Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Auf Grundlage des Einsetzungsbeschlusses der Bundesregierung vom 23. August 2006 wurde die Expertenkommission Forschung und Innovation eingerichtet. Ihr Ziel war und ist es, die Forschungs-, Innovations- und Technologiepolitik der Bundesregierung systematisch zu überprüfen und unabhängige Darstellungen über die technologische Leistungsfähigkeit Deutschlands vorzulegen (www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2026/09/0209 26-20-jahre-efi.html?templateQueryString=EFI).
Damit liefert sie seitdem in ihren jährlich erscheinenden Jahresgutachten, Policy Briefs und weiteren Veröffentlichungen regelmäßig wissenschaftlich fundierte Einschätzungen zur Entwicklung des deutschen Forschungs- und Innovationssystems sowie zur Wirkung von bestehenden Maßnahmen und Instrumente der deutschen Forschungs-, Innovations- und Technologiepolitik und hilft damit, politische Maßnahmen anhand von belegten Erkenntnissen und ihrer tatsächlichen Wirkung einzuordnen.
In der Vergangenheit hat die Arbeit der EFI wiederholt wichtige Impulse für politische Entscheidungen und die Weiterentwicklung staatlicher Instrumente gesetzt. So hat die Kommission unter anderem frühzeitig auf den Bedarf einer steuerlichen Forschungsförderung, auf die Notwendigkeit einer stärkeren ressortübergreifenden Forschungs- und Innovationsstrategie sowie auf die Schaffung flexiblerer Rahmenbedingungen für Innovationen hingewiesen. Diese Empfehlungen wurden später in politische Entscheidungen und gesetzgeberische Maßnahmen aufgenommen, etwa 2023 mit der Verabschiedung des SPRIND-Freiheitsgesetzes (SPRIND = Bundesagentur für Sprunginnovationen).
In den vergangenen 20 Jahren konnte die EFI damit nach Ansicht der Fragestellenden maßgeblich dazu beitragen, Forschung und Innovation stärker in die politische Debatte zu rücken und die Bedeutung von Forschung, technologischem Fortschritt und Innovation für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung Deutschlands sichtbarer zu machen. Anlässlich ihres 20-jährigen Bestehens stellt sich daher die Frage, wie diese unabhängige Expertise auch künftig für eine wissenschaftlich fundierte und wirksame Forschungs-, Innovations- und Technologiepolitik genutzt werden kann.
Gerade angesichts der wachsenden technologischen, geopolitischen und klimapolitischen Herausforderungen und zunehmend knapper öffentlicher Haushaltsmittel kommt einer wissenschaftlich fundierten und unabhängigen Ausgestaltung der Forschungs-, Innovations- und Technologiepolitik auch in Zukunft eine besondere Bedeutung zu. Staatliche Investitionen in Forschung und Innovation müssen strategisch begründet und zugleich hinsichtlich der Erreichung ihrer Ziele und Wirksamkeit regelmäßig überprüft werden.
Vor diesem Hintergrund stellen sich anlässlich des 20-jährigen Bestehens der EFI Fragen, wie ihre unabhängige wissenschaftliche Beratung auch künftig gewährleistet und ihre kontinuierliche Arbeit entsprechend ihrem Auftrag sichergestellt werden kann.
1Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung der EFI für die deutsche Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik und für die regelmäßige Darstellung der technologischen Leistungsfähigkeit Deutschlands seit ihrer Einsetzung im Jahr 2006?
2Welche konkreten politischen Entscheidungen oder Maßnahmen des Bundes mit besonderer Relevanz wurden nach Einschätzung der Bundesregierung durch Empfehlungen der EFI maßgeblich beeinflusst, und worin sieht die Bundesregierung den konkreten Mehrwert der unabhängigen Beratung durch die EFI?
Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung misst der unabhängigen wissenschaftlichen Beratung durch die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) eine hohe Bedeutung bei. Die EFI leistet mit ihren Analysen und Empfehlungen einen wichtigen Beitrag zur evidenzbasierten Weiterentwicklung der Forschungs- und Innovationspolitik. Die Bundesregierung setzt sich mit den Empfehlungen der EFI im Rahmen ihrer fachpolitischen Zuständigkeiten fortlaufend auseinander und bezieht diese in ihre forschungs- und innovationspolitischen Entscheidungen ein. Aktuelle Beispiele für Maßnahmen, die wesentlich von der EFI mitgeprägt wurden, sind die Forschungszulage, die SPRIND bzw. Förderung von Sprunginnovationen sowie die Empfehlungen zu regulatorischen Experimentierräumen und Reallaboren, die in die Initiative zum Bundeserprobungsgesetz eingeflossen sind. Darüber hinaus trägt die EFI mit ihren Gutachten und weiteren Veröffentlichungen dazu bei, Themen aus Forschung, Technologie und Innovationen weiterzuentwickeln und in das öffentliche Bewusstsein zu rücken.
Inwieweit erfüllt die EFI nach Ansicht der Bundesregierung die in ihren Einsetzungsbeschluss vom 23. August 2006 festgelegten Ziele?
Nach Auffassung der Bundesregierung erfüllt die EFI die Ziele und Aufgaben, die im Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD vom 14. Februar 2006 (Bundestagsdrucksache 16/646 und 16/1705), beschlossen in der Sitzung des Bundestages vom 22. Juni 2006 (vgl. Plenarprotokoll 16/40) sowie im Einrichtungsbeschluss der Bundesregierung vom 23. August 2006 bzw. dessen Änderungsfassung vom 23. Januar 2011 festgelegte wurden. Dies umfasst die Darstellung und Analyse von Strukturen, Trends, Leistungsfähigkeit und Perspektiven des deutschen Forschungs- und Innovationssystems und seiner Entwicklung, die Begutachtung von Schwerpunktfragen des Systems – auch im internationalen Vergleich – sowie die Erarbeitung von Handlungsoptionen zu dessen Weiterentwicklung.
4Welche Handlungsempfehlungen des EFI-Gutachtens 2026 sowie der seit dem 1. Januar 2025 erschienenen Policy Briefs und Stellungnahmen hat die Bundesregierung geprüft, und zu welchen Empfehlungen hat sie bereits konkrete Maßnahmen oder Gesetzgebungsvorhaben eingeleitet?
5Zu welchen Handlungsempfehlungen des EFI-Gutachtens 2026 sowie der seit dem 1. Januar 2025 erschienenen Policy Briefs oder weiterer Stellungnahmen sieht die Bundesregierung derzeit keinen Handlungsbedarf, und aus welchen Gründen nicht?
Die Fragen 4 und 5 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Handlungsempfehlungen aus den jüngsten Veröffentlichungen der EFI fließen fortlaufend in die aktuell in Arbeit befindlichen forschungs- und innovationspolitischen Initiativen der Bundesregierung ein. Dies betrifft beispielsweise die Empfehlungen der EFI aus dem Jahresgutachten 2026 zur Umsetzung der Hightech Agenda Deutschland (HTAD), insbesondere zur Gestaltung der Technologie-Roadmaps und des HTAD-Monitorings oder zu IP (Intellectual Property/geistiges Eigentum), die im Rahmen der Erarbeitung der Nationalen IP‑Strategie berücksichtigt werden.
6In welchem Verhältnis steht die EFI zu dem „Strategiekreis für Technologie und Innovation“ des Bundeskanzlers Friedrich Merz, insbesondere hinsichtlich Aufgaben, Zuständigkeiten und Zielsetzung?
7Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Arbeit des „Strategiekreises für Technologie und Innovation“ des Bundeskanzlers die unabhängige wissenschaftliche Beratung durch die EFI ergänzt und nicht ersetzt?
8Sieht die Bundesregierung Überschneidungen oder mögliche Doppelungen zwischen den Aufgaben und Empfehlungen der EFI und des „Strategiekreises für Technologie und Innovation“, und welche Maßnahmen plant sie gegebenenfalls, um eine klare Aufgabenteilung beider Gremien vorzunehmen?
Die Fragen 6 bis 8 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die EFI und der Strategiekreis erfüllen unterschiedliche Funktionen. Die EFI nimmt den ihr durch den Einrichtungsbeschluss der Bundesregierung übertragenen Auftrag als unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium wahr. Der Strategiekreis für Technologie und Innovation des Bundeskanzlers unterscheidet sich hiervon hinsichtlich seiner Aufgabenstellung, Funktion und Zusammensetzung. Er bringt Mitglieder der Bundesregierung mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Wirtschaft zusammen, um auf Wunsch des Bundeskanzlers kurzfristig über spezifische Themen und Entwicklungen zu beraten und ressortübergreifend auf eine Innovationspolitik aus einem Guss hinzuwirken. Eine weitergehende institutionelle Zuordnung oder formale Festlegung des Verhältnisses beider Gremien ist aus Sicht der Bundesregierung daher nicht erforderlich.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 21 und 22 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/4049 verwiesen.
9Welche Bedeutung hat aus Sicht der Bundesregierung die institutionelle und wissenschaftliche Unabhängigkeit der EFI für die Qualität und Glaubwürdigkeit ihrer Arbeit, und welche Maßnahmen sind vorgesehen, um diese Unabhängigkeit dauerhaft zu gewährleisten?
10Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein dauerhaftes und unabhängiges Monitoring der deutschen Innovationsfähigkeit erforderlich ist, und welche Rolle soll die EFI dabei künftig übernehmen?
11In welchen Bereichen der Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik sieht die Bundesregierung künftig einen besonders hohen Bedarf an unabhängiger wissenschaftlicher Beratung durch die EFI, und welche Bedeutung misst sie dabei der kontinuierlichen Arbeit der Kommission bei?
12Welche Rolle kann und soll die EFI nach Auffassung der Bundesregierung künftig bei der Bewertung technologischer Abhängigkeiten, kritischer Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen sowie strategischer Wertschöpfungs- und Lieferketten spielen?
Die Fragen 9 bis 12 werden im Zusammenhang beantwortet.
Aus Sicht der Bundesregierung besteht weiterhin ein erheblicher Bedarf an unabhängiger wissenschaftsbasierter Politikberatung zur Forschungs- und Innovationspolitik. Technologische, ökonomische, geopolitische und demographische Veränderungsprozesse erhöhen die Komplexität forschungs- und innovationspolitischer Fragestellungen und damit die Bedeutung und den Bedarf an einer objektiven, daten- und faktenbasierten Beratung. Dies gilt insbesondere mit Blick auf aktuelle und künftige Herausforderungen der Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik.
Die EFI verfügt über eine hohe wissenschaftliche Kompetenz und langjährige Erfahrung, die sie auch künftig in die Beratung der Bundesregierung einbringen soll. Die kontinuierliche Analyse und Bewertung der Leistungsfähigkeit des deutschen Forschungs- und Innovationssystems ist dabei ein wesentlicher Bestandteil ihres Auftrags.
Zu den für die Forschungs- und Innovationspolitik relevanten Fragestellungen und Analysen können dabei auch technologische Abhängigkeiten, kritische Forschungs- und Innovationsstrukturen sowie strategische Wertschöpfungs- und Lieferketten gehören. Die Auswahl und Schwerpunktsetzung ihrer Beratungsthemen nimmt die EFI im Rahmen ihres Auftrags und auf Grundlage ihrer wissenschaftlichen Expertise unabhängig vor.
Darüber hinaus leistet sie mit der Vermittlung wissenschaftlicher Analysen und Erkenntnisse einen wichtigen Beitrag zur Wissenschaftskommunikation und zum öffentlichen Diskurs über Forschungs- und Innovationsthemen. Ihre institutionelle und wissenschaftliche Unabhängigkeit bildet dabei eine wesentliche Grundlage für die Qualität und Glaubwürdigkeit ihrer Beratung und wird durch den Einrichtungsbeschluss gewährleistet.
Wie will die Bundesregierung künftig sicherstellen, dass die Empfehlungen der EFI zur Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik adäquat in politische Entscheidungsprozesse einfließen und ihre Umsetzung hinsichtlich ihrer Wirkung überprüft werden?
In welchem Umfang bezieht die Bundesregierung die Empfehlungen der EFI zur europäischen Abstimmung der Forschungs- und Innovationspolitik in ihre Verhandlungen auf EU-Ebene ein?
Die Empfehlungen der EFI zu forschungs- und innovationspolitischen Fragestellungen mit europäischem Bezug, wie etwa zum 28. Regime im Gutachten 2026, stellen einen wertvollen wissenschaftlichen Beitrag zur Meinungsbildung und zur (Weiter-)Entwicklung einer Positionierung der Bundesregierung auf EU-Ebene dar.
Ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 sowie 4 und 5 verwiesen.
15Wie bewertet die Bundesregierung die Häufigkeit der veröffentlichten Gutachten, Policy Briefs und weiteren Stellungsnahmen der EFI?
16Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der jährlichen Veröffentlichung eines Jahresgutachtens zur technologischen Leistungsfähigkeit Deutschlands bei, und soll dieser Berichtszyklus auch künftig beibehalten werden?
17Inwieweit soll die EFI-Kommission nach Ansicht der Bundesregierung auch künftig die Möglichkeit haben, kurzfristig und anlassbezogen Policy Briefs und Stellungnahmen zu aktuellen forschungs-, technologie- und innovationspolitischen Entwicklungen zu veröffentlichen?
Die Fragen 15 bis 17 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung misst sowohl der regelmäßigen Begutachtung der Leistungsfähigkeit des deutschen Forschungs- und Innovationssystems als auch zeitnahen wissenschaftsbasierten Einschätzungen zu aktuellen forschungs-, technologie- und innovationspolitischen Themen eine hohe Bedeutung bei. Die turnusmäßige Vorlage der Gutachten richtet sich nach dem Einrichtungsbeschluss der Bundesregierung zur EFI vom 23. August 2006 bzw. dessen Änderungsfassung vom 26. Januar 2011. Darüber hinaus entscheidet die EFI im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Unabhängigkeit eigenständig über Anlass, Themen und Formate weiterer Veröffentlichungen.
18Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige personelle, organisatorische und finanzielle Ausstattung der EFI im Hinblick auf die Erfüllung ihres Auftrags?
19Sieht die Bundesregierung angesichts der Entwicklung und zunehmenden Komplexität des Forschungs-, Technologie- und Innovationsgeschehens Anpassungsbedarf bei der personellen, organisatorischen oder finanziellen Ausstattung der EFI, und wenn ja, in welchen Bereichen?
20Bis wann ist die Veröffentlichung der Ausschreibung für die Geschäftsstelle der EFI mit Blick auf die vorgesehene Besetzung im Frühjahr 2027 geplant?
21Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens zur Ausschreibung und Besetzung der Geschäftsstelle der EFI, und plant die Bundesregierung Veränderungen an der bisherigen personellen, organisatorischen oder institutionellen Ausgestaltung der Geschäftsstelle?
22Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung einer personell und organisatorisch angemessen ausgestatteten Geschäftsstelle für die Unabhängigkeit, wissenschaftliche Qualität und kontinuierliche Arbeitsfähigkeit der EFI, insbesondere für die jährliche Erstellung des EFI-Gutachtens und die kurzfristige Bearbeitung aktueller forschungs-, technologie- und innovationspolitischer Fragestellungen?
Die Fragen 18 bis 22 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung misst einer verlässlichen Wahrnehmung des der EFI durch den Einrichtungsbeschluss übertragenen Auftrags und den hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen eine hohe Bedeutung bei. Dies schließt die Unterstützung der Kommission, auch durch eine funktionsfähige Geschäftsstelle, ein.
Die derzeitige Ausstattung ermöglicht der EFI mit sechs Kommissionsmitgliedern und einer Geschäftsstelle die Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Fragen der künftigen personellen, organisatorischen und finanziellen Ausgestaltung sind Gegenstand der jeweils vorgesehenen Haushalts- und Abstimmungsverfahren. Dies gilt auch mit Blick auf die weitere organisatorische Ausgestaltung der Geschäftsstelle sowie die Rahmenbedingungen für die Erstellung künftiger Gutachten. Den Ergebnissen dieser Verfahren und etwaigen hierzu zu treffenden Entscheidungen kann nicht vorgegriffen werden. Dies umfasst auch den konkreten Zeitpunkt für eine Veröffentlichung der Ausschreibung.
Inwieweit sollte die EFI nach Ansicht der Bundesregierung die Erkenntnisse und Ergebnisse ihrer Arbeit stärker gegenüber Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Öffentlichkeit kommunizieren, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung hierfür konkret?