einrichtungen für Geflüchtete kann über den KPMD-PMK nicht getroffen werden.
Zum Stichtag 30. Juni 2025 liegen der Bundesregierung für das zweite Quartal 2025 Erkenntnisse zu insgesamt 26 politisch motivierten Delikten vor, bei denen die Unterkunft selbst Tatort oder direktes Angriffsziel war. Hierunter fallen drei Gewaltdelikte.
Zum Stichtag 30. Juni 2025 liegen der Bundesregierung für das zweite Quartal 2025 Erkenntnisse zu 161 politisch motivierten Straftaten vor, die sich gegen Asylbewerber/Flüchtlinge außerhalb von Asylunterkünften richten. Bei 27 dieser Straftaten handelt es sich um Gewaltdelikte.
Eine phänomenologische Aufschlüsselung ist der Anlage 1 zu entnehmen.*
Zum Stichtag 30. Juni 2025 liegt der Bundesregierung für das zweite Quartal 2025 kein Fall mit dem Angriffsziel „Ehrenamtlicher/freiwilliger Helfer“ vor.
Im zweiten Quartal 2025 wurde der Bundesregierung kein Fall im Kontext „Ausländer-/Asylthematik“ mit dem Angriffsziel „Hilfsorganisation“ gemeldet.
PDF-Seiten 10–17 (8 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
11Welche Angaben kann die Bundesregierung jeweils zur Zahl der dabei verletzten Personen sowie zur Art der Verletzung machen (bitte für die Einzelfälle in der zu Frage 6 gelieferten Tabelle ausführen)?
12Wie häufig wurden Kinder Opfer solcher in Frage 6 erfragten Angriffe?
Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Unter Bezugnahme auf die Antwort zu den Fragen 6 bis 10 wurde bei den 26 im zweiten Quartal 2025 gemeldeten Fällen mit dem Angriffsziel „Asylunterkunft“ fünf verletzte Personen gemeldet. Es handelt sich um drei männliche Erwachsene aus Nordrhein-Westfalen und zwei männliche Erwachsene aus Rheinland-Pfalz:
Unter Bezugnahme auf die Antwort zu den Fragen 6 bis 10 wurden bei den 161 im zweiten Quartal 2025 gemeldeten Fällen mit dem Angriffsziel „Asylbewerber/Flüchtling“ ohne das Angriffsziel „Asylunterkunft“ keine verletzte Person gemeldet.
Unter Bezugnahme auf die Antwort zu den Fragen 6 bis 10 wurden im zweiten Quartal 2025 im Kontext „Ausländer-/Asylthematik“ mit dem Angriffsziel „Ehrenamtlicher/freiwilliger Helfer“ keine Fälle verzeichnet. Mit dem Angriffsziel „Hilfsorganisation“ wurden im zweiten Quartal ebenfalls keine Fälle verzeichnet.
13Welche Angaben kann die Bundesregierung jeweils zur Zahl der beteiligten mutmaßlichen Täterinnen und Täter der einzelnen Fälle und zu deren politischem Hintergrund machen (bitte in der zu Frage 6 gelieferten Tabelle mit Angabe des Tatdatums, Tatorts, Delikts, Anzahl der Ermittlungsverfahren, politischen Hintergrund der Täterinnen und Täter aufschlüsseln)?
14Zu welchen konkreten in Frage 6 erfragten Taten konnten mutmaßliche Täter bzw. Täterinnen ermittelt werden, und zu wie vielen dieser mutmaßlichen Täterinnen und Täter liegen welche Vorerkenntnisse im Sinne der Politisch motivierten Kriminalität vor?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 13 und 14 gemeinsam beantwortet.
Unter Bezugnahme auf die Antwort zu den Fragen 6 bis 10 wurden von 26 im zweiten Quartal 2025 gemeldeten Fällen mit dem Angriffsziel „Asylunterkunft“ in 15 Fällen insgesamt 32 Tatverdächtige festgestellt. Auf Anlage 1 wird verwiesen.* Es gab zu diesen Tätern keine Vorerkenntnisse im Sinne der Politisch motivierten Kriminalität.
Unter Bezugnahme auf die Antwort zu den Frage 6 bis 10 wurden im zweiten Quartal 2025 in 161 gemeldeten Fällen mit dem Angriffsziel „Asylbewerber/Flüchtling“ ohne das Angriffsziel „Asylunterkunft“ in insgesamt 115 Fällen 129 ermittelte Tatverdächtige gemeldet. Auf Anlage 1 wird verwiesen.* Die Aufstellung zu Vorerkenntnissen zu den Tätern ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Tatverdächtige - Vorerkenntnisse, Tatzeit: Zweites Quartal 2025, Unterangriffsziel Asylbewerber/Flüchtling, ohne Oberangriffsziel Asylunterkunft, Stichtag: 30. Juni 2025
| Land Kürzel | Politisch motivierte Kriminalität | allgemein | Politisch motivierte Kriminalität und allgemein | ohne | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| BB | 0 | 3 | 5 | 13 | 21 |
| BE | 0 | 0 | 0 | 1 | 1 |
| BW | 0 | 0 | 0 | 1 | 1 |
| BY | 1 | 6 | 2 | 27 | 36 |
| HB | 0 | 1 | 0 | 1 | 2 |
| HE | 1 | 3 | 4 | 1 | 9 |
| HH | 0 | 1 | 0 | 1 | 2 |
| MV | 0 | 6 | 3 | 14 | 23 |
| NI | 0 | 1 | 1 | 0 | 2 |
| NW | 0 | 1 | 0 | 3 | 4 |
| RP | 0 | 3 | 0 | 1 | 4 |
| SH | 0 | 1 | 0 | 0 | 1 |
| SL | 0 | 0 | 3 | 0 | 3 |
| SN | 1 | 4 | 1 | 4 | 10 |
| ST | 0 | 3 | 1 | 3 | 7 |
| TH | 1 | 0 | 0 | 2 | 3 |
| Gesamtsumme | 4 | 33 | 20 | 72 | 129 |
Unter Bezugnahme auf die Antwort zu den Fragen 6 bis 10 wurden im zweiten Quartal 2025 im Kontext „Ausländer-/Asylthematik“ mit dem Angriffsziel „Ehrenamtlicher/freiwilliger Helfer“ keine Tatverdächtigen ermittelt. Mit dem Angriffsziel “Hilfsorganisation“ wurden im fraglichen Zeitraum ebenfalls keine Tatverdächtige festgestellt.
Mit welchen der aufgeführten Fälle hat sich das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) befasst (bitte konkrete Fälle unter Angabe von Tatdatum, Tatort und Delikt benennen)?
Eine Beantwortung im Sinne der Fragestellung kann nicht erfolgen, da eine entsprechende Kategorisierung nicht automatisiert zu generieren ist. Im KPMD-PMK wird eine etwaige Erörterung im GETZ nicht erfasst.
Mit welchen der aufgeführten Fälle hat sich das Referat Rechtsextremismus beim Generalbundesanwalt (GBA) befasst, und zu welchen Ergebnissen hat die Befassung beim GBA geführt?
Zur grundsätzlichen Vorgehensweise des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) bei der Prüfung seiner Zuständigkeit in den genannten Fällen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/6559 verwiesen. Ermittlungsverfahren zu im zweiten Quartal 2025 verübten Straftaten hat der GBA in diesem Zusammenhang nicht eingeleitet oder übernommen, da es am Vorliegen der erforderlichen Katalogtaten oder der besonderen Staatsschutzqualität der Taten fehlte (§ 120 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes).
Hat es zu den in den Fragen 1 bis 16 erfragten Sachverhalten Nachmeldungen für das erste Quartal 2025 gegeben, und welche Nachmeldungen hat es im Einzelnen gegeben (bitte die Angaben nach Quartalen aufschlüsseln und zusätzlich auch nach konkreten Einzelfällen aufführen)?
Im Rahmen von Nachmeldungen werden im KPMD-PMK nicht nur Einzelsachverhalte, sondern auch Änderungen bereits gemeldeter Sachverhalte eingepflegt. Eine gesonderte Auflistung sämtlicher Nachträge ist somit nicht zielführend. Aus diesem Grund werden die für das erste Quartal 2025 im Sinne der Kleinen Anfrage erfassten Sachverhalte erneut dargestellt. Diese sind der Anlage 2 zu entnehmen.*
In Bezug zu Frage 5:
Für das erste Quartal 2025 liegen dem BKA zum Stichtag 30. Juni 2025 Erkenntnisse zu zwei Straftaten vor, die im Zusammenhang mit demonstrativen Ereignissen und dem Thema „Unterbringung von Asylbewerbern“ stehen.
Im Themenfeld „Ausländer-/Asylthematik“ wurden dem BKA im ersten Quartal 2025 insgesamt 15 Fälle im Zusammenhang mit Demonstrationen gemeldet.
In Bezug zu den Fragen 6a, 6b, 7, 8, 9 und 10:
Eine Differenzierung zwischen bereits bewohnten und im Bau befindlichen Einrichtungen für Geflüchtete kann über den KPMD-PMK nicht getroffen werden. Daher werden die Fragen 6a und 6b, 7, 8, 9 und 10 gemeinsam beantwortet.
Im ersten Quartal 2025 wurden dem BKA zum Stichtag 30. Juni 2025 insgesamt 53 Fälle mit dem Angriffsziel „Asylunterkunft“ gemeldet. Davon stellen 5 Taten Gewaltdelikte dar.
In Bezug zu den Fragen 6c und 7, 8, 9 und 10:
Im ersten Quartal 2025 wurden dem BKA zum Stichtag 30. Juni 2025 insgesamt 487 Fälle mit dem Angriffsziel „Asylbewerber/Flüchtling“ ohne das Angriffsziel „Asylunterkunft“ gemeldet. Hierunter fallen 50 Gewaltdelikte.
In Bezug zu den Fragen 6d und 7, 8, 9, und 10:
Zum Stichtag 30. Juni 2025 liegen dem BKA für das erste Quartal 2025 Erkenntnisse zu einer Straftat gegen „Ehrenamtliche/freiwillige Helfer“ vor. Dabei handelt es sich um keine Gewalttat.
Zum Stichtag 30. Juni 2025 liegen dem BKA für das Quartal 2025 keine Erkenntnisse zu Straftaten gegen „Hilfsorganisationen“ vor.
In Bezug zu den Fragen 11 und 12:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 11 und 12 gemeinsam beantwortet. Unter Bezugnahme auf die Antwort zu den Fragen 6a und 6b wurden zu den für das erste Quartal 2025 gemeldeten Fälle mit dem Angriffsziel „Asylunterkunft“ zwei verletzte Personen gemeldet. Hierunter fällt kein verletztes Kind.
Unter Bezugnahme auf die Antwort zu Frage 6c wurden im ersten Quartal 2025 mit dem Angriffsziel „Asylbewerber/Flüchtling“ ohne das Angriffsziel „Asylunterkunft“ insgesamt 22 Personen verletzt. Davon ein verletztes Kind.
Unter Bezugnahme auf die Antwort zur Frage 6d wurden im ersten Quartal 2025 im Kontext „Ausländer-/Asylthematik“ mit dem Angriffsziel „Ehrenamtlicher/freiwilliger Helfer“ keine Personen verletzt.
Mit dem Angriffsziel „Hilfsorganisation“ wurden im ersten Quartal 2025 keine Personen verletzt.
In Bezug auf die Fragen 13 und 14:
In Bezug auf die ermittelten Tatverdächtigen und die Vorerkenntnisse zu Tatverdächtigen wird auf die einzelnen Tabellen in der Anlage 2 verwiesen.*
In Bezug zu Frage 16:
Der GBA hat im zweiten Quartal 2025 die Verfolgung der in der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 6, 6a, 6b, 7, 8, 9 und 10 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger und der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/146 unter der laufenden Nummer 4 angeführten Tat (vom 5. Januar 2025 in Schmölln/TH) übernommen und ein Ermittlungsverfahren wegen Mitgliedschaft oder Unterstützung einer inländischen terroristischen Vereinigung und weiterer Straftaten eingeleitet. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Pressemitteilungen des GBA vom 21. und 28. Mai 2025 verwiesen.
PDF-Seiten 18–45 (28 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Wie viele politisch motivierte Straftaten gegen Unterkünfte von Geflüchteten bzw. Asylsuchenden gab es im Jahr 2015, und wie verteilen sie sich auf die Bundesländer, bei wie vielen dieser Taten handelte es sich um Gewaltdelikte, und wie viele Personen wurden dadurch verletzt?
Mit Stichtag 30. Juni 2025 liegen für das Gesamtjahr 2015 Erkenntnisse zu 1 066 Straftaten gegen Unterkünfte von Geflüchteten vor. Hierbei handelt es sich in 176 Fällen um Gewaltdelikte. Hierbei wurden 54 Personen verletzt.
Eine Aufschlüsselung nach Ländern ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Tatzeit: 2015, Unterthemenfeld: Asylunterkünfte, Stichtag: 30. Juni 2025
| Land Kürzel | Politisch moti vierte Straftaten | Davon Gewaltde likte | Verletzte Perso nen |
|---|---|---|---|
| BB | 68 | 15 | 3 |
| BE | 57 | 12 | 5 |
| BW | 69 | 9 | 2 |
| BY | 81 | 9 | 0 |
| HB | 2 | 2 | 0 |
| HE | 28 | 2 | 1 |
| HH | 16 | 0 | 0 |
| MV | 51 | 11 | 5 |
| NI | 107 | 16 | 10 |
| NW | 243 | 34 | 10 |
| RP | 31 | 8 | 0 |
| SH | 34 | 7 | 2 |
| SL | 9 | 1 | 0 |
| SN | 126 | 35 | 13 |
| ST | 72 | 9 | 3 |
| TH | 72 | 6 | 0 |
| Gesamtsumme | 1.066 | 176 | 54 |