Methan-Verordnung und LNG-Lieferverträge

Drucksache 21/8334Antwortauf die Kleine Anfrage 21/774205.10.202616 Seiten45 FragenFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENBundesministerium für Wirtschaft und EnergieAußenwirtschaftEnergieUmwelt
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Methan-Verordnung und LNG-Lieferverträge Methan ist ein hochaggressives Treibhausgas, dessen Klimawirkung jene von CO über einen Zeitraum von 20 Jahren um mehr als das 80-Fache übersteigt und das laut dem Weltklimarat IPCC für rund 30 Prozent der bisherigen globalen Erderhitzung seit der vorindustriellen Zeit verantwortlich ist. Vor diesem Hintergrund kommt der EU-Methan-Verordnung eine entscheidende Rolle bei der Einhaltung der völkerrechtlich bindenden Pariser Klimaziele zu.

Am 25. Juni 2026 hat die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche im Energieministerrat der EU entgegen den Absprachen des Bundeskabinetts gefordert, die Importverpflichtungen der EU-Methan-Verordnung um drei Jahre zu verschieben, weil diese aus ihrer Sicht die Versorgungssicherheit gefährde (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/energie-reich e-bricht-absprache-mit-dem-umweltminister-zu-methan/100237599.html). Diesen Verstoß gegen die Abstimmungspflichten gemäß Geschäftsordnung der Bundesregierung hat der Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Carsten Schneider in der Regierungsbefragung des Deutschen Bundestages am 8. Juli 2026 öffentlich bestätigt und kritisiert.

Laut POLITICO (www.politico.com/news/2026/07/07/oil-executives-trump-e urope-climate-00987782) hat der US-Branchenverband API selbst bestätigt, mit der Regierung von Donald Trump zusammenzuarbeiten, um die Verordnung zu ändern. US-Energieminister Chris Wright hat demnach gemeinsam mit den Energiechefs Katars und anderer Exportstaaten einen offenen Brief verfasst und mit einer angeblichen Gasknappheit gedroht, sollten die Regeln wie geplant in Kraft treten. Nach eigenen Angaben haben US-Diplomaten zudem direkt bei einzelnen EU-Mitgliedstaaten interveniert und vor Lieferrisiken gewarnt. Vor diesem Hintergrund stellt sich für die Fragestellenden die Frage, auf Basis welcher Informationen Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche zu ihrer Einschätzung gekommen ist und welche äußere Einflussnahme gegebenenfalls stattgefunden hat.

An anderer Stelle kritisiert die Bundeswirtschaftsministerin, dass die Voraussetzungen für die Umsetzung der EU-Methan-Verordnung fehlen (www.bunde swirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2026/07/202607 21-zitat-reiche-methan-verordnung.html). Die Frage ist jedoch, inwiefern die Bundesregierung selbst die nationalen Voraussetzungen zur Umsetzung herstellt. Ebenso unklar ist, wie die deutschen Staatskonzerne SEFE und Uniper die EU-Methan-Verordnung umsetzen, sowie zu weiteren Aspekten ihrer Lieferverträge.

Sollte die Bundesregierung mehrere der folgenden Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit zusammenfassend beantworten, wird ausdrücklich darum gebeten, in der Antwort für jede Einzelfrage spezifisch auf die erfragten Unterpunkte einzugehen.

Frage 1 Seite 2

Welche Bedeutung haben Methan-Emissionen aus Sicht der Bundesregierung für die Klimakrise?

Antwort

Methan ist nach CO das zweitwichtigste Treibhausgas und hat, je nach Zeit-2 horizont, ein ca. 28- bis 120-faches Erderwärmungspotenzial im Vergleich zu CO . Es ist für etwa ein Drittel der Erderwärmung verantwortlich. Im fossilen 2 Energiesektor entstehen weltweit immer noch hohe Methanemissionen; 80 Prozent Methanemissionen des Öl- und Gassektors entstehen bereits bei der Förderung der Energieträger. Eine substantielle und rasche Reduktion der Methanemissionen ist wesentlich für die Verlangsamung der Erderwärmung.

Frage 2 Seite 2

Was unternimmt die Bundesregierung, um die Methanemissionen schnell und wirksam zu senken?

Antwort

Für die Bundesregierung ist die EU-Methanverordnung ein zentrales Klimaschutzinstrument, mit dem Methanemissionen des fossilen Energiesektors gesenkt werden können. Auf die Antwort zu Frage 3 wird hingewiesen.

Frage 3 Seite 2

Wird es ein nationales Umsetzungsgesetz für die EU-Methan-Verordnung geben, und wenn ja, was ist der Zeitplan (bitte mindestens ungefähren Zeitraum für den Referentenentwurf, Kabinettsentwurf, die Einbringung in den Deutschen Bundestag und den Abschluss des Gesetzes im Bundesrat angeben)?

Antwort

Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck an einem Gesetz zur Durchführung der Methanverordnung. Ein Referentenentwurf ist derzeit in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Dabei werden mögliche Änderungen auf EU-Ebene berücksichtigt. Eine Kabinettbefassung wird so bald wie möglich angestrebt.

Frage 4 Seite 2

Ist das Umsetzungsgesetz schon zwischen den federführenden Ressorts abgestimmt?

Antwort

Federführend für das Gesetz zur Durchführung der Methanverordnung ist das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Der Referentenentwurf ist aktuell in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung.

Frage 5 Seite 3

Welche Absprachen haben zu welchem Zeitpunkt und auf welcher Ebene zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) über mögliche Zu- oder Absagen zur EU-Methan-Verordnung von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche auf EU-Ebene stattgefunden?

Antwort

Die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung sind noch nicht abgeschlossen.

Frage 6 Seite 3

Wie rechtfertigt Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche den aus Sicht der Fragestellenden stattgefundenen Verstoß gegen die Abstimmungspflichten gemäß Geschäftsordnung der Bundesregierung am 25. Juni 2026 beim EU-Energieministerrat in Luxemburg, und welche Rolle spielte dabei die eingangs erwähnte Einflussnahme der US-Regierung?

Antwort

Es wird auf die Beantwortung der Frage von MdB Verlinden, die in Drucksache 21/7180 (Frage 75, S. 43) in der Woche vom 13. Juli 2026 von Herrn Staatssekretär Wetzel gegeben wurde, verwiesen.

Frage 7 + 8 + 9 Seite 3

7Wie vereinbart die Bundesregierung die von der Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche öffentlich geäußerte Warnung vor Rechtsunsicherheiten durch die EU-Methan-Verordnung mit der Tatsache, dass auf dem Markt weiterhin neue LNG-Lieferverträge (LNG = Liquefied Natural Gas) abgeschlossen werden?

8Wie viele Vertragsabschlüsse sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Verabschiedung der Verordnung an der vermeintlichen Rechtsunsicherheit tatsächlich gescheitert, und wenn der Bundesregierung dazu keine Kenntnisse vorliegen, worauf stützt die Bundeswirtschaftsministerin dann ihre Einschätzung?

9Auf welche konkreten, quantifizierbaren Studien, Gutachten oder Stresstests stützt das Bundeswirtschaftsministerium die Annahme, eine regelkonforme Anwendung der EU-Methan-Verordnung gefährde die Versorgungssicherheit, und welche jährlichen Ausfallmengen an Gas (in Terawattstunden) werden in diesen Dokumenten prognostiziert, wenn die Verordnung ohne die von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche geforderten Lockerungen umgesetzt wird?

Antwort

Die Fragen 7 bis 9 werden gemeinsam beantwortet.

Der Bundesregierung ist bislang nur ein Vertragsabschluss mit deutscher Beteiligung, bei dem die EU-Methanverordnung eine Rolle spielt, bekannt.

Für Vertragsabschlüsse sind die Unternehmen zuständig. Sowohl Verbände als auch Unternehmen teilten der Bundesregierung mit, dass der Abschluss von Öl- und Gaslieferverträgen aufgrund von objektiver Nichterfüllbarkeit der Methan-Verordnung gefährdet sei. Die konkreten Zahlen wurden der Bundesregierung bisher nicht genannt.

Frage 10 Seite 4

Wie hoch sind die Mengen an Gas (in Terawattstunden), die nach Einschätzung der Bundesregierung durch die konsequente Umsetzung der EU-Methan-Verordnung weltweit durch die Reduktion von Energieverlusten, z. B. durch Leckagen oder durch sog. Flaring, zusätzlich dem Markt zur Verfügung gestellt werden können, und wenn der Bundesregierung hierzu keine belastbaren Daten vorliegen, auf welcher sachlichen Grundlage bewertet sie dann überhaupt die Auswirkungen der Verordnung auf die Gasversorgung?

Antwort

Die Bundesregierung führt keine eigenen Erhebungen durch und erstellt keine Prognosen. Laut der Internationalen Energieagentur* könnten global durch jetzt schon umsetzbare Reduktionsmaßnahmen, wie etwa die globale Einstellung von routinemäßigem Abfackeln, bis zu 200 bcm Erdgas pro Jahr dem Markt zur Verfügung gestellt werden.

Frage 11 Seite 4

Wie erklärt die Bundesregierung, dass die finnischen und spanischen Energieministerien bezüglich der EU-Methan-Verordnung zu anderen Schlussfolgerungen kommen als die Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (siehe www.politico.com/news/2026/07/07/oil-executi ves-trump-europe-climate-00987782)?

Antwort

Die Bundesregierung kommentiert einzelne Presseberichte grundsätzlich nicht.

Frage 12 Seite 4

Welche zusätzlichen Kosten verursacht die Einhaltung der EU-Methan-Verordnung für kanadische und US-amerikanische Erdölproduzenten pro Barrel und Erdgasproduzenten pro MMBtu (million British thermal units) nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie verhalten sich diese Beträge zu den Gesamt-Produktionskosten?

Antwort

Die Kostenstruktur der angesprochenen Unternehmen ist der Bundesregierung nicht bekannt.

Frage 13 Seite 4

Wie viele und welche Treffen, Videokonferenzen oder sonstigen formellen wie informellen Austausche auf Leitungsebene haben seit Januar 2026 zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und Vertreterinnen und Vertretern der US-Regierung zum Themenkomplex EU-Methan-Verordnung stattgefunden (bitte tabellarisch nach Datum, teilnehmenden Personen und vertretenen Organisationen aufschlüsseln)?

Antwort
Tabelle auf Seite 4 · 2 Zeilen × 4 Spalten
DatumBM’in/PST/STArt des KontaktsTeilnehmer auf US-Seite
21.07.2025Bundesministerin ReicheVideokonferenzUS-Energieminister Christopher Wright
05.05.2026Bundesministerin ReicheVideokonferenzSecretary Lutnick, U. S. Department of Commerce
Frage 14 Seite 5

Wie viele und welche Treffen, Videokonferenzen oder sonstigen formellen wie informellen Austausche auf Leitungsebene haben seit Januar 2026 zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und Vertreterinnen und Vertretern der Gas- und Ölindustrie zum Themenkomplex EU-Methan-Verordnung stattgefunden (bitte tabellarisch nach Datum, teilnehmenden Personen und vertretenen Organisationen aufschlüsseln)?

Antwort
Tabelle auf Seite 5 · 8 Zeilen × 3 Spalten
DatumBM’in/PST/STUnternehmen/Verband
13.03.2026Staatssekretär WetzelBDEW
23.03.2026Bundesministerin ReicheBP
24.04.2026Bundesministerin ReicheExxonMobil
24.03.2026Staatssekretär WetzelAmerican Petroleum Institute
01.04.2026Staatssekretär WetzelVNG
17.06.2026Staatssekretär Wetzelen2x, BDEW, DVGW, VCI, BDI
16.07.2026Staatssekretär WetzelVNG
21.07.2026PSt RouenhoffEnergy Traders/EFET Deutschland – Verband Deutscher Energiehändler e. V.
Frage 15 Seite 5

Wie viele und welche Treffen, Videokonferenzen oder sonstigen formellen wie informellen Austausche auf Leitungsebene haben seit Januar 2026 zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft zum Themenkomplex EU-Methan-Verordnung stattgefunden (bitte tabellarisch nach Datum, teilnehmenden Personen und vertretenen Organisationen aufschlüsseln)?

Antwort

Es fanden keine Treffen, Austausche o. Ä. auf Leitungsebene statt.

Frage 16 Seite 5

Wie viele und welche Treffen, Videokonferenzen oder sonstigen formellen wie informellen Austausche auf Leitungsebene haben seit Januar 2026 zwischen dem Bundesumweltministerium und Vertreterinnen und Vertretern der Gas- und Ölindustrie zum Themenkomplex EU-Methan-Verordnung stattgefunden (bitte tabellarisch nach Datum, teilnehmenden Personen und vertretenen Organisationen aufschlüsseln)?

Antwort
Tabelle auf Seite 5 · 7 Zeilen × 3 Spalten
DatumBM/PST/STUnternehmen/Verband
20.01.2026Bundesminister SchneiderBM Rede bei Side Event von Bayer „Forge Ahead or Retreat? Unlocking Growth Through Green Innovation“ beim WEF in Davos; Thema u. a. Methan
13.03.2026Staatssekretär FlasbarthBDEW
17.04.2026Staatssekretär FlasbarthBDEW
13.06.2026Staatssekretär FlasbarthTelefonat mit VNG
09.07.2026Bundesminister SchneiderUniper
16.07.2026Staatssekretär FlasbarthVertragsschluss zwischen VNG und Sonatrach unter Teilnahme von St Flasbarth
03.09.2026Staatssekretär FlasbarthBDEW
Frage 17 Seite 5

Wie viele und welche Treffen, Videokonferenzen oder sonstigen formellen wie informellen Austausche auf Leitungsebene haben seit Januar 2026 zwischen dem Bundesumweltministerium und Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft zum Themenkomplex EU-Methan-Verordnung stattgefunden (bitte tabellarisch nach Datum, teilnehmenden Personen und vertretenen Organisationen aufschlüsseln)?

Antwort

Es fanden keine Treffen, Austausche oder sonstige Kontakte auf Leitungsebene statt.

Frage 18 Seite 6

Welche Positionspapiere, Formulierungsvorschläge oder Gutachten haben Vertreterinnen und Vertreter der Gas- und Ölindustrie dem Bundeswirtschaftsministerium im Vorfeld des EU-Energieministerrats in Luxemburg sowie der jüngsten öffentlichen Äußerungen von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche zur EU-Methan-Verordnung (www.b undeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2026/07/20260721-zitat-reiche-methan-verordnung.html) übermittelt?

Antwort

Das Bundeswirtschaftsministerium erhält zahlreiche Schreiben zur EU-Methanverordnung. Eine systematische Ablage aller Eingaben erfolgt nicht. Eine vollständige Auflistung aller Stellungnahmen, Positionspapiere oder anderweitiger Schreiben mit Bezug zur EU-Methanverordnung, die das Bundeswirtschaftsministerium von Unternehmen und Verbänden der Gas- und Ölindustrie ist daher nicht möglich.

Frage 19 Seite 6

Inwieweit sind diese Eingaben in die Meinungsbildung der Bundeswirtschaftsministerin eingeflossen?

Antwort

Für die Meinungsbildung zur EU-Methanverordnung wurde die Sach- und Rechtslage umfassend geprüft.

Frage 20 + 20a + 20b + 20c Seite 6

20Wie viele Unternehmen haben Berichte nach Artikel 27 der EU-Methan-Verordnung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht?

20aWelche Importeure haben einen Bericht eingereicht?

20bWelche der Berichte wurden pünktlich eingereicht?

20cWurden alle Berichte vollständig eingereicht, und wenn nein, welche Informationen fehlten?

Antwort

Die Fragen 20 bis 20c werden gemeinsam beantwortet.

Im Jahr 2026 haben 31 Importeure von Rohöl, Erdgas und Kohle (s. u. Liste) mindestens eine Meldung (bzw. Bericht) nach Artikel 27 der Methanverordnung bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht. Sie stammen ganz überwiegend aus dem Energiesektor, der Mineralölwirtschaft bzw. dem Erdöl- und Kohlesektor, in Einzelfällen auch aus weiteren Bereichen der übergeordneten Industrie.

Von insgesamt 455 Meldungen wurden 438 Meldungen fristgerecht bis zum 31. Mai 2026 eingereicht. Die ausstehenden 17 Meldungen wurden im Zeitraum vom 1. Juni bis 4. Juni 2026 nachgereicht, davon zehn Meldungen am 1. Juni 2026. Nicht alle Meldungen wurden vollständig eingereicht, mitunter fehlten Angaben zum Erzeuger, den Lieferwegen, zu Messungen und Quantifizierungen von Methanemissionen auf Quellen- und Standortebene oder zu Maßnahmen zur Eindämmung von Methanemissionen der Erzeuger. Zum Vorgehen des BAFA in Fällen von unvollständigen Meldungen siehe die Antwort zu Frage 24.

Liste der Importeure:

1. Axpo Solutions AG

2. BP Europa SE

3. Centrica Energy Trading GmbH

4. nBW Energie Baden-Württemberg AG

5. Enilive Deutschland GmbH 6. ESSO Deutschland GmbH

7. GAC (Germany) GmbH

8. Gunvor Raffinerie Ingolstadt GmbH

9. Hamburger Energiewerke GmbH

10. Hartree (Germany) GmbH

11. Hüttenwerke Krupp Mannesmann

12. JET Tankstellen Deutschland GmbH

13. KGH Customs Services GmbH

14. OMV Deutschland Marketing & Trading GmbH & Co. KG

15. PGNiG Supply & Trading GmbH

16. Philips 66 Continental GmbH

17. Raffinerie Heide GmbH

18. ROGESA Roheisen und Rohstoffgesellschaft Saar mbH

19. Rosneft Deutschland GmbH

20. RWE Supply & Trading GmbH

21. SEFE Commercial GmbH

22. Shell Deutschland GmbH

23. STEAG Power GmbH

24. thyssenkrupp Steel Europe AG

25. Total Energies Marketing Deutschland

26. TotalEnergies Gas & Power Limited

27. Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH

28. Uniper Global Commodities

29. Varo Energy Germany GmbH

30. VNG Handel & Vertrieb GmbH

31. ZKS Zentralkokerei Saar GmbH

Frage 21 Seite 7

Ist eine Einsichtnahme in die Berichte durch die Öffentlichkeit, Umweltorganisationen oder Abgeordnete jetzt oder in Zukunft möglich, und wenn nein, wieso nicht?

Antwort

Das BAFA übermittelt die Berichte (bzw. Meldungen) für Kapitel 5 der Methanverordnung jährlich fristgerecht an die Europäische Kommission. Nach Artikel 30 Absatz 1 der Methanverordnung war die Einrichtung der Methan-Transparenzdatenbank durch die Europäische Kommission für den 5. Februar 2026 vorgesehen. Der Start der Datenbank ist für September 2026 angekündigt. Die Methan-Transparenzdatenbank soll Informationen über Mitgliedstaaten und Drittländer, Unternehmen, Importeure und auf den EU-Markt gebrachte Energievolumen enthalten, unter anderem Informationen aus Berichten der Importeure.

Frage 22 Seite 8

Wie viele Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung verpflichtet, einen Bericht vorzulegen?

Antwort

Die Bundesregierung hat bisher keine Kenntnis über die genaue Zahl der verpflichteten Unternehmen. Hierfür ist eine Zusammenarbeit in Form eines Informationsaustauschs zwischen BAFA und dem Zoll für die Prüfung von Importeuren und der Vollständigkeit der Meldungen im Meldeprozess erforderlich. Die dafür notwendige gesetzliche Grundlage soll durch das Gesetz zur Durchführung der Methanverordnung geschaffen werden. Das BAFA hat die Marktteilnehmer im Importbereich sowohl im ersten als auch im zweiten Meldejahr im Rahmen von Stakeholder‑Informationsveranstaltungen umfassend über die bestehenden Meldepflichten informiert. Neben entsprechenden Hinweisen auf der BAFA‑Webseite zur Methanverordnung wurden auch alle beteiligten Verbände eingebunden, um die Informationen zielgerichtet an ihre Mitgliedsunternehmen weiterzugeben.

Frage 23 Seite 8

Wie stellt das BAFA fest, ob ein Unternehmen, berichtspflichtig ist, und gibt es hierzu eine Kooperationsvereinbarung mit dem Zoll?

Antwort

Das BAFA legt zur Bestimmung der Berichtspflicht eines Importunternehmens die Vorgaben der Methanverordnung zugrunde. Die Berichtspflicht wird ermittelt auf Grundlage von Artikel 27 und Artikel 2 Nummer 59 der Methanverordnung sowie den von der Europäischen Kommission veröffentlichten Fragen und Antworten zu Einfuhrbestimmungen der Methanverordnung.

Es gibt derzeit keine Kooperationsvereinbarung zwischen dem BAFA und dem Zoll zur Methanverordnung. Zur gesetzlichen Grundlage siehe die Antwort zu Frage 22.

Frage 24 Seite 8

Mit welchen Methoden und Arbeitsschritten und anhand welcher Kriterien bewertet das BAFA die Compliance von Importunternehmen?

Antwort

Das BAFA hat die Meldungen der Importunternehmen für 2025 und 2026 auf Vollständigkeit geprüft. In den Fällen, in denen Importunternehmen keine Berichte eingereicht haben, wurden die entsprechenden Erklärungen auf eine plausible und glaubhafte Darlegung einer stichhaltigen Begründung geprüft. Sofern diese Begründungen unzureichend waren oder die eingereichten Dokumente offensichtlich keine Berichte waren, wurden die Berichte nachgefordert.

Frage 25 Seite 8

Inwiefern sieht die Bundesregierung bezüglich der Nachweispflichten einen Widerspruch zwischen den Vorgaben der EU-Methan-Verordnung und der Empfehlung 2026/1834 der EU-Kommission (https://eur-lex.eur opa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32026H1834), und an welche Regelung wird das BAFA sich bei der Kontrolle von Nachweispflichten von Importeuren halten?

Antwort

Die Nachweispflichten von Importeuren sowie die Aufgaben von nationalen Vollzugsbehörden bezüglich dieser Pflichten ergeben sich aus der rechtsverbindlichen Verordnung. Weiteres soll das Gesetz zur Durchführung der Methanverordnung konkretisieren. Es wird zudem auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen.

Frage 26 Seite 9

Wie wird das BAFA feststellen, ob Importeure ab dem 1. Januar 2027 die MRV-Äquivalenz (MRV = Monitoring, Reporting and Verification) erfüllen, und welche Maßstäbe werden angelegt?

Antwort

Die Verpflichtung zur Einhaltung der MRV-Äquivalenz für Importeure nach Artikel 28 der Methanverordnung greift ab dem 1. Januar 2027. Das BAFA wird dementsprechend im Meldeprozess im Jahr 2028 erstmalig zu prüfen haben, ob Importeure die in der Methanverordnung enthaltenen Anforderungen zur MRV-Äquivalenz nach Artikel 28 erfüllen. Die am 20. Juli 2026 von der Europäischen Kommission veröffentlichten Empfehlungen zur Anerkennung von Anbietern von Compliance-Lösungen und Kriterien für Compliance-Lösungen sollen hierbei unterstützen.

Frage 27 Seite 9

In welchem Referat ist die Überprüfung der EU-Methan-Verordnung angesiedelt, wie viele Personalstellen sind mit Stand vom 1. Juni 2026 im BAFA für die Überprüfung der EU-Methan-Verordnung vorgesehen, sind Änderungen am Stellenplan geplant, wenn ja, wann, und inwiefern?

Antwort

Die Aufgabe wird derzeit in Abteilung 4 (Referat 423 – Öl, Berichtswesen, Satellitensicherheit) des BAFA wahrgenommen. Für die Aufgabenwahrnehmung wurden zwei Arbeitsplätze (1× gehobener nicht-technischer Dienst, 1× höherer technischer Dienst) eingerichtet.

Frage 28 Seite 9

Wie viele der Personalstellen im entsprechenden Referat des BAFA sind zum Stichtag der Beantwortung der Kleinen Anfrage unbesetzt (einschließlich noch nicht nachbesetzter Stellen sowie Stellen, die mangels Elternzeitvertretung oder aus ähnlichen Gründen nicht besetzt sind)?

Antwort

Zum Stichtag der Beantwortung der Kleinen Anfrage sind beide Arbeitsplätze besetzt.

Frage 29 Seite 9

Hat das BMWE im Rahmen seiner Dienstaufsicht über das BAFA Personalabzüge aus dem entsprechenden Referat für Aufgaben außerhalb der EU-Methan-Verordnung veranlasst oder genehmigt, wenn ja, für welche Aufgaben, in welchem Umfang, und über welche Zeiträume?

Antwort

Nein.

Frage 30 + 30a + 30b + 30c + 30d + 30e + 30f + 30g Seite 9

30Gab es am 25. Juni 2026 bzw. in der entsprechenden Kalenderwoche ein Treffen zwischen leitenden Beamten des BMUKN, BMWE oder des Kanzleramts (z. B. Abteilungsleitungen) mit Vertretern des Centers for LNG, und wenn ja:

30aVon wem wurde das Treffen initiiert?

30bWo fand das Treffen statt?

30cWer hat an dem Treffen teilgenommen (bitte mindestens pro anwesende Person den Arbeitgeber angeben)?

30dWar der Chef des Centers for LNG, Charlie Riedl, bei dem Treffen anwesend?

30eWelche Unterlagen gibt es zu dem Treffen (z. B. Einladung, Vorbereitungsunterlagen, Gesprächsprotokoll)?

30fWurde über die Forderung gesprochen, die EU-Methan-Verordnung zu verschieben, wenn ja, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hieraus gezogen, und welchen Standpunkt hat die Bundesregierung bei dem Treffen vertreten?

30gInwieweit haben die Erkenntnisse des Treffens zu der Entscheidung von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche beigetragen, sich beim EU-Energieministerrat am 25. Juni 2026 den Forderungen nach einer Verschiebung der EU-Methan-Verordnung anzuschließen?

Antwort

Die Fragen 30 bis 30g werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Beantwortung der Frage von MdB Verlinden, die in Drucksache 21/7180 (Frage 129, S. 81) in der Woche vom 13. Juli 2026 von der Parlamentarischen Staatssekretärin Schwarzelühr-Sutter (BMUKN) gegeben wurde, verwiesen.

Frage 31 Seite 10

Welche Unternehmen waren für das Treffen am 17. Juni 2026 zur EU-Methan-Verordnung mit Vertreterinnen und Vertretern des BMUKN und des BMWE eingeladen (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bund esregierung-wie-ein-beamter-die-union-in-die-verzweiflung-treibt-02/10 0238563.html)?

Antwort

Zu dem Treffen mit BMUKN, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und dem Bundeskanzleramt (BKAmt) waren nur Verbände eingeladen, keine Unternehmen als solche. Siehe auch Frage 14.

Frage 32 + 34 Seite 10

32Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus diesem Treffen gezogen?

34Inwieweit haben die Erkenntnisse des Treffens zu der Entscheidung von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche beigetragen, sich beim EU-Energieministerrat am 25. Juni 2026 den Forderungen nach einer Verschiebung der EU-Methan-Verordnung anzuschließen?

Antwort

Die Fragen 32 und 34 werden gemeinsam beantwortet.

Bei der Prüfung der Sach- und Rechtslage informiert sich die Bundesregierung umfassend aus verschiedenen Quellen und berät mit Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen Interessengruppen. Bei dem Treffen wurden die rechtlichen Möglichkeiten zur Umsetzung der EU-Methanverordnung thematisiert.

Frage 33 Seite 10

Wurde über die Forderung gesprochen, die EU-Methan-Verordnung zu verschieben, wenn ja, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hieraus gezogen, und welchen Standpunkt hat die Bundesregierung bei dem Treffen vertreten?

Antwort

Ja, im Übrigen wird auf Frage 32 verwiesen.

Frage 35 Seite 10

Plant die Bundesregierung, die LNG-Terminals in Argentinien, Kanada oder in anderen Ländern im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung oder auf sonstigem Wege zu fördern, wenn ja, wie, und inwiefern ist das mit den Leitlinien der Außenwirtschaftsförderung vereinbar?

Antwort

Betreffend einer möglichen Garantie für einen ungebundenen Finanzkredit ist 2026 eine Anfrage zur Prüfung der rohstoffwirtschaftlichen Förderungswürdigkeit für ein LNG-Projekt in Argentinien eingegangen. Für diese Anfrage wurde die rohstoffwirtschaftliche Förderungswürdigkeit bestätigt. Zu diesem Projekt liegt nun ein Antrag auf Übernahme einer UFK-Garantie vor. Die Prüfung des Antrages dauert an. Förderzweck einer UFK-Garantie ist die Sicherung von Rohstoffen für einen deutschen Abnehmer.

Frage 36 Seite 11

Haben SEFE und Uniper eine Risikoanalyse nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für die LNG-Lieferverträge mit Southern Energy und Ksi Lisimis jeweils durchgeführt, wenn ja, wie viele Wörter umfasst diese jeweils (gern auf 100 Wörter gerundet), und wie werden die Risiken eingeschätzt?

Antwort

SEFE führt im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen Risikoanalysen nach dem LkSG durch. Dies gilt auch für die genannten LNG-Lieferverträge. Die identifizierten Risiken wurden im Rahmen der jeweiligen Prüfungen bewertet und standen dem Vertragsschluss nicht entgegen.

Uniper führt im Einklang mit den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) sowie den unternehmensweiten ESG-Due-Diligence-Prozessen für alle wesentlichen Lieferanten individuelle risikobasierte Prüfungen menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken durch. Dies umfasst auch Western LNG (Ksi Lisims).

Die Bundesregierung erteilt grundsätzlich keine Auskünfte zur Anzahl von Wörtern in Dokumenten.

Frage 37 Seite 11

Enthalten alle seit dem 1. Januar 2023 von Uniper und SEFE abgeschlossenen LNG-Lieferverträge eine Abhilfeverpflichtung für den Fall eines Verstoßes gegen das LkSG, und wenn nein, welche der Verträge enthalten keine solche Abhilfeverpflichtung?

Antwort

Das LkSG findet auf SEFE seit dem 1. Januar 2024 Anwendung. Seitdem abgeschlossene LNG-Lieferverträge enthalten LkSG-bezogene Vertragsklauseln, soweit deren Vereinbarung risikobasiert erforderlich und im konkreten Vertragsverhältnis umsetzbar war.

Für Uniper nein. Das LkSG verlangt keine standardisierte Abhilfeverpflichtung in allen LNG-Lieferverträgen. Erforderliche Maßnahmen bestimmen sich vielmehr risikobasiert nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls. Explizite Abhilfeverpflichtungen sind Verhandlungssache.

Frage 38 Seite 11

Enthalten alle der nach dem 5. August 2024 abgeschlossenen LNG-Lieferverträge von SEFE Klauseln, mit denen Exporteure dazu verpflichtet werden, die MRV-Äquivalenz sicherzustellen, wenn nein, welche dieser Verträge enthalten keine entsprechenden Klauseln, und wie wird in diesen Fällen die MRV-Äquivalenz sichergestellt?

Antwort

Ja. Die nach dem 5. August 2024 abgeschlossenen relevanten LNG-Lieferverträge von SEFE enthalten vertragliche Regelungen zur Unterstützung der Einhaltung der Anforderungen der EU-Methan-Verordnung.

Frage 39 Seite 12

Enthalten alle der nach dem 5. August 2024 abgeschlossenen Lieferverträge von Uniper Klauseln, mit denen Exporteure dazu verpflichtet werden, die MRV-Äquivalenz sicherzustellen, wenn nein, welche dieser Verträge enthalten keine entsprechenden Klauseln, und wie wird in diesen Fällen die MRV-Äquivalenz sichergestellt?

Antwort

Uniper adressiert in sämtlichen Vertragsverhandlungen von Lieferungen in europäische LNG-Terminals Informations-, Transparenz- und Mitwirkungspflichten hinsichtlich der Anforderungen der EU-Methanverordnung. Insbesondere bei mittel- und langfristigen Verträgen kann eine vollständige MRV-Äquivalenz vertraglich derzeit nicht über die gesamte Laufzeit sichergestellt werden. Jedoch enthalten die von Uniper abgeschlossenen LNG-Lieferverträge – wo nötig – Klauseln, die sich mit der MRV-Äquivalenz befassen.

Frage 40 Seite 12

Wurden bei dem Abschluss dieser Verträge die Musterklauseln der EU-Kommission berücksichtigt (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/T XT/HTML/?uri=OJ:L_202601834), wenn ja, wie, und wenn nein, wieso nicht?

Antwort

Die Musterklauseln der EU-Kommission konnten beim Abschluss dieser Verträge von SEFE nicht berücksichtigt werden, da ihre Veröffentlichung erst am 20. Juli 2026 erfolgte.

Uniper thematisiert die Anforderungen der EU-Methanverordnung im Rahmen von Vertragsverhandlungen und Due-Diligence-Prozessen und informiert potenzielle Lieferanten über die für einen möglichen Import in die EU erforderlichen Informationen und Nachweise. Aufgrund der internationalen Struktur der LNG- und Gasmärkte und insbesondere aufgrund der unterschiedlichen vertraglichen Rahmenbedingungen und Gestaltungen ist eine unveränderte Verwendung der Musterklauseln unwahrscheinlich. Uniper setzt sich jedoch im Rahmen der Vertragsverhandlungen dafür ein, die zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen notwendigen Informationen und Verpflichtungen vertraglich angemessen abzubilden.

Frage 41 Seite 12

Inwiefern hat die EU-Methan-Verordnung die Beschaffungsstrategie von SEFE und Uniper beeinflusst?

Antwort

SEFE berücksichtigt bei ihren Geschäftstätigkeiten die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen, einschließlich der EU-Methan-Verordnung.

Die EU-Methanverordnung wurde bei der Weiterentwicklung der Beschaffungs- und Vermarktungsstrategie von Uniper berücksichtigt. Insbesondere gewinnen Transparenz- und Informationsanforderungen entlang der LNG-Lieferkette an Bedeutung. Uniper verfolgt weiterhin eine diversifizierte Beschaffungsstrategie und achtet bei neuen Projekten auf eine Berücksichtigung gesetzlicher Anforderungen sowie auf die notwendige Vermarktungsflexibilität.

Frage 42 Seite 12

Inwiefern informieren SEFE und Uniper (potenzielle) Importpartner über die Regeln der EU-Methan-Verordnung?

Antwort

SEFE erörtert gesetzliche Anforderungen, soweit dies für die Anbahnung, den Abschluss oder die Durchführung von Verträgen relevant ist. Hierzu zählen u. a. die Anforderungen der EU-Methan-Verordnung.

Uniper thematisiert die Anforderungen der EU-Methanverordnung im Rahmen von Vertragsverhandlungen und Due-Diligence-Prozessen und informiert potenzielle Lieferanten über die für einen möglichen Import in die EU erforderlichen Informationen und Nachweise. Häufig steht die Klärung der Anforderungen der MRV am Beginn von Verhandlungen, um die generelle Machbarkeit von Lieferungen nach Europa zu besprechen und bereits in dieser Phase zu klären, ob Mengen des Vertragspartners für Europa nicht in Frage kommen.

Frage 43 Seite 13

Wurden SEFE und Uniper direkt oder indirekt von Vertretern der Bundesregierung oder Bundesministerien angewiesen, neue langfristige Lieferverträge abzuschließen, wenn ja, wann, von wem, und was war der wesentliche Inhalt der Anweisung?

Antwort

Nein. Entscheidungen über den Abschluss von LNG-Lieferverträgen werden von SEFE und Uniper eigenständig auf Grundlage kommerzieller, strategischer und versorgungspolitischer Erwägungen getroffen.

Frage 44 Seite 13

Gab es zwischen der Bundesregierung und SEFE schriftlichen, mündlichen oder persönlichen Austausch in Bezug auf die Umsetzung der EU-Methan-Verordnung, und wenn ja, bitte jeweils Kommunikationsformat, Teilnehmer, Datum und Thema benennen?

Antwort

Es fanden keine Treffen, Austausche o. Ä. auf Leitungsebene statt.

Frage 45 Seite 13

Wie viele Beschwerden nach dem LkSG gegen LNG-Lieferverträge sind beim BAFA aktuell anhängig (bitte tabellarisch nach Einreichungsdatum, betroffenen Unternehmen und Bearbeitungsstand aufschlüsseln), und wenn der Bundesregierung dazu keine systematischen Daten vorliegen, wie begründet sie dies, und mit welchen Maßnahmen gedenkt sie, diese Datenlage zur Durchsetzung des LkSG künftig zu verbessern?

Antwort

Für die Beantwortung dieser Anfrage wird der Begriff „Beschwerde“ weit ausgelegt, d. h. es werden sowohl Hinweise, die ein Tätigwerden von Amts wegen nach pflichtgemäßem Ermessen auslösen können, als auch Anträge auf ein behördliches Tätigwerden erfasst. Demnach sind gegenwärtig vier Verfahren beim BAFA anhängig, in denen LNG-Lieferverträge gegenständlich sind. Diese beziehen sich inhaltlich auf denselben Sachverhalt.

Tabelle auf Seite 13 · 4 Zeilen × 4 Spalten
Eingangsdatum beim BAFAUnternehmenAuslöserBearbeitungsstand
19.02.2025Hier steht geschwärzter TextHinweisrisikobasierte Kontrolle am 11.06.2025 eingeleitet – in Bearbeitung
19.02.2025Hier steht geschwärzter Textrisikobasierte Kontrolle am 11.06.2025 eingeleitet – in Bearbeitung
21.01.2026Hier steht geschwärzter TextAntragZulässigkeit positiv entschieden am 05.05.2026 – in Bearbeitung
21.01.2026Hier steht geschwärzter TextAntragrisikobasierte Kontrolle am 18.06.2026 eingeleitet – in Bearbeitung
Frage 46 Seite 14

Hat die Bundesregierung die Erfahrungen mit dem kanadischen LNG-Terminal in Kitimat bezüglich der massiven Überschreitung von Grenzwerten durch Luftverschmutzung und Abfackeln (Flaring) geprüft (https://thenarwhal.ca/lng-canada-dropped-flaring-commitments-docs/), wenn ja, welche Ergebnisse hat diese Prüfung im Hinblick auf die Zuverlässigkeit und Durchsetzungskraft der kanadischen Umweltaufsichtsbehörden ergeben, und wenn nein, warum wurde keine Prüfung durchgeführt?

Antwort

Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, ausländische LNG-Terminals zu überprüfen.

Frage 47 Seite 14

Welche vertraglichen Abhilfemaßnahmen verlangen SEFE und Uniper infolge dieser Erkenntnisse zwingend in ihren Verträgen mit Ksi Lisims, und wenn keine verlangt werden, warum nicht?

Antwort

SEFE berücksichtigt regulatorische Anforderungen im Rahmen ihrer Vertragsverhandlungen mit Ksi Lisims.

Uniper achtet bei allen LNG-Lieferverträgen stets auf vertragliche Regelungen zu Transparenz, Compliance und nachhaltigkeitsbezogenen Sorgfaltspflichten. Hierzu gehören insbesondere Informations- und Mitwirkungspflichten des Vertragspartners, die Unterstützung bei Due-Diligence-Prozessen sowie die Verpflichtung zur Einhaltung anwendbarer gesetzlicher Anforderungen und interner Compliance-Standards. Darüber hinaus werden marktübliche vertragliche Schutzmechanismen für den Fall wesentlicher regulatorischer Änderungen oder Compliance-Verstöße vereinbart.

Über Details laufender Verhandlungen erteilt die Bundesregierung grundsätzlich keine Auskünfte.

Frage 48 Seite 14

Hat Deutschland seit Amtsantritt der Bundesregierung LNG-Terminals im Ausland im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung oder auf sonstigem Wege gefördert bzw. plant sie, dies in Zukunft zu tun, wenn ja, welche LNG-Terminals, wie sieht die Förderung aus, und inwiefern ist das mit den Leitlinien der Außenwirtschaftsförderung vereinbar?

Antwort

Im angefragten Zeitraum wurden keine Exportkreditgarantien oder Garantien für Ungebundene Finanzkredite in Zusammenhang mit LNG-Terminals übernommen. Zu einem vorliegenden Antrag siehe die Antwort zu Frage 35.