Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Zehn Monate nach Inkrafttreten des Waffenstillstands vom 10. Oktober 2025 bleibt die humanitäre Lage im Gazastreifen nach Einschätzung der Vereinten Nationen kritisch. Nach Angaben des lokalen Gesundheitsministeriums vom 10. Juli 2026 wurden seit der Ankündigung des Waffenstillstands 1 084 Palästinenserinnen und Palästinenser durch Luftangriffe und Schüsse getötet (unoch a.org/publications/report/occupied-palestinian-territory/opt-humanitarian-situa tion-report-10-july-2026). Zwischen dem 10. Oktober 2025 und Ende April 2026 haben allein Teams von Ärzte ohne Grenzen insgesamt 49 089 Traumapatientinnen und Traumapatienten im Gazastreifen behandelt; im Juli 2026 mussten sie innerhalb von einer Woche vier durch Schüsse israelischer Streitkräfte verletzte Kinder versorgen (aerzte-ohne-grenzen.de/presse/gaza-kinderverletzt-und-getoetet-trotz-waffenstillstand).
Der für die palästinensische Bevölkerung zugängliche Teil des Gazastreifens schrumpft entgegen internationalen Übereinkommen. Die im Oktober 2025 vereinbarte Gelbe Linie stellte rund 53 Prozent des Gebiets unter israelische Kontrolle; seither wurde dieses Gebiet gezielt ausgedehnt auf bis zu 70 Prozent (jpost.com/israel-news/article-902628). Seit Beginn des Waffenstillstands und der Einführung der Gelben Linie wurden bis April 2026 mindestens 196 Palästinenserinnen und Palästinenser durch israelische Angriffe in deren Nähe getötet, darunter 43 Kinder und 18 Frauen (x.com/OHCHR_Palestine/status/2 067632406387995132). Betroffen sind dabei nicht nur Zivilpersonen bei alltäglichen Tätigkeiten, sondern auch humanitär Helfende entlang der Linie (wck.org/news/driver-transporting-wck-aid-in-gaza-killed-by-idf). Humanitäre Akteure haben erhebliche Schwierigkeiten, Gemeinden in der Nähe der Gelben Linie zu erreichen und lebenswichtige Hilfsgüter wie Wasser, Lebensmittel, Brot und Hygieneartikel bereitzustellen (news.un.org/en/story/2026/07/1167939).
Der Internationale Gerichtshof hat im Gutachten vom 22. Oktober 2025 festgestellt, dass die Bevölkerung i. S. v. Artikel 59 des vierten Genfer Abkommens unzureichend versorgt und Israel als Besatzungsmacht verpflichtet ist, Hilfsmaßnahmen zuzulassen und zu erleichtern. Der 20-Punkte-Plan der US-Regierung sieht die Einfuhr von Hilfsmitteln mindestens im Umfang des Abkommens vom 19. Januar 2025 vor (von US-Seite wurde das konkretisiert auf mindestens 600 Lastwagen täglich), über die Vereinten Nationen und ohne Behinderung durch die Konfliktparteien.
Ungeachtet dessen gehen die Angaben zur tatsächlichen Versorgungslage weit auseinander. Laut UNICEF (Juli 2026) sind 82 Prozent der Haushalte von Wasserunsicherheit betroffen, und bis zu 70 Prozent der Bevölkerung können die empfohlene Mindestmenge von 6 Litern Wasser pro Person und Tag für Trinken und Kochen nicht beschaffen; 1,1 Millionen Kinder haben täglich keinen gesicherten Zugang zu Wasser. Die israelische Behörde COGAT (Coordinator of Government Activities in the Territories) hingegen gibt für Juli 2026 an, die Versorgung liege deutlich über dem WHO (Weltgesundheitsbehörde)-Notstandsrichtwert von 20 Litern pro Person und Tag (news.un.org/en/story/2 026/07/1167939).
Kein Krankenhaus in Gaza ist aktuell voll funktionsfähig (unocha.org/news/u n-relief-chief-tells-security-council-gaza-civilians-cannot-wait-diplomacy). Rund 70 Prozent aller Neugeborenen gelten als frühgeboren oder untergewichtig (ochaopt.org/content/humanitarian-situation-report-27-march-2026). Die Zahl der am ersten Lebenstag verstorbenen Säuglinge ist um 75 Prozent angestiegen (unicef.org/press-releases/born-vulnerable-toll-maternal-malnutrit ion-and-stress-gaza). Die Säuglingssterblichkeit insgesamt liegt selbst bei ins Krankenhaus eingelieferten Neugeborenen bei rund 6 Prozent, überwiegend infolge von Atemnot und Sepsis, die auf wiederkehrende Stromausfälle infolge fehlender oder ausfallender Generatoren zurückgeführt werden. Der bei Weitem größte Teil der Kinder wird mit Atemwegserkrankungen aufgenommen; auch Durchfall- und Hauterkrankungen spielen eine große Rolle, während dringend benötigte Krätzemittel knapp werden (msf.org/sites/default/file s/2026-06/Gaza%20Briefing%20Report_Pediatric%20Healthcare_EN.pdf). Psychische Belastungen und Erkrankungen sind bei 90 Prozent der jungen Menschen im Gazastreifen weitverbreitet, aber von ursprünglich neun gemeindebasierten Zentren für psychische Gesundheit sind lediglich zwei weiter funktionsfähig (apps.who.int/gb/ebwha/pdf_files/WHA79/A79_12-en.pdf). Die WHO beziffert die Zahl lebensverändernder Verletzungen auf etwa 43 000, darunter über 5 000 Amputationen, während keinerlei Rehabilitationsgeräte oder Hilfsmittel in den letzten zwei Jahren nach Gaza gelangen konnten und keine einzige Rehabilitationseinrichtung voll funktionsfähig ist (emro.wh o.int/opt/news/one-in-four-injuries-in-gaza-is-life-changing-while-rehabilitatio n-services-struggle-to-keep-pace-who-reports.html). Über 18 500 Menschen, darunter mindestens 4 000 Kinder, warten auf eine medizinische Evakuierung (apps.who.int/gb/ebwha/pdf_files/WHA79/A79_12-en.pdf); zwischen Juli 2024 und November 2025 überlebten mindestens 1 092 registrierte Personen dieses Warten nicht (france24.com/en/middle-east/20251219-more-than-1000patients-have-died-awaiting-evacuation-from-gaza-since-july-2024).
Eine im Juni 2025 vorgestellte Überprüfung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD bzw. EEAS (European External Action Service)) kam zu dem Ergebnis, dass es Hinweise auf Verstöße Israels gegen Artikel 2 des EU‑Israel‑Assoziierungsabkommens gibt (eeas.europa.eu/eeas/petition-respon se-eu-israel-association-agreement-and-foreign-affairs-council-15072025_en). Dieser Artikel 2 bestimmt die Einhaltung der Menschenrechte – auch im Gazastreifen und in den besetzten palästinensischen Gebieten – als grundlegendes Element des Abkommens.
Deutschland ist einer der größten Geber der humanitären Hilfe in den palästinensischen Gebieten und Nachbarstaaten. Die Bundesregierung gab im September 2025 an, seit Oktober 2023 kumuliert bis zu 335 Mio. Euro für humanitäre Hilfe in den Palästinensischen Gebieten bereitgestellt zu haben (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1674). Am 13. Juli 2026 kündigte das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Rahmen der EU-Initiative der Palestine Donor Group 66,5 Mio. Euro „an neuen Mitteln“ an; zusätzlich knapp 57 Mio. Euro aus bereits laufenden Projekten (www.bmz.de/de/aktuelle s/aktuelle-meldungen/palestine-donor-group-treffen-bruessel-316724).
Vorbemerkung der Bundesregierung
Die humanitäre Lage in Gaza bleibt katastrophal. Deshalb engagiert sich die Bundesregierung dort als einer der größten bilateralen Geber mit bis zu 420 Mio. Euro für humanitäre Hilfe seit dem 7. Oktober 2023. Die humanitäre Lage kann nur nachhaltig verbessert werden, wenn die im 20-Punkte-Friedensplan für Gaza vereinbarte Entwaffnung der Hamas, die für den monströsen Terror vom 7. Oktober 2023 verantwortlich war, und Rehabilitierung ziviler Infrastruktur stattfinden. Für letzteres setzt sich die Bundesregierung gemeinsam mit der Europäischen Union (EU) und anderen Gebern im Rahmen der Team Gaza Initiative mit konkreten und bereits finanzierten Projektvorschlägen ein.
Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer humanitären Diplomatie gegenüber der israelischen Regierung und den zuständigen israelischen Stellen ohne Unterlass für eine Verbesserung der humanitären Zugänge ein. Diese humanitären Kernanliegen werden eng und fortlaufend mit humanitären Organisationen bis auf die Detailebene abgestimmt und an aktuelle Entwicklungen und Bedarfe angepasst. Dabei werden Zugangshindernisse – zum Beispiel in den Bereichen Zoll und „Dual-Use“ – aber auch die Einfuhr spezifischer Güter wie Benzin, Motoröl und wasserfeste Zelte angesprochen.
Die Bundesregierung wird dieses Engagement mit vollem Einsatz weiterführen, bis ausreichend humanitäre Hilfe in den Gazastreifen gelangt, um die dortigen Bedarfe zu decken.
1Bei wie vielen Terminen (Gespräche, Telefonate, schriftliche Mitteilungen, Briefings) stand die Bundesregierung seit dem 18. Juli 2025 zur humanitären Lage im Gazastreifen im Austausch
1amit Vertreterinnen und Vertretern der israelischen Botschaft in Berlin,
1bmit der israelischen Behörde COGAT (bitte jeweils nach beteiligten Bundesministerien bzw. nachgeordneten Behörden und Arbeitsebene aufschlüsseln)?
1cWelche zentralen Themen und Anliegen wurden dabei von israelischer Seite vorgebracht, und in welcher Form hat die Bundesregierung hierauf reagiert?
1dWelche Prioritäten hat die Bundesregierung ihrerseits gegenüber der israelischen Regierung in Bezug auf die humanitäre Versorgung der palästinensischen Bevölkerung geltend gemacht, und inwiefern haben sich diese Prioritäten seit dem 18. Juli 2025 verändert?
Die Fragen 1 bis 1d werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung steht zur humanitären Lage im Gazastreifen mit der israelischen Regierung, einschließlich der israelischen Botschaft in Berlin und der Dienststelle des israelischen Verteidigungsministeriums COGAT, im kontinuierlichen Austausch. Die Gespräche werden nicht statistisch erfasst.
Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Vorbemerkungen der Bundesregierung in den Kleinen Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksachen 21/972 und 21/1674 verwiesen.
Darüber hinaus äußert sich die Bundesregierung nicht zum Inhalt vertraulicher Gespräche.
Ist der Bundesregierung ein Dokument der israelischen Botschaft mit Zahlenangaben zu nach Gaza eingeführten Lastwagen bekannt, welches im Juni 2026 auch Mitgliedern des Deutschen Bundestages zugegangen ist, und wenn ja, wie bewertet sie die darin enthaltenen Angaben im Vergleich zu ihren eigenen Erkenntnissen?
Die Fragestellung lässt keinen eindeutigen Rückschluss auf ein spezifisches Dokument zu.
Welche konkreten, überprüfbaren Veränderungen der Lage vor Ort (etwa Öffnung von Übergängen, Erteilung zuvor verweigerter Genehmigungen, Rücknahme von Beschränkungen) sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung seit Oktober 2023 in Bezug auf den humanitären Zugang, den Schutz medizinischer Infrastruktur sowie die Bewegungsfreiheit humanitären Personals und humanitärer Güter eingetreten (bitte unter Darlegung der jeweiligen konkreten Veränderung getrennt nach den Aspekten: humanitärer Zugang, Schutz medizinischer Infrastruktur, Bewegungsfreiheit, darstellen und für jeden dieser drei Aspekte zwischen dem Zeitraum seit Oktober 2023 und dem Zeitraum seit Inkrafttreten des Waffenstillstands am 10. Oktober 2025 differenzieren)?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erhebungen im Sinne der Fragestellung vor. Die Bundesregierung bezieht Informationen zum humanitären Zugang, zum Schutz medizinischer Infrastruktur und zur Bewegungsfreiheit humanitären Personals vorrangig aus Berichten der Vereinten Nationen (VN) sowie aus Berichten von deren Umsetzungspartnern. Darüber hinaus fordert die Bundesregierung gegenüber den zuständigen israelischen Stellen regelmäßig den Zugang von Journalistinnen und Journalisten und Vertreterinnen und Vertretern humanitärer Geber nach Gaza, um die Lage eigenständig überprüfen zu können.
Inwieweit führt die Bundesregierung die benannten Veränderungen – sofern vorhanden – auf ihre eigenen bilateralen diplomatischen Kontakte mit der israelischen Regierung zurück, und inwieweit auf andere Faktoren (etwa den Waffenstillstand selbst, multilaterale Initiativen oder Maßnahmen anderer Staaten)?
Über die inneren Abwägungen der israelischen Regierung für ihr Handeln hat die Bundesregierung keine Kenntnis.
Sieht die Bundesregierung seit Oktober 2023 eine substanzielle Verbesserung beim Zugang unabhängiger humanitärer Organisationen zum Gazastreifen sowie bei der bedarfsgerechten Versorgung der palästinensischen Bevölkerung, wenn ja, woran macht sie dies konkret fest, und wenn nein, welche Gründe sieht sie dafür, und welche Konsequenzen zieht sie daraus für ihre außenpolitische und diplomatische Strategie?
Nach Angaben der VN hat sich die Einfuhr humanitärer Güter in den Gazastreifen seit Inkrafttreten des Waffenstillstands von Oktober 2025 erhöht. Der Zugang für humanitäre Nichtregierungsorganisationen hat sich aufgrund neuer israelischer Registrierungsregeln seit September 2025 verschlechtert. Die Bundesregierung sieht die Notwendigkeit umfassender Verbesserungen bei der humanitären Versorgung des Gazastreifens. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
2cDefiniert die Bundesregierung gegenüber der israelischen Regierung ungehinderten humanitären Zugang im Gazastreifen als Grundanspruch ihres Handelns als humanitärer Geber, und auf welche rechtliche oder politische Grundlage stützt sie diesen Anspruch, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, warum hat die Bundesregierung es unterlassen, wirksame politische Maßnahmen auf bilateraler und auf EU-Ebene zu ergreifen, um die israelische Regierung dazu zu bewegen, ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen?
2dWelche konkreten politischen, diplomatischen oder wirtschaftlichen Schritte hat die Bundesregierung bislang in Betracht gezogen oder ergriffen, um auf Einschränkungen des Zugangs für unabhängige humanitäre Organisationen zu reagieren, und nach welchen Kriterien entscheidet sie über den Einsatz solcher Schritte?
Die Fragen 2c und 2d werden gemeinsam beantwortet.
Die Achtung des humanitären Völkerrechts bildet einen Grundpfeiler deutscher Außenpolitik. Entsprechend fordert die Bundesregierung von allen Konfliktparteien weltweit ungehinderten humanitären Zugang ein; dies gilt auch für den Gazastreifen. Dieses Petitum bringt die Bundesregierung gemeinsam mit Partnern im Rahmen der humanitären Diplomatie in aller Deutlichkeit gegenüber der israelischen Regierung sowie öffentlich zum Ausdruck.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Darüber hinaus äußert sich die Bundesregierung nicht zu andauernden, internen Abwägungsprozessen.
3Auf welche Erkenntnisgrundlage stützt die Bundesregierung mit Stand 25. August 2026 ihre Lagebewertung zur humanitären Situation, zum Hilfszugang und zu den Opferzahlen im Gazastreifen (bitte die herangezogenen Quellen einzeln benennen und jeweils angeben, für welchen Sachbereich sie herangezogen und in welcher Häufigkeit sie ausgewertet werden (u. a. United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (OCHA), WHO, UNICEF, United Nations Population Fund (UNFPA), Integrated Food Security Phase Classification (IPC), WASH (Water, Sanitation, Hygiene)-Cluster, unabhängige internationale Nichtregierungsorganisationen, staatliche israelische Stellen einschließlich Botschaft und COGAT, Gaza Humanitarian Foundation, eigene Auslandsvertretungen, Durchführungsorganisationen))?
3aNach welchem Verfahren verifiziert die Bundesregierung Informationen staatlicher israelischer Stellen sowie der Gaza Humanitarian Foundation (GHF), bevor sie sie ihrer Bewertung zugrunde legt (bitte den Verfahrensablauf darstellen und dabei angeben, welche Stelle die Verifikation vornimmt, anhand welcher Referenzquellen dies erfolgt und in welcher Form das Ergebnis dokumentiert wird)?
3bNach welchem Verfahren entscheidet die Bundesregierung, welcher Angabe sie folgt, wenn Angaben israelischer Stellen und Angaben internationaler humanitärer Organisationen und der UN zu demselben Sachverhalt voneinander abweichen, und wie steht sie zu Aussagen in Bezug auf „aid diversion“ (spiegel.de/ausland/gaza-wer-plu endert-die-hilfslieferungen-a-437b9462-1148-416a-bc48-f3f475ce 2a45)?
3cHat sich die Fähigkeit der Bundesregierung zur eigenständigen Verifikation – seit ihrer Darlegung vom 18. Juli 2025, Angaben der GHF nicht unabhängig überprüfen zu können (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/972) – verändert, und wenn ja, wodurch, und mit welchem Ergebnis?
3dHat die Bundesregierung seit dem 7. Oktober 2023 eigene, von Angaben staatlicher israelischer Stellen abweichende Bewertungen zur humanitären Lage vorgenommen, und wenn ja, in welchen Fällen, und mit welchem Ergebnis?
Die Fragen 3 bis 3d werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung nimmt stets eine eigenständige Bewertung der humanitären Situation, des Hilfszugangs sowie der Opferzahlen im Gazastreifen vor. Dabei greift sie auf alle ihr verfügbaren Quellen zurück und wertet diese fortlaufend aus. Die Bundesregierung führt kein formalisiertes Verfahren zur Verifikation einzelner Quellen zur humanitären Lage in Gaza durch, sondern berücksichtigt zur Lagebewertung dienliche Informationen aus allen zur Verfügung stehenden Quellen.
Bezüglich erwähnter Aussagen zu Abzweigung und Zweckentfremdung von Hilfsgütern wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 26 bis 28 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/4143 verwiesen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Sind der Bundesregierung die divergierenden Angaben zur Wasserversorgung im Gazastreifen bekannt, und wie erklärt sie sich die Abweichung zwischen den Angaben der Vereinten Nationen und jenen von COGAT?
Die verschiedenen Angaben zur Wasserversorgung sind der Bundesregierung bekannt. Die Abweichungen ergeben sich aus der unterschiedlichen Methodik und abweichenden Bezugsgrößen der jeweiligen Berechnungen.
Welche Annahmen zur Wasserversorgung (Liter pro Person und Tag) legt die Bundesregierung ihrer eigenen Lagebewertung und ihrer Öffentlichkeitsarbeit zugrunde?
Die Bundesregierung orientiert sich zur Bewertung der Wasserversorgungslage im Gazastreifen an dem etablierten SPHERE-Referenzwert, der kontextabhängig 15 Liter pro Person und Tag als Mindestwasserversorgung ausweist.
Welche Schritte hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2026 speziell zur Wasserversorgung im Gazastreifen unternommen (bitte jeweils unter Angabe von Datum, handelnder Stelle, Adressat, Inhalt und Ergebnis, getrennt nach Demarchen und sonstigen Schritten gegenüber der israelischen Regierung, Initiativen in EU-Gremien, Initiativen in den Vereinten Nationen und eigenen humanitären Hilfsmaßnahmen im Wassersektor darstellen)?
Die Wasserversorgung im Gazastreifen behandelt die Bundesregierung als Teilaspekt der humanitären Lage. Dazu wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Die Bundesregierung fördert 2026 Projekte folgender Hilfsorganisationen im Gazastreifen, welche humanitäre Maßnahmen im Wassersektor beinhalten: UNICEF, WHO und verschiedene Nichtregierungsorganisationen.
Sind der Bundesregierung Berichte von Hilfsorganisationen zur Wasserversorgung im Gazastreifen bekannt, insbesondere der am 18. Juli 2024 veröffentlichte Bericht von Oxfam „Water War Crimes: How Israel has weaponised water in its military campaign in Gaza“ (https://policy-practice.oxfam.org/resources/water-war-crimes-how-israel-hasweaponised-water-in-its-military-campaign-in-ga-621609/) sowie der am 28. April 2026 veröffentlichte Bericht von Ärzte ohne Grenzen „Water as a Weapon: Israel's Destruction and Deprivation of Water and Sanitation in Gaza“ (aerzte-ohne-grenzen.de/sites/default/files/2026-0 4/2026-report-gaza-water-as-a-weapon.pdf)?
Ja.
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der datenbasierten zentralen Feststellung des Berichts von Ärzte ohne Grenzen, wonach die Zerstörung und Behinderung der Wasser- und Sanitärinfrastruktur in Gaza sowie die Blockade wasserbezogener Einfuhren keine Einzelfälle darstellten, sondern ein wiederkehrendes, systematisches und kumulatives Muster erkennen ließen, und wie bewertet sie diese Feststellungen?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den in diesem Bericht dokumentierten Auswirkungen auf Gesundheit, Würde und Sicherheit der Bevölkerung, insbesondere die Angaben, wonach nahezu 90 Prozent der WASH-Infrastruktur beschädigt oder zerstört sind, zwischen Mai und November 2025 jede fünfte Wasserverteilung von Ärzte ohne Grenzen leerlief, während Menschen anstanden, und Zivilpersonen – darunter Kinder – im Zusammenhang mit der Wasserbeschaffung verletzt oder getötet wurden, und wie bewertet sie dies?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2d verwiesen
Wie bewertet die Bundesregierung die Angabe dieses Berichts, wonach seit dem 1. Januar 2026 sämtliche Anträge von Ärzte ohne Grenzen, ebenso wie zahlreicher weiterer Hilfsorganisationen, auf Einfuhr von Material über das von den israelischen Behörden dafür vorgesehene System abgelehnt wurden, obwohl die Organisation über eine gültige Registrierung mit der Palästinensischen Autonomiebehörde verfügt, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Die Bundesregierung hat die Registrierungsmodalitäten für internationale Nichtregierungsorganisationen gegenüber der israelischen Regierung bilateral und gemeinsam mit ihren Partnern vielfach hochrangig angesprochen und auf Kompromisslösungen hingewirkt, um den Organisationen die Fortsetzung ihrer aus Sicht der Bundesregierung unverzichtbaren Arbeit zu ermöglichen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 19a der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1674 verwiesen.
Über welche eigenen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zu Genehmigungspraxis und Ablehnungsquoten bei Anträgen humanitärer Organisationen zur Einfuhr wasserbezogener Güter?
Der Begriff „wasserbezogene Güter“ ist zu unbestimmt, um die Frage zu beantworten.
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem in diesem Bericht formulierten Appell an die Verbündeten Israels, ihren Einfluss zu nutzen, um die massive Behinderung des humanitären Zugangs, auch im Bereich der Wasserinfrastruktur, zu beenden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2d verwiesen.
Hat die Bundesregierung den Bericht oder die darin erhobenen Feststellungen seit dem 28. April 2026 gegenüber der israelischen Regierung, in EU-Gremien oder in den Vereinten Nationen zum Gegenstand gemacht (wenn ja, bitte jeweils unter Angabe von Datum, Format und Ergebnis darstellen), und nein, aus welchen Gründen nicht?
Der genannte Bericht und die darin erhobenen Feststellungen sind in die Lagebewertung der Bundesregierung eingeflossen. Die humanitäre Lage im Gazastreifen macht die Bundesregierung fortlaufend zum Gegenstand bi- und multilateraler Gespräche. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Eine statistische Erfassung einzelner Gespräche erfolgt nicht. Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche nimmt die Bundesregierung keine Stellung.
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Darlegungen von UNRWA (United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East) vom 11. Juni 2026 (un.org/unispal/wp-content/upl oads/2026/07/download_unrwa_gaza_sitrep_225_7june_2026_eng.pdf), wonach schwerwiegende Engpässe bei Motoröl, Reifen und Ersatzteilen lebensrettende humanitäre Operationen gefährden, mit besonderen Auswirkungen auf Gesundheitseinrichtungen, deren Generatoren häufig ausfallen, und welche Schritte hat sie zur Aufhebung dieser Beschränkungen unternommen?
Die von den Fragestellern genannten Berichte von UNRWA liegen der Bundesregierung vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 1d verwiesen.
6Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Gesundheitsversorgung im Gazastreifen?
6aStimmen die Erkenntnisse der Bundesregierung mit den in der Vorbemerkung der Fragesteller dargelegten Angaben von OCHA, WHO und Ärzte ohne Grenzen zur medizinischen Situation im Gazastreifen überein, und inwiefern legt sie diese ihrer eigenen Lagebeurteilung zugrunde?
6bWenn nein, welche Annahmen legt die Bundesregierung stattdessen zugrunde, und auf welche Quellen stützen sich diese?
Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung kann die in der Vorbemerkung genannten Berichte mangels eigener Erkenntnisse nicht abschließend verifizieren. Grundsätzlich dienen die Berichte der genannten Organisationen weltweit als eine wichtige Grundlage für die Beurteilung der humanitären Lage in Krisenkontexten; dies gilt auch für Gaza.
Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung seit 1. Januar 2026 aus diesen Befunden abgeleitet (bitte jeden Schritt gesondert unter Angabe von Datum, handelnder Stelle, Adressat, Inhalt und Ergebnis, differenziert nach Schritten gegenüber der israelischen Regierung, in EU-Gremien, in den Vereinten Nationen und im Rahmen der eigenen humanitären Hilfe darstellen)?
Alle Berichte von VN-Organisationen und humanitären Organisationen fließen in die humanitäre Diplomatie sowie in die konkrete Planung humanitärer Projekte der Bundesregierung in Gaza ein. Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
In welcher Höhe beteiligt sich die Bundesregierung an dem von der WHO für 2026 mit 333,21 Mio. US-Dollar bezifferten Finanzbedarf für die Gesundheitsversorgung in besetzten palästinensischen Gebieten?
Die Bundesregierung hat der WHO 2026 bislang 7 Mio. Euro für die Gesundheitsversorgung in den Palästinensischen Gebieten zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus fördert das Auswärtige Amt weitere Hilfsorganisationen im Jahr 2026 mit knapp 11 Mio. Euro, die im Rahmen dieser Förderung in den Palästinensischen Gebieten hauptsächlich Aktivitäten im Gesundheitsbereich durchführen. Weitere Beiträge im Rahmen der humanitären Hilfe und der strukturbildenden Übergangshilfe werden derzeit geprüft.
7Wie hat sich die Anzahl der von der Bundesregierung unterstützten medizinischen Evakuierungen seit dem 19. Januar 2026 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3711) bis zum 25. August 2026 entwickelt?
7aWelche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um die Wiederaufnahme und Beschleunigung medizinischer Evakuierungen zu erwirken?
7bWelche Position vertritt die Bundesregierung zu der Empfehlung der WHO, den medizinischen Überweisungsweg in das Westjordanland einschließlich Ost-Jerusalems wieder zu öffnen?
7cAuf welche Erkenntnisse stützt sich die Einschätzung der Bundesregierung zu den Möglichkeiten einer medizinischen Behandlung evakuierungsbedürftiger Personen innerhalb des Gazastreifens, und wie verhält sich diese Einschätzung zu den Angaben der WHO, wonach 94 Prozent der Krankenhäuser zerstört oder beschädigt sind und keine Rehabilitationseinrichtung voll funktionsfähig ist?
7dAuf welche konkreten Erkenntnisse zu tatsächlichen medizinischen Behandlungskapazitäten und Behandlungsexpertise in den Nachbarländern des Gazastreifens stützt die Bundesregierung ihre Positionierungen, und in welchen Fällen wäre nach Einschätzung der Bundesregierung spezifisch in Deutschland vorhandene medizinische Expertise erforderlich?
Die Fragen 7 bis 7d werden gemeinsam beantwortet.
Zur Frage medizinischer Evakuierungen hat die Bundesregierung gemeinsam mit ihren Partnern klar Position bezogen. Dazu wird auf die gemeinsame Erklärung vom 27. September 2025, abrufbar unter www.un.org/unispal/document/j oint-statement-australia-27sep25/, verwiesen. Die Forderung nach einer Ausweitung medizinischer Evakuierung und Einrichtung medizinischer Korridore wurde immer wieder im Rahmen der humanitären Diplomatie mit der israelischen Seite und im International Gaza Support Center (IGSC) angesprochen. Um Evakuierungsbemühungen der WHO zu unterstützen, wurde aus Mitteln des Zentrums für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) die Stelle einer WHO-Koordinatorin am IGSC finanziert.
Zudem wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/3276 verwiesen. Zur Einschätzung der medizinischen Kapazitäten in den Nachbarländern liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
8Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Angaben des lokalen Gesundheitsministeriums, wonach seit der Ankündigung des Waffenstillstands 1 084 Palästinenserinnen und Palästinenser durch Luftangriffe, Beschuss und Schüsse getötet wurden, wie bewertet sie diese fortdauernden Tötungen völkerrechtlich, und welche Schritte hat sie diesbezüglich gegenüber der israelischen Regierung unternommen?
8aÜber welche eigenen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung bezüglich der nach Angaben der Vereinten Nationen mindestens 196 seit Einführung der sogenannten Gelben Linie in deren Nähe durch israelische Angriffe getöteten Palästinenserinnen und Palästinenser, auch humanitärer Helferinnen und Helfer, und wie bewertet sie diese Vorfälle völkerrechtlich?
8bHat die Bundesregierung diese Vorfälle gegenüber dem Friedensrat („Board of Peace“) zum Gegenstand gemacht, eine Untersuchung der Fälle gefordert, und liegen ihr Erkenntnisse zu einer erfolgten Untersuchung vor (wenn ja, bitte unter Angabe von Datum, Format und Ergebnis darstellen), und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung unterstützt weiterhin durch konkrete Beiträge die Umsetzung des 20-Punkte-Plans und der Resolution 2803 des VN-Sicherheitsrats, welche die konsequente Umsetzung der Waffenruhe, die Entwaffnung der Hamas und einen Rückzug der israelischen Streitkräfte (IDF) aus Gaza vorsieht. Darüber hinaus steht die Bundesregierung zur Lage vor Ort in engem Austausch mit regionalen und internationalen Partnern, den VN, dem Board of Peace und zahlreichen Hilfsorganisationen. Die Bundesregierung steht zudem in engem Austausch mit der israelischen Regierung und fordert die beteiligten Konfliktparteien auf allen Ebenen kontinuierlich dazu auf, ihren völkerrechtlichen Pflichten nachzukommen, insbesondere mit Blick auf den Schutz der Zivilbevölkerung sowie dem besonderen Schutz humanitären Personals. Eigene Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. Da Deutschland kein Mitglied des Board of Peace ist, verfügt die Bundesregierung über keine eigenen Erkenntnisse zu etwaigen Untersuchungen zu diesem Themenkomplex.
Sind der Bundesregierung die Äußerungen des israelischen Ministerpräsidenten vom 28. Mai 2026 zur Ausweitung der israelischen Kontrolle über den Gazastreifen (jpost.com/israel-news/article-902628) bekannt?
Ja.
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, und wie bewertet sie diese angestrebte Ausweitung der Kontrolle auf 70 Prozent des Gazastreifens völkerrechtlich, insbesondere im Hinblick auf das Verbot der gewaltsamen Aneignung von Gebiet und die Feststellungen des Internationalen Gerichtshofs im Gutachten vom 19. Juli 2024, sowie im Hinblick auf Ziffer 16 des 20‑Punkte-Plans, wonach Israel Gaza weder besetzen noch annektieren wird?
Die Bundesregierung fordert die israelische Regierung durchgehend dazu auf, sich an die Waffenstillstandsvereinbarung des 20-Punkte-Plans zu halten, das humanitäre Völkerrecht zu achten und die Bereitstellung humanitärer Hilfe sicherzustellen. Gaza in seiner Gesamtheit ist palästinensisches Gebiet im Sinne einer noch zu verhandelnden Zwei-Staaten-Lösung. Die derzeitige faktische Teilung Gazas darf aus Sicht der Bundesregierung nur temporär sein.
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu konkreten Schritten zur Umsetzung dieser Ankündigung, insbesondere zur Ausweisung zusätzlicher Sperr- und Kontrollzonen über die Gelbe Linie hinaus, zur Verschiebung der Markierungsblöcke, zum Bau von Sandwällen und neuen Militärposten sowie zu Panzerbewegungen in bislang für die Bevölkerung zugängliche Gebiete?
Die Antwort auf die Frage kann nicht offen erfolgen. Die Einstufung der Antwort auf die Frage als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass Einzelheiten zur Erkenntnislage des Bundesnachrichtendienstes (BND) bekannt würden, insbesondere da sich hieraus Rückschlüsse über Aufklärungsansätze und Aufklärungsschwerpunkte ableiten lassen. Infolgedessen könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf spezifische Vorgehensweisen und Fähigkeiten des BND ziehen. Eine solche Veröffentlichung von Einzelheiten ist daher geeignet, zu einer Verschlechterung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Informationsgewinnung zu führen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Diese Informationen werden daher als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag als Anlage 1 gesondert übermittelt.*
Welche Angabe legt die Bundesregierung ihrer eigenen Bewertung des Umfangs des israelisch kontrollierten bzw. des für die palästinensische Bevölkerung zugänglichen Gebiets zugrunde, und auf welche Quelle stützt sie sich dabei?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
Hat die Bundesregierung die Äußerungen vom 28. Mai 2026 und die genannten Entwicklungen gegenüber der israelischen Regierung, im Kreis der EU-Mitgliedstaaten oder gegenüber dem Friedensrat („Board of Peace“) zum Gegenstand gemacht (wenn ja, bitte unter Angabe von Datum, Format und Ergebnis darstellen), und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Die genannten Entwicklungen sind Teil laufender Diskussionen auf EU-Ebene und zudem Gegenstand regelmäßiger Gespräche der Bundesregierung mit der israelischen Regierung. Eine statistische Erfassung solcher Gespräche liegt nicht vor.
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Äußerungen und Entwicklungen für ihre Unterstützung des 20‑Punkte-Plans und dessen weitere Umsetzungsschritte?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
10Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den von OCHA (www. ochaopt.org/content/humanitarian-situation-report-10-july-2026) am 10. Juli 2026 gemeldeten Schwierigkeiten humanitärer Akteure, Gemeinden in der Nähe der gelben Linie im nördlichen Rafah zu erreichen und dort lebenswichtige Hilfsgüter bereitzustellen, nachdem verstärkte militärische Aktivitäten festgestellt wurden, insbesondere zu Behinderungen der Hilfslieferungen und zur Lage in den betroffenen Vertriebenenstandorten?
10aWie bewertet die Bundesregierung diese Behinderungen im Hinblick auf Ziffer 8 des 20‑Punkte-Plans, wonach Einfuhr und Verteilung humanitärer Hilfe ohne Behinderung durch die Parteien über die Vereinten Nationen erfolgen?
10bWelche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um den humanitären Zugang zu den Gemeinden entlang der Gelben Linie zu gewährleisten?
Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung setzt sich gegenüber der israelischen Regierung und den zuständigen israelischen Stellen auf allen Ebenen ohne Unterlass dafür ein, dass humanitäre Hilfsgüter ohne Einflussnahme der Konfliktparteien verteilt werden können. Der Bundesregierung ist bekannt, dass humanitäre Organisationen Schwierigkeiten haben, Gemeinden in Nähe der gelben Linie zu versorgen. Darüberhinausgehende Informationen liegen nicht vor.
11Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung die gemäß Ziffer 7 des durch die UN-Resolution 2803 (2025) unterstützten 20‑Punkte-Plans vorgegebenen Hilfsmengen (mindestens im Umfang des Abkommens vom 19. Januar 2025; von US-Seite konkretisiert auf mindestens 600 Lastwagen täglich) mit Stand 25. August 2026 erreicht, und sofern sie nicht erreicht werden, in welchem Umfang bleibt die tatsächliche Menge dahinter zurück (bitte im Zeitverlauf seit dem 19. Januar 2025 und mit Quellenangabe darstellen)?
11aWerden kommerzielle Lastwagen und nichtessenzielle Güter nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Zielmarke angerechnet?
11bWelche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, welcher Anteil der Einfuhren rein humanitäre Güter und welcher kommerzielle Waren umfasst?
11cWelche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Zusammensetzung der eingeführten Güter, aufgeschlüsselt nach essenziellen und nichtessenziellen Gütern?
11dWie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Abhängigkeit eines Großteils der Haushalte im Gazastreifen schon vor der aktuellen Krise (theguardian.com/world/2023/oct/25/un-report-80-pe r-cent-of-gaza-inhabitants-relied-on-international-aid-before-war) das Verhältnis von humanitären Hilfsgütern zu nichtessenziellen Gütern bei den Einfuhren?
Die Fragen 11 bis 11d werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit Partnern und den VN auf allen Ebenen und mit großem Nachdruck gegenüber der israelischen Regierung dafür ein, dass die Zahl täglich einfahrender Lastwagen mit humanitären Gütern erhöht wird. Seit Ende Oktober 2025 ist die Bundesregierung außerdem mit einem ressortübergreifenden Team im IGSC vertreten, um die Einfuhr humanitärer Güter zu unterstützen. Gleichzeitig sind humanitäre Akteure wie WFP für ihre Arbeit auf kommerzielle Einfuhren angewiesen. Insbesondere Frischwaren wie Fleisch, Obst und Gemüse, die Kühlketten unterliegen und von mangelernährten Menschen zur Genesung benötigt werden, werden zu 100 Prozent über kommerzielle Kanäle eingeführt.
Aufgrund der Präsenz im IGSC verfügt die Bundesregierung seit Ende Oktober 2025 über Erkenntnisse zu den Einfuhren nach Gaza. Seitdem wurden nach Kenntnis der Bundesregierung pro Tag durchschnittlich ca. 136 Lastwagen der VN und internationaler Nichtregierungsorganisationen die Einfahrt gestattet. Nach Kenntnis der Bundesregierung werden Lastwagen mit kommerziellen Gütern bei der Zählung der insgesamt einfahrenden Lastwagen eingerechnet; ihr Anteil beträgt im Schnitt etwa 60 Prozent, variiert aber tagesweise zwischen 20 Prozent und 80 Prozent. Zum Anteil essentieller Güter im Vergleich zu nicht-essentiellen Gütern liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Wie bewertet die Bundesregierung politisch und völkerrechtlich die Referenzierung und Anwendung von Dual-Use-Argumentationen durch die israelische Regierung, die es nach Angaben von OCHA, WHO und Hilfsorganisationen massiv erschweren oder unmöglich machen, dringend benötigte Güter wie u. a. Röntgengeräte, Rollstühle, Prothesen, Hautcreme zur Behandlung von Krätze, Therapiemilch zur Behandlung von Mangelernährung, Generatoren, Motoröl, Reifen einzuführen, insbesondere hinsichtlich der Pflicht, den Zugang der Zivilbevölkerung zu lebensnotwendigen Gütern sicherzustellen?
Die israelische Seite hat ein legitimes Sicherheitsinteresse, ein Wiedererstarken der Hamas zu verhindern. Als Konfliktpartei darf sie daher humanitäre Hilfslieferungen untersuchen und Sicherheitsmaßnahmen treffen, um ein Abzweigen zu verhindern. Diese Sicherheitsmaßnahmen müssen verhältnismäßig bleiben.
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob und in welchem Umfang Verzögerungen oder Ablehnungen aufgrund von Dual-Use-Einstufungen – etwa bei Röntgengeräten, Rollstühlen oder Materialien zur Meerwasserentsalzung – die Inbetriebnahme kritischer ziviler Infrastruktur im Gazastreifen, insbesondere im Gesundheits-, Wasser- und Energiesektor, beeinträchtigen?
Der Bundesregierung liegen keine systematischen Erkenntnisse zu den oben genannten Aspekten der Dual-Use-Prüfungen vor. Die israelische Regierung macht den Beginn des Wiederaufbaus und der Inbetriebnahme ziviler Infrastruktur von der Entwaffnung der Hamas abhängig.
14Wie viele von Deutschland finanzierte humanitäre Projekte im Gazastreifen wurden durch Dual-Use-Einstufungen verzögert oder verhindert?
14aWelche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um dem entgegenzuwirken?
14bUm welche Projekte handelt es sich, und in welchem Umfang konnten Güter so nicht eingeführt werden?
14cWas ist mit den Gütern passiert, bzw. wie ist der Stand?
14dIn welcher Höhe wurden Mittel aufgewendet, ohne das projektierte Ziel der humanitären Hilfe zu erreichen?
Die Fragen 14 bis 14d werden gemeinsam beantwortet.
Dual-Use-Prüfungen betreffen grundsätzlich alle Projekte der humanitären Hilfe in Gaza. In welchem Ausmaß diese zu Verzögerungen führen, lässt sich nicht für Einzelfälle konkret beziffern. Die Bundesregierung hat Kenntnis von einem Projekt im Bereich Wasserversorgung und Hygiene, bei dem eine explizite Dual-Use-Einstufung die Einfuhr von Gütern im Wert von ca. 7 400 Euro verhinderte. Die Güter wurden ersatzweise zur Übergabe an Krankenhäuser in Ägypten freigegeben, in denen zahlreiche Menschen aus Gaza behandelt werden.
Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen ihrer humanitären Diplomatie dafür ein, dass Prüfprozesse zu Dual-Use so gestaltet werden, dass sie die Einfuhr von humanitären Gütern im benötigten Umfang und in angemessenem Zeitrahmen ermöglichen.
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die durchschnittliche Dauer und den zeitlichen Zusatzaufwand von Genehmigungsprozessen für Dual-Use-Güter im Rahmen humanitärer Hilfe für den Gazastreifen, wie bewertet sie die Auswirkungen auf die humanitäre Lage, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Der Bundesregierung liegen keine systematischen Kenntnisse zu den genannten Aspekten vor. Diese werden auch von den VN nicht systematisch erhoben.
Wie bewertet die Bundesregierung völkerrechtlich das Verhältnis zwischen von der israelischen Regierung angeführten Sicherheitsbedenken und der Notwendigkeit, die Grundversorgung von rund 2 Millionen Menschen im Gazastreifen sicherzustellen?
Die Bundesregierung verweist auf die Feststellungen des Internationalen Gerichtshof im Gutachten vom 22. Oktober 2025, insbesondere Randnummern 97-101.
17Aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung der am 8. Juni 2026 veröffentlichten Erklärung von Australien, Österreich, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Island, Irland, Italien, Japan, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, die Slowakei, Spanien, Schweden und der Schweiz, gemeinsam mit der EU-Kommissarin Hadja Lahbib, in der tiefe Besorgnis über die neue israelische Registrierungsgesetzgebung für internationale Nichtregierungsorganisationen (NGOs) geäußert wird (diplomatie.gouv.fr/en/presse-et-ressources/d ecouvrir-et-informer/actualites/declaration-conjointe-sur-l-acces-humanit aire-a-gaza-et-la-loi-sur-l-enregistrement-des), nicht angeschlossen?
17aTeilt die Bundesregierung die in dieser Erklärung geäußerte Einschätzung, dass die Registrierungsgesetzgebung die Fähigkeit internationaler NGOs zur Hilfeleistung im besetzten palästinensischen Gebiet erheblich einschränkt, und wenn nein, worauf stützt sie eine abweichende Einschätzung?
17bWie schätzt die Bundesregierung die bisherige Genehmigungspraxis humanitärer Akteure unter der seit 1. Januar 2026 geltenden israelischen Registrierungsgesetzgebung ein?
Die Fragen 17 bis 17b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 19b der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1674 wird verwiesen.
18Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Pläne für neue oder fortgeführte militarisierte Verteilmodelle nach dem Vorbild der Gaza Humanitarian Foundation (GHF), einschließlich etwaiger Nachfolgestrukturen unter Beteiligung privater Sicherheitsunternehmen (bbc.com/news/ar ticles/cp92rlm300mo) oder militärischer Akteure?
18aIst eine finanzielle, personelle, logistische oder politische Beteiligung Deutschlands vorgesehen?
18bWurde eine solche geprüft, oder schließt die Bundesregierung sie aus?
18cWelche Haltung vertritt die Bundesregierung hierzu in der EU, den G7 und gegenüber dem Friedensrat („Board of Peace“)?
Die Fragen 18 bis 18c werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis zwischen den ihr bekannten Einfuhrbeschränkungen und dem Versorgungsniveau einerseits und der Feststellung des Internationalen Gerichtshofs im Gutachten vom 22. Oktober 2025 andererseits, wonach die Bevölkerung i. S. v. Artikel 59 des vierten Genfer Abkommens unzureichend versorgt und Israel als Besatzungsmacht verpflichtet ist, Hilfsmaßnahmen zuzulassen und zu erleichtern?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/4066 wird verwiesen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
20Welcher Anteil der von der Bundesregierung nach früheren Angaben (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1674) zur Verfügung gestellten 335 Mio. Euro für humanitäre Hilfe in den Palästinensischen Gebieten ist bis zum 25. August 2026 tatsächlich abgeflossen bzw. umgesetzt worden (bitte tabellarisch nach Jahr, Durchführungspartnern und Verwendungszweck aufschlüsseln)?
20aGilt der Betrag von bis zu 335 Mio. Euro unverändert fort, oder hat er sich verändert?
20bFalls der Betrag sich verringert hat, aus welchen Gründen, und welche Vorhaben sind betroffen?
20cWelche Mittel sind seit dem 16. September 2025 hinzugekommen?
Die Fragen 20 bis 20c werden gemeinsam beantwortet.
Der genannte Betrag von 335 Mio. Euro für bereitgestellte Mittel der humanitären Hilfe in den Palästinensischen Gebieten hat sich auf bis zu 420 Mio. Euro erhöht. Die Auszahlung bewilligter Mittel erfolgt gemäß der Mittelbedarfe der Umsetzungsorganisationen im Projektverlauf und verteilt sich regelmäßig über mehrere Haushaltsjahre. Zudem handelt es sich um Regionalprojekte, die auch die aufnehmenden Gemeinden in den Nachbarländern berücksichtigen und keine länderspezifische Mittelzuteilung erfassen. Der Mittelabfluss lässt sich daher nicht länderspezifisch zu dem erfragten Stichtag darlegen, sondern geht mit Projektabschluss aus Verwendungsnachweisen hervor und wird nach Abschluss des jeweiligen Haushaltsjahres auch in der Haushaltsrechnung des Bundes aggregiert ausgewiesen.
21Aus welchen Einzelplänen und Haushaltstiteln welcher Haushaltsjahre stammen die 66,5 Mio. Euro, die das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gemäß seiner Mitteilung vom 13. Juli 2026 im Rahmen der EU-Initiative der Palestine Donor Group „an neuen Mitteln“ bereitzustellen beabsichtigt?
21aWas bedeutet in diesem Zusammenhang „neue Mittel“ – handelt es sich um zusätzliche, im Haushalt bislang nicht veranschlagte Mittel, um bereits veranschlagte, aber noch nicht gebundene Mittel, oder um Umwidmungen aus anderen Titeln oder Regionen, und falls es sich um Umwidmungen handelt, zulasten welcher Vorhaben bzw. Regionen wurden diese Umwidmungen vorgenommen?
Die Fragen 21 und 21a werden gemeinsam beantwortet.
Die Mittel sind im Haushalt 2026 im Einzelplan 23 unter dem Titel für strukturbildende Übergangshilfe (KWI-Titel) veranschlagt und werden den Umsetzungspartnern neu bereitgestellt.
21bUm welche Vorhaben handelt es sich bei den weiteren knapp 57 Mio. Euro aus laufenden Projekten, an welcher Stelle wurden diese Mittel in Haushaltsgesetzen bzw. Haushaltsgesetzentwürfen eingeplant?
21cÜber welche Durchführungswege und Partner sollen die Mittel verausgabt werden, und welcher Mittelabfluss ist für 2026 und 2027 geplant?
Die Fragen 21b und 21c werden gemeinsam beantwortet.
Die Mittel beziehen sich auf laufende mehrjährige Projekte mit UNDP, WFP, GIZ und Nichtregierungsorganisationen, die in Vorjahren über den KWI-Titel bereitgestellt wurden. Der Mittelabfluss befindet sich derzeit noch in Abstimmung.
Wie hoch ist der deutsche Gesamtbeitrag zu der EU-Initiative über knapp 900 Mio. Euro?
Deutschland trägt aktuell 123,5 Mio. Euro zur Team Gaza Initiative der EU bei.
22Um welchen Betrag handelt es sich konkret bei den von der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung öffentlich thematisierten rund 200 Mio. Euro, die im Haushalt für Gaza zur Verfügung stehen werden bzw. sollen, und in welchem Einzelplan und in welchen Titeln ist dieser Betrag veranschlagt?
22aIn welchem Verhältnis stehen diese rund 200 Mio. Euro zu den in Frage 21 genannten 66,5 Mio. Euro und den knapp 57 Mio. Euro – sind Letztere darin enthalten oder kommen sie hinzu?
22bIn welchem Verhältnis stehen diese Beträge zu den in Frage 20 thematisierten bis zu 335 Mio. Euro humanitärer Hilfe – handelt es sich um dieselben Mittel, um Teilmengen oder um zusätzliche Mittel (bitte nach Einzelplänen 05 und 23 getrennt darstellen)?
22cIn welchem Verhältnis stehen sie ferner zu den bei den deutsch-palästinensischen Regierungsverhandlungen im November 2025 zugesagten rund 158 Mio. Euro für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit 2025/2026?
Die Fragen 22 bis 22c werden gemeinsam beantwortet.
Es stehen noch nicht verausgabte Mittel aus bestehenden Projekten der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit bereit, die für Gaza vorgesehen sind. Hierzu gehören Zusagen aus den Regierungsverhandlungen in den Jahren 2025/2026. Diese können allerdings erst umgesetzt werden, wenn die Rahmenbedingungen es erlauben. Aktuell sind nur Mittel des KWI-Titels in Höhe von 123,5 Mio. Euro für eine Umsetzung vorgesehen. Die Beiträge der humanitären Hilfe des Auswärtigen Amts in Höhe von 335 Mio. Euro sind separat zu betrachten.
23In welcher Höhe hat Deutschland zum Flash Appeal 2026 der Vereinten Nationen für das besetzte palästinensische Gebiet beigetragen, der gut 4 Mrd. US‑Dollar für 3,6 Millionen Menschen umfasst?
23aPlant die Bundesregierung angesichts der Finanzierungslücke, zusätzliche Beiträge bereitzustellen?
23bWelche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den von OCHA berichteten Folgen der Unterfinanzierung, insbesondere zur Reduzierung oder Aussetzung kritischer Dienste?
Die Fragen 23 bis 23b werden gemeinsam beantwortet.
Die Berichterstattung der VN zu den Folgen der Unterfinanzierung liegt der Bundesregierung vor. Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit dem Flash Appeal 2026 der VN für die Palästinensischen Gebiete bis zu 33,5 Mio. Euro für humanitäre Hilfe zur Verfügung gestellt. Die Planungen der Bundesregierung zur Verwendung der Mittel sind noch nicht abgeschlossen.
Welche Erwartungen hat die Bundesregierung an den Wiederaufbau im Gazastreifen – insbesondere hinsichtlich Zugang und Einfuhr von Baumaterial und Gerät, Trägerschaft und Steuerung, Beteiligung der palästinensischen Bevölkerung sowie Verhältnis zu einer politischen Perspektive –, und in welchen Foren, gegenüber welchen Akteuren und mit welchen Argumenten wirkt sie auf deren Erfüllung hin (bitte die entsprechenden Schritte unter Angabe von Datum, Format und Ergebnis darstellen)?
Der 20-Punkte-Plan und die Resolution 2803 des VN-Sicherheitsrats bilden den Rahmen für den Beginn des Wiederaufbaus. Hierzu bedarf es einer Entwaffnung der Hamas und einer dauerhaften Einstellung von Kampfhandlungen. Es darf zu keiner dauerhaften Teilung oder Annexion des Gazastreifens kommen und die Rechte der palästinensischen Bevölkerung müssen gewahrt werden. Dazu muss die palästinensische Bevölkerung Gazas bei allen Plänen eng eingebunden werden. Der Wiederaufbau in Gaza muss sich an den Bedarfen der Bevölkerung und den Realitäten vor Ort orientieren. Der Wiederaufbau Gazas wird ein langfristiger Prozess sein, der nachhaltig angelegt werden muss, unter Einbeziehung von Staaten, internationalen Organisationen, Zivilgesellschaft und dem Privatsektor. Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit ihren internationalen und regionalen Partnern für die Schaffung dieser Rahmenbedingungen und die erfolgreiche Umsetzung des 20-Punkte-Plans und Resolution 2803 des VN-Sicherheitsrats auf internationalen Foren wie der VN-Generalversammlung, der Palestine Donor Group, der Global Alliance for a Two-State Solution und dem Ad Hoc Liaison Committee (AHLC) ein.
Welche Prüfungen nimmt die Bundesregierung im Hinblick auf die Feststellungen des Internationalen Gerichtshofs im Gutachten vom 19. Juli 2024 zur Rechtswidrigkeit der fortdauernden Präsenz Israels im besetzten palästinensischen Gebiet bei der Ausgestaltung ihres Engagements beim Wiederaufbau vor, und mit welchem Ergebnis?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 13 und 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/4066 wird verwiesen.
26Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis der vom Europäischen Auswärtigen Dienst durchgeführten und von der Hohen Vertreterin dem Rat im Juni 2025 vorgelegten Überprüfung der in Artikel 2 des EU‑Israel-Assoziierungsabkommens festgeschriebenen Menschenrechtsklausel, wonach Anhaltspunkte für einen Verstoß Israels gegen diese Bestimmung bestehen, und wie bewertet sie dieses Ergebnis?
27Wie hat die Bundesregierung sich im Einzelnen zu den am 17. September 2025 von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen (teilweise Aussetzung handelsbezogener Bestimmungen, Sanktionen gegen extremistische Regierungsmitglieder und gewalttätige Siedler, Aussetzung der bilateralen Unterstützung) jeweils positioniert, und welche Position hat sie hierzu gegenüber der Kommission und im Kreis der Mitgliedstaaten – auch beim Rat für Auswärtige Angelegenheiten am 13. Juli 2026 – vertreten (bitte Angaben zu allen Maßnahmen gegenüber allen genannten Gremien bzw. Akteuren einzeln aufführen)?
Die Fragen 26 und 27 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung steht in fortwährendem Austausch mit ihren Partnern zu möglichen Maßnahmen in Reaktion auf nicht-konstruktive Entwicklungen in Israel. Dabei hat sie auch die Vorschläge der Hohen Vertreterin und der Europäischen Kommission eingehend geprüft. Sie lehnt – wie auch andere EU-Mitgliedstaaten – die Aussetzung des EU-Israel-Assoziierungsabkommens in Gänze wie in Teilen als nicht zielführend ab.
Ferner hat die Bundesregierung seit April 2024 die Listung von zwölf Individuen und neun Entitäten aus der radikalen israelischen Siedlerbewegung wegen gefährlicher Gewaltakte gegen Palästinenserinnen und Palästinenser und eskalierender Siedlergewalt im Westjordanland im EU-Rahmen befürwortet. Die Listungen erfolgten über das EU-Sanktionsregime gegen Menschenrechtsverletzungen. Die Bundesregierung prüft fortlaufend weitere Sanktionierungsvorschläge im Rahmen der EU gegen gewalttätige Siedler.
Zu einer Listung einzelner israelischer Kabinettsmitglieder auf EU-Ebene besteht in der EU derzeit kein Konsens. Zu vertraulichen Einlassungen in einzelnen EU-Gremien äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht.
Welche konkreten Optionen erwägt die Europäische Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit hinsichtlich Waren aus israelischen Siedlungen im Westjordanland (etwa Einfuhrlizenzsystem, Strafzölle, Voll- oder Teileinfuhrverbot gemäß dem im Juli 2026 zirkulierten Options-Papier), und welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu jeder dieser Optionen?
Grundsätzlich setzt sich die Bundesregierung für eine effektive Durchsetzung des geltenden Rechts ein. Dieses sieht in Gestalt des EU-Israel-Assoziierungsabkommens und der Mitteilung 2015/C 375/05 vor, dass nur Güter und Dienstleistungen aus dem Geltungsbereich des Abkommens, d. h. in den Grenzen von 1967, eine präferenzielle Zollbehandlung bei der Einfuhr in die EU erfahren. Die Bundesregierung steht dazu mit den relevanten Behörden in Kontakt.
Darüber hinaus äußert sich die Bundesregierung zu laufenden EU-internen Abstimmungsprozessen nicht.
29Hat die Bundesregierung ihre Positionierung zu den in den Fragen 26, 27 und 28 genannten Maßnahmen und Optionen einer eigenständigen völkerrechtlichen und unionsrechtlichen Prüfung unterzogen?
29aWenn ja, welche Stellen (Auswärtiges Amt, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, sonstige) haben eine solche Prüfung wann und mit welchem Ergebnis vorgenommen bzw. waren daran beteiligt (bitte die entsprechenden Vermerke oder Gutachten nach Datum, erstellender Stelle und Ergebnis benennen)?
29bWenn nein, aus welchen Gründen wurde von einer solchen Prüfung abgesehen, und auf welcher Grundlage basiert die Positionierung der Bundesregierung stattdessen?
Die Fragen 29 bis 29b werden gemeinsam beantwortet.
Die völkerrechtliche Einordnung außenpolitischer Vorgänge wird innerhalb der Bundesregierung federführend durch das Auswärtige Amt vorgenommen und im Ressortkreis abgestimmt. Zu Details der internen Bewertung äußert sich die Bundesregierung nicht, da diese dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung unterliegen.
30Welche Prüfungen hat die Bundesregierung im Hinblick auf die vom Internationalen Gerichtshof im Gutachten vom 19. Juli 2024 benannten Pflichten von Drittstaaten (insbesondere die entstandene Lage nicht als rechtmäßig anzuerkennen, keine Hilfe oder Beistand zu ihrer Aufrechterhaltung zu leisten und mit rechtmäßigen Mitteln auf die Beendigung von Beeinträchtigungen des Selbstbestimmungsrechts des palästinensischen Volkes hinzuwirken) bei der Festlegung ihrer Haltung zu den in den Fragen 26, 27 und 28 genannten Maßnahmen und Optionen vorgenommen?
30aWie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit ihrer Haltung mit diesen Pflichten, und auf welche rechtliche Grundlage stützt sie diese Bewertung?
30bWie unterscheidet die Bundesregierung in ihren Beziehungen zwischen dem Staatsgebiet Israels und dem seit 1967 besetzten palästinensischen Gebiet (etwa Handel mit Siedlungen, Kennzeichnung von Siedlungsprodukten, Investitionen, öffentliche Beschaffung), und welche Maßnahmen hat sie hierzu seit Juli 2024 ergriffen oder geprüft?
Die Fragen 30 bis 30b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 29 wird verwiesen. Die Bundesregierung nimmt die Feststellungen des Internationalen Gerichtshofs (IGH) im Gutachten vom 19. Juli 2024 ernst und berücksichtigt diese in ihrem Handeln. Hinsichtlich ihrer Haltung zu den im Gutachten des IGH vom 19. Juli 2024 formulierten Pflichten verweist die Bundesregierung auf ihren ausführlichen Beitrag, der im Bericht des VN-Generalsekretärs vom 19. Dezember 2024 (A/79/588) enthalten ist. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 43 der Abgeordneten Filiz Polat auf Bundestagsdrucksache 21/664 verwiesen.
31Wie bewertet die Bundesregierung die von der Kommission vorgelegten Optionen zu Siedlungswaren rechtlich, insbesondere im Hinblick auf deren Einstufung als handelspolitische Maßnahme oder als außenpolitische Sanktion und die damit verbundenen unterschiedlichen Abstimmungsregeln im Rat der EU (qualifizierte Mehrheit gegenüber Einstimmigkeit)?
31aWelche Rechtsgrundlage hält die Bundesregierung für einschlägig, mit welcher Begründung?
31bHat die Bundesregierung sich für eine bestimmte Auslegung und Einstufung eingesetzt?
Die Fragen 31 bis 31b werden gemeinsam beantwortet.
Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs muss die Wahl der Rechtsgrundlage auf der Grundlage objektiver, gerichtlich nachprüfbarer Kriterien erfolgen, zu denen insbesondere das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts gehören. Kommen in einem Fall mehrere Rechtsgrundlagen in Betracht, so ist der Rechtsakt auf die Rechtsgrundlage für das Hauptziel zu stützen, in diesem Fall Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV). Ein Vorschlag für einen Rechtsakt wurde bisher nicht vorgelegt.
32Hat die Bundesregierung geprüft, ob eine Nichtreaktion auf einen festgestellten Verstoß gegen die in Artikel 2 des Assoziierungsabkommens festgeschriebene Menschenrechtsklausel ihrerseits mit unionsrechtlichen oder völkerrechtlichen Verpflichtungen in Konflikt gerät?
32aWenn ja, mit welchem Ergebnis?
32bWenn nein, mit welcher Begründung wurde diese Prüfung unterlassen?
32cSofern die Positionierung der Bundesregierung nicht auf einer eigenständigen völkerrechtlichen und unionsrechtlichen Prüfung beruht, auf welche Erwägungen – politischer, außenpolitischer, wirtschaftlicher oder bündnispolitischer Art – stützt sie ihre Haltung?
Die Fragen 32 bis 32c werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verweist auf die Bestimmungen des EU-Israel Assoziierungsabkommens, insbesondere Artikel 79.