Unterstützung der Bundesregierung bei der Beseitigung von Kriegsschäden und explosiven Kampfmitteln in ehemaligen Kriegsgebieten seit 2015

Drucksache 21/990Antwortauf die Kleine Anfrage 21/83323.07.20258 Seiten7 FragenFraktion der AfDAuswärtiges AmtAußenpolitik und internationale Beziehungen2 Anlagen als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Bundesregierung beteiligt sich regelmäßig an internationalen Hilfeprogrammen zur Stabilisierung von Nachkriegsregionen (www.auswaertiges-am t.de/resource/blob/2538922/bf34be008dd3f1a9f36c3b02f89b3307/vierjahresb ericht-humanitaere-hilfe-2018---2021-data.pdf). Insbesondere Maßnahmen zur Beseitigung von Kriegsschäden, Blindgängern, Landminen und anderen explosiven Kampfmitteln gelten als humanitäre Notwendigkeit. Die Transparenz über Art, Umfang und regionale Schwerpunkte deutscher Unterstützungsmaßnahmen in den vergangenen zehn Jahren ist nach Auffassung der Fragesteller von erheblichem öffentlichen Interesse.

Frage 1 + 2 Seite 1

1In welchen Ländern bzw. ehemaligen Kriegsgebieten hat die Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis 2025 Programme oder Projekte zur Beseitigung von Kriegsschäden, Minen, Blindgängern oder ähnlichen Explosivmitteln finanziell, technisch oder logistisch unterstützt?

2In welcher Form erfolgte diese Unterstützung jeweils (bitte nach Ländern, Zeitraum, Durchführungsorganisation, Art der Unterstützung und Fördervolumen aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.

Eine Übersicht der Projekte oder Programme zur Beseitigung von Kriegsschäden, Minen, Blindgängern oder ähnlichen Explosivmitteln in den Jahren 2015 bis 2024 mit Informationen zu den Ländern, den Durchführungsorganisationen, der Art der Unterstützung und des Fördervolumens findet sich in den jeweiligen Jahresabrüstungsberichten (Bericht der Bundesregierung zum Stand der des Minen- und Kampfmittelräumens im Rahmen der humanitären Hilfe, von Stabilisierung und Entwicklungszusammenarbeit aufgeführt.

Tabelle auf Seite 2 · 9 Zeilen × 2 Spalten
Jahresabrüstungsbericht 2015Bundestagsdrucksache 18/8065
Jahresabrüstungsbericht 2016Bundestagsdrucksache 18/11968
Jahresabrüstungsbericht 2017Bundestagsdrucksache 19/1380
Jahresabrüstungsbericht 2018Bundestagsdrucksache 19/9815
Jahresabrüstungsbericht 2019Bundestagsdrucksache 19/19000
Jahresabrüstungsbericht 2020Bundestagsdrucksache 19/29400
Jahresabrüstungsbericht 2021Bundestagsdrucksache 20/1657
Jahresabrüstungsbericht 2022Bundestagsdrucksache 20/6600
Jahresabrüstungsbericht 2023 (Zusätzlich zu den Projekten im Jahresabrüstungsbericht 2023 sind zwei weitere Kleinprojekte in Anlage 1* aufgeführt.)Bundestagsdrucksache 20/11110
Jahresabrüstungsbericht 2024Bundestagsdrucksache 21/115

Der Jahresabrüstungsbericht für 2025 liegt noch nicht vor. Für das Jahr 2025 wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.

Frage 3 Seite 2

Welche Ressorts (z. B. Auswärtiges Amt, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Bundesministerium der Verteidigung, vgl. Frage 1) waren jeweils federführend beteiligt?

Antwort

In den jeweiligen Jahresabrüstungsberichten sind die Projekte oder Programme den einzelnen Ressorts zugeordnet.

Frage 4 Seite 2

Welche konkreten Ziele wurden in den jeweiligen Projekten verfolgt (z. B. Anzahl geräumter Minen, gesicherte Flächen, geschultes Personal etc., vgl. Frage 1)?

Antwort

In der Strategie des Auswärtigen Amtes für humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen im Rahmen der humanitären Hilfe der Bundesregierung von 2024 sind neun Ziele gesetzt (strategisch sowie operativ; www.auswaertiges-amt.de/r esource/blob/2520774/9926612aa038578189829e806e8709da/minenraeumstrat egie2024-data.pdf).

Projekte, die vom Auswärtigen Amt gefördert werden, verfolgen grundsätzlich diese strategischen und operativen Ziele. Bei den einzelnen Projekten im humanitären Minen- und Kampfmittelräumen gibt es je nach Projektmaßnahme zudem zusätzliche konkrete Ziele (wie z. B. die Anzahl der Begünstigten, Anzahl der geräumten Minen, m² der geräumten Flächen), die nach Projektdurchführung erreicht werden sollen.

Frage 5 Seite 2

Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der von ihr unterstützten Maßnahmen, und gibt es Evaluierungen oder Erfolgskennziffern?

Antwort

Die Bundesregierung fördert Projekte des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens im Einklang mit der Strategie vorrangig in Schwerpunktländern, deren Auswahl maßgeblich auf humanitären Bedarfen und der zu erwartenden humanitären Wirkung des deutschen Engagements basiert. Die Strategie mit ihren Zielen wurde 2022 und 2023 evaluiert sowie 2024 aktualisiert. Die nächste Evaluierung der Strategie wird 2027 durchgeführt.

Umsetzungspartner unterliegen nach Haushaltsrecht Berichtspflichten. Auf Grundlage von Monitoring- und Evaluierungsplänen geben Partner regelmäßig Auskunft zum Stand der Projektumsetzung. In Projektabschlussberichten analysieren sie die Wirkung der von ihnen durchgeführten Maßnahmen. Das Auswärtige Amt unternimmt zudem Projektmonitoringreisen, in denen Projektaktivitäten der Partner vor Ort begutachtet und auf ihre Wirksamkeit hin bewertet werden.

Frage 6 Seite 3

Wurden in diesem Kontext auch deutsche Sicherheits- oder Rüstungsunternehmen eingebunden bzw. beauftragt, und wenn ja, welche (vgl. Frage 1)?

Antwort

Das Auswärtige Amt hat im Bereich des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens keine deutschen Sicherheits- oder Rüstungsunternehmen eingebunden oder beauftragt.

Frage 7 Seite 3

In welchen Ländern laufen derzeit (Stand: Juni 2025) noch Maßnahmen zur Beseitigung von Kriegsschäden oder explosiven Kampfmitteln mit deutscher Beteiligung?

Antwort

In folgenden Ländern und Gebieten werden zurzeit (Stand: Juni 2025) Maßnahmen im Bereich des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens vom Auswärtigen Amt gefördert: Afghanistan, Äthiopien, Irak, Kambodscha, Kolumbien, Laos, Libanon, Palästinensische Gebiete, Sri Lanka, Somalia, Südsudan, Syrien, Simbabwe und Ukraine. Eine Liste der Länder mit weiteren Informationen zu den einzelnen Projekten ist in der Anlage 2* im Anhang zu finden.

AnlageAnlage 2 zu Antwort auf Frage 7:

PDF-Seiten 5–7 (3 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 8 Seite 3

Hat die Bundesregierung Pläne, Armenien und Aserbaidschan bei der Minenräumung in den ehemaligen Konfliktgebieten des Südkaukasus künftig zu unterstützen (wenn ja, wie konkret)?

Antwort

Die Bundesregierung hat zurzeit keine konkreten Pläne, Armenien und Aserbaidschan beim humanitären Minen- und Kampfmittelräumen künftig zu unterstützen.

Anlage
AnlageAnlage 1 zu Fragen 1 und 2

PDF-Seite 4 · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen