Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Gewinnung ausländischer Investitionen ist für den Wirtschaftsstandort Deutschland von vitaler Bedeutung. Dies betrifft insbesondere Industrieansiedlungen, Forschung und Entwicklung, technologieintensive Wertschöpfung, Infrastruktur, Energieversorgung, mittelständische Zulieferketten und hochwertige Arbeitsplätze. Die regierungstragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag für die 21. Wahlperiode angekündigt, Deutschland solle für Investoren, Unternehmer und Forscher aus aller Welt attraktiver werden. Sie verweisen auf Investitionen, Innovationen, Wettbewerb, geringere Energiepreise, Bürokratieabbau, aktive Handelspolitik und eine Stärkung der Außenwirtschaftsförderung als zentrale Instrumente ihrer Standortpolitik (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koal itionsvertrag_2025.pdf).
Internationale Standortanalysen zeigen zugleich erhebliche wettbewerbsgefährdende Belastungen. Einem Artikel zufolge verweist die EY-Studie „European Attractiveness Survey 2026“ darauf, dass die Zahl ausländischer Direktinvestitionsprojekte in Deutschland im Jahr 2025 um 10 Prozent auf 548 Projekte gesunken sei und damit den niedrigsten Stand seit 17 Jahren erreicht habe. Als belastende Faktoren werden unter anderem die hohe und aufwendige Steuerlast, steigende Arbeits- und Energiekosten sowie ausbleibende Reformen in einem als hoch bürokratisch beschriebenen System angeführt (www.re uters.com/world/china/foreign-investment-into-germany-plunges-17-year-lo w-ey-survey-says-2026-05-21/). Euronews berichtete in diesem Zusammenhang, Deutschland bleibe zwar eines der wichtigsten Zielländer für ausländische Investitionen in Europa, verzeichne aber gegenüber 2019 einen starken Rückgang ausländischer Investitionsprojekte (www.euronews.com/business/2 026/06/03/which-european-countries-attract-the-most-foreign-investment). „Le Monde“ stellte im Zusammenhang mit derselben Erhebung heraus, dass Frankreich erneut das führende Zielland für ausländische Investitionen in Europa geblieben sei, während Deutschland mit 548 Projekten deutlich dahinter lag (www.lemonde.fr/en/economy/article/2026/05/22/france-remains-top-desti nation-for-foreign-investment-as-europe-declines_6753724_19.html).
Neben Kosten, Energiepreisen, Bürokratie und Genehmigungsdauer spielt für ausländische Investoren nach Ansicht der Fragesteller auch die Verlässlichkeit der Eigentumsordnung eine erhebliche Rolle. Eigentumsschutz, Rechtssicherheit und Planbarkeit staatlicher Regulierung sind zentrale Voraussetzungen langfristiger Kapitalbindung. Das US-Außenministerium beschreibt Deutschland grundsätzlich als offene Volkswirtschaft mit verlässlichem rechtlichem Rahmen, verweist aber zugleich auf regulatorische Anforderungen und Investitionsprüfungen in sensiblen Bereichen (https://2021-2025.state.gov/reports/2 024-investment-climate-statements/germany/?safe=1).
Die internationale Wahrnehmung des Investitionsstandorts Deutschland wird derzeit nicht allein durch klassische Standortfaktoren wie Energiepreise, Bürokratie, Arbeitskosten und Genehmigungsdauer geprägt, sondern auch durch die steuer- und eigentumspolitische Berechenbarkeit der Bundesregierung. Für international tätige Unternehmen und Kapitalgeber ist entscheidend, ob Investitionen über zehn, zwanzig oder dreißig Jahre kalkulierbar bleiben. Ankündigungen künftiger Entlastungen entfalten daher nur begrenzte Wirkung, wenn parallel Debatten über neue Substanzsteuern, höhere Belastungen von Betriebsvermögen, Eingriffe in Eigentumsrechte und zusätzliche Regulierungen geführt werden. Die Bundesregierung sendet damit aus Sicht der Fragesteller kein konsistentes Signal wirtschaftspolitischer Verlässlichkeit, sondern verstärkt Zweifel daran, ob Deutschland dauerhaft ein steuerlich wettbewerbsfähiger und eigentumspolitisch berechenbarer Investitionsstandort bleibt. Hinzu kommt in den Augen der Fragesteller, dass innerhalb der Koalition und im parlamentarischen Raum weiterhin über zusätzliche Belastungen hoher Einkommen, großer Vermögen und umfangreicher Erbschaften (auch Unternehmenserbschaften) diskutiert wird. Dazu zählen Debatten über die sogenannte Reichensteuer, über eine Reaktivierung der Vermögensteuer sowie über Änderungen bei der Erbschaftsteuer (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/koaliti on-steuerreform-spd-cdu-100.html; www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw10-de-vermoegensteuer-1150522). Für ausländische Investoren, Familienunternehmen und vermögensverwaltende Eigentümerstrukturen entsteht nach Wahrnehmung der Fragesteller dadurch der Eindruck, dass angekündigte steuerliche Entlastungen nicht Teil einer dauerhaft verlässlichen Standortstrategie sind, sondern jederzeit durch neue Belastungen bei Einkommen, Vermögen, Erbschaften oder Betriebsvermögen relativiert werden können. Entscheidend ist dabei weniger die einzelne steuerpolitische Forderung als die Frage, ob Deutschland über mehrere Investitionszyklen hinweg stabile Rahmenbedingungen für Kapitalbildung, Unternehmensnachfolge, Eigentumsschutz und private Investitionen gewährleistet. Eine Standortpolitik, die Investitionen öffentlich anwerben will, zugleich aber neue Belastungen für Eigentum, Einkommen und Vermögen politisch offenhält, kann nach Auffassung der Fragesteller zusätzliche Unsicherheit erzeugen und Zweifel daran verstärken, ob die Bundesregierung eine klare Linie zum Schutz von Eigentum, Unternehmenssubstanz und Investitionskapital verfolgt.
Der Persönliche Beauftragte des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland, Martin Blessing, erklärte nach Medienberichten, ausländische Investoren reagierten sensibler auf parlamentarische und außerparlamentarische Debatten über Eingriffe in Eigentumsrechte, etwa Enteignungsforderungen im Wohnungsmarkt, als auf hohe Umfragewerte der AfD (www.welt.de/politik/deutsc hland/article6a30427e0611b9299a1567f6/martin-blessing-investoren-fuerchte n-enteignungsdebatten-mehr-als-afd-sagt-der-merz-berater.html). Diese Aussage ist nach Auffassung der Fragesteller politisch und wirtschaftlich relevant, weil sie eine verbreitete öffentliche Deutung infrage stellt, wonach vor allem Wahlerfolge rechter Parteien internationale Investoren abschreckten. Für die parlamentarische Kontrolle kommt es dabei nicht auf eine Bewertung einzelner Parteien durch die Bundesregierung an, sondern auf die tatsächliche Erkenntnislage der Bundesregierung zu Standortfaktoren, Eigentumssicherheit, politischer Risikowahrnehmung und Investitionsentscheidungen.
Es ist deshalb nach Auffassung der Fragesteller erforderlich, die Erkenntnisse der Bundesregierung zu den tatsächlichen Investitionshemmnissen, zur Wirkung von Eigentums- und Enteignungsdebatten, zur internationalen Wahrnehmung politischer Standortfaktoren und zu Konsequenzen für die Standortpolitik des Bundes zu erfragen.
1Welche Standortfaktoren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der 21. Wahlperiode in Gesprächen mit ausländischen Unternehmen, institutionellen Investoren, Staatsfonds, Private-Equity-Gesellschaften, Pensionsfonds, Banken oder Wirtschaftsverbänden am häufigsten als Investitionshemmnisse für Deutschland benannt?
2Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, welche Bedeutung ausländische Investoren den Faktoren Energiepreise, Steuerbelastung, Arbeitskosten, Bürokratie, Genehmigungsdauer, Fachkräfteverfügbarkeit, Infrastruktur, Eigentumsschutz und politischer Planbarkeit beimessen?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Grundsätzlich besteht ein hohes Interesse am Investitionsstandort Deutschland.
Investoren betonen die Bedeutung politischer Stabilität, verlässlicher Rahmenbedingungen sowie einer grundsätzlich hohen Planungssicherheit. Als konkrete Hemmnisse für Investitionen in Deutschland führen Investoren hingegen regelmäßig Bürokratie und Regulierung, langwierige Genehmigungsverfahren, hohe Energie- und Arbeitskosten sowie Fachkräftemangel an.
Die Bundesregierung führt keine Statistiken zur Häufigkeit von Nennungen bestimmter Aspekte in einzelnen Gesprächen. Für einzelne Unternehmen relevante Investitionshemmnisse können sich je nach Investitionsziel und Branche deutlich unterscheiden. Für energieintensive Unternehmen spielen die Energiepreise eine größere Rolle. Ausländische Fluggesellschaften adressieren insbesondere die Gestaltung staatlich beeinflusster Steuer-, Gebühren- und Abgabenstrukturen.
3Welche internen Auswertungen, Gesprächsvermerke, Lagebilder, Studien oder Risikomatrizen der Bundesregierung liegen zur Gewichtung politischer und regulatorischer Standortfaktoren durch ausländische Investoren gegebenenfalls vor?
22Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls dazu vor, ob politische Debatten über Eigentumseingriffe in einem Land oder einer Kommune Auswirkungen auf die Standortwahrnehmung Deutschlands insgesamt haben?
23Welche Instrumente nutzt die Bundesregierung gegebenenfalls, um politische Risikowahrnehmungen ausländischer Investoren systematisch zu erfassen?
Die Fragen 3, 22 und 23 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung stützt ihre Erkenntnisse zur Wahrnehmung des Investitionsstandorts Deutschland durch ausländische Investoren unter anderem auf im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung stattfindende kontinuierliche Gespräche, auf die laufende Beobachtung und Auswertung relevanter Veröffentlichungen, Studien und Stellungnahmen sowie auf Erkenntnisse von nachgeordneten Behörden und Auslandsvertretungen.
4In wie vielen Gesprächen der Bundesregierung mit ausländischen Investoren wurden politische Debatten über Eigentumseingriffe, Vergesellschaftungen, Enteignungen, Staatsbeteiligungen, Mietendeckel oder sonstige wohnungsmarktbezogene Eingriffe als Investitionsrisiko angesprochen, und in welchen Formaten bzw. Teilnahmekreisen?
5In wie vielen Gesprächen der Bundesregierung mit ausländischen Investoren wurden Wahlergebnisse, Umfragewerte oder mögliche Regierungsbeteiligungen einzelner Parteien in Deutschland als Investitionsrisiko angesprochen, und in welchen Formaten bzw. Teilnahmekreisen?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung führt regelmäßig eine Vielzahl von Investorengesprächen zu diversen Themen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche oder deren Ergebnisse besteht nicht und eine solche Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt; ebenso werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Entsprechend ist eine Auflistung aller Gespräche in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar.
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den öffentlich berichteten Aussagen, wonach Investoren auf Debatten über Eingriffe in Eigentumsrechte sensibler reagierten als auf hohe Umfragewerte der AfD (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Bundesregierung arbeitet an einer stetigen Verbesserung der Standort- und Investitionsbedingungen in der Breite und bezieht sich dabei auf die Gesamtheit der ihr vorliegenden Erkenntnisse. Es liegen keine evidenzbasierten Studien vor, aus denen hervorgeht, dass Investoren sensibler auf Debatten über Eingriffe in Eigentumsrechte reagieren als auf Umfragewerte einzelner Parteien im aktuellen Bundestag. Einzelne Aussagen von Personen sind nicht mit Fakten gleichzusetzen.
7Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um ausländischen Investoren die Verlässlichkeit der Eigentumsordnung, die Berechenbarkeit regulatorischer Eingriffe und den Schutz privater Investitionen in Deutschland darzulegen?
28Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um die internationale Wahrnehmung Deutschlands als rechtsstaatlich verlässlichen, eigentumsschützenden und wettbewerbsfähigen Industriestandort zu stärken?
Die Fragen 7 und 28 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesrepublik Deutschland genießt unter Investoren, auch international, einen sehr guten Ruf als sicherer und verlässlicher Standort, was sich u. a. in ausländischen Direktinvestitionen von rund 86 Mrd. Euro im Jahr 2025 widerspiegelt (www.iwkoeln.de/presse/iw-nachrichten/samina-sultan-auslaendische-i nvestitionen-in-deutschland-um-50-prozent-gestiegen.html). Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 6 und 12 verwiesen.
8Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Wirkung der Berliner Debatte um die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen auf ausländische Investitionen in Deutschland insgesamt und auf Investitionen in Berlin im Besonderen gegebenenfalls vor?
26Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber vor, ob Investoren in Deutschland regulatorische Eingriffe im Wohnungsmarkt als Signal für mögliche Eingriffe in andere Wirtschaftsbereiche bewerten?
Die Fragen 8 und 26 werden gemeinsam beantwortet.
Debatten um die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen könnten potenzielle Investoren verunsichern. Die Bundesregierung prüft daher die Schaffung gesetzlicher Regelungen, um private Investitionen in den Wohnungsbau zu schützen.
Welche Kontakte hatte die Bundesregierung seit Beginn der 21. Wahlperiode gegebenenfalls mit dem Land Berlin zu möglichen bundesweiten Auswirkungen von Vergesellschaftungs- oder Enteignungsdebatten auf den Investitionsstandort Deutschland?
Die Mitglieder der Bundesregierung – einschließlich der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre oder der Staatsministerinnen und Staatsminister sowie der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre – pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse besteht nicht, und eine solche Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen gab es seit Beginn der 21. Wahlperiode und betreffend das genannte Thema seitens der Mitglieder der Bundesregierung keine Kontakte zum Land Berlin. Diese Angabe erfolgt auf der Grundlage der unter noch zumutbarem Aufwand gesichteten vorhandenen Unterlagen, Kalendereintragungen und Aufzeichnungen. Darüber hinaus kann das Thema auch bei anderen Gelegenheiten – auch am Rande – mit Vertretern des Landes Berlin angesprochen worden sein.
Im Übrigen findet im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern regelmäßig ein Austausch zu wohnungs- und baupolitischen Fragestellungen auf unterschiedlichen Ebenen statt. Dies gilt auch für Sitzungen von Koordinierungsgremien der Länder, an denen Vertreterinnen und Vertreter des Bundes auf Einladung der Länder teilnehmen. Im Rahmen solcher Sitzungen wurden auch Fragen zur Vergesellschaftung von Wohnraum angesprochen. Die Erörterungen erfolgten im Rahmen des allgemeinen fachlichen Austauschs.
Welche rechtlichen, wirtschaftlichen oder finanzpolitischen Bewertungen hat die Bundesregierung seit Beginn der 21. Wahlperiode zu möglichen Auswirkungen von Vergesellschaftungen nach Artikel 15 des Grundgesetzes auf Investitionsschutz, Kapitalmarktfähigkeit, Finanzierungskosten und Standortattraktivität gegebenenfalls erstellt oder beauftragt?
Die Bundesregierung hat keine derartigen Bewertungen beauftragt oder abschließend erstellt.
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Eigentumsgarantie des Artikels 14 des Grundgesetzes und der Debatte über Artikel 15 des Grundgesetzes für die internationale Wahrnehmung des Investitionsstandorts Deutschland bei?
Der Rechtsstaat und damit die Bindung an die verfassungsmäßige Ordnung, wozu auch die Geltung aller Grundrechte und das Demokratieprinzip gehören, ist das Fundament für private und institutionelle Investitionen.
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls aus ausländischen Medienberichten, Studien oder Standortanalysen gewonnen, wonach Deutschland bei ausländischen Direktinvestitionsprojekten zurückfällt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Jüngere Evidenz deutet darauf hin, dass Deutschland als Standort für ausländische Direktinvestitionen im internationalen Vergleich weiterhin attraktiv ist (www.gtai.de/en/invest/business-location-germany/foreign-direct-investment#1 999616, www.iwkoeln.de/presse/iw-nachrichten/samina-sultan-auslaendische-i nvestitionen-in-deutschland-um-50-prozent-gestiegen.html).
Gleichwohl bemüht sich die Bundesregierung intensiv darum, die Standort- und Investitionsbedingungen weiter zu verbessern. Notwendigkeit und Motivation dazu sind unabhängig von (ggf. ausländischen) Medienberichten oder Studien.
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der 21. Wahlperiode gegebenenfalls ergriffen, um die in internationalen Berichten genannten Standortnachteile Deutschlands bei Bürokratie, Energiepreisen, Steuerbelastung, Arbeitskosten, Genehmigungsdauer und Reformtempo gegenüber ausländischen Investoren zu adressieren?
Die Bundesregierung hat eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen und informiert regelmäßig über den Stand der Umsetzung von Reformen, beispielsweise in den Jahreswirtschaftsberichten (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Reda ktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/jahreswirtschaftsbericht-2026.pdf?__blob= publicationFile&v=1) oder den Jährlichen Fortschrittsberichten zum Fiskalpolitisch-Strukturellen Plan (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downl oads/Broschueren_Bestellservice/deutscher-fortschrittsbericht-2026.pdf?__blo b=publicationFile&v=15).
Welchen Umsetzungsstand haben die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Investorenkonferenz der Bundesregierung, der Deutschlandfonds, die Stärkung der WIN-Initiative und die strategische Neuausrichtung der Außenwirtschaftsförderung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Investorenkonferenz der Bundesregierung (Invest in Germany Summit) wird am 20. Oktober 2026 stattfinden. Programm und weitere Informationen können unter https://summit.invest-in-germany.com/ abgerufen werden.
Der Deutschlandfonds ist im Dezember 2025 gestartet, detaillierte Informationen zum Umsetzungsstand sind unter www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/New sroom/Aktuelles/Deutschlandfonds.html zu finden. Der Deutschlandfonds wird sukzessive weiterentwickelt.
Zur WIN-Initiative liegt der erste WIN-Jahresbericht vor, der zeigt, dass bis Ende 2025 bereits 2,64 Mrd. EUR der zugesagten Commitments investiert und sechs der zehn vereinbarten Maßnahmen umgesetzt wurden (www.kfw.de/Pres se-Newsroom/Aktuelles/WIN-Inititiave/WIN-Report_2025.pdf). Die Umsetzung der WIN-Initiative liegt somit im Plan. Darüber hinaus sollen die WIN-Investitionen in das VC-Ökosystem gemäß Koalitionsvertrag auf 25 Mrd. Euro steigen, das entspricht zusätzlichen 13 Mrd. Euro. Die Arbeiten hierzu haben bereits begonnen (www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Pr essemitteilungen-Details_907328.html).
Die Bundesregierung überprüft regelmäßig ihren Instrumentenkasten der Außenwirtschaftsförderung, der sich in erster Linie an kleine und mittlere Unternehmen richtet, und passt diesen, wenn erforderlich, an.
Welche Rolle spielen das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Bundeskanzleramt, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Germany Trade and Invest und die deutschen Auslandsvertretungen bei der operativen Ansprache ausländischer Investoren?
Die Bundesregierung führt fortlaufend Gespräche auch mit ausländischen Investoren, um für den Standort Deutschland zu werben. Im Kontext des Deutschlandfonds führen das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und die KfW regelmäßig Gespräche mit verschiedenen in- und ausländischen Investorengruppen.
Germany Trade & Invest (GTAI) ist die Außenwirtschaftsagentur des Bundes. Als Unternehmen des BMWE wirbt auch sie ausländische Investoren an. Die Arbeit wird im drei Säulen Modell der Außenwirtschaft mit den Außenhandelskammern und den deutschen Auslandsvertretungen koordiniert.
Welche Regionen, Branchen und Wertschöpfungsbereiche sollen nach Planung der Bundesregierung vorrangig von der Ansprache ausländischer Investoren profitieren?
Aktuelle politische Prioritäten insbesondere in Infrastruktur und Verteidigung bilden sich auch in Investitionsmaßnahmen ab. Zur Investorenanwerbung ist eine Anwerbungsstrategie entwickelt worden, die zyklisch überprüft und angepasst wird. Grundsätzlich erhält jedes ausländische Unternehmen, das nach Deutschland expandieren/in Deutschland erweitern möchte, Unterstützung, wenn es die Außenwirtschaftsagentur kontaktiert. Aktive Investorenanwerbung findet aktuell in fünf strategischen Bereichen statt: 1. Energie und Rohstoffe, 2. Mobilität, 3. Digitalisierung und Zukunftstechnologien, 4. Gesundheitswirtschaft, 5. Elektronik und Automatisierung sowie Sicherheits- und Verteidigungsindustrie als Querschnittsbereich.
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um kleine und mittlere Unternehmen, mittelständische Zulieferer, Start-ups und energieintensive Industrieunternehmen stärker in die Investorenstrategie des Bundes einzubeziehen?
Die Bundesregierung stärkt mit einer Reihe von Maßnahmen die Finanzierung von KMU, Start-ups und energieintensiven Industrieunternehmen. Der Zugang zu Finanzierungsmitteln entlang der Wachstumsphasen von Startup und Scaleups wird gefördert (High Tech Gründerfonds, Startup- und Scaleup-Strategie). Vgl. www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Techn ologie/wagniskapital-und-gruendungen.html.
Mit dem Deutschlandfonds werden private Investitionen in zentralen Zukunftsfeldern angeregt, u. a. Industrie und Mittelstand, Wagniskapital sowie die Energieinfrastruktur. Vgl. www.kfw.de/%c3%9cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Deutschlandfonds.html.
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls aus dem Vergleich mit Österreich gewonnen, soweit dort rechte Parteien an mehreren Landesregierungen beteiligt sind und Österreich in ausländischen Standortbewertungen weiterhin als investitionsoffene Marktwirtschaft beschrieben wird (https://investinaustria.at/warum-oesterreich/)?
Einen solchen Vergleich hat die Bundesregierung nicht angestellt, insofern auch keine Erkenntnisse daraus gewonnen.
Hat sich die Bundesregierung seit Beginn der 21. Wahlperiode mit der österreichischen Bundesregierung oder österreichischen Landesregierungen über Investorenansprache, Eigentumsschutz, Standortkommunikation oder den Umgang mit politischen Risikowahrnehmungen internationaler Investoren ausgetauscht, und wenn ja, wann, in welchen Gesprächsformaten, wo, und mit welchen Akteuren bzw. Teilnehmern?
Die Bundesregierung macht aus Staatswohlgründen keine Angaben zu den konkreten Inhalten vertraulicher Gespräche von Mitgliedern der Bundesregierung mit Vertretern anderer Staaten. Derartige Gespräche sind unmittelbares Regierungshandeln. Sie unterliegen dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Die Vertraulichkeit der Beratungen auf hoher politischer Ebene ist entscheidend für den Schutz der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland. Würden diese unter der Annahme gegenseitiger Vertraulichkeit ausgetauschten Gesprächsinhalte Dritten bekannt – dies umfasst auch eine Weitergabe an das Parlament –, würden sich die Gesprächspartner bei einem zukünftigen Zusammentreffen nicht mehr in gleicher Weise offen austauschen. Ein unvoreingenommener Austausch auf auch persönlicher Ebene und die damit verbundene Fortentwicklung der deutschen Außenpolitik wäre dann nur noch auf langwierigere, weniger erfolgreiche Art und Weise oder im Einzelfall auch gar nicht mehr möglich. Dies gilt ebenfalls für Schlussfolgerungen, die Rückschlüsse auf die erörterten Themen ermöglichen könnten.
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus einem etwaigen Austausch mit Österreich für ihre eigene Standortkommunikation gegenüber ausländischen Investoren?
Einen solchen Austausch gab es nicht, insofern gibt es auch keine Konsequenzen.
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber vor, ob ausländische Investoren zwischen bundespolitischen, landespolitischen und kommunalen Standortfaktoren in Deutschland unterscheiden, und welche sind das?
Bei der Auswahl eines Standorts ziehen Investoren regelmäßig die Gesamtheit der Faktoren eines konkreten Standorts in Betracht. Diese unterscheiden sich im föderalen System bspw. bei der Belastung durch Steuern und Abgaben, aber auch lokal durch das Angebot an Fachkräften, Infrastruktur oder die Einbindung in lokale Lieferketten.
Welche ressortübergreifenden Abstimmungen fanden seit Beginn der 21. Wahlperiode zur internationalen Kommunikation über Eigentumsschutz, Investitionssicherheit und Standortstabilität Deutschlands gegebenenfalls statt?
Zu Zielen und Themen der Auslandskommunikation stimmt sich das federführende Auswärtige Amt anlassbezogen mit den Fachressorts ab. Die Investitionsbedingungen in Deutschland gehören auch zu den Themen der Auslandskommunikation der Bundesregierung.
Welche Änderungen an bestehenden Instrumenten der Außenwirtschaftsförderung, Investorenansprache oder Standortkommunikation prüft die Bundesregierung gegebenenfalls als Reaktion auf rückläufige ausländische Direktinvestitionsprojekte in Deutschland?
Die Bundesregierung hat schon frühzeitig beschlossen, die Investorenanwerbung zu stärken, u. a. manifestiert in der Bestellung von Martin Blessing als Persönlichem Beauftragten des Bundeskanzlers für Investitionen und in der Ausrichtung des Invest In Germany Summits. In neuen Märkten, in denen für Deutschland wichtige Investoren und Leitveranstaltungen beheimatet sind, wird die Investorenanwerbung intensiviert. Das Auswärtige Amt flankiert diese Aktivitäten der Auslandsvertretungen bei der Investorenanwerbung.
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung internationalen Investitionsschutzstandards und bilateralen oder europäischen Investitionsschutzabkommen für die Standortattraktivität Deutschlands bei?
Die Bundesregierung betrachtet funktionierende, moderne Investitionsregeln als wichtigen Stützpfeiler für eine resiliente, global vernetzte deutsche Wirtschaft. Für die Attraktivität Deutschlands als Investitionsstandort sieht die Bundesregierung die primäre Relevanz und Stärke im inländischen Rechtssystem und der verlässlichen staatlichen Ordnung.