Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig hat im Zusammenhang mit einer möglichen AfD-geführten Landesregierung in Sachsen-Anhalt auf das „Prinzip der Bundestreue“ sowie die Möglichkeit verwiesen, dass der Bund bei Rechtsverstößen eines Bundeslandes das Bundesverfassungsgericht anrufen könne. Zudem forderte sie Beamte auf, sich rechtswidrigen Weisungen einer möglichen AfD-Landesregierung zu widersetzen (www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101432374/afd-sieg-justizministerin-stefanie-hubig-ruft-beamte-zu-widerstand-auf.html).
In wie vielen Fällen seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland hat der Bund von dem in Artikel 37 des Grundgesetzes (GG) geregelten Instrument des Bundeszwangs tatsächlich Gebrauch gemacht bzw. dessen Anwendung eingeleitet, und in welchen Fällen wurde dies lediglich erwogen, aber nicht umgesetzt (bitte einzeln auflisten)?
Der Bundeszwang nach Artikel 37 des Grundgesetzes ist bislang nicht angewandt worden.
2In wie vielen Bund-Länder-Streitverfahren nach Artikel 93 Absatz 1 Nummer 3 GG seit 1949 war der Bund Antragsteller gegen ein Land, und um welche konkreten Fälle handelt es sich jeweils (bitte mit Jahr, betroffenem Land und Streitgegenstand aufführen)?
3Wie viele dieser möglichen Verfahren (vgl. Fragen 1 und 2) endeten mit einer Feststellung eines Verfassungsverstoßes des jeweiligen Landes zulasten des Landes?
Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung durch die Bundesregierung erfolgt nicht. Es wird auf die veröffentlichte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie die einschlägige Kommentarliteratur verwiesen.
Welche weiteren rechtlichen Instrumente stehen dem Bund nach Auffassung der Bundesregierung zur Verfügung, um gegen vermeintlich rechtswidriges Verhalten einer Landesregierung vorzugehen, und wie oft wurden diese seit 1949 jeweils angewendet?
Die dem Bund zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente bestimmen sich nach den jeweiligen tatsächlichen und rechtlichen Umständen des Einzelfalls. Es wird insbesondere auf die Regelungen über die Bundesaufsicht sowie die im Grundgesetz vorgesehenen verfassungsgerichtlichen Verfahren verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 verwiesen.
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die genannten Instrumente in der Verfassungspraxis der Bundesrepublik Deutschland bislang eine sehr hohe Eingriffsschwelle hatten und faktisch die absolute Ausnahme blieben?
Die Bundesregierung nimmt zu abstrakten Rechtsfragen grundsätzlich nicht Stellung.
6Wie bewertet die Bundesregierung die Äußerung der Bundesjustizministerin, wonach sich Beamte rechtswidrigen Weisungen einer Landesregierung widersetzen müssten, im Verhältnis zum Weisungsrecht der Länder gegenüber ihren Landesbeamten und der Eigenstaatlichkeit der Länder nach Artikel 20 Absatz 1 GG?
7Sieht die Bundesregierung in der öffentlichen Ankündigung möglicher Bundesinterventionsinstrumente gegen eine demokratisch gewählte, aber politisch seitens der Bundesregierung unerwünschte Landesregierung eine Gefährdung des Grundsatzes der Bundestreue durch den Bund selbst?
8Auf welche konkreten Tatsachen, Erkenntnisse oder Anhaltspunkte stützt die Bundesjustizministerin ihre öffentliche Aussage, wonach eine mögliche AfD-geführte Landesregierung in Sachsen-Anhalt rechtswidrige Weisungen an Beamte erteilen könnte, und welche Landesbehörde oder welcher konkrete Sachverhalt liegt dieser Einschätzung zugrunde?
Die Fragen 6 bis 8 werden gemeinsam beantwortet.
Die Äußerung der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, auf welche die Vorbemerkung der Fragesteller verweist, nimmt allgemein Bezug auf die beamtenrechtliche Rechtslage und auf verfassungsrechtlich vorgesehene Instrumente. Eine Aussage darüber, ob die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen, ist der Äußerung nicht zu entnehmen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
In wie vielen und welchen Fällen haben Beamte nach Kenntnis der Bundesregierung seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland ihre Bedenken aufgrund von aus ihrer Sicht verfassungs- oder rechtswidrigen Weisungen intern geäußert, und wie wurde in diesen Fällen jeweils verfahren?
Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung durch die Bundesregierung erfolgt nicht.