Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Anfang des Jahres 2024 veröffentlichte die Stiftung Marktwirtschaft eine Studie des Ökonomen Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen zur fiskalischen Bilanz der Zuwanderung nach Deutschland, die zu dem Ergebnis kommt, dass „[d]ie Zuwanderung nach Deutschland […] unter den gegenwärtigen Bedingungen eine finanzielle Belastung“ darstellt (www.stiftung-marktwirtschaft.de/wp-content/uploads/2024/08/Argument_173_Ehrbarer_Staat_2024_WEB_neu.pdf). Obwohl die Altersstruktur der Migranten eine potenzielle demografische Verjüngungsdividende berge, führe dies in keinem der betrachteten Szenarien zu einer positiven fiskalischen Bilanz der Migration. Der Barwert der fiskalischen Bilanz betrage 149,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP; ebd.). Mit anderen Worten: Nach Raffelhüschen entsteht durch die Zuwanderung eine gesamtwirtschaftliche sog. Nachhaltigkeitslücke von 5,8 Bill. Euro (www.bild.de/politik/inland/politik-inland/brisante-migrationsstudie-so-viel-k ostet-uns-die-zuwanderung-86695788.bild.html).
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/18352 und auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4 auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/5203 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die inhaltsähnliche Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/2845.
Wie hoch sind nach Einschätzung der Bundesregierung die Gesamtausgaben, die von der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren von 2022 bis 2025 im Kontext Flucht, Asyl und Migration jeweils aufgewendet wurden (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)?
Gemäß Artikel 109 Absatz 1 GG sind Bund und Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig. Die Ausgaben der Länder und Kommunen fallen demnach nicht in die Zuständigkeit des Bundes. Daher können nur Aussagen zu den Bundesmitteln gemacht werden, wie bereits in der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt.
Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung im November 2015 aufgefordert, jeweils nach Ende eines Haushaltsjahres zum 31. Mai über Maßnahmen des Bundes zur Unterstützung von Ländern und Kommunen im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten sowie die Mittelverwendung durch die Länder zu berichten. Für die Jahre 2022 bis 2024 sind die Berichte als Bundestagsdrucksache 20/6850, Bundestagsdrucksache 20/11546 und Bundestagsdrucksache 21/330 veröffentlicht. Für das laufende Haushaltsjahr 2025 liegen noch keine abschließenden Zahlen vor.
Wie hoch war in den Jahren von 2022 bis 2025 jeweils die Zahl der hierzulande aufhältigen Ausländer laut Ausländerzentralregister (bitte getrennt nach: insgesamt, EU-Bürger, Drittstaatsangehörige sowie Alter: 0 bis 15 Jahre, 15 bis 64 Jahre, 65 Jahre und älter ausweisen)?
Die Angaben zu den Zahlen der aufhältigen Ausländer aus dem Ausländerzentralregister (AZR) können, soweit diese noch ermittelt werden konnten, der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
| Zum Stichtag | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2024 | 31.05.2025 |
|---|---|---|---|---|
| Ausländische Staatsangehörige gesamt | 13.383.910 | 13.895.863 | 14.061.640 | 14.050.399 |
| davon | ||||
| Drittstaatsangehörige | 8.319.395 | 8.781.988 | 9.010.414 | 9.027.114 |
| EU-Staatsangehörige | 5.064.515 | 5.113.875 | 5.051.226 | 5.023.285 |
| nach Altersstufen: | ||||
| 0 bis unter 15 Jahre | 1.925.140 | 1.971.267 | 1.961.610 | 1.931.520 |
| 15-64 Jahre | 10.250.382 | 10.668.727 | 10.805.715 | 10.799.361 |
| 65 Jahre und älter | 1.206.824 | 1.255.177 | 1.293.819 | 1.319.094 |
| unbekannt | 1.564 | 692 | 496 | 424 |
Wie hoch war in den Jahren von 2022 bis 2025 jeweils die Zahl der hierzulande aufhältigen Ausländer aus den Top-8 Asylherkunftsländern (Afghanistan, Pakistan, Irak, Iran, Nigeria, Eritrea, Somalia sowie Syrien) laut Ausländerzentralregister (bitte getrennt nach: insgesamt sowie Alter: 0 bis 15 Jahre, 15 bis 64 Jahre, 65 Jahre und älter ausweisen)?
Die Angaben können, soweit diese noch ermittelt werden konnten, den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
| Afghanistan | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2024 | 31.05.2025 |
|---|---|---|---|---|
| gesamt | 377.241 | 419.410 | 442.018 | 446.287 |
| nach Altersstufen | ||||
| 0 bis unter 15 Jahre | 98.482 | 103.422 | 108.092 | 108.141 |
| 15-64 Jahre | 269.662 | 306.157 | 323.330 | 326.868 |
| 65 Jahre und älter | 8.865 | 9.663 | 10.460 | 11.172 |
| unbekannt | 232 | 168 | 136 | 106 |
| Pakistan | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2024 | 31.05.2025 |
|---|---|---|---|---|
| gesamt | 84.251 | 91.426 | 96.922 | 98.774 |
| nach Altersstufen | ||||
| 0 bis unter 15 Jahre | 12.427 | 13.815 | 14.593 | 14.842 |
| 15-64 Jahre | 69.675 | 75.200 | 79.762 | 81.205 |
| 65 Jahre und älter | 2.146 | 2.408 | 2.565 | 2.726 |
| unbekannt | 3 | 3 | 2 | 1 |
| Irak | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2024 | 31.05.2025 |
|---|---|---|---|---|
| gesamt | 284.596 | 281.340 | 268.783 | 262.895 |
| nach Altersstufen | ||||
| 0 bis unter 15 Jahre | 77.519 | 74.224 | 67.885 | 65.302 |
| 15-64 Jahre | 201.202 | 201.059 | 194.711 | 191.198 |
| 65 Jahre und älter | 5.851 | 6.047 | 6.183 | 6.393 |
| unbekannt | 24 | 10 | 4 | 2 |
| Iran | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2024 | 31.05.2025 |
|---|---|---|---|---|
| gesamt | 143.555 | 155.217 | 161.612 | 162.257 |
| nach Altersstufen | ||||
| 0 bis unter 15 Jahre | 16.015 | 17.048 | 17.279 | 17.070 |
| 15-64 Jahre | 119.587 | 129.646 | 135.518 | 136.185 |
| 65 Jahre und älter | 7.943 | 8.517 | 8.810 | 8.996 |
| unbekannt | 10 | 6 | 5 | 6 |
| Nigeria | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2024 | 31.05.2025 |
|---|---|---|---|---|
| gesamt | 83.472 | 83.763 | 84.529 | 84.353 |
| nach Altersstufen | ||||
| 0 bis unter 15 Jahre | 27.500 | 28.521 | 28.910 | 28.884 |
| 15-64 Jahre | 55.580 | 54.790 | 55.126 | 54.928 |
| 65 Jahre und älter | 384 | 448 | 493 | 541 |
| unbekannt | 8 | 4 |
| Eritrea | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2024 | 31.05.2025 |
|---|---|---|---|---|
| gesamt | 81.953 | 84.010 | 84.761 | 84.804 |
| nach Altersstufen | ||||
| 0 bis unter 15 Jahre | 21.886 | 23.887 | 25.007 | 25.305 |
| 15-64 Jahre | 59.246 | 59.254 | 58.882 | 58.563 |
| 65 Jahre und älter | 814 | 864 | 866 | 931 |
| unbekannt | 7 | 5 | 6 | 5 |
| Somalia | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2024 | 31.05.2025 |
|---|---|---|---|---|
| gesamt | 55.471 | 60.293 | 66.217 | 66.918 |
| nach Altersstufen | ||||
| 0 bis unter 15 Jahre | 17.522 | 19.027 | 20.330 | 20.574 |
| 15-64 Jahre | 37.514 | 40.789 | 45.390 | 45.780 |
| 65 Jahre und älter | 419 | 465 | 487 | 552 |
| unbekannt | 16 | 12 | 10 | 12 |
| Syrien | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2024 | 31.05.2025 |
|---|---|---|---|---|
| gesamt | 923.806 | 972.461 | 975.061 | 961.511 |
| nach Altersstufen | ||||
| 0 bis unter 15 Jahre | 288.246 | 284.476 | 271.193 | 259.862 |
| 15-64 Jahre | 620.741 | 671.139 | 685.399 | 681.768 |
| 65 Jahre und älter | 14.767 | 16.788 | 18.442 | 19.858 |
| unbekannt | 52 | 58 | 27 | 23 |
Wie hoch war in den Jahren von 2022 bis 2025 jeweils die Zahl der hierzulande aufhältigen Ausländer aus der Ukraine laut Ausländerzentralregister (bitte getrennt ausweisen nach: insgesamt sowie Alter: 0 bis 15 Jahre, 15 bis 64 Jahre, 65 Jahre und älter)?
Die Angaben können, soweit diese noch ermittelt werden konnten, der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
| Ukraine | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2024 | 31.05.2025 |
|---|---|---|---|---|
| gesamt | 1.164.201 | 1.239.706 | 1.334.007 | 1.346.521 |
| nach Altersstufen | ||||
| 0 bis unter 15 Jahre | 301.781 | 290.868 | 290.145 | 285.207 |
| 15-64 Jahre | 761.933 | 835.397 | 915.244 | 928.110 |
| 65 Jahre und älter | 99.703 | 113.385 | 128.592 | 133.183 |
| unbekannt | 784 | 56 | 26 | 21 |
Wie hoch war in den Jahren 2022, 2023, 2024 und wie hoch ist aktuell die Zahl der hierzulande aufhältigen Ausländer laut Ausländerzentralregister mit einem rechts- und bestandskräftig ablehnend abgeschlossenen Asylverfahren (bitte getrennt nach: insgesamt, Drittstaatsangehörigen, Top-8-Asylherkunftsländern sowie Ukraine ausweisen)?
Die Angaben gemäß AZR können, soweit diese noch ermittelt werden konnten, der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Hierunter können auch Personen fallen, bei denen ein nationales Abschiebeverbot festgestellt wurde und die sich mit einem entsprechenden Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten.
| Stichtag | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2024 | 31.05.2025 |
|---|---|---|---|---|
| Asylablehnungen insgesamt | 839.354 | 900.030 | 933.535 | 945.896 |
| davon Drittstaatsangehörige | 808.865 | 870.121 | 904.432 | 917.155 |
| darunter: | ||||
| Afghanistan | 129.918 | 158.395 | 171.875 | 174.318 |
| Pakistan | 16.773 | 17.486 | 17.653 | 17.735 |
| Irak | 52.284 | 58.868 | 62.277 | 63.596 |
| Iran | 16.682 | 18.210 | 19.305 | 19.831 |
| Nigeria | 29.430 | 31.764 | 33.102 | 33.415 |
| Eritrea | 4.897 | 5.209 | 5.420 | 5.554 |
| Somalia | 10.512 | 12.009 | 13.343 | 14.397 |
| Syrien | 29.684 | 30.831 | 30.763 | 30.930 |
| Ukraine | 6.940 | 6.933 | 7.002 | 7.024 |
6Wie hoch waren in den Jahren 2022, 2023, 2024 und wie hoch ist aktuell die Anzahl sowie der Anteil der hierzulande aufhältigen Ausländer, die zwischen 15 und 64 Jahre alt sind und über eine Arbeitserlaubnis verfügen (bitte getrennt nach: insgesamt, Drittstaatsangehörigen, Top-8-Asylherkunftsländern sowie Ukraine ausweisen)?
7Wie hoch waren in den Jahren 2022, 2023, 2024 und wie hoch ist aktuell die Anzahl sowie der Anteil der hierzulande aufhältigen Ausländer, die zwischen 15 und 64 Jahre alt sind und über keine Arbeitserlaubnis verfügen (bitte getrennt nach: insgesamt, Drittstaatsangehörigen, Top-8-Asylherkunftsländern sowie Ukraine ausweisen)?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachverhalts zusammen beantwortet.
Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor, da im AZR nicht erfasst wird, wie viele hierzulande aufhältige Ausländer über eine Arbeitserlaubnis bzw. über keine Arbeitserlaubnis verfügen.
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2020 bis 2024 die Wanderungen zwischen Deutschland und dem Ausland auf Grundlage der Daten des Statistischen Bundesamtes jeweils entwickelt (bitte getrennt nach: insgesamt, Deutschen, Ausländern, EU-Bürgern, Drittstaatsangehörigen, Top-8-Asylherkunftsländern sowie Ukraine und hierzu jeweils angeben: Zugezogene, Fortgezogene, Wanderungssaldo, ausweisen)?
Die Angaben können der amtlichen, öffentlich zugänglichen Wanderungsstatistik des Statistischen Bundesamtes entnommen werden. Daten zum Bereich Wanderungen zwischen Deutschland und dem Ausland nach Staatsangehörigkeit sind über die GENESIS-Onlinedatenbank des Statistischen Bundesamtes Tabelle 12711-0007 (www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/1271 1/table/12711-0007) abrufbar und Daten zum Bereich Wanderungen zwischen Deutschland und dem Ausland nach Herkunfts- bzw. Zielländern über die Tabelle 12711-0008 (www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/12711/ta ble/12711-0008).
Welches Volumen hatte nach Kenntnis der Bundesregierung der EU-Asyl-, (EU = Europäische Union) Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) in den Jahren von 2021 bis heute, und welches Volumen hat der Bund in diesen Jahren abgerufen (bitte getrennt nach den jeweiligen Jahren ausweisen)?
Für den gesamten Zeitraum der Förderperiode 2021 bis 2027 stehen 6 270 000 000 Euro für die Programme der Mitgliedstaaten zur Verfügung, inklusive des Zusatzbetrages nach erfolgter Halbzeitüberprüfung entfallen davon 1 466 458 890 Euro auf das Programm Deutschlands.
Darüber hinaus stehen 3 612 000 000 Euro für Sondermaßnahmen aus der thematischen Fazilität zur Verfügung; davon wurden dem Programm Deutschlands bisher zweckgebundene Mittel i. H. v. 754 747 527 Euro zugewiesen.
In der Förderperiode 2021 bis 2027 können bis zu sechs Zahlungsanträge pro EU-Geschäftsjahr (1. Juli bis 30. Juni des Folgejahres) eingereicht werden. Nachfolgend ist die Höhe der förderfähigen Ausgaben, die im Rahmen der Zahlungsanträge bisher von der EU-Kommission gegenüber der AMIF-Verwaltungsbehörde bestätigt und erstattet wurden, dargestellt.
| Nationales Haushaltsjahr | Durch EU-Kommission erstattete Mittel (in Euro) |
|---|---|
| 2021 | 0,00 |
| 2022 | 0,00 |
| 2023 | 169.611.024,00 |
| 2024 | 124.806.671,39 |
| 2025 | 63.933.573,00 |
| Gesamt | 358.351.268,39 |
Eine getrennte Ausweisung der AMIF-Mittel nach den einzelnen Jahren ist nicht möglich, da im AMIF keine jährliche Mittelzuweisung existiert. Zugewiesen wird somit stets die Gesamtsumme, die wie oben genannt abgerufen wurde.
Welche Projekte wurden mit den Mitteln aus dem AMIF vom Bund in den Jahren von 2021 bis heute konkret gefördert (bitte getrennt nach den jeweiligen Jahren, differenziert nach dem jeweiligen Projekt und dem jeweiligen Träger sowie nach der Fördersumme pro Jahr aufführen)?
Eine detaillierte Aufstellung der geförderten Projekte mit Angabe des jeweiligen Trägers und der Fördersummen ist auf der Website des AMIF unter dem Link www.eu-migrationsfonds.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Projekte/vorhabenl iste.html veröffentlicht und wird monatlich aktualisiert. Zu den Fördersummen ist (wie auch in der Antwort zu Frage 9 dargestellt) darauf hinzuweisen, dass im AMIF keine jahresbezogene Förderung erfolgt. Hintergrund ist, dass das deutsche kameralistische Haushaltsjahr und die überjährigen AMIF-Förderzeiträume auseinanderfallen. Somit sind die Summen nicht synchronisierbar.
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Wie hoch war der deutsche Finanzierungsanteil am AMIF in den Jahren von 2021 bis heute (bitte insgesamt und anteilig für jedes Jahr getrennt angeben)?
Der deutsche Finanzierungsanteil am EU-Haushalt beträgt im laufenden Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2027 und somit auch am AMIF rund 22,62 Prozent. Es erfolgt keine Finanzierung einzelner Ausgabeprogramme des EU-Haushalts.
Wie hoch waren in den Jahren von 2010 bis 2022 jeweils die Gesamtausgaben des Bundes, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geleistet wurden?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 22 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/2845 verwiesen. Dieser zufolge entstehen dem Bund keine Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen.
13Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2022 bis 2024 jeweils die Gesamtausgaben der Länder, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geleistet wurden (bitte insgesamt sowie nach Bundesländern für jedes Jahre getrennt ausweisen)?
14Wie hoch waren in den Jahren von 2021 bis 2024 jeweils die Gesamtausgaben für
14aGrundleistungen nach § 3 AsylbLG,
14bHilfe zum Lebensunterhalt nach § 2 AsylbLG,
14cLeistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt für Grundleistungsbezieher nach § 4 AsylbLG,
14dArbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG sowie
14eSonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG?
Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
Unter Gesamtausgaben im Sinne der Fragestellung werden die Bruttoausgaben verstanden, die im Rahmen der Statistik der Ausgaben und Einnahmen nach dem AsylbLG erhoben werden. Daten für die Jahre 2021 bis 2023 können den Tabellen in der Anlage* entnommen werden. Daten für 2024 liegen derzeit noch nicht vor.
15Wie hoch waren in den Jahren von 2021 bis 2024 jeweils die Gesamtausgaben für
15aGrundleistungen nach § 3 AsylbLG,
15bHilfe zum Lebensunterhalt nach § 2 AsylbLG,
15cLeistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt für Grundleistungsbezieher nach § 4 AsylbLG,
15dArbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG sowie
15eSonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG, die an Personen mit einer Staatsangehörigkeit aus den Top-8-Asylherkunftsländern ausgezahlt wurden?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 26 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/2845 verwiesen.
16Wie hoch waren in den Jahren von 2022 bis 2024 jeweils die Ausgaben für
16aLeistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II),
Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu Zahlungsansprüchen von Leistungsberechtigten (LB) können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Summe der Zahlungsansprüche von LB nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten in Euro.
| Jahr | Ausland | Asylherkunftsländer (TOP 8) |
|---|---|---|
| 2022 | 15.371.976.538 | 5.554.024.583 |
| 2023 | 19.901.759.077 | 6.397.346.554 |
| 2024 | 22.237.099.800 | 7.408.219.210 |
Die acht nicht-europäischen Asylherkunftsländer umfassen Afghanistan, Syrien, Iran, Irak, Pakistan, Eritrea, Nigeria und Somalia (siehe auch Definition der Fragesteller in Frage 3).
Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII),
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor. Die Ausgaben- und Einnahmenstatistik der Sozialhilfe differenziert nicht nach Staatsangehörigkeit.
Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II,
Angaben im Sinne der Fragestellung werden nicht differenziert nach Staatsangehörigkeit erhoben.
Erstausstattung Wohnung nach § 24 Absatz 3 Nummer 1 SGB II sowie
Angaben aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu Zahlungsansprüchen für die Erstausstattung Wohnung nach § 24 Absatz 3 Nummer 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Summe der Zahlungsansprüche nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten in Euro.
| Jahr | Ausland | Asylherkunftsländer (TOP 8) |
|---|---|---|
| 2022 | 156.747.294 | 38.457.517 |
| 2023 | 174.684.637 | 49.606.283 |
| 2024 | 150.401.595 | 55.042.189 |
Die acht nicht-europäischen Asylherkunftsländer (TOP 8) umfassen Afghanistan, Syrien, Iran, Irak, Pakistan, Eritrea, Nigeria und Somalia (siehe auch Definition der Fragesteller in Frage 3).
Kindergeld und Kinderbonus,
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 28e der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/2845 verwiesen.
Kinderzuschuss sowie
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 28f der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/2845 verwiesen.
Wohngeld, die an Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit gezahlt wurden?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 28g der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/2845 verwiesen.
17Wie hoch waren in den Jahren von 2022 bis 2024 jeweils die Ausgaben für
17aLeistungen nach dem SGB II,
Es wird auf die Antwort zu Frage 16a verwiesen.
Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel SGB XII,
Es wird auf die Antwort zu Frage 16b verwiesen.
Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II,
Es wird auf die Antwort zu Frage 16c verwiesen.
Erstausstattung Wohnung nach § 24 Absatz 3 Nummer 1 SGB II sowie
Es wird auf die Antwort zu Frage 16d verwiesen.
Kindergeld und Kinderbonus,
Es wird auf die Antwort zu Frage 16e verwiesen.
Kinderzuschuss sowie
Es wird auf die Antwort zu Frage 16f verwiesen.
Wohngeld, die an Personen mit einer Staatsangehörigkeit aus den Top-8 Asylherkunftsländern gezahlt wurden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 16g verwiesen.
Wie hoch waren in den Jahren von 2019 bis 2020 jeweils die Ausgaben für die berufsbezogene Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund im ESF-BAMF-Programm (ESF = Europäischer Sozialfonds, BAMF = Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; bitte insgesamt sowie nach Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie Mitteln des Bundes getrennt ausweisen)?
Die Ausgaben für die berufsbezogene Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund im ESF-BAMF-Programm (= Förderprogramm des Europäischen Sozialfonds und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge) in den Jahren 2019 und 2020 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Die Ausgaben beziehen sich auf Zahlungen aus Schlussbescheiden. Die Kursmaßnahmen endeten 2017.
| Jahr | Mittel des Europäischen Sozialfonds (in Tsd. Euro) | Mittel des Bundes |
|---|---|---|
| 2019 | 11.903 | 0 |
| 2020 | 3.034 | 0 |
Wie hoch waren in den Jahren von 2022 bis heute jeweils die Ausgaben für die berufsbezogene Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund im ESF-Plus-Programm (bitte insgesamt sowie nach Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus sowie Mitteln des Bundes getrennt ausweisen)?
Im ESF-Plus-Bundesprogramm werden keine berufsbezogene Sprachmaßnahmen gefördert.
Wie hoch waren in den Jahren von 2022 bis heute jeweils die Ausgaben für die Förderung der sozioökonomischen Integration von Drittstaatsangehörigen, einschließlich Migranten im ESF-Plus-Programm (bitte insgesamt sowie nach Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus sowie Mitteln des Bundes getrennt ausweisen)?
Die ausgezahlten Mittel an Zuwendungsempfänger getrennt nach ESF-Plus- und Bundesministerium-für-Arbeit-und-Soziales-(BMAS)-Haushaltsmitteln (HH-Mittel) in den Jahren 2022 bis 2025 in Tsd. Euro können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
| Jahr | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| ESF-Plus- Mittel | 0 | 27.626 | 47.613 | 21.777 | 97.017 |
| BMAS-HH- Mittel | 1.983 | 58.234 | 60.381 | 25.205 | 145.804 |
| GESAMT | 1.983 | 85.860 | 107.994 | 46.983 | 242.821 |
Einige Programme richten sich sowohl an EU-Bürgerinnen und -Bürger wie auch Drittstaatsangehörige. Eine Differenzierung der Auszahlungen nach Staatsangehörigkeit ist nicht möglich.
Wie hoch waren in den Jahren von 2022 bis heute jeweils die Ausgaben für die berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG; bitte insgesamt sowie jeweils getrennt nach Jahren ausweisen)?
Die Ausgaben für die berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) mit Stand 12. Juni 2025 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden (Ist-Ausgaben nach einzelnen Haushaltsjahren von 2022 bis zum 16. Juni 2025 in Tsd. Euro).
| Jahr | Berufssprachkurse |
|---|---|
| 2022 | 301.635 |
| 2023 | 289.077 |
| 2024 | 424.736 |
| 2025 (Stand: 16.06.2025) | 187.167 |
| Gesamt | 1.202.615 |
Wie hoch waren in den Jahren von 2022 bis heute jeweils die Ausgaben für die Integrationskurse nach § 43 AufenthG (bitte insgesamt sowie jeweils getrennt nach Jahren und differenziert nach: allgemeinen Integrationskursen, Spezialkursen, Alphabetisierungskursen, Zweitschriftlernkursen, Integrationskursen für Frauen bzw. Eltern, Jugendintegrationskursen, Förderkursen, Intensivkursen, JVA-Kursen (JVA = Justizvollzugsanstalt) sowie die darauf entfallenden indirekten Kosten wie erstattete Fahrtkosten, Testgebühren, Kundenbetreuung etc. ausweisen)?
Vorliegende Ausgaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
| Kostenart | 2022 | 2023 | 2024 | 2025* |
|---|---|---|---|---|
| Gesamtmittelabfluss für Integrationskurse** | 586.072.522 € | 952.629.899 € | 1.233.471.815 € | 684.219.137 € |
| davon direkte Kurskosten | 488.884.946 € | 855.540.994 € | 1.098.197.579 € | 614.353.994 € |
| davon Allgemeine Integrationskurse | 323.078.966 € | 679.091.682 € | 829.841.370 € | 424.563.755 € |
| davon Spezialkurse | 2.823.921 € | 3.592.579 € | 5.345.670 € | 2.529.800 € |
| davon Alphabetisierungskurse | 120.428.783 € | 100.718.188 € | 152.051.957 € | 111.937.273 € |
| davon Zweitschriftlernerkurse | 7.214.105 € | 18.132.598 € | 43.937.794 € | 37.970.708 € |
| davon Frauen/Elternkurse | 20.289.771 € | 25.636.748 € | 31.300.803 € | 15.804.587 € |
| davon Jugendkurse | 13.198.858 € | 25.308.229 € | 33.462.155 € | 20.397.049 € |
| davon Förderkurse | 0 € | 84.936 € | 249.677 € | 200.340 € |
| davon Intensivkurse | 1.841.317 € | 2.973.326 € | 2.005.715 € | 949.506 € |
| davon JVA-Kurse | 9.227 € | 2.708 € | 2.438 € | 977 € |
| davon indirekte Kurskosten | 97.187.576 € | 97.088.905 € | 135.274.237 € | 69.865.143 € |
| davon Prüfungskosten | 20.395.340 € | 37.847.611 € | 56.804.787 € | 29.834.936 € |
| davon Fahrtkosten | 27.344.256 € | 72.775.615 € | 69.501.326 € | 35.292.378 € |
| davon sonstige indirekte Kurskosten | 9.755.252 € | 8.903.580 € | 11.883.724 € | 4.708.629 € |
| davon Corona-Maßnahmen*** | 39.692.728 € | -22.437.902 € | -2.915.600 € | 29.201 € |
Eine (Unter-)Kategorie „Kundenbetreuung“ kann nicht ausgewiesen werden, da eine Vergütung durch das BAMF hierfür nicht erfolgt. * Abfragestand: 15.06.2025. ** Die Angaben zum Gesamtmittelabfluss für Integrationskurse umfassen alle Kostenpositionen, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Integrationskurse in den Jahren 2022 bis 2025 bedient wurden. Darüberhinausgehende Mittelabflüsse (etwa für integrationskursbegleitende Maßnahmen) waren nicht Gegenstand der Frage und sind deshalb nicht berücksichtigt. Hierdurch ergeben sich Abweichungen zum Gesamtmittelabfluss aus Kapitel 0603 Titel 684 12 im angegebenen Betrachtungszeitraum. *** Die Angaben zur Kostenart „Corona-Maßnahmen“ umfassen auch (Rück-)Zahlungen im Rahmen des Sozialdienstleister-Einsatzgesetz-(SodEG)-Erstattungsverfahrens.
Wie hoch waren in den Jahren von 2022 bis heute die Ausgaben des Bundes für die Jugendmigrationsdienste (JMD; bitte insgesamt sowie jeweils getrennt nach Jahren ausweisen)?
In den Jahren 2022 bis 2024 betrugen die Ausgaben des Bundes für die Jugendmigrationsdienste (JMD) insgesamt 204 595 002,97 Euro. Eine verlässliche Aussage über die Ausgaben im Haushaltsjahr 2025 kann erst nach Abschluss des Haushaltsjahres erfolgen, da die Bewilligungen der Zuwendungen aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung noch nicht vollständig ausgesprochen werden konnten. Die Aufgliederung der Ausgaben nach Jahren kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
| Jahr | Ist-Ausgaben (in Euro) |
|---|---|
| 2022 | 67.172.699,39 |
| 2023 | 68.850.000,00 |
| 2024 | 68.572.303,58 |
Wie hoch waren in den Jahren von 2022 bis heute die Ausgaben des Bundes für die Migrationssozialdienste (MSD; bitte insgesamt sowie jeweils getrennt nach Jahren ausweisen)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung handelt es sich bei den Migrationssozialdiensten ausschließlich um Länderprogramme. Der Bund führt solche Programme nicht und finanziert sie dementsprechend auch nicht.
Wie hoch waren in den Jahren von 2022 bis heute die Ausgaben des Bundes für die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE; bitte insgesamt sowie jeweils getrennt nach Jahren ausweisen)?
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
| Haushaltsjahr | Mittelabfluss (in Euro) |
|---|---|
| 2022 | 75.795.647,88 |
| 2023 | 81.277.139,65 |
| 2024 | 77.282.434,23 |
| 2025 (Stand 30.06.2025) | 19.838.065,08 |
| Gesamt (2022 – 2025) | 254.193.286,84 |
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2022, 2023 und 2024 die Beteiligung des Bundes an den Ausgaben für Asylbewerber im Rahmen der Unterbringung (bitte insgesamt und getrennt nach: Erstunterkünften, Sammelunterkünften, Sozialwohnungen, Wohnungen, Häusern ausweisen)?
Soweit es sich um die Unterbringung von Asylbewerbern und Geflüchteten handelt, fällt diese nach der Aufgabenverteilung des GG maßgeblich in den Zuständigkeitsbereich der Länder und Kommunen. Der Bund hat sich in der Vergangenheit erheblich an den zur Unterbringung erforderlichen Ausgaben der Länder und Kommunen beteiligt. Insofern wird auf die in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Berichte sowie für 2020 auf Bundestagsdrucksache 19/30525 verwiesen. Detaillierte Daten für die Jahre 2010 und 2015 liegen nicht vor. Es wird insofern auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/2845 verwiesen.
27Wie hoch waren in den Jahren von 2014 bis 2024 jeweils die Ausgaben im Rahmen der Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen – Flüchtlinge (re-)integrieren“ (SI Flucht; bitte insgesamt und für jedes Jahr einzeln ausweisen)?
29Wie hoch waren im Jahr 2024 bis heute jeweils die Ausgaben im Rahmen der Sonderinitiative „Geflüchtete und Aufnahmeländer“ (SIGA; bitte insgesamt und für jedes Jahr einzeln ausweisen)?
Die Fragen 27 und 29 werden aufgrund des Sachverhalts zusammen beantwortet.
Es wird auf den Einzelplan 23 des jeweiligen Haushaltsjahres auf Kapitel 2310 Titel 896 32 „Sonderinitiative Geflüchtete und Aufnahmeländer“ (bis 2022 SI Flucht) verwiesen.
28Welche Projekte wurden mit den Mitteln aus der SI Flucht vom Bund in den Jahren von 2014 bis 2024 konkret gefördert (bitte getrennt nach den jeweiligen Jahren, differenziert nach dem jeweiligen Projekt und dem jeweiligen Träger sowie nach der Fördersumme pro Jahr aufführen)?
30Welche Projekte wurden mit den Mitteln aus der SIGA vom Bund im Jahr 2024 bis heute konkret gefördert (bitte getrennt nach den jeweiligen Jahren, differenziert nach dem jeweiligen Projekt und dem jeweiligen Träger sowie nach der Fördersumme pro Jahr aufführen)?
Die Fragen 28 und 30 werden aufgrund des Sachverhalts zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Beantwortung der Fragen aus Gründen des Staatswohls und von Grundrechten Dritter nicht offen erfolgen kann. Die öffentliche Nennung der hier erfragten Projektdetails würde ein nicht unerhebliches Risiko für die Umsetzung der Maßnahmen und das Personal vor Ort bedeuten. Dieses Risiko betrifft eine Reihe von Ländern, in denen zivilgesellschaftliche Akteure bedroht wären, wenn deren Beziehungen zum Ausland und ausländische Finanzierung bekannt werden würden. Weiterhin ist die vertrauliche Behandlung von sensiblen Informationen, die Maßnahmen vor Ort betreffen, grundlegende Voraussetzung dafür, dass die Akteure mit der Bundesregierung zusammenarbeiten. Durch die flächendeckende Benennung würden die bestehenden Vertrauensverhältnisse nachhaltig beeinträchtigt und das Schaffen neuer Partnerschaften erschwert werden. Dies würde Nachteile und Beeinträchtigungen bei der Umsetzung der Projekte mit sich bringen und die funktionsgerechte und adäquate Wahrnehmung der Regierungsaufgaben gefährden. Um die Projekte, ihre Umsetzung und das Personal vor Ort nicht zu gefährden und Nachteile für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland durch Kenntnisnahme Unbefugter zu vermeiden, werden diese Informationen als Verschlusssache „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und separat an den Deutschen Bundestag übermittelt.*
Wie hoch waren in den Jahren von 2022 bis heute jeweils die Ausgaben für die freiwilligen Rückkehr- und Reintegrationsprogramme (REAG/GARP, StarthilfePlus, URA) und die Ausgaben der Förderung von freiwilligen Ausreisen nach Syrien, Jemen, Libyen, Eritrea und Afghanistan (die nicht über das REAG/GARP-Programm abgewickelt werden) einschließlich darauf entfallender Personalkosten, Verwaltungskosten, Investitionen sowie der Kosten für etwaige Mahn- und Klageverfahren bei Rückforderungsansprüchen in Bezug auf wiedereingereiste Personen?
Vorbemerkungen:
a) Zeitraum und Zahlenwerte
Die Finanzierung der verschiedenen Rückkehr- und Reintegrationsprogramme erfolgt zum einen im Wege der Gewährung einer Zuwendung (REAG/GARP (= Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme) bis 2023, StarthilfePlus), zum anderen durch Beauftragung eines externen Dienstleisters (URA). Dies führt zu unterschiedlichen Abrechnungsmodalitäten.
Seit Januar 2024 wird die Ausreiseorganisation über das Bund-Länder-Programm REAG/GARP durch das BAMF vorgenommen und dort seitdem unter dem Programmnamen REAG/GARP 2.0 durchgeführt. Bis Ende 2023 hat die Internationale Organisation für Migration (IOM) das Programm durchgeführt. Im Rahmen des Programmes werden Einzelhilfen für Rückkehrende gewährt und notwendige Sachmittel und Leistungen wie Flugtickets beschafft.
REAG/GARP und StarthilfePlus:
Die den jeweiligen Finanzierungsplänen entnommenen Sollansätze der Ausgaben nebst den darin jeweils enthaltenen Anteilen an Personal-/Verwaltungskosten ergeben sich aus den nachfolgenden Tabellen. Minderausgaben bei den Programmen wirken sich überwiegend auf die operativen Kosten (freiwillige Ausreisen) aus und haben keinen wesentlichen Einfluss auf die Personal- und Verwaltungskosten, da der Personalkörper bereits zu Projektstart vorgehalten wird.
URA:
Die Beauftragung der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH wird jährlich verlängert. Aufgrund der internen Rechnungslegung der GIZ (u. a. kalkulatorischer Gewinn und Verwaltungsgemeinkostenzuschlag) kann eine exakte Aufschlüsselung der Sollansätze analog zur Darstellung der zuwendungsfinanzierten Programme nicht erfolgen. Daher werden in der folgenden Tabelle die abgerechneten Ausgaben dargestellt. Für 2024 sowie 2025 kann diese Berechnung nur vorläufig und für das Gesamtjahr erfolgen.
Förderung freiwilliger Ausreisen nach Syrien, Jemen, Libyen, Eritrea und Afghanistan:
Zur Förderung freiwilliger Ausreisen nach Syrien, Jemen, Libyen, Eritrea und Afghanistan, die nicht über das Programm REAG/GARP abgewickelt wurden (Refinanzierungen):
Die Förderung freiwilliger Ausreisen nach Syrien, Jemen, Libyen und Eritrea erfolgte bisher durch die Länder. Der Bund refinanzierte nach erfolgter Ausreise anteilig die Ausgaben der Länder analog dem REAG/GARP-Programm. Zu Beginn 2025 wurden diese Herkunftsländer in das REAG/GRAP-Programm aufgenommen. Übergangsweise wurde das Verfahren der Refinanzierung für Jemen, Libyen, Eritrea und Afghanistan bis zum 31. März 2025 fortgeführt; für Syrien besteht es weiterhin parallel zum REAG/GARP-Verfahren. Die Ausgaben der Refinanzierung finden sich in untenstehender Tabelle.
Personal- und Verwaltungskosten für die Organisation der Ausreise fallen auf Seiten des Bundes nicht an.
b) Personal- und Verwaltungskosten; Investitionen:
Das Bund-Länder-Programm zur Förderung der freiwilligen Rückkehr REAG/GARP 2.0 wird von AMIF, Bund und Ländern finanziert und durch das BAMF seit 2024 durchgeführt. Durch die direkte Implementierung durch das BAMF können die Personalkosten nicht beziffert werden, da die Personalkosten nicht aus dem Programmtitel, sondern direkt über das BAMF finanziert werden.
Das Reintegrationsprojekt StarthilfePlus wird durch den Bund finanziert und durch die IOM implementiert, URA wird von Bund und Ländern finanziert und durch die GIZ implementiert. In den Programmen StarthilfePlus und URA fallen jeweils Personal- und Verwaltungskosten an, die in den nachfolgenden Tabellen dargestellt sind. Ausgaben für Investitionen im klassischen Sinn fallen im Rahmen der betroffenen Programme nicht an, da es sich bei den Ausgaben beispielsweise um die Übernahme von Flugkosten, niederschwellige Sach- und Dienstleistungen (u. a. Möbel, Beratungen, Schulungen) sowie Barauszahlungen handelt. Einzelheiten zu den Programmen können auf der Internetseite www.returningfromgermany.de eingesehen werden.
Im Programm REAG/GARP fielen Investitionskosten für ein IT-Fachverfahren im Jahr 2023 bei einem geplanten Budget i. H. v. 574 645,35 Euro letztlich mit 475 236,66 Euro an. Die Anpassung und der Betrieb des IT-Fachverfahrens zur Implementierung von REAG/GARP 2.0 wurde im Jahr 2024 mit 1 520 361,93 Euro und im Jahr 2025 mit 1 492 336,49 Euro veranschlagt. Für das Jahr 2024 wurde der Betrag voll ausgeschöpft. Für das Jahr 2025 sind bereits 746 168,24 Euro abgeflossen.
c) Kosten für Mahn- und Klageverfahren bei Rückforderungsansprüchen in Bezug auf wiedereingereiste Personen:
Diese entstehen ausschließlich bei REAG/GARP und sind bereits in den dortigen Personal- und Verwaltungskosten enthalten.
Aufstellung der Kosten der einzelnen Programme:
Bund-Länder-Programm REAG/GARP:
| Jahr | Budget gemäß Finanzplan (Bundesanteil) in Euro | davon Personal- und Verwaltungskosten (anteilig Bund) in Euro | abgerechnete Ausgaben in Euro |
|---|---|---|---|
| 2022 | 13.756.658,92 | 2.552.744,27 | 11.815.991,36 |
| 2023 | 15.235.367,26 | 3.207.063,83 | 12.250.532,14 |
| 2024 | 3.972.340,85 | N.A. | 490.299,66* |
| 2025 | 3.972.340,85 | N.A. | 347.851,31* (Stichtag 12.06.2025) |
* Der Betrag weist den rechnerisch auf den Bund anfallenden Betrag aus. REAG/GARP wird als Projekt REAG/GARP 2.0 zu 90 Prozent aus dem AMIF gefördert. Bund und Länder haben den verbleibenden Eigenanteil zu je 5 Prozent zu tragen. Der De-facto-Abfluss aus Bundesmitteln war bisher höher als angegeben. Der mehr geleistete Betrag ist über die gesamte Projektlaufzeit vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2026 auszugleichen.
* Der Betrag weist den rechnerisch auf den Bund anfallenden Betrag aus. REAG/GARP wird als Projekt REAG/GARP 2.0 zu 90 Prozent aus dem AMIF gefördert. Bund und Länder haben den verbleibenden Eigenanteil zu je 5 Prozent zu tragen. Der De-facto-Abfluss aus Bundesmitteln war bisher höher als angegeben. Der mehr geleistete Betrag ist über die gesamte Projektlaufzeit vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2026 auszugleichen.
Bundesprogramm StarthilfePlus:
| Jahr | Budget gemäß Finanzplan in Euro | davon Personal- und Verwaltungskosten in Euro | abgerechnete Ausgaben in Euro |
|---|---|---|---|
| 2022 | 15.628.319,35 | 4.941.197,07 | 12.272.367,61 |
| 2023 | 10.800.951.10 | 5.797.429,71 | 10.214.085,51 |
| 2024 | 11.649.066,76 | 5.815.894,20 | 8.527.094,31 |
| 2025 | 11.144.568,71 | 5.712.311,42 | Keine Abrechnung bis 04.06.2025 |
Bund-Länder-Projekt URA:
| Jahr | Anteil des Bundes an abgerechneten Ausgaben in Euro | davon Personal- und Verwaltungskosten in Euro |
|---|---|---|
| 2022 | 351.986,17 | 276.942,50 |
| 2023 | 481.286,20 | 337.861,15 |
| 2024 (vorläufig) | 602.987,90 | 371.142,68 |
| 2025 (vorläufig) | 628.569,48 | 396.266,20 |
Förderung freiwilliger Ausreisen nach Syrien, Jemen, Libyen, Eritrea und Afghanistan, welche nicht über das Programm REAG/GARP abgewickelt wurden:
| Jahr | Ausgaben in Euro |
|---|---|
| 2022 | 202.011,76 |
| 2023 | 221.644,69 |
| 2024 | 310.828,56 |
| 2025 (bis 04. Juni 2025) | 228.679,12 |
Wie hoch waren in den Jahren von 2022 bis heute jeweils die Ausgaben des Bundes für die Entlastung von Ländern und Kommunen im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten?
Die Ausgaben des Bundes zur Unterstützung von Ländern und Kommunen im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten für die Jahre 2022 bis 2024 können den Berichten der Bundesregierung über Maßnahmen des Bundes zur Unterstützung von Ländern und Kommunen im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten und die Mittelverwendung durch die Länder entnommen werden (vgl. Antwort zu Frage 1).
Welche Mittel wurden seit dem Jahr 2022 bis heute aus der Rücklage entnommen, die ursprünglich als „Rücklage zur Finanzierung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen“ (Haushaltskapitel 60 02 Titel 919 01) aufgesetzt wurde?
Mit dem Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2015 wurde erstmals eine Ermächtigung zur Zuführung an eine Rücklage zur Finanzierung von Belastungen mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen in den Bundeshaushalt aufgenommen. Gleichzeitig wurde mit § 6 Absatz 9 des Haushaltsgesetzes 2015 eine Regelung geschaffen, die vorsah, einen Haushaltsüberschuss ebenfalls der Rücklage zuzuführen. Diese Regelung bestand bis 2020 in den Haushaltsgesetzen fort. Der Rücklage wurden bis zum Jahr 2019 insgesamt 48,2 Mrd. Euro zugeführt. Wegen weiterer Einzelheiten zu Zuführungen an die Rücklage wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 43 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/2845 verwiesen. Die Zweckbestimmung der Rücklage wurde mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2020 in eine ungebundene Rücklage zur Haushaltsfinanzierung geändert.
Im Haushaltsjahr 2022 erfolgte keine Entnahme aus der Rücklage. Im Haushaltsjahr 2023 wurden der Rücklage rund 37,5 Mrd. Euro entnommen. Im Haushaltsjahr 2024 erfolgte keine Entnahme aus der Rücklage. Im Haushaltsjahr 2025 ist auf Basis des zweiten Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2025 keine Entnahme aus der Rücklage vorgesehen.
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2021 bis 2024 die Kosten für medizinische Leistungen zugunsten von ausländischen Leistungsberechtigten nach § 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes, nach § 6 Absatz 1 zweite Alternative AsylbLG und nach den §§ 47 bis 52 SGB XII (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)?
Die Bruttoausgaben für Leistungen nach § 4 AsylbLG können der Tabelle zu Frage 13 in der Anlage* entnommen werden, wobei nicht nach medizinischen Leistungen differenziert wird.
Die erfragten Daten zu § 6 Absatz 1 zweite Alternative AsylbLG, also Geldleistungen, können der nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Daten für 2024 liegen derzeit noch nicht vor.
Bruttoausgaben für sonstige Leistungen in Form von Geldleistungen nach § 6 AsylbLG im Laufe des Berichtsjahres (BJ) nach Ländern in Euro
| Land | 2021 | 2022 | 2023 |
|---|---|---|---|
| Deutschland | 27.953.779 | 99.858.236 | 43.109.981 |
| Baden-Württemberg | 4.278.892 | 8.483.090 | 6.289.320 |
| Bayern | 4.901.267 | 10.898.489 | 5.310.678 |
| Berlin | 2.387.348 | 6.822.814 | 2.530.837 |
| Brandenburg | 1.437.342 | 3.307.200 | 1.420.466 |
| Bremen | 314.213 | 16.583.514 | 1.154.438 |
| Hamburg | 910.379 | 1.900.268 | 1.169.360 |
| Hessen | 1.649.523 | 5.171.399 | 3.141.254 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 393.273 | 3.780.363 | 640.959 |
| Niedersachsen | 3.084.270 | 8.516.779 | 6.042.107 |
| Nordrhein-Westfalen* | 3.186.913 | 11.846.930 | 5.208.607 |
| Rheinland-Pfalz | 810.433 | 2.502.531 | 1.732.994 |
| Saarland | 478.110 | 3.163.349 | 2.108.975 |
| Sachsen | 908.467 | 8.640.843 | 1.395.804 |
| Sachsen-Anhalt | 814.177 | 3.437.608 | 1.073.574 |
| Schleswig-Holstein | 1.498.637 | 3.335.729 | 2.795.886 |
| Thüringen | 900.535 | 1.467.330 | 1.094.722 |
* Untererfassung der Bruttoausgaben im jeweiligen BJ: 2021 ca. 25 Mio. Euro. 2022 ca. 2 Mio. Euro und 2023 ca. 1,9 Mio. Euro. Quelle: Statistisches Bundesamt
* Untererfassung der Bruttoausgaben im jeweiligen BJ: 2021 ca. 25 Mio. Euro. 2022 ca. 2 Mio. Euro und 2023 ca. 1,9 Mio. Euro. Quelle: Statistisches Bundesamt
Für wie viele Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung in der Zeit von 2022 bis heute eine Kostenerstattung für medizinische Behandlungskosten an die jeweiligen Kostenträger (bitte insgesamt sowie nach Jahren getrennt ausweisen)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommenen Kosten sowie die Anzahl der von der GKV Betreuten werden nicht nach Staatsangehörigkeit erfasst (vgl. auch Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13032).
Beabsichtigt die Bundesregierung, eine flüchtlingsbezogene Gesamtkostenrechnung zu erstellen, die neben den direkten Kosten wie sog. Integrationsleistungen auch indirekte Kosten wie Infrastrukturausbau oder erhöhte Ausgaben für die innere Sicherheit berücksichtigt, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung das Ausbleiben der Analyse einer solchen gesellschaftlich relevanten Kennzahl?
Die flüchtlingsbedingten Ausgaben des Bundes werden im Finanzplan des Bundes dargestellt. Der Deutsche Bundestag wird entsprechend seiner Aufforderung an die Bundesregierung seit November 2015 jährlich darüber informiert (siehe Antwort zu Frage 1). Die Erfassung und Darstellung der flüchtlingsbezogenen Ausgaben des Bundeshaushalts hat ausschließlich informatorischen Charakter. Flüchtlingsbezogene Be- und Entlastungen sind weder in funktionaler noch gruppierungsmäßiger Abgrenzung ein Ordnungskriterium im Bundeshaushalt.
Die vom Bundesministerium der Finanzen jeweils veröffentlichten Zahlen liefern daher nur Größenordnungen für die entsprechenden Ausgaben des Bundeshaushalts und können keinesfalls ein vollständiges Bild der finanziellen Ausgaben im Zusammenhang mit Flucht, Migration und Asyl geben. Es handelt sich um rein deskriptive Analysen.
Die Bundesregierung hat dargelegt, aus welchen Gründen eine kohärente Gesamtübersicht über die Erträge und Kosten von Flucht, Asyl und Migration nicht erstellt werden kann. Mangels Bezugsgrundlage ist daher auch ein solches Monitoring bezogen auf Gesamtausgaben nicht möglich. In Einzelbereichen erfolgen spezifische Informationen durch die jeweils zuständigen Ressorts.