Geplante Übernahme eines Betreibers kritischer Energieinfrastruktur in Deutschland durch das US-Unternehmen Sunoco LP

Drucksache 21/963Antwortauf die Kleine Anfrage 21/74617.07.20257 Seiten16 FragenFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENBundesministerium für Wirtschaft und EnergieEnergieWirtschaft
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Als Betreiber von Tanklagern für Öl und chemische Produkte, die vor allem von der petrochemischen Industrie genutzt werden, spielt die TanQuid GmbH & Co. KG eine zentrale Rolle in der deutschen Energieversorgung. Derzeit befindet sie sich im Eigentum der australischen Investmentgesellschaft Macquarie Group Limited, die einen Verkauf vorbereitet. Als potenzieller Käufer hat sich das US-amerikanische Unternehmen Sunoco LP positioniert, ein im Ölhandel tätiger Konzern und Tochterunternehmen von Energy Transfer. Der Gründer und CEO (Chief Executive Officer) von Energy Transfer, Kelcy Warren, gilt als enger Vertrauter des US-Präsidenten Donald Trump (www.bloomberg.com/news/articles/2020-06-11/trump-s-dallas-fundraiser-ho sted-by-energy-executive-warren).

Darüber hinaus sind von Energy Transfer mehrfach sogenannte SLAPP-Klagen (SLAPP = Strategic Lawsuits Against Public Participation) gegen zivilgesellschaftliche Akteure dokumentiert (siehe z. B. www.business-humanrights. org/en/latest-news/krystal-two-bulls/).

TanQuid ist einer der landesweit größten Betreiber von Tanklagern für Öl und chemische Produkte. Der geplante Erwerb der TanQuid durch die Sunoco LP wirft daher Fragen zur Rolle des Unternehmens im Gesamtsystem der deutschen Energieversorgung sowie zu den rechtlichen Prüf- und Eingriffsmöglichkeiten der Bundesregierung auf.

Frage 1 + 2 Seite 1

1Welcher Anteil der in Deutschland verfügbaren Tanklagerkapazitäten wird nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit von dem Unternehmen TanQuid GmbH & Co. KG kontrolliert?

2An welchen Standorten ist TanQuid GmbH & Co. KG derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland aktiv, und in welcher Weise sind diese Standorte in Raffinerien, Anlagen der chemischen Industrie oder Kraftwerke eingebunden bzw. mit diesen verknüpft?

Antwort

TanQuid betreibt Tanklager an 15 Standorten in Deutschland. An vier Standorten werden chemische Produkte gelagert. Als Dienstleister bietet TanQuid seinen Lagerraum Dritten an. Es besteht kein Eigentumsverhältnis am eingelagerten Produkt. Es sind die Kunden, die die einzulagernden und eingelagerten Produkte per Pipeline, Binnenschiff, Kesselwagen und Tankwagen in die Tanklager verbringen und/oder von dort abholen. Der Tanklagerbetreiber stellt die ordnungsgemäße Lagerung der Produkte sicher, ist aber nicht für Transportstrukturen verantwortlich.

Die Standorte für Lagerräume finden sich in der Regel in Standortnähe ihrer Abnehmer, um logistische Wege möglichst kurz zu halten. TanQuid betreibt keine Lagerhaltung auf dem Gelände von Raffinerien oder Kraftwerken.

Frage 3 Seite 2

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Unternehmen Tan-Quid GmbH & Co. KG im Hinblick auf die Versorgungssicherheit und kritischen Infrastrukturen der Bundesrepublik Deutschland bei?

Antwort

Tanklager erfüllen grundsätzlich eine wichtige Funktion im Rahmen von Versorgungsstrukturen. Sie ermöglichen Produzenten die Zwischenlagerung von Endprodukten bis zu ihrer Abholung oder die produktionsbedingte Vorratslagerung, um Verarbeitungsausfälle zu vermeiden. Nur mit Hilfe von Lagern können Produktionsprozesse und komplexe Versorgungsstrukturen reibungslos ablaufen. Somit misst die Bundesregierung den Betreibern von Tanklagern insgesamt und unabhängig von den spezifischen Eigentumsverhältnissen eine unverzichtbare Rolle in der Produktionskette der Mineralölwirtschaft bei. Es ist daher wichtig, dass die Funktion der Tanklager aufrechterhalten bleibt.

Frage 4 Seite 2

Welche Einrichtungen der TanQuid GmbH & Co. KG sind nach Kenntnis der Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt als kritische Infrastruktur im Sinne der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der Kritis-Verordnung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) definiert?

Antwort

Die TanQuid GmbH & Co KG ist mit Tanklagern als Kritische Infrastruktur im Sinne des BSIG im BSI registriert.

Frage 5 Seite 2

Geht die Bundesregierung davon aus, dass im Zuge der Novellierung der Kritis-Gesetzgebung in Deutschland durch die Umsetzung der NIS-II-(NIS = Netzwerk- und Informationssicherheit) und der CER-Richtlinien (CER = Critical Entities Resilience) der Europäischen Union in nationales Recht und der Schaffung eines Kritis-Dachgesetzes, in deren Zuge unter anderem bestehende Schwellenwerte abgesenkt werden sollen, zukünftig weitere Anlagen der TanQuid GmbH & Co. KG als kritische Infrastruktur im Sinne der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der Kritis-Verordnung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik definiert werden, und ist, sollte dies der Fall sein, schon absehbar, wie viele zusätzliche Anlagen dies voraussichtlich beträfe und welche konkret?

Antwort

Nachdem die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und der CER-Richtlinie nach der vorgezogenen Bundestagswahl der Diskontinuität anheimgefallen sind, arbeitet die Bundesregierung derzeit mit Hochdruck erneut an entsprechenden Gesetzentwürfen. Auch die entsprechende Rechtsverordnung zur Identifizierung kritischer Anlagen ist noch nicht verabschiedet worden. Da die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen sind, können derzeit keine Aussagen zu Schwellenwerten und zur künftigen Einstufung bestimmter Anlagen als kritische Anlagen getätigt werden.

Frage 6 Seite 3

Sieht die Bundesregierung Risiken darin, dass ein Unternehmen, das selbst im Ölhandel tätig ist, zugleich die Kontrolle über relevante Tanklagerkapazitäten in Deutschland oder Europa erlangt, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Es ist nicht unüblich, dass Unternehmen, die selbst im Ölhandel tätig sind, zugleich die Kontrolle über relevante Tanklagerkapazitäten in Deutschland oder Europa erlangen. Bei einem Lagerbetrieb handelt es sich um ein Dienstleistungsangebot, bei dem das Produkt und das Lager als Infrastruktur getrennte Eigentümer haben (siehe Antwort zu Frage 2). Betriebswirtschaftliches Ziel des Lagerhalters ist es, den Lagerraum zu vermieten. Eine künstliche Verknappung oder die vorsätzliche Schaffung eines Überangebotes an Lagerraum wären grundsätzlich nicht im Interesse des Betreibers.

Frage 7 Seite 3

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Eigentümerstruktur von Sunoco LP und aus deren potenziellen Auswirkungen auf die europäische Energieversorgungssicherheit, insbesondere vor dem Hintergrund öffentlich gewordener politischer Nähe der Unternehmensführung von Energy Transfer zum derzeitigen US-amerikanischen Präsidenten Donald Trump (www.bloomberg.com/news/articles/2020-06-11/tr ump-s-dallas-fundraiser-hosted-by-energy-executive-warren)?

Antwort

Soweit Beteiligungserwerbe der Investitionsprüfung unterliegen, werden die Investoren einer Prüfung hinsichtlich etwaiger Sicherheitsbedenken unterzogen. Dazu wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.

Frage 8 + 8a + 8b Seite 3

8Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, dass bei geopolitischen Spannungen der Zugriff deutscher Unternehmen auf benötigte Tanklager durch einen US-Konzern eingeschränkt werden könnte?

8aSieht die Bundesregierung die Gefahr von Abhängigkeiten von der US-Gesetzgebung (z. B. Exportrestriktionen, Sanktionen, extraterritoriale Rechtsdurchsetzung), falls die TanQuid GmbH & Co. KG durch das Unternehmen Sunoco/Energy Transfer erworben werden sollte, und wenn ja, welche Gefahren ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung konkret und durch welche US-Gesetze oder Entwicklungen?

8bSieht die Bundesregierung durch einen möglichen Eigentümerwechsel der TanQuid GmbH die Möglichkeit einer Gefährdung der Energiesicherheit, der Versorgungssicherheit der potenziell betroffenen Unternehmen oder der Versorgungssicherheit Deutschlands in Bezug auf die von diesen Unternehmen hergestellten chemischen Produkte, und wenn ja, welche Gefahren ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung konkret wodurch genau?

Antwort

Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet.

Die Fragen berühren verfassungsrechtlich geschützte Geschäftsgeheimnisse und Grundrechte der beteiligten Unternehmen und Personen. Unter Abwägung zwischen den verfassungsrechtlich geschützten Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits hat die Bundesregierung die erfragten Informationen als Verschlusssache „VS-Vertraulich“ eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt.* Sie können dort eingesehen werden.

Frage 9 + 10 Seite 4

9Plant die Bundesregierung – auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre –, zu verhindern, dass kritische Energieinfrastruktur dieses Landes von Eigentümern und Investoren kontrolliert wird, die ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union haben, und wenn ja, wie?

10Welche Vorabprüfungen, Schutzmaßnahmen oder Vorkaufsrechte bestehen für den Fall, dass kritische Infrastruktur an ein außereuropäisches Unternehmen verkauft wird, reichen diese aus Sicht der Bundesregierung aus, gibt es bereits Überlegungen, einzelne Maßnahmen im Fall der Tan-Quid GmbH & Co. KG zu ergreifen, und wenn ja, welche davon konkret?

Antwort

Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann gemäß § 55 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) prüfen, ob es die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder in Bezug auf Projekte oder Programme von Unionsinteresse im Sinne des Artikels 8 der Verordnung (EU) 2019/452 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union (ABl. L 79 I vom 21. März 2019, S. 1) voraussichtlich beeinträchtigt, wenn ein Unionsfremder unmittelbar oder mittelbar ein inländisches Unternehmen oder unmittelbar oder mittelbar eine Beteiligung im Sinne des § 56 AWV an einem inländischen Unternehmen erwirbt.

Bei der Prüfung einer voraussichtlichen Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit kann gemäß § 55a Absatz 1 Nummer 1 AWV insbesondere berücksichtigt werden, ob das inländische Unternehmen Betreiber einer Kritischen Infrastruktur im Sinne des BSI-Gesetzes ist. Hier liegt die Prüfeintrittsschwelle für die Investitionsprüfung gemäß § 56 Absatz 1 Nummer 1 AWV bereits bei 10 Prozent der Stimmrechte. Außerdem besteht ein Vollzugsverbot bis zur Freigabe des Erwerbs durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (§ 15 Absatz 3 des Außenwirtschaftsgesetzes – AWG).

Kommt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Rahmen der Investitionsprüfung zu dem Ergebnis, dass Bedenken gegen den Erwerb bestehen, so können Abhilfemaßnahmen getroffen werden, bspw. Anordnungen gegenüber den am Erwerb Beteiligten (§ 59 Absatz 1 AWV).

Die Investitionsprüfung ist aus Sicht der Bundesregierung bereits heute ein effektives Instrument, das den Schutz deutscher und europäischer Sicherheitsinteressen bei gleichzeitiger Offenheit für ausländische Investitionen gewährleistet. Gleichwohl überprüft die Bundesregierung regelmäßig die rechtlichen Grundlagen der Investitionsprüfung im Hinblick auf die Notwendigkeit von Anpassungen.

Soweit sich die Frage 10 konkret auf die TanQuid GmbH & Co. KG bezieht, sind damit verfassungsrechtlich geschützte Geschäftsgeheimnisse und Grundrechte der beteiligten Unternehmen und Personen berührt. Unter Abwägung zwischen den verfassungsrechtlich geschützten Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits hat die Bundesregierung die erfragten Informationen als Verschlusssache „VS-Vertraulich“ eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt.* Sie können dort eingesehen werden.

Frage 11 + 11a + 11b + 11c Seite 5

11Wird die Bundesregierung den geplanten Erwerb des Unternehmens Tan-Quid durch den US-amerikanischen Konzern Sunoco LP prüfen, und wenn ja, in welcher Form und auf welcher rechtlichen Grundlage?

11aWurde oder wird eine außenwirtschaftsrechtliche Investitionsprüfung gemäß dem § 55 ff. der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) durchgeführt?

11bWenn Frage 11 bejaht wird, zieht die Bundesregierung in Erwägung, den geplanten Erwerb von TanQuid durch Sunoco LP zu untersagen, und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?

11cWenn Frage 11 bejaht wird, zieht die Bundesregierung in Erwägung, den Erwerb des Unternehmens TanQuid durch den US-amerikanischen Konzern Sunoco LP nur unter Auflagen zu genehmigen, etwa in Form von Verpflichtungen zu Standorterhalt o. Ä.?

Antwort

Die Fragen 11 bis 11c werden gemeinsam beantwortet.

Die Fragen berühren verfassungsrechtlich geschützte Geschäftsgeheimnisse und Grundrechte der beteiligten Unternehmen und Personen. Unter Abwägung zwischen den verfassungsrechtlich geschützten Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits hat die Bundesregierung die erfragten Informationen als Verschlusssache „VS-Vertraulich“ eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt.* Sie können dort eingesehen werden.

Frage 12 Seite 5

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass der Mutterkonzern der Sunoco LP, Energy Transfer, durch sogenannte SLAPP-Klagen gegen zivilgesellschaftliche Organisationen aufgefallen ist (www.business-humanrights.org/en/latest-news/krystal-two-b ulls/)?

Antwort

Soweit Beteiligungserwerbe der Investitionsprüfung unterliegen, werden die Investoren einer Prüfung hinsichtlich etwaiger Sicherheitsbedenken unterzogen. Dazu wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.

Frage 13 Seite 5

Sind nach Ansicht der Bundesregierung Unternehmen, die nach von den Fragestellenden geteilter Auffassung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) durch systematische Einschüchterungsklagen gegen NGOs auffallen, geeignete Betreiber von kritischer Infrastruktur in Deutschland?

Antwort

Betreiber kritischer Infrastruktur unterliegen regulatorischen Vorgaben (vgl. BSIG). Soweit Beteiligungserwerbe in kritische Infrastruktur der Investitionsprüfung unterliegen, werden die Investoren einer Prüfung hinsichtlich etwaiger Sicherheitsbedenken unterzogen. Dazu wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.

Frage 14 Seite 6

Inwiefern bezieht die Bundesregierung Faktoren wie das dokumentierte Vorgehen eines Unternehmens gegen zivilgesellschaftliche Organisationen und die Freiheit öffentlicher Meinungsäußerung in von ihr durchgeführte Investitionsprüfungen mit ein?

Antwort

Teil der Investitionsprüfung (siehe dazu Antwort zu Frage 10) sind auch Bedenken, die durch den Investor begründet sind. Gemäß § 55a Absatz 3 AWV kann bei der Prüfung auch berücksichtigt werden, ob (1.) der Erwerber unmittelbar oder mittelbar von der Regierung, einschließlich sonstiger staatlicher Stellen oder Streitkräfte, eines Drittstaates, kontrolliert wird, (2.) der Erwerber bereits an Aktivitäten beteiligt war, die nachteilige Auswirkungen auf die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union hatten, oder (3.) ein erhebliches Risiko besteht, dass der Erwerber oder die für ihn handelnden Personen an Aktivitäten beteiligt waren oder sind, die in Deutschland den Tatbestand a) einer Straftat, die in § 123 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen bezeichnet ist, oder b) einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit nach dem Außenwirtschaftsgesetz oder dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen erfüllen würden.

Frage 15 Seite 6

Bestehen aus Sicht der Bundesregierung Regelungslücken in der Investitionskontrolle, wenn es um den Schutz demokratischer Grundwerte geht, und wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung, dem Abhilfe zu schaffen?

Antwort

Die sektorübergreifende Investitionsprüfung dient dem Schutz der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit. Dieser Prüfmaßstab ist europarechtlich vorgegeben. Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.

Frage 16 Seite 6

Verfolgt oder plant die Bundesregierung Initiativen auf nationaler und europäischer Ebene, um missbräuchliche Klagen gegen zivilgesellschaftliche Organisationen (ähnlich den US-amerikanischen SLAPPs) in Deutschland und der EU zu unterbinden, und wenn ja, welche?

Antwort

Nein, es liegen keine Planungen hierzu derzeit vor.

Frage 17 Seite 6

Hat die Bundesregierung Kontakt mit anderen europäischen Ländern aufgenommen, um mögliche Beteiligungen der Sunoco LP an deren kritischer Infrastruktur zu überprüfen?

Antwort

Die Bundesregierung prüft Beteiligungen an kritischer Infrastruktur anderer europäischer Länder nicht.

Frage 18 Seite 6

Hat die Bundesregierung geprüft, ob das Unternehmen Sunoco LP in anderen europäischen Ländern ebenfalls Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen erworben hat oder dies plant?

Antwort

Nach Information der Bundesregierung betreibt Sunoco LP Tanklager in den Niederlanden und Irland.