Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Rassistische Hetze gegen Geflüchtete und Asylsuchende sind seit Jahren ein zentrales Thema der extremen Rechten. Immer wieder versuchen diese, Ressentiments und Vorurteile gegen Geflüchtete zu schüren, Proteste gegen geplante Unterkünfte zu initiieren oder vorhandene Proteste in ihrem Sinne zu instrumentalisieren. Die extreme Rechte knüpft damit an vorhandene rassistische Einstellungen in Teilen der Bevölkerung an, wie sie u. a. in der Langzeitstudie Deutsche Zustände (Heitmeyer u. a.) nachgewiesen wurden.
Bürgerproteste gegen die Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften oder gegen die Belegung der Unterkünfte mit Geflüchteten werden von neofaschistischen oder rechtspopulistischen Zusammenschlüssen und Parteien zum Teil selbst initiiert und koordiniert, zum Teil versuchen sie, sich an bereits bestehende Bürgerinitiativen anzuschließen. Ziel ist es, sich so den Bürgerinnen und Bürgern als Vertreter der vermeintlich wahren Volksinteressen zu empfehlen.
Auch außerhalb der Unterkünfte sind Geflüchtete massiven Bedrohungen und auch Gewalt ausgesetzt.
Bei den genannten Versammlungen handelt es sich überdies um solche, denen in der Regel eine überregionale und/oder nennenswerte Teilnehmermobilisierung zugrunde lag. Informationsstände, Flugblattverteilaktionen oder sonstige lokale öffentliche (Kleinst-)Veranstaltungen, die zumeist keinen überregionalen Bezug aufweisen, werden nicht aufgelistet. Hinsichtlich der Teilnehmerzahl wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl der an den Veranstaltungen teilnehmenden Extremisten von der in der Tabelle aufgeführten Gesamtzahl der Teilnehmenden abweichen kann.
Darüber hinaus erfasst das Bundeskriminalamt (BKA) im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) Straftaten im Kontext mit demonstrativen Ereignissen mit Bezug zur Unterbringung von Asylbewerbern. Diese müssen nicht deckungsgleich mit den vom BfV erfassten Versammlungen sein oder sich nicht zwingend auf diese beziehen.
Die PMK-Zahlen des laufenden Jahres haben vorläufigen Charakter. Sie sind durch Nach- und Änderungsmeldungen noch teils erheblichen Veränderungen unterworfen.
1An welchen Orten hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Quartal 2025 Proteste gegen die Unterbringung von Geflüchteten vor geplanten oder schon bestehenden Flüchtlingsunterkünften sowie vor Wohnungen, in denen Geflüchtete untergebracht werden, gegeben (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum auflisten sowie die Anzahl der Teilnehmer, auch wenn diese geringer als 20 ist, auflisten)?
2In welchen der in Frage 1 genannten Fälle geht die Bundesregierung davon aus, dass die Proteste maßgeblich von Parteien der extremen Rechten bzw. von Kameradschaften oder anderen rechtsextremen Organisationen (bitte angeben, um welche es sich handelte) initiiert und gesteuert wurden?
3An welchen Orten haben sich welche Parteien der extremen Rechten, eine ihrer Unterorganisationen oder andere rechtsextreme oder rechtspopulistische Gruppierungen (welche) im ersten Quartal 2025 an Protesten gegen geplante oder vorhandene Flüchtlingsunterkünfte beteiligt (bitte jeweils unter Angabe von Ort und Datum darstellen)?
Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung sind im ersten Quartal 2025 die nachfolgend aufgelisteten, von Rechtsextremisten durchgeführten Kundgebungen im Sinne der Fragestellungen bekannt geworden. Informationsstände, Flugblattverteilaktionen oder sonstige lokale öffentliche (Kleinst-)Veranstaltungen, die zumeist keinen überregionalen Bezug aufweisen, werden nicht aufgelistet.
| Datum | Land | Ort | Veranstalter | Motto | Teilnehmer (ca.) |
|---|---|---|---|---|---|
| 23.01.2025 | SN | Waldheim | Partei Freie Sachsen | „Nein zum Heim in Waldheim – M. B. zeigt euch den Weg nach Hause!“ | 450 |
| 03.02.2025 | SN | Waldheim | Partei Freie Sachsen | „Nein zum Heim in Waldheim – M. B. zeigt euch den Weg nach Hause!“ | 20 |
| 20.03.2025 | SN | Niesky | Partei Freie Sachsen | „Nein zum geplanten Asylheim in Niesky!“ | 80 |
| 24.03.2025 | SN | Waldheim | Partei Freie Sachsen | „Nein zum Heim in Waldheim – M. B. zeigt euch den Weg nach Hause!“ | 100 |
An welchen Orten hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Quartal 2025 Proteste im Zusammenhang mit dem Thema Zuwanderung bzw. Asyl gegeben, und an welchen dieser Proteste waren welche Organisationen der extremen Rechten beteiligt (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum auflisten sowie die Anzahl der Teilnehmenden, auch wenn diese geringer als 20 ist, auflisten)?
Der Bundesregierung sind im ersten Quartal 2025 die nachfolgend tabellarisch aufgelisteten, von Rechtsextremisten durchgeführten oder von Rechtsextremisten dominierten Kundgebungen im Sinne der Frage bekannt geworden. Hierbei handelt es sich um Kundgebungen, denen in der Regel eine überregionale und/oder nennenswerte Teilnehmermobilisierung zugrunde lag. Informationsstände, Flugblattverteilaktionen oder sonstige lokale öffentliche (Kleinst-)Veranstaltungen, die zumeist keinen überregionalen Bezug aufweisen, werden nicht aufgelistet.
Hinsichtlich der Teilnehmerzahl wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl der an den Veranstaltungen teilnehmenden Rechtsextremisten von der in der Tabelle aufgeführten Gesamtzahl der Teilnehmenden abweichen kann.
| Datum | Land | Ort | Veranstalter | Motto | Teilnehmer (ca.) |
|---|---|---|---|---|---|
| 18.01.2025 | SN | Chemnitz | Partei Freie Sachsen | „Remigrationshauptstadt statt Kulturhauptstadt, die wirklichen Probleme angehen!“ | 410 |
| 27.01.2025 | SN | Aue-Bad Schlema | Partei Freie Sachsen | „Remigration JETZT! Damit Aue wieder sicher wird!“ | 420 |
| 22.01.2025 | SN | Bautzen | Unbekannt (Neonazismus) | „Spontandemonstration gegen die Willkür der Regierung und das Morden durch kriminelle Ausländer“ | 90 |
| 22.02.2025 | SN | Bautzen | Einzelperson (Neonazismus) | „Asylwende jetzt!“ | 290 |
| 15.03.2025 | NW | Essen | Einzelperson (Neonazismus) | „Für mehr deutschen Wohnraum sofortige Remigration“ | 100 |
| 29.03.2025 | SN | Bautzen | Einzelperson (Neonazismus) | „Asylwende jetzt!“ | 180 |
Zu wie vielen Straftaten kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit diesen Protesten, und wie viele davon fallen nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden in den Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (bitte jeweils unter Angabe von Phänomenbereich, Tatort, Tatdatum und Deliktgruppen auflisten)?
Im Kontext der „Unterbringung von Asylbewerbern“ wurde der Bundesregierung im ersten Quartal 2025 ein Fall im Zusammenhang mit Demonstrationen gemeldet.
Im Themenfeld „Ausländer-/Asylthematik“ wurden der Bundesregierung im ersten Quartal 2025 21 Fälle im Zusammenhang mit Demonstrationen gemeldet. Die Angaben zu den Straftaten sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen.
Tatzeit: Erstes Quartal 2025, Unterthemenfeld: Unterbringung von Asylbewerbern, Demo: ja, Stichtag: 31. März 2025
| Tatzeit | Tatort | Land Kürzel | Delikt Beschreibung | Phänomenbereich |
|---|---|---|---|---|
| 28.01.2025 | Waldheim | SN | Verleumdung § 187 StGB | Links |
Tatzeit: Erstes Quartal 2025, Oberthemenfeld: Ausländer-/Asylthematik, Demo: ja, Stichtag: 31. März 2025
| Lfd. Nr. | Tatzeit | Tatort | Land Kürzel | Delikt Beschreibung | Phänomen bereich |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 07.01.2025 | Dessau- Roßlau | ST | Beleidigung § 185 StGB | Rechts |
| 2 | 20.01.2025 | Freiberg | SN | Volksverhetzung § 130 StGB | Rechts |
| 3 | 23.01.2025 | Augsburg | BY | Sachbeschädigung § 303 StGB | Links |
| 4 | 25.01.2025 | Waren | MV | Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (VersG) | Rechts |
| 5 | 27.01.2025 | Laupheim | BW | Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (VersG) | Rechts |
| 6 | 28.01.2025 | Osnabrück | NI | Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte § 113 StGB | Links |
| 7 | 28.01.2025 | Osnabrück | NI | Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte § 113 StGB | Links |
| 8 | 28.01.2025 | Osnabrück | NI | Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte § 114 StGB | Links |
| 9 | 28.01.2025 | Osnabrück | NI | Nötigung § 240 StGB | Links |
| 10 | 28.01.2025 | Osnabrück | NI | Widerstand gegen oder tätlicher Angriff auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen § 115 StGB | Links |
| 11 | 28.01.2025 | Osnabrück | NI | Hausfriedensbruch § 123 StGB | Links |
| 12 | 28.01.2025 | Waldheim | SN | Verleumdung § 187 StGB | Links |
| 13 | 29.01.2025 | Göttingen | NI | Sachbeschädigung § 303 StGB | Links |
| 14 | 01.02.2025 | Leipzig | SN | Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB | Links |
| 15 | 06.02.2025 | Bremen | HB | Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (VersG) | Links |
| 16 | 06.02.2025 | Rostock | MV | Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (VersG) | Rechts |
| 17 | 10.02.2025 | Traunreut | BY | Belohnung und Billigung von Straftaten § 140 StGB | Rechts |
| 18 | 13.02.2025 | Rosenheim | BY | Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (VersG) | Rechts |
| 19 | 15.02.2025 | Dachau | BY | Sachbeschädigung § 303 StGB | Links |
| 20 | 15.02.2025 | Coesfeld | NW | Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (VersG) | Links |
| 21 | 17.02.2025 | Wismar | MV | Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (VersG) | Sonstige Zuordnung |
6Zu wie vielen Überfällen, Anschlägen, Sachbeschädigungen, tätlichen Angriffen auf
6aFlüchtlingsunterkünfte oder von Geflüchteten bewohnte Wohnungen,
6bgeplante bzw. im Bau befindliche Flüchtlingsunterkünfte,
6cGeflüchtete bzw. Asylsuchende außerhalb ihrer Unterkunft oder dezentralen Wohnungen und
6dEinrichtungen, die sich unmittelbar für die Belange von Geflüchteten bzw. Asylsuchenden einsetzen, kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Quartal 2025 (bitte Fragenkomplexe 6a bis 6d getrennt aufführen und nach Datum, Anzahl der Betroffenen, Anzahl der verletzten Geflüchteten und Herkunftsland der Betroffenen tabellarisch auflisten)?
7Wie verteilen sich die Taten auf die Bundesländer?
8Wie viele davon fallen nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden in welche Phänomenbereiche der Politisch motivierten Kriminalität, und zu welchen der in Frage 6a bis 6d aufgeführten Vorfälle gab es eine Pressemitteilung seitens der Ermittlungsbehörden?
9Bei wie vielen der in Frage 6a bis 6d erfragten Taten handelt es sich um Gewaltdelikte (bitte die Zahlen jeweils zu den Unterfragen 6a bis 6d nennen)?
10Welche Delikte wurden in den in Frage 6 erfragten Fällen im ersten Quartal 2025 begangen (bitte möglichst genau pro Einzelfall aufführen, was geschehen ist, und verwendete Waffen oder Gegenstände bzw. direkte körperliche Tätlichkeiten oder verbale Bedrohungen angeben)?
Die Fragen 6 bis 10 werden gemeinsam beantwortet.
Eine Differenzierung zwischen bereits bewohnten und im Bau befindlichen Einrichtungen für Geflüchtete kann über den KPMD-PMK nicht getroffen werden. Daher werden die Fragen 6a und 6b gemeinsam beantwortet.
Zum Stichtag 31. März 2025 liegen der Bundesregierung für das erste Quartal 2025 Erkenntnisse zu insgesamt 30 politisch motivierten Delikten vor, bei denen die Unterkunft selbst Tatort oder direktes Angriffsziel war. Hierunter fallen drei Gewaltdelikte.
Zum Stichtag 31. März 2025 liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu 249 politisch motivierten Straftaten im ersten Quartal 2025 vor, die sich gegen Asylbewerber/Flüchtlinge außerhalb von Asylunterkünften richten. Bei 27 dieser Straftaten handelt es sich um Gewaltdelikte.
Zum Stichtag 31. März 2025 liegt der Bundesregierung für das erste Quartal 2025 kein Fall mit dem Angriffsziel „Ehrenamtlicher/freiwilliger Helfer“ vor. Es wurden keine Fälle im Kontext „Ausländer-/Asylthematik“ mit dem Angriffsziel „Hilfsorganisation“ gemeldet.
Erkenntnisse zu Pressemitteilungen der jeweiligen Ermittlungsbehörden liegen der Bundesregierung nicht vor.
Eine tabellarische Aufschlüsselung ist der Anlage* zu entnehmen.
PDF-Seiten 10–159 (150 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
11Welche Angaben kann die Bundesregierung jeweils zur Zahl der dabei verletzten Personen sowie zur Art der Verletzung machen (bitte für die Einzelfälle in der zu Frage 6 gelieferten Tabelle ausführen)?
12Wie häufig wurden Kinder Opfer solcher in Frage 6 aufgeführten Angriffe?
Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.
Unter Bezugnahme auf die Antwort zu den Fragen 6a und 6b wurden bei den 30 im ersten Quartal 2025 gemeldeten Fällen mit dem Angriffsziel „Asylunterkunft“ keine verletzten Personen gemeldet.
Unter Bezugnahme auf die Antwort zu Frage 6c wurden bei den 249 im ersten Quartal 2025 gemeldeten Fällen mit dem Angriffsziel „Asylbewerber/Flüchtling“ ohne das Angriffsziel „Asylunterkunft“ insgesamt 21 Verletzte, darunter ein Kind, gemeldet.
Unter Bezugnahme auf die Antwort zu Frage 6d wurden im ersten Quartal 2025 im Kontext „Ausländer-/Asylthematik“ mit dem Angriffsziel „Ehrenamtlicher/freiwilliger Helfer“ keine Fälle verzeichnet. Mit dem Angriffsziel „Hilfsorganisation“ wurden im ersten Quartal 2025 keine Fälle verzeichnet. Für die Aufschlüsselung wird auf die Anlage* verwiesen.
13Welche Angaben kann die Bundesregierung jeweils zur Zahl der beteiligten mutmaßlichen Täterinnen und Täter der einzelnen Fälle und zu deren politischem Hintergrund machen (bitte in der zu Frage 6 gelieferten Tabelle mit Angabe des Tatdatums, Tatorts, Delikts, der Anzahl der Ermittlungsverfahren, des politischen Hintergrunds der Täterinnen und Täter aufschlüsseln)?
14Zu welchen konkreten in Frage 6 erfragten Taten konnten mutmaßliche Täter bzw. Täterinnen ermittelt werden, und zu wie vielen dieser mutmaßlichen Täterinnen und Täter liegen welche Vorerkenntnisse im Sinne der Politisch motivierten Kriminalität vor?
Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet.
Unter Bezugnahme auf die Antwort zu den Fragen 6a und 6b wurden von 30 im ersten Quartal 2025 gemeldeten Fällen mit dem Angriffsziel „Asylunterkunft“ in sechs Fällen insgesamt zehn Tatverdächtige festgestellt.
Unter Bezugnahme auf die Antwort zu Frage 6c wurden im ersten Quartal 2025 in 249 gemeldeten mit dem Angriffsziel „Asylbewerber/Flüchtling“ ohne das Angriffsziel „Asylunterkunft“ in insgesamt 121 Fällen 142 ermittelte Tatverdächtige gemeldet.
Die Zuordnung kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Unter Bezugnahme auf die Antwort zu Frage 6d wurden im ersten Quartal 2025 im Kontext „Ausländer-/Asylthematik“ mit dem Angriffsziel „Ehrenamtlicher/freiwilliger Helfer“ keine Tatverdächtigen ermittelt.
Mit dem Angriffsziel „Hilfsorganisation“ wurden im fraglichen Zeitraum keine Tatverdächtigen festgestellt.
Tatverdächtige – Vorerkenntnisse, Tatzeit: Erstes Quartal 2025, Oberangriffsziel Asylunterkunft, Stichtag: 31. März 2025
| Land Kürzel | PMK | allgemein | PMK und allgemein | ohne | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| BB | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| BE | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| BW | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| BY | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| HB | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| HE | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| HH | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| MV | 0 | 1 | 0 | 0 | 1 |
| NI | 0 | 1 | 1 | 0 | 2 |
| NW | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| RP | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| SH | 0 | 0 | 0 | 4 | 4 |
| SL | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| SN | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| ST | 0 | 0 | 1 | 0 | 1 |
| TH | 1 | 0 | 0 | 1 | 2 |
| Gesamtsumme | 1 | 2 | 2 | 5 | 10 |
Tatverdächtige – Vorerkenntnisse, Tatzeit: Erstes Quartal 2025, Unterangriffsziel Asylbewerber/Flüchtling, ohne Oberangriffsziel Asylunterkunft, Stichtag: 31. März 2025
| Land Kürzel | PMK | allgemein | PMK und allgemein | ohne | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| BB | 0 | 4 | 6 | 10 | 20 |
| BE | 1 | 0 | 1 | 0 | 2 |
| BW | 0 | 0 | 0 | 3 | 3 |
| BY | 4 | 8 | 4 | 19 | 35 |
| HB | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| HE | 0 | 1 | 0 | 3 | 4 |
| HH | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| MV | 0 | 4 | 0 | 7 | 11 |
| NI | 1 | 5 | 1 | 8 | 15 |
| NW | 0 | 4 | 1 | 3 | 8 |
| RP | 0 | 4 | 3 | 6 | 13 |
| SH | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| SL | 1 | 1 | 0 | 0 | 2 |
| SN | 2 | 2 | 6 | 3 | 13 |
| ST | 0 | 5 | 2 | 3 | 10 |
| TH | 1 | 0 | 0 | 5 | 6 |
| Gesamtsumme | 10 | 38 | 24 | 70 | 142 |
Mit welchen der aufgeführten Fälle hat sich das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) befasst (bitte konkrete Fälle unter Angabe von Tatdatum, Tatort und Delikt benennen)?
Eine Beantwortung im Sinne der Fragestellung kann nicht erfolgen, da eine entsprechende Kategorisierung nicht automatisiert zu generieren ist. Im KPMD-PMK wird eine etwaige Erörterung im GETZ nicht erfasst.
Mit welchen der aufgeführten Fälle hat sich das Referat Rechtsextremismus beim Generalbundesanwalt (GBA) befasst, und zu welchen Ergebnissen hat die Befassung beim GBA geführt?
Zur grundsätzlichen Vorgehensweise des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) bei der Prüfung seiner Zuständigkeit in den genannten Fällen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/6559 verwiesen. Ermittlungsverfahren in diesem Zusammenhang hat der GBA im ersten Quartal 2025 nicht eingeleitet oder übernommen, da es am Vorliegen der erforderlichen Katalogtaten oder der besonderen Staatsschutzqualität der Taten fehlte (§ 120 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes).
Zu wie vielen Übergriffen, Tätlichkeiten und sonstigen Verstößen gegenüber den Bewohnern und Bewohnerinnen ist es vonseiten des Sicherheitspersonals in Flüchtlingsunterkünften im ersten Quartal 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung gekommen (bitte nach Orten, Datum, konkreten Verstößen und Delikten sowie Stand der Ermittlungsverfahren auflisten)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Frage vor.
Hat es zu den in den Fragen 1 bis 17 erfragten Sachverhalten Nachmeldungen für 2024 gegeben, und welche Nachmeldungen hat es im Einzelnen gegeben (bitte die Angaben nach Quartalen aufschlüsseln und zusätzlich auch nach konkreten Einzelfällen aufführen)?
Im Rahmen von Nachmeldungen werden in den KPMD-PMK nicht nur Einzelsachverhalte, sondern auch Änderungen bereits gemeldeter Sachverhalte eingepflegt. Eine gesonderte Auflistung sämtlicher Nachträge ist somit nicht zielführend. Aus diesem Grund werden die für das Gesamtjahr 2024 im Sinne der Frage erfassten Sachverhalte erneut dargestellt. Diese sind der Anlage zu Frage 18* zu entnehmen.
In Bezug auf Frage 5:
Für das Gesamtjahr 2024 liegen der Bundesregierung zum Stichtag 31. März 2025 Erkenntnisse zu 13 Straftaten vor, die im Zusammenhang mit demonstrativen Ereignissen und dem Thema „Unterbringung von Asylbewerbern“ stehen.
Im Themenfeld „Ausländer-/Asylthematik“ wurden der Bundesregierung im Gesamtjahr 2024 insgesamt 104 Fälle im Zusammenhang mit Demonstrationen gemeldet.
In Bezug auf die Fragen 6a, 6b und 7 bis 10:
Eine Differenzierung zwischen bereits bewohnten und im Bau befindlichen Einrichtungen für Geflüchtete kann über den KPMD-PMK nicht getroffen werden. Daher werden die Nachmeldungen zu den Fragen 6a, 6b und 7 bis 10 gemeinsam beantwortet.
Im Gesamtjahr 2024 wurden der Bundesregierung zum Stichtag 31. März 2025 insgesamt 255 Fälle mit dem Angriffsziel „Asylunterkunft“ gemeldet. Davon waren 34 Taten Gewaltdelikte.
In Bezug auf die Fragen 6c und 7 bis 10:
Im Gesamtjahr 2024 wurden der Bundesregierung zum Stichtag 31. März 2025 insgesamt 2 271 Fälle mit dem Angriffsziel „Asylbewerber/Flüchtling“ ohne das Angriffsziel „Asylunterkunft“ gemeldet. Hierunter fallen 287 Gewaltdelikte.
In Bezug auf die Fragen 6d und 7 bis 10:
Zum Stichtag 31. März 2025 liegen der Bundesregierung im Gesamtjahr 2024 Erkenntnisse zu sechs Straftaten gegen „Ehrenamtliche/freiwillige Helfer“ vor. Darunter sind keine Gewaltdelikte enthalten.
Zum Stichtag 31. März 2025 liegen der Bundesregierung im Gesamtjahr 2024 Erkenntnisse zu zehn Straftaten gegen „Hilfsorganisationen“ vor. Darunter sind keine Gewaltdelikte enthalten.
In Bezug auf die Fragen 11 und 12:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Nachmeldungen zu den Fragen 11 und 12 gemeinsam beantwortet.
Unter Bezugnahme auf die Antwort zu den Fragen 6a und 6b wurden zu den für das erste, zweite, dritte und vierte Quartal 2024 gemeldeten Fällen mit dem Angriffsziel „Asylunterkunft“ 16 verletzte Personen gemeldet. Darunter fällt ein verletztes Kind.
Unter Bezugnahme auf die Antwort zu Frage 6c wurden im Gesamtjahr 2024 mit dem Angriffsziel „Asylbewerber/Flüchtling“ ohne das Angriffsziel „Asylunterkunft“ insgesamt 235 Personen verletzt. Davon waren 22 Kinder verletzt.
Unter Bezugnahme auf die Antwort zu Frage 6d wurden im Gesamtjahr 2024 im Kontext „Ausländer-/Asylthematik“ mit dem Angriffsziel „Ehrenamtlicher/freiwilliger Helfer“ keine Personen verletzt.
Mit dem Angriffsziel „Hilfsorganisation“ wurden im Gesamtjahr 2024 keine Personen verletzt.
In Bezug auf die Fragen 13 und 14:
In Bezug auf die ermittelten Tatverdächtigen und die Vorerkenntnisse zu Tatverdächtigen wird auf die einzelnen Tabellen in der Anlage* verwiesen.