Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Zwischen den 1950-er und den 1990-er Jahren wurden in der Bundesrepublik Deutschland rund 15 Millionen Kinder im Rahmen sogenannter Kinderverschickungen bzw. Kinderkuren für mehrere Wochen in Kindererholungsheime, Kurheime und vergleichbare Einrichtungen geschickt (www.ndr.de/fernsehen/sendungen/ndrstory/Verschickungskinder,sendung1517536.html). Die Maßnahmen sollten insbesondere der Erholung, gesundheitlichen Rehabilitation oder gesundheitlichen Prävention dienen.
Zahlreiche ehemalige Verschickungskinder berichten jedoch von zum Teil extremer körperlicher, psychischer oder sexueller Gewalt. Die Vorsitzende des Vereins Aufarbeitung und Erforschung Kinderverschickung e. V., Anja Röhl, berichtete beispielsweise im Jahr 2024 bei einem Fachgespräch des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter anderem von Demütigungen, Zwangsessen, Entzug von Essen und Trinken, Einflößen des bereits Erbrochenen, An‑den-Haaren-Ziehen und Durch-den-Raum-Schleifen, Verabreichung von Sedativa, Vergewaltigungen und Betäubungen (www.bundestag.de/resource/blob/1015006/105444a3177a2e10b0f5731c1b92ddea/63-Sitzung_20-03-2024_Wortprotokoll.pdf, S. 9). Die Psychologieprofessorin Prof. Dr. Ilona Yim (University of California) sprach im selben Fachgespräch von Essenszwang, Briefzensur, Telefon- und Besuchsverbot, stundenlangen Gewaltmärschen, stundenlangem Stillliegen am Tag, eiskalten Gruppenduschen und extremen Strafen in ihrem eigenen damaligen Heim und in vielen anderen Heimen (ebd., S. 12). Zu den bedeutendsten Heimträgern dieser Kinderverschickungen zählten die Caritas, die Diakonie und das Deutsche Rote Kreuz (www.caritas.de/fuerprofis/fachthemen/aufarbeitung-kinderkurheime-und-vers chickungskinder/abschlussbericht-zum-forschungsprojekt).
Im Jahr 2023 beklagte die Fraktion der CDU/CSU in ihrer Kleinen Anfrage (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/9930), es gebe „nach Ansicht der Fragesteller noch immer keine weiteren Bemühungen seitens der SPD-geführten Bundesregierung“, den Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz vom 12./13. Mai 2022 umzusetzen, „damit die Geschehnisse in den Heimen, die Anzahl der Betroffenen und die institutionellen, strukturellen, individuellen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen umfassend aufgeklärt werden“ (ebd., S. 1 und 2). Trotz dieser Kritik der damaligen Fragesteller erklärte aber auch die spätere Parlamentarische Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf am 23. Juni 2025 – also nunmehr mehrere Monate nach Amtsantritt der CDU-geführten Bundesregierung –, dass es „auch vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltsverhandlungen“ aktuell „keine konkreten Verabredungen innerhalb der Bundesregierung“ für die Umsetzung des schwarzroten Koalitionsvertrages hinsichtlich der Aufarbeitung des Leids von Verschickungskindern gebe (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 69 der Abgeordneten Tamara Mazzi auf Bundestagsdrucksache 21/664, S. 58 und 59).
Vor diesem Hintergrund ist es nach Auffassung der Fragesteller unbedingt notwendig, einen Überblick über den aktualisierten Stand der Aufarbeitung der Thematik zu erhalten.
1Welchen aktuellen Kenntnisstand hat die Bundesregierung über Zahl und Alter der Kinder, die
1azwischen den 1950-er und 1990-er Jahren im Rahmen sogenannter Kinderverschickungen bzw. Kinderkuren in entsprechende Einrichtungen geschickt wurden, und
1bim Zuge dieser Kinderverschickungen bzw. Kinderkuren körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt erfahren haben?
2Welche neuen Erkenntnisse über Misshandlungen, Demütigungen, körperliche, psychische Gewalt oder sexuelle Gewalt gegenüber Verschickungskindern sind der Bundesregierung seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/9930 gegebenenfalls bekannt geworden?
3Welche wissenschaftlichen Studien, Forschungsprojekte oder sonstigen Untersuchungen zu Kinderverschickungen und Kinderkuren sind der Bundesregierung inzwischen bekanntgeworden, und welche davon wurden oder werden gegebenenfalls durch den Bund oder bundeszugehörige Organisationen finanziert (bitte gegebenenfalls angeben, in welcher jeweiligen Höhe, mit welcher jeweiligen Laufzeit und wann gegebenenfalls noch ausstehende Ergebnisse erwartet werden)?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 3 gemeinsam beantwortet.
Seit Mai 2025 liegt die umfangreiche Studie „Die Geschichte der Kinderkuren und Kindererholungsmaßnahmen in der Bundesrepublik 1945 und 1989“ vor und damit die erste bundesweite, umfassende wissenschaftliche Darstellung des Kinderkurwesens der Bundesrepublik in diesem Zeitraum. Sie wurde im Rahmen eines auf zwei Jahre angelegten wissenschaftlichen Forschungsprojekts an der Humboldt-Universität erstellt, im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung Bund mit Unterstützung der Diakonie Deutschland, des Deutschen Roten Kreuzes und des Deutschen Caritasverbands. Im wissenschaftlichen Projektbeirat waren unter anderem zwei Vertreterinnen des Vereins „Aufarbeitung und Erforschung von Kinderverschickungen“ vertreten, die die Perspektive der Betroffenen einbrachten.
Die Studienergebnisse erlauben die Analyse der Kinderverschickung als gesellschaftliches Gesamtphänomen. Sie kam zum Ergebnis, dass zwischen 1951 und 1990 auf dem damaligen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zwischen 9,8 und 13,2 Millionen Kinder und Jugendliche Aufenthalte in Kinderkur- und -erholungsheimen durchliefen. Ein besonderes Augenmerk des Projektes lag auf der Untersuchung von Missständen während der Kuraufenthalte.
Die Studie enthält auch ein umfangreiches Literaturverzeichnis mit Verweis auf weitere Studien und Publikationen und ist unter folgendem Link abrufbar: www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Reha-Wissenschafte n/abschlussbericht-projekt-kinderkurheime.
Über diese Studie hinaus verfügt die Bundesregierung über keine eigenen Erkenntnisse zu dem Thema.
4Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus dem öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20. März 2024 über die Aufarbeitung der sogenannten Kinderverschickungen?
5Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Amtsantritt zur Aufarbeitung der Kinderverschickungen gegebenenfalls eingeleitet oder umgesetzt?
6Welche weiteren Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung in der laufenden 21. Wahlperiode zur Aufarbeitung der Kinderverschickungen gegebenenfalls einzuleiten, und welche Ressorts sind gegebenenfalls jeweils für diese Maßnahmen zuständig?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 bis 6 gemeinsam beantwortet.
Das öffentliche Fachgespräch des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20. März 2024 verdeutlichte das Leid der ehemaligen Verschickungskinder sowie den Forschungsstand zum damaligen Zeitpunkt.
Mit dem Koalitionsvertrag übernahm die Bundesregierung Verantwortung für die weitere Aufarbeitung des Schicksals der Kinder, die im Rahmen von Kuraufenthalten zwischen 1950 bis 1990 Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch erfahren haben. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales standen in der Folge zur Umsetzung des Koalitionsvertrages und zur Frage der Zuständigkeit in einem fachlichen Austausch.
Das BMBFSFJ steht zur Umsetzung der Verabredung aus dem Koalitionsvertrag zudem mit Vertreterinnen und Vertretern des Vereins „Aufarbeitung und Erforschung von Kinderverschickungen“ in Kontakt. Wann ein Vorhaben zur Umsetzung der Verabredung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden kann und in welcher Höhe dafür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, wird zum jetzigen Zeitpunkt geprüft.
Im Übrigen sieht die Bundesregierung auch die Länder – dort beispielsweise die Gesundheits- und Jugendministerien – in der Pflicht, ihre Verantwortung in diesem Themenbereich zu übernehmen.
7Welche Gespräche oder sonstigen Abstimmungen haben bislang gegebenenfalls zwischen dem Bund und
7aden Ländern,
7bden Kommunen,
7cehemaligen Trägern von Verschickungsheimen oder deren Rechtsnachfolgern,
7dBetroffenenverbänden,
7ewissenschaftlichen Einrichtungen,
7fsonstigen bei der Aufarbeitung involvierten Akteuren zur Aufarbeitung der Kinderverschickungen stattgefunden (bitte jeweils Datum, beteiligte Institutionen und wesentliche Beratungsgegenstände angeben)?
Öffentliche Termine von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung können weitestgehend der öffentlichen Berichterstattung entnommen werden, die in der Regel die erbetenen Angaben enthält.
Die weit gefasste Fragestellung zu sämtlichen Gesprächen und sonstigen Abstimmungen mit den in a) bis f) genannten Zielgruppen der gesamten Bundesregierung ohne eine Begrenzung des Zeitraums begründet im vorliegenden Fall ein Informationsbegehren, dem die Bundesregierung nicht in der geforderten Form entsprechen kann. Ausgehend vom Wortlaut der Frage und dem Fragekontext ist davon auszugehen, dass das Informationsinteresse auf die Bereitstellung von Informationen in einem Umfang gerichtet ist, der von der Bundesregierung unter Wahrung ihrer Funktionsfähigkeit nicht geleistet werden kann.
Die angefragten Informationen können nicht durch eine einfache technische Auswertung mit Anspruch auf Vollständigkeit zusammengestellt werden. Für eine vollumfängliche Beantwortung wäre vielmehr eine umfangreiche manuelle Auswertung von Aktenbeständen, Kalendereinträgen und weiteren Unterlagen erforderlich.
Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BverfGE 67, 100, 140). Aus Sicht der Bundesregierung ist die Grenze zur administrativen Überkontrolle angesichts des Umfangs und der Detailtiefe der vorliegenden Fragestellung erreicht.
Die angefragten Daten sind daher nicht mit zumutbarem Aufwand vollständig in Erfahrung zu bringen.
Welche konkreten Ergebnisse hat insbesondere der bereits von der vorherigen Bundesregierung angekündigte Austausch zwischen Bund, Ländern und Kommunen (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 96 der Abgeordneten Simone Borchardt auf Bundestagsdrucksache 20/3141, S. 71) über die Verantwortung für das von ehemaligen Verschickungskindern erlittene Leid und Unrecht inzwischen erbracht?
Konkrete Ergebnisse eines Austausches des Bundes mit Ländern und Kommunen über die o. g. Thematik liegen nicht vor.
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu möglichen langfristigen gesundheitlichen und psychischen Folgen der von ehemaligen Verschickungskindern berichteten Erfahrungen vor?
Belastende Lebensereignisse in Kindheit und Jugend können Folgen für die psychische Gesundheit haben und mit körperlichen Folgen über die Lebensspanne hinweg assoziiert sein. Gesundheitliche Probleme körperlicher oder psychischer Art sind zudem in der Regel nicht auf eine einzelne Ursache zurückzuführen, sondern zumeist das Ergebnis eines komplexen Zusammenspiels unterschiedlicher Faktoren.
10Welche möglicherweise bestehenden Beratungs-, Therapie- oder Unterstützungsangebote können ehemalige Verschickungskinder nach Kenntnis der Bundesregierung zur Bewältigung solcher Spätfolgen in Anspruch nehmen?
11Sofern die in Frage 10 erfragten Unterstützungsangebote existieren, hält die Bundesregierung diese für ausreichend, und wenn nein, welche zusätzlichen Angebote beabsichtigt sie zu schaffen oder zu fördern?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 10 und 11 gemeinsam beantwortet.
Grundsätzlich besteht gemäß § 27 Absatz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Dieser umfasst die ärztliche und psychotherapeutische Versorgung sowie die Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln. Grundlage für die Durchführung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung in der GKV ist die Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA). Sie enthält Versorgungselemente (psychotherapeutische Akutbehandlung, Kurz- und Langzeittherapie u. a.), um Traumafolgestörungen zu begegnen.
In Deutschland besteht insgesamt ein breit angelegtes, niedrigschwellig zugängliches und ausdifferenziertes medizinisches Versorgungsangebot für Menschen mit psychischen Erkrankungen sowohl im ambulanten wie auch teilstationären und stationären Bereich sowie ein breites Angebot an weitergehenden Hilfen. In den letzten Jahren wurde durch die Bundesregierung und auch durch die gemeinsame Selbstverwaltung im Gesundheitswesen eine Vielzahl an gesetzlichen und untergesetzlichen Maßnahmen umgesetzt, um die Versorgung weiter zu entwickeln. Auf die fortlaufende Überarbeitung der Psychotherapie-Richtlinie (PT‑RL) und die sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für Erwachsene beschlossenen Richtlinien über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KSVPsych‑RL und KJ‑KSVPsych‑RL) durch den GBA wird hingewiesen.
Betroffenen Personen stehen darüber hinaus vielfältige psychosoziale Angebote in öffentlicher, freigemeinnütziger oder privater Trägerschaft zur Verfügung.
Hält die Bundesregierung die Einrichtung einer unabhängigen Aufarbeitungskommission für die Aufarbeitung des Leids von Verschickungskindern für angebracht, wie es eine an den Deutschen Bundestag gerichtete Petition (https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2023/_02/_ 21/Petition_146575.html) forderte?
Aus Sicht der Bundesregierung ist die Einrichtung einer bundesseitigen Unabhängigen Aufarbeitungskommission – auch vor dem Hintergrund der im Mai 2025 veröffentlichten Aufarbeitungsstudie „Die Geschichte der Kinderkuren und Kindererholungsmaßnahmen in der Bundesrepublik 1945 bis 1989“ – zurzeit nicht erforderlich. Hinsichtlich der Unterstützung der weiteren Aufarbeitung steht die Bundesregierung im Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Betroffenen.“
Hat sich die Bundesregierung bereits mit der Option befasst, Träger, Kirchen und Kassen zur vollständigen Freigabe aller für die vorgenannte Thematik relevanten Archivakten zu verpflichten, und wenn ja, welche rechtlichen beziehungsweise politischen Spielräume sieht die Bundesregierung hierfür?
Die Bundesregierung hat sich bislang nicht mit dieser Option befasst.
Welchen aktuellen Stand hat die Bundesregierung hinsichtlich der Umsetzung der in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/8237 dargestellten Bemühungen, eine fachlich fundierte Traumatherapie für Betroffene sexualisierter und anderer Gewalt in der Kindheit mit vollständiger Kostendeckung durch die gesetzliche Krankenversicherung sicherzustellen, und inwiefern kommen diese Regelungen auch ehemaligen Verschickungskindern zugute?
In der GKV wurde mit der zum 9. April 2024 in Kraft getretenen Richtlinie des GBA über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KJ‑KSV‑Psych‑RL) die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit schweren psychischen Erkrankungen strukturell weiterentwickelt. Die Regelungen beabsichtigen insbesondere eine individuell bedarfsgerechte psychotherapeutische Behandlung zu gewährleisten und sind spezifisch auf die besonderen Bedürfnisse und Versorgungsstrukturen für Kinder und Jugendliche ausgerichtet. Weitere Informationen zur Versorgung nach der KJ‑KSV‑Psych‑RL hat der GBA auf seiner Internetseite zur Verfügung gestellt (abrufbar unter: www.g-b a.de/richtlinien/146/ und allgemeiner unter: www.g-ba.de/themen/psychothera pie/). Die entsprechende Richtlinie für die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung Erwachsener (KSVPsych‑RL) ist seit 2022 in der Versorgung wirksam. Die Anerkennung neuer Psychotherapieverfahren und -methoden zur Anwendung in der vertragsärztlichen Versorgung richtet sich nach den in der Psychotherapie-Richtlinie (PT‑RL) des GBA festgelegten Voraussetzungen.
Über wie viele Kassensitze und spezialisierte Traumaambulanzen zur Behandlung von Traumafolgestörungen verfügt die ambulante psychotherapeutische Versorgung nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit, und über welche Zugangswege können ehemalige Verschickungskinder eine solche Versorgung im Rahmen der Regelversorgung nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) in Anspruch nehmen?
Die Zahl der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen.
Derzeit sind 41.937 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung tätig, davon 8.373 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten sowie 5.740 ärztliche Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Psychosomatikerinnen und Psychosomatiker (Bundesarztregister, Stand 31. Dezember 2025, Zählung nach Personen). Sie stellen nach den Hausärztinnen und Hausärzten die zweitgrößte ambulant tätige Fachgruppe dar. Hinsichtlich ihrer Inanspruchnahme wird auf die Antwort zu den Fragen 10 und 11 verwiesen.
Zur Zahl der spezialisierten Traumaambulanzen zur Behandlung von Traumafolgestörungen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Wartezeiten auf einen ambulanten Psychotherapieplatz für erwachsene Betroffene von Traumatisierungen, und inwiefern hält sie diese Wartezeiten – auch vor dem Hintergrund der in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/4974 dargestellten Honorarabsenkungen in der ambulanten Psychotherapie – für vereinbar mit einem zeitnahen Zugang zur notwendigen Versorgung ehemaliger Verschickungskinder?
Der Bundesregierung liegen keine differenzierten, validen Daten zur Entwicklung der durchschnittlichen Wartezeiten für Erwachsene auf einen psychotherapeutischen Termin vor. Wann nach einem Erstgespräch eine Richtlinientherapie begonnen wird, hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, die nicht allein auf die Verfügbarkeit von freien Kapazitäten zurückzuführen sind (z. B. passende Beziehung zwischen Patientinnen und Patienten sowie Therapeutinnen und Therapeuten). Insofern sind Wartezeiten nur bedingt geeignet, die Versorgungssituation zu beschreiben. Gleichwohl haben die Kassenärztlichen Vereinigungen im Rahmen ihres Sicherstellungsauftrages Instrumente, um auf besondere regionale Versorgungsbedarfe zu reagieren. Auch die Länder haben umfassende Optionen, sich bei der Aufstellung des Bedarfsplans einzubringen und so unmittelbar Einfluss auf das Angebot der ärztlichen bzw. psychotherapeutischen Versorgung zu nehmen. § 103 Absatz 2 SGB V eröffnet die Möglichkeit, unabhängig von bedarfsplanerischen Vorgaben zusätzliche Versorgungskapazitäten auch für die Psychotherapie in ländlichen oder strukturschwachen Gebieten zu schaffen.
Um einen regionalen Mehrbedarf an Versorgungskapazitäten zu decken, stellen darüber hinaus die Instrumente der Sonderbedarfszulassung und Ermächtigung geeignete Mittel dar. Auch hier werden den Ländern weiträumige Mitberatungs- und Antragsrechte in den Zulassungsausschüssen eingeräumt, gemäß § 96 Absatz 2a SGB V.
Sieht die Bundesregierung angesichts der in den Fragen 15 und 16 dargestellten Versorgungssituation Bedarf, spezifische zusätzliche Angebote zur Behandlung von Spätfolgen bei ehemaligen Verschickungskindern zu schaffen oder zu fördern, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen plant sie?
Wenn ein Hilfefonds für Betroffene im Sinne der Frage 14 eingerichtet werden soll, soll dieser nach Auffassung der Bundesregierung auch die Finanzierung spezialisierter Traumadiagnostik und Traumatherapie außerhalb der Regelversorgung nach SGB V umfassen, und in welchem Verhältnis stünde ein solcher Fonds zur bestehenden Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung?
Bei dieser Frage ist der Bezug unklar, da Frage 13 thematisch nicht einen Hilfsfonds behandelt, sondern die Freigabe von Archivakten. Im Übrigen plant die Bundesregierung aktuell nicht die Einrichtung eines entsprechenden Fonds.
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls zu transgenerationalen psychischen Belastungen bei Kindern und Enkeln ehemaliger Verschickungskinder, und inwiefern werden – vor dem Hintergrund der in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5584 dargestellten Praxis bei der Vergabe von Kindertherapieplätzen – auch heute noch minderjährige Betroffene solch transgenerationaler Belastungen ausreichend transparent und zeitnah mit Therapieplätzen versorgt?