Schwere Durchfallerkrankungen bei Kindern - Häufung von Fällen des hämolytisch-urämischen Syndroms in Frankreich und mögliche Auswirkungen auf Deutschland

Drucksache 21/902Antwortauf die Kleine Anfrage 21/70714.07.20257 Seiten24 FragenFraktion der AfDBundesministerium für GesundheitGesundheit
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Zwischen dem 13. und 18. Juni 2025 wurden in Frankreich sieben Kinder im Alter zwischen etwa einem Jahr und zwölf Jahren mit schweren Durchfallerkrankungen in Krankenhäuser eingeliefert. Laut Medienberichten entwickelten mindestens vier von ihnen ein hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS), ein Kind verstarb (www.focus.de/gesundheit/news/7-kinder-in-frankre ich-erkranken-schwer-an-durchfall-eins-stirbt-ursache-unklar_bc77562b-bed 4-426e-9b1b-0129b4d57108.html). Die Ursache für die Erkrankungen ist bislang unklar, erste epidemiologische Hinweise deuten auf den Konsum von Hackfleisch aus zwei verschiedenen Metzgereien hin (ebd.). Die betroffenen Kinder hatten jedoch nicht gemeinsam gegessen oder sich am selben Ort aufgehalten, was auf eine mögliche breitere Kontamination oder systemische Verunreinigung hinweisen könnte.

Solche Fälle werfen nach Auffassung der Fragesteller auch für Deutschland wichtige Fragen hinsichtlich Prävention, Lebensmittelsicherheit, Frühwarnsystemen und grenzüberschreitender Gesundheitsüberwachung auf. Besonders relevant ist dabei in den Augen der Fragesteller die Risikobewertung für Kinder und die Zusammenarbeit mit europäischen Nachbarstaaten.

Frage 1 Seite 1

Wurde die Bundesregierung über die Fälle informiert, und wenn ja, wann erstmals, und über welche Kanäle (z. B. Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten [ECDC], Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel [Rapid Alert System for Food and Feed – RASFF])?

Antwort

den. Das RKI hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erstmals am 20. Juni 2025 auf die Fälle schwerer Durchfallerkrankungen mit Häufung eines hämolytisch-urämischen Syndroms (HUS) informiert.

Frage 2 Seite 2

Wenn Frage 1 bejaht wurde, liegen der Bundesregierung weitere Informationen über die sieben schweren Durchfallerkrankungen bei Kindern in Frankreich seit dem 13. Juni 2025 vor, und wenn ja, welche?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3, 5, 7, 8, 9 und 10 bis 12 verwiesen.

Frage 3 Seite 2

Wenn Frage 1 bejaht wurde, liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Altersverteilung der betroffenen Kinder vor, und wenn ja, welche?

Antwort

Nach Angabe der französischen Behörden haben die ersten sieben berichteten Fälle ein Alter zwischen einem und zwölf Jahren (www.aisne.gouv.fr/Publicati ons/Espace-presse/Communiques-et-dossiers-de-presse-2025/SAINT-QUENTI N-Plusieurs-cas-d-intoxications-alimentaires-severes).

Frage 4 Seite 2

Wenn Frage 1 bejaht wurde, liegen der Bundesregierung zu den französischen Angaben über die Anzahl der betroffenen Kinder (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) eigene Erkenntnisse vor, und wenn ja, welche?

Antwort

Nach Angabe der französischen Behörden sind oder waren insgesamt 31 Kinder und eine ältere Person betroffen, von denen zehn ein HUS entwickelten. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse über die Anzahl der betroffenen Kinder vor.

Frage 5 Seite 2

Wenn Frage 1 bejaht wurde, welche Todesursache wurde im bekannt gewordenen Sterbefall nach Kenntnis der Bundesregierung festgestellt?

Antwort

Es ist bekannt, dass das verstorbene Kind an einem HUS erkrankt war. Weitere Details zur Todesursache liegen der Bundesregierung nicht vor.

Frage 6 Seite 2

Wenn Frage 1 bejaht wurde, gibt es Hinweise auf weitere Erkrankungen, Todesfälle oder Nachmeldungen seit dem ursprünglichen Berichtszeitraum?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.

Frage 7 Seite 2

Wenn Frage 1 bejaht wurde, welche Erreger wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den betroffenen Kindern in Frankreich identifiziert oder ausgeschlossen (z. B. EHEC [Enterohämorrhagische Escherichia coli], E. coli O157, Shigellen, Viren)?

Antwort

E.-coli Bakterien wurden als ursächliches Pathogen identifiziert. Ergebnisse zum Serotyp oder der Sequenz der E. coli Bakterien, die diesen Ausbruch verursacht haben, sind noch nicht veröffentlicht.

Frage 8 Seite 3

Wenn Frage 1 bejaht wurde, welche diagnostischen Verfahren (PCR [Polymerase-Kettenreaktion], Kultur, Toxin-Nachweis) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung angewendet?

Antwort

Abschließende Details zu den diagnostischen Verfahren sind der Bundesregierung nicht bekannt.

Frage 9 Seite 3

Wenn Frage 1 bejaht wurde, wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine molekulare Typisierung oder Serotypisierung des Erregers vorgenommen?

Antwort

Nach Angabe der französischen Behörden beinhalten die diagnostischen Verfahren eine Genomsequenzierung des Erregers.

Frage 10 + 11 + 12 Seite 3

10Wenn Frage 1 bejaht wurde, gibt es Hinweise auf eine gemeinsame Quelle oder unterschiedliche Infektionsquellen?

11Wenn Frage 1 bejaht wurde, welche Lebensmittel oder Verzehrprodukte stehen nach Kenntnis der Bundesregierung im Verdacht, Auslöser der Erkrankung zu sein?

12Wenn Frage 1 bejaht wurde, welche Rolle spielen nach bisherigen Erkenntnissen Hackfleischprodukte oder bestimmte Metzgereibetriebe?

Antwort

Die Fragen 10 bis 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Als gemeinsame Quelle geben die französischen Behörden den Verzehr von Fleisch an, das in fünf verschiedenen Metzgereien und Fleischverkaufsstellen vertrieben wurde. Dies konnte durch Genomsequenzierungen bestätigt werden (www.hauts-de-france.ars.sante.fr/intoxications-alimentaires-severes-dans-lagg lomeration-de-saint-quentin-points-de-situation-0).

Frage 13 Seite 3

Gibt es Hinweise auf nach Deutschland importierte Lebensmittel, die mit den französischen Fällen im Zusammenhang stehen könnten?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Hinweise vor, dass aus den fünf französischen Betrieben Lebensmittel nach Deutschland eingeführt wurden.

Frage 14 Seite 3

Gab es RASFF-Meldungen mit Bezug zu dem Vorfall?

Antwort

Nein.

Frage 15 Seite 3

Wurde das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) oder das Robert Koch-Institut (RKI) mit einer Risikoeinschätzung beauftragt?

Antwort

Das RKI unterrichtet die Bundesregierung proaktiv und regelmäßig zum Ereignis. Dies beinhaltet eine Relevanzbewertung. Da es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bislang um ein lokal begrenztes Ereignis handelt, wurde das Bundesinstitut für Risikobewertung nicht mit einer wissenschaftlichen Stellungnahme („Risikoeinschätzung“) beauftragt.

Frage 16 Seite 4

Gibt es Hinweise auf vergleichbare Fälle in Deutschland im Zeitraum Mai bis Juni 2025?

Antwort

Nein.

Frage 17 Seite 4

Wie beurteilt die Bundesregierung das derzeitige Risiko für Kinder in Deutschland?

Antwort

Aus Sicht der Bundesregierung besteht aktuell kein erhöhtes Risiko für Kinder in Deutschland durch den HUS-Ausbruch in Frankreich.

Frage 18 Seite 4

Welche Maßnahmen zur Früherkennung, Information und Prävention wurden seitens der Bundesregierung oder nachgeordneten Behörden ergriffen?

Antwort

Die Surveillance von EHEC- und HUS-Meldefällen in Deutschland wurde durch das RKI intensiviert. Bereits seit dem Jahr 2008 besteht darüber hinaus eine aktive HUS-Surveillance, an der deutschlandweit pädiatrisch-nephrologische Zentren teilnehmen.

Im Rahmen seiner Risikokommunikation stellt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) umfassende Informationen und Empfehlungen zu STEC in Lebensmitteln bereit, die weiterhin aktuell sind und dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher dienen.

Frage 19 Seite 4

Gab es öffentliche Warnhinweise durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder andere Stellen?

Antwort

Nein. Da die in Rede stehenden Fälle nach Einschätzung der Bundesregierung Deutschland nicht betreffen, gab es zudem keine Notwendigkeit für Warnhinweise.

Frage 20 Seite 4

Inwieweit sind die Frühwarnsysteme für lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche nach Ansicht der Bundesregierung für solche Fälle ausreichend?

Antwort

Die Frühwarnsysteme zur Detektion von lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen werden als ausreichend eingeschätzt.

Frage 21 Seite 4

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus früheren HUS-Ausbrüchen (z. B. 2011 in Deutschland, edoc.rki.de/bitstream/handle/17690 4/1798/23KbuKpvigReA.pdf?sequence=1&isAllowed=y) hinsichtlich Prävention und Reaktionsgeschwindigkeit gewonnen?

Antwort

Im Nachgang zum EHEC-/HUS-Ausbruch in Deutschland im Jahr 2011 wurde unter anderem § 27 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ergänzt, der die Zusammenarbeit zwischen Gesundheits- und Lebensmittelsicherheitsbehörden bei lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen beschleunigt und verbessert hat. Ein entsprechender § 42 Absatz 3 wurde im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) eingefügt.

Maßnahmen zur Prävention von zukünftigen lebensmittelbedingten HUS-Krankheitsausbrüchen liegen im Verantwortungsbereich der für die Lebensmittelüberwachung und das Veterinärwesen zuständigen Behörden der Länder. Hinsichtlich der Verbesserung der Reaktionsgeschwindigkeit bei Krankheitsausbrüchen haben Bund und Länder im Nachgang zum HUS-Krankheitsausbruch im Jahr 2011 die „Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern in Krisenfällen im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit“ beschlossen (www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/0 1_Lebensmittel/Krisenmanagement/Bund_Laender_Vereinbarung_2013_08_3 1.html).

In Deutschland werden alle Nachweise von STEC in Lebensmitteln als potentielles Risiko für Humanerkrankungen angesehen. Die zunehmende genomische Surveillance von STEC-Isolaten, auch über die Sektoren hinweg, ermöglicht den frühzeitigen Abgleich von Human- und Lebensmittelisolaten und damit das Erkennen von möglichen Ausbruchsgeschehen.

Frage 22 Seite 5

Wie wird sichergestellt, dass Eltern und Betreuungseinrichtungen (Kitas, Schulen) bei potenziellen Ausbrüchen rasch informiert werden?

Antwort

Die Zuständigkeit bei Ausbrüchen auf lokaler Ebene liegt bei den für die Gesundheit sowie für die Lebensmittelüberwachung und das Veterinärwesen zuständigen Behörden der Länder.

Frage 23 Seite 5

Wie viele HUS-Fälle bei Kindern wurden in Deutschland in den Jahren von 2015 bis 2024 jährlich registriert (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?

Antwort

Mit Datenstand vom 2. Juli 2025 wurde dem RKI folgende Anzahl von HUS-Fällen bei Kindern unter 15 Jahren übermittelt.

Tabelle auf Seite 5 · 10 Zeilen × 2 Spalten
MeldejahrAnzahl HUS-Fälle bei Kindern unter 15 Jahren
201555
201664
201773
201854
201958
202049
202151
202266
202360
202447
Frage 24 Seite 5

Gab es in den letzten zehn Jahren in Deutschland Cluster aus mehreren HUS-Fällen mit lebensmittelbedingter Ursache?

Antwort

Im Zeitraum 2015 bis 2. Juli 2025 wurden insgesamt sieben lebensmittelbedingte EHEC/HUS-Ausbrüche mit einem oder mehreren EHEC Gastroenteritis-Fällen und jeweils mindestens einem HUS-Fall übermittelt.

Frage 25 Seite 5

Wie hoch ist die durchschnittliche HUS-Inzidenz bei Kindern unter 15 Jahren in Deutschland pro 100 000 Einwohner?

Antwort

Die durchschnittliche HUS-Inzidenz bei Kindern unter 15 Jahren in Deutschland für die Jahre 2015 bis 2024 beträgt 0,5 Erkrankungen/100 000 Einwohner.

Frage 26 Seite 6

Welche Meldepflichten bestehen in Deutschland für HUS und schwere Durchfallerkrankungen mit vermuteter Lebensmittelursache?

Antwort

Gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f IfSG, ist der Verdacht, die Erkrankung sowie der Tod in Bezug auf HUS namentlich zu melden. Gemäß § 7 Absatz 1 IfSG ist der direkte oder indirekte Nachweis von bestimmten Krankheitserregern namentlich zu melden, sofern er auf eine akute Infektion hinweist. In der Liste der Krankheitserreger, deren Nachweise gemäß § 7 Absatz 1 IfSG meldepflichtig sind, sind Krankheitserreger, die schwere Durchfallerkrankungen auslösen können, mit aufgeführt, z. B. darmpathogene Campylobacter spp., EHEC, sonstige darmpathogene Stämme von E. coli, Salmonella spp. Die Meldepflicht besteht unabhängig von der Infektionsursache.