Unidentifizierte Luftraumphänomene als Gegenstand der Luft- und Weltraumsicherheit sowie staatlicher Informations- und Koordinationsstrukturen

Drucksache 21/8662Antwortauf die Kleine Anfrage 21/832316.10.20264 Seiten9 FragenFraktion der AfDBundesministerium der VerteidigungVerteidigungWissenschaft, Forschung und Technologie
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Beobachtungen und Sensordaten zu zunächst nicht eindeutig identifizierbaren Objekten oder Phänomenen im Luft- und Weltraum (international zunehmend als „Unidentified Aerial Phenomena“ [UAP] bezeichnet) können sicherheits-, luftverkehrs- und verteidigungspolitische Relevanz besitzen. Dabei steht nicht die Frage nach möglichen Ursachen im Vordergrund, sondern die Gewährleistung einer belastbaren Lageerfassung, standardisierter Meldewege sowie einer sachgerechten Auswertung entsprechender Ereignisse.

In der Vergangenheit hat die Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen erklärt, dass ihr keine Erkenntnisse über entsprechende Sichtungen im Sinne „sogenannter UFOs bzw. Außerirdischer“ vorliegen und keine entsprechenden Akten geführt werden (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 16/9554).

Gleichzeitig haben mehrere Staaten in den vergangenen Jahren ihre Herangehensweise an entsprechende Phänomene stärker formalisiert. In den Vereinigten Staaten von Amerika wurden regelmäßige Berichte sowie parlamentarische Anhörungen durchgeführt; staatliche Stellen wie die NASA befassen sich wissenschaftlich mit entsprechenden Beobachtungen (vgl. https://science.nasa. gov/uap/). Auch andere Staaten verfügen über institutionalisierte Strukturen zur Erfassung und Bewertung entsprechender Meldungen, etwa das GEIPAN (Studiengruppe für Informationen über nicht identifizierte Luft- und Raumfahrtphänomene) in Frankreich (vgl. www.cnes-geipan.fr/en).

Vor diesem Hintergrund erscheint es angezeigt, die bestehenden Zuständigkeiten, Verfahren, internationalen Bezüge sowie etwaige Geheimhaltungsaspekte in Deutschland systematisch und sachlich zu beleuchten.

Frage 1 + 1a + 1b + 9 Seite 2

1Sieht sich die Bundesregierung zuständig für die Entgegennahme, Erfassung und Bewertung von Meldungen über nicht eindeutig identifizierbare Luft- oder Weltraumkontakte?

1aWenn ja, welche Bundesbehörden sind zuständig, und seit wann liegen Akten vor?

1bWenn nein, wen sieht die Bundesregierung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und im zugehörigen Luftraum zuständig (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

9Existieren bei Bundesbehörden Dokumente oder Datensammlungen zu diesem Themenbereich, und welchen Geheimhaltungsgraden unterliegen diese gegebenenfalls (bitte nur nach Existenz und Einstufung, nicht nach Inhalt differenzieren)?

Antwort

Die Fragen 1 bis 1b und 9 werden gemeinsam beantwortet.

Die Überwachung des deutschen Luftraums obliegen dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium für Verkehr und dem Bundesministerium der Verteidigung. Die Erfassung, Bewertung und Katalogisierung erdnaher Objekte im Weltraum obliegen dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt und dem Bundesministerium der Verteidigung. Über UAP liegen keine Erkenntnisse vor.

Frage 2 Seite 2

Gibt es Begriffe und Definitionen, welche die Bundesregierung in diesem Zusammenhang verwendet (z. B. „nicht identifizierbare Kontakte“, „UAP“, „UFO“), und existieren hierzu bundeseinheitliche Vorgaben (wenn ja, bitte die verwendeten Begriffe und Definition auflisten sowie ausführen, welche bundeseinheitlichen Vorgaben vorliegen und ob diese öffentlich verfügbar sind)?

Antwort

Nein.

Frage 3 Seite 2

Bestehen Meldewege für militärisches und ziviles Personal (z. B. Piloten, Flugsicherung), um entsprechende Beobachtungen zu melden, und wenn ja, welche?

Antwort

Für Meldungen zu UAP existieren keine gesonderten Meldewege.

Frage 4 Seite 2

Gibt es von der Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Bundesländern Daten, wie viele entsprechende Meldungen in den vergangenen zehn Jahren eingegangen sind (wenn ja, bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 5 Seite 2

Gibt es Verfahren und Datenquellen, welche zur Identifizierung und Bewertung solcher Meldungen herangezogen werden (z. B. Abgleich mit Luftverkehrsdaten, Satellitenkatalogen, meteorologischen Daten; wenn ja, bitte ausführen welche)?

Antwort

Sensoren zur Überwachung und Sicherung des Luftraums gewinnen Daten, die fusioniert und ausgewertet werden.

Durch Weltraumüberwachungssensoren erfasste Weltraumobjekte werden mithilfe von Algorithmen insbesondere mit dem öffentlich verfügbaren TLE-Katalog abgeglichen, der über www.space-track.org/ erreichbar ist. Neben eigenen Weltraumüberwachungssensoren besteht Zugriff auf Sensormessdaten von europäischen und internationalen Partnern.

Frage 6 Seite 3

Existieren ressortübergreifende Strukturen oder Arbeitsgruppen zur Auswertung entsprechender Ereignisse, wenn ja, seit wann, und in welcher Form?

Antwort

Es existieren keine ressortübergreifenden Strukturen oder Arbeitsgruppen.

Frage 7 + 8 Seite 3

7Berücksichtigt die Bundesregierung Veröffentlichungen, Berichte und parlamentarische Anhörungen von Partnerstaaten (insbesondere den USA) in ihrer eigenen sicherheitspolitischen Bewertung des Themas?

8Findet ein Austausch mit internationalen Partnern (z. B. im Rahmen von NATO, EU oder bilateralen Kontakten) zu diesem Themenkomplex statt, wenn ja, in welcher Form?

Antwort

Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung ist in regelmäßigem Austausch mit ihren internationalen Alliierten und Partnern zu allen relevanten sicherheitspolitischen Fragen. Über Details gibt die Bundesregierung grundsätzlich keine Auskunft. Ferner wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Frage 10 Seite 3

Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund internationaler Entwicklungen Anlass, bestehende Verfahren zur Erfassung, Bewertung oder Kommunikation entsprechender Phänomene weiterzuentwickeln (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Derzeit ist eine Überarbeitung bestehender Verfahren nicht geplant.

Frage 11 Seite 3

Bestehen Zuständigkeiten und Verfahrensregeln innerhalb der Bundesregierung für den Fall, dass nicht eindeutig identifizierbare Objekte oder Signale von außerhalb der Erde mit möglichem nichtanthropogenem Ursprung festgestellt werden, insbesondere im Hinblick auf Kommunikation, Koordination und außenpolitische Bewertung, und wenn ja, welche?

Antwort

Es bestehen keine Zuständigkeiten und Verfahrensregeln im Sinne der Fragestellung.