Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Rechenzentren sind in den Augen der Fragesteller eine wesentliche Voraussetzung für die digitale Infrastruktur Deutschlands. Zugleich unterliegen sie zunehmend energie-, klima- und umweltpolitischen Regulierungen. Mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) vom 13. November 2023, insbesondere den §§ 11 bis 17 EnEfG, sowie weiteren Vorgaben verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Energieverbrauch von Rechenzentren zu senken und die Nutzung anfallender Abwärme auszuweiten.
Kritiker weisen jedoch darauf hin, dass die Nutzung von Rechenzentrumsabwärme aufgrund niedriger Temperaturniveaus oftmals nur unter zusätzlichem technischem und energetischem Aufwand möglich ist (www.eco.de/presse/wa erme-aus-rechenzentren-nachhaltig-nutzen/?utm_source, www.bytes2heat.de/s tatic/files/20240415_BP%C3%9C_Technologie_V1_2.pdf). Darüber hinaus fragen sich die Fragesteller, ob die gesetzlichen Vorgaben zu zusätzlichen Kosten, Wettbewerbsnachteilen und Investitionshemmnissen führen und ob die angestrebten klima- und umweltpolitischen Effekte in einem angemessenen Verhältnis zum wirtschaftlichen Aufwand stehen.
Vor dem Hintergrund des zunehmenden Strombedarfs durch Digitalisierung, Cloud-Dienste und Anwendungen der Künstlichen Intelligenz (KI) stellt sich den Fragestellern die Frage, ob zusätzliche regulatorische Anforderungen die Attraktivität Deutschlands als Rechenzentrumsstandort beeinträchtigen.
Welche tatsächlichen CO2-Einsparungen wurden seit Einführung der gesetzlichen Vorgaben zur Abwärmenutzung von Rechenzentren nach Kenntnis der Bundesregierung erzielt (bitte mit vollständigen Life-Cycle-Analysen [LCAs] erläutern)?
baut und in den Betrieb gegangen sind. Weitere Vorgaben beziehen sich auf Rechenzentren, die ab dem 1. Juli 2027 bzw. ab dem 1. Juli 2028 den Betrieb aufnehmen.
Die Einsparungen können für den Zeitraum von ca. drei Monaten noch nicht ermittelt werden.
Zu einer vollständigen Life-Cycle-Analyse (LCA), die nach ISO 14040 erfolgt, sind Rechenzentren nach dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) nicht gesetzlich verpflichtet, u. a. da dies eine sehr aufwendige und kostspielige Berechnung erfordern würde.
Welche wissenschaftlichen Untersuchungen oder Erkenntnisse aus konkreten Projekten belegen nach Kenntnis der Bundesregierung gegebenenfalls die Wirksamkeit (insbesondere unter Beachtung von Frage 1) und Kosteneffizienz (hier in Gesamtschau mit Frage 4) der bestehenden Regelungen zur Abwärmenutzung?
Da die Regelungen erst seit einem Zeitraum von etwa drei Monaten für neue Rechenzentren bindend sind, liegen hierzu noch keine Informationen vor, siehe hierzu die Antwort zu Frage 1.
Potentielle Endenergie und CO -Einsparungen der Verpflichtung zur Abwärme-2 nutzung wurden u. a. im Gutachten im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums zu „Stand und Entwicklung des Rechenzentrumsstandorts Deutschland“, das am 17. Januar 2025 veröffentlicht wurde, untersucht (abrufbar unter: www. bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikationen/Technologie/sta nd-und-entwicklung-des-rechenzentrumsstandorts-deutschland.pdf).
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Investitionskosten je vermiedener Tonne CO2 bei Projekten zur Nutzung von Rechenzentrumsabwärme?
Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Höhe der notwendigen Investitionen hängt von den konkreten Umständen im jeweiligen Einzelfall ab.
Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosteneffizienz im Vergleich zu anderen Maßnahmen zur Vermeidung von CO2?
Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Höhe der CO -Vermei-2 dungskosten hängt von den konkreten Umständen im jeweiligen Einzelfall ab.
Welche Gesamtzusatzkosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung Rechenzentrumsbetreibern allein durch die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Abwärmenutzung?
Es wird auf die Ausführungen zum Erfüllungsaufwand zu § 11 EnEfG verwiesen (Bundestagsdrucksache 20/6872, S. 32 ff.).
6Welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung den Rechenzentrumsbetreibern (bitte möglichst als Zusatzkosten für Installation bzw. Veranlassung und für laufende Aufwendungen aufgeschlüsselt angeben) aufgrund der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Abwärmenutzung durch
6aEnergieeffizienzregister,
6bAbwärmenutzung,
6cNachweise, dass keine Abwärmenutzung möglich ist, und
6dEnergie- und Umweltmanagementsysteme?
Es wird auf die Ausführungen zum Erfüllungsaufwand zum EnEfG verwiesen (Bundestagsdrucksache 20/6872, S. 32 ff.).
Welche zusätzlichen Kosten, Bürokratie- und Dokumentationspflichten ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung für Betreiber von Rechenzentren durch die Novelle des Energieeffizienzgesetzes (bitte pro Anlage bzw. nach Energieverbrauch pro Kilowattstunde [kWh] aufschlüsseln)?
Den Betreibern von Rechenzentren entstehen insgesamt keine zusätzlichen Kosten durch Bürokratie- und Dokumentationsverpflichtungen durch die Novelle des Energieeffizienzgesetzes, vielmehr wird die Wirtschaft in Höhe von jährlich rund 760 Mio. Euro entlastet.
Neu ist die Verpflichtung zur Erstellung von Kosten-Nutzen-Analysen nach § 16 des Gesetzentwurfs, die der direkten Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/1791 dient.
Es wird auf die entsprechenden Ausführungen zum Erfüllungsaufwand zum EnEfG verwiesen (Bundestagsdrucksache 20/6872, S. 32 ff.).
Wie viele Ausnahmeanträge, Befreiungsanträge oder Härtefallregelungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei Projekten für Rechenzentren seit Einführung des Energieeffizienzgesetzes bislang beantragt bzw. bewilligt, und wie viele Rechenzentren wurden in diesem Zeitraum insgesamt beantragt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
9Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über die Wirtschaftlichkeit der Nutzung von Rechenzentrumsabwärme ohne staatliche Förderung vor (bitte quantitativ aufschlüsseln)?
12Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Projekte zur Nutzung von Rechenzentrumsabwärme ohne öffentliche Förderung vor (bitte gegebenenfalls Anlagen mit Leistungsabgabe, Kühl- bzw. Abwärmetemperierungstechnik und Wärmenetzabgabetemperatur nennen)?
Die Fragen 9 und 12 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat grundsätzlich nur Kenntnis über vom Bund geförderte Projekte. Wir verweisen ergänzend auf die Untersuchungen aus dem Projekt „Bytes2Heat“ der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V.: www.bytes2heat.com/bestpractices.
In welchem Umfang wurden seit 2023 gegebenenfalls Bundesmittel für Projekte zur Nutzung von Rechenzentrumsabwärme bereitgestellt, beantragt, bewilligt und ausgezahlt? 11. Welche CO2-Minderung wurde durch die möglichen geförderten Projekte (vgl. Frage 10) jeweils erreicht bzw. wird erwartet (bitte pro Anlage bzw. nach Energieverbrauch/kWh aufschlüsseln)?
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
In der Zuschussvariante der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) sind seit 2023 folgende Vorgänge eingegangen.
| Seit 2023 | Beantragt [Anzahl] | Bewilligt [Anzahl] | Bewilligt [in Euro] | Ausgezahlt [in Euro] |
|---|---|---|---|---|
| Zuschuss-Variante | 2 | 1 | ca. 2 Mio. | - |
Die voraussichtliche Einsparung in der Zuschussvariante der EEW beträgt 10 674 Megawattstunden pro Jahr bzw. 2 864,21 Tonnen CO₂-Äquivalent pro Jahr.
In der Kreditvariante der EEW gibt es einen Antrag ohne Bewilligung.
Im EEW-Förderwettbewerb wurden seit 2023 insgesamt zehn Projekte im Bereich Energieeffizienz und Abwärmenutzung von Rechenzentren beantragt und davon sieben bewilligt. Es wurden Bundesmittel in Höhe von 34 062 320 Euro beantragt, 26 164 336 Euro bisher bewilligt und 3 795 558 Euro bisher ausgezahlt. Die für das jeweilige Projekt erwarteten CO -Minderungen in Tonnen pro 2 Jahr betragen (unter Vorbehalt):
| Erwartete CO₂-Einsparung [Tonnen CO₂-Äquivalent pro Jahr] | |
|---|---|
| Projekt 1 | 288 |
| Projekt 2 | 4 158 |
| Projekt 3 | 12 295 |
| Projekt 4 | 4 890 |
| Projekt 5 | 3 073 |
| Projekt 6 | 3 073 |
| Projekt 7 | 3 073 |
| Projekt 8 | 2 811 |
| Projekt 9 | 35 919 |
| Projekt 10 | 17 918 |
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über den tatsächlichen Bedarf kommunaler Wärmeversorger an Rechenzentrumsabwärme vor?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
In wie vielen Fällen konnte nach Kenntnis der Bundesregierung die Abwärme aus Rechenzentren trotz bestehender gesetzlicher Vorgaben mangels geeigneter Abnehmer nicht genutzt werden?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Welche Investitionen in Fernwärmenetze, Wärmepumpen, Speicher oder sonstige Infrastruktur sind nach Planungen der Bundesregierung erforderlich, um die politischen Zielsetzungen der Bundesregierung zur Abwärmenutzung aus Rechenzentren vollständig umzusetzen (bitte den genannten Investitionen die hierfür aufzunehmenden Wärmemengen gegenüberstellen)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Wer trägt nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten der in Frage 15 genannten Infrastrukturmaßnahmen (bitte Akteure und deren Anteile benennen)?
Die Frage der Kostentragung hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und lässt sich nicht pauschal beantworten.
Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung bei den gesetzlichen Vorgaben zur Wärmenutzung aus Rechenzentren auf die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands gegenüber anderen europäischen Rechenzentrumsstandorten (insbesondere mit Blick auf Frankreich, Polen, Tschechien, die Slowakische Republik und Ungarn)?
Die Bundesregierung sieht keine Auswirkungen.
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in anderen EU-Ländern analoge Vorgaben für Rechenzentren oder sind solche geplant?
Vorgaben für die Energieeffizienz von Rechenzentren werden derzeit in vielen Ländern weltweit diskutiert, u. a. im EU-Mitgliedstaat Spanien.
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über Investitionsentscheidungen von Rechenzentrumsbetreibern zugunsten anderer Staaten (insbesondere der USA, China, Tschechien, Polen, Bulgarien, Ungarn und Rumänien) aufgrund deutscher Energiepreise oder regulatorischer Anforderungen vor, und welche Folgen erwartet sie im Lichte dessen in Bezug auf eine mögliche Verlagerung von Rechenkapazitäten in das Ausland?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
20Welchen Strombedarf erwartet die Bundesregierung durch den gleichzeitigen Ausbau energieintensiver KI-Rechenzentren, der Elektromobilität sowie der Umstellung auf Wärmepumpen für die nächsten 20 Jahre (bitte nach Jahreszeiten und Tagesverlauf aufschlüsseln)?
21Welche zusätzlichen Erzeugungs- und Speicherkapazitäten (Erzeugungs- bzw. Speicherart, Menge und zeitliches Nachfrageprofil) wären nach Auffassung der Bundesregierung erforderlich, um diesen Bedarf sicher zu decken?
Die Fragen 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet:
Der künftige Strombedarf hängt wesentlich von den jeweils zugrunde liegenden Maßnahmen zur Umsetzung energiepolitischer Ziele ab. Die Bundesregierung verfügt hierzu über verschiedene Datengrundlagen. Dazu zählen insbesondere die als Langfristszenarien bekannten Prognosemodelle (www.langfristszenarie n.de) sowie jüngst die Bestandsaufnahme im sogenannten Monitoringbericht zum Start der 21. Legislaturperiode (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Re daktion/DE/Publikationen/Energie/energiewende-effizient-machen.html).
Abschätzungen zum Strombedarf für Rechenzentren in Deutschland können einem Gutachten der dena aus dem Jahr 2025 entnommen werden (abrufbar unter: www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikationen/Tec hnologie/stand-und-entwicklung-des-rechenzentrumsstandorts-deutschlan d.pdf). Danach könnte der Stromverbrauch von Rechenzentren in Deutschland von 20 Terawattstunden (2024) auf etwa 31 Terawattstunden im Jahr 2030 steigen. Hinzuweisen ist auch auf die Angaben der Übertragungsnetzbetreiber im aktuellen Netzentwicklungsplan Strom (abrufbar unter: www.bundesnetzagentu r.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/NEP/Strom/start.html). Zum Strombedarf für die Digitalisierung in Deutschland insgesamt (jährlicher Gesamtstrombedarf für die Informations- und Kommunikationstechnik) liefert eine Studie des Fraunhofer IZM aus dem Jahr 2025 Abschätzungen (abrufbar unter: www.izm.fraunhofer.de/de/abteilungen/environmental_reliabilityengineering/p rojekte/green-ict/studie-zum-strombedarf-und-carbon-footprint-der-ikt-in-deuts chland.html). Danach könnte der Gesamtstromverbrauch der Informations- und Kommunikationstechnik von etwa 54,4 Terawattstunden (2025) auf bis zu rund 75,4 Terawattstunden im Jahr 2035 steigen.
Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung gegebenenfalls beim etwaigen Zielkonflikt zwischen steigender Digitalisierung, wachsendem KI-Einsatz und einer etwaig zugleich verfolgten Reduzierung des Energieverbrauchs bzw. welche etwaigen Effizienzgewinne unterstellt sie gegebenenfalls für die kommenden 20 Jahre?
Die Bundesregierung hat die nationale Rechenzentrumsstrategie beschlossen, die darauf abzielt, die Rechenzentrumskapazitäten deutlich auszubauen und dies mit der Förderung nachhaltiger Rechenzentren mit energieeffizienten Lösungen zu verbinden.
Zu Effizienzgewinnen wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber vor, ob die Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes die Ansiedlung neuer Rechenzentren in Deutschland möglicherweise erschweren (bitte begründen bzw. erläutern)?
Die Anforderungen an die Energieeffizienz von Rechenzentren aus dem Energieeffizienzgesetz werden mit der Gesetzesnovelle praxisgerechter ausgestaltet, um die Ansiedlung neuer Rechenzentren in Deutschland zu erleichtern. Rechenzentren werden häufig im sogenannten „Co-Location“ oder „Co-Hosting“ Geschäftsmodell betrieben. In diesen Fällen haben die Betreiber oftmals nur eingeschränkten Einfluss darauf, ob und wie viel des vertraglich zugesicherten Energiebedarfs von den Kunden genutzt wird. Dies kann zu Lasten niedriger, realer Energieverbrauchseffektivitätswerte (Power Usage Effectiveness, PUE-Werte) gehen. Anforderungen an die PUE von Rechenzentren sollen daher im Ergebnis der Gesetzesnovelle pragmatischer ausgestaltet werden. Insbesondere die Ansiedlung neuer, großer Rechenzentren erfordert die Wahl eines Standortes, an dem ein ausreichender Stromnetzanschluss vorhanden ist, was die Wahl möglicher Standorte stark limitiert. An den entsprechenden Standorten fehlt es zudem teilweise an einem geeigneten Wärmenetz, in das die Abwärme eingespeist werden kann. Die Vorgaben zur Abwärmeabgabe sollen diese Umstände berücksichtigen und eine praxisnahe Umsetzung der Abwärmenutzung unterstützen (siehe die Nationale Rechenzentrumsstrategie, S. 18 f.). Grundlage ist u. a. ein Gutachten im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums zu „Stand und Entwicklung des Rechenzentrumsstandorts Deutschland“, das am 17. Januar 2025 veröffentlicht wurde (abrufbar unter: www.bundeswirtschaftsministeriu m.de/Redaktion/DE/Publikationen/Technologie/stand-und-entwicklung-des-rec henzentrumsstandorts-deutschland.pdf). Ein entsprechender Vorschlag zur praxisnahen Umsetzung der Abwärmevorgaben ist in der Gesetzesnovelle enthalten.
Welche Folgen erwartet die Bundesregierung gegebenenfalls für Wertschöpfung, Steuereinnahmen und Beschäftigung, wenn Investitionen im Rechenzentrumssektor in andere Staaten verlagert werden?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Welche konkreten Umwelt- und CO2-Vermeidungseffekte wären ohne das EnEfG, insbesondere mit Blick auf Rechenzentren, nicht erreichbar gewesen?
Die oben genannte Studie zum Rechenzentrumsstandort Deutschland modelliert u. a. ohne die Vorgaben des EnEfG einen Mehrverbrauch durch Rechenzentren von 2,5 Terawattstunden im Jahr 2030. Ohne EnEfG geht dieselbe Studie u. a. von bis zu 10 Terawattstunden ungenutzter Abwärmeleistung durch Rechenzentren im Jahr 2045 aus.
Plant die Bundesregierung weitere Regulierungen für Rechenzentren, und wenn ja, welche zusätzlichen Kosten erwartet sie hierdurch für Betreiber und Verbraucher?
Die nationale Rechenzentrumsstrategie enthält Planungen für Regelungen im Bereich von Rechenzentren. Die Bundesregierung beabsichtigt, die Betreiber von Rechenzentren und Verbraucher hierdurch zu entlasten.