Hitzebedingte Todesfälle und Schutzmaßnahmen im Hitzesommer 2026

Drucksache 21/8361Antwortauf die Kleine Anfrage 21/785706.10.202627 Seiten34 FragenFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENBundesministerium für GesundheitGesundheitStaat und Verwaltung1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Extreme Hitze ist eine konkrete Gefahr für Leib und Leben und führt zu einer erheblichen gesundheitlichen Belastung der Bevölkerung. Nach aktuellen Schätzungen des Robert Koch-Instituts (RKI) sind im Sommer 2026 bis zur Kalenderwoche 32 rund 14 000 Menschen hitzebedingt gestorben. Rund 9 600 dieser Todesfälle entfallen allein auf die besonders heiße Kalenderwoche 26 Ende Juni 2026 (vgl. www.rki.de/DE/Themen/Gesundheit-und-Gesellschaft/G esundheitliche-Einflussfaktoren-A-Z/H/Hitze/Bericht_Hitzemortalitaet.html). Damit liegt die Zahl bereits in den laufenden Sommermonaten deutlich über den Werten der vergangenen Jahre. Dennoch ist eine der außergewöhnlichen gesundheitlichen Belastung angemessene Reaktion der Bundesregierung bislang nicht erkennbar.

Zusätzlich zu den RKI-Zahlen, die eine erhebliche hitzekorrelierte Übersterblichkeit dokumentieren, kommen weitere schwerwiegende Gesundheitsrisiken. Hitze kann insbesondere bei älteren und vorerkrankten Menschen kardiale, pulmonale, renale und neurologische Erkrankungen verschlechtern und ist mit zusätzlicher Morbidität, Rettungsdiensteinsätzen, Krankenhausaufnahmen und langfristigen Gesundheitsschäden verbunden.

Aktuelle fachwissenschaftliche Publikationen weisen darauf hin, dass Deutschland auf schwere Hitzeerkrankungen bislang nur unzureichend vorbereitet ist (vgl. https://link.springer.com/article/10.1007/s00063-026-01497-4#c iteas). So bestehen für die Behandlung des Hitzschlags klare fachliche Anforderungen: Entscheidend ist die unverzügliche aktive Kühlung mit dem Ziel, die Körperkerntemperatur binnen etwa 30 Minuten unter 39 Grad Celsius zu senken, etwa durch Kaltwasserimmersion. Gleichwohl halten nur 4 Prozent der Notaufnahmen eine Möglichkeit zur Ganzkörperimmersion vor (vgl. www.aerzteblatt.de/archiv/hitzewelle-strukturelle-defizite-in-notaufnahmen-u nd-kliniken-d570931c-3a74-418a-9960-c6e54a9789ac).

Aktuelle bundesweite Erhebungen aus deutschen Notaufnahmen weisen zugleich auf erhebliche strukturelle Defizite bei der Vorbereitung auf extreme Hitze hin. Einer Umfrage unter ärztlichen Leitungen zufolge hatten nur 9 Prozent der Kliniken Hitze im Krankenhausalarm- und Einsatzplan verankert, nur 19 Prozent der Notaufnahmen waren vollständig klimatisiert und nur 12 Prozent verfügten über einen standardisierten Behandlungspfad für schwere hitzebedingte Erkrankungen. Am Hitzewochenende des 27. und 28. Juni 2026 meldeten 78 Prozent ein erhöhtes Patientenaufkommen, 57 Prozent Überlastungssituationen, 55 Prozent Versorgungsengpässe, 32 Prozent Boarding und 27 Prozent hitzebedingte Personalausfälle (vgl. www.aerzteblatt.de/archiv/hitz ewelle-strukturelle-defizite-in-notaufnahmen-und-kliniken-d570931c-3a74-41 8a-9960-c6e54a9789ac).

Der Bund hat bereits Hitzeschutzpläne und Musterempfehlungen für den Umgang mit extremer Hitze vorgelegt, unter anderem für Krankenhäuser. Die aktuellen Befunde werfen deshalb zum einen die Frage auf, welche Empfehlungen bestehen, sowie auch, ob ihre Umsetzung bekannt ist, ob sie überprüft wird, welche Mindeststandards gelten und wie notwendige Investitions- und Betriebskosten finanziert werden. Gleiches gilt für den Rettungsdienst, die Pflegeeinrichtungen, ambulant versorgte Pflegebedürftige, Kitas, Schulen und andere Einrichtungen der sozialen Infrastruktur.

Hitzewellen sind vorhersehbare, wiederkehrende und infolge der Klimakrise zunehmende Extremwetterereignisse. Während bei anderen Naturkatastrophen und Extremwetterereignissen, etwa bei Hochwasser, etablierte Krisen- und Koordinierungsstrukturen greifen und kurzfristig umfangreiche Hilfs- und Schutzmaßnahmen mobilisiert werden, ist unklar, welche entsprechenden Mechanismen bei extremer Hitze bestehen und wann bzw. ob diese im Sommer 2026 aktiviert wurden.

Vor diesem Hintergrund ist aufzuklären, wie die Bundesregierung auf die Perioden extremer Hitze im Sommer 2026 reagiert hat, welche konkreten Entscheidungen sie getroffen hat und welche Maßnahmen sie ergriffen oder geprüft hat, um weitere hitzebedingte Todesfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Dabei ist insbesondere zu klären, wie besonders gefährdete Menschen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur geschützt wurden und ob zusätzliche Kühlmöglichkeiten, Schutzangebote sowie eine gezielte Unterstützung von Pflegeheimen, Krankenhäusern, Kitas und anderen Einrichtungen frühzeitig geprüft und umgesetzt wurden. Ebenso stellt sich die Frage, welche Konsequenzen die Bundesregierung aus dem Hitzesommer 2026 für die künftige Krisenvorsorge und den Hitzeschutz zieht.

Dabei geht es nicht allein um die Frage, welche Maßnahmen ergriffen wurden, sondern auch darum, ob die bestehenden Strukturen des staatlichen Krisenmanagements für Hitzewellen mit einer vergleichbaren gesundheitlichen Gefährdung ausreichend sind. Wenn für andere Gefahrenlagen klare Zuständigkeiten, Warnketten und Krisenmechanismen bestehen, stellt sich die Frage, warum dies bei einer vorhersehbaren, wiederkehrenden und potenziell zunehmenden Gefahr wie extremer Hitze bislang nicht in vergleichbarer Weise der Fall ist.

Entscheidend ist schließlich, ob die Bundesregierung auf Grundlage der ihr vorliegenden Warnungen und Erkenntnisse rechtzeitig gehandelt hat. Daher ist aufzuklären, welche Warnungen und Erkenntnisse ihr während der Hitzewellen vorlagen, wann das Ausmaß der gesundheitlichen Folgen erkennbar war und ob auf dieser Grundlage ein früheres oder weitergehendes Handeln möglich gewesen wäre. Dabei stellt sich insbesondere die Frage, ob durch früheres staatliches Handeln weitere hitzebedingte Todesfälle hätten vermieden werden können.

Frage 1 Seite 2

Wie viele hitzebedingte bzw. hitzeassoziierte Krankenhauseinweisungen, Notaufnahmebehandlungen und Rettungsdiensteinsätze sowie hitzebedingte Todesfälle wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2026 bislang registriert bzw. geschätzt (bitte jeweils nach Bundesland und Kalenderwoche aufschlüsseln und, soweit möglich, nach Hitzschlag, Hitzeerschöpfung, Dehydratation sowie hitzeassoziierter Dekompensation vorbestehender Erkrankungen differenzieren)?

Antwort

Die Notaufnahmesurveillance am Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlicht seit Juli 2026 einen Indikator zur Abbildung hitzeassoziierter Notaufnahmevorstellungen in Deutschland. Die Daten basieren auf der freiwilligen Teilnahme ausgewählter Notaufnahmen des Notaufnahmeregisters (AKTIN-Infrastruktur) und sind somit nicht repräsentativ für alle Deutschen Notaufnahmen. Aus diesem Grund zeigt die Notaufnahmesurveillance am RKI lediglich den relativen Anteil hitzeassoziierter Notaufnahmevorstellungen an den Gesamtvorstellungen. Absolute Fallzahlen sowie Zahlen aufgeschlüsselt nach Ländern können im aktuellen System nicht bereitgestellt werden.

Details können dem Dashboard der Notaufnahmesurveillance entnommen werden, abrufbar unter https://public.data.rki.de/t/public/views/Notaufnahmesurvei llance/DashboardSyndrome.

Bis zur Kalenderwoche 35 wurden im Jahr 2026 16 300 hitzebedingte Sterbefälle in Deutschland geschätzt. Die kumulativen Zahlen aufgeschlüsselt nach Kalenderwochen sind in der Tabelle 1 in der Anlage 1* aufgeführt.

Entsprechende Daten sind für die Länder in der Tabelle 2 in der Anlage 1* aufgeführt.

Zu hitzeassoziierten Rettungsdiensteinsätzen und Krankenhauseinweisungen liegen keine Daten vor.

AnlageAnlage 1 - Tabelle 1 zu AW auf Frage 1 KA 21/7857

PDF-Seiten 18–26 (9 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 2 Seite 3

Sofern der Bundesregierung keine aktuellen bundesweiten Daten zu hitzebedingten oder hitzeassoziierten Krankenhauseinweisungen, Notaufnahmebehandlungen und Rettungsdiensteinsätzen vorliegen, werden diese zeitnah erhoben bzw. zusammengeführt, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Das RKI betreibt keine bundesweite und themenoffene Surveillance von Rettungsdiensteinsätzen und Krankenhauseinweisungen. Die Notaufnahmesurveillance basiert auf der freiwilligen Teilnahme von ausgewählten Notaufnahmen, somit liegen auch für den Versorgungsbereich Notaufnahme keine bundesweiten Daten vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.

Frage 3 Seite 3

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die bundesweite zeitnahe Datenlage zu hitzebedingter Morbidität, Notfallversorgung und Mortalität zu verbessern, und bis wann sollen diese umgesetzt sein?

Antwort

Die Weiterentwicklung des Monitorings der hitzebedingten Mortalität wird im RKI im Rahmen der Weiterentwicklung des „Hitzeschutzplan für Gesundheit“ des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) geprüft. Dies umfasst die Bewertung, wie das Monitoring von wochengenauen auf tagesgenaue und räumlich aufgeschlüsselte Auswertungen umgestellt werden kann. Aktuelle Forschungsarbeiten zur KI-basierten Modellierungen der hitzebedingten Mortalität sowie zu temperaturbedingten Krankenhausaufenthalten werden dabei ebenfalls berücksichtigt.

Frage 4 Seite 3

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über hitzebedingte Arbeitsunfähigkeit oder Personalausfälle im Gesundheitswesen, in der Pflege und im Rettungsdienst im Sommer 2026 vor (bitte nach Berufsgruppen und, soweit verfügbar, Bundesländern aufschlüsseln)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen Daten zu hitzebedingten Arbeitsunfähigkeiten für das Berichtsjahr erst Ende November 2027 vor.

Frage 5 + 10 Seite 4

5Welche relevanten Prognosen, Hitzewarnungen, Lagebilder, Gesundheitsindikatoren und Mortalitätsschätzungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD), des RKI, des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) oder der anderen Bundesbehörden lagen der Bundesregierung im Jahr 2026 vor, welche Bundesministerien und Bundesbehörden wurden jeweils darüber informiert, wann genau wurden diese informiert, und welche konkreten Maßnahmen wurden anlässlich der jeweiligen Warnungen veranlasst (bitte chronologisch nach Warnung, Zeitpunkt, informierter Stelle und veranlasster Maßnahme aufschlüsseln)?

10Hat das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ) die Hitzelage als bevölkerungsschutzrelevantes Ereignis eingeordnet und bzw. oder welche Lagebewertungen, Unterrichtungen und Handlungsempfehlungen hat das GMLZ vorgenommen bzw. an die relevanten Akteure weitergegeben (bitte möglichst chronologisch aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 5 und 10 werden gemeinsam beantwortet.

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) erstellt im Fall von zu erwartender Hitze ergänzend zu den Wettervorhersagen täglich spezielle Hitzevorhersagen auf Landkreisebene. Diese bestehen aus tagesspezifischen Hitzevorabinformationen mit einem Vorlauf von bis zu einer Woche („Wochentrend“) und aus konkreten Hitzewarnungen für den aktuellen Tag und den Folgetag. Der DWD verbreitet Hitzevorhersagen und -warnungen über verschiedene Informationskanäle, im Internet unter www.dwd.de, www.hitzewarnungen.de, www.naturgefahre nportal.de, über die WarnWetterApp, per E-Mail-Newsletter unter www.dw d.de/DE/service/newsletter/newsletter_node.html und über Warnvideos auf dem DWD YouTube-Kanal www.youtube.com/user/DWDderWetterdienst. Über diese Kanäle haben alle Bundesministerien und Bundesbehörden die Möglichkeit, sich über Hitzevorhersagen und -warnungen des DWD zu informieren.

Konkrete Termine von Veröffentlichungen der Hitzevorhersagen im Fall der extremen Hitzeperiode im Juni 2026 sind in der Antwort zu Frage 12 aufgelistet.

Im Rahmen des kontinuierlichen Lagemonitorings wurde die Hitzewelle in der zweiten Junihälfte 2026 durch das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ) kontinuierlich verfolgt. Vom 19. bis 30. Juni 2026 wurde die witterungsbedingte Lage als sogenanntes „Besonderes Ereignis“ im GMLZ geführt, was zu entsprechend angepassten internen Abläufen und einer noch intensiveren Befassung mit der Lage führte. Dies erfolgte vor dem Hintergrund möglicher Auswirkungen auf den deutschen Bevölkerungsschutz durch erhöhte gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung infolge der Wärmebelastung, erhöhte Unwettergefahr durch sommerliche Gewitter mit Starkregen, Sturm und Hagel, erhöhtes Vegetationsbrandrisiko sowie niedrigwasserbedingte Einschränkungen kritischer Infrastrukturen (z. B. Transport und Verkehr, Energie).

Da die nationalen Georisiken (Wetter, Hochwasserlage, Waldbrandgefahr) standardmäßiger Bestandteil der täglichen externen Lageberichterstattung des GMLZ (in Form der sogenannten „Täglichen Lageübersicht Bevölkerungsschutz“, kurz TLÜ) sind, wurden auch täglich entsprechende Wärmebelastungen, Unwetterwarnungen (sofern vorhanden), Waldbrandgefahren mit jeweiligen Kurzfristprognosen (48 Stunden) und Bewertungen kommuniziert. Das GMLZ stützt sich hierbei im Wesentlichen auf die vom Deutschen Wetterdienst herausgegebenen Informationen (Wetter-/Unwetterwarnungen, Warnlageberichte, Waldbrandgefahrenindex). Eine jeweilige Bewertung erfolgt hinsichtlich einer Relevanz für den Bevölkerungsschutz in Deutschland aus Perspektive des GMLZ. Bewertungen oder Prognosen fachlich/örtlich zuständiger Akteure können hiervon abweichen und bleiben unberührt. Sofern es im genannten Zeitraum zu besonderen Gefahrenlagen kam, hat das GMLZ hierüber ebenfalls im Rahmen der TLÜ berichtet. Dies betrifft Unwettergefahren durch kräftige Gewitter in Teilen Deutschlands ab dem 27. Juni bis 1. Juli 2026.

Die Adressaten und primäre Zielgruppe des Lagebilds sind dabei die Fachebene Bevölkerungsschutz der Bundes-/(oberste) Landesbehörden (GMLZ, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Bundesministerium des Innern (BMI), Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), Operatives Führungskommando der Bundeswehr (OpFüKdoBw), Bundespolizei (BPol), oberste Katastrophenschutzbehörden der Länder, Hilfsorganisationen). Zur erweiterten Zielgruppe zählen das Bundeskanzleramt (BKAmt) und weitere Bundeministerien (Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), Bundesministerium der Finanzen (BMF), Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie der Bundesrepublik Deutschland (BMWE), Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und BMG) und deren nachgeordnete Fachbehörden, Anrainerstaaten, EU-Kommission, NATO und weitere Institutionen.

Frage 6 Seite 5

Zu welchem Zeitpunkt wurden welche Informationen zu hitzebedingten Gefahren durch welche Bundesbehörde an welche Landes- und Kommunalbehörden weitergegeben?

Antwort

Es wird auf die Antworten zu den Fragen 11 und 12 verwiesen.

Frage 7 + 8 + 9 + 9a + 9b Seite 5

7Welche Schutzmaßnahmen hat die Bundesregierung nach der erstmaligen belastbaren Prognose bzw. Warnung vor der extremen Hitzelage Ende Juni 2026 in eigener Zuständigkeit jeweils innerhalb der ersten 24, 48 und 72 Stunden geprüft, beschlossen oder veranlasst (bitte Maßnahme, Entscheidungszeitpunkt, verantwortliche Stelle und Umsetzungsstatus angeben)?

8Welche zusätzlichen Schutzmaßnahmen wurden nach der Hitzewelle Ende Juni 2026 und vor den nachfolgenden Hitzeperioden im Juli und August 2026 ergriffen, um weitere hitzebedingte Gesundheitsrisiken und Todesfälle zu verhindern?

9Wurde aufgrund der Hitzewellen im Juni, Juli und August 2026 ein ressortübergreifender Krisen- oder Koordinierungsstab auf Bundesebene eingerichtet oder ein bestehender ressortübergreifender Krisen- oder Koordinierungsmechanismus aktiviert?

9aWenn ja, wann, und unter Beteiligung welcher Ressorts?

9bWenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Fragen 7 bis 9b werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 11 verwiesen.

Frage 11 + 11a + 11b Seite 5

11Besteht auf Bundesebene ein Krisen- oder Koordinierungsmechanismus speziell für extreme Hitze?

11aWenn ja, nach welchen Kriterien, Indikatoren oder festgelegten Schwellenwerten wird dieser ausgelöst?

11bWenn nein, warum nicht, und plant die Bundesregierung, einen derartigen Mechanismus einzurichten?

Antwort

Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet.

Auf Bundesebene besteht speziell für extreme Hitze kein Krisen- oder Koordinierungsmechanismus. Die Bewältigung von extremen Wetterereignissen, wie extremer Hitze, liegt in der Zuständigkeit der Länder. Die Bundesregierung arbeitet im integrierten Hilfeleistungssystem eng mit den Ländern zusammen und unterstützt diese im Rahmen der etablierten Hilfeleistungsstrukturen.

Frage 12 Seite 6

Ab welchem Zeitpunkt und auf welcher Datengrundlage (z. B. Prognosen des Deutschen Wetterdienstes [DWD], Lageberichte des RKI zur hitzebedingten Mortalität) lagen der Bundesregierung im Jahr 2026 Anhaltspunkte für eine außergewöhnlich hohe hitzebedingte Gesundheitsbelastung vor (bitte mit Angabe des Datums der jeweiligen Meldung bzw. des Berichts auflisten)?

Antwort

Die Hitzewarnungen des DWD warnen vor einer hohen Wärmebelastung, die zu hitzebedingten Gesundheitsbelastungen führen kann. Die Kriterien, die für eine DWD-Hitzewarnung erfüllt sein müssen, werden unter Einbeziehung von Mortalitätsdaten entwickelt.

Erste konkrete Anhaltspunkte für eine intensive Hitzewelle lagen ab dem 14. Juni 2026 durch DWD-Wettervorhersageprodukte vor (z. B. „Thema des Tages“, Hitzetrend-Vorhersagen). Die extreme Ausprägung (Dauer, betroffene Fläche, Intensität) der Hitzewelle im Juni 2026 war spätestens ab 21. und 22. Juni 2026 auf Basis der modellbasierten Wettervorhersagen des DWD sowie der genannten Produkte mit hoher Wahrscheinlichkeit absehbar und wurde entsprechend kommuniziert. Am 25. Juni 2026 hob der DWD in einer Pressemitteilung die Außergewöhnlichkeit der Hitzewelle hervor – zwei Tage vor deren Höhepunkt am 27. und 28. Juni 2026 mit regional über 40°C Gefühlter Temperatur.

Frage 13 Seite 6

Welche konkreten zusätzlichen Schutzmaßnahmen hat die Bundesregierung nach der ersten Hitzewelle Ende Juni 2026 und vor den nachfolgenden Hitzeperioden im Juli und August 2026 ergriffen, um weitere hitzebedingte Gesundheitsrisiken und Todesfälle zu verhindern?

Antwort

Es wird auf die Antworten zu den Fragen 11 und 16 verwiesen.

Frage 14 Seite 6

Inwieweit war das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Zusammenhang mit den Hitzewellen seit dem 1. Juni 2026 an Lagebildern, Koordinierungs- oder Schutzmaßnahmen zur Bewältigung der Hitzewellen beteiligt (bitte Organisationseinheiten, Zeitpunkte und Aufgaben angeben)?

Antwort

Seitens des BBK erfolgte Medienarbeit auf den Internetseiten und in sozialen Medien zur Sensibilisierung der Bevölkerung. Darüber hinaus sind der Bundesregierung keine Beteiligungen des BBK an Koordinierungs- oder Schutzmaßnahmen bekannt.

Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.

Frage 15 + 15a + 15b Seite 7

15Wurde nach der ersten Hitzewelle im Juni 2026 geprüft, besonders gefährdete Einrichtungen wie Pflegeheime, Krankenhäuser, Kitas und Schulen kurzfristig bei der Beschaffung und Bereitstellung zusätzlicher Kühlmöglichkeiten, etwa mobiler Kühlgeräte, oder anderer akuter Hitzeschutzmaßnahmen zu unterstützen?

15aWenn ja, welche Maßnahmen wurden geprüft, welche davon umgesetzt, und welche nicht umgesetzt?

15bWenn nein, warum wurden dementsprechende Maßnahmen nicht geprüft bzw. nicht umgesetzt?

Antwort

Die Fragen 15 bis 15b werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Antworten zu den Fragen 11 und 16 verwiesen.

Frage 16 + 16a + 16b Seite 7

16Hat die Bundesregierung nach Bekanntwerden der hohen Zahl hitzebedingter Todesfälle im Sommer 2026 zusätzliche finanzielle Mittel für akute Hitzeschutzmaßnahmen bereitgestellt oder deren Bereitstellung geprüft?

16aWenn ja, in welcher Höhe, und für welche Maßnahmen?

16bWenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Fragen 16 bis 16b werden gemeinsam beantwortet.

In der Kabinettsitzung am 26. August 2026 wurde beraten, wie mit den Folgen von Extremwetterereignissen wie dem diesjährigen Hitzesommer umgegangen werden soll. Klimaanpassung fällt mangels einer expliziten Bundeskompetenz in die originäre Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz der Länder, der bauliche und infrastrukturelle Hitzeschutz fällt in den Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung. Daher hat der Bundeskanzler den Staatsminister für Bund-Länder-Zusammenarbeit gebeten, mit den Ländern einen Abgleich vorzunehmen und zu prüfen, wie sich die Situation aus Sicht der Länder darstellt und an welchen Stellen die Zusammenarbeit zu intensivieren ist. Dieser Prozess dauert an.

Das BMUKN unterstützt mit der Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (AnpaSo) den Gesundheits- und Sozialsektor seit dem Jahr 2020 bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Die Entwicklung und Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen ist ein wesentlicher Bestandteil der Förderung. Gemäß Kabinettbeschluss vom 15. Juli 2026 sollen die Mittel für die Förderrichtlinie AnpaSo ab dem Jahr 2027 aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert werden. Unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundestages zum Regierungsentwurf werden die Haushaltsmittel für die AnpaSo dabei gegenüber der bisherigen Ausstattung aufgestockt. Unabhängig von der Bereitstellung kurzfristiger oder zusätzlicher Mittel arbeitet die Bundesregierung daran, den im Koalitionsvertrag vereinbarten Prüfauftrag für eine neue Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz und Klimaanpassung zu erfüllen. Dazu ist der Bund in Beratungen mit den Ländern getreten.

Frage 17 + 17a + 17b Seite 7

17Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Pflegeheime, Krankenhäuser, Kitas, Schulen und andere Einrichtungen der sozialen Infrastruktur während der Hitzewellen 2026 akuten Bedarf an zusätzlichen Kühlmöglichkeiten oder anderen Hitzeschutzmaßnahmen hatten?

17aWenn ja, wie viele Einrichtungen waren betroffen, und welche konkrete Unterstützung wurde ihnen durch Bund, Länder oder Kommunen zur Verfügung gestellt?

17bWenn nein, warum liegen der Bundesregierung trotz der außergewöhnlichen gesundheitlichen Belastung keine entsprechenden Erkenntnisse vor?

Antwort

Die Fragen 17 bis 17b werden gemeinsam beantwortet.

Meldungen oder Daten darüber, wie viele Pflegeheime, Krankenhäuser, Kitas, Schulen und andere Einrichtungen der sozialen Infrastruktur während der Hitzewellen 2026 akuten Bedarf an zusätzlichen Kühlmöglichkeiten oder anderen Hitzeschutzmaßnahmen hatten, liegen der Bundesregierung nicht vor.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.

Frage 18 + 18a + 18b Seite 8

18Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele der nach der Notfallstufenregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G‑BA) gestuften Krankenhäuser das Szenario extremer Hitze in ihren Krankenhausalarm- und Einsatzplänen verankert haben und über eine vollständige Klimatisierung ihrer Notaufnahme- und Normalstationsbereiche verfügen, und welche konkreten Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für die Anforderungen an Krankenhäuser der verschiedenen Notfallversorgungsstufen sowie die Finanzierung von Notfallversorgung und von Infrastrukturmaßnahmen an Krankenhäusern?

18aWie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Abschaffung der Leistungsgruppe Notfallmedizin und die für Krankenhäuser defizitäre Vergütung von Behandlungen in Notaufnahmen mit Blick auf durch eine erwartbar steigende Zahl an Hitzeperioden und Extremwetterereignissen erhöhte Belastung der Notfallversorgung an Krankenhäusern?

18bWelche Finanzinstrumente (Fördertöpfe etc.) des Bundes und der Länder stehen den Krankenhäusern zur Verfügung, um die Notaufnahmen infrastrukturell und personell besser für eine steigende Zahl von Hitzeperioden und Extremwetterereignissen vorzubereiten?

Antwort

Die Fragen 18 bis 18b werden gemeinsam beantwortet.

Empirisch abgesicherte und bundesweit repräsentative Erkenntnisse oder Daten darüber, wie viele der nach der Notfallstufenregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses gestuften Krankenhäuser Hitze als eigenständiges Szenario im Krankenhausalarm- und Einsatzplan verankert haben, liegen der Bundesregierung nicht vor.

Die Bundesregierung prüft im Rahmen ihrer Zuständigkeit fortlaufend, wie der Hitzeschutz in den verschiedenen Versorgungsbereichen des Gesundheitswesens wirksam verbessert werden kann.

Aus dem Krankenhaustransformationsfonds, der im Rahmen der Krankenhausreform zur Förderung von strukturverändernden Investitionen in Krankenhäuser eingerichtet wurde, können auch hitzeschutzrelevante bauliche oder technische Maßnahmen mitgefördert werden. Die Förderung von Klimaschutzmaßnahmen weist für sich genommen keinen inhaltlichen Zusammenhang mit der durch die Krankenhausreform angestrebten fachlichen Transformation auf und ist insofern kein eigenständiger Fördertatbestand des Krankenhaustransformationsfonds. Dennoch können in einem konkreten Einzelfall hitzeschutzrelevante bauliche oder technische Maßnahmen – wie Verschattung, Gebäudebegrünung oder klimafreundliche Kühlung – als Bestandteil eines förderfähigen Gesamtvorhabens des Krankenhaustransformationsfonds berücksichtigt werden.

Frage 19 Seite 9

Welche Gespräche, Abstimmungen und Vereinbarungen fanden zwischen Bundesregierung, Ländern und Kommunen zur Bewältigung der gesundheitlichen Folgen der Hitzewellen 2026 statt (bitte nach Datum, Beteiligten und zentralen Ergebnissen aufschlüsseln)?

Antwort

Die Ressorts der Bundesregierung stehen zum Thema Hitze und Hitzeschutz in einem kontinuierlichen und regelmäßigen Austausch. Dies betrifft insbesondere die thematischen Schnittstellen umweltbezogener Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz, Katastrophen- und Bevölkerungsschutz sowie Stadtentwicklung und Bauwesen. Ressortinterne und ressortübergreifende Treffen finden in der Regel jeweils anlass- und themenbezogen auf unterschiedlichen Ebenen auch unter Einbindung der nachgeordneten Behörden statt. Sie sind Bestandteil des üblichen Regierungshandelns und werden nicht gesondert dokumentiert.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.

Frage 20 + 20a + 20b Seite 9

20Hat die Bundesregierung den Ländern und Kommunen während der Hitzeperioden im Sommer 2026 konkrete Handlungsempfehlungen oder finanzielle Unterstützung zur Bewältigung der akuten gesundheitlichen Gefahren durch extreme Hitze angeboten?

20aWenn ja, welche konkreten Handlungsempfehlungen oder finanziellen Unterstützungen?

20bWenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Fragen 20 bis 20b werden gemeinsam beantwortet.

Anlässlich des diesjährigen bundesweiten Hitzeaktionstages unter dem Motto „Gemeinsam vorsorgen für Extremhitze“ am 11. Juni 2026 erfolgte durch das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) in Kooperation mit der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände eine digitale Versandaktion an alle Kommunen und Gesundheitsämter in Deutschland. Ziel war es, die Kommunen für das Thema gesundheitlicher Hitzeschutz zu sensibilisieren und auf die Angebote des BIÖG und weiterer Kooperationspartner hinzuweisen. Gleichzeitig fungieren die Kommunen und Gesundheitsämter als Multiplikatoren für weitere Einrichtungen in den Kommunen (unter anderem Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Kitas und andere Einrichtungen der sozialen Infrastruktur).

Zur Unterstützung der Länder und Kommunen hat das BMUKN bereits im Jahr 2017 Handlungsempfehlungen zur Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit herausgegeben (www.bundesumweltmini sterium.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/hap_handlung sempfehlungen_bf.pdf), die auch die Synergien mit dem Schutz vor UV-Belastung adressieren (z. B. Schattenplätze). Sie wurden gemeinsam von Bund und Ländern erarbeitet. Die Empfehlungen dienen den kommunalen Behörden dazu, regional beziehungsweise lokal angepasste Aktionspläne zu entwickeln. Zudem wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) im Forschungsvorhaben „Analyse von Hitzeaktionsplänen und gesundheitlichen Anpassungsmaßnahmen an Hitzeextreme in Deutschland“ eine Arbeitshilfe zur Entwicklung und Implementierung eines Hitzeaktionsplans für Kommunen entwickelt (www.hs-fulda.de/fileadmin/user_upload/FB_Pflege_und_Gesundheit/Forschu ng___Entwicklung/Klimawandel_Gesundheit/2026_Arbeitshilfe_UEberarbeitu ng_final.pdf).

Weitere Unterstützung beim Schutz vor Hitze bieten der „Hitzeknigge“ und die „Tatenbank“ des UBA, abrufbar unter www.umweltbundesamt.de/en/publikatio nen/der-hitzeknigge und www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/kli mafolgen-anpassung/anpassung-an-den-klimawandel/werkzeuge-der-anpassun g/tatenbank, sowie die Ratgeber des BMUKN, abrufbar unter www.bundesum weltministerium.de/WS553.

Das „Zentrum Klimaanpassung“ (ZKA) unterstützt Kommunen und Träger sozialer Einrichtungen als erster Ansprechpartner rund um das Thema Klimaanpassung, auch zum Thema Hitzeschutz. Das ZKA bietet unter anderem eine telefonische Beratungshotline an und stellt über seine Internetseiten umfangreiche Informationsmaterialien zum Thema Hitze und UV-Strahlung zur Verfügung.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.

Frage 21 Seite 10

Welche konkrete finanzielle, materielle oder organisatorische Unterstützung können Kommunen im Falle einer akuten extremen Hitzewelle kurzfristig vom Bund abrufen?

Antwort

Die Finanzierungs- und Umsetzungsverantwortung bei der Bewältigung von Extremwettereignissen im Rahmen des Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes liegt in Deutschland bei den Ländern und Kommunen.

Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 11 und 30 bis 37 verwiesen.

Frage 22 Seite 10

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem Umfang Notaufnahmen und Rettungsdienste in den Bundesländern und Kommunen während der Hitzewellen im Sommer 2026 Überlastungssituationen erlebt haben, und welche Maßnahmen wurden von den jeweils zuständigen Länder- und Kommunalbehörden ergriffen, um die präklinische und klinische Notfallversorgung bei erhöhtem hitzebedingtem Einsatz- und Patientenaufkommen sicherzustellen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

Antwort

Das RKI betreibt aktuell keine Surveillance zur Erfassung von Kapazitäten oder Überlastungssituationen im Rettungsdienst. Daten zur Aufenthaltsdauer in Notaufnahmen werden im Infektionsradar des RKI veröffentlicht, einsehbar unter infektionsradar.rki.de. Die Daten werden dem RKI in aggregierter Form durch das Notaufnahmeregister (AKTIN-Infrastruktur) zur Verfügung gestellt und beruhen auf der freiwilligen Teilnahme einzelner Notaufnahmen. Aussagen über die Überlastung in bestimmten Ländern und auch mit Bezug zu Hitze lassen sich daraus nicht ableiten.

Frage 23 Seite 10

Welche Verbesserungen mit Blick auf Überlastungssituationen des Rettungsdienstes während der Hitzeperioden erwartet die Bundesregierung durch die geplante Umsetzung der Reform der Notfallversorgung, und wie stellt sie sicher, dass die Rettungsdienste durch die geplanten Änderungen bereits für mögliche Hitzeperioden im kommenden Jahr besser vorbereitet sind?

Antwort

Im Rahmen der Reform der Notfallversorgung werden die Leistungserbringer des Notfallmanagements (Rettungsleitstellen) mit der zuständigen Akutleitstelle der Kassenärztlichen Vereinigung zu einem Gesundheitsleitsystem vernetzt. Aufgrund abgestimmter standardisierter Abfragesysteme kann der zuständige Kooperationspartner ermittelt und der Anruf medienbruchfrei weitergeleitet werden. Gesundheitsleitsysteme sollen sich zudem mit verschiedenen komplementären Diensten, etwa notfallpflegerischen oder sozialpsychiatrischen Diensten, vernetzen. Bereits in der Leitstelle kann so bedarfsgerecht auf die eingehenden Hilfeersuchen reagiert und der Rettungsdienst nur noch für solche Notrufe disponiert werden, wo dies wirklich notwendig ist. Die Ressourcen des Rettungsdienstes werden somit geschont und einer Überlastung – auch in Hitzeperioden – entgegengewirkt. Sofern die Reform der Notfallversorgung Anfang 2027 in Kraft tritt, gelten die beschriebenen Regelungen bereits in der nächsten zu erwartenden Hitzewelle.

Frage 24 Seite 11

Wann wurde das Bundeskanzleramt erstmals über die außergewöhnlich hohe hitzebedingte Gesundheitsbelastung bzw. Mortalität im Sommer 2026 informiert, durch wen, und in welcher Form?

Antwort

Das Bundeskanzleramt tauscht sich laufend mit den Ressorts zu aktuellen Themen aus, auch zum Thema Hitze und Hitzeschutz. Dies ist Bestandteil des üblichen Regierungshandelns und wird nicht gesondert erfasst.

Frage 25 Seite 11

Wurde der Bundeskanzler zwischen dem 29. Juli 2026 und dem 22. August 2026 über die Entwicklung der Hitzelage, die gesundheitlichen Folgen und die Entwicklung der geschätzten Zahl der hitzebedingten Todesfälle informiert, wenn ja, wann, durch wen, und in welcher Form (bitte chronologisch aufschlüsseln)?

Antwort

Der Bundeskanzler wird laufend über aktuelle Geschehnisse unterrichtet.

Frage 26 Seite 11

Welche Lageberichte oder Unterrichtungen zur Hitzelage und zu ihren gesundheitlichen Folgen erhielt das Bundeskanzleramt zwischen dem 29. Juli 2026 und dem 22. August 2026 (bitte Datum, Absender und wesentlichen Inhalt angeben)?

Antwort

Es wird auf die Antworten zu den Fragen 19 und 24 verwiesen.

Frage 27 Seite 11

Hat der Bundeskanzler zwischen dem 29. Juli 2026 und dem 22. August 2026 von sich aus Informationen oder Lageberichte zur Hitzelage und zu ihren gesundheitlichen Folgen angefordert oder konkrete Maßnahmen bzw. Prüfaufträge veranlasst (wenn ja, bitte chronologisch aufschlüsseln)?

Antwort

Eine Aussprache zum Umgang mit Auswirkungen von Starkwetterereignissen und Klimaveränderungen in Deutschland stand auf der Tagesordnung der Kabinettsitzung am 26. August 2026.

Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 16 und 25 verwiesen.

Frage 28 Seite 11

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den im Sommer 2026 ausgelösten Warnungen der Bevölkerung (beispielsweise über die Warn-App NINA oder KatWarn) im Vorfeld von vorhersehbaren extremen Hitzetagen bzw. Hitzeperioden vor, und wie viele Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch diese erreicht (bitte die Warnungen über Warn-Apps nach Datum, Inhalt und auslösender Stelle aufschlüsseln)?

Antwort

Durch den DWD wurde vor den Wetterlagen gewarnt. Diese Warnungen werden durch das BBK in der Warn-App NINA angezeigt, jedoch nicht durch das BBK archiviert.

In der Tabelle 3 werden die im Jahr 2026 folgenden Hitzewarnungen durch das Modulare Warnsystem (MoWaS) aufgelistet.

Tabelle 3: Auflistung der Warnungen im Jahr 2026:

Tabelle auf Seite 12 · 7 Zeilen × 3 Spalten
DatumWarnungOrt
17.06.2026HitzewelleStadt und Landkreis Tübingen
22.06.2026Hitzewarnstufe 2Odenwaldkreis
23.06.2026HitzewarnungOdenwaldkreis
25.06.2026HitzewelleStadt und Landkreis Tübingen
29.06.2026Notfallrettung ÜberlastetFrankfurt am Main
28.07.2026HitzewelleStadt und Landkreis Tübingen
12.08.2026HitzewelleStadt und Landkreis Tübingen
Frage 29 Seite 12

Welche Defizite sieht die Bundesregierung bei der Warnung der Bevölkerung und besonders gefährdeter Einrichtungen, wie Pflegeheime, Krankenhäuser, Kitas und Schulen, im Vorfeld von vorhersehbaren extremen Hitzetagen bzw. Hitzeperioden, und welche konkreten Änderungen sollen vor dem Sommer 2027 umgesetzt werden?

Antwort

Der DWD hat im Sommer 2026 seine Warnungen vor starker und extremer Hitzebelastung, sobald fachlich begründbar, über alle verfügbaren Kanäle herausgegeben.

Die Warnung von besonders gefährdeten Einrichtungen wie Pflegeheimen, Krankenhäusern, Kitas und Schulen vor vorhersehbaren extremen Hitzetagen/-perioden, die Vorbereitung auf diese Ereignisse und die konkrete Umsetzung geeigneter Maßnahmen im föderalen System liegt in der Zuständigkeit der Kommunen und der jeweiligen Einrichtungen.

Frage 30 Seite 12

Welche besonderen Maßnahmen zur Aufklärung und zur akuten Warnung von Kindern und Jugendlichen sowie Menschen mit Behinderungen unternimmt die Bundesregierung derzeit, und welche weiteren Maßnahmen sind diesbezüglich geplant?

Antwort

Der vom BMG im Jahr 2023 initiierte „Hitzeschutzplan Gesundheit“ zielt darauf ab, die Schutzmaßnahmen der Länder, Kommunen und Städte sowie der Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen zu unterstützen und definiert insbesondere den Schutz vulnerabler Gruppen als wichtiges Handlungsfeld. Deshalb wurden die Aufklärungs- und Informationsmaßnahmen durch adressatengerechte Ansprache vulnerabler Risikogruppen zuletzt deutlich ausgebaut. Entsprechende Empfehlungen für die Kommunen, Landkreise, Einrichtungen und Betriebe sowie für Kinder und Jugendliche und Menschen mit Behinderungen wurden auf der Grundlage eines vom BMG beauftragten wissenschaftlichen Gutachtens entwickelt und stehen unter hitzeservice.de/kommunikationskonz ept/ zur Verfügung.

Auch das BIÖG setzte bei seinen Aktivitäten zur Sensibilisierung und Aufklärung zu den gesundheitlichen Risiken von Hitze in diesem Sommer den Fokus auf besonders gefährdete Gruppen wie Menschen mit chronischen Erkrankungen und deren Angehörige, ältere Menschen, Schwangere und Eltern von Babys und Kleinkindern.

Frage 31 + 31a + 31b Seite 12

31Hat die Bundesregierung für den Sommer 2026 eine Abschätzung vorgenommen oder beauftragt, in welchem Umfang Erkrankungen, Krankenhausaufnahmen oder Todesfälle durch frühere oder weitergehende Präventions- und Schutzmaßnahmen hätten vermieden werden können?

31aWenn ja, mit welchem Ergebnis?

31bWenn nein, warum nicht, und ist eine solche Evaluation vorgesehen?

Antwort

Die Fragen 31 bis 31b werden gemeinsam beantwortet.

Die mit dem „Hitzeschutzplan für Gesundheit“ des BMG entwickelten Strategien zielen darauf ab, hitzeassoziierte Todesfälle zu vermeiden, zu reduzieren sowie Krankheitsverläufe abzumildern. Die Auswirkungen auf die hitzeassoziierte Morbidität und Mortalität in der Bevölkerung sind abhängig von der Intensität der jährlichen Hitzeperioden. Da diese teilweise erheblichen jährlichen Schwankungen unterliegen, ist eine einfache kausale Korrelation beziehungsweise eine methodisch belastbare Quantifizierung von Effekten einzelner Maßnahmen nur sehr eingeschränkt möglich.

Das RKI arbeitet mit dem UBA und dem DWD zusammen, um das Hitzemonitoring methodisch weiterzuentwickeln. Dabei ist insbesondere der Austausch von Daten und Ergebnissen der regionalen Modellierungen auf Ebene der Landkreise relevant. Zugleich werden auch Möglichkeiten einer KI-basierten Modellierung der hitzebedingten Mortalität mit regionaler Auflösung durch das RKI in den Blick genommen und wissenschaftlich validiert. Überdies hat das RKI mit dem Forschungsprojekt MOCCHA (Monitoring of Climate Changerelated Health Aspects) klimabezogene Gesundheitsindikatoren für das Gesundheitsmonitoring, die auch den Bereich Hitze (z. B. Hitzeschutzkompetenz) umfassen, entwickelt. Auf Grundlage dieses Projekts sollen perspektivisch auch Interventions- und Kommunikationskaskaden durch gezielte Warninformation verbessert werden.

Auch das BIÖG evaluiert systematisch und regelmäßig seine Informationsangebote zum gesundheitlichen Hitzeschutz und passt auf dieser Grundlage seine Kommunikationsaktivitäten beim gesundheitlichen Hitzeschutz an.

Frage 32 + 32a + 32b + 32c Seite 13

32Welche zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung hitzebedingter Gesundheitsrisiken und Todesfälle standen der Bundesregierung nach der ersten Hitzewelle im Juni 2026 grundsätzlich zur Verfügung?

32aWelche dieser Maßnahmen wurden geprüft und welche umgesetzt?

32bWelche geprüften Maßnahmen wurden nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt ergriffen, und aus welchen Gründen?

32cWelche dieser Maßnahmen sollen vor dem nächsten Hitzesommer umgesetzt werden?

Antwort

Die Fragen 32 bis 32c werden gemeinsam beantwortet.

Mit dem „Hitzeschutzplan für Gesundheit“ hat auch das BMG im Jahr 2023 auf die durch den Klimawandel immer häufiger auftretenden Hitzeperioden reagiert. Diese Initiative des BMG dient vor allem als Impuls, um die Akteurinnen und Akteure in Ländern und Kommunen zu sensibilisieren, schnell zu reagieren und eigene, jeweils passgenaue Hitzeschutzmaßnahmen zu ergreifen.

Der Schwerpunkt der durch das BMG weiterentwickelten Maßnahmen lag im Sommer vor allem auf der Information, Aufklärung und Sensibilisierung durch das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit sowie dem Schutz vulnerabler Gruppen. Mit dem vom BMG geförderten Portal „Hitzeservice.de“ werden umfangreiche Handlungsempfehlungen für Kommunen und Städte, die für die Entwicklung und Umsetzung konkreter Hitzeschutzmaßnahmen verantwortlich sind, angeboten und die Vernetzung von Kommunen, kommunalen Einrichtungen und Landkreisen zum Hitzeschutz gefördert. Die Initiativen und Maßnahmen des BMG sind unter www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/prae vention/hitze dokumentiert.

Das BMUKN arbeitet an zahlreichen Maßnahmen, die die Gesundheit vor Hitze- und UV-Belastung schützen. Zentrale Programme und Strategien wurden bereits vorgelegt, weitere sind in Arbeit. Die Maßnahmen greifen ineinander und ergänzen sich. Zum einen schaffen sie wichtige Strukturen und Rahmenbedingungen für die Anpassung an den Klimawandel, zum anderen wirken sie ganz lokal und direkt bei den Menschen und Kommunen, um sich auf die Folgen des Klimawandels einzustellen und diese abzumildern. Eine Übersicht über die Maßnahmen steht auf den Internetseiten des BMUKN zum Download bereit, unter www.bundesumweltministerium.de/download/aktivitaeten-des-bmuk n-zum-schutz-der-gesundheit-vor-hitze-und-uv-belastung.

Frage 33 + 33a + 33b + 34 + 35 Seite 14

33Hat die Bundesregierung angesichts der gesundheitlichen Folgen der Hitzewellen im Sommer 2026 die bestehenden Hitzeschutzmaßnahmen des Bundes auf ihre Wirksamkeit und auf mögliche Defizite überprüft oder eine solche Überprüfung veranlasst?

33aWenn ja, wann, mit welchem Ergebnis, und welche konkreten Konsequenzen wurden daraus gezogen?

33bWenn nein, warum nicht?

34Hält die Bundesregierung die bestehenden Strukturen des staatlichen Krisenmanagements für ausreichend, um Hitzewellen mit einer gesundheitlichen Belastung wie im Sommer 2026 zu bewältigen, und wenn ja, worauf stützt sie diese Einschätzung angesichts der hohen Zahl hitzebedingter Todesfälle?

35Welche Verantwortung trägt der Bund nach Auffassung der Bundesregierung dafür, durch geeignete Präventions-, Schutz- und Koordinierungsmaßnahmen vermeidbare hitzebedingte Todesfälle zu verhindern, und sieht die Bundesregierung angesichts der hohen Zahl hitzebedingter Todesfälle im Sommer 2026 Defizite bei der staatlichen Hitzevorsorge?

Antwort

Die Fragen 33 bis 35 werden gemeinsam beantwortet.

Die Verwaltungs- und Finanzierungskompetenz für den Schutz der Gesundheit vor Hitze liegt bei den Ländern und ihren Kommunen, da Hitzewellen sich regional unterschiedlich auswirken und sich daher Maßnahmen und Pläne zum Schutz vor Hitze an den lokalen Gegebenheiten orientieren müssen. Die Bundesregierung begrüßt ausdrücklich, dass die Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) bereits im September 2020 beschlossen hat, eine flächendeckende Erstellung von Hitzeaktionsplänen in Kommunen voranzutreiben.

Das BIÖG und das vom BMG geförderte Portal „Hitzeservice.de“ bieten regelmäßige Vernetzungsveranstaltungen zum Schutz vor Hitze an. Die auf Dialog ausgerichteten Formate sollen den Wissenstransfer befördern, um Kommunen bei der Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen und dem Erstellen von Hitzeaktionsplänen zu unterstützen. Die Veranstaltungen richten sich insbesondere an Vertreterinnen und Vertreter kommunaler Gesundheitsreferate und Gesundheitsämter sowie an Personen, die im Bereich Klimaanpassung, Stadtplanung und Katastrophenschutz tätig sind.

Die Auswirkungen auf die hitzeassoziierte Morbidität und Mortalität in der Bevölkerung sind abhängig von der Intensität der jährlichen Hitzeperioden. Da diese teilweise erheblichen jährlichen Schwankungen unterliegen, sind eine einfache kausale Korrelation beziehungsweise eine belastbare Quantifizierung der Effekte nicht seriös möglich. Die Bundesregierung prüft im Rahmen ihrer Zuständigkeit fortlaufend, wie der Hitzeschutz – insbesondere auch mit Blick auf die Situation im Sommer 2026 – in den verschiedenen Versorgungsbereichen des Gesundheitswesens wirksam verbessert werden kann.

Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 16 und 32 verwiesen.

Frage 36 + 36a + 36b + 36c Seite 15

36Plant die Bundesregierung, Gelder aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität für Investitionen in Hitzeschutzmaßnahmen zu verwenden?

36aWelche konkreten Programme, Fördertitel und Mittelvolumina über welchen Zeitraum sind hierfür vorgesehen oder geplant (bitte nach Titelgruppe, Titel [inklusive Titelnummer] sowie Betrag [Soll-Ansatz und Verpflichtungsermächtigungen] aufschlüsseln)?

36bWelche Mittel sind insbesondere für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Kitas und kommunale soziale Infrastruktur vorgesehen (bitte nach Titelgruppe, Titel [inklusive Titelnummer] sowie Betrag [Soll-Ansatz und Verpflichtungsermächtigungen] aufschlüsseln)?

36cAb welchem Haushaltsjahr sollen die Mittel verfügbar sein?

Antwort

Die Fragen 36 bis 36c werden gemeinsam beantwortet.

Der Bund hat im Sondervermögen unter anderem 100 Mrd. Euro für die Länder und Kommunen bereitgestellt. Der Anwendungsbereich dieser Mittel ist im Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG) abschließend geregelt und umfasst mehrere Bereiche, die den Ländern Investitionen in Maßnahmen zum Hitzeschutz ermöglichen. Der genaue Einsatz dieser Mittel liegt jedoch in der Verantwortung der jeweiligen Länder.

Frage 37 + 37a + 37b Seite 15

37Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Hitzewellen hinsichtlich der staatlichen Krisenvorsorge grundsätzlich anders behandelt werden sollten als andere Natur- und Extremwetterereignisse, etwa Hochwasser?

37aWenn ja, worin bestehen aus Sicht der Bundesregierung die wesentlichen Unterschiede, die eine unterschiedliche staatliche Krisenvorsorge rechtfertigen?

37bWenn nein, welche mit anderen Extremwetterereignissen vergleichbaren Strukturen zur akuten Bewältigung extremer Hitzewellen bestehen auf Bundesebene, und warum wurden diese im Sommer 2026 gegebenenfalls nicht aktiviert?

Antwort

Die Fragen 37 bis 37b werden gemeinsam beantwortet.

Hitzewellen unterscheiden sich in ihrem Verlauf und ihren Auswirkungen teilweise von anderen Natur- und Extremwetterereignissen. Während etwa Hochwasser oder schwere Stürme häufig unmittelbar zu einer konkreten Gefahren- oder Schadenslage führen und Maßnahmen der Gefahrenabwehr und des Bevölkerungsschutzes erfordern, entwickeln sich die Auswirkungen langanhaltender Hitze vielfach über einen längeren Zeitraum. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Hitzewellen grundsätzlich anders bewertet werden. Der Bund verfolgt einen gefahrenübergreifenden („All-Gefahren-Ansatz“) Ansatz zur Stärkung der Resilienz. Dieser liegt auch der Deutschen Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen zugrunde. Ziel ist es, Risiken unabhängig von ihrer Ursache möglichst frühzeitig zu erkennen, Vorsorge zu stärken und die Bewältigungsfähigkeit kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.

Frage 38 Seite 16

Welche Bundesministerien und nachgeordneten Bundesbehörden beteiligen sich an der länderübergreifenden Krisenmanagementübung (LÜKEX) 26 zum Szenario „Dürre und Hitzewelle“, und welche konkreten Rollen und Aufgaben übernehmen sie im Rahmen der Übung?

Antwort

In der LÜKEX 26 wird grundsätzlich zwischen übenden und begleitenden Organisationen unterschieden. Die übenden Organisationen bringen sich aktiv in das Übungsgeschehen im Hinblick auf das Übungsszenario „Dürre und Hitzewelle – Notlage durch extreme Hitzewelle nach langjähriger Trockenperiode in Deutschland und Europa“ ein. Die begleitenden Organisationen partizipieren an einzelnen Veranstaltungen und profitieren von Informationen sowie der Netzwerkbildung. Die Übung wird durch das (BMI) und das BBK ausgerichtet und koordiniert.

An der Übung beteiligte Bundesministerien und Bundesbehörden sind: Auswärtiges Amt (AA), Beschaffungsamt des BMI (BeschA), BBK, Bundesamt für Naturschutz (BfN), Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), THW, Bundesministerium der Finanzen (BMF), Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), BMI, Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), BMUKN, Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bundesverwaltungsamt (BVA), Deutsche Bundesbank (DBB), Informationstechnikzentrum Bund (ITZ Bund), OpFüKdoBw und UBA.

Übungsbegleitende Bundesministerien und Bundesbehörden sind: Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) im Bundesministerium des Innern, Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG), Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), BKAmt, Bundeskriminalamt (BKA), Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Bundesnetzagentur (BNetzA), BPol, Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Deutscher Bundestag, Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI), Max Rubner-Institut (MRI), Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA). Statistisches Bundesamt (StBA/Destatis), Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS).

Während das BBK insbesondere die Gesamtkoordination der Übung vornimmt, haben sich unter anderem die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) und der DWD neben den übenden Organisationen in die Erstellung des Übungsszenarios und weiterer Übungsunterlagen eingebracht.

Frage 39 Seite 16

Wie werden die im Rahmen der LÜKEX 26 gewonnenen Erkenntnisse ausgewertet, dokumentiert und in die Weiterentwicklung des ressort- und länderübergreifenden Krisenmanagements sowie der Vorsorge für Dürre- und Hitzelagen überführt?

Antwort

Durch die Auswertung der LÜKEX 26 werden erhobene Optimierungspotenziale systematisch erfasst und aufbereitet. Die Auswertung orientiert sich dabei an den vorab festgelegten Übungszielen und fokussiert die Optimierung des gesamtstaatlichen Krisenmanagements. Hierbei werden sowohl bestehende Weiterentwicklungspotentiale identifiziert als auch konkrete Handlungsempfehlungen für die Umsetzung dieser Optimierungspotenziale gemeinsam mit allen übenden Organisationen der LÜKEX 26 abgeleitet.

Die Auswertung ist ein Evaluationsprozess, der bereits mit Anlage der Übung LÜKEX 26 beginnt. Nach Abschluss des eigentlichen Übungsgeschehens erfolgt die finale Auswertung, in der Informationen mit Fokus auf das übergreifende Übungsgeschehen insbesondere von den übenden Organisationen gesammelt werden. Daraus abgeleitete Handlungsempfehlungen zur Optimierung des ressort- und länderübergreifenden Krisenmanagements werden durch die übenden Organisationen gemeinsam erarbeitet. Eine Zusammenfassung wird in Form eines Auswertungsberichts zur Verfügung gestellt. Die Umsetzung der im Auswertungsbericht aufgezeigten Handlungsempfehlungen und individuelle Ableitungen aus den Übungserkenntnissen obliegt den übenden Organisationen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit.