Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die ehemalige Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock ist am 2. Juni 2025 für die Dauer eines Jahres zur Präsidentin der UN-Generalversammlung (UN = United Nations) in New York gewählt worden (www.wel t.de/politik/ausland/article256206282/annalena-baerbock-deutschland-bezahltihr-gehalt-bei-den-un-so-viel-erhaelt-die-ex-ministerin.html). Laut Auskunft des Auswärtigen Amts werden die mit dem Posten im Zusammenhang stehenden Kosten von dem jeweiligen Heimatland übernommen. Hierfür habe das Bundesaußenministerium mit Billigung des Bundeskabinetts einen Dienstvertrag mit Annalena Baerbock geschlossen. Neben einer Besoldung nach der Gruppe B 9 i. H. v. gut 13 000 Euro brutto im Monat können auch noch Auslandszuschlag, Mietzuschuss, Umzugskosten und die Kosten für eine Haushaltshilfe anfallen (www.brisant.de/stars/annalena-baerbock-gehalt-102.html). Wie hoch die Gesamtausgaben sind, ist jedoch nicht öffentlich.
1Auf welche Gesamtsumme belaufen sich voraussichtlich die Ausgaben der Bundesregierung, die aufgrund der von Annalena Baerbock übernommenen einjährigen Amtsführung als Präsidentin der UN-Generalversammlung entstehen werden?
2Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die monatlichen Ausgaben der Bundesregierung, die aufgrund der von Annalena Baerbock übernommenen Amtsführung als Präsidentin der UN-Generalversammlung entstehen?
11Werden von den in der Frage 2 erfragten monatlichen Ausgaben der Bundesregierung, die aufgrund der von Annalena Baerbock übernommenen Amtsführung als Präsidentin der UN-Generalversammlung entstehen, auch noch andere monatliche Ausgabeposten finanziert als diejenigen, die bereits in den Fragen 4 bis 10 erfragt wurden, und wenn ja, welche Ausgabeposten werden in jeweils welcher Höhe monatlich finanziert?
Die Fragen 1, 2 und 11 werden zusammen beantwortet.
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 58 des Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt auf Bundestagsdrucksache 21/469 wird verwiesen.
Wird die Besoldung der Gruppe B 9, die Annalena Baerbock gewährt wird, auf das ihr nach § 14 Absatz 1 des Bundesministergesetzes (BMinG) zustehende Übergangsgeld angerechnet, wenn ja, nach welcher Rechtsgrundlage bestimmt sich die Anrechnung, und inwieweit findet eine Anrechnung genau statt?
Die Anrechnung von Erwerbseinkünften auf das Übergangsgeld aus der Tätigkeit als Bundesministerin erfolgt aufgrund von § 14 Absatz 6 des Bundesministergesetzes.
Werden Annalena Baerbock für die Amtsführung als Präsidentin der UN-Generalversammlung von der Bundesregierung Mitarbeiter zur Verfügung gestellt, wenn ja, wie hoch ist das monatliche Maximalbudget für diese Mitarbeiter, wie hoch sind aktuell die tatsächlich anfallenden monatlichen Ausgaben für diese Mitarbeiter, wie viele Mitarbeiter sind aktuell für sie tätig, und welcher Besoldungsstufe gehören diese jeweils aktuell an?
Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren regelmäßig Personal an das Büro der Präsidentin bzw. des Präsidenten der Generalversammlung der Vereinten Nationen entsendet. Dieser Praxis folgend, wird die Bundesregierung gemäß langfristiger Planung in der 80. Generalversammlung diesem Büro Personal zur Verfügung stellen. Dafür ist geplant, drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Besoldungsstufe A13 bzw. A15 während der Amtszeit einzusetzen. Das Büro für die 80. Generalversammlung befindet sich weiterhin im Aufbau und die personelle Zusammensetzung wird auf der Webseite der Vereinten Nationen veröffentlicht werden. Das Auswärtige Amt hat für die Vorbereitung der Amtszeit eine der drei Mitarbeiter (Besoldungsstufe A13) eingesetzt.
5Erhält Annalena Baerbock von der Bundesregierung für die Amtsführung als Präsidentin der UN-Generalversammlung neben der B-9-Besoldung auch einen monatlichen Auslandszuschlag gezahlt, und wenn ja, wie hoch ist dieser?
6Erhält Annalena Baerbock von der Bundesregierung für die Amtsführung als Präsidentin der UN-Generalversammlung einen monatlichen Mietzuschuss gezahlt, und wenn ja, wie hoch ist dieser?
Wurden die Umzugskosten von Annalena Baerbock, die aufgrund der Übernahme des Amtes der Präsidentin der UN-Generalversammlung entstanden sind, von der Bundesregierung vollständig oder zum Teil übernommen, und wenn ja, in welcher Höhe wurden die Umzugskosten von der Bundesregierung übernommen?
Ein Umzug hat noch nicht stattgefunden.
Übernimmt die Bundesregierung für Annalena Baerbock im Zusammenhang mit der Amtsführung als Präsidentin der UN-Generalversammlung auch die Kosten für eine Haushaltshilfe, und wenn ja, wie hoch sind die monatlichen Kosten, die hierfür anfallen?
Die Bundesregierung übernimmt keine Kosten für eine Haushaltshilfe.
Erhält Annalena Baerbock von der Bundesregierung nach dem Ausscheiden aus dem Amt als Präsidentin der UN-Generalversammlung ein Übergangsgeld gezahlt, wenn ja, in welcher Höhe wird das Übergangsgeld für wie lange gezahlt, und was ist die Rechtsgrundlage hierfür?
Entsprechend der Bestimmungen nach § 14 des Bundesministergesetzes lebt nach Annalena Baerbocks Ausscheiden aus dem Amt der Präsidentin der VN-Generalversammlung der Anspruch auf Übergangsgeld als ehemalige Bundesministerin wieder auf.
Erlangt Annalena Baerbock nach der Beendigung der Amtsführung als Präsidentin der UN-Generalversammlung einen Anspruch auf Auszahlung einer Pension oder sonstiger Ruhestandsbezüge, wenn ja, auf welche Höhe beläuft sich dieser Anspruch, und was ist die Rechtsgrundlage hierfür?
Die Bundesregierung zahlt Frau Baerbock für die Amtsführung als Präsidentin der Generalversammlung der Vereinten Nationen keine Pension oder sonstige Ruhestandsbezüge.