EU-Finanzierung klimapolitischer Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen gegen Unternehmen - Verwendung deutscher Mittel und Konsequenzen

Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Gemäß Berichten der „Bild“-Zeitung und der „Welt am Sonntag“ (www.bil d.de/politik/ausland-und-internationales/geheime-vertraege-eu-bezahlte-aktivi sten-fuer-klima-lobbyismus-6843e6966e8f4710ff28d490; abgerufen am 11. Juni 2025; www.welt.de/wirtschaft/plus256221718/geheime-vertraege-off engelegt-eu-kommission-bezahlte-aktivisten-fuer-klimalobbyismus.html; abgerufen am 11. Juni 2025) soll die EU-Kommission im Jahr 2022 auf Grundlage vertraulicher Verträge Fördermittel an Umweltorganisationen vergeben haben, mit dem Ziel, Kampagnen gegen bestimmte Unternehmen durchzuführen und die öffentliche Meinung zugunsten der EU-Klimapolitik zu beeinflussen. So erhielt die Nichtregierungsorganisation (NGO) ClientEarth laut Angaben rund 350 000 Euro, um juristische Schritte gegen deutsche Kohlekraftwerke einzuleiten und damit das „finanzielle und rechtliche Risiko“ für deren Betreiber zu erhöhen (www.bild.de/politik/ausland-und-internationales/geheime-vertraege-eu-bezahlte-aktivisten-fuer-klima-lobbyismus-6843e6966e 8f4710ff28d490; abgerufen am 11. Juni 2025). Die NGO Friends of the Earth soll beauftragt worden sein, Kampagnen gegen das Mercosur-Freihandelsabkommen durchzuführen. Weitere Organisationen erhielten demnach Mittel für Lobby-Aktivitäten, Social-Media-Aktionen sowie Treffen mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments (www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-kommis sion-bezahlung-umweltverbaende-100.html?utm; abgerufen am 11. Juni 2025). Einzelne NGOs sollen bis zu 700 000 Euro erhalten haben; insgesamt seien „Millionenbeträge“ geflossen – teilweise auch unter Mitverwendung deutscher Steuergelder (Tagesschau online, s. o.).

In Deutschland waren offenbar insbesondere Betreiber von Kohlekraftwerken betroffen – beispielhaft genannt wird Datteln 4 (brusselssignal.eu/2025/06/ec-f unding-fuelled-green-ngos-litigation-against-european-companies/?utm; abgerufen am 11. Juni 2025). Auch Unternehmen aus dem Agrar- und Chemiehandel sowie Industrieunternehmen seien ins Visier der Kampagnen geraten (www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/klima-klagen-gegen-deutsche-fi rmen-eu-soll-ngos-bezahlt-haben,UnPrz8O?utm; abgerufen am 11. Juni 2025).

Die EU-Kommission hat den Vorwurf geheimer Absprachen zurückgewiesen. Es handle sich um transparente Förderungen im Rahmen des „LIFE“-Programms (www.euronews.com/my-europe/2025/06/07/european-commission-g oes-on-the-offensive-in-ngo-accusations-case?utm; abgerufen am 11. Juni 2025). Die NGOs agierten unabhängig und legten ihre Arbeitsprogramme selbst fest. Die Kommission prüfe lediglich formal, ob diese mit den Programmbestimmungen im Einklang stünden. Im Januar 2025 räumte Haushaltskommissar Piotr Serafin allerdings ein, dass einzelne Vereinbarungen „unangemessen spezifische“ Lobbytätigkeiten enthalten hätten. Dies sei zwar nicht illegal, aber aus seiner Sicht problematisch (Euronews, s. o.).

Trotz der politischen Brisanz und wirtschaftlichen Tragweite dieser Vorgänge hat sich die Bundesregierung bislang weder zur Rolle deutscher Steuergelder noch zur Legitimität der geförderten Maßnahmen öffentlich geäußert (Stand: 12. Juni 2025). Auch bleibt unklar, ob sie betroffene deutsche Unternehmen informiert, unterstützt oder geschützt hat. Ebenso offen ist, ob sie gegenüber der EU-Kommission auf eine Revision der Förderrichtlinien hingewirkt oder entsprechende Reformvorschläge unterbreitet hat.

Vor diesem Hintergrund besteht nach Auffassung der Fragesteller ein erhebliches öffentliches Interesse an einer transparenten Aufarbeitung der politischen Haltung und der konkreten Maßnahmen der Bundesregierung in dieser Angelegenheit.

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Die Bundesregierung unterstreicht die Bedeutung gemeinnütziger Organisationen, engagierter Vereine und zivilgesellschaftlicher Akteure als zentrale Säulen unserer Gesellschaft. Sie ist davon überzeugt, dass verstärkt in die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie investiert werden muss. Es ist die Verantwortung des Staates, im Rahmen einer wehrhaften Demokratie für den Erhalt der freiheitlichen demokratischen Grundordnung einzutreten. Hierzu zählt auch die aktive und passive Förderung bürgerschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Engagements.

Zur Rolle und Bedeutung einer pluralistischen und lebendigen Zivilgesellschaft für ein friedliches und respektvolles Zusammenleben wird im Übrigen auch auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/15101 verwiesen.

Das vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union am 29. April 2021 verabschiedete LIFE-Programm hat u. a. zum Ziel, die Entwicklung, Durchführung, Überwachung und Durchsetzung der relevanten Rechtsvorschriften und politischen Strategien der EU zum Schutz der Umwelt, einschließlich der Natur und der biologischen Vielfalt, sowie zum Klimaschutz und zum Übergang zu erneuerbarer Energie bzw. mehr Energieeffizienz, unter anderem durch Verbesserung der Politikgestaltung auf allen Ebenen, insbesondere durch den Ausbau der Kapazitäten öffentlicher und privater Akteure und die Einbeziehung der Zivilgesellschaft zu fördern (vgl. Verordnung (EU) 2021/783 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Einrichtung des Programms für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1293/2013, Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b; im Folgenden: LIFE-Verordnung).

Das parlamentarische Fragerecht der Abgeordneten des Deutschen Bundestages dient der politischen Kontrolle der Bundesregierung. Dabei erstreckt sich der parlamentarische Informationsanspruch nur auf Gegenstände, die einerseits einen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag haben. Andererseits müssen diese in der Zuständigkeit der Bundesregierung liegen.

Im Übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Bundestages ist, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen.

Die aufgeführten Angaben entsprechen den mit zumutbarem Aufwand im Rahmen der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage vorgesehenen kurzen Fristen ermittelbaren Informationen. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.

Frage 1 + 2 Seite 3

1Hat sich die Bundesregierung zu den Medienberichten (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), wonach die EU-Kommission mittels „geheimen Verträgen“ Umwelt-NGOs finanziert haben soll (www.welt.de/wirtschaf t/plus256234338/ngo-affaere-das-steckt-hinter-dem-ablenkungsmanoeve r-der-eu-kommission.html; abgerufen am 12. Juni 2025), um gezielt Kampagnen gegen bestimmte Unternehmen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) oder politische Positionen (z. B. Freihandelsabkommen) zu betreiben, eine Meinung gebildet, und wenn ja, welche Meinung hat sich die Bundesregierung dazu gebildet?

2Hatte die Bundesregierung vor Veröffentlichung der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Medienberichte Kenntnis über Art und Umfang dieser EU-Förderprogramme, und wenn ja, welcher Art waren diese Kenntnisse?

Antwort

Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.

Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.

Frage 3 Seite 3

Hat die Bundesregierung gegen diese EU-Förderprogramme interveniert bzw. will sie intervenieren, und wenn nein, warum hat die Bundesregierung nicht interveniert?

Antwort

Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

Frage 4 + 5 + 5a + 5b + 6 + 6a + 6b Seite 3

4In welcher Höhe werden und wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aus dem Bundeshaushalt über Beiträge zum EU-Haushalt oder direkt Mittel bereitgestellt, die potenziell in diese NGO-Förderungen geflossen sind (bitte ggf. die Mittel, die in die NGO-Förderungen geflossen sind, genau aufstellen)?

5Hat die Bundesregierung sichergestellt, dass deutsche Steuergelder nicht für Kampagnen gegen deutsche Unternehmen oder demokratisch legitimierte Gesetzgebungsverfahren verwendet werden?

5aWenn ja, welche Maßnahmen genau kommen hier ggf. zum Tragen?

5bWenn nein, warum ist die Bundesregierung hier nicht aktiv geworden?

6Gibt es Mechanismen zur Ex-ante- oder Ex-post-Prüfung der inhaltlichen Verwendung deutscher Beiträge zum EU-Haushalt durch NGOs?

6aWenn ja, welcher Art sind diese Mechanismen (bitte im Einzelnen darstellen und erläutern)?

6bWenn nein, warum gibt es keine derartigen Mechanismen?

Antwort

Die Fragen 4 bis 6b werden gemeinsam beantwortet.

Nach dem Grundsatz der Gesamtdeckung dienen alle Einnahmen im EU-Haushalt zur Deckung der gesamten Mittel für Zahlungen (vgl. Artikel 6 in Verbindung mit Artikel 20 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (Neufassung); im Folgenden: EU-Haushaltsordnung).

Die aus dem Bundeshaushalt zu entrichtenden Beiträge werden diesem Grundsatz folgend ohne Zweckbindung in den EU-Haushaltsplan eingesetzt. Der deutsche Finanzierungsanteil am EU-Haushalt beträgt im laufenden Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2027 rund 22,62 Prozent. Es erfolgt grundsätzlich keine Zuordnung von Einnahmen zu Ausgaben, mit Ausnahme von zweckgebundenen Einnahmen. Im Rahmen des LIFE-Programms gelten lediglich Beiträge assoziierter Drittländer und Mittel aus der Rückerstattung von zu Unrecht gezahlten Beträgen aus Vorgängerprogrammen des aktuellen LIFE-Programms als zweckgebundene Einnahmen (vgl. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 25 Absatz 5 LIFE-VO).

Die Europäische Kommission führt den EU-Haushalt eigenverantwortlich aus. Bei geteilter Mittelverwaltung überträgt die Kommission den Mitgliedstaaten Haushaltsvollzugsaufgaben. Die Kommission und die Mitgliedstaaten beachten die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung, der Transparenz und der Nichtdiskriminierung und sorgen bei der Verwaltung von Unionsmitteln für eine angemessene Sichtbarkeit des Handelns der Union. Zu diesem Zweck erfüllen die Kommission und die Mitgliedstaaten ihre jeweiligen Kontroll- und Prüfungspflichten sowie die damit verbundenen Aufgaben. Zusätzliche Bestimmungen werden in sektorspezifischen Vorschriften festgelegt. Wenn die Mitgliedstaaten Haushaltsvollzugsaufgaben wahrnehmen, ergreifen sie sämtliche zum Schutz der finanziellen Interessen der Union erforderlichen Maßnahmen, einschließlich Rechts- und Verwaltungsvorschriften (vgl. Artikel 63 EU-Haushaltsordnung).

Das LIFE-Programm unterliegt der direkten Mittelverwaltung durch die Europäische Kommission (vgl. Artikel 62 EU-Haushaltsordnung).

Der Europäische Rechnungshof, der für die externe Haushaltskontrolle zuständig ist, prüft gemäß Artikel 287 AEUV die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit aller Einnahmen und Ausgaben des EU-Haushalts.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 7 Seite 4

Auf welchen Rechtsgrundlagen und Programmlinien der EU basieren die betreffenden Förderungen von NGOs wie das „LIFE“-Programm nach Kenntnis der Bundesregierung (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) (bitte diese Rechtsgrundlagen und Programmlinien der EU im Einzelnen aufführen)?

Antwort

Die Rechtsgrundlage der LIFE-Verordnung ist Artikel 192 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

In Art. 3 der LIFE-Verordnung sind die spezifischen Ziele des LIFE-Programms festgelegt. Hierzu wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 8 Seite 5

Welche konkreten NGOs mit Sitz oder Tätigkeitsbereich in Deutschland haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren Förderungen aus diesen EU-Programmen erhalten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte mit Förderbetrag und Projektbeschreibung auflisten)?

Antwort

Gemäß der EU-Haushaltsordnung ist die Europäische Kommission verpflichtet, Informationen über Empfänger von EU-Mitteln im Rahmen der direkten Mittelverwaltung zu veröffentlichen. Diese Informationen sind auf der Website des Finanztransparenzsystems der Europäischen Kommission öffentlich zugänglich (https://ec.europa.eu/budget/financial-transparency-system/index_de.html; abgerufen am 4. Juli 2025).

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 9 + 9a + 9b Seite 5

9Enthalten die Fördervereinbarungen zwischen der EU und NGOs nach Kenntnis der Bundesregierung Klauseln zur politischen Neutralität bzw. zu parteipolitischer Unabhängigkeit?

9aWenn ja, welche Klauseln sind dies (bitte ausführlich erläutern)?

9bWenn nein, aus welchen Gründen wurde auf derartige Klauseln verzichtet?

Antwort

Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet.

Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

Frage 10 Seite 5

Hatte die Bundesregierung vor Veröffentlichung der o. g. Medienberichte Kenntnis über den Inhalt von EU-finanzierten NGO-Kampagnen, die sich u. a. gegen deutsche Kohlekraftwerke, Industrieunternehmen oder Freihandelsabkommen richteten (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, welcher Art waren diese Kenntnisse (bitte ausführlich darlegen)?

Antwort

Während die in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage referenzierten Medienberichte der „Bild“-Zeitung bzw. der „Welt am Sonntag“ vom 7. und 10. Juni 2025 datieren, berichtete Politico (ebenfalls Axel Springer SE) bereits am 28. November 2024 über den Sachverhalt, auf den sich die Kleine Anfrage bezieht (www.politico.eu/article/european-commission-ngos-lobbying-environme ntal-advocacy-green-funds-life-program/?utm_source=email&utm_medium=al ert&utm_campaign=Commission%20tells%20NGOs%20EU%20money%20is %20not%20for%20lobbying; abgerufen am 4. Juli 2025). Politico hat am 4. Februar 2025 zudem einen Fakten-Check dazu veröffentlicht (www.politic o.eu/article/fact-check-european-commission-ngo-lobby-green-deal-activist/?ut m_source=email&utm_medium=alert&utm_campaign=Fact-check%3A%20Di d%20the%20EU%20Commission%20really%20pay%20NGOs%20to%20lobb y%20for%20the%20Green%20Deal%3F; abgerufen am 4. Juli 2025).

Die Bundesregierung informiert sich im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung durch unterschiedlichste Quellen, darunter z. B. auch öffentliche Stellungnahmen von EU-Institutionen, Berichte des Europäischen Rechnungshofs und die Berichterstattung der Ständigen Vertretung bei der EU sowie Medienberichte.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 11 Seite 6

Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus der in der Vorbemerkung der Fragesteller beschriebenen indirekt mit deutschen Steuergeldern finanzierten Zielsetzung, durch Drittorganisationen wie NGOs indirekt politische Positionen in nationalen Debatten (z. B. zur Energie- oder Handelspolitik) zu stärken oder zu delegitimieren (bitte die Haltung der Bundesregierung hierzu erläutern)?

Antwort

Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

Frage 12 Seite 6

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung vor der Veröffentlichung der o. g. Medienberichte Hinweise auf koordinierte Aktionen zwischen NGO-Kampagnen und politischen Entscheidungsprozessen innerhalb von EU-Institutionen, und wenn ja, welche Hinweise gab es, und welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus diesen Hinweisen gezogen (bitte diese Konsequenzen erläutern)?

Antwort

Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.

Frage 13 Seite 6

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass EU-finanzierte NGO-Projekte im Einklang mit demokratischen Grundprinzipien wie Gewaltenteilung und Neutralität der Verwaltung stehen (bitte darlegen, welche Vorkehrungen die Bundesregierung hier ggf. getroffen hat)?

Antwort

Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu den Fragen 4 bis 6 wird verwiesen.

Frage 14 Seite 6

Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten zur Verbesserung der Transparenz bei NGO-Finanzierungen auf EU-Ebene, und wenn ja, welche (bitte ggf. auch darlegen, ob die Bundesregierung ggf. Maßnahmen getroffen hat, diesen Möglichkeiten mit entsprechenden Initiativen auf EU-Ebene Nachdruck zu verleihen)?

Antwort

Die Bundesregierung setzt sich für Transparenz in der Ausführung des EU-Haushalts ein, z. B. hat sie dies im Rahmen der Überarbeitung der EU-Haushaltsordnung getan.

Die Bundesregierung verweist auf die öffentlich verfügbaren Antworten der Europäischen Kommission auf den Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs zur Transparenz der EU-Förderung von nichtstaatlichen Organisationen, in denen die Kommission die Empfehlungen des Hofes zur Transparenz ganz oder teilweise annimmt.

Was den Erhalt von EU-Mitteln angeht, unterscheiden sich NGO nicht von anderen Antragstellern. Sie sind an die Erfüllung der entsprechenden Fördervoraussetzungen gebunden.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 15 Seite 7

Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zu den Berichten über die NGO-Finanzierung durch die EU-Kommission durch externe Prüfinstanzen wie den Europäische Rechnungshof, und wenn ja, welche (www.eca.europa.eu/de/news/news-sr-2025-11#:~:text=Zwische n%202021%20und%202023%20hätten,Milliarden%20Euro%20von%20 den%20Mitgliedstaaten; abgerufen am 12. Juni 2025) (bitte die Position der Bundesregierung in dieser Frage erläutern und ggf. auch die Konsequenzen darlegen, die die Bundesregierung in dieser Frage gezogen hat)?

Antwort

Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag gemäß § 6 Absatz 1 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) mittels Berichtsbogen über den Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs Nr. 11/2025 zur Transparenz der EU-Finanzierung für nichtstaatliche Organisationen informiert. Der Sonderbericht über die Finanzierung der NGO durch die EU dient der Absicherung der Rechenschaftspflicht der Kommission sowie der Transparenz.

Bei der dem vorliegenden Sonderbericht zugrunde liegenden Prüfung wurde die Transparenz der EU-Mittel bewertet, die in den internen Politikbereichen der EU an NGO vergeben werden, wobei insbesondere untersucht wurde, ob die Kommission, ihre Durchführungspartner und die Mitgliedstaaten zuverlässige Daten über die NGO gewährten EU-Mittel erhoben und offenlegten; auf angemessene Weise überprüften, ob NGO, die EU-Mittel erhielten, die zentralen Transparenzanforderungen erfüllten und die Werte der EU achteten.

Die Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union vom 16. Juni 2025 (abrufbar unter: https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-10238-202 5-INIT/de/pdf, abgerufen am 8. Juli 2025) begrüßen den Sonderbericht und die Antworten der Europäischen Kommission. Die Bundesregierung verfolgt etwaige weitere Entwicklungen dazu interessiert und konstruktiv.

Frage 16 + 16a + 16b + 17 + 17a + 17b + 18 Seite 7

16Sieht die Bundesregierung mit Blick auf das Subsidiaritätsprinzip und die nationale Souveränität ein Spannungsverhältnis, wenn EU-Gelder für Einflussnahme auf nationale öffentliche Debatten verwendet werden, und wenn ja, inwiefern?

16aWenn die Bundesregierung hier ein Spannungsverhältnis sieht, welche Maßnahmen wurden bisher ggf. ergriffen, um dieses Spannungsverhältnis zu entschärfen (bitte diese Maßnahmen im Einzelnen anführen und erläutern)?

16bWenn die Bundesregierung hier kein Spannungsverhältnis sieht, warum nicht?

17Hält die Bundesregierung es für vereinbar mit dem Demokratieprinzip, wenn über NGOs indirekt Einfluss auf Gesetzgebungsverfahren oder wirtschaftliche Tätigkeiten genommen wird, ohne dass diese Organisationen selbst demokratisch legitimiert sind?

17aWenn ja, aus welchen Gründen (bitte darlegen)?

17bWenn nein, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ggf. ergriffen, um dieser Unvereinbarkeit mit dem Demokratieprinzip entgegenzuwirken (bitte diese Maßnahmen im Einzelnen anführen und erläutern)?

18Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung gebildet zu der NGO-Förderpraxis der EU-Kommission im Hinblick auf deren politische Unabhängigkeit, und wenn ja, bitte die Haltung der Bundesregierung in dieser Frage darstellen?

Antwort

Die Fragen 16 bis 18 werden gemeinsam beantwortet.

Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

Frage 19 + 19a + 19b Seite 8

19Wird sich die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union oder auf anderen Gremienebenen für eine Reform der NGO-Förderpraxis einsetzen?

19aWenn ja, mit welchen konkreten Vorschlägen?

19bWenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Fragen 19 bis 19b werden gemeinsam beantwortet.

Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die dem Bundestag am 13. Juni 2025 übermittelte Position der Bundesregierung zum Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2028 wird verwiesen.

Hinsichtlich des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens der EU spricht sich die Bundesregierung dafür aus, dass Bürokratie durch schlankere Strukturen, weniger Programme und konkrete Vereinfachungen für die Begünstigten abgebaut werden muss. Gleichzeitig muss die Governance gestärkt werden.

Frage 20 + 20a + 20b Seite 8

20Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der NGO-Förderpraxis, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die sachorientierte und neutrale Arbeit der EU-Institutionen zu stärken?

20aWenn ja, wie (bitte entsprechende Maßnahmen erläutern)?

20bWenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Fragen 20 bis 20b werden gemeinsam beantwortet.

Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

Frage 21 + 21a + 21b Seite 8

21Plant die Bundesregierung, im Zuge der Medienberichterstattung über die NGO-Förderung durch die EU-Kommission Informationen für den Deutschen Bundestag und die Öffentlichkeit bereitzustellen?

21aWenn ja, welcher Art sind diese Informationen?

21bWenn nein, warum wird die Bundesregierung keine Informationen bereitstellen?

Antwort

Die Fragen 21 bis 21b werden gemeinsam beantwortet.

Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.

Frage 22 Seite 9

Gab es innerhalb der Bundesregierung in den verschiedenen Ressorts interne Bewertungen oder Vermerke zur NGO-Förderpraxis der EU, die seit 2022 erstellt wurden, und wenn ja, welcher Art waren diese Bewertungen oder Vermerke zur NGO-Förderpraxis der EU (bitte deren Inhalte darstellen)?

Antwort

Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt ein Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Dazu gehört die Willensbildung der Regierung selbst, sowohl hinsichtlich der Erörterungen im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinett- und Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und -internen Abstimmungsprozessen vollzieht. Eine Pflicht der Regierung, parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht, wenn die Information zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen (BVerfGE 124, 78 [125]; 137, 185 [234]). Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich daher grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 124, 78 [120 f.]).

Frage 23 + 23a + 23b Seite 9

23Steht die Bundesregierung mit betroffenen Unternehmen oder Interessenvertretungen in Kontakt, die sich durch die EU-geförderten NGO-Kampagnen benachteiligt oder diffamiert sehen?

23aWenn ja, welcher Art ist dieser Kontakt (bitte ausführlich erläutern)?

23bWenn nein, warum steht die Bundesregierung nicht mit betroffenen Unternehmen oder Interessenvertretungen in Kontakt?

Antwort

Die Fragen 23 bis 23b werden gemeinsam beantwortet.

Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

Die Bundesregierung weist darüber hinaus darauf hin, dass es nicht ihre Aufgabe ist, allgemeine Informationen über die Aktivitäten und Kontakte von Organisationen zu sammeln, zu überwachen oder zu bewerten. Die Bundesregierung sieht davon ab, das Tun oder Unterlassen einzelner Personen oder Organisationen positiv oder negativ zu kommentieren.