Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Hallen- und Freibäder sind ein essenzieller Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. In Deutschland stehen nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen etwa 6 000 Hallen-, Frei- und Kombibäder der allgemeinen Öffentlichkeit zur Verfügung. Hallen- und Freibäder sind ein essenzieller Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Sie dienen nicht nur der Erholung und Gesundheitsförderung, sondern leisten durch die Schwimmausbildung auch einen wichtigen Beitrag zur Unfallprävention. Besonders Kinder, Jugendliche sowie Menschen mit geringem Einkommen sind auf wohnortnahe und bezahlbare Schwimmmöglichkeiten angewiesen. Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) warnt seit Jahren vor einer wachsenden Zahl an Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmern. Laut DLRG 2022 ist die Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland deutlich rückläufig, was insbesondere nach der Corona-Pandemie zu einem besorgniserregenden Trend geworden ist (www.dlrg.de/informieren/die-dlrg/presse/sch wimmfaehigkeit/).
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht zur Verbesserung der Sportinfrastruktur, insbesondere zur Förderung der Schwimmfähigkeit, Investitionen in Höhe von „mindestens einer Milliarde Euro“ vor (Zeile 3734). Der Großteil der Bäder ist in kommunaler Trägerschaft und hat in der Regel einen öffentlichen Zuschussbedarf (www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konz ernthemen/Research/PDF-Dokumente-Volkswirtschaft-Kompakt/One-Pager-2 017/VK-Nr.-138-Juli-2017-Schwimmb%C3%A4der.pdf). Gleichzeitig hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Jahr 2025 festgestellt, dass sich in etwa der Hälfte aller Freibäder sowie rund 62 Prozent der Hallenbäder ein teils gravierender Sanierungsbedarf angesammelt hat (www.kfw.de/PDF/Downloa d-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Fokus-Volkswirtschaft/Fokus-2025/Fokus-Nr.-482-Januar-2025-Sportstaetten.pdf). Falls dieser Zustand nicht aufgelöst wird, müssten bis zu 800 öffentliche Schwimmbäder schließen (Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) 2025, www.zfk.de/wasse r-abwasser/800-schwimmbaeder-vor-dem-aus). Eine Umfrage des Verbandes der Kommunalen Unternehmen (VKU) unter 113 Betreibern kommt außerdem zum Ergebnis, dass 72 Prozent der Frei- und Hallenbäder in den kommenden fünf Jahren mit einer schlechteren Finanzlage rechnen. In 35 Prozent dieser Bäder wurden die Eintrittspreise bereits erhöht (http://vku.de/presse/pressemitt eilungen/umfrage-freibaeder-eintrittspreise-mehrheitlich-stabil-ausblick-verha lten/).
Vorbemerkung der Bundesregierung
Die rund 6 000 Hallen-, Frei- und Kombibäder (nachfolgend Schwimmbäder) in Deutschland befinden sich nur zum Teil im Eigentum der öffentlichen Hand. Soweit dies der Fall ist, sind die Eigentümer fast ausschließlich Kommunen oder kommunale Betriebe. Die Zuständigkeit für die Sicherstellung der Unterhaltung und des Betriebs dieser Bäder als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge obliegt in der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland den Ländern.
Nur die dezentralen Eigentümer und Betreiber der Schwimmbäder verfügen über genauere und verlässliche Informationen zu Anzahl, Errichtungsdatum, Bau- oder Sanierungsstand sowie Öffnungsstatus beziehungsweise Verfügbarkeit der Schwimmbäder in Deutschland. Allenfalls die Bundesländer verfügen gegebenenfalls im Rahmen ihrer föderalen Zuständigkeiten über einen länderspezifischen Überblick.
Der Bundesregierung liegen aus diesem Grund keine eigenen, verlässlichen oder aktuellen Informationen vor, auf deren Grundlage sich belastbare Aussagen zu Anzahl, Zahlenentwicklung (einschließlich Neubauten und Schließungen), Altersstruktur, Zustand, Sanierungsbedarf, Finanzierung und zur wirtschaftlichen Lage der Schwimmbäder sowie Sportstätten in Deutschland treffen ließen.
Um zumindest einen ersten näherungsweisen Überblick über Anzahl und Verteilung der Schwimmbäder zu gewinnen, wurde seitens des Bundes im Auftrag des Bundesinstituts für Sportwissenschaft (BISp) zunächst ab dem Jahr 2016 das Projekt „Bäder für Leistungs-, Wettkampf-, Schul- und Vereinssport – Bäderleben“ aufgelegt. Im Rahmen dieses Projektes wurden unter anderem mit Umfragen punktuell Daten ab dem Jahr 2020 zu Verteilung, Lage, Ort, Art und Öffnungsstatus in der Bäderleben-Datenbank gesammelt. Auch die im Rahmen dieses bis Dezember 2022 gelaufenen Projektes erfassten Daten ergaben lediglich ein temporäres und unvollständiges Bild. Grund hierfür ist, dass – wie vorstehend beschrieben – die Informationshoheit zu Anzahl und Zustand der Bäder bei deren dezentralen Betreibern und Eigentümern liegt und diese Daten bislang nicht systematisch durch die Länder erfasst, aktualisiert und dem Bund zur Auswertung bereitgestellt werden.
Ergänzend und im Anschluss an das Projekt „Bäderleben“ hat die Bundesregierung über das BISp zwei weitere Forschungsprojekte zu Sportstätten in Deutschland angestoßen:
• Mit dem Projekt „Digitaler Sportstättenatlas Deutschland – DSD“ (Laufzeit: Februar 2019 bis Februar 2025) wurden Rahmenbedingungen und digitale Infrastrukturen geschaffen, die prinzipiell geeignet sein könnten, einen aktuellen und vielfältig auswertbaren Überblick über die Verteilung und den Zustand von Sportstätten und Schwimmbädern zu ermöglichen.
• Im Rahmen des begleitenden Forschungsprojekts „Schätzverfahren zu Deutschen Sportstätten – SDS“ wurde untersucht, ob und wie das System sowie die Daten des DSD im Rahmen eines Verfahrens zur datenbasierten Auswertung von Informationen zur validen Einschätzung des baulichen Zustands, der Anzahl und der Qualität von Sportstätten als Entscheidungshilfe für Bund, Länder und Kommunen genutzt werden können.
Eine verlässliche Auswertung auch im Rahmen des Digitalen Sportstättenatlas wird erst dann möglich sein, wenn länderübergreifend einheitliche Standards für die beschreibenden Daten definiert und abgestimmt sind und wenn die Länder, Kommunen und Vereine, in deren Eigentum, Betreibung, Zuständigkeit und Informationshoheit die rund 220 000 Sportstätten sowie etwa 6 000 Schwimmbäder liegen, aktuelle Daten nach solchen Standards bereitstellen beziehungsweise einpflegen.
Dennoch ist dem Bund bekannt, dass es in vielen Städten und Gemeinden bei Sportstätten einschließlich Schwimmbädern einen erheblichen Sanierungsstau gibt.
Dem Bund ist bewusst, dass eine gut funktionierende und zukunftsfähige soziale Infrastruktur eine wichtige Grundlage für das Zusammenleben in Städten und Gemeinden ist. Dabei kommt Schwimmbädern als Orten der Begegnung, der Erholung, der körperlichen Aktivität und nicht zuletzt als Orten, an denen man Schwimmen lernen und seine Schwimmfähigkeit erhalten kann, eine besondere Bedeutung zu.
Deshalb unterstützt der Bund Länder und Kommunen bei dem Abbau des bestehenden Sanierungsstaus und leistet mit verschiedenen Bundesprogrammen mit Schwerpunkten in den Bereichen Städtebau und Klimaschutz einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Sport- und Schwimmbadinfrastruktur.
Der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien sieht vor, diese Unterstützung in der laufenden Legislaturperiode fortzusetzen.
1Wie bewertet die Bundesregierung den Zustand und die wirtschaftliche Situation der öffentlichen Hallen- und Freibäder?
1aWie viele öffentliche Hallen- und Freibäder sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit aufgrund von Sanierungsbedarf geschlossen (bitte nach Landkreisen sowie bitte nach städtischem, halbstädtischem und ländlichem Raum mit Angabe des geschätzten Investitionsbedarfs, des möglichen Zeitplans für eine Sanierung und der jeweiligen Trägerschaft des Schwimmbads aufschlüsseln)?
1bWie bewertet die Bundesregierung die in der KfW-Studie ermittelten Investitionsrückstände in ca. 48 Prozent der Freibäder und ca. 62 Prozent der Hallenbäder, die in einigen Fällen den weiteren Betrieb der Bäder erschweren oder langfristig verhindern (KfW 2025, www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Fokus-Volkswirtschaft/Fokus-2025/Fokus-Nr.-482-Janu ar-2025-Sportstaetten.pdf)?
1cWelche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den energetischen Zustand der Bäder (z. B. energetischer Sanierungsbedarf, Heiztechnik, CO -Emissionen)?
2
1dWie erklärt sich die Bundesregierung den Zustand und die wirtschaftliche Situation der Hallen- und Freibäder in öffentlicher Trägerschaft, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die eigene politische Handlungsstrategie im Bereich der Schwimmstätten und Sportstättensanierung im Allgemeinen?
1eWelche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Unterschiede im baulichen und wirtschaftlichen Zustand von Schwimmbädern in strukturschwachen vs. strukturstarken Kommunen?
1fWelche Rolle spielen interkommunale Kooperationen bei der Trägerschaft oder dem Betrieb von Bädern, und welche Förderinstrumente unterstützen diese Zusammenarbeit?
2Wie viele öffentliche Schwimmbäder sind nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit in einem schlechten Zustand oder von einer Schließung bedroht?
4Wie viele Frei- und Hallenbäder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten drei Jahren neu gebaut oder eröffnet (bitte nach Jahr, Bundesland, Landkreis aufschlüsseln sowie bitte nach städtischem, halbstädtischem und ländlichem Raum und Art des Bades und Trägerschaft aufschlüsseln)?
4aWie verteilen sich die Neueröffnungen zwischen den west- und ostdeutschen Bundesländern und innerhalb der GRW (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“)-Fördergebiete?
4bWelche regionalpolitischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Verteilung?
6Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Schwimmfähigkeit der Bevölkerung, insbesondere junger Menschen, zu verbessern?
6aInwiefern hängt nach Ansicht der Bundesregierung die Verbesserung der Schwimmfähigkeit von der Sicherung und dem Ausbau der Bäderinfrastruktur ab?
6bWelche Rolle spielen Bundesprogramme zur Bewegungsförderung im Zusammenhang mit dem Zugang zu Schwimmunterricht?
13aWelche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Altersstruktur der bestehenden Hallen- und Freibäder in Deutschland?
13bWie viele Bäder sind älter als 40 Jahre, und wie viele davon wurden bislang nicht grundlegend saniert?
16aWelche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Nutzung von Bädern durch Schulen im Rahmen des Schwimmunterrichts?
16bIn wie vielen Landkreisen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung keinen wohnortnahen Zugang zu einem Schwimmbad für den Schulunterricht?
Die Fragen 1 bis 2, 4 bis 4b, 6 bis 6b, 13a, 13b, 16a und 16b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
3Wie hoch ist der aktuelle Investitionsbedarf für eine dauerhafte Instandhaltung und energetische Modernisierung der öffentlichen Schwimmbäder (bitte differenziert nach Bauunterhalt, Investitionsbedarf, Sanierung, energetischer Modernisierung, Trägerschaft und Dekarbonisierung auflisten)?
3aHat die Bundesregierung weitere Kenntnisse über den energetischen Zustand der Frei- und Hallenbäder in der Bundesrepublik Deutschland, und wenn ja, ist dieser bereits im Investitionsbedarf enthalten und in welcher Höhe, und wenn nein, warum nicht?
3bWie bewertet die Bundesregierung den Investitionsbedarf auf Ebene der Landkreise (bitte mit geschätztem Bedarf, Trägerschaft, Bundesland tabellarisch auflisten)? d) Welche Handlungsbedarfe für die Bundesebene ergeben sich hieraus aus Sicht der Bundesregierung?
Die Fragen 3 bis 3b und 3d werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Wie plant die Bundesregierung, kleinere Kommunen bei der Antragstellung, Planung und Umsetzung energetischer Sanierungen zu unterstützen?
Bundesprogramme zur Unterstützung der energetischen Sanierung öffentlicher Schwimmbäder stehen grundsätzlich allen Kommunen unabhängig von ihrer Größe offen. Eine gesonderte Ausrichtung ausschließlich auf kleinere Kommunen erfolgt grundsätzlich nicht. Unterstützungsangebote wie Informationsplattformen oder Beratungsleistungen bei den Bundesprogrammen sollen eine möglichst niedrigschwellige Inanspruchnahme von Förderangeboten für alle Kommunen ermöglichen. Beispielhaft kann hier die Bundesförderung für effiziente Gebäude aufgeführt werden, im Rahmen derer die KfW Unterstützung und Beratung für die Kommunen durch ein spezialisiertes Team anbietet.
5Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Preissteigerungen bei den Eintrittspreisen von öffentlichen Bädern seit 2020?
5aWelche Maßnahmen plant die Bundesregierung mit welchem Zeitplan, um die Kommunen dabei zu unterstützen, weitere Preissteigerungen abzuwenden oder den Erhalt von sozialverträglichen Eintrittspreisen zu verstetigen?
5bWie viele Schwimmbäder mussten nach Kenntnis der Bundesregierung im letzten Jahr 2024 ihre Preise deutlich (mehr als 10 Prozent) anheben (bitte nach Landkreisen sowie nach städtischem, halbstädtischem und ländlichem Raum aufschlüsseln)?
5cWelche Auswirkung hatte die Anhebung nach Einschätzung der Bundesregierung für Nutzerinnen und Nutzer und Schülerinnen und Schüler (insbesondere mit geringem Einkommen)?
Die Fragen 5 bis 5c werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Wie bewertet die Bundesregierung das Modell des Sozialtarifs bzw. kommunal geförderter „Schwimmpässe“ für einkommensschwache Haushalte?
Aus Sicht der Bundesregierung sind kommunale Modelle wie Sozialtarife oder „Schwimmpässe“ grundsätzlich geeignete Ansätze, um einkommensbedingte Teilhabebarrieren abzubauen. Derartige Instrumente können insbesondere für Kinder, Jugendliche und Personen aus Haushalten mit niedrigem Einkommen den Zugang zu öffentlich betriebenen Schwimm- und Freizeitangeboten erleichtern und damit nicht nur einen Beitrag zur gesundheitlichen Prävention leisten, sondern auch soziale Teilhabe fördern.
Gleichzeitig ist festzuhalten, dass die Entscheidung über Einführung, Ausgestaltung und Finanzierung solcher Maßnahmen im Verantwortungsbereich der Kommunen liegt. Eine Bewertung dieser kommunalen Entscheidungen durch den Bund erfolgt nicht.
7Welche und wie viele Schwimmbäder wurden in den letzten zehn Jahren seitens des Bundes aus verschiedenen Programmen des Bundeshaushalts (insbesondere „Investitionspakt Sportstätten“, „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ und dem „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“) gefördert (bitte tabellarisch mit Ort, Projekt, Förderhöhe, Jahr, Trägerschaft, Projektstatus abgeschlossen bzw. in Planung, auflisten)?
7aWie hoch fiel die jeweilige Förderung aus, und sind die damit verbundenen Maßnahmen bereits abgeschlossen (bitte Projekte jeweils mit bereits abgerufenen und veranschlagten Mitteln, Ort, Beschreibung der Maßnahme und Trägerschaft des Schwimmbads (z. B. kommunale Trägerschaft) auflisten)?
7bWie hoch ist der Anteil der Förderung in den ostdeutschen Bundesländern (Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen) und innerhalb der GRW-Fördergebiete jeweils ausgefallen?
7cWie hoch ist dieser Anteil jeweils gemessen an den insgesamt zugesagten Fördermitteln?
7dWie verteilen sich die Fördermittel auf die städtischen, halbstätischen und ländlichen Räume?
Die Fragen 7 bis 7d werden gemeinsam beantwortet.
Die Antworten zu
• dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“,
• den Bund-Länder-Programmen „Investitionspakt Sportstätten“ und
• „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“,
• den Förderungen im Rahmen der Richtlinie zur Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie)
sowie
• der Förderung von Baumaßnahmen für den Spitzensport
können jeweils den Anlagen 1a bis 1e* zu Frage 7a entnommen werden, den Anlagen 2a bis 2e* zu den Fragen 7b und 7c und den Anlagen 3a bis 3e* zu Frage 7d.
Der „Investitionspakt Sportstätten“ wurde von 2020 bis einschließlich 2022 aufgelegt, der „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ von 2017 bis einschließlich 2020. Im Rahmen der Investitionspakte waren auch Schwimmbäder förderfähig. Bei beiden Programmen handelt es sich um Bundesfinanzhilfen, die auf Grundlage jährlicher Verwaltungsvereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern gewährt wurden. Die Kommunen beantragten die Mittel unmittelbar bei den Bundesländern. Genaue Angaben zu den abgerufenen Mitteln liegen daher nicht vor und können in der Kürze der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht beschafft werden. Eine genauere Beschreibung der aus dem „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ geförderten Maßnahmen kann in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ebenfalls nicht ermittelt werden. Die Trägerschaft der Bäder ist ebenfalls nicht in jedem Einzelfall bekannt, in der Regel handelt es sich jedoch um kommunale Träger.
Grundsätzlich sind Sportgebäude, zu denen auch Schwimmbäder gehören, unter Erfüllung der Fördervoraussetzungen der jeweils geltenden Förderrichtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude förderfähig. Allerdings ist in der Bundesförderung für effiziente Gebäude und dem vorausgehenden Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ eine separate Auswertung von Schwimmbädern nicht möglich, da Schwimmbäder mit Sportgebäuden in einer gemeinsamen Gebäudekategorie zusammengefasst sind.
Die Daten zu Sportgebäuden sind den Antworten der Bundesregierung zu den Kleinen Anfragen vom Januar 2025 der Gruppe Die Linke zu entnehmen. Hier wurden seitens der Bundesregierung zu allen 16 Ländern detaillierte Angaben gemacht (beispielsweise „Sportstätten in Bayern und deren Förderung durch den Bund“, Bundestagsdrucksache 20/14812*).
Auch aus dem im März 2023 gestarteten Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) ist grundsätzlich eine Förderung von Sportstätten denkbar. Soweit entsprechende Anträge an die KfW gestellt wurden, unterliegen diese dem Bankengeheimnis.
Darüber hinaus kann eine Förderung von Sportstätten und damit auch Schwimmbädern im Rahmen der Städtebauförderung erfolgen, sofern sich die Förderung in den Kontext der Förderprogramme „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Lebendige Zentren“ einbinden lässt. Die Verantwortung für das Antrags- und Bewilligungsverfahren liegt hier bei den Ländern.
8Welche zusätzlichen Förderungen zur Sanierung, Dekarbonisierung oder zum Neubau von Hallen- und Freibädern plant die Bundesregierung?
8aIn welcher Höhe und innerhalb welcher Haushaltstitel sind jeweils Förderungen zu diesem Zweck vorgesehen, und wie hoch fallen diese jeweils in den nächsten fünf Jahren aus (bitte nach geplanten neuen Förderscheiben und der Fortführung bereits bewilligter Einzelposten oder Projekte aufschlüsseln)?
Die Fragen 8 und 8a werden gemeinsam beantwortet.
Die Veranschlagung von Haushaltsmitteln für mögliche Programme zur Umsetzung des Abschnitts zur Modernisierung von Sportstätten einschließlich Schwimmbädern im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien (Zeilen 3732 bis 3737) ist Gegenstand der aktuell andauernden Verfahren zur Aufstellung der Bundeshaushalte 2025 und 2026 sowie des Finanzplans bis 2029. Diese werden erst mit der abschließenden Behandlung durch den Deutschen Bundestag im Herbst dieses Jahres abgeschlossen.
Welche Rolle spielen klima- und energiebezogene Programme (z. B. Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen) beim Umbau von Schwimmbädern?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
Die Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (AnpaSo) unterstützt systematische und nachhaltige Anpassungsprozesse und -maßnahmen in sozialen Einrichtungen mit einem Schwerpunkt auf naturbasierte Lösungen. Ein Beitrag zur Dekarbonisierung ist lediglich ein Nebeneffekt bei der Umsetzung naturbasierter Maßnahmen. Die Förderung spielt keine Rolle beim Umbau von Schwimmbädern.
9Plant die Bundesregierung, den Sanierungsstau bei Sportstätten einschließlich Hallen- und Schwimmbädern spürbar mithilfe des Sondervermögens Infrastruktur Bund/Länder/Kommunen zu lösen, wenn ja, in welcher Höhe, und mit welchem Zeitplan, und wenn nein, warum nicht?
9aWelche Kriterien sind für die Mittelvergabe vorgesehen?
9bWie will die Bundesregierung für Fairness und Transparenz bei der Vergabe der Mittel sorgen, damit Kommunen und Landkreise öffentlich erkennen können, wo welche Mittel warum wohin geflossen sind?
9cInwiefern plant die Bundesregierung eine Priorisierung von Investitionen in strukturschwachen Regionen oder für besonders energieintensive Bäder?
Die Fragen 9 bis 9c werden gemeinsam beantwortet.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG, Bundesratsdrucksache 314/25), der die Nutzung des Anteils der Länder am Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität in Höhe von 100 Mrd. Euro regelt, ermöglicht auch die Förderung von Investitionen in Sportstätten einschließlich Hallen- und Schwimmbädern. Für die Umsetzung des Gesetzes werden die Länder zuständig sein. Der Gesetzentwurf sieht keine Vorgaben hinsichtlich der Auswahl der Investitionsbereiche oder die jeweils bereitzustellende Höhe der Bundesmittel durch die Länder vor.
Beginn des Förderzeitraums wird der 1. Januar 2025 sein. Maßnahmen werden bis zum 31. Dezember 2042 förderfähig sein, sofern sie bis zum 31. Dezember 2036 von den für die Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Stellen des Landes bewilligt werden. Bis zum 31. Dezember 2029 sollen mindestens ein Drittel der jedem Land zur Verfügung stehenden Mittel durch bewilligte Maßnahmen gebunden sein.
In diesem Rahmen ist es Sache der Länder und Kommunen entsprechend den vor Ort identifizierten Bedarfen und Prioritäten über den Einsatz der Mittel zu entscheiden.
Der Entwurf des LuKIFG enthält keine Kriterien für die Mittelvergabe. Die Vergabe der Mittel obliegt nach dem Entwurf den Ländern, die die Verteilung der Mittel unter ihren jeweiligen Kommunen regeln. Hierbei sollen sie die Bedürfnisse finanzschwacher Kommunen beziehungsweise Kommunen in strukturschwachen Regionen in besonderem Maße berücksichtigen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Länder dem Bund über die Verwendung der Mittel berichten.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 8 und 8a verwiesen.
10Inwieweit kommt die Bundesregierung den verbindlichen Klimaschutzzielen auch im Sport nach, wenn es um die Dekarbonisierung der rund 230 000 Sportstätten in Deutschland geht?
10aIn welcher Höhe sind in welchen Haushaltstiteln Mittel für die Jahre 2025 bis 2029 vorgesehen (bitte nach Titelgruppen auflisten)? c) Welche konkreten Vorhaben hat die Bundesregierung, um die Treibhausgasemissionen von Hallen- und Schwimmbädern bis 2045 auf Nettonull zu reduzieren?
Die Fragen 10, 10a und 10c werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu den Fragen 8 und 8a verwiesen. Mit den oben genannten Programmen (vergleiche Antwort zu Frage 7) trägt die Bundesregierung zur Umsetzung der Ziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes bei.
Welche Rolle spielen klima- und energiebezogene Programme (z. B. Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen) beim Umbau von Schwimmbädern?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8b verwiesen.
11Welche Schwierigkeiten sieht die Bundesregierung zur Finanzierung des Bäderbetriebs durch die aktuelle Ausgestaltung des steuerlichen Querverbunds?
11aInwiefern plant die Bundesregierung, durch Anpassungen der Regelungen zum steuerlichen Querverbund öffentliche Bäder zu fördern?
11bWie hoch wäre die Entlastung, die hierfür insgesamt und für einen durchschnittlichen Betrieb entstehen würde (bitte mit Zeitplan und finanziellen Effekten angeben)?
Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet.
Der sogenannte steuerliche Querverbund hat in Bezug auf Bäderbetriebe insbesondere vor dem Hintergrund der sich zwischenzeitlich verändernden Möglichkeiten und Rahmenbedingungen im Energiesektor weiter an Bedeutung gewonnen. Hier gilt es zu rechtssicheren und praxistauglichen Lösungen zu gelangen. Zudem haben sich die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag bereits darauf verständigt, den steuerlichen Rechtsrahmen für den Querverbund insgesamt anzupassen, um so den Fortbestand der kommunalen Daseinsvorsorge dauerhaft zu sichern. Die Ergebnisse der noch andauernden Prüfungen und Abstimmungen hierzu bleiben zunächst abzuwarten.
12Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung zur nachhaltigen Modernisierung der Bäderinfrastruktur in Deutschland (z. B. Digitalisierung, Barrierefreiheit, Inklusion)?
12aWelche Rolle spielt die digitale Steuerung von Energie- und Wasserverbrauch in der künftigen Förderpolitik?
12bWelche Maßnahmen werden ergriffen, um Schwimmbäder barrierefrei und inklusiv für Menschen mit Behinderung auszugestalten?
Die Fragen 12 bis 12b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
Für das laufende Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ wird zu den Fragen 12a und 12b wie folgt ergänzt:
a) Die der Förderung zugrunde liegenden Projektaufrufe 2022 und 2023 sehen vor, dass bei der Förderung von Freibädern sowohl Maßnahmen zum Erreichen einer möglichst klimaneutralen Wärmeversorgung beziehungsweise der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien als auch zur Reduzierung des Einsatzes von Ressourcen (Wasser, Chemikalien etc.) im Vordergrund stehen. Gefördert werden deshalb insbesondere Maßnahmen, mit denen erstmalig ein Anteil erneuerbarer Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme an der Wärmeversorgung von mindestens 75 Prozent erreicht wird. Förderfähig – auch in Hallenbädern – sind zudem Maßnahmen, die den Wasserverbrauch reduzieren, oder auch Maßnahmen, die dazu führen, den Einsatz von Chemikalien, beispielsweise zur Desinfektion des Beckenwassers, zu senken.
b) Bei der Sportstättenförderung des Bundes werden Belange der Barrierefreiheit grundsätzlich berücksichtigt. Die der Förderung zugrundeliegenden Projektaufrufe für die Förderrunden bis 2021 sahen für alle Maßnahmen vor, dass sie aufgrund ihrer besonderen Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration vor Ort barrierefrei/-arm zu gestalten sind. Die Umsetzung umfassender Maßnahmen zur Barrierefreiheit bildet für die Förderrunden ab 2022 weiterhin einen Schwerpunkt des Programms. Ziel ist es, Menschen mit eingeschränkter Mobilität die Teilhabe zu ermöglichen und so die Inklusion und Chancengleichheit vor Ort zu fördern. Hierzu muss der Projektantrag vom jeweils zuständigen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen mitgetragen werden.
14aWelche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Kompetenz und Fachkräfte im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung für energieeffiziente Schwimmbäder auszubauen?
14bGibt es Förderprogramme für kommunale Träger zur Aus- und Weiterbildung technischer Fachkräfte im Bereich Bäderbetrieb und Bädersanierung?
Die Fragen 14a und 14b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Im Hinblick auf die berufliche Bildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO) gilt grundsätzlich, dass die Modernisierung und Weiterentwicklung von Aus- und Fortbildungsordnungen im Rahmen eines geregelten Ordnungsverfahrens erfolgt, an dem Bundesressorts, Länder und Sozialpartner nach dem Konsensprinzip mitwirken. Üblicherweise wird ein solches Ordnungsverfahren nach einem erfolgreichen gemeinsamen Antrag der Sozialpartner (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberspitzenverbände), der den Qualifikationsbedarf der jeweiligen Branche beziehungsweise im jeweiligen Tätigkeitsfeld widerspiegelt, beim zuständigen Fachressort eingeleitet. Entsprechende Anträge auf Neuordnung von Aus- oder Fortbildungsordnungen mit Blick auf die technische Gebäudeausrüstung für energieeffiziente Schwimmbäder liegen derzeit nicht vor.
15aWelche Rolle spielt die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern oder Nutzergruppen bei geplanten oder laufenden Sanierungsvorhaben (z. B. über Beteiligungsverfahren oder Bürgerhaushalte)?
15bGibt es seitens der Bundesregierung Hinweise auf Good-Practice-Beispiele für bürgernahe Beteiligungsprozesse im Bereich öffentlicher Sport- oder Badeeinrichtungen?
Die Fragen 15a und 15b werden gemeinsam beantwortet.
Es ist Aufgabe der Kommunen, für ihre Vorhaben gesetzlich vorgeschriebene (vgl. § 3 des Baugesetzbuches – BauGB) oder freiwillige Beteiligungsprozesse, zum Beispiel auf Grundlage kommunaler Leitlinien, anzustoßen und durchzuführen.
Diese können es unter anderem ermöglichen, frühzeitig spezifische Anliegen der künftigen Nutzerinnen und Nutzer in die Projektumsetzung einzubringen und damit eine höhere Akzeptanz für das Vorhaben zu erreichen.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung den Erhalt von Schwimmbädern im Kontext der demografischen Entwicklung (z. B. alternde Bevölkerung, Landflucht, Schrumpfregionen)?
Attraktive und wohnortnahe Angebote der Daseinsvorsorge sind ein wesentliches Merkmal für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und damit eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die Menschen dort leben können, wo sie gerne leben möchten. Insofern haben sie maßgeblichen Einfluss auf die demografische Entwicklung der Regionen. Mit den in der Antwort zu Frage 7 aufgeführten Programmen unterstützt der Bund die Kommunen beim Erhalt ihrer Bäderinfrastruktur als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
18aWelche Förderprogramme stehen speziell für Freibäder zur Verfügung, die im Sommer wesentliche soziale Treffpunkte für Kinder und Jugendliche sind?
18bWerden diese in Förderpolitik und Klimaanpassungsstrategien gesondert berücksichtigt, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 18a und 18b werden gemeinsam beantwortet.
Es gibt kein Förderprogramm des Bundes, das ausschließlich auf Freibäder beschränkt ist. Der Bund unterstützt die Sanierung von Sportstätten einschließlich Freibädern im Rahmen der in Antwort zu Frage 7 genannten Programme.
Im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ werden Freibäder in den Projektaufrufen 2022 und 2023 ausdrücklich als förderfähige – und damit von der grundsätzlichen Beschränkung des Programms auf Gebäude ausgenommene – Maßnahmen benannt.
Nach Kenntnis der Bundesregierung legen einige Länder eigene Förderprogramme für Hallen- und Freibäder entsprechend regionalen Gegebenheiten auf.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung, um alternative Energiekonzepte (z. B. Kalte Nahwärme, Nutzung von Abwasserwärme, Kombination mit Sporthallen) systematisch in Bädersanierungen zu integrieren?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Maßnahmen zur Umsetzung alternativer Energie- und Wärmeversorgungslösungen können aus verschiedenen Bundesprogrammen (siehe Antwort zu Frage 7) gefördert werden. Die Förderfähigkeit einzelner Maßnahmen hängt dabei von der konkreten Ausgestaltung und den Anforderungen des jeweiligen Programms ab und ist im Einzelfall zu prüfen.
Gibt es Initiativen oder Überlegungen seitens der Bundesregierung, digitale Tools oder Plattformen zur Erfassung des bundesweiten Sanierungsbedarfs und zur Koordination von Förderprogrammen für Schwimmbäder einzuführen?
Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt, hat die Bundesregierung über das BISp mit dem Projekt „Digitaler Sportstättenatlas Deutschland – DSD“ Rahmenbedingungen und eine digitale Infrastruktur geschaffen, die aus Sicht der Bundesregierung prinzipiell geeignet wäre, einen aktuellen und vielfältig auswertbaren Überblick über Verteilung und Zustand von Sportstätten und Schwimmbädern zu schaffen. Eine verlässliche Erfassung und Auswertbarkeit wird auch mit solchen digitalen Tools jedoch erst dann möglich sein, wenn Standards über beschreibende Daten länderübergreifend abgestimmt und festgelegt sind und wenn die Länder, Kommunen und Vereine, in deren Eigentum, Betreibung, Zuständigkeit und Informationshoheit die rund 220 000 Sportstätten sowie 6 000 Schwimmbäder liegen, aktuelle Daten nach solchen Standards einpflegen beziehungsweise zuliefern.
21aWie bewertet die Bundesregierung die Rolle öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPP) im Bereich Bau, Sanierung und Betrieb öffentlicher Schwimmbäder?
21bWelche Erfahrungen liegen dazu aus den letzten zehn Jahren vor, und welche Empfehlungen ergeben sich daraus?
Die Fragen 21a und 21b werden gemeinsam beantwortet.
Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) kommen für die Träger von öffentlichen Schwimmbädern insbesondere bei Neubauten beziehungsweise Ersatzneubauten als Beschaffungsvariante in Betracht. Bei ÖPP-Beschaffungen soll die Berücksichtigung eines ganzheitlichen Lebenszyklusansatzes dazu beitragen, die Gesamtkosten gegenüber einer konventionellen Eigenrealisierung zu optimieren und transparent zu machen. Ob sich die erwarteten Vorteile bei einem konkreten Projekt realisieren lassen, kann nicht generell beantwortet werden, sondern bedarf stets der Einzelfallprüfung. In diesem Rahmen ist mittels Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nachzuweisen, dass eine Realisierung als ÖPP-Modell wirtschaftlicher als eine konventionelle Realisierung ist.
Sofern dies der Fall ist, kommt grundsätzlich auch eine Förderung von Schwimmbädern, die als ÖPP-Modell realisiert werden, durch Programme des Bundes in Betracht.
Auch der Entwurf des LuKIFG sieht in § 3 Absatz 3 vor, dass Investitionen im Rahmen von ÖPP förderfähig sind. Hierdurch soll insbesondere auch privates Kapital für Investitionen mobilisiert werden (vgl. Bundesratsdrucksache 314/25).
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
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