Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Im Transparenzportal des Bundes ist unter der IATI (International Aid Transparency Initiative)-Maßnahmen-ID DE‑1‑202412054-110871 das Projekt „Klimafasten 2025 Social Media Kampagne zur Klima-Challenge“ aufgeführt (vgl. www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202412054-110871 ?title=social+media&tab=list).
Als Maßnahmenbeschreibung wird angegeben, dass das Förderprogramm „Engagiert die Welt gestalten (Engagiert)“ Kleinprojekte zivilgesellschaftlicher Organisationen fördert, die entwicklungspolitische Bildungsvorhaben in Deutschland umsetzen (ebd.). Ziel sei es unter anderem, die Öffentlichkeit über entwicklungspolitische Themen aufzuklären und zum Handeln für eine nachhaltigere Welt zu motivieren (ebd.).
Das konkrete Vorhaben wurde vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mit einem Zuschuss von 4 687,50 Euro finanziert (ebd.). Als Durchführungsorganisation wird die Engagement Global gGmbH, als Umsetzungspartner das Evangelische Dekanat Darmstadt genannt (ebd.). Die Maßnahme lief vom 17. Februar 2025 bis zum 23. Mai 2025 und ist inzwischen beendet (ebd.).
Als Sektor wird die Maßnahme zu 100 Prozent dem Bereich „Förderung des Entwicklungsbewusstseins“ zugeordnet und dem SDG (Sustainable Development Goal) 4 „Hochwertige Bildung“ zugerechnet (ebd.).
1Welche konkreten entwicklungspolitischen Ziele wurden mit dem Projekt „Klimafasten 2025 Social Media Kampagne zur Klima-Challenge“ verfolgt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
2Welche konkreten entwicklungspolitischen Inhalte wurden im Rahmen der Social-Media-Kampagne vermittelt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
3Welche konkreten Bezüge zu Entwicklungsländern, Entwicklungszusammenarbeit oder globalen entwicklungspolitischen Zusammenhängen wurden in der Kampagne hergestellt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.
Das Vorhaben leistet einen Beitrag zur Erfüllung der Ziele der Agenda 2030, insbesondere SDG 4 „Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern“.
Vermittelt wurden Inhalte zu den Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030, insbesondere zu den Zielen Nachhaltiger Konsum und Produktion (SDG 12), Maßnahmen zum Klimaschutz (SDG 13) und Weniger Ungleichheiten (SDG 10).
Wie viele Personen sollten mit der Kampagne erreicht werden, und wie viele Personen wurden tatsächlich erreicht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Anfangs wurde eine Reichweite von rund 15 000 Personen prognostiziert. Tatsächlich wurden nach Angaben des Zuwendungsempfängers insgesamt 72 336 Personen erreicht.
Auf welche Posten teilen sich die 4 687,50 Euro auf (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Zuwendung diente der anteiligen Finanzierung von Honorarausgaben.
Wurde die Finanzierung des Projekts vor Beginn anhand messbarer Kriterien auf ihre entwicklungspolitische Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Im Rahmen der Antragsprüfung wurde die Förderfähigkeit unter Berücksichtigung der formalen Kriterien gemäß VV Nr. 1 zu § 44 BHO geprüft. Dies umfasst die Prüfung der Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit der beantragten Zuwendung.
Wurde nach Abschluss des Projekts eine Erfolgskontrolle oder Evaluation durchgeführt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Der Verwendungsnachweis wurde ohne Beanstandung geprüft.
Welche konkreten messbaren Ergebnisse wurden durch die Förderung erzielt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche haushaltsrechtliche Grundlage beziehungsweise welcher Titel im Bundeshaushalt diente zur Finanzierung der Maßnahme (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Haushaltsrechtliche Grundlage der Bewilligung bilden die §§ 23, 44 BHO. Die Maßnahme wurde aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Kapitel 2302 Titel 684 71 „Förderung der entwicklungspolitischen Bildung“ finanziert.